GDV-Publikation zur Schadenverhütung€¦ · Hierbei werden 5 Phasen unterschieden. Phase 1:...

32
GDV-Publikation zur Schadenverhütung Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

Transcript of GDV-Publikation zur Schadenverhütung€¦ · Hierbei werden 5 Phasen unterschieden. Phase 1:...

GDV-Publikation zur Schadenverhütung

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements

VdS 2034 : 2014-02 (02)

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

2

Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvor-kehrungen oder Installations- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditi-onen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

3

Inhalt1 Vorbemerkung ..........................................................................................................................42 Allgemeines ..............................................................................................................................43 Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr ...............................................................................44 Grundlagen für eine Risikobeurteilung aus Sicht des Betreibers .............................................64.1 Risikoerfassungen ...........................................................................................................................64.2 Risikobeurteilung und Quantifizierung der Leistungsfähigkeit der nichtöffentlichen Feuerwehr ..64.3 Beurteilung von Risiken in Bezug auf die Standortentwicklung in den nächsten Jahren (z. B. im 5-Jahresturnus) in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Betriebseinheiten ...........64.4 Erfassung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Schadenereignissen sowie Umsetzung von hieraus abzuleitenden Maßnahmen und/oder aufgrund geänderter behördlicher Vorgaben ..7

Anhang 1 – Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes .......................................8Anhang 2 – Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren ..................22Anhang 3 – Begleitende Regelwerke .................................................................................................26

GDV-Publikation zur Schadenverhütung

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

4

abwehrmanagements dar. Zu den Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren in deren Wirkungs-bereich gehören vor allem:

Personenschutz Umweltschutz Sachwertschutz Vorbeugung und Abwehr von Schäden mit

Bezug auf Personen-, Umwelt- und Sachwert-schutz

Verhütung und Minderung von Schäden auf der Basis Vermeidung, Vorbeugung und Abwehr

Minimierung von Betriebsunterbrechungen bei eingetretenen Schadenereignissen

Eine nichtöffentliche Feuerwehr besteht aus hauptberuflichen und/oder nebenberuflichen Ein-satzkräften.

Sie verfügt über eine risikoangepasste technische Ausstattung.

Die Mitglieder von nichtöffentlichen Feuerwehren müssen über eine feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung sowie über Orts- und Betriebskennt-nisse verfügen.

Eine nichtöffentliche Feuerwehr im Sinne dieses Merkblattes muss nachweisbar folgende Krite-rien erfüllen:

Verfügbarkeit Alarmorganisation Einsatzorganisation Hilfsfrist

3 Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr

Die nichtöffentliche Feuerwehr im Normalbetrieb, im Einsatzfall und beim Wiederanlauf.

Der Normalbetrieb und die Auswirkungen bei dem Eintritt eines Ereignisses sind vereinfacht im nachfolgenden Phasenmodell dargestellt:

1 Vorbemerkung

Bei der Betrachtung von betrieblichen Risiken und Brandgefahren sowie deren Auswirkungen ist für den Versicherer das frühzeitige und wirksame Ein-greifen der nichtöffentlichen Feuerwehr im Zusam-menhang mit dem betrieblichen Gefahrenabwehr-management von besonderem Interesse. Insbeson-dere die auf die betrieblichen Risiken abgestimmte Ausstattung, die Vorortkenntnis, die verkürzte Hilfs-frist und die Mitwirkung bei Prävention und Organi-sation der betrieblichen Gefahrenabwehr sind hier-bei wesentlich.

Das Merkblatt wurde ursprünglich konzipiert, um den Versicherern eine Grundlage für die Beurtei-lung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb zur Verfügung zu stellen (Ausgabe 01 von 2003). Dieses Muster-Verfahren ist im Anhang 1 abgebildet.

Zur Darstellung von Aufgaben der nichtöffent-lichen Feuerwehren im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements wurde das Merk-blatt überarbeitet und erweitert. Das wird auch durch den neuen Titel „Nichtöffentliche Feuer-wehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefah-renabwehrmanagements“ verdeutlicht.

Die vorliegende Publikation wurde vom Gesamt-verband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gemeinsam mit dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrver-band Deutschland e.V. (WFV-D) erstellt.

2 Allgemeines

Das betriebliche Gefahrenabwehrmanagement zur Sicherung des Personen- und Umweltschut-zes sowie zur Minimierung von Sachschäden und Betriebsunterbrechungsrisiken umfasst folgende Aufgaben:

Erfassung potentieller Risiken Bewertung dieser Risiken Ermittlung von Schutzzielen Festlegung von Maßnahmen

Die Aufgabe eines Gefahrenabwehrmanagements besteht insbesondere darin, die Planung und Ent-scheidung sowie Umsetzung von Maßnahmen im Betrieb durch hinreichende Kommunikation zu be- wirken, zu überwachen, zu überprüfen und den sich verändernden Ausgangssituationen anzupassen.

Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat einge-richtete Feuerwehren und stellen einen wesent-lichen Bestandteil des betrieblichen Gefahren-

Zeit

Ereignis-eintritt

2

Normal-betrieb

1

Betriebs-unter-

brechung

3

Wiederanlauf4

Normal-betrieb

5

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

5

Durchführen oder Mitwirken bei Alarm- und Einsatzübungen, Räumungsübungen, Krisen-übungen

Phase 2:

Vorhaltung von ständig besetzte Stellen (Leitstellen) und Sicherheitszentralen

Aktivierung der Alarm- und Einsatzpläne (Ablauforganisation)

Auslösen der Alarmierungskette entsprechend der Ablauforganisation

Phase 3:

Nutzen der verkürzten Hilfsristen Retten, Löschen, Bergen und Schützen Wirkungsvolle Gefahrenabwehr durch spezi-

fische Fachkenntnisse und Sondergeräte Anwendung von schadenarmer Einsatztaktik

Phase 4:

Beratung und Unterstützung bei der Wieder-anlaufplanung (Recovery) aus Sicht der nicht-öffentlichen Feuerwehr

Phase 5:

Auswertung der Erfahrungen aus Phase 1, 2, 3 und 4

Mitarbeit bei der Optimierung der Betriebsab-läufe mit den gewonnenen Erkenntnissen

Abb. 1: „Qualitative Darstellung des Einflusses der nichtöffentlichen Feuerwehr“

Die Größe der roten oder blauen Fläche in der Abb. 1 ist ein Maß für die Qualität der Arbeit der nicht-öffentlichen Feuerwehr. Je leistungsstärker die nichtöffentliche Feuerwehr ist, um so kleiner wird die Fläche; entweder dadurch, dass Ereignisse verhindert werden (gute Prävention), oder bei Er-eignissen durch gute Vorbereitung (Gefahrenab-wehr) die Auswirkung minimalisiert wird.

Hierbei werden 5 Phasen unterschieden.

Phase 1: Normalbetrieb

Phase 2: Eintritt eines Ereignisses mit Auswirkung auf Mensch, Umwelt und /oder Betrieb

Phase 3: Betriebsunterbrechung

Phase 4: Wiederanlauf

Phase 5: Normalbetrieb (Ausgangszustand).

Für ein ganzheitliches betriebliches Gefahrenab-wehrmanagement bedeutet jede Phase die Not-wendigkeit folgender Aufgaben/Tätigkeiten.

Phase 1: „Normalbetrieb“

Phase 2: Zeit zwischen Entstehung eines Schaden-ereignisses, seinem Entdecken und Ab-gabe der Meldung

Phase 3: Beginn der Alarmierung bis Beendigung der Ereigniseinwirkungen und aller not-wendigen Interventionsmaßnahmen

Phase 4: Umsetzung aller Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des Normalbetriebes geeignet sind

Phase 5: Neubewertung der Ausgangssituation, Ableiten neuer Maßnahmen und Imple-mentierung

Eine nichtöffentliche Feuerwehr kann sich in den Phasen 1-5 – auch in Zusammenarbeit mit ande-ren Betriebseinheiten – wie folgt einbringen (bei-spielhafte Aufzählung):

Phase 1:

Aktive Mitwirkung bei der Planung, Ausführung und Umsetzung sowie Inbetriebnahme von baulichen Anlagen und deren Einrichtungen.

Mitwirken bei der Instandhaltung bestehender Anlagen und Einrichtungen.

Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung von betrieblichen Alarm- und Einsatzplänen.

Mitarbeit bei der Aufstellung und Fortschreibung von Recovery- und BCM-Pläne sowie dem be-trieblichen Notfallmanagement.

Unterstützung und/oder Durchführung bei der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Fremdfirmen.

Teilnahme bei Brandschutzbegehungen bzw. Sicherheitsaudits.

Durchführung von Sicherheitswachdiensten.

Schaden B < Schaden A

Schaden B Schaden A

Zeit

Ereignis-eintritt

2

Normal-betrieb

1

Betriebs-unter-

brechung

3

Wiederanlauf4

Normal-betrieb

5

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

6

Abb. 2: Optimale Zielerreichung durch wirkungs-volle Arbeit der nichtöffentlichen Feuerwehr in der Prävention

4 Grundlagen für eine Risikobeur-teilung aus Sicht des Betreibers

Das hier beschriebene Muster für die Durchfüh-rung einer Risikobeurteilung basiert auf der Vor-gehensweise der Bedarfs- und Entwicklungspla-nung für nichtöffentliche Feuerwehren, wie sie zurzeit in mehreren Bundesländern in Bearbei-tung sind (siehe Anhang 2: Muster für eine Be-darfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuer-wehren im Land Hessen).

