für Deutschlands - dgps.de · (fehlt) und Berenike Waubert de Puiseau (die kurzzeitig einem...
Transcript of für Deutschlands - dgps.de · (fehlt) und Berenike Waubert de Puiseau (die kurzzeitig einem...
August 2013
Forensische Tagungen: Aktuelle Erlebnisberichte aus Zürich und Berlin
News
letter
für Deutschlands Rechtspsychologie-
Nachwuchs
Themen in dieser Ausgabe
Das Zertifikat für Forensische Psychologie an der Uni Konstanz: Juliane Gerth m Interview
Der M.Sc. Rechtspsychologie der Uni Bonn geht an den Start
Lebensläufe: Der spannende Werdegang von Dr. Denise Weßel-Therhorn
Sachverständigenbüros: Praktikanten vor Gericht
Zahlen, Daten Fakten: was diesen Herbst wichtig wird
2
Vorwort
Deutschland, Regen statt 35 Grad im Schatten...
Es hat uns erwischt – das Sommerloch hat den redaktio-
nellen Zeitplan ordentlich in Verzug gebracht. Einige po-
tentielle Autorinnen und Autoren haben Klausuren oder
Abschlussarbeiten geschrieben, andere haben Klausuren
schreiben lassen oder Abschlussarbeiten begutachtet.
Und auch ein wenig Urlaub und Erholung mussten nach
all dem Stress sein. Kurzum: wir haben uns verspätet und
es tut uns sehr leid. Gut, dass es langsam herbstlich wird!
Angesichts der zum Teil tropischen Temperaturen ist dies
hoffentlich nicht zu sehr ins Gewicht gefallen, da das
Wetter zahlreiche Alternativen zum Lesen des
Newsletters ermöglicht hat. Wer jedoch unbedingt unser
zweites Werk des Jahres 2013 am Strand genießen woll-
te, wurde leider enttäuscht.
Auch in dieser Ausgabe decken wir wieder spannende
Themen ab. In der Sektion Studienmöglichkeiten beant-
wortet Juliane Gerth (Psychiatrisch-Psychologischer
Dienst, Amt für Justizvollzug Zürich) Fragen zum Zertifikat
Rechtspsychologie der Universität Konstanz. Dr. Denise
Weßel-Therhorn hat sich bereit erklärt, ihren äußerst
spannenden Werdegang für die Leser auszuformulieren.
Zwei spannende Forensik-Tagungen (Berlin und Zürich)
werden von Jacqueline Marquardt (Uni Trier), André
Körber (TU Chemnitz) und Katarina Belz (Maßregelvollzug
Sachsen-Anhalt) vorgestellt. Außerdem kommt eine neue
Art von Artikel hinzu: Justin Düber (Uni Düsseldorf) ber-
ichtet von seinem Praktikum in einem Sachverstän-
digenbüro zum Thema Familienrecht. Darüber hinaus gibt
es wieder aktuelle Neuigkeiten zu Veranstaltungen, Fris-
ten und anderen Dingen, die wir für spannend befunden
haben.
Redaktion Newsletter:
c/o Dipl.-Psych. Berenike Waubert de Puiseau
Diagnostik und Differentielle Psychologie
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr. 1 | 40225 Düsseldorf
t.: +49 – (0)211 – 81 15014
email: bwdp-at-uni-duesseldorf.de
Viel Spaß beim Lesen wünscht Euer Redaktionsteam
Arvid Hofmann (der Faxen machte), Carolin Meschede (fehlt) und Berenike Waubert de Puiseau (die kurzzeitig einem Sharknado zum Opfer gefallen ist)
3
Layout, Logo und Website
Euch ist sicherlich bereits das veränderte Layout der
Titelseite aufgefallen. Wir befinden uns diesbezüglich—
wie Ihr seht—noch im Entstehungsprozess.
Hinsichtlich des Namens haben wir uns ebenfalls etwas
verändert. Der Begriff “Nachwuchs” ist weniger eng als
“Studierende” und wir verstehen uns selbstverständlich
auch als Informationsquelle und Kommu-
nikationsplattform für Berufseinsteiger und Jung-
Rechtspsychologen. Gerade diese Verbindung zwischen
Noch-Studierenden und Schon-Arbeitenden ist sogar be-
sonders attraktiv für die Sammlung und Vermittlung von
Wissen.
Es kommt sogar noch besser: Wir haben endlich eine
eigene Website! Ab sofort erreicht Ihr uns (momentan
weitergeleitet an die Registrierungsseite des Newsletters)
unter: http://www.rechtspsychologie-nachwuchs.de
Wir arbeiten noch daran, die Website aufzubauen und zu
füttern. Falls Ihr uns dabei unterstützen wollt, schickt
eine Email an kontakt-at-rechtpsychologie-nachwuchs.de
Ganz besonders stolz sind wir jedoch auf das Logo, das
wir seit dieser Ausgabe haben. Unser Dank gilt Stefan
Rosengarten für die große Unterstützung bei dem
Entwurf und der Erstellung dieses Logos.
Auch für die Fachtagung der DGPs vom 18. bis 20. Sep-
tember in Bonn haben wir einiges für Euch vorbereitet.
Ein paar Infos findet Ihr auf den nächsten Seiten, der Rest
wird eine Überraschung.
An dieser Stelle noch mal ein großes Dankeschön an un-
sere Unterstützer, Prof. Dr. Jochen Musch (Uni Düssel-
dorf) und Stefan Rosengarten, ohne die unsere Mail-
ingliste mit dem Newsletter, das Logo und die Website
nicht möglich gewesen wären!
Ab sofort sind wir auch unter http://www.rechtspsychologie-nachwuchs.de
erreichbar!
4
- Event für Studierende auf der Fachgruppentagung Rechtspsychologie -
Öffentliche Informationsveranstaltung zu
Studienmöglichkeiten in der Rechtspsychologie
Auf der Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie in Bonn findet am
Freitag, dem 20.9.2013 von 9:00-10:30 Uhr
in Hörsaal V im Hauptgebäude der Universität Bonn
eine öffentliche (d.h., kein Tagungsbeitrag) Informationsveranstaltung für interessierte Studie-
rende zu verschiedenen etablierten, neuen und geplanten Studienmöglichkeiten der Rechtspsy-
chologie statt.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die folgenden Lehrangebote vorgestellt:
- Berufsbegleitender M.Sc. Rechtspsychologie (Uni Bonn)
- Master Rechtspsychologie (SRH Hochschule Heidelberg)
- Master Rechtspsychologie (Psychologische Hochschule Berlin)
- Master Forensic Psychology (Uni Maastricht)
- Studienangebote an den Universitäten Konstanz und Mainz
Interessenten können sich bei dieser Gelegenheit umfassend informieren und ggf. mit den Studi-
engangsverantwortlichen sprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Organisationsteam (Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer
Banse, [email protected]) sowie auf der Tagungswebsite www.rechtspsychologie-tagung.de/
5
BWdP (Berenike Waubert de Puiseau): Frau Gerth, ab
wann ist es möglich, das Zertifikat zu erwerben?
JG (Juliane Gerth): Das Curriculum wurde im Sommerse-
mester 2013 festgelegt, wobei seit mehreren Jahren an
der Universität Konstanz Seminare zu Themen der fo-
rensischen Psychologie angeboten werden. Neu ist, dass
Studierende ein ganzes Curriculum besuchen können.
Das Curriculum sieht den Besuch von forensischen Semi-
naren im Bachelor- und Masterstudiengang vor.
BWdP: Heißt das, jeder ordentliche Psychologie-
Studierende an der Universität Konstanz kann das Curri-
culum absolvieren und erhält bei Bestehen das Zertifi-
kat?
JG: Ja, das ist richtig. Es handelt sich beim Curriculum
um eine spezifische Kombination von Seminaren aus
dem Fachbereich der Psychologie, welche die Psycholo-
giestudenten/Innen wählen können.
BWdP: Gibt es eine Zulassungsbegrenzung für das Zerti-
fikat?
JG: Es gibt keine spezifischen Zulassungsbeschränkun-
gen. Die Studierenden müssen lediglich zum Studium
der Psychologie (Bachelor und Master) an der Universi-
tät Konstanz zugelassen sein, um das Curriculum absol-
vieren zu können.
BWdP: Welche Module müssen absolviert werden, um
das Zertifikat zu erhalten?
JG: Das Curriculum ist in den bestehenden Lehrplan für
Psychologie-Studenten an der Universität Konstanz ein-
gebettet. Es müssen also für das Curriculum keine zu-
sätzlichen Veranstaltungen besucht werden.
Für das Zertifikat müssen einerseits Seminare zu psycho-
logischen Grundlagen aus dem diagnostischen und klini-
schen Bereich sowie in der Forschungsmethodik belegt
werden. Andererseits ist die Zielsetzung, im Bachelorstu-
diengang zwei und im Masterstudiengang drei spezifisch
forensisch-psychologische Seminare zu absolvieren, die
sich den Themenbereichen Risk-Assessment bei Gewalt-
und Sexualstraftätern sowie Interventionen bei Gewalt-
und Sexualstraftätern zuordnen lassen. Im Rahmen des
Bachelorstudiengangs werden Grundlagen vermittelt,
die in den Seminaren des Masterstudiengangs anschlie-
ßend mit einem starken Anwendungsbezug vertieft wer-
den.
BWdP: Muss man für den Erhalt des Zertifikats zum
„normalen“ Studiengang zusätzliche Leistungen erbrin-
gen oder muss man „lediglich“ passende Fächer inner-
halb des Studiengangs belegen?
JG: Für den Erhalt des Zertifikats müssen die Studieren-
den „lediglich“ die passenden Seminare wählen. Die im
Rahmen des Curriculums angebotenen forensisch-
psychologischen Seminare können nicht nur für das Zer-
tifikat angerechnet sondern auch den Modulen des re-
gulären Psychologiestudiums zu geordnet werden.
