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POSTGRADUALE FERNSTUDIENGÄNGE MANAGEMENT & LAW STUDIENBRIEF MKN0420 MANAGAMENT VON KULTUR- UND NON-PROFIT-ORGANISATIONEN FUNDRAISING AUTOR DR. CHRISTOPH MÜLLERLEILE

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POSTGRADUALE FERNSTUDIENGÄNGEMANAGEMENT & LAW

STUDIENBRIEF MKN0420 MANAGAMENT VON KULTUR- UND NON-PROFIT-ORGANISATIONEN

FUNDRAISING

AUTOR DR. CHRISTOPH MÜLLERLEILE

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ter, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt

oder verbreitet werden.

Kaiserslautern 2016 (4., aktualisierte und überarbeitete Auflage)

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Inhaltsverzeichnis I

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis I

Abbildungsverzeichnis V

Tabellenverzeichnis VI

Abkürzungsverzeichnis VII

Glossar VIII

Kurzinfo zum Autor XI

Literaturverzeichnis XII

A. Einführende Literatur XII

B. Zitierte Literatur XII

C. Weiterführende Literatur XV

Lernziele XXXI

1 Was ist Fundraising? 1

1.1 Warum kein deutscher Begriff für Fundraising? 1

1.1.1 Zur Definition von Fundraising 1

1.1.2 Abgrenzung zum Marketing und zur

Absatzförderung 2

1.1.3 Fundraising in Zahlen 3

1.1.4 Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit 4

1.2 Fundraising in der Kommunikationstheorie 5

1.3 Historische Wurzeln des Fundraisings 6

1.3.1 Wechselseitiges Geben und Nehmen 6

1.3.2 Religiöse und ideologische Fundamente 8

1.3.3 Dritter Sektor in Deutschland 12

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II Inhaltsverzeichnis

2 Welcher Art sind die durch Fundraising zu

beschaffenden Mittel? 17

2.1 Geld, Sachen, immaterielle Gaben 17

2.2 Förderung ohne Leistungsaustausch 17

2.2.1 Öffentliche Mittel 17

2.2.2 Geld- und Sachspenden 18

2.2.3 Erbschaften 19

2.2.4 Überlassung von Sachen und Personal 20

2.2.5 Zeitspenden 20

2.3 Förderung mit Leistungsaustausch 22

2.3.1 Öffentliche Mittel 22

2.3.2 Sponsoring auf Gegenseitigkeit 22

2.3.3 Erlös aus Verkauf von Waren, Eintrittskarten,

Rechten, Dienstleistungen 23

2.3.4 Mieten, Pachten, Entgelte für Nutzungsrechte 24

3 Woher kommen Fördermittel für Sozial- und

Gesundheitseinrichtungen? 27

3.1 Öffentliche Hand 27

3.1.1 Besonderheiten des Sozialbereichs 27

3.1.2 Finanzierungsformen 27

3.1.3 Akquise und Antragsgestaltung 29

3.2 Private Fördernde 31

3.3 Firmen 32

3.4 Stiftungen, Verbände, Organisationen 33

3.5 Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften 35

4 Warum Menschen geben: um Altruisten und Egoisten

werben 39

4.1 Fröhliche Geber? 39

4.2 Gabemotive bei Privatpersonen 46

4.3 Motive zur Zeitspende 48

4.4 Sponsoringmotive von Entscheidern in Firmen 50

4.5 Motive von Verantwortlichen in Behörden, Zuschüsse zu

gewähren 51

4.6 Motive von Entscheider/innen über die Vergabe von

Geldauflagen 51

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Inhaltsverzeichnis III

5 Methoden der Förderergewinnung, -entwicklung und

-bindung 53

5.1 Fördernde identifizieren 55

5.2 Kommunikationswege wählen 59

5.2.1 Persönlichen Kontakt aufbauen 60

5.2.2 Kontakt per Telefon organisieren 61

5.2.3 Über Dialog per Brief, E-Mail und Internet ins

Gespräch kommen 63

5.2.3.1 Der schriftliche Dialog 63

5.2.3.2 Der Onlinedialog 73

5.2.4 Kontakt über Massenmedien herstellen 75

5.3 Bindung von Fördernden 77

5.4 Entwicklung des Förderengagements 82

5.5 Rückgewinnung von Fördernden 83

5.6 Fundraising in Not- und Katastrophenfällen 84

5.7 Besondere Formen des Fundraisings 86

6 Die Rahmenbedingungen des Fundraisings 99

6.1 Strategien im Fundraising 99

6.1.1 Langfristige Ziele festlegen 100

6.1.2 Gegenwart analysieren 101

6.1.3 Operative Planung des Fundraisings 102

6.1.4 Instrumente der Fundraising-Planung 102

6.2 Organisatorische Voraussetzungen 103

6.2.1 Institutionelle Voraussetzungen 103

6.2.2 Fundraising-Management 104

6.2.3 Database 105

6.3 Gesetzlicher Rahmen 108

6.3.1 Gemeinnützigkeits- und das Steuerrecht 108

6.3.2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 110

6.3.3 Datenschutzgesetze 111

6.3.4 Sammlungs- und Lotterierecht 112

6.4 Ethische Grundsätze 113

6.5 Fundraiser/in als Beruf 115

6.5.1 Kompetenz als Fundraiser/in 116

6.5.2 Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten 116

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IV Inhaltsverzeichnis

6.5.3 Berufliche Interessenvertretung 118

6.6 Informationsquellen 118

7 Die Fundraising-Kampagne: So fügt sich alles

zusammen 121

Anhang 131

Grundregeln des Deutschen Fundraising Verbands für eine gute,

ethische Fundraising-Praxis 131

Musterlösungen zu den Übungsaufgaben 135

Stichwortverzeichnis 145

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Abbildungsverzeichnis V

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Das Zeitspendenvolumen steigt an, und damit nehmen

auch die geldwerten Leistungen, die Ehrenamtliche er-

bringen, zu 15

Abb. 2: Die Zahl der „öffentlich Aktiven“ Bürgerinnen und Bürger

und der freiwillig Engagierten ist nach Erkenntnissen der

Freiwilligensurveys zwischen 1999 und 2009 leicht gestie-

gen 21

Abb. 3: Marktbeziehungen am Sozialmarkt 28

Abb. 4: Die ältere Bevölkerung spendet deutlich mehr als es ihrem

Anteil an der Bevölkerung entspricht 32

Abb. 5: Wer ehrenamtlich für eine NPO tätig ist, spendet auch

wesentlich mehr Geld als passive Spender 50

Abb. 6: Modell einer Stakeholder-Beziehung zu einer NPO 56

Abb. 7: Professionelle Gestaltung eines Briefumschlags mit hoher

Öffnungswahrscheinlichkeit 65

Abb. 8: Fundraisingbrief nach dem AIDA-Prinzip 66

Abb. 9: Rückseite des Fundraisingbriefs 67

Abb. 10: Faltprospekt 68

Abb. 11: Verstärkerbeilage mit erneutem Appell 68

Abb. 12: Vorder- und Rückseite des Patenschaftsabschlusses 69

Abb. 13: Geburtsband, Rückumschlag und Patenkind-Foto 70

Abb. 14: Kostenlose Anzeige zur Spendenwerbung für die Alten-

und Weihnachtshilfe einer Zeitung inmitten von Klein-

inseraten 77

Abb. 15: Die Spendenpyramide nach Weger (1995) zeigt die Ent-

wicklung des Förderer vom Interessenten zum „Top-Spen-

der“ 82

Abb. 16: Startnext ist eine der führenden Crowdfunding-Platt-

formen, über die sich Crowdfunding-Aktionen starten und

verwalten lassen 90

Abb. 17: Der QR-Code führt zu einem Internetvideo, das Anleitung

zum Erstellen von QR-Codes gibt 93

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VI Tabellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Kriterien für eine Auswertung des Mailing-Erfolgs 71

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Abkürzungsverzeichnis VII

Abkürzungsverzeichnis

erg. ergänzt

EU Europäische Union

ff. und folgende

CSR Corporate Social Responsibility

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hrsg. Herausgeber, herausgegeben von

i.E. im Erscheinen begriffen

NGO Non-Governmental Organisation

NPO Non-Profit-Organisation

PC Personal Computer

RoI Return on Investment

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VIII Glossar

Glossar

Viele Fachbegriffe aus dem Fundraising, wie ja auch das Wort selbst, sind zuerst

im angloamerikanischen Sprachraum geprägt worden und dominieren seither die

Fachsprache. In diesen Fällen wird der deutschen Übertragung der englische

Fachbegriff in Klammern beigegeben. Wenn in der Regel nur der englische Be-

griff gebraucht wird (Marketing, Fundraising), steht er als Fachwort allein.

Dritter Sektor

Bezeichnung für den Bereich der Volkswirtschaft, der nicht dem Staat als erstem

Sektor oder der Privatwirtschaft als zweitem Sektor zuzurechnen ist.

Fundraising

Beschaffung von Mitteln für gute Zwecke, die von einem relevanten Teil der Ge-

sellschaft als gemeinnützig anerkannt sind.

Gemeinnützig

Gemeinnütziges Tun ist auf das Wohl der Allgemeinheit, also der Mehrheit der

Menschen in einem bestimmten Bereich, ausgerichtetes Handeln.

Guter Zweck

Ein von der Gesellschaft als für die Allgemeinheit vorteilhaft akzeptiertes Hand-

lungsziel. Seine Erreichung nützt entweder der Allgemeinheit oder den der mildtä-

tigen Hilfe der Allgemeinheit bedürfenden Einzelnen. Gute Zwecke werden oft

auch ideelle Zwecke genannt. Die Erfüllung bestimmter guter Zwecke wird staat-

lich unterstützt, zum Beispiel durch Förderung mit öffentlichen Mitteln oder

durch Freistellung bzw. Minderung von steuerlichen Belastungen.

Körperschaft

Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen zu einem Verband,

meist in Form einer privat errichteten Körperschaft in Form eines Vereins, einer

GmbH, Genossenschaft, Stiftung oder AG oder einer öffentlich-rechtlich per Ge-

setz errichteten bzw. anerkannten Körperschaft, wozu zum Beispiel Bund, Länder,

Gemeinden, Kammern, Rundfunkanstalten, christliche, jüdische und andere Reli-

gionsgemeinschaften gehören.

Nicht kommerziell

Nicht auf private Gewinnerzielung ausgerichtetes Tauschhandeln.

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Glossar IX

Non-Profit-Organisation (NPO)

Handlungssystem, das auf die Erzielung von Gewinnen zugunsten guter Zwecke

gerichtet ist, wobei die Gewinne nicht privatisiert, sondern ausschließlich und

unmittelbar den Sachzielen zur Verfügung gestellt werden. Deutsche Ersatzbegrif-

fe sind kompliziert: nicht auf privaten Gewinn ausgerichtete Organisation, Orga-

nisation des Dritten Sektors, Nichtregierungsorganisation (NRO). NPOs können

sich Rechtsformen geben und damit rechtsfähig werden. Meist sind sie als Verein,

gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Stiftung verfasst.

Mildtätigkeit

Ein auf das Wohl hilfsbedürftiger Individuen gerichtetes selbstloses Handeln.

Öffentlich-rechtlich

Organisationen, die nach öffentlichem Recht verfasst sind, im Gegensatz zu sol-

chen nach Privatrecht.

Öffentliche Hand

Gesamtheit der Körperschaften des öffentlichen Rechts, also in Deutschland ins-

besondere des Bundes, der Länder, Gemeinden und anderer selbstständiger öffent-

lich-rechtlicher Einheiten sowie zu diesen gehörende Unterorganisationen.

Organisation

Zielgerichtetes Handlungssystem mit interpersonaler Arbeitsteilung.

Philanthropie

Philanthropie ist ein freiwilliges, auf Menschenfreundlichkeit begründetes, nicht

auf privaten Gewinn ausgerichtetes Geben von Geld, Sachgütern, Dienstleistun-

gen und Wissen für das Wohl der Allgemeinheit für der Hilfe bedürfende Einzel-

ne.

Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit erlangen Körperschaften, die sich eine gesetzlich vorgegebene

Rechtsform zulegen. Der Erwerb der Rechtsfähigkeit vollzieht sich bei juristi-

schen Personen des Privatrechts durch den Gründungsakt (Gesellschaftsvertrag,

Satzung) und die konstitutive Eintragung in das Handelsregister, Vereinsregister

oder Genossenschaftsregister.

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X Glossar

Sozialmarketing oder Social Marketing

Sozialmarketing oder Social Marketing ist die Planung, Organisation, Durchfüh-

rung und Kontrolle von Marketingstrategien und -aktivitäten nicht kommerzieller

Organisationen, die direkt oder indirekt auf die Lösung sozialer Aufgaben gerich-

tet sind (vgl. Bruhn / Tilmes, 1994).

Spenden, Schenken, Stiften

Spenden, Schenken, Stiften ist der Transfer von Geld, Sachen, Dienstleistungen

und Wissen an Körperschaften oder Individuen ohne marktadäquate Gegenleis-

tung des Empfängers.

Sponsoring

Sponsoring ist die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle sämtlicher

Aktivitäten, die mit der Bereitstellung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistun-

gen durch Unternehmen zur Förderung von Personen oder Organisationen im

sportlichen, kulturellen oder sozialen Bereich verbunden sind, in der Absicht,

dadurch dem Unternehmen nützende Ziele der Unternehmenskommunikation zu

erreichen. Dabei handelt es sich um ein öffentlichkeitswirksames Geschäft auf

Gegenseitigkeit, das auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruht.

Subsidiarität

Subsidiarität ist eine politische und gesellschaftliche Maxime, die Eigenverant-

wortung vor staatliches Handeln stellt. Der Staat soll erst dann eingreifen, wenn

private Initiative nicht ausreichend in Umfang und Qualität zur Verfügung steht.

Praxistipp:

Diese und andere Fachwörter im nachfolgenden Text sind im freien Internet-

lexikon Wikipedia unter de.wikipedia.org und im Spezial-Internetlexikon

Fundraising-Wiki unter www.fundraising-wiki.de ausführlicher erläutert. Eine

große Liste Fundraising-Glossar ist auch auf der Fundraising-Plattform

sozialmarketing.de unter sozialmarketing.de/fundraising-glossar abrufbar.

Praxistipp

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Kurzinfo zum Autor XI

Kurzinfo zum Autor

Dr. Christoph Müllerleile

Christoph Müllerleile, geboren 1946, journalistische Ausbildung „Frankfurter

Neue Presse“, Studium der Publizistik und Politikwissenschaft an der Universität

Mainz, dort Promotion zum Dr. phil. mit Thema zur politischen Integration. Seit

1976 beruflich im Bereich Öffentlichkeitsarbeit für Non-Profit-Organisationen tä-

tig, ab 1986 auch im Bereich Fundraising, u. a. bei Kirche in Not / Ostpriesterhil-

fe, Königstein/Taunus, Umweltstiftung WWF Deutschland, Frankfurt/Main, und

Deutsche Herzstiftung, Frankfurt/Main. 1993 Mitgründer und bis 2002 Vorsitzen-

der des Deutschen Fundraising Verbands e. V., Berlin, der Berufsorganisation der

im Fundraising Tätigen. 1993 Mitgründer des Deutschen Spendenrates e. V., Ber-

lin. Selbstständiger Berater für Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit von NPOs.

Neben dem Beruf kommunalpolitisch und in mehreren Organisationen ehrenamt-

lich engagiert.

Ausgewählte Publikationen

Fundraising Akademie (Hrsg): Fundraising – Handbuch für Grundlagen, Strate-

gien und Instrumente. Wiesbaden: Gabler Verlag 2003. Redaktion der 1.

und 2. Auflage des Buches und Verfassen der Beiträge Fundraising-

Kodex, Verbände, Fundraising-Märkte, Massenmedien, Ehrenamt, Zahl-

wege, 4. Auflage Wiesbaden 2009 Beitrag „Die Rolle der Massenmedien

im Fundraising“.

Meyer, Anton (Hrsg.) (1998): Handbuch Dienstleistungs-Marketing. 2 Bde. Stutt-

gart. Beitrag „Marketing für Nonprofit-Organisationen“ im 2. Band.

Schriftleitung der Zeitschrift „Fundraising aktuell“, früher „bsm Newsletter“, von

1993 bis zur Einstellung Ende 2004, zahlreiche Eigenbeiträge zu Fundra-

ising und Öffentlichkeitsarbeit im Nonprofit-Sektor.

1999 bis 2008 Redaktion „Fundraising aktuell online“ im Auftrag des Deutschen

Fundraising Verbands.

Seit 2011 Kolumnist „Fundraising-Echo“, SAZ Services AG, St. Gallen.

Ausgewählte Links

http://www.christoph-muellerleile.de

http://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Müllerleile

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XII Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

A. Einführende Literatur

Fundraising Akademie (Hrsg.) (2008): Fundraising – Handbuch für Grundlagen,

Strategien und Methoden4. Wiesbaden.

Crole, Barbara (2014): Profi-Handbuch Fundraising: Direct Mail: Spenden erfolg-

reich akquirieren; Für soziale und kulturelle Projekte. Regensburg.