4.1 Risikoerfassungen

Sie gliedern sich in

4.1.1 Standortbeschreibung Beschreibung des Unternehmens Rechtlich relevante Aspekte Beschreibung der Umgebungsbedingungen

des Standortes mit Lagebeschreibung Topographie und Siedlungsstruktur Verkehrsanbindungen

Öffentliche Hilfeleistungeinrichtungen Beschreibung der Standortes

Versorgungs-und Entsorgungssysteme innerbetrieblicher Verkehr (Verkehrswege,

Transportmengen, Transportbehälter etc.) Gebäudebauarten, Gebäudegröße,

Gebäudenutzung Sonstige bauliche Anlagen Anzahl und Verteilung von Personen auf

dem Standortgelände Umgebungsbedingte Gefahrenquellen Betriebsbedingte Gefahrenquellen

4.1.2 Schutzkonzepte für Technische Hilfelei-stung sowie Brand

Präventionsmaßnahmen Technische Hilfeleistung Brand

Abwehrende Maßnahmen Technische Hilfeleistung Brand

4.1.3 Organisation und Ausrüstung der Nicht-öffentlichen Feuerwehr

Technische Hilfeleistung Brand Sonstige sicherheitsrelevante Tätigkeiten

4.1.4 Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr mit öffentlichen Einrichtungen

4.2 Risikobeurteilung und Quantifizierung der Leistungsfähigkeit der nichtöffent-lichen Feuerwehr

4.2.2 Bemessungszenarien

4.2.2.1 Schadenereignis mit hoher Personen-

gefährdung

4.2.2.2 Gefahrstofffreisetzung mit Wirkung auf

Mensch, Maschine, Umwelt

4.2.2.3 Brand mit hohem Sachschaden- und/

oder Betriebsunterbrechungspotential

4.2.2.4 Schäden aufgrund von Naturereignis-

sen mit hohem Sachschaden- und/

oder Betriebsunterbrechungspotential

4.2.2.5 Wechselwirkung von einzelnen

Schadenereignissen

4.2.3 Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr

4.2.3.1 Schutzzieldefinition für vorgenannte

Szenarien (gem. Abschnitt 4.2.2)

4.2.3.2 Ermittlung der notwendigen Personal-

stärke

4.2.3.3 Ermittlung der notwendigen tech-

nischen Ausstattung

4.2.4 Soll-/Ist Vergleich/Gap-Analyse

Zeit

2

Normal-betrieb

1

Betriebs-unter-

brechung

3

Ereigniseintritt vermieden = kein Schaden

Kein Ereignis-

eintritt

Wiederanlauf4

Normal-betrieb

5

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

7

4.3 Beurteilung von Risiken in Bezug auf die Standortentwicklung in den nächsten Jahren (z. B. im 5-Jahresturnus) in Ab-stimmung mit den jeweils zuständigen Betriebseinheiten

4.3.1 Entwicklung der Produktions-, Entwick-lungs- und/oder Logistikprozesse

4.3.2 Entwicklung der Infrastruktur (Gebäude, Einrichtung, Umgebung etc.)

4.3.3 Einsatz neuer Betriebsstoffe, Materialien u. ä.

4.3.4 Überprüfung der Schutzziele und ggf. Anpassung der Gefahrenabwehr

4.4 Erfassung und Aufbereitung von Er-kenntnissen aus Schadenereignissen sowie Umsetzung von hieraus abzulei-tenden Maßnahmen und/oder aufgrund geänderter behördlicher Vorgaben

Hinweis: Für die Beurteilung der Merkmale des rei-nen abwehrenden Brandschutzes durch die nichtöf-fentliche Feuerwehr steht das Muster-Verfahren im Anhang 1 zur Verfügung.

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

8

Anhang 1

Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkblatt für die Bewertung des abwehrenden Brandschutzes

Für die Erfassung der Merkmale und der Bewertung des abwehrenden Brandschutzes durch die nicht-öffentliche Feuerwehr steht das folgende Muster-Bewertungsmodell zur Verfügung. Hiermit wird im Wesentlichen die Ausrüstung und personelle Aus-stattung der nichtöffentlichen Feuerwehr erfasst.

VorbemerkungDas Merkblatt wurde konzipiert, um den Feuer-versicherern für die Bewertung von nichtöffent-lichen Feuerwehren bei der Brandbekämpfung eine Grundlage zur Verfügung zu stellen.

1 Allgemeines

Bei der Betrachtung des abwehrenden Brand-schutzes ist für den Feuerversicherer das früh-zeitige Eingreifen der Feuerwehr das vorrangige Schutzziel. Neben der personellen und tech-nischen Ausstattung der Feuerwehr wird daher auch die Hilfsfrist als Bewertungskriterium für die Beurteilung des betrieblichen abwehrenden Brandschutzes mit herangezogen.

2 Gesamtbewertung

Es wird ein Schutzwert für die nichtöffentliche Feu-erwehr ermittelt, der sich daraus ergibt, inwieweit Grund- und Sonderanforderungen erfüllt sowie ei-nige zusätzliche Bewertungskriterien gegeben sind.

InhaltVorbemerkung .....................................................................................................................................81 Allgemeines ..............................................................................................................................82 Gesamtbewertung ....................................................................................................................82.1 Überprüfung der Grundanforderungen (nach Abschnitt 3) .............................................................92.2 Überprüfung der Sonderanforderungen (nach Abschnitt 4) ...........................................................92.3 Ermittlung des Grund-Schutzwertes ...............................................................................................92.4 Berücksichtigung der zusätzlichen Bewertungskriterien (nach Abschnitt 7) ................................92.5 Ermittlung des Gesamtschutzwertes ..............................................................................................9

3 Grundanforderungen ................................................................................................................93.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung .......................................................................................93.2 Atemschutz .....................................................................................................................................103.3 Alarmierung der Einsatzkräfte ......................................................................................................103.4 Funktechnik (Sprechfunk) ..............................................................................................................103.5 Alarm- und Einsatzorganisation ....................................................................................................103.6 Hilfsfrist ..........................................................................................................................................10

4 Sonderanforderungen ............................................................................................................104.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk ......................................................................................104.2 Gefahrstoffe ....................................................................................................................................10

5 Feuerwehrklassen ..................................................................................................................106 Risikoklassen .........................................................................................................................107 Zusätzliche Bewertungskriterien ...........................................................................................118 Besonderheiten bei Dienstleistern .........................................................................................119 Literatur, Bezugsquellen ........................................................................................................1110 Anhang....................................................................................................................................13

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

9

Für die technische und personelle Ausstattung und für Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes beträgt der Schutzwert maximal 100.

Die Bewertung wird jeweils für eine gesamte Betriebsstätte/-stelle vorgenommen. Als solche ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Ver-sicherungsort unter der Voraussetzung anzuse-hen, dass die Hilfsfrist (siehe Abschnitt 3.6) für jede örtliche Anlage oder Einrichtung eingehalten werden kann.

Die Gesamtbewertung erfolgt in den folgenden Schritten:

Überprüfung der Grundanforderungen Überprüfung der Sonderanforderungen Ermittlung des Grundschutzwertes Berücksichtigung der zusätzlichen

Bewertungskriterien Ermittlung des Gesamtschutzwertes

Es wird der Zustand der nichtöffentlichen Feuer-wehr am Besichtigungstag bewertet. Qualifizierte Überprüfungen sollten regelmäßig und bei risiko-relevanten Veränderungen durchgeführt werden und mit dem Versicherungsnehmer besprochen werden.

2.1 Überprüfung der Grundanforderungen (nach Abschnitt 3)

Werden die Grundanforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt, ergibt sich für die Feuerwehr ein abgeminderter Schutzwert.

2.2 Überprüfung der Sonderanforderungen (nach Abschnitt 4)

Ergibt die allgemeine risikotechnische Beurteilung, dass Risiken vorhanden sind, die eine der Sonder-maßnahmen nach Abschnitt 4 erforderlich machen, dann ist dies bei der Bewertung entsprechend zu berücksichtigen: Sind erforderliche Sondermaß-nahmen nicht umgesetzt, so reduziert sich der Schutzwert.

2.3 Ermittlung des Grund-Schutzwertes

Nach der Ermittlung der Feuerwehrklasse (F1 - F8) gemäß Abschnitt 5 und der Risikoklasse (R1 - R7) gemäß Ab schnitt 6 erfolgt die Schutzwertermitt-lung für die Feuer wehr ent sprechend Tabelle 1.

Tabelle 1: Schutzwert in Abhängigkeit von der Ri-siko- und der Feuerwehrklasse

Feuerwehr-Klasse

(niedrig) Risikoklasse (hoch)

R1 R2 R3 R4 R5 R6 R7 (niedrig) F1 70 60 45 30 15 7,5 0 F2 70 60 45 30 15 7,5 F3 70 60 45 30 15 F4 70 60 45 30 F5 70 60 45 F6 85 70 60 F7 70 (hoch) F8

2.4 Berücksichtigung der zusätzlichen Be-wertungskriterien (nach Abschnitt 7)

Neben der Risiko- als auch der Feuerwehrbe-wertung können zusätzliche Leistungs merk male (z. B. vor beugen der Brand schutz) den Schutzwert der nichtöffentlichen Feuerwehr erhöhen.

Es werden Zusatzpunkte entsprechend der Bewer-tung nach Abschnitt 7 ermittelt und durch einfache Addition angerechnet. Der Punktwert dieser zu-sätzlichen Bewertungskriterien nach Abschnitt 7 darf grundsätzlich nicht größer sein als der aus der Risiko- und Feuerwehr bewertung nach Tabelle 1 ermittelte Schutzwert.

2.5 Ermittlung des Gesamtschutzwertes

Der Gesamtschutzwert ergibt sich durch Addition der ermittelten Punkte aus Abschnitt 2.3 und Ab-schnitt 2.4; er beträgt maximal 100.

3 Grundanforderungen

3.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung

Ausbildung sowie fahrzeugtechnische, geräte-technische sowie persönliche Ausstattung und Ausrüstung müssen grund sätzlich unter Be-rücksichtigung der betrieblichen Gegeben heiten und der behördlichen Auflagen den geltenden Vorschriften und Normen entsprechen. Ein Ausbildungs konzept ist nachzu weisen.

Die Feuerwehrangehörigen müssen entsprechend ihrer Funktion über spezifische Betriebs- und Ver-fahrenskenntnisse verfügen sowie eine ihrer Funk-tion entsprechende Ausbildung besitzen.

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

10

Abweichungen vom Ausstattungs-, Ausrüstungs- und Aus bildungs standard der öffentlichen Feu-erwehr sind möglich, wenn dadurch eine höhere Leistungsfähigkeit erreicht wird.

