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GDV-Bericht 2017/2018 Schadenverhütung in der Sachversicherung 2017/2018 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

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GDV-Bericht 2017/2018

Schadenverhütung in der Sachversicherung2017/2018

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

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0202

Inhalt

Editorial 03

Statistik 04

Großschadenbelastung 2017 unterdurchschnittlich 05

Weitere Sachschäden 07

Schadenverhütungsarbeit in der Sachversicherung 12

Aspekte der Schadenverhütung 13

Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung und der Expertennetzwerke 16

Gremienstruktur 17

Expertennetzwerk Feuer 18

Expertennetzwerk Energie 22

Expertennetzwerk Haustechnik 26

Gastbeitrag Rauchwarnmelder 30

Öffentlichkeitsarbeit und Normung 34

Öffentlichkeitsarbeit 35

Weitere Gremienarbeit und Normung 36

VdS Schadenverhütung 38

Neue Publikationen 41

Initiative „Stadt. Land. unter.“ 44

Ansprechpartner 46

Impressum 47

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

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Editorial 03Editorial 03

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

tung der Anlage berücksichtigen? Als verantwortlich handelnder Si-cherheitsbeauftragter in der In-dustrie wollen Sie aus Schadenfäl-len in Ihrer Branche der Metallver-edelung durch Oberflächenbearbei-tung etwas für den eigenen Betrieb lernen? Für alle drei Beispiele bietet die GDV-Schadenverhütung prakti-kable Antworten. In Schutzkonzep-ten für spezielle Branchen bzw. Ri-sikosituationen und in Sicherungs-richtlinien zum Schutz von Haushal-ten werden hilfreiche Hinweise zur Prävention gegeben. Alle GDV-Pu-blikationen zur Schadenverhütung stehen zum kostenlosen Download unter www.vds.shop.de bereit. Nutzen Sie die Möglichkeit des Lernens aus Fehlern anderer und positiven Anre-gungen der kompetenten Erfahrung der GDV-Schadenverhütung.

Ich wünsche Ihnen eine anre-gende Lektüre und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Berlin, Juli 2018

Alexander Küsel(Leiter der GDV-Schadenverhütung Sachversicherung) [email protected]

Liebe Leserin, lieber Leser!

Die Verhütung von Sachschä-den an Gebäuden, Betriebs-einrichtungen, Hausrat und

Vorräten ist ein immerwährendes Ziel der Versicherungswirtschaft. Auch der Gebäudeeigentümer sowie Mieter und auch Nutzer der versi-cherten Sachen sind an der Verhin-derung des Schadeneintritts interes-siert, bzw. an einer Schadenminimie-rung. Viele Risiken sind den Versi-cherern aus der langjährigen Praxis des Underwriting, der Schadenregu-lierung und –verhütung bekannt. Das macht sie zu idealen Ratgebern für das Bekämpfen von Schäden.

In diesem Bericht der GDV-Scha-denverhütung werden die Themen aus den verschiedenen Fachberei-chen dargestellt. Grundlage bilden die in den Sachversicherungen ab-gedeckten Gefahren – angefan-gen beim Brand, über Naturgefah-ren (wie Blitz, Überflutung, Sturm, Stark regen), Einbruch-Diebstahl bis hin zu Leitungswasser. Mit eini-gen dieser Gefahren haben Sie lie-be Leserin, lieber Leser in der Ver-gangenheit vielleicht schon Erfah-rungen sammeln müssen. Wer als Opfer eines Wohnungseinbruchs die Folgen (finanziell und psycholo-gisch) zu verarbeiten hat, stellt sich oftmals die Frage: Was kann ich machen, dass so etwas nicht noch-mal passiert? Oder als Gewerbetrei-bender mit einer zukünftigen Pho-tovoltaikanlage auf dem Gebäude: Welche Auswahlkriterien muss ich beim Kauf, Betrieb und der War-

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S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Statistik

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Statistik 05

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Im Jahr 2017 gibt es keine Größtschäden in dreistelliger Millionenhöhe, bei denen ein GDV-Mitglied führend ist. Der bisher größ-

te Schaden (Metallverarbeitung – Spritzguss mit Galvanik) verursachte einen Schadenauf-wand von 70 Mio. EUR.

Bei den Auswertungen zur Großschaden-statistik ist zu beachten, dass nur die gemel-deten Schäden des inländischen Geschäfts in die Statistik eingehen. Zusätzlich muss ein

GDV-Mitglied im Rahmen einer Mitversiche-rung der führende Versicherer des Konsor-tiums sein. Im Oktober gab es einen Feuer-schaden in einem Chemiebetrieb mit 350 Mio. EUR Schadenaufwand, bei dem ein Nicht-GDV-Mitglied führend ist. Dieser Schaden bei der Herstellung von chemischen Erzeug-nissen wäre auch inflationsbereinigt unter den zehn größten Schäden seit Bestehen der Statistik 1962.

Großschäden in der Sachversicherung

Großschadenbelastung 2017 unterdurchschnittlich

Die zehn (+2) größten Schäden seit 1962Schadenaufwand (Inland) inkl. Selbstbehalt in Mio. EUR, inflationsbereinigt

Erklärung der Abkürzungen: FI: Feuer-Industrie Versicherung; FBU: Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung; Gewerbe: Gebündelte Gewerbe Versicherung; All-Risk: Allgefahrenversicherung

Quelle: GDV

Herstellung von Polymeren, 2016 Feuer (FI/FBU), fahrläss. Fehlverhalten

Metallverarbeitung, 2005 Feuer (FI/FBU), Selbstentzündung

Kraftfahrzeugherstellung, 1977 Feuer (FI/FBU), Sonstiges/Unbekannt

Herstellung von Polymeren, 2014 Feuer (FI/FBU), Explosion

Chemischer Betrieb, 2012 Feuer (FI/FBU), Explosion

Herstellung von chem. Erzeugnissen, 2017 Feuer (FI/FBU), techn. Einrichtungen

Metallverarbeitung, 2006 Feuer (FI/FBU), Sonstiges

Schlachthöfe, 2016 Feuer (FBU), techn. Einrichtungen

Chemische Industrie, 1989 Feuer (FI/FBU), Explosion

Grobe Metallbe- und -verarbeitung, 2011 Feuer (All-Risks), ortsfeste Elektroinstallation

Schlachthöfe, 2015 Feuer (FI/FBU), Feuergefährliche Arbeiten

Flughafenbetrieb, -service, 1996 Feuer (FI/FBU), Feuergefährliche Arbeiten

419

464

397

377

364

350

320

310

302

271

249

283

Sach

Betriebsunterbrechung

Schaden bei Nicht-GDV-Mitglied

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Statistik06

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Selbst wenn man den Chemiegroßschaden mit berück-sichtigt, ist die Belastung 2017 durch Großschäden so-wohl für alle Gefahren als auch nur für Feuerschäden unterdurchschnittlich. Inflationsbereinigt war für alle Gefahren sowohl der Schadenaufwand der 10 größten Schäden als auch der aller Großschäden innerhalb der

Meldesystematik 2017 jeweils der niedrigste Wert der vergangenen 20 Jahre. Im Durchschnitt 1998-2017 ma-chen die 10 größten Schäden innerhalb der Meldesys-tematik 41 % am Schadenaufwand der Großschäden (ab 500.000 EUR) für alle Gefahren aus. 2017 beträgt deren Anteil nach der vorläufigen Großschadenstatistik 35 %.

Entwicklung der Großschäden 1998–2017Großschadenstatistik: alle Gefahren, alle Sparten; inflationsbereinigt

Die zehn (+1) größten Schäden 2017Schadenaufwand (Inland) inkl. Selbstbehalt in Mio. EUR

Herstellung von chemischen Erzeugnissen Feuer (FI/FBU), technische Einrichtungen

Metallverarbeitung Spritzguss mit GalvanikFeuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte

Laboratorium; Elektro-GroßmaschinenFeuer (FI/FBU), Explosion

Textilausrüstung, -veredelung Feuer (FI/FBU), Sonstiges

Schmiede-, Press-, und HammerwerkFeuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, Geräte

Grobe Metallbe- und -verarbeitungFeuer (FI/FBU), Feuergefährliche Arbeiten

Weberei (ohne textile Flächenbeläge)Feuer (FI/FBU), SonstigesHolzmöbelherstellung,

Feuer (FI/FBU), SonstigesSporthalle,

Feuer (Gewerbe), Feuergefährliche ArbeitenUngeschäumte Kunststoffe – Verarbeitung

Feuer (FI/FBU), Techn. Einrichtungen, GeräteLandwirtschaftlicher Betrieb mit Viehhaltung

Feuer (Gewerbe), Sonstiges

70,0

350

55,1

50,6

33,1

30,5 Summe der Schaden-aufwände der 10+1 größten Schäden 2017: 680,3 Mio. EUR

23,0

18,2

16,7

16,5

16,6 Sach

Betriebsunterbrechung

Schaden bei Nicht-GDV-Mitglied

Quelle: GDV

größter Schaden des Jahres in Mio. EUR

SA1 des 2.-10. größten Schadens in Mio. EUR

SA1 aller Großschäden ohne 10 größten Schäden in Mio. EUR

Großschäden über 100 Mio. EUR; nicht GDV-Mitglied führendMio. Euro

2.500

2.000

1.500

1.000

500

099 002 01 02 03 043 054 06 07 08 09 10 11 12 13 14* 15* 16* 17*

Quelle: GDV * vorläufiges Ergebnis 1 SA: Schadenaufwand 2 bis 2000 nur FI/FBU 3 ab 2004 inklusive Selbstbehalt 4 2005 auch deutliche Zunahme der Schadenanzahl

1998-2017

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Statistik 07

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Entwicklung des Schadenaufwandes in Wohngebäude 2002–2017Wohngebäude: Schadenaufwand je Gefahr in Mrd. EUR

Leitungswasser Feuer Sturm/Hagel Erweiterte Elementar Sonstiges/UnbekanntMrd. Euro

6

5

4

3

2

1

02002 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17*

Quelle: GDV * Schätzung mit Hochrechnung 4. Quartal und Monatsstatistik Dezember

Weitere Sachschäden

LeitungswasserInsgesamt ist in der Wohngebäudeversiche-rung von 2002 bis 2017 ohne Inflations- und Bestandsbereinigung ein Schadenaufwand von 65 Mrd. EUR angefallen. Knapp 32 Mrd. EUR und damit fast die Hälfte des gesamten Schadenaufwandes in der Wohngebäudever-sicherung entfällt auf Leitungswasser (bei-spielsweise Warm-/Kaltwassersystem, Hei-zungsanlage). In 2017 sind es voraussichtlich

53 %. Dies ist umso bemerkenswerter, da Lei-tungswasserschäden deutlich weniger media-le Aufmerksamkeit erhalten als Sturm/Hagel- oder „erweiterte Naturgefahren- (Elementar-)schäden“. Eine Analyse hat gezeigt, dass auch bei Gewerbe Leitungswasser mit einem Vier-tel des Schadenaufwandes eine wichtige Rol-le spielt. Feuer dominiert aber mit 50 % des Schadenaufwands bei Gewerbe und sogar mit 70 % bei Industrie.

Leitungswasser dominiert das SchadengeschehenWohngebäude: Aufteilung des Schadenaufwandes nach Gefahren, in Prozent

Feuer Leitungswasser Sturm/Hagel Erweiterte Elementar Sonstiges/Unbekannt

* 2017: Schätzung mit Hochrechnung 4. Quartal und Monatsstatistik Dezember

Quelle: GDV

20

53 

22 

3  3 

2017* gesamt

5,2 Mrd. EUR

20

49

25 

4  2 

2002-2017* gesamt

65 Mrd. EUR

1,44

1,46

1,54

1,61

1,72

1,53

1,71

2,18

2,05

1,94

2,52

2,09

2,34

2,34

2,58

2,74

1,99

2002-2017

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Statistik08

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Naturgefahren: Regional begrenzte Unwetter, aber große Naturkatastro-phen blieben in Deutschland 2017 ausIm Jahr 2017 haben Unwetterereignisse wie Stürme, Hagel und Starkregen in Deutsch-land versicherte Sachschäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben von 2 Milliarden Euro verursacht. Allein auf die Unwetterserie zwischen Ende Juni und Anfang Juli mit „Paul“ und „Rasmund“ ent-fallen Sachschäden von rund 300 Millionen Euro. Die Starkregenschäden vor allem in Ber-lin und Brandenburg schlagen mit 60 Millio-nen Euro zu Buche.

Wie bereits im Jahr 2016 fällt die Natur-gefahrenbilanz 2017 mit erneut 2 Milliar-den Euro Versicherungsleistung unterdurch-

schnittlich aus: Es wüteten nur wenige, relativ begrenzte Unwetter. Schon diese Wetterlagen können hohe Schäden verursachen; große Na-turkatastrophen blieben 2017 allerdings aus.

200 Liter Regen je Quadratmeter in 24 StundenRegionale Unwetter mit sintflutartigen Re-genfällen innerhalb kürzester Zeit sind in-zwischen nichts Ungewöhnliches mehr. Al-lein in Berlin und Brandenburg waren Ende Juni innerhalb von 24 Stunden über 200 Li-ter Regen auf einen Quadratmeter gefallen. Zum Vergleich: Deutschlandweit sind es im Schnitt im ganzen Jahr knapp 800 Liter pro Quadratmeter.

Die Überschwemmungsereignisse 2002 vor allem an Elbe und an Elbe/Donau im Jahr 2013 bilden die Spitzenwerte (Hinweis: 1990 Sturm-serie Daria, Herta, Wiebke, Vivian).

Das Schadengeschehen im Bereich der erweiterten Elementarereignisse (d. h. ohne

Sturm und Hagel) wird von der Gefahr „Stark-regen“ geprägt. Von den 19 größten Ereignis-sen der Jahre 2002-2016 wurden 15 überwie-gend durch Starkregen verursacht (siehe Ab-bildung rechts).

