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Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept »Zukunftsfähige Innenstadt Datteln« Stand: 6. Januar 2016

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Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept

»Zukunftsfähige Innenstadt Datteln« Stand: 6. Januar 2016

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IMPRESSUMStadt DattelnFB 6 - Stadtplanung, Bauordnung und LiegenschaftenGenthiner Straße 845711 Datteln

Karl-Heinz MarscheiderTel.: 02 36 3 - 107 [email protected] www.datteln.de

DokumentationNorbert Post • Hartmut WeltersArchitekten & Stadtplaner GmbHArndtstraße 3744135 DortmundTel.: 02 31 - 47 73 48-60www.post-welters.de

Dokumentation - Redaktion, Layout und SatzLutz Meyer zum Alten Borgloh, Joachim Sterl

Fotonachweis (soweit nicht anders angegeben): Post • Welters, Architekten & Stadtplaner GmbHStadt Datteln

Datteln/Dortmund, Januar 2016

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INHALT1. Einleitung/Aufgabenbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.1 Aufgabenbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.2 Beteiligungsverfahren 2016 und bürgerschaftliche Mitwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

2. Einordnung in die Gesamtstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2.1 Demographische Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.2 Wohnungsmarkt und Einkommenssituation der Bevölkerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .112.3 Wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122.4 Leitziele der Stadtentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .152.5 Wichtige Planungen auf Ebene der Gesamtstadt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

2.5.1 Neuaufstelung des Flächennutzungsplanes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.5.2 Vorgaben aus dem Innenstadtkonzept Datteln 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202.5.3 Schulische Bildung und Erwachsenenbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .212.5.4 VerbesserungderWirtschaftsstrukturdurchBestandspflegesowiedieAnsiedlungneuerBe-

triebe und die Schaffung von Arbeitsplätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222.5.5 Klimaschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222.5.6 Städtebau und Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222.5.7 Wohnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232.5.8 Erschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .242.5.9 Grün-undFreiflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252.5.10 Einzelhandel, Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt sowie Sicherung

der Nahversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

3. Abgrenzung und Beschreibung des Handlungskonzeptes Innenstadt . . . . . . . . . . . . . . 26

3.1 Grundsätze der Abgrenzung, Beschreibung und Begründung der Abgrenzung . . . . . . . . . . . . 263.2 Öffentliche Einrichtungen in den Quartieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353.3 Grün-undFreiflächenindenQuartieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363.4 Erschließung der Innenstadt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 383.5 Demographische Entwicklung und Soziale Indikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

4. Stärken und Schwächen/Funktionsstörungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

5. Handlungsfelder und Entwicklungsziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

5.1 Handlungsfelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465.2 Zielsetzung für die Quartiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51

6. Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

6.1 Maßnahmensteckbriefe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

6.1.1 Maßnahmen in 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 566.1.2 Projektvorschläge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 706.1.3 Weitere Ansätze/Ideen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81

7. Umsetzung und Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

7.1 Umsetzungsprozess und Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 827.2 Ausblick auf das Verfahren in 2016 (Aktiviernede Beteiligung der Öffentlichkeit. . . . . . . . . . . . 84

8. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86

9. Finanzierung und Zeitplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

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Inhalt

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1. EINLEITUNG/AUFGABENBESCHREIBUNG1.1 Aufgabenbeschreibung

Alle Ziele, Aufgaben und Maßnahmen der Stadtentwicklung zugunsten der Dattelner Innenstadt waren in der Vergangenheit in erster Linie auf die Erhal-tung und den Ausbau als Einzelhandelsstandort konzentriert. Erst langsam wurde deutlich, dass eine weitgehende Konzentration auf die Erhaltung und Entwicklung des Einzelhandels als isolierte Fachplanung allein nicht zielführend war, sondern der Blick für eine zukunftsfähige Erhaltungs- und Entwicklungs-strategie der Dattelner Innenstadt umfassend auf alle ihre Funktionen in einer integrierenden Zusammenschau gerichtet werden musste.

Einen ersten Ansatz für eine integrierte Gesamtbetrachtung stellte im letzten Jahrzehnt das »Innenstadtkonzept Datteln 2005« dar, das gemeinsam mit ei-ner Vielzahl von Akteuren aus den Gruppen der Grundstückseigentümer und der Einzelhändler, aber auch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit Unterstützung von drei Büros in einem kooperativen Verfahren erarbeitet wurde.

Auf der Grundlage des Konzeptes wurden bereits einzelne Maßnahmen umge-setzt und flankierend der »Zentrale Versorgungsbereich Innenstadt« als Stadt-entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch festgelegt. Ebenso wurde zur Erhaltung und Entwicklung des Nutzungsmixes ein Vergnügungs-stättenkonzept erarbeitet und anschließend als Stadtentwicklungskonzept fest-gelegt.

Einen größeren Raum nahm im Hinblick auf die demografische Entwicklung und dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach kurzen Wegen in einer kompakten Stadt auch die Entwicklung des innerstädtischen Wohnungsbaus in der Vergangenheit ein, indem neue Wohnungen auf Brachflächen oder auf den Grundstücken nicht mehr benötigter öffentlicher Dienstleistungseinrichtungen von privaten Bauherren errichtet wurden.

Nunmehr macht das Land Nordrhein-Westfalen den Städten über die Bezirks-regierungen ein umfassendes Angebot an Zuwendungen. Dieses bezieht sich zum Einen wie bisher auf die Städtebauförderungsrichtlinien 2008. Zum An-deren erfolgt eine Förderung mit Zuwendungen aus Mitteln des europäischen Struktur- und Investitionsfonds (im Rahmen des Aufrufs zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Stadtquartieren und Ortsteilen sowie zur Be-kämpfung von Armut und Ausgrenzung der Operationellen Programme des EFRE, des ELER und des ESF).

Die zentrale Voraussetzung für eine Förderung ist die Erarbeitung und Vorlage eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes, das die Funktionen des Gebietes beschreibt, Stärken und Schwächen des Gebietes analysiert, Ent-wicklungsziele formuliert sowie daraus Maßnahmen unter stetiger Beteiligung der betroffenen lokalen Akteure ableitet.

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Plangebietsabgrenzung

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1.2 Beteiligungsverfahren 2016 und bürgerschaftliche Mitwirkung

Die Bürgerschaft und die Stadt Datteln verfügen bereits über erste Erfahrungen mit integrierten Stadtumbau- und Stadtentwicklungsprozessen.

An dem in einem kooperativen Werkstattverfahren mit Vertretern der Bürger-schaft, der Einzelhändler, der Banken und Sparkassen sowie zahlreicher Ver-bände bis zum Jahr 2005 erarbeiteten Innenstadtkonzept Datteln 2005 haben in den Sitzungen und Workshops eine Vielzahl von Interessenten mit großem Engagement teilgenommen.

Begleitet wurde dieser Prozess von den drei Planungs-, Beratungs- und Archi-tekturbüros FSW Düsseldorf GmbH, Karin Meyer Architektur + Städtebau sowie ECON CONSULT. Alle Beteiligten haben eine Vielzahl eigener Ideen, Vorstel-lungen und Lösungsvorschläge eingebracht und sich anschließend an der kon-zeptionellen Programmgestaltung und teilweise an der Umsetzung beteiligt.

Zum Bedauern aller Beteiligten engten die zunehmenden haushaltswirt-schaftlichen Belastungen des städtischen Haushaltes die Spielräume für eine Umsetzung des Innenstadtkonzeptes bis auf nahezu Null ein. Dennoch stand selbstverständlich die städtebauliche Entwicklung in der Innenstadt wegen des großen bürgerschaftlichen Engagements nicht still, weil es gemeinschaftlich mit dem aus den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern gebildeten Arbeitskreis gelang, mit nur kleinen Beträgen aus städtischen Haushaltsmitteln die im Kon-zept enthaltenen »Kleinen Plätze« entlang der Fußgängerzone Hohe Straße mit Sitzmöglichkeiten, Beleuchtungsobjekten und Baumpflanzungen sowie kleinen Pflasterflächen anzulegen, die zu einer Aufwertung dieses zentralen Bereiches der Innenstadt beigetragen haben.

Ausschnitt Titelbild Innenstadtkonzept Datteln 2005

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Auf diesen Erfahrungen soll in den Beteiligungsverfahren 2016 aufgebaut wer-den. Die Beteiligungsverfahren gliedern sich in die stadtinternen Beteiligungen einerseits und die bürgerschaftliche Mitwirkung andererseits.Der interne Erar-beitungs- und Beteiligungsprozess erhält den folgenden Aufbau:

Das Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines integrierten gebiets-bezogenen Handlungskonzeptes für die Innenstadt Dattelns und die angren-zenden Bereiche ist in einer internen Arbeitsgruppe entwickelt worden. Wegen des engen Zeitrahmens wurde bisher ein erster Bericht nur im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Bauen und Verkehr abgegeben. Die Beteiligung des Schul- und Kulturausschusses sowie der beiden Beiräte soll in deren ersten Sit-zungen im ersten Quartal 2016 vorgenommen werden.

Die frühzeitige Beteiligung des Rates erfolgte bereits Ende 2015 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den städtischen Haushalt 2016, um rechtzeitig die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der in 2016 ge-planten Maßnahmen finanziell abzusichern.

Für die bürgerschaftliche Mitwirkung soll der o. g. Arbeitskreis Anfang des Jah-res im ersten Quartal 2016 neu gegründet und um Mitglieder aus dem Seni-orenbeirat und Integrationsrat bzw. um aus diesen Beiräten vorgeschlagene Teilnehmer ergänzt werden, um so die Belange der Senioren sowie der auslän-dischen Mitbürger, aber auch von Flüchtlingen besser bei der Entwicklung und Konkretisierung der Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Eine weitere Identifizierung von Akteuren und ihre Beteiligung ist im Prozess der Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz vorgesehen, der eng mit der Umsetzung erster Maßnahmen in 2016 sowie der weiteren Konkretisierung des Handlungskonzeptes verzahnt wird.

Ablauf Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess

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Haushaltsmitteln die im Konzept enthaltenen „Kleinen Plätze“ entlang der Fußgängerzone Hohe Straße mit Sitzmöglichkeiten, Beleuchtungsobjekten und Baumpflanzungen sowie kleinen Pflasterflächen anzulegen, die zu einer Aufwertung dieses zentralen Bereiches der Innenstadt beigetragen haben. Auf diesen Erfahrungen soll in den Beteiligungsverfahren 2016 aufgebaut werden. Die Beteiligungsverfahren gliedern sich in die stadtinternen Beteiligungen einerseits und die bürgerschaftliche Mitwirkung andererseits. Der interne Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess erhält den folgenden Aufbau:

Das Konzept für dien Erarbeitung und Umsetzung eines integrierten gebietsbezogenen Handlungskonzeptes für die Innenstadt Dattelns und die angrenzenden Bereiche ist in einer internen Arbeitsgruppe entwickelt worden. Wegen des engen Zeitrahmens wurde bisher ein erster Bericht nur im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt Bauen und Verkehr abgegeben. Die Beteiligung des Schul- und Kulturausschusses sowie der beiden Beiräte soll in deren ersten Sitzungen im ersten Quartal 2016 vorgenommen werden. Die frühzeitige Beteiligung des Rates erfolgte bereits ende 2015 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den städtischen Haushalt 2016, um rechtzeitig die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der in 2016 geplanten Maßnahmen finanziell abzusichern.

Steuergruppe"Verwaltungsvorstand"

Vertreter"der"Fachbereiche"5"9"8"

Berichterstattung"und"Beschlussfassung"in"den"Fachausschüssen"und"Beiräten"sowie"im"Rat"

Ausschuss"für"Stadtentwicklung,"Umwelt,"Bauen"und"Verkehr"

Schul9""und""

Kulturausschuss"

Seniorenbeirat" Integrationsrat"

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Rat"

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2. EINORDNUNG IN DIE GESAMTSTADT 2.1 Demographische Entwicklung

Vor einer räumlich differenzierten, auf das Gebiet des Handlungskonzeptes bezogenen Betrachtung von Funktionen, Stärken und Schwächen sollen hier die Entwicklungen von Bevölkerung und Wirtschaft für die gesamte Stadt kurz dargestellt und beschrieben werden. Deren Analyse in der Vergangenheit und deren Prognose für die Zukunft ist Grundlage für die Identifikation zentraler Handlungsfelder für die künftige Stadtentwicklungspolitik in Datteln. Eine Aus-wertung ermöglicht aber ebenfalls die Ableitung wesentlicher Handlungsbe-darfe in den einzelnen Quartieren.

Die Bevölkerungsentwicklung seit 1977 unterlag insgesamt nur minimalen Schwankungen. Bis zum Jahr 1996 verlief diese Entwicklung aufgrund verän-derter politischer Rahmenbedingungen in Osteuropa und Deutschland konti-nuierlich positiv. Nach dem Höhepunkt im Jahr 1996 mit 37.786 Einwohnern ist die Einwohnerzahl seitdem kontinuierlich auf 34.351 Einwohner im Jahr 2014 (jeweils zum 31.12.) gefallen (Rückgang um 9 % = 137 EW/a).

Die natürliche Bevölkerungsentwicklung (Differenz zwischen Geburten- und Sterberate) lag von 1977 bis zum Jahr 2000 mit leichten Schwankungen immer im positiven Bereich. Ab dem Jahr 2001 verläuft der Saldo kontinuierlich aus-schließlich im negativen Bereich.

Mehr noch als der natürliche Bevölkerungssaldo bestimmt der Wanderungssal-do (Differenz zwischen Zu- und Fortzügen) die künftige Gesamteinwohnerzahl einer Stadt. Im Vergleich zur natürlichen Bevölkerungsentwicklung verliefen

Natürliche Bevölkerungsentwicklung

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Wanderungsbewegungen

die Wanderungsbewegungen bereits in den 1980er Jahren im negativen Be-reich. Mit der Öffnung Osteuropas Ende der 1980er Jahre erreichte der Wan-derungssaldo im positiven Bereich seinen Höhepunkt. Danach nahm der Wan-derungssaldo mit zahlreichen Schwankungen bis 2008 wieder ab. Seit 2009 ist der Wanderungssaldo wieder in den positiven Bereich geschwenkt. Dies ist teilweise auf die Entwicklung neuer Baugebiete zurückzuführen und aus dem daraus folgenden Zuzug zu erklären.

Der rückläufige Trend der natürlichen Bevölkerungsentwicklung kann derzeit nicht mehr durch Wanderungsgewinne ausgeglichen werden, trotz zuletzt er-höhter Zuwanderung aus dem Ausland sowie der natürlichen Bevölkerungs-entwicklung. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Zuwanderung auch die demographische Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Ruhr (positiv) be-einflussen wird. Prognosen in Bezug auf die Auswirkungen gerade von kleine-ren Städten wie Datteln liegen aber derzeit nicht vor.

Die Gesamtentwicklung der Bevölkerung bis zum Planungshorizont des in der Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes zeigt das Diagramm auf der folgenden Seite (Daten von IT.NRW). Zwischen 2013 und 2030 wird gemäß dieser Prognose die Gesamtzahl der Dattelner Bevölkerung auf 31.467 Einwohner zurückgehen. Die hier zugrunde liegenden Berechnungen berück-sichtigen die aktuellen Daten zur Zuwanderung aus dem Ausland aber noch nicht. Diese sowie die aktuellen Daten zur natürlichen Bevölkerungsentwick-lung ist Bestandteil einer neuen Bevölkerungsprognose von IT.NRW auf Basis

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der Bevölkerungsdaten von 2014, die bis 2040 einen Bevölkerungsrückgang auf 28.907 Einwohner prognostiziert (die Ergebnisse für einzelne Gemeinden sind nach Auskunft von IT.NRW vor dem Hintergrund der dort existierenden spezifischen Gegebenheiten, wie z.B. Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewer-ber und den damit in Zusammenhang stehenden Wanderungsbewegungen mit Bedacht zu interpretieren).

Von größerer Relevanz für die zukünftigen Schwerpunkte der Stadtentwick-lungspolitik ist die Altersstruktur, d. h. die künftige Zusammensetzung der Be-völkerung, da sich daraus z.B. der Bedarf an seniorengerechtem Wohnungsbau herleiten lässt.

Insgesamt wirken sich die demografischen Veränderungen, d.h. der Rückgang und die Strukturverschiebungen innerhalb der Bevölkerung insbesondere auf die öffentlichen Finanzen, die Nahversorgung, den Wohnungsmarkt einschließ-lich seniorengerechtem Wohnungsbau und des Bedarfs an Seniorenheimen, die Einrichtungen für den Gemeinbedarf sowie die technische Infrastruktur aus.

Bevölkerungsentwicklung/-prognose IT.NRW

Veränderung der Altersstruktur (in Prozent)

2013: 34.332 EW 2030: 31.467 EW

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2.2 Wohnungsmarkt und Einkommenssituation der Bevölkerung

Die Wohnungsversorgung der Dattelner Bevölkerung liegt bei einem Vergleich mit den übrigen Städten im Kreis Recklinghausen eher im durchschnittlichen Bereich. In 7.397 Gebäuden stehen der Bevölkerung insgesamt 17.047 Woh-nungen zur Verfügung. Darin beläuft sich die durchschnittliche Wohnfläche auf 84 qm. Dabei stehen einer Person im Durchschnitt 40 qm zur Verfügung, was wiederum im mittleren Bereich der Spanne von 36 qm – 43 qm aller Städte im Kreis Recklinghausen liegt.

Das verfügbare Einkommen der Dattelner Bevölkerung liegt, wie es das nach-stehende Diagramm zeigt, deutlich unter dem Landesdurchschnitt in Nordrhein- Westfalen und noch deutlicher unter dem Durchschnitt des Typs »Kleine Mit-telstadt«.

Hinsichtlich des verfügbaren Einkommens gibt es erhebliche Unterschiede zwi-schen Datteln, der Region, dem Land und den Städten gleichen Typs. Wäh-rend jeder Dattelner Einwohner 2011 durchschnittlich über ein Einkommen von 18.017 € verfügte, lagen diese Einkommen im Kreis Recklinghausen bei 18.397 €, im Regierungsbezirk Münster bei 19.124 €, im Land Nordrhein-West-falen bei 20.056 € sowie bei den Mittelstädten gleichen Typs sogar bei 20.798 € und damit um mehr als 2.500 € höher.