3.2 Atemschutz

Eine nichtöffentliche Feuerwehr, ausgenommen Hausfeuerwehren im Sinne der landesrechtlichen Verordnungen für Geschäfts- und Warenhäuser (Verkaufsstätten), muss über entsprechende Atem-schutz ausrüstungen mit umluft un abhängigen Atem-schutzgeräten verfügen.

Mindestens ⅔ der Einsatzkräfte müssen atem-schutz tauglich sein, d. h. G 26 – Untersuchung und Atemschutz ausbildung nach FwDV 7.

3.3 Alarmierung der Einsatzkräfte

Zur Alarmierung der Einsatzkräfte der nichtöffent-lichen Feuer wehr muss ein geeignetes, störunan-fälliges Alarmie rungs system vorhanden sein, z. B. Funkmeldesystem.

3.4 Funktechnik (Sprechfunk)

Die nichtöffentliche Feuerwehr muss über ein Funk-system verfügen, dessen Sende- und Empfangsfre-quenz von anderen Nutzern auf dem Werkgelände nicht gestört werden kann.

Hinweis: In Abstimmung mit dem zuständigen Trä-ger des Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis) ist eine funktechnische Verständi gungs möglichkeit mit der zuständigen öffent lichen Feuerwehr erforderlich.

3.5 Alarm- und Einsatzorganisation

Zur Einsatzvorbereitung ist eine Alarm- und Aus-rückeordnung entsprechend den betrieblichen Gegeben heiten erforderlich (für Betriebe, die der StörfallVO unterliegen, zusätzlich Alarm- und Ge-fahren abwehrpläne).

Als organisatorische Maßnahme müssen Feuer-wehr pläne nach DIN 14095 “Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen” oder andere geeignete Unter-lagen oder Informations systeme zur Ver fügung stehen.

3.6 Hilfsfrist

Die Hilfsfrist muss unter Berücksichtigung der Erläuterungen nach Abschnitt 10.2.2 den Mindest-an forderungen nach Tabelle 3 Zeile E genügen.

4 Sonderanforderungen

Im Einzelfall ist eine gesonderte Risikoanalyse er-forderlich.

4.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk

In Betrieben, in denen radioaktive Stoffe verwen-det werden, kann eine Sonderausrüstung „Strah-lenschutz“ erforderlich sein (Hinweis: FwDV 9/1).

4.2 Gefahrstoffe

In Betrieben, in denen Gefahrstoffe verwendet oder gelagert werden, muss die nichtöffentliche Feuer-wehr die für einen möglichen Gefahrstoffeinsatz geeigneten Lösch mittel in ausreichender Menge (z. B. Schaummittel, Sonder lösch mittel) sowie da-für geeignete Geräte vorhalten (Hinweis: FwDV 14).

5 Feuerwehrklassen

Nichtöffentliche Feuerwehren werden unter Be-urteilung von

Personalausstattung (Stärke, Verfügbarkeit, Aus- und Weiterbildung),

Ausstattung mit Fahrzeugen, Geräten und Sonderausrüstungen,

Alarmierungs- und Nachrichtenmittel, Löschwasserversorgung und Hilfsfrist

in 8 Feuerwehrklassen (F1 bis F8) eingeteilt.

Die Zuordnung ergibt sich aus Tabelle 3.

6 Risikoklassen

Die Risiken werden entsprechend der betriebs-spezifischen Gefahrenlage in 7 Risiko klassen ein-geteilt. Die Zuordnung erfolgt nach Abschnitt 10.3.

Besondere Gefahrenlagen, die sich z. B. aufgrund großer Lagerflächen oder -höhen bzw. beim Zu-sammentreffen von Produktionsanlagen mit do-minierendem Lageranteil ergeben, müssen durch

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

11

Umstufung in eine höhere Risikoklasse berück-sichtigt werden.

7 Zusätzliche Bewertungskriterien

Werden von den Angehörigen einer nichtöffent-lichen Feuer wehr Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes wahrge nommen, dann können hierfür maximal 15 Punkte angerechnet werden. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben setzt eine aus reichende Ausbildung voraus. In der Regel können diese Aufgaben nur von betriebszugehö-rigen hauptberuflichen Kräften der Feuerwehr durchgeführt werden.

Tabelle 2: Zusätzliche Feuerwehr-Leistungs-merkmale und vorbeugender Brandschutz

Leistungsmerkmal Schutz wert (Punkte)

Anhörung und Mitsprache bei betrieblichen Neu- und Umbau-planungsmaßnahmen

6

Planung stationärer Brandschutz-einrichtungen 3

Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen 6

Sicherungsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten 3

regelmäßige brandschutztech-nische Betriebsbegehungen 6

uneingeschränkte Zugangsberech-tigung zu allen Betriebsbereichen 3

Mitglied im Arbeitssicherheits-ausschuss 3

8 Besonderheiten bei Dienstleistern

Für die Bewertung von Dienstleistungsfeuerwehren sind die individuellen Leistungsbeschreibungen und die Bestimmungen des Dienstvertrages zu berück-sichtigen. Insbesondere sollten neben der perso-nellen und technischen Ausstattung u. a. die

Zugänglichkeit zu den zu schützenden Betrieben, Verfügbarkeit der Feuerwehr, Kompetenzen der Feuerwehr, Regelungen über den vorbeugenden

Brandschutz, Maßnahmen bei Nichterfüllung des Vertrages, Haftung des Dienstleisters sowie

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in Bezug auf die Durchführung von Schaden-verhütungs- oder Schadenminderungsmaß-nahmen sowie der Anzeige- und Meldepflichten

beachtet werden.

9 Literatur, Bezugsquellen

VdS-Richtlinien und Publikationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.:

VdS Schadenverhütung Verlag Amsterdamer Str. 174 50735 Köln

www.vds.de

Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV):

Kohlhammer Verlag 70565 Stuttgart

www.kohlhammer.de

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

12

Tabelle 3: Feuerwehrklassen

Feuerwehr klasseF1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 Bem.

A PersonalGesamtschichtstärke hauptberufliche und neben-berufliche Anz. Fm (SB)

3 6 6 9 12 15 21 24

davon mindestens ⅔ atemschutztauglich 2 4 4 6 9 10 14 16

A.1 Soforteinsatzstärke Anz. Fm (SB) 1) - - 3 6 9 12 18 18

2)

davon mindestens atemschutztauglich - - 2 4 6 8 12 12

zeitweise verminderte Schichtstärke Abwertung um jeweils 1 Feuerwehrklasse

A.2 hauptberufliche Fm (SB) - 3 6 9 12 18 3)

Anwesenheit in Schichten-

mind. 2 Schichten (16 h/Tag)

24 h/ständig

A.3 nebenberufliche Fm (SB) Differenz zwischen Gesamtstärke und hb 3) 4)

Anwesenheit in Schichten in der Betriebszeit ständig anwesend (Betriebszeit und betriebsfreie Zeit) 5)

A.4 Fortbildung

Theoret. Unterricht und Übungsdienst monatlich wöchentlich

Einsatzübungen jährlich

B Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstung und Löschwasserversorgung (LWV)B.1 Löschfahrzeuge 6), TS statio-

näres LWV-

System

1 TSF zusätzl. mind.

1 TS 8 7)

1 Lösch-fahr- zeug

2 Lösch-fahr- zeuge

2 Lösch-fahr- zeuge

3 Lösch-fahr- zeuge

4 Lösch-fahr- zeuge

5 Lösch-fahr- zeuge

Pumpenleistung (min.) - - FP 8/8 je FP 8/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8 je FP 16/8

Mindest-Wasservorrat (ges.) - - 500 l 1.200 l 3.200 l 5.000 l 7.000 l 10.000 l

B.2 Löschwasserversorgung DVGW DVGW DVGW DVGW 3200 4800 6400 6400 8)

B.3 Hubrettungsfahrzeuge wenn notwendig als 2. Rettungsweg oder Angriffsweg der Feuerwehr

B.4 Einsatzleitwagen - 1 1 1

B.5 Atemschutz (Pressluftatmer) - 4 6 8 10 12 14 18

C Alarmierung, Fernmelde- und NachrichtenmittelC.1 werksinterner Notruf läuft auf in ständig besetzte Stelle in Leitstelle in Feuerwehr leitstelle

C.2 Einsatzdokumentation schriftlich schriftlich, zusätzlich Tonauf zeichnung

C.3 Nachrichtenmittel 9)

Anzahl mobile Funkgeräte - 3 4 4 5 6 7 10

Anzahl stationäre Funkgeräte - - - 1 1 1 1 1

D Bauliche AnlagenFeuerwehr haus / Feuerwache Feuerwehr haus Feuerwache

E Hilfsfrist10 Minuten

1) innerhalb von max. 1 Minute am Fahrzeug2) bei Durchführung „externer” Dienstleistungen beachten:

- Mindestbesatzung auf der Wache - Erreichbarkeit der extern tätigen Kräfte - Möglichkeit der sofort. Unterbrechg. d. Aufgaben - ausreichend Fahrzeuge vorhanden

3) Die Ausbildung der Fm(SB) muss nach den landesrechtlichen Vorschriften erfolgen.

4) prüfen: sind nb Kräfte abkömmlich?

5) prüfen: Verfügbarkeit (Zeit, Zuverlässigkeit) der „dienst-freien” Schicht

6) hier: Löschfahrzeug als Sammelbegriff für LF, TLF, TSF7) alternativ: stationäres LWV-System8) Die Abkürzung DVGW steht für: „entspr. DVGW-Arbeitsblatt W 405“.9) Störungsfreies Funksystem (siehe Abschnitt 3.4 Funktech-

nik) Verständigungsmöglichkeit mit der öffentlichen Feu-erwehr in Abstimmung mit dem zuständigen Träger des Funkverkehrskreises (Stadt/Kreis)!