Volatile NaturgefahrenschädenSachversicherung Sturm/Hagel und Erweiterte Elementar (ab 2002): Jährlicher Schadenaufwand

Quelle: GDV * Schätzung mit Hochrechnung 4. Quartal und Monatsstatistik Dezember

Mrd. EUR

8

7

6

5

4

3

2

1

01970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2017*

8,9

5,4 5,4

4,1

5,0

6,6

2,0

8,9

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Statistik 09

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Einzelereignisse geben den AusschlagQuartalsweiser Schadensatz in Wohngebäude – Erweiterte Elementar 2002-2017

1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal

in ‰

August-hochwasser 2002

Hilal/Zsuszanna

Neiße/ Spree

Quintia

Elvira/Friederike

Juni- hochwasser 2013

0,20

0,18

0,16

0,14

0,12

0,10

0,08

0,06

0,04

0,02

02002 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 2017*

Quelle: GDV * Schätzung mit Hochrechnung 4. Quartal und Monatsstatistik Dezember

Starkregen als überwiegende SchadenursacheSachversicherung: Die größten Elementarereignisse in Zahlen 2002 – 2016 (über 25 Mio. Euro Schadenaufwand)

Ereignis-jahr Name Datum

Zahl der Schäden (Sach) in Tausend

Schaden-aufwand (Sach) in

Mio. Euro

Schaden-durchschnitt

(Wohngebäu-de) in Euro

Größter Einzel- schaden an

Einfa mi lien- haus in Euro Anm.

2002 August-Hochwasser 31.07. – 02.09.2002 107 1.800 13.500 400.000 2)

2006 Queeny u. a. 19.06. – 12.07.2006 15 45 3.400 125.000 1)

2007 Quintus/Uriah 05.06. – 26.06.2007 14 50 3.700 76.000 1)

2008 Hilal 29.05. – 02.06.2008 19 100 5.100 247.000 1)

2008 Zsuzsanna 26.07. – 04.08.2008 10 55 5.100 76.000 1)

2009 Rainer 24.06. – 03.07.2009 18 85 4.100 169.000 1)

2010 Karin 28.06. – 10.07.2010 6 40 5.700 75.000 1)

2010 Viola 07.08.2010 13 260 13.800 375.000 2)

2010 Cathleen 20.08. – 02.09.2010 10 40 4.500 251.000 1)

2011 Petra, Scarlett, Dieter u. a. 17.12. – 20.01.2011 36 110 2.100 122.000 3)

2012 Lisa, Nadine, Mina 26.06. – 11.07.2012 13 55 4.400 163.000 1)

2013 Juni-Hochwasser 25.05. – 15.06.2013 120 1.650 19.500 513.000 2)

2013 Norbert 20.06.2013 27 145 5.400 169.000 1)

2013 Yohannes, Andreas 21.07. – 31.07.2013 6 30 4.200 83.000 1)

2014 Dena, Ela 03.06. – 15.06.2014 8 35 4.200 60.000 1)

2014 Lucia, Michaela 04.07. – 17.07.2014 11 65 5.500 79.000 1)

2014 Quintia, Renate, Susanne 28.07. – 08.08.2014 32 240 8.000 468.000 1)

2015 Detlef, Eberhard, Florian 10.08. – 17.08.2015 7 30 5.000 123.000 1)

2016 Elvira, Friederike, Gisela 27.05. – 09.06.2016 * 800 * * 1)

Quelle: GDV * noch nicht verfügbar Anm.: Schadenaufwand überwiegend 1) Starkregen 2) Flut 3) Schneedruck

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Statistik10

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Einbruchdiebstahl (ED): 2017 – das zweite Jahr hintereinander Rückgang bei Hausrat-ED-SchädenIn der Verbundenen Hausratversicherung ist 2017 das zweite Jahr hintereinander wie-der ein Rückgang der Zahl der Schäden bei der Gefahr Einbruchdiebstahl zu beobachten. Mit geschätzten 330.000 Schäden bewegt sich die Anzahl der Schäden 2017 unter dem Niveau von 2010. Von 2011 bis 2015 war die Zahl der Schäden jahrelang angestiegen. Da-bei ist zu beachten, dass die Gefahr Einbruch-diebstahl neben Wohnungseinbrüchen u. a. auch Fahrraddiebstahl umfasst. Dabei beträgt der Anteil von Fahrraddiebstahl im Durch-schnitt von 2012 bis 2017 46 % der Schäden.

Auch der Schadenaufwand für Hausrat- Einbruchdiebstahlschäden ist 2017 im Ver-gleich zu 2016 um rund 20 Prozent auf 480 Mio. EUR zurück gegangen. Niedriger war er nicht inflationsbereinigt zuletzt 2010. Da-bei beträgt der Anteil von Fahrraddiebstahl im Durchschnitt von 2012 bis 2016 19 % des Schadenaufwands.

2017 registrierten die Versicherungsun-ternehmen im zweiten Jahr in Folge einen Rückgang bei der Zahl der gemeldeten Woh-nungseinbrüche. Sie fiel um rund 20 % gegen-über dem Vorjahr auf 120.000. Der versicherte

Schaden ging 2017 auf 360 Mio. ebenfalls um rund 20 Prozent zurück auf. Dieses und wei-tere Informationen rund um das Thema sind im GDV-Einbruchreport im April 2018 veröf-fentlicht worden.

Den besten Schutz vor Einbrechern bietet gute Sicherheitstechnik. „Die Menschen soll-ten überprüfen, ob sie ausreichend gegen Ein-bruch geschützt sind und da, wo es nötig ist, nachrüsten“, wird von den Polizeilichen Bera-tungsstellen geraten. Wer zum Beispiel Fens-ter und Türen besonders sichert, bekommt sogar einen Zuschuss: Der Staat förderte den Einbruchschutz alleine im Jahr 2017 Jahr mit 50 Mio. EUR. Anträge können bei der KfW Bankengruppe gestellt werden. Es zahlt sich aus, es den Einbrechern möglichst schwer zu machen: Fast 45 Prozent der Einbruchsversu-che werden abgebrochen, etwa wenn die Täter nicht schnell genug reinkommen.

Preiswerter als Nachrüstlösungen ist der systematische und flächendeckende Einbau moderner Sicherheitstechnik in Neubauten.

Die deutschen Versicherer unterstüt-zen auch 2018 und 2019 die bundesweite Öffentlichkeitskampagne der Polizei „K-Ein-bruch“. Ziel ist es, die Bevölkerung für eine eigenverantwortliche Einbruchvorsorge zu sensibilisieren.

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Statistik 11

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Einbruchsschutz lohnt sichVersicherte Wohnungseinbrüche und Versicherungsleistungen seit 1998

Tsd.

220

200

180

160

140

120

100

80

60

40

20

0

1998 ′99 ′00 ′01 ′02 ′03 ′04 ′05 ′06 ′07 ′08 ′09 ′10 ′11 ′12 ′13 ′14 ′15 ′16 2017

210.

000

120.

000

Anzahl der Wohnungseinbrüche

360 Mio.

440 Mio.

Bandseiten-sicherung

Abschließbare Fenstergriffe

Scharnier-sicherung

Türzarge

Türschild

TürschlossSchließblech

Querriegel(mit Sperrbügel)

Türbänder

Türblatt

TürspionKastenschloss(mit Sperrbügel)

Türbänder

Fenster und Türen sinnvoll schützenMögliche Sicherungsmaßnahmen an Wohnungstür und Fenstern

Quelle: GDV

Versicherungsleistungen in Euro

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S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Schaden- verhütungs- arbeit in der Sachver- sicherung

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Schadenverhütungsarbeit in der Sachversicherung 13

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Risiken und die Bedeutung ihrer Steuerung für jeden UnternehmerJede Unternehmung, alles Tun der Menschen, birgt Risiken in sich. Neues ausprobieren, Pro-jekte entwickeln, Prototypen zur Serienreife bringen, ist Wunsch jedes suchenden Geistes und bedeutende Ausprägung unternehmeri-schen Handelns. Es ist die Verantwortung des Betreibers und die Verpflichtung aller, die et-was schaffen oder unterhalten, das auch „Ge-fahren“ mit sich bringt, die dafür notwendi-gen und zumutbaren Vorkehrungen zu tref-fen, Schaden an Menschen und auch an Hab und Gut zu vermeiden.

Große Schadenereignisse können für ei-nen Betrieb oder sogar das ganze Unterneh-men immense wirtschaftliche Auswirkungen haben – bis hin zum Verlust der Existenz. Fi-nanzielle Vorsorge durch einen guten Versi-cherungsschutz kann vieles auffangen. Die eigene Unversehrtheit, Einschränkungen während des Wiederaufbaus, der mit dem Schaden verbundene Ärger, der Verlust per-sönlicher, lieb gewonnener Dinge lässt sich nur bedingt oder gar nicht versichern.

Sicherheit ist eine beständige Aufgabe, die in der Verantwortung jedes Unterneh-mers liegt. Die Versicherer begleiten ihn. Sie bringen ihre umfangreiche Erfahrung ein, um für ihre Kunden bester Partner im Erkennen, Einschätzen und Bewerten von Risiken zu sein. Die Grundlage ihrer Tätigkeit sind An-gebote zur finanziellen Absicherung zahlrei-cher Risiken durch bedarfsgerechte, adäquate Produkte. Durch die Erkenntnisse aus Schä-den und die Beobachtung von Risikoverän-derungen und technischen Entwicklungen sind Versicherer auch in der Lage, Konzepte und Lösungen zur Schadenverhütung im Sin-ne des Ertrags, des Wachstums und der Stär-kung der Unternehmenssubstanz zu bieten.

Aktuelle Beispiele aus der Schadenverhütungsarbeit im GDV Im Gesamtverband der deutschen Versiche-rungswirtschaft (GDV) sind wir mit der Struk-tur, Verantwortung und den Möglichkeiten der Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) auch nach der Strukturreform 2017 weiterhin gut aufgestellt. Die KSSV und die ihr zugeord-neten Expertennetzwerke „Feuer“, „Energie“ und „Haustechnik“ sorgen auch in Zukunft für das Erstellen praxistauglicher Lösungen und geeigneter Sicherheitsprodukte, die der Verbesserung der grundlegen-den Sicherheit von Unterneh-mern und Betrieben dienen. Aber auch die zielgerichte-te Mitwirkung in normen-setzenden Gremien und das Begleiten aktiver Forschung und Entwicklungsarbeit für weiterentwickelte und neue, verbesserte technische Sicher-heitsstandards dienen diesem Ziel und bleiben eine bedeutende Aufgabe des Verbandes.

Auch im Jahr 2017 wurden wieder einige Produkte fertiggestellt. Dazu zählen Richtlini-en für den Brandschutz in chemischen Anla-gen für Gewerbe und Industrie, Leitlinien für den Betreiber und den Versicherer zum Busi-ness Continuity Management (BCM) und wei-tere Richtlinien wie z. B. zum Brandschutz in galvanotechnischen Anlagen.

Im Jahr 2018 widmet sich die KSSV mit ihren Expertennetzwerken u. a. den folgen-den Themen:

→ Schutz vor Naturgefahren, Überschwem-mung, Starkregen und Hagel.

→ Schadenverhütung für Fertighäuser. → Verwendung brennbarer Baustoffe, wie Holz und brennbare Dämmstoffe im Hochbau.

Aspekte der SchadenverhütungDie Schadenverhütung und -minderung ist ein bedeutender Schlüssel zur Schadensteuerung, zu mehr Kundenbindung und für ertragreiches Wachstum.

VdS 3824 : 2018-04 (01)

Brandschutz in chemischen Anlagen

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung

Erstellt in Kooperation mit

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Schadenverhütungsarbeit in der Sachversicherung14

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Die Bedeutung gut strukturierter Risikodaten für die Sicherheit Die Ergebnisse von Auswertungen und Be-obachtungen sind dann besonders hilfreich, wenn sie datentechnisch hinterlegt sind. Sys-tematisch auswertbare Daten, insbesondere Schaden- und Risikodaten, sind für unsere Versicherungsnehmer und für uns als Ver-sicherer von hoher Bedeutung für eine Wei-terentwicklung der Sicherheit. „Aus Schaden können wir klug werden!“ Daten sind auch dafür zum besonderen Rohstoff des 21. Jahr-hunderts geworden.

Häufig auftretende Schäden reduzieren zu wollen, bedeutet Ursachen zu kennen und sie zu vermeiden. Um Großschäden zu verrin-gern, sollten wir Wirkungsketten besser ver-stehen lernen und diese möglichst an geeig-neter Stelle unterbrechen. Aber, welche Wir-kungsketten sind es, die einem „Zündfunken“ die Kraft zu einem Großschaden verleihen? Und was können wir dagegen tun?

Hier helfen zum einen die Erfahrung und der gesunde Menschenverstand weiter – wo-bei dieser sich doch immer wieder wundert, wie es gerade bei diesem und jenem Scha-

den zu einer derartigen Verkettung unglückli-cher Umstände kommen konnte. Bekannt als Murphy's law*. Zum anderen macht es Sinn, sich Einblick in und einen Überblick über die Schadenwelt zu verschaffen. Bei systemati-scher Anlage und Auswertung von Schaden-akten sind diese geeignet, verwertbare Er-kenntnisse zu den Gründen (Ursache) und zum Hergang von Schäden (Wirkungskette) zu liefern.

Daher sollten Versicherer für eine ex-zellente Schadenverhütung zum einen ver-mehrt und strukturiert Risikodaten erfassen und zum anderen gezielt Schäden auswerten. Die Chancen der Digitalisierung sind dafür immens und können stärker genutzt werden. Auch das Wissen von Ingenieuren und Na-turwissenschaftlern kann durch digitale An-wendungen verbessert und ihre Kompeten-zen können in einer größeren Breite und ef-fizienter eingesetzt werden.

Ein entscheidender Faktor für die Akzep-tanz von Anwendungen beim Kunden bleibt nach wie vor der empfundene und echte

* Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.

Brandereignis in einem Gewerbebetrieb

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Schadenverhütungsarbeit in der Sachversicherung 15

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Mehrwert. Dabei spielen beispielsweise für ein Risikotool die Auswahl und Menge an risikospezifischen Fragen, ihre Plausibilität und ihre Gewichtung zueinander für einen Risikobericht eine erhebliche Rolle und be-stimmen Güte und Qualität der Ergebnis-se und die Verwertbarkeit dieser für den Kunden.

Schadenverhütung braucht Überzeugung Meine tiefe Überzeugung aus der Arbeit in der Schadenverhütung ist, dass ein Versiche-rer ein echter Partner geworden ist, wenn er gemeinsam mit seinen Kunden die Ver-besserung der Sicherheit zum Wohle des Be-treibers, aber auch und vor allem zum Woh-le der Menschen, die von dieser Sicherheit ausgehen dürfen und müssen, im Sinn hat. Denn gut versichert zu sein, den finanziel-len Schaden abgesichert zu haben, ist zwar eine wichtige, aber eben auch nur eine Seite der Medaille. Ein gutes Gefühl hinsichtlich der Verantwortung, die jeder von uns hat, ist bedeutender. Dieses stellt sich ein, wenn

wir uns kümmern und nach menschlichem Ermessen das Richtige tun. Und es lohnt sich, Verantwortung zu übernehmen, denn:

„Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun.“

Voltaire

In diesem Sinn wünsche ich uns allen, dass wir Mut haben und Verantwortung überneh-men. Auch im Sinne eines nachhaltigen Wir-kens und Werteschaffens. Wir, die Versiche-rer, haben dazu mehr Möglichkeiten, als wir uns manchmal selbst zutrauen. Und können noch deutlich positiver in Erscheinung treten als uns das unser vordergründig zugedachtes Image spiegelt.