Nach aktuellen Zahlen waren in Datteln im März 2015 2.079 Menschen arbeitslos gemeldet. Das entsprach einer Arbeitslosenquote von 11,6 %. Mit dieser Quote liegt Datteln etwa im Durchschnitt des Emscher-Lippe-Raumes und des gesamten Ruhrgebietes. Höhere Arbeitslosenquoten weisen nur die größeren Städte Glad-beck, Herten, Marl und Recklinghausen auf. Nur geringfügig günstiger stellt sich die Arbeitslosigkeit in den Nachbarstädten Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel dar. Einen kleinen Lichtblick stellt zumindest der stärkere Rückgang der Arbeitslo-sigkeit im Jahresvergleich um – 180 Arbeitssuchende (- 0,8%) dar.

 

Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in EUR je Einwohner 2006 - 2011

Stadt Datteln Nordrhein-Westfalen Typ: kleine Mittelstadt

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2.3 Wirtschaftliche Entwicklung

Aufgrund seiner Lage am Nordrand des Ruhrgebietes im Übergang zum Mün-sterland, des Zugangs zum westdeutschen Kanalnetz an Europas größtem Kanalknotenpunkt sowie der Anbindung an die BAB 2 als europäischer Ver-kehrsachse ist Datteln verkehrlich mit allen wichtigen Wirtschaftsgebieten Deutschlands und Europas verbunden. Zusammen mit der geplanten weiteren gewerblich-industriellen Flächenentwicklung bieten sich somit gute Voraus- setzungen für die Ansiedlung neuer, auch international agierender Unterneh-men.

Das ausgedehnte Netz der Gewässer und Wasserstraßen sowie die Lage am Südrand des Naturparks Hohe Mark mit den Waldflächen der Haard bieten au-ßerdem ein attraktives Potenzial für die Freizeitwirtschaft.

Neben der Zinkverarbeitung sind die baunahe Industrie, das baunahe Hand-werk sowie die Energie- und Umwelttechnik in Datteln auch in den Bereichen Bauchemie und Kunststoffe für die Bauwirtschaft und sonstige innovative Ge-bäudetechniken stark vertreten. Damit stellt sich Datteln für diese Branchen als Kompetenzstandort dar.

Gleiches gilt für die Gesundheitswirtschaft. Die beiden Kliniken St.-Vincenz-Krankenhaus und Vestische Kinder- und Jugendklinik haben sich dabei in der Zwischenzeit zum größten Arbeitgeber am Ort entwickelt.

Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen ist in der Stadt Dat-teln seit 1995 von 9.853 auf 8.513 im Jahr 2013 gefallen (jeweils zum 30.06.). Bis zum Jahr 2006 war ein deutlicher Rückgang der Beschäftigten auf 8.378 zu verzeichnen, was auf die allgemeinen strukturellen Entwicklungen, aber auch die konjunkturellen Schwankungen zurückzuführen war. Für den 30. Juni 2014 weist die Statistik von IT.NRW 8.792 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus.

In den Jahren 2007/2008 ist die Anzahl der Beschäftigten kurzfristig wieder leicht angestiegen. Durch die Schließung der Firma Ruhr-Zink Ende des Jahres 2008 ist ein weiterer leichter Rückgang zu verzeichnen gewesen. Von 2011 bis 2013 gab es noch einmal einen starken Rückgang um 443 Beschäftigte.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1985 - 2013 am Arbeitsort

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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 1985 - 2013 am Arbeitsort

Das unten aufgeführte Diagramm zeigt, dass die Abnahme der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten im Zeitraum 2008 bis 2013 im Ergebnis auf den Rückgang der Anteile des produzierenden Gewerbes zurückzuführen war. Der tertiäre Sektor war hingegen bereits 2008 sehr stark vertreten und die Zahl der Beschäftigten ist bis 2013 noch einmal angestiegen. Die Zunahme des tertiären Sektors ist unter anderem auch auf die Stärkung Dattelns als Freizeit- und Erho-lungsort zurückzuführen.

Die Anzahl der Beschäftigten im Wirtschaftsbereich Land-, Forst- und Fischerei-wirtschaft ist im gleichen Zeitraum um rund 0,1 % angestiegen:

2008 2013

Land- und Forstwirt-schaft, Fischerei:

0,8 % 0,9 %

Produzierendes Gewerbe:

27,6 % 23,4 %

Handel, Gastgewer-be, und Verkehr:

19,7 % 22,0 %

Sonstige Dienst-leistungen:

51,8 % 53,8 %

Mit den Instrumenten und Mitteln von Wirtschaftsförderung und Stadtplanung bemüht sich die Stadt um die Erhaltung und Entwicklung innerstädtischer In-dustrie- und Gewerbestandorte mit besonderem Schwerpunkt auf Standorte und Baugebiete für kleine und mittlere Handwerks- und Gewerbebetriebe in zukunftsfähigen Branchen.

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In den letzten drei Jahrzehnten lag dabei der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Brachflächen, von denen der Bergbau über 70 ha in innerstädtischer Lage in Datteln hinterlassen hatte.

Im Hinblick auf eine zukunftsfähige lokale Wirtschaftsstruktur geht es auf der Grundlage einer Analyse der historischen Entwicklung schon lange nicht mehr nur um eine vorrangige Entwicklung neuer Baugebiete für eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik. Vielmehr müssen alle Branchen, alle Standorte und insbe-sondere auch die sog. »alten« Gewerbegebiete in den Blick genommen werden, um hier gemeinsam mit den Eigentümern neue Lösungen für deren Grund-stücke und den aufstehenden ehemaligen Betriebsgebäuden zu finden.

Im Hinblick auf die Entwicklung in den Quartieren müssen insbesondere auch diejenigen Baugebiete der Baunutzungsverordnung in den Blick genommen werden, in denen Betriebe, aber auch Freie Berufe in unterschiedlicher Ausprä-gung zulässig sein können und dafür der Beratung bedürfen.

Arbeitslosigkeit im Vergleich (März 2015)

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2.4 Leitziele der Stadtentwicklung

Die Stadt Datteln stellt derzeit ihren Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu auf und richtet sich an neuen zeitgemäßen und zukunftsfä-higen Zielen der Stadtentwicklung aus. In der ersten Phase des zweistufigen Verfahrens wurde in 2010 ein sogenanntes Städtebauliches Handlungskonzept »Gesamtleitbild 2025« erarbeitet, das mit allen Beteiligten und der breiten Öf-fentlichkeit erörtert wurde. Hier enthalten ist das folgende Leitbild für die ge-samtstädtische Entwicklung:

»Erhalt und Weiterentwicklung der Stadt Datteln als Gewerbe- und Industrie-standort sowie als attraktiver Wohnstandort«

Zur Erläuterung wird ausgeführt, dass sich die Stadt sowohl als Gewerbe- und Industriestandort als auch als attraktiver Wohnstandort versteht. Das zukünftige Planungsleitbild der Stadt Datteln setzt entsprechend auf eine ausgewogene Stadtentwicklungsstrategie. Diese Strategie baut einerseits auf der vorhandenen Industrie- und Gewerbestruktur in allen Teilen des Stadtgebietes auf, entwickelt sie im Hinblick auf die Ansiedlung innovativer, zukunftsfähiger und nachhaltig wirtschaftender Branchen weiter und stärkt gleichzeitig nachhaltig die Wohn-qualität in allen Quartieren Dattelns.

Das Leitbild soll kleinräumig auf den Handlungsraum des gebietsbezogenen Handlungskonzeptes bezogen werden. Planungsaufgaben wie z.B. die Ent-schärfung von Gemengelagen, die sich großflächig im Süden des Stadtgebietes im Zusammenhang mit Ansiedlungen aus den 1960er Jahren stellen, sollen mittelfristig und kleinräumig ebenfalls im Norden und Osten des Handlungs-raumes gelöst werden.

Das Konzept wird zudem durch die sieben folgenden Leitsätze (Unterziele der Stadtentwicklung) konkretisiert:

1. Anpassungsstrategien an die Veränderungen in der demografischen Ent-wicklung durch kontinuierlichen Stadtumbau

Im Hinblick auf die prognostizierte demografische Entwicklung sind Teilziele, Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, mit denen eine Anpassung des Wohngebäudebestands und der Gemeinbedarfseinrichtungen an die sich aus den Veränderungen der Bevölkerungszahl sowie der Verschiebungen der Alters-struktur ergebenden quantitativen und qualitativen Bedarfe gefördert werden kann. Neben dieser zentralen Aufgabe von Stadt und privaten Gebäude- und Wohnungseigentümern ist gleichzeitig mit Hilfe kleinerer Wohnungsbaupro-jekte auch einem weiterhin bestehenden Bedarf an Neubauwohnungen für un-terschiedliche Zielgruppen gerecht zu werden. Zur Anpassung des Wohnungs-bestandes ist aber auch davon auszugehen, dass in Teilen des Stadtgebietes zukünftig nicht mehr bedarfsgerechter und nicht erneuerbarer Wohnraum zurückgebaut werden muss. Mit den Neubaumaßnahmen darf dieser Prozess allerdings nicht verstärkt werden.

Eine weitere Aufgabe ist die Anpassung des Wohnungsbestandes an die An-forderungen des Klimaschutzes hinsichtlich Vermeidung von CO2-Emissionen durch effizientere Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen und einer För-derung des Einsatzes erneuerbarer Energien. Hier gilt es eine Gratwanderung zwischen der Fähigkeit der Hauseigentümer, das dafür erforderliche Kapital auf-zubringen und der Mietzahlungsfähigkeit der Mieter zu bestehen.

Anpassungsstrategien sind ebenfalls für die Ver- und Entsorgungsstrukturen so-wie das Mobilitätssystem zu entwickeln.

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2. Erhaltung von Arbeitsplätzen und Entwicklung von Flächen für die Ansied-lung neuer zukunftssicherer Arbeitsplätze in einem breiten Branchenspek-trum

Zur Erläuterung wird im Handlungskonzept ausgeführt, dass sich Datteln als Arbeitsort in einem durch besondere Freiraumqualitäten geprägten stadträum-lichen Umfeld begreift. Mit dem Flächenangebot in Gewerbe- und Industriege-bieten sollen differenzierte Standortangebote für bereits ansässige Betriebe und für anzusiedelnde Betriebe aus zukunftsorientierten Branchen mit Flächenbe-darfen zwischen kleineren Grundstücken von 1.000 qm bis zu Flächen von 10 ha und mehr geschaffen werden.

Bei der Schwerpunktsetzung der Ansiedlungsbemühungen auf zukunftsorien-tierte Branchen werden selbstverständlich die bereits ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie die großen Einrichtungen des Gesundheitswesens mit ihrem Erweiterungs- und Anpassungsbereich besonders berücksichtigt.

Im Hinblick auf den durch die demografische Entwicklung bedingten zuneh-menden Fachkräftemangel gilt es, die Bildungseinrichtungen hinsichtlich rück-läufiger Schülerzahlen anzupassen, aber dabei zukunftsfähig umzugestalten und das städtische Lebens- und Wohnumfeld zu erhalten und im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen aufzuwerten.

3. Stärkung des Handels im zentralen Versorgungsbereich und dezentrale Stärkung der wohnungsnahen Nahversorgung

Im Städtebaulichen Handlungskonzept wird dazu erläutert, dass der großflä-chige Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten im festgelegten zen-tralen Versorgungsbereich konzentriert werden soll. Die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs soll hingegen dezentral, d.h. möglichst woh-nungsnah erfolgen, um die Erreichbarkeit für eine älter werdende Bevölkerung in einer Stadt der kurzen Wege zu sichern.

4. Stärkung der umweltschonenden Verkehrsmittel Fuß-, Rad- und öffent-licher Nahverkehr in der Stadt und Verlagerung von Durchgangsverkehren auf leistungsfähige Ortsumgehungen

Die Vorstellungen für eine Anpassung der städtischen Verkehrssysteme an die Mobilitätsbedürfnisse einerseits sowie die Anforderungen an die Schonung von Ressourcen, den Schutz vor Verkehrslärm und verkehrsbedingten Luftschad-stoffemissionen sowie die Vermeidung von Störungen des Wohnumfeldes be-ruhen auf mehreren Säulen.

Durchgangsverkehre sollen außerhalb der Siedlungsbereiche auf leistungs-fähigen Umgehungsstraßen geführt werden, deren Planung und Bau seitens der Stadt nur indirekt beeinflussbar sind, da hier der Bund oder das Land Stra-ßenbaulastträger sind. Bei der Realisierung dieser Planungen bemüht sich die Stadt gemeinsam mit den Baulastträgern um eine Minimierung der verkehrsbe-dingten Belastungen auf den Zufahrtsstraßen.

Innerhalb des Siedlungsbereiches geht es um die Förderung der umweltscho-nenden Verkehre einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs durch die Siche-rung durchgängiger Fuß- und Radwege, die Schaffung sicherer Abstellanlagen für Fahrräder sowie ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Netz und den barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Der motorisierte Individualverkehr soll dabei auf zwei Wegen verträglicher mit dem Wohnen und den Ansprüchen der Wohnbevölke-rung an das Wohnumfeld gemacht werden, indem Tempo-30 Zonen oder ver-kehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden. Flankiert werden diese Maßnah-men durch eine abgestimmte, verträgliche Bewirtschaftung der vorhandenen Stellplatzanlagen in der Innenstadt.

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5. Anpassung der technischen Infrastruktur an neue Anforderungen und eine rückläufige Bevölkerungszahl

Im Handlungskonzept wird hier erläutert, dass die Stadt einen Anpassungsbe-darf an neue Anforderungen hinsichtlich der Erzeugung und Verwendung von Energie sieht und sich neben der Sicherung der konventionellen Energieerzeu-gung in einem neuen effizienten und hinsichtlich des Schadstoffausstoßes opti-mierten Kraftwerk die Förderung der Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien zum Ziel setzt.

Dazu soll im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen ein städtisches Klimaschutzkonzept aufgestellt werden, dessen Vorbereitung 2015/ 2016 mit einer Einstiegsberatung vorbereitet wird.

Bei der Neuausweisung neuer Baugebiete sind die Aspekte Nutzung vorhan-dener Infrastrukturen und Minimierung des Mehraufwands für die Ergänzung der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie des Straßen- und Wegenetzes zu be-achten.

Im Blickpunkt der Anpassungsmaßnahmen an den technischen Infrastrukturen stehen zukünftig insbesondere der Hochwasserschutz und das Risiko-Manage-ment bei Starkregenereignissen.

Die geplanten bzw. im Bau befindlichen Maßnahmen zur Entflechtung von Schmutz- und Regenwasser im Dattelner Mühlenbach sowie zur anschlie-ßenden Renaturierung dienen der Reinhaltung von Oberflächenwasser, dem Hochwasserschutz sowie der Erweiterung des innerstädtischen Fuß- und Rad-wegenetzes.

Bei diesen Anpassungsmaßnahmen ist auf eine möglichst barrierefreie Gestal-tung des Wohnumfeldes sowie insbesondere der öffentliche Straßen, Wege und Plätze zu achten. Für das Ausruhen soll an geeigneten Stellen der öffentliche Raum besser mit Bänken ausgestattet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Anforderungen der Zielgruppen Familien und Senioren häufig gleichen.

6. Flankierung einer ausgewogenen Stadtentwicklung durch Entwicklungs- und Anpassungsmaßnahmen der sozialen Infrastruktur

Dieser Leitsatz bezieht sich auf die Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe, die schulische Bildung sowie die Erwachsenenbildung, das Angebot an Senio-reneinrichtungen und die Ausstattung des Stadtgebietes mit Treffpunkten für Senioren im Stadtgebiet ergänzend zu den Angeboten der freien Träger.

An Krippen- und Kindergartenplätzen besteht weiterhin ein großer lokaler Bedarf, der durch den Aufenthalt von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in Datteln, wenn auch hinsichtlich seiner zahlenmäßigen und zeitlichen Auswir-kungen kaum abschätzbar, weiter zunehmen wird.

Eine Umstrukturierung ist bei den Grundschulen wegen rückläufiger Schü-lerzahlen in den Stadtteilen erforderlich. So wurden die Grundschulen in den außerhalb des Siedlungsbereiches gelegenen Ortsteilen Ahsen und Horneburg geschlossen. Aber auch innerhalb des Siedlungsbereiches mussten drei weitere Grundschulen zu einer größeren Einheit mangels Schülerzahlen zusammenge-legt werden. Diese Umstrukturierung im Primarbereich wurde dazu genutzt, dem Flächen- und Raumbedarf des Gymnasiums durch die Unterbringung der Unterstufe in einem nahe gelegenen ehemaligen Grundschulgebäude zu ent-sprechen.

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An allen Schulen wurden dem Leitsatz entsprechend Offene-Ganztags-Schulen oder vergleichbare Einrichtungen für eine Über-Mittag- bzw. Ganztags-Betreu-ung geschaffen.

Eine weitere Umstrukturierung ist ebenfalls im Sekundarbereich erforderlich, da die Eltern der Dattelner Schüler in großem Maße Gesamtschulen bevorzugen, die es in Datteln nicht gibt. Aus diesem Grund fahren bis zu 800 Schüler in die Nachbarstädte Olfen und Waltrop. Diese Abwanderung geht in erster Linie zu Lasten der letzten verbliebenen Hauptschule, teilweise auch zum Rückgang von Schülerzahlen der Realschule. Hier ist es geplant, die vorhandene Hauptschule in eine Dependance einer Gesamtschule umzuwandeln, um Eltern und Schü-lern das gewünschte Angebot vor Ort bieten zu können.

Frühzeitig geschlossen wurde bei der Umstrukturierung, auch in Anpassung an die UN – Behindertenrechtskonvention vom 3. Mai 2008, die örtliche För-derschule. Die Schüler gingen in die Inklusion in den Schulen des Primar- und Sekundarbereiches in Datteln, teilweise aber auch noch in vorhandene Förder-schulen in den Nachbarstädten.

Die Volkshochschule ist Trägerin der Erwachsenenbildung in Datteln. Ihr Zen-trum befindet sich einschließlich einzelner Veranstaltungsräume in der Innen-stadt an der Kolpingstraße, während sich die weiteren Veranstaltungsräume dezentral in Schulen und einzelnen anderen Gebäuden befinden.

Im Zusammenhang mit Umstrukturierungsmaßnahmen des kommunalen Ge-bäudebestandes und dessen effizienter und wirtschaftlicher Nutzung soll das Zentrum der Volkshochschule seinen neuen Standort im Hermann-Grocht-mann-Museum unmittelbar am Rathaus finden. Von der Zusammenlegung mit dem Museum als Kultureinrichtung sowie mit der Touristikinformation verspricht sich die Stadt eine günstigere Erreichbarkeit der genannten Einrich-tungen sowie eine Attraktivierung des gemeinsamen Standortes von Stadtmu-seum, Touristikinformation und Volkshochschule.