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

13

10 Anhang

10.1 Formulare zur Datenerfassung

10.1.1 Grund- und Sonderanforderungen

Anforderung s. Absch. erfüllt Bemerkung

1 Grundanforderungen1.1 Ausstattung, Ausrüstung und Ausbildung1.1.1 entsprechend den behördlichen Auflagen und den

geltenden Vorschriften und Normen 3.1 ja nein

1.1.2 funktionsgerechte Ausbildung vorhanden 3.1 ja nein

1.1.3 Betriebs- und Verfahrenskenntnisse 3.1 ja nein

1.2 Atemschutz1.2.1 Atemschutzausrüstung notwendig 3.2 ja nein

1.2.2 Atemschutzgeräte in ausreichender Anzahl vorhanden 3.2 ja nein

1.2.3 mind. ⅔ der Einsatzkräfte sind atemschutztauglich 3.2 ja nein

1.3 Alarmierung der Einsatzkräfte1.3.1 Geeignetes, störunanfälliges Alarmierungssystem

vorhanden 3.3 ja nein

1.3.2 Funkalarmierungssystem zur Alarmierung außer-halb des Werksgeländes vorhanden 3.3 ja nein

1.4 Funktechnik1.4.1 Eigenes betriebliches Funksystem vorhanden 3.4 ja nein

1.4.2 Funkkommunikation mit der öffentl. Feuerwehr möglich 3.4 ja nein

2 Sonderanforderungen2.1 Verwendung radioaktiver Stoffe im Werk Es sind keine radioaktiven Stoffe,

die mind. der Feuerwehrgefahren-gruppe II entsprechen, vorhanden

Sofern radioaktive Stoffe, die mind. der Feuerwehr gefahrengruppe II entsprechen, vorhan-den sind: Persönliche und sonstige Schutz- und Sonderausrüstung entsprechen den Anforderun-gen

4.1 ja nein

2.2 Verwendung und Lagerung von Gefahrstoffen Es sind keine Gefahrstoffe, die be-sondere Anforderungen erfordern, vorhanden

2.2.1 Persönliche und sonstige Schutz- und Sonderaus-rüstung entsprechen den Anforderungen 4.2 ja nein

2.2.2 Sofern erforderlich, sind Sonderlöschmittel vorhanden 4.2 ja nein

Zusammenfassung, AuswertungGrund- und Sonderanforderungen erfüllt ja nein

wenn nein, notwendige Maßnahmen 1.

2.

3.

4.

5.

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

14

10.1.2 Zusätzliche Leistungsmerkmale

Leistungsmerkmal (siehe Abschnitt 7) Schutz wert (Punkte) erreicht

Anhörung und Mitsprache bei betrieblichen Neu- und Umbauplanungsmaß-nahmen 6

Planung stationärer Brandschutzeinrichtungen 3

Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen 6

Sicherungsmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten 3

Brandschau 6

uneingeschränkte Zugangsberechtigung zu allen Betriebsbereichen 3

Mitglied im Arbeitssicherheitsausschuss 3

Erreichte Punktzahl:

Anrechenbare Punktzahl (max. 15):

10.2 Begriffe und Abkürzungen

10.2.1 Abkürzungen

Abkürzung BegriffAAO Alarm- und Ausrückeordnung

AB Abrollbehälter

AL Anhängeleiter

BF Berufsfeuerwehr

BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufga ben

BtF Betriebsfeuerwehr

CSA Chemikalienschutzanzug

DL Drehleiter

DLK Drehleiter mit Korb

ELW Einsatzleitwagen

FF Freiwillige Feuerwehr

Fm (SB) Feuerwehrmann (Sammelbegriff)

FME Funkmeldeempfänger

FP Feuerlöschkreiselpumpe

FuG Funkgerät

FW Feuerwache

Fw Feuerwehr

FwA Feuerwehranhänger

FwDV Feuerwehr-Dienstvorschrift

FwH Feuerwehrhaus

G 26 Arbeitsmedizinische Grundsätze G 26 – Tauglichkeit von Atem schutzgeräteträgern

GM Gelenkmast

Gr Gruppe

GSG Gefährliche Stoffe und Güter

GW Gerätewagen

hb hauptberuflich

k.A. keine Anforderung

KLF Kleinlöschfahrzeug

Abkürzung BegriffKTW Krankentransportwagen

LF Löschgruppenfahrzeug

LSG Leichtschaumgenerator

LtS Leitstelle

LWV Löschwasser versorgung

LZ Löschzug

MTW Mannschaftstransportwagen

MZF Mehrzweckfahrzeug

NAW Notarztwagen

nb nebenberuflich

NEF Notarzteinsatzfahrzeug

PA Pressluftatmer

PF Pflichtfeuerwehr

RTW Rettungswagen

RW Rüstwagen

St Staffel

StrlSch Strahlenschutz

SW Schlauchwagen

TLF Tanklöschfahrzeug

TM Teleskopmast

Tr Trupp

TroLF Trockenlöschfahrzeug

TroTLF Trockentanklöschfahrzeug

TS Tragkraftspritze

TSA Tragkraftspritzenanhänger

TSF Tragkraftspritzenfahrzeug

TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwasservorrat

VZ Verschäumungszahl

WF Werkfeuerwehr

WLF Wechselladerfahrzeug

Z Zug

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

15

10.2.2 Erläuterungen zur Hilfsfrist

Die Hilfsfrist ist eine Kenngröße zur Bewertung der Leistungs fähigkeit von nichtöffentlichen Feuer-wehren.

Bei den öffentlichen Feuerwehren bezieht sich die Hilfsfrist auf das zu schützende Gebiet der jewei-ligen Kommune; bei den nichtöffentlichen Feuer-wehren auf die jeweilige Betriebsstätte/-stelle.

Die Entfernung zwischen Feuerwache bzw. Feuer-wehr gerätehaus allein ist kein aussagefähiges bzw. bewert bares Kriterium für eine Feuerwehr. Die übrigen Parameter der Hilfsfrist müssen hier ebenfalls berücksichtigt werden.

Definition nach VdS 2034 Nichtöffentliche Feuer-wehren – Merkbaltt für die Bewertung:

Hilfsfrist: Zeitspanne vom Beginn der Alarmie-rung (Ende der Abgabe der Brandmeldung an die Stelle, die Einsatzkräfte alarmieren kann) bis zum Wirksamwerden von Maßnahmen zur Schadens-bekämpfung.

Abweichend von DIN 14011-9 ist hierin die Melde-zeit nicht enthalten.

Die Hilfsfrist nach VdS 2034 setzt sich zusammen aus:

Alarmierungszeit Ausrückezeit Anmarschzeit Erkundungszeit und Entwicklungszeit.

Abbildung 1: Die Elemente der Hilfsfrist nach VdS 2034 Nichtöffent liche Feuer wehren – Merkbaltt für die Bewertung

Abbildung 1 verdeutlicht, dass die Einzelzeiten nicht einfach addiert werden, sondern bei der Er-kundungs- und Entwicklungszeit eine Parallelität angenommen wird. D. h., dass die Einsatzkräfte nach dem Eintreffen am Einsatzort bereits begin-nen, einen Löschangriff vorzubereiten (z. B. Aufbau einer Löschwasser- und Löschmittelversorgung, Ausrüstung mit Schutzanzügen und Atemschutzge-räten, Vorgehen mit Schnellangriffseinrichtungen), während die Einsatzleitung eine Lageerkundung durchführt. Das entspricht der Praxis, da bei nicht-öffentlichen Feuerwehren eine ausreichende Ob-jektkunde (detaillierte Einsatzpläne, Kenntnis der geometrischen Verhältnisse und nutzungs- bzw. ver-fahrensspezifische Kenntnisse) vorauszusetzen ist.

Definitionen (entsprechend DIN 14011-9)

Entdeckungszeit: Zeit zwischen Entstehung eines Schaden ereignisses und seinem Entdecken durch Menschen oder automatische Meldeeinrichtungen.

Die Entdeckungszeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034.

Meldezeit: Zeit zwischen dem Entdecken eines Schaden ereignisses und dem Ende der Ab gabe einer entsprechenden Meldung an die Stelle, die Einsatz kräfte alarmieren kann.

Die Meldezeit wird gekennzeichnet von den tech nischen und organisatorischen Gegeben-heiten in einem Objekt. Bei einer Meldemöglich-keit über eine Brandmelde an lage, sowohl auto-matisch als auch manuell, ist eine Melde zeit im Bereich weniger Sekunden möglich.

Bei einer Meldung über Telefon ist unter Berück-sichtigung der Qualität der Notrufannahme und Sprach ver ständigung die Annahme einer Mel-dezeit von ca. 30 Sekunden realistisch.

N1 N2 T1 T2 T3 T4 T5 N3

VdS 2034Hilfsfrist nach

N1 = EntdeckungszeitN2 = Meldezeit

T1 = AlarmierungszeitT2 = AusrückezeitT3 = AnmarschzeitT4 = ErkundungszeitT5 = Entwicklungszeit

N3 = Kontrollzeit

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

16

Die Meldezeit ist kein Bestandteil der Hilfsfrist nach VdS 2034.

Alarmierungs zeit: Zeit zwischen dem Ende der Abgabe der Meldung und dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften.

Bei der Alarmierungszeit ist zu differenzieren zwischen Wachalarm, stiller Alarm (Funkmel-deempfänger) und lauter Alarm (Sirene).

Die Alarmierungszeit kann im Bereich nur we-niger bis hin zu 30 Sekunden liegen.

Ausrückezeit: Zeit zwischen dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften und dem Ver-lassen ihrer Feuerwache oder ihres Feuerwehr-hauses.

Die Ausrückezeit bei hauptberuflichen Kräften beträgt im Regelfall ca. 30 Sekunden.

Bei nebenberuflichen Kräften ist sie abhängig von der Lage und der Erreichbarkeit des Feu-erwehrhauses oder der Feuerwache. Sie liegt im Normalfall bei mindestens 2 Minuten.

Als Ausrückezeit ist in der Regel das Ausrücken einer Löschstaffel (1/5 Fm(SB)) anzusehen.

Anmarschzeit: Zeit zwischen Verlassen der Feuer wache oder des Feuer wehrhauses und dem Eintreffen am Einsatz ort.

Die Anmarschzeit beinhaltet die Fahrzeit zwi-schen Feuer wache oder Feuerwehrhaus und dem Objekt.

Sie kann je hindernisfreiem Fahrkilometer mit 1 Minute bewertet werden (das entspricht einer Durch schnitts geschwindigkeit von 60 km/h).

