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GD Erweiterung

Die Erweiterung derEuropäischen Union

Generaldirektion Erweiterung Abt. 02 / Information

Vom Europa der Sechs…

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Vertrag von Rom

25. März, 1957

Seine Majestät der König der Belgier, der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Französischen Republik, der Präsident der Italienischen Republik, Ihre königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg, Ihre Majestät die Königin der Niederlande,

entschlossen durch diesen Zusammenschluß ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu den gleichen hohen Zielen bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,

haben beschlossen, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen.

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Vom Europa der Sechs…

1957

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Das Europa der Neun

1973

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Das Europa der Zehn

1981

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Das Europa der Zwölf

1986

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…zum Europa der Fünfzehn

1995

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EU 15 und darüber hinaus…

2002

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Das Europa von morgen

13. Dezember 2002

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GD ErweiterungVertrag über dieEuropäische Union (EUV)

Artikel 49 des EUV: jeder europäische Staat, der die in Artikel 6 (1) genannten Grundsätze achtet, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden...

Artikel 6 des EUV: Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

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GD ErweiterungDie Europa- und Assoziierungsabkommmen

Land Unterzeichnung Inkrafttreten AntragEuropaabkommen Europaabkommen Mitgliedschaft

Bulgarien März 1993 Februar 1995 Dezember 1995

Tschech Rep. Oktober 1993 Februar 1995 Januar 1996

Estland Juni 1995 Februar 1998 November 1995

Ungarn Dezember 1991 Februar 1994 März 1994

Lettland Juni 1995 Februar 1998 Oktober 1995

Litauen Juni 1995 Februar 1998 Dezember 1995

Polen Dezember 1991 Februar 1994 April 1994

Rumänien Februar 1993 Februar 1995 Juni 1995

Slowakei Oktober 1993 Februar 1995 Juni 1995

Slowenien Juni 1996 Februar 1999 Juni 1996

Land Unterzeichnung Inkrafttreten AntragAssoziierungs- Assoziierungs- MitgliedschaftAbkommen Abkommen

Türkei September 1963 Dezember 1964 14 April 1987

Malta Dezember 1970 April 1971 16 Juli 1990

Zypern Dezember 1972 Juni 1973 3 Juli 1990

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Die Kopenhagener Kriterien - 1993

• Das Bewerberland muß die Stabilität der Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie den Respekt und den Schutz von Minderheiten garantieren, erlangt haben (politisch);

• Es muß eine funktionierende Marktwirtschaft besitzen und in der Lage sein, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften im Binnenmarkt standzuhalten (wirtschaftlich);

• Es muß die aus eigener Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können (Übernahme des acquis).

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Die Stellungnahmen

• Prüfung unter Zugrundelegung der Kopenhagener Kriterien: ausführliche Beschreibung und Analyse der politischen und wirtschaftlichen Lage in jedem Bewerberland;

• Beurteilung der Fähigkeit des Bewerberlandes zur Annahme und Umsetzung des acquis (d.h. der Rechte und Pflichten, die sich aus den EU-Verträgen und der EU- Rechtsetzung ergeben) in allen Tätigkeitsbereichen der Union;

• Hinweise auf mögliche Probleme bei der Übernahme des acquis;

• Empfehlung zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen.

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Empfehlungen der Kommission

Schlussfolgerungen:

• Keines der beitrittswilligen Länder erfüllt gegenwärtige alle Kriterien;

• Neun Länder erfüllen die politischen Voraussetzungen;

• Einige Länder haben ausreichende Fortschritte zur Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gemacht;

• Die Kommission ist der Ansicht, daß Ungarn, Polen, Estland, die Tschechische Republik, Slowenien und Zypern in der Lage sind, alle Voraussetzungen für den Beitritt mittelfristig zu erfüllen.

Die Kommission empfiehlt dem Rat, Verhandlungen mit diesen Ländern einzuleiten.

15. Juli 1997

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Das neue Europa - Aufbau

Europa- und Assoziierungs-Abkommen

EWRVertrag

BewerberländerEFTA Länder

Die Europäische Union

4 Freiheiten:

Freizügikeit von:

PersonenWarenDiensteKapital

Handel

Umwelt

Kultur

PolitischeKonsultation

KünftigeMitgliedschaft

Binnenmarkt

Einheitl. Währung

Politische Union

Wirtschaftliche &Soziale Kohäsion

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Das neue Europa - Integration

EU

EFTA

EU Bewerber

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Das neue Europa - Sicherheit

EU Mitgliedstaaten,NATO -Mitglieder

EU MitgliedstaatenNATO-Nichtmitglieder

BewerberländerNATO-Mitglieder

NichtmitgliederPartner der NATO

BewerberländerPartner der NATO

NATO-MitgliederEU-Nichtmitglieder

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Das neue Europa - Schengen

Bewerberländer

Länder imSchengen-Raum weder EU Mitglied noch Bewerberland

EU Mitgliedstaaten nicht im Schengen-Raum

EU Mitgliedstaaten im Schengen-Raum

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Der Rat von Luxemburg

12.-13. Dezember 1997

• Europa-Konferenz: 10 mittel - und osteuropäische Bewerber sowie Zypern und Türkei: Beginn 12. März 1998. Diskussionsthemen: Bekämpfung von Drogen und organisiertemVerbrechen, GASP, Umweltschutz, Förderung von Wettbewerb und regionaler Zusammenarbeit.

• Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Polen, Slowenien und

Zypern: Einleitung der Beitrittsverhandlungen in sechs einzelnen Konferenzen. Beginn: 31. März 1998.

• Türkei: Volle Anwendung des Assoziationsabkommens von 1963,Konsolidation und Vertiefung der Zollunion, Durchführung derfinanziellen Zusammenarbeit, Annäherung der Rechtsvorschriftensowie Beteiligung an bestimmten Gemeinschaftprogrammen und Einrichtungen. Regelmäßige Überprüfung durch den Assoziationsrat.Einladung zur Teilnahme an der Europakonferenz.

Einleitung des Erweiterungsprozesses

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Die Europa Konferenz

• Bewerberländer treffen mit den Mitgliedstaaten zusammen, um Themen mit grenzübergreifender Dimension wie Justiz und Inneres, insbesondere Verbrechens- und Drogenbekämpfung, Umwelt, regionale Zusammenarbeit und gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu diskutieren.

• Ziel der Konferenz: Umfassender Rahmen für den Erweiterungsprozeß. Die Teilnahme an der Konferenz wird auf Mitgliedstaaten und Bewerberländer beschränkt.

• Erste Sitzung: London, 12. März 1998

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Europäischer Rat von Berlin

Erklärung im Rahmen der Schlussfolgerungen des Vorsitzes:

Angesichts des Ergebnisses bezüglich der Agenda 2000 möchte der Europäische Rat den derzeit in Beitrittsverhandlungen stehenden Ländern die Botschaft zukommen lassen, daß Grund zur Zuversicht gegeben ist. Die Erweiterung bleibt eine historische Priorität für die Europäische Union. Die Beitrittsverhandlungen werden - für jedes Land im jeweils erreichbaren Tempo - so zügig wie möglich fortgesetzt. Er fordert den Rat und die Kommission auf, dafür zu sorgen,daß die Dynamik der Verhandlungen dementsprechend aufrechterhalten wird.

24.-25. März 1999

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Hauptbestandteile der Agenda 2000

In einem einzigen Rahmen skizziert die Kommission:

• die großen Leitlinien für die Entwicklung der Europäischen Union und ihre Politiken für den Beginn des 21. Jahrhunderts (z.B. GAP und Regionalpolitiken);

• die Folgen der Erweiterung für die gesamte Union;

• den zukünftigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006 unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Erweiterung der Union.

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Verstärkte Heranführungsstrategie

• Beitrittspartnerschaften

• Erhöhung der Vorbeitrittshilfe (2000-2006): Phare (€ 1.500 Mio/Jahr); Strukturfonds (ISPA) (€ 1.000 Mio/Jahr); Landwirtschaftliche Unterstützung (SAPARD)

(€ 500 Mio/Jahr).

• Öffnung der Gemeinschaftsprogramme und Agenturen für die Bewerberländer.

• Überprüfungsmechanismus

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Beitrittspartnerschaften

• bewertet die vordringlichen Bereiche, in denen das Land Fortschritte machen muß, um sich auf den Beitritt vorzubereiten;

• skizziert, wie das Phare-Programm die Vorbereitungen auf den Beitritt unterstützt;

• faßt alle Formen der EU Unterstützung für das jeweilige Land in einem einzigen Rahmen zusammen;

• enthält präzise Verpflichtungen der Bewerberländer insbesondere im Hinblick auf Demokratie, gesamtwirtschaftliche Stabilisierung, industriellen Umbau, nukleare Sicherheit und die Übernahme des acquis;

• wird ergänzt durch die Nationalen Programme für die Übernahme des acquis (NPÜA).

Für jedes Bewerberland wurde eine Beitrittspartnerschaft verabschiedet. Diese:

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Europäischer Rat von Berlin

• Ausgaben für die drei Vorbeitrittsinstrumente (Phare, Strukturfonds, landwirtschaftliche Unterstützung).

• Der jährliche Höchstbetrag für die einzelnen Bereiche bleibt konstant und soll folgende Beträge nicht übersteigen:

24.-25. März 1999

Vorbeitrittsinstrumente (Mio € )

2000 2001 2002 2003 2005 2006

Vorbeitrittsinstrumente 3 120 3 120 3 120 3 120 3 120 3 120

Phare 1 560 1 560 1 560 1 560 1 560 1 560

Struktur 1 040 1 040 1 040 1 040 1 040 1 040

Landwirtschaft 520 520 520 520 520 520

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Europäischer Rat von Helsinki

• Aufnahme offizieller Verhandlungen im Februar 2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und der Slowakei;

• Bewertung eines jeden Landes nach seinen eigenen Leistungen.

Das Prinzip der Differenzierung wird im Hinblick auf die Eröffnung und die Durchführung der Verhandlungen angewandt;

• Bewerberländer können zu anderen - bereits länger verhandelnden - Bewerberländern aufholen, sofern sie ausreichende Fortschritte bei ihren Vorbereitungen gemacht haben;

• Verhandlungsfortschritte müssen mit Fortschritten bei der Übernahme des acquis in die Gesetzgebung und deren praktischer Umsetzung einhergehen.