An seniorengerechten Wohnungen gibt es in Datteln ein zunehmendes An-gebot in zentral neu errichteten Wohngebäuden, die es ermöglichen, im Alter so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben. Ebenso gibt es ein bedarfsgerechtes Angebot an Senioreneinrichtungen, deren Standorte gün-stig über das Stadtgebiet verteilt sind. Obwohl derzeit bereits ein Überhang an Plätzen in Seniorenheimen besteht, werden von Projektentwicklern weitere Seniorenheime geplant, während die Stadt dem Bau seniorengerechter Woh-nungen, verbunden mit der bedarfsgerechten Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, den Vorzug gibt.

7. Erhaltung und zukunftsfähige Weiterentwicklung der innerstädtischen Grün-, Frei- und Waldflächen zugunsten des Stadtklimas, der Freizeit und Naherholung sowie des Vereins- und Breitensports

Wesentlicher Bestandteil des innerstädtischen Grünflächennetzes sind die Spiel-flächen für Kinder und Jugendliche, die überwiegend im nahen Wohnumfeld der Wohngebiete in fußläufiger Erreichbarkeit liegen. Anzahl, Lage und Quali-tät der Spielplätze wurden dabei bedarfsgerecht in Abhängigkeit von der Nut-zungsstruktur der Baugebiete des Stadtteils festgelegt und auf die Nutzung Kin-derspielplatz bezogen ausgestaltet und unterhalten.

Mit dem Rückgang der Kinderzahlen, aber auch wegen der fehlenden Haus-haltsmittel für die Errichtung und Unterhaltung der Spielplätze, ist das Spielflä-chensystem beständig zu überprüfen. Der Bestand an Geräten ist zu reduzieren und es sind Spielplätze bei fehlendem Bedarf aufzugeben, in kleine Parkanlagen mit Bänken für den Aufenthalt im Quartier auszustatten oder u.U. auch bei ent-sprechendem Bedarf in Bauland umzuwandeln.

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Eine zeitgemäße Nutzung kann auch ein »Seniorenspielplatz« mit Spielfeldern für Schach o.ä. oder einem Sandplatz für Boule o.ä. sein.

Bei allen Nachnutzungsüberlegungen ist zu beachten, dass eine Reduzierung innerstädtischer Grünflächen auch aus stadtklimatischen Gründen vermieden werden soll.

Für den Vereins-, Schul- und Breitensport sind im Stadtgebiet quantitativ und qualitativ ausreichende Flächen an gut erreichbaren und hinsichtlich möglicher Sportlärmemissionen verträglichen Standorten zu erhalten und weiter zu ent-wickeln.

Um mögliche Konflikte zwischen den zeitlichen und funktionellen Anforderun-gen der unterschiedlichen Sporttreibenden zu vermeiden, sind die Vereinsan-lagen, auf denen auch Jugendabteilungen trainieren anders zu betrachten als Schulsportanlagen, die grundsätzlich auch zu bestimmten Stunden für den Breitensport zur Verfügung gestellt werden können.

Das vorhandene Angebot an Sportflächen ist trotz normgerechter Errichtung und kontinuierlicher angemessener, wenn auch sparsamer, Unterhaltungsmaß-nahmen aktuell auf einem Stand, der einen Neubau einzelner Anlagen erforder-lich macht. Dabei sind die Maßnahmen auf einzelne ausbaufähige Standorte zu konzentrieren.

In Ergänzung zu den öffentlichen Sportanlagen gibt es ein breites Sport- und Fitnessangebot privater Anbieter, dessen Ausbau bzw. dessen notwendige An-passungen für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung gefördert wer-den soll.

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2.5 Wichtige Planungen auf Ebene der Gesamtstadt

2.5.1 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Datteln stellt derzeit ihren Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1991 neu auf, der die sich aus der in den nächsten 15 Jahren beabsichtigten städte-baulichen Entwicklung ergebende Art der Nutzung aller bebauten und unbe-bauten Grundstücke in den Grundzügen der städtebaulichen Ordnung bis zum Jahr 2030 darstellen soll.

Alle Überlegungen, Planungen und Maßnahmen der Stadt für die Gestaltung ihrer nahen Zukunft wurden als Grundlage für den neuen Flächennutzungs-plan zunächst im Städtebaulichen Handlungskonzept dargelegt und sollten danach in die Begründung zum Flächennutzungsplan als Beschreibung und Rechtfertigung der zeichnerischen Darstellungen aufgenommen werden. Seit der Aufstellung des Städtebaulichen Handlungskonzeptes im Juni 2010 sind in-zwischen 5 Jahre vergangen, in denen sich in einer stetig verändernden Welt aus mehreren neueren Entwicklungen neue Handlungsbedarfe ergeben haben. Darauf muss die Stadt mit einer Anpassung ihrer Überlegungen und Planungen beständig reagieren. Im Folgenden sollen zu den wesentlichen Schwerpunkten der Stadtentwicklung wichtige Überlegungen, Planungen und Maßnahmen auf der Ebene der Gesamtstadt dargestellt und gleichzeitig Bezüge zum Pla-nungsgebiet des Handlungskonzeptes angesprochen werden.

2.5.2 Vorgaben aus dem Innenstadtkonzept Datteln 2005

Im »Innenstadtkonzept Datteln 2005« wurden übergeordnete Entwicklungs-ziele für die Innenstadt formuliert, die sich aus einer Stärken/Schwächen Be-urteilung der Bestandssituation sowie aus in einem kooperativen Verfahren gemeinsam mit Vertretern der Haus- und Grundstückseigentümer, der Ge-schäftsleute sowie der Bürgerschaft formulierten Zielen herleiten lassen.

Die Ziele werden hier schlagwortartig zusammengefasst:

• Ausbau Dattelns als kleine und feine Einkaufsstadt mit einem auf den quali-fizierten Facheinzelhandel gestützten Branchenmix

• Gute Erreichbarkeit für den privaten und öffentlichen Personenverkehr, ein angemessenes und gut verteiltes Stellplatzangebot sowie gute Zugänglich-keit für Radfahrer und Fußgänger

• Gezielter Abbau von Angebotslücken in Handel und Dienstleistungen• Steigerung der Erlebnisqualitäten durch ein vielfältiges Veranstaltungsan-

gebot sowie durch Verbesserungen des Einzelhandels- und Gastronomie-angebotes

• Stärkung charakteristischer Einkaufsbereiche mit der Hohe Straße als Einkaufsstraße zum Bummeln und der Castroper Straße als repräsentative Einkaufsstraße östlich und südlich des Neumarktes

• Zielorientierte Überplanung verfügbarer Reserveflächen für eine weitere Entwicklung der Innenstadt

• Stärkung des ausgewogenen Nutzungsmixes zwischen den Funktionen Einkaufen, Freizeitangebote und Wohnen, der zur Belebung der Innenstadt in den Abendstunden beiträgt.

• Ausbau von Strukturen und Angeboten einer kinder- und familienfreund-lichen Stadt mit Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung, der schu-lischen Bildung sowie Anlagen für Spiel, Sport und Naherholung

• Erhaltung und Ausbau kultureller Veranstaltungsangebote mit Musik und Kleinkunst sowie Stärkung des Angebotes an Kultureinrichtungen

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2.5.3 Schulische Bildung und Erwachsenenbildung

Der aktuelle Schulentwicklungsplan Datteln umfasst Planungen und Maßnah-men für den Zeitraum 2011 – 2017.

Im Zeichen immer weiter sinkender Schülerzahlen steht die Stadt Datteln vor dem Problem, wohnungsnahe Grundschulen kaum aufrechterhalten zu kön-nen. Deshalb wurden in den letzten Jahren die Grundschulen in den Ortsteilen Ahsen und Horneburg, deren Einwohnerzahl unter 2.000 Einwohnern liegt und in denen eine weitere bauliche Entwicklung nur noch in sehr geringem Umfang möglich ist, bereits geschlossen.

Als weitere strukturelle Maßnahmen wurden die Grundschulen Ringschule, Josefschule und Gustav-Adolf-Schule zu einer größeren Grundschule (Gustav-Adolf-Schule) im Gebäude der geschlossenen Hauptschule Hagem zusam-mengelegt. Damit sollten einerseits die Kosten des Schulbetriebs und der Ge-bäudeunterhaltung eingespart, andererseits aber auch dem Elternwillen zur Beschulung ihrer Kinder in größeren leistungsfähigeren Schuleinheiten ent-sprochen werden.

Die im Planungsgebiet liegende Grundschule Lohschule ist von weiteren Um-strukturierungen nicht betroffen. Hier wird nur eine Erweiterung der Offenen-Ganztagsschule vorgenommen, um dem zunehmenden Bedarf an Betreuung gerecht zu werden.

Im Bereich der weiterführenden Schulen resultiert eine besondere Herausforde-rung für die Stadt als Schulträger aus dem Wandel des elterlichen Schulwahl-verhaltens. Weil die Eltern für ihre Kinder mehr denn je bessere Schulabschlüsse anstreben und gute berufliche Ausbildungschancen für ihre Töchter und Söhne in erster Linie im Einklang mit gymnasialen Abschlüssen gesehen werden, ist der Übergang selbst in eine gut ausgestattete Hauptschule häufig nicht mehr gewollt.

Die Nachfrage nach Gymnasien und Gesamtschulen steigt in dem Maße, dass auch die Realschulen in naher Zukunft mit weiteren Schülerverlusten rechnen müssen.

Da es in Datteln keine Gesamtschule gibt, pendelten schon in den vergangenen Jahren mehr als 800 Schülerinnen und Schüler zu den Gesamtschulen in den Nachbarstädten Olfen und Waltrop. Das Ergebnis der Elternbefragung 2012 zur gewünschten Ergänzung des Angebotes an weiterführenden Schulen zeigte deutlich, dass fast ein Viertel der Grundschuleltern (22 %) sich auch in Zukunft eine Beschulung für ihr Kind an einer Gesamtschule vorstellen könnten.

Da die Zusammenlegung von Hauptschule und Realschule zu einer Sekundar-schule nicht dem Elternwillen entsprach, beabsichtigt die Stadt in Ergänzung des Schulentwicklungsplanes, am Standort der heutigen Hauptschule Hach-hausen eine Abteilung einer Gesamtschule zu errichten.

Der Standort für diese geplante Maßnahme liegt innerhalb des Plangebietes am Westring, im Quartier 3. Derzeit wird neben den Verhandlungen mit dem Schulträger der »Mutter«-Gesamtschule bereits an einem baulichen Konzept für die schulischen Belange unter Berücksichtigung geplanter zusätzlicher Quar-tiersfunktionen gearbeitet. Diese Bearbeitung soll so abgeschlossen werden, dass die Förderung frühestens für 2017, eher noch für 2018, beantragt werden soll.

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2.5.4 Verbesserung der Wirtschaftsstruktur durch Bestandspflege sowiedie Ansiedlung neuer Betriebe und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Eine gesamtstädtische Planung für die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur besteht nicht, sondern die Förderung wird im Rahmen von Beratungen der Betriebe durch die örtliche Wirtschaftsförderung sowie die Stadtplanung und Bauordnung einerseits und andererseits durch die Entwicklung von Flächen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und von Bebauungsplänen ge-leistet.

Während die Bestandspflege sich auf die unterstützende Beratung und Flan-kierung von Betrieben in bestehenden Gewerbegebieten konzentriert und die dort oftmals schwierigen Anpassungsprozesse begleitet, konzentriert sich die Entwicklung von Flächen auf drei Zielgruppen.

Dabei handelt es sich erstens um kleine, häufig auch wohnungsnah anzusie-delnde Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, für die zwei Brach-flächen überplant und aufbereitet werden sollen.

Zweitens handelt es sich um Betriebe mit größerem Flächenbedarf an verkehr-lich gut erreichbaren Standorten, an denen ein größerer Spielraum für Emissi-onen festgelegt werden kann. Hierbei handelt es sich um eine Industriebrache im Dattelner Süden in günstiger Lage zur BAB 2, die auch über einen Hafen am Dortmund-Ems-Kanal sowie die Möglichkeit eines Gleisanschlusses verfügt.

Die dritte Zielgruppe sind Betriebe mit einem Flächenbedarf von mehr als 10 ha. Für diese Gruppe wird derzeit eine Bauleitplanung für ein Gelände durch-geführt, das im Landesentwicklungsplan 1995 als Gebiet für die Ansiedlung flächenintensiver Großvorhaben dargestellt ist.

Für das Plangebiet sind die Planungen und Maßnahmen zugunsten der ersten Zielgruppe relevant, da im Plangebiet im Quartier Nr. 7 ein in einem rechts-verbindlichen Bebauungsplan festgesetztes Industriegebiet liegt, das durch den Hersteller von Bautenschutz-Produkten genutzt wurde.

2.5.5 Klimaschutz

Eine gesamtstädtische Planung zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung liegt derzeit noch nicht vor. Hier wurde gerade der Auftrag für die Einstiegs-beratung kommunaler Klimaschutz vergeben, um die Erarbeitung eines kom-munalen Klimaschutzkonzeptes nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes vorzubereiten.

Es ist beabsichtigt, bis zum 31. März 2016 einen entsprechenden Antrag für die Erarbeitung des Konzeptes zu stellen.

2.5.6 Städtebau und Infrastruktur

Planungen zu Städtebau und Infrastruktur werden im Rahmen der Neuaufstel-lung des Flächennutzungsplanes erarbeitet. Dabei geht es, allerdings in sehr eingeschränktem Maße, um die Neudarstellung von Wohn- und gewerblichen Bauflächen für den zukünftigen Bedarf. Da in der Vergangenheit mehrere Wohngebiete entwickelt wurden und der Bedarf bei rückläufiger Bevölkerungs-zahl geringer ist, als bei Aufstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes prognostiziert, ist nur eine reduzierte Neudarstellung erforderlich, die zusätz-lich durch die Bedarfsbemessung der Regionalplanungsbehörde eingeschränkt wird.

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Alle größeren Infrastrukturplanungen in Datteln sind Planungen des Bundes bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen. Dies sind der Ausbau des Dortmund-Ems- und Rhein-Herne-Kanals, der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Bau der Ortsumgehungen Datteln und Waltrop im Zuge der geplanten B 474n des Landesbetriebs Straßen NRW im Auftrag des Bundes.

Maßnahmen zum Ausbau der städtischen Infrastruktur beziehen sich in erster Linie auf die Sanierung und Entflechtung des städtischen Abwasserkanalsystems einschließlich Hochwasserschutz und dem Schutz vor ansteigendem Grund-wasser in Zusammenarbeit mit dem Lippeverband. Die Entflechtung sowie die naturnahe Umgestaltung des Dattelner Mühlenbaches werden ebenfalls vom Lippeverband in Abstimmung mit der Stadt geplant und umgesetzt.

Für Maßnahmen zur Umgestaltung des innerstädtischen Verkehrssystems liegt ein Verkehrsentwicklungsplan aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhun-derts vor, der quartiersbezogen im Zusammenhang mit Beschwerden von Bür-gern oder der Erschließung neuer Baugebiete und sich dadurch ändernder Ver-kehrsströme aktualisiert wird.

2.5.7 Wohnen

Planungen zur bedarfsgerechten und zielgruppenspezifischen Versorgung der Dattelner Bevölkerung wurden in der Vergangenheit auf der Ebene des Flächen-nutzungsplanes und daraus entwickelter Bebauungspläne auf der Grundlage von Bedarfsprognosen erarbeitet.

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus soll es in Datteln eine Vielzahl leer stehender Wohnungen bei einem durch die rückläufige Bevölkerungszahl be-dingten reduzierten Bedarf geben.

Der Rat beauftragte deshalb die Stadtverwaltung für die Geltungsdauer des neuen Flächennutzungsplanes ein Handlungskonzept Wohnen aufzustellen, in dem insbesondere Maßnahmen zur Bestandspflege, zur Berücksichtigung spezifischer Bedarfe wie die Errichtung preisgünstigen Wohnraums im Sozialen Wohnungsbau sowie von seniorengerechten Wohnungen enthalten sein soll.

Eine besondere Aufgabe wird in den nächsten Jahren die Vermittlung, aber auch die Schaffung von Wohnraum für die in der Stadt bleibenden Flüchtlinge dar-stellen. Dabei soll versucht werden, Gemeinschaftsunterkünfte an geeigneten Standorten zu Wohnungen umzuwandeln, um das Angebot an vorhandenen Wohnungen zu ergänzen.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes wird es auch um die energetische Sanierung von Wohnungen und Gebäuden sowie den ver-stärkten Einsatz erneuerbarer Energien gehen.

Alle Maßnahmen des in der Erarbeitung befindlichen Handlungskonzeptes Wohnen beziehen sich auch auf das Plangebiet des integrierten Handlungskon-zeptes. Hinsichtlich des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien sollen die großen Dächer öffentlicher Gebäude zugunsten der Eigenversorgung in den Blick genommen werden.

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2.5.8 Erschließung

Die Planungen übergeordneter Planungsträger konzentrieren sich im Wesent-lichen auf den Ausbau bzw. die Neuordnung von Verkehrswegen.

Die überörtliche Anbindung Dattelns erfolgt im Bestand nach Süden, Richtung Ballungsraum Ruhrgebiet, über die B 235 und die L 609, nach Norden, ins Mün-sterland ebenfalls über die B 235 und die L 609. Die West-Ost-Verbindung er-folgt über die Landesstraße 610 und die Kreisstraße 12.

Zurzeit wird der Nahverkehrsplan überarbeitet und wird voraussichtlich 2017 fertiggestellt. 2016 soll eine neue Schnellbusverbindung zwischen der Halte-stelle Kinderklinik und der Stadt Münster, über die Orte Olfen und Lüdinghau-sen, eingerichtet werden. Hierdurch wird der Anschluss an die überregionalen Verbindungen verbessert.

Im Süden Dattelns verläuft die Eisenbahnstrecke von Hamm nach Oberhausen-Osterfeld. Seit den 1980er Jahren ist diese Strecke überwiegend dem Güter-verkehr vorbehalten. 1985 wurde der Personenverkehr eingestellt. Das Bahn-hofsgebäude besteht noch, allerdings wurde es anderen Zwecken zugeführt. Lediglich das Alt-Kraftwerk Datteln 1 – 3 wurde noch mit Kohle über diese Stre-cke versorgt. Für das im Bau befindliche neue Kraftwerk Datteln 4 ist ebenfalls ein Gleisanschluss geplant.

Die vorhandenen Kanäle dienen der Waren- und Rohstoffanlieferung, u.a. soll das neue Kraftwerk über den neu angelegten Parallelhafen mit Brenn- und Ein-satzstoffen versorgt werden.