Fabisch, Nicole (2013): Fundraising: Spenden, Sponsoring und mehr. München.

Haibach, Marita (2012): Handbuch Fundraising: Spenden, Sponsoring, Stiftungen

in der Praxis. Frankfurt/Main.

Urselmann, Michael (2014): Fundraising: professionelle Mittelbeschaffung für

steuerbegünstigte Organisationen6. Wiesbaden.

B. Zitierte Literatur

Anheier, Helmut K. u.a. (Hrsg.) (2003): Der Dritte Sektor in Deutschland. Orga-

nisationen zwischen Staat und Markt im gesellschaftlichen Wandel. Ber-

lin.

BBJ CONSULT (1989): Info, Ausgabe III/IV. Berlin.

Brockes, Hans-Willy (Hrsg.) (2008): Sponsoren gewinnen leicht gemacht. Praxis-

leitfaden für Vereine2. Planegg.

Bruhn, Manfred / Tilmes, Jörg (1994): Social Marketing: Einsatz des Marketing

für nichtkommerzielle Organisationen2. Stuttgart, Berlin, Köln.

Burhenne, Wolfgang (Hrsg.) (1975ff): Recht der gemeinnützigen Organisationen

und Einrichtungen. Loseblattwerk. Berlin.

Charities Aid Foundation (2014): World Giving Index 2014. London.

Deutscher Dialogmarketing Verband (Hrsg.) (2014): Jahrbuch Dialogmarketing

2015. Wiesbaden.

Deutscher Spendenrat e.V. / GfK Panel Services Deutschland (2007): Bundes-

pressekonferenz zur „Bilanz des Helfens“. Berlin.

Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (Hrsg.) (2014): DZI Spenden-Alma-

nach 2014. Berlin.

Hochgestellte Ziffern

kennzeichnen die

Auflage.

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Literaturverzeichnis XIII

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share.net/joergreschke/fundraising20-map-for-good, Stand 12.02.2015

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Some implications of psychological research for increasing charitable

giving. Paper supporting a presentation given at the National Council for

Voluntary Organisations (NCVO) as part of the Economic and Social

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scape: Charitable giving and donor motivation“. London.

FASPO (2012): Sponsor Visions 2012. Hamburg.

Fischer, Kai (2015): Wer nicht zahlt, ist nicht drin. In: Fundraiser-Magazin 1/

2015, S. 58.

Fischer, Kai / Neumann, André (2003): Multi-Channel-Fundraising – clever

kommunizieren, mehr Spender gewinnen. Wiesbaden.

Fundraiser-Magazin (2015): Online-Fundraising-Universum http://www.fundrai-

ser-magazin.de/index.php/aktuelle-nachrichten-einzelmeldung/das-on-

line-fundraising-universum-zum-download.html Stand 13.02.2015

Fundraising Akademie (Hrsg.) (2008): Fundraising – Handbuch für Grundlagen,

Strategien und Methoden4. Wiesbaden.

Gahrmann, Christian (2012): Strategisches Fundraising. Wiesbaden.

Gensicke, Thomas / Geiss, Sabine (2010): Hauptbericht des Freiwilligensurveys

2009: Zivilgesellschaft, soziales Kapital und freiwilliges Engagement in

Deutschland 1999 - 2004 - 2009. München.

GfK / Deutscher Spendenrat (2014): Bilanz des Helfens 2014. Material zur Pres-

sekonferenz am 5. März 2014. Berlin.

Haibach, Marita (2012): Handbuch Fundraising: Spenden, Sponsoring, Stiftungen

in der Praxis. Frankfurt/Main.

Harbaugh, William T. / Mayr, Ulrich / Burghart, Daniel R. (2007): Neural Re-

sponses to Taxation and Voluntary Giving Reveal Motives for Charitable

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org/Ethics/IntlArticleDetail.cfm?ItemNumber=3681. Stand 10.02.2015.

Krafft, Manfred / Blockus, Marc-Oliver / Frenzen, Heiko (2005): Wirkungsanaly-

se Direct Mail: Werbedruck per Mailing erhöhen. In: dam compact 3. Jg.

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XIV Literaturverzeichnis

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Merchel, Joachim (2009): Sozialmanagement3. Weinheim und München.

Müllerleile, Christoph (2005): Spendensendungen und Spendenabwicklungspraxis

der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Berlin.

Priller, Eckard / Sommerfeld, Jana (Hrsg.) (2010): Spenden in Deutschland. Ana-

lysen – Konzepte – Perspektiven2. Berlin.

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Hintergründe, Volkswirtschaftlicher Nutzen. Berlin, Aachen.

Rosegger, Hans / Schneider, Helga / Hönig, Hans-Josef (2000): Database Fundra-

ising. Ettlingen.

Schellberg, Klaus (2008): Betriebswirtschaftslehre für Sozialunternehmen3.

Augsburg.

Schmotz, Torsten (2015): Förderlotse Fördermittelführer 2015/16 für gemeinnüt-

zige Projekte und Organisationen: 250 Finanzierungsmöglichkeiten für

die Bereiche Bildung, Soziales, Umwelt, Kultur, bürgerschaftliches En-

gagement, Entwicklungspartnerschaften und internationale Zusammenar-

beit. Neuendettelsau.

Singer, Peter (2008): Spendet – und redet darüber. In: Die Welt vom 17.08.2008,

S. 12.

SINUS Markt- und Sozialforschung (2014): Die Sinus-Milieus. Heidelberg.

Spieth, Frank (2012): Fördermittel bei Stiftungen beantragen und abrechnen. In:

Stiftung Mitarbeit (2012): Wie Stiftungen fördern. Bonn, S. 44-62.

Steiner, Oliver (2013): Telefon-Fundraising: effektive Spendengewinnung und

Spenderbetreuung in der Praxis. Wiesbaden.

Stiftung Mitarbeit (2012): Wie Stiftungen fördern. Bonn.

Stiftung Mitarbeit / Die Paritätische Geldberatung e.G. (1997): Wie Stiftungen

fördern. Bonn.

Urselmann, Michael (2012): Fundraising: professionelle Mittelbeschaffung für

steuerbegünstigte Organisationen6. Wiesbaden.

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Nonprofit-Organisationen4. Bern, Stuttgart, Wien.

Vögele, Siegfried (2002): Dialogmethode: das Verkaufsgespräch per Brief und

Antwortkarte. Frankfurt/Main.

Volz, Fritz Rüdiger: Sozialanthropologische und ethische Grundlagen des Gabe-

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Methoden. Hrsg.: Fundraising Akademie. Wiesbaden, 3. Auflage, 2006,

S. 30-55.

Watenphul, Jens / Vöge, Irina / Kreuzer, Thomas (Hrsg.) (2005): Fundraising: 46

Experten erläutern Kampagnen, Events, Sponsoring u. v. m. Mit exakten

Anleitungen und Medienworkshops. Pfäffikon, Ostfildern.

Weber, Max (2010): Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus.

Hrsg. und eingeleitet von Dirk Kaesler. München.

Weger, Hans-Dieter: Die Stiftung in der Fundraising-Konzeption. Fachschriften

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Wilke, Jürgen / Schulz, Winfried / Noelle-Neumann, Elisabeth (Hrsg.) (2009): Fi-

scher Lexikon Publizistik Massenkommunikation. Frankfurt/Main.

ZiviZ-Zivilgesellschaft in Zahlen (2013): ZIVIZ-SURVEY 2012. Zivilgesell-

schaft verstehen. Berlin.

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Konzepte zur finanziellen Unterstützung von Social Entrepreneurs. Stutt-

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Alken, Ingrid (Hrsg.) (2007): Kirchen und Fundraising: Konzepte, Projekte und

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Amadeu Antonio Stiftung (2012): Fundraising für demokratische Kultur: Mittel-

beschaffung für zivilgesellschaftliche Initiativen; im Rahmen des Pro-

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AMB Generali Holding AG und prognos AG (Hrsg.) (2009): Engagementatlas

2009 – Daten. Hintergründe. Volkswirtschaftlicher Nutzen. Berlin,

Aachen.

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XVI Literaturverzeichnis

Andrews, Claudia (Hrsg.) (2005): Geben, Schenken, Stiften – theologische und

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Anheier, Helmut K. u.a. (Hrsg.) (2003): Der Dritte Sektor in Deutschland. Orga-

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Anheier, Helmut K. / Schröer, Andreas (2012): Nonprofit Organisationen: Eine

Einführung zu Theorie, Management und Politik. Wiesbaden.

Bagusat, Ariane (Hrsg.) (2006): Management-Handbuch Bildungssponsoring:

Grundlagen, Ansätze und Fallbeispiele für Sponsoren und Gesponserte.

Berlin.

Bagusat, Ariane (Hrsg.) (2008): Handbuch Sponsoring: erfolgreiche Marketing-

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Baier, Christian (2008): Fundraising – ein Wegweiser für Stiftungen und den

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Baier, Christian (2008): Fundraising in gemeinnützigen Organisationen und der

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Lernziele XXXI

Lernziele

Die Mittelbeschaffung für ideelle Zwecke hat seit jeher große Bedeutung für die

Entwicklung von Zivilgesellschaften. Der Grad der organisierten Hilfe wird oft als

Maßstab für den Standard der Zivilisation gewertet. Gleichgültig, ob in der mo-

dernen Massengesellschaft oder in der Lebenswelt vereinzelter Stämme in weit-

gehend menschenleeren Regionen, muss solche Hilfe organisiert werden, das

heißt, sie bedarf einer gewissen Ordnung was Beschaffung, Anwendung, Aufbe-

wahrung und Nachsorge angeht, sobald sie über die reine Nachbarschaftshilfe

hinausreicht.

Heute stehen uns Mittel und Möglichkeiten der Kommunikation zur Verfügung,

von denen unsere Vorfahren kaum hätten träumen können. Über das Internet und

E-Mail lässt sich weltweite Hilfe rasch organisieren. Die modernen Transportmit-

tel können Soforthilfe in Gebiete liefern, die früher erst in Tagen oder Monaten

erreichbar waren. Menschen lassen sich für Hilfe und Protest mobilisieren. Aber

Aufmerksamkeit ist ein kostbares Gut. Die Aufnahmefähigkeit des Einzelnen für

Information, auch solche über Not und deren Beseitigung, wird angesichts der In-

formationsfülle und der rasch wechselnden Themen und Prioritäten immer knap-

per. Hilfe und Unterstützung können zwar rasch herbeigerufen und organisiert

werden, stehen aber in zunehmender Konkurrenz zu anderen guten Zwecken, zu

aufmerksamkeitsheischenden Informationen oder einfach zur Unterhaltung. Die

Botschaften, mit denen um Unterstützung gebeten wird, müssen sich darauf ein-

richten. Die technischen Möglichkeiten, viele in kurzer Zeit persönlich zu errei-

chen, sind ungeheuer gewachsen und führen zu Abwehrmaßnahmen technischer

Art und zu selektiven Verhaltensweisen bei der Informationsaufnahme.

Doch die bewährten Methoden und Instrumente bei der Gewinnung von Freunden

und Unterstützern funktionieren nach wie vor. Wer informiert ist, Rücksicht

nimmt, die richtigen Mittel einsetzt, glaubwürdig bleibt, gewinnt Zutrauen und

Hilfe. Wer auf Distanz bleibt, gewinnt auch bei großem Aufwand vergleichsweise

wenig.

Nach Bearbeitung dieses Studienbriefs sollen die Studierenden:

Fundraising als elementares Instrument der Mittelbeschaffung in Non-Profit-

Organisationen erkennen;

unterschiedliche Formen und Methoden des Fundraisings kennen und diese in

kleinen und großen Organisationen anwenden können;

entscheiden können, inwieweit sie sich ehrenamtlich oder beruflich bei der

Mittelbeschaffung für gute Zwecke betätigen sollten;

andere beraten und motivieren können, mit den richtigen Mitteln zielgerichtet

zu handeln sowie gemeinnützige oder mildtätige Aktivitäten mit größtmögli-

chem Nutzen für die Betroffenen, aber auch mit immateriellem Nutzen für die

Helfer selbst durchzuführen.

Bedeutung der

Mittelbeschaffung

Mit wenig Einsatz

viel erreichen

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XXXII Lernziele

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 1

1 Was ist Fundraising?

In diesem Kapitel sollen Studierende lernen, Fundraising zu definieren und in sei-

nen wissenschaftlichen Kontext und seine historischen Bezüge einzuordnen. Sie

sollen die Kapitelfrage beantworten können: Was ist eigentlich Fundraising?

Fundraising ist die Beschaffung von Mitteln für Zwecke, die von einem relevan-

ten Teil der Gesellschaft in einem definierten Raum als dem Gemeinwohl förder-

lich anerkannt sind. Die zu beschaffenden Mittel sind Finanz- und Sachmittel,

Rechte und Informationen, Arbeits- und sonstige Dienstleistungen, wobei der

Schwerpunkt auf der Einwerbung finanzieller Mittel liegt.

In Abwandlung einer Definition von Urselmann (2007, S. 11) ist Fundraising die

systematische Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Aktivi-

täten einer Non-Profit-Organisation, die darauf abzielen, alle für die Erfüllung ei-

nes guten Zwecks benötigten Ressourcen durch eine konsequente Ausrichtung an

den Bedürfnissen der Bereitsteller der Ressourcen zu beschaffen.

Die Eingrenzung des Fundraisings auf die Beschaffung von Spenden entspricht

nicht der gängigen Praxis und auch nicht dem Berufsfeld des professionellen

Fundraisers oder der Fundraiserin (vgl. Haibach, Marita: Fundraising – Definitio-

nen, Abgrenzung und Einordnung. In: Fundraising Akademie (2008), S. 88).

1.1 Warum kein deutscher Begriff für Fundraising?

1.1.1 Zur Definition von Fundraising

Die oben zitierte Definition sollte in ihre Einzelteile zerlegt werden, um das Be-

griffsbündel Fundraising richtig zu verstehen. Bei den Ressourcen, also den zu

beschaffenden Mitteln, handelt es sich um Zuwendungen, wenn es Mittel ohne

marktadäquate Gegenleistung sind. Erfolgt dagegen eine Gegenleistung vom / von

der Empfangenden der Ressourcen, die im Großen und Ganzen dem Marktwert

der Zuwendung entspricht, handelt es sich um Sponsoring oder Kauf. Fundraising

setzt nach allgemeinem Verständnis nicht voraus, dass der oder die Gebende auf

persönliche Vorteile aus der Gabe verzichten muss. Der oder die Nehmende darf

die gewährten Mittel allerdings nicht überwiegend für private Zwecke nutzen,

sondern muss den wesentlichen Teil der Gabe dem guten Zweck zukommen las-

sen.

Satzungszwecke sind Ziele, zu deren Erreichung Körperschaften wie Vereine,

Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet

werden. Handelt es sich bei den Satzungszwecken um solche, die von einer Viel-

zahl von Menschen als gesellschaftlich vorteilhaft akzeptiert werden, ohne auf

Definition von

Fundraising

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2 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

privates Gewinnstreben Einzelner ausgerichtet zu sein, wird von besonders förde-

rungswürdigen guten Zwecken gesprochen.

Die konsequente Ausrichtung der Maßnahmen zum Einwerben von Ressourcen an

primär nicht materiellen Bedürfnissen der potentiell Gebenden ist der Kern der

Kundenorientierung, die nicht nur fragt, zu welchem guten Zweck Mittel verein-

nahmt werden, sondern die durch Ausrichtung an den Bedürfnissen der Gebenden

– also von Privatpersonen und Körperschaften – dafür sorgt, dass Mittel kontinu-

ierlich, in wachsender Höhe und möglichst exklusiv fließen. Die Gebenden sind

Förder/innen, Geldgeber/innen, Spender/innen, Sponsor/innen, Käufer/innen, Erb-

lasser/innen, und das Fundraising ist darauf ausgerichtet, diesen Kreis der För-

dernden zu erweitern, bestehende Fördernde zu halten und ehemalige Fördernde

zurückzugewinnen.

Der Begriff Fundraising setzt sich aus Fund, also Geldmittel, und Raising, also

Auftreiben, Beschaffen, Erheben, zusammen. Umgangssprachlich wird in

Deutschland ja auch von „Geld auftreiben“, „Kirchgeld erheben“ oder „Mittelbe-

schaffung für gute Zwecke“ gesprochen. Doch hat sich der amerikanische Begriff

Fundraising im professionellen Bereich durchgesetzt, weil das Wort den gesam-

ten Bereich abdeckt und den beruflichen und wissenschaftlichen Austausch von

Kenntnissen mit den in der Anwendung von Fundraising führenden angelsächsi-

schen Ländern erleichtert.

