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Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788) Zu seinem Leben und Wirken von Rudolf Müller

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Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg

(1753–1788)

Zu seinem Leben und Wirken

von Rudolf Müller

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Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788)Zu seinem Leben und Wirken

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Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788)

Zu seinem Leben und Wirken

Inhalt

Erziehung Seite 4

Herrschaftsübernahme und Heirat ’’ 5

Ämter nach der Heirat, Verlegung des Hofes nachNassau-Weilburg

’’ 7

Nassauischer Erbverein, Arrondierungsverträge und„Bolander Vertrag“

’’ 8

Witwen- und Waisenkassen ’’ 11

Armenfürsorge ’’ 14

Förderung von Landwirtschaft und Gewerbe ’’ 17

Bildungspolitik ’’ 17

Bautätigkeit in Weilburg ’’ 21

Fürst Karl Christians Gemahlin ’’ 21

Fürst Karl Christians Wiederverheiratung ’’ 22

Fürst Karl Christians Tod ’’ 24

Schlussbemerkung ’’ 25

Literatur- und Quellenverzeichnis ’’ 26

Abbildungsnachweis ’’ 30

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Erziehung

Karl (Carl) Christian wurde am 16. Januar 1735 in Weilburg geboren. Er war der einzige Sohn

von Fürst Karl (Carl) August (1719-1753, Fürst seit 1737) und dessen Gemahlin Auguste

Friederike Wilhelmine von Nassau-Idstein. Von den sechs zuvor geborenen Töchtern

verstarben vier schon im frühen Kindesalter.

Sein Vater, Fürst Karl August, war der Auffassung, dass die Erziehung eines Erbprinzen am

väterlichen Hof nicht optimal verlaufen würde, da „sein Sohn durch die zärtliche Liebe seiner

Anverwandten und die unausbleiblichen schädlichen Schmeicheleien der Bedienten und

anderer Leute verzogen oder verdorben werden könnte“. Er suchte deshalb einen Erzieher sei-

nes Sohnes und fand diesen in dem, aus der französischen Schweiz stammenden, dänischen

Oberst Karl de La Pottrie, in dessen Händen bereits die Erziehung des Erbgrafen von Lippe–

Detmold gelegen hatte. Fürst Karl August übergab seinen Sohn im Alter von neun Jahren

1744 in die Obhut von de La Pottrie und unterstellte ihn dessen alleiniger Aufsicht. La Pottrie,

der protestantisch-reformierten Bekenntnisses war, ging mit seinem Zögling nach Lausanne.

Wohl sehr zufrieden mit der Entwicklung seines Sohnes unter de La Pottries Aufsicht

übertrug Karl August bereits 1750 sein Oberrheinisches Regiment an Karl Christian. Für den

Fall seines Todes, während der Minderjährigkeit des Erbprinzen, bestimmte er de La Pottrie

zu dessen Vormund, neben der des Fürsten Karl von Nassau-Usingen, außerdem wurde er

zum Regierungspräsidenten und Statthalter ernannt. Des weiteren sollte de La Pottrie bei

der, in Karl Christians zwanzigstem Lebensjahr vorgesehenen, Rückkehr nach Weilburg eine

Geldsumme ausgehändigt bekommen und als Geheimer Rat besoldet werden, dazu freie

Kost und ein eigenes Haus erhalten.

Abb. 1: Silbermedaille auf die Vermählung von Fürst Karl Christian mit Prinzessin Karoline von Nassau-Oranien

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Die vorausschauend getroffene Regelung der Vormundschaft und Statthalterschaft kam

bereits 1753 zum Tragen, als Karl August am 9. November dieses Jahres verstarb. De La

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Pottrie übernahm das Amt des Statthalters und Vormunds für den noch nicht achtzehn-

jährigen Karl Christian. Als vom Reichskammergericht Fürst Karl von Nassau-Usingen nicht

nur als Ehrenvormund, sondern zum tatsächlichen Vormund bestimmt wurde, bemühte de La

Pottrie sich bei Franz I. in Wien um die Erteilung der venia aetatis (Großjährigkeits-Er-

klärung) an Karl Christian. Der Kaiser entsprach im August 1754 diesem Begehren.

Herrschaftsübernahme und Heirat

So war Karl Christian noch nicht 20 Jahre alt, als er 1754 im Fürstentum Nassau-Weilburg

die Herrschaft erlangte. Im militärischen Dienst des Oberrheinischen Kreises war er bereits

1748 zum Oberst und 1754 zum General-Feldwachtmeister ernannt worden. Im Dienst des

pfälzischen Kurfürsten Karl Theodor erhielt er 1755 die Ernennung zum Oberst eines Infan-

terieregiments und wurde 1757 General-Feldwachtmeister.

Was die Regierungsgeschäfte im Fürstentum betraf, so übertrug Fürst Karl Christian diese

vollständig an de La Pottrie. Er selbst reiste 1755 nach Holland, um dort eine evtl.

Brautwerbung einzuleiten. Regentin am Hof in Haag war Anna von Großbritannien, Irland

und Hannover, Tochter König Georgs II. von England und Witwe des 1751 verstorbenen

Fürsten von Nassau-Oranien und ersten Erbstatthalters der Niederlande, Wilhelm IV. Die

Regentschaft hatte sie aus der Vormundschaft für den Sohn Wilhelm V. und die Tochter

Karoline (Carolina) inne.

Karoline war am 28. Februar 1743 in Leeuwarden geboren worden und die einzige Tochter.

Sie war jung, reich und musikalisch sehr begabt, „in allem Betracht eine ansehnliche Partie

für einen Deutschen Fürsten“. Es war wohl aber auch eine bei Karoline wie Karl Christian

vorhandene gegenseitige Zuneigung, die ihn bewog, um ihre Hand anzuhalten. Der Zu-

stimmung von Karolines Mutter durfte er wohl gewiss gewesen sein, als er 1756 eine Reise

nach England unternahm, um auch von Prinzessin Karolines Großvater, König Georg II., das

Einverständnis zur Heirat zu erhalten. Nach seiner Rückkehr aus England verblieb Fürst Karl

Christian am niederländischen Hof, denn im gleichen Jahr begann der Siebenjährige Krieg

und wahrscheinlich waren die Gründe für sein Bleiben sowohl privater Natur, wie auch

politisch motiviert.

Neben der Zustimmung von König Georg II. und dem Einverständnis von Prinzessin Karo-

lines Mutter war für das Zustandekommen der Ehe vor allem auch deren aktive Unter-

stützung von Bedeutung. Nach einem Gesetz von 1747 ging bei fehlendem männlichen

Nachkommen die Erbstatthalterschaft auf weibliche Nachkommen über und das Einver-

ständnis der Generalstaaten der niederländischen Republik musste deshalb bei der Verhei-

ratung einer Tochter aus dem Haus Nassau eingeholt werden. Nur in langwierigen Verhand-

lungen konnte Anna von Hannover sich durchsetzen, bis auch die Provinzen Holland und

Utrecht ihre nach den Verfassungsbestimmungen notwendigen Einverständnisse erklärten.

Eine Bedingung für die Zustimmung war u. a. auch, dass die aus der Ehe hervorgehenden

Kinder im protestantisch-reformierten Glauben erzogen werden mussten. Karl Christian ge-

hörte der lutherischen Konfession an, stimmte aber dieser Bedingung zu. Die Toleranz ge-

genüber Protestanten reformierten Glaubens machte ihm diese Zustimmung vermutlich

leichter, war doch sein Erzieher La Pottrie Anhänger der reformierten Kirche und hatte bereits

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Abb. 2: Kupferstich auf die Vermählung von Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg mit Prinzessin Caroline von

Nassau Oranien am 05. März 1760 in der Kathedrale von Den Haag.

Zeichner: T. P. C. Haag; Kupferstecher: S. Fokke; Verleger: P. C. van Balen.

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sein Vater Fürst Karl August französische Reformierte nach Weilburg geholt und ihnen freie

Religionsausübung gewährt.

Nachdem die politischen Probleme beseitigt waren, erfolgte die Verlobung noch am Toten-

bett von Karolines Mutter am 11. Januar 1759. Sie starb am darauffolgenden Tag, am

12. Januar 1759.

Eine Feier zu Ehren der Verlobten wurde in Weilburg zum Geburtstag von Fürst Karl

Christian im Januar 1760 veranstaltet. Bilder des Fürsten und seiner künftigen Gemahlin

wurden am Rathaus angebracht, dazu ein Transparent mit zwei ineinander verschlungenen

„C“ unter einem Fürstenhut; die Fenster des Rathauses wurden mit Lämpchen illuminiert.

Die glanzvolle Hochzeit in der „Groote Kerk in’s Gravenhage (Kathedrale in Den Haag), der

Tauf- und Vermählungskirche des niederländischen Hofs, fand am 5. März 1760 statt. Ein

zeitgenössischer Kupferstich dokumentiert die Prunkhochzeit im Chor der Kathedrale mit den

anwesenden Vertretern der Herrscherhäuser, den Abgeordneten der niederländischen

Generalstände, des Staatsrats, der Edeldamen und Edelmänner, der Militärs usw. Ein

Festmahl für 2000 der vornehmsten Bürger im Haag gaben Fürst Karl Christian und seine

Gemahlin am 16. Mai 1760 in ihrem Palais.

Auch in Weilburg wurde die Hochzeit gefeiert, wenn auch nur in bescheidenem Rahmen,

wegen des andauernden Krieges und der in Weilburg einquartierten französischen Truppen.

Zeitgleich zur Trauungszeremonie in den Niederlanden hielt der Weilburger Stadtpfarrer

Weinrich eine Vermählungspredigt in der Schlosskirche und der Kanzleidirektor Weinrich lud

später zu einem Festessen, bei dem 60 Personen geladen waren. Nochmals erinnert wurde

an die Vermählungsfeierlichkeiten durch Rektor Cramer am 1. April, der am Gymnasium die

Prüfungen unter den Leitgedanken einer Ehrung der Vermählten stellte, die durch

entsprechende Darbietungen erbracht wurde.

Ämter nach der Heirat, Verlegung des Hofes nach Nassau-Weilburg

Vor der Heirat war Fürst Karl Christian aus seinen Militärdiensten für den pfälzischen Kur-

fürsten und den Oberrheinischen Kreis ausgeschieden. In Holland wurde ihm das Amt des

Gouverneurs der Festung Bergen-op-Zoom übertragen, er wurde zum General der Infanterie

ernannt und erhielt das Regiment Oberyssel. In seiner Eigenschaft als holländischer General

stand Fürst Karl Christian während des Siebenjährigen Kriegs (1756-1763) auf der Seite

Preußens, während Truppen aus Nassau-Weilburg in der Reichsarmee gegen den Preußen-

könig ins Feld zogen. Im Jahr 1765 wurde er auch Gouverneur der Festung Sluys und Befehls-

haber der Garde zu Pferd, 1772 erhielt Karl Christian das Gouvernement von Maastrich.

Sein Fürstentum Nassau Weilburg besuchte Fürst Karl Christian nach jahrelanger Abwesen-

heit erstmals 1763 zusammen mit seiner Gemahlin. Schon lange vorher hatte man in Weil-

burg begonnen, die Stadt dafür herzurichten. Eine Ehrenpforte am Brückentor war aufgebaut

worden, Stadtgericht, Stadtkompanie und Ehrenjungfrauen empfingen das Fürstenpaar und

der Bürgermeister überreichte als Ehrengabe ein Kaffee- und Teeservice, das durch den

Silberhändler Rauner aus Augsburg geliefert worden war. Ein Transparent mit ineinander

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verschlungenen „C“ unter zwei Fürstenhüten prangte dieses Mal an der Ehrenpforte und in

den Fenstern der Häuser am Marktplatz leuchteten wieder die Illuminationslämpchen.