Während der Ausbau der Stadtstrecke des Dortmund-Ems-Kanals in unmittel-barer Nähe zur Innenstadt in erster Linie Auswirkungen auf die Freizeit und Naherholung sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung in Datteln haben wird, kommt dem Bau der Ortsumgehungen Datteln und Waltrop im Zuge der B 474n eine wesentliche Bedeutung für die Neuordnung der Verkehrsverhältnisse in bzw. im Nahbereich der Innenstädte Dattelns und Waltrops zu.

 ÖPNV-System Stadt Datteln

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Die Stadt Datteln erwartet, dass damit wesentliche Teile des Durchgangsver-kehrs, insbesondere des mautpflichtigen LKW-Verkehrs, der eine schnelle Ver-bindung zwischen der BAB 2 und dem Autobahnkreuz Münster-Süd sucht, aus der Stadt verlagert werden können.

Große Bedeutung für das Planungsgebiet besitzen zudem Planungen zur Sa-nierung des städtischen Kanalnetzes und zur Vermeidung von Schäden durch ansteigendes Grundwasser sowie Planungen und Maßnahmen zum Hochwas-serschutz und zum Hochwasserrisikomanagement. Durch letztere soll Gefähr-dungen durch vorhandene Gewässer sowie Starkregenereignisse begegnet werden.

2.5.9 Grün-undFreiflächen

Für Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung von Grün- und Freiflächen wurde ein Stadtökologischer Fachbeitrag erarbeitet, der auch Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist.

Weiterhin gibt es eine Bedarfsplanung für Kinderspielplätze, bei der es aber ge-genwärtig wegen rückläufiger Kinderzahlen und strikter haushaltsrechtlicher Sparauflagen um den Rückbau bzw. die Umgestaltung von Spielflächen in klei-ne Parkanlagen geht.

2.5.10 Einzelhandel, Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt sowie Sicherung der Nahversorgung

Zur Sicherung der zentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt sowie der wohnungsnahen Nahversorgung in den Stadtteilen wurden ein Konzept zen-trale Versorgungsbereiche sowie ein Nahversorgungskonzept erarbeitet. Die Konzepte wurden vom Rat als Stadtentwicklungskonzepte nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.

Der Stärkung der Innenstadt dient ebenfalls die Abwehr von Vergnügungsstät-ten mit Hilfe des vom Rat beschlossenen Vergnügungsstättenkonzeptes und da-raus zu entwickelnden Bebauungsplänen. Ein erstes Bebauungsplanverfahren konnte auf dieser Grundlage bereits für die Westseite der Castroper Straße er-folgreich abgeschlossen werden. Unmittelbar am Neumarkt sollte dort in einem Teil eines ehemaligen Möbelhauses eine Vergnügungsstätte eingerichtet wer-den. Eine besondere Bedeutung hat das Konzept zudem im Zusammenhang mit der Leerstandsproblematik, da Eigentümer und Betreiber ein gemeinsames Interesse an der Nutzung leer stehender Ladenlokale haben.

Für die Gesamtstadt, aber insbesondere für das Planungsgebiet sind Konzepte und Planungen für die Gewährleistung der gesamtstädtischen Nahversorgung ebenso relevant wie die Identifizierung und Festlegung zentraler Versorgungs-bereiche. Damit ist es gelungen, die Nahversorgung in allen Teilen des entlang des Dortmund-Ems-Kanals langgestreckten Siedlungsbereiches zu sichern. Zu-letzt wurde mit der Ansiedlung eines LIDL-Lebensmitteldiscountmarktes auch die Unterversorgung des Dattelner Südens ausgeglichen. Mit dem Konzept der zentralen Versorgungsbereiche ist es gelungen, die Innenstadt zu stärken, in-dem auf zwei Brachen in unmittelbarer Randlage zur Innenstadt und auf dem Grundstück eines ehemaligen Bau- und Gartenmarktes die Innenstadt gefähr-dende Projekte mit dem Angebot zentren- und nahversorgungsrelevanter Sorti-mente verhindert werden konnten.

Ausgehend von der mit dem Konzept verbundenen klaren Maßgabe für den weiteren Ausbau der Innenstadt als zentraler Einzelhandels- und Dienstlei-stungsstandort plant ein Investor auf der zentralen städtebaulichen Entwick-lungsfläche Am Schemm ein Fachmarktzentrum, in dem außer den Sortimenten Lebensmittel auch Bekleidung und Elektro sowie Unterhaltungselektronik ange-boten werden soll.

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3. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES HANDLUNGSKONZEPTES INNENSTADT

3.1 Grundsätze der Abgrenzung, Beschreibung und Begründung der Abgrenzung

Die Maßnahmen müssen aus einem gebietsbezogenen integrierten Handlungs-konzept abgeleitet werden. Maßgeblich für die zielkonforme Entwicklung von Maßnahmen bzw. Maßnahmebündeln ist die ziel- und projektbezogene Ab-grenzung des Untersuchungs- und Handlungsraumes, die sich aus der Stärken- und Schwächenanalyse einerseits und den formulierten Zielen andererseits er-geben wird. Bei der weiteren Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen ist der Geltungsbereich ggf. anzupassen.

Der Fokus des Handlungsraumes ist der Kern der Dattelner Innenstadt, der sich zunächst linear von der Südringkreuzung entlang der Castroper Straße über das »Scharnier« Neumarkt über die Hohe Straße bis zum Tigg (zentraler Platz in der Altstadt) erstreckt. In der räumlichen Differenzierung des Handlungsraumes für das gebietsbezogene Handlungskonzept bilden die Quartiere 1 und 2 den Kern der Innenstadt.

Aufgaben-, ziel- und maßnahmenbezogen sind dem o. g. Kernbereich mit sei-nen Funktionen für die gesamte Abgrenzung des Handlungsraumes 7 weitere Quartiere zuzuordnen, deren Entwicklung für die Zukunftsfähigkeit der Innen-stadt in den unterschiedlichsten Funktionen relevant sind (siehe Kapitel 3.3). Die verbleibenden Flächen außerhalb der Quartiere sind überwiegend durch Innenstadtnahe Wohnnutzungen geprägt, für die sich aktuell kein konkreter Handlungsbedarf bzw. keine Handlungsoptionen ergeben.

Im nachstehenden Übersichtsplan ist das Handlungsgebiet und dessen Auftei-lung in die neun nach unterschiedlichen Funktionen, Stärken/Schwächen und Entwicklungszielen abgegrenzten Quartiere dargestellt.

Im Folgenden werden die Funktionen der neun Quartiere im Überblick zusam-mengestellt, um sich einen ersten Überblick für die Stärken/Schwächenanalyse zu verschaffen.

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Übersichtsplan Abgrenzung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Datteln

Dépendance Josefschule

Polizei

B 23

5

Dortm

und-E

ms-Kan

al

Datteln-Hamm-Kanal

"Am Schemm"

Quartier 1

7

7

Gymnasium

Realschule

Berufskolleg

Seniorenheim

"Hochhaus"

B 235

Lohschule

B 235

Hauptschule

7

2 Rathaus

Park

LohbuschSpielplatz

Museum

Bauchemiefabrik"St. Gobain-Weber"

Ostringstadion

"Speeckgelände"

9

9 1

5

"ehem. Ringschule"

Sport- undSchwimmhalle

Quartier 4

Quartier 5

Quartier 2

Quartier 8

Quartier 6

Quartier 9

Quartier 3

Quartier 7

ehem. Freibad

Sportplatz Realschule

6"Stadthalle"

Fuß- und Radweg entlang des Dattelner Mühlenbaches

Sportplatz Gymnasium

43

S t a d t D a t t e l n F a c h b e r e i c h 6- S t a d t p l a n u n g , B a u o r d n u n g , L i e g e n s c h a f t e n -

Maßstab

0 100 200 300 400 500m

Stand: 19.10.2015

ZEICHENERKLÄRUNG

Abgrenzung des Entwicklungskonzeptes "Innenstadt Datteln"

Zentraler Versorgungsbereich "Datteln"

Quartiere

Maßnahmen

potentielle Entwicklungsfläche

Wegeverbindung "Innenstadt"

Erschließungskonzept "Parken"

Wegeverbindung "Grünes Band"

Wegeverbindung Dépendance Josefschule - Comenius Gymnasium/Sport-und Schwimmhalle

I N T E G R I E R T E SHANDLUNGSKONZEPT

-Entwurf-

Quartier 1Maßnahme 1 + 3Umgestaltung von öffentlichen Gebäuden undderen Umfeld, im Rahmen von notwendigenUmstrukturierungen, zur Einbindung in dasinnerstädtische Gefüge.

Maßnahme 4Umgestaltung von öffentlichen Gebäuden undderen Umfeld, im Rahmen von notwendigenUmstrukturierungen, zur Einbindung in dasinnerstädtische Gefüge.

Maßnahme 5Bautechnische Anpassung an moderne Standardsund Erfordernisse

Quartier 5Maßnahme 2Umgestaltung und Nutzung von öffentlichenGebäuden im Rahmen der Schaffung vonBildungsschwerpunkten

Maßnahme 8Schaffung von Aktivitätsräumen für alleAltersgruppen

Standort- Kolpingstraße 1

- Kolpingstraße 3

- Stadthalle

Standort- Hauptschule Hachhausen

Standort- Hermann-Grochtmann- Museum

- Rathaus /-park- Lohbusch- Spielplatz

Handlungsfeld- Kultur- Bildung- Verwaltung

- Jugendarbeit

- Bildung- Stadtgeschichte- öffentliche Räume- Einzelhandel

Standort- Hohe Straße

- "Am Schemm"

- Verlauf entlang des Dattelner Mühlenbaches

- ehem. Ringschule

Handlungsfeld- öffentlicher Raum

- Einzelhandel

- Fuß- und Radwegenetz

- Innerstädtisches Parksystem

STANDORTE - QUARTIERE - HANDLUNGSFELDER

1 -

Quartier 2Maßnahme 9Bauliche und verkehrliche Umgestaltung vonQuartiersverbindungen zur Verbesserung derVerkehrssicherheit.

Maßnahme 10Entwicklung von Verbindungselementen zurEinbindung und Aufwertungentwicklungsbedürftiger, brachgefallenderFlächen in den innerstädtischen Raum.Integration von Einzelhandelsstandorten.

Maßnahme 11Ökologische und verkehrliche Anbindung vonQuartieren durch Fuß- und Radwege entlangvon Gewässern im Rahmen vonRenaturierungen.

Maßnahme 15Anpassung und Erweiterung des Parksystemsauf öffentlichen Flächen, in Abhängigkeit derFlächenbewirtschaftung und desErschließungssystems der Innenstadt

Quartier 3Maßnahme 6Umsetzung im Rahmen desSchulentwicklungskonzeptes mit zusätzlichenQuartierfunktionen und Infrastrukturangeboten

Quartier 6Maßnahme 11Ökologische und verkehrliche Anbindung vonQuartieren durch Fuß- und Radwege entlangvon Gewässern im Rahmen vonRenaturierungen.

Maßnahme 12Reaktivierung von aufgegebenen undstillgelegten Immobilien

Standort- Verlauf entlang des Dattelner Mühlenbaches

- "Hochhaus"

Quartier 7Maßnahme 16Vorbereitung zur Folgenutzung aufgegebenergewerblicher Flächen

Maßnahme 17Nutzung von aufgegebenen ehem.Schulerweiterungsflächen

Standort- Bauchemiefabrik "St. Gobain-Weber"

- Lohschule

Quartier 8Maßnahme 13Reaktivierung brachgefallener Gewerbeflächen

Maßnahme 14Anpassungsmaßnahmen im Rahmen desSportstättenkonzeptes

Standort- ehem. "Speeckgelände"

- Ostringstadion

Quartier 9Maßnahme 11Ökologische und verkehrliche Anbindung vonQuartieren durch Fuß- und Radwege entlangvon Gewässern im Rahmen vonRenaturierungen.

Maßnahme 15Anpassung und Erweiterung des Parksystemsauf öffentlichen Flächen, in Abhängigkeit derFlächenbewirtschaftung und desErschließungssystems der Innenstadt

Standort- Verlauf entlang des Dattelner Mühlenbaches

- Parkplatz Südring

Handlungsfeld- Bildung- Kultur

Handlungsfeld- Bildung- Stadtgeschichte- Veranstaltungen

- Bildung- Bewegung- Veranstaltung

Handlungsfeld- Fuß- und Radwegenetz

- Sanierungsgebiet

Handlungsfeld- Sanierungsgebiet

- Wohnungsbau/ Nachverdichtung

Handlungsfeld- Bauleitplanung GE-Gebiet

- Sport

Handlungsfeld- Fuß- und Radwegenetz

- Innerstädtisches Parksystem

Standort- Städtische Realschule- Comenius Gymnasium

- Verlauf entlang des Dattelner Mühlenbaches

- Stadtbad

Quartier 4Maßnahme 7Einbindung und Konzentration von Sportanlagenim innerstädtischen Bereich mehrerer Schulen imRahmen eines Sportstättenkonzeptesundzusätzlichen Freizeitangeboten im Quartier

Maßnahme 11Ökologische und verkehrliche Anbindung vonQuartieren durch Fuß- und Radwege entlang vonGewässern im Rahmen von Renaturierungen

Maßnahme 15Anpassung und Erweiterung des Parksystemsauf öffentlichen Flächen, in Abhängigkeit derFlächenbewirtschaftung und desErschließungssystems der Innenstadt

Handlungsfeld- Sport- Freizeit

- Fuß- und Radwegenetz

- Innerstädtisches Parksystem

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Quartier 1Quartier 1 liegt zwischen Rottstraße und Pahlenort/Türkenort sowie zwischen Neumarkt (nicht innerhalb des Quartiers 1) und Schragenort und damit im zen-tralen Bereich des Plangebietes. Zudem stellt das Quartier mit Hohe Straße und Tigg den innerstädtischen Kernbereich dar mit Nutzungen wie der Hauptein-kaufsstraße (Hohe Straße/Tigg), der Stadtgalerie Datteln, der Stadtbibliothek, dem Jugendcafe Tigg-Tagg und der Stadthalle Datteln. Im Nordwesten dieses Teiles des Plangebietes liegt an den Straßen An der Amandusbrücke/Schützen-platz zudem eine Entwicklungsfläche innerhalb des Plangebietes.

Nördlich außerhalb der Abgrenzungen wird das Quartier durch innenstadtna-he Wohnbebauung ergänzt (Einfamilienhausbebauung, teilweise etwas stärker verdichtet und mit einzelnen gewerblichen Nutzungen durchzogen). West-lich und nordöstlich grenzen die Quartiere 2 und 5 an. Im Südosten liegt das St.Vincenz Krankenhaus sowie die Amanduskirche außerhalb des Plangebietes.

Schützenplatz Am Schemm

Tigg

Stadthalle

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Quartier 2Das Quartier 2 umfasst mit der Castroper Straße, dem Neumarkt und der Kreu-zung von Südring und Castroper Straße einen weiteren zentralen Bereich der Innenstadt von Datteln. Der Neumarkt ist der zentrale Platz in der Innenstadt und mit dem ÖPNV-Angebot auf dem Platz ein zentraler Umstiegspunkt. Auf dem Neumarkt finden die Wochen- und Saisonmärkte statt, zudem finden sich im Umfeld des Kreisverkehrs an Friedrich-Ebert-Straße und Castroper Straße mehrere Banken. Die östliche Seite des Neumarktes ist durch die Stadtgalerie baulich gefasst, den nördlichen Abschluss des Quartiers bildet die Ahsener Stra-ße mit weiteren vereinzelten Einzelhandelsnutzungen.

Die Kreuzung von Castroper Straße und Südring ist zu-gleich ein stark befahrener Knotenpunkt und das zentra-le Eingangstor in die südliche Innenstadt. Die Castroper Straße bildet im nördlichen Bereich zwischen Südring und Neumarkt den mit dem PKW befahrbaren Teil des zentralen Versorgungsbereiches. Hier sind Stellplätze beidseitig ent-lang der Straße vorhanden, den Eingang bildet ein grünes Tor aus zwei großkronigen Bäumen. Im südlichen Teil der Castroper Straße finden sich östlich der Straße einige zen-trenergänzende Nutzungen (Einzelhandel, Gastronomie) und östlich davon die Flächen der ehemaligen Ringschule (Grundschule). Der westliche Bereich der hier stark durch den Durchgangsverkehr dominierten Castroper Straße (B 235) ist durch eine Grünfläche sowie ein weiteres Restau-rant geprägt. Im südlichen Abschluss des Quartiers 2 unter-quert der Dattelner Mühlenbach die Straße.

Das Quartier umfasst zudem die teilweise durch Wohnen in der Innenstadt, teilweise durch einzelne gewerbliche Nut-zungen und eine Stellplatzanlage geprägte Pevelingstraße, die in zweiter Reihe östlich der Castroper Straße liegt. Eine ähnliche gemischte Nutzung befindet sich im westlich des Neumarktes liegenden Areal, das sich ebenfalls innerhalb des Quartiers 2 befindet.

Zusammen mit an diesen Straßenverlauf angrenzenden Grundstücken bilden die Quartiere 1 und 2 den zentralen Versorgungsbereich, für den der Rat am 26. Februar 2013 das Konzept zentrale Versorgungsbereiche nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen hatte.

Busbahnhof

StadtGalerie

Neumarkt

Kreuzung Castroper Straße/Südring

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Übersichtsplan zum zentralen Versorgungsbereich Innenstadt (Quartiere 1 und 2)

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Quartier 3Das Quartier 3 liegt an der Kreuzung von Süd- und Westring mit der Friedrich-Ebert-Straße am westlichen Rand des Plangebietes. Zwischen Wohngebieten im Norden und Westen und Nahversorgungs- und Gewerbestandorten Rudolf-Diesel-Straße im Süden des Areals befindet sich innerhalb des Quartiers 3 die Hauptschule Hachhausen und ein Seniorenheim. Zudem finden sich innerhalb des Quartiers 3 einzelne Wohngebäude, Grabeland und Grünflächen (Spiel- und Bolzplatz, Bewegungs- und Freiflächen der Hauptschule). Die südlich ver-laufende Friedrich-Ebert-Straße ist der westliche Zugang zur Innenstadt. Zu-sammen mit an diesen Straßenverlauf angrenzenden Grundstücken bilden die Quartiere 1 und 2 den zentralen Versorgungsbereich, für den der Rat am 26. Februar 2013 das Konzept zentrale Versorgungsbereiche nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen hatte.