1.1.2 Abgrenzung zum Marketing und zur Absatzförderung

Die durch den Begriff Fundraising charakterisierte Mittelbeschaffung erstreckt

sich ausschließlich auf den sogenannten Non-Profit-Sektor, das heißt auf Zwecke,

deren Erfüllung nicht auf privaten Gewinn ausgerichtet ist. Im Gegensatz zum

Profitbereich entsteht eine Austauschbeziehung zwischen Gebenden und Neh-

menden, die nicht auf marktadäquate Gegenleistung ausgerichtet ist. Non-Profit

bedeutet aber nicht, dass keine Gewinne erzielt werden, ganz im Gegenteil. Alle

Gewinne sollen aber dem guten Zweck zugutekommen, dem sich die Akteure

selbstlos verschrieben haben. Selbstlosigkeit bedeutet wiederum, dass auf das

Streben nach privatem Gewinn verzichtet wird.

Umso wichtiger ist, dass beim Bereitstellenden der Ressourcen ein immaterieller

Nutzen aus der selbstlosen Handlung entsteht, also die innere Befriedigung, Gutes

getan zu haben, oder aber die Gewissheit, sich das Wohlwollen des oder der Emp-

fangenden erkauft zu haben (siehe Kapitel 4).

Fundraising profitiert von den Erkenntnissen des Marketings, also der an der

Kundschaft orientierten Absatzstrategie und -taktik, die für den Profitbereich ent-

wickelt wurde. Das daraus abgeleitete Sozialmarketing ist die Planung, Organisa-

tion, Durchführung und Kontrolle von Marketingstrategien und -aktivitäten von

Kundenorientierung

„Mittelbeschaffung

für gute Zwecke“

Abgrenzung

siehe auch Kap. 4

Marketing und

Sozialmarketing

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 3

Non-Profit-Organisationen, die direkt oder indirekt auf die Lösung sozialer Auf-

gaben gerichtet sind (vgl. Bruhn / Tilmes 1994).

Innerhalb der Praxis des Marketings hat sich das Direktmarketing oder Dialog-

marketing als Sonderdisziplin herausgebildet. Beides wird fast synonym behan-

delt. Direktmarketing ist stärker als das allgemeine Marketing bestrebt, Kundin-

nen und Kunden persönlich mit dazu geeigneter personalisierter Ansprache zu er-

reichen und zu bestimmten Handlungen zu bewegen. Dialogmarketing kennzeich-

net dabei die Methode, mit den Umworbenen in ein Verkaufsgespräch einzutreten,

ohne dass Kundschaft oder Werbende immer den Aufwand persönlicher Anspra-

che betreiben müssen. Die Erwartungen aus der sich ergebenden Beziehung be-

stimmen den Aufwand und die Intensität, mit denen der Dialog geführt wird.

Fundraising hat keinen eigenständigen Wissenschaftsbereich herausgebildet, son-

dern ist universitär – je nach Schwerpunkt der Bildung bzw. Ausbildung – organi-

satorisch in Fachbereichen der Betriebswirtschaft, Sozialwissenschaften, in den

Gesellschaftswissenschaften und in der Theologie angesiedelt. Die wissenschaftli-

che Betrachtung der Mittelbeschaffung für gute Zwecke nimmt aus der Betriebs-

wirtschaft den Tauschansatz, aus den Sozialwissenschaften die soziologische, po-

litikwissenschaftliche oder psychologische Komponente, aus den Gesellschafts-

wissenschaften die Verbindung zur Sozialpädagogik und dadurch die praktischen

Anwendungsmöglichkeiten im sozialen Bereich, aus der Theologie die religiös

orientierten und motivierten Begründungen für das Geben.

1.1.3 Fundraising in Zahlen

Die Angaben zum Spendenaufkommen und zur Spendenbereitschaft in Deutsch-

land sind sehr unterschiedlich (vgl. Priller et al. 2010). Die privaten Haushalte in

Deutschland haben einer Hochrechnung des Deutschen Zentralinstituts für soziale

Fragen (DZI) (2014, S. 7) zufolge 2013 rund 6,3 Milliarden Euro an Geldspenden

für gemeinnützige Zwecke geleistet. Nach Erhebungen von GfK und Deutschem

Spendenrat im Rahmen ihrer „Bilanz des Helfens“ spendeten 2013 26,7 Prozent

der deutschen Wohnbevölkerung ab 10 Jahren. (GfK / Deutscher Spendenrat

2014). Der im November 2014 veröffentlichte World Giving Index der britischen

Charities Aid Foundation kommt nach Gallup-Umfragen im Jahre 2013 in 135

Ländern in Deutschland für die Bevölkerung ab 15 Jahren auf eine Spenderquote

von 42 Prozent. Laut „Bilanz des Helfens“ entfallen die Spenden zu 79 Prozent

auf humanitäre Hilfe, 5,4 Prozent auf den Tierschutz, 3,1 Prozent auf Kultur- und

Denkmalpflege, 2,4 Prozent auf Umwelt- und Naturschutz, 17 Prozent auf Sport

und 8,4 Prozent auf sonstige gemeinnützige Zwecke.

Es gibt laut ZIVIZ-SURVEY 2012 (ZiviZ 2013) rund 580.000 eingetragene Ver-

eine, 17.352 Stiftungen bürgerlichen Rechts, 10.000 gemeinnützige GmbHs und

8.500 Genossenschaften. Der Sektor finanziert sich zu 41 Prozent aus Mitglieds-

Dialogmarketing

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4 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

beiträgen, zu 27 Prozent aus selbst erwirtschafteten Mitteln, zu 20 Prozent aus

Spenden- und Sponsoringmitteln, zu 10 Prozent aus öffentlichen Geldern und zu 2

Prozent aus sonstigen Einnahmen. Nur etwa 2.000 bis 3.000 betreiben nach

Schätzungen des DZI (2014, S. 8) Spendenwerbung regelmäßig, systematisch und

überregional.

Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen gibt es Ende 2013 be-

reits 20.150 Stiftungen bürgerlichen Rechts.

Verlässliche Angaben zu Sponsoringeinnahmen gemeinnütziger Einrichtungen

durch Unternehmen, zu Firmenspenden, zu Erbschaften zugunsten gemeinnütziger

Einrichtungen, zu Einnahmen von NPOs aus dem Merchandising gibt es nicht.

In das Kommunikationsinstrument Sponsoring wurden 2012 laut der Studie

SPONSOR VISIONS 2012 des Fachverbands für Sponsoring-Agenturen und

Dienstleister (FASPO) in Deutschland 4,4 Milliarden Euro investiert – ein An-

stieg um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 2,8 Milliarden Euro davon ent-

fielen allein auf den Bereich Sportsponsoring. Die im Rahmen der Studie befrag-

ten Agenturen und Unternehmen gehen davon aus, dass diese Summe in den

nächsten Jahren konstant bleiben wird mit leicht steigender Tendenz. Für 2014

wurde ein Sponsoring-Volumen von 4,8 Milliarden Euro erwartet, davon 3 Milli-

arden für den Sport, 0,9 für Medien-, 0,6 für Public- und 0,4 für Kultursponsoring.

Public Sponsoring umfasst Einrichtungen der öffentlichen Hand wie Schulen und

Hochschulen, Öko-Sponsoring und Sozio-Sponsoring.

50 Prozent der für die Studie befragten Sponsoring-Spezialisten erwarten, dass

Öko-Sponsoring künftig größere Bedeutung haben wird. 44 Prozent gehen davon

aus, dass Sozio-Sponsoring wachsen wird. Eine Steigerung des Schulsponsorings

sehen 42 Prozent, und 38 Prozent meinen, dass Wissenschaftssponsoring zuneh-

men wird. 44 Prozent der Befragten erwarten für das Jahr 2012 eine weitere Zu-

nahme der Sponsoring-Projekte im Rahmen des Klimaschutzes und 38 Prozent

mehr Sponsoring durch Energiemarkt-Aktivitäten. (FASPO 2012).

1.1.4 Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit

Besonders eng ist, auch im organisatorischen Bereich, das Verhältnis zwischen

Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit. In Organisationen wird das Fundraising

häufig in Abteilungen und Geschäftsbereichen mit der Bezeichnung Öffentlich-

keitsarbeit oder Information oder Kommunikation „versteckt“. Dies ist nicht im-

mer vorteilhaft, weil Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit unterschiedliche, wenn

auch miteinander verwobene Aufgaben haben. Öffentlichkeitsarbeit ist dazu be-

stimmt, unter Nutzung von fremden und eigengestalteten Medien die Öffentlich-

keit über die Arbeit einer Organisation zu informieren und dadurch deren Bedeu-

tung und deren Ansehen zu steigern. Dies kommt direkt der Verhandlungsmacht

zugute, die die Organisation zur Durchsetzung ihrer Ziele und Zwecke benötigt,

Partner der Öffent-

lichkeitsarbeit

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 5

und der Beschaffung von Mitteln, mit denen die Umsetzung der Ziele und Zwecke

finanziert wird. Wenn Fundraising auf einem positiven Image der Non-Profit-

Organisation und einem hohen Bekanntheitsgrad aufbauen kann, fällt die Einwer-

bung von Mitteln leichter. Die Öffentlichkeitsarbeit trägt auch die Hauptlast der

Kommunikation in Krisenfällen, was sowohl externe Krisen, also etwa Katastro-

phenfälle, in denen geholfen werden soll, betrifft als auch solche innerhalb der

Organisation oder in deren Umfeld.

Aufgabe des Fundraisings ist es, das positive Image und die Bekanntheit des An-

liegens der Non-Profit-Organisation in aktives Förderhandeln umzusetzen, das

heißt in Einnahmen aus Fördermitteln. Dass ein hoher Bekanntheitsgrad kein Sy-

nonym für hohe Einnahmen sein muss, zeigt sich immer wieder bei Umfragen,

wenn das Jahresspendenergebnis beispielsweise durch die Anzahl der Personen

dividiert wird, die bei Umfragen angeben, die Organisation gut oder sehr gut zu

kennen. Es gibt weitgehend unbekannte Organisationen, die dank guter Fördern-

denbeziehungen und professionellen Fundraisings hohe Pro-Kopf-Spendeneinnah-

men erzielen, während bekanntere Organisationen zwar in absoluten Zahlen we-

sentlich mehr einnehmen, jedoch bei der Pro-Kopf-Betrachtung schlecht ab-

schneiden.

1.2 Fundraising in der Kommunikationstheorie

Kommunikation ist die allgemeine Voraussetzung für soziales Handeln, für die

wechselseitige Beeinflussung und reziproke Verhaltensorientierung von Individu-

en. Der Soziologe Max Weber hat soziales Handeln als Handeln definiert, das sei-

ner Bestimmung nach auf das Verhalten anderer bezogen und daran in seinem Ab-

lauf orientiert ist. Kommunikation leistet dabei die Herausbildung von Regelmä-

ßigkeiten im sozialen Handeln, nämlich das Entstehen eines jeweils typischen und

gleichartig gemeinten Sinnes bei den Handelnden. Durch sich wiederholende Ab-

läufe werden vorhandene Kommunikationsprozesse gefestigt (zitiert nach Wilke,

Jürgen et al. Fischer Lexikon Publizistik Massenkommunikation, S. 173). Perso-

nen tendieren dabei dazu, interne Inkonsistenzen zwischen ihren Überzeugungen,

Gefühlen und ihrem Verhalten zu minimieren. Nach der Theorie der kognitiven

Dissonanz von Festinger verhalten Individuen sich selektiv, wenn sie Dissonanz

bzw. Inkonsistenz zwischen ihren Kognitionen, Meinungen, Überzeugungen und

ihrem Verhalten empfinden, das heißt, sie suchen aktiv nach Informationen, die

die Dissonanz reduzieren könnten, und meiden Informationen, die zur Erhöhung

der Dissonanz führen (ebd.).

Dies hat ganz praktische Auswirkung auf das Fundraising, nämlich bei Krisenfäl-

len, in die gemeinnützige Organisationen hin und wieder geraten. Hier ist es wich-

tig, Fördernden, die Zweifel bekommen, ob der Zweck oder die Organisation, die

sie unterstützen, noch die richtigen sind, rasch Informationen an die Hand zu ge-

ben, die sie gegen dissonante Information immun machen und der Bestärkung ih-

Regelmäßigkeiten im

sozialen Handeln

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6 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

rer positiven Einstellung Vorschub leisten. Selektive Wahrnehmung führt dann

dazu, dass Fördernde „ihrer“ Organisation auch dann beharrlich treu bleiben,

wenn eher Distanz geboten wäre.

Die Kenntnis von Theorien zur Entstehung von öffentlicher Meinung, zu Nach-

richtenwerten, zur Rezeption von Botschaften, zur Einstellung gegenüber den

„Botschaftern“ sowie Theorien über die Entstehung von Gruppen und Netzwerken

hilft bei der Organisation und Gestaltung der Förderansprache. Die Theorien bau-

en in der Regel auf Beobachtungen der Verhaltensweisen von Testgruppen und

Kontrollgruppen auf, wobei eine Gruppe einem bestimmten Einfluss ausgesetzt

wird, die andere nicht.

Für das Fundraising ist wichtig, welche Handlungen sich aus der Kommunikation

ableiten, welche durch bestimmte Formen der Kommunikation gefördert und wel-

che unterdrückt werden können. Am Ende sollen stets das Ja zur guten Sache und

die aktive Förderung durch materielle, personelle und ideelle Unterstützung ste-

hen.

Auf die Kommunikationswege wird im Einzelnen in Kapitel 5.2 eingegangen.

1.3 Historische Wurzeln des Fundraisings

1.3.1 Wechselseitiges Geben und Nehmen

Das Geben gehört zu den „grundlegenden anthropologischen Handlungsmustern“

(Volz, 2006, S. 33). Menschen sind aufeinander angewiesen und quasi aus Selbst-

erhaltungstrieb dazu verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen zur Abwehr von

Gefahren nach außen und zur Hilfe bei Herausforderungen von innen. Schon die

gemeinsame Nahrungsbeschaffung, die gemeinsame Erziehung von Kindern, das

Gestalten von Mahlzeiten und Festen, die gemeinsame Abwehr von Feinden, die

gemeinsame Eroberung neuer Weidegründe forderten zum Geben heraus, dem

aber auch stets ein Nehmen gegenüberstand.

Bei der Betrachtung der historischen Wurzeln des Gebens wird klar, dass es Altru-

ismus, das heißt die selbstlose Zuwendung zum Nächsten, in seiner reinsten Form

nicht gibt. Manifeste und latente Vorteile, also offenkundige und verborgene, lie-

gen jeder Zuwendung zugrunde (siehe Kapitel 4).

Der häufigste Akt des Gebens findet innerhalb der Familie statt, gefolgt von der

unmittelbaren Umgebung, dem Stamm, in dem das Individuum lebt, der Nachbar-

schaft oder Wohngemeinschaft, dem Dorf, der Stadt, dem Land, der Nation, dem

Kontinent und dem Rest der Welt. Am leichtesten lassen sich Ressourcen für Be-

dürfnisse mobilisieren, die in der persönlichen oder räumlichen Nähe entstehen.

Auch für Zwecke, die außerhalb der unmittelbaren Umgebung wirksam werden,

Entstehung von

öffentlicher Meinung

siehe auch Kap. 5.2

siehe auch Kap. 4

Geben ist dem

Menschen angeboren

Familie

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 7

lässt sich am besten in der unmittelbaren Umgebung sammeln. Wenn ein Famili-

enmitglied, Freund oder eine Freundin, Nahestehende um etwas bitten, kann es ihr

oder ihm schwerer abgeschlagen werden als Fernstehenden, die das, was sie emp-

fangen, nicht mit gleicher oder ähnlicher Zuwendung vergelten können. Aller-

dings kann im Bereich des näheren Umfeldes auch die Ablehnung von Bitten um

Unterstützung am heftigsten ausfallen, wenn das Austauschverhältnis durch Miss-

trauen oder Vertrauensbruch gestört wird. Hier fällt es dem oder der fernstehen-

den Bittenden leichter, sich zu rehabilitieren.

Bei der privaten Hilfe ist deutlich zwischen Unterstützung mildtätiger Zwecke, al-

so der Hilfe für Einzelne, die sich nicht selbst helfen können, und der Unterstüt-

zung von Zwecken, die der Allgemeinheit zugutekommen, zu unterscheiden. Die

immateriellen Gratifikationen sind unterschiedlich.

Die mildtätige Hilfe geschieht wegen ihrer Reziprozität, das heißt der / die Hilfe-

empfänger/in kann wieder selbst helfen, auch dem / der Helfer/in selbst, sollte

diese/r in Not geraten. Das Kind, das ernährt, gekleidet und gebildet wird, kann

seinen Eltern später helfen; Kranke, die gesund gepflegt werden, danken es den

Helfenden, indem sie sie in Notlagen ähnlich betreuen. Mildtätige Hilfe geschieht

auch aus religiösen Gründen, weil der Glaube vorschreibt, den oder die Nächste/n

genauso zu lieben wie sich selbst, ein gottgefälliges Leben durch die Hilfe an der

oder dem Nächsten zu beweisen. Hilfe erfolgt im Interesse der Stammeserhaltung

durch die Stammesführung. Allerdings gibt es hier auch die gegenteilige Erschei-

nung, nämlich dass aus den gleichen Gründen Schwachen, Behinderten, in ihrem

Verhalten oder Aussehen Abweichenden Hilfe verwehrt wird, um den Stamm

„rein“ und „stark“ zu erhalten.

