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Gall Bernhard Von: Gesendet: An: Betreff: Sehr geehrter Herr Gall, Zagler Johann <[email protected]> Freitag, 21. Juni 2019 10:25 Gall Bernhard AW: Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies" zum Thema,,Erschließung des neuen Wohngebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln" haben bereits Ortstermine des planenden Architekten mit der Busfirma Hollinger stattgefunden. Wir gehen daher davon aus, dass die Belange des ÖPNV bei den ErschIießungspIanungen berücksichtigt werden bzw. wurden. Schönen Gruß Hans Zagler Landratsamt Rosenheim (Sachgebiet 14 -Schulen u.Q Rosenheimer Verkehrsgesellschaft -RoVG- Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim Zimmer 104 (1. OG, Neubau) Tel.: 08031/392-1400; Fax: 392-91400 E-Mail: [email protected] Von: Gall Bernhard [maiIto:Bernhard,[email protected]] Gesendet: Freitag, 21. Juni 2019 10:13 An: Schulamt; Zagler Johann; Kreisjugendamt Betreff: Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies" Neuaufstellung eines Bebauungsplans Nr, 103,,E11mosener Wies" - AufstellungsbeschIuss - vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlagen: Siehe obeni Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat beschloss in seiner SitzunB vom 28.03.2019, für den Bereich nördlich der Hafnerstraße einen qualifizierten Bebauungsplan mit integrierter Grünürdnung mit der Nr. 103 und der Bezeichnung,,EIImosener Wies" zur Ausweisung eines Reinen Wohngebietes gemäß E) 2 Abs. I BauGB aufzustellen (AufsteIIungsbeschluss). Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus dem Entwurf des Bebauungsplans des Büros AKFU, Architekten und Stadtplaner, München, vom 22.03.2019. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit den Rurstück-Nrn. 1288, 1290, 1387/2, 1370, 1387, 1388, 1389 sowie eine Teilfläche der Kreisstraße RO 19, die Ellmosener Straße, mit der Flurstück-Nr. 19/4, alle Gemarkung Bad Aibling. Das Baugebiet liegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Aibling. Westlich und südlich grenzen bestehende Wohngebiete an, im Norden geht das Planungsgebiet in die freie Landschaft über. Es grenzen landwirtschaftlich genutzte Äcker und Wiesen an. Im Osten wird das Gebiet durch die Kreisstraße RO 19 begrenzt. [Seite]

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Gall Bernhard

Von:

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An:

Betreff:

Sehr geehrter Herr Gall,

Zagler Johann <[email protected]>Freitag, 21. Juni 2019 10:25Gall Bernhard

AW: Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies"

zum Thema,,Erschließung des neuen Wohngebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln" haben bereits Ortsterminedes planenden Architekten mit der Busfirma Hollinger stattgefunden.

Wir gehen daher davon aus, dass die Belange des ÖPNV bei den ErschIießungspIanungen berücksichtigt werden bzw.wurden.

Schönen Gruß

Hans Zagler

Landratsamt Rosenheim

(Sachgebiet 14 -Schulen u.Q

Rosenheimer Verkehrsgesellschaft -RoVG-

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

Zimmer 104 (1. OG, Neubau)

Tel.: 08031/392-1400; Fax: 392-91400E-Mail: [email protected]

Von: Gall Bernhard [maiIto:Bernhard,[email protected]]Gesendet: Freitag, 21. Juni 2019 10:13An: Schulamt; Zagler Johann; Kreisjugendamt

Betreff: Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies"

Neuaufstellung eines Bebauungsplans Nr, 103,,E11mosener Wies"- AufstellungsbeschIuss

- vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlagen:

Siehe obeni

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Stadtrat beschloss in seiner SitzunB vom 28.03.2019, für den Bereich nördlich der Hafnerstraße einenqualifizierten Bebauungsplan mit integrierter Grünürdnung mit der Nr. 103 und der Bezeichnung,,EIImosener Wies"zur Ausweisung eines Reinen Wohngebietes gemäß E) 2 Abs. I BauGB aufzustellen (AufsteIIungsbeschluss). DerGeltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus dem Entwurf des Bebauungsplans des Büros AKFU,Architekten und Stadtplaner, München, vom 22.03.2019. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst dieGrundstücke mit den Rurstück-Nrn. 1288, 1290, 1387/2, 1370, 1387, 1388, 1389 sowie eine Teilfläche derKreisstraße RO 19, die Ellmosener Straße, mit der Flurstück-Nr. 19/4, alle Gemarkung Bad Aibling. Das Baugebietliegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Aibling. Westlich und südlich grenzen bestehende Wohngebiete an, imNorden geht das Planungsgebiet in die freie Landschaft über. Es grenzen landwirtschaftlich genutzte Äcker undWiesen an. Im Osten wird das Gebiet durch die Kreisstraße RO 19 begrenzt.

[Seite]

0Regierung von Oberbayern

Reqierunq von Oberbayern o 80534 München

Stadt Bad Aibling

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Bearbeitet von

Robert Kolbeck

Telefon/Fax

+49 89 2176-2738 / 402738

Zimmer

4418

E-Mail

[email protected]

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom

1 9.ü6.2019

Llnser Geschäftszeichen

24.1-8291-R0

München,

25.Ü6.2019

Stadt Bad Aibling, Landkreis Rosenheim;

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. '103 "EllmosenerWies";

Verfahren nach § 4 Abs. I BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regierung von Oberbayern als höhere LandespIanungsbehörde gibt folgende

Stellungnahme ab:

Planung

Das ca. 4,1 ha große Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Aib-

ling, westlich der Kreisstraße RO 19 und ist rechtskräffigen Flächennutzungsplan

überwiegend als Wohnbaufläche, am nördlichen Rand als Fläche für die Land-

wirtschaft dargestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll ein kleinerer Teil im Osten als all-

gemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, der übrige Bereich als reines Wohn-

gebiet gemäß § 3 BauNVO festgesetzt werden. Damit sollen die planungsrechtli-

chen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Wohnviertels im Norden

von Bad Aibling geschaffen werden. Im reinen Wohngebiet ist eine Mischung aus

Doppel- und Reihenhäusern, sowie Geschosswohnungbau vorgesehen. Im all-

gemeinen Wohngebiet soll eine variablere Wohnbebauung ermöglicht werden.

Der Flächennutzungsplan soll im Rahmen der"l. Änderung entsprechend ange-

passt werden.

Berührte Belange

Siedlungsentwick)ung

Dienstgebäude

Maximilianstraße 39

80538 München

Telefon Vermittlung

*49 89 2176-0

E-Mail

[email protected]

U4/U5 Lehel

Tram 16/19 Maxmonument

Telefax

+49 89 2176-2914

Internet

www.regierung oberbayern.de

Gemäß LandesentwickIungsprogramm Bayern (LEP) 3.1 (G) sollen flächensparende Siedlungs-

und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewen-

det werden. Laut LEP 3.2 (Z) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der In-

nenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Dabei sind Ausnahmen zulässig, wenn Potenziale

der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Gemäß den eingereichten Unterlagen stehen

der Stadt Bad Aibling keine Innenbereichsflächen zur Verfügung, auf denen im angestrebten Zeit-

raum ein vergleichbares Volumen an Wohnraum geschaffen werden könnte, wie mit der Auswei-

sung des geplanten Wohngebietes,,EIImosener Wies".

Im Hinblick auf das Ziel zur vorrangigen Innenentwicklung und den Grundsatz zum Flächenspa-

ren regen wir an, die künftige SiedIungsentwickIung der Stadt Bad Aibling vorausschauend auf

mögliche Potenziale im Siedlungsbestand (wie etwa bereits ausgewiesene, noch nicht bebaute

Bauflächen oder etwaige Leerstände) zu lenken.

Natur und Landschaft

Das Plangebiet liegt am Ortsrand von Bad Aibling, unmittelbar südlich eines im Regionalplan

Südostoberbayern ausgewiesenen landschaftlichen Vorbehaltsgebietes,,Feuchtgebiete nördlich

von Kolbermoor". Daher ist in besonderem Maß auf eine an die Umgebung angepasste Bauge-

staltung und eine schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu achten (vgl. LEP

7.1.1 (G), RP 18 BI3.1 (Z), BII 3.1 (Z)).

Wir bitten diesbezüglich um Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und Naturschutzbehörde.

Immissionsschutz

Für das neue Wohngebiet sind immissionsbedingte Beeinträchtigungen durch die Kreisstraße

RO 19 süwie ein spfüer geplantes Blockheizkraftwerk nicht auszuschließen. Ob die bereits fest-

gesetzten Maßnahmen zum Immissionsschutz hinreichend sind, bitten wir mit der zuständigen

Fachbehörde abzustimmen (vgl. Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG).

Bewertung

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 "Ellmosener Wies" steht bei Berücksichtigung der

aufgeführten Belange den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Robert Kolbeck

-2-

Niedermaier fVlonika

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Krabichler HubertDienstag, 25. Juni 2019 15:49Niedermaier MonikaWG: Bad AiblingBP103EllmosenerWies4(1)25.06.19Bad AiblingBP103EllmosenerWies4(1)25.C)6.19.pdf

Von: Kolbeck, Robert (Reg OB) <[email protected]>

Gesendet: Dienstag, 25. Juni 2019 15:26

An: Rathaus <[email protected]>

Cc: Krabichler Hubert <[email protected]>

Betreff: Bad AibIingBP103EIlmosener Wies4(1)25.06.19

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde

zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103,,E11mosener Wies"

im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Kolbeck

Regierung von Oberbayern

SG 24.1 Raumordnung, Landes- und

Regionalplanung (Regionen 17 + 18)

Maximilianstraße 39

80538 München

Tel.: 089/ 2176-2738

Mail: [email protected]

Seite 1

Kreisbrandrat

Landkreis Rosenheim

Landratsamt Rosenheim a Posffach 10 04 85 a 830ü4 Rosenheim

Stadt

Bad Aibling

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Brandschutzdienststelle

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Sachbearbeiter/in

Zimmer-Nr.

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Datum: 01.07.2019

Hr. Lechner

121

(0 80 31 ) 3 92-5113

(0 80 31 ) 3 92-95113

[email protected]

BehördenbeteiIigung: Vorhaben Stadt Bad Aibling "BPL-Nr. 103, Ellmosener Wies"

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf das o.g. Projekt bestehen seitens der BrandschutzdienststeIle grundsätzlich keine

Bedenken. Dennoch bitten wir bei der Ausweisung oder Änderung von Bauleitplänen sowie bei

Nachverdichtungsmaßnahmen die als Anlage beigefügten Prüfmaßnahmen zum vorbeugenden und

abwehrend Brandschutz zu beachten.

Im Besonderen bitten wir bei der Betrachtung des Projekts die notwendige Löschwassermenge

und die Entfernung der 1. LöschwasserentnahmesteIIe zu den jeweiligen neu geplanten Objekten

zu berücksichtigen.

Des Weiteren bitten wir die Richtlinie "Flächen für die Feuerwehr" und die Zugänglichkeiten zu

den Objekten zu beachten. Darüber hinaus bitten wir darauf zu achten, dass nach Art. 5 Abs. 1

BayBO notwendige Feuerwehrzufahrten gemäß Art 5 Abs. 2 BayBO für Feuerwehrfahrzeuge

ausreichend befestigt und tragfähig sein; als solche zu kennzeichnen und ständig freizuhalten

sind. Die Kennzeichnung der Zufahrten muss von der öffentl. Verkehrsfläche aus sichtbar sein.

Wir möchten darauf hinweisen, dass mit dieser Stellungnahme nur die Belange der Feuerwehr

(abwehrender Brandschutz) berücksichtigt und keine Stellungnahmen zum baulichen Brandschutzangesprochen werden.

Von Seiten der BrandschutzdienststeIIe gibt es keine weiteren Anmerkungen zum Projekt.

Für Fragen bin ich gerne telefonisch oder per E-Mail erreichbar

Mit freundlichen Grüßen

Peter LechnerBrandschutzdienststelle

Kreisbrandmeister

Dienstge bäu de:

Wittelsbacherslt. 53

83C)22 Rosenheim

Bes uc hszeite n :

Mo - Mi 8.15 - 12.C10 Uhr

14.00-15.45 Uhr

oder

nach Vereinbarung

E-Mail:

poststelltJlra-tosenheim de

Internetadresse:

www.landkreis-rosenheim.de

Kreisbrandrat

Landkreis Rosenheim

Landratsamt Rosenheim a Postfach 1 0 04 65 a 83C)C)4 Rosenheim

Stadt

Bad Aibling

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Planungshilfen für die Bauleitplanung

Brandschutzdienststelle

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Sachbearbeiter/in

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Datum 01.07.2019

Hr. Lechner

121

(0 80 31 ) 3 92-5113

(0 80 31) 3 92-95113

[email protected]

Von Seiten der BrandschutzdienststeIIe sind nachfolgende Überlegungen zum vorbeugenden und abwehrenden

Brandschutz, im Rahmen der Neuerschließung von Baugebieten anzustellen:

Ausstattung der Feuerwehr (Mannschaft und Gerät)

Tagesalarmsicherheit

Einhaltung der Hilfsfrist (Entfernung/Zeit)

Leistungsfähigkeit der Feuerwehr(en) im Verhältnis zum Planvorhaben

Sicherstellung des zweiten Rettungsweg (RW) über die Leitern der Feuerwehr

tragbare Leitern < 8m; Hubrettungsfahrzeuge / zweiter baulicher Rettungsweg > 8m

Ausreichende Löschwasserversorgung (DVGW 405)Unterflurhydrant DIN 3221

Überflurhydrant DIN 3222

Löschwasserteiche DIN 14210 (mind. 1.OOO cbm)Löschwasserbehälter DIN 14230 (3-fache Menge)

Löschwasserbrunnen DIN 14220 (8001/min auf 3 Stunden, max. 5m geod. Saughöhe)

Abstände zwischen Löschwasserentnahmestellen und Objekt (Erste Entnahmestelle max. 1 00m)

Ausreichende Erschließung des Gebietes auch im Fw-Einsatz

Funkversorgung, Zu- und Abfahrtsstraßen, Bevölkerungswarnung

Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090 - Richtlinie Bayern aus Feb 2007),

welche auch wesentlich durch den Rettungsdienst genutzt werden

Wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsrecht

(Sonderobjekte, Gasleitungen, Mineralölleitungen)

Sonstige Gefahren (Überschwemmung/Hochwasserschutz)

Die Aufstellung ist nicht abschließend. Sie soll jedoch die wesentlichen Prüfmaßnahmen in Kurzform

darstellen. Ansonsten gibt es von Seiten der BrandschutzdienststeIIe keine weiteren Anmerkungen zum

Projekt.

Für Fragen bin ich gerne telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Peter LechnerBrandschutzdienststelleKreisbrandmeister

Dienstgebäu de:Wittelsbachersfr. 5383C122 Rosenheim

Besuchszeiten :Mo - Mi 8.15-12.00 Um

14.00-15.45 Uhrodernach Vereinbarung

E-Mail:[email protected]

Imernetadresse:www.landkreis-msenheim.de

privat:Richard SchtankDismas-Reheis-Str. 3583059 Kolbetmoor

Telefon mobil:0173 8663339Telefax:08031 9018148

I

Niedermaier Monika

Von:

Gesendet:

An:

Betreff:Anlagen:

Guten Tag Frau Niedermaier,

Lechner Peter <[email protected]>Montag, 1. Juli 2019 Il :C)2

Niedermaier Monika

Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies"Stellungnahme Bad Aibling-Ellmosener Wies BPL-Nr. I 03.pdf

in der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme der BrandschutzdienststeIle zum

o.g. Projekt.

Für Fragen bin ich gerne telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Mit den besten Grüßen

Peter Lechner

Leiter 'n'B-KVB

BrandschutzdienststeIIe

Landratsamt Rosenheim / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Wittelsbacherstraße 53 Tel.: +49 8031 /392-5113

83022 Rosenheim Fax.: +49 8031 / 392-95113Mobil: +49 162 / 10 72 042

E-Mail: [email protected]

Web: http://www.landkreis-rosenheim.de

Seite 1

Stadt Bad Aibling

Eing.ll,,I' ,_,

S,.6....,l 2Illiä m u

'a'3i 7 ntmGemeinde Großkarolinenfeld

Landkreis Rosenheim

WI,jGemeinde Großkarolinenfeld'Karo]inenp]atz 12'8]09 GroßkarolinenfeldJ

An die

Stadt Bad Aibling

- Bauan'it -

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

83]09 Großkarolinenfeld, 08.07.2019

Telefon:Telefax:Sachbearbeiter:

E-Mail:

Internet:

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

Donnerstag auch von

Aktz.: II - 610 - 7 - l

5908- 0

08031 / 5908- 0

08031 / 5908-33Herr Czaja, NbSt. -23

markus.czaiaöqrosskarolinenfeld de

www.qrosskarolinenfeId.de

7.30 - 12.00Uhr

13.30-18.00 uhr

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 ,,Ellmosener Wies"

- vorgezogene Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Beteiligung am oben genannten Bauleitplanverfahren.

Die Gemeinde Großkarolinenfeld weist ausdrücklich darauf hin, dass sich in der Nähe der

geplanten Bebauung das Trinkwassergewinnungsgebiet der gemeindlichen Wasserversorgung

befindet, das durch die Planung bzw. deren Realisierung nicht beeinträchtigt werden darf.

Darüber hinaus werden von Seiten der Gemeinde Großkarolinenfeld keine Anregungen vor-

Mit undlichem Gruß

Fessl

1. Bürgermeister

Gemeinde Großkarolinenfeld

Karolinenplatz '1283'10!) GtoßkarolinenfeldId.Nr.: DE131204431

Volksbank Raiffeisenbank

Rosenheim - Chiemsee eG

IBAN DE73 7116 ÜC)OO OOO1 8201 09

BIC GENODEF1VRR

SparkasseRosenheim - Bad Aibling

IBAN DE70 7115 0(X)[) OO[)0 080ü 36

BIC BYLADEM1ROS

RaiffeigenbankTattenhausen - Großkarolinenfeld

IBAN DE64 7016 91 90 0CX)0 1002 93

BIC GENODEF1GKT

Wasserwirtschaftsamt

Rosenheim

WWA Rosenheim - Königstr. 19 - 83022 Rosenheim

Stadt Bad Aibling

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Ihre Nachricht unser Zeichen

3-4622-R0 4-11693/2019Bearbeitung +49 (8C)31) 305-122

Andreas Holderer

Datum

1C).07.2019

Bebauungsplan Nr. 103 "EllmosenerWies"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der der Aufste)lung des Bebauungsplanes Nr. 103 "Ellmosener Wies" besteht

aus wasserwirtschaftIicher Sicht grundsätzlich Einverständnis. Folgende Hinweise

und Festsetzungen bitten wir in den Bebauungsplan aufzunehmen und bei der wei-

teren Planung zu berücksichtigen:

Neben Hochwassergefahren, die vom Gewässer ausgehen, können auch Extrem-

wettereignisse zu Überflutungen führen. Sturzfluten als Folge von Starkniederschlä-

gen können grundsätzlich überall auftreten und rücken immer stärker in den Focus.

Solche NiederschIagsereignisse werden durch die Klimaänderung weiter an Häufig-

keit und Intensität zunehmen. Im Sinne einer umfassenden, nachhaltigen Vorsorge

gegen diese Gefahren und damit verbundenen Reduktion von Risiken sollten die

bekannten natürlichen Gegebenheiten bereits bei der Bauleitplanung berücksichtigt

werden. Wir empfehlen, die StarkniederschIags-/SturzfIutthematik frühzeitig im Pla-

nungsprozess zusammen mit der Frage der NiederschIagsentwässerung, der Grün-

Standort

Königstr. 19

83ü22 Rosenheim

Telefon/Telefax

+49 8ü31 305-ü1

+49 8031 3ü5-179

E-Mail/ Internet

[email protected]

-2-

ordnung und des Stadtklimas zu betrachten und dabei Synergien zu nutzen (z.B. (Not-) Ab-

flusswege für Starkniederschläge als Speicher-/Sickerräume für NiederschIagswasserbesei-

tigung etc.). Der dafür benötigte Platzbedarf sollte bereits im Bebauungsplan ausgewiesen

werden.

Zusätzlich halten wir zum Schutz der Gebäude vor eindringendem Grundwasser und Ober-

flächenabflüssen bei Sturzfluten folgende Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan

für erforderlich:

Festsetzungen:

@ Die neuen Gebäude sollten mindestens bis zu einem Maß von 25 cm über dem umlie-

genden Gelände wasserdicht zu errichtet werden (Keller wasserdicht, dies gilt auch für

Tiefgaragen, Kelleröffnungen, Lichtschächte, Zugänge, lnstaIIationsdurchführungen etc.).

Hinweise:

@ Auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums wird verwiesen

(http://www.bmub.bund.de/themen/bauen/bauwesen/qesetzgebung-und-

Ieitfaeden/Ieitfaeden/hochwasserschutzfibel/).

* Der Abschluss einer EIementarschadensversicherung wird empfohlen.

(http://www.elementar-versichern.bayern.de/).

Mit freundlichen Grüßen

Holderer

Baudirektor

Niedermaier Monika

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Krabichler HubertMittwoch, 10. Juli 2019 10:05Niedermaier MonikaWG: Bebauungsplan Nr. "103 "Ellmosener Wies"BP1 03E11mosenerWies. pdf

Von: Holderer, Andreas (WWA-RO)

Gesendet: Mittwoch, 10. Juli 2019 1C):04:31 (UTC+01:OO) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, WienAn: Krabichler Hubert

Cc: [email protected]; [email protected]: Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies"

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage senden wir Ihnen unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. ü 03 "Ellmosener Wies".

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Holderer

Abteilungsleitung Landkreis Miesbach, Rosenheim West und Stadt Rosenheim

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Königstraße 19

83022 Rosenheim

Tel. persönlich: 08031/305-122

Tel. Zentrale: 08031/305-100

Fax: 08031/305-179

E-Mail persönlich: maiIto:[email protected] Zentrale: maiIto:[email protected]: http://www.wwa-ro.bayern.de/

Seite 1

Wasserwirtschaftsamt

Rosenheim

lM/VA Rosenheim - Königstr. 19 - 83ü22 Rosenheim

Stadt Bad Aibling

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Ihre Nachricht Llnser Zeichen

3-4622-R0 4-11693/2C)19

Bearbeitung +49 (8C)31) 305-122

Andreas Holderer

Datum

08.08.2019

Bebauungsplan Nr. 103 "EllmosenerWies"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 10.07.2019 haben wir zum Entwurf des Bebauungsplans

Nr. I 03,,E11moser Wies" Stellung genommen und gebeten, rechtzeitig im Planungs-

prozess auf die Entwässerungs- und StarkniederschIagsthematik einzugehen. Mitt-

lerweile ist bei uns ein Schreiben von besorgten Anliegern eingegangen, das sich

ebenfalls mit dieser Thematik auseinandersetzt. In Ergänzung zu unserer Stellung-

nahme gehen wir im Folgenden nochmals detaillierter auf die im Rahmen der Pla-

nung zu klärenden Fragen ein:

NiederschIagswasserbeseitigung:

Im Geotechnischen Bericht des Büros EGT GmbH wie auch im Niederschlags-

wasserbeseitigungskonzept des Büros Ingenieurbüro M. K. Weisser GBR wird

zwar davon ausgegangen, dass Niederschlagswasser grundsätzlich über Rigolen

oder Mulden versickert werden kann. Wegen der teilweise schwierigen Boden-

verhältnisse und u.U. nicht ausreichenden GrundwasserfIurabständen wird je-

Standort

Königstr. 1983022 Rosenheim

Telefon / Telefax

+49 8031 305-01+49 8031 3C)5-179

E-Mail/lnternet

[email protected]

-2-

doch vorgeschlagen, ggf. Niederschlagswasser im nordwestlichen BebauungspIanbereich

zu sammeln und in den östlichen Bereichen zu versickern. Beide Konzepte enthalten kei-

ne Aussagen über die technische Realisierbarkeit der Planung (GrundwasserfIurabstand

zur Rigole, DurchIässigkeitsbeiwerte, Bemessungswassermengen etc.) und Aussagen

über evtl. negative Auswirkungen über das Bebauungsplangebiet hinaus. Außerdem wä-

ren ggf. Flächen für eine oberflächennahe Versickerung auszuweisen. Die Konzeption

und Dimensionierung der Grundstücksentwässerung auf die jeweilige Objektplanung zu

verschieben, halten wir für zu spät, weil im ungünstigsten Fall die wasserwirtschaftIichen

Probleme nicht mehr lösbar sind Aus unserer Sicht ist dies ein wesentlicher Punkt, der die

Flächenplanung (Dichte der Bebauung, Freiflächen etc.) im Plangebiet maßgeblich beein-

flussen kann.

Starkregenereignisse:

Die Gefährdung des neuen Baugebiets durch die sich häufenden StarkniederschIagser-

eignisse wird in der Planung nicht thematisiert. Hierzu sind nach unserer Ansicht Aussa-

gen erforderlich, wie die Gebäude, Tiefgaragen, Tiefgaragenzufahrten etc. vor Starkrege-

nereignissen geschützt werden sollen und wie mit dem von Außeneinzugsgebieten ins

Baugebiet abfließenden Oberflächenwasser umgegangen werden soll.

Wir bitten deshalb die Stadt Bad Aibling, sich nochmals intensiv mit den wasserwirtschaffli-

chen Themen auseinander zu setzen, da davon auch die Gestaltung der Bebauung abhän-

gen wird und ggf. den Plan zu überarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Holderer

Baudirektor

Niedermaier fVlonika

Von:Gesendet:An:Betreff:Anlagen:

Krabichler HubertDonnerstag, 8. August 2019 12:03Niedermaier MonikaWG: Ergänzte Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies"ErgänzungBP103. pdf

Von: Holderer, Andreas (WWA-RO) <[email protected]>

Gesendet: Donnerstag, 8. August 2019 06:21

An: Krabichler Hubert <[email protected]>

Betreff: Ergänzte Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies"

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie gestern telefonisch angekündigt, senden wir Ihnen in der Anlage unsere im Detail ergänzte

Ste!lungnahme zum Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies".

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Holderer

Abteilungsleitung Landkreis Miesbach, Rosenheim West und Stadt Rosenheim

Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Königstraße 19

83022 Rosenheim

Tel. persönlich: 08031/305-122

Tel. Zentralea 08031/305-100

Fax: 08031/305-179

E-Mail persönlich: maiIto:andreas.hoIderer(,wwa-ro.bayern.de

E-Mail Zentrale: mailto:[email protected]

Internet: http://www.wwa-ro.bayern.de/

Seite 1

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung

(§§ 4 Abs. I und 2, 4a Abs. 3 und 13 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Wichtiger Hinweis:

Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im

Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme

ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für ein sachgerechtes und optimales Planungs-

ergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen; die Rechtsgrundlagen sind an-

zugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.

1. Stadt

Flächennutzungsplan mitLandschaftsplan

X Bebauungsplan N l', 103 X mit Grünordnungsplan

Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan

Sonstige Satzung

fürdasGebiet EllmoosenerWies

X Aufstellung L .Änderung

X Frist für die Stellungnahme (§ 4 BauGB) 22. 0 7 2 0 'l 9

Frist: 1 Monat

l.

2. Träger öffentlicher Belange

Name/ Stelle

des Trägers

öffentlicherBelange

Landratsamt Rosenheim - AZI 33-173-2-1X 31337Untere Naturschutzbehörde83022 Rosenheim

Herr Stöhr (Fach), Tel.: 392-3312 Frau Weber (Recht), Tel.: 392-3315

Keine Äußerung

Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach FB 1 Abs. 4 BauGB auslösen:

Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren kÖnnen, mit Angabe des Sachstands

2.1

2.2

2.3

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in der Abwägung nicht über-wunden werden können (z.B. Landschafls- oder Wasserschutzgebietsverordnungen)X Einwendungen

Aus naturschutzfachIicher Sicht ist die beschriebene Umsetzung von Vermeidungs- und

Minimierungsmaßnahmen nicht ausreichend um hier den niedrigen Kompensationsfaktors

von O,3 anzusetzen. Die erforderlichen Kriterien der Liste 2 des Leitfadens

"Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (Seite 3")) werden nur in sehr begrenztem Umfang

beschrieben. Es kann hier daher nur ein mittlerer Wert von O,5 angesetzt werden.

X Rechtsgrundlagen

§ 18 BNatSchG i. V. m. § 1 a Abs. 3 BauGB

X Möglichkeiten der Überwindung (z.B. Ausnahmen oder Befreiungen)

Festsetzung des Kompensationsfaktors auf O,5 oder weitere Vermeidungs- und

Minimierungsmaßnahmen entsprechend der Vorgaben und Beispiele in Liste 2 des

Leitfadens (Seite 31).

X Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zusttlndigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sach-komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

Der Nachweis der Kompensationsflächen ist vor der rechtskräftigen Beschlussfassung

des Bebauungsplanes inkl. Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde

abzuschließen.

NaturschutzfachIicher Inhalt NaturschutzrechtIlcher Inhalt

Rosenheim,den 10.07.2019 StÖt1r Weber

2.4

2.5

Niedermaier Monika

Von:Gesendet:An :Cc:Betreff:

Anlagen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Weber Kerstin <[email protected]>Mittwoch, IO. Juli 2019 09:26Niedermaier MonikaBauleitplanung RathausIX 31337 Stellungnahme der uNB zu Aufstellung Bebauungsplan nr. 103Ellmosener Wies - Stadt Bad Aibling31337BP1 03EllmoosenerWiesAufst.pdf

beigefügte Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnisnahme übersandt.

Bei Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Weber

Landratsamt Rosenheim

-Untere Naturschutzbehörde-

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

Tel. 08031/392-3315

Fax: 08031/392-93315

e-mail: [email protected]: www.Iandkreis-rosenheim.de

Haftungsa usschluss:

Diese e-mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat

sind oder diese e-mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und verniten Sie diese e-

mail. Das unerlaubte Kopierensowie die unbefugte Weitergabe dieser e.mail ist nicht gestattet.

This e-mail contains confidential information. If you are not the intended recipient ( or have recieved this e-mail in

error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorised copying, disclosure or

distribution of the material in this e-mail is strictly forbidden.

Seite 1

Niedermaier Monika

Von:

Gesendet:

An:

Cc:

Betreff:

Anlagen:

Sehr geehrte Frau Niedermaier,

sehr geehrte Damen und Herren,

Barber Stefan <[email protected]>Donnerstag, 11. Juli 2019 10:47

Niedermaier Monika

Weber Michael: Zeller Thomas: Ilic Nenad: Weinrich Karlheinz

AW: Bebauungsplan Nr. '103 "Ellmosener Wies"

2019-07-1 ü Lageplan Trafostation Ellmosener Wies.jpg

besten Dank für die Übersendung des Bebauungsplans Nr. 103,,E11mosener Wies".

Nachstehend unsere Bemerkungen zu den Sparten Strom, Wasser und Gas:

1. Strom

Es ist vorgesehen, das Neubaugebiet mittels einer neuen Trafostation,,EIImosener Wies" zu versorgen. Allerdings ist

der im BPlan eingezeichnete Standort nahe der Ellmosenerstraße technisch ungünstig gelegen. Wir bitten um

Verschiebung des Standortes links neben den Spielplatz, wie auf beiliegender Zeichnung eingetragen. Für die

Trafostation wird eine Fläche von 4 x 7 Metern benötigt. Die Trafostation soll parallel zur Erschließungsstraße stehen

mit einem Rücksprung von etwa 1 m. Wir bitten diese Fläche entsprechend vorzuhalten. Die Erschließung der

Trafostation wird über die Eichen- sowie über die Ellmosenerstraße erfolgen.

2. Wasser

Aus Gründen der Versorgungssicherheit wird die Erschließung sowohl über die Eichen- sowie über die

Ellmosenerstraße erfolgen.

3. Erdzas

Es ist seitens der Gas und Wärme GmbH Bad Aibling vorgesehen, von der Ellmosenerstraße bis zum Anfang des

Baugebietes (Heizwerk) eine Erdgashauptleitung zu verlegen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Ing. Stefan Barber

-stellv. Werkleiter-

STADTWERKE BAD AIBLING

Lindenstraße 30, 83043 Bad Aibling

Telefon: 08061/9066-33Telefax: 08061/9066-40E-Mail: [email protected]: www.stadtwerke-bad-aibIinz.de

Von: Niedermaier Monika (maiIto:[email protected]: Mittwoch, 19. Juni 2019 17:19

An: [email protected]; LRA Rosenheim Naturschutz ([email protected])<[email protected]>; LRA Rosenheim Immissionsschutz ([email protected])<[email protected]>; LRA Rosenheim Abfallwirtschaft ([email protected])<[email protected]>; [email protected]; LRA Rosenheim Wasserrecht

([email protected]) <[email protected]>; LRA Rosenheim Denkmalschutz (denkmal@lra-

Seite 1

rosenheim.de) <[email protected]>; [email protected]; Vermessungsamt Rosenheim

(poststeIIe(Ei)adbv-ro.bayern.de) <[email protected]>; [email protected];

[email protected]; Bayerisches Landesamt für Denkmalschutz ([email protected])

<[email protected]>; Raumordnung Regierung von Oberbayern (raumordnunz.rezion17.18@rez-

ob.bayern.de) <raumordnunz.rezion17.18@[email protected]>; [email protected];

[email protected]; @[email protected]; Stadt Kolbermoor

([email protected]) <[email protected]>; [email protected]; [email protected];

[email protected]; info <[email protected]>; [email protected]; Erdgasversorgung

Südbayern GmbH ([email protected]) <[email protected]>; E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

([email protected]) <[email protected]>; [email protected]; Telekom Bauleitplanung (Ti-NL-

[email protected]) <Ti-NL-Sued-PTi-21-BauIeitpIanun@@TeIekom.de>; Bund Naturschutz in

Bayern e. V. ([email protected]) <[email protected]>; [email protected];

Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt ([email protected]) <[email protected]>; ti

rosenheim.de; LRA Rosenheim Kreisbrandrat ([email protected]) <[email protected]>;

[email protected]; Kreisheimatpfleger Denkmalpflege Daniel Hoheneder

([email protected]) <[email protected]>

Betreff: Bebauungsplan Nr. 103 "EllmosenerWies"

Neuaufstellung eines Bebauungsplans Nr. 103,,E11mosener Wies"

- AufsteIIungsbeschIuss

- vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlazen:

Siehe oben!

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 28.03.2019, für den Bereich nördlich der Hafnerstraße einen

qualifizierten Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung mit der Nr. 103 und der Bezeichnung,,Ellmosener Wies"

zur Ausweisung eines Reinen Wohngebietes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Der

Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus dem Entwurf des Bebauungsplans des Büros AKFU,

Architekten und Stadtplaner, München, vom 22.03.2019. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die

Grundstücke mit den Flurstück-Nrn. 1288, 1290, 1387/2, 1370, 1387, 1388, 1389 sowie eine Teilfläche der

Kreisstraße RO 19, die Ellmosener Straße, mit der Flurstück-Nr. 19/4, alle Gemarkung Bad Aibling. Das Baugebiet

liegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Aibling. Westlich und südlich grenzen bestehende Wohngebiete an, im

Norden geht das Planungsgebiet in die freie Landschaft über. Es grenzen landwirtschaftlich genutzte Äcker und

Wiesen an. Im Osten wird das Gebiet durch die Kreisstraße RO 19 begrenzt.

Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung vom 29.05.2019 der Entwurfsplanung zu diesem Bebauungsplan des Büros

AKFU, Architekten und Stadtplaner, sowie des Büros Umwelt und Planung, Landschaftsarchitekten Schwarzmann

und Schneider, Rosenheim, mit Planzeichnung (Teil A), Festsetzungen durch Text (Teil B), Begründung (Teil C),

jeweils Stand: 29.05.2019 und Umweltbericht (Teil D), Stand: 09.04.2019, zu. Gegenüber der Entwurfsplanung vom

22.03.2019 wurde unter anderem die Festsetzung des Reinen Wohngebietes in einem Teilbereich durch Festsetzung

eines Allgemeinen Wohngebiets in diesem Bereich geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans blieb

unverändert.

Wir bitten Sie nur aus der Sicht Ihres Aufgabenbereichs um Stellungnahme zu o. g. Bauleitplanverfahren bis

spätestens

22. juli 2019

Wir bitten Sie auch, Aufschluss über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige

Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des

Gebiets bedeutsam sein können.

Wenn Sie über Informationen verfügen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials

zweckdienlich sind, bitten wir Sie, uns diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Seite 2

Sollte während dieser Auslegungsfrist keine Stellungnahme hier eingehen, wird Ihre Zustimmung angenommen.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über diese Bauleitpläne

unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren

Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hubert Krabichler

Stadt Bad Aibling

Fachbereich Planen und Bauen

Sachgebiet 3.1 Bauverwaltung

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Telefon 08061 4901-302

Telefax 080614901-335

E-Mail [email protected]

Diese E-Mail-Adresse dient nur zum Empfangen einfacher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur

und/oder Verschlüsselung. Der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Art. 3a Abs. 2

BayVwVfG in Verbindung mit Art. 3 BayEGovG wird daher nicht eröffnet.

Haftungsausschluss:

Diese E-Mail (und ihre Anhänge) ist ausschließlich für den/die darin genannte/n Empfänger/-in bestimmt. Dies gilt

auch, wenn eine E-Mail an mehrere Empfänger/-innen gerichtet ist. Die E-Mail enthfüt rechtlich geschützte und

vertrauliche Informationen. Die Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung dieser E-Mail, ihrer Anhänge oder

irgendwelcher Teile davon kann Rechte von Betroffenen verletzen und ist deshalb ausschließlich zum

bestimmungsgemäßen und zweckgerichteten Gebrauch gestattet. Jede dem Zweck und Ziel der E-Mail und ihrer

Anhänge zuwiderlaufende Nutzung und Verarbeitung ist nicht gestattet. Wenn Sie diese Nachricht irrtümlich

erhalten oder aus anderen Gründen nicht der/die bestimmungsgemäße Empfänger/-in sind, informieren Sie unsbitte sofort unter der oben genannten Adresse und vernichten Sie diese Nachricht (einschließlich ihrer Anhänge)

und alle Vervielfältigungen davon unverzüglich. Der/Die Absender/-in trägt keine Haftung, insbesondere für

unvollständige, verspätete oder verfälschte Nachrichten, sofern diesem/dieser kein vorsätzliches Verhaltenvorgeworfen werden kann.

Seite 3

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S "auio.,n"a5 -=i- 2

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung

(§ 4 Abs. I Baugesetzbuch)

Wichtiqer Hinweis:

Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen

Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde

die notwendigen lnformationen für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die

Stellungnahme ist zu begründen die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt

nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.

Stadt Bad Aibling

€ Flächennutzungsplan @mitLandschafksplan

§ Bebauungsplan Nr. 103

tür das Gebiet ,,Ellmosener Wies"

@ mit Grünürdnungsplan

dient der Deckung dringenden Wohnbedarfs @ ja @ nein

@ Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan

€@ FristfürdieStellungnahme 22,07,20j9 (§4BauGB)

@ Frist: 1 Monat (§ 2 Abs. 4 BauGB-MaßnahmenG)

1.

2. Träger öffentlicher Belange

LANDRATSAMT ROSENHEIM, Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim

Abteilung Hoch- und Tiefbau (IV/T )

Name/Stelle des Trägers öffentlicher Belange (mit Anschrifk und Tel. Nr.)

Tiefbauverwaltung, Tel.: 0 80 31 /392 45 40

€ K e i n e Äußerung @ am weiteren Verfahren nicht mehr beteiligen

€ Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht nach § I Abs. 4 BauGB auslösen

€ Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o.g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands

2.1

, 2.2

-2-

Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall in derAbwägung nicht überwunden werden können (z. B. Landschafts-oder Wasserschutzgebietsverordnungen)

€ Einwendungen

€ Rechtsgrundlagen

€ fü'R)glichkeiten der überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen)

Sünstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach

[Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage

Das Planungsgebiet Bebauungsplan Nr. I 03,,Wohngebiet Ellmosener Wies" der Stadt Bad Aibling

Vorentwurf vom 29.05.2019, erstellt von den Architekten und Stadtplaner Angerer, Konrad, Fischer und

Urbaniak, Friedenstraße 2a1 b, 82110 Germering befindet sich an der straßenrechtlich freien Strecke der

Kreisstraße RO 19 Abschnitt I OO Station ca. 0,994 bis ca. 1, 131 bei Bad Aibling.

Mit dem Bebauungsplan 1 03,,Wohngebiet Ellmosener Wies" der Stadt Bad Aibling, besteht von Seiten

der Tiefbauverwaltung des Landkreises Rosenheim grundsätzlich Einverständnis, sofern folqendes

beachtet wird:

1. Die Kreisstraße RO 19ist zu kennzeichnen.

2. Die Anbauverbotszone von 15,OC) m (gemessen ab Fahrbahnrand der Kreisstraße) ist zu

kennzeichnen.

3. Der Abstand der geplanten Stellplätze zum Fahrbahnrand der Kreisstraße RO 19 ist zu

vermaßen, damit eine Ausnahme von der Anbauverbotszone beurteilt werden kann.

4. Mit der geplanten Linksabbiegerspur besteht Einverständnis. Wir weisen darauf hin, das die

Linksabbiegerspur zwingend vor Errichtung des geplanten Wohngebietes herzustellen ist.

Für die Linksabbiegerspur entstehen dem Landkreis Unterhaltungsmehrkosten. Diese sind nach

den Vorgaben der ABBV-Richtlinien RL ABBV vom 12.12.2012 zu berechnen und dem Landkreis

zu vergüten. Hierfür ist im Vorfeld zwischen der Stadt Bad Aibling und dem Landkreis eine

Vereinbarung abzuschließen.

5. Für die neue Zufahrt zur Kreisstraße RO '19 ist ein geschwindigkeitsabhängiges Sichtdreieck

festzusetzen (10 x X m).

Zur Beurteilung, welche Schenkellänge erforderlich ist, ist der Standort der Ortstafe

(Verkehrszeichen 310) mit aufzunehmen.

Wir empfehlen grundsätzlich alle Sichtdreiecke in die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches

mit aufzunehmen.

6. Innerhalb dieser Sichtdreiecke sind Bebauungen, Bepflanzungen, Werbeanlagen und sonstige

sichtbehindernde Gegenstände über O,80 m Höhe nicht zulässig. Auch hochstämmige Bäume

stellen - insbesondere bei einem größeren Stammdurchmesser - eine Sichtbehinderung dar.

7. Der Straßenverkehr auf der Kreisstraße verursacht Lärmemissionen. Kosten für

Schutzmaßnahmen entlang der Kreisstraße werden vom Landkreis nicht übernommen.

8. Der Kreisstraße oder deren Entwässerungseinrichtung daf kein Niederschlagswasser von

Grundstücken, Zufahrten und Einmündungen zugeführt werden. Der Abfluss des

Oberflächenwassers von der Straße darf nicht behindert oder verschlechtert werden.

9. Nach den Richtlinien für passiven Schutz durch Fahrzeug-RückhaItesysteme RPS 2009 ist bei

Baumbepflanzungen bei Straßen mit Vzul = 80 km/h bis 100 km/h ein Mindestabstand von 7,50 m

vom Fahrbahnrand der Kreisstraße einzuhalten. Sichtdreiecke und Lichtraum sind auf Dauer

freizuhalten. Grundsätzlich empfehlen wir, Baumbepflanzungen entlang der Kreisstraßen

rechtzeitig von Pflanzung mit der Tiefbauverwaltung abzustimmen.

10. Wir empfehlen dringend, aufgrund der Größe des Planungsgebietes, Bushaltestellen mit

Aufstellflächen zu berücksichtigen. Die Aufstellflächen und Haltestellen, einschließlich der

Fußwegbeziehungen, sollten im Plan dargestellt und berücksichtigt werden.

11. Ferner empfehlen wir zu prüfen, inwieweit eine Querungshilfe zum Schutz für Fuß-

gänger errichtet werden sollten oder ob die bestehende Querungshilfe in die neue Planung

ntegriert werden so

Rosenheim 16.07.2019

Ort, Datum

gez. Stumpf

Per E-Mail

an die

,,Ellmosener Wies"

Per E-Mail

an die

Bau1eitp1anun4 im Hausemit der Bitte um Kenntnisnahme

Bezug: BPL Nr. 103

,,Ellmosener Wies"

Niedermaier Monika

Von:

Gesendet:

An :

Betreff:

Anlagen:

Eder Uschi

Dienstag, 16. Juli 2019 10:21

Niedermaier Monika

WG: BPL Bad Aibling, Ellmosener Wies,16.07.2019

BPL Bad Aibling, Ellmosener Wies,16.07.2019.pdf

Von: Niggl Claudia <[email protected]>

Gesendet: Dienstag, 16. Juli 2019 09:38

An: Rathaus <[email protected]>

Cc: Bauleitplanung <[email protected]>

Betreff: BPL Bad Aibling, Ellmosener Wies,16.07.2019

Seite 1

Niedermaier Monika

Von:

Gesendet:

An :

Betreff:

Anlagen:

Krabichler Hubert

Montag, 22. Juli 2019 06:57

Niedermaier Monika

WG: Bebauungsplan Nr. 1 C)3 "Ellmosener Wies" - Stellungnahme Deutsche

Telekom - PN 266163

2661 63hinweis

Ellmosener Wies

NBGBpl Nr. 103 EllmosenerWies.pdf 266163BpI Nr. 103

Lageplan-Telekom. pdf

Von: [email protected] <[email protected]>

Gesendet: Freitag, 19. Juli 2019 12:32

An: Krabichler Hubert <[email protected]>

Cc: Niedermaier Monika <[email protected]>

Betreff: AW: Bebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies" - Stellungnahme Deutsche Telekom - PN 266163

Sehr geehrter Hr. Krabichler,

' Vielen Dank für die Beteiligung.

Beiliegend unsere Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hengstberger

DEuTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH

Technische Infrastruktur Niederlassung Süd,

PTI 21 - Team Projektierung/Bauleitplanung/c/o Wasserburg

Siemensstr. 20, 84030 Landshut

+49 8C)71 1007-14 (Tel.)

E-Mail: Ti-NL-Sued-PTI-21-Bauleitplanunqptelekom.de

www.telekom.de

ERLEBEN, WAS VERBINDET.

Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: ww.telekom.de/pflichtanqaben-dttechnik

Von: Niedermaier Monika <[email protected]>Gesendet: Mittwoch 19. Juni 2019 17:19

An: [email protected]; LRA Rosenheim Naturschutz ([email protected])

<[email protected]>; LRA Rosenheim Immissionsschutz ([email protected])

<[email protected]>; LRA Rosenheim Abfallwirtschaft ([email protected])

<[email protected]>; [email protected]; LRA Rosenheim Wasserrecht

([email protected]) <[email protected]>; LRA Rosenheim Denkmalschutz (denkmal@lra-

rosenheim.de) <[email protected]>; [email protected]; Vermessungsamt Rosenheim

([email protected]) <[email protected]>; [email protected];

[email protected]; Bayerisches Landesamt für Denkmalschutz ([email protected])

<[email protected]>; Raumordnung Regierung von Oberbayern (raumordnung.region17.18@reg-

ob.bayern.de) <[email protected]>; [email protected];

[email protected]; [email protected]; Stadt Kolbermoor

([email protected]) <[email protected]>; [email protected]; [email protected];

[email protected]; [email protected]; [email protected]; Erdgasversorgung

Südbayern GmbH ([email protected]) <[email protected]>; E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

([email protected]) <[email protected]>; [email protected]; FMB TI NL Sued PTI 21

Seite 1

Bauleitplanung <[email protected]>; Bund Naturschutz in Bayern e. V.

([email protected]) <[email protected]>; [email protected]; Kath.

Pfarramt Mariä Himmelfahrt ([email protected]) <[email protected]>; tiefbau@lra-

rosenheim.de; LRA Rosenheim Kreisbrandrat ([email protected]) <[email protected]>;

[email protected]; Kreisheimatpfleger Denkmalpflege Daniel Hoheneder

([email protected]) <[email protected]>Betreff: DBebauungsplan Nr. 103 "Ellmosener Wies"

Neuaufstellung eines Bebauungsplans Nr, 103,,E11mosener Wies"

- AufstellungsbeschIuss

- vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlazen:

Siehe oben!

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 28.03.2019, für den Bereich nördlich der Hafnerstraße einen

qualifizierten Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung mit der Nr. 103 und der Bezeichnung,,EIImosener Wies"

zur Ausweisung eines Reinen Wohngebietes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (AufsteIlungsbeschluss). Der

Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ergibt sich aus dem Entwurf des Bebauungsplans des Büros AKFU,

Architekten und Stadtplaner, München, vom 22.03.2019. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die

Grundstücke mit den Flurstück-Nrn. 1288, 1290, 1387/2, 1370, 1387, 1388, 1389 sowie eine Teilfläche der

Kreisstraße RO 19, die Ellmosener Straße, mit der Flurstück-Nr. 19/4, alle Gemarkung Bad Aibling. Das Baugebietliegt am nördlichen Ortsrand der Stadt Bad Aibling. Westlich und südlich grenzen bestehende Wohngebiete an, im

Norden geht das Planungsgebiet in die freie Landschaft über. Es grenzen landwirtschaftlich genutzte Äcker und

Wiesen an. Im Osten wird das Gebiet durch die Kreisstraße RO 19 begrenzt.

Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung vom 29.05.2019 der Entwurfsplanung zu diesem Bebauungsplan des Büros

AKFU, Architekten und Stadtplaner, sowie des Büros Umwelt und Planung, Landschaftsarchitekten Schwarzmann

und Schneider, Rosenheim, mit Planzeichnung (Teil A), Festsetzungen durch Text (Teil B), Begründung (Teil C),

jeweils Stand: 29.05.2019 und Umweltbericht (Teil DI Stand:09.04.2019, zu. Gegenüber der Entwurfsplanung vom22.03.2019 wurde unter anderem die Festsetzung des Reinen Wohngebietes in einem Teilbereich durch Festsetzung

eines Allgemeinen Wohngebiets in diesem Bereich geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans blieb

unverändert.

Wir bitten Sie nur aus der Sicht Ihres Aufgabenbereichs um Stellungnahme zu o. g. BauIeitplanverfahren bis

spätestens

22, Juli 2019

Wir bitten Sie auch, Aufschluss über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige

Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des

Gebiets bedeutsam sein können.

Wenn Sie über Informationen verfügen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials

zweckdienlich sind, bitten wir Sie, uns diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Sollte während dieser Auslegungsfrist keine Stellungnahme hier eingehen, wird Ihre Zustimmung angenommen,

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über diese Bauleitpläne

unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren

Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hubert Krabichler

Seite 2

Stadt Bad Aibling

Fachbereich Planen und Bauen

Sachgebiet 3.I Bauverwaltung

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Telefon 08061 4901-302

Telefax 08061 4901-335

E-Mail [email protected]

Diese E-Mail-Adresse dient nur zum Empfangen einfacher Mitteilungen ohne qualifizierte elektronische Signatur

und/oder Verschlüsselung. Der Zugang zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation nach Art. 3a Abs. 2

BayVwVfG in Verbindung mit Art. 3 BayEGovG wird daher nicht eröffnet.

Haftungsausschluss:

Diese E-Mail (und ihre Anhänge) ist ausschließlich für den/die darin genannte/n Empfänger/-in bestimmt. Dies giltauch, wenn eine E-Mail an mehrere Empfänger/-innen gerichtet ist. Die E-Mail enthält rechtlich geschützte und

vertrauliche Informationen. Die Verwendung, Verarbeitung und Übermittlung dieser E-Mail, ihrer Anhänge oder

irgendwelcherTeile davon kann Rechte von Betroffenen verletzen und ist deshalb ausschließlich zum

bestimmungsgemäßen und zweckgerichteten Gebrauch gestattet. Jede dem Zweck und Ziel der E-Mail und ihrer

' Anhänge zuwiderlaufende Nutzung und Verarbeitung ist nicht gestattet. Wenn Sie diese Nachricht irrtümlich

erhalten oder aus anderen Gründen nicht der/die bestimmungsgemäße Empfänger/-in sind, informieren Sie unsbitte sofort unter der oben genannten Adresse und vernichten Sie diese Nachricht (einschließlich ihrer Anhänge)

und alle Vervielfältigungen davon unverzüglich. Der/Die Absender/-in trägt keine Haftung, insbesondere für

unvollständige, verspätete oder verfälschte Nachrichten, sofern diesem/dieser kein vorsätzliches Verhaltenvorgeworfen werden kann.

Seite 3

!Iffl ffiffl ERLEBEN, WAS VERBINDET.

DELITSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH

Siemensstr. 20, 84030 Landshut

Stadt Bad Aibling

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

hubert.krabichIerpbad-aiblinq.de

REFERENZEN Hr. Krabichler, Schreiben VOm 19.06.2019

ANSPRECHPARTNER PN266163, PTI 21, Chr!Stian HengStberger, Sb PB

TELEFONNUMMER (08071) 1007-14

DATUM 19.07.2019

BETRIFFT Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 103 "Wohngebiet Ellmosener Wies"

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Information. Ihr Schreiben ist am 19.06.2019 per Mail bei uns

eingegangen.

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin

und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik

GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung

wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech-

end die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie

folgt Stellung:

Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im

Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung

treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehen-

den oder geplanten Ausbau einer TK-lnfrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die

Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.

Im Geltungsbereich entlang der Ellmosener Straße befinden sich teils mittels Gestattungs-

vertrag teils hochwertige TeIekommunikationsIinien der Telekom, die durch die geplanten

Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Zudem liegen nördlich in der

Eichenstraße Kabelenden zur Reserve. (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient

nur derlnformation und bleibt 14 Tage gültig). Wir bitten Sie, bei der Planung und

Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw.

beschädigt werden.

DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBHHausanschritt: Teclinik Niederlassung SCid, Siemensstr. 20, 84030 Landshut

Postanschrm: Siemensstr. 20, 84030 Landshut

Teleton: +49 950-0,lntemetwwwlelekom.de

Konto: Postbank Saarbrücken (BLZ 590 l OO 66), Kto.-Nr. 248 586 68 i IBAN: DEi 7 590 l Oü66 0C)24 8586 68 i SWIFT-BIC: PBNKDEFF590Aufsichtstat: Dr. Dirk Wössner (Vorsitzendet) i Geschäitsfühtung: Walter Goldentts (Vorsitzender), Maria Stettner, Dagmar Vöcklet-BuschHandelsregister: Amtsgericht Bünn HRB14190, Sitz det Gesellschaft Bonni USt-ldNr. DE 814645262

Datum

Blatt 2

Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische

Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile

einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicher-

zustellen:

* dass für den Ausbau des TeIekommunikationsIiniennetzes im Erschließungsgebiet

eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künffigen Straßen

und Wege möglich ist,

* dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimen-

sionierung der Leitungszonen vorgenommen wird sowie eine Koordinierung der

Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungs-

träger erfolgt.

h Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen

Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der

Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverle-

gung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden

können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.

* In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit

einer Leitungszone für die Unterbringung der TeIekommunikationslinien

vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Bäume, unterirdische

Leitungen und Kanäle" der ForschungsgeseIIschaft für Straßen- und Verkehrswesen,

Ausgabe 2013 - siehe u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass

durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommuni-

kationslinien nicht behindert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hengstberger

Anlage

1 Lageplan

DEuTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH

Hausanschrm: Technik Niederlassung Süd, Siemensstr. 20, 84030 Landshut

Postanschrifi: Siemensstr. 20, 84030 Landshut

Telefon: +Ö911 150-C),lntemetwwwfelekom.de

Konto: Postbank Saarbrücken (BLZ 590 l OO 66), Kto.-Nr. 248 586 68 i IBAN: DE17 590 l OC)66 0024 8586 68 i SWIFT-BIC: PBNKDEFF!590AufsR.htstat: Dr. Dirk Wt'ssner (Vorsitzender) i Geschäftsführung: Walter Güldenits (Vorsitzender), Maria Stettner, Dagmar Vockler-BuschHandelstegistet: Amtsgeticht Bonn HRB l 4 19C), Sitz der Gesellschafi Bonni USt-ldNr. DE 814645262

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UNI!IbhZBISCHÖFLICHES ORDINARIAT

MüNCHEN

ERZBISCHöFLICHES ORDINARIAT MüNCHEN. PF 33 oa eü. E10ü63 MüNCHEN

Stadt Bad Aibling

Erster Bürgermeister

Felix Schwaller

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

eing. 13, Juli 20!L,-

SG Hvv=,

(fü)

ERZBISCHöFLICHE f-lNANZKAMMER

EFK 3.1.2. ABT. IMMOBILIEN

KATJA ROTERMUND

MAXBURGSTRAßE 2

80333 MüNCHEN

TEL. 089 2137-1276

FAX. 089 2137-271276

[email protected]

vorab per Mail: [email protected]

Ihr Zeichen/lhre Nachricht vom Unser Zeichen

rot

Datum

22.07.2019

Helm-sche Benefiziumsstiftung Bad Aibling

Flst. 1388, Gmkg. Bad Aibling, 2.735 m2, Neuaufstellung Bebauungsplan Nr. 103 Ellmosener

Wies - AufsteIlungsbeschluss und vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schwaller,

das o.g. kirchliche Flurstück ist Teil des Plangebietes Ellmosener Wies. Die Schaffung von

Wohnraum begrüßen wir und beteiligen uns entsprechend bei solchen Verfahren.

Aus liegenschaftlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die Planung. Eine Anregung

unsererseits wäre, ggf. eine unterirdische Verlagerung der geplanten Versorgungseinrichtung

(BHKW/Trafo) bzw. den Standort der Anlage zu überdenken.

Wir weisen darauf hin, dass die Benefiziumstiftung als Planungsbegünstigter direkter Partner

in der Städtebaulichen Vereinbarung mit der Stadt Bad Aibling sein soll.

Unsere Kooperations- und Mitwirkungsbereitschaft können wir ihnen bereits jetzt versichern.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Rotermund gerne zur Verfügung.

Mit ndlichen Grüßen

eiter

Fachbereich Grundstücksverkehr

Katja Rotermund

Fachreferentin

Grundstücksverkehr Region Süd

Bad Aibling, Flst. 1388, Ellmüsener Wies, SC an Kommune B-Plan.docx

5EiTE1 www.erzbistum-muenchen.de

t

Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 1

Stadt Baö Aibiing

BadAibling, 17.07.2019

Stadtverwaltung Bad Aibling

Ai'ii Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Einwände zum Bebauungsplan Ellmosener Wies

Sel'ir geelirter Herr Bürgermeister Fe1ix Schwaller,

4;;+ selir geelirte Dai'nen und Herren des Stadtrates,

icli bin Eigentümer des nörd)ich angrenzendcn Lai'idwiitschaftlicl'ien Grundstückes mit dcr

Flcir Nr. .

l. lin Bebauurigsplan sind an der nördliclien Grenze zu ineinem Gi-undstiick auf dein geplantcn

Grünsteifen Baumpflanzungen, iin Abstand von 4 m, vorgeselien. Der Grünstreifen n'iit 5 7 m

Breite ist für die GroßL»äume die in der Artenlistc 3 (wic z.B. Herg A)iorn, Spitz Ahorn, Stiel Eic]ie )

aufgefülfö sind, vie) zu sdimal. Diese Bäumc werdcn in cinigen Jaliren 20 - 25 in hocli. Dadurcli

wird mein Grundstück zu selir versc)iattet ein Anbau von Feldfrücl'iten ist dann in diesem Bereich

nicl'it n'iehr inöglidi.

Sollten sie eine Eingrünung mit Großbäuinen wollen, i'iiiisste dcr Grünstrcifen inin. 12 m breit sein,

un'i ausreicl'iend Abstand ZLI meinem Grundstück einzfü"ialten.

2. 1in Bebauungsplan werden Auffüllungei"i und Abgrabungcn von bis zu 70 cin erföubt.

Gegen diese Regelung wehre icli inidi absolut. So)1ten zu n"ieinem GrundsUick Atiffüllungen

4:,, geinacht werden wird sidi das Regenwasser nocii i'nehr auf mein Grundstück verlagern.lin Moinent versickert das Rcgcnwasser selir schlecht besoimers im Randbereicli zur neuen

Bebauung. Durch Auffü!füngen w €irde das Regenwasser atif n'iein Cinindstück lahifen was ich ii'i

keii'iem Fall akzeptiere. Aucli Auffüllungen mittels Betonwänden sind keine Lösung da sicli dadui-c)'i

der Schattenwurf auf mcin Gelände erhöl'it und dicse eine unüberwindbarc Barricrc fiir Kleii'itiere

darstellen.

Der Anbau von Fe]dtrücliten, in diesem Bereicli, ist dann cbenfalls nicht inehr n"iöglic!i.

Ich fordere diesen Passus aus dem Bebauungsplan lici-aus zunehmei'i und mit der Bcbauung dein

jetzigen Geländeverlauf zu fo)gen. Wenn die Stadt an so einem mit Grundwasser belastetein

Geföi'ide eine Bebaciung zulässt dann docl'i bittc i-iicht zum Schaden der angrenzencfen

Grui'idstückseigentümcr, heutzutage sind doch wasserdicl'itc Keller kein Problem melir.

Hici- IIILlSS im Vorfeld ein aufdie scliwierige Grundwassersituation aL»gestinm'ites Koiizept ffir die

Regenwasserbeseitigung der neuen Bebauung aufgestellt werden uin Scliädei':i an den

Nachbargrundstücken ZLl venneiden.

Um eine umgel'iende Weiter)eitung an das Landratsamt, Wasserwirtscl'iaftsaint und den BUND

Natcirschutz wird ausdrücklich gebeten.

C

: T, .Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 2

Eigentümer und Anlieger der angrenzenden Grundstücke

zur Bebauung Ellmosener Wies

Stadt Bad Aibling

Bauamt

Am Klafferer

Stadt Bad A,..blingHauptaim

Eing.: 2 5. Juli 2[)19

83043 Bad Aibling

Bad Aibling, 22.07.2ü19

Stellungnahme bzgl. Gesamtplanung

laut § 3 BauGB zum BebauungspIanvepahren Ellmosener Wies

CSehr geehrter Herr Bürgermeister Schwaller,sehr geehrter Herr Krämer,

wir nehmen wie folgt Stellung:

Die Gesamtplanung des 2. Preisträgers wurde mit der Bürgerinitiative vorbesprochen.Bei den Gesprächen wurde uns zugesagt bis auf kleine Änderungen, wie das Verringern

der Höhen zur bestehenden Bebauung im westlichen Bereich, an diesem Konzept

festzuhalten.

Im Gegensatz zu den Planungen des 2.Preisträgers, weicht der derzeitige, ausgelegte

Bebauungsplan (BBP) in folgenden Punkten negativ von den Vereinbarungen ab:

C

Auffüllunqen, Abqrabunqen

Auffü1lungen sind 1aut BBP bis zu 70 cm Höhe zulässig.

Dagegen sprechen wir und ausdrücklich aus. Das Erdgeschoss der Gebäude würde um

bis zu 70 cm über dem natürlichen Gelände liegen, wodurch sich die First- und Traufhöhen

der neuen, an die Anlieger angrenzenden Bebauung entsprechend erhöhen.

Dichte der neuen Bebauung zur bestehenden BebauungDie Abstände der neuen Gebäude zu den Grundstücken der Anlieger haben sich bei fast

allen Gebäuden deutlich veningert. Zum Teil werden die Abstandsflächen nach Art. 6

BayBO nicht eingehalten.

Bitte vergleichen sie hierzu den Plan des 2. Preisträgers mit der aktuellen Planung.

Innerstädtisches Flächenpotentiale

In der Begründung zum BBP Abs. 1 steht :

.Die Stadt hat im Vorgriff die innenstädtischen Flächenpotentiale untersucht.'

Im Moment werden innerstädtisch viele neue Flächen bebaut bzw. sind zur Bebauung in

Planung. (z.B. Münchner Str., Karl Wagner Str., Harthausen Schön Klinik, Ludwig ThomaStr. etc..). Hier entstehen viele neue Wohnungen sowohl für den freien Markt wie auch für

den sozialen Wohnungsmarkt.

Seite 1

Dichte und Höhe der qeplanten Bebauunq zur freien Landschaft/Ortsrandeinqrünunq

Im Konzept des 2. Preisträgers waren am nördlichen Siedlungsrand 10 Doppelhäuser, mit

2 Vollgeschossen, also 20 Wohneinheiten, geplant. Diese wurden mit ihrer Schmalseite

von 11,5 m Einzellänge nach Norden ausgerichtet dadurch ergab sich eine lockereBebauung mit der Möglichkeit zwischen den Gebäuden Großpflanzungen vorzunehmen.

Die sichtbare Gesamtlänge von Norden betrug 115 m. Die Höhenentwicklung zur freienLandschaft ca. 6 m.

Sukzessive wurde hier mit jedem neuen Planungsentwurf nachverdichtet.

Im derzeitigen Vorentwurf sind 4 Doppelhäuser, 4 Dreispänner und 1 Vierspänner mit2 Geschossen + Dachgeschoss geplant, insgesamt 24 Wohneinheiten.

Alle Gebäude stehen nun mit ihrer Breitseite nach Norden, daraus ergibt sich insgesamt

eine sichtbare Gesamtlänge von 183 m mit einer Höhenentwicklung von 6,90 m + evtl.

Auffüllungen von 70 cm. Dadurch verringert sich der Platz für eine vemünftige

Eingr'ünung eklatant. Die Gebäude sind zum Ortsrand wesentlich dominanter.

Auf dem im Norden vorgesehen 5- 7 m schmalen Streifen sollen im Abstand von 4 m zur

Grundstücksgrenze Großbäume gepflanzt werden dies erscheint uns unrealistisch.

Höhenentwicklunq der Geschosswohnunqsbauten

Die Dächer der Geschosswohnungsbauten mit 3 Geschossen + Dachgeschoss waren im

Konzept des 2.Preisträgers als außer mittige Satteldächer konzeptioniert, mit Wandhöhen

von ca. 9 m. Im derzeitigen Vorentwurf sind Wandhöhen mit 11,20 m zulässig.

Die Gebäude sind also sowohl von den Anliegern aus, wie auch vom Ortsrand aus deutlich

höher zu sehen. Die gesamte umliegende Bebauung weißt keine derart hohen Gebäude

auf und somit verstößt der BBP in diesem Punkt gegen das nachbarschaftliche

Rücksichtnahmegebot. Viergeschossige Gebäude am Ortsrand sehen wir alsOrtsbildschädigend.

Die Höhe des Gebäudes für die Kindertageseinrichtung war im Konzept des 2. Preis-

trägers auf ca. 8,70 m begrenzt. Auch hier gibt der derzeitige Vorentwurf mit einer Höhe

von max. 9,40 m deutlich mehr Spielraum.

Wir fordern folqendes zu berücksichtiqen und abzuändern:

Auffüllungen und Abgrabungen zu den AnIiegergrundstücken sind inakzeptabel. DieHöhenlagen der umliegenden Grundstücke folgt dem natürlichen Geländeverlauf. Dies

muss auch für die neue Bebauung gelten, um Böschungswände zu den Anliegem und zur

freien Landschaft zu vermeiden. Bei einem voföandenem Gefälle des neuen Baugebietes,

von Ost nach West von 3,50 m, ist es dringend anzuraten die Höhe des Fertigfußboden

EG der Gebäude über Normal Null festzusetzen und dem natürlichen Geländeverlaufanzupassen.

Die Abstände der neuen Bebauung zu den Anliegergrundstücken, insbesondere der

Gebäude die näher als 7 m an den Grenzen stehen, müssen vergrößert werden. Die

Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO müssen eingehalten werden.

Wir fordern den Nachweis der Erfordernis für das neue Baugebiet an der Ellmosener

Wies,im Bezug auf das innerstädtische Flächenpotential laut §1a Abs. 2 BauGB, sowiedessen Uberprüfung durch das Landratsamt Rosenheim.

Am Ortsrand müssen Grünflächen auf den Grundstücken festgelegt werden, um eine

tatsächliche Eingrünung der Siedlung zum Ortsrand zu gewährleisten,

Seite 2

Diese Ginflächen könnten auch für die Beseitigung des Niederschlagwassers

herangezogen werden und würden wie in der Begründung zum BBP Abs. 6 gefordert den

Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung tragen sowie einen Beitrag zum Artenschutz

leisten.

Um das nachbarschafiliche Rücksichtnahmegebot zu erfüllen, muss sich die neue, an die

umliegende Bebauung anpassen.

Wie bei der Kompromisseinigung zwischen der Stadt Aibling und der Bürgerinitiative

zugesagt, muss die Höhenentwicklung der neuen Bebauung dem ursprünglichem

Planungskonzept des 2. Preis folgen und darf diese nicht übersteigen.

Wir fordern ein Gutachten vor der weiteren Planung, welches darauf eingeht, ob sich für

unsere Bestandsgebäude über das normales Maß hinausgehende und somit nicht

hinnehmbare, Gefahren ergeben. Im Bezug auf die durch die im Bebauungsplan

geforderten Maßnahmen, wie tiefgründiger Bodenaustausch und die sich dadurch

veränderten Grundwasserströme, nebst dem Schlagen von Spundwänden und der

Grundwasserabsenkung für den Bau von Tiefgaragen.

Wir bitten darum, diese Stellungnahme an das Landratsamt und dem Bund Naturschutz im

':=a:" Zuge der Beteiligung der Fachbehörden nach § 4 BauGB weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Die betroffenen Anreiner, siehe Unterschriftenliste

Seite 3

Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 3

Eigentümer und Anlieger der betroffenen Grundstücke

zur Bebauung Ellmosener Wies

Stadt Bad Aibling

Bauamt

Am Klafferer 4

83043 Bad Aibling

Eing.: 25, Juli 2(]19

Bad Aibling, 22.07.2019

Stellungnahme bzgl. Niederschlagwasserbeseitigung

laut BauGB § 3 zum BebauungspIanverfahren Ellmosener Wies

'twa SehrgeehrterHerrBürgermeisterSchwaller,

sehr geehrter Herr Krämer,

wir nehmen wie folgt Stellung:

Bei langanhaltendem Regen und Starkregenereignissen bilden sich auf den Wiesen imnordwestlichen Bereich des neuen Baugebietes Seen. Die Häuser in der Mühlmoosstraße

sind zur Regenwasserentwässerung auf Grund des hohen Grundwasserstandes an den

öffentlichen Kanal angeschlossen. Die Keller unsere Gebäude sind nicht wasserdichtausgeführt, bei steigendem Grundwasser drückt deshalb Wasser in die Keller.

Die Niederschlagswasserbeseitigung, auf Grund der vorliegenden, schwierigen

Grundwasserverhältnisse, vor allem im nordwestlichen Bereich der neuen Bebauung, istnicht ausreichend abgeklärt. Eine Abklärung im Zuge der späteren, jeweiligen

Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, ist unseres Erachtens zu spät, da zu dieser

Zeit bereits Baurecht für die Dichte der Bebauung geschaffen wurde.

C Bereits in den Wettbewerbsunter1agen wurde auf Grund der Baugrunduntersuchung, durch

das Büro EGT Bad Aibling, auf die schwierige Grundwassersituation hingewiesen. Hier

wurde angegeben, dass der nordwestliche Teil des Grundstückes nicht für die

Versickerung von Niederschlagswasser geeignet ist und dieses im östlichen Teil desneuen Baugebietes versickert werden muss.

Im Umweltbericht zum Bebauungsplan (BBP) steht hierzu . Die Sohle von Rigolen muss

fmstsicher im Niveau des natürlichen Kiese/Sande fiegen(...). Problematisch sind die sehr

hohen Grundwasserstände im nördlichen und vor allem im nordwestlichen Bereich deszukünftigen Baugebietes. Im Bereich der dM durchgeführten Bohrungen weisen Rigolen

mit frostsicherer Tiefe voraussichtlich keinen ausreichenden Abstand mehr zum höchsten

Grundwasserstand auf. Entweder es erfolgen d:»rt Ge1ändeaufschüttungen oder eine

Muldenversickerung. Altemativ ist eine zentra1e Sammlung des Oberflächenwassers im

nordwestlichen ggfs. nördlichen Bereich und eine Versickerung im östlichen Abschnitt des

Bebauungsgebietes rnöglich."

Seite ]

Im BBP wird die Versickerung für das gesamte Baugebiet über Rigolen bzw. Sickermulden

angegeben.

Die Gutachten des Fachplaners hierzu sind jedoch allgemein gehalten und gehen nicht auf

die spezielle Situation ein. Eine Auslegung der Niederschlagswasserbeseitigung auf das

5-jährige Regenereignis erscheint auf Grund der zunehmenden Starkregenereignisse zugering.

Wegen der hohen Grundwasserstände von teilweise ca. 1 m unter Gelände sind Standard-Rigolen die einen Abstand von 2 m zur Oberkante des max. Grundwasserstandes

einhalten müssen nicht möglich.

Auf Grund der kleinen Grundstücke und der Dichte der Bebauung erscheinen uns

Sickermulden, die großflächig angelegt werden müssen, ebenfalls als nicht realisierbar,

Auffüllungen die bei Grundwasserständen von ca. I,00 m unter Gelände, bis zu 2,20 m

Höhe betragen müssten, um genügend Abstand der Rigolen zum Grundwasser

einzuhalten und frostsicher ausgeführt werden zu können, erscheinen äußerst

unrealistisch.

Mit großflächigen Auffüllungen, evtl. bis an unsere Grundstücksgrenzen, mit bis zu 70 cm

Höhe, (wie im BBP freigegeben) sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke auf

keinen Fall einverstanden. Da diese die Höhe der neuen Bebauung deutlich erhöhen und

zudem evtl. unschöne Betonwände an den Grundstücksgrenzen bedeuten würden.

Im Inneren der Bebauung sind die Grundstücke durch Gebäude und Tiefgaragen bis zu

80 % bebaut. Wir fragen uns, wo verbleibt der Platz für die Entwässerung dieser Gebäude

und der zusätzlichen Regenwassermengen aus dem nördlichen und nordwestlichen

Bereich der neuen Bebauung.

Wir fordern folqendes zu berücksichtigen und abzuändern;

Wegen der zum Teil schwierigen Grundwassersituation und der dichten Bebauung mussbereits jetzt im Bebauungsplanvefahren die Niederschlagswasserbeseitigung für das

gesamte neue Baugebiet genauestens ermittelt werden. Die technische umsetzung für die

einzslnen Bereiche festgelegt, sowie die mögliche Bebauung darauf abgestimmt werden

um Schäden von den bestehenden Grundstücken und Häusem abzuwenden.

Q) Wir fordern ein Gutachten vor der weiteren Planung, weiches darauf eingeht, ob sich für

unsere Bestandsgebäude über das normales Maß hinausgehende und somit nicht

hinnehmbare, Gefahren ergeben. Im Bezug auf die durch die im Bebauungsplan

geforderten Maßnahmen, wie tiefgründiger Bodenaustausch und die sich dadurch

veränderten Grundwasserströme, nebst dem Schlagen von Spundwänden und derGrundwasserabsenkung für den Bau von Tiefgaragen.

Wir bitten darum, diese Stellungnahme an das Wasserwirtschaftsamt und dem Bund

Naturschutz im Zuge der Beteiligung der Fachbehörden nach § 4 BauGB weiterzuleiten,

da wir in Erwägung ziehen einen weiteren Sachverständigen zu diesem Themaheranzuziehen.

Mit freundlichen Gfüßen

Die betroffenen Anreiner, siehe lJnterschriffenliste

Seite 2

Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 4

Stadt Bad Aibling

Bauamt

Am Klafferer83043 Bad Aibling

Stadt Bad Aibiirig

Bad Aibling, 04.08.2019

Stellungnahme laut §3 BauGB zur 1.Änderung des FlächennutzungspIanes und zumBebauungsplan Nr. 103,,E11mosener Wies" in Ergänzung zu den Ihnen bereits vorliegenden

Stellungnahmen zur Gesamtplanung der Eigentümer und Anlieger der angrenzendenGrundstücke, bzw. zur Niederschlagwasserbeseitigung der Eigentümer und Anlieger

betroffener Grundstücke

U Sehr geehrte Damen und Herren,

C ergänzend zu den Ihnen bereits vorliegenden, o.g. Stellungnahmen der Bürgerinitiative (von uns mitunterzeichnet) gibt es einige zusätzliche Punkte, zu denen wir hiermit Stellung nehmen:

1.) In der Umweltprüfung vom 29.05.2019 zur 1.Änderung des FlächennutzungspIanes (Seite 8) gibt esetliche Änderungen gegenÜber des Umweltberichtes zum aktuell gültigen Flächennutzungsplan vom

27.07.2017 (Seite 14 zur damals noch Standort W1 genannten Fläche) bezüglich der Stufe der

Beeinträchtigung der jeweiligen Schutzgüter und/oder den Erläuterungen dazu.

Merkwürdigerweise wird hier nun für die Änderung des FIächennutzungspIanes beim SchutzgutWasser die Stufe 3 der Beeinträchtigung gegenÜber ursprünglich Stufe 1 angegeben bei

unverändertem Text - Keine grundwasserbeeinfIusste Fläche.

Dem widerspricht die Umweltprüfung für den Bebauungsplan,EIImosener Wies' auf Seite 4 unter

Grundwasser und Seite 5 unter Baubedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden recht deutlich.

G AusserdemaufSeite7-ErgebnisfürdasSchutzgutWasser:,,MiteinerVeränderungderbisherigenGrundwasserströme muss gerechnet werden."

(' ZumSchutzgutBodenwurdedieStufe3derBeeinträchtigungindergeplantenÄnderungdesFIächennutzungsplanes beibehalten, aber der Text geändert. Unter Anderem kann man dazu nun als

Erläuterung lesen - Mittelschwere Beeinträchtigung durch Versiegelung, vorgesehen als Wohngebiet

mit vorraussichtlich geringem Versiegelungsgrad.

Bei den vorliegenden Bebauungsplänen beträgt die Versiegelung der gesamten Fläche etwa 80%.Hier kann wohl keine Rede mehr sein von einem geringen oder auch mittleren Versiegelungsgrad,wie noch im aktuell gültigen Flächennutzungsplan 2017 erläutert. Auf Seite 36 des Umweltberichtes

wird dort eine erwartete GRZ von O,35 genannt.

Laut Umweltprüfung für den Bebauungsplan auf Seite 5 - Ergebnis:,,...sind hohe erheblicheAuswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten."

Schutzgut Tiere und Pflanzen: Hier wurde für den Änderungsbereich des FlächennutzungspIanes dieStufe der Beeinträchtigung von 1 auf 2 erhöht, der Text zu den Vermeidungsmassnahmen jedoch

unverändert übernommen, obwohl durch diese Änderung die dabei angesprochene Ortsrand-eingrünung nach Norden und Osten ziemlich gering ausfiele.

Zu diesem Thema möchten wir noch anmerken, dass es bei uns hier um die Totmoosstrasse immer

Fledermäuse gab, wobei wir nicht wissen, von welcher Art diese sind. Das kann wohl auch niemand

bei Abenddämmerung im Vorbeiflug beurteilen. Was wir jedoch beurteilen können - seit der Bebauung

zwischen Eichen- und Ellmosener Strasse hat die Population bereits deutlich abgenommen.

Nicht zu vergessen die Nähe zum Biotop 8138-0034, welches zwar durch die Planung nicht direkt

betroffen ist, im Nachhinein durch die vielen zusätzlichen Anwohner aber bestimmt betroffen sein wird.

Schutgut Landschaftsbild: Im Flächennutzungsplan aus 2017 für W1 ist noch die Rede von einem

,,aufwertungsbedürftigen Ortsrand' - ,Verbesserung und Vermeidung durch geplante Abnindung undOrtsrandeingrünung möglich'.

Nun liest man zur geplanten 1.Änderung des FIächennutzungspIanes, bei der es neben der Aufnahme

eines zusätzlichen Grundstückes genau um den Wegfall der Abrundung und eine wesentliche

Verschlankung der Ortsrandeingrünung für,Ellmosener \/Vies" geht: ,Verbesserung und Vermeidungdurch Abrundung möglich'. Wie und wo sollte diese denn dann noch möglich sein?

Schutzgut Mensch: Die Erläuterung im ursprünglichen Flächennutzungsplan dazu: ,Vorbelastungenganz im Osten durch Kreisstraße RO 19 vorhanden'-,,Geringe Beeinflussung von Teilflächen"Im Änderungsbereich wurde die Stufe der Beeinträchtigung von 1 auf 2 gesetzt, jetzige Erläuterung:

Beim Schutzgut Fläche ist sogar die Rede davon, dass eine,,Erschließung bereits vorhanden" sei.

CVermutlich ist es juristisch gesehen irrelevant, daß die damaligen Angaben zur Aufnahme von W1 inden Flächennutzungsplan nicht der Realität entsprachen. Einige Aspekte waren eventuell auch nochnicht näher bekannt. Allerdings stellt sich mittlerweile die Frage, ob unsere Stadträte unter den nun

bekannten Umständen noch guten Gewissens für die Änderung bzw. Ergänzung stimmen kÖnnen.

2.) Sehr große Sorgen machen wir uns bezüglich der für den Bebauungsplan wegen der Grundwasser-beeinflussung geforderten Maßnahmen. Großflächiger Bodenaustausch in einem Großteil des Plan-

gebietes und eine dadurch wahrscheinlich bedingte Veränderung von Grundwasserströmen gehen überein normales Maß an nachbarschaftlicher Bebauung und der dabei entstehenden Risiken deutlichhinaus.

Welche Auswirkungen hier vor Ort selbst der Bau einer kleinen Tiefgarage (mit Schlagen von Spund-

wänden und Grundwasserabsenkung) auf die benachbarten Häuser haben kann, sahen wir in der

4:; Totmoosstrasse 1. Nach dem Bau des Hauses Eichenstrasse 33 sprudelte dort bei jeder längeranhaltenden Regenperiode das Grundwasser regelrecht durch offensichtlich dabei im Kellerboden

Q: entstandene Risse herein.

Deshalb fordern wir dazu ein Gutachten mit Gefährdungsbeurteilung.

3.) Der an uns angrenzende Haustyp H2 ist im Teil B §3 mit einer zulässigen Wandhöhe von 6,6m

(+ 0,3m Boden) und einer minimalen- bzw. maximalen Dachneigung von 18o bis 28oangegeben.

Sollte die Dachneigung nicht näher konkretisiert oder Firsthöhe begrenzt werden, wird die Planerinwohl mit der Maximafüorgabe von 28o arbeiten.

Entsprechend läge dann, grob gerechnet, die Firsthöhe eines 13m tiefen Hauses (wie direkt hinter uns)

etwa 1,7m h5her als bei unserem Haus. Dazu käme möglicherweise sogar noch ein Höhenausgleich

von bis zu +0,7m.

4.) Nordwestlich schräg hinter uns auf Höhe von Totmoosstrasse 4/4a und 6 ist sogar ein 14m tiefes

Gebäude vom Haustyp H2 geplant. Bei gleich bleibender Dachneigung läge hier die Firsthöhe noch

höher!

Abgesehen davon werden hier die laut Art.6 BayBO vorgeschriebenen Abstandsflächen nichteingehalten.

5.) In Teil C zum Bebauungsplan, Seite 5, Punkt 3.2 Verkehr ist zu lesen: .Die bestehende Eichenstaße

ist für eine Erschließungsfunktion zu schmal und wird als Fußweg nach Norden weiter geführt.'

Leider ist dieser Satz für uns nicht eindeutig. Um hier etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen,

gerade auch weil in vorhergehenden Plänen für,,Ellmosener Wies' teiweise der Bereich der

Eichenstraße nördlich der Kreuzung Totmoosstraße bzw. Schäfflerweg als Fußweg eingezeichnet war:

In diesem Bereich befindet sich sowohl unsere Hofeinfahrt als auch die unserer Nachbarn der

Eichenstraße 34. Diese Grundstückszufahrten müssen weiterhin gewährleistet bleiben.

6.) Was wir definitiv nicht haben möchten, sind Baustellenfahrzeuge im Durchgangsverkehr während

der Bauphase. Daher sollte spätestens bei Baubeginn am Übergang der Eichenstraße auf die

Ellmosener Wies mittels Pfosten ö.ä. eine Durchfahrt unmöglich gemacht werden.

Eventuell wäre eine derartige Maßnahme bereits jetzt machbar, denn immer mehr Autofahrer

missbrauchen den rfödlich der Eichenstraße eigentlich nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge

freigegebenen Weg zur Stauumfahrung der Thürhamer Straße während Stoßzeiten oder als

Abkürzung.

Den die hiesigen Gründe bewirtschafienden Landwirten dürfte wohl zumutbar sein, diese mit ihren

€;;, riesigen Geräten über die Ellmosener Straße anzufahren, statt das über die schmalen Straßen eines

Wohngebietes zu tun.

4:fö 7.)DieEichenstraßeistnördIichderKreuzungZudenLüfien/ZurEichkapelIezuschmal,umdortparken zu können. [)ie Anwohner/Besucher der Eichenstraße 33 parken schon jetzt meist in der

Totmoosstraße oder im Schäfflerweg, wobei es auch hier nicht wirklich viele Möglichkeiten gibt

wegen Hofeinfahrten und Hauszugängen.

Auch die weiteren Anlieger bekommen natürlich Besuch oder haben mehrere Autos in der Familie,

so dass Abends oder an Wochenenden in unserem Bereich off alles derartig vollgeparkt ist, daß

größere Fahrzeuge (Rettungswagen, Feuerwehr) nicht durch kämen.

Dabei ist das Grundstück der Totmoosstraße 1 momentan nicht bebaut, hier gibt es aber große Pläne

eines Bauträgers.

Wir befürchten, dass sich diese Situation mit,,Ellmosener Wies" und wegen der offensichtlich

,,,, dafür zwischenzeitlich abgeschwächten Stellplatzsatzung nochmals deutlich verschärfen wird.

Wie will man das verhindern?

Mit freundlichen Grüßen,