Beschlüsse des Europäischen Rates von Helsinki im Hinblick auf die Erweiterung:

10.-11. Dezember 1999

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Europäischer Rat von Nizza

Die Beschlüsse des Rates von Nizza konzentrieren sich auf:

• Neuen Schwung für den Prozess;

• Institutionelle Reform für ein Europa mit 27 oder mehr Mitgliedern;

• Verabschiedung einer „Wegskizze“ (roadmap) als wichtiges Instrument für die Erweiterungsverhandlungen;

• Bestätigung des Prinzips der Differenzierung;

• Feststellung von Fortschritten bei der Umsetzung einer Vorbeitrittsstrategie für die Türkei.

7.-9. Dezember 2000

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Europäischer Rat von Göteborg

Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Göteborg, stellen den Durchbruch in den Erweiterungsverhandlungen dar:

• Der Prozess der Erweiterung ist unumkehrbar; • Die “Wegskizze” (roadmap) bietet den Rahmen für eine

erfolgreiche Beendigung der Erweiterungsverhandlungen;• Eine Beendigung der Verhandlungen mit den am weitesten

fortgeschrittenen Bewerberländern sollte gegen Ende 2002 möglich sein. Ziel ist deren Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 als Mitgliedstaaten;

• Die Umsetzung der Vorbeitrittsstrategie für die Türkei hat gute Fortschritte gemacht und schliesst einen erweiterten politischen Dialog mit ein. Dennoch sind in einigen Bereichen wie z.B. bei den Menschenrechten weitere Fortschritte notwendig.

15.-16. Juni 2001

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Europäischer Rat von Brüssel

24.-25. Oktober 2002

“Der historische Prozess, eingeleitet 1993 in Kopenhagen um die Spaltung unseres Kontinents zu überwinden, wird bald schon Früchte tragen…

… Die bisher größte Erweiterung der Union ist greifbare Nähe gerückt…"

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GD Erweiterung

Europäischer Rat von Kopenhagen

12.-13. Dezember 2002

“For the first time in history Europe will become one because unification is the free will of its people.

… The deal that we have reached here in Copenhagen represents EU at its best: leadership, solidarity and determination”.

R. Prodi

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Beitrittsverhandlungen: Beginn

• 31. März 1998: Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Polen, Slowenien und Zypern (erste Gruppe, früher: ‘Luxemburg- Gruppe’).

• 15. Februar 2000: Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und die Slowakische Republik (zweite Gruppe, früher: ‘Helsinki Gruppe’).

• Türkei: Der Rat von Helsinki (Dezember 1999)bestätigt, dass die Türkei Kandidatenstatus besitzt auf der Basis derselben Kriterien, die auf die anderen Bewerberländer angewandt werden.

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GD ErweiterungBeitrittsverhandlungen:Regelmässige Berichte

Regelmäßige Berichte :

• werden von der Europäischen Kommission beschlossen und betreffen den Fortschritt der Bewerberländer im Hinblick auf die EU-Kriterien für eine Migliedschaft;

• werden seit 1998 jährlich erstellt;

• folgen derselben Methodik wie die Stellungnahmen;

• basieren auf denselben objektiven Kriterien wie in 1997 (Kopenhagener Kriterien).

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Beitrittsverhandlungen: Screening

• multilateral: Die Kommission identifiziert und erläutert allen Bewerberländern den Besitzstand, der zum Beginn der Verhandlungen gilt

• bilateral: Die Kommission bewertet den Stand der Umsetzung des acquis bei jedem Bewerber und benennt Defizite

• Grundlage für die Verhandlungen: Ein Screening- Bericht über jedes Kapitel für jedes Land dient als Basis für den Beginn des technischen Verhandlungsprozesses

• Ein permanenter Prozeß: Identifikation der neuen Unionsgesetzgebung, die ebenfalls von den Bewerben vor dem Beitritt angenommen werden muß.

Analytische Prüfung des Unionsacquis vor Beginn der Beitrittsverhandlungen

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Beitrittsverhandlungen: Kapitel

1. Freier Warenverkehr

2. Freizügigkeit

3. Freier Dienstleistungsverkehr

4. Freier Kapitalverkehr

5. Gesellschaftsrecht

6. Wettbewerb

7. Landwirtschaft

8. Fischerei

9. Verkehr

10. Steuern

11. Wirtschafts- und Währungsunion

12. Statistik

13. Beschäftigung und Soziales

14. Energie

15. Industriepolitik

16. Kleine und mittlere Unternehmen

17. Wissenschaft und Forschung

18. Bildung und Ausbildung

19. Telekommunikation und IT

20. Kultur und audiovisuelle Medien

21. Regionale Politik und Strukturinstrumente

22. Umweltschutz

23. Verbraucherschutz und Gesundheitsschutz

24. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

25. Zollunion

26. Auswärtige Beziehungen

27. Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik

28. Finanzkontrolle

29. Finanz- und Haushaltsbestimmungen

30. Institutionen

31. Sonstige

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Beitrittsverhandlungen: Kapitel

Luxemburg- Gruppe (erste Gruppe der Bewerberländer)

• Von März 1998 bis Dezember 1999: 23 von 31 Kapiteln geöffnet. Je nach Bewerber zwischen 8 und 11 Kapitel provisorisch geschlossen.

• Ende 1999: Geschlossene Kapitel für alle sechs Länder: Statistik,

Wirtschafts- und Währungsunion, Industriepolitik, Kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaft und Forschung, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Bildung und Ausbildung, Telekommunikation und IT.

• Frühjahr 2000: Öffnung weiterer Kapitel: Landwirtschaft, Regionalpolitik, Freizügigkeit, Justiz und Inneres, Finanzkontrolle, Finanzen und Haushalt

• Mitte 2000: Weiter offene Fragen im Landwirtschaftskapitel. Ziel bis Ende 2000 einen vorläufigen Überblick über die Situation dieser sechs Länder zu erstellen (einschließlich problematischer Bereiche und geforderter Übergangsfristen).

• Juni 2001: alle Verhandlungskapitel eröffnet: Übergangsregelungen im Hinblick auf die Freizügigkeit für Ungarn.

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GD Erweiterung

Beitrittsverhandlungen: Kapitel

Helsinki-Gruppe (zweite Gruppe der Bewerberländer)

• Februar 2000: Eintritt in die Verhandlungen.

• 28 März 2000: EU öffnet eine Liste von Kapiteln, mit einem gemeinsamen Kern von fünf Kapiteln für alle Länder: KMU, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Ausbildung, Auswärtige Beziehungen, GASP - und bis zu drei weiteren Kapiteln für einige Länder.

• Anzahl und Art der Kapitel variiert je nach dem Grad der Vorbereitung imHinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien. Dies umfaßt neben der bloßen Übernahme des acquis insbesondere die Errichtung notwendiger Verwaltungsstrukturen zur Anwendung des acquis.

• 25 März 2000: EU schließt mit jedem dieser Länder einige der fünf Kapitel.

• Fortgang der Verhandlungen mit der Öffnung weiterer Kapitel je nach Stand der Vorbereitungen

• Juni 2001:alle Kapitel geöffnet mit Slowakei, Lettland und Litauen.

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GD Erweiterung

Beitrittsverhandlungen: Verfahren

• Vorlage einer Verhandlungsposition durch den Bewerber für jedes Kapitel im Anschluss an das „screening“.

• Die Kommission (GD Erweiterung und "sektorale" GDs) bereitet den Entwurf einer “gemeinsamen Verhandlungsposition” vor (für jedes Kapitel), und legt diese dem Rat vor.

• Der Rat nimmt die gemeinsame Verhandlungsposition an und entscheidet

einstimmig über die Eröffnung von Verhandlungen im fraglichen Kapitel. • Gemeinsame Verhandlungspositionen können im Lauf der Verhandlung

verändert werden, z.B. wenn die Bewerber neue Sachinformationen vorlegen oder die Forderung nach Übergangsfristen aufgeben.

• Nach der einstimmigen Entscheidung der Mitgliedstaaten (Regierungskonferenz) wird ein Kapitel vorläufig geschlossen. Sind alle Verhandlungen mit dem fraglichen Bewerber abgeschlossen, werden die Kapitel endgültig geschlossen.

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GD Erweiterung

Beitrittsverhandlungen: "Roadmap"

• Erste Hälfte 2001: Definition gemeinsamer Standpunkte zur Vorbereitung der vorläufigen Schließung der binnenmarktbezogenenKapitel sowie Soziales und Beschäftigung und Umwelt.

• Zweite Hälfte 2001: vorläufige Schließung von Kapiteln, die längerer Vorbereitung im zweiten Halbjahr bedürfen: Wettbewerb, Verkehr, Energie, Steuern, Zollunion, Landwirtschaft, Justiz und Inneres (Schengen), Finanzkontrolle.

• Erste Hälfte 2002: vorläufige Schließung der verbleibenden Kapitel und Vereinbarung von Übergangsmaßnahmen: Landwirtschaft (verbliebene Fragen) Regionalpolitik, Finanz- und Haushaltsvorschriften, Institutionen und Sonstiges.

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GD Erweiterung

Beitrittsverhandlungen: Überwachung

• Aktualisiertes "Screening" für alle geöffneten und vorläufig geschlossenen Kapitel zur Vorbereitung der Übernahme des neuen acquis.

• Kommission kann so prüfen, ob die Bewerber in der Verhandlungen eingegangene Verpflichtungen erfüllt haben (sog. monitoring).

• Vorläufig geschlossene Kapitel können wieder geöffnet werden, falls der Bewerber seine Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

• Erneute Öffnung ausnahmsweise möglich: z.B. wenn eine erhebliche Kluft zwischen den Verpflichtungen und dem tatsächlichen Fortschritt bei der Umsetzung und Anwendung des acquis besteht.

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GD Erweiterung

Zu einem erweiterten Europa

9. Oktober 2002 - Fortschrittsberichte:

• Die Kommission empfiehlt Abschluß der Verhandlungen mit 10 Ländern: Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei und Slowenien.

• Diese Länder werden zu Beginn 2004 beitriffsreif sein.

• Bulgarien und Rumänien sollen etwa 2007 beitreten.