Bei einem Rendez-vous-System endet die Anmarsch zeit zum Objekt, wenn die taktische Mindesteinheit am Objekt zur Verfügung steht.

Erkundungszeit: Zeit zwischen dem Eintref-fen am Einsatz ort und dem Erteilen des ersten Einsatz befehls.

Die Erkundungszeit ist die Zeit, die der Einsatz-leiter für die Lagefeststellung, die Lagebeur-teilung, den Ent schluss über die durchzufüh-renden Einsatz maßnahmen und die Erteilung des Einsatzbefehls benötigt.

Sie ist abhängig von den technischen und organi-satorischen Gegebenheiten am Objekt (Lage-

plan tableau Brandmeldeanlage, Feuerwehr-pläne, Fläche und Mehrgeschossigkeit des Ob-jektes).

Die Erkundungszeit kann sich von wenigen Se-kunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken.

Entwicklungs zeit: Zeit zwischen Erteilen des er-sten Einsatz befehls und dem Wirksamwerden der befohlenen Maßnahmen.

Die Entwicklungszeit beinhaltet die Zeitdauer, welche die eingesetzten Feuerwehrkräfte benö-tigen, um mit dem erforderlichen Gerätschaften wirksame Hilfsmaß nahmen einzuleiten.

Unter „Wirksamwerden“ sind der Beginn der Löschmittelaufgabe auf eine Brandstelle bzw. die ersten Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr bei sonstigen Einsatzlagen zu verstehen.

Die Entwicklungszeit kann sich über wenige Se-kunden bis hin zu mehreren Minuten erstrecken.

Kontrollzeit: Zeit zwischen dem Wirksamwer-den der befoh lenen Maßnahmen und dem Zeitpunkt, von dem ab eine Ausbrei tung des Schadenereignis ses nicht mehr möglich ist (Ein-satzstelle unter Kon trolle).

Die Kontrollzeit ist kein Bestandteil der Hilfs-frist nach VdS 2034.

10.2.3 Fachbegriffe

Abrollbehälter werden mittels Wechsellader-fahrzeugen (WLF) transportiert. Sie dienen zum Transport von Einsatzmitteln, z. B. AB-A (Atem-schutz), AB-Schaum (Schaum mittel), AB-CO2 (CO2-Löschanlage).

Die Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) dient zur Kategorisierung eines Notrufes in ein Alar-mierungsstichwort. Weiterhin regelt die Alarm- und Aus rückeordnung die Anzahl, Art und Rei-henfolge der Einheiten, die auf ein gegebenes Alar mierungsstichwort hin zu einer gemeldeten Einsatz stelle entsendet werden.

Die Berufsfeuerwehr (BF) besteht aus haupt-beruflich täti gen Einsatzkräf ten, die Beamte des feuerwehrtech nischen Dienstes sind.

Die Betriebsfeuerwehr ist eine öffentlich nicht aner kannte Feuer wehr zum Schutz von privaten oder öf fentlichen Betrieben, von Behörden oder von sonsti gen Einrichtungen mit haupt- und/oder nebenberufli chen tätigen Einsatz kräften.

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

17

Die Brandschutzordnung ist eine auf ein be-stimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfas-sung von Re geln für die Brandver hütung und das Verhalten im Brandfall.

Der Chemikalienschutzanzug (CSA) ist ein den ganzen Körper und das Atemschutzgerät bede-ckender Feuerwehrschutzanzug mit ei ner je nach Ausführung des Anzuges definierten Schutzwir-kung gegen gefährliche chemische Stoffe. Er be-steht aus gasdichtem Material.

Beim Vorliegen flüssiger und gasförmiger radioakti-ver Stoffe kann der Chemikalienschutzanzug auch als Konta minations schutzanzug getragen werden.

Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist eine private Feu erwehr, die auf einem Privatgelände die Auf-gaben einer Werk- oder Betriebsfeu erwehr als nicht unter nehmenseigene Feuer wehr erbringt.

Ein Druckbelüftungsgerät ist ein mit Fremdenergie ange triebenes mobiles Gerät der Feuerwehr zur Be lüftung von Gebäuden.

Einsatz ist das Tätigwerden von Einsatzkräften der Feuerwehr, um eine Gefahr abzuwenden oder son stige Hilfeleistungen durch zu führen.

Ein Einsatzleitwagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, mit dem Einsatzlei ter bzw. Einsatzleitung tak-tische Ein heiten führen. Er ist mit ent sprechenden Führungs mitteln aus gestattet.

Die Feuermeldestelle ist eine ständig, d. h. auch außer halb der Betriebszeit, besetzte betriebsei-gene Einrichtung zur Entgegennahme von Brand-meldungen und deren Weiterleitung an die Feu-erwehr.

Die Feuerwache ist ein Gebäude, in dem Einsatz-kräfte, Fahr zeuge und sonstige Ausstattung der Feu erwehr einsatz bereit untergebracht sind.

Die Feuerwehr ist eine öffentliche oder private Ein richtung zur Abwehr von Gefahren für Leben, Ge sundheit und Sachwerten durch Brände, Ex-plosionen, Überschwemmungen, Unfälle oder ähnliche Ereig nisse. Daneben kann sie noch an-dere Aufgaben, insbeson dere des vorbeugenden Brandschutzes, wahrnehmen. Einzelhei ten sind in Gesetzen auf Bundes- und Länderebene (hier insbesondere in den Brandschutzgesetzen) gere-gelt.

Öffentliche Feuerwehren sind Berufsfeuerweh-ren, Freiwillige Feuerwehren und/oder Pflichtfeu-erwehren sein.

Nichtöffentliche Feu erwehren sind Werkfeuer-wehren, Betriebs feuerwehren – jeweils betriebs-eigen oder durch einen Dienstleister betrieben.

Die Feuerwehr-Leitstelle ist eine ständig besetz-te Ein richtung zur Annahme von Meldungen sowie zur Alarmierung und Koordinierung von Einsatz-kräften.

Ein Feuerwehranhänger ist ein für den Feuer-wehreinsatz gestalte ter Anhänger mit spezieller Be ladung.

Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuer wehr beson ders gestaltete Kraftfahrzeuge oder An hänger fahr zeuge, die zur Aufnahme einer Besatzung und/oder zur Aufnahme einer feuer-wehrtechnischen Beladung und zur Aufnahme von Lösch- und sonsti gen Einsatzmitteln eingerichtet sind.

Nach DIN EN 18461 werden Feuerwehrfahrzeuge einge teilt in

Feuerlöschfahrzeuge Löschfahrzeuge Sonderlöschfahrzeuge

Hubrettungsfahrzeuge wie Drehleiter Hubarbeitsbühne

Rüst- und Gerätefahrzeuge Schlauchwagen Krankenkraftwagen der Feuerwehr Gerätefahrzeug Gefahrgut Einsatzleitfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Nachschubfahrzeugzeug Sonstiges spezielle Kraftfahrzeug

Der europäische Rahmen für die Feuerwehrfahr-zeuge wird durch die Deutsche Normung und Bauvorschriften der Länder konkretisiert.

Das Feuerwehrhaus ist eine Einrichtung, in der Fahr zeuge und sonstige Ausstattung der Feuer-wehr ein satz bereit gehalten wer den.

Die Feuerwehrkleidung umfasst den Feuerwehr-dienst anzug (einheitliche Bekleidung für die Tätig-keiten in der Feuerwache) und die Feuerwehr-schutzkleidung (Grundausstattung für den Einsatz).

Feuerwehrpläne nach DIN  14095 dienen der ra-schen Orientie rung in einem Objekt oder einer bauli chen Anlage und zur Beurtei lung der Lage. Deshalb müssen sie auf aktuellem Stand gehalten werden. Feuerwehrpläne können zusätzlich auch Angaben für das taktische Vorgehen enthalten.

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

18

Feuerwehrschutzkleidung ist die Sammelbe-zeichnung für persönli che Schutzbekleidung, ein s chliess lich persönlicher Ausrüstung, und zu-sätzlicher Schutzkleidung.

Die Freiwillige Feuerwehr (FF) ist eine kommunale Einsrichtung. Sie besteht aus ehrenamtlich tätigen Ein satzkräften; in besonderen Fällen können ihr auch haupt amtlich tätige Einsatzkräfte angehören.

Ein Gerätewagen ist ein Feuerwehrfahrzeug, das zum Transport von Geräten für verschiedene Ein-satz auf gaben eingesetzt wird.

Ein Hubrettungsfahrzeug ist ein Feuerwehrfahr-zeug, das vorrangig zum Retten von Menschen aus größe ren Höhen dient. Es kann auch zum Vor-tragen eines Löschangriffs oder für Technische Hilfe leistungen eingesetzt werden.

Ein Leichtschaumgenerator ist ein mit Fremdener-gie ange triebenes Gerät zur Erzeugung von Leicht-schaum.

Die Leitstelle ist eine ständig besetzte Einrich-tung zur Annahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Ein-satzkräften.

Nichtöffentliche Feuerwehren sind privat einge-richtete Feuerwehren mit haupt- und/oder neben-beruflichen Kräften zum Schutz von Betrieben und/oder Einrichtungen (z. B. Werk-, Betriebs- und Dienstleistungsfeuerwehren).

Die Pflichtfeuerwehr besteht aus Einsatzkräften, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ver-pflichtet sind, nebenamtlich Feuer wehrdienst zu leisten. Eine Pflicht feuerwehr muss gebildet wer-den, wenn die Feuerwehr aufgaben einer Gemein-de auf andere Weise nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können.

Schaum ist ein Löschmittel, das aus Wasser. Luft und Schaummittelkonzentrat erzeugt wird. Die Hauptlöschwirkung ist kühlen. Schwerschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 4- bis 20fache Verschäumung eines Wasser-Schaum-mittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird. Mittel-schaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 20- bis 200fache Verschäumung eines Wasser-Schaummittel-Ge misches mit Luft erzeugt wird. Leichtschaum ist ein Löschmittel, das durch mehr als 200fache Verschäumung eines Wasser-Schaummittel-Gemisches mit Luft erzeugt wird.