Quartier 4Südöstlich des Einzelhandels- und Gewerbestandortes Ru-dolf-Diesel-Straße liegen im weiteren Verlauf des Südringes sowie entlang des von Westen nach Nordosten in Richtung der Lippe fließenden, kanalisierten Dattelner Mühlenbaches das Comenius Gymnasium, die Josefschule (Teil des Gym-nasiums), das Berufskolleg Ostvest, das Stadtbad einschließ-lich Sporthalle und Sportanlagen für den Schul- und Brei-tensport. Südlich des Quartiers befindet sich (außerhalb des Plangebietes) zudem das Kurzzeitwohnheim »Kleine Oase« der Vestischen Kinder- und Jugendklinik für behinderte Kin-der und Jugendliche. Im westlichen Bereich des Quartiers fließt der aus Richtung Süden kommende Dümmerbach mit dem Mühlenbach zusammen. Westlich davon schließt ein »grüner Keil« den Siedlungs- an den Landschaftsraum an, teilweise verlaufen entlang des Baches Fuß- und Radwege. Den östlichen Abschluss bildet der Stadtpark zwischen Dat-telner Mühlenbach, Castroper Straße und Wohnbebauung am Südring. Mit den Schulhöfen und Sportplätzen, vor-handenen Stellplätzen, Regenrückhaltebecken sowie den Flächen entlang der Bäche bietet das Quartier einerseits viel Freiraum und andererseits große Entwicklungspotenziale.

Hauptschule Hachhausen

Comenius-Gymnasium

Stadtpark mit Ehrenmal

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Quartier 5Das Quartier 5 liegt im Nordosten der Innenstadt und wird vom Ostring be-grenzt. Neben dem Rathaus finden sich in diesem Teilbereich die Post sowie das Hermann Grochtmann Museum (Stadtmuseum) und das Stadtarchiv. Das Rat-haus ist umgeben von Wald (Lohbusch) und Grünflächen (Rathauspark). Der nördlich gelegene Lohbusch liegt etwas erhöht und bildet mit weiteren Freiflä-chen eine Frischluftschneise bis zum Siedlungsrand im Nordosten. Im östlichen Abschluss der Teilfläche liegt das Wasserstraßen-Neubauamt, sowie im Bereich Ecke Bülowstraße/Speeckstraße ein Spielplatz. Im Südosten des Quartiers und entlang der südlichen Hafenstraße befindet sich Wohnbebauung (hochwertig). Die Hafenstraße bildet das (nord-) östliche Tor zur Innenstadt.

Quartier 6Quartier 6 liegt im Osten der Stadtmitte zwischen Südring und Dattelner Mühlenbach. Am Südringweg, der parallel zur vierspurigen Bundesstraße geführt wird, findet sich eine gemischte Nutzung von gewerblichen Betrieben und Wohnen (verdichtet). Den nördlichen Abschluss bildet ein Gewerbegebiet an der Hafenstraße (Trockenbau-Fach-handel) sowie ein 12-geschossiges, seit 2006 leerstehen-des Wohnhochhaus mit 48 Wohneinheiten. Der Dattelner Mühlenbach im südöstlichen Abschluss des Plangebietes ist auch hier derzeit noch kanalisiert und bildet eine Barriere zu den östlich gelegenen Flächen. Hier verlaufen bislang keine öffentlichen Wege entlang des Gewässers, die aber

bei der anstehenden Renaturierung des Gewässers durch-gängig geschaffen werden sollen. Mit dem Orthopädisch-Neurochirurgischen-Zentrum (ONZ-Partnereinrichtung von medicos.AufSchalke) findet sich südöstlich des Dattelner Mühlenbaches an der Heibeckstraße mit dem centro-med ein (weiterer) gesundheitswirtschaftlicher Spezialbetrieb in-nerhalb des Plangebietes. Dieser liegt inmitten der Flächen der Zechenbrache Emscher-Lippe 3/4, die seit der Räumung des Geländes durch Sukzession mit kleineren Gehölzen be-wachsen sind. Mittelfristig soll die »Wasserstadt Datteln« entstehen.

Rathaus Datteln

Wohnhochhaus Südring 282

centro-med

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Quartier 7Den nördlichen Abschluss des Plangebietes bilden die Flächen des Betriebes Saint-Gobain Weber GmbH, ehemals Deitermann, der verschiedene Baustoffe herstellt (etwa Bodensysteme, Putze, Wärmedämmverbundsysteme, Bauten-schutzsysteme etc.). Die Produktion ist am vorhandenen Standort weitestge-hend stillgelegt, verblieben ist lediglich der Verwaltungsstandort an der Loh-straße. Der Betrieb wurde über die Lohstraße als Haupterschließung von Osten her erschlossen, die Werkshallen stehen heute überwiegend leer. Der Standort ist durch Bodenverunreinigungen belastet. Nördlich des ehemaligen Produkti-onsstandortes liegt der Hauptfriedhof der Stadt Datteln.

Im Süden begrenzt die Düppelstraße den Betrieb, südlich davon liegt aufgelo-ckerte Wohnbebauung mit Freiflächenpotenzialen sowie die Lohschule (Grund-schule) innerhalb des Quartiers 7.

Südlich, östlich und westlich der Flächen grenzen außerhalb Wohngebiete an, die westliche Bebauung ist durch dichtere Reihenhaus- und Teppich-Bebauung geprägt.

Grundschule Lohschule Verwaltungs- und Laborgebäude der Saint-Gobain/Weber

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Quartier 8Das Quartier 8 liegt östlich außerhalb des Innenstadtringes und ist geprägt durch das Ostringstadion, das zusammen mit dem westlich angrenzenden As-cheplatz heute durch die Sportfreunde Germania Datteln genutzt wird. Diese Sportflächen bilden eine freiräumige Verbindung zwischen dem Lohbusch west-lich des Ostringes und dem Volkspark/Höttingpark im Nordosten außerhalb des Plangebietes. Im Norden des Stadions an der Elisabethstraße liegen eine kleine Tribüne , das Vereinsheim und ein Parkplatz, nördlich davon Wohngebiete. Im Osten wird das Plangebiet von dem nach Norden/Nordosten abfließenden und hier weiterhin kanalisierten Dattelner Mühlenbach begrenzt. Den südlichen und östlichen Abschluss bilden die L609/Hafen-/Münsterstraße sowie die B235/Ostring.

Entlang der westlichen Seite des Mühlenbaches verläuft in diesem Teil des Plan-gebietes ein Fuß- und Radweg, der bis zum bzw, durch den Volkspark/Hötting-park führt.

Den südlichen Abschluss dieses Quartieres bilden gewerblich genutzte Flächen, die von der Hafenstraße erschlossen werden. Die L609/Hafenstraße liegt als Bar-riere zwischen Quartier 6 und Quartier 8, ein Tunnel verbindet die Hafenstraße zwar mit einem gewerblichen Betrieb im Quartier 6, eine Weiterführung des Fuß-/Radweges entlang des Mühlenbaches erfolgt jedoch nicht.

Der Volkspark/Höttingpark nordöstlich des Quartiers 8 angrenzend verbindet die Freiflächen bzw. die bis zum Rathaus reichende Frischluftschneise mit dem Landschaftsraum (im Norden). Der Dattelner Mühlenbach unterquert an dieser Schnittstelle den Wesel-Datteln-Kanal, bevor er rund 1,5 km weiter nördlich in die Lippe mündet.

Quartier 9Das Quartier 9 liegt im Süden der Stadtmitte und umfasst, wie die nordöstlich liegenden Flächen des Quartiers 6, eine gemischte Nutzungsstruktur. Auf die-sen Flächen nördlich des Dattelner Mühlenbaches bzw. am Südring dominiert jedoch die Wohnnutzung (verdichtete Mehrfamilienhausbebauung, im Westen auch geringer verdichtete Bebauung), gewerbliche Nutzungen sind nur verein-zelt zu finden. Im zentralen Bereich dieses Quartiers, zwischen Gertrudenstraße und Südringweg, liegen die Flächen des Fußballvereins DJK Eintracht Datteln sowie ein Pumpwerk am Mühlenbach. Hier findet sich etwa gegenüber des St. Vincenz-Krankenhauses eine Stellplatzanlage.

Auch hier liegt der Dattelner Mühlenbach in einem kanalisierten Bett, wird hier jedoch ab der Gertrudenstraße zusätzlich von Spundwänden und Mauern von einem Übertreten des Flußbettes abgehalten.

Gewerbebrache am Ostring/Hafenstraße

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3.2 Öffentliche Einrichtungen in den Quartieren

Der zentrale Versorgungsbereich stellt den Kernbereich kommunaler Funkti-onen eines Mittelzentrums wie insbesondere Einzelhandel, private Dienstlei-stungen, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen der Verwal-tung (das Rathaus liegt aber historisch an der heutigen Genthiner Straße am Rande Innenstadt) dar. Zunehmend wird die Innenstadt als Folge der demogra-fischen Entwicklung aber auch als attraktiver Wohnstandort mit kurzen Wegen wahrgenommen.

Im Geltungsbereich des integrierten Handlungskonzeptes, den Quartieren in der Innenstadt und ihren Randbereichen, gibt es derzeit ein umfangreiches An-gebot an Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge mit insgesamt 16 An-lagen und Gebäuden, die alle Bereiche wie Bildung einschließlich frühkindliche Erziehung und Erwachsenenbildung, Jugendförderung, Sportstätten auch zur Unterstützung des Schul- und Breitensports, Kultureinrichtungen mit örtlicher und überörtlicher Bedeutung sowie Verwaltungseinrichtungen einschließlich Jobcenter umfassen. Ergänzt wird dieses Angebot um innerstädtische Grünan-lagen für Spiel und Naherholung wie den Lohbusch, den Rathauspark und zen-tral gelegene Kinderspielplätze.

Träger ist überwiegend die Stadt Datteln, nur für die Einrichtungen des beruf-lichen Bildungswesens bzw. des Jobcenters ist Träger der Kreis Recklinghausen gemeinsam mit der Stadt.

Übersichtsplan Öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge in den Quartieren

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3.3 Grün-undFreiflächenindenQuartieren

Der am südlichen Rand der Quartiere 1-9 vorhandene Dattelner Mühlenbach ist innerhalb des Siedlungsbereiches noch als stark begradigter Vorfluter ausge-baut. In der Regel weist er überwiegend Trapezprofile mit gemähten Rasenbö-schungen auf. Es handelt sich um einen technisch ausgebauten Abwasserkanal, der aber aufgrund der grünen Uferböschungen, die stellenweise auch von Ge-hölzen begleitet werden, eine sich vom äußeren Freiraum in den Siedlungsbe-reich erstreckende durchgängige Grünstruktur bildet.

Deshalb wurde diese Bachzone im städtebaulichen Handlungskonzept (Stand Juni 2010) als eine der zentralen innerstädtischen Biotopverbundachsen darge-stellt. Diese Verbundachse verzahnt auch die innerstädtischen Bereiche (Quar-tiere 1-9) mit den Frei- und Erholungsräumen des Außenbereiches.

Auf der Grundlage eines Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Fließ-gewässern (KNEF) soll der Dattelner Mühlenbach in den nächsten Jahren als durchgängige Hauptachse des innerstädtischen Biotopverbundsystems ökolo-gisch aufgewertet werden.

So kann durch verschiedene Maßnahmen, wie Entflechtung von Schmutz- und Regenwasser, die Entfernung oder Anhebung von Sohlschalen, Initialgestal-tung des Profils, oder eine naturnahe Entwicklung der Uferbereiche eine Verbes-serung von Strukturgüte und Wasserqualität erreicht werden. In diesem Zusam-menhang soll auch ein Fuß- und Radweg entlang des Dattelner Mühlenbaches neu geschaffen werden (siehe hier auch städtebauliches Handlungskonzept), der die innerstädtischen Quartiere mit den Erholungsräumen des Außenbe-reichs verbindet.

Entlang des Fließgewässers Dattelner Mühlenbach befindet sich mit dem Stadt-park ein wertvolles innerstädtisches Biotop. Laut stadtökologischem Fachbeitrag der Stadt Datteln, Recklinghausen 2006 (STÖB), stellen vielfältig strukturierte Grün- und Parkanlagen bedeutende Kernflächen oder Trittsteine innerhalb eines innerstädtischen Biotopverbundes dar. Der allgemein zugänglichen öf-fentlichen Grün- und Parkanlage kommt eine große Bedeutung als wohnbe-reichsnahe Erholungsfläche für angrenzende Quartiersbewohner zu. Deshalb ist der Stadtpark langfristig als wichtiger Bestandteil des innerstädtischen Frei-flächensystems zu erhalten. Gleiches gilt auch für den Eichenwald und Park am Rathaus. Aufgrund einer relativ hohen Pflegeintensität ist die Artenvielfalt an wildlebenden Pflanzen in beiden o.g. Parkanlagen entsprechend gering. Durch eine extensivere Pflege könnte die Struktur- und Artenvielfalt erhöht werden.

 Dattelner Mühlenbach im südlichen Bereich des Quartiers 2

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Begleitet wird der Dattel-ner Mühlenbach in seinen Randbereichen ebenso von verschiedenen Sport- und Freizeitanlagen (hier i.d.R. Sportplätzen). Teilweise sind diese auch Schulen (hier: Re-alschule, Gymnasium) zuge-ordnet. Wertbestimmend für die teils sehr unterschiedlich strukturierten Flächen sind insbesondere ältere Laubbäu-me und einheimische Sträu-cher, die zur randlichen Ein-grünung der Sportanlagen dienen.

In den Quartieren 1-9 befin-den sich sehr heterogene Be-bauungsstrukturen (wie z.B. verdichtete Innenstadtbebau-ung, halboffene Zeilenbebau-

ung sowie aufgelockerte Einzel- und Doppelhausbebauung) mit unterschied-lichen Versiegelungsgraden und Vegetationsstrukturen. Je nach anzutreffender städtebaulicher Struktur empfiehlt der STÖB wohnungsnahe Aufenthaltsräume im öffentlichen oder privaten Raum durch entsprechende Maßnahmen nach-haltig aufzuwerten.

Hierzu zählt die Schaffung von grünen Straßenräumen und Plätzen (z.B. durch das Anpflanzen von Bäumen, Freistellung von Baumscheiben, Entfernen von Pflanzkübeln und deren Ersatz durch Beete) als auch die grünorientierte Gestal-tung von Gebäuden, Vorgärten und Höfen (Fassadenbegrünung, Wiederher-stellung von Vorgärten nach vorheriger Versiegelung durch Parkflächen, Anlage von Beeten).

 

 

Vorentwurf naturnahe Umgestaltung Dattelner Mühlenbach

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3.4 Erschließung der Innenstadt

Die städtebauliche Entwicklung Dattelns vollzog sich seit Beginn des letzten Jahrhunderts vornehmlich entlang der Hauptwirtschaftswege. Im Zuge der Ent-wicklung des Ruhrbergbaus wurde eine Verbindung des Ruhrgebietes mit der Nordsee erforderlich. Auf dem Stadtgebiet Dattelns trafen im weiteren Verlauf vier Kanäle zusammen, wobei sich vornehmlich entlang des Dortmund-Ems-Kanals die Industrialisierung Dattelns vollzog. Die Trasse dieses Kanals folgte im Wesentlichen dem Verlauf der regionalen Straßenverbindung von Witten nach Münster, der Bundesstraße 235. Diese Hauptverkehrsstraße bildet den südlichen Teil des innerstädtischen Ringes um den Kernbereich Dattelns.

Auf der Süd- und Westseite wird die Innenstadt durch den Südring L 610 und den Westring als Haupterschließungsstraße begrenzt. Die nördliche Begren-zung bilden die Redder Straße K 30 und der Grüne Weg als Haupterschlie-ßungsstraße.

Eine weitere Hauptverkehrsstraße, die Landesstraße 609, erstreckt sich von Nord nach Süd und teilt den durch die Ringe erfassten Bereich und begrenzt gleichzeitig die Innenstadt an ihrem Westrand. Alle anderen Straßen sind Sam-melstraßen, die innere Verbindungswege darstellen.

Zu Beginn der 1980er Jahre wurde die Hohe Straße zur Fußgängerzone um-gebaut und durch die Verbindung des Pahlenorts mit dem Türkenort die neue nördliche Innenstadtumgehung geschaffen.

Übersichtsplan Erschließung Innenstadt

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Über diese Hauptsammelstraßen wird heute der gesamte nördliche Verkehr der Innenstadt geleitet. Die anderen Quartiere sind ebenfalls über Haupt-Sammel-straßen erschlossen.

Im Jahre 1994 wurden dann, nach Empfehlungen des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, in dem Verkehrsent-wicklungsplan der Stadt Datteln Problemstellungen und Zielsetzungen aufge-zeigt und analysiert. Hiernach sollte z.B. die Castroper Straße für den Schwer-lastverkehr gesperrt werden, sodass sie sich als Einkaufsstraße besser entwickeln kann. Allerdings wurde keine Sperrung vorgenommen. Statt dessen wurde mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, nach dem Programm Verkehrs-beruhigung von Hauptverkehrsstraßen die Fahrbahn zurückgebaut und damit mehr Platz für Radfahrer, Fußgänger und eine alleeartige Begrünung mit Bäu-men geschaffen. Diese Entwicklung wurde einvernehmlich mit dem Straßen-baulastträger, dem Landesbetrieb Straßen NRW erarbeitet. Beim letzten Ausbau 2009/10 wurde nicht die Fahrbahn erneut umgestaltet, sondern es wurden nur die Fuß- und Radwege einschließlich der Pkw-Stellplätze optimiert.

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3.5 Demographische Entwicklung und Soziale Indikatoren

Zur Beschreibung und Analyse der Funktionen, Stärken und Schwächen im Plangebiet sowie den einzelnen Quartieren stehen statistische Daten in der Glie-derung nach statistischen Bezirken zur Verfügung.

Zum Plangebiet gehören außer dem überwiegenden Teil des statistischen Be-zirks Stadtmitte der östliche und südliche Teil des Bezirks Hachhausen sowie kleinere westliche Randbereiche der Stadtbezirke Schwakenburg und Hötting.

Bei der Betrachtung werden deshalb in erster Linie die Strukturdaten des Stadt-bezirks Stadtmitte herangezogen. Zum Vergleich werden in der folgenden Ta-belle auch die Daten zu den statistischen Bezirken genannt, von denen Teilflä-chen im Plangebiet liegen und bei denen deutliche Abweichungen zur Struktur im statistischen Bezirk Innenstadt gegeben sind.