• Verstärkte Unterstützung für die Vor-Beitritts-Vorbereitungen der Türkei.

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GD Erweiterung

Die zukünftigen Mitgliedstaaten

Nächste Schritte für die Bewerberländer:

• Vorbereitungen für die Mitgliedschaft gehen weiter und werden durch die Kommission überwacht.

• Besondere Anstrengungen erforderlich in den Bereichen: Zoll, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Finanzkontrolle.

• Die Kommission erstellt einen "Monitoring-Report" 6 Monate vor dem vorgesehenen Beitrittstermin.

• Frühjahr 2003: Unterzeichnung des Beitrittsvertrages.

• Eine besondere Schutzklausel im Vertrag ermöglicht bestimmte Maßnahmen im Fall von Problemen.

• 380 Millionen € werden bereitgestellt für die Unterstützungen weiterer Reformen in der Justiz und die Stärkung der Verwaltung in den neuen Mitgliedstaaten (Institution-building).

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GD Erweiterung

Reibungsloser Übergang

"Monitoring" + Report der Kommission 6 Monate vor dem Beitritt

• Weitere Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung des Besitzstandes

• Entsprechend den Verpflichtungen der einzelnen Länder

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Schutzklausel

Schutzklausel - Berufung darauf jederzeit möglich:

• Allgemeine wirtschaftliche Schutzklausel - jeder MS kan betroffen sein

• Besondere Schutzklausel: "Funktion des Binnenmarktes, einschließlich aller sektorbezogener Politiken, die Wirtschaftsaktivitäten mit grenzüberschreitendem Bezug betreffen (…), sowie den Bereich Justiz und Inneres" - nur für neue MS, die im Rahmen der Verhandlungen eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllt haben.

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Bulgarien, Rumänien, Türkei

Nächste Schritte für Bulgarien und Rumänien:• 2007: Abschluss der Verhandlungen avisiert

• Detailllierte "roadmaps" zur Vollendung der Verhandlungen

• Justiz- und Verwaltungsreform

Nächste Schritte für die Türkei:• Vollständige Erfüllung des "politischen Kriteriums"

• Verstärkte Unterstützung durch die EU

• Erhöhung der Finanzhilfen ab 2004

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Nächste Schritte auf dem Weg zu EU 25

2002

12. - 13. Dezember - Europäischer Rat von Kopenhagen

2003

Verstärkte Vorbeitrittshilfe für Rumänien und Bulgarien

9. April - Zustimmung des Europäischen Parlaments

16. April - Vertragsunterzeichnung in Athen

Ratifikation - Parlamente (MS) und Referenda (Kandidaten) - öffentliche Meinung

1. Mai 2004

25 EU-Mitgliedstaaten

Ende 2004 - "Monitoring-Report" der Kommission und Empfehlungen über die Fortschritte der Türkei

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Finanzielle Fragen (1)

12.-13. Dezember 2002Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen

Finanzielle Gesamtvereinbarung:• 41 Mrd. € für 2004 bis 2006• EU-Förderung für neue Mitglieder das ganze Jahr 2004• Beitrag der neuen Mitglieder zum EU-Hausalt um ein Drittel

reduziert in 2004

Strukturmaßnahmen:• 22 Mrd. € für 2002 bis 2006; davon ein Drittel Kohäsionsfonds

und zwei Drittel Strukturfonds

Landwirtschaft:• Progressive Einführung von Direktzahlungen in neuen

Mitgliedstaaten• 5 Mrd. € für die Entwicklung des ländlichen Raumes für 2004 bis

2006

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Finanzielle Fragen (2)

Schlussfolgerungen des Gipfels von Kopenhagen

Interne Politikbereiche:• 2,6 Mrd. zusätzlich für die Teilnahme neuer Mitgliedstaaten an

Programmen in internen Politikbereichen• Bereitstellung von 850 Mio. € für Schengen- Maßnahmen• 380 Mio. € für transnationale Maßnahmen zur Unterstützung des

Institutionenaufbaus in den neuen Mitgliedstaaten• 105 Mio. € zur Unterstützung der Nuklearsicherheit in Litauen

und der Slowakei

Pauschalzahlungen an die neuen Mitgliedstaaten:• 2,4 Mio. flüssige Mittel zur Vermeidung von

Zahlungsschwierigkeiten im ersten Beitrittsjahr• Ausgleichszahlungen, um sicherzustellen, dass kein neuer

Mitgliedstaat "schlechter dasteht" als in 2003 (Tschechische Republik, Slovenien, Malta, Zypern)

12.-13. Dezember 2002

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Beitritt: Finanzieller Rahmen

Der Finanzrahmen für die Erweiterung 2004-2006

Obergrenzen der Erweiterungsbedingten Mittel für Verpflichtungen 2004-2006 (Millionen €) (für 10 neue Mitgliedstaaten)

2004 2005 2006

Mittel für Verpflichtungen

Landwirtschaft 1 897 3 747 4 147

Strukturpolitische Maßnahmen, nach Kappung

6 095 6 940 8 812

Interne Politikbereiche und zusätzliche Ausgaben für die Übergangszeit

1 421 1 376 1 351

Verwaltungsausgaben 503 558 612

Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen insgesamt

9 952 12 657 14 958

Mittel für Zahlungen insgesamt (Berliner Szenario 1999)

11 610 14 200 16 780

Mittel für Zahlungen (Erweiterung) 5 696 10 493 11 840

Mittel für Zahlungen (Berliner Szenario 1999) 8 890 11 440 14 220

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GD Erweiterung

Das Phare-Programm

• Hauptinstrument für die finanzielle und technische Unterstützung der 10 Bewerberländer Mittel- und Osteuropas bei Ihren Vorbereitungen auf den Beitritt zur Europäischen Union.

• Im Jahr 1989 zur Unterstützung der wirtschaftlichen und politischen Reformen eingerichtet, wurde Phare bis 1996 auf 13 Partnerländer in Mittel- und Osteuropa ausgeweitet.

• Der zunächst mit € 4,2 Mrd. (für 1990-1994) ausgestattete Haushalt

wurde auf € 6,693 Mrd. für den Zeitraum 1995-1999 aufgestockt.

• Agenda 2000: Der jährliche Phare-Haushalt beträgt € 1.62 Mrd. für 2000-2006, d.h. circa. € 11 Mrd. für den Gesamtzeitraum.

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GD Erweiterung

Das Phare-Programm

• Seit dem Europäischen Rat von Essen 1994 ist Phare das Finanzierungsinstrument für die Hilfe zum Beitritt der zehn assoziierten Mittel- und Osteuropäischen Länder.

• Für Zypern, Malta und die Türkei gibt es ein gesondertes Finanzierungsinstrument (MEDA).

• Für die westlichen Balkanstaaten Albanien, Bosnien-Herzegowina und die vormalige Jugoslawische Republik Mazedonien, hat Phare Unterstützung beim Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft geleistet. Seit 2001 ist CARDS das Hilfsprogramm für den westlichen Balkan, eingeschlossen die Bundesrepublik Jugoslawien und Kroatien.

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GD ErweiterungPhare und dieBeitrittspartnerschaften

Zielgenaue Programmierung

• Phare verlagerte 1997 den Schwerpunkt von ‘nachfrage-orientierten’ zu ‘beitritts-orientierten’ Zielsetzungen und konzentriert sich auf dievordringlichen Bedürfnisse der 10 Bewerberländer im Hinblick aufdie Erfüllung der Beitrittskriterien.

• Beitrittspartnerschaften, ergänzt durch das Nationale Programm zurÜbernahme des Acquis Communautaire (NPÜA), Regelmäßige Berichte und die Verhandlungsergebnisse definieren gemeinsamdie vordringlichsten Bereiche für Unterstützung in jedem Land.

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GD Erweiterung

Das Phare-Programm

Prioritäten:

• Institutiontioneller Auf- und AusbauDie Bewerberländer erhalten Hilfe beim Ausbau ihrer demokratischen Institutionen und ihrer öffentlichen Verwaltung um die Übernahme des acquis zu erleichtern. Ziel ist die Existenz rechtlicher und administrativer Strukturen, die für eine effektive Umsetzung erforderlich sind. (30% des Budgets).

• InvestitionsfinanzierungPhare ko-finanziert Investitionen in (a) die Verwaltung, welche Übereinstimmung mit dem acquis gewährleisten soll und (b) in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt durch Maßnahmen ähnlich denen im Rahmen der EU-Strukturfonds in den Mitgliedstaaten (70% des Budgets).

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GD Erweiterung

Das Phare-Programm

Auf- und Ausbau der Verwaltung: Twinning• Die Partnerschaften (twinning) beinhalten die Abordnung von

Beamten aus den Mitgliedstaaten (Heranführungsberater) für mindestens ein Jahr.

• Darüberhinaus können Partnerschaften kurzzeitige Abordnungen von Beamten aus Mitgliedstaaten, sowie Schulungen und andere spezielle Hilfen vorsehen. All diese Maßnahmen werden in einem Paket ("twinning package") zusammengefaßt.

• Partnerschaften bieten den Bewerberländern nicht nur verwaltungs-und technische Hilfe, sondern tragen auch dazu bei, langfristige Beziehungen zwischen den gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedstaaten aufzubauen.

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GD ErweiterungVerwaltungsaufbau:Partnerschaften

Die Partnerschaften konzentrierten sich zunächst (1998-1999) in allen Bewerberländern auf vier Kernbereiche des acquis:

• Landwirtschaft;

• Umwelt;

• Finanzen;

• Justiz und Inneres.

Inzwischen umfassen die Partnerschaften auch weitere Bereiche des acquis, wie z.B.: die Vorbereitung auf Verwaltung von EU-Mitteln, öffentliche Finanzwirtschaft, Personalentwicklung etc.

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GD ErweiterungVerwaltungsaufbau:Partnerschaften

• Für die Zusammenarbeit mit der Kommission im Rahmen des Partnerschaftsprozesses wurde ein Netz nationaler Kontaktstellen eingerichtet.

• Alle Mitgliedstaaten und beitrittswilligen Länder haben einen Ansprechpartner benannt, der als Kontaktperson für die eigene Verwaltung fungiert und für die Informationsvermittlung innerhalb des Netzes zuständig ist.