Erst 1769 kam Fürst Karl Christian zu einem weiteren — und wieder nur kurzen — Besuch in

seine Stammlande. Im Jahr darauf weilte er dort erneut, da de La Pottrie verstorben war

(wahrscheinlich in Kirchheim, 1770, nach dem 16.04.) und der Fürst die Staatsgeschäfte in

die Hände von Friedrich Ludwig Freiherr von Botzheim legte. Doch die Aufenthalte in seinen

Heimatlanden erfolgten nun häufiger und nach und nach wurde das gesamte Hoflager in

Nassau-Weilburg eingerichtet.

Die oberrheinischen Kreisstände beriefen Karl Christian am 30. April 1772 auf die offene

Stelle eines General-Feldmarschall-Leutnants und am 12. November 1782 wurde er ein-

stimmig zum Feldmarschall des Oberrheinischen Kreises gewählt. Mit fortschreitenden

Jahren wurden die militärischen Aufgaben in Deutschland und die vom Regierungsprä-

sidenten (seit 1779) von Botzheim gewünschte Residenz im Fürstentum mit der mehr-

monatigen Residenzpflicht in den Niederlanden aus dem Gouvernement in Maastricht immer

weniger vereinbar. Dazu kamen politische Gründe, als Kaiser Joseph aufgrund früherer Ab-

machungen von den Niederlanden die Abtretung Maastrichs forderte. Fürst Karl Christian

legte deshalb 1784 alle Ämter nieder die er dort innehatte und verzichtete auch auf alle

Leistungen aus diesen Stellungen.

Nassauischer Erbverein, Arrondierungsverträge und „Bolander Vertrag“

In politischer Hinsicht konnte Fürst Karl Christian bedeutungsvolle Abkommen für das Haus

Nassau treffen und aus Grenzverläufen und gemeinsamen Herrschaftsgebieten herrührende

Probleme lösen.

Die Geburt seines ersten Sohnes (Georg Wilhelm, 1760-1762) veranlasste ihn die, von

seinem Vater 1736 geschlossene, Erbfolgeregelung durch eine förmliche Primogenitur-

konstitution unter kaiserlicher Bestätigung zu erneuern. Sein Ziel einer weit umfassenderen

vertraglichen Regelung zur Sicherung des gesamten Hauses Nassau konnte er mit dem

Vertrag zum Nassauischen Erbverein erreichen, der im Juni 1783 unterzeichnet wurde. Zur

Pflicht erhoben wurden darin u. a. Beratungen bei wichtigen Angelegenheiten und gegen-

seitige Unterstützung, verboten wurde die Veräußerung von im Erbverein befindlichen

Gütern und Ländern. Vor allem aber wurde in diesem Erbvertrag für alle Linien des Hauses

Nassau das Primogeniturrecht anerkannt, Erbregelungen beim Erlöschen einer Linie verein-

bart und für den Fall, dass keine männlichen Nachkommen vorhanden sind. Diese Vertrags-

vereinbarungen hatten auch Geltung nach dem Wiener Kongress von 1815 und waren die

Rechtsgrundlage dafür, dass der, nach dem Deutschen Krieg 1866 von Preußen, entthronte

Herzog Adolf von Nassau-Weilburg im Jahr 1890 den Thron des Großherzogtums

Luxemburg erlangte.

Doch nicht nur dem bloßen Erhalt von Ländereien und Gütern des Hauses Nassau galten

seine Bestrebungen. So wie die einzelnen Herrscherlinien bereits in der Vergangenheit be-

müht waren, die durch Erbschaften, Teilungen und Heiraten zersplitterten oder in gemein-

samer Verwaltung befindlichen Besitztümer neu zu ordnen, war die Arrondierung des Herr-

schaftsbereichs ein Ziel auch von Fürst Karl Christian.

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Im Vertrag vom 17. Dezember 1255 hatten Walram II. und Otto I. ihr anfangs gemein-

schaftlich regiertes Land so aufgeteilt, dass im wesentlichen die Besitzungen südlich der

Lahn Walram II. zufielen und die nördlich der Lahn gelegenen Lande an Otto I., darunter

auch das Amt Löhnberg. Ein Viertel des Amtes Löhnberg war bereits 1536 durch Tausch an

Weilburg gekommen und aus der daraus erfolgenden gemeinsamen Verwaltung dieses

Amtes rührten seit Jahren bestehende Streitigkeiten mit Nassau-Oranien her, bei denen es

auch zu blutigen Auseinandersetzungen gekommen sein soll. In langwierigen Verhand-

lungen wurde vereinbart, dass der bisher beim Amt Löhnberg verbliebene Teil zusammen

mit Odersbach und Waldhausen Nassau-Weilburg zugeschlagen wurde und Nassau-Oranien

im Austausch dafür Neunkirchen, Hüblingen, Rückershausen und den Forstwald bei Neun-

kirchen erhielt. Begonnen hatten die Verhandlungen über den Gebietsausgleich bereits vor

der Vermählung von Fürst Karl Christian mit Prinzessin Karoline. Der Abschluss erfolgte

jedoch erst im Vertrag vom 14. März 1773 und wurde als so bedeutend angesehen, dass

man eine silberne Gedenkmedaille prägte. Da diese mit der Jahreszahl 1772 versehen wur-

de, vermutete man lange Zeit, dass die Einweihung der Steinernen Brücke (1769) Anlass für

die Medaille gewesen sein.

Ein weiteres K

westteil des Ta

hausen–Aarbe

fels, Nassau-O

Spielmann 177

„Dreiherrischen

Rechte an dies

(Amt Miehlen u

Abb. 3: Silbermedaille aus dem Jahr 1772, geprägt unter Fürst Karl Christian,

vermutlich auf den Vertrag vom 14. März 1773

ahn.info Seite 9 von 30

onfliktgebiet bestand mit dem „Vierhe

unus, eingegrenzt von Rhein, Lahn u

rgen reichend, war im gemeinsamen

ranien, Nassau-Usingen und Nassau

4) den drei nassauischen Häusern zu

“ Land (Nassau, Laurenburg, Dause

en Gebieten 1778 an Nassau-Usinge

nd Vogtei Schönau, südwestlich Nastä

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rrischen“ auf dem Einrich. Dieser Nord-

nd Aar, im Süden bis etwa St. Goars-

Besitz von Hessen-Kassel und Rhein-

-Weilburg. Das Gebiet wurde 1775 (lt.

geeignet und danach vereinigt mit dem

nau). Fürst Karl Christian übertrug die

n im Tausch gegen das „Zweiherrische“

tten).

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Zugunsten seiner linksrheinischen Herrschaft Kirchheim nahm Fürst Karl Christian 1755 eine

weitere Arrondierung vor. Er tauschte das gemeinsam mit Pfalz-Zweibrücken verwaltete Amt

Homburg im Westrich (Südpfalz) gegen das Amt Alsenz.

Jahrzehnte andauernde Auseinandersetzungen über Besitzverhältnisse an Waldungen zwi-

schen Kirchheim und angrenzenden kurpfälzischen Ortschaften entwickelten sich zeitweise

zu einem Kleinkrieg, den auch die Anrufung des Reichskammergerichts und Verbote des

Oberamts Alzey nicht beenden konnten. Um eine friedliche Lösung zu ermöglichen, schloss

Fürst Karl Christian 1771 zu Alzey einen Vertrag, in dem Hessen-Nassau auf einen Großteil

des strittigen Waldbesitzes zugunsten der Kurpfalz verzichtete.

Auch mit Frankreich konnte Fürst Karl Christian 1776 einen Vergleich schließen, der die

Grafschaft Saarwerden betraf. Nassau-Weilburg verzichtete auf hoheitliche Ansprüche bei

Altsaarwerden und Bockenheim, während Frankreich seine Ansprüche an Neusaarwerden

fallen ließ. Gleichzeitig wurden in dem Abkommen Grenzregulierungen u. Ä. vorgenommen,

die vom Kaiser 1785 bestätigt wurden.

Für mehr als 1.350.000 Gulden soll Fürst Karl Christian Domänen in seinen Stammlanden

angekauft haben und mehr als 200 Güter, Höfe und Ortschaften wurden von ihm veräußert,

getauscht, eingelöst usw. Er schritt damit auf dem Weg fort, den auch schon sein Vater und

die übrigen nassauischen Häuser zur Arrondierung ihres Herrschaftsgebiets gegangenen

waren. Zwar erreichte er nicht die Errichtung eines zusammenhängenden Territoriums, doch

es gelang ihm weitgehend, die Herrschaftsgebiete Nassau-Weilburgs zu geschlossenen

Herrschaftsräumen auszugestalten.

Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung bzw. Erweiterung des nassauischen Herrschafts-

gebietes ist auch die von Fürst Karl Christian angestrebte Verheiratung seines Sohnes Fried-

rich Wilhelm, geb. am 25. Oktober 1768 in Den Haag, zu sehen. Der Fürst betrieb mit seiner

„unermüdeten väterlichen Vorsorge“ die Heirat des Erbprinzen mit Prinzessin Luise Isabella

von Sayn-Hachenburg, Burggräfin von Kirchberg, Tochter von Wilhelm Georg zu Kirchberg.

Am 31. Juli 1788, wenige Monate vor seinem Tod, konnte Fürst Karl Christian noch erleben, dass

Friedrich Wilhelm in Hachenburg mit Luise Isabella die Ehe einging. Mit dem Tod von Luise

Isabellas Großonkel, dem letzten Burggrafen zu Kirchberg, Johann August am 11. April

1799, erbte sie die Grafschaft Sayn-Hachenburg, womit diese an Nassau-Weilburg gelangte.

Ein nicht unwesentlicher Aspekt der vielfältigen Grenzregulierungen durch Vertauschungen

usw. war, dass damit Streitigkeiten mit Ländernachbarn ausgeräumt wurden. Manche Aus-

einandersetzungen der jeweiligen Untertanen wegen einzelner Grenzverläufe und daraus

resultierender Rechte hatten schon zu Verletzten und auch Toten geführt. Solche örtlich be-

grenzten Konflikte bargen immer die Gefahr einer Eskalation in sich, die Fürst Karl Christian

unter allen Umständen zu vermeiden trachtete.

Konfliktpotenzial barg auch eine jahrelange Streitsache finanzieller Art zwischen Nassau-

Weilburg einerseits, der kurpfälzischen Hofkammer, der geistlichen Administration und der

Universität Heidelberg andererseits. Ausgangspunkt war der „Bolander Vertrag“ aus dem

Jahr 1706, mit dem Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg das Gebiet seiner Herrschaft

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Kirchheim arrondierte und zusagte, die dadurch wegfallenden Einkünfte der kurpfälzischen

Hofkammer, der geistlichen Administration und der Universität Heidelberg auszugleichen.

Fürst Karl Christian wollte zu einem Ausgleich über die Ansprüche kommen, da von kur-

pfälzischer Seite immer höhere Anforderungen gestellt wurden und ihn ein freundliches

Verhältnis mit Kurfürst Karl Theodor verband. Ein Nachvertrag zum „Bolander Vertrag“ wurde

im November 1769 geschlossen und 1770 wurden die Forderungen der Universität Heidel-

berg befriedigt, die der kurpfälzischen Hofkammer 1771. Langwieriger gestalteten sich die

Verhandlungen mit der kirchlichen Administration. Am 1. März 1781 kam es endlich auch mit

dieser Institution zu einem Abschluss, sodass Fürst Karl Christian nach fast acht Jahrzehn-

ten auch diese Auseinandersetzung beenden konnte.

Witwen- und Waisenkassen

So aktiv wie Fürst Karl Christian die Arrondierung seines Landes und die Verständigung mit

seinen Landesnachbarn betrieb, so aktiv widmete er sich auch innenpolitischen Aufgaben.