Innerhalb eines Semesters werden jeweils zwei bis drei
forensisch-psychologische Seminare angeboten, wobei
es sich dabei häufig auch um kompakte Unterrichtsein-
heiten innerhalb von dreitägigen Blockseminaren han-
delt.
BWdP: Muss man, um das Zertifikat zu erhalten, sowohl
den Bachelor- als auch den Masterstudiengang in Kon-
stanz absolvieren?
JG: Das Curriculum ist ein integrativer Teil des Psycholo-
giestudiums an der Universität Konstanz. Da sich die
spezifischen Veranstaltungen über den Bachelor und
Master verteilen und die Inhalte auf den Grundlagen des
regulären Psychologiestudiums aufbauen, ist das Curri-
culumsangebot auf Studierende ausgerichtet, die so-
wohl den Bachelor- als auch den Masterstudiengang an
der Universität Konstanz absolvieren. Allerdings wird der
Besuch von Seminaren an anderen (ausländischen Uni-
versitäten) mit vergleichbaren Inhalten angerechnet.
Die Universität Konstanz hat ein Zertifikat Forensische Psychologie eingeführt. Juliane Gerth, Dozentin an der Uni
Konstanz und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Psychiatrisch-Psychologischen Dienst im Amt für Justizvollzug des
Kantons Zürich, steht der Newsletter-Redaktion Rede und Antwort. Wie man das Zertifikat absolvieren kann, welche
Vorteile man dadurch hat und was sonst noch wichtig ist, könnt Ihr im Folgenden lesen.
Das Zertifikat für Forensische Psychologie an der Universität Konstanz
6
BWdP: Welche Vorteile haben Studierende vom Erwerb
dieses Zertifikats?
JG: Das Zertifikat bescheinigt, dass die Studierenden
über vertiefte Kenntnisse in Bezug auf Risikobeurteilun-
gen und Interventionen bei Gewalt- und Sexualstraftä-
tern verfügen.
Wir erhoffen uns, dass die Studierenden damit auf den
Einstieg in das Berufsfeld forensischer Psychologen/
Innen vorbereitet sind und die Ausbildung einen Bewer-
bungsvorteil für die Arbeit in einer JVA, einem forensi-
schen Krankenhaus, einer sozialtherapeutischen Anstalt
oder einer forensischen Ambulanz bietet.
BWdP: Durch Praktika können ja auch entsprechende
Kontakte geknüpft werden, die einem möglicherweise
später den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Zu Prakti-
ka habe ich noch eine Frage: Laut dem Curriculum muss
die Abschlussarbeit im Bereich der Forensischen Psycho-
logie absolviert werden. Außerdem ist ein Praktikum in
der Forensischen Psychologie vorgesehen. Gibt es für die
Abschlussarbeit und die Praktika Kooperationsvereinba-
rungen mit entsprechenden Einrichtungen (JVA, Maßre-
gelvollzug o.ä.)?
JG: Für das Curriculum werden sechsmonatige Praktika,
die in einer forensischen Institution (wie z.B. in einem
forensisch-psychiatrischen Krankenhaus, einer JVA oder
im Maßregelvollzug) oder einer akutpsychiatrischen
Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses absol-
viert wurden, angerechnet. Die Arbeitsgruppe Forensi-
sche Psychologie ist bemüht, die Studierenden bei der
Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz zu unter-
stützen. Obwohl das Curriculum erst neu begonnen hat,
konnten bereits einige Institutionen in Deutschland und
der Schweiz für eine Zusammenarbeit gewonnen wer-
den.
BWdP: Wer sind die Dozenten der Veranstaltungen? Wer
betreut die Abschlussarbeiten?
JG: Die Veranstaltungen werden primär von Mitgliedern
der Arbeitsgruppe „Forensische Psychologie“ der Uni-
versität Konstanz gehalten, die Prof. Dr. Jérôme Endrass
leitet. Darüber hinaus werden regelmäßig Gastdozenten
eingeladen, die als Experten vor allem die Inhalte des
anwendungsbezogenen forensisch-psychologischen Be-
reichs wie z.B. spezifische Interventionsmethoden ver-
mitteln. Die Abschlussarbeiten werden bislang von Prof.
Endrass betreut.
BWdP: Für welche Jobs qualifiziert mich das Zertifikat?
JG: Der Bedarf an forensischen Psychologen ist deutsch-
landweit groß. Aufgrund dessen werden offene Stellen
in forensischen Psychiatrien oder sozialtherapeutischen
Anstalten/Abteilungen häufig mit Hochschulabsolventen
besetzt, die keinerlei Vorkenntnisse im forensisch-
psychologischen Bereich mitbringen und sich erst im
Laufe ihres Berufsalltags zu forensischen Psychologen
weiterbilden.
Mit dem an der Universität Konstanz angebotenen Curri-
culum Forensische Psychologie sollen die Studierenden
grundlegende Voraussetzungen für einen Einstieg in das
klinische oder wissenschaftliche Arbeitsfeld eines foren-
sischen Psychologen erlangen, um den anfänglichen
beruflichen Anforderungen gewachsen zu sein. Das Cur-
riculum ersetzt jedoch nicht die Ausbildung zum Rechts-
psychologen innerhalb eines eigenständigen Masterstu-
dienganges wie er beispielsweise in Großbritannien oder
den USA – inzwischen auch vereinzelt in Deutschland –
angeboten wird.
BWdP: Dies ist eine gute Überleitung! Wo sortiert sich
das Zertifikat im Hinblick auf die Weiterbildung Rechts-
psychologie des BDP und die neu installierten Masterstu-
diengänge an der Uni Bonn und der SRH Heidelberg (der
Newsletter berichtete) ein? Wer ist das Zielpublikum des
Zertifikats? Was sind die Vor- und die Nachteile (auch, so
weit möglich, im Hinblick auf die anderen Angebote)?
JG: Während die Masterstudiengänge der Rechtspsycho-
logie Universität Bonn und SRH Heidelberg eigenständi-
ge Studiengänge darstellen, kann das Curriculum an der
Universität Konstanz als eine Vertiefungsrichtung inner-
halb des regulären Psychologiestudiums betrachtet wer-
den. Die Einbettung des Curriculums in das reguläre Psy-
chologiestudium ermöglicht den Studierenden ein
„Hineinschnuppern“ in das Fachgebiet der forensischen
Psychologie ohne eine vorgängige Festlegung auf diesen
Bereich vornehmen zu müssen. Aufgrund des in
Deutschland vorhandenen Ausbildungsdefizits in der
forensischen Psychologie ist das Curriculum eine zusätz-
liche Möglichkeit, diesem im Rahmen universitärer
Strukturen zu begegnen, wobei den Studierenden hier-
bei keine über die regulären Studiengebühren hinausge-
henden Kosten entstehen.
7
Übersicht der Module, die für den Erwerb des Zertifikates für Forensische Psychologie absolviert werden müssen
BWdP: Abschließend noch eine Frage zu Ihrer Perspekti-
ve – welche Vorteile verspricht sich die Universität von
der Einführung des Zertifikats?
JG: Mit dem Angebot einer forensisch-psychologischen
Vertiefung während des Psychologie-Bachelor- und Mas-
terstudienganges ist es der Universität ein Anliegen ei-
nem derzeitig vorliegenden Ausbildungsdefizit im Be-
reich der forensischen Psychologen auf universitärer
Ebene zu begegnen. Wie oben erwähnt, besteht diesbe-
züglich deutschlandweit im europäischen Vergleich ein
Mangel an entsprechend qualifizierenden Angeboten.
Die Ausbildung an der Universität Konstanz wird in die-
sem Rahmen vor allem auf die methodische Schulung
von Risikobeurteilungen und Vermittlung von Kenntnis-
sen bzgl. der Anwendung und Evaluation risikosenken-
der Maßnahmen fokussieren und Studierenden neben
den derzeit laufenden Masterstudiengängen an der Uni-
versität Bonn und der SRH Heidelberg einen Einstieg in
das Berufsfeld forensischer Psychologen/Innen geboten
wird.
BWdP: Frau Gerth, vielen Dank für dieses Gespräch! Wir
sind gespannt darauf, wie das Zertifikat anläuft und
wünschen Ihnen und Ihren Kollegen alles Gute.
Weitere Infos unter: http://www.psychologie.uni-konstanz.de/arbeitsgruppe-forensische-psychologie/aktuell/
Psychologische Grundlagen (im BA- und MA-Studiengang)
Diagnostik und Persönlichkeit 8 ECTS
Klinische Psychologie I 8 ECTS
Klinische Psychologie II/III 4 ECTS
Fortgeschrittene Forschungsmethoden & Diagnostik 4 ECTS
Psychotherapeutische Methoden 4 ECTS
Summe der zu erreichenden ECTS im Bereich der psychologischen Grundlagen 28 ECTS
Fachspezifische Veranstaltungen
Im Bachelorstudiengang jeweils mindestens eine Veranstaltung aus den folgenden zwei Bereichen:
Risk-Assessment 1: Grundlagen des Risk-Assessments und aktuarische Risk-Assessment Instrumente (Modul: Diagnostik und Persönlichkeit)
8 ECTS Intervention 1: Grundlagen deliktpräventiver Interventionen und deren Wirk-
Im Masterstudiengang jeweils mindestens eine Veranstaltung aus den folgenden drei Bereichen:
Risk-Assessment 2: Vertiefung des Risk-Assessments; Risikobeurteilung in Gut-achten (Modul: Fortgeschrittene Forschungsmethoden und Diagnostik)
12 ECTS Intervention 2: Spezifische Techniken, besondere Klientengruppen, besondere
Intervention 3: Drohungs- und Krisenmanagement (Modul: Diagnostische Me-
Sechsmonatiges Praktikum im Bereich der Forensischen Psychologie (in forensischen Institutionen wie z.B. Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten) oder in akut-psychiatrische Abteilungen psychiatrischer Krankenhäuser
30 ECTS
MA-Abschlussarbeit im Bereich der Forensischen Psychologie 30 ECTS
Summe der zu erreichenden ECTS im Bereich der fachspezifischen Veranstaltungen 80 ECTS
Gesamtsumme der zu erreichenden ECTS im Curriculum 108 ECTS
8
Prof. Dr. phil. Jérôme Endrass Studium der Psychologie, Psychopathologie und Philoso-
phie an der Universität Zürich (Schweiz). Von 1996 bis
2003 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Oberassistent
an der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Seit
2003 Leiter der Abteilung für Evaluation und Qualitätssi-
cherung des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes
(PPD), Amt für Justizvollzug, Kantons Zürich. Seit 2012
stellvertretender Leiter des PPD. 2008 Habilitation an
der Universität Zürich, seit 2011 APL-Professor an der
Universität Konstanz (Deutschland). Leitung der Arbeits-
gruppe forensische Psychologie an der Universität Kon-
Dipl. Psych. Juliane Gerth Studium der Psychologie an der Martin-Luther-
Universität Halle-Wittenberg (Deutschland) mit Neben-
fach Kriminologie. Seit 2009 als wissenschaftliche Mitar-
beiterin in der Abteilung für Evaluation und Qualitätssi-
cherung (E&Q) des Psychiatrisch-Psychologischen
Diensts im Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich tätig.
Lehraufträge an den Universitäten Konstanz
(Deutschland) und Zürich (Schweiz) seit Frühjahr 2012.
Dr. rer. nat. Astrid Rossegger Studium der Psychologie und Kriminologie an der Uni-
versität Konstanz (Deutschland). Seit 2000 wissen-
schaftliche Mitarbeiterin beim Psychiatrisch-
Psychologischen Dienst (PPD) im Amt für Justizvollzug,
Kantons Zürich, seit 2005 in der Funktion der stellver-
tretenden Leiterin der Abteilung Evaluation und Quali-
tätssicherung (E&Q) verantwortlich für die operative
Leitung verschiedener Forschungsprojekte. Lehraufträ-
ge an den Universitäten Zürich (Schweiz) und Konstanz
(Deutschland). Dr. phil. Elena Yundina Studium an der Ruhr-Universität Bochum Psychologie
mit Nebenfächern Forensische Psychiatrie und Krimino-
logie und Promotion an der Friedrich-Schiller-Universität
Jena. Langjährig wissenschaftliche Mitarbeiterin in der
Abteilung für Forensische Psychiatrie der Klinik für Psy-
chiatrie und Psychotherapie der LMU München und dort
für die Erstellung von Gutachten, Gestaltung von Lehr-
veranstaltungen, Durchführung von Forschungsprojek-
ten und Betreuung von Praktikanten und Diplomanden
verantwortlich. Seit September 2013 ist sie akademische
Mitarbeiterin in der Arbeitsgruppe Forensische Psycholo-
gie des Fachbereichs Psychologie der Universität Kon-
stanz.
Ansprechpartner für das Zertifikat Forensische Psychologie
9
Master Rechtspsychologie an der Uni Bonn
geht an den Start! Nach der am 31.7.2013 erfolgten Genehmigung durch
den Dekan der Philosophischen Fakultät ist es amtlich:
Der M.Sc. Rechtspsychologie startet nun definitv im
November 2013 mit dem 1. Studienjahr für Bachelor-
absolventen mit beiden Spezialisierungen
(Begutachtung in Straf- und Zivilverfahren sowie Psy-
cholgie im Straf- und Maßregelvollzug) und für Absol-
venten mit Master- oder Diplomabschluss mit dem 2.
Studienjahr mit der Spezialisierung Begutachtung im
Straf- und Zivilverfahren. Es sind in beiden Kohorten
noch einige Studienplätze frei, Interessenten können
sich weiterhin bewerben, bis die Plätze belegt sind.
Der Master Rechtspsychologie an der Uni Bonn
Zielgruppe: Psychologinnen und Psychologen, die be-
reits in anderen Praxisfeldern tätig sind oder Berufsein-
steiger, die nach einem ersten berufsqualifizierenden
Abschluss im Fach Psychologie und einer Praxisphase
eine Weiterqualifikation für das Berufsfeld Rechtspsy-
chologie anstreben.
Dauer: Für Studierende mit einem Bachelorabschluss
beträgt die Regelstudienzeit 3 Jahre (120 ECTS-Punkte).
Bei einem Master- oder Diplomabschluss in Psychologie
können die Module des ersten Studienjahres in der Re-
gel anerkannt werden. Dann beträgt die Studiendauer 2
Jahre (80 ECTS-Punkte). Der Masterstudiengang Rechts-
psychologie ist berufsbegleitend, Lehrveranstaltungen
finden an Wochenenden statt.
Inhalte: Der Studiengang am Institut für Psychologie an
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
qualifiziert für eine Tätigkeit im weiten Bereich der
Rechtspsychologie. Rechtspsychologen arbeiten zum
einen als Gutachter (selbstständige Sachverständige).
Sie beurteilen im Strafprozess die Glaubhaftigkeit von
Zeugenaussagen, die Verantwortungsreife von Heran-
wachsenden und die Schuldfähigkeit von Straftätern. Bei
familienrechtlichen Fragestellungen geht es am häufigs-
ten um Begutachtungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Ein weiteres Berufsfeld ist der Straf- und Maßregelvoll-
zug. Hier führen Rechtspsychologen Therapie- und Reso-
zialisierungsmaßnahmen von Straftätern durch und be-
urteilen deren Rückfallgefährdung. Zusätzlich arbeiten
Rechtspsychologen bei der Polizei und in universitären
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Ablauf: Nach einer breiten Ausbildung in zentralen Be-
reichen der Angewandten Psychologie (Klinische Psycho-
logie, Diagnostik, Pädagogische, Sozial- und Organisati-
onspsychologie) im ersten Studienjahr bietet das zweite
Studienjahr eine gründliche Einführung in Grundlagen
der Rechtspsychologie. Im dritten Studienjahr speziali-
sieren sich die Studierenden für die Gutachter- bzw.
Sachverständigentätigkeit im Straf- und Zivilprozess o-
der für eine begutachtende, beraterische bzw. thera-
peutische Tätigkeit als Psychologe im Straf- und Maßre-
gelvollzug.
Ziele: Absolventen des Studienganges sollen in der Lage
sein, nach einer kurzen Einarbeitungsphase in der Praxis
selbstständig im Bereich ihrer fachlichen Spezialisierung
tätig zu werden. Die Praxisorientierung der Absolventen
wird durch eine enge Zusammenarbeit mit Gutachtern
und Praktikern im Straf- und Maßregelvollzug gewähr-
leistet.
Weitere Informationen unter www.master-
rechtspsychologie.de
Die Newsletter-Redaktion gratuliert Prof. Banse und Prof. Kluck sowie ihrem Team zum baldigen Start des neuen Studiengangs!
10
Die diesjährige Junitagung für Forensische Psychiatrie
und Psychologie stand unter dem Motto „Therapie für
Rückfalltäter – die große Illusion?“. Der Hörsaal Silber-
laube der FU Berlin erinnert ja sofort an die Vorlesungs-
zeit, nur dass das Publikum etwas älter und bunt ge-
mischt anmutet. In diesem Sinne liest sich auch die Liste
Referenten als interdisziplinärer Reigen: Hochrangige
Juristen wechseln sich mit einschlägig bekannten Exper-
ten, klinisch erfahrenen Praktikern und ambitionierten
Forschern ab. Allen Referenten war gemein, dass sie
über den Tellerrand ihrer Disziplin hinausblicken und
fachübergreifende Zusammenhänge plastisch gut dar-
stellen können. Um es gleich vorweg zu nehmen: Die
Veranstaltung hielt in diesem Sinne auch was sie ver-
sprach und war alles in allem sehr kurzweilig. Das lag
auch an der unterschiedlichen Art der Präsentationen
der Referenten. Von der prallgefüllten (aber gut ver-
ständlichen) PowerPoint-Präsentation über größtenteils
abgelesene Standpunktvertretungen bis zum freien Vor-
trag im Stile eines Erlebnisberichtes war an diesem Tag
alles zu haben. Der Titel „die große Illusion“ ist ja bereits
etwas suggestiv gewählt, trifft aber den Kern der aktuel-
len Debatte. Ein treffender Satz den viele Referenten
ebenfalls oft verwendeten war: „Was geht und wann
geht es nicht?“
Im gutgefüllten Hörsaal stimmte Prof. Kröber die Ta-
gungsteilnehmer zunächst kurz ein, bevor dann Prof.
Andreas Mosbacher vom BGH in Karlsruhe mit seinem
Beitrag begann. Herr Mosbacher machte dann sehr an-
schaulich noch einmal auf die rechtlichen Veränderun-
gen der letzten Jahre aufmerksam. Dabei erscheint
wichtig, dass sich ausgehend von den „Hinweisen“ des
Europäischen Gerichtshofes die Realität im Strafvollzug
und insbesondere der Sicherungsverwahrung einschnei-
dend geändert hat (und sich noch weiter ändern wird).
Dies erzeugt auf alle Beteiligten in diesem interdiszipli-
nären Feld einen Veränderungsdruck und Anpassungsre-
aktionen. Herr Mosbacher betonte demzufolge auch
mehrmals, wie schwierig das Umsetzen normativer Vor-
lagen (geeignete Therapieangebote und fortwährende
Therapiemotivation für Rückfalltäter) in der Realität für
alle Beteiligten ist. Dabei werde von den beteiligten
Richtern noch mehr als bisher eine hohe Methodenkom-
petenz verlangt. Auf die Sachverständigen werden
künftig auch differenzierte Fragestellungen zu kommen.
So etwa, ob bisherige Therapiemaßnahmen für Strafge-
fangene und Verwahrte im Einzelfall ausreichen. Herr
Mosbacher hoffe dabei auf klare, nachvollziehbare, wis-
senschaftlich fundierte sowie nachprüfbare Maßnah-
menvorschläge der Sachverständigen. Solche Maßnah-
men müssten immer auch praktisch umsetzbar sein, hier
brauche es für die Zukunft vor allem mehr und gut aus-
gebildetes Personal.
Zu Beginn seines Vortrags stellte Prof. Hans-Ludwig
Kröber (Charité Berlin) die Arbeit seines Teams vor: In
den letzten Monaten widmete es sich der vollständigen
Erfassung wesentlicher Daten aller Sicherungsverwahr-
ten im Land Berlin. Vor dem Hintergrund der aufbereite-
ten Daten diskutierte er ausgewählte Kenndaten und
ihre tatsächliche Bedeutung für die Therapie im Straf-
beziehungsweise Maßregelvollzug. Ins Licht rückten
dabei Angaben wie z.B. das Alter, die Haftdauer oder die
Delikte der Verurteilten. Neben den rein objektiven Da-
ten wurden aber auch subjektive Faktoren wie die The-
rapiemotivation erhoben. Prof. Kröber berichtete, dass
ca. 80% der Sicherungsverwahrten kein Interesse an
einer Therapie zeigen – vor diesem Hintergrund schlug
er eine Brücke zu dem Thema „Unbehandelbarkeit von
Straftätern“ und machte deutlich, dass Unbehandelbar-
keit keine Langzeitdiagnose darstellt, sondern lediglich
eine Feststellung für die absehbare Zeit zwischen Ge-
genwart und Zukunft. Am provokantesten spiegelte
Prof. Kröber das Problem in einem Zitat, das sich auf das
Thema Unbehandelbarkeit bezog und den ganzen Hör-
saal zum Schmunzeln brachte: „Was nicht repariert wer-
den kann, ist auch nicht kaputt“ (Alf vom Planeten Mel-
mac). Herr Kröber schloss mit seiner seit Jahren wieder-
holten Forderung nach Wohnmöglichkeiten für spezielle
Gruppen von Haftentlassenen.
Tagungsleitung: Prof. Dr. med. H.-L. Kröber, Institut für Forensische Psychiatrie, Charité - Universitätsmedizin Berlin
Tagungsort: „Silberlaube“ Hörsaal 1A, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin – Dahlem
Bericht zur Junitagung vom 14.6.2013
Forensische Psychiatrie und Psychologie Berlin (FPPB) e.V.
11
Frau Dr. Adelheid Kastner vom Institut für Strafrechts-
wissenschaften der Universität Linz ist bekannt für ihre
klare und direkte Darstellungsweise. In typisch österrei-
chischer Diktion und mit einer großen Gelassenheit legte
Frau Kastner zunächst auf die unterschiedlichen Rechts-
bezüge in Deutschland und Österreich wert. In Öster-
reich fielen in eine vergleichbare Kategorie zu den deut-
schen Sicherungsverwahrten lediglich zwei Personen.
Anhand einer Fallbeschreibung machte Frau Kastner
dann gemäß ihrem Vortragstitel „Was geht in der Thera-
pie von Rückfalltätern und wann geht es nicht?“ deut-
lich, wie wichtig die ehrliche Auseinandersetzung mit
dem Thema Therapiemotivation für alle Beteiligten ist.
Gerade am Begriff „emotionale Schwingungsfähigkeit“
arbeitete sich Frau Kastner ab und erheiterte das Publi-
kum. Wenngleich sich das Publikum prächtig unterhal-
ten fühlte, wurde so doch auch sehr deutlich, mit wel-
chen Ansprüchen die behandelnden Therapeuten, An-
staltsmitarbeiter und auch Gutachter mitunter an die
Gefangenen herangehen. Mit einem Zitat (Machiavelli)
schloss auch Frau Kastner und wies darauf hin, dass ein
reines Handeln nach normativen Richtlinien ohne eigene
Impulse zum Scheitern verurteilt ist. Dies kann sicher für
beide Seiten der Klient-Therapeut-Beziehung gelten!
Abgerundet wurden die Vormittagsvorträge durch den
Beitrag von Dipl.-Psych. Thomas Thalmann von der So-
zialtherapeutischen Abteilung der JVA Kassel II. Durch
die etwas ungewohnte Form der Präsentation - Herr
Thalmann hatte sich im Vorfeld ein ausformuliertes
Skript geschrieben und las dies nun parallel zur Präsen-
tation vor - zog er vor der Mittagspause noch einmal
jede Aufmerksamkeit auf sich. Inhaltlich nahm er alle
Zuhörer mit auf eine anschauliche Reise durch den All-
tag eines Praktikers in einer JVA. Er begann mit einer
Charakterisierung der Verurteilten, deren häufiger Kluft
zwischen Vorsatz und Realität, ging über zu verschiede-
nen Therapiekonzepten und landete danach bei den
typischen Therapiehemmnissen von Straftätern
(geringere Motivation, geringere Introspektionsfähig-
keit, etc.). Auch Herr Thalmann griff die Unbehandelbar-
keit von Straftätern auf und machte sehr deutlich, dass
dieses Thema sehr wichtig sei und kein Tabuthema dar-
stellen solle. Gleichzeitig vermittelte er aber auch die
Hoffnung, dass es trotz der hohen Zahl der Therapiever-
weigerer immer auch eine Gruppe von Verurteilten gä-
be, mit denen man therapeutisch arbeiten könne. Trotz
der umfangreichen Thematik, schaffte es Herr Thalmann
die einzelnen Konzepte deutlich zu vermitteln und den
Anwesenden viele interessante Literaturhinweise zu
geben.
Nachdem den Teilnehmern in der Mittagspause ein le-
ckeres Buffet angeboten wurde, ging es am Nachmittag
mit dem Beitrag von Frau Dr. Gunda Wößner (MPI Frei-
burg) weiter. Frau Wößner beschäftigte sich mit den
Fragen nach dem Ergebnis „Therapieerfolg“, wie man
ihn misst und was dabei problematisch werden kann.
Der sehr statistisch geprägte Inhalt ließ den einen oder
anderen Zuhörer mit Sicherheit erst einmal zurückschre-
cken, allerdings schaffte es Frau Wößner ihre Thematik
sehr verständlich zu vermitteln. Sie kritisierte zum einen,
dass das Ergebnis „Therapieerfolg“ sehr schlecht mess-
bar zu machen sei. Der Fokus liege dabei hauptsächlich
auf dem verminderten Rückfallrisiko und würde anhand
des BZR-Auszugs gemessen. Dies sei aber nur ein unzu-
reichendes Maß, da nur Straftaten im Hellfeld Beach-
tung geschenkt würde und man die Legalbewährung
(z.B. bei Lockerungen) außer Acht lassen würde. Frau
Wößner machte ebenfalls klar, dass es z.B. durch Trai-
ningseffekte (bei oft aufgenommenen Gefangenen) oder
die Behandlung des Problembewusstseins (eventuell
schlechtere Werte als am Anfang) zu einer Verzerrung
der Ergebnisse kommen kann. Insgesamt ist die Mes-
sung von Therapieerfolg mit einigen Schwierigkeiten
verbunden und deshalb werden Überlegungen ange-
strengt, wie man das Ergebnis valider und reliabler er-
fassen kann. Viele Datenpunkte der Untersuchungen
stammen aus Selbstberichten, was die Aussagekraft
scheinbar einschränkt. Gewünscht hätte man sich im
Ergebnisbericht über Signifikanzniveaus hinaus auch
Effektstärken für die berichteten Zusammenhänge.
Prof. Dr. Peer Briken stellte seine Sicht als Praktiker und
Forscher zu dem Thema Therapie von Sexualstraftätern
dar. Dabei stellte er zunächst sein Team und seine Ar-
beit in der Präventionsambulanz des Instituts für Sexual-
forschung und Forensische Psychiatrie des Universitäts-
klinikums Eppendorf vor. Im Speziellen ist dies die grup-
pentherapeutische Arbeit mit verurteilten Sexualstraftä-
tern, die unter Führungsaufsicht oder Bewährung ste-
hen. Um seine Arbeit zu veranschaulichen, bot er den
Teilnehmern zuerst einen breiten methodischen Zugang
an und bezog diese theoretischen Annahmen dann auf
die tägliche Praxis in der Ambulanz. Neben den allge-
meinen Risikofaktoren und dem RNR-Modell präsentier-
12
te er einen neueren Ansatz in der Arbeit mit Straftätern:
das Good-Lives-Model (GLM). Das GLM fokussiert sich
nicht nur auf die Minimierung des Rückfallrisikos, son-
dern betrachtet eher die Faktoren, die zu einem postde-
liktisch zufriedenstellenden Leben der Straftäter führen.
Die Ergebnisse mehrerer Studien belegen, dass dieser
duale Fokus gerade für Sexualstraftäter einen hohen
Nutzen aufweist.
Dr. Jörg Schäfer (Leiter der JVA Diez) verzichtete gänz-
lich auf unterstützende Hilfsmittel und beeindruckte die
Zuhörer durch seine mitreißende und alltagsnahe Vor-
tragsweise. Dabei war der Vortrag nicht oberflächlich,
sondern zeigte in vielen Einzelheiten mit welchen Vor-
behalten, Hindernissen und Kuriositäten alle Mitarbeiter
in Straf- und Vollzugsanstalten täglich umgehen müssen.