Autor: Klaus Ross, Versicherungskammer Bayern; stellvertretender Vorsitzender der GDV-Kommission Sach-Schadenverhütung

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S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung und der ExpertennetzwerkeDie Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist das Beratungs-, Steuerungs- und Entscheidungsgremium für die Sach-Schadenverhütung. Sie ist den Ausschüssen „Gewerbe-/Industriekunden“ und „Privatkunden“ berichtspflichtig.

Die KSSV bearbeitet alle Themen aus dem Bereich der Schadenverhütung in der Sachversicherung. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

→ Erkennen von Risikoveränderungen, technischen Entwicklungen und Abschätzen ihres Einflusses auf die Versicherungstechnik

→ Entwicklung von unverbindlichen Schadenverhü-tungskonzepten auf der Basis von Schadenerfahrun-gen und Forschung in der Schadenverhütung

→ Entwicklung und Pflege technischer Standards im rechtlich zulässigen Rahmen und Beschreibung ihrer Auswirkungen

→ Lenkung der KSSV-Projektgruppen

→ Technische Beratung der Ausschüsse Privatkunden und Gewerbe-/Industrie- kunden sowie deren übrigen Kommissio- nen

→ Koordinierung der Aktivitäten von Insurance Europe auf dem Gebiet der Schaden verhütung

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden im Rah-men der erlaubten Zusammenarbeit allgemeine Mei-nungen und Erfahrungen über die technischen und ge-sellschaftlichen Rahmenbedingungen der Schadenver-hütungsarbeit ausgetauscht und Positionen erarbeitet. Die KSSV beauftragt ihre zuständigen Expertennetz-werke mit der Bearbeitung fachbezogener Aufgaben-stellungen und Projekte.

Die Expertennetzwerke beobachten für die Versi-cherungswirtschaft relevante Trends und Themen. Sie stellen generell die Plattform für die Diskussion fach-licher Themen dar. Eine breite Diskussion und Bewer-tung erfolgt in Präsenzsitzungen und in Webkonferen-zen. Die Expertennetzwerke beraten die KSSV und be-gleiten fachlich die Arbeiten der KSSV-Projektgruppen.

Die fachliche Position der Sachversicherer wird in eigenen Publikationen verankert, die über-

wiegend im VdS Verlag erscheinen und i. d. R. als PDF-Download

kostenlos erhältlich sind. Sofern möglich, wer-

den die Erkenntnis-se der Versicherungs-

wirtschaft aus der Schadenverhütungs-arbeit auch in ex-terne Regelwerke eingebracht.

Die K SSV nimmt ihre Aufga-ben unter Beachtung

der kartellrechtlichen Grenzen der Zusam-

menarbeit wahr.

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung 17

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

GremienstrukturDie Kommission Sach-Schadenverhütung setzt zur fachspezifischen Bearbeitung von konkreten Themen Projektgruppen ein. Diese erarbeiten und aktualisieren jeweils unverbindliche Leitlinien, Musterschutzkonzepte und Richtlinien, die in der Schriftreihe Publikationen der Deutschen Versicherer zur Schadenverhütung erscheinen.

Expertennetzwerke

Projektgruppen

Kommission Sach-Schadenverhütung

Ausschuss Gewerbe-/Industriekunden Ausschuss Privatkunden

PG 1

PG 4

PG 7

PG 2

PG 5 PG

8PG ...

PG 3

PG 6

Ex Energie

Ex Feuer

Ex Haustechnik

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung18

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Expertennetzwerk Feuer

Das Expertennetzwerk Feuer ist im Wesentlichen für die folgenden Themengebiete zuständig:

→ Muster-Schutzkonzepte aus brandschutztechnischer Sicht für spezielle Branchen, Betriebe und private Haushalte, z. B.

– Lebensmittelindustrie – Galvanotechnische Betriebe – Recycling

→ Baulicher Brandschutz, z. B. – Bauordnungsrechtliche Brandschutzbestimmungen – Musterbauordnungen und Sonderbauvorschriften, z. B. Industriebaurichtlinie

– Landesbauordnungen – Gesetze; Normen; Verordnungen, die den Brand-schutz tangieren

– Bauprodukte und Bautechnik – Verwendung von brennbaren Baustoffen u. a. auch die Verwendung von Holz und nachwachsenden Rohstoffen

→ Anlagentechnischer Brandschutz – Branderkennungsanlagen – Brandbekämpfungsanlagen

→ Organisatorischer Brandschutz – Brandschutzmanagement – Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer – Brandschutzordnung – Feuergefährliche Arbeiten – Ausbildung und Unterweisung der Belegschaft – Brandschutzkontrolle im Betrieb – Außer Betrieb setzen von anlagentechnischem Brandschutz

→ Handlungshilfen für den Brandschutz im Betrieb, z. B. – Checklisten für den Brandschutz im Betrieb – Videos zur Erläuterung von Brandgefahren und Brandschutzmaßnahmen

→ Abwehrender Brandschutz (Nichtöffentliche Feuer-wehren, Vermeidung von Rauchfolgeschäden)

→ Ingenieurmethoden des Brandschutzes → Löschwasserrückhaltung → Explosionsschutz → Betriebssicherheit → BIM (Building Information Modeling)

Die Projektarbeiten der Kommission Sach-Schadenver-hütung werden durch das Expertennetzwerk fachlich begleitet.

Grundsätzliche Aufgabenstellung

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung 19

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Aktuelle Diskussionsthemen

Im GDV-Expertennetzwerk Feuer erörtern Ver-treter der Versicherungswirtschaft gemein-sam mit Experten aus Industrie und Hoch-schulen aktuelle Fragestellungen und disku-tieren zukünftige Entwicklungen im Brand-schutz. Aktuelle Themen sind z. B.

→ Brandschutz bei Fassaden für Hochhäuser und mehrgeschossigen Wohngebäuden, auch auf Grund der tragischen Brandkatastrophe beim Grenfell Tower in London 2017

→ Verwendung von Schaummitteln in Löschanlagen

→ Schutzkonzepte für große Logistiklager mit begehbaren Regalen, die ggf. im Zuge der lau-fenden Novellierung der Muster-Industrie-bau-Richtlinie geregelt werden

→ Bereitstellung brennbarer Flüssigkeiten.

Brennbare Baustoffe

Für die Bearbeitung dieses Themenkomplexes ist die GDV-Projektgruppe Brandschutz bei der Verwendung brennbarer Baustoffe (PG-BSV-bBSt) für einen mehrjährigen Zeitraum instal-liert. Die Arbeitsthemen sind

→ Brandschutz bei der Verwendung von Sandwichelementen als BauartAktualisierung bestehender Empfehlungen, Überarbeitung der Publikation zu Sandwich-elementen (VdS 2244), die auch als Basis für einen neuen europäischen Leitfaden der Ver-sicherer (Insurance Europe Guideline) dienen soll;

→ Brandschutz bei der Verwendung brennbarer Baustoffe Erarbeitung eines neuen Leitfadens, als eine übergeordnete Publikation zur Verwendung brennbarer Baustoffe (VdS 3831), die insbe-sondere auf Holz als brennbarer Baustoff und

Trennwand zwi-schen Produktion und Verwaltung mit brennbarem Baustoff nach einem Brand mit dem Totalscha-den auf der Feuerseite (Quelle: Allianz)

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung20

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

auf brennbare Dämmstoffe fokussiert ist, der auch die themenrelevanten Empfehlungen aus bestehenden Publikationen systematisch zusammenführt;

→ Leitfaden zur Erläuterung der BauartklassenMit einem neuen Leitfaden zur Veranschauli-chung der Bauartklassen (VdS 0196) wird ein Instrument der Sachversicherer zur verein-fachten Beurteilung baulicher Brandgefah-ren geschaffen.

Galvanotechnische Betriebe

Brandereignisse in galvanotechnischen Betrie-ben – umgangssprachlich als Galvaniken be-zeichnet – sind in den vergangenen Jahren zu-nehmend in den Fokus gerückt. Es sind regel-mäßig Feuer- und Explosionsschäden und in deren Folge Betriebsunterbrechungen zu ver-

zeichnen. Ebenso werden auch Umweltschä-den verursacht, z. B. durch Brandfolgeproduk-te, kontaminiertes Löschwasser und auslau-fende Chemikalien. Der GDV hat gemeinsam mit dem Zentralver-band Oberflächentechnik e. V. (ZVO – www.zvo.org) als Hilfestellung für die Schadenver-hütung die Publikation „Galvanotechnische Betriebe – Gefahren, Risiken, Schutzmaßnah-men“ (VdS 3412) erstellt.

Sprinkleranlage in einer Galvanik

VdS 3412 : 2018-01 (01)

Galvanotechnische Betriebe – Gefahren, Risiken, Schutzmaßnahmen

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e.V.) zur Schadenverhütung

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung 21

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Vermeidung von Schäden durch Rauch und Brandfolgeprodukte

Die Auswirkungen von Brandrauch werden vielfach unterschätzt. Neben der Gesund-heitsgefahr für Menschen und der Gefähr-dung der Umwelt bergen Rauch und Brand-folgeprodukte auch für Sachwerte ein erheb-liches Schadenpotential.

Die Maßnahmen zum Schutz vor Rauch- und Brandfolgeschäden an Gebäuden, Pro-duktionseinrichtungen und Gütern werden in einem Brandschutznachweis zur Erlangung einer Baugenehmigung häufig nicht ausrei-chend berücksichtigt. Diese sind keine bau-aufsichtlich relevanten Schutzziele und daher auch nicht für die Erteilung einer Baugeneh-migung erforderlich.

In der Praxis bestehen vielfach weiterfüh-rende Schutzziele, die baurechtlich nicht ge-regelt sind, aber sowohl im (Eigen-)Interesse des Bauherrn und Betreibers als auch des je-weiligen Versicherers liegen. Zu nennen sind hier u. a.:

→ Schutz von Sach- und Vermögenswerten → Begrenzen der Betriebsunterbrechung im Fall eines Brandes und Bewahrung der Lieferfähigkeit

→ Vermeiden möglicher Beeinträchtigung des Betriebsablaufs und der gesamten

Wertschöpfungskette → Vermeiden von Imageschäden → Wirtschaftlichkeit von erforderlichen Schutzmaßnahmen mit Bezug auf Bau- und Betriebskosten.

Ein Brand verursacht Schäden durch thermi-sche Einwirkung des Feuers auf die Baustoffe und Bauteile sowie Einrichtungen und Vorräte und ebenso Brandfolgeschäden an Gebäuden, Produktionseinrichtungen und Lagergütern durch Rauch und Ruß. Bereits kleine Brand-ereignisse können zu empfindlichen Schäden führen. Aber auch bei den Großschäden in der Feu-erversicherung sind die Brandfolgeschäden mit Abstand der häufigste Grund, warum ein Scha-den zu einem Großscha-den wird.

Die neue GDV-Publi-kation „Vermeidung von Schäden durch Rauch und Brandfolgeprodukte – Ge-fahren, Risiken, Schutz-maßnahmen (VdS 3400)“ erläutert Gefahren, Ris-ken und Maßnahmen zu deren Vermeidung.

Verrauchung von Flucht- und Rettungswegen

VdS 3400 : 2017-07 (01)

Vermeidung von Schäden durch Rauch und Brandfolgeprodukte – Gefahren, Risiken, Schutzmaßnahmen

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung22

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Expertennetzwerk Energie

Das Expertennetzwerk Energie beschäftigt sich mit al-len Themen des Brand- und Sachwertschutzes mit Blick auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel und mit dem risikoadäquaten Blitz- und Überspannungsschutz. Im Fokus stehen elektrische Anlagen bis 1.000 V im pri-vaten, gewerblich-industriellen sowie dem öffentlichen Bereich. Das Expertennetzwerk Energie erarbeitet zu diesem Spektrum vielfache Hinweise und praxisbezo-gene Lösungen zur Schadenverhütung.

Strategisch positioniert es sich dabei mit der Er-arbeitung von Lösungen zu einzelnen Problemstellun-gen wie auch mit konzeptionellen und kooperativen Ansätzen.

Zu seinen typischen Aufgaben gehören u. a. das Ini tiieren und Begleiten wissenschaftlicher Untersu-chungen wie bei BLUES (Blitz- und Überspannung)

oder PARK (PV-Anlagen), das Erarbeiten von GDV- Publikationen zur Schadenverhütung, eine aktive Öf-fentlichkeitsarbeit, auch bei Veranstaltungen mit Vor-trägen, die Beteiligung an Programmausschüssen im Sachverständigenwesen und das Erstellen web-basier-ter Informationen.

Bedeutend sind auch die Kooperationen mit In-nungsverbänden und Bildungseinrichtungen der Elek-trohandwerke, um Ausbildungsinhalte zum Sachschutz zu vermitteln. Kontakte bestehen zu den entsprechen-den Fachverbänden.

Vor allem aber die Mitarbeit in den relevanten Normungsgremien, z. B. für die Errichtung von elektri-schen Anlagen, ist ein wichtiges Betätigungsfeld. Hier kann Sicherheit sozusagen a priori in technische Ein-richtungen implementiert werden.

Grundsätzliche Aufgabenstellung

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung 23

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Von der KSSV Arbeitsgruppe Elektro-technik und Blitzschutz hin zum Exper-tennetzwerk Energie

Mit der Transformation hat sich die Themen-stellung etwas verändert. Augenfällig ist, dass das Thema Energie natürlich zunächst mehr vermuten lässt als nur die elektrische Ener-gie. Dem Gedanken der Umstrukturierung fol-gend gibt es zu dem Begriff als gemeinsames Verständnis keine Einschränkungen bis auf Atomenergie und großindustrielle Erzeugung/Anwendung von Energie. Dies war auch bei der früheren Arbeitsgruppe Anlagen- und Ver-fahrenssicherheit (AG AVS) der Fall. Betrachtet man nun die unterschiedlichen Energieträger, steht bei vielen eine elektrische Energieerzeu-gung oder thermische Nutzung an. Bei The-menüberschneidungen kooperieren die Exper-tennetzwerke miteinander.