Bereits sein Vater Fürst Karl August hatte in den letzten Jahren seiner Regentschaft Ansätze

erkennen lassen, die eine Verständigung mit seinen Untertanen ermöglichen sollten. Diese

hatten vielfältige Beschwerden gegen die von der Regierung geforderten Dienstleistungen,

gegen Zahlungen und über Beschneidungen überkommener Rechte vorgebracht und vor

Gericht angefochten. Mit Zugeständnissen durch den fürstlichen Statthalter de La Pottrie in

dessen ersten Regierungsjahren ging Fürst Karl Christian den von seinem Vater begangenen Weg

weiter, sodass sich durch die gewährten Zugeständnisse die Beziehungen von Regierung

und Untertanen weitgehend wieder normalisierten. Dass de La Pottrie die dazu notwendigen

Entscheidungen treffen konnte, ist nicht zuletzt Fürst Karl Christian zu verdanken, der – im

Gegensatz zu seinem Vater – als aufgeklärtere Person beschrieben wird. Dass diese Ein-

schätzung zutreffend ist, lässt sich wohl auch aus Entscheidungen Fürst Karl Christians auf

dem Gebiet der Sozialfürsorge ableiten. Es sind in diesem Bereich hervorzuheben die

Begründungen dreier Kassen für Hinterbliebene, die durchaus als Vorläufer von Versor-

gungseinrichtungen der Sozialgesetzgebung im 19. Jahrhundert eingestuft werden können.

Bei den unter Fürst Karl Christian eingerichteten Witwen- und Waisenkassen handelte es

sich vornehmlich um Selbsthilfeeinrichtungen der jeweiligen Berufsgruppen. Die Ange-

hörigen dieser Berufe waren es auch, von denen der Anstoß zur Gründung der Kassen für

die Versorgung ihrer Hinterbliebenen ausging. So ist die Gründung dieser Kassen weniger

auf die Initiative des Fürsten oder seiner Regierung zurückzuführen, als auf die der jewei-

ligen Berufsgruppe. Aus der finanziellen Unterstützung dieser Kassen durch Fürst Karl

Christian und der rechtlichen Ausgestaltung durch die Regierung geht aber deutlich hervor,

dass die Kassengründungen den sozialpolitischen Absichten und den Interessen des Fürs-

ten entsprachen.

Das Interesse des Fürsten an einer Förderung der Witwen- und Waisenkassen hatte zwei

hauptsächliche Gründe. Zum Einen wurden dadurch die in seinen Diensten stehenden

Beamten enger an die fürstliche Regierung gebunden. Zum Andern waren nach dem Tod

des Ernährers die Hinterbliebenen durch die gesicherte Versorgung vor Armut geschützt und

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die staatliche Armenfürsorge wurde somit für diesen Personenkreis nicht oder nur in

geringeren Maßen erforderlich.

Die Einrichtung von Institutionen zur Versorgung von Hinterbliebenen boomte zur Zeit des

aufgeklärten Absolutismus in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in allen deutschen

Landen. Erste Versorgungsgesellschaften für Witwen und Waisen hatte es aber bereits im

frühen 17. Jahrhundert gegeben und auch im Amt Weilburg hatten evangelische Geistliche

bereits 1630 eine erste Selbsthilfeeinrichtung gegründet. Diese gab jährlich drei Simmern

Korn (ca. 1 hl) an Witwen und die Kinder verstorbener Geistlicher aus. Und am 9. Oktober

1693 gründeten neun Pfarrer aus den Ämtern Weilburg und Weilmünster einen „Witwen-

kasten“ zur Versorgung ihrer Hinterbliebenen. Dieser Fonds wurde gespeist aus jährlichen

Kornlieferungen der Mitglieder bzw. aus den Verkaufserlösen und Zinsen.

Im Jahr 1756 baten in Weilburg Regierungsbedienstete den Fürsten um die Erlaubnis zur

Gründung einer Witwen- und Waisenkasse für seine Dienerschaft. Dazu hatte man Kassen-

ordnungen aus nassauischen Ländern, aus Lippe-Detmold, Zweibrücken und auch aus

Dänemark, Schweden, England und den Niederlanden ausgewertet, um die bestmögliche

Kassenordnung für Nassau-Weilburg zu schaffen.

Auf der Grundlage dieser Informationen und besonders auch eines Erfahrungsberichts des

Geheimen Sekretärs Cramer vom 5. Dezember 1756, über die 1751 in Nassau-Usingen ge-

gründete Witwen- und Waisenkasse, wurden Entwürfe für eine Kassenordnung erarbeitet.

Am 1. Oktober 1757 hatten sich bereits dreißig an einem Zusammenschluss interessierte

Bedienstete zusammengefunden. Endgültige Festlegungen wurden jedoch durch die Wirren

des Siebenjährigen Kriegs verhindert.

Ein neuer Anlauf erfolgte 1761. Grundlage war dieses Mal die Kassenordnung einer baden-

durlachischen Witwenkasse, die besonders erfolgreich schien. Das Muster dieser Kassen-

ordnung legte man im Januar 1762 Fürst Karl Christian vor, der am 20. April 1762 die

Errichtung einer Kasse nach diesem Muster gestattete. Nachdem eine entsprechende

Kassenordnung ausgearbeitet war, genehmigte diese Fürst Karl Christian und verfügte die

sofortige Drucklegung. Damit erfolgte die Gründung der ersten „Wittwen= und Wayßen-

Casse vor die weltliche Dienerschafft“ (Beamten) am 23. August 1762. Den Grundstock der

Kasse bildete eine Einlage von Fürst Karl Christian in Höhe von 5.000 Gulden, er verbat sich

in diesem Zusammenhang aber auch evtl. „Anlauff und Suppliciren“ von Hinterbliebenen in

der Zukunft. In seinem Testament vermachte er der Kasse nochmals 4.000 Gulden.

Der Beitritt zur Kasse war entsprechend der „Verordnung, die Wittwen= und Wayßen-Casse

vor die weltliche Dienerschafft in denen Fürstlich-Nassau=Weilburgischen Landen betreffend“

nur möglich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung bzw. innerhalb

von drei Monaten nach einer Heirat oder nach der Einstellung. Der Beitrag betrug 1,5 % der

Besoldung (bei Eintritt nach Heirat 3 % für drei Jahre) und wurde vom Gehalt einbehalten

und der „Wittwen- und Waysen-Casse“ zugeführt. Der Eintritt in diese Kasse wurde 1777

auch den nichtgeistlichen Gymnasiallehrern ermöglicht. Die Mitgliedschaft in der „Wittwen-

und Waysen-Casse“ war zunächst freiwillig; sie wurde verpflichtend am 10. Mai 1788. Die

Pflichtmitgliedschaft wurde dabei auch auf unverheiratete Gehaltsempfänger ausgedehnt.

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Bereits 1693 war ein „Geistlicher Wittwen-Kasten“ von „nachfolgenden Herrn pastoribus

ehrw. Herrn Pfarrer Weinrich in Weilburg, Herrn Pfarrer Geiler zu Cubach, Herrn Pfarrer

Chun zu Langenbach, Herrn Schloßer Mitprediger und Rector zu Weilburg, Herrn Pfarrer

Rempel zu Weinbach Herrn Pfarrer Crusemann zu Weilmünster, Herrn Pfarrer Kruel zu

Selters und Herrn Pfarrer Rittern zu Löhnberg“ gegründet worden. Die Pfarrer sahen sich zu

dieser Gründung veranlasst, „nachdem wir leider mit betrübten Augen ansehen müßen, was

maßen einige Pfarrers Wittwen nach Absterben ihrer Ehemänner in ihrem ohnedem kummer-

vollen Wittwenstand in großem Armuth und Elend sitzen, daß sie mit ihren Kindern manch-

mahl das liebe Brod nicht haben“. Es sollten deshalb die Erträge aus dem „Wittwen-Kasten“

zu „einiger nothdürftiger provision und sustentation (Fürsorge und Unterhalt) beitragen. Aus

diesem 1693 von Pfarrern gegründeten „Witwenkasten“ hervorgegangen ist die „Geistliche

Wittwen= und Wayßen=Casse in denen Fürstlich-Nassau=Weilburgischen Landen“.

Die Mitglieder des „Witwenkastens“ hatten im November 1762 Fürst Karl Christian um die

Erteilung der „privilegia pii corporis“ (fromme Körperschaft) für ihre Gesellschaft gebeten,

was ihnen auch am 17. Mai 1763 zugestanden wurde. Da die Versorgungseinrichtung ganz

im Sinne des Fürsten und seiner Regierung war, ermunterte man die Gesellschaftsmitglieder

den Beitritt zur Hinterbliebenenversorgung durch Gründung einer geistlichen Witwenkasse

zu erweitern. Dazu wurde eine neue Kassenordnung erarbeitet, die im gesamten Fürstentum

galt und deren Bestimmungen zum überwiegenden Teil denen für die „weltliche Diener-

schafft“ entsprachen. Eine Mitgliedschaft in der „Geistliche(n) Wittwen= und Wayßen=Casse“

konnten Gymnasiallehrer, sowie die lutherischen und reformierten Geistlichen des Fürsten-

tums Nassau-Weilburg erwerben. Die vorgelegte Kassenordnung genehmigte Fürst Karl

Christian am 31. August 1765.

Den Grundstock des Fonds bildeten das aus dem „Witwenkasten“ eingebrachte Kapital und

eine Spende des Fürsten und seiner Gemahlin von 4.000 Gulden. In seiner testamen-

tarischen Verfügung ließ Fürst Karl Christian der Kasse nochmals 1.500 Gulden zukommen.

Beim Eintritt hatte das Mitglied 50 Gulden zu zahlen, den Jahresbeitrag in Höhe von 4

Gulden behielt das für die Besoldung zuständige Stift bei der Gehaltszahlung ein und führte

ihn an die „Wittwen- und Waysen-Casse“ ab. Für bestimmte Funktionsträger galt die Hälfte

des Beitritts- und Mitgliedsbeitrags, es wurde in diesen Fällen aber auch nur die Hälfte der

Pensionen gezahlt. Durch eine mögliche freiwillige Zahlung der vollen Beträge wurde aber

der Pensionsanspruch in voller Höhe erworben. Die auch für diese Kasse zu Beginn

freiwillige Mitgliedschaft wurde 1780 in eine Pflichtmitgliedschaft umgewandelt.

Die erfolgreichen Einführungen der „Wittwen- und Waysen-Casse(n)“ für die weltliche

Dienerschaft und die Geistlichen veranlasste auch die Schulbediensteten zu entsprechenden

Bestrebungen. Der Wunsch zur Einrichtung einer solchen Kasse ging von Schulmeistern des

Amtes Kirchheim an den Superintendenten Hahn, der diesen an die Regierung weiterleitete.

Nach der Versicherung des Regierungspräsidenten von Botzheim, dass Fürst Karl Christian

den Aufbau einer Kasse für die Schulbediensteten unterstützen würde, übermittelte Hahn am

25. Oktober 1776 einen Entwurf. Als diesem am 8. November 1776 zugestimmt worden war,

reichte Hahn umgehend eine endgültige Fassung ein, die Fürst Karl Christian bereits am

13. November 1776 genehmigte. Die Genehmigung war mit der Anweisung verbunden,

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versuchsweise die neue Kasse der Schulbediensteten mit der Kasse für die Geistlichen zu

verbinden und über die Erfahrungen zu berichten.

Nachdem unter Mitwirkung des Superintendenten Hahn eine Kassenordnung ausgearbeitet

worden war, konnte am 18. Februar 1777, wegen der beiden zuvor „mit gutem Erfolg bereits“

eingeführten Kassen, die „Wittwen- und Waysen-Casse“ für „sämtlich-protestantischen

Schulbediente“ eingerichtet werden. In diese Kasse spendete Fürst Karl Christian als erste

Einlage 1000 Gulden, seine Gattin weitere 500 Gulden. Die gleichen Beträge vermachten

beide der Stiftung nochmals in ihrem Testament. (Borst, Wilhelm (1952) nennt nur Fürst Karl

Christians Testament und gibt 500 Gulden an.)

Für die Mitglieder bestand eine Wahlmöglichkeit unter zwei Klassen. Abhängig von der

gewählten Klasse erfolgte eine Pensionszahlung in voller oder halber Höhe. In der ersten

Klasse waren beim Kasseneintritt 10 Gulden einzuzahlen und als jährlicher Beitrag 1½ Gul-

den. Für die Mitgliedschaft in der zweiten Klasse wurde jeweils die Hälfte der Beträge fällig.

Für die Kasse der Schulbediensteten galt von Beginn an die Pflichtmitgliedschaft.

Die in der Regierungszeit von Fürst Karl Christian geschaffenen Einrichtungen zur Hinter-

bliebenenversorgung wiesen schon Bestimmungen auf, wie sie ähnlich auch in neuzeitlichen

Versorgungssystemen bestanden und teilweise noch bestehen. Beispielhaft seien hier

genannt der Einbehalt durch die das Gehalt zahlende Stelle, die Zahlung des Sterbequartals

beim Tod eines Kassenmitglieds, der Witwenanspruch erlosch bei einer Wiederverheiratung,

an hinterbliebene Söhne und Töchter erfolgte die Hinterbliebenenzahlung bis zum 22. bzw.

20. Lebensjahr; für sieche oder gebrechliche Kinder erfolgten die Zahlungen auch darüber

hinaus. Bei Verheiratung der Töchter oder ausreichender Versorgung durch einen Beruf

wurden die Zahlungen eingestellt, Zahlungen an Hinterbliebene durften nicht höher sein als

das ehemalige Gehalt des Verstorbenen, ausschlaggebend für die Höhe des Zahlbetrags

war die Summe, die der Verstorbene in seinem letzten Lebensjahr eingezahlt hatte.

Die in Nassau-Weilburg installierten Versorgungseinrichtungen für Hinterbliebene entwickel-

ten sich durchweg positiv und waren überwiegend in der Lage, die Hinterbliebenen der

verstorbenen Kassenmitglieder vor Bettelei zu bewahren. Es gab allerdings auch Zeiten, in

denen die Zahlbeträge nicht alle Kosten des Lebensunterhalts decken konnten. Auch dann

aber bewährten sich die Versorgungseinrichtungen, wurde doch wenigsten ein Teil des

Unterhalts durch die Kassen abgedeckt und die Hinterbliebenen waren nicht gänzlich von

Zuwendungen der Armenkassen abhängig.

Armenfürsorge

Mit der zu Beginn des 18. Jahrhunderts allgemein einsetzenden Verarmung stieß das bisher

von den Kirchengemeinden getragene Armenwesen an seine Grenzen. Da die Armen-

versorgung zunehmend als staatliche Aufgabe angesehen wurde, kam es zu einem Wechsel

der Trägerschaft. Die allgemein in ganz Deutschland anwachsende Not konnte aber auch

durch die Gemeinden als Träger der Armenversorgung nicht beseitigt werden und die Ver-

suche, mit Armen- und Bettelordnungen die Versorgungssituation zu bessern und das

Bettelwesen einzuschränken, scheiterten.

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Abb. 4: Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg.

Kupferstich von Carl Matthias Ernst (1780).

www.weilburg-lahn.info Seite 15 von

Der in den ersten Regierungsjahren von Fürst

Krieg (1756-1763) verschärfte die Versorgungs

Über Jahre hinweg mussten Razzien gegen Bett

sam mit Wied-Runkel und Kur-Trier gegen Band

Lasten durch Truppeneinlagerungen und deren Ve

In der Absicht die Not zu lindern, wurde in Jahr

Getreide erlassen. Wegen einer schlechten Getre

durch fremde Truppen kam es zu einem Mange

eine Ausfuhrsperre erlassen und den Getreide

Verfügung gestellt. An Bedürftige wurde zum Bro

Menggetreide (⅔ Korn, ⅓ Gerste) ausgegeben.

Während des Krieges waren die wöchentlichen

meister und Armenpfleger zum Erliegen gekomm

Der Almosenkasten wurde gespeist mit den Gel

Zinsen aus Legaten, den Erträgen aus den wöch

Almosen von Hochzeiten und Kindtaufen und

angewiesene Gelder (4 Gulden).

Zu diesen Almoseneinnahmen kamen nicht unbe

aus der „Schatulle“ gegeben wurden und „Erlass

Armen aus Anlass von Familienfestlichkeiten des

Abb. 5: Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg

Kupferstich von Carl Matthias Ernst (1780).

30 © R. Müller, 2010

Karl Christian herrschende Siebenjährige

situation in Nassau-Weilburg noch mehr.

lerbanden durchgeführt und sogar gemein-

en vorgegangen werden. Dazu kamen die

rproviantierung.

en 1758 und 1759 eine Ausfuhrsperre für

ideernte 1761 und dem Getreideverbrauch

l an Saatgut und Teuerung. Erneut wurde

anbauern im Vorschuss Saatgetreide zur

tbacken mit herrschaftlicher Genehmigung

Almosenverteilungen durch den Kasten-

en, sind 1765 aber wieder nachweisbar.

dern aus dem Kirchenalmosenkasten, mit

entlich durchgeführten Haussammlungen,

von wöchentlich durch die Hofkammer

trächtliche Beträge, die als „Milde Gaben“

e“ sowie besondere Zuwendungen an die

Fürstenhauses.

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„Milde Gaben“ wurden aufgrund von Bittgesuchen gewährt, wobei es sich meist um Zu-

schüsse für Baukosten, Viehanschaffungen, Heilkosten nach Unfällen oder schweren Krank-

heiten oder Beihilfen nach Unwetter- oder Brandschäden handelte. Mit den in der Notzeit

immer häufiger gewährten „Erlassen“ verzichtete der Fürst bzw. seine Regierung haupt-

sächlich auf rückständige Gelder, Strafzahlungen, Fruchtlieferungen und ähnliche Leistungen.

Extreme Witterungsbedingungen in den Jahren 1771 und 1772 hatten Missernten zur Folge

und daran sich anschließende Hungersnöte. Der Bevölkerung wurde, wie bereits zehn Jahre

zuvor, Saatgut zur Verfügung gestellt, wobei auf das Aufmaß bei der Rückerstattung nach

der neuen Ernte dieses Mal verzichtet wurde, und wer völlig verarmt war, erhielt das

Saatgetreide als Almosen. Im Juni 1772 wurde der Verkaufspreis für Getreide aus den

herrschaftlichen Speichern auf 75 % des Marktpreises von Wetzlar und Runkel festgesetzt.

Eine vollständige Neuregelung der Armenversorgung wurde 1773 in Angriff genommen,

nachdem Fürst Karl Christian ein Gutachten für eine „auf den nothdürftigen Unterhalt

Unserer verarmten Unterthanen zielenden Einrichtung“ angefordert hatte. Regierungs-

präsident von Botzheim legte am 22. Oktober 1773 einen Entwurf zu einer reformierten

Armenversorgung vor. Vorgesehen waren als Grundlagen der neuen Armenversor-

gungseinrichtung Gelder aus konfiszierten Gütern, die bestehenden Verteilungen an Arme –

auch die aus privaten Stiftungen – und jährliche Beiträge von jeder Gemeinde, entsprechend

deren Möglichkeiten. Dazu kamen eine Spende der Fürstin von 150 Gulden und ein Kapital

von 1.500 Gulden, von dem die jährlichen Zinsen ausgeteilt werden sollten.

Noch im Dezember 1773 wurden die Stiftsverwalter angewiesen, die Almosengelder und

Stiftungen an die neue Armenkasse abzuführen und am 18. Februar 1774 erfolgte die

Verordnung zur Errichtung einer Armenkasse. Zu Beginn wurden die Gelder aus Konfis-

kationen noch innerhalb der einzelnen Ämter zusammengefasst und dort verteilt. Ab 1775

erfolgte eine Zusammenfassung der Gelder und der Verwaltungen in der „General-

armenkasse“ durch den Regierungspräsidenten von Botzheim. Zunehmend wurden auch

verhängte Geldstrafen an die „Generalarmenkasse“ abgeführt, dazu kamen weitere Beiträge

von Fürst Karl Christian (640 Gulden im Februar 1777, 500 Gulden im Februar 1778).

Zusätzlich zur „Generalarmenkasse“ wurden in den Ämtern „Spezialarmenkassen“ einge-

richtet. In diese flossen Gelder u. a. aus freiwilligen Beiträgen von privater Seite, Klingel-

beutelsammlungen und durch die Armenbüchsen in den Gemeinden gesammelte Gelder.

Trotz vielfältiger Quellen blieben die Einnahmen der Kassen hinter den für die Armen-

versorgung benötigten Beträgen zurück. Nur zusätzliche Beiträge von Fürst Karl Christian

aus der „Schatulle“ ermöglichten es den Kassen, die unbedingt notwendigen Leistungen zu

erbringen. Mit außerplanmäßigen Geldzuweisungen unterstützte er auch die „Generalarmen-

kasse“, so am 10 Juli 1777 mit 1.000 Gulden und am 27. Februar 1778 mit 2.000 Gulden.

Die Spenden des Fürsten erstreckten sich auch auf den Ersatz der gesamten Ausgaben, die

1781/82 für die Behandlung der roten Ruhr erforderlich wurden, die in den linksrheinischen

Landesteilen auftrat und an der mehr als 500 Personen erkrankt waren. Ebenso übernahm

er diese Kosten 1784 im Amt Atzbach und 1786 im Amt Neu-Saarwerder. Die Kosten der

Arzneien für verarmte Untertanen im Amt Weilburg wurden ebenfalls aus der fürstlichen

„Schatulle“ ersetzt.

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Förderung von Landwirtschaft und Gewerbe

Zur Verbesserung der Ernährungssituation wurden Förderungsmaßnahmen für die

Landwirtschaft beschlossen und zur Schaffung weiterer Verdienstmöglichkeiten bemühte

man sich um die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe.

In der Landwirtschaft war man vor allem bestrebt, den Bauern Verfahren zur Boden-

verbesserung nahezubringen. Dazu setzte man auf eine Verbesserung der Viehzucht, die

man durch künstliche Bearbeitung der Wiesen und den Anbau bestimmter Kleesorten zu

fördern trachtete. Geldpreise wurden für diejenigen ausgesetzt, die den besten Klee

anbauten, den meisten Klee zogen oder das meiste Vieh in der Stallfütterung hielten.

Außerdem gab es Prämien für Flachs- und Hanfzucht und für den ergiebigsten Weizen-

anbau. Weiterhin wurde der Landzerstückelung als Folge von Erbteilungen Einhalt geboten

und die Vernachlässigung des Viehs oder dessen Misshandlung wurde mit Strafe belegt.

Im industriellen Bereich bemühte man sich um eine Ausweitung des Bergbaus und

unterstützte die Tuch- und Leinenmanufakturen. Wie für bestimmte landwirtschaftliche

Erfolge setzte man auch Preise aus für Hausweberei, Garnspinnerei und Leinenabsatz.

Naturgemäß konnten die Fördermaßnahmen in Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe nicht

unverzüglich Verbesserungen erwirken, ebenso wie die Armenkassen in den ersten Jahren

nicht über alle notwendigen Mittel verfügten, um ihrem Auftrag gerecht zu werden. So ist die

Strophe aus einem Gedicht, das Pfarrer Philipp Jakob Dolle zum 37. Geburtstag des Fürsten

Karl Christian verfasste, wohl etwas zu euphorisch hinsichtlich des angeblichen Wohl-

ergehens der Bevölkerung, heißt es doch darin: „Die weitsten Fluren sind entzückt, / Wann

sie auf unsern Fürsten sehen, / Mit ihnen werden wir entrückt, / Weil unsrer Wohlfart Säulen

stehen. / Wie manche Gegend ringt nach Brod, / Da Hunger plaget ihre Gränzen, / So trift

uns keine bange Noth, / So sehn wir keinen Unstern glänzen.“ Ebenso ist die Aussage in

einem Bericht des Regierungspräsidenten von Botzheim im Jahr 1785 wohl etwas zu

optimistisch, wenn er anführt, dass „alles Betteln im Weilburgischen gänzlich aufgehoben

wurde“. Allerdings ist der über Jahrzehnte hinweg geführte Kampf gegen Bettlerscharen und

Bettlerbanden 1785 nicht mehr feststellbar und es kann wohl davon ausgegangen werden,

dass in den letzten Regierungsjahren von Fürst Karl Christian entscheidende Verbesse-

rungen in der Versorgung der Bevölkerung wirksam geworden sind.

Bildungspolitik

Das Zeitalter der Aufklärung brachte auch im Bildungsbereich neue Einsichten, denen sich

Fürst Karl Christian nicht verschloss. Hatte bereits sein Vater Verbesserungen im Schul-

wesen zu erreichen gesucht, z. B. mit den 1737 und 1740 erlassenen Schulordnungen, so

schritt auch sein Sohn auf diesem Weg fort.

Schon bald nach seiner Regierungsübernahme forderte Fürst Karl Christian von Joh. F.

Cramer, dem damaligen Rektor der Weilburger Gelehrtenschule, Vorschläge für eine Weiter-

entwicklung dieser Schule einzureichen. In einer Schrift schlug Cramer u. a. die Anstellung

eines Konrektors mit der Unterrichtsbefähigung für Griechisch und Latein vor. Dieser For-

derung entsprach die Landesregierung auch, andere Forderungen wurden (vorerst) nicht

erfüllt. 1764 – mittlerweile war Ostertag der neue Schulrektor – wurde die Schule zum

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Gymnasium erhoben. Ein Jahr später unterstellte man das Gymnasium der Landes-

regierung, womit die geistliche Schulaufsicht endete. Mit einem Dekret vom 9. September

1765 wurden die Schüler des Gymnasiums von der Pflicht zum Gesang bei Begräbnissen

befreit und die Pädagogen wurden ihrer bisherigen geistlichen Verpflichtungen, u. a. als Mit-

prediger, enthoben, wenn auch in der Praxis diese Tätigkeiten noch für Jahrzehnte ausgeübt

wurden. Außerdem wurde von der Landesregierung das äußerst kärgliche Lehrergehalt

erhöht und für die Schüler die zusätzlich zum Unterricht gehaltenen „paranäischen“ (der

Mahnung und Erbauung dienende) Stunden gestrichen. Die Anzahl der Lehrer wurde

aufgestockt und das Bildungsangebot wesentlich verbreitert. Dazu wurde u. a. ein Lehrer für

Französisch, ein Rechenlehrer, ein Tanzlehrer, ein Reitlehrer und ein Schönschreiblehrer

eingestellt. All diese Maßnahmen ließen die Schülerzahl anwachsen, was ein größeres

Schulgebäude erforderlich machte. Der Bau des neuen Gymnasiums begann unter Fürst

Karl Christian 1777, im Jahr 1780 wurde der Bau seiner Bestimmung übergeben.

Der Volksschulbesuch war bereits 1737 durch Fürst Karl August zur Pflicht gemacht worden.

Dieser Pflicht wurde aber wohl auch dreißig Jahre später nur mangelhaft nachgekommen, da

1769 Fürst Karl Christian auf die Beachtung des entsprechenden Artikels dieser Schulord-

nung besonders hinweisen ließ. Im gleichen Jahr wurde eine eingehende Befragung aller

Lehrer des Amtes Kirchheim durchgeführt, um eine auf den Befragungsergebnissen aufbau-

ende Schulordnung zu verfassen. Als Ergebnis der Befragung erging eine Aufforderung an

die Schulmeister sich ein Unterrichtswissen anzueignen, das sie zum Unterricht auch be-

fähige. Bei entsprechendem Können und Einsatz wurde auch eine Gehaltsaufbesserung in Aus-

sicht gestellt. Ebenso wurden die Gemeinden aufgefordert, die Schulgebäude instand zu hal-

ten und das Brennholz für die Schule zu stellen, wenn die Gemeinde über Waldbesitz verfügte.

In den Volksschulen wurde das bisher fast vollständig vernachlässigte Rechnen Pflichtfach

und niemand sollte aus der Schule entlassen werden, der nicht die vier Grundrechenarten,

dazu die „Regel de Trivie“ (Dreisatz) und das Rechnen mit Brüchen beherrschte. In den Schulen

Kirchheimbolandens wurden Prüfungen zu Ostern und Michaelis (29. September) eingeführt.

Trotz mancher tatsächlich erfolgten Verbesserungen, entgegen mancherlei Verordnungen

und Erlassen, kam eine Verbesserung des Schulwesens nur schwer in Gang. Wesentliche

Gründe dafür waren die weiterhin ungenügende Lehrerbesoldung und die fehlende Lehrer-

ausbildung. Erste Ansätze zur Lehrerbildung gab es im Februar 1783, als die Regierung den

Kantor Küstner in Kirchheim beauftragte, mehrjährige Lehrkurse in Klaviermusik, Schreiben

und Rechnen für angehende Lehrer abzuhalten. Viel Erfolg war diesem Vorhaben aber nicht

beschieden. Nach einem ersten Bericht 1790 hatten vier bis fünf junge Leute ein Jahr lang

an den Kursen teilgenommen, gingen dann aber außer Landes, um dort in den Schuldienst

einzutreten, sodass die Kurse wieder eingestellt wurden.

Ein unrühmliches Ende fand auch die Einrichtung einer „Gemeinschaftlichen Erziehungs-

Anstalt“, die von der Regierung am 12. September 1776 für das gesamte nassau-weilbur-

gische Gebiet und die Ämter Kirchheim und Alsenz angeordnet wurde. Zuvor waren die

lutherischen Pfarrer Liebrich und Hahn und der reformierte Prediger Des Côtes aufgefordert

worden, Vorschläge für ein besseres Schulwesen zu erarbeiten und diese hatten dazu einen

Arbeitsplan erstellt, der die Zustimmung des Fürsten gefunden hatte. Liebrich, Hahn und Des

Côtes wollten sich in wöchentlichen Treffen über Methoden, Kenntnisse und Erfahrungen

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austauschen und Verbesserungen besprechen. Die Lehrer sollten in monatlichen Treffen

zusammenkommen, über die Verbesserungsvorschläge informiert werden und eigene Vor-

schläge einbringen. Man war in der Kommission bemüht, neue pädagogische Erkenntnisse

für den Unterricht zu nutzen, methodische Anweisungen für die Durchführung des Unterrichts

zu geben und einen nach Sachgebieten getrennten, sinnvolleren Unterricht zu gestalten.

Buchstabieren und Lesen wurden üblicherweise an religiösen Texten gelehrt, vorzugsweise

an den Zehn Geboten, dem Vaterunser und dem Glaubensbekenntnis oder anhand des

„Reformierten Katechismus“ (Heidelberger Katechismus) oder dem „Lutherischen Kate-

chismus“. Es war ganz im Sinne von Fürst Karl Christian, dass die Kommission für den

Anfangsunterricht ein kirchlich-neutrales Lesebuch entwickelte, dem alle religiösen Texte

ehlten, die bisher zum Lernen genutzt wur-

f

www

den. So konnte das Buch als Lernmittel so-

wohl für Kinder reformierten wie lutheri-

schen und ggf. auch katholischen Glau-

bens benutzt werden.

Fürst Karl Christian genehmigte das „A B C

Buchstabir– und Lesebuch“, das 1776 in

Worms gedruckt wurde und ließ Anfang

1777 jedem Kind ein Exemplar aushändi-

gen. Sowohl der Landesherr wie die Re-

gierung hatten allerdings die religiösen Be-

findlichkeiten der Bevölkerung völlig falsch

eingeschätzt. Während im Amt Weilburg

die Einführung der Fibel ohne Widerstände

hingenommen wurde, kam es in den Kirch-

heimer Landen zu Bittschriften und Pamphle-

ten bis hin zur Anrufung des Reichskam-

mergerichts, gegen die Einführung des

Schulbuchs. Dramatischer jedoch als der

über Jahre hinweg geführte Rechtsstreit, der

im Übrigen und zu guter Letzt im Sande

verlief und dessen eigentlicher Anlass im

Laufe der Zeit von anderen rechtspolitischen

Erwägungen überlagert wurde, waren Verhaf-

tungen, Gefangenenbefreiung und ein sich

entwickelnder Aufruhr in der Bevölkerung.

Der Aufruhr nahm so bedrohliche Aus-

maße an, dass sich Fürst Karl Christian mit

seiner Familie nach Oppenheim in Sicher-

mit d

in M

such

Abb. 6: Titelblatt des „Buchstabir- und

Lesebuchs“

.weilburg-lahn.info Seite 19 von 30 © R. Müller, 2010

heit brachte. Und da man die eigenen

Truppen für zu schwach einschätzte, um

er evtl. notwendigen Gewalt die Ruhe wiederherzustellen, wurde Kurfürst Karl Theodor

annheim um die Entsendung von Truppen gebeten. Dort entsprach man diesem Er-

en und in einem Eilmarsch wurden 800 kurpfälzische Soldaten nach dem Amt Kirchheim

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in Marsch gesetzt, wo sie am 20. Februar 1777 eintrafen. Bei dieser Übermacht gab die

Bevölkerung ihren Widerstand sofort auf und die Truppen zogen bereits am 3. und 4. Tag

nach dem Einmarsch wieder ab. Als dann Untersuchungskommissionen eingesetzt und

einige Aufwiegler in Haft genommen wurden, bekundeten Vertreter der aufständischen

Gemeinden ihre Reue, baten um Gnade und erklärten, das „A B C Buchstabir– und

Lesebuch“ annehmen zu wollen.

Ein für die damalige Zeit fortschrittliches und kirchlicher Beeinflussung entzogenes Unter-

richtsbuch fand so letztlich zwar Eingang in den Unterricht, doch die in der Schulpolitik ver-

folgten Ziele Fürst Karl Christians und der von ihm initiierten „Gemeinschaftlichen Erzie-

hungsanstalt“ erlitten einen Rückschlag, da aufgrund der Auseinandersetzungen die Arbeit

dieser Kommission faktisch endete.

Die Lutheraner und Reformierten in den Kirchheimer Landen hatten mit dem „A B C – Buch –

Krieg“ einen Aufruhr angefacht, der gerade in der besonderen Toleranz des Landesherrn

gegenüber unterschiedlichen religiösen Gruppen seine teilweise Ursache barg. Bereits Fürst

Karl August hatte in seinem streng lutherisch geprägten Land die Ansiedlung evangelisch-

reformierter Christen unterstützt und diesen das Recht zur unbehinderten Religionsausübung

zugestanden. Noch deutlicher bestand diese tolerante und aufgeklärte Haltung in Religions-

angelegenheiten bei dem ihm nachfolgenden Sohn Fürst Karl Christian. Dessen Toleranz hin-

sichtlich der Religionsausübung gründete sich zum einen auf die Erziehung durch de La

Pottrie, zum andern auf die Ehe mit Karoline Wilhelmine von Nassau-Oranien und die mit der

evangelisch-reformierten Lehre aufwachsenden Kinder aus dieser Ehe. Entsprechend hatte

Fürst Karl Christian während seiner Herrschaftszeit Rechtsvorschriften geändert, wenn der

reformierte Bevölkerungsteil und deren Pfarrer gegenüber den Lutheranern benachteiligt

waren.

Es erging z. B. am 1. November 1764 eine Anordnung, nach der evangelisch-lutherische

Lehrer, für die Unterrichtung von Kindern des evangelisch-reformierten Glaubens, den Hei-

delberger Katechismus verwenden mussten. Eine entsprechende Vorschrift wurde erlassen

für Gemeinden mit reformierter Mehrheit, in denen reformierte Lehrer unterrichteten. Eine

zwei Monate später erlassene Verordnung verbot reformierte Kinder im lutherischen

Katechismus abzuhören und forderte für den Leseunterricht anhand des Katechismus von

den Lehrern der jeweils anderen Glaubensrichtung, dass dieser ohne eigene Erklärung und

Auslegung der religiösen Texte erfolgen müsse.

Am 5. Januar 1765 wurde ein Gesetz geändert, welches bis dahin bestimmt hatte, dass in

Mischehen die von den Eheleuten getroffenen Vereinbarungen zur religiösen Kinder-

erziehung gültig waren. Dieses Recht der Eltern wurde nun zugunsten einer Regelung

abgeschafft, nach der für die religiöse Unterweisung der Weg galt, „den die Natur gewiesen“;

für Jungen sollte also die Religion des Vaters, für Mädchen die der Mutter maßgebend sein.

Vielfach gab es auch Auseinandersetzungen und Streitereien der Geistlichen über die Amts-

befugnisse von Pfarrern der jeweils anderen Glaubensrichtung. Während die Reformierten

gleiche Rechte forderten, wie sie den Lutheranern zugestanden waren, widersetzten sich die

um ihren Einfluss bangenden Lutheraner. Und auch die evangelisch–lutherische Bevölkerung

betrachtete misstrauisch jedes tatsächliche oder vermeintliche Zugeständnis an die Reformierten.

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Vor diesem Hintergrund ist es sicher nicht verwunderlich, dass die Auseinandersetzungen und das

gegenseitige Misstrauen schließlich zu dem schon erwähnten „A B C–Buch–Krieg“ eskalierten.

Im Gegensatz zu Kirchheim scheint es in dem streng lutherisch gesinnten Weilburg weniger

Vorbehalte gegen Reformierte gegeben zu haben. So wie man in Weilburg widerspruchslos

das „A B C Buchstabir– und Lesebuch“ akzeptiert hatte, wurde den Reformierten die

Benutzung der Schlosskirche von der lutherischen Gemeinde gestattet. Fürst Karl Christian

erkannte dafür 1786 in einer Resolution die Kirchengemeinde als alleinige Eigentümerin des

Kirchenbaus an, dessen Unterhaltspflicht jedoch weiter beim Fürstenhaus verblieb. Zu dieser

Zeit hatte die Politik der religiösen Toleranz von Fürst Karl Christian in allen Landesteilen

endlich zu einem friedlichen Miteinander der Konfessionen geführt. So konnte er noch

erleben, dass ein lutherisches Gesangbuch in den Kirchen und Schulen der reformierten

Gemeinden 1786 ohne Widerspruch angenommen wurde.

Bautätigkeit in Weilburg

Bei oberflächlicher Betrachtung scheint es, als seien in der Regierungszeit von Fürst Karl

Christian kaum nennenswerte Bauten errichtet worden. Dieser Eindruck ist auch zumindest

hinsichtlich Schloss, Kirchenbau und Regierungsgebäuden nicht ganz falsch, aber die

Vorfahren Fürst Karl August und Graf Johann Ernst hatten zu ihrer Zeit entsprechende Bau-

vorhaben bereits in erheblichem Umfang ausführen lassen. Zieht man noch in Betracht, dass

Weilburg bereits unter Fürst Karl August seinen Residenzstatus in den 1730er Jahren an

Kirchheim verlor und Fürst Karl Christian erst nach 1770 seinen ständigen Aufenthaltsort von

Den Haag in die nassauischen Stammlande verlegte, erscheint die in seine Regierungszeit

fallende Bautätigkeit in Weilburg schon beachtenswerter.

Beispielhaft für die in seinem Auftrag errichteten Bauten sind anzuführen: das Landtor

(1758/68), das Zucht- und Arbeitshaus (1758), die Steinerne Brücke (1765-1769), das

Amtshaus, heute Amtsgericht (1775/78), das Gymnasium (1776/80), die Kettenbrücke (heute

Ernst-Dienstbach-Steg) zur Sicherung der Wasserversorgung (1784), das Posthaus

(1786/87), der die alten Brückenhäuser umgebende Flutgraben (1787), die neuen Brücken-

häuser (1788) und die Husarenkaser-ne in der Bogengasse (1783/86).

Fürst Karl Christians Gemahlin

Fürstin Karoline hatte von Haus aus eine sorgfältige musikalische Ausbildung erhalten, auf

die ihre Mutter als Meisterschülerin Händels Wert gelegt hatte. Sie galt als „fertige Sängerin

und glänzende Clavierspielerin“. Den Gesang gab die Fürstin später aus physischen Grün

den auf, widmete sich aber noch ausgiebig dem Klavierspiel und veranstaltete an allen

Werktagen Kammerkonzerte im Schloss. Mit der Hofhaltung in Nassau-Weilburg etablierte

Fürstin Karoline ein Hoforchester, das auch Anerkennung über die Grenzen des kleinen

Fürstentums hinaus fand.

Mozart besuchte 1765 das Fürstenpaar in Den Haag, wo er vorspielte und Fürstin Karoline

seine Klavier-Violinsonaten KV 26 bis 31 widmete. Ein Jahr später weilte er erneut am dorti-

gen Hof und 1778 hielt Mozart sich fast eine Woche am Hof in Kirchheim auf.

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Mozarts Mutter Anna Maria schrieb in einem Brief „sie ist eine ungemeine liebhaberin der

Music, spilt Clavier und singt“ und W. A. Mozart selbst nennt sie eine „ausserordentliche

liebhaberin von singen“ und gibt an, sie „habe ein ganz niedliches orchester“.

Anlässlich eines Besuchs des Fürstenpaares in Maastricht (1774), verfasste Laur. Mar. Danner

ein mehrstrophiges Jubelgedicht auf die Fürstin, aus dem hier eine Strophe zitiert sei: „Wo Ihr

sitzet, wo Ihr gehet, / Müssen Rosen mit Euch gehn, / Wo Ihr lieget, wo Ihr stehet, / Müssen

schöne Tulpen stehn, / Blumen müssen Euch bestreiten, / Und an jeden Ort begleiten.“

Fürst Karl Christians Gemahlin starb

am 6. Mai 1787 in Kirchheimbolanden.

Siebenundzwanzig Jahre war Fürstin

Karoline, geb. Prinzessin von Nassau–

Diez und Oranien, mit Fürst Karl Christian

verheiratet gewesen. Ihre Beisetzung

erfolgte „ohne alles Gepränge“ in der

Gruft der Kirche St. Peter in Kirchheim.

Fürstin Caroline hatte wahrscheinlich

16 Kinder geboren, von denen jedoch

manche schon kurz nach der Geburt

oder noch im Kindesalter starben, viel-

leicht auch schon tot geboren wurden,

was die unterschiedlichen Angaben in

der Literatur zur Kinderzahl erklären wür-

de. Nur fünf Töchter und zwei Söhne er-

reichten das Erwachsenenalter, da-

runter Friedrich Wilhelm, 25. Oktober

1768 in Den Haag, † 9. Januar 1816 in

Weilburg, der seinem Vater in der Herr-

schaft folgte.

Fürst Karl Christians Wiederverheiratung

Nach dem Tod von Fürstin Karoline vertraute „der dem Grabe nahe Fürst“ dem Regierungs-

präsidenten Freiherr Friedrich Ludwig von Botzheim an, „daß seit dem ihn sehr nieder-

beugenden Absterben seiner Gemahlin er eine ihn beunruhigende Einsamkeit fühle“. Von

Botzheim riet deshalb Fürst Karl Christian eine zweite standesgemäße Ehe einzugehen, was

dieser jedoch ablehnte. Er war im Jahr nach dem Tod seiner Gemahlin die nähere Bekannt-

schaft mit Barbara Giesen (Giessen, Gießen) eingegangen, der katholischen Tochter eines

Bürgers aus Kirchheim. Ihr hatte er als „geheime Gesellschafterin“ in einem Jagdhaus eine

Wohnung einrichten lassen und so kam es, trotz deutlicher Dementis, zu Gerüchten über

eine vollzogene Verheiratung des Fürsten mit Barbara Giesen. Dazu schreibt von Botzheim,

dass der Fürst eine „Entschließung (faßte), die unter gewissen Einschränkungen nicht immer

zu tadeln ist, wodurch jedoch der falsche Ruf einer vollzogenen Mißheyrath veranlasset

Abb. 7: Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg

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wurde. Den Ungrund dieses Gerüchts öffentlich hiermit zu betheuren, glaube ich der Asche

dieses unvergeßlichen Fürsten schuldig zu seyn.“

Nach von Botzheims Angaben ist es demnach nicht zu der von Fürst Karl Christian ge-

wünschten Ehe mit einer Bürgerlichen gekommen. Tatsächlich sind auch im „Neuen Gene-

alogischen Reichs- und Staatshandbuch auf das Jahr 1795“ wie auch im „Genealogischen

Staatshandbuch auf das Jahr 1802“ keine Angaben zu einer zweiten Ehe von Fürst Karl

Christian enthalten. Im Widerspruch dazu stehen aber spätere Angaben, nach denen Fürst

Karl Christian sich im Oktober 1788 mit der „Tochter eines Bürgers zu Kirchheim=Boland,

morganatisch“ vermählte.

Diese Angaben zu einer zweiten Ehe von Fürst Karl Christian finden sich erstmals im 66.

Jahrgang des „Genealogischen Staatshandbuchs“, das im Jahr 1835 im Verlag Varrentrapp

erschien und von Johann Ludwig Klüber bearbeitet worden war. Klüber gibt unter der

Eintragung über Herzog Georg Wilhelm zu dessen Großvater Karl Christian an: „2te Gem.

NN., Tochter eines Bürgers zu Kirchheim=Boland, morganatisch vm. im Oct. 788.“. Über

diese Angaben informierte der Idsteiner Archivrat Schiffner das Herzogliche Staatsminis-

terium in einem Schreiben vom 30 Juli 1836, damit dieses „in den Stand gesetzt werde, die

Verfügung zu treffen, daß die von dem Publizisten Klüber in dem genealogischen Staats-

handbuch aufgenommenen unwahren Angaben in dem künftigjährigen Staatshandbuch weg-

gelassen werden“. Dieses Schreiben veranlasste die Herzoglich-Nassauische Landes-

regierung 1836 zu einer Untersuchung des Sachverhalts.

Im Verlauf der Untersuchung durch die Regierung wurde aktenkundig, dass Fürst Karl

Christian mit „Barbara Gießen in einem vertrauten Umgang lebte“ und Friedrich Wilhelm von

Nassau Barbara Gießen wegen „ihres mit dem Fürsten Karl bestandenen Verhältnißes aus

besonderer Gnade ein Capital von 12.000 Gulden“ schenkte um ihr daraus „eine lebens-

längliche Pension von 1.000 Gulden jährlich gnädigst zu verwilligen“. Dokumentiert wurde im

Verlauf der Untersuchung auch, dass „Barbara Gießen von Kirchheim nachher durch den

Herrn Kurfürsten von der Pfalz in den Adelsstand“ erhoben wurde, den Adelszusatz „Edle

von Kirschhausen“ führte und als verheiratete „Frau Leutnant von Polczinsky in Glaz“ lebte.