Die Akzeptanz von Zwecken, die der Allgemeinheit zugutekommen, unterliegt

dem jeweiligen Zeitgeist. Zu allen Zeiten gab es die freiwillige oder erzwungene

Unterstützung bei gemeinsamer Abwehr gegen Feinde von außen durch finanziel-

le Kontribution oder Einsatz des eigenen Körpers.

Schon eher unseren modernen Vorstellungen von Fundraising gerecht wird die

Förderung von Kultur, also der Architektur, Malerei, Schriftstellerei, Philosophie,

der Wissenschaft und der schönen Künste allgemein. Historisches Vorbild ist der

römische Bürger Gaius Maecenas (70 bis 8 v. Chr.), ein Förderer der Künste, des-

sen Name als „Mäzen“ Begriff einer ganzen Gattung von Gönnerinnen und Gön-

nern geworden ist. Besonders tat er sich als Förderer der Dichtkunst hervor. Ihm

wie anderen Fördernden der Kunst trug die Förderung bleibenden Nachruhm ein,

was ein wichtiges Motiv für Kunst- und Kulturförderung ist. Päpste, Kaiser, Kö-

nige und Fürsten, wohlhabende Privatleute schmückten sich mit den Werken be-

rühmter Architekten, Gartenbaumeister, Maler und Bildhauer, mit der Gesell-

schaft bekannter Dichter, Schriftsteller, Musiker und Schauspieler, die von den

Aufträgen ihrer Förderer lebten und oft auch darunter litten. Die „Gegenleistung“,

die die Förderung von Kunst und Wissenschaft erbrachte, waren die Mehrung von

Mildtätige Hilfe

Zwecke der

Allgemeinheit

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8 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

Ansehen, Macht und Wertschätzung, die Ausweitung von Freundes- und Bekann-

tenkreisen, die Integration in gehobene Standesstrukturen.

Historisch gibt es dafür unzählige Beispiele. Auch die heute allgemein als ge-

meinnützig anerkannten Zwecke, wie Förderung der Bildung und Erziehung, der

Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Land-

schafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, der Jugend- und Altenhilfe,

des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, des Sportes, des de-

mokratischen Staatswesens, der Tier- und Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des

traditionellen Brauchtums, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateur-

funkens, des Modellflugs und des Hundesports, die in § 52 der Abgabenordnung

(AO) aufgezählt sind und somit als öffentlich anerkannt und akzeptiert gelten dür-

fen, haben historische Wurzeln. Wer eine Geschichte des Fundraisings schreiben

will, sollte Biografien herausragender Persönlichkeiten auch danach durchforsten,

wie sie ihre Entdeckungen und Erfindungen und ihren Lebensunterhalt finanziert

haben.

Häufig befanden sie sich in den Diensten der Obrigkeit oder in sonstigen festen

Anstellungen – wie etwa Johann Wolfgang von Goethe, der in den Diensten des

Weimarer Herzogs Carl August stand, der ihn formal in die Regierungsarbeit ein-

spannte, ihm dabei jedoch so viel Freiheit und Freizeit ließ, dass er jahrelang rei-

sen und als Dichter große Werke verfassen konnte. Joseph Haydn war Kapell-

meister bei der reichen Familie Esterházy. Andere versuchten sich als Unterneh-

mer, wie der Schweizer Pädagoge Johann Heinrich Pestalozzi, der die von ihm

gegründeten Erziehungsanstalten durch Verkauf der dort produzierten Textilpro-

dukte selbsttragend machen wollte. Karl Marx wurde vom wohlhabenden Indust-

riellensohn Friedrich Engels auch finanziell unterstützt.

1.3.2 Religiöse und ideologische Fundamente

Alle großen Weltreligionen, auch die der Antike, setzen auf das Gabehandeln der

Wohlhabenden an den Armen als Ausfluss tugendhafter Gesinnung und – bei the-

istischen Religionen – von Gottgefälligkeit. Allerdings hatte der religiöse Bezug

in der griechisch-römischen Tradition des Gebens noch keine besondere Bedeu-

tung, was sich mit dem biblischen Verständnis einer gottgefälligen Lebensführung

im christlichen Sinne völlig änderte (vgl. Volz, 2006, S. 45). Es war darauf ge-

richtet, Abhängigkeiten zu schaffen, Vasallenschaften, die sich auf die gesamte

europäische Gesellschaftsstruktur auswirkten. Nach christlichem Verständnis

wirkte das nicht religiös bestimmte Motivbündel, das dem Gabehandeln zugrunde

lag, eher befremdend und anstößig: das allgemein geteilte und von allen akzeptier-

te Bedürfnis nach Ehre, breiter Zustimmung und Anerkennung, Prestigesteigerung

und nach Ruhm (ebd., S. 46).

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 9

Jesus Christus dagegen lehrte die Kritik am Lebenswandel der Reichen und Mäch-

tigen: Eher gehe ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in den Him-

mel eingehe. Die Reichen hätten vielmehr ihren Reichtum selbstlos und ohne per-

sönliche Vorteile mit den Armen zu teilen, und zwar so, dass eine Hand nicht wis-

se, was die andere tue. Paulus propagierte sogar den „fröhlichen Geber“, den der

Herr liebe (2. Kr. 9,8). Die Urchristen teilten ihr Vermögen miteinander und un-

terstützten sich gegenseitig selbstlos, um Christi und ihres späteren seelischen

Heiles willen.

Die Heilserwartung, die aus gottgefälligem Leben und dessen sichtbarem Aus-

druck, der Hinwendung zum Nächsten, erwächst, spielt in der christlichen Lehre

und Tradition eine wichtige Rolle. Sie grenzt das Christentum von jeher zur rein

materialistischen Sicht des Lebens ab, die das Gemeinwohl dem des Einzelnen

unterordnete und die „störenden“ Schwachen sogar aus der Gesellschaft eliminier-

te (Euthanasie im „Dritten Reich“).

Dass dabei die christliche Kirche als Institution auch an sich selbst denken musste

und an ihre materielle Erhaltung, führte schon früh zu Abgaben der Gläubigen an

den Klerus, an Kirchen und Klöster. Das Beitreiben des Zehnten der Einkünfte,

der als Maßstab für Zuwendungen an Kirchen betrachtet wurde, geschah oft noch

rücksichts- und erbarmungsloser als durch die weltliche Macht, was später, etwa

während der Französischen Revolution oder der europäischen Säkularisierung

nach 1803, dazu führte, dass Kircheneigentum ohne nennenswerten Widerstand

der Gläubigen enteignet wurde. Die Klöster selbst konnten auch ohne Zwangskon-

tributionen gut von der Mitgift, die die Klosterinsassen mitbrachten, dem Verkauf

von Klosterprodukten und Entgelten für religiöse Handlungen leben.

Bei den religiösen Abgaben stand im Vordergrund die Finanzierung des Kults, al-

so der Tempel- oder Kirchenbauten und des zur Unterhaltung und zur Ausübung

des Kults notwendigen Personals, nicht so sehr die Fürsorge für die Armen. Den

Armen wurde zwar die Möglichkeit gegeben, an den Stufen der Tempel und Kir-

chen zu betteln, doch zu einer geregelten Armenfürsorge sahen sich nicht alle Re-

ligionen veranlasst, auch nicht alle christlichen Strömungen. In vielen Religionen

gehört es zum Glaubensinhalt, Armut und Krankheit als Strafe Gottes oder der

Götter anzusehen. Aussätzige wurden aus den Gemeinschaften verbannt – nicht

nur wegen der Ansteckungsgefahr –, Arme in Schuldtürme geworfen, in Armen-

häuser, Armensiedlungen und Arbeitshäuser gesperrt und dort der Fürsorge ihrer

Familien oder mitleidiger Einzelner überlassen. Viele blieben einfach auf der

Straße und lebten ihr elendes Leben vor aller Augen.

Dass es heute in fast jeder Religionsgemeinschaft Armenfürsorge und entspre-

chendes Fundraising dafür gibt, ist weniger neuen philosophischen Erkenntnissen

geschuldet als der Einsicht, dass ein geordnetes religiöses Gemeinwesen die Sorge

um das Wohl der Anhänger des Kults einschließt und gute „Kundenbeziehungen“

nicht nur die Zahl der aktiven Anhänger, sondern auch die Einnahmen steigern.

Kritik am Lebens-

wandel der Reichen

und Mächtigen

Zuwendungen an

Kirchen

In fast jeder Reli-

gionsgemeinschaft

Armenfürsorge

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10 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

Die Akquise privater Zuwendungen für kirchliche Bauwerke war auch ein Mit-

grund für die Forderung Martin Luthers nach Kirchenreform und letztlich das

Schisma der Reformation. Um den Neubau der Peterskirche und die teure Hofhal-

tung des Papstes in Rom zu finanzieren, propagierte die Kirche Regeln, nach de-

nen Sündenstrafen durch einen Ablass getilgt und die Seelen auch lange Verstor-

bener dadurch rascher in den Himmel aufgenommen werden konnten. Vorausset-

zung war der Kauf eines Ablassbriefes, dessen Einnahmen zur Hälfte dem Bau

des Petersdoms in Rom, zu anderen Teilen dem weltlichen Herrscher und dem

Ablassprediger zugutekamen. Der Papst besserte die Kasse mit der Vergabe von

Bischofssitzen, Kardinalswürden und sonstigen Titeln auf. Besonders tat sich

beim Ablasshandel der Dominikanermönch Johann Tetzel hervor, dem der Wit-

tenberger Professor Martin Luther begegnete. Der ins Hochdeutsche übersetzte

Predigttext Tetzels – „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fege-

feuer in den Himmel springt“ – gehört zu den meist gebrauchten Zitaten von Kri-

tikern kirchlichen Fundraisings.

Tatsächlich lehrt die evangelische Kirche, im Gegensatz zur römisch-

katholischen, dass nur die Gnade Gottes den Menschen erlösen und er dazu auch

durch noch so gute Werke nicht beitragen kann. Natürlich entspricht die Hilfe für

den bedürftigen Nächsten christlicher Lehre. Sie darf aber nicht zur Vorausset-

zung gemacht werden, Gott bei der Erlösung des Menschen von irdischen Leiden

und der Zuführung zu himmlischen Freuden geneigter zu machen. Diese Sicht hat

wohl mit dazu beigetragen, dass es in Deutschland immer noch ein starkes Spen-

dengefälle zwischen Gegenden mit traditionell eher katholischer und evangeli-

scher Bevölkerung gibt. Im Zuge einer Erneuerung der evangelischen Kirche ge-

lang bedeutenden Pädagogen, Theologen und Volksmissionaren wie Johann Hin-

rich Wichern in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Gründung karitativer

Vereinigungen, die heute als Diakonische Werke bekannt sind. Diese Bewegung

stand im klaren Gegensatz zu dem, was Max Weber in einem 1904 erschienenen

Aufsatz als protestantische Ethik bezeichnete, die den im Wohlstand lebenden

Menschen als sichtbares Zeichen der Gunst Gottes und den in Armut Lebenden

als Produkt göttlichen Missfallens betrachtete, wie es in der Prädestinationslehre

Calvins am schärfsten zum Ausdruck kommt. Die Gnade Gottes ist vorbestimmt

und lässt sich durch gute Werke nicht positiv beeinflussen. Der Erfolgreiche ist

der Auserwählte Gottes. Dieses Paradigma findet noch heute seinen Ausdruck im

Reichtum sich auserwählt glaubender Evangelisten, etwa in den USA und Brasili-

en. In den Anfängen war es auch eine theologische Rechtfertigung für Kapitalis-

mus und Ausbeutung (vgl. Weber 2010).

Die katholische Kirche setzte der Verelendung der Menschen im Industriezeit-

alter des 19. Jahrhunderts die kirchliche Soziallehre entgegen, die den Wert jedes

Einzelnen als Geschöpf Gottes betonte. Sie stand damit gegen den Kapitalismus,

der den Menschen nur als arbeitendes, produzierendes Wesen akzeptierte, und den

Kommunismus, der das Heil des Menschen im Diesseits sieht und die Diktatur

des ausgebeuteten Proletariats als Antwort auf die Ausbeutung vieler durch sich

Teure Hofhaltung des

Papstes

Trennende Recht-

fertigungslehre

Kirchliche Soziallehre

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 11

bereichernde Einzelne betrachtet. Bismarck nutzte die Gelegenheit, den deutschen

Sozialstaat zu begründen und damit auch die sozialen und religiösen Bewegungen

unter staatlicher Kontrolle zu halten. Der Sozialstaat garantiert den Menschen so-

ziale Sicherheit und strebt soziale Gerechtigkeit an. Persönliche Belastungen sol-

len durch die Solidargemeinschaft abgefedert und die Leistungen des Einzelnen

gewürdigt und gefördert werden. Im Gefolge gewannen Bürgervereine ebenso wie

bürgerliche politische Parteien an Bedeutung, standen aber im ständigen Wider-

streit zu sozialistischen und konservativ-kapitalistischen Konzepten, die die Rech-

te des Individuums beschneiden und die repräsentative Demokratie abschaffen

wollten.

Da die gesamte moderne US-amerikanische Gesellschaft auf pionierhafte Ei-

geninitiative gegründet und auch heute noch ausgerichtet ist, wobei der Staat eine

eher regulierende, aber nicht dominierende Rolle spielt, wird von wohlhabenden

Bürgern erwartet, dass sie sich mäzenatisch betätigen und dabei großzügig zeigen.

So spenden und stiften sie öffentlich unter Nennung von oft großen Summen, an-

gestachelt durch laufende Rankings von Fachinstituten und veröffentlichter Mei-

nung und von dem Motivbündel Ehre, Ansehen und Ruhm. Religiöse Überzeu-

gungen spielen dabei die geringste Rolle.

Es ist eher so, dass Geiz durch gesellschaftliche Isolation und durch Entzug der

Gunst von Kunden und von Aufträgen bestraft wird.

Im Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen etwa kann dies bedrohlich werden,

weil Geschworenengerichte und die um ihre Wiederwahl besorgten Richter

durchaus auch anhand der öffentlichen Reputation von Beklagten entscheiden.

Religiös motivierte Spenden stellen jedoch weltweit vermutlich den größten An-

teil am Spendenaufkommen überhaupt. Exakte Statistiken dazu gibt es nur in ein-

zelnen Ländern, etwa in den USA, wo nach dem alljährlichen Report „Giving

USA“ des Center on Philanthropy private Zuwendungen für religiöse Zwecke bei

Weitem an der Spitze aller untersuchten Zwecke stehen.

Ähnlich ist es in Deutschland, wenn das Aufkommen aus der sogenannten Kir-

chensteuer und auch dem Kirchgeld, das auf neun Milliarden Euro jährlich ge-

schätzt wird, den Spenden für unmittelbar der religiösen Kultausübung zugute-

kommenden Zwecken zugerechnet wird.

Das Motivationsbündel, das zu Spenden für diesen Sektor führt, wird in Kapitel 4

näher erläutert.

In der Geschichte ist es immer wieder gelungen, Menschen zu großen finanziellen

Anstrengungen zugunsten kirchlicher Zwecke zu bewegen. In Dörfern und Städ-

ten waren Kirchen historisch häufig die höchsten, größten und schönsten Bauten,

die die Städte überragten. Ägypten, Mesopotamien, Griechenland und Rom liefer-

ten antike Beispiele für religiöse Götterverehrung, und die Errichtung der Tempel

Vorbild USA

Kirchensteuer

siehe auch Kap. 4

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12 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

erforderte hohen finanziellen Aufwand. Die Baukosten mancher Kirchen wie etwa

des Petersdoms in Rom haben gar zu religiösen und politischen Konflikten ge-

führt. Geistliche, vor allem geistliche Fürsten, lebten auf Kosten der Bevölkerung,

die sie ernähren musste. Der Zwang, der dabei oft ausgeübt wurde, lässt eine Ein-

ordnung der Abgaben unter die freiwilligen Spenden nur bedingt zu. Häufig han-

delte es sich um Zwangsabgaben, also auch Steuern im klassischen Sinne.

Literaturhinweis

Neuhoff 2003

1.3.3 Dritter Sektor in Deutschland

Fundraising wird im Allgemeinen dem sogenannten Dritten Sektor zugeordnet,

das heißt jenem Bereich, der neben dem Staat und der Privatwirtschaft die dritte

Säule der Volkswirtschaft bildet. Der Dritte Sektor in Deutschland besteht aus

verfassten, also in eine bestimmte Rechtsform gegossenen, Organisationen und

aus Initiativen, die von interessierten Einzelnen temporär oder auf Dauer gebildet

werden.