Die Themen des Netzwerks reichen z. B. von

→ Energieerzeugung, → Energiemanagement, → Energieverbrauch, → Blitz- und Überspannungsschutz,

über Sonderthemen wie → SmartHome / IoT

und der Mitarbeit in Regel setzenden Gremi-en bis hin zu Beiträgen für Öffentlichkeitsar-beit und Schulungen, Kooperationen und eini-ges mehr, um die Erfahrungen aus Schäden in

einer aktiven Schadenverhütungsarbeit Ziel-gruppen näher bringen zu können.

In unserer Wahrnehmung ist der Prozess aus Risikoerkennung, Risikoeinschätzung und Umsetzung risikomindernder Maßnah-men der Weg zu einer sicheren Anlage für den Sach- als auch den Personenschutz.

Aktuelle Überarbeitungen von GDV-Publikationen

In der Fortsetzung laufender Arbeiten sei zunächst die Aktualisierung von GDV-Pu-blikationen genannt. Hier möchten wir die eingeführten VDE-Vorschriften zum Über-spannungsschutz aktualisieren, auf ein neu-es Papier des Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung des VDE (ABB) mit rechtlich und normativen Anforderungen hinweisen sowie sich abzeichnende Änderungen im Blitzschutz durch neu erscheinende Blitz-schutznormen in 2019 berücksichtigen. Dies ist auch als Beitrag zu verstehen, nicht nur ein Risikoübernahmeangebot von Mitglied-sunternehmen zur Absicherung eines Versi-cherungsnehmers anzubieten, sondern ihm selber zu ermöglichen, einen aktiven Beitrag für seine eigene Sicherheit zu leisten. Dies ge-schieht umso besser, je größer die Überzeu-gungskraft ist. Hier haben Versicherer zwei-felsfrei aus den Erfahrungen mit vergange-

Auswirkungen auf Verwendung von Kabel und Leitungen: An-forderungen zu Euro klassen nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauprodukten-verordnung)

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung24

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

nen Schadenfällen und deren Analysen eine besondere Sensibilität und Kompetenz. Ent-scheidend ist, die bekannte „rosarote Brille“ abzulegen, das Risiko einzuschätzen und da-für geeignete Schutzmaßnahmen auszuwäh-len. Unterbleibt das, bleibt man in dem Dunst-kreis der eingebildeten Hoffnung, dass schon alles gut gehen wird – siehe hierzu Murphy's Law (Fußnote S. 14).

Aktuelle Projekte

PV-Schadenmanagement

Bevor TÜV Rheinland und das Fraunhofer-In-stitut für Solare Energiesysteme ISE sich im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit einem Forschungsauftrag zur Brandsicherheit von PV-Anlagen beschäftigten, gab es bei einigen Versicherungen interne Statistiken zu häufi-gen Schadenfällen und dem Alter betroffener PV-Anlagen.

Nach einer Umfrage in verschiedenen GDV-Gremien stellte sich heraus, dass es ei-nen Bedarf gibt für eine Verbesserung im Um-gang mit vielen gemeldeten Schäden in den Häusern. Des Weiteren erkannte man, dass bei den über eine Million installierten PV-An-lagen in Deutschland, wir gehen heute auf die zweite Million zu, sich gerade durch All-mählichkeitsschäden bei „Alt-Anlagen“ noch eine Verschärfung in den Schadenbilanzen abzeichnen wird. Unter diesen Allmählich-keitsschäden kann man sich z. B. nicht ord-nungsgemäß verlegte PV-Kabel vorstellen, die durch äußere Einflüsse wie UV-Strahlung oder durch mechanisches Reiben, weil nicht richtig befestigt, ihre Isolationseigenschaften einbüßen und so zu Isolationsfehlern führen können, die in brandgefährlichen Situationen enden können.

Darüber hinaus gibt es natürlich viele wei-tere Gefahren, die in Schäden münden, wie

→ Brand nach den Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB),

→ Blitz und Überspannung, → Hagel, → Sturm, → Schneedruck,

→ Tierverbiss, → Hochwasser, → Überschwemmung incl. Starkregen, → Feuchtigkeit, → Diebstahl, → Vandalismus, → Stromversorgung / Kurzschluss, → Schmorschaden / Lichtbogen, → Montagefehler, → Produktfehler.

Aus dieser Auflistung wurde eine Auswahl ge-troffen, die in der Schadenbearbeitung mit ei-nem höheren Aufwand verbunden sind.

In mehreren Arbeitspaketen werden Er-gebnisse erzielt, die für die Schadenbearbei-tung, die Prävention und das Underwriting eingesetzt werden können. Dabei werden alle kartellrechtsrelevanten Vorgaben eingehal-ten, denn die Vorschläge sind in Form eines Baukastensystems angelegt und jeder Versi-cherer entscheidet individuell über den Ein-satz der Bausteine.

Es geht um: → Hilfsmittel für die Schadenbearbeitung → Mindestanforderungen für Methodik und Qualität von Prüfungen im Schadenfall

→ Optimierungen für Bedingungswerke → Kennziffern für statistische Erfassung → Forschungsaktivitäten – Feld- und Laborversuche

→ Forschungsaktivitäten – neue Technologien.

Einige Arbeitspakete sind abgeschlossen, an-dere stehen kurz davor. Ableitungen der Ergeb-nisse für das Bedingungswerk stehen hinten an. Hier sollen vor allem Erkenntnisse aus lau-fenden Feldforschungen einfließen. Von be-sonderer Bedeutung ist hier ein dreijähriges Projekt. In einem abgelaufenen Feldversuch über ein Jahr weisen erste Ergebnisse darauf-hin, dass Mikrorisse in PV-Modulen hinsicht-lich Schädigung und Ertragsausfall der Anlage überbewertet werden. Weitere Auswertungen sind abzuwarten.

Auch die Bewertung neuer Technologien fällt in den Tätigkeitsbereich der Experten-netzwerke. Hier wird aktuell ein Augenmerk auf die PV-Speicher gelegt, die sich zusehends am Markt etablieren. Ein starker Anstieg ist al-leine in den letzten beiden Jahren erfolgt und

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung 25

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

führt zu über 60.000 installierten Speichern in Deutschland. Und Beobachtungen zeigen: Sind hochwertige Speicher mit Schutzbeschal-tung/Batteriemanagementsystem ausgerüs-tet, entsprechende Qualitätsstandards erfüllt und sind sie nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, installiert und betrieben gel-ten sie als sichere elektrische Anlage.

SmartHome

SmartHome-Technologien (SH) verbinden in-telligente Komponenten der Technischen Ge-bäudeausrüstung (TGA) mit Unterhaltungs-elektronik, Haushaltsgeräten und informa-tions- und kommunikationstechnischen An-wendungen (IKT). Der Einsatz und sichere Gebrauch wird fortlaufend in den Medien thematisiert. Die vorgenannten Technologien haben vielfältige Bezüge zur Versicherungs-wirtschaft. Hierzu zählen beispielsweise An-gebote von Mitgliedsunternehmen (MU) an Privatkunden zur Installation von SH-Anla-gen für die Detektion von Gefahren in priva-ten Haushalten. Des Weiteren kann sich im ED-Schadenfall ein schwieriger Nachweis bei Einbrüchen ins Haus / Wohnung erge-ben, wenn keine mechanische Gewaltanwen-dung feststellbar ist. Täter dringen in das hei-mische Netzwerk ein und können dort Scha-den anrichten. Am 12. Juni 2017 hatte der GDV

Mindest-Sicherheitsstandards für die Cyber-sicherheit solcher Produkte veröffentlicht. Bei VdS Schadenverhütung sind Informationen für Verbraucher als Endkunde sowie für Fach-betriebe als Errichter zum kostenfreien Down-load verfügbar. Smart Home ist ein dynami-sches Thema.

Eine interdisziplinär zusammengesetzte Projektgruppe der KSSV will für Verbraucher und Versicherer Transparenz schaffen und In-formationen/Hilfen erarbeiten, um mit Chan-ce und Risiko adäquat umgehen zu können.

Erklärtes Ziel ist: Es sollen dem Privatkun-den bzw. Privatkunden versichernden Mit-gliedsunternehmen Informations- und Hand-lungsangebote zum Thema Smart Home be-reitgestellt werden, die

→ einen empfehlenden Charakter haben, → das Thema „Cyber-Sicherheit“ fachlich un-ter dem Blickwinkel „Mindeststandard für sicherheitsrelevante Funktionen“ profunde aufarbeiten und abbilden,

→ die Funktions- und Sicherheitsbedürfnis-se der Versicherten zielgruppenorientiert aufnehmen und dafür geeignete SH-Tech-nik empfehlen,

→ für die Versicherungstechnik Ergebnis-se aus dem Kontetxt "versicherte Gefahr - SmartHome-System" aufzeigen können,

→ notwendige Anpassungen an Musterbedin-gungen prüfen bzw. entsprechende Ände-rungen/Zusätze einleiten.

Schaden an einer von Hochwasser überschwemm-ten PV-Anlage

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung26

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Expertennetzwerk Haustechnik

Der Zuständigkeitsbereich des Expertennetzwerkes Haustechnik umfasst drei Themenblöcke:1 Naturgefahren (Hochwasser, Starkregen, Rückstau,

Hagel und Sturm, Eis- und Schneelasten, geologische Gefahren z. B. Erdrutsch)

2 Leitungswasser3 Sicherungstechnik / Einbruchdiebstahl

Neben den Experten aus der Versicherungswirt-schaft wirken im Expertennetzwerk auch externe Spezialisten aus der polizeilichen Kriminalpräven-tion, VdS Schadenverhütung sowie dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öf-fentlichen Versicherer e. V. (IFS) mit.

Mitglieder des Expertennetzwerkes sind in ver-schiedenen regelsetzenden Gremien sowohl auf na-tionaler als auch europäischer Ebene aktiv.

Neben der Mitwirkung bei der Erarbeitung der anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN 1988 und DIN EN 806, häusliche Trinkwasserversorgung) erfolgt auch die Mitarbeit bei gesetzlichen Bestimmungen, etwa zum Überschwemmungsschutz im Rahmen der Bund- und Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisiko- management-Richtlinie.

Für den Bereich der Sicherungstechnik / Einbruch-diebstahl stehen z. B. die Entwicklungen der Fallzahlen für Einbruchdiebstahl im Fokus der Überlegungen zur Scha-denverhütung. Durch die enge Vernetzung u. a. mit den polizeilichen Mitgliedern des Expertennetzwerkes wer-den die vielfältigen Tendenzen in diesem Themenbereich schnell erkannt. Die Analyse von neuen Tätermethoden, z. B. bei Angriffen auf Geldautomaten, findet permanent statt und es werden Strategien zur Abwehr entwickelt.

Grundsätzliche Aufgabenstellung

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung 27

Quelle: www.gdv.de | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

SMART

Smart Home - vernetztes Zuhause

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Sicherung von Geldautomaten

Zahlreiche Sprengungen von Geldausgabe-automaten in der Vergangenheit veranlass-ten die Versicherungswirtschaft bereits vor einigen Jahren, eine Publikation zum Ver-meiden solcher Ereignisse zu erstellen. Ins-zwischen liegen weitere Erkenntnisse vor. Die Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten (VdS 5052) wurden von einer Expertengruppe der Versicherungswirtschaft unter Mitarbeit der Polizei, der Deutschen Gesetzlichen Un-fallversicherung, Vertretern der Kreditwirt-schaft sowie der Hersteller von Geldautoma-ten überarbeitet.

Aus dem Inhalt: → Risiken und Sicherungsmaßnahmen – Überblick

→ Sicherungsempfehlungen → Konkrete Angriffsarten und Angriffsbeschreibungen

→ Sicherungstechniken → Reaktionsmöglichkeiten auf konkrete Risiken

Überarbeitung der Sicherungsrichtlini-en Bargelddienstleistungen, VdS 2472

Der Bargeldverkehr hat sich in der letzten Zeit stark verändert. Hohe Geldbeträge fin-den sich nicht mehr nur in Banken und Spar-kassen, sondern vermehrt auch z. B. in Spiel-hallen, Tankstellen und weiteren Einzelhan-

delsgeschäften. Blickt man beispielsweise auf die Auszahlung von Bargeld an den Endkun-den, die in der Vergangenheit ausschließlich über gesicherte Geldinstitute bzw. deren Geld-automaten erfolgte, kann man heute z. B. an Supermarktkassen Bargeld vom Konto abhe-ben. Damit verbunden sind natürlich neue bzw. erhöhte Risiken für den Einzelhandel. Anlass genug für die GDV-Gremien hier die Projektgruppe Bargeld mit einer Überarbei-tung der VdS-Sicherungsrichtlinien 2472 zu beauftragen. Inhaltlich wird die Publikation umfassender und spricht die breiter geworde-ne Zielgruppe an. Um eine hohe Akzeptanz in der erweiterten Anwendergruppe schon von Beginn an zu erzielen, wirken auch Vertreter aus der Industrie, den Kreditinstituten und der Berufsgenossenschaft bei der Überarbei-tung der Sicherungsrichtlinien mit.

Smart Home

Smart Home ist zwar noch nicht in allen Häusern, aber in aller Mun-de. Es gibt viele denkbare Anwen-dungen und auch Szenarien, die Un-sicherheiten aufzeigen und auch zu Schäden führen können. Die Vielschich-tigkeit des Themas und die alle Experten-netzwerke betreffenden Ansatzpunkte ver-deutlichen das. In einer übergreifenden Pro-jektgruppe werden zusammen mit Vertretern aus dem Expertennetzwerk Energie, und dem

Titelbild der VdS Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten – Risikobewertung und Maßnah-men – VdS 5052

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung28

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Expertennetzwerk Haustechnik die Entwick-lungen verfolgt und insbesondere die für den Einbruchdiebstahlschutz relevanten Möglich-keiten derartiger Systeme beleuchtet. Dabei steht auch die Sicherheit und Zuverlässigkeit sowie der mögliche Missbrauch verschiede-ner Anwendungen im Fokus.

Einbruch-Report 2018

Prävention zahlt sich aus! Das zweite Jahr in Folge ist die Zahl der Einbrüche in Deutsch-land zurückgegangen. Eine Ursache dafür sind die richtigen Präventionsmaßnahmen. Vor-sorge und Abschreckung zahlen sich aus. Ein Überblick gibt der neue GDV-Einbruch-Report 2018, der im Mai auf der GDV-Homepage ver-öffentlicht wurde. Eine interaktive Deutsch-land-Karte, die die Wohnungseinbrüche nach Bundesländern abbildet, zeigt die Hotspots der Einbrüche und die jeweiligen regionalen Fall-zahlen, die zwischen den Bundesländern teils erheblich differieren.

Die Schadenzahlungen der deutschen Versicherer sind auf ein Niveau wie zuletzt vor acht Jahren gesunken. Rund 360 Millio-nen Euro betrugen die versicherten Schäden laut Hochrechnung, während sie in den letzten fünf Jahren im Schnitt jeweils rund eine halbe Milliarde Euro ausmachten. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Rückgang rund 20 Prozent.

Den Versicherern wurden im Jahr 2017 rund 120.000 Einbrüche gemeldet.

Damit sich dieser Rückgang nicht wieder in einen Anstieg der Einbruchzahlen wandelt, kooperiert die GDV-Schadenverhütung mit der polizeilichen Kriminalprävention und ist im engen Austausch mit weiteren Partnern.

K-Einbruch-Kampagne

Die Präventionsarbeit der Polizei im Bereich Einbruchdiebstahl ist von der Versicherungs-wirtschaft in den letzten Jahren sowohl in-haltlich als auch monetär gefördert worden. Kern der Kampagne ist der Internetauftritt www.k-einbruch.de mit produktneutralen In-formationen zum Einbruchschutz, zur Siche-rung seines Zuhauses und Informationen zur staatlichen Förderung von Einbruchschutz.

Der GDV ist Kooperationspartner und un-terstützt das Projekt auch in 2018/2019.

Themen und Projekte

Leitungswasser

In Deutschland ist alles geregelt – so sagt der Volksmund. Für den Bereich Leitungswasser trifft dies voll und ganz zu. Von der Planung über die Montage bis hin zum Betrieb der Ins-

„Bei jedem ist etwas zu holen“ Einbruch-Report 2017 der deutschen Versicherungswirtschaft

Investition in Sicherheitstechnik wirktEntwicklung der Einbruchszahlen und der Versicherungsleistungen seit 2007

Tsd.

160

140

120

100

80

60

40

20

0

2007 ′08 ′09 ′10 ′11 ′12 ′13 ′14 ′15 ′16 2017

110.

000

120.

000

Anzahl der Wohnungseinbrüche

360 Mio.

300 Mio.

Versicherungsleistungen in Euro

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Arbeitsgremien der GDV-Sach-Schadenverhütung 29

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

tallationen gibt es umfassende technische Re-gelwerke. Zu nennen sind hier im Besonderen die DIN 1986 und die DIN 1988, die die Zu- und Ableitungen der sanitären Installationen the-matisieren. Bei konsequenter Einhaltung die-ser Regeln der Technik dürfte es keine Schä-den geben – die Realität sieht leider anders aus.Aktuell häufen sich Berichte über neuartige Schadenbilder an jungen Trinkwasserinstal-lationen aus Kupfer. Das Expertennetzwerk hat sich des Themas angenommen und fest-gestellt, dass seit etwa 2011 außergewöhnli-che Korrosionsphänomene an Kupferleitun-gen auftreten. Mögliche schadenbegünstigen-de Einflüsse werden beim Handwerk, bei der Trinkwasserzusammensetzung und beim Ins-tallationswerkstoff gesehen. Eine abschließen-de Klärung auf wissenschaftlicher Basis zu den tatsächlichen Schadengründen steht noch aus. Es kann derzeit jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Brisanz in Bezug auf die Eignung von Kupfer für die Trinkwasserinstallation haben. Das Experten-netzwerk beobachtet die Entwicklungen weiter und steht im Kontakt mit den Akteuren aus In-dustrie, Handwerk und der Wasserwirtschaft.

Naturgefahren

Die Naturgefahr Hagel steht in letzter Zeit immer häufiger im Interesse der Öffentlich-keit. Spektakuläre Hagelniederschläge mit re-gional verbreiteten hohen Sachschäden sind zu verzeichnen (siehe Diagramm unten). Mit

dem neuen Leitfaden " Gebäudeschutz vor Ha-gel: Leitfaden zu Gefahren, Risiken, Schutz-konzept und Schutzmaßnahmen – VdS 6100" wird erstmalig in Deutschland die Möglich-keit zum baulichen Hagelschutz aufgezeigt. Hagel als Gefahr wird bisher weder bauord-nungsrechtlich noch in Empfehlungen der Versicherer systematisch thematisiert. Der neue Leitfaden basiert auf der Analyse von Risikomerkmalen und –potenzialen. Enthal-ten sind einige typische Schadenbeispiele und konkrete Empfehlungen für Industrie- und Gewerbeunternehmen.

Zum Nachweis der baulichen Hagelwi-derstandsfähigkeit von Baustoffen und Bau-teilen wird auf die bewährten Prüfverfahren und Prüfbestimmungen in der Schweiz und in Österreich zurückgegriffen. Die Entwick-lung und Fortschreibung der Prüfbestimmun-gen werden seitens GDV begleitet. Bauproduk-te und -arten, die nachweislich hagelwider-standsfähig sind, können dem Hagelschutz-register entnommen werden (siehe www.hagelregister.ch und www.hagelregister.at).

Der bewährte Leitfaden zum Überschwem-mungsschutz bei Industrie- und Gewerbebe-trieben wird aktuell überarbeitet. Hier fließen die Erfahrungen aus den letzten Schadenereig-nissen 2013 und 2016

→ zum Schutz von Öltankanlagen und → Schutz vor Starkregen sowie → Gefahren der starkregenbedingten Erdrutsche

mit ein.

Die teuersten Hagelniederschlägein der Sachversicherung seit 1993

Ereignis Anzahl der

SchädenDurchschn.

SchadenhöheSchaden aufwand in Mio. Euro

330

300

300

300

230

230

Andreas/Bernd (27./28.07.2013) 310.000 5.190 €

Hilal (30.05.2008) 160.000 1.880 €

Frank (11.09.2011) 90.000 3.010 €

Ernst (06.08.2013) 130.000 2.230 €

Manni/Norbert (20.06.2013) 200.000 1.540 €

Bert (26.08.2011) 65.000 3.200 €

Queeny (28.06.2006) 20.000 10.660 €

1.900

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30

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Gastbeitrag: Rauchwarn- melder

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Rauchmelder retten Leben 31

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Rauchmelder retten LebenWer hätte vor 18 Jahren gedacht, dass die Rauchmelderkampagne ein solcher Erfolg wird? Die deutschen Versicherer und der Zentralverband der Elektrotechnik und Elektronikindustrie (ZVEI) als Initiatoren hatten aber sicherlich diese Hoffnung, als sie sich im Jahr 2000 für die von der Berliner Feuerwehr initiierte Kampagne zu engagieren begannen.

Damals waren gerade einmal fünf Pro-zent der Haushalte in Deutschland mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Rauchwarnmelder selbst waren weitestge-hend unbekannt. Heute ist die Rauchmelder-pflicht für private Haushalte in Deutschland flächendeckend eingeführt – ein großer Erfolg! Lediglich Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem die Gesetzgebung nur für Neubauten gilt. Die Lebensretter sind zudem im öffentli-chen Bewusstsein breit verankert und helfen, das Thema Brandprävention zu fördern.

Damals … An die Öffentlichkeit trat „Rauchmelder retten Leben“ das erste Mal als Pilotprojekt 1999 in Berlin. Der Berliner Feuerwehr war bewusst, dass nach internationalem Vorbild Rauch-warnmelder unersetzlich für die Brandschutz-prävention in privaten Haushalten sind. Lei-der waren die lebensrettenden Geräte bis Ende der 90er Jahre nahezu unbekannt. Um das zu ändern, beschloss der damalige Ber-liner Landesbranddirektor Albrecht Broem-me einen ersten Grundstein zu legen. Den großen Dachverbänden ZVEI und GDV und besonders dem Einsatz von Dr. Helmut Rie-

che (ZVEI) und Sieg-fried Brockmann (GDV), ist es zu ver-danken, dass im Herbst 2000 schließlich die Grün-dung der AG Heimrauchmelder und damit der bundesweite Startschuss für die Kampagne gelang – mit Visionen, die mittlerweile Wirklichkeit geworden sind.

Heute …ist das Forum Brandrauchprävention e. V. ein eigener gemeinnütziger Verein mit 22 Mit-gliedern plus einem Beirat, bestehend aus dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV), sowie GDV, BHE, ZVEI und der Bundesvereinigung des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV).

Rauchmeldertag – Freitag, der 13. Auf der Security 2006 in Essen wurde der bundesweite Rauchmeldertag vom Forum Brandrauchprävention in der vfdb, der Nach-folgeorganisation der AG Heimrauchmelder im ZVEI, ins Leben gerufen. Die Idee zu ei-nem jährlichen Aktionstag am Freitag, dem 13. kam vom damaligen Leiter der Berufsfeu-

Kampagnenstart 1999

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Rauchmelder retten Leben32

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

erwehr Aachen, Dr. Dieter Nüßler, unterstützt von Hans Jochen Blätte, damals Präsident der vfdb. Der jährliche, von der Kampagne initi-ierte Rauchmeldertag wurde eine Erfolgsge-schichte und ist heute längst fester Bestand-teil der Jahresplanung geworden – nicht nur der Feuerwehren und Schornsteinfeger, son-dern auch der Tagespresse.

Im Rahmen des Rauchmeldertages 2018 rückt die Aufklärung nicht nur der Eigentü-mer, sondern auch der Mieter in den Fokus. Für die Mieter ist der Umgang mit Rauchwarnmel-dern oft mit vielen Fragen verbunden, z. B. wie der Rauchwarnmelder funktioniert und wie er gepflegt werden kann. Hinzu kommen geziel-te Informationen zum Verhalten im Brandfall für alle Bewohner. Erstmalig treten dabei die Printangebote wie Plakate und Flyer für Multi-plikatoren wie Feuerwehren, Schornsteinfeger und weitere Fachberater in den Hintergrund. Das Forum Brandrauchprävention bietet er-gänzend dazu erstmalig ein Social-Media-Pa-ket an mit Facebook und Blogartikeln und dem Aufbau neuer digitaler Netzwerke.

Ohne Qualität keine Sicherheit Eine wichtige Herausforderung für das Forum bestand darin, die Qualität der Rauchwarnmel-der zu erhöhen, zumal parallel die EN 14604 durch die Bauproduktenverordnung stark auf-geweicht wurde und an Aussagekraft verlo-ren hat. Den Bedarf an neuen Qualitätskrite-

rien für Rauchwarnmelder konnte das Forum Brandrauchprävention jedoch durch die Ein-führung des Qualitätszeichens „Q“ in Zusam-menarbeit mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) 2011 ge-recht werden. Das „Q“ ist damit ein unabhän-giges Qualitätszeichen für hoch-wertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebig-keit, 10 Jahre Batteriele-bensdauer und höherer Si-cherheit vor Fehlalarmen. Dieses Qualitätszeichen setzt die vollständigen Anfor-derungen der EN 14604 voraus und ergänzt diese mit zusätzlichen Anforderungen.

Heute sind über 100 Rauchwarnmelder-typen mit „Q“ auf dem Markt und in den Aus-schreibungen der Wohnungswirtschaft gilt das „Q“ mittlerweile als Standard, das auch für eine höhere Sicherheit vor Fehlalarmen steht.

Parallel dazu steigen seit Jahren die An-forderungen an Rauchwarnmelder durch die Wohnungswirtschaft und Dienstleistungsan-gebote in Bezug auf Komfort- und Fernausle-sefunktionen. Entsprechend wird die Anwen-dungsnorm DIN 14676 (aktuell noch in der fi-nalen Abstimmung) an die neuen Bedürfnisse angepasst – ebenso die geplante zweite Gene-ration des Qualitätszeichens „Q“.

Um dieser zunehmenden Komplexität ge-recht zu werden, empfahl bereits die Anwen-dungsnorm DIN 14676 von 2013 eine „Geprüf-

Plakatmotive der Kampagne

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Rauchmelder retten Leben 33

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

te Fachkraft für Rauchwarnmelder“ durch das Forum Brandrauchprävention e. V.. So entwi-ckelte das Forum Brandrauchprävention 2013 ergänzend zum neuen Qualitätszeichen die heute erfolgreich etablierte „Q-Geprüfte Fach-kraft für Rauchwarnmelder“.

Aktuelle Herausforderungen Die Rauchmelderkampagne hat bereits sehr viel geschafft, was anfangs nicht für möglich gehalten wurde. Aber es gibt immer noch viel zu tun. Zum Beispiel für körperlich in ihrer Selbstrettung eingeschränkte Senioren, die zu Hause leben, oder auch für sehbehinderte Menschen gilt es, in Zukunft bessere Brand-schutzkonzepte zu entwickeln, um die Anzahl der Brandopfer weiter senken zu können.

Und auch der beste Rauchwarnmelder kann keine Katastrophe verhindern, wenn die Bewohner nicht wissen, was im Falle ei-nes Brandes zu tun ist. Auch hier arbeitet die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ eng mit den Feuerwehren und Institutionen wie dem Gemeinsamen Ausschuss Brandschutz-aufklärung und Brandschutzerziehung von DFV und vfdb zusammen. Das gemeinsame

Ziel: Vernünftiges, lebensrettendes Verhalten im Brandfall zu vermitteln, das im Ernstfall Leben rettet. Für den Rauchmeldertag 2018 ist dazu bereits ein Video in Arbeit, welches unter anderem über Soziale Medien verbreitet wird.

Norbert Schaaf; stellvertretender Vorsitzender Forum Brandrauchprävention e. V.

Die Rauchmelderpflicht Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt mittlerweile in allen 16 Bun-desländern. Geregelt wird die Rauchmel-derpflicht für Privathaushalte in der Lan-desbauordnung des jeweiligen Bundeslan-des. Dort steht, wer den Rauchwarnmelder anbringt sowie welche Räume auszustat-ten sind. Dabei gilt für alle Bundeslän-der: Neu- und Umbauten sind mit Rauch-warnmeldern auszustatten – und zwar durch die Eigentümer. Für die Ausstattung von Bestandsbauten sind ebenfalls die Ei-gentümer in der Pflicht, jedoch gelten hier Übergangsfristen, bis wann die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern erfolgt sein muss. Die Übergangsfristen regelt jedes Bundesland un-terschiedlich. Einzige Ausnahme: Sachsen. Hier gilt die Rauchmelderpflicht bislang nur für Neu- und Umbau-ten, nicht für den Bestand.

Situation in den Bundesländern

2018

2008

Rheinland- Pfalz

Mecklenburg- Vorpommern

HessenThüringen

Hamburg

Schleswig- Holstein

Saarland

Gesetzl. Pflicht für Neu- und Bestandsbauten

Gesetzl. Pflicht für Neubauten

keine gesetzliche Regelung

"Der perfekte Rauchmelder"

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S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Öffentlich-keitsarbeit und Normung

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung 35

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

ÖffentlichkeitsarbeitDer GDV steht Mitgliedsunternehmen, Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zu allen Fragen der Schadenverhütung im Sachversicherungsbereich zur Verfügung.

Für den Transport der Schadenverhü-tungsinhalte wird die bekannte Marke VdS genutzt und diese als „Institution für

die Schadenverhütung der Versicherer“ weiter etabliert. Damit wird auch sichergestellt, dass Publikationen der Schadenverhütung (GDV und VdS) aus einer Hand an die Zielgruppen adressiert werden.

Maßgeschneiderte Informationen Unter vds.de/de/ba/ wurde eine Internetplatt-form mit Sachschadenverhütungsinhalten für Industrie und Gewerbe etabliert. Diese Platt-form bietet für verschiedene Betriebsarten umfangreiche Informationen zu

→ Brandschutz, → Security (Schutz gegen Einbruch, Dieb-stahl, Überfall, Sabotage),

→ Schutz vor Elementargefahren (Sturm, Überschwemmung) sowie

→ Blitz und Überspannung.

Diese basieren auf den vorhandenen VdS- und GDV-Publikationen. Durch die Strukturierung nach Betriebsarten wird das Auffinden der be-triebsrelevanten Schadenverhütungspublika-tionen erheblich erleichtert.

GDV Sach-SchadenverhütungstagDiese Tagung ist das Fachforum für die Sach-Schadenverhütungsexperten wie auch Underwriter und Schadenregulierer der GDV-Mitgliedsunternehmen. Es werden ak-tuelle Themen aus der Schadenverhütungs-arbeit des Verbandes vorgestellt und mit den GDV-Mitgliedsunternehmen diskutiert. Auch präsentieren sich die Expertennetzwerke der KSSV mit ihren aktuellen Arbeiten und bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit zum Dia-log mit den Mitgliedern der Expertennetzwer-ke und Projektgruppen, wodurch auch eine breite Reflexion der Schadenverhütungsarbeit ermöglicht wird.

Tagungen, Fachveranstaltungen, MessenZu ausgewählten Themen werden von den KSSV-Arbeitsgruppen VdS-Fachtagungen und Seminare geplant und fachlich begleitet. So kann der bereits in der Projektphase begon-nene Dialog mit einem breiten Fachpublikum fortgesetzt werden.

Selbstverständlich engagieren sich die Ex-perten aus den Expertennetzwerken und Pro-jektgruppen ebenso wie die Mitarbeiter der GDV-Geschäftsstelle mit „ihren“ Themen auch auf Tagungen anderer Veranstalter. Auch die Präsenz auf einschlägigen Messen und Kon-taktforen gehört zum ständigen Dialog mit der Fachöffentlichkeit.

Zum Thema Einbruchdiebstahlschutz hat die Polizei die Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH (www.k-einbruch.de) gegründet. Im Rahmen dieser Kampagne wurde über ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis, welches sich aus VdS Schadenverhütung, zahlreichen Verbänden, Betrieben und der Polizei zusam-mensetzt, der „Tag des Einbruchschutzes“ ins Leben gerufen. Ausgangspunkt für alle Akti-vitäten rund um den „Tag des Einbruchschut-zes“ ist der Tag der Zeitumstellung zur Winter-zeit, also jeweils der letzte Sonntag im Oktober.

FachpublikationenÜber abgeschlossene Projekte, neue Publika-tionen sowie die Ergebnisse der Mitarbeit in externen Gremien wird regelmäßig in Fach-zeitschriften berichtet. An erster Stelle stehen dabei die von VdS Schadenverhütung heraus-gegebene Zeitschrift „Schadenverhütung und Sicherheitstechnik“, auch als „s+s report“ be-kannt, sowie das „schadenprisma“, eine Pub-likationsreihe des Verbandes der öffentlichen Versicher. Ebenfalls werden ausgewählte The-men in Fachzeitschriften aus den Bereichen Elektrotechnik, Brandschutz oder der Wass-erwirtschaft einem breiteren Fachpublikum vorgestellt.

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung36

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Hier ist die Umsetzung aus den erlebten und ana-lysierten Schadenfällen von Bedeutung. Einer-seits können bereits kleine Änderungen und An-

passungen zu einer höheren Sicherheit beitragen, an-dererseits wird dies nur über neue Schutzgeräte und Strategien erreichbar sein. Gut in jedem Fall ist, wenn man die Gefahren und Risiken erkennt und sein Han-deln bewusst ausrichtet.

Insurance EuropeAuf europäischer Ebene werden die Arbeiten der Scha-denverhütung über das Prevention Forum (PF) von In-surance Europe (ehemals CEA) gebündelt. Ähnlich des deutschen Pendants der Kommission Sach-Schadenver-hütung koordiniert das PF mittels Experten-Gruppen die Arbeit in den Bereichen Brandschutz, Security und weitere Gefahren. Ziel ist es aus dem Erfahrungsschatz nationaler Verbände das Schadenverhütungswissen in Europa allen Interessierten zugänglich zu machen.

Expertengruppen zu Themen der Schadenverhütung, u. a.• Prevention Forum• EG 2 Sandwich Panels und Facades• EG 6 Natural hazards• EG 14 Fire safety engineering

NormungsorganisationenDer Verband arbeitet auf einer Vielzahl von Fachgebie-ten in Normen bzw. Regel setzenden Gremien mit und vertritt dort die Interessen der Versicherungswirtschaft.Dies sind u. a. folgende Institutionen bzw. Vereine:

Deutsches Institut für Normung (DIN)• Normenausschuss Bauwesen (NABau) u. a.:• BIM – Building Information Modeling• Brandschutzingenieurverfahren (DIN 18009)• Baulicher Brandschutz im Industriebau (DIN 18230-1)• Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer (DIN

18234)• Baulicher Brandschutz im Industriebau – Brandsi-

mulation (DIN 18230-4).• Koordinierungsstelle Umweltschutz (KU), u. a. Fach-

beirat und AK Anpassung an den Klimawandel• Normenausschuss Feuerwehrwesen, u. a. Gremien

für Brandschutzanlagen und statistische Erfassung von Bränden

• DIN Normenausschuss Wasserwesen – „Entwässe-rungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, DIN 1986

• DIN Normenausschuss Wasserwesen – „Häusliche Wasserversorgung“, DIN 1988

Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDEMitarbeit zu unter anderen folgenden Normen:• DIN VDE 0100er-Reihe: Errichten elektrischer

Niederspannungsanlagen• DIN VDE 0100-420: Errichten von Niederspan-

nungsanlagen – Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen

• DIN EN 62606 (VDE 0665-10): Allgemeine Anforde-rungen an Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)

• VDE-Anwendungsregel VDE-AR-E 2510-2: Stationäre elektrische Energiespeichersysteme zum Anschluss an das Niederspannungsnetz

Weitere Gremienarbeit und NormungDie GDV-Geschäftsstelle vertritt fachlich die Interessen der Versicherungswirtschaft in Regel setzenden Institutionen. Auf nationaler und internationaler Ebene werden in Gremien die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft bei der Erarbeitung von Normen und Regelwerken eingebracht.

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung 37

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb)• Referat 1 Vorbeugender Brandschutz• Referat 4 Ingenieurmethoden des Brandschutzes• Referat 9 Werksicherheit und Werkbrandschutz• Referat 10 Umweltschutz• Referat 14 Brandschutzanlagen

®

Confederation of Fire Protection Association Europe (CFPA-Europe)Die VdS-Mitgliedschaft bei CFPA-Europe ermöglicht die Mitarbeit in Kommissionen und Arbeitsgruppen zu The-men der Schadenverhütung, u. a.• Guideline commission• Natural hazards group

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)Fachgremien, u. a.• Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistung,

Brandschutz

Stellungnahme zu Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln

Nicht bei allen externen Projekten ist der GDV bereits in der Arbeitsphase involviert. Dies trifft z. B. regelmä-ßig auf Gesetze und Verordnungen zu. Hier besteht je-doch für den GDV im Rahmen der Anhörungsverfahren die Möglichkeit, sich zu positionieren.

• Entwurf E DIN IEC 60364-6 (VDE 0100-600): Errich-ten von Niederspannungsanlagen – Prüfungen

• DIN VDE 0100 -712 Teil 7-712: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme

• DIN EN 50600er-Reihe (VDE 0801-600er-Reihe) In-formationstechnik – Einrichtungen und Infrastruk-turen von Rechenzentren

Verein Deutscher IngenieureRichtlinienausschüsse zu den Themen• Instandhaltung von Windenergieanlagen • Regenerative Energiesysteme für Gebäude• Brandschutz in Hochregalanlagen• Brandschutz in der Gebäudetechnik• Brandfallsteuerung• Hochwasserschutz in der Gebäudetechnik

Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)

Gemeinschaftsausschuss Trinkwasser des DIN-DVGW; Planung, Ausführung und Betrieb von häuslichen Trinkwasserinstallationen

Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA)Arbeitsgruppen im Fachausschuss Hochwasserschutz, u. a.:• DWA-AG-HW-4.2 "Starkregen und urbane

Sturzfluten"• DWA-AG-HW-4.6 "Audit kommunaler

Überflutungsvorsorge"• DWA-AG-HW-4.7 "Hochwasserangepasstes Planen

und Bauen"• DWA-AG-HW-4.8 "Hochwasserpass; Qualifizierung

der Sachkundige"

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung38

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

TGA-Verantwortliche von falschen Ansteuerungen der Leit- und Prozesstechnik überrascht werden. Deswegen leitet und koordiniert die Technische Prüfstelle von VdS jetzt auch die Wirkprinzipprüfung, inklusive Lösungs-möglichkeiten für entdeckte negative Wechselwirkun-gen. So kann belegt werden, ob das Gesamtsystem Smart Building im Ernstfall funktioniert. o vds.de/wpp

Praxisgerechtes Umsetzen der EU-Datenschutz-GrundverordnungSeit dem 25. Mai 2018 muss jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, und jede Behör-de die DSGVO erfüllen. VdS unterstützt speziell Mittel-ständler mit kompakten Richtlinien, Lehrgängen und anerkannten Beratern bei der effizienten Umsetzung der EU-Forderungen.

Die Kernhilfestellungen der VdS 10010, `Richtlini-en zum Umsetzen der DSGVO´ (auf 32 Seiten, inklusive wichtiger Maßnahmen zum Etablieren von Informati-onssicherheit) wurden Anfang des Jahres zusätzlich in einem Web-Quick-Check komprimiert – für eine schnel-le Selbstanalyse des Erfüllungsgrades in allen relevanten Handlungsfeldern. Sollten Nachbesserungen nötig sein, so liefert der Quick-Check dafür direkt praktikable Tipps:o vds-quick-check.de (dort finden Sie zudem den Quick-Check zur Cyber-Security, den bereits zahlreiche Versi-cherer als Basis von Policen für kleinere Unternehmen nutzen. GDV-Mitglieder können das Tool als Unterstüt-zungsangebot branden – Kontakt hierfür: Dr. Florian Scharr, o [email protected])

Der am stärksten wachsende VdS-Bereich: RisikomanagementAufgabe dieses jungen Kompetenzfeldes: Die vielfältigen innerbetrieblichen Gefahrenquellen ganzheitlich iden-

Relevante Neuigkeiten aus der Arbeit für mehr Sicherheit

Eine Kernaufgabe von VdS ist die Analyse neuer Gefah-renlagen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Mi-nimierung dieser Risikoquellen. Neben der traditionel-len Schadenverhütung bilden derzeit Aktivitäten rund um die sichere Gestaltung der Digitalisierung einen Fo-kus. Die neu erarbeiteten Unterstützungsangebote für den Schutz von Unternehmen wie Institutionen um-fassen u. a.:

VdS-Assistance – Soforthilfe im Cyber-Notfall (für GDV-Mitglieder kostenlos)Deutschland ist das weltweit am stärksten von der wach-senden IT-Kriminalität betroffene Land. Zahl wie Kos-ten der Betriebsunterbrechungen durch digitale Angrif-fe nehmen immer weiter zu.

Neben den prämierten Richtlinien VdS 3473 für In-formationssicherheit und entsprechenden Fortbildun-gen bietet das Institut jetzt auch ein landesweites Cy-ber-Assistance-Netzwerk zur schnellen Wiederherstel-lung der Leistungsfähigkeit betroffener Versicherungs-nehmer an. Geprüfte IT-Experten, die ihr Können stets auf dem aktuellen Stand halten, stellen den Regelbetrieb durch Beratung per Notfall-Hotline oder durch einen 24/7 verfügbaren Vor-Ort-Einsatz wieder her. So werden die Schäden durch Cyber-Betriebsausfälle in überschau-baren Grenzen gehalten. o vds.de/assistance

Brandschutz smart und sicher – Koordinieren der WirkprinzipprüfungJeder Fachmann weiß: Zunehmende Vernetzung bedeu-tet auch zunehmende Störfaktoren. Im Brandfall können

Seit über 100 Jahren Partner der Versicherer: VdS SchadenverhütungGegründet 1908 als „Sprinklerüberwachungsstelle“ der deutschen Versicherungswirtschaft ist die 100%ige GDV-Tochter VdS Schadenverhütung GmbH heute Europas größtes Institut für Unternehmenssicherheit. Rund 500 Experten bieten ein umfassendes Dienstleistungsspektrum für die Absicherung von Versicherern und ihren Kunden in den Bereichen Brandschutz, Security, Cyber-Security, Datenschutz und Naturgefahrenbewertung. 30 von 30 DAX-Unternehmen sowie Entscheider auf der ganzen Welt verlassen sich auf VdS-geprüfte Wirksamkeit und Sicherheit.

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung 39

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

tifizieren, konkrete Handlungsempfehlungen zur Vor-beugung auch direkt vor Ort geben und so die Sicherheit von Versicherungsnehmern auf eine solide Basis stellen.

Bei Bedarf unterstützen diese Experten GDV-Mit-glieder und ihre Partner durch präzise für das Under-writing aufbereitetes Field- und Account-Risk-Enginee-ring (auf Wunsch auch zur Naturgefahrenprävention sowie zur Umweltgefährdung durch kontaminiertes Löschwasser) einschließlich Betriebsunterbrechungs-analysen. Die Erstellung von Desk-Reports und Bran-chenrisikoprofilen runden das Risk-Engineering ab. o vds.de/rm

Kosteneinsparungen bei Änderungen an Wertbehältnissen / digitales Öffnen von HochsicherheitsschlössernDurch die deutschen Versicherer in den 90ern gegrün-det – Ziel war das Erstellen der ersten europäischen Einbruchschutz-Normen –, sind die „VdS-Laboratorien für Wertbehältnisse“ jetzt Deutschlands einzige her-stellerunabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle für Tresore.