Am Beispiel der JVA Diez zeigte Herr Schäfer den Werde-
gang seiner Anstalt im Zuge der rechtlichen Reformen.
Immer im Dialog mit den Vorgesetzten und der Bevölke-
rung vor Ort wurden die Gefangenen durch einen Neu-
bau räumlich getrennt. Ungeachtet der Vorbehalte auf
lokaler Ebene ergaben sich durch die Reformierung auch
skurrile Situationen: So etwa wenn verschiedene Gefan-
genengruppen FSK 18 Spiele spielen dürfen, andere
nicht. Dies führt im Einzelfall dann schon einmal zu einer
Expertise eines Anstaltspsychologen, in welcher Art sich
Computerspiele mit verschiedenen Altersbeschränkun-
gen hinsichtlich ihrer Blutspritzer und dazu gehörigen
Tötungsgeräuschen unterscheiden. Deutlich wurde ins-
gesamt so aber auch, dass die bauliche Neugestaltung
mit größeren Quadratmeterzahlen zwar notwendig aber
längst keine hinreichende Reformierung im Umgang mit
den Gefangenen und Verwahrten sein kann.
Prof. Thomas Fischer vom BGH rundete die Veranstal-
tung durch einen ausgearbeiteten Vortrag ab, fasste die
wesentlichen Punkte in hochgradig ausformulierter
Form nochmals zusammen und verdeutlichte abermals,
wie wichtig eine Zusammenarbeit und kontinuierlicher
Dialog zwischen den einzelnen Disziplinen aus seiner
Sicht als Jurist ist.
Insgesamt hielt die Tagung damit was sie versprach. Von
vielen Seiten und Professionen wurden die Auswirkun-
gen der normativen Bezüge auf die Arbeit der praktisch
Tätigen verdeutlicht. Das Fragezeichen im Titel der Ver-
anstaltung konnte nicht gänzlich aufgelöst werden – das
war aber sicher auch nicht das Ziel. Als Zuhörer haben
wir dies eher als Aufforderung zur aktiven Beteiligung
und Gestaltung verstanden. Wir dürfen auf die weiteren
Auswirkungen in den einzelnen Arbeitsfeldern gespannt
sein und freuen uns auf ähnlich interdisziplinäre Veran-
staltungen –spätestens im kommenden Jahr. Prof.
Kröber stellte dabei einen neuen Termin für die Junita-
gung 2014 um das Pfingstwochenende in Aussicht. Film-
aufnahmen der diesjährigen Veranstaltung sollen in den
kommenden Wochen ebenfalls verfügbar sein.
Jacqueline Marquardt Studiert seit 2010 im Bachelorstudiengang an der Univer-sität Trier. Während des Studiums absolvierte sie mehre-re Praktika im rechtspsychologischen Bereich, u.a. in der Sozialtherapie der JVA Hameln. Seit 2013 arbeitet sie beim Paritätischen Hameln als stellvertretende Abtei-lungsleiterin in der Schulbegleitung behinderter Schüler.
André Körner Arbeitet als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni-versität Chemnitz. Nach dem Abitur und einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Psychologie in Chemnitz und Zürich. Neben der wissenschaftlichen Tätigkeit arbei-tet André als Sachverständigengutachter (Familienrecht, Glaubhaftigkeit) und freier Psychologe. Neben der Ausbil-dung zum Rechtspsychologen promoviert er zum Thema moralische Emotionen.
13
Events für Studierende
Unter dem Motto Forschen, Evaluieren, Anwenden findet vom 18. bis 20. September 2013 die 15.
Fachgruppentagung Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in Bonn statt.
In diesem Jahr wird es erstmalig zahlreiche Events speziell für die studentischen Teilnehmer der
Konferenz geben. Folgende Programmpunkte sind geplant:
Social Get-together am 18.9.2013 ab 20 Uhr im Café Blau (Franziskanerstr. 9)
Hier haben die studentischen Teilnehmer die Gelegenheit, andere Studierende mit Interes-
se an Rechtspsychologie kennenzulernen und sich informell auszutauschen
Verleihung des Nachwuchswissenschaftlerpreises und der Posterpreise für Studierende am
19.9.2013 von 13:00 bis 14:00h im Festsaal (die Poster werden am 18.9.2013 von 17:00 bis
18:00h präsentiert)
Hier stellen die Gewinner des Nachwuchswissenschaftlerpreises der Fachgruppe Rechts-
psychologie ihre Abschlussarbeiten vor. Außerdem werden die Posterpreise für die am Tag
zuvor ausgestellten Poster verkündet.
Öffentliche Informationsveranstaltung zu Studienmöglichkeiten der Rechtspsychologie am
20.9.2013 von 9:00 bis 10:30h im Hörsaal V des Hauptgebäudes
Auf dieser Veranstaltung werden etablierte, neue und geplante Studienmöglichkeiten der
Rechtspsychologie vorgestellt
Die Teilnahmegebühr für Studierende beträgt 60€.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Organisationsteam (Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer
Banse, [email protected]) sowie auf der Tagungswebsite www.rechtspsychologie-tagung.de/
Wir freuen uns auf Euch!
14
Vom 15.-17.05.2013 fand in Zürich zum 5.Mal das Inter-
nationale Symposium für Forensische Psychiatrie, orga-
nisiert von Prof. Dr. phil. Endrass und Prof. Dr. med. Ur-
baniok, statt. Wie auch in den letzten Jahren gliederte
sich die dreitägige Veranstaltung in einen ersten Block
bestehend aus Plenarvorträgen und einen zweiten
Block, der sich aus unterschiedlichen praxisnah gestalte-
ten Workshops zusammensetzte. Die in den Vorträgen
angerissenen Themen, wie z. B. Rechtsextremismus,
Jugendkriminalität, Kindstötung oder Psychopathy wur-
den in den darauffolgenden Workshops zum Teil noch
weiter vertieft und unter alltagspraktischen Gesichts-
punkten aufbereitet. Bei den jeweiligen Themengebie-
ten ging es neben den Basics der Grundlagenforschung
immer auch um Aspekte des Risk-Assessment und Risk-
Management, so dass für die alltägliche Arbeit in der
Forensik wertvolle Impulse gegeben wurden.
Ich selbst verzichtete in diesem Jahr auf die Plenarvoträ-
ge und wählte zwei für meine Arbeit relevante Work-
shops aus: zum einen den Zertifizierungskurs für den
Static-99 und den Stable-2007 und zum anderen den
Workshop zu Fragen der Behandlung und Begutachtung
bei Antisozialität und Psychopathy. So lernte ich in ei-
nem stark interaktiv ausgerichteten Setting die Fallstri-
cke der Prognoseinstrumente kennen und übte ihre An-
wendung an diversen Beispielen ein und konnte mich
hinsichtlich des Konstrukts der Psychopathy insbesonde-
re mit den Grenzen der Behandelbarkeit auseinander-
setzen. Beide Workshops machten Lust auf praktische
Umsetzung und Vertiefung des Gelernten - das ist et-
was, was ich persönlich recht selten nach einer Fachta-
gung behaupten kann, zumal diese in der Regel eher
theoretisch ausgerichtet und in der klassischen Form
(Vorträge nebst Diskussionszeit) gestaltet sind.
Auch wenn die Tagung finanziell aufwendig ist - denn die
Tagungsgebühr liegt zwischen 680-890 CHF, zzgl. Flug
und Unterkunft - bin ich in den letzten beiden Jahren
von der Organisation, den inhaltlichen Schwerpunkten
und des Engagements der Beteiligten sehr beeindruckt
gewesen. In der Tagungsgebühr enthalten sind als klei-
nes Extra eine Tagungstasche mit sämtlichen Unterlagen
(wie Programmheft, Namensschild, Teilnahmenachweis,
Schreibutensilien etc.) sowie die Verköstigung an den
drei Tagen (Frühstückspause, reichhaltiges und ab-
wechslungsreiches Mittagsbuffet sowie Kaffeepause).
Optional dazu buchen kann man die Teilnahme am Rah-
menprogramm, welches in diesem Jahr aus einer kurzen
Stadtführung mit anschließendem traditionellen Käse-
Fondue in einem urigen kleinen Stübchen bestand. Hie-
ran nimmt meist nur ein kleiner Kreis teil, sodass gute
Möglichkeiten bestehen, mit den Referenten/
Organisatoren der Tagung ins Gespräch zu kommen.
Für nähere Informationen, insbesondere zur Nachverfol-
gung der Planung der nächsten Tagung im Juni 2014,
hier die offizielle Homepage für alle Interessierten:
www.forensiktagung.ch
Das 5. Internationale Symposium für
Forensische Psychiatrie in Zürich: Ein Bericht
Katarina Belz Ich studierte von 2003 bis 2009 an der Technischen Universität in Berlin Psychologie und wählte im Hauptstudium
das Forschungsvertiefungsfach Rechtspsychologie, welches ich an der Freien Universität Berlin am Institut für Foren-
sische Psychiatrie, unter der Leitung von Prof. Dr. med. Kröber, belegen konnte. Zur Vertiefung meiner dort erworbe-
nen Kenntnisse absolvierte ich drei Praktika: im Eingangsbereich der Sozialtherapeutischen Anstalt der JVA Tegel, bei
der Konfliktkommission der Berliner Polizei und bei einer Forschungs- und Gutachtenstelle mit Schwerpunkt Familien-
recht. Seit 2010 bin ich in einer Maßregelvollzugseinrichtung in Sachsen-Anhalt tätig. Die ersten 2,5 Jahre arbeitete
ich dort vorrangig mit persönlichkeitsgestörten Gewalt- und Sexualstraftätern zusammen. Vor einem halben Jahr
wechselte ich dann auf die Aufnahmestation, wo ich mit vielfältigen Störungsbildern und Delinquenzformen in Berüh-
rung komme und schwerpunktmäßig die Eingangsdiagnostik durchführe.