Bezirk Gesamt Deutsche Ausländer

Stadtmitte 5.715 16,1 % 5.035 88,1 % 680 11,9 %

Hachhausen 5.745 16,2 % 5.249 91,4 % 496 8,6 %

Hötting 3.511 9,9 % 3.302 94,1 % 209 6,0 %

Beisenkamp 2.617 7,4 % 2.208 84,4 % 409 15,6 %

Schwakenburg 747 2,1 % 658 88,1 % 89 11,9 %

 Übersichtsplan statistische Bezirke in Datteln

Deutsche und ausländische Bevölkerung in ausgewählten Stadtteilen (Stat. Bezirke zum 30. November 2015)

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In der Stadtmitte leben insgesamt 5.685 Einwohner und damit rund 16,1 % der gesamten Dattelner Bevölkerung. Lediglich im statitischen Bezirk Hachhausen, der teilweise den wesentlichen Bereich des Plangebietes umfasst, leben etwas mehr Einwohner (49 EW). Aufgrund von Schwankungen der Einwohnerzahlen liegt in der Bevölkerungsstatistik mal der eine und mal der andere Stadtteil an erster Stelle. Schwakenburg im östlichen Teil des Plangebietes (überwiegend innerhalb) gehört zu den kleinsten statistischen Bezirken. Lediglich der Stadtteil Natrop (im Norden außerhalb des Plangebietes) ist - neben den Bauernschaf-ten - kleiner als Schwakenburg. Der Nordosten liegende Stadttel Hötting liegt zwar teilweise innerhalb des Plangebietes, auf den Flächen innerhalb des Plan-gebietes leben jedoch keine Menschen. Der Stadtteil Beisenkamp liegt im Süden innerhalb des Plangebietes, jedoch überwiegend außerhalb des Plangebietes.

Zu sozialen Indikatoren liegen in der Stadt Datteln gesamtstädtische Daten vor (siehe auch Kapitel 2.1 bis 2.3). Diese spiegeln die grundsätzlichen Bedin-gungen in der Stadt Datteln wider, zur kleinteiligen Beurteilung der Situation im Plangebiet sind diese Indikatoren jedoch nur bedingt heranzuziehen. Als Hilfsgröße zur Einschätzung der Situation im Plangebiet kann auf die Auswer-tung der Herkunft der Einwohner zurück gegriffen werden:

Statistisch betrachtet leben in der Innenstadt absolut gerechnet die mei-sten Menschen ohne deutschen Pass, obwohl ihr Anteil mit 11,6 % nur etwa 2,0  %-Punkte über dem städtischen Durchschnitt (9,8 %) liegt. Deutlich ge-ringere Ausländeranteile weist die Bevölkerung in den Stadtteilen Hachhausen und Hötting auf, die deutlich bis sehr deutlich unter dem innerstädtischen Durchschnitt liegen. Im Stadtteil Schwakenburg entspricht der Anteil auslän-discher Einwohner an der dort lebenden Bevölkerung in etwa dem Anteil in der Innenstadt, der Stadtteil Beisenkamp sowie die südlich gelegenen Stadtteile Dümmer und Emscher-Lippe verfügen mit 13,6 bis 15,6 % über höhere Auslän-deranteile, als der Innenstadtbereich. Aufgrund von in den Sozialwissenschaf-ten bekannten und nachgewiesenen Segregationstendenzen am Wohnungs-markt können Konzentrationen von sozial benachteiligten Gruppen (alte und arme Menschen oder wie hier Ausländer) als Indikatoren für die Bewertung der sozialen Verhältnisse für Teilräume herangezogen werden: Für Datteln ist zu vermuten, dass die Wohnbedingungen und die sozialen Verhältnisse mit der Entfernung zur B 236 sowie zu den großen Gewerbebetrieben im Süden (Kraft-werksstandorte, Ruhr-Zink) in Verbindung stehen. Zum Migrationshintergrund der Bevölkerung oder anderen Indikatoren sozialer Verhältnisse, wie z.b. der An-teil von ALG-/Tranferleistungsempfängern, die diese Vermutung weiter belegen könnten, liegen jedoch keine kleinräumigen Daten vor.

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4. STÄRKEN UND SCHWÄCHEN/ FUNKTIONSSTÖRUNGEN

Die nachstehende Tabelle gibt einen differenzierten Überblick über alle Stär-ken und Schwächen der einzelnen Quartiere. Dabei werden diejenigen Quar-tiere umfassender betrachtet, in denen im Jahr 2016 erste Maßnahmen auf der Grundlage eines ersten Zuwendungsantrages 2016 realisiert werden sollen. Bei der Stärken/Schwächen-Analyse werden wirtschaftliche, sozialräumliche und städtebauliche Aspekte gleichrangig betrachtet.

Für weitere Umsetzungsschritte in den Folgejahren soll im ersten Quartal 2016 nicht nur eine umfangreiche, auf die Realisierung des ersten Maßnahmenkom-plexes im Quartier 1 an der Kolpingstraße bezogene Bürgerbeteiligung erfol-gen, sondern die Bürgerschaft wird in einer thematisch an den Schwerpunkten der Zukunftstaufgaben der Dattelner Stadtentwicklung ausgerichteten Dialog-Reihe »mitgenommen«. Dabei soll eine intensive Mitsprache der Bürgerschaft bei der Entwicklung weiterer Teilprojekte erreicht und die Prioritätensetzung in den Folgejahren erörtert werden.

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Wohnen

Stärken Schwächen

Differenziertes Wohnungsangebot überwiegend im mehrgeschossigen Wohnungsbau mit grünen Innenhöfen (Quartiere 1 bis 7 und 9)

Gute Wohnumfeldqualität in den Quartieren südöstlich, nördlich und westlich des Kerns der Innenstadt durch vom Land NRW in den neunziger Jahren des letzten Jahr-hunderts geförderte Maßnahmen zur verkehrsberuhigten Umgestaltung und zur Begrünung der Straßenräume (im Wesentlichen außerhalb der Quartiere)

Gutes Neubauangebot mit hoher Qualität in zentraler Lage durch die Bebauung von »Gemeinbedarfsbrachen« (Quar-tiere 3, 4, 7 und 9 mit möglichen Flächenpotenzialen)

Gutes Angebot an seniorengerechten Wohnungen in den Quartieren in Randlage zum Kern der Innenstadt (an die Innenstadt heranreichende Quartiere)

Kaum Wohnungsleerstände im Handlungsgebiet, da in der jüngeren Vergangenheit leer stehende Gebäudegrup-pen mit Modernisierungs- und Instandsetzungsstau durch Eigentümerwechsel modernisiert sowie renoviert und an-schließend wieder vermietet werden konnten (Kleinräu-mig in verschiedenen Quartieren)

Geringe Wohnumfeldqualität im Kern der Innenstadt durch Parken in den Innenhöfen (Quartiere 1 und 2)

Wohnungen im Kern der Innenstadt entsprechen häufig weder den Ansprüchen an heutige Wohnstandards noch an Energieeffizienz und Barrierefreiheit (Quartiere 1 und 2)

Im Jahr 2006 aus bauordnungsrechtlichen Gründen ge-räumte und leer stehende »Schrottimmobilie« auf dem Grundstück Südring 282 (Quartier 6)

Größere Altbaubestände an der Mittel- und Mühlenrott-straße in Form von Mehrfamilienhäusern aus den 1920er Jahren, deren Modernisierung und Renovierung nach An-gaben des Eigentümers an der fehlenden Mietzahlungs-bereitschaft der derzeitigen Mieter bisher weitgehend ge-scheitert ist (südlich von Quartier 1)

Daseinsfürsorge/Verwaltung

Stärken Schwächen

Umfangreiches Angebot an Einrichtungen der kommu-nalen Daseinsvorsorge, räumliche Konzentration gewähr-leistet fußläufige Erreichbarkeit (Quartiere 1 und 5)

Keine klare Zuordnung von Einrichtungen der kommu-nalen Daseinsvorsorge zu einzelnen leicht identifizier-baren Standorten (Thema: alle Einrichtungen »sitzen« im Rathaus); keine eindeutige Zuordnung von Funktionen (Thema: Verwaltung im Rathaus, Kultur und Erwachsenen-bildung an der Kolpingstraße) (Quartiere 1 und 5)

Teilweise unzureichende Barrierefreiheit von einzelnen öf-fentlichen Gebäuden (Kleinräumig in verschiedenen Quar-tieren)

Unzureichende Energieeffizienz öffentlicher Gebäude (z.B. Stadthalle mit Wärmeversorgung, Lüftung und Beleuch-tung) (Quartiere 1, 3, 4, 5 und 7)

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Einzelhandel

Stärken Schwächen

Umfassendes Angebot an Gütern- und Dienstleistungen im zentralen Versorgungsbereich Innenstadt (Quartiere 1 und 2)

Gutes Angebot an Einrichtungen von Einzelhandel und Dienstleistungen im Kern der Innenstadt an Hohe Straße, Neumarkt und Castroper Straße. Allerdings mit abneh-mendem Besatz in Richtung Altstadt am Tigg; Gute Aus-stattung mit Einrichtungen der Nahversorgung (Quartiere 1 und 2)

Umfangreiches Angebot an zwei Tagen auf dem Wochen-markt (Neumarkt) (Quartier 2)

Aufwertung des Angebotes am Neumarkt durch Sanie-rung und Umbau eines innerhalb eines kleinen Einkaufs-zentrums leer stehenden ehemaligen Hertie-Hauses (Quar-tier 1)

Die kleineren Einzelhandelsgeschäfte in der Altstadt fühlen sich vom zentralen Neumarkt abgehängt und verlangen außer den bereits angelegten Stellplätzen weitere Maß-nahmen im öffentlichen Raum zur Attraktivierung der Alt-stadt (Quartier 1)

Leerstände von Läden in zentralen Bereichen des Kerns der Innenstadt, die über eine (übliche) Fluktuation deut-lich hinausgehen und sich teilweise auch verfestigen. An zentralen, eigentlich für eine Einzelhandelsnutzung gut geeigneten, Standorten rücken Versicherungen oder Büro-nutzungen selbst im Erdgeschoss nach (Quartiere 1 und 2)

Stadtstruktur

Stärken Schwächen

Große Brachfläche im zentralen Versorgungsbereich nörd-lich des Neumarkts, die das Grundstück eines ehemaligen Opel-Autohauses sowie eines bereits abgebrochenen Hochbunkers umfasst und derzeit als Parkplatz zwischen-genutzt wird (Quartier 1)

Öffentlicher Raum

Stärken Schwächen

Fehlende Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes (alle Quartiere und insbesondere Quartiere 1 und 2)

Stadträume mit wenig qualitätsvoller Gestaltung und ge-ringer Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes (alle Quartiere und insbesondere Quartiere 1 und 2)

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Umwelt und Grün

Stärken Schwächen

Gute Erreichbarkeit von Anlagen der Freizeit und Erholung (Quartiere 4, 8 und 9)

Hoher Versorgungsgrad mit Fernwärme (allerdings derzeit nicht in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt) (ohne räumliche Verortung)

Gute Grünausstattung mit Stadtpark, dem Rathauspark, dem Lohbusch mit angrenzendem Spielplatz und dem Volkspark/Höttingpark (Quartiere 5 und 8)

Großes Potenzial für die Entwicklung von Wasser in der Stadt mit dem Dattelner Mühlenbach, der das Stadtge-biet von Westen nach Osten im Süden der Innenstadt durchfließt und bis Anfang 2021 nach der Entlastung vom Schmutzwasser renaturiert werden soll (Quartiere 4, 6 und 9)

Noch zu geringer Baumbestand und zu wenig Straßenbe-gleitgrün in den zentralen Straßenräumen der Innenstadt (Quartiere 1 und 2)

Unzureichende Vernetzung von Grünflächen (Quartiere 4, 5, 6, 8 und 9)

Verkehr

Stärken Schwächen

Gute Erschließung durch den öffentlichen Nahverkehr (ins-besondere Quartiere 1 und 2)

Umfangreiches und dezentral gut verteiltes Angebot an (bewirtschafteten) Stellplätzen (Quartiere 1, 2, 4, 5 und 9)

Gute Erschließung des zentralen Bereiches der Innenstadt durch ein Tangentensystem nördlich und südlich des Kerns der Innenstadt mit der Fußgängerzone (Quartiere 1 und 2)

Teilweise unzureichende Verkehrsführung und Zugäng-lichkeit für Fußgänger und Radfahrer (kleinräumig in ver-schiedenen Quartieren)

Hohe Verkehrsbelastung auf dem Südring am Südostrand des Handlungsgebietes, auf der Innenstadtsekante Castro-per-/Ahsener Straße sowie auf den Innenstadttangenten Martin-Luther-Straße, Rottstraße, Heibeckstraße (südlich des Innenstadtkerns) sowie Pahlenort, Türkenort und Ha-fenstraße (nördlich des Innenstadtkerns) (Quartiere 1, 2, 6 und 9)

Keine zentrale Radwegeachse zur Durchquerung der In-nenstadt (Quartiere 1, 2 und 5)

Teilweise unzureichende Barrierefreiheit von öffentlichem Raum (Kleinräumig in verschiedenen Quartieren)

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5. HANDLUNGSFELDER UND ENTWICKLUNGSZIELE

5.1 Handlungsfelder

Aus der Analyse der Bestandssituation sowie der Zusammenstellung der Stärken und Schwächen lassen sich für das gebietsbezogene integrierte Handlungskon-zept »Zukunftsfähige Innenstadt Datteln« die folgenden zentralen Handlungs-felder identifizieren:

WohnenWohnen in der Innenstadt bzw. in der Nähe der Innenstadt ist in allen Quartie-ren ein Handlungsfeld. Dabei dominiert die Wohnnutzung in einigen Quartie-ren (Quartiere 2, 3, 6 und 9), in den anderen Quartieren spielt Wohnen nur eine untergeordnete Rolle.

Unmittelbare Handlungsbedarfe ergeben sich insbesondere in den Quartieren 6 und 9, die durch eine verhältnismäßig dichte Bebauung geprägt sind und entlang des stark befahrenen Südringes/B 235 liegen.

Ein möglicher weiterer Handlungsbedarf ergibt sich u.U. für die Quartiere 1 und 2. Aufgrund der Dichte und der Überlagerung/Nachbarschaft der Wohnfunktion mit anderen Nutzungen ist die Wohn- und Wohnumfeldqualität hier teilweise beeinträchtigt (fehlende Gärten und Grünflächen, versiegelte Stellplatz-, Lager- und Anlieferflächen). Diese Standorte bieten Potenzial für innerstädtisches Wohnen bzw. altengerechtes Wohnen in der Innenstadt.

Die brach liegenden Flächen in den Quartieren 3 und 7 sind zudem potenziell für neue Wohnnutzungen geeignet.

ArbeitenÄhnlich wie das Querschnittsthema Wohnen, sind auch von dem Handlungsfeld Arbeiten zunächst alle Quartiere und das weitere Plan-/ Stadtgebiet betroffen. Besondere Relevanz besitzt das Thema jedoch einerseits für den Dienstleistungs- und Handelsstandort Innenstadt in den Quartieren 1, 2 und 5. Hierbei ergibt sich insbesondere für die brach liegenden Flächen nördlich der Hohe Straße ein akuter Handlungsbedarf. In den Quartieren 3, 4 und 7 sind zudem die Schul-standorte als Arbeitsorte der Schulverwaltung und der Lehrerinnen und Lehrer zu nennen.

Für die vorhandenen gewerblich genutzten Flächen in Quartier 6 ergibt sich Aufgrund der Nutzungsmischung mit Wohnflächen und den damit verbun-denen Einschränkungen der gewerblichen Betriebe ein Handlungsbedarf.

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Potenzial für eine gewerbliche Nutzung können die brachgefallenen Flächen in den Quartieren 2 und 8 sowie ggf. auch im Quartier 7 bieten.

VerwaltungDie Gebäude der Stadtverwaltung Dattelns liegen innerhalb der Innenstadt in den Quartieren 1 und 5. Handlungsbedarfe ergeben sich hinsichtlich der funk-tions- und bedarfsgerechten Umgestaltung der städtischen Gebäude sowie bei der Neuordnung von Funktionen.

Bei den Gebäuden besteht zudem ein Handlungsbedarf hinsichtlich der Ener-gieeffizienz, dem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien sowie der Barriere-freiheit der Angebote.

EinzelhandelZum Thema Einzelhandel sind die Quartiere 1 und 2 als zentraler Bereich der Innenstadt zu nennen. Wesentliche Handlungsfelder ergeben sich in der Stär-kung des Bestandes. Hierbei sind die Stichworte Eigentümergemeinschaften und Business Improvement Districts (BID) zu nennen.

Weiterhin ist zum Themenfeld Einzelhandel die östliche Innenstadt im Bereich Tigg zu nennen, die als Gastronomiequartier weiterentwickelt werden kann. Ein Potenzial für die Ergänzung der Innenstadt bietet die Fläche Am Schemm.

Öffentlicher Raum Handlungsbedarf beim öffentlichen Raum existiert in den Quartieren 1 und 2. Dabei können die Fußgängerzone im Bereich der Hohen Straße und die Stra-ßenraumgestaltung in der Innenstadt insgesamt als zentrale Themen genannt werden. Zudem ist die Gestaltung von Hoher Straße und Tigg als Handlungs-feld zu nennen, dabei sind die Stadtplätze einerseits und die Stadteingänge andererseits als Handlungsräume zu identifizieren.

Grün, Naherholung und ÖkologieIm Handlungsfeld Grün, Naherholung und Ökologie sind für den innerstäd-tischen Bereich insbesondere der Erhalt und der Ausbau vorhandener Flächen zu nennen.

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Zudem kann ein zentraler Ansatz des Konzeptes die bereits in der Vorbereitung bzw. Umsetzung befindliche naturnahe Umgestaltung des Dattelner Mühlen-baches und die An- und Einbindung der angrenzenden Flächen in den Quartie-ren 2, 4, 6, 8 und 9 sein. Ansatzpunkte bieten darüber hinaus die Freiflächen in den Quartieren 5 und 8 (Rathauspark, Lohbusch und Volkspark/Höttingpark). Hier ergibt sich ein Handlungsbedarf bei der barrierefreien und weniger pfleg-eintensiven Umgestaltung, dem Erhalt der vorhandenen Flächen sowie einer verbesserten Ausstattung z.B. mit Bänken.