Schaummittelkonzentrat ist ein flüssiger Zusatz für Löschwas ser für die Erzeugung von Lösch-schaum.

Schichtstärke, hauptberufliche Kräfte: Anzahl der Einsatzkräfte, die gleichzeitig auf einer Feu-erwache im Dienst sind und alarmiert werden können.

Schichtstärke, nebenberufliche Kräfte: Anzahl der Einsatzkräfte, die vorgeplant gleichzeitig auf dem Werks gelände anwesend sind und für Feuer-wehreinsätze alarmiert werden können.

Soforteinsatz stärke: Anzahl der haupt- und oder neben beruflichen Ein satzkräfte einer Feuerwehr, die innerhalb einer Mi nute einsatzbereit an den zur Verfügung stehenden Lösch fahrzeugen sind.

ständig besetzte Stelle: z. B. Pförtner, Telefon-zentrale, Feuermeldestelle

Eine Werkfeuerwehr ist eine behördlich anerkann-te oder behördlich angeordnete Feuerwehr mit haupt- und/oder nebenberuflichen Kräften zum Schutz besonders brand- und/oder explosionsge-fährlicher gewerblicher oder sonstiger Betriebe/Ein richtungen. Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung müssen den Erfordernissen der jweils zu schüt-zenden Betriebe und den an die öffentlichen Feu-erwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Werkfeuerwehren werden in regelmässigen Ab-ständen (i.d.R. alle 5 Jahre) von der Anerkennungs-behörde überprüft. Änderungen und Abweichungen zu den Auflagen, die in dem Anerkennungsbescheid festgelegt sind, müssen der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden.

Zu den Aufgaben einer Werkfeuerwehr gehören

der abwehrende Brandschutz mit Maßnahmen der Menschenrettung und Brandbekämpfung

sowie

der vorbeugende Brandschutz mit den bau-lichen und betrieblichen, speziell auf die zu schützenden Risiken ausgerichteten Brand-schutzmaßnahmen.

Die Aufstellung von Werkfeuerwehren ist in den je-weiligen Brandschutzgesetzen der Länder und zum Teil in den darauf aufbauenden Werkfeuerwehr-Verordnungen geregelt.

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

19

10.2.4 Taktische Einheiten der Feuerwehr

Der (selbständige) Trupp der Feuerwehr ist eine Einheit zum Durch führen von Einsatzaufgaben. Die Mannschaft eines Trupps besteht im Regel fall aus einem Truppführer und 2 Trupp männern.

Die Staffel ist eine Einheit zur selbständigen Durch-führung von Einsatzaufga ben. Die Mannschaft ei-ner Staffel be steht aus einem Staffelführer und 5 Truppführern/-männern.

Die Gruppe ist eine Einheit zur selbständigen Durchführung bestimmter Einsatz aufgaben. Die Mannschaft be steht aus einem Grup penführer und 8 Trupp führern/-männern.

Gruppengleichwert ist der zahlenmäßige Wert einer Gruppe, auf den Staffeln und Trupps ange-rechnet werden.

Für die Berechnung gilt: Gruppe ³⁄₃, Staffel ⅔, Trupp ⅓

Der Zug ist eine Einheit der Feuerwehr zur selbstän-digen Durch führung von Einsatzaufgaben. Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22.

Taktischer Verband: Ein Verband der Feuerwehr besteht aus mehreren taktischen Einheiten, de-ren Gesamtstärke größer ist als die Stärke eines um eine Gruppe erweiterten Zu ges.

10.2.5 Feuerwehr-Dienstvorschriften

DV Nr. Bezeichnung (Stand 03/2012)

FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –

FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr

FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz

FwDV 7 Atemschutz

FwDV 8 Tauchen

FwDV 10 Die tragbaren Leitern

FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz

FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz

PDV/DV 800 Fernmeldeeinsatz

PDV/DV 810 Fernmeldebetriebsdienst

10.3 Zuordnung von Risikoklassen (R1 bis R7) zu den Betriebsartennummern

BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes10010 R4 Hoch-, Tief- und Strassenbau

11010 R2 Erze – Gewinnung und Aufbe reitung, Direktreduktion

11010 R3 Direktreduktion

11020 R3 Erzverhüttung (außer Eisen)

11030 R3 Roheisenerzeugung, Stahlerzeugung und -weiterverarbeitung

11030 R3 Kaltwalzwerk (nicht integriert und ohne Flüssigphasen)

11040 R4 Kohle – Gewinnung und Aufbereitung

11040 R4 Gewinnung und Aufbereitung

11050 R7 Kohle – Brikettierung und Kokerei

11050 R4 Brikettierung

11050 R5 Brikettierung

11060 R2 Salzgewinnung

11070 R2 Mineralien – Gewinnung und Aufbereitung

11080 R2 Mineralienbe- und -verarbeitung (nicht Edelsteinschleiferei)

11090 R6 Erdöl, Erdgas - Bohr- und Förderanlage

11100 R5 Asphalt-, Bitumenverarbeitung

11110 R5 Torfbetrieb

12010 R2 Elektrizitätswerk

12020 R6 Gaswerk

12030 R3 Fernheizwerk

12040 R2 Transformator, Umformer, Freiluftstation

12050 R3 Kessel- und Maschinenhaus

12060 R1 Wasserwerk

12070 R2 Kläranlage

12080 R5 Müllverbrennungsanlage

12210 R5 Altmetallrecycling

12220 R4 Altpapierrecycling

12230 R5 Glasrecycling

12240 R5 Kunststoffrecycling

12250 R4 Textilrecycling

12260 R5 Recycling sortenreiner Stoffe (soweit nicht separat aufgeführt)

12270 R5 Recycling gemischter Stoffe

12270 R5 Abfallentsorgung gemischter Stoffe (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Aufbereitung gemischter Stoffe (Recy-cling) Demontage von Produkten in Bauteile Fahrzeugverwertung Gemischte Stoffe – Recycling (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Kfz-Verwertung Kraftfahrzeugverwertung Recycling gemischter Stoffe (Trennung, Sortierung, Aufbereitung) Trennung, Sortierung, Aufbereitung gemischter Stoffe (Recycling)

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

20

BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes12280 R4 Kompostierungsanlage

13010 R2 Zement-, Kalk-, Gipsherstellung

13020 R2 Zement-, Gipswarenherstellung

13030 R4 Schleifmittel, -körperherstellung

13040 R2 Feinkeramische Produkte – Herstellung

13050 R2 Grobkeramische Produkte – Herstellung

13060 R3 Hohlglas – Herstellung und Verarbeitung

13070 R3 Flachglas, Glasfasern – Herstellung und Verarbeitung

13120 R3 Gießerei

13130 R3 Schmiede-, Press-, Hammer-, Ziehwerk

13140 R3 Grobe Metallbe- und -verarbeitung (soweit nicht separat aufgeführt)

13140 R5 Wasserfahrzeuge

13140 R5 Landfahrzeuge (z. B. Pkw, Lkw, Motorrä-der, schienengebundene Fahrzeuge)

13140 R5 Luftfahrzeuge

13150 R3 Präzisionsmetallbe- und -verarbeitung

13160 R4 Juwelierwaren-, Uhren-, Schmuckwaren-herstellung

13210 R4 Elektro-Großmaschinen – Herstellung und Endmontage

13220 R4 Elektro-Kleinmaschinen, Haushaltsgeräte – Herstellung und Endmontage

13230 R4 Kommunikationsgeräte, Unterhaltungse-lektronik, Fotoapparate – Herstellung und Endmontage

13240 R4 Elektrische und elektronische Bauteile, Leuchtmittel – Herstellung

13250 R4 Batterieherstellung

13260 R4 Kabel-, Leitungsherstellung

13310 R6 Chemische Anlage der Kategorie 1: nicht brennbare Stoffe und Zubereitungen

13320 R7 Chemische Anlage der Kategorie 2: brenn-bare, jedoch nicht entzündliche Stoffe und Zubereitungen

13330 R7 Chemische Anlage der Kategorie 3: ent-zündliche und leicht entzündliche, jedoch nicht hochentzündliche oder explosions-gefährliche Stoffe und Zubereitungen

13340 R7 Chemische Anlage der Kategorie 4: hoch-entzündliche und explosionsgefährliche Stoffe und Zubereitungen

13410 R4 Ungeschäumte Kunststoffe – Be- und Verarbeitung (ohne Spritzguss-, Strang-press-, Gieß- und Schleudergussprodukte sowie ohne Schlauchfolienherstellung)

13420 R3 Spritzguss-, Strangpress-, Gieß- und Schleudergussprodukte – Herstellung (inkl. Schlauchfolien)

13430 R4 Polyesterbe- und -verarbeitung (auch glasfaserverstärkt)

13440 R4 Chemiefasernherstellung

13450 R5 Schaumkunststoff-, Schaumgummibe- und -verarbeitung

BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes13460 R6 Blockschäumerei und Weiterverarbeitung

von Blockschäumen

13470 R4 Gummiwarenherstellung, Vulkanisierung

13510 R4 Farben-, Lackherstellung

13510 R5 Lacke, Anstrichstoffe, Druckfarben

13520 R4 Seifen-, Putz-, Reinigungsmittelherstellung

13530 R5 Kosmetika-, Pharmazeutikaherstellung

13540 R5 Klebstoff-, Leimherstellung

13550 R4 Pflanzliche Fette, Pflanzliche Öle, Kerzen – Herstellung

13610 R4 Filz-, Vliesstoff-, Watteherstellung

13610 R4 Filze

13610 R4 Vliesstoffe

13620 R4 Spinnerei

13630 R4 Weberei (ohne textile Flächenbeläge)

13640 R4 Textile Flächenbeläge (genadelt, getuftet, gewebt) – Herstellung

13650 R3 Textilausrüstung, -veredelung

13660 R4 Zwirnerei, Seilerei und andere Garnverarbeitung

13660 R5 Seilerei ohne Garnherstellung

13670 R4 Strickerei, Wirkerei

13680 R4 Bekleidungsherstellung (ohne Pelz, Leder, Alcantara)

13690 R4 Textilwarenherstellung (ohne Bekleidung)

13710 R3 Lederherstellung

13720 R4 Leder-, Alcantarawarenherstellung

13810 R4 Halbstoff-, Papier-, Karton-, Pappeher-stellung

13820 R4 Papier-, Karton-, Pappeverarbeitung

13830 R4 Buchbinderei

13840 R4 Druckerei, Graphischer Betrieb

13910 R4 Sägewerk

13920 R4 Furnier-, Sperrholzherstellung

13930 R5 Holzspan-, Holzfaserplatten-, Spanplat-tenherstellung

13930 R4 Magnesit- oder zementgebundene Holz-wolle- oder Holzspanplatten

13940 R4 Holzmöbelherstellung

13950 R6 Polstermöbelherstellung

13960 R4 Holzbe- und -verarbeitung (soweit nicht separat aufgeführt)

13960 R4 Bleistiftherstellung

14010 R3 Mälzerei

14020 R2 Brauerei

14030 R5 Alkohol-, Spirituosenherstellung

14040 R2 Herstellung alkoholfreier Getränke, Weinkelterei

14110 R5 Getreidemühle

14110 R5 Schrot-, Graupen- und Schälmühle (auch Reisschälmühle)

14120 R2 Essig-, Senfherstellung

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

21

BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes14130 R4 Stärkeherstellung