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GD ErweiterungVerwaltungsaufbau:Partnerschaften

• eines Rahmenabkommens zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat. Dieses legt die Bedingungen für die Bereitstellung von Beratern aus dem Mitgliedstaat für die Bewerberländer fest.

• einer Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Bewerberland und dem Mitgliedstaat. Diese beschreibt das vom Projekt angestrebte Ergebnis, die jeweiligen Zuständigkeiten und Mittel zur Erzielung der angestrebten Resultate samt deren Kosten.

Partnerschaftsprojekte bedürfen zu Ihrer Durchführung in jedem Fall folgender Vereinbarungen:

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GD ErweiterungPhare-ProgrammUnterstützung von Investitionen (I)

• Investitionen für die Ausstattung und Ausrüstung wichtiger Institutionen zur Stärkung ihrer Fähigkeit zur Kontrolle und Durchsetzung des acquis.

• Beispiele: Aufbau einer Behörde für Lebensmittelsicherheit, Grenzsicherung, Meß- und Prüfausstattung für Labore im Bereich Verbraucherschutz, Errichtung einer Marktinterventionsbehörde.

Investment in die Ordnungsverwaltung (regulatory structures)

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GD ErweiterungPhare-Programm:Unterstützung von Investitionen (II)

• Seit dem Jahr 2000 fördert Phare auch Maßnahmen, die der Unterstützung nach dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) nachgebildet sind:

• Personalentwicklungsmaßnahmen;• Entwicklung kleiner und mittlere Unternehmen;• Handelsbezogene Einrichtungen.

• Die Programmgestaltung entspricht den Nationalen Entwicklungsplänen.

Investitionen in den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

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GD Erweiterung

Phare-Programm

Programmarten

• Nationale Programme: 80% des Gesamtbudgets, maßgeschneidert für die jeweiligen Bewerberländer.

• Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Cross-Border Co-operation): 10% des Budgets, gerichtet auf die Förderung der Zusammenarbeit von Staaten oder Regionen an den Grenzen zwischen Bewerberländern und Mitgliedstaaten oder zwischen Bewerberländern.

• Multi-Beneficiary-Programme: 10% des Budgets, in Fällen wo gemeinsame Einrichtungen oder regionale Kooperation unentbehrlich sind.

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GD Erweiterung

Europäische Union: GrößterInvestor in den Bewerberländern

• Die strategischen Investoren aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union spielen eine wichtige Rolle bei der Modernisierung der Volkswirtschaften der MOEL und leisteten in 1999 mindestens 67 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment).

• In 1999 floß der größte Teil dieser Investitionen nach Estland, Slowenien und Polen.

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GD Erweiterung

Europäische Union: Größter Handelspartner

24203384

24592959

37703023

7852

1221510249

2363527335

20032

35444

19542612

1155

92533903005

8117

6918

9282

2411724958

20098

26468

4667731304

3801670

19-264

5297

967

-481

2376

-67

8976

-5000

0

5000

10000

15000

20000

25000

30000

35000

40000

Polen Turkey Tschech.Rep.

Ungarn Rumänien Slowenien Slowakei Estland Bulgarien Zypern Malta Litauen Lettland

Exporte

Importe

Bilanz

Handel der EU 15 mit Bewerberländern im Jahr 2001(Mio. €)

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GD Erweiterung

Exporte der EU in die Bewerberländer

EU 15 Exporte in die Bewerberländer im Jahr 2001(Anteil nach Bewerberland)

Zypern2%

Bulgarien3%

Estland2%

Slowakei5%

Malta2%

Litauen2%

Slowenien6%

Rumänien7%

Ungarn16%

Tschechische Republik

17%

Türkei13%

Polen23%

Lettland2%

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GD Erweiterung

Exporte der EU in die Bewerberländer

EU 15 Exporte in die Bewerberländer im Jahr 2001(Anteil nach Wirtschaftssektor)

Mineralprodukte2%

Papier, Papierprodukte...

3%

Landwirtschaft, einschl. Verarbeitung

4%

Optische Geräte3%

Sonstige Sektoren11%

Plastikprodukte6%

Metallische Grundstoffe

8%

Chemische Produkte10%

Textilien8%

Ausrüstungsbedarf Transport und Verkehr

13%

Maschinen und elektrische Güter

32%

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GD Erweiterung

Importe in die EU aus den Bewerberländern

EU 15 Importe aus den Bewerberländern im Jahr 2001(Anteil nach Ländern)

Estland2,3%

Slowenien4,9%

Slowakei6,1%

Rumänien7,0%

Türkei15,2%

Tschechische Republik18,8%

Polen20,0%

Zypern0,7%

Malta0,9%

Ungarn18,2%

Bulgarien2,6%

Litauen2,0%

Lettland1,5%

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GD Erweiterung

Importe in die EU aus den Bewerberländern

EU 15 Importe aus den Bewerberländern im Jahr 2001(Anteil nach Wirtschaftssektor)

Ausrüstungs-Bedarf

Transport und Verkehr

13%

Metallische Grundstoffe

10%

Landw irtschaft, einschl.

Verarbeitung5%

Herstellendes Gew erbe

5%

Plastikprodukte4%

Mineralprodukte4%

Holz3%

Chemische Produkte

3%

Sonstige Sektoren

9%

Textilien16%

Maschinen und elektrische

Güter28%

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GD ErweiterungBruttoinlandsproduktBewerberländer (BIP) in 1999 & 2000

Quelle: Eurostat KKP: Kaufkraftparität

BIP in KKP

BIP in €(bn) 1999

BIP in €(bn) 2000

BIP/Inw. in PPS € 1999

BIP/Inw.2000

% EUø 1999

% EUø 2000

Bulgarien 40.6 44.3 4 900 5 400 24 24

Zypern 11.6 12.4 17 500 18 500 82 82

Tschech. R. 127.2 135.1 12 400 13 200 58 58

Estland 11.0 12.1 7 700 8 400 36 37

Ungarn 108.0 117.0 10 700 11 700 51 52

Lettland 14.2 15.6 5 900 6 600 28 29

Litauen 22.8 24.3 6 200 6 600 29 29

Malta 4.3 4.6 11 100 11 900 52 53

Polen 317.4 340.2 8 200 8 800 39 39

Rumänien 129.4 135.4 5 800 6 000 27 27

Slowakei 55.4 58.3 10 300 10 800 48 48

Slowenien 29.7 32.1 15 000 16 100 71 72

Türkei 392.6 433.3 6 100 6 400 29 29

BL-13 1 284.3 1 364.6 7 400 7 900 35 35

EU-15 8 003.8 8 510.2 21 200 22 500 100 100

In % EUEU ø

15.8% 16% 35% 35%

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GD ErweiterungKommunikationsstrategiefür die Erweiterung: Ziele

Im Mai 2000 verabschiedete die Kommission eine Strategie zur Kommunikation der Erweiterung. Deren Hauptziele sind:

• In den Mitgliedstaaten• die Gründe für die Erweiterung kommunizieren; • Dialog und Debatte in der Gesellschaft fördern;• über die Bewerberländer informieren.

• In den Bewerberländern• Kenntnisse und Verständnis der EU verbesseren;• Voraussetzungen und Folgen eines Beitrittes erläutern;• Vorbereitungen für eine Mitgliedschaft erläutern.

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GD ErweiterungKommunikationsstrategiefür die Erweiterung: Umsetzung

• Dezentraler Ansatz: • Durch die Vertretungen der Kommission

und des Europäischen Parlaments in den Mitgliedstaaten;• Durch die Delegationen der Kommission in den

Bewerberländern.

• Priorität auf der Information von Multiplikatoren in:• Politischen Institutionen (EP und andere Europäische

Institutionen, Regierungen, Verwaltungen, Nationale und Regionale Parlamente);

• Industrie & Handel (Wirtschaftsführer, Gewerkschaften, Berufsorganisationen);

• Zivilgesellschaft (NROs, Kirchen, Universitäten, Lehrer an Schulen und Hochschulen).

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GD ErweiterungKommunikationsstrategiefür die Erweiterung: Budget

Budget für Bewerberländer und die Zentrale (in Mio. €)

*: Mitgliedstaaten**: Central services

Land 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Total

MOELs:Türkei:Malta:Zypern:Sub-total:

4,50,5--5,0

8,50,60,20,29,50

8,90,70,20,210,0

9,810,30,411,50

9,310,30,411,0

5,310,30,47,0

3,7510,20,25,15

50,055,81,51,859,15

MS*: 0,5 5,4 9,75 13,0 13,5 9,75 6,0 57,9

CS**: 2,5 3,7 4,7 4,7 4,7 4,7 4,7 29,7

TOTAL 8 18,6 24,45 29,20 29,20 21,45 15,85 146,75

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• Das "Enlargement Address Book":

http://europa.eu.int/comm/enlargement/pas/phare/abook.htm

• Delegationen der Europäischen Kommission in den Bewerberländern:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/links/index.htm

• Erweiterungsinformationszentrum:

Rue Montoyer, 19, B-1000 Brussels

Tel: +32 (0)2 545 90 10

Fax: +32 (0)2 545 90 11

E-mail: [email protected]

Weitere Informationen

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GD Erweiterung

Welche Informationen sind erhältlich?

Die Erweiterungs-website:- Enlargement Weekly - (wöchentlicher Newsletter): http://europa.eu.int/comm/enlargement/docs/newsletter/latest_weekly.htm

- Enlargement Research Bulletin - (Hintergrund-Informationen):http://europa.eu.int/comm/enlargement/docs/research/current_issue.htm

zu abonnieren per mailing list bei: http://europa.eu.int/comm/enlargement/formmailing.htm

- Wichtige Publikationen: Strategiepapier Regelmässige Berichte Broschüre "Eine historische Gelegenheit" Basic Arguments Frequently Asked Questions State-of-Play Pressemitteilungen Reden, etc.

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GD Erweiterung

Kontakt

• Internet: http://europa.eu.int/comm/enlargement/

• GD Erweiterung:• 200 rue de la Loi, B-1049 Brüssel• Tel: +32(0)2 299 51 76• Fax: +32(0)2 299 17 77

• Erweiterungsinformationszentrum:• Rue Montoyer, 19, B-1000 Brüssel• Tel: +32(0)2 545 90 10• Fax: +32(0)2 545 90 11• E-mail: [email protected]