VerkehrDie städtischen Handlungsoptionen im Bereich Verkehr sind aufgrund anderer Zuständigkeiten nur begrenzt. Handlungsbedarfe ergeben sich aufgrund der Belastungen, die vom motorisierten Verkehr insbesondere für das Wohnen aus-gehen. Ein Handlungsbedarf besteht zudem aufgrund der hohen Durchgangs-verkehrsanteile sowie aufgrund der Barrierewirkung von stark befahrenen Stra-ßen.

Eine Weiterentwicklung des ÖPNV wird seitens der Stadt aktiv betrieben (zu-letzt: Bemühungen zur Fortführung einer vorhandenen Schnellbuslinie nach Münster mit Endhaltestelle in Datteln). Auch mögliche planerische Maßnahmen zur Veränderung der städtischen Struktur erfolgen und erfolgten in Datteln u.a. vor dem Hintergrund der Optimierung der Verkehrsverhältnisse: Hier ist beispielhaft der Wegfall von Saint Gobain-Weber in Quartier 7 zu nennen, die geplanten Nutzungen für die brachgefallenen Flächen sollen mit geringeren Verkehrsbelastungen einhergehen.

Handlungsbedarf ergibt sich für die B 235 im Bereich des Südringes zwischen Quartier 8 bis zum Quartier 4 (Bundesrepublik als Straßenbaulastträger). Insbe-sondere die Wohnbebauung in den Quartieren 6 und 9 ist hierdurch besonders betroffen.

Zudem ergibt sich ein Handlungsbedarf in den Kreuzungsbereichen des Süd-ringes mit der Hafenstraße (Quartier 8) und der Castroper Straße (Quartier 2).

BrachflächenentwicklungAls Brachflächen bzw. untergenutzte Flächen innerhalb des Plangebietes sind der Blockinnenbereich Am Schemm in Quartier 1, die durch Abbruch geräum-ten Flächen der ehemaligen Ring- und Pestalozzischule (Grundschule und För-derschule) in Quartier 2 sowie das aufgegebene Materiallager eines Tiefbau-unternehmens in Quartier 8 zu nennen. Zudem sind die Produktionsflächen eines Bauchemie-Unternehmens (Saint Gobain Weber, ehemals Deitermann) in Quartier 7 still gelegt.

Für eine wohnbauliche Nachverdichtung eignen sich darüber hinaus der Blockinnenbereich zwischen Hachhausener Straße und Friedrich-Ebert-Straße westlich des Westringes in Quartier 3 sowie in Quartier 7 großzügige Garten-flächen südlich der Düppelstraße bzw. die teilweise nicht mehr in Nutzung be-findlichen Betriebsteile auch nördlich der Straße.

Der Handlungsbedarf für die Flächen besteht in der gemeindlichen Steuerung für künftige Nutzungen und der Abstimmung mit den Vermarktungsinteressen der Eigentümer und Investoren. Für die innenstadtnahen Flächen ergeben sich dabei verschiedene Nutzungs- und Entwicklungspfade, die seitens der Politik mitgetragen/befürwortet und von der Stadt moderiert und begleitet werden müssen. Handlungsbedarf ergibt sich zudem ggf. durch die entgegenstehen-den Interessen von Anwohnern und Einzeleigentümern.

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Jugendarbeit und Soziales Innerhalb des Quartiers 1 liegt das Tigg-Tagg als zentrale Anlaufstation der Ju-gendarbeit in städtischer Verantwortung. Ein konkreter baulicher bzw. energe-tischer Handlungsbedarf, der im Rahmen des Handlungskonzeptes bearbeitet werden müsste, besteht hier jedoch nicht. Handlungsansätze für die Jugendar-beit bieten sich auch bei den vorhandenen Sportvereinen in den Quartieren 4, 8 und 9 (DJK Eintracht, SF Germania Datteln und Kültürspor Datteln). Grundsätz-lich sollte der Wunsch von Jugendlichen nach freien (und nicht überwachten) Angeboten und Bewegungsspielräumen bei der weiteren Konzeption zu den Fußballplätzen und weiteren Sportstandorten Berücksichtigung finden.

Zentrale öffentliche Anlaufstelle des Handlungsfeldes Soziales ist das Sozialamt im Rathaus der Stadt Datteln in Quartier 5. Als kirchliche Einrichtungen im Be-reich Soziales sind die vorhandenen Einrichtungen im Umfeld der St. Amandus Kirche sowie der Luthergemeinde zu nennen. Diese liegen außerhalb der Quar-tiere. In Quartier 1 und 6 sind Einrichtungen der Diakonie zu finden.

Ein potenzieller Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Soziales ergibt sich in allen Wohnquartieren mit verdichteten Strukturen sowie auffälliger Sozialstruk-tur. Diese Vorgaben erfüllen laut der Analyse etwa die Quartiere 6 und 9 und die Bereiche nördlich dieser Quartiere.

Schulische BildungIn den Quartieren 3, 4 und 7 liegen innerhalb des Handlungskonzeptes ins-gesamt 5 Schulstandorte mit unterschiedlichen Anforderungen. Dazu liegt in Quartier 2 ein weiterer ehemaliger Grundschul- bzw. Förderschulstandort (Ring-/ Pestalozzigrundschule). Einerseits ergeben sich im Handlungsfeld schu-lische Bildung Handlungsbedarfe bei der erforderlichen Anpassung der Schulen an gesamtgesellschaftliche Prozesse und gesetzliche Vorgaben (etwa Anpas-sungen an den demographischen Wandel, Inklusion). Zudem sind die Schulen entsprechend den Vorgaben aus dem Schulentwicklungsplan anzupassen (Um-wandlung von Schulen, Zusammenlegungen oder auch Ausbau ganztägiger Angebote). Hieraus ergeben sich Handlungsbedarfe im Umbau der Bausub-stanz und der Räumlichkeiten.

Andererseits sind in diesem Handlungsfeld insbesondere die Verbindungen von und zur Schule, die Anbindung und Nutzung von Sportstandorten und Freiflä-chen der Schulen, die multifunktionale Nutzbarkeit der öffentlichen Gebäude auch in außerschulischen Zeiträumen sowie der weitere Umgang mit Potenzial-flächen und Stellplatzanlagen relevant.

ErwachsenenbildungDie VHS und das Hermann-Grochmann-Museum als Standorte der Erwach-senenbildung liegen in Quartier 1 bzw. 5. Handlungsbedarfe ergeben sich hinsichtlich der Barrierefreiheit der Angebote und aufgrund der baulichen Substanz. Auch der Umbau der Einrichtungen zu multifunktional nutzbaren Räumlichkeiten stellt eine Herausforderung dar.

Kultur und FreizeitAls kulturelle Einrichtungen innerhalb der Quartiere 1 und 5 sind die Stadthalle sowie das Hermann-Grochtmann-Museum zu nennen. Handlungsbedarfe er-geben sich für diese Gebäude hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit, der multifunk-tionalen Nutzbarkeit sowie der Ergänzung von Nutzungen (beim Museums-

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standort in Kooperation mit der VHS). Zudem befinden sich in den Schulen in den Quartieren 3, 4 und 7 Räumlichkeiten, die für kulturelle Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen der Volkshochschule genutzt werden.

Als freizeitbezogene Einrichtungen innerhalb des Plangebietes sind in erster Li-nie die Sportstätten zu nennen. Die sechs vorhandenen Fußballplätze in den Quartieren 4, 8 und 9 werden zudem durch weitere sportliche Angebote er-gänzt. Ein grundsätzlicher Handlungsbedarf existiert beim Umbau der noch vorhandenen Ascheplätze sowie bei der Erneuerung des Ostringstadions. Kein unmittelbarer Handlungsbedarf ergibt sich hingegen bei den ergänzenden An-geboten (Stadtbad, Beachvolleyball-Plätze, Sporthallen an den Schulen).

Klima/Erneuerbare EnergienDer Umbau von Gebäuden vor dem Hintergrund der energetischen Optimie-rung und der CO2-Reduktion ist einerseits für alle öffentlichen Gebäude inner-halb des Plangebietes von Relevanz. Dabei sind die Schulen sowie das Stadtbad in den Quartieren 3, 4 und 7 sowie die Stadthalle und das Rathaus in den Quar-tieren 1 und 5 als mögliche Handlungsfelder auszumachen. Auch die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie der Erhalt und die möglichst grüne Ausge-staltung der öffentlichen Grünflächen ist vor diesem Hintergrund ein poten-zielles Handlungsfeld (flächendeckend).

Der über diese Handlungsfelder hinausreichende und sinnvolle energetische Umbau der privaten Gebäudesubstanz kann seitens der Stadt Datteln lediglich positiv begleitet/unterstützt werden und wird daher nicht als Handlungsfeld im Rahmen des Handlungskonzeptes identifiziert. Die Stadt Datteln bereitet aktuell ein kommunales Klimaschutzkonzept vor, in dem Maßnahmen zur Er-tüchtigung der privaten Bausubstanz sowie von Heizungs- und Warmwasserer-zeugungsanlagen eine relevante Rolle spielen. In dem laufenden Prozess wurde bereits mit einer Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz begonnen. Vor dem Hintergrund steigender globaler Temperaturen und der damit hierzulande einhergehenden voraussichtlichen Zunahme von Extremwetterereignissen ist die naturnahe Umgestaltung des Dattelner Mühlenbaches als Handlungsfeld zur Klimaanpassung zu nennen.

Integration, Mobilität und Barrierefreiheit Da Integrationsbemühungen häufig über Kinder in die Familien getragen werden können, sind die vorhandenen Schulstandorte in den Quartieren 3, 4 und 7 als potenzieller Handlungsraum zu nennen. Darüber hinaus bieten die Sportvereine (Quartiere 4, 8 und 9) sowie die öffentlichen und kirchlichen Ein-richtungen (Quartier 1 und 5) Ansatzpunkte für das Themenfeld Integration. Zudem ist insbesondere in den vergangenen Monaten das große Engagement von Verbänden und ehrenamtlichen Helfern im Rahmen der Unterbringung und Unterstützung von Flüchtlingen hervorzuheben. Auch hier sind vielfältige Ansatzpunkte für das Themenfeld Integration zu finden.

Beim Thema Barrierefreiheit sind alle öffentlichen Gebäude und Räume und ins-besondere die stark frequentierten Bereiche der Innenstadt (Quartiere 1, 2 und 5) und darüber hinaus die Schulstandorte (Quartiere 3, 4 und 7) als Handlungs-felder zu nennen.

Für die Quartiere 4 und 9 ergibt sich hinsichtlich der Anbindung der Stellplatz-anlagen an die Innenstadt ein besonderer Handlungsbedarf.

Die Handlungsfelder Integration, Mobilität und Barrierefreiheit sind insofern als Querschnittsthemen für alle Quartiere relevant.

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5.2 Zielsetzungen für die Quartiere

Um die für den gesamten Planungsraum entwickelten Handlungsfelder in kon-krete Maßnahmen und Projekte aufzugliedern, wurden quartiersbezogene Ziel-setzungen ausgearbeitet. Diese enthält die wesentlichen Ziele für jeden Hand-lungsraum. Die Handlungsfelder wurden jeweils in Klammern hinter den Zielen aufgenommen.

Quartier 1Zielsetzung für das Quartier 1 ist die Gliederung und Entzerrung des Verwal-tungsstandortes (bisher Kultur- und Erwachsenenbildung, künftig Kultur und Verwaltung) (Handlungsfelder Erwachsenenbildung, Kultur und Freizeit, Ver-waltung, Jugendarbeit und Soziales und Arbeiten). Verwaltungsintern soll der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit gefördert werden und Aufga-ben ggf. arbeitsteilig erledigt werden (Verwaltung).

Beim Umbau der Verwaltungsstandorte Kolpingstraße 1 und 3 sollen die Ge-bäude auch energetisch saniert werden (Klima und Erneuerbare Energien). Zu-dem ist der barrierefreie Umbau für den Verwaltungsstandort ein weiteres Ziel (Integration, Mobilität und Barrierefreiheit).

Für die Innenstadt von großer Bedeutung ist zudem das Ziel der Stärkung des Einzelhandels (Arbeiten und Einzelhandel). Dabei ist auch der öffentliche Raum zu qualifizieren (Öffentlicher Raum) und zudem die brachliegenden Flächen am Schemm zu entwickeln (Brachflächenentwicklung, Einzelhandel).

Für die Wohnnutzungen ist die kleinteilige Stärkung der Wohnfunktion ein wichtiges Ziel (Wohnen).

Quartier 2Für das Quartier 2 ist die Anbindung an die benachbarten Quartiere zur Stär-kung der Einzelhandelsfunktionen in der Innenstadt Zielsetzung. Zur Verbes-serung des Zuganges zur Innenstadt ist die Eingangssituation im Bereich der Kreuzung von Castroper Straße und Südring aufgrund städtebaulicher Defizite besonders bedeutsam (Verkehr, öffentlicher Raum, Arbeiten, Einzelhandel und Integration, Mobilität und Barrierefreiheit).

Für die Wohnnutzungen in Quartier 2 ist die kleinteilige Stärkung der Wohn-funktion insbesondere im Umfeld der Pevelingstraße ein wichtiges Ziel (Woh-nen).

Südlich quert die Castroper Straße/B 235 den Dattelner Mühlenbach. Hier ist die Renaturierung des Baches und die Anbindung/Vernetzung an einen künfti-gen Grünzug Dattelner Mühlenbach unter Integration vorhandener Wegever-bindungen das Ziel für Quartier 2 (Brachflächenentwicklung, Grün, Naherho-lung und Ökologie).

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Quartier 3In Quartier 3 liegt die Gemeinschaftshauptschule Hachhausen für die es Zielset-zung ist, diese entsprechend des Schulentwicklungsplanes als Standort einer Gesamtschul-Zweigstelle weiter zu entwickeln. Dadurch sollen die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert und die Schullandschaft zukunftsfähig gemacht werden (Schulische Bildung, Arbeiten). Darüber hinaus ist Ziel, die vorhandenen Ge-bäude energetisch zu sanieren und die Schule barrierefrei umzugestalten (Kli-ma und Erneuerbare Energien, Integration, Mobilität und Barrierefreiheit). Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der Schule für andere Nutzungen, etwa für Kultur, Freizeit, integrative Veranstaltungen, die VHS etc. im Sinne einer Stadtteilschule (Kultur und Freizeit).

Für vorhandene Flächenpotenziale gilt es, perspektivisch eine Wohnnutzung zu realisieren (Brachflächenentwicklung, Wohnen).

Quartier 4Auch im Quartier 4 dominieren die Schulnutzungen. Erstes Ziel ist daher die Weiterentwicklung der Schulen entsprechend des Schulentwicklungsplanes, um die Schulstandorte langfristig zu sichern und die Arbeitsplätze zu erhalten (Schulische Bildung, Arbeiten). Auch hier gilt es, die Schulgebäude ggf. energe-tisch zu sanieren und barrierefrei umzubauen (Klima und Erneuerbare Energien, Integration, Mobilität und Barrierefreiheit).

Darüber hinaus soll der Schulstandort für die Dattelner Bevölkerung weiter ge-öffnet werden, etwa für Kultur, Freizeit, integrative Veranstaltungen, die VHS etc. im Sinne einer Stadtteilschule (Kultur und Freizeit). Die Stellplatzanlagen der Schulen sollen als Entlastungsparkplätze für die Innenstadt genutzt werden können und daher besser an die Innenstadt angebunden werden. Dabei kann auch die Vernetzung mit neuen Wegen entlang des Dattelner Mühlbaches erfol-gen, der künftig renaturiert und mit den anliegenden Nutzungen vernetzt wer-den soll. Dabei ist es besonders wichtig durchgängige, sichere und barrierefreie Wegeverbindungen zu schaffen (Grün, Naherholung und Ökologie).

Für die Sportanlagen in Quartier 4 gilt es, diese in begrenztem Maße für freie Nutzungen zu öffnen und die bestehenden Sportanlagen funktionsgerecht zu erneuern (Kultur und Freizeit, Jugendarbeit und Soziales).

Quartier 5Ziel für das im Quartier 5 liegende Hermann-Grochtmann-Museum ist die Eingliederung des entzerrten Verwaltungsstandortes Kolpingstraße (Erwach-senenbildung) unter Beibehaltung der bisherigen Museumsfunktion und der Touristikinformation und der entsprechende barrierefreie Umbau des Gebäudes (Erwachsenenbildung, Kultur und Freizeit, Arbeiten, Integration, Mobilität und Barrierefreiheit).

Für das Rathaus innerhalb des Quartiers soll der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit gefördert werden und Aufgaben ggf. arbeitsteilig erledigt werden (Verwaltung). Darüber hinaus ist es Ziel, die vorhandenen öffentlichen Gebäude energetisch zu sanieren (Klima und Erneuerbare Energien).

Für die Grün- und Freiflächen am Rathaus (Rathauspark und Lohbusch) ist es Ziel, intergenerationelle Aufenthalts- und Begegnungsflächen zu schaffen und Infrastrukturen zu schaffen bzw. die Flächen für Veranstaltungen herzurichten (Grün, Naherholung und Ökologie).

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Quartier 6Ein zentrales Ziel in Quartier 6 ist die Renaturierung des Dattelner Mühlen-baches. Zudem ist hier die Anbindung/Vernetzung an einen künftigen Grünzug Dattelner Mühlenbach unter Integration vorhandener Wegeverbindungen das Ziel. Zudem soll dadurch eine durchgängige, sichere und barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung entstehen (Grün, Naherholung und Ökologie und Inte-gration, Mobilität und Barrierefreiheit).

Ziel für das in Quartier 6 bestehende, leerstehende, 12-geschossige Wohnhoch-haus ist es, dieses zu sanieren und in eine neue Nutzung zu führen (Wohnen). Daneben soll zwischen vorhandenem Gewerbe und den Wohnnutzungen eine stärkere Trennung erfolgen (Arbeiten, Wohnen).

Für die nördlich des Quartieres 6 gelegene B 235/Südring ist es Ziel, dass die an-liegenden Wohnnutzungen künftig, d.h. nach dem Bau der Ortsumgehung B 474n) weniger durch den Durchgangsverkehr beeinträchtigt werden (Verkehr).

Die vorhandene Umweltwerkstatt bzw. das Diakonie-Kaufhaus im Quartier 6 soll erhalten bleiben (Jugendarbeit und Soziales).