14140 R3 Trockenfertiggerichteherstellung

14150 R4 Kartoffelerzeugnisherstellung

14160 R4 Margarine-, Speisefettherstellung

14170 R3 Brot-, Backwarenherstellung

14180 R3 Teigwarenherstellung

14190 R3 Süßwarenherstellung

14200 R2 Konserven-, Tiefkühlkostherstellung (Obst, Gemüse)

14210 R2 Fleisch-, Wurst-, Fischwarenbe- und -verarbeitung

14220 R2 Milchverarbeitung

14230 R3 Kaffee-, Kakao-, Teeherstellung

14240 R4 Zuckerfabrik und -raffinerie

14250 R5 Futtermittelherstellung

14250 R5 Austauschfutter (z. B. Kälbermilch) auf Magermilchbasis ohne Herstellung der Grundstoffe, Mineralfuttermittel (Zusatz-stoffe für Futtermittel)

14250 R5 Sonstige Kraftfuttermittel

14260 R3 Tabakwarenherstellung

15100 R4 Krankenhaus, Klinik

15290 R3 Datennetzbetreiber Datenverarbeitungsbetrieb Internetprovider Online-Dienst Telekommunikationsnetzbetreiber Telekommunikationsunternehmen

15300 R3 Rechenzentrum

16020 R3 Hotel

16330 R5 Film-, Tonstudio, Kopieranstalt

16350 R4 Museum, Ausstellung

16360   Messe

16390 R5 Rundfunk-, Fernsehanstalt

16520 R3 Eisenbahnbetrieb

16530 R2 Segelflugzeuge

16530 R5 Flughafenbetrieb

16540 R5 Hafenbetrieb (ohne Lager)

16610 R3 Kfz-Reparaturwerkstatt

16620 R6 Reparatur und Wartung von Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeugen; Flugzeuge (Reparatur und Wartung), Luftfahrzeugreparatur und Wartung, Schienenfahrzeuge (Reparatur und Wartung), Wasserfahrzeugereparatur und Wartung, Werft (Reparatur und Wartung)

16620 R6 Triebwerk-Luftfahrzeug in ruhendem Zu-stand mit stillstehendem Triebwerk, auch bei vorübergehendem Aufenthalt in Werf-ten zur Reparatur, Wartung, Überholung oder Umrüstung

16620 R6 Reparatur und Wartung von Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeugen

16640 R5 Lackiererei

16650 R2 Kfz-Waschanlage, -Pflegebetrieb

BA-Nr. R-Kl. Art des Betriebes16680 R3 Wäscherei, Glätterei, chem. Reinigungs-

betrieb (auch mit Färberei)

16690    

16820 R5 Forschungsinstitut, Laboratorium (chemisch, physikalisch)

16890 R2 Schlachthof

17910 R3 Kaufhaus sowie Einzelhandelsgeschäft mit Verkaufs- und Lagerfläche über 2000 m2

17910 R3 Warenhaus, Einkaufszentrum

17920 R3 Einkaufszentrale für Einzelhändler

17930 R3 Versandhandel

18998 R4 Kühlhaus - Temperaturen unter 0° C

18999 R6 Holzwolle, -faser, -späne, -mehl; Kunststoffe - der Konten 13450, 13460; Matratzen; Papier/Pappe (Altpapier); Polsterwaren; Sprengstoffe; Textile Faser-Rohstoffe - Lumpen und Abfälle; Torf, -mull, -streu; Verbandsstoffe - Lumpen und Abfälle; Zuckerrüben- trockenschnitzel

18xy1 R2 Lager – Gutkategorie xy – geringere Feuergefahr

18xy2 R3 Lager – Gutkategorie xy – mittlere Feuergefahr

18xy3 R5 Lager – Gutkategorie xy – höhere Feuergefahr

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

22

Anhang 2

Muster für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen nach § 14 Abs. 1 Satz 3 HBKG

Quelle: http://www.hmdis.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/HMdI_Internet/med/073/073407da-d8f1-9521-f012-f31e2389e481,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true

Inhaltsverzeichnis1 Vorbemerkung2 Das Unternehmen3 Rechtliche Grundlagen4 Standortanalyse4.1 Beschreibung der örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten

4.1.1 Lage des Werkes Das Werk wird wie folgt begrenzt: im Westen: im Süden: im Osten: im Norden: 4.1.2 Topographie und Siedlungsstruktur

4.1.2.1 Bevölkerung4.1.2.2 Nachbarschaft

Folgende Punkte nur bei Besonderheiten:

4.1.2.3 Geologie 4.1.2.4 Seismologie4.1.2.5 Hydrogeologie4.1.2.6 Meteorologische Daten

4.1.3 Verkehrsanbindungen an das Werkgelände

5 Infrastruktur des Werkes5.1 Versorgungs- und Entsorgungssysteme

5.1.1 Wasser

5.1.1.1 Wasserversorgung 5.1.1.2 Abwasserentsorgung

5.1.2 Energie

5.1.2.1 Druckluft5.1.2.2 Stromversorgung5.1.2.3 Erdgasversorgung5.1.2.4 Energieversorgung5.1.2.5 Begehbare Kabelkanäle5.1.2.6 Erneuerbare Energien

5.1.3 Wärme

5.1.3.1 Wärmeversorgung, Fernwärme5.1.3.2 Kälteversorgung, Fernkälte

5.1.4 Sonstige

5.1.4.1 Einrichtungen zur Abfallentsorgung und Retrologistik5.1.4.2 Pipelineanschlüsse

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

23

6 Verkehr6.1 Innerbetriebliche Verkehrswege

6.1.1 Straßenverkehrsnetz6.1.2 Schienenverkehrsnetz6.1.3 Luftverkehr6.1.4 Hafenanlagen/Gewässer

6.2 Übliche Transportmengen

6.3 Typische Transportbehälter, Verpackungen

7 Bauliche Einrichtungen7.1 siehe Liste der Sonderbauten nach § 2 Abs. 8 HBO

7.2 Anlagen/Pläne

8 Mitarbeiter/ Personen auf dem Werksgelände8.1 Mitarbeiter des Unternehmens am Standort

8.2 Fremdfirmenmitarbeiter

8.3 Besucher

8.4 Durchschnittliche Anzahl von Personen im Werk nach Wochentage und Uhrzeiten

8.5 Arbeitszeiten

9 Risikobetrachtungen9.1 Umgebungsbedingte Gefahrenquellen

9.1.1 Gefahren durch Hochwasser und Starkregen9.1.2 Gefahren durch Erdbeben9.1.3 Gefahren durch Erdrutsch oder Erdsenkung9.1.4 Gefahren durch Blitzeinschlag und Witterungseinflüsse9.1.5 Verkehrsbedingte Gefahrenquellen (Straße, Schiene, Schiffe) 9.1.6 Unfall durch Absturz von Luftfahrzeugen9.1.7 Eingriff Unbefugter9.1.8 Gefahr durch Ausfall infrastruktureller Strukturen

9.2 Mögliche Domino-Effekte

9.3 Betriebsbedingte Risiken

9.4 Werkspezifische bzw. branchenspezifische Gefahrenquellen (Abschätzung des

Gefahrenpotenzials, Abschätzung der Sachwerte und Risikoanalyse, beispielhafte

Einsatzszenarien aus jüngster Vergangenheit)

9.4.1 Gefahren durch radioaktive Stoffe9.4.2 Gefahren durch biologische Stoffe9.4.3 Gefahren durch chemische Stoffe9.4.4 Gefahren durch Elektrizität9.4.5 Gefahren der Schwerindustrie (Stahl)9.4.6 Gefahren in der Automobilindustrie9.4.7 Gefahren auf Flughäfen9.4.8 Weitere Industriezweige

10 Sicherheitskonzept der Gefahrenabwehr10.1 Abwehrender Brandschutz

10.1.1 Organisationsstruktur/ Organigramm10.1.2 Anordnungs- bzw. Anerkennungsbescheid der Aufsichtsbehörde10.1.3 Werkfeuerwehr

10.1.3.1 Hauptberufliche Kräfte10.1.3.2 Nebenberufliche Kräfte

10.1.4 Personalanalyse

10.1.4.1 Stärke10.1.4.2 Ausbildung/ Qualifikation des Feuerwehrpersonals

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

24

10.1.5 Alarm- und Ausrückeordnung/ Standardeinsatzabwicklung

10.1.6 Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr (öffentliche Feuerwehr/ Werkfeuerwehr)10.1.7 Leitstelle10.1.8 Feuerwache(n)10.1.9 Technik

10.1.9.1 Fahrzeugtechnik10.1.9.2 Gerätetechnik10.1.9.3 Schutzausrüstung10.1.9.4 Informationstechnik

10.1.10 Besondere Dienstleistungen

10.1.10.1 Brandsicherheitsdienst 10.1.10.2 TUIS 10.1.10.3 Besondere technische Hilfeleistungen10.1.10.4 Rettungsdienst10.1.10.5 Werkschutz

10.2 Feuerwehren in der Nachbarschaft

10.2.1 Berufsfeuerwehren10.2.2 Freiwillige Feuerwehren10.2.3 Werkfeuerwehren

10.3 Vorbeugender Brandschutz

10.3.1 Löschwasserversorgung10.3.2 Löschanlagen10.3.3 Gefahrenmeldeanlagen

10.3.3.1 Brandmeldeanlagen10.3.3.2 Gaswarnanlagen

10.3.4 Gebäudefunk10.3.5 Löschwasserrückhaltung10.3.6 Produktrückhaltung10.3.7 Gefahrenverhütungsschau10.3.8 Verfahren bei feuergefährlichen Arbeiten10.3.9 Brandschutzaufklärung/-unterweisung

11 Schutzzielplanung11.1 Bemessungsszenarien für die Gefahrenabwehr

11.1.1 Bemessungsszenario 1 und Bewertung (schwierigstes Personenrettungsrisiko)11.1.2 Bemessungsszenario 2 und Bewertung (schwierigstes branchenspezifisches Risiko,

z. B. Tanklagerbrand, Flugunfall, Freiwerden eines Störfallstoffes)11.1.3 Bemessungsszenario 3 und Bewertung (bei mehreren branchenspezifischen Risiken)

11.2 Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr

11.2.1 Hilfsfrist(en)

11.2.1.1 HBKG11.2.1.2 Muster-Industriebaurichtlinie (M IndBauRL)11.2.1.3 Branchenspezifische Hilfsfristen (z. B. ICAO Flughafen)

11.2.2 Schutzzieldefinition11.2.3 Notwendige Funktionsstärken11.2.3.1 Szenario 111.2.3.2 Szenario 211.2.3.3 Szenario 3 (optional bei größeren Werkfeuerwehren)

11.3 Erreichungsgrad und Bewertung

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

25

12 Beabsichtigte Standortentwicklung in den kommenden 5 Jahren12.1 Entwicklung der Infrastruktur

12.2 Entwicklung der Risiken

12.3 Anpassung der Gefahrenabwehr

13 Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerwehren im Land Hessen

Dieses Dokument beinhaltet Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens und darf nicht veröffentlicht werden. Nur für den Dienstgebrauch!

Hinweis: Die Erstellung und Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für Werkfeuerweh-ren dient vorrangig der Eigenkontrolle durch die Verpflichtung zur systematischen Erfassung der für die aktuelle und mittelfristige Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes erforderlichen Daten, Angaben und Informationen. Diese dient zugleich der Arbeitserleichterung der Aufsichtsbehörden im Sinne des § 14 Abs. 1 HBKG und stellt für sie eine Entscheidungsgrundlage dar, ohne jedoch die darin enthaltenen Aussagen und Festlegungen akzeptieren zu müssen.

Aufgestellt: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport – Abt. V Brand- und Katastrophenschutz, Verteidi-gungswesen, Krisenmanagement – in Zusammenarbeit mit dem Werkfeuerwehrverband Hessen e.V. sowie unter Beteiligung der Regierungspräsidien

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

26

Anhang 3

Begleitende Regelwerke

ISO 31000 Risk management – Principles and guidelines

Grundsätze der ISO 31000 Die internationale Norm ISO 31000 erkennt die Vielfalt des Ursprungs, des Niveaus und der Kom-plexität von Risiken an und bietet generische Leit-linien für die Grundsätze und die Einführung des Risikomanagements.

Riskomanagement kann im gesamten Unterneh-men umgesetzt werden, bereichsübergreifend zu jeder Zeit, sowie für bestimmte Funktionen und Aktivitäten.

RisikomanagementprozessDer Risikomanagementprozess folgt dem folgenden Ablauf:

1. Ermittlung des Kontext (Umfeldanalyse)

2. Risikobeurteilung

2.1 Risikoidentifikation

2.2 Risikoanalyse

2.3 Risikobewertung

3. Risikobewältigung

4. Risikoüberwachung

Ermittlung des Kontexts (Umfeldanalyse)In diesem Schritt soll ein Überblick über das un-ternehmerische Umfeld gewonnen werden. Es werden interne und externe Faktoren ermittelt, die beim Management von Risiken von Bedeutung sind. Hierzu zählen unter anderem Standortbedin-gungen, wie z. B. die Löschwasserversorgung, den Standort umgebende Nachbarschaft wie Wohn, In-dustrie oder Naturschutzgebiete.

RisikoidentifikationDie Risikoidentifikation beschreibt die Suche nach den unternehmerischen Risiken. Man erfasst die vorhandenen Risiken und versucht zukünftig po-tentielle Ereignisse zu ermitteln, die zu Zielab-weichungen führen können. Mögliche Sachrisiken können z. B. Feuer, Rauch oder Blitzeinschlag sein.

RisikoanalyseUnter der Risikoanalyse werden die systematische Ermittlung der Ursachen eines Risikos, sowie die

Analyse seiner Auswirkungen verstanden. Nach-dem die möglichen Risiken identifiziert wurden, sollte man sich unter anderem folgende Fragen stellen: welche Faktoren führen zum Risiko und welche fördern oder vermindern deren Auswir-kung? Zu welchen Ereignissen (Szenarien) kann das jeweilige Risiko führen und wie werden andere Risiken dadurch beeinflusst? So kann ein Brand aus einem Kurzschluss (Ursache) entstanden sein, sich ausbreiten und zu einem Sachschaden führen. Dieser Sachschaden kann dann zu einer Betriebs-sunterbrechung führen.

RisikobewertungMit den Erkenntnissen aus der Risikoanalyse kann man anschließend eine Bewertung der identifi-zierten Risiken vornehmen. Durch die Risikobe-wertung findet eine Beurteilung statt, welches Ausmaß die Auswirkungen haben können und in welchem Grad sie zu einer Abweichung der Unter-nehmensziele führen. Ein Risiko kann z. B. nach Ausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert werden und mit der ermittelten Kennzahl zur bes-seren Anschaulichkeit in eine Risikomatrix einge-tragen werden.

RisikobewältigungUm die Risikosituation eines Unternehmens zu verbessern, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Risiken können vermieden, vermin-dert, sowie ganz oder teilweise auf Dritte übertra-gen werden (z. B. über Versicherungen). Gezielte Verbesserungen lassen sich durch technische oder organisatorische Maßnahmen erreichen. Mögliche Brandschutzmaßnahmen können z. B. ein Rauch-verbot oder automatische Löschanlagen sein.

Ermittlung des Kontext

Kommuni-kation und Rücksprache

Risikoüber-wachung und-überprüfung

Risikobe urteilung

Risikoidentifizierung

Risikoanalyse

Risikobewertung

Risikosteuerung und -bewältigung

Bild: Risikomanagementprozess (vgl. IS0 31000)

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

27

RisikoüberwachungDie Durchführung der Maßnahmen zur Risikobe-wältigung, sowie die Veränderung von Risikofak-toren sollte anschließend überwacht und kontrol-liert werden, um eine erfolgreiche Risikoverbesse-rung zu gewährleisten.

Daher sollten die Brandrisiken auf Veränderungen und die Brandschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit überwacht und kontrolliert werden.

Rahmenbedingungen Das Risikomanagement sollte innerhalb bestimm-ter Rahmenbedingungen (Framework) im Un-ternehmen eingeführt werden. Diese sollten die Grundlagen und organisatorischen Vorkehrungen liefern, auf denen das Risikomanagement im ge-samten Unternehmen aufgebaut werden kann.

Das Framework unterstützt ein Unternehmen da-bei, seine Risiken effektiv zu managen. Insbeson-dere durch die Implementierung des Risikoma-nagementprozess auf verschiedenen Ebenen im Unternehmen.

Das Framework sollte dafür sorgen, dass Risiko-informationen die sich aus dem Risikomanage-mentprozessen ergeben, angemessen berichtet und verwendet werden. Nur so können sie als Grundlage für die Entscheidungsfindung und ver-antwortungsvolles Handeln dienen.

ISO 14000 ff (Umweltmanagement bei Produkti-onsprozessen und Dienstleistungen)Die Umweltnorm ISO 14000 bezieht sich auf die mit Produktionsprozessen und Dienstleistungen verbundenen Fragen des Umweltmanagements. Hierunter sind die Identifikation und Kontrolle der Auswirkungen auf die Umwelt, die Verbesserung der Umweltverträglichkeit sowie die Systematik der Umweltzielsetzung zu verstehen. Es wird dies-bezüglich kein Stufensystem vorgegeben, sondern ein ganzheitliches und strategisches Rahmenwerk angestrebt, ein Umweltmanagementsystem, Envi-ronment Management System.

OHSAS 18001 (Arbeitsschutzmanagementsy-steme)Die Ohsas 18001 “Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme” ist eine Norm, mit deren Hilfe Managementsysteme bewertet und zerti-fiziert werden können. Sie ist mit der ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) und ISO 14001 (Umweltmagementsysteme) vereinbar, um die Integration von Qualitäts- Umwelt - und Gesund-heitsschuztmanagementsysteme für die Organisa-tionen zu erleichtern.

EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme)EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Pro-dukte und Dienstleistungen bereitstellen zu kön-nen, welche die Kundenerwartungen sowie allfäl-lige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Ver-besserungsprozess unterliegen.

Auftrag und Verpflichtung

Kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen

Einführung des Risikomanagement

Einführung der Rahmen- bedingungen um Risiken zu managen

Einführung des Risiko- managementprozess

Überprüfung und Überwachungder Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen festlegen, um Risiken zu managen

Verständnis über die Organisation und ihren Kontext

Risikomanagementpolitik Integration in organisatorische

Prozesse Verantwortlichkeit Ressourcen Interne Kommunikation und

Dokumentation aufbauen Externe Kommunikation und

Dokumentation aufbauen

Bild: Framework (vgl. IS0 31000)

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

28

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen GefahrenabwehrmanagementsVdS 2034 : 2014-02 (02)

29

Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements VdS 2034 : 2014-02 (02)

30

Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.