Die verfassten Organisationen bestehen in folgenden Rechtsformen:

Verein: Er wird auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches gebildet und

muss bei Gründung mindestens sieben Mitglieder haben, die einen Vorstand wäh-

len und sich auf eine Satzung einigen, die mindestens den Namen der Organisati-

on, ihren Zweck, die Organe des Vereins, die Zusammensetzung und Einberufung

dieser Organe, Bestimmungen über die Durchführung des Zwecks und Bestim-

mungen zur Auflösung und zum Verbleib des Vermögens enthält. Die Zwecke des

Vereins sollten dem gemeinsamen Wohl der Mitglieder, darüber hinaus möglichst

dem Allgemeinwohl dienen. Vereine können eingetragen sein bei einem Register-

gericht; ihre Zwecke können von den dafür zuständigen Finanzbehörden als be-

sonders förderungswürdig anerkannt werden. In Deutschland gibt es rund 600.000

eingetragene Vereine. Wie viele davon als besonders förderungswürdig anerkannt

sind, ist nicht erfasst.

Stiftung: Hier handelt es sich um eine Körperschaft, die Vermögen ansammelt, um

einen bestimmten, meist gemeinnützigen Zweck zu verfolgen, wobei das Vermö-

gen entweder ungeschmälert „auf ewig“ oder – etwa bei Verbrauchsstiftungen –

auf Zeit für die Stiftungszwecke erhalten bleiben soll. Die Stifter/innen entäußern

sich des Vermögens. Die Vermögenserträge und sonstigen Einnahmen dürfen nur

für den Stiftungszweck ausgegeben werden. Die Stiftungssatzung gründet auf

Landesrecht und muss Regelungen zum Stiftungszweck, zu den Stiftungsorganen

und zur Verwendung des Stiftungsvermögens bei Wegfall des Stiftungszwecks

treffen. Ansonsten sind die Stifter sehr viel freier als beim Verein in der Gestal-

tung der Strukturen. Auch die Steuerprivilegien für als besonders förderungswür-

Dritte Säule der

Volkswirtschaft

Rechtsformen

Verein

Stiftung

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 13

dig anerkannte Stiftungen sind großzügiger als bei Vereinen geregelt. Stiftungen

werden durch Eintragung bei der von den jeweiligen Bundesländern bestimmten

Stiftungsaufsicht, die die Voraussetzungen für die Stiftungsgründung prüft, errich-

tet. Sie werden im Allgemeinen als selbstständige Stiftungen bürgerlichen, kirch-

lichen oder öffentlichen Rechts gegründet. Für Stiftungen bürgerlichen Rechts gilt

das allgemeine Privatrecht, für solche kirchlichen Rechts gelten die jeweiligen

kirchlichen Rechtsvorschriften. Stiftungen öffentlichen Rechts werden von Staats

wegen, meist durch Gesetzgebungsakt, gegründet.

Daneben gibt es unselbstständige Stiftungen, auch fiduzarische oder Treuhandstif-

tungen genannt, die innerhalb von Organisationen als nicht rechtsfähige, unselbst-

ständige Einheiten verwaltet werden. Näheres wird in einem Vertrag zwischen

dem Stifter oder der Stifterin und der das Vermögen treuhänderisch verwaltenden

rechtsfähigen Organisation geregelt. Nicht rechtsfähige Stiftungen bedürfen nicht

der Genehmigung der Stiftungsaufsicht und können sich, je nach Satzung, auch

auflösen, wobei das Vermögen im Falle einer Schenkung an die treuhänderisch

verwaltende Organisation übergehen kann. Die nicht rechtsfähige Stiftung ist

nicht ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehen.

Merke:

Nicht rechtsfähig ist eine Organisation, wenn sie nicht selbstständiger Träger

von Rechten und Pflichten sein kann, sondern nur Gegenstand von solchen

Rechten und Pflichten ist. Nicht rechtsfähige Stiftungen können eigene Gre-

mien und eigene Steuerprivilegien haben, die von denen der Trägerorganisation

abweichen können.

Nicht zu den Stiftungen im eigentlichen Sinne gehören die sogenannten Nennstif-

tungen, die sich zwar Stiftungen nennen, aber in anderen Rechtsformen gegründet

sind, zum Beispiel als Stiftungs-AG, Stiftungs-GmbH oder als Stiftungsverein.

Innerhalb der Stiftungslandschaft sind bestimmte Stiftungsformen entstanden, die

mit deren Gründungsgeschichte und den zu verfolgenden Zwecken zusammen-

hängen. Gemeinschaftsstiftungen werden von mehreren Stiftern gemeinsam ge-

gründet und ausgestattet. Sie verfolgen einen gemeinsamen Zweck. Unterschiedli-

che Zwecke verfolgen die Stifter der in Deutschland immer häufiger entstehenden

Bürgerstiftungen. Der Vorteil von Gemeinschafts- und Bürgerstiftungen ist die

gemeinsame Verwaltung. Sie eignen sich auch besonders gut zur Aufnahme von

Treuhandstiftungen. Eine weitere Stiftungsform sind unternehmensverbundene

Stiftungen, die mit dem Ziel gegründet werden, Unternehmen und deren Vermö-

gen auch dann zusammenzuhalten, wenn die Gründerfamilien die Führung aus der

Hand geben. Anstaltsträgerstiftungen betreiben Einrichtungen wie Krankenhäuser,

Pflegeeinrichtungen, Museen oder Forschungszentren. Dachstiftungen werden ge-

gründet, um mehrere selbstständige und unselbstständige Stiftungen – meist mit

Merke

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14 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

ähnlicher Zweckausrichtung – zu bündeln. Verbrauchsstiftungen sind rechtsfähig

und können das Grundstockvermögen im März 2013 ganz oder teilweise für die

Verwirklichung des Stiftungsvermögens aufzehren. Bis zur Verabschiedung des

„Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes“ war die Gründung von Verbrauchsstif-

tungen nur als nicht rechtsfähige Treuhandstiftungen möglich.

Stiftungen sind operativ tätig, das heißt sie verwirklichen eigene Projekte, und /

oder fördernd, indem sie andere gemeinwohlorientierte Körperschaften unterstüt-

zen.

Die Zahl der Stiftungen bürgerlichen Rechts lag in Deutschland Ende 2013 bei

circa 20.150, die der öffentlichen Hand bei mindestens 566, die der kirchlichen

Stiftungen öffentlichen Rechts bei ca. 20.000 und bürgerlichen Rechts bei über

900, der Treuhandstiftungen bei ca. 20.000, der Stiftungsvereine bei mindestens

210, der Stiftungs-GmbHs bei mindestens 203. Die Zahl der Bürgerstiftungen mit

dem Gütesiegel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen lag im Oktober 2014

bei 275. (Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen, 2014b).

Die gemeinnützige GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren

Gesellschaftszweck als gemeinnützig anerkannt ist und die den Vorschriften des

GmbH-Gesetzes unterliegt. Sie muss über ein bestimmtes Stammkapital von zur-

zeit mindestens 25.000 Euro verfügen und wird von einer oder einem oder von

mehreren Gesellschafter/innen gegründet, die eine Geschäftsführung berufen. Die

Gesellschaft muss einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesell-

schaftszweck haben. Die Erträge und das Vermögen dürfen nicht an die Gesell-

schafter ausgezahlt werden, sondern müssen ausschließlich und unmittelbar den

guten Zwecken zugutekommen. Gemeinnützige GmbHs können Erträge für die

gute Sache erzielen und auch Spenden entgegennehmen, die bei entsprechender

Anerkennung durch die Finanzbehörden auch steuerlich absetzbar sind. Die

GmbH hat den Vorteil, dass sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, also nicht

mit dem Vermögen der Gesellschafter selbst, haftet. Das hat allerdings Auswir-

kungen auf ihre Kreditfähigkeit am Kapitalmarkt. Gemeinnützige GmbHs gibt es

überwiegend im karitativen Dienstleistungssektor und im gemeinnützigen Woh-

nungsbau. Die Zahl der gGmbHs in Deutschland ist unbekannt, zumal viele nach

gerichtlichen Entscheidungen auf das g vor dem GmbH verzichten.

Nur eine geringe Rolle spielt im Dritten Sektor die gemeinnützige Aktiengesell-

schaft, deren Erträge guten Zwecken zugutekommen. Sie ist eine Kapitalgesell-

schaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes. Das Vermögen wird bei Auflö-

sung mit Ausnahme der Stammaktien nicht an die Aktionärinnen und Aktionäre

ausgeschüttet. Die Dividende kommt dem gemeinnützigen Zweck zugute. Ge-

meinnützige Aktiengesellschaften eignen sich besonders gut für Unternehmen des

sozialen Sektors, die auf partizipatorische Mitwirkung von unternehmerisch ge-

sonnenen Persönlichkeiten oder juristischen Personen ausgerichtet sind, die durch

das Aktienrecht besondere Kontroll- und Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Akti-

Gemeinnützige

GmbH (gGmbH)

Gemeinnützige

Aktiengesellschaft

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Kapitel 1: Was ist Fundraising? 15

engesellschaften unterliegen genau wie GmbHs bestimmten Publizitätspflichten,

die Stiftungen und Vereine nicht erfüllen müssen.

Nicht verfasst und daher nicht rechtsfähig sind die meisten Initiativen, Arbeitsge-

meinschaften und Aktionsgruppen, die sich auf bestimmte Zeit zusammentun und

oft auch eigene Kassenführung haben, aber keine eigene Rechtspersönlichkeit

entwickeln und deshalb an bestimmten Erträgen des Fundraisings, etwa öffentli-

chen Zuschussmitteln, nicht partizipieren. Sie können aber von der Kooperation

mit rechtsfähigen Organisationen und der öffentlichen Hand profitieren und auf

diesem Wege auch Spenden und Zuschüsse erhalten.

Der Dritte Sektor profitiert vor allem von Zeitspenden Ehrenamtlicher. Während

für die öffentliche Hand oder profitorientierte Unternehmen nur wenige ohne Ent-

gelt arbeiten würden, ist das bei den Non-Profit-Organisationen ganz anders. Tat-

sächlich sind die Zuwendungen aus freiwilliger Arbeit eine der wichtigsten Ein-

nahmequellen des Dritten Sektors. Ehrenamtliche unterstützen die fest angestell-

ten Mitarbeiter, die für Professionalität und Kontinuität bei der Erfüllung guter

Zwecke sorgen sollen.

Abb. 1: Das Zeitspendenvolumen steigt an, und damit nehmen auch die geldwerten

Leistungen, die Ehrenamtliche erbringen, zu. (Quelle: GfK et al. 2014, S. 12)

Auch im Fundraising-Bereich ergänzen sich Ehren- und Hauptamtliche oft hervor-

ragend. Fundraising-Events wie Benefizveranstaltungen oder Sponsorenläufe

würden ohne Mitwirkung von Ehrenamtlichen kaum Erträge abwerfen. Der Dritte

Sektor ist auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Deutschland.

Organisation und Methoden des Dritten Sektors werden auch vom Ersten und

Zweiten Sektor nachgeahmt. Organe der öffentlichen Hand gründen häufig ge-

Ehren- und

Hauptamtliche

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16 Kapitel 1: Was ist Fundraising?

meinnützige Vereine, Stiftungen und GmbHs, um die gesetzlichen Einschränkun-

gen, denen die öffentliche Hand unterliegt, und die Einflussmöglichkeiten gewähl-

ter Gremien zu umgehen und die Potenziale kostensparenden bürgerschaftlichen

Engagements – ganz besonders in Form der Mitwirkung von Ehrenamtler/innen

und freiwilligen Helfer/innen – zu nutzen.

Größere Firmen gründen oft eigene Stiftungen, mit denen sie sich bürgerschaftlich

engagieren, die aber auch als Schutzschilde gegen die ständig eingehenden Bitten

um Unterstützung aus dem Dritten Sektor dienen.

Für Fundraiser/innen sind solche quasi staatlichen oder quasi firmeneigenen Ver-

eine, Stiftungen und GmbHs nützliche Finanzierungsquellen. Der deutsche Ge-

setzgeber begünstigt die Aktivitäten des Dritten Sektors mit Bedacht, weil die An-

forderungen der modernen Massengesellschaft in einem Zusammenspiel von öf-

fentlicher und privater Initiative effektiver und kostensparender bewältigt werden

können. Während die Bedürfnisse des Konsums im Wesentlichen von der Privat-

wirtschaft und die sozialen Grundbedürfnisse von staatlicher Seite befriedigt wer-

den können, bleiben Gemeinschaftsaufgaben, die darüber hinausgehen und nicht

in marktadäquaten Austauschbeziehungen abgerufen werden, vielfach dem Drit-

ten Sektor überlassen.

Eigentlich sollte der Staat nach dem Subsidiaritätsprinzip nur dort eingreifen, wo

notwendige Aufgaben nicht durch Angebote von privater Seite erledigt werden

können. Das Bundessozialhilfegesetz und das Jugendwohlfahrtsgesetz bauen so-

gar auf dem Postulat auf, dass der Staat bei der Befriedigung sozialer Bedürfnisse

zunächst stets freien Trägern den Vorrang geben muss, ehe er selbst, etwa durch

Gründung von kommunalen Kindergärten oder staatlichen Behinderteneinrichtun-

gen, aktiv wird. Im Subsidiaritätsstreit hat sich das Primat des Staates weitgehend

durchgesetzt, allerdings mit einer Verpflichtung zur Gleichbehandlung privater

und öffentlicher Einrichtungen. Dies gibt privaten Einrichtungen weitgehende

Möglichkeiten, von öffentlichen Zuschüssen zu partizipieren.

Übungsaufgabe 1:

Erläutern Sie anhand eines Beispiels, worin sich Fundraising und Öffentlich-

keitsarbeit unterscheiden und dabei ergänzen können.

Übungsaufgabe 2:

Beschreiben Sie, welche Rolle das Fundraising im Sozialstaat spielen kann.

Firmen gründen

eigene Stiftungen

Subsidiaritätsprinzip

Übungsaufgaben

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Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel? 17

2 Welcher Art sind die durch Fundraising zu

beschaffenden Mittel?

Nach Bearbeitung dieses Kapitels sollten Studierende wissen, welche Mittel mit-

tels Fundraising eingeworben werden können, mit deren Hilfe gute Zwecke erfüllt

werden können.

2.1 Geld, Sachen, immaterielle Gaben

Unterstützung wird vorrangig in Form von Geld eingeworben. Geld ist flexibel

einsetzbar im Tausch gegen Waren und Dienstleistungen. Es kann leicht in Form

von Bargeld, Guthaben oder Forderungen aufbewahrt und transferiert werden. Die

technischen Voraussetzungen für den Transfer werden immer günstiger.

Zuwendungen an Organisationen können auch in Form von Sachen erfolgen, das

heißt der Übertragung von Gegenständen zum Gebrauch für die Organisations-

zwecke.

Mittel, die über Fundraising beschafft werden, können auch immaterieller Natur

sein, in erster Linie:

Wissen und Kenntnisse: Zur Erfüllung des Organisationszwecks sind Kennt-

nisse erforderlich, die von Person zu Person oder von Einrichtung zu Einrich-

tung weitergegeben werden.

Zeit: Personen stellen Zeit und ihre Arbeitskraft zur Verfügung, damit Organi-

sationen ihre Zwecke verwirklichen können.

2.2 Förderung ohne Leistungsaustausch

Mittel für die gute Sache können selbstlos bereitgestellt werden, das heißt ohne

Erwartung eines persönlichen Gewinns oder Vorteils des Gebenden. Für die

Selbstlosigkeit im juristischen Sinne genügt es allerdings, wenn keine materiellen

Vorteile entstehen.

Die immateriellen Vorteile der guten Gabe, die in Kapitel 4 geschildert werden,

sind für das Fundraising von hoher Relevanz.

2.2.1 Öffentliche Mittel

Öffentliche Mittel an Non-Profit-Organisationen können mit und ohne Leistungs-

austausch gewährt werden. Sie können Pflichtleistungen sein, wenn die Empfan-

genden gesetzlichen Anspruch auf die Mittel haben, und freiwillige, wenn kein

Geld

siehe auch Kap. 4

Zuwendungen

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18 Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel?

Rechtsanspruch besteht. Freiwillige Leistungen des Bundes und der Länder ohne

Gegenleistung an Stellen außerhalb der Landes- und Bundesverwaltung werden

als Zuwendungen bezeichnet.

Fundraising bezieht sich nur auf die Akquise freiwilliger Zuwendungen der öf-

fentlichen Hand, die oft durch Überzeugungsarbeit bei Entscheidern gewonnen

werden müssen.

2.2.2 Geld- und Sachspenden

Spenden sind freiwillige Gaben, die selbstlos gewährt werden. Schenkungen sind

größere Spenden, denen im Allgemeinen ein Schenkungsvertrag zugrunde liegt,

der die Bereitstellung und Verwendung der Schenkungsmittel regelt. Schenkun-

gen können in Geld und Sachen bestehen, aber auch in immateriellen Gaben wie

Patenten oder Bezugsrechten aus angelegtem Kapital. Schenkungen werden häu-

fig auch in Form von Stiftungen gewährt, um sicherzustellen, dass die geschenk-

ten Geldbeträge, Häuser, Grundstücke, Einrichtungen auf Dauer für den guten

Zweck erhalten bleiben und eventuell auch namentlich mit dem / der Schenkenden

auf Dauer verbunden sind.