Bisher Ursache vieler Kontroversen zwischen Tre-sorbesitzern und Versicherern: Jede Änderung an einem Wertbehältnis (z. B. Schlosstausch gegen ein biometri-sches Modell) führte zum Verlust der VdS-Anerkennung, da die Widerstandsfähigkeit nicht mehr gesichert war. Dies ändert VdS jetzt mit • gutachterlichen Stellungnahmen zu baulich geänder-

ten Wertbehältnissen.• geprüften Dienstleistern für Reparatur- und Umrüs-

tungsservices (anerkannt nach den gemeinsam mit dem GDV erarbeiteten Richtlinien VdS 3529). Diese Experten stellen sicher, dass Änderungen den Schutz-grad nicht gefährden, wodurch die Wertbehältnisse weiterhin VdS-anerkannt sind.

Das digitale Öffnen von Wertbehältnissen bietet Kom-fort – aber auch neue Bedrohungspotentiale. Die EN-Norm hierzu enthält keine ausreichenden Anforderun-gen. Die neuen VdS-Richtlinien für Verteilte Systeme, VdS 3841, machen auch für Hochsicherheitsschlösser in-dividuell festgelegte Fernzugriffe z. B. per Internet aus-führbar. Dies sichert Betreibern vereinfachte Abläufe und Versicherern Hilfestellungen bei der Risikoeinschät-zung dieser modernen Technik. o vds.de/wb

Wissen, das Sie weiterbringtDas VdS-Bildungszentrum bietet kontinuierlich neue und aktuelle Fortbildungen an, z. B. zu den Themen

Cyber-Security und Datenschutz. Speziell für Versiche-rungsunternehmen wurden folgende Lehrgänge entwi-ckelt: „Cyber-Security für Versicherer“ (o vds.de/LG-CySV) und „Naturgefahren – Analyse und Bewertung mithil-fe von Geodaten und Geoinformationssystemen (GIS)“. o vds.de/LG-Zuers

Branchentreff VdS-BrandSchutzTage Rund 2.700 Besucher nutzten 2017 die 6. VdS-BrandSchutz Tage in der Koelnmesse unter der Schirm-herrschaft von NRW-Innenminister Herbert Reul für Fortbildung, Erfahrungsaustausch, Networking und zur Information über aktuelle Lösungen. Auch das neue Zukunfts forum mit Informationen zur „Digitali-sierung im Brandschutz – aber sicher!“ hat viele Besu-cher beeindruckt.

Am 4. und 5. Dezember 2018 trifft sich die Branche – mit internationalem Fokus und vielen Neuheiten. U. a. ist die ehemalige Fachtagung „Sicherungsdienstleistun-gen“ inhaltlich breiter aufgestellt und findet erstmals als Fachtagung „Sicherheits- und Alarmmanagement“ im Rahmen der BrandSchutzTage statt.

GDV-Mitglieder und deren Partner sind gern zur großen Fachmesse für den vorbeugenden anlagentech-nischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz inklusive mehrerer Foren eingeladen: Für Freikarten ein-fach eine E-Mail mit Betreff „GDV-BST18-Gutschein“ an o [email protected] schicken oder den Gutschein direkt unter o www.vds.de/gdv-bst herunterladen. Aktuel-le Informationen: o vds-brandschutztage.de

Überarbeitung der wichtigsten Richtlinien: Sprinkler, EMA, VÜAWeltweit setzen VdS-Richtlinien aufgrund ihrer be-kannten Praxisnähe und Zuverlässigkeit Sicherheits-standards. An aktuelle Techniken und Gefahrenlagen angepasst wurden 2017 und 2018 die in der Branche als „Bibeln“ für sichere Systeme bezeichneten Hauptwerke• VdS CEA 4001, Planung und Einbau von Sprinkleranla-

gen (ebenso die „verwandten“ Richtlinien für Schaum- und Sprühwasserlöschanlagen, VdS 2108 / 2109. Erste-re enthalten nun auch Konzepte mit den immer häufi-ger eingebauten Leichtschaumlöschanlagen.)

• VdS 2311, Planung und Einbau von Einbruch melde- anlagen

• VdS 2366, Planung und Einbau von Videoüberwach- ungsanlagen

Alle VdS- und GDV-Publikationen stehen Ihnen im o vds-shop.de zur Verfügung, teilweise kostenlos.

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung40

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Auch das Bildungszentrum bietet international tä-tigen Unternehmen Unterstützung an bei der indivi-duellen Gestaltung von Aus- und Fortbildungen zu den Themen Brandschutz und Security – mit Partnern in ganz Europa.

Zunehmende Naturgefahrenschäden: Zusätzliche PräventionsleistungenAls größtes Risiko für die Wirtschaft sieht das World Economic Forum 2018 in Davos: Extremwetter. GDV-Stu-dien erwarten für Sturm- und Hochwasserereignisse bis zum Jahr 2100 mindestens eine Verdoppelung der bereits jetzt milliardenschweren Schäden (Schaden-aufwand für Hagel, Sturm, Elementarereignisse 2016: 2,5 Mrd. Euro; 2015: 2,6 Mrd. Euro).

98 % der deutschen Versicherer vertrauen bei der Be-wertung von Naturgefahrenrisiken auf die einzigartigen ZÜRS Geo-Daten. Diese werden 2019 auf einer moder-nisierten Plattform angeboten – mit erweitertem Leis-tungsspektrum, das u. a. auch wetterbedingte Schaden-überprüfungen von VdS Meteo-Info integriert.

Seit 2018 neu im Repertoire ist der VdS GeoRiskRe-port: Eine kompakte 360°-Sicht auf die Gefährdungssi-tuation eines Gebäudes, bei der bis zu zehn sicherheits-relevante Risikoparameter und statistische Extremwer-te überprüft und für Unternehmen übersichtlich aufbe-reitet werden. o vds.de/report

Grenzübergreifende Unterstützung in der SchadenverhütungVdS-Experten sorgen auf Wunsch weltweit für die Ri-sikominimierung in Unternehmen wie Institutionen. Und als international anerkannter Zertifizierungspart-ner werden unsere Richtlinien von zahlreichen Behör-den vor allem in Europa und Asien empfohlen.

Seinen Internationalisierungskurs treibt VdS wei-ter stark voran – u. a. konnte 2017 das 10jährige Jubilä-um des Standortes in China mit einem eigenen Sicher-heitsforum gefeiert werden.

Erfolgreiches Underwriting bedeutet, die Risiken zu kennen. Wie sich Versicherungsnehmer schützen können, zeigt das VdS-Risikomanagement jetzt in einem animierten Infofilm. (youtube.de -> Suchwort „VdS Schadenverhütung“)

Zugriff auf langjährige Erfahrung Die Absicherung der VdS-Partner basiert auf einem weltweit einzigartigen Schutzkonzept, dessen Zuver-lässigkeit auf weit über 100 Jahren Erfahrung aufbaut und das alle Aspekte der Schadenverhütung miteinan-der verbindet.Informationen zu den Angeboten des Instituts für die Sicherheit von Versicherern, Unternehmen und Behör-den (u. a. Prüfungen und Zertifizierungen, Inspektionen von Brandmelde- und Gaslöschanlagen, Auskunftssyste-me zu Naturgefahren und ein breites Bildungsangebot) finden Sie auf o vds.de

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung 4141

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Neuerscheinungen des GDV (2016-06 bis 2018-05):

Titel Erläuterung Druckstück- nummer

Business Continuity Management – Hinweise für Unternehmen

Der Leitfaden gibt Hinweise zur Bewältigung von Betriebsunterbrechungen durch den Aufbau eines Business Continuity Management System (BCMS) und zeigt auf, welche Versicherungslö-sungen bereitgestellt werden können.Er wendet sich vor allem an Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie an Unterneh-men aus dem Logistikbereich, die Waren lagern und transportieren.Ziel des Leitfadens ist, die Sensibilität für das Thema Betriebsunterbrechung zu erhöhen und Methoden aufzuzeigen, mit denen existenzbedrohende Verluste für die Unternehmen vermie-den werden können.

VdS 3821

Business Continuity Management – Hinweise für Versicherer

Der Leitfaden gibt Hinweise zur Bewältigung von Betriebsunterbrechungen durch den Aufbau eines Business Continuity Management System (BCMS) und zeigt auf, welche Versicherungslö-sungen bereitgestellt werden können.Er wendet sich an Underwriter, Schadenverhütungs-Ingenieure und Schadenregulierer in Versicherungsunternehmen.Ziel des Leitfadens ist, die Sensibilität für das Thema Business Continuity Management (BCM) zu erhöhen und Methoden aufzuzeigen, mit denen existenzbedrohende Verluste für die Unter-nehmen vermieden werden können. Außerdem werden Schnittmengen zur Betriebsunterbre-chungsversicherung aufgezeigt.

VdS 3822

Brand- und Kom-plextrennwände, (Ergänzung S1)

Ergänzung zu räumlichen Abschnittstrennungen mit Zwischenbauten und führerlosen Trans-portsystemen im Zusammenhang mit Feuerschutzabschlüssen

VdS 2234-S1

Baustellen – Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept

Dieser Leitfaden bietet Anregungen für ein umfassendes Schutzkonzept mit Empfehlungen von bewährten Maßnahmen zum Schutz gegen vielfältige Gefahren, die auf Baustellen auftreten können, z. B. Brand, Einbruchdiebstahl, Unwetter, und enthält zudem beispielhafte Zuordnungen der Verantwortlichkeit an Schnittstellen der Bauprozesse, eine Muster-Gefährdungsbeurteilung und umfangreiche Muster-Checklisten.

VdS 2021

Elektrische Leitungsanlagen

Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an Planung, Auswahl, Errichtung sowie Be-trieb von Kabel- und elektrischen Leitungsanlagen und wenden sich an die betreffenden Elektrofachkräfte.Die beschriebenen Anforderungen sind Mindestanforderungen und gelten sowohl während der Bauphase als auch bei Betrieb und bei Änderungen bestehender Anlagen.Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie der Entstehung von Bränden, deren Ausdehnung und den Folgeschäden durch Rauch, aggressive und toxische Brandgase sowie Löschmittel vorgebeugt werden kann.

VdS 2025

Photovoltaik-anlagen

Der Technische Leitfaden gibt Hinweise entsprechend der Erfahrungen von Versicherern zur Auswahl, Planung, Errichtung und Betrieb von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anla-gen) und zielt auf das Vermeiden bzw. Minimieren von Betriebsunterbrechungen und Sachschä-den ab.Thematisch werden in diesem Leitfaden brandschutztechnische, mechanische, elektrotechni-sche und sicherungstechnische Aspekte sowie der Einsatz von Feuerwehren in Verbindung mit Photovoltaikanlagen behandelt.

VdS 3145

Elektroheizungs-anlagen und Saunen

Die Publikation gibt Hinweise für die Auswahl, das Errichten und den Betrieb von Saunen und Elektroheizungsanlagen, z. B. Speicherheizgeräten und Flächenheizungen und wendet sich vor allem an Elektrofachkräfte. Für Betreiber sind zahlreiche Hinweise für den Betrieb dieser Anlagen enthalten.Wesentliche Änderungen gegenüber Bei den Elektroheizungsanlagen bezieht sich der Schwer-punkt auf Speicherheizgeräte und Flächenheizungen. Die Errichtung und der Betrieb von Saunen werden in einem eigenen Abschnitt behandelt.

VdS 2279

Neue PublikationenPublikationen der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung und weitere Informationsquellen

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung42

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Titel Erläuterung Druckstück- nummer

Lithium-Batterien Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien gibt es bisher keine öffent-lich-rechtlichen Vorschriften.Die Publikation gibt Hinweise zur Schadenverhütung bei der Bereitstellung von Lithium-Batte-rien in Produktions- und Lagerbereichen. Dabei werden die Batterien abhängig von Lithiumge-halt, Gewicht und Leistung in drei Kategorien unterschieden.Die wesentlichen Erkenntnisse aus Brandversuchen in Bezug auf das Lagern und Bereitstellen werden beschrieben.Die Publikation gilt nicht für das Sammeln gebrauchter Batterien oder das Recycling.Eine englischsprachige Fassung ist verfügbar (Lithium Batteries – VdS 3103en).

VdS 3103

Brandschutz für geschlossene dynamische Lagersysteme

Der Leitfaden bietet eine Hilfestellung für die Auswahl von Brandschutzmaßnahmen für Paternosterregale, Umlaufregale, Durchlaufregale, Vertikalliftsysteme und ähnliche Lagereinrichtungen.Für die risikogerechte Festlegung geeigneter Maßnahmen wird ein Bewertungs- und Entschei-dungssystem vorgestellt. Verschiedene Maßnahmen zur Schadenverhütung werden aufgezeigt. Ziel ist die Verhinderung bzw. Minimierung eines Sachschadens und die Begrenzung bzw. die Kalkulierbarkeit eines nachfolgenden Betriebsunterbrechungsschadens.

VdS 3430

Brandschutz in Kraftwerken

An Kraftwerksanlagen werden spezielle, den baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz sowie die Verfahrenssicherheit betreffende Anforderungen gestellt. Die Publikation beschreibt brandschutztechnische Anforderungen für die Errichtungsphase, die Inbetriebsetzung und den Probebetrieb sowie für die Inbetriebnahme, den Regelbetrieb und die Revision.Sie findet Anwendung für konventionelle Kraftwerksanlagen (Dampfkraftwerke (DKW), Gas-turbinenkraftwerke (GTKW), Kombikraftwerke), in denen als Brennstoffe Kohle (Steinkohle, Braunkohle), Öl und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung von größer als 50 MW eingesetzt werden. Zudem wird der Einsatz von Ersatzbrennstoffen und anderen Zusatzbrennstoffen berücksichtigt.Eine englischsprachige Fassung ist verfügbar (Fire Protection in Power Plants – VdS 3132en).

VdS 3132

Brandschutz in chemischen Anlagen

Eine zusammenfassende Darstellung übergreifender Schutzkonzepte mit ausreichender Berücksichtigung des Sachwertschutzes sowie des Risikos für eine Betriebsunterbrechung existierte bisher nicht. Die Publikation enthält Beispiele für Lösungsmöglichkeiten brandschutz-technischer Aufgabenstellungen. Die Publikation findet sowohl Anwendung für Anlagen der chemischen Großindustrie als auch für Anlagen in kleineren und mittleren Unternehmen der chemischen Industrie.Die Publikation dient in erster Linie den Betreibern, Anlagenbauern und Sachverständigen als Anhaltspunkt für die Festlegung des erforderlichen Schutzkonzepts. Weiterhin geben sie den Versicherern Hinweise zur Risikobewertung und zur Optimierung der Schadenverhütungsarbeit.

