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G-Zl.: 2005-KTV/STUTT-EX-0208/EBA D-Nr.: 500002/0000 Seite 1 von 7 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung des TÜV Österreich. T e i l e g u t a c h t e n Nr. 2005-KTV/STUTT-EX-0208/EBA über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang : Spurverbreiterung durch Distanzscheiben vom Typ : FK des Herstellers FK-Automotive GmbH Kuchengrund 10 D-71522 Backnang 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr Prüfzentrum Wien A-1230 Wien Deutschstraße 10 Telefon: +43 1 / 610 91-0 Fax: DW 6555 eMail: [email protected] Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Albrecht W. Eberts Tel: +49/711/707092-75 [email protected] Akkreditiert als: Prüfstelle, Überwachungsstelle, Zertifizierungsstelle; Kalibrierstelle Notified Body 0408 Vereinssitz und Geschäftsführung: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich Tel.: +43 (1)514 07-0 Fax: DW 6005 [email protected] http://www.tuev.at Geschäftsstellen in Bludenz, Dornbirn, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Lauterach, Linz, Marz, Salzburg, St. Pölten, Wels, Wien und Filderstadt (D) Tochtergesellschaften in Athen, Budapest, München, Prag, Teheran und Wien Bankverbindung Bernhauser Bank eG Kto. 16682009 BLZ. 61262345 UID DE 813889568

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D-Nr.: 500002/0000

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T e i l e g u t a c h t e n

Nr. 2005-KTV/STUTT-EX-0208/EBA

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für den Änderungsumfang : Spurverbreiterung durch Distanzscheiben

vom Typ : FK

des Herstellers

FK-Automotive GmbH

Kuchengrund 10

D-71522 Backnang

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr Prüfzentrum Wien A-1230 Wien Deutschstraße 10 Telefon: +43 1 / 610 91-0 Fax: DW 6555 eMail: [email protected] Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Albrecht W. Eberts Tel: +49/711/707092-75 [email protected] Akkreditiert als: Prüfstelle, Überwachungsstelle, Zertifizierungsstelle; Kalibrierstelle Notified Body 0408 Vereinssitz und Geschäftsführung: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich Tel.: +43 (1)514 07-0 Fax: DW 6005 [email protected] http://www.tuev.at Geschäftsstellen in Bludenz, Dornbirn, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Lauterach, Linz, Marz, Salzburg, St. Pölten, Wels, Wien und Filderstadt (D) Tochtergesellschaften in Athen, Budapest, München, Prag, Teheran und Wien Bankverbindung Bernhauser Bank eG Kto. 16682009 BLZ. 61262345 UID DE 813889568

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Berichtigung der Fahrzeugpapiere Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen. I. Verwendungsbereich Siehe Anlagen A Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: Die Distanzscheiben sind geeignet an Fahrzeugen der genannten Typen, deren zul. Achslasten bei Verwendung von Stahlscheibenräder 1200 und bei Aluminiumrädern 1450 kg nicht überschreitet. II. Beschreibung der Distanzscheiben

Typ : FK Ausführungen : siehe Anlage A System A : Funktion als Unterlegscheibe.

Die Verbindung erfolgt durch längere Radschrauben bzw. Stehbolzen. mit/ohne wiederholter Mittenzentrierung

System B : Die Distanzscheiben werden mittels mitgelieferten Radschrauben auf die

Radnabe montiert. Die Befestigung des Rades an der Distanzscheibe erfolgt mit den Serienradschrauben.

System B+ : Wie System B, jedoch mit eingepressten Stahlgewindehülsen Kennzeichnung : FK und Ausführungsnummer (siehe Anlagen A) Art der Kennzeichnung : Einprägung ww. Aufdruck oder Aufkleber Ort der Kennzeichnung : auf der Scheibenmantelfläche

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Technische Daten

Abmessungen : siehe Anlage A Werkstoff : AlCuMgPb F38 Befestigung : Befestigung erfolgt durch entsprechende für die Räder in Verbindung mit

den Distanzscheiben geeignete Radschrauben bzw. Radbolzen mit einer

Festigkeitsklasse mindestens 10.9 Die Anzugsmomente sind der Anbauanleitung zu entnehmen. Vorgabe der tragenden Gewindelänge:

Gewinde tragende Gewindelänge M12 x 1,5 9,6 mm M12 x 1,25 9,6 mm M14 x 1,5 11,2 mm

III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen • Geprüfte Rad-Reifenkombinationen: siehe Anlage A. • Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage

in den Anlagen aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

• Bei Verwendung von Sonderrädern in Verbindung mit den Distanzscheiben sind folgende Punkte

zu beachten:

- Ein Teilegutachten/ABE über das Sonderrad ist vorzulegen. - Die verwendeten Befestigungsteile müssen den Angaben unter Punkt II entsprechen. - Es sind nur die Rad-Reifen-Kombinationen zulässig, die sowohl im Rad-Teilegutachten/Rad- ABE als auch in diesem Distanzscheiben-Gutachten für den Fahrzeugtyp freigegeben sind.

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IV. Hinweise und Auflagen Auflagen und Hinweise für den Hersteller • Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Bei Verkleinerung ist auf die Lesbarkeit zu

achten. • Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von

Prüfmuster und Handelsware. • Die Bezieher der Distanzscheiben sind in der mit zu liefernden Montageanleitung auf die Auflagen

und Hinweise sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radschrauben bzw. Radmuttern hinzuweisen

Auflagen und Hinweise für den Einbau • Vor Einbaubeginn ist zu prüfen, ob das Fahrzeug im Verwendungsbereich (siehe Anlage A) dieses

Teilegutachtens enthalten ist. Dabei ist besonders die Art der Befestigung, die Zentrierung und der Lochkreisdurchmesser zu vergleichen.

• Die vorgeschriebenen Anzugsmomente laut Herstellerangabe sind genau zu beachten. Bei

Nichteinhaltung kann die Betriebsfestigkeit der Distanzscheiben beeinträchtigt werden. • Die Montage der Distanzscheiben und Räder muss entsprechend der Montageanleitung des

Herstellers erfolgen. • Auf eine ausreichende Freigängigkeit der Distanzscheiben bzw. der verwendeten Rad-Reifen-

Kombination zu Brems- (mind. 3mm) und Fahrwerksteilen (mind. 5mm) ist zu achten. • Die erforderliche tragende Gewindelänge der Radschrauben ist zu beachten.

• Bei der Montage sind vorhandene Korrosionsrückstände von der Nabe bzw. vom

Radanschlussfläche zu entfernen. • Vorhandene Zentrierstifte sind zu entfernen. • Nach 200 km Fahrstrecke sind die Anzugsmomente zu überprüfen

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Auflagen und Hinweise für die Änderungsabnahme • Auf fachgerechten Einbau entsprechend der mitzuliefernden Montageanleitung ist zu achten. • Auf ausreichende Freigängigkeit der Räder zu umliegenden Fahrzeugteilen ist zu achten. • Es ist auf ausreichende Radabdeckungen zu achten. • Es ist auf die Einhaltung der Auflagen entsprechend Anlage A zu achten. • Falls sich die Breite des Fahrzeugs durch den Umbau ändert, ist diese neue zu bestimmen. Auflagen und Hinweise für den Fahrzeughalter • Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten. • Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Bei Fahrzeugen, deren Breite sich nicht ändert gilt: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich. Sollte die Berichtigung auf Wunsch des Fahrzeughalters erfolgen, wird folgender Wortlaut vorgeschlagen:

Ziffer Eintragung

33 ZIFFER 20 BIS 23: AUCH GENEHM. V/H: .../...R... AUF RAD (...x...) ET(...), (Typ) MIT

DISTANZSCHEIBE (Dicke), der FK-AUTOMOTIVE GMBH, KENNZ. ...****

Bei Fahrzeugen deren Breite sich ändert gilt: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

Ziffer Eintragung

13 B neue Fahrzeugbreite

33 ZIFFER 20 BIS 23: AUCH GENEHM. V/H: .../...R... AUF RAD (...x...) ET(...), (Typ) MIT

DISTANZSCHEIBE (Dicke), der FK-AUTOMOTIVE GMBH, KENNZ. ...****

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V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Prüfungen wurden gemäß dem VdTÜV – Merkblatt 751 „Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“, Ausgabe 05. 2000 durchgeführt. • Betriebsfestigkeit: Die Betriebsfestigkeit der Distanzscheiben wurde mit Gutachten 366-0125-98-MURD der TÜV Automotive GmbH nachgewiesen. • Fahrverhalten im leeren und beladenen Zustand Bei Verwendung der beschriebenen Fahrzeugteile in Verbindung mit verschiedenen Rad/Reifen-kombinationen wurde kein kritischer Fahrzustand festgestellt. Kriterien des Fahrkomforts blieben bei der Prüfung unberücksichtigt. VI. Anlagen Anlage A: Verwendungsbereich und fahrzeugbezogene Auflagen und Hinweise Anlage B: Erläuterungen zu den Auflagen und Hinweisen

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VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (FK-Automotive GmbH) hat den Nachweis (Zertifikats Nr. 70 102 M 2479 TMS, Zertifizierungsstelle der TÜV Management Service GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 7 und darf nur komplett mit der für das betroffene Fahrzeug passenden Anlage A und der Anlage B und im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte.

Filderstadt, 27.04.2005

TÜV Österreich

Geschäftsbereich Kraftfahrtechnik und Verkehr

Institut für Kraftfahrtechnik / Gefahrgutwesen

Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

KBA-P 00055-00

Der Zeichnungsberechtigte Der Prüfer

Dipl.-Ing. ABEL Dipl.-Ing. EBERTS

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Anlage A-AUDI 2 1. Geprüfte Distanzscheiben

Ausführung Verbr. / Achse [mm]

Mitten- zentrierung

System Lochzahl/

Lochkreis-∅ [mm]

Mittenloch-∅ [mm]

FK015 03 6 ohne A 5/112 57,1

FK015 05 10 ohne A 5/112 57,1

FK015 08 16 ohne A 5/112 57,1

FK015 10 20 ohne A 5/112 57,1

FK015 10Z 20 mit A 5/112 57,1

FK015 13 26 ohne A 5/112 57,1

FK015 13Z 26 mit A 5/112 57,1

FK015 15Z 30 mit A 5/112 57,1

FK015 15BZ 30 mit B 5/112 57,1

FK015 15BZ+ 30 mit B+ 5/112 57,1

FK015 17Z 34 mit A 5/112 57,1

FK015 17BZ 34 mit B 5/112 57,1

FK015 17BZ+ 34 mit B+ 5/112 57,1

FK015 20Z 40 mit A 5/112 57,1

FK015 20BZ 40 mit B 5/112 57,1

FK015 20BZ+ 40 mit B+ 5/112 57,1

FK015 25Z 50 mit B 5/112 57,1

FK015 25Z+ 50 mit B+ 5/112 57,1

FK015 30Z 60 mit B 5/112 57,1

FK015 30Z+ 60 mit B+ 5/112 57,1

FK015 35Z 70 mit B 5/112 57,1

FK015 35Z+ 70 mit B+ 5/112 57,1

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2. Verwendungsbereich 2.1. Audi 80 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

80 Quattro 80

80 Coupé

89 Q B4

E399 E399/1 F899

F899/1

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.1.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

Max. Reifenbreite

Norm

Max. Felgenmaul-weite [Zoll]

Min. Gesamt – ET [mm]

Auflagen und Hinweise

1 und 2 205 7 30 FV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 32 FV1, FH1, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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2.2. Audi A3 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen A3,

A3 Quattro 8P e1*2001/116*0217*.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.2.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 205 6,5 38 S04; S25, Zb5 1 und 2 205 7 41 S04; S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 44 S04; S25, Zb5 1 und 2 205 6 33 FH1; S04; S25, Zb5 1 und 2 205 7 38 FH1; S04; S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 41 FH1; S04; S25, Zb5 1 und 2 205 7 33 FH1; RH1; RV1; S04; S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 36 FH1; RH1; RV1; S04; S25, Zb5

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2.3. Audi A4 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen A4, S4

A4, S4 Quattro A4, S4 Avant

B5 e1*93/81*0013*.. e1*98/14*0013*..

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.3.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 195 6 30 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 33 S04, S25, Zb5 1 und 2 215 8 35 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 30 RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 8 30 FH5, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 35 FH5, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 30 FH6, FH3, FV2, RH1, RV2, S04, S25, Zb5

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2.4. Audi A4 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

A4 A4 Cabrio

8E 8H

e1*98/14*0151*.. e1*2001/116*015.. e1*98/14*0177*..

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.4.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 215 7,5 25 S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8 32 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 7,5 37 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 35 FH5, FV1, FV5, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 7,5 25 FH5, FV1, FV5, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 30 FH3, FH6, FV2, FV6, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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2.5. Audi RS4 Fahrzeughersteller : QUATTRO

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen Audi RS4 Avant B5 e1*98/14*0105*.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.5.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 225 7,5 5 S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 10 S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9,5 20 RH1, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 265 9,5 20 RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 7 FH5, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9,5 15 FH5, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 265 9,5 15 FH6, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 5 FH3, FH6, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9,5 10 FH3, FH6, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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2.6. Audi 100/200 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

100 200

44 44Q

C727, C727/1 D403

D403/1

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.6.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 185 6 30 AU2, LZ5, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 38 AU2, FH1, LZ5, S04, S25, Zb5 1 und 2 185 6 25 AU2, LZ5, RH1, RV1, S04, S25, Zb5

1 und 2 205 7 25 AU2, FH2, FH3, FV1, LZ5, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

1 und 2 225 8 35 AU2, FH2, FH3, FH6, LZ5, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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2.7. Audi 100/A6 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen 100 A6

C4 F619

F619/1 alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.7.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 195 6 25 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 30 S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7,5 30 FH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7,5 25 FH1, FV1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 25 FH2, FV2, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7,5 20 FH2, FV2, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 195 6 20 FH1, FV1, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 20 FH2, FH4, FV2, FV4, RH1, RV1, S04, S25, Zb5

1 und 2 245 8 30 FH2, FH4, FH7, FV2, FV3, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

1 und 2 245 8 25 FH2, FH4, FH7, FV2, FV4, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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2.8. Audi A6 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

Audi A6 4B e1*96/27*0051*.. e1*98/14*0051*..

e1*2001/116*0051*.. alle außer Allroad

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.8.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen 2.8.1.1 Fahrzeuge mit 4- und 6-Zylinder Motoren (92 – 169 kW)

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 195 6 25 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 30 S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7 35 S04, S25, Zb5 1 und 2 195 6 20 FV1, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 25 FV1, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7 30 FV1, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 195 6 15 FH3, FV2, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 20 FH3, FV2, RH2,RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7 25 FH3, FV2, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 35 FH3, FH5, FV1, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 30 FH4, FH6, FV2, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 195 6 10 FH4, FV2, FV3, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 15 FH4, FV2, FV3, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7 20 FH4, FV2, FV3, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 25 FH4, FH6, FV2, FV3, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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2.8.1.2 Fahrzeuge mit 8-Zylinder Motoren (191 – 250 kW)

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 235 8 25 RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9 30 FH5, RH1, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8 20 FH5, RH1, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9 25 FH3, FH6, RH1, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8 15 FH3, FH6, FV1, RH1, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9 20 FH4, FH6, FV2, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8 10 FH4, FH6, FV2, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9 20 FH4, FH6, FV2, FV3, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

2.9. Audi Allroad Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen Audi A6 Allroad 4B e1*98/14*0051*.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.9.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 215 6,5 6 S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8,5 15 S04, S25, Zb5 1 und 2 215 6,5 1 RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8,5 5 RV1, S04, S25, Zb5

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2.10. Audi A6 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen Audi A6 4F e1*2001/116*0254*.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.10.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 205 7 20 S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 35 S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8 38 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 19 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 27 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 30 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8 33 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 40 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 25 FH3, FH5, FH9, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8 28 FH3, FH5, FH9, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 7 22 FH3, FH5, FH9, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 33 FH3, FH5, FH9, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 19 FH4, FH5, FH9, FV4, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8 19 FH4, FH5, FH9, FV4, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8,5 20 FH4, FH5, FH9, FV4, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 23 FH4, FH5, FH9, FV4, RH1, RV1, S04, S25, Zb5

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2.11. Audi A8 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

A8 D2 e1*93/81*0005*.. e1*98/14*0005*..

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.11.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 225 8 30 S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8,5 35 S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8 25 FV1, RV1, RH1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8 20 FV1, RV2, RH2, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8,5 30 FV5, FH5, RV1, RH1, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9 30 FV6, FH6, RV2, RH1, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8,5 20 FV2, FV6, FH4, FH6, RV2, RH2, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 9 25 FV1, FV6, FH4, FH6, RV2, RH1, S04, S25, Zb5 1 und 2 245 8,5 25 FV1, FV6, FH3, FH6, RV2, RH2, S04, S25, Zb5

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2.12. Audi A8 Fahrzeughersteller : AUDI

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen A8 A8L

4E e1*2001/116*0198*.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Die Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.12.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 235 7,5 25 S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8 28 S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 37 S04, S25, Zb5 1 und 2 235 7,5 24 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8 24 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 255 8,5 30 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 275 9 31 FH5, FV6, RH1, RV1, S04, S25, Zb5

1 und 2 255 8,5 24 FH4, FH5, FH15, FV6, RH1, RV1, S04, S25, Zb5

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Anlage A-SEAT 3 1. Geprüfte Distanzscheiben

Ausführung Verbr. / Achse [mm]

Mitten- zentrierung

System Lochzahl/

Lochkreis-∅ [mm]

Mittenloch-∅ [mm]

FK015 03 6 ohne A 5/112 57,1 FK015 05 10 ohne A 5/112 57,1 FK015 08 16 ohne A 5/112 57,1 FK015 10 20 ohne A 5/112 57,1

FK015 10Z 20 mit A 5/112 57,1 FK015 13 26 ohne A 5/112 57,1

FK015 13Z 26 mit A 5/112 57,1 FK015 15Z 30 mit A 5/112 57,1 FK015 15BZ 30 mit B 5/112 57,1

FK015 15BZ+ 30 mit B+ 5/112 57,1 FK015 17Z 34 mit A 5/112 57,1 FK015 17BZ 34 mit B 5/112 57,1

FK015 17BZ+ 34 mit B+ 5/112 57,1 FK015 20Z 40 mit A 5/112 57,1 FK015 20BZ 40 mit B 5/112 57,1

FK015 20BZ+ 40 mit B+ 5/112 57,1 FK015 25Z 50 mit B 5/112 57,1

FK015 25Z+ 50 mit B+ 5/112 57,1 FK015 30Z 60 mit B 5/112 57,1

FK015 30Z+ 60 mit B+ 5/112 57,1 FK015 35Z 70 mit B 5/112 57,1

FK015 35Z+ 70 mit B 5/112 57,1

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2. Verwendungsbereich 2.1. Seat Alhambra Fahrzeughersteller : Seat (E) Handels-bezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

ALHAMBA 7MS e1*95/54*0036*.. e1*98/14*0036*..

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.1.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 + 2 195 6 37 S04, S25, Zb5 1 + 2 215 7,5 40 FH1, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 + 2 225 7,5 32 FH2, FH12, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 + 2 235 8,5 35 FH2, FH12, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 + 2 215 7,5 37 FH2, FH12, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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Anlage A-SKODA 3 1. Geprüfte Distanzscheiben

Ausführung Verbr. / Achse [mm]

Mitten- zentrierung

System Lochzahl/

Lochkreis-∅ [mm]

Mittenloch-∅ [mm]

FK015 03 6 ohne A 5/112 57,1 FK015 05 10 ohne A 5/112 57,1 FK015 08 16 ohne A 5/112 57,1 FK015 10 20 ohne A 5/112 57,1

FK015 10Z 20 mit A 5/112 57,1 FK015 13 26 ohne A 5/112 57,1

FK015 13Z 26 mit A 5/112 57,1 FK015 15Z 30 mit A 5/112 57,1 FK015 15BZ 30 mit B 5/112 57,1

FK015 15BZ+ 30 mit B+ 5/112 57,1 FK015 17Z 34 mit A 5/112 57,1 FK015 17BZ 34 mit B 5/112 57,1

FK015 17BZ+ 34 mit B 5/112 57,1 FK015 20Z 40 mit A 5/112 57,1 FK015 20BZ 40 mit B 5/112 57,1

FK015 20BZ+ 40 mit B+ 5/112 57,1 FK015 25Z 50 mit B 5/112 57,1

FK015 25Z+ 50 mit B+ 5/112 57,1 FK015 30Z 60 mit B 5/112 57,1

FK015 30Z+ 60 mit B+ 5/112 57,1 FK015 35Z 70 mit B 5/112 57,1

FK015 35Z+ 70 mit B+ 5/112 57,1

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2. Verwendungsbereich 2.1. Skoda Superb Fahrzeughersteller : Skoda (CZ)

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen SUPERB 3U e11*98/14*0187*.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.1.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 205 6 20 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 24 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 22 FH5, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 21 FH6, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 22 FH6, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 21 FH4, FH6, RH2, RV2, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 25 FH3, FH6, RH1, RV2, S04, S25, Zb5

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Anlage A-VW 3 1. Geprüfte Distanzscheiben

Ausführung Verbr. / Achse [mm]

Mitten- zentrierung

System Lochzahl/

Lochkreis-∅ [mm]

Mittenloch-∅ [mm]

FK015 03 6 ohne A 5/112 57,1

FK015 05 10 ohne A 5/112 57,1

FK015 08 16 ohne A 5/112 57,1

FK015 10 20 ohne A 5/112 57,1

FK015 10Z 20 mit A 5/112 57,1

FK015 13 26 ohne A 5/112 57,1

FK015 13Z 26 mit A 5/112 57,1

FK015 15Z 30 mit A 5/112 57,1

FK015 15BZ 30 mit B 5/112 57,1

FK015 15BZ+ 30 mit B+ 5/112 57,1

FK015 17Z 34 mit A 5/112 57,1

FK015 17BZ 34 mit B 5/112 57,1

FK015 17BZ+ 34 mit B 5/112 57,1

FK015 20Z 40 mit A 5/112 57,1

FK015 20BZ 40 mit B 5/112 57,1

FK015 20BZ+ 40 mit B+ 5/112 57,1

FK015 25Z 50 mit B 5/112 57,1

FK015 25Z+ 50 mit B+ 5/112 57,1

FK015 30Z 60 mit B 5/112 57,1

FK015 30Z+ 60 mit B+ 5/112 57,1

FK015 35Z 70 mit B 5/112 57,1

FK015 35Z+ 70 mit B+ 5/112 57,1

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2. Verwendungsbereich 2.1. VW Sharan Fahrzeughersteller : Volkswagen VW

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

VW Sharan 7M e1*93/81*0023*.. e1*95/54*0023*.. e1*98/14*0023*..

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.1.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 195 6 37 S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7,5 40 FH1, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7,5 37 FH2, FH12, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 37 FH2, FH12, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7,5 37 FH2, FH12, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

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2.2. VW Passat Fahrzeughersteller : Volkswagen-VW

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen

PASSAT 3B e1*95/54*0043*.. e1*98/14*0043*..

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.2.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 215 7,5 37 S04, S25, Zb5 1 und 2 195 6 30 RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8 35 FV1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 30 RH1, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8 30 FV2, FV3, RH1, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 215 7,5 30 FV2, FH3, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 37 FH3, FV2, FV3, RH1, RV2, S04, S25, Zb5

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2.3. VW Passat Fahrzeughersteller : Volkswagen-VW

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen 3BG e1*98/14*0157*..

PASSAT 3BS e1*98/14*0173*..

alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.3.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 195 6 25 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 30 S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 35 S04, S25, Zb5 1 und 2 195 6 21 RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 7 25 RV2, S04, S25, Zb5, 1 und 2 225 7 30 FH5, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 35 FH6, FV2, FV3, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 8,5 30 FH6, FH12, FV2, FV3, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 25 FH3, FH6, FV1, RH2, RV2, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 21 FH4, FH6, FV2, RH2, RV2, S04, S25, Zb5

1 und 2 235 8,5 30 FH4, FH6, FH12, FV2, FV4, RH1, RV2,

S04,S25, Zb5 1 und 2 235 8,5 35 FH3, FH6, FH12, FV2, FV3, RV2, S04, S25, Zb5

1 und 2 225 8,5 21 FH4, FH6, FH12, FV2, FV4, RH2, RV2, S04,

S25, Zb5

1 und 2 225 8,5 25 FH3, FH6, FH12, FV2, FV3, RH1, RV2, S04,

S25, Zb5

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2.5. VW Golf V Fahrzeughersteller : Volkswagen-VW

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen GOLF V 1K e1*2001/116*0242*.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.5.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 195 6 31 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 6,5 38 S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 44 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 6,5 35 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 39 RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 205 6,5 31 FH10, RH1, RV1, S04, S25, Zb5 1 und 2 225 7 31 FH10, RH1, RV1, S04, S25, Zb5

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2.6. VW Touran Fahrzeughersteller : Volkswagen-VW

Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr.:/EG-BE-Nr.: Ausführungen TOURAN 1T E1*2001/116*0242.. alle

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an Fahrzeugen: -keine- Spurweitenänderung: Für Spurweitenänderungen liegen innerhalb von 2%. 2.6.1. Angaben zu den geprüften Rad-Reifenkombinationen

Fzg.- Achse

max. Reifenbreite

Norm

max. Felgen-maulweite

[Zoll]

min. Gesamt – ET

[mm] Auflagen und Hinweise

1 und 2 195 6 32 S04, S25, Zb5 1 und 2 205 6,5 42 S04, S25, Zb5 1 und 2 195 6 31 FH10, RH1, RV1, S04, S25, Zb5

1 und 2 225 7 31 FH1, FH9, FH10, FV1, RH1, RV1, S04, S25,

Zb5

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Anlage B

Erläuterungen zu den Auflagen und Hinweise

BT1 Die Bremstrommelbefestigungsschrauben sind durch Senkkopfschrauben zu ersetzen. DZ1 Eventuell serienmäßig vorhandene Distanzscheiben, Sicherungsringe bzw. Zentrierstifte oder

Schaulochabdeckungen bei Trommelbremsen, die die flächige Auflage der Spurverbreiterung verhindern, sind zu entfernen.

FH1 An Achse 2 sind bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH2 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängig-

keit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH3 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH4 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH5 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befesti-gungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH6 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

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FH7 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen durch Nacharbeit der Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH8 Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichen-

de Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH9 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt eine ausrei-chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann ver-zichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH10 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FH11 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeit der Heckschürzenbefestigung eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH12 Durch Nacharbeit der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-

Reifenkombination herzustellen. FH13 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeit der Radhäuser innen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversu-che (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausrei-chend ist.

FH14 Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser innen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-

Reifenkombination herzustellen. FH15 Durch Aufweiten der hinteren Radhäuser ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-

Reifenkombination herzustellen.

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FH16 Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser kann die Funktionsfähigkeit der seitlichen Schiebetü-ren beeinträchtigt sein. Durch Nacharbeit der Schiebetüren oder andere geeignete Maßnah-men (Umbausatz) sind die Funktionsfähigkeit der Türen und eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

FH17 An Achse 2 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Ausstellen der Kotflügelkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversu-che (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausrei-chend ist.

FH18 An Achse 2 ist durch Ausstellen der Kotflügelkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-

Reifen-Kombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH19 Durch Nacharbeit der Radhäuser an Achse 2 ist unter Umständen die Türdichtungsabdeckung in der hinteren Tür anzupassen. Ein einwandfreies Schließen der Türen ist zu überprüfen.

FH20 Durch Nacharbeit der Verkleidung des Tankeinfüllrohres ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FH21 Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser am Übergang zu den Schwellerverkleidungen und der Befestigungsteile ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustel-len.

FV1 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FV2 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten bzw. Ausstellen der Radhausausschnittkanten eine ausrei-

chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. FV3 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende Freigän-gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden,

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wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

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FV4 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. der inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

FV5 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befesti-gungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

FV6 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Evtl. vorhandene Abdeckungen des Luftansaugtrakts oder der lichttechnischen Einrichtung müssen erhalten bleiben.

FV7 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeit der Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ausreichend ist.

FV8 Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausrei-

chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

FV9 Der vordere Stoßfänger ist auszustellen und um ca. 10 mm nach vorne zu versetzen bzw. durch andere geeignete Maßnahmen, wie z.B. Ausschneiden des Stoßfängers eine ausreichende Freigängigkeit der Räder an Achse 1 sicher zu stellen. Die Maßnahmen sind durch entsprechen-de Kreisfahrten zu prüfen.

FV10 An Achse 1 ist bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und

Reifen durch Nacharbeit der Radhäuser innen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversu-che (beladen) nachgewiesen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausrei-chend ist.

FV11 Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser innen ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-

Reifenkombination herzustellen. FV12 Ins Radhaus ragende Kanten von Kotflügelverbreiterungen bzw. Kunststoffkotflügeln sind zu

kürzen, um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

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FV13 Serienmäßig vorhandene oder nachträglich montierte Schmutzfänger sind zu demontieren oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Freigängigkeit der Räder an Achse 1 zu gewährleisten. Die Maßnahmen sind durch entsprechende Kreisfahrten zu prüfen.

FV14 Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich zur Frontschürze sind hervorstehende

Befestigungsteile und Kanten zu entfernen bzw. zu kürzen, um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

FV15 Durch Nacharbeit der Halterung des Spritzschutzes an Achse 1 sind hervorstehende Befesti-

gungsteile und Kanten zu entfernen bzw. zu kürzen, um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L1 Bei ungünstigen Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen am Fahrzeug und Reifen ist durch

Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Auf eine Nacharbeit kann verzichtet werden, wenn durch Fahrversuche (beladen) nachgewie-sen wird, dass die Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination ausreichend ist.

L2 Durch Begrenzen des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-

Reifenkombination herzustellen. Soweit der Abstand zu Lenkungsteilen ausreichend ist, kann durch Nacharbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite (Fußraum) eine Freigängigkeit hergestellt werden.

L3 Bei Fahrzeugen mit 4-Rad-Lenkung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-

Reifenkombination durch Kreisfahrten gesondert zu überprüfen. M1 Bei Montage von Spurverbreiterungen über 30mm nur an Achse 2 wurden die Auswirkungen

auf Allradmechanik und Fahrdynamik nicht geprüft.. Eine Differenz von mehr als 30mm Spur-verbreiterung von Achse 1 zu Achse 2 kann zu technischen Problemen bei der Allradmechanik führen. Es ist eine Bestätigung eines anerkannten Fachbetriebes über die Unbedenklichkeit der Montage vorzulegen.

M2 Bei Befestigung der Spurverbreiterung System 3 am fahrzeugseitigen Befestigungsflansch ist bei

Verwendung von Rädern ohne entsprechende Taschen zu beachten, dass die Mutternköpfe bzw. Schraubenköpfe und/oder Stehbolzen nicht über die äußere Distanzringebene hinausragen und das Rad flächig anliegt.. Dies ist vor allem bei Spurverbreiterungen mit einer Stärke unter 30mm der zu beachten.

M3 Vorhandene Halteclips an den Radbolzen sind zu entfernen. M4 Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe ist ein Mindestabstand zwischen Reifen und Getriebe-

deckel von 5mm zu beachten. Soweit der Abstand geringer ist, ist eine größere Spurverbreite-rung zu wählen bzw. eine Montage nicht möglich.

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G-Zl.: 2005-KTV/STUTT-EX-0208/EBA

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M5 Bei Fahrzeugen die serienmäßig mit Radschrauben bzw. Radmuttern mit losem Bund (unver-

lierbarer Kegel- oder Kugelbund) ausgerüstet sind, sind im Umrüstfall, für System 2 und 5 ent-sprechend längere zweiteilige Radschrauben zur Befestigung der Räder zu verwenden. Bei Sy-stem 3 und 4 sind die serienmäßigen oder technisch entsprechende Befestigungsteile für die Befestigung der Räder zu verwenden.

OP2 Die kleinste zulässige Gesamteinpresstiefe beträgt für Typ Omega-A-Caravan 18mm. RH1 An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeigne-

te Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahr-zeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.

RH2 Eine ausreichende Radabdeckung Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete

Maßnahmen herzustellen. RV1 An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeig-

nete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahr-zeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.

RV2 Eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeig-

nete Maßnahmen herzustellen. S04 Befestigung System B und B+:

Zur Befestigung der Distanzringe am Fahrzeug dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel verwendet werden. Die Angaben unter Pkt. II.1 sind zu beachten. Die Räder sind mit Hilfe von zum Rad passenden Radschrauben an den am Fahrzeug montierten Distanzringen zu befestigen. Dabei ist darauf zu achten dass der Schraubenüberstand über der Radanschlussfläche kleiner ist als die Dicke der Adapterscheibe (mindestens 2mm). Die Montage / Demontage der Schrauben mittels Schlagschrauber ist nicht zulässig. Die Angaben unter Pkt. II.1 sind zu beachten.

S25 Befestigung System A:

Zur Befestigung der Distanzringe, Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel verwendet werden. Die Angaben unter Pkt. II.1 sind zu beachten.

Zb1 Die Montage der Spurverbreiterungen ist aufgrund der fehlenden Mittenzentrierung nur für

Räder mit Befestigungsschrauben bzw. Befestigungsmuttern in Kugel- bzw. Kegelbundausführung verwendbar (keine Flachbund).

Zb5 Auf ausreichende Mittenzentrierung ist zu achten.