Was die zweite Ehe des Fürsten Karl Christian betraf, kam man jedoch zu dem Ergebnis,

dass Klübers Angaben im Staatshandbuch von 1835 nicht zutreffend seien und der Ver-

fasser wurde aufgefordert, die gemachten Angaben zu widerrufen. Johann Ludwig Klüber

war jedoch zwischenzeitlich verstorben (am 16. Februar 1837) und sein Sohn hatte die

Arbeit am Folgeband des Staatshandbuchs fortgesetzt. Dieser erhielt die Aufforderung zur

Berichtigung erst 1840 und zu diesem Zeitpunkt war der 67. Jahrgang des „Genealogischen

Staats-Handbuchs“ bereits veröffentlicht worden (1839). Die von seinem Vater im 66.

Jahrgang gemachten Angaben zu Fürst Karl Christian und dessen Wiederverheiratung hatte

Friedrich Adolph Klüber beibehalten.

Der Regierungsaufforderung zum Widerruf der unrichtigen Angaben konnte Friedrich Adolph

Klüber daher nur entgegnen, dass der unter seiner Mitwirkung erfolgte Druck des „Genealo-

gischen Staats-Handbuchs“ bereits 1839 abgeschlossen worden sei und er selbst bei künf-

tigen Auflagen nicht mehr an der Herausgabe mitarbeiten würde.

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So erging am 11. August 1840 ein Schreiben mit der Aufforderung zur Berichtigung im

„Genealogischen Staats-Handbuch“ an den Herausgeber, die „Varrentrappische Buchhand-

lung in Frankfurt“. Darin wurde ausgeführt, dass „die fragliche Bürgerstochter niemals eine

Gemahlin des verstorbenen Herrn Fürsten von Nassau-Weilburg war, auch nie mit Höchst-

demselben morganatisch vermählt gewesen“ und man forderte deshalb, „daß die fragliche

Unrichtigkeit in den künftigen Ausgaben des genealogischen Handbuchs berichtigt werde.“

In der „Allgemeine(n) Encyklopädie der Wissenschaften und Künste“ (1883) informierte

Schwartz über das Untersuchungsergebnis der Herzoglich-Nassauische Landesregierung

und die an Klüber ergangene Aufforderung zum Widerruf. Den durch Klübers Tod unterblie-

benen Widerruf machte Schwartz verantwortlich für die in anderen genealogischen Werken

veröffentlichten Angaben zur morganatischen Ehe von Fürst Karl Christian und schrieb dazu:

„Es wäre zu wünschen, daß die entschieden unrichtige Angabe über eine morganatische Ehe

des Fürsten Karl Christian […] berichtigt und überhaupt fernerhin nicht wiederholt würde.“

Schwartz‘ Hoffnung ging nicht in Erfüllung. Auch in neueren Stammtafeln wird Barbara

Giesen aus Kirchheim als zweite Ehefrau, morganatisch 1788, von Fürst Karl Christian ge-

nannt. Noch weitergehendere Angaben veröffentlichte Koerber 1928 im 1. Band des „Kur-

pfälzischen Geschlechterbuchs“. Darin gibt er an: „Maria Barbara Thekla (Giesen, gen. von

Münster) 18. 4.1755, † Glatz in Schlesien 1.3.1797, erhielt 14.9.1790 den Reichsadel im

kurpfälz.=bayer. Reichsvikariat als ‚Edle v. Kirchhausen‘ mit dem Wappen B; 2 mal ∞ a)

2.10.1788 (morganatisch) mit d. Wwer. Karl Christian Fürst von Nassau-Weilburg.“ Zu

Barbara Giesen schreibt Koerber in einer Fußnote, sie war „eine bekannte Schönheit. Ihr

erhaltenes Bild zeigt eine sehr schöne, vornehme Erscheinung.“ Einen Beleg oder die Quelle

für das angegebene Datum der morganatischen Eheschließung gibt Koerber nicht an.

Der urkundliche Nachweis für die morganitische Eheschließung ist bisher nicht erbracht

worden. Man darf deshalb wohl davon ausgehen, dass das schon von Botzheim erwähnte

Gerücht nicht den Tatsachen entspricht, wenngleich der „Ungrund dieses Gerüchts“ nicht

beweisbar sein wird. Eine belegbare und eindeutige Aussage kann aber derzeit nicht

getroffen werden.

Fürst Karl Christians Tod

In Steinach (Donau) erlitt Fürst Karl Christian am 25. November 1788 einen Unfall und erlag

am 28. des gleichen Monats auf seiner Besitzung Münsterhof (Dreisen) einem „Schlagfluss“

(Schlaganfall). Er wurde in Kirchheimbolanden in der Gruft der dortigen Paulskirche beigesetzt.

Als Zeichen der Trauer verfügte die Regierung, dass „das gewöhnliche Trauergeläut sechs

Wochen lang alltäglich von 11 bis 12 Uhr Mittags gehalten und alle öffentlichen Lustbarkeiten

ein ganzes Jahr über eingestellt“ werden sollten. Außerdem wurde verfügt, dass „bei Amts-

ausfertigungen sich der Siegelring mit schwarzem Siegelwachs und Oblaten bediehnt, der

Gebrauch des Papiers mit schwarzem Rand aber unterbleiben – endlich auch auf den II ten

Januar künftigen Jahres eine Leichen- und Gedächtniß Predigt über den Text Hiob, Kap. 29.

Vers 12, 13 und 14“ von allen Kanzeln zu halten sei und die „Civil-Dienerschaft“ hatte ein

Jahr lang Trauer anzulegen. Der Zeitraum für das Verbot der „Lustbarkeiten“ und der

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Trauerbekundung durch die „Civil-Dienerschaft“ wurde allerdings schon zwei Wochen später

auf ein halbes Jahr verkürzt.

Anlässlich einer Gruftöffnung am 17. September 1879 erschien eine Zeitungsnotiz, die

angibt, dass Fürst Karl Christian ohne Glockengeläut beigesetzt worden sei. Dieser Sach-

verhalt und der plötzliche Tod des Fürsten sind dem Schreiber Anlass zu der Spekulation,

dass der Tod des Fürsten durch einen Giftanschlag herbeigeführt worden sei, veranlasst

durch eine beabsichtigte Heirat, die vom Fürstenhaus abgelehnt wurde.

Schlussbemerkung

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass zwar ohne die Zustimmung und die finanzielle

und ideelle Unterstützung des Landessouveräns Fürst Karl Christian die Arrondierungs-

abkommen, die Ausgestaltung der Hinterbliebenen- und der Armenversorgung, die kirchen-

und schulpolitischen Entscheidungen u. v. m. nicht hätten verwirklicht werden können,

wesentliche Anteile bei allen Vorhaben jedoch des Fürsten Regierungspräsidenten Karl de

La Pottrie und Friedrich Ludwig von Botzheim zuzurechnen sind.

Ein unbekannter Verfasser schrieb 1763 eine „Cantate, welche bey der Höchstbeglückten

Ankunfft …“ des Fürstenpaares in „Höchst=Dero Fürstlichen Residenz Weilburg mit Music

aufgeführt werden soll.“ Als „Arie“ waren u. a. die folgenden Zeilen vorgesehen: „Den Seinen

minder Herr, als Freund, / Der Unschuld Schutz, des Lasters Feind, / Carl, mehr ein Vatter

als Gebieter / sey stets der Vorwurf meiner Lieder.“

Eine ähnliche Aussage zur Charakterisierung seines Fürsten tat Regierungspräsident

Friedrich Ludwig von Botzheim. Er bediente sich dazu der Worte eines „beliebten Schrift-

stellers“ und diese sollen auch am Schluss dieses Aufsatzes zum Leben und Wirken von

Fürst Karl Christian stehen:

Er gehörte zu der kleinen Anzahl (von) Fürsten,

in welchen man, so bald sie wollen,

den Prinzen zwar ehrt,

aber noch mehr den Menschen liebt.*

*Das von Botzheim verwendete Zitat stammt aus:

Meissner, August Gottlieb (1785):Bianka Capello,Leipzig, Dyckische Buchhandlung, S. 213.

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www.weilburg-lahn.info Seite 26 von 30 © R. Müller, 2010

Literatur- und Quellenverzeichnis

Amend, Erwin (1984): Musik und Theater am Hofe zu Nassau-Weilburg. Herausgegeben von

Bürgerinitiative „Alt-Weilburg“ e. V. Weilburg.

Amend, Erwin (2006): Mozart wollte im Jahre 1777 "schnurgerade" nach Weilburg. Nassauer

Begegnungen mit dem musikalischen Wunderkind. In: Weilburger Tageblatt, Heimat an Lahn und Dill,

Jg. 167, 12.02.2006, S. 21.

Borst, Wilhelm (1952): Armenpflege und Anfänge der Sozialfürsorge im Territorium Nassau-Weilburg

von der Reformation bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Inaugural-Dissertation. Mainz. Johannes-

Gutenberg-Universität.

Botzheim, Friedrich Ludwig von (1788): Kurze Lebensgeschichte des den 28. November 1788 in

Münster Dreysen bey Kirchheim verstorbenen Fürsten Carl von Nassau-Weilburg. Wiesbaden:

Heinrich Frey.

Botzheim, Friedrich Ludwig von (1784-1792): Kurze Lebensgeschichte des Fürsten Carl von Nassau-

Weilburg. In: Journal von und für Deutschland, Jg. 6, H. 1 St., 1789, S. 144–152.

Danner, Laur. Mar. (1774): Jubel auf der Durchlauchtigsten Frauen Frauen Carolina Fürstin von

Nassau-Weilburg gebohrne Princessin von Oranien-Nassau Ihre Hoheits Ankunft in Mastrich 1774.

Achen: Joan Wilhelm Müller.

Degreif, Diether Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (23.07.2010): Wiederverheiratung Fürst

Karl Christian. Wiesbaden. Brief (pdf) an Rudolf Müller.

Dietz, Hans (1960): Mozart und das Weilburger Fürstenhaus. Ein Beitrag zur Weilburger Musik-

geschichte. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des "Weilburger

Tageblatt", Jg. 23, Ausgabe Nr. 3, 05.1960, S. 10–11.

Döhn, Hans (1968): Kirchheimbolanden. Die Geschichte der Stadt. Reprint 1993 GTS-Druck.

Kirchheimbolanden: Mielke-Druck.

Dolle, Philipp Jacob (1772): Einen in den Löblichen Fußstapfen Salomons wandelnden Fürsten, der

nichts von den Vergehungen seines grauen Alters an sich trägt, wolte bey dem durch Gottes Gnade

am 16ten des Jenners 1772 erfreulich und nunmehr zum 37ten mahl Glorreich unter den Sehnsuchts-

vollsten Seufzern aller treuen Weilburgischen Unterthanen erlebten Geburts-Feste des Durchlauch-

tigsten Fürsten und Herrn Carl, Regierenden Fürsten zu Nassau-Weilburg, Grafen zu Saarbrücken

und Saarwerden, Herrn zu Lahr, Wißbaden und Idstein etc. etc. seines Gnädigsten Fürsten und Herrn

in nachstehenden schlechten Poetischen Zeilen glückwünschend vorstellen ein Seiner

Hochfürstlichen Durchlaucht etc. in der Hochfürstlichen Residenz-Stadt Weilburg unterthänigst-

treuestgesinnter Knecht Philipp Jacob Dolle, dimittirter Pfarrer. Wetzlar.

Eisenbach, Ulrich (1994): Zuchthäuser, Armenanstalten und Waisenhäuser in Nassau. Fürsorgewesen

und Arbeitserziehung vom 17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Wiesbaden: Selbstverl. der

Historischen Kommission für Nassau (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau).

Even, Pierre (1992): Die Fürsten zu Nassau-Weilburg. Politische Herrschaft im 18. Jahrhundert. Verein

für Geschichte / Denkmal- und Landschaftspflege e. V. (Bad Ems). Bad Ems. (Bad Emser Hefte, 110).

Page 27: Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788) · der, in Karl Christians zwanzigstem Lebensjahr vorgesehenen, Rückkehr nach Weilburg eine Geldsumme ausgehändigt bekommen

www.weilburg-lahn.info Seite 27 von 30 © R. Müller, 2010

Even, Pierre (2000): Dynastie Luxemburg-Nassau. Von den Grafen zu Nassau zu den Großherzögen

von Luxemburg; eine neunhundertjährige Herrschergeschichte in einhundert Biographien. Luxemburg:

Ed. Schortgen.

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 130 I, Specialia II A 4 Nr. 7: Akten betr. Das Verhältnis

zwischen dem Fürsten Carl von Nassau-Weilburg und Barbara Giesse aus Kirchheim, spätere Frau

von Kirchhausen.

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 130 I, Specialia II A 7 Nr. 56: Zeitungsnotiz betr. die

Gruft zu Kirchheim Tod des Fürsten Carl 1788.

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abt. 160 Nr. 1406: Anteilnahme am Tod des regierenden

Fürsten Carl zu Nassau-Weilburg am 28. November 1788.

Holler, Siegfried (Ende 1995): Fürst Carl Christian richtete in Weilburg ein Zucht- und Arbeitshaus ein.

In: Heimat an Lahn und Dill, Ausgabe Nr. 294, Ende 02.1995, S. 1.

Joachim, Ernst (1882): Karl Christian von Nassau-Weilburg. In: Allgemeine Deutsche Biographie. 55

Bände. Leipzig: Duncker & Humblot, Bd. 15, S. 313–315.

Kahl, Willi (1960): Die Hochzeit des Jahrhunderts. Am 5. März 1760 heiratete ein Weilburger Fürst

eine Prinzessin von Oranien. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des

"Weilburger Tageblatt", Jg. 23, Ausgabe Nr. 3, 03.1960, S. 9–10.

Klüber, Friedrich Adolph (1839): Genealogisches Staatshandbuch. Frankfurt: Franz Varrentrapp

(Genealogisches Staatshandbuch, 67. Jg., S. 156).

Klüber, Johann Ludwig (1835): Genealogisches Staatshandbuch. Frankfurt: Franz Varrentrapp

(Genealogisches Staatshandbuch, 66. Jg., S. 151).

Koerner, Bernhard (1928): Kurpfälzisches Geschlechterbuch. Unter Mitarbeit von Eduard Antz. Görlitz:

C. A. Starke (1, S. 131-132).

Lemacher, Heinrich (1916): Geschichte der Musik am Hofe zu Nassau-Weilburg. Inaugural-Dissertation.

Betreut von L. Schledermeier. Bonn. Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität, Philosophische Fakultät.

Louda, Jiří; MacLagan, Michael (2002): Lines of Succession. Heraldry of the Royal Families of Europe.

Medway City Estate, Rochester: Grange Books (Tafel 38).

L. W. (1961): Der Weilburger Witwenkasten. Ein Vorläufer unserer heutigen Hinterbliebenen-Fürsorge

aus dem Jahre 1693. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des "Weilburger

Tageblatt", Jg. 24, H. Nr. 5, S. 18–19.

Maiwald, Hanns (1996): Auf einem Kupferstich ist die Hochzeit des Weilburger Prinzen Carl Christian

mit Prinzessin Caroline von Oranien-Nassau dargestellt. Holländische Kunst des 18. Jahrhunderts in

Weilburger Archiven. In: Land und Leute im Oberlahnkreis. Heimatkundliche Beilage des "Weilburger

Tageblatt", Ausgabe Nr. 313, 05.1996.

Maiwald, Hanns (Mitte 1996): Vom Weilburger und Augsburger Tafelsilber für eine adlige Hochzeit. In:

Heimat an Lahn und Dill, Ausgabe Nr. 325, Mitte 11.1996, S. 2.

Mankel, Jakob (1913): Geschichte der Bürgergarde und der bewaffneten Bürgerschaft der Stadt

Weilburg: Selbstverlag der Weilburger Bürgergarde.

Page 28: Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788) · der, in Karl Christians zwanzigstem Lebensjahr vorgesehenen, Rückkehr nach Weilburg eine Geldsumme ausgehändigt bekommen

www.weilburg-lahn.info Seite 28 von 30 © R. Müller, 2010

Mattheis, Martin (1996): Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816. In: Jöckle,

Clemens; Witte, Dagmar (Hg.): 850 Jahre Ramsen. Beiträge zur Ortsgeschichte. Lingenfeld:

Meierdruck, S. 17–104.

May, Karl Hermann (1939): Territorialgeschichte des Oberlahnkreises (Weilburg). Marburg: N. G.

Elwertsche Verlagsbuchhandlung (Schriften des Instituts für geschichtliche Landeskunde von Hessen

und Nassau, 18).

Metzler, Wolfgang (01-03.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (2). Medaille von 1760 auf die

Hochzeit von Fürst Carl Christian zu Nassau-Weilburg mit Prinzessin Carolina zu Oranien-Nassau.

Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 122).

Metzler, Wolfgang (04-06.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (3). Eine zweite Medaille von 1760

auf die Hochzeit von Fürst Carl Christian zu Nassau-Weilburg mit Prinzessin Carolina zu Oranien-

Nassau. Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 123).

Metzler, Wolfgang (07-09.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (4). Portraitmedaille von 1765 auf

die Fürstin Carolina zu Nassau-Weilburg, gebürtige Prinzessin zu Oranien-Nassau. Bürgerinitiative

"Alt-Weilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 124).

Metzler, Wolfgang (10.-12.1999): Weilburg im Spiegel der Medaille (5). Silbermedaille aus dem Jahre

1772, geprägt unter dem Fürsten Carl Christian zu Nassau-Weilburg (1753-1788). Bürgerinitiative "Alt-

Weilburg" e. V. (Weilburg). Weilburg. (Weilburger Blätter, 125).

N. N. (1763): Cantate welche bey der höchstbeglückten Ankunfft des Durchlauchtigsten Fürsten und

Herrn, Herrn Carl, Fürsten zu Nassau, Grafen zu Saarbrücken und Saarwerden, Herrn zu Lahr,

Wißbaden und Idstein, und der Durchlauchtigsten Fürstin und Frauen, Frauen Carolina, vermählt- und

gebohrenen Fürstin zu Nassau, Princessin von Oranien, Gräfin zu Saarbrücken, Saarwerden,

Catzenellnbogen, Vianden und Dietz, Frauen zu Lahr, Wißbaden, Idstein und Beilstein etc. in Höchst-

Dero Fürstlichen Residenz Weilburg mit Music aufgeführt werden soll. Giessen.

N. N. (1788): Des Fürstlichen Gesamthauses Nassau im Jahre 1783 erneuerter Erbverein. Nebst der

Kayserlichen Bestättigungs-Urkunde vom 29. Sept. 1786. In: Moser von, Friedrich Carl (Hg.):

Patriotisches Archiv für Deutschland. Mannheim und Leipzig: Schwan, Götz, Bd. 8, S. 3–76.

Neubacher, Jürgen (1985): Mozart und das Haus Oranien-Nassau. In: Verein für Nassauische

Altertumskunde und Geschichtsforschung (Hg.): Nassauische Annalen. Wiesbaden: Verlag des

Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung (96), Bd. 96, S. 264–268.

Reucker, Helga (September 2001): Eine Zeitreise durch die Weilburger Schulgeschichte.

Unbekanntes und Vergessenes über Weilburger Schulen, die es früher einmal gab. Herausgegeben

von Kreisausschuss (Kreisheimatstelle) des Landkreises Limburg-Weilburg und Bürgerinitiative „Alt-

Weilburg“ e. V. Weilburg.

Rummer, Peter; Mattheis, Martin (2009): Aus der Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde

Göllheim. In: Scherer, Karl (Hg.): Göllheim. Beiträge zur Ortsgeschichte II. Kaiserslautern: Kerker-

Druck, S. 495–547.

Schnell, Adolf (1933): Die Weilburger Kettenbrücke. In: Land und Leute im Oberlahnkreis, Beilage zur

„Weilburger Kreiszeitung“, Jg. 9, Ausgabe 11, 11.1933, S. 41–43.

Page 29: Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788) · der, in Karl Christians zwanzigstem Lebensjahr vorgesehenen, Rückkehr nach Weilburg eine Geldsumme ausgehändigt bekommen

www.weilburg-lahn.info Seite 29 von 30 © R. Müller, 2010

Schwartz, K. (1883): Karl Chr. (Fürst v. Nassau-W.). In: Ersch, J. S.; Gruber, J. K. (Hg.): Allgemeine

Encyklopädie der Wissenschaften und Künste. Karachitaier-Karl V. von Lothringen. Leipzig:

Brockhaus, 2. Sect., 33. Teil, S. 292–299.

Spielmann, Christian (1896): Geschichte der Stadt und Herrschaft Weilburg von der ältesten Zeit bis

zur Gegenwart. Weilburg: Hermann Diesterweg.

Spielmann, Christian (1906): Weilburg 906-1906. Blick in die tausendjährige Geschichte der Stadt.

Weilburg: Verlag der Stadt Weilburg (Zipper).

Trog, C. (1915): Karl, Fürst zu Nassau-Weilburg. In: Alt-Nassau, Beilage des Wiesbadener Tagblatts,

Jg. 19, H. 5, S. 18–19.

Varrentrapp & Wenner: Neues Genealogisches Reichs- und Staatshandbuch auf das Jahr 1795

(1795). Frankfurt: Varrentrapp & Wenner (I, S. 195).

Varrentrapp & Wenner (1802): Genealogisches Reichs- und Staatshandbuch auf das Jahr 1802.

Frankfurt: Varrentrapp & Wenner (I, S. 194-195).

Walter, Friedrich (1910): Fürst Karl Christian und Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg. In:

Mannheimer Geschichtsblätter, Jg. 11, H. 10, S. 193–202.

Walter, Friedrich (1910): Mozart am Nassau-Weilburgischen Hofe zu Kirchheimbolanden. In:

Mannheimer Geschichtsblätter, Jg. 11, H. 11, S. 230–232.

Weber, Kurt (1990): Die Rektoren und Direktoren des Gymnasiums zu Weilburg 1540 - 1990. Unter

Mitarbeit von Eugen Caspary, Bernd Kexel und Heinz Maibach et al. Limburg: Ulrich Hirschhäuser,

Runkel-Ennerich (Schriftenreihe zur Geschichte und Kultur des Kreises Limburg-Weilburg, 2).

Weidenbach, A. J. (1980 Nachdruck aus Band X. der Nassauischen Annalen von 1870): Nassauische

Territorien nach dem Besitzstande unmittelbar vor der französischen Revolution bis 1866. Neustadt a. d.

Aisch: Ph. C. W. Schmidt.

Wilhelm, Andreas (2007): Nassau-Weilburg 1648 - 1806. Territorialverfassung und Reichsrechtsordnung.

Wiesbaden: Historische Kommission für Nassau (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für

Nassau, 77).

Page 30: Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg (1753–1788) · der, in Karl Christians zwanzigstem Lebensjahr vorgesehenen, Rückkehr nach Weilburg eine Geldsumme ausgehändigt bekommen

www.weilburg-lahn.info Seite 30 von 30 © R. Müller, 2010

Abbildungsnachweis

Titelblatt: Mankel, J. (1913): S. 80/81

Abb. 1 und 3: Metzler, W. Rohnstadt

Abb. 2 : Bergbau- und Stadtmuseum Weilburg, Inv. 1227

Abb. 4, 5 und 6: Döhn, H. (1968), S. 234, 235 und 253

Abb. 7: Mankel, J. (1913): S. 80/81