VdS 3824

Galvanotechnische Betriebe – Ge-fahren, Risiken, Schutzmaßnahmen

Es werden typische Gefahren und Risiken in Galvaniken aufgezeigt. Die Publikation enthält Hin-weise zur Vermeidung von Bränden und Explosionen sowie deren Auswirkungen und beschreibt mögliche bauliche, anlagentechnische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen.

VdS 3412

Vermeidung von Schäden durch Rauch und Brand-folgeprodukte – Gefahren, Risiken, Schutzmaßnahmen

Es werden Maßnahmen beschrieben, mit denen angepasste Schutzkonzepte insbesondere für den Sachschutz geplant und umgesetzt werden können. Dies schließt auch die Reduzierung von Betriebsunterbrechungen ein.

VdS 3400

Umgang mit kalten Brandstellen, Informationsblatt für Gewerbe- und Industriebetriebe

Das Informationsblatt dient als Hilfestellung und kann z. B. von der Feuerwehr an Betroffene ausgehändigt werden. Es soll dabei unterstützen, sich und andere vor schädlichen Brandfolge-produkten zu schützen und gibt Hinweise, welche Maßnahmen Betroffene oder Verantwortliche treffen müssen. Es werden Erstmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen und die Entsorgung detailliert erläutert. Zudem besteht die Möglichkeit, die Kontaktdaten zuständiger Stellen (Landesamt/Umweltamt, Abfallbehörde, örtliche Feuerwehr und weitere) in das Merkblatt einzutragen.

VdS 2217b

Umgang mit kalten Brandstellen, Informationsblatt für Wohnungsin-haber, Mieter und Hausverwalter

Wie zuvor, für die die Zielgruppe Wohnungsinhaber, Mieter und Hausverwalter. VdS 2217a

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung 43

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Titel Erläuterung Druckstück- nummer

Richtlinien zur Leitungswasser-schaden-Sanierung

Die Publikation gibt Hinweise für Betroffene, was im Schadenfall getan werden kann, damit die Behebung möglichst reibungslos und mit guten Ergebnissen verläuft. Für die Mitarbeiter in den Schadenabteilungen der Versicherer ist eine erste Orientierungshilfe zur Leitungswasserscha-den-Sanierung wertvoll. Die Richtlinien beschreiben den optimalen Ablauf der Behebung von Leitungswasserschä-den – von der ersten Schadenfeststellung bis zur abschließenden Entschädigungszahlung. Sie enthalten klare und verständliche Hinweise und Erläuterungen, was im Normalfall eines Leitungswasserschadens jeweils von wem beachtet und was getan werden sollte. Die „Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (VdS 3150)“ ergänzen die 2014 veröf-fentlichten „Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden (VdS 3151)“.

VdS 3150

Die GDV-Publikationen zur Schadenverhütung erscheinen im VdS Verlag: o www.vds-shop.deSie stehen dort kostenlos als PDF zur Verfügung und können auch als gedrucktes Exemplar über die Webseite o www.vds-shop.de bestellt werden.

Weitere Informationsquellen• www.vds-home.de – Schadenverhütungsinfos für den Endverbraucher• www.vds.de – Homepage der VdS Schadenverhütung GmbH• https://vds.de/verlag/s-s-report/ Fachmagazin zu zahlreichen Themen der Schadenverhütung: Praxisnahe Lösun-

gen, Studien, unabhängige Fachinformationen und Entscheidungshilfen• www.gdv.de – Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Lithium-Batterien

VdS 3103 : 2016-05 (02)

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung

VdS 3132 : 2017-10 (01)

Brandschutz in Kraftwerken

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung

VdS 3400 : 2017-07 (01)

Vermeidung von Schäden durch Rauch und Brandfolgeprodukte – Gefahren, Risiken, Schutzmaßnahmen

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.) zur Schadenverhütung

Publikation zur Sach-Schadensanierung VdS

3150

Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung

VdS 3150 : 2018-03 (01)

VdS 3412 : 2018-01 (01)

Galvanotechnische Betriebe – Gefahren, Risiken, Schutzmaßnahmen

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e.V.) zur Schadenverhütung

VdS 3430 : 2016-11 (01)

Brandschutz für geschlossene dynamische Lagersysteme

Publikation der deutschen Versicherer (GDV e.V.) zur Schadenverhütung

VdS 2217a : 2017-06 (02)

Umgang mit kalten Brandstellen Informationsblatt für Wohnungsinhaber, Mieter und Hausverwalter (VdS 2217a)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Brand konnte erfolgreich gelöscht werden. Was jetzt?

Bewahren Sie erst einmal Ruhe! Handeln Sie umsichtig: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit! Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr!

Nachfolgend einige Tipps, die Sie beachten sollten.

Nach dem Brand sind angebrannte, verrußte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Tep-piche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel, Bauschutt usw. zurückgeblieben. Des Weiteren sind im Ruß und auf den verschmutzten Flächen gesundheitsschädigende Stoffe vorhanden.

Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie dabei unterstützen, sich und andere vor diesen schädlichen Brandfolgeprodukten zu schützen bzw. Ihnen Hinweise geben, wel-che Maßnahmen Sie als Betroffener oder Verantwortlicher treffen müssen.

Erstmaßnahmen Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer über den eingetretenen Schaden und

nutzen Sie seine Erfahrung und Unterstützung. Stimmen Sie alle weiteren Maßnahmen mit Ihrem Versicherer und ggf. mit ihrer

Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter ab, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden!

Für Begehungen und Handlungen in verschmutzten Bereichen (s. hierzu auch Abschnitt Sanierungsmaßnahmen) empfehlen wir haushaltsübliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe, Einmalanzug).

VdS 2217b : 2017-06 (02)

Umgang mit kalten Brandstellen Informationsblatt für Gewerbe- und Industriebetriebe (VdS 2217b)

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Brand konnte erfolgreich gelöscht werden. Was jetzt?

Bewahren Sie erst einmal Ruhe! Handeln Sie umsichtig: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit! Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr!

Nachfolgend einige Tipps, die Sie beachten sollten.

Nach dem Brand in Ihrem Betrieb sind angebranntes, verrußtes oder verkoktes Inventar, Maschinen und Geräte, Elektrokabel, Bauschutt usw. zurückgeblieben. Über die im Ruß und auf den verschmutzten Flächen vorhandenen gesundheitsschädigenden Stoffe hin-aus können auch Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe betroffen oder freigesetzt worden sein, wodurch eine zusätzliche Gefährdung entstehen kann.

Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie als Verantwortlichen unterstützen, die rich-tigen Maßnahmen zu treffen, um sich und Ihre Mitarbeiter/innen und auch Ihren Betrieb vor diesen Gefährdungen zu schützen.

Erstmaßnahmen Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer über den eingetretenen Schaden und

nutzen Sie seine Erfahrung und Unterstützung. Stimmen Sie alle weiteren Maßnahmen mit Ihrem Versicherer und ggf. mit ihrer

Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter ab, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden!

Für Begehungen und Handlungen in verschmutzten Bereichen (s. hierzu auch Abschnitt Sanierungsmaßnahmen) empfehlen wir haushaltsübliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe, Einmalanzug).

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung44

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

Um dieses Manko in den nächsten Jah-ren zu verkleinern hat der GDV in 2018 eine Informationsoffensive unter dem

Motto „Stadt. Land. unter.“ gestartet. Das erklär-te Ziel ist es, das Bewusstsein in der Bevölke-rung für das steigende Starkregenrisiko zu er-höhen. Die häufig vorhandene Annahme, dass bereits in der verbreiteten Dreierkombinati-on der Wohngebäudeversicherung (Feuer, Lei-tungswasser, Sturm/Hagel) Schutz gegen Über-flutung vorhanden sei, ist falsch. Aufklärung soll durch Informationen zur erweiterten Na-turgefahrenversicherung geleistet werden. Der Anteil an Wohngebäudeversicherungen mit er-weitertem Naturgefahrenschutz soll sich sig-nifikant erhöhen. Jeder soll sich auf vernünfti-ger Basis mit Naturgefahren auseinander setzen und dann entscheiden, wie er Vorsorge betreibt.

„Lieber abgesichert absaufen“ Einen Grund für niedrige Durchdringung des Marktes mit einem Naturgefahrenschutz be-steht darin, dass viele Hausbesitzer nicht aus-reichend informiert sind. Mit der Initiative „Stadt. Land. unter“ will der GDV Aufklärung leisten und u. a. mit Studien und Video-Kam-pagnen unter dem Motto „Lieber abgesichert absaufen!“ für das Thema sensibilisieren. In den sozialen Netzwerken werden informati-ve und zugleich unterhaltsame Bild-Grafiken eingespielt, die von Grafiken auf der Home-page ergänzt werden. Mit einer Deutschland-karte auf der Webseite des GDV können die Starkregenstunden seit 2001 pro Postleitzah-lengebiet abgerufen werden. Aufgrund dieser Daten wird deutlich, dass schwere Unwetter deutschlandweit gleich wahrscheinlich sind. Die Karte steht unter https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/aschau-ist-deutschlands-starkre-gen-hochburg-33570 zur Verfügung.

Der Vertrieb der Versicherungsunternehmen und Makler thematisiert in der Kundenan-sprache und Bestandspflege das Thema Star-kregen. Vermittler können ihre Kunden ak-tiv auf die Risiken ansprechen und dabei vor allem auch auf nicht gedeckte Schäden im Zusammenhang mit Starkregen hinweisen. Denn auf staatliche Hilfen können sich Kun-den nicht mehr verlassen, zumal immer mehr Bundesländer Hilfsprogramme zurückfahren und auf vorbeugende Maßnahmen und die Ei-genverantwortung der Hausbesitzer setzen. Bayern startete als erstes Bundesland 2009 eine Kampagne für Haus- und Wohneigentü-mer sowie für Unternehmen. Inzwischen ha-

Initiative „Stadt. Land. unter.“Erst 41 % der Häuser in Deutschland sind aktuell gegen Überflutungen durch Starkregen oder Hochwasser versichert. Das ist angesichts der aktuellen Extremwetterereignisse eine bemerkenswerte Zahl.

Die Starkregen-Initiative der Versicherer

Regenreicher SüdenMittlere jährliche Niederschlagsmenge 1881 – 2016 in den Bundes-ländern, in Millimeter

Baden- Württemberg

940,8

Nordrhein- Westfalen

846,9

Nieder- sachsen

729,8

Mecklenburg- Vorpommern 599,4

Brandenburg 567,0

Sachsen 729,8

Hessen 753,2

Bayern 911,0

Thüringen 700,8

Deutschland gesamt

771,5

Quelle: DWD

Saarland 886,0

Rheinland- Pfalz

766,5

Bremen 708,9

Berlin 568,4

Sachsen- Anhalt 560,8

Hamburg 727,5

Schleswig- Holstein

760,7

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung 45

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

ben zahlreiche Bundesländer mit Unterstüt-zung der Verbraucherschützer mit ähnlichen Kampagnen nachgezogen. Von den Bürgern verlangt die Politik daher mehr Eigenvorsor-ge. „Staatliche Hilfen dürfen und können kein Ersatz für einen eigenen Versicherungsschutz sein“, begründet die bayerische Landesregie-rung ihre Entscheidung, die Soforthilfen künf-tig nur noch in Härtefällen zu gewähren. Versi-cherungen würden im Schadensfall in der Re-gel auch deutlich mehr zahlen, als über staat-liche Hilfen möglich wäre. 2017 verständigten sich die Ministerpräsidenten darauf, staatliche Soforthilfen grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich erfolglos um eine Versi-cherung bemüht haben oder denen ein Versi-cherungsangebot zu wirtschaftlich unzumut-baren Bedingungen angeboten wurde.

800

780

760

740

720

700

Quelle: Deutscher Wetterdienst (DWD)

Der Regen nimmt zu Niederschlagsmenge in Deutschland im Zeitverlauf, jeweils für lang-jähriges Mittel

Millimeter

1921-1950

1931-1960

1941-1970

1951-1980

1961-1990

1971-2000

1981-2010

1991-2016

808,7

768,0

Mittel 1881-2016: 771 mm

Vermehrt auftretende Stark-regenereignisse wie hier in Simbach

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Öffentlichkeitsarbeit und Normung46

S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

AnsprechpartnerAlexander Küsel Leiter Schadenverhütung-Sach

Fachbereiche: – Sicherungstechnik – Internationale und Insurance Europe-Schadenverhütungsarbeit

– Spezialaufgaben

Tel.: +49 30 2020–5340Email: [email protected]

Mark Grusdas Referent Schadenverhütung-Sach

Fachbereiche: – Haus- und Gebäudetechnik – Leitungswasser – Einbruchdiebstahlschutz, mechanische und elektronische Sicherungstechnik

Tel.: +49 30 2020–5349Email: [email protected]

Thomas Langer Referent Schadenverhütung-Sach

Fachbereiche: – Elektrische Anlagen – Blitz- und Überspannungsschutz – Elektrische Betriebsmittel

Tel.: +49 30 2020–5358Email: [email protected]

Marco van Lier Referent Schadenverhütung-Sach

Fachbereiche: – Betrieblicher und abwehrender Brandschutz, Löschwasserrückhaltung

– Brandschutzkonzepte für besondere Nutzungen – Brandschutzanlagen

Tel.: +49 30 2020–5355Email: [email protected]

Dr. Mingyi Wang Referent Schadenverhütung-Sach

Fachbereiche: – Naturgefahren (Schutz vor Überschwemmung, Starkregen, Sturm und Hagel)

– Brandschutzkonzepte, Brandschutzingenieurwesen – Baulicher Brandschutz

Tel.: +49 30 2020–5356Email: [email protected]

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S c h a d e n v e r h ü t u n g i n d e r S a c h v e r s i c h e r u n g

ImpressumHerausgeberGesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. +49 30 2020–5000, Fax +49 30 2020–6000 www.gdv.de, [email protected]

RedaktionAlexander Küsel Thomas Langer Marco van Lier

VerantwortlichAlexander Küsel Leiter Schadenverhütung-Sach Tel. +49 30 2020–5340; E-Mail: [email protected]

Satzzwoplus, Roman Rossberg

Redaktionsschluss dieser Ausgabe09.07.2018

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Alle übrigen Bilder: Gesamtverband der Deut-schen Versicherungswirtschaft e. V.

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