Quartier 7In Quartier 7 liegt die Loh-Grundschule, für die es Zielsetzung ist, diese ent-sprechend des Schulentwicklungsplanes weiter zu entwickeln. Das bedeutet, dass das offene Ganztags-Angebot ausgebaut werden soll. Dadurch sollen die vorhandenen Arbeitsplätze gesichert und die Schullandschaft zukunftsfähig gemacht werden (Schulische Bildung, Arbeiten). Darüber hinaus ist Ziel, die vorhandenen Gebäude energetisch zu sanieren und die Schule barrierefrei um-zugestalten (Klima und Erneuerbare Energien, Integration, Mobilität und Barri-erefreiheit). Ein weiteres Ziel ist die Öffnung der Schule für andere Nutzungen, etwa für Kultur, Freizeit, integrative Veranstaltungen, die VHS etc. im Sinne einer Stadtteilschule (Kultur und Freizeit).

Bisherige Erweiterungsflächen der Schule sollen für eine wohnbauliche Ent-wicklung genutzt werden (Wohnen). Für das Gelände der Bauchemiefabrik Saint Gobain-Weber sollen gewerbliche Folgenutzungen vorbereitet werden. Dazu sind die Flächen zu sanieren und Vorbereitungen für wohnverträgliches Gewerbe zu schaffen (Brachflächenentwicklung).

Quartier 8Ein zentrales Ziel in Quartier 8 ist die Sanierung und Reaktivierung der brach-liegenden Flächen der ehemaligen Tiefbaufirma Speeck. Die Flächen sollen künftig durch Handwerks- und Gewerbebetriebe genutzt werden (Brachflä-chenentwicklung, Arbeiten). Dabei soll die verkehrliche Situation auf der B 235/Süd- und Ostring berücksichtigt werden (Verkehr).

Weiterhin gilt es, die Renaturierung des Dattelner Mühlenbaches auch in Quar-tier 8 vorzusehen. Eine Herausforderung stellt die Anbindung und Vernetzung an einen künftigen Grünzug Dattelner Mühlenbach unter Integration der vor-handenen Fuß- und Radwege dar. Es soll künftig eine durchgängige, sichere und barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung entstehen (Grün, Naherholung und Ökologie und Integration, Mobilität und Barrierefreiheit).

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Für die Sportanlagen in Quartier 8 (Sportplatz und Ostringstadion) gilt es, die-se funktionsgerecht zu sanieren und an die heutige und künftige Nutzung an-zupassen. Die Flächen sollen in begrenztem Maße für freie Nutzungen geöffnet werden (Kultur und Freizeit, Jugendarbeit und Soziales). Gegenüber den an-grenzenden reinen Wohngebieten gilt es zudem, Maßnahmen zum Sportlärm-schutz zu ergreifen (Wohnen).

Quartier 9Ein wichtiges Ziel in Quartier 9 ist die Renaturierung des Dattelner Mühlen-baches. Zudem ist hier die Anbindung/Vernetzung an einen künftigen Grünzug Dattelner Mühlenbach unter Integration vorhandener Wegeverbindungen das Ziel. Zudem soll dadurch eine durchgängige, sichere und barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung entstehen (Grün, Naherholung und Ökologie und Inte-gration, Mobilität und Barrierefreiheit).

Innerhalb des Quartieres 9 liegen die Sportanlagen der DJK Eintracht Datteln. Für diese Flächen soll künftig geprüft werden, inwiefern eine Öffnung des Sportstandortes für freie Nutzungen möglich ist (Kultur und Freizeit und Ju-gendarbeit und Soziales).

Für die nördlich des Quartieres 9 gelegene B 235/Südring ist es Ziel, dass die anliegenden Wohnnutzungen künftig nicht mehr so stark durch den Durch-gangsverkehr beeinträchtigt werden (Wohnen und Verkehr). Ein weiteres Ziel ist zudem die möglichst barrierefreie Anbindung der vorhandenen Stellplatzanla-ge an die Innenstadt (Integration, Mobilität und Barrierefreiheit).

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6. MAßNAHMEN Die definierten Ziele werden im Folgenden durch Maßnahmen konkretisiert. Dabei erfolgt eine Differenzierung zwischen Maßnahmen, die kurzfristig zur Realisierung anstehen, sowie Maßnahmen, die mittel- bis langfristig umgesetzt werden sollen.

6.1 Maßnahmensteckbriefe

Im folgenden Kapitel werden die bisher erarbeiteten Maßnahmen in Form von Steckbriefen vorgestellt. Dabei werden die jeweiligen Ziele und die Handlungs-felder benannt, die durch die Maßnahme umgesetzt werden sollen. Zudem ent-halten die Steckbriefe alle wesentlichen Informationen zur Umsetzung (vorgese-hener Zeitplan und Umsetzungszeitraum, verantwortliche Ansprechpartner bei der Stadt Datteln und Kosten und Finanzierung).

Bei den Maßnahmen wird zwischen folgenden 3 Gruppen differenziert:

• Konkret zur Förderung anstehende Maßnahmen, die bereits politisch be-schlossen/diskutiert und für die Kosten und Finanzierung im Haushalt der Stadt Datteln gesichert wurden (möglicher Förderzeitraum in 2016)

• Projektvorschläge, die bereits ausgearbeitet wurden, die es jedoch noch wei-ter zu konkretisieren und politisch zu beschließen gilt; für diese Projektvor-schläge wurden seitens der Stadt Datteln bisher keine Ansätze in den Haus-halt der Stadt eingestellt (möglicher Förderzeitraum ab 2017 bis 2025)

• Weitere Projektideen, die als mögliche förderfähige Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung noch in Vorbereitung/Ausarbeitung sind und für die eine politische Diskussion noch aussteht (inhaltliche Aufbereitung und Diskussi-onen zur Aufnahme im Rahmen einer Fortschreibung des Konzeptes stehen noch aus)

6.1.1 Maßnahmen in 2016

Mit dem zugrundeliegenden Förderantrag zu diesem Handlungskonzept sollen für 2016 zunächst die vordringlichsten Maßnahmen im Fördergebiet beantragt werden.

Zu diesen vordringlichsten Maßnahmen für das Jahr 2016 gehören Maßnah-men am Gebäude Kolpingstraße 1 (Maßnahme 1) sowie im Umfeld des Ge-bäudes (Maßnahme 3) innerhalb des Quartieres 1. Für das Gebäude und die hier ansässigen Teile der öffentlichen Verwaltung sind der barrierefreie Umbau des Gebäudes sowie eine umfangreiche strukturelle Neuordnung vorgesehen. Zudem soll für das Gebäude der Einsatz erneuerbarer Energien geprüft werden, um die Betriebskosten dauerhaft zu senken.

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Als weitere Maßnahme für den Förderzeitraum 2016 ist die Umgestaltung des Hermann-Grochtmann-Museums innerhalb des Quartiers 5 vorgesehen (Maß-nahmensteckbrief 2). Dieses soll im Zusammenhang mit dem Gebäude Kol-pingstraße 1 umgebaut werden und künftig einen Teil der Nutzungen aufneh-men, die in Maßnahme 1 neu geordnet werden.

Bei den drei Maßnahmen handelt es sich um ein abgeschlossenes Maßnahmen-bündel, durch das Mittel und Möglichkeiten bei der Stadtverwaltung für die weiteren anstehenden Projekte künftig besser koordiniert werden können.

Es ist beabsichtigt, in den kommenden Jahren das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept Innenstadt Datteln fortzuschreiben und entsprechende Fol-geanträge zu erarbeiten. Die folgenden Maßnahmenblätter werden dabei zum jeweiligen Förderantrag aktualisiert bzw. weiter ausgearbeitet und mit den Ko-sten und der Finanzierung hinterlegt.

Die Priorisierung dieser Maßnahmen erfolgt, um verwaltungsinterne, interkom-munale Synergieeffekte zu generieren, nachhaltige Kosteneinsparungen inner-halb der Verwaltung zu ermöglichen, die Energieeffizienz von öffentlichen Ge-bäuden zu verbessern, die Multifunktionalität von Einrichtungen zu verbessern und Mittel und Maßnahmen künftig besser bündeln zu können. Für die Maß-nahmen ist zudem eine unmittelbare Umsetzung unter Zuhilfenahme von ver-waltungsinternen Mitteln möglich. Die Maßnahmen fokussieren sich zunächst auf den Bestand der öffentlichen Gebäude und Funktionen in Datteln.

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Maßnahme 1

KOLPINGSTRASSE 1

Quartier 1

Kultur, Bildung, u. Verwaltung

Kolpinghaus im Februar 1958

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Maßnahme 1 Kolpingstraße 1

Quartier 1 - Kultur, Bildung, u. Verwaltung

Ziele Handlungsfelder Umsetzung

• Schaffung von neuen Nutzungsbe-reichen

• Barrierefreiheit herstellen• Handlungsgrundlage für den Bau-

herrn zur Vergabe von Objektpla-nung schaffen

• Steigerung der Energieeffizienz• Interkommunale Einrichtung bilden

• Arbeiten• Verwaltung• Erwachsenenbildung• Jugendarbeit und Soziales• Kultur- und Freizeit• Klima und Erneuerbare Energien• Integration, Mobilität und Barriere-

freiheit

• In 2016• Durch die Stadt Datteln

(Fachbereich 7 Gebäudewirt-schaft)

Kostenschätzung Eigenanteil Fördermittel

1.750.000 € 350.000 € 1.400.000 €

 

Ansicht Kolpingstraße

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Maßnahme 1

KOLPINGSTRASSE 1

Quartier 1Das Gebäude Kolpingstraße 1 wurde 1927 errichtet und im Krieg weitestge-hend zerstört. 1950 erfolgte der Wiederaufbau eines Gesellenhauses durch die Kolpingfamilie mit Saal, Bühne und Gaststätte zum sogenannten »Kolping-haus«. 1973 wurde der Saal in Teilen abgerissen und 1977 umgebaut und er-weitert. Damit wurde der bis heute existierende Zustand durch Errichtung einer Mehrzweckhalle mit Foyer hergestellt.

Beim Übergang der Immobilie an die Stadt Datteln wurden die bestehenden Wohnungen im I. und II. Obergeschoss in Büroräume umgenutzt. Hier ist das Schul- und Kulturamt mit Kulturbüro, die VHS und die Musikschule unterge-bracht. Damit ist das Gebäude, neben dem Rathaus, der zweite große Verwal-tungsstandort. Zudem befindet es sich an zentraler Stelle, im Quartier 1, im Zentrum Dattelns.

Im Rahmen der haushaltsrechtlichen Überlegungen wird es notwendig, Nut-zungen in nicht stadteigenen Immobilien aufzugeben und eigene Räumlich-keiten zu nutzen. Diese Vorgehensweise soll bei der Stadtbücherei vorrangig Anwendung finden. Im Erdgeschoss des Hauses, in den Räumlichkeiten der ehemaligen Gaststätte, sollen die Theke mit Ausleihbereich, die Regale und der Lesebereich untergebracht werden. Die Büros könnten ebenfalls im Erd- oder alternativ im I. Obergeschoss Platz finden.

Im selben Gebäude ist das Dachgeschoss z.Zt. noch nicht ausgebaut. Hier könnten ebenfalls noch Büros geschaffen werden. Zusätzlich ist geplant, die Kassen der Städte Waltrop und Datteln im Rahmen der interkommunalen Zu-sammenarbeit zusammenzulegen. Hierfür würde dringend Raumbedarf beste-hen, der im II. Obergeschoss und im Dachgeschoss realisiert werden soll. Die Barrierefreiheit wird durch einen Umbau des vorhandenen Aufzuges erreicht.

Weitere Themen sind die Anpassung des Gebäudes an die aktuellen energe-tischen Erfordernisse, bezogen auf die gesamte Gebäudehülle, die Nutzung von Gebäudeflächen für Fotovoltaik- und Kollektorflächen und Überwindung von Barrieren. Zur Zeit ist der Fahrstuhl des Gebäudes nur über mehrere Distanzstu-fen zu erreichen. Auch bei der geplanten Bücherei wäre dies der Fall.

Gleiches gilt für den Umgebungsbereich des Gebäudes. Damit verbunden ist die Gestaltung des öffentlichen Raumes zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Dies betrifft in erster Linie die jeweiligen Zugangsbereiche zu den einzelnen Nutzungen, insbesondere in Bezug auf die verkehrssichere Erreichbarkeit.

Zu diesem Thema gibt es Anregungen und Wünsche, die im Rahmen der Sozial-planung Bedürfnisse und Lebenslagen von älteren Bürgern beschreiben. Diese Bedürfnisse sollen ebenfalls in diesem Gebäudekomplex Berücksichtigung fin-den. Er soll als Bildungs- und Treffpunkt auch älteren Menschen zur Verfügung stehen.

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Maßnahme 2

GENTHINER STRASSE 7

Quartier 5

Bildung und Stadtgeschichte

 

Dorfschultenhof im März 1938

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Maßnahme 2 Genthiner Straße 7

Quartier 2 - Bildung und Stadtgeschichte

Ziele Handlungsfelder Umsetzung

• Schaffung von neuen Nutzungsbe-reichen

• Stadtteilbezüge herstellen• Brandschutzmaßnahmen• Handlungsgrundlage für den Bau-

herrn zur Vergabe von Objekt- und Freiraumplanungen schaffen• Steigerung der Energieeffizienz

• Arbeiten• Verwaltung• Öffentlicher Raum• Grün, Naherholung und Ökologie• Erwachsenenbildung• Kultur und Freizeit • Klima und Erneuerbare Energien• Integration, Mobilität und Barriere-

freiheit

• In 2016• Durch die Stadt Datteln

(Fachbereich 7 Gebäudewirt-schaft)

Kostenschätzung Eigenanteil Fördermittel

100.000 € 20.000 € 80.000 €

 

Ansicht vom Park

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Maßnahme 2

GENTHINER STRASSE 7

Quartier 5Bei dem Gebäude Genthiner Straße 7 handelt es sich um das heutige städtische Museum. Das fast zweihundert Jahre alte Gebäude wurde 1983 unter Denkmal-schutz gestellt. Die Konstruktion basiert auf dem s.g. westfälischen Hallenhaus und befindet sich auf dem mutmaßlich ältesten Hofgrundstück der Stadt.

Seit 1936 beherbergt dieser damalige Dorfschultenhof das Heimatmuseum, auch Hermann-Grochtmann-Museum genannt. Es werden kunst- und kultur-geschichtliche Objekte aus Datteln und Umgebung, sowie eine stadtgeschicht-liche Sammlung von Münzen und Urkunden mit Werkzeugen, Mobiliar u.ä. aus vorindustriellen Lebensbereichen und der Landwirtschaft ausgestellt.

Die Räumlichkeiten des Museums werden allerdings auch noch vom Standes-amt und der übrigen Verwaltung als Besprechungs- und Veranstaltungsort ge-nutzt. Nun ist es erforderlich, Verwaltungseinheiten umzuverteilen, wie es bei der Maßnahme 1 und 3 beschrieben wurde. In diesem Fall soll die VHS in dieses Gebäude einziehen und der Bereich der Erwachsenenbildung mit museumspä-dagogischer Nutzung einhergehen. Hierbei sind Brandschutzmaßnahmen ge-nauso wie energetische Anpassungen zu nennen.

Die Gestaltung des Außenraumes in Verbindung mit der Gestaltung des öffent-lichen Raumes zwischen Museum und dem Rathaus, bis hin zur Fußgängerzone wird als eigenständige städtebauliche Entwicklungsmaßnahme behandelt.

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Maßnahme 3

STÄDTEBAULICHES UMFELD

KOLPINGSTRASSE 1

Quartier 1

Kultur, Bildung, u. Verwaltung

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Maßnahme 3 Kolpingstraße 1

Quartier 1 - Kultur, Bildung, u. Verwaltung

Ziele Handlungsfelder Umsetzung

• Stadtteilbezüge herstellen• Barrierefreiheit herstellen• Handlungsgrundlage für den Bau-

herrn zur Vergabe von Freiraumpla-nungen schaffen

• Öffentlicher Raum• Integration, Mobilität und Barriere-

freiheit

• In 2016• Durch die Stadt Datteln

(Fachbereich 7 Gebäudewirt-schaft)

Kostenschätzung Eigenanteil Fördermittel

in Maßnahme 1 enthalten - -

  Ansicht Rottstraße

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Maßnahme 3

STÄDTEBAULICHES UMFELD

KOLPINGSTRASSE 1

Quartier 1Das Umfeld des unter Maßnahme 1 aufgeführten Verwaltungsstandortes ist durch städtebauliche Missstände und eine unattraktive, im öffentlichen Raum jedoch wahrnehmbare, Rückseite der Gebäude beeinträchtigt. Der Besuch des Verwaltungsstandortes Kolpingstraße wird dadurch erschwert.

Der im Rahmen von Maßnahme 1 geplante barrierefreie Umbau des Gebäudes soll nicht am Eingang des Verwaltungsgebäudes enden, sondern auch im öf-fentlichen Raum konsequent fortgesetzt werden. Diese Planung entspricht dem Ziel, eine möglichst große Barrierefreiheit zu erzielen.

Damit verbunden ist die Gestaltung des öffentlichen Raumes zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Dies betrifft in erster Linie die jeweiligen Zugangsbereiche zu den einzelnen Nutzungen, insbesondere in Bezug auf die verkehrssichere Erreichbarkeit.

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Maßnahme 18

VERFÜGUNGSFONDS

Gesamter Geltungsbereich

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Maßnahme 18 Verfügungsfonds

Gesamter Geltungsbereich - Kultur, Bildung, u. Verwaltung

Ziele Handlungsfelder Umsetzung

• Stärkung des zentralen Versor-gungsbereiches

• Abbau von mit Funktionverlusten einhergehenden gewerblichen Leer-ständen

• Verfahrensbegleitende Veranstal-tungen und Beteiligungsverfahren durchführen

• Förderung des Arbeitskreises Innen-stadt

• Arbeiten• Einzelhandel• Öffentlicher Raum• Brachflächenentwicklung

• Ab 2016• Durch neu zu gründendes

Vergabegremium

Kostenschätzung Eigenanteil Fördermittel

27.825 € p. a. 13.913 € p.a. 13.912 € p.a.

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Maßnahme 18

VERFÜGUNGSFONDS

Gesamter GeltungsbereichIn den Stadterneuerungsrichtlinien 2008 Teil III – Förderbestimmungen für die Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren werden unter Ziffer 14 Re-gelungen für die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche getroffen. Wenn dieser zentrale Versorgungsbereich oder Teilbereiche durch Funktionsverluste – insbesondere gewerblichen Leerstand bedroht bzw. betroffen sind, kann ein gemeindlicher Fonds eingerichtet wer-den. Dieser Fonds kann zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt finanziert werden, die übrigen 50% sind als Fördervoraussetzung aus zusätzlichen Mitteln der Stadt zu finanzieren, soweit nicht Mittel von der Wirtschaft oder von sonstigen Privaten eingeworