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Page 1: Garantiebedingungen für Leichtmetallfelgen · PDF fileSeite 1 von 2 1547718_1 Garantiebedingungen für Leichtmetallfelgen R.O.D. Leichtmetallräder GmbH, Alte Reichsstraße 1, 92637

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Garantiebedingungen für Leichtmetallfelgen

R.O.D. Leichtmetallräder GmbH, Alte Reichsstraße 1, 92637 Weiden i.d. Oberpfalz (im Folgen-

den: "R.O.D.") gewährt dem Endkunden (im Folgenden: "Kunden") auf neu hergestellte

Leichtmetallfelgen (im Folgenden: "Felge") eine Garantie von 48 Monaten.

Die Garantie gilt unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung, die dem Kunden gegen den

Verkäufer (gleich ob dies R.O.D. oder ein anderer Verkäufer ist) zusteht sowie unbeschadet

zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

1 Gegenstand der Garantie

Diese Garantie umfasst ausschließlich neu hergestellte Felgen. Nicht umfasst sind Tauschteile

und aufgearbeitete Altteile.

2 Garantiezeit

(a) Die Garantie beginnt ab Kaufdatum laut Rechnung, die dem Kunden von R.O.D. oder einem

anderen gewerblichen Verkäufer ausgestellt wurde.

(b) Die Garantie gilt für 48 Monate.

(c) Die Laufzeit der Garantie verlängert bzw. verschiebt sich nicht durch die Gewährung von

Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bzw. dieser Garantie. Sie beginnt ins-

besondere nicht neu zu laufen für Felgen, die aufgrund der Garantie als Ersatz geliefert wurden.

Für diese läuft die Restgarantie der ursprünglich gekauften Felge weiter.

3 Garantiefall

(a) Der Garantiefall ist das Auftreten eines Sachmangels (im Folgenden: "Mangel") entspre-

chend der Definition in § 434 BGB während der Garantiezeit, sofern der Mangel nicht auf einer

Verschlechterung nach Gefahrübergang (insbesondere durch normalen Verschleiß, unsachge-

mäße oder sorgfaltswidrige Behandlung bzw. sorgfaltswidrigen Einbau) beruht.

(b) Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vor-

handen war.

4 Leistungen im Garantiefall

(a) Im Garantiefall übernimmt R.O.D. die Neu-/Ersatzlieferung einer mangelfreien Felge. Dies

beinhaltet die Verpackungs- und die Versandkosten für die Lieferung an den Kunden sowie die

Einsendekosten des Kunden. Hat jedoch R.O.D. dem Kunden für die Einsendung ein bestimm-

tes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommt

R.O.D. für die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht auf.

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(b) Der Kunde hat aus der Garantie keinen Anspruch auf Lieferung einer Felge des gleichen

Typs. R.O.D. behält sich vor, beanstandete Felgen durch Felgen zu ersetzen, die für das betref-

fende Fahrzeug passen und der Optik der zu ersetzenden Felge so nah wie möglich kommen.

Kann R.O.D. selbst nicht eine geeignete Felge als Ersatz liefern, behält sich R.O.D. die Liefe-

rung einer Felge eines anderen Herstellers sowie alternativ Wertersatz in Geld vor.

(c) Nicht von der Garantie umfasst sind Ansprüche auf Reparatur der gelieferten Felge oder

Ersatz der dafür aufzuwendenden Kosten. Schadens- und Aufwendungsersatz werden auf-

grund dieser Garantie ebenfalls nicht geleistet.

5 Voraussetzungen

Grundlage für die Garantie sind die folgenden Bedingungen, die verbindlich eingehalten werden

müssen, um einen Garantieanspruch geltend machen zu können:

5.1 Jeder Mangel muss dem Kundendienst von R.O.D. unverzüglich gemeldet werden.

5.2 Die beanstandete Felge ist an R.O.D. zu übergeben bzw. zu übersenden. Mit Eingang

der Ersatzfelge beim Kunden geht die beanstandete Felge, welche von R.O.D. auf-

grund dieser Garantie ersetzt wurde, in das Eigentum von R.O.D. über.

5.3 Fabrikationsnummern dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

5.4 Die beanstandete Felge darf keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweisen,

die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben von R.O.D. abwei-

chenden Gebrauch verursacht sind.

5.5 Der Kunde hat die Rechnung an R.O.D. zu übersenden. Der Garantieantrag ist direkt

an R.O.D. zu richten.

Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht berücksichtigt bzw. eingehalten werden,

behält sich R.O.D. vor, den Antrag abzulehnen.

6 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf Deutschland beschränkt.

7 Anzuwendendes Recht

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.