Eine besondere Form der Spende in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist

die sogenannte Kirchensteuer, regional auch Kirchgeld genannt. Sie wird von den

Religionsgemeinschaften in Deutschland von ihren Mitgliedern erhoben und ori-

entiert sich an der Einkommen-, Lohn- und Grundsteuer. Sie ist die hauptsächli-

che Finanzierungsquelle der als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Die Erhebung der Kirchensteuer

war erstmals in Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 auf nationa-

ler Ebene verbindlich verankert worden und wurde 1949 in Artikel 140 des

Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Die Erhebung

der Steuer unterliegt Steuerbeschlüssen der jeweils zuständigen Leitungsgremien

der Religionsgemeinschaften unter Zustimmung der jeweiligen Parlamente der

Bundesländer. Da die Steuerpflicht mit dem Eintritt in die Religionsgemeinschaft

erfolgt, das heißt bei christlichen Kirchen im Allgemeinen mit der Taufe, kann

von einer freiwilligen Zuwendung nur bedingt die Rede sein. Das Mitglied muss

aus der Religionsgemeinschaft austreten, um dieser Spende ledig zu werden.

Mit dem Kirchgeld erfassen christliche Religionsgemeinschaften, meist protestan-

tische, Personen, die im Inland keine Steuern zahlen, zum Beispiel bei gemeinsa-

mer Veranlagung mit einem nicht kirchensteuerpflichtigen Ehepartner. Kirchgeld

wird auch als freiwillige Sonderzahlung erhoben, die sich am Einkommen von

Zahlungswilligen orientiert. Hier bestehen am ehesten Ansätze für das Fundrai-

sing. Da sich die Kirchensteuer in der Höhe an anderweitig berechneten Steuern

orientiert, die auch bei einkommensstarken Kirchenmitgliedern durchaus niedrig

ausfallen können, wird an die Spendenbereitschaft dieses Personenkreises appel-

Spenden sind

freiwillige Gaben

Kirchensteuer,

regional auch

Kirchgeld

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Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel? 19

liert. Das trifft auch auf ältere Menschen zu, die eine Rente oder Pension bezie-

hen, aber dafür kaum Steuern zahlen, jedoch kirchliche Dienste gerne in Anspruch

nehmen. Religionsgemeinschaften, die nicht zu den Körperschaften öffentlichen

Rechts gehören, sind ohnehin gezwungen, ihre Angehörigen um deutlich höhere

Zuwendungen zur Ausübung des Kults zu bitten, als dies bei gewöhnlichen Kir-

chensteuerzahlern je der Fall wäre.

2.2.3 Erbschaften

Wer zu Lebzeiten etwas aufbaut, Vermögen ansammelt, malt, dichtet, schreibt,

kann nach dem Tode nichts mitnehmen. Wohl denen, die sich rechtzeitig Gedan-

ken machen, was mit der Hinterlassenschaft geschehen soll. Wer keine Re-

gelungen trifft, überlässt alles der gesetzlichen Erbfolge, die die Blutsverwandten

zu Erben bestimmt. Aufgabe des Fundraisings ist es, Menschen zu Lebzeiten zu

bewegen, mittels Testament oder Erbvertrag ihre Hinterlassenschaft zu regeln und

dabei auch gute Zwecke zu bedenken. Zwar verbleibt Abkömmlingen und Ehe-

partnern dann immer noch ein Pflichtteil des Erbes, aber über den Rest können der

/ die Erblasser/in, sofern sie Eigentümer/in ist, frei verfügen. Infrage kommt dabei

etwa die Einsetzung einer gemeinnützigen Organisation als Alleinerbe oder Mit-

erbe oder die Aussetzung eines Vermächtnisses, das heißt die Zuwendung eines

Vermögensvorteils aus dem Nachlass an den / die Vermächtnisnehmer/in. Ver-

mächtnisse werden auch als Zuwendungen von Todes wegen bezeichnet. Solche

Vermächtnisse können in Geld, Anteilen, Sachen und Rechten, etwa Erbbaurech-

ten, bestehen.

Die aus Erbschaften erwachsenden Rechte und Pflichten sind im Bürgerlichen

Gesetzbuch niedergelegt.

Angesichts der friedlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und der

gewaltfreien Wiedervereinigung Deutschlands, aber auch bedingt durch Kinderlo-

sigkeit und die dadurch mit bedingte geringere Anzahl von Erbberechtigten sind

große Vermögen angewachsen, die durch Fundraising für gute Zwecke erschlos-

sen werden können. Erbschaften und Vermächtnisse an gemeinnützige Organisa-

tionen werden meist ohne Auflagen gewährt. Sind mit einer Erbschaft Auflagen

verbunden, besonders solche, die mit dem eigentlichen Organisationszweck wenig

zu tun haben, die Organisation überfordern oder das hinterlassene Vermögen

rasch aufzehren würden, oder werden mit dem Antritt einer Erbschaft Schulden

übernommen, die das Vermögen übersteigen, oder sind mit der Annahme einer

Erbschaft langwierige Erbschaftsauseinandersetzungen zu befürchten, kann eine

Erbschaft auch ausgeschlagen werden. Umgekehrt erlauben Mittel aus Erbschaf-

ten die Gründung von Stiftungen oder Zustiftungen zu bestehenden Stiftungen,

wenn das in den letztwilligen Verfügungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

In jedem Falle gilt der Wille des / der Erblassers / Erblasserin, der notfalls gericht-

lich überprüft werden muss. Wer potenzielle Erblasser/innen berät, sollte ihnen

Gesetzliche Erbfolge

Rechte und Pflichten

sind im Bürgerlichen

Gesetzbuch nieder-

gelegt

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20 Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel?

empfehlen, im Testament auch eine/n Testamentsvollstrecker/in zu benennen, der

/ die den Letzten Willen des Erblassers / der Erblasserin interpretieren kann.

Erbschaften können unbeschränkt in die Rücklagen gemeinnütziger Organisatio-

nen aufgenommen werden, das heißt, es gibt die Möglichkeit, sie für größere Pro-

jekte zurückzulegen und in der Zwischenzeit an Vermögenserträgen zu partizipie-

ren.

2.2.4 Überlassung von Sachen und Personal

Privatleute und Firmen können Organisationen zur Verwirklichung guter Zwecke

Sachen auf Zeit oder auf Dauer überlassen. Dazu zählen etwa Fahrzeuge zum

Transport von Gütern in Krisengebiete, Wohnungen für Mitarbeiter oder Betreute

sowie Grundstücke zur Errichtung von Gebäuden, die der Zweckverwirklichung

dienen.

Überlassung von Personal geschieht häufig durch Firmen, die im Rahmen ihres

bürgerschaftlichen Engagements Personal für bestimmte Aufgaben ausleihen. Die

„ausgeliehenen“ Mitarbeiter/innen verbleiben dabei auf der Gehaltsliste ihrer Fir-

ma und nehmen weiter am Firmengeschehen teil. Solche Überlassungen bieten

sich an etwa beim Bau oder der Renovierung von Einrichtungen, bei denen Fir-

men Material, Personal oder Fahrzeuge zur Verfügung stellen, bei der Gestaltung

von Benefiz-Events, bei der Neuordnung der Buchhaltung, des Marketings oder

der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Neugestaltung der Website, der grafischen Ge-

staltung und bei der Redaktion der Mitgliederzeitschrift.

2.2.5 Zeitspenden

Die freiwillige, unentgeltliche Tätigkeit für Organisationen, also das Spenden von

Zeit, Arbeitskraft und Know-how, gehört zu den bedeutendsten „Einnahmen“

kleinerer und mittlerer Organisationen, die sonst nicht in der Lage wären, ihre

Zwecke hinreichend zu erfüllen. Bei einer Kunstausstellung auf kommunaler

Ebene betätigen sich Freiwillige tage- und wochenlang als unentgeltliche Ausstel-

lungswächter. Müsste deren Arbeitskraft bezahlt werden, kämen die meisten Aus-

stellungen wohl nicht zustande oder dauerten nur wenige Tage.

Unterschieden wird zwischen:

freiwilliger Tätigkeit

ehrenamtlicher Tätigkeit

Es gibt immer mehr Freiwilligen-Agenturen, die NPOs bei der Findung von Frei-

willigen helfen. Auch Online-Plattformen wie betterplace.org und gutetat.de sind

bei der Suche nach Unterstützung hilfreich.

Erbschaften gut für

Rücklagenbildung

Sachen auf Zeit oder

auf Dauer überlassen

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Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel? 21

Das Ehrenamt ist eine freiwillige Tätigkeit im Rahmen einer durch Wahl oder Er-

nennung übertragenen Aufgabe und stets mit Verantwortung für deren Ausfüh-

rung verbunden. Die freiwillige Tätigkeit ist nicht notwendig an ein Amt gebun-

den und kann im Allgemeinen jederzeit beendet werden. Für die Ausübung von

Ehrenämtern kann Aufwandsentschädigung gezahlt werden, also Ersatz für die im

Rahmen der Tätigkeit entstandenen Aufwendungen, wenn dies gesetzlich oder

durch Gremienbeschluss festgelegt ist. So haben beispielsweise Gemeindevertre-

ter/innen, Gerichtsschöff/innen oder Ehrenbeamte / Ehrenbeamtinnen, die mit der

ehrenamtlichen Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut sind, regelmäßig

Anspruch auf Aufwandsentschädigung, während dies für Ehrenamtliche in Verei-

nen, Stiftungen, gGmbHs nur dann gilt, wenn es durch Beschlüsse der Organe

festgelegt ist.

Abb. 2: Die Zahl der „öffentlich Aktiven“ Bürgerinnen und Bürger und der freiwillig

Engagierten ist nach Erkenntnissen der Freiwilligensurveys zwischen 1999

und 2009 leicht gestiegen. (Quelle: Gensicke et al., 2010, S. 6)

Nach Erkenntnissen der Deutschen Freiwilligensurvey, die im Auftrag der Bun-

desregierung 1999, 2004 und 2009 durchgeführt wurde, engagieren sich 36 Pro-

zent aller Bundesbürger ab 14 Jahren in irgendeiner Form ehrenamtlich oder frei-

willig. Nach wie vor ist das freiwillige, außerfamiliäre Engagement bei Männern,

Erwerbstätigen, jungen Leuten in der (verlängerten) Ausbildungsphase, bei höher

Gebildeten und bei Menschen mit einem gehobenen Berufsprofil erhöht. Gestie-

gen ist das Engagement bei Menschen mit Kindern und Jugendlichen im Haushalt

(Familien), vor allem aber bei älteren Menschen (Gensicke et al., 2010, S. 5).

Aufwandsent-

schädigung

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22 Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel?

Die prognos AG und AMB Generali Holding AG haben im Rahmen ihrer Studie

„Engagementatlas 2009“ bei einer Befragung von 44.000 Frauen und Männern in

Deutschland ab 16 Jahren einen Anteil von 37,9 Prozent bürgerschaftlich Enga-

gierter ausgemacht, den höchsten Anteil von 42,7 Prozent unter den 45- bis 55-

Jährigen. Alle Engagierten leisten zusammen pro Jahr 4,6 Milliarden freiwillige

Arbeitsstunden, was der Zahl von 3,2 Millionen Vollbeschäftigten entspricht

(prognos AG et al., 2009, S.)[KB1]. Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK in

Nürnberg schätzte den Wert der gespendeten Zeitstunden 2006 auf 55,5 Millionen

Euro (Deutscher Spendenrat et al. 2007).

2.3 Förderung mit Leistungsaustausch

2.3.1 Öffentliche Mittel

Öffentliche Mittel werden grundsätzlich ohne Leistungsaustausch gewährt. Aller-

dings kann ein Leistungsaustausch erfolgen, wenn Behörden Leistungen bei Non-

Profit-Organisationen einkaufen. Betreiben Non-Profit-Organisationen beispiels-

weise ein Ladengeschäft oder eine Gastwirtschaft, produzieren Behindertenwerk-

stätten Güter, fertigen Umweltorganisationen Gutachten an oder offerieren Bera-

tungsleistungen, könnten sie von der öffentlichen Hand bevorzugt in Anspruch

genommen werden. Die Zahlung für die Leistungen käme aus öffentlichen Mit-

teln.

Häufig kommt es vor, dass Non-Profit-Organisationen Leistungen anbieten, die

sonst von der öffentlichen Hand erbracht werden müssten, etwa Errichtung und

Betrieb von Gesundheits-, Bildungs-, Kinderbetreuungs- und Behinderteneinrich-

tungen. Der Staat muss dann nur noch subsidiär tätig werden, das heißt Lücken in

der sozialen, gesundheitlichen, bildungsbezogenen, betreuerischen Grundversor-

gung schließen. Dies kann bei der öffentlichen Hand zu erheblichen Kostenein-

sparungen führen. Verträge mit den privaten Trägern regeln Fragen der Mitfinan-

zierung durch die öffentliche Hand.

2.3.2 Sponsoring auf Gegenseitigkeit

Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit: Der Sponsor gibt der Organisati-

on Geld zur Verwirklichung der guten Zwecke; die Organisation leistet dem

Sponsor Hilfe beim Absatz seiner Produkte und Dienstleistungen, indem sie für

den Sponsor wirbt und dessen Ansehen in der Öffentlichkeit stärkt. Es kommt zu

einem Imagetransfer vom Gesponserten auf den Sponsor. Die Gratwanderung be-

steht darin, dass der gute Zweck unter der Zuwendung von Sponsorenmitteln nicht

leiden darf, der Sponsor aber eine spürbare Gegenleistung werblicher Art erhält,

durchaus vergleichbar mit der Förderung eines kommerziellen Autorennens durch

Geschäft auf

Gegenseitigkeit

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Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel? 23

einen Reifenhersteller. Die meisten Sponsoringleistungen an gemeinnützige Or-

ganisationen sind nicht „markt-adäquat“, das heißt sie haben einen hohen ideellen

Anteil, der sich nicht in steigenden Verkaufszahlen niederschlägt, sondern als Teil

eines bürgerschaftlichen Engagements eher Spendencharakter aufweist.

Literaturhinweis

Muster Sponsoringverträge in Brockes 2008.

Die Intensität der Zusammenarbeit und die Höhe des Mitteltransfers werden in

Sponsoringverträgen niedergelegt, die von einer mündlichen Verabredung unter

Zeugen bis zu einem ausführlichen Sponsoringvertrag reichen können. Je mehr

Geld fließt, je mehr Abhängigkeiten des Gesponserten vom Sponsor entstehen

können und je kritischer die Zusammenarbeit von der Öffentlichkeit und vom ei-

genen Personal aufgenommen werden kann, desto wichtiger sind detaillierte Re-

gelungen von Rechten und Pflichten beider Seiten, die die Zusammenarbeit re-

geln.

Gegenleistungen des Gesponserten können beispielsweise sein:

öffentlicher Dank

Erwähnung des Sponsors in Werbematerial für gesponserte Veranstaltungen

und Initiativen

Name und Logo des Sponsors auf Produkten des Gesponserten

Benennung von Projekten, Veranstaltungen und Einrichtungen des Gesponser-

ten nach dem Sponsor

Bekannt sind Sponsormobile, Fahrzeuge, die vom Sponsor angeschafft, mit Wer-

beaufdrucken versehen und dem Gesponserten mit der Auflage zur Verfügung ge-

stellt werden, sie auf öffentlichen Verkehrswegen zu benutzen und abzustellen.

Nach einer bestimmten Zeit geht das Fahrzeug ins Eigentum des Gesponserten

über, und die Verpflichtung, als öffentliche Werbefläche zu dienen, erlischt.

2.3.3 Erlös aus Verkauf von Waren, Eintrittskarten, Rechten,

Dienstleistungen

Es ist ein Märchen, dass Non-Profit-Organisationen keine Gewinne machen dür-

fen und dass es darauf ankomme, keine Steuern zahlen zu müssen. Manche Orga-

nisationen lassen sich dadurch die Möglichkeit entgehen, der guten Sache durch

Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zu dienen. Gemeinnützige Krankenhäu-

ser, Fußballvereine oder Theatergruppen kommen ohnehin nicht darum herum, ei-

nen großen Teil ihrer Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Leistungsentgelten und

Verkaufserlösen zu bestreiten, die Krankenhäuser als Dienstleister im Gesund-

heitsbereich durch Akquise von Patienten, für deren Behandlung sie öffentliche

Gewinne machen, um

Gutes zu tun

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24 Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel?

und private Mittel liquidieren können, die Fußballvereine durch Eintrittsgelder aus

ihren Spielen und Bewirtung, ebenso die Theatergruppen durch Einnahmen aus

ihren Vorstellungen. Im gemeinnützigen Bereich findet keine Privatisierung der

Gewinne statt, das heißt, sie müssen in die gute Sache reinvestiert werden. Die

Behindertenwerkstatt verkauft selbstverständlich die Produkte der ihr anvertrauten

Menschen. Der Kindergarten sammelt bei den Eltern neuwertige Gegenstände ein,

die auf einer Tombola zugunsten der guten Zwecke der Einrichtung verlost oder

bei einer Versteigerung an Interessierte verkauft werden. Geschehen diese Ver-

käufe im sogenannten Zweckbetrieb, das heißt, ist die Produktion der Waren oder

die Gewährleistung der Dienstleistungen unmittelbarer Ausfluss der Verwirkli-

chung des Zwecks, fällt lediglich die Zahlung einer ermäßigten Mehrwertsteuer

(zurzeit sieben Prozent) an. Tritt die gemeinnützige Organisation außerhalb des

unmittelbaren Organisationszwecks in den Wettbewerb zur Privatwirtschaft, wird

sie für diesen Teil der Veräußerungsgewinne wie die Konkurrenz besteuert, aller-

dings nur oberhalb eines Sockelbetrags und mit einem hohen Freibetrag. Die Or-

ganisation muss darauf achten, dass sie „nicht überwiegend eigenwirtschaftlich“

tätig wird, also die wirtschaftlichen Einkünfte nicht den überwiegenden Teil der

Einnahmen ausmachen, weil sie sonst die steuerliche Gemeinnützigkeit verliert.

