Garantiert mobil!

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Garantiert mobil! Nachhaltige Sicherung von Mobilität im ländlichen Raum

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Garantiert mobil!Nachhaltige Sicherung von Mobilität im ländlichen Raum

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Wer ist Projektträger?

Projektträger ist die Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG mbH) in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträgerorganisation nach § 7 Hess. ÖPNV-G und „zuständige Behörde“ i.S. der VO (EG) 1370/2007. Die OREG ist eine kommunal getragene Gesellschaft zur Wirtschaftsför-derung und Regionalentwicklung. Gesellschafter sind der Odenwaldkreis, die Sparkasse Odenwaldkreis und die Volksbank Odenwald e.G. Der Odenwaldkreis hält ca. 90 % des Stammkapitals. Über die Planung und Organisation des ÖPNV hinaus, ist es Zielsetzung der OREG im Bereich der Mobilität, durch nachhaltige Konzepte den Standort Odenwald-kreis zu stärken.

Was sind unsere Beweggründe für ein neues Mobilitätskonzept?

Der ÖPNV in seiner traditionellen Organisationsform des Linienverkehrs (einschl. bedarfs-orientierter Bedienungsweisen), ist nicht geeignet, den Herausforderungen der Zukunft (demografi scher Wandel, Finanzprobleme der öff entlichen Hand) in ländlichen Regionen mit passenden Angeboten zu begegnen. Andererseits bleiben durch den starren Rechts-rahmen des Personenbeförderungsrechts große Mobilitätsressourcen ungenutzt. Als sol-che gelten mögliche Mitnahmefahrten in privat und gewerblich genutzten Kraftfahrzeu-gen, aber auch eine Öff nung von Fahrten des Gelegenheitsverkehrs für ein intermodales öff entliches Mobilitätsangebot. Für dieses muss letztlich auch ein einheitliches betreiber-übergreifendes Benutzerentgelt gelten.

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Wie ist das Konzept von „Garantiert mobil!“?

Der Innovationsansatz von „Garantiert mo-bil!“ besteht darin, private und gewerbliche Mitnahmefahrten als Beförderungsleistun-gen zu integrieren und die in einer Mobili-tätsgarantie zusammengefassten Mobili-tätsdienstleistungen zu einem einheitlichen Beförderungsentgelt anzubieten.

Verkehrsleistungen des traditionellen ÖPNV werden mit Beförderungsleistungen des Individualverkehrs (intermodal) verknüpft. Als Bindeglied gilt ein einheitlicher ver-kehrsmittelübergreifender Tarif, der auf die Vorzüge des Verbundtarifs aufb aut. Das Geschäftsmodell beruht darauf, dem Kunden ein Mobilitätsangebot auf be-stimmten Relationen und in einem defi -nierten Zeitkorridor zu attraktiven, aber kostendeckenden Preisen zu unterbreiten. Bei Annahme des Angebotes entsteht ein Beförderungsvertrag, auf dessen Erfüllung eine Mobilitätsgarantie besteht.„Garantiert mobil!“ unterbreitet Mobili-tätsangebote von den Ortschaften im Oden-waldkreis zu den jeweiligen (zuständigen) Unterzentren und immer zum Mittelzent-rum Erbach / Michelstadt auf Relationen,

die den Linienwegen der ÖPNV-Linien nach § 42 PBefG entsprechen (Einzugsbe-reiche).Grundsätzlich gelten die Mobilitätsange-bote an allen Tagen, „rund um die Uhr“ und unabhängig von Ferienzeiten (Bereit-stellungszeitraum). Es gibt keine nach außen zu kommunizierenden Fahrpläne, die der Kunde zu beachten hat. Aus logistischen Gründen gilt allerdings eine Vorlaufzeit von 30 Minuten zwischen dem Eingang der Bestellung (Buchung, Annahme des Mobilitätsangebots) und der Bereitstellung der Beförderungsleis-tung. Für die Pilotanwendung wird der Bereitstellungszeitraum auf täglich 4:00 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

Die Mobilitätsangebote werden über einen Buchungsserver erzeugt. Dazu benennt der Kunde seinen Fahrtwunsch (Nachfrage) in der betreff enden Rela-tion und im verfügbaren Zeitkorridor unter Beachtung der Vorlaufzeit von 30 Minuten. Die Datenbank registriert den Fahrtwunsch, erzeugt ein Mobilitätsan-gebot im Sinne einer Ersatzbeförderung und benennt den zu zahlenden Fahrpreis.

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Soweit vorhanden, benennt die Datenbank auch Fahrtenangebote anderer Mobilitäts-dienstleister in einem Zeitkorridor vor und nach dem gewünschten Fahrtzeitpunkt des Kunden. Bei diesen Fahrtenangeboten kann es sich um das Linienverkehrsange-bot (einschließlich Bedarfsfahrten) oder aber auch um private oder gewerbliche Mitnahmeangebote Dritter handeln, die in der Datenbank hinterlegt sind. Der Kunde kann zwischen vorhandenen Fahrtenan-geboten frei wählen und diese über das Mobilitätsportal buchen. Dazu muss er registrierter Kunde sein und über ein Kun-denkonto verfügen.Das zu entrichtende Beförderungsentgelt gilt für die gesamte Wegstrecke, unab-hängig welche Beförderungsleistung in Anspruch genommen wird. Grundlage des Beförderungsentgelts ist der RMV-Verbundtarif. Soweit für die Erfüllung der Mobilitätsgarantie eine Ersatzbeförderung bereitgestellt wird, weil andere Beför-derungsleistungen nicht zur Verfügung stehen oder der Kunde diese nicht will, ist zusätzlich zum Verbundtarif ein (kostende-ckender) Zuschlagspreis zu zahlen. Dieser schließt grundsätzlich eine Beförderung

von „Haustür-zu-Haustür“ ein. Mit der Entrichtung des Fahrpreises über das Kundenkonto wird eine Fahrtberechtigung erzeugt, die verkehrsmittelübergreifende (intermodale) Gültigkeit hat.

Der barrierefreie Zugang zu den „Ga-rantiert mobil!“-Fahrten wird über den Mobilitätsberater der Mobilitätszentrale gewährleistet, der die Buchungen telefo-nisch entgegen nimmt. Die Bereitschafts-zeiten sind dazu auf die Einsatzzeiten von „Garantiert mobil!“ zu erweitern (ggf. durch externe Dienstleister, CallCenter usw.).

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Welche Restriktionen bestehen?

Die Machbarkeit von „Garantiert mobil!“ haben wir durch Gutachten der KCW GmbH, Berlin und der WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH, Braunschweig untersuchen lassen. Von besonderem Belang war die Vorgabe eines einheitlichen Beförderungsentgelts auf der Basis des Verbundtarifs auch für Mitnahme-fahrten und Ersatzbeförderungen und die Integration von privaten und gewerblichen Mitnahmeangeboten als wichtige Mobilitätsressource.Als entscheidende rechtliche Bedingung gilt, dass das gesamte Mobilitätsangebot unter „Garantiert mobil!“ als ÖPNV i. S. von § 8 Abs. 1 PBefG betrachtet werden kann, für das ein Tarif nach § 39 PBefG genehmigt wird. Dafür bedarf es eines Verkehrsunternehmens nach §§ 2,3 PBefG, das für den Verkehr eine Genehmigung nach § 42 PBefG besitzt und das diesen Verkehr in eigenem Namen und auf eigene Rechnung betreibt und die Mobilitäts-garantie als fi ktives Verkehrsangebot verantwortet. Das ortsansässige Verkehrsgewerbe unterstützt das Projekt, sieht sich allerdings nicht in der Lage, ein mögliches wirtschaftli-ches Risiko zu tragen. Daher ist vorgesehen, die Funktion als Verkehrsunternehmen nach dem PBefG bei der zuständigen Behörde gemäß der VO (EG) 1370 / 2007 anzusiedeln. Nach der gutachterlichen Expertise der Anwaltssozietät BBG und Partner, Bremen wird darin kein Verstoß gegen § 8 Abs. 3 Hess. ÖPNV-G (Trennung von Besteller- und Ersteller-funktion) gesehen, weil die OREG nicht Betreiber eines gemeinwirtschaftlichen öff entli-chen Verkehrsdienstes ist. Erbracht werden die Verkehrsleistungen ausschließlich durch Subunternehmen. Insoweit erscheint es nicht erforderlich, die verkehrsunternehmerische Tätigkeit für „Garantiert mobil!“-Fahrten in eine Tochtergesellschaft auszugliedern.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Rahmen einer Entscheidung nach § 10 PBefG festgestellt, dass dem Verkehrsunternehmen eine kreisweit gültige oder relationsbezoge-ne Genehmigung gem. § 42 PBefG i.V.m. § 2 Abs. 6 PBefG für „Garantiert mobil!“-Fahrten erteilt und der Grund- und Zuschlagstarif gem. § 39 PBefG genehmigt werden kann.

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Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zum Projekt „Garantiert mo-bil!“ können Sie uns gerne ansprechen

Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbHGeschäftsbereich NahverkehrHulster Straße 264720 Michelstadt

Ansprechpartner• Peter Krämer Tel. 06061 / 97 99 11• Stefan Reinhardt Tel. 06061 / 97 99 19

E-Mail [email protected] www.odenwaldmobil.de

Auch für die Einbindung von Mitnahmefahrten gelten die Restriktionen des Personenbe-förderungsgesetzes. So sind Mitnahmefahrten grundsätzlich nur in Personenkraftwagen i.S. von § 4 Abs. 4 PBefG zulässig. Hinsichtlich gewerblicher Mitnahmefahrten werden (zu-nächst) nur solche einbezogen, die nach PBefG oder nach der FreistellungsVO eindeutig klassifi ziert werden können. In gewerblichen Mitnahmefahrten wird gegenüber privaten Mitnahmefahrten das größere Potenzial gesehen, z.B. zu nutzende Leerfahrten im Taxi- oder Mietwagenverkehr oder bei Behindertenfahrten.Die Anbieter von Mitnahmefahrten werden als Subunternehmer (Erfüllungsgehilfe) des Verkehrsunternehmens tätig. Das gleiche gilt im Übrigen auch für die Ersatzbeförderun-gen, die vom Verkehrsunternehmen beauftragt werden, wenn im Rahmen der Mobilitäts-garantie keine sonstigen Mobilitätsressourcen zur Verfügung stehen.

Wie erfolgt die Einbindung von Mitnahmefahrten?

Welche Besonderheiten gelten für private Mitnahmefahrten?

Weil private Mitnahmefahrten bei „Garantiert mobil!“ nicht vermittelt werden, sondern der Anbieter als Subunternehmer für das Verkehrsunternehmen zur Erfüllung der Beför-derungsleistung in Anspruch genommen wird, betreibt dieser gewerbliche Personenbe-förderung. Zu beachten ist:

• Anreizentgelte, die der Anbieter privater Mitnahmefahrten erhält, sind zu versteuern

• Eine Gewerbeanmeldung ist nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirt- schaft Verkehr und Landesentwicklung nicht erforderlich

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• Der Anbieter der Mitnahmefahrt muss nach § 48 Abs. 1 FeV im Besitz eines Personenbe- förderungsscheins sein (Mindestalter 21 Jahre)

• Hinsichtlich der Anwendungsvorschriften der BOKraft ist eine Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt in Aussicht gestellt

• Hinsichtlich der jährlichen Untersuchungspflicht der verwendeten Fahrzeuge ist eine Ausnahmegenehmigung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Aussicht gestellt

Auch im Falle einer Vermittlung von Mitnahmefahrten (die nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG genehmigungsfrei sind, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht über-steigen), wären Anreizentgelte zu versteuern. So bleibt im Subunternehmermodell einzig das Erfordernis eines Personenbeförderungsscheins als möglich empfundene Hürde. Wir sehen darin aber eher ein Qualitätsnachweis, der dokumentiert, dass der Anbieter der Mitnahmefahrt körperlich und geistig geeignet nicht, (gewerbliche) Personenbeförderung zu betreiben. Das Vermittlungsmodell (siehe Projekt „Mobilfalt“) halten wir für nicht geeignet, um die Kernziele des Konzeptes zu realisieren:

• Es gibt keinen einheitlichen Kundenvertragspartner, um die Mobilitätsgarantie rechtver-bindlich umsetzen zu können

• Soweit Mitnahmefahrten nur vermittelt werden, kann kein einheitlicher ÖPNV-Tarif gelten, da es sich bei den privaten Mitnahmefahrten nicht um ÖPNV i. S. von § 8 Abs. 1 PBefG handelt

• Anreizentgelte für private Mitnahmefahrten im genehmigungsfreien Bereich (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG) dürfen die Betriebskosten der Fahrt im Einzelfall nicht überschreiten

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Grundsätzlich sind in Personenkraftwagen mitgenommene Personen durch die für das Kraftfahrzeug nach dem Pfl ichtversicherungsgesetz bestehende Haftpfl ichtversicherung ausreichend mitversichert. Dies gilt auch im Falle der Vermittlung von Fahrgemeinschaf-ten, soweit keine gewerbsmäßige Personenbeförderung stattfi ndet. Im Prinzip charakteri-sieren sich Mitnahmefahrten in „Garantiert mobil!“ nicht anders als Fahrgemeinschaften, die über eines der zahlreichen Mitfahrportale vermittelt werden. Durch ihre organisatori-sche Einbindung als Erfüllungsgehilfe des Verkehrsunternehmens qualifi zieren sie sich je-doch als gewerbliche Personenbeförderung, obwohl hierdurch keine höheren oder andere Versicherungsrisiken entstehen. Der Fahrzeughalter wäre im Falle seiner Teilnahme am Projekt „Garantiert mobil!“ verpfl ichtet, seiner Haftpfl ichtversicherung das Anbieten von Mitnahmefahrten als gewerbliche Personenbeförderung anzuzeigen. Dadurch würde sich zwangsläufi g eine höhere Versicherungsprämie ergeben, was Privatpersonen sicherlich davon abhalten dürfte, Mitnahmeangebote bei „Garantiert mobil!“ zu machen.

Wie sind private Mitnahmefahrten versichert?

Das Verkehrsunternehmen, für das der Anbieter privater Mitnahmefahrten als Subunter-nehmer tätig wird, sollte durch den Abschluss einer Globalversicherung Haftpfl icht- und Kaskoschäden übernehmen, die bei einer „Garantiert mobil!“-Fahrt entstehen. Dem Fahrtanbieter sollen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Verpfl ichtungen entstehen, sich mit seiner Versicherung auseinander zu setzen. Andererseits muss der Fahrgast den gleichen umfänglichen Versicherungsschutz haben, egal welches Verkehrsmittel er bei den „Garantiert mobil!“-Fahrten benutzt. Der Versicherungsschutz sollte umfassen:• die Haftpfl ichtversicherung für Personen- und Sachschäden

Welche Versicherungsalternativen bestehen?

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Welche wirtschaftlichen Rahmendaten bestehen für das Konzept?

„Garantiert mobil!“ ist auf eine grundsätzliche Nutzerfi nanzierung ausgelegt; ein auf Dauer ausgerichteter öff entlicher Zuschuss wird nicht erwartet. Die Erträge aus Nutzungsentgelten sollen die Aufwendungen für entstehende Betriebs-leistungen decken. Nach dem WVI-Gutachten zu Wirtschaftlichkeit und Potentialen des Projektes ist die Kostendeckung unter der Annahme bestimmter wirtschaftlicher Eck-punkte erreichbar. Voraussichtlich nicht durch Erträge zu decken sind die Kosten für eine erforderliche zeitlich erweiterte Bereitschaft der Mobilitätszentrale, um den barrierefrei-en Systemzugang zu „Garantiert mobil!“ zu gewährleisten.Beim kreisweiten Einsatz von „Garantiert mobil!“ soll sich die Fahrgastnachfrage nach der gutachterlichen Beurteilung aufgrund der Mobilitätsgarantie um 12 % auf täglich 1.690 Beförderungsfälle steigern. Von der zusätzlichen Nachfrage entfallen 21 % auf private / gewerbliche Mitnahmeangebote und 8 % auf Ersatzbeförderungen; mit 71 % profi tiert der klassische ÖPNV überproportional von der Angebotserweiterung durch die Mobilitäts-garantie. Etwa 300.000 Fahrzeugkilometer werden im Rahmen der Ersatzbeförderung erwartet, etwa 730.000 km entfallen auf Mitnahmeangebote.

• eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, selbst wenn der Fahr-zeughalter diese nicht abgeschlossen hat• ggf. ein Ausgleich für die Höherstufung im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls• ggf. einen SchutzbriefEin u.U. besserer Versicherungsschutz bei „Garantiert mobil!“-Fahrten, als der Fahrzeug-halter selbst vertraglich für sein privat genutztes Fahrzeug vereinbart hat, könnte ein zusätzlicher Anreiz dafür sein, Mitnahmefahrten anzubieten.

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Wie sind die Nutzungsentgelte strukturiert?

Aufgrund des erarbeiteten Organisationsrahmens von „Garantiert mobil!“ ist es möglich, die gesamte Wegekette eines Fahrgastes als öff entlichen Personennahverkehr nach § 8 Abs. 1 PBefG zu klassifi zieren und einen ÖPNV-Tarif nach § 39 PBefG zugrunde zu legen, und zwar unabhängig davon, wer tatsächlich die Beförderungsleistung übernimmt. Dies ermöglicht die durchgängige Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Vorzugsweise übernimmt die Tarifstruktur von „Garantiert mobil!“ den RMV-Verbundtarif, der verkehrs-mittelübergreifend bereits im klassischen ÖPNV gilt. Alternativen dazu bestehen nicht und wären auch nicht sinnvoll, weil ein intermodaler Tarif sich immer einheitlich über alle einbezogenen Produkte erstreckt.Bei „Garantiert mobil!“ gilt der RMV-Grundtarif vollumfänglich für die Nutzung des klassischen ÖPNV und für private und gewerbliche Mitnahmefahrten, die für die Erfül-lung der Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden. Kunden, die im Besitz einer RMV-Zeitkarte (oder VRN-Zeitkarte im Übergangstarif) sind, nutzen die Mitnahmefahrten „kostenlos“. Bei Ersatzbeförderungen ist zusätzlich zum RMV-Grundtarif ein (kostende-ckender) Zuschlagspreis zu zahlen, dessen Höhe sich nach Entfernungsklassen staff elt. Aufgrund des Erfordernisses der Kostendeckung erreichen Grund- und Zuschlagspreis bei Ersatzbeförderungen „Taxiniveau“, was nicht besonders attraktiv ist. Ein umfangreiches Rabattsystem für Früh- und Zubucher soll deshalb besondere Anreize schaff en.

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Wie ist der Zugang zu „Garantiert mobil!“

„Garantiert mobil!“-Fahrten sind ausschließlich über ein internetbasiertes Buchungspor-tal und eine dazu entwickelte Buchungsapplikation für mobile Anwendungen buchbar. Buchungen erfordern eine einmalige Registrierung und die Anlegung eines Kundenkontos über das Bezahlvorgänge im Voraus stattfi nden und Rabattgutschriften erfolgen. Teile des Kundenkontos sind ein „Punktekonto“ und ein „Klimakonto“. Der barrierefreie Zugang zum Buchungsportal kann durch den persönlichen Mobilitätsberater in der Mobilitätszen-trale sichergestellt werden, der während der Systemzeiten von „Garantiert mobil!“ Bera-tungen, Registrierungen und Buchungen aufgrund persönlicher Vorsprache oder Telefon-anrufe der Kunden vornimmt.

Wann gibt es „Garantiert mobil!“?

Gegenwärtig läuft die Entwicklung des Lastenheftes für das Buchungsportal. Im 1. Quartal 2014 sollen die Gremien des Odenwaldkreises über das Umsetzungskonzept beschließen. Bei dessen Annahme wäre eine Pilotanwendung in der 2. Jahreshälfte 2014 im nördlichen Teil des Kreisgebietes vorgesehen.

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Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbHGeschäftsbereich NahverkehrHulster Straße 264720 Michelstadt

Ansprechpartner• Peter Krämer Tel. 06061 / 97 99 11• Stefan Reinhardt Tel. 06061 / 97 99 19

E-Mail [email protected] www.odenwaldmobil.de