15
Tatort: heimische Couch
Tatzeit: Sonntag, 20.15 Uhr
Tathergang: Mit vor der Brust gekreuzten Armen liegt
die junge Frau am Waldesrand. Der Täter hat sie in ein
weißes Gewand gekleidet, welches an ein Kommun-
ionkleid erinnert. Ihre Haare sind ordentlich frisiert, sie
ist dezent geschminkt. Doch die Inszenierung verdeckt
nicht das blutige Handwerk, welches der jungen Frau ein
langes, endlosen Leiden bereitet hat: Zahllose Stiche
bedecken ihren Oberkörper; doch alle Hauptschlagadern
hat der Täter verfehlt. Das Mädchen ist qualvoll verblu-
tet. Nicht weit vom ersten Fundort wird eine weitere
Leiche gefunden – gleiche Inszenierung, gleiche Ver-
letzungen.
Damit liegt Lösung des Rätsels bereits um 20.35 Uhr –
direkt nach der ersten Werbepause - klar auf der Hand:
Es ist offensichtlich, dass der Täter die jungen Frauen
stellvertretend für das wirkliche Objekt seiner Begierde
tötet. Dieses hat ihn sicherlich verschämt – sein Leid
demonstriert er nun an denjenigen Mädchen, die seinen
Weg kreuzen und ihn an seine Schmach erinnern.
Fall gelöst: Mit kriminologischer Spürnase und fun-
diertem Fachwissen konnte wieder einmal ein Täter
überführt werden.
Leider löse ich die Fälle nur auf der heimischen Couch,
präzise zwar, doch ich bin wohl nur in meiner Phantasie
Mitglied der BAU (Behavioral Analysis Unit). Krimis habe
ich eigentlich immer gehasst; sie waren mir zu brutal, zu
blutig, manchmal zu verstörend. Insofern mag es ver-
wundern, dass die Einschätzung von Tätern zu einer
Passion geworden ist. Um ehrlich zu sein: so kurz vor
dem Abitur hätte nicht einmal gedacht, dass ich Psycho-
login werden würde, geschweige denn Rechtspsycholog-
in.
Musik habe ich studieren wollen. Für die Auf-
nahmeprüfung am Konservatorium habe ich mir meine
Freizeit um die Ohren geschlagen - nur um festzustellen,
dass ich zwar gut, aber nicht gut genug für den Beruf als
Musikerin bin. Sich für ein Psychologiestudium zu
entscheiden, war eine „Schnapsidee“ – im wahrsten
Sinne des Wortes. In Ermangelung von alternativen
Berufsideen gab es ein Krisenmeeting im Freundeskreis,
bei dem unter Einfluss von Alkohol unterschiedliche
Berufsmöglichkeiten diskutiert wurden. Bis einer meiner
engsten Freunde den alles entscheidenden Satz formu-
lierte: „Du löst doch eh immer alle unsere Probleme.
Dann nimm doch einfach Geld dafür.“ So ward meine
Karriere in der Psychologie geboren.
In den ersten Semestern wechselte mein Berufswunsch
wöchentlich, wenn nicht sogar täglich: von der fixen
Idee, mich als Kinder- und Jugendtherapeutin zu
verdingen, über die Perspektive, eine psychotherapeu-
tische Praxis zu eröffnen, bis hin zum Wunsch, mein
Leben der Forschung zu widmen. Bis ich mich mit dem
Virus der Rechtspsychologie infizierte. Drei Monate
habe ich im Rahmen eines Praktikums in der Jus-
tizzvollzugsanstalt Münster meine Nase in die Welt der
Zwischen Phantasie und Wirklichkeit - oder die ver-
schlungenen Pfade der Randwissenschaften Der Werdegang von Dr. Denise Weßel-Therhorn
16
Verbrechen gesteckt: Ich habe Akten gewälzt,
Zugangsgespräche geführt und Stellungnahmen verfasst.
Zunehmend hielten mich Kapitalverbrechen in ihrem
grausamen Bann: Was treibt wohl einen Menschen
dazu, Regeln und Moral über Bord zu werfen und das
Undenkbare zu tun? Insofern konnte ich das Angebot,
als Praktikumshighlight ein Gutachten zur Frage von
Vollzugslockerungen im Fall eines versuchten Mordes
mit rechtsradikalem Hintergrund zu schreiben, nicht
ablehnen.
In der Folge hätte ich wohl alles getan, um weitere
Einblicke in die Schnittstelle zwischen Psychologie und
Kriminologie zu gewinnen. Doch zunächst war mein Weg
von Misserfolgen und Hindernissen flankiert: Praktikum
bei der Polizei? Abgelehnt wegen polizeirechtlicher
Bedenken. Praktikum beim LKA? Nur für Psychologieab-
solventen. Praktikum im Jugendstrafvollzug? Abgelehnt
wegen datenschutzrechtlicher Bedenken. Praktikum in
der Forensik? Wartezeit von mehr als 2 Jahren... Mehr
als einmal war ich kurz davor, das Handtuch zu werfen
und mich anderweitig zu spezialisieren. Bis die Kriminol-
ogische Zentralstelle Wiesbaden e.V. unter der Leitung
von Prof. Rudolf Egg mein Flehen erhörte und mir die
Chance bot, mich in ein Projekt zur „Evaluation von Sozi-
altherapie für Sexualstraftäter“ einzubringen. Die KrimZ
und ich waren voneinander überzeugt; so blieb ich der
KrimZ nach einem 8wöchtigen Praktikum als studen-
tische Hilfskraft erhalten – und das, obwohl knapp 300
km Münster und Wiesbaden trennten. Noch immer
steht mir Prof. Egg als Mentor zur Seite und begleitet
meinen wissenschaftlichen Weg.
Zufälle gestalteten meinen weiteren Vorstoß in die
Tiefen der Rechtspsychologie: Prof. Wolfgang Bilsky
diskutierte im Rahmen einer Vorlesung zur Persönlich-
keitspsychologie delinquentes Verhalten. Ich wagte mit
der vorsichtigen Hoffnung, in Prof. Bilsky einen Verbün-
deten gefunden zu haben, wegen einer Diplomarbeit
vorzusprechen. Ehe ich mich versah, arbeitete ich mich
durch Artikel und Bücher zum Thema „Kommunikation
in Geiselnahmeverhandlungen“. Was als
außergewöhnlich spannendes Diplomarbeitsthema be-
gann, wurde mein Lebensinhalt: Meine Forschung wid-
me ich seitdem der Ausgestaltung von Geiselnahmever-
handlungen, kommunikativen Strategien zur Deeskala-
tion einer Einsatzlage und der Gefährlichkeitsein-
schätzung von Geiselnehmern. Die Studienstiftung des
Deutschen Volkes erkannte den gesellschaftlichen Wert
meiner Forschung und gewährte mir ein Promotionssti-
pendium zur Fortsetzung meiner Arbeit, die von Prof.
Bilsky und Prof. Egg wohlwollend unterstützt wurde.
Wie der Zufall so will, wurden die polizeilichen Spezi-
aleinheiten auf meine Forschung aufmerksam, woraus
sich ein erster vorsichtiger Austausch von Informationen
entwickelte. Die praktische Verwertbarkeit meiner
Ergebnisse erregte durchaus Interesse, doch um es in
den Worten meines geschätzten Polizeikollegen und
Freundes auszudrücken: „Nur wo Polizei draufsteht, ist
auch Polizei drin.“ Während ich gedanklich also eigent-
lich mit meiner Promotionsarbeit hätte beschäftigt sein
sollen, musste ich mir den Respekt und die Anerkennung
gerade derjenigen Polizeipraktiker verdienen, die Ge-
genstand meiner Forschung sein sollten. Ich bin dem
Ratschlag gefolgt und habe versucht, meinem Le-
benslauf den Stempel der Polizei aufzudrücken. Dazu
habe ich einen Master in Kriminologie und Polizeiwis-
senschaft an der Ruhr-Universität Bochum erworben.
Sobald Polizei drauf stand, bestanden auch von Seiten
der Polizeipraktiker kein Zweifel daran, dass bei mir
auch Polizei drin war... In mühevoller Kleinarbeit setzte
sich der Theorie-Praxis-Transfer fort – bis zum heutigen
Tag, an dem ich sozusagen als „feste Institution“ in der
Aus- und Fortbildung polizeilicher Spezialeinheiten im
Land Niedersachen tätig bin.
Doch eine feste Stelle war und ist damit nicht verknüpft.
Vielmehr muss man wohl realistisch formulieren, dass
meine Arbeit für die polizeilichen Spezialeinheiten eine
Leidenschaft ist – aber leider eine, mit der man die
Butter nicht aufs Brot verdient. Meinen Lebensunterhalt
verdiene ich mir als psychologische Sachverständige am
Familiengericht. Schmunzelnd muss ich feststellen, dass
die Anforderungen an die gutachterliche Tätigkeit gar
nicht so grundverschieden sind wie an die Tätigkeit als
Geiselnahmeverhandler: Es geht um kommunikatives
Geschickt, um einen guten und fundierten Blick auf
Menschen in Extremsituationen und um das Zusam-
mensetzen von Informationspuzzlesteinen zu einem
Gesamtbild.
Wo mein Leben noch hinführt? Tja, warten wir doch
einfach auf den nächsten Fall, den es zu lösen gilt...
17
Posterpreis für Studierende
Unter dem Motto Forschen, Evaluieren, Anwenden findet vom 18. bis 20. September 2013 die 15.
Fachgruppentagung Rechtspsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie in Bonn statt.
Zum ersten Mal vergibt die Fachgruppe dieses Jahr einen Preis für das beste studentische Poster!
Posterbeiträge können vom 15.3. bis 1.6.2013 eingereicht werden.
Alle von Studierenden vorgestellte Poster nehmen automatisch teil. Voraussetzung ist, dass der/
die Erstautor/in an einer Universität eingeschrieben und auf der Konferenz anwesend ist.
Kriterien sind:
Inhalt der Studie (Innovation, Relevanz, methodische Versiertheit)
Verständlichkeit der Präsentation der Studie
Design des Posters
Der Preis ist mit einem Preisgeld dotiert (1. Platz 200€, 2. Platz 100€)!
Bitte weisen Sie Studierende auf den Posterpreis hin und ermutigen Sie sie, einen Beitrag für die
Konferenz einzureichen. Für Studierende gelten vergünstigte Teilnahmegebühren (early bird Rate
bis zum 30. Juni 2013: 40€, danach 60€). Darüber hinaus wird es auf der Konferenz Veranstaltun-
gen zur Förderung der Vernetzung unter den Studierenden der Rechtspsychologie geben.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Organisationsteam (Ansprechpartner: Prof. Dr. Rainer
Banse, [email protected]) sowie auf der Tagungswebsite www.rechtspsychologie-tagung.de/
Wir sind gespannt und freuen uns auf zahlreiche Posterbeiträge!
18
Demnächst erscheint das Special Issue des Journals der
European Association of Psychology, Psychology, Crime
and Law, in dem Studierende der Rechtspsychologie ihre
Forschung vorstellen. Das Vorwort des Special Issues
wurde von den Gasteditoren Julia Shaw, Lisa Öhman
und Peter van Koppen verfasst. Es schildert die weltwei-
te Entwicklung der Rechtspsychologie, angefangen bei
William Stern (1904) und Hugo Münsterberg (1908),
fortgesetzt bei der Gründung der American Psychology-
Law Society (1969) und des ersten Journals Law and
Human Behavior (1977).
Seit den 60/70er Jahren hat sich in der Rechtspsycholo-
gie viel getan. Zahlreiche weitere Assoziationen wurden
gegründet, darunter die European Association of Psycho-
logy and Law, die Autralia and New Zealand Association
of Psychiatry, Psychology, and Law sowie das Nordic
Network for Research on Psychology and Law. Darüber
hinaus wurden zahlreiche Studiengänge ins Leben geru-
fen, die zum Ziel haben, die nächsten Generationen der
Rechtspsychologen auszubilden.
Unter dem Motto “the students of today are the experts
of tomorrow” (S. 1) verknüpfen die Autoren Vergange-
nes mit Zukünftigem. Interessierten Studierenden sei die
Lektüre dieser kurzen und knackigen Übersicht der Ge-
schichte der Rechtspsychologie ans Herz gelegt.
Quelle: Shaw, J., Öhman, L., & van Koppen, P. (2013).
Psychology and law: The past, present, and future of the
discipline. Psychology, Crime & Law, DOI:
10.1080/1068316X.2013.793979
Special Issue des Journals
Psychology, Crime, and Law:
Students in Psychology and Law
Die European Association of Psychology and Law Die 1990 ins Leben gerufene European Association of Psychology and Law (kurz EAPL) ist eine Vereinigung, die sich
zum Ziele setzt Forschung und Wissen im Bereich der Rechtspsychologie zu mehren und zu unterstützen und darüber
gesetzliche Vorgehensweisen und Handhabungen im Bereich der Psychologie und des Rechtes weiter und neu zu ent-
wickeln.
Die Studentensektion der EAPL Ein weiteres Ziel der EAPL ist es die rechtspsychologische Ausbildung zu fördern. Besonders unter diesem Ziel bildete
sich unter Jenny Schell und Julia Shaw die Studentensektion der EAPL, die EAPL-S. Sie konzentriert sich in ihrer Zielset-
zung auf die Vernetzung von rechtspsychologieinteressierten Studierenden mit anderen Studenten und bereits etab-
lierten Forschenden über die Schaffung von Möglichkeiten für studentenorientiertes Wirken auf Konferenzen und die
Förderung von internationaler Zusammenarbeit im Bereich der Forschung. Falls ihr euch näher über die kurz beschrie-
benen Vereinigungen informieren wollt, so folgt den folgenden Links: http://eapl.eu/ (für die EAPL) und http://
www.eaplstudent.com/ (für die EAPL-S).
19
Man kann es ruhig offen zugeben: Das was mich anfäng-
lich dazu gebracht hat, mich für Praktika in der Rechts-
psychologie zu bewerben, war dasselbe etwas, was mich
auch in den Lesesessel für viele John Grisham Romane
gebracht hatte: Die Faszination an der akribische Vorbe-
reitung auf den Prozess, die Spannung im Gerichtssaal
vor der eindeutige Entscheidung, die Vorstellung eines
der vielen kleinen Zahnräder im Justizsystem einmal
genauer zu betrachten und die Frage zu beantworten,
ob man es sich als „fertiger“ Psychologe nach dem Studi-
um eventuell antun könnte, dort zu arbeiten.
Nach kurzem Suchen ergab sich ein Praktikum beim
Sachverständigenbüro Klein in Neuss. Die Beschäftigten
dort – ausschließlich Psychologen – bearbeiten in erster
Linie familienrechtliche Fragestellungen. Meine erste
Aufgabe: Eine Akte abholen. Der erste Tag führte mich
also zum fast schon gemütlichen Amtsgericht Neuss, wo
mir eine gut gelaunte Beamtin eine Akte in die Hand
drückte, die gefühlt das Gewicht des wöchentlichen Ge-
tränkeeinkaufs in den Schatten stellte. Der erste Gedan-
ke wird in etwa gewesen sein „Das ist also der viel zitier-
te Papierkrieg. Und ich bin so etwas wie der Brücken-
Pionier“. Nicht nur das Gewicht der Akte überstieg mei-
ne Erwartungen, auch das Volumen. „In ihren Rucksack
passt die nicht. Sie können die nicht einfach so nehmen,
da stehen Namen etc. drauf. Haben sie keine Tasche?“
Ein kleinlautes „Nein“ und eine Aldi-Tüte später fand die
Akte dann doch noch gut getarnt ihren Weg ins Büro.
Ebenso wie es auch ein „echter“ Gutachter machen wür-
de, galt es im nächsten Schritt einen Aktenauszug zu
erstellen – sprich eine Zusammenfassung des Falls. Über
die Akte gebeugt, kam mir ein Satz in den Kopf, den ich
mal auf einer SHG-Stellenausschreibung bei einem Gut-
achterbüro gelesen hatte: „Vorausgesetzt wird die Fä-
higkeit, relevantes vom irrelevanten zu trennen“. Das
war bei der Papiermenge auch definitiv nötig. Später
erfuhr ich, dass die Akte doch eher überdurchschnittli-
che Ausmaße hatte, was meine kurzfristige Ablehnung
gegen Gerichtsakten schnell wieder verfliegen ließ. Ver-
hältnismäßig repräsentativ war allerdings die Fallkons-
tellation: Die Eltern, denen das Sorgerecht entzogen
wurde, beanspruchten häufigeren Umgang mit ihren
Kindern, wobei seitens des Jugendamtes und der Pflege-
familie der Vorwurf im Raum stand, die Umgangskontak-
te würden den Kindern schaden. Nach jedem Umgangs-
kontakt würden sich die Kinder zurückziehen, schreien
und aggressiv gegenüber Gleichaltrigen auftreten. Die
Eltern dementierten diese Vorwürfe. Die Kinder seien
bei den Kontakten freudig, ihnen würden sie guttun.
Wie man an den letzten Sätzen merkt, war mein alltägli-
cher Begleiter und treuer Freund während des Prakti-
kums der Konjunktiv I: „X behauptet es sei so, Y behaup-
tet aber, es sei nicht so gewesen….“. Doch welche Seite
hat nun am ehesten Recht? Und viel wichtiger: Was ist
für die Kinder tatsächlich am besten? Damit war auch
das Gefühl, das mich beim ersten Aktenstudium be-
schlich beispielhaft, wie es Ingrid Klein ausdrückt:
„Selbst nach fast 20 Jahren in diesem Beruf, habe ich
beim Aufschlagen einer Akte immer noch dieses Krib-
beln und die Neugier. Da wird der Detektivsinn ge-
weckt“, erklärte sie schmunzelnd.
Mit den Methoden zur Beantwortung der Fragen be-
gann dann nicht nur der interessanteste Teil des Prakti-
kums, sondern auch derjenige, der die größte Schnitt-
menge mit dem bisherigen Studium besitzt. Bei der Gut-
achtenerstellung nutzt der Sachverständige in erster
Linie die Exploration der Beteiligten und des Jugendam-
tes, von Ärzten und Psychologen sowie Fragebögen und
andere Diagnostikinstrumente. Ist das Kind altersgemäß
entwickelt? Wie hoch ist die psychosoziale Belastung
der Mutter? Birgt dies ein Risiko für die Rückführung des
Kindes in die Familie? All dies sind Fragen, die mittels
Diagnostischen Instrumenten beantwortet werden müs-
sen. Auch hier erinnerte ich mich zurück an unsere erste
Diagnostik-Vorlesung, in der unser Professor doch tat-
sächlich erzählen wollte, Diagnostik nehme den Löwen-
anteil der beruflichen Tätigkeit eines Psychologen ein.
Damals hat man es natürlich nicht geglaubt – bis man
schließlich eines besseren belehrt wird. Das gilt auch für
die Tätigkeit als Sachverständiger. Aber genau dieser
Wo das Interesse beginnt -
Bericht über ein Praktikum in einem Sachverständigenbüro
20
Aspekt war es, der meine ursprüngliche „John-Grisham-
Motivation“ ersetze: Der Gutachter stützt sich nicht auf
seine Meinung. Er stützt sich auch nicht auf seinen Ein-
druck. Er stützt sich auf die Forschung und evidenzba-
sierte Verfahren, die es ihm erlauben, den Vorwurf der
individuellen Willkür eines Gutachters zurückzuweisen
und ein wissenschaftlich basiertes Gutachten zu formu-
lieren, das als Entscheidungshilfe für den Richter dient.
Damit macht der Bezug zur Wissenschaft und damit das
klare Distanzieren von einer „Rechtsverdreher-
Mentalität“ – für mich – einen der vielen Reize dieses
Berufes aus. Weitere Aufgabe neben Aktenauszügen
war somit auch die Literaturrecherche. Diese bezog sich
immer auf spezifische Fragestellungen, beim eingangs
erwähnten Fall beispielsweise auf begünstigende Fakto-
ren bei der Rückführung von Pflegekindern in die Ur-
sprungsfamilie. Spannend vor allem deswegen, weil die
Recherche eben kein akademisches Erbsenzählen (zu
akustischem Richtungshören oder ähnlichem) war, son-
dern einen direkten Bezug zum Fall vorhanden war, und
die ein oder andere Literaturangabe es am Ende ins Gut-
achten geschafft hat. Neben diesen Tätigkeiten war es
möglich, an Explorationen, Hausbesuchen und Gerichts-
verhandlungen teilzunehmen.
Neben dem wissenschaftlich fundiertem Arbeiten sind
es natürlich die verschiedenen Fallkonstellationen und
der bereits angesprochene „Detektivaspekt“, die faszi-
nieren. Hängengeblieben ist bei mir besonders ein Fall,
in dem einem Bekannten der Familie vorgeworfen wur-
de, er würde das Kind sexuell motiviert immer wieder
ablecken. Der Vorwurf war aufgekommen, da das Kind
häufig sich selbst mit der Zunge berührte. Laut der
Mutter sei der einzig mögliche Grund für dieses Verhal-
ten in Handlungen des Beschuldigten zu sehen, was das
Kind mit verschiedenen Bemerkungen bestätigt habe. In
der Exploration arbeitete die Sachverständige aber
durch gezieltes und behutsames Fragen eine Alternati-
verklärung heraus: Das Kind imitierte nicht etwa das
Verhalten des Beschuldigten, sondern das der Haustiere,
die sich mit der Zunge säuberten. So konnte im Gutach-
ten plausibel – und wie ich finde äußerst elegant – die
Herkunft des kindlichen Verhaltens erklärt werden. Ein
Richter hätte sich wohl nie die Zeit zur ausführlichen
Exploration mit dem Kind nehmen können, um solche –
entscheidenden – Details zu erfahren.
Trotz der positiven Aspekte existiert auch Kritik an der
Sachverständigentätigkeit. Wie ich im Praktikum erfuhr,
gibt es leider immer noch eine große Varianz in der Qua-
lität der Gutachten. Dies liegt z.T. am Fehlen von Stan-
dards in der Ausbildung und Beauftragung, vor allem im
Familienrecht. So werden viele Gutachten nicht von da-
für geschulten Psychologen, sondern immer wieder auch
von Vertretern anderer Fachrichtungen ohne entspre-
chend vertiefte Kenntnisse erstellt. Damit sind Gutach-
ten oft durch den Qualifikationsstand der Gutachter
beeinflusst. In einem Sachverständigenbüro gibt es da
den Rückhalt durch die Zweitmeinung eines Supervisors
und durch kontinuierliche Fortbildung und Anleitung.
Fehlt die berufliche Erfahrung, kommt es jedoch sicher
auch immer wieder zu dem ein oder anderen
„Schlechtachten“, welches dann Kritik nach sich zieht.
Auch ist die gerichtliche Entscheidung meist alles andere
als endgültig. Viele Fälle landen nach Jahren zur erneu-
ten Prüfung auf dem Richtertisch, es gibt Fälle, in denen
Gegengutachten eingeholt werden. Gegen Ende meines
Praktikums fasste Andreas Klein es treffend zusammen:
„Es gibt drei Dinge, die viele Absolventen vor diesem Job
abschrecken: Das Konfliktpotenzial zwischen den Partei-
en, die negativ gefärbten Fallkonstellationen und der
Papierkrieg“. Bei wem das nicht so ist, dem kann ich
persönlich ein Praktikum in diesem Bereich einfach nur
empfehlen.
Für weitere Informationen zur Sachverständigentätigkeit
und Ausbildung :
http://www.dgps.de/fachgruppen/rechts/
Justin Düber, Uni Düsseldorf Hat leider weder Foto noch Kurzbiographie mitgeliefert...
21
Termine & Fristen
9th meeting of the NNPL Aarhus (DK) Vom 25.-26. Oktober 2013 wird in Aarhus (Dänemark)
das neunte Treffen der NNPL (Nordic Network for Rese-
arch on Psychology and Law) stattfinden. Doktoranden
und Wissenschaftler sind herzlich eingeladen, ihre Pro-
jekte und Ergebnisse im Bereich Rechtspsychologie vor-
zustellen. Diejenigen, die Interesse haben sollten sich
beeilen: Die Deadline zum Einreichen der Abstracts ist
der 10. September!
In diesem Jahr wird David P. Farrington, Professor eme-
ritus für Psychologische Kriminologie an der University
of Cambridge der Hauptredner sein. Er ist ein führender
Experte auf dem Gebiet der Kriminologie und ehemali-
ger Präsident der EAPL. Als Direktor der Cambridge Stu-
dy in Delinquent Development und Co-Investigator der
Pittsburgh Youth Study hat er fast 600 Artikel und Buch-
kapitel veröffentlicht und zahllose Preise für seine Bei-
träge auf den Gebieten der Kriminologie und Psycholo-
gie erhalten.
Die Teilnahme ist kostenlos, erfordert aber eine Regist-
ration unter www.nnpl.net, möglich bis zum 25.10.2013.
Auf dieser Seite gibt es auch weitere Informationen zu
Formalitäten, außerdem steht Linda Linden
([email protected]) bei Fragen zur Verfügung.
EAPL 2013 Coventry (UK) Die European Association of Psychology and Law (EAPL)
richtet vom 2.-6. September die alljährliche Konferenz in
Coventry aus. Es ist nicht mehr möglich, Beiträge einzu-
reichen, aber noch kann man sich für die Teilnahme
registrieren!
In diesem Jahr sind Gewaltverbrechen das Hauptthema,
besonders wenn es um ungewöhnliche Täter-Opfer-
Beziehungen geht (z.B. weibliche Täter und männliche
Opfer bei Sexualstraftaten). Außerdem wird das Wa-
genaar Symposium eingeführt, welches in Zukunft regel-
mäßig stattfinden und jeweils die rechtlichen und psy-
chologischen Aspekte eines bestimmten Verbrechens
illustrieren soll.
http://www.eapl.eu/conferences
13th Annual Conference of the ESC Budapest (HU) Vom 4.-7. September 2013 findet die 13. Jährliche Kon-
ferenz der European Society of Criminology (ESC) in Bu-
dapest statt. Das diesjährige Hauptthema lautet Beyond
Punitiveness: Crime and Crime Control in Europe in a
Comparative Perspective. Weitere Informationen findet
ihr unter http://www.eurocrim2013.com.
Tagung der Fachgruppe Rechtspsychologie
Bonn (D) Die Fachgruppe Rechtspsychologie der Deutschen Ge-
sellschaft für Psychologie lädt ein zur 15. Fachgruppen-
tagung. Sie wird vom 18.-20. September 2013 in der
Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
stattfinden. Das diesjährige Thema lautet „Forschen,
Anwenden, Evaluieren“, als Hauptreferenten werden
Prof. Dr. Wolfgang Bilsky, Dr. Ruth Mann und Prof. Dr.
Aldert Vrij erscheinen. Außerdem wird am 19.9. ein in-
terdisziplinäres Symposium für Psychologen und Juristen
stattfinden, zum Thema „Psychological contributions to
problems of deception detection in the legal system“.
Dem Tagungsmotto Forschen, Evaluieren, Anwenden
entsprechend soll mit dem Internationalen Symposium
der fachliche Austausch zwischen Juristen und Psycholo-
gen ermöglicht und ein aktiver Kontakt zwischen For-
schung und Praxis des Rechtswesens angeregt werden.
Weitere Informationen findet ihr unter
www.rechtspsychologie-tagung.de.
2014 AP-LS Annual Meeting New Orleans (US) Und noch eine Deadline: Die AP-LS Konferenz für nächs-
tes Jahr wird vom 6.-8. März 2014 in New Orleans, LA
stattfinden. Abstracts müssen aber schon bis zum 30.
September 2013 eingereicht werden, also sputet euch!
www.ap-ls.org/conferences/Conferences.php
22
Mach mit!
Ein Newsletter macht viel Arbeit und ist nur so gut wie die Informati-onen, die darin enthalten sind. Je mehr mitmachen, desto besser
werden die Newsletter!
Falls Ihr gerne einen Artikel zusammenfassen, Eure Forschung vor-stellen, eine Information bekannt machen, einen Bericht über ein
rechtspsychologisches Event oder einen anderen Beitrag schreiben wollt, schickt eine Email an:
bwdp-at-uni-duesseldorf.de!
Redaktionsschluss für den nächsten Newsletter ist der
30. November 2013.
Wir sind gespannt und freuen uns auf Eure Beiträge!
Euer Redaktionsteam