Ob sich zur Ausweitung der Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit die Aus-

gründung von eigenwirtschaftlich tätigen Unternehmen lohnt, ist eine strategische

Entscheidung.

Nicht empfehlenswert ist dagegen, den Verlust steuerlicher Gemeinnützigkeit be-

wusst in Kauf zu nehmen oder Steuerbefreiung von vornherein nicht anzustreben,

um sich überwiegend wirtschaftlich betätigen und den Anforderungen an ein dem

guten Zweck verpflichtetes Non-Profit-Unternehmen entziehen zu können.

Dadurch scheidet die Organisation als Empfängerin von Zuschüssen und Zuwen-

dungen der öffentlichen Hand und von gemeinnützigen Organisationen aus. Für

Spenden könnten keine steuerermäßigenden Zuwendungsbestätigungen ausgestellt

werden. Zuwendungen aus Erbschaften und Vermächtnissen würden dann besteu-

ert, Fördernde abgeschreckt.

Näheres zum Thema Besteuerung unter Kapitel 6.3.

2.3.4 Mieten, Pachten, Entgelte für Nutzungsrechte

Vermietungen, Verpachtungen und Entgelte für Nutzungsrechte sind Einnahmen

aus der Vermögensverwaltung und werden besteuert. Sie sind wichtige Erträge,

wenn Organisationen über Eigentum verfügen, das sie Dritten zur Nutzung anver-

trauen.

Die Vermögensverwaltung Gemeinnütziger genießt besondere Steuerprivilegien.

Wenn etwa Werbeflächen an eine Werbeagentur verpachtet werden, statt sie auf

eigene Rechnung zu vermieten, entstehen bei der Organisation steuerlich keine

Verlust steuerlicher

Gemeinnützigkeit

siehe auch Kap. 6.3

Verpachtung an eine

Werbeagentur

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Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel? 25

Einnahmen aus eigenwirtschaftlicher Betätigung, sondern aus der Verwaltung von

Vermögen.

Die Vergabe von Nutzungsrechten kann sich auf die Nutzung von Patenten oder

Warenzeichen beziehen, aber auch von Grundstücken, Häusern und Einrichtun-

gen.

Praxistipp:

Wird die Durchführung von Anzeigenwerbung in vereinseigenen Zeitschriften

oder Bandenwerbung auf dem Fußballplatz an Dritte verpachtet, kann das für

die gemeinnützige Körperschaft steuerlich günstiger sein, als das selbst zu tun.

Übungsaufgabe 3:

Nennen Sie immaterielle Gaben, die einer Non-Profit-Organisation zur Verfü-

gung gestellt werden können, und beschreiben Sie, welche Rolle das Fundrai-

sing bei deren Einwerbung spielen kann.

Übungsaufgabe 4:

Nennen Sie Leistungen nicht finanzieller Art aus öffentlichen Mitteln, die durch

Fundraising akquiriert werden können.

Praxistipp

Übungsaufgaben

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26 Kapitel 2: Welcher Art sind die durch Fundraising zu beschaffenden Mittel?

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Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen? 27

3 Woher kommen Fördermittel für Sozial- und

Gesundheitseinrichtungen?

Nach Bearbeitung dieses Kapitels sollten Studierende in der Lage sein, die Her-

kunft der in Kapitel 2 geschilderten Arten von Mitteln zur Verwirklichung guter

Zwecke zu kennen.

3.1 Öffentliche Hand

3.1.1 Besonderheiten des Sozialbereichs

Die Finanzierung sozialer Maßnahmen von NPOs durch die öffentliche Hand er-

folgt auf der Basis der Subsidiarität, das heißt die öffentliche Hand soll dort nicht

tätig werden, wo ein gleichwertiges Angebot kirchlicher oder frei gemeinnütziger

Träger vorliegt. Das bis Ende 2004 gültige Bundessozialhilfegesetz betonte in §

10 ausdrücklich die besondere Stellung der Kirchen und der Verbände der freien

Wohlfahrtspflege im Sozialbereich, und präzisierte in § 93 das Gebot staatlicher

Zurückhaltung. Dies betrachteten zahlreiche Kommunen als Einschränkung

kommunaler Selbstverwaltung und Finanzhoheit, während vor allem die großen

konfessionellen Träger für den Erhalt des Prinzips eintraten, um ihre bis dahin

dominante Position zu festigen.

Obwohl das Subsidiaritätsprinzip auch vor dem Bundesverfassungsgericht Be-

stand hatte, wurde es seit den Sechzigerjahren immer stärker aufgeweicht. In die

seit 2005 gültigen Sozialgesetzbücher fand es nur noch partiell Eingang. Das Auf-

kommen vieler kleiner Initiativen und Selbsthilfegruppen, die sich nicht mehr von

den großen Wohlfahrtsverbänden lenken ließen, und gewerblicher Leistungsan-

bieter, die schleichende Entkonfessionalisierung sozialer Einrichtungen und der

wachsende Anteil staatlicher Einrichtungen im Sozialbereich reduzierten Macht

und Einfluss der alten NPO-Akteure. Die Konkurrenz zwischen öffentlichen, pri-

vaten und gemeinnützigen Anbietern stärkt die Wahlfreiheit und Selbstbestim-

mung der Leistungsempfänger und führt zu einer qualitativen Leistungsanpas-

sung.

3.1.2 Finanzierungsformen

Die öffentliche Hand fördert NPOs aller Art durch Zuwendungen. Darunter wer-

den im Haushaltsrecht freiwillige Leistungen des Bundes an Stellen außerhalb der

Bundesverwaltung bzw. Leistungen der Länder an Stellen außerhalb der jeweili-

gen Landesverwaltung und Kommunen außerhalb der eigenen Kommunalverwal-

tung zur Erfüllung bestimmter Zwecke verstanden.

siehe auch Kap. 2

Zuwendungen der

öffentlichen Hand

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28 Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen?

Im sozialen Bereich tritt die öffentliche Hand als Kostenträger auf. Die Organisa-

tion, die die Leistung erbringt, als Leistungsträger, der Empfänger oder die Emp-

fängerin der Leistung als Leistungsempfänger.

Der Leistungsempfänger wird vom Kostenträger direkt unterstützt, wenn ein ge-

setzlicher Anspruch auf staatliche Leistungen besteht. Mit den Leistungen des

Kostenträgers kann der Leistungsempfänger sich dann bei einem Leistungsträger

Dienstleistungen einkaufen. Der Leistungsträger erhält dadurch indirekt einen

staatlichen Zuschuss.

Staatliche Vorsorge-, Förderungs- oder Hilfeträger unterstützen den Leistungs-

empfänger beim Umgang mit den Leistungsträgern. Sie schließen mit den Leis-

tungsträgern Leistungsvereinbarungen ab, die ihre Versorgung auf der Basis einer

Vollfinanzierung sicherstellen.

Die NPO kann von der öffentlichen Hand auch direkte Zuschüsse erhalten, und

zwar als

Institutionelle Förderung, bei der die Institution als Ganze gefördert wird.

Projektförderung, bei der ein bestimmtes Projekt befristet unterstützt wird.

Abb. 3: Marktbeziehungen am Sozialmarkt (Quelle: Schellberg 2008, S. 59)

Die Zuwendungen des Bundes, der Länder und der Kommunen an Organisationen

können gewährt werden als

Anteilfinanzierung an zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Organisation muss

einen bestimmten Anteil an Eigenmitteln nachweisen.

Fehlbedarfsfinanzierung, bei der die Lücke zwischen als zuwendungsfähig an-

erkannten Ausgaben und aufgebrachten Eigenmitteln geschlossen wird,

Kostenträger,

Leistungsträger,

Leistungsempfänger

Anteils-, Fehlbedarfs-,

Festbetrags-,

Vollfinanzierung

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Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen? 29

Festbetragsfinanzierung, bei der die Organisation einen festen Betrag erhält,

der ungeachtet des finanziellen Ergebnisses des Projekts gewährt wird.

Vollfinanzierung, bei der alle Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe durch

die öffentliche Hand getragen werden.

Bei den direkten Zuschüssen handelt es sich in der Regel um freiwillige Leistun-

gen des Staates.

Indirekte Zuschüsse an NPOs leistet der Staat auch durch Steuerbefreiungen und

-minderungen bei der Erfüllung der gemeinnützigen Aufgaben. Dazu zählen Frei-

beträge bei der Berechnung der Körperschaftssteuer, ein stark verminderter Satz

oder Wegfall bei der Umsatzsteuer, Steuerbefreiung von Spenden, Schenkungen

und Erbschaften und steuerliche Absetzbarkeit von Spenden, Erbschaften, Schen-

kungen und Sponsoring bei Spendenden und Sponsoren.

3.1.3 Akquise und Antragsgestaltung

Bei der Akquise von Zuschussmitteln der öffentlichen Hand ist zu unterscheiden

zwischen

Freiwilligen Leistungen, über die die öffentliche Hand nach eigenem Ermessen

entscheiden kann

Pflichtleistungen, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht.

Aufgabe der NPOs ist es, Anspruchsberechtigten bei der Antragstellung auf

Pflichtleistungen zu helfen. Wenn es dann gelingt, Anspruchsberechtigte zu Kun-

dinnen und Kunden zu machen, ist eine wichtige Aufgabe des Sozialmarketing er-

füllt.

Bei der Akquise im Sinne von Fundraising geht es ausschließlich um die frei-

willigen Leistungen. Hier zahlen sich die Qualität der Arbeit und die gute Zu-

sammenarbeit mit Entscheiderinnen und Entscheidern im Sozialbereich aus, aber

auch die Kenntnis, wann und an wen Zuschussanträge gestellt werden können.

Dies erfordert einige Recherchen. Besteht Klarheit darüber, wer Zuschüsse gibt,

müssen geklärt werden

Antragsfristen

Form des Antrags: Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Wer darf Co-Finanzierer sein (z.B. Stiftungen, staatliche Körperschaften)?

Sind Eigenmittel erforderlich, und worin müssen sie bestehen: Geld, Sach- o-

der Personalleistungen? (Doris Elfert, in: Watenphul et al. 2005, S. 235).

Freiwillige

Leistungen,

Pflichtleistungen

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30 Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen?

Falls der Antragsweg bei einer Stiftung oder Behörde nicht ausdrücklich vor-

geschrieben ist, sollte das Projekt gegenüber den möglichen Förderern mit einer

kurzen Projektskizze von 2 bis 5 Seiten vorgestellt werden, empfiehlt Theo Bühler

(Stiftung Mitarbeit et al. 1997, S. 105). Findet das Projekt Interesse, kann die aus-

führliche Darstellung erfolgen, die, wenn nicht anders vorgegeben, folgende Fra-

gen beantworten sollte:

Warum gibt es niemanden außer uns, der sich des Problems hinreichend an-

nimmt?

Welche praktischen Erfahrungen und Kompetenzen bringen wir mit?

Was sind unsere Ziele, und was ist das Besondere daran?

Welche konkreten Ergebnisse erwarten wir? Was ist nachher anders?

Wie werden die Ergebnisse öffentlich sichtbar?

Welche Zielgruppen, Kooperationspartner und Unterstützer haben wir bereits?

Welche Schritte sind zur Verwirklichung geplant?

Welcher Aufwand an Zeit, Räumen und Hilfsmitteln ist nötig?

Welche Kosten treten auf? Wie sind sie kalkuliert?

Wie sieht die Gesamtfinanzierung aus? Wie hoch ist die Eigenbeteiligung?

Welche Zuschüsse werden von wem erwartet?

Wie nachhaltig ist das Projekt? (vg. Bühler a.a.O., ausführlich bei Spieth

2012).

Die Antragsgestaltung für die Erlangung von Mitteln ist unterschiedlich. Auf je-

den Fall sollte der Antrag beim ersten Mal folgende Auskünfte über die antrag-

stellende Organisation enthalten:

Rechtsform und Vertretungsbefugnisse

Aufgaben, Ziele und Zweck, Personalausstattung

Arbeits- und Investitionsplanung

Bilanz, Vermögens- und Schuldenlage (letzte Gewinn- und Verlustrechnung)

Finanzplanung und Zuwendungsbedarf

Art der Buchführung und des Controllings (vgl. BBJ CONSULT 1989, S. 35)

Auf allen Entscheidungsebenen der öffentlichen Hand sollte die Akquise schon

bei der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für den Zweck insgesamt

beginnen. Auf kommunaler Ebene ist das noch relativ leicht möglich, weil hier die

Entscheidungsträger/innen und die -abläufe bekannt sind oder zumindest leicht in

Erfahrung gebracht werden können. Zuschüsse für die Errichtung einer Kinderta-

gesstätte können aus den Haushalten von Stadt, Kreis, Land und Bund, in be-

stimmten Fällen auch der EU kommen. Sind Mittel bei einem kommunalen Organ

Transparenz bei

Antragstellung

wichtig

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Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen? 31

gesichert und stehen auch genügend Eigenmittel bereit, sind andere Organe eher

bereit, ebenfalls Mittel zuzusagen, weil sie davon ausgehen können, dass auf

kommunaler Ebene genügend Erkenntnisse über die Förderungswürdigkeit von

Projekt und Träger vorliegen. Umgekehrt wird das kommunale Organ aber auch

auf Zusagen zur Mitfinanzierung durch eine übergeordnete Ebene bestehen.

Stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, ist Lobbyarbeit angesagt. Dazu kön-

nen gleichgesinnte Träger sich zusammentun und wiederum ihre Verbände ein-

schalten, gemeinsam Gespräche mit Entscheidern führen, Öffentlichkeitsarbeit für

ihre Sache betreiben, Unterschriften sammeln, bei Wahlveranstaltungen demons-

trieren.

Als 1976 der Weiße Ring als Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern

und zur Verhütung von Straftaten gegründet wurde, gab es nur einen sehr lücken-

haften Anspruch von Kriminalitätsopfern auf Entschädigung nach einer Gewalttat.

Das Interesse der Öffentlichkeit richtete sich ganz auf die Bestrafung und Reso-

zialisierung der Straftäter aus. Die „Hilfe für Opfer von Straftaten“ stand noch

nicht im Katalog der Gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung (§ 52 AO).

Dem Fernsehjournalisten Eduard Zimmermann gelang es mit Hilfe seines hohen

Bekanntheitsgrades, seiner Sendung „Aktenzeichen XY ... ungelöst“ und einer

Anzahl namhafter Prominenter aus Politik, Polizei und Wissenschaft die Opferhil-

fe zum Thema zu machen. Heute hat der Weiße Ring bundesweit 3.000 ehrenamt-

liche Helfer/innen, die sich um Opferbelange kümmern, 50.000 zahlende Mitglie-

der und Ableger in fünf Nachbarländern; mehr als 200.000 Kriminalitätsopfern

und ihren Angehörigen wurde menschlicher Beistand und immaterielle Hilfe ge-

leistet; das Opferentschädigungsgesetz ist umfassend novelliert und besonderer

Teil des Sozialgesetzbuches; die Entschädigungsansprüche von Opfern gegenüber

dem Staat konnten erheblich ausgeweitet, mit Mitteln in öffentlichen Haushalten

auch materiell unterlegt und durch höchstrichterliche Urteile gefestigt werden.

3.2 Private Fördernde

Es sind in erster Linie Einzelpersonen, die über Ziel und Höhe von Zuwendungen

aller Art entscheiden. Privatleute, besonders Menschen, die über ihr eigenes Ver-

mögen selbstständig verfügen können, sind die wichtigsten „Zuwender“ bei fast

allen im zweiten Kapitel geschilderten Arten von Mitteln.

Umfragen zu Geld-, Zeit- und Sachspenden weisen darauf hin, dass etwa zwei

Drittel der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre irgendwann im Laufe von fünf

Jahren etwas für gute Zwecke erübrigen, wobei die Schätzungen, wer Geld gibt,

zwischen 40 und 60 Prozent schwanken, während die Zahl der „Zeitspender“, also

der freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer, bei knapp 40 Prozent der Bevölkerung

über 14 Jahre liegt.

Beispiel Lobbyarbeit

Zwei Drittel spenden

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32 Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen?

Da die Mittel für die Werbung von Fördernden beschränkt sind, werden aktive

Fördernde anhand ihrer demografischen Merkmale und Verhaltensmerkmalen wie

Sozialverhalten und Lebensstil analysiert und die daraus gewonnenen Erkenntnis-

se auf potenzielle Spendersegmente projiziert.

Bei der demografischen Aufteilung spielen Alter, Geschlecht, gewöhnlicher Auf-

enthaltsort, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Einkommen, Vermögen, Kin-

derzahl eine Rolle.

Bei den Verhaltensmerkmalen geht es um:

Engagement für gute Zwecke, ehrenamtliche oder freiwillige Betätigung, Teil-

nahme an Protesten, Unterschriftenaktionen, Besetzungen, Demonstrationen

Spendenverhalten: Für welche Sache, welche Organisation wird was wie viel

wie oft gegeben?

Abb. 4: Die ältere Bevölkerung spendet deutlich mehr als es ihrem Anteil an der Be-

völkerung entspricht (Quelle: GfK et al., 2014, S. 16)

3.3 Firmen

Auch in Firmen sind es Einzelpersonen, die über die Förderung guter Zwecke ent-

scheiden. Sie haben Entscheidungsmacht über bestimmte Firmenbereiche und

Budgets und können deshalb zur Unterstützung durch Spenden, Sponsoring,

Know-how-Transfer und Überlassung von Personal beitragen.

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Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen? 33

Da es in Deutschland Hunderttausende von Unternehmen jeder Art gibt, ist es die

Kunst professionellen Fundraisings, Entscheider/innen innerhalb solcher Firmen

zu ermitteln, die für eine Unterstützung offen sind.

Dabei spielt die Unternehmensform eine Rolle, das heißt die Frage, wer die Ent-

scheidungsmacht innerhalb des Firmenkonstrukts hat. Bei inhabergeführten Fir-

men ist es in der Regel leichter zu einer grundsätzlichen Entscheidung zur Förde-

rung mittels Spenden und Sponsoring kommen als in einer Firma, in der die Ent-

scheider/innen Angestellte sind und den Interessen von Gesellschaftern, Aktionä-

ren und Investoren folgen müssen.

Familienunternehmen, also Unternehmen, in denen die wichtigsten Entscheidun-

gen den Mitgliedern von Inhaberfamilien vorbehalten sind, sind lohnende Ziele

für die Akquise von großen, dauerhaft gewährten Zuwendungen und sehr hohen

Einmalspenden. Dies gilt auch dann, wenn die Familie ihr Unternehmen verkauft

hat und über große Barmittel verfügt.

In den letzten Jahren haben Konzepte über eine stärkere Beteiligung von Firmen

an gemeinnützigen Aufgaben an Bedeutung gewonnen. Eingebürgert haben sich

bei uns Bezeichnungen wie Corporate Citizenship und Corporate Volunteering.

Ersteres bedeutet, dass sich die Firma am bürgerschaftlichen Engagement auf re-

gionaler oder überregionaler Ebene beteiligt und aus dieser Gesinnung heraus

Kunst, Kultur, soziale Einrichtungen, Jugendeinrichtungen usw. fördert. Beim

Corporate Volunteering geht es um den freiwilligen persönlichen Einsatz von

Firmenmitarbeiter/innen für das Allgemeinwohl. Firmenangehörige helfen etwa

mit, einen Spielplatz zu bauen oder einen Benefizmarathon für eine gute Sache

mitzulaufen. Mitarbeiter/innen wird für ehrenamtliche Aufgaben in Organisatio-

nen großzügig Freistellung gewährt, etwa für die Einsatzabteilung der freiwilligen

Feuerwehr oder die Mitwirkung an Konzepten zur Verschönerung der Stadt.

3.4 Stiftungen, Verbände, Organisationen

Stiftungen können operativ oder fördernd oder auch in beiden Bereichen zu-gleich

tätig sein. Rein operative Stiftungen beschränken sich auf die Finanzierung eige-

ner Projekte, reine Förderstiftungen fördern fremde Projekte. Förderstiftungen

können auch operativ tätig sein, müssen aber ihre Mittel überwiegend fördernd

einsetzen. Ebenso dürfen operativ tätige Stiftungen auch Dritte fördern, aber nicht

mit dem überwiegenden Teil ihrer Mittel, weil sie sonst zu Förderstiftungen wer-

den, was zu Satzungskonflikten führen kann.

Praxistipp:

In den Satzungen steuerbegünstigter Körperschaften muss deutlich gemacht

werden, ob sie überwiegend oder ausschließlich oder gar nicht gegenüber Drit-

Auch in Firmen

entscheiden Personen

Familien-

unternehmen

Stiftungen operativ

und fördernd

Praxistipp

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34 Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen?

ten fördernd tätig sind. Damit legen sich die Körperschaften für ihre tatsächli-

che Geschäftsführung fest.

Im Stiftungsbereich sind Förderstiftungen gesuchte Finanzierungspartner, die

auch für das Fundraising wichtig sind. Es erfordert schon gewisse Fachkenntnisse,

Stiftungen ausfindig zu machen, die bestimmte Projekte, Maßnahmen oder Insti-

tutionen fördern. Jede Stiftung hat ihre eigenen Förderrichtlinien und Prozeduren.

In den USA ist das Schreiben von Anträgen, das „grant writing“, auch angesichts

der noch größeren Vielfalt an Stiftungen hohe Kunst. Ein korrekt und vollständig

formulierter Antrag wirkt allemal professioneller als ein standardisiertes Rund-

schreiben. Kaum eine Stiftung wird sich die Mühe machen, nicht form- und frist-

gerecht eingereichte Anträge zu bearbeiten oder auf korrektes Format umzu-

schreiben, wenn nicht großes Interesse an einem Projekt oder einer Fördermaß-

nahme besteht. In der Regel muss damit gerechnet werden, dass Anträge mindes-

tens einmal abgewiesen, zur Korrektur zurückgeschickt oder in der Priorität so zu-

rückgestellt werden, dass sie in angemessenem Abstand noch einmal vorgelegt

werden müssen, wenn sie dann noch akut sind. Stiftungen verstehen sich auch sel-

ten als Dauerfinanzierer von Institutionen oder Maßnahmen, sondern leisten meist

Anlaufhilfe, durchaus über mehrere Jahre. Generell fördern Stiftungen lieber zeit-

lich befristete Projekte als Dauermaßnahmen. Priorität haben Projekte mit Multi-

plikationscharakter, das heißt solche, die beispielgebend für ähnliche Projekte

werden könnten. Weitere Priorität haben innovative Pionierprojekte, die bestimm-

te Maßnahmen zum ersten Mal ausprobieren und Neues verwirklichen.

Entscheidend für Projektbewilligungen sind häufig auch:

ein nachweisbarer Eigenanteil der geförderten Einrichtung an der Finanzie-

rung

Konkurrenzausschluss, das heißt keine zeitgleiche Förderung durch mit dem

Geldgeber konkurrierende Stiftungen oder Vereine

Beteiligung der öffentlichen Hand, um fachliche Kontrolle und Dauerhaftig-

keit des Projektes zu garantieren

hohe fachliche Qualifikation der Mitwirkenden und gute Reputation bei der

Durchführung ähnlicher Vorhaben

frühere Erfahrung erfolgreicher Zusammenarbeit

Recherchen nach geeigneten Förderstiftungen sind im „Verzeichnis Deutscher

Stiftungen“ des Bundesverbands Deutscher Stiftungen möglich, auch per Internet,

und in der Stiftungsdatenbank des Berliner Maecenata-Instituts. Auch über

Suchmaschinen im Internet gibt es Möglichkeiten, geeignete Stiftungen aufzuspü-

ren. Hilfreich als Anleitungs- und Nachschlagewerk ist der „Maecenata Stiftungs-

führer“ des Maecenata-Instituts.

Wichtig für Projekt-

bewilligungen

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Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen? 35

Verbände fördern Initiativen jeweils nach ihren Interessen und gründen oft auch

selbst gemeinnützige Körperschaften, um ihre Anliegen durch „unabhängige“ Ein-

richtungen in der Öffentlichkeit vertreten zu können. Besonders wichtig sind die

verbandseigenen und -nahen Forschungsinstitute. In Zusammenarbeit mit solchen

Forschungsinstituten ist die Finanzierung von Projekten möglich.

Zu den Organisationen, die fördernd tätig sind, gehören Serviceklubs wie Rotary,

Lions, Kiwanis, Zonta, Soroptimist und Round Table, zu deren Hauptaktivitäten

„Charity“ zählt, das heißt das wohltätige Wirken für die Allgemeinheit lokal und

weltweit, meist im sozialen oder künstlerischen Bereich. Auch andere Zirkel, die

Gutes tun, Frauenringe, Berufsvereinigungen, Zusammenschlüsse von Handel und

Gewerbe, können auf Unterstützung angesprochen werden.

Im lokalen Bereich lohnt es sich, die Stiftungen örtlicher Banken anzusprechen,

auf überregionaler Ebene die Stiftungen von Großbanken und Versicherungen, in

die oft erhebliche Mittel der stiftenden Unternehmen fließen.

3.5 Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaft kann mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptver-

fahrens zuständigen Gerichts und des oder der Beschuldigten bei einem Vergehen

vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem o-

der der Beschuldigten auferlegen, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützi-

gen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen, wenn diese Auflagen und Wei-

sungen geeignet sind, bei geringer Schuld das öffentliche Interesse an der Straf-

verfolgung zu beseitigen (§ 153 StPO). Ist bereits Klage erhoben, dann kann das

Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten das Ver-

fahren bis zum Ende der Hauptverhandlung gegen die Verhängung von Auflagen

einstellen. Im Falle der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56 b Absatz 1 und

2 des Strafgesetzbuches (StGB) kann das Gericht dem oder der Verurteilten Auf-

lagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Im Gna-

denverfahren kann der Gnadenbeauftragte beim Landgericht ebenso eine Geldauf-

lage verhängen. Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen gibt es

auch bei Jugendstrafen nach §§ 15, 23 und 45 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Von Parteien unrechtmäßig angenommene Spenden werden nach §§ 23 a und 25

des Parteiengesetzes an den Präsidenten oder die Präsidentin des Deutschen Bun-

destages weitergeleitet, der oder die sie an gemeinnützige Organisationen vertei-

len kann. Die in Verbindung mit dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl ak-

quirierten anonymen und daher illegalen Parteispenden an die CDU sind der bis-

her bekannteste Fall für solche Weiterleitungen.

Geldauflagen werden verhängt von Amtsgerichten, Landgerichten, Staatsanwalt-

schaften, von Finanzämtern für Steuerstrafsachen, von der Steuerfahndung und

vom Präsidenten des Deutschen Bundestages. Fundraising muss bei diesen Be-

Verbände fördern

Serviceklubs

Bei geringer Schuld

Geldauflagen nur bei

Strafsachen

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hörden ansetzen, besser noch bei den Entscheider/innen in Strafsachen, deren Zu-

ständigkeiten allerdings laufend wechseln. Bei Zivilsachen gibt es keine Geldauf-

lagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Nicht ganz korrekt ist die Ver-

wendung der Begriffe Geldbußen und Bußgelder bei der Zuteilung von Geldauf-

lagen an gemeinnützige Organisationen, weil Bußgelder nur als Ahndung von

Ordnungswidrigkeiten verhängt werden und ausschließlich in der Staatskasse lan-

den. Auch Geldstrafen, die bei Verurteilung verhängt werden, gehen fast aus-

schließlich an die Staatskasse.

Geldauflagen werden im Einvernehmen mit Beschuldigten ausgesprochen, und

die Zahler können manchmal mit entscheiden, an welche Organisationen die Gel-

der gehen oder für welche Zwecke sie verwendet werden sollen.

An Geldauflagen interessierte Organisationen sollten sich zunächst in das bei den

Oberlandesgerichten geführte „Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als

Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren“ ein-

tragen lassen. Es gibt dort Listen für Organisationen, die überregional arbeiten,

und Listen für regional tätige. Die Listen der überregionalen Organisationen wer-

den bei den Oberlandesgerichten, die der regionalen bei Landgerichten geführt.

Nach Beantragung der Eintragung bei den Oberlandesgerichten erfahren die Or-

ganisationen, in welche Listen sie eingetragen sind.

Die Listen werden jährlich aktualisiert und dienen Richter/innen und Staatsan-

wält/innen als Entscheidungshilfen. Sie sind aber nicht daran gebunden. Listen

gehen auch an die örtlich zuständigen Finanzämter für Steuerstrafsachen und

Steuerfahndung. Grundsätzlich können Geldauflagen auch Organisationen zuge-

wiesen werden, die sich nicht auf den Listen befinden. Voraussetzung ist in jedem

Fall jedoch die finanzamtlich erfolgte Anerkennung der Gemeinnützigkeit der

empfangenden Organisation.

Die Form der Registrierung ist von Oberlandesgericht (OLG) zu Oberlandesge-

richt verschieden und sollte dort erfragt bzw. auf der Website des jeweiligen OLG

eingesehen werden. Um an die Entscheider/innen für Geldauflagen zu gelangen,

müssen nicht alle 25.000 Richter/innen und Staatsanwält/innen angeschrieben

werden, die im „Handbuch der Justiz“ enthalten sind. Entscheider/innen sind ja

nur an bestimmten Gerichten und dort nur in bestimmten Geschäftsbereichen tä-

tig. Es gibt auf Akquise von Geldauflagen spezialisierte Agenturen, die aktuelle

Listen vorhalten.

Organisationen können juristischen Zeitschriften Prospekte beilegen. Vor allem

sollten sie Richter/innen und Staatsanwält/innen in den Reihen der eigenen Mit-

glieder und Fördernden ansprechen.

Wenn die Einstellung eines großen Verfahrens gegen hohe Geldauflagen ansteht

wie im sogenannten Mannesmann-Prozess, einem Wirtschaftsstrafverfahren, das

von 2004 bis 2006 vor dem Landgericht Düsseldorf lief, sollten Organisationen

Im Einvernehmen mit

Beschuldigten

In Listen eintragen

lassen

Richter/innen und

Staatsanwält/innen in

den Reihen der

eigenen Mitglieder

und Fördernden

ansprechen

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Kapitel 3: Woher kommen Fördermittel für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen? 37

sich rechtzeitig mit den Geschäftsstellen der zuständigen Gerichte in Verbindung

setzen. Beim Mannesmann-Prozess wurden Geldauflagen in Höhe von mehr als

2,3 Millionen Euro an 350 gemeinnützige Einrichtungen verteilt; weitere knapp

3,5 Millionen Euro flossen an die Staatskasse. Bei der Einstellung des Verfahrens

gegen den Formel-1-Geschäftsführer Bernie Ecclestone im August 2014 durch das

Landgericht München gingen eine Million Euro an eine Kinderhospizstiftung.

Praxistipp:

Um Gerichten die Zuteilung von Geldauflagen zu erleichtern, nehmen sie zur

Vereinfachung des Zahlungsverkehrs gerne vorgedruckte Überweisungsträger,

die im Betreff den Vordruck „Aktenzeichen“ und „keine Spende“ enthalten, mit

den Kontoangaben der zu bedenkenden Organisation entgegen.

Beliebt sind bei Gericht auch kleinformatige Aufkleber, die die Anschrift der

Einrichtung und deren Konto enthalten und von Gerichtsmitarbeitern gerne auf

die betreffenden Formulare geklebt werden, die die Beschuldigten zur Zahlung

ihrer Auflagen erhalten.

Am wichtigsten fürs Geldauflagenmarketing ist der persönliche Kontaktaufbau zu

Richter/innen und Staatsanwält/innen, die allerdings arbeitsmäßig stark belastet

und selten zu erreichen sind. Hier sind hohe Diskretion angesagt und viel Geduld

beim Aufbau der Beziehungen und beim Halten von Verbindungen. Es darf auch

nie der Anschein entstehen, dass Organisationen Richter/innen oder Staatsan-

wält/innen bedrängen, um Geldauflagen zu erhalten. Einer Einladung von Ent-

scheidungsträger/innen zum Tag der offenen Tür oder zu einer Exkursion ins Na-

turschutzgebiet ohne besonderen Aufwand steht jedoch nichts entgegen.

Mit zunehmender Professionalisierung des Geldauflagenmarketings ist allerdings

zu erwarten, dass die Höhe der Zuweisungen an einzelne Organisationen sinken

wird bzw. die Zuweisenden routinemäßig die begünstigten Organisationen wech-

seln werden, die sie bedenken, um den Vorwurf der Begünstigung zu vermeiden.

Auch besteht die Tendenz, dass Gerichte von übergeordneten Stellen angewiesen

werden, Verfahren zunehmend zugunsten der Staatskasse einzustellen, um die

Staatsfinanzen aufzubessern.

Übungsaufgabe 5:

Beschreiben Sie, wie Sie herausfinden, welche öffentlichen Förderprogramme

es in Deutschland für Ihr Projekt gibt.

Praxistipp

Hohe Diskretion

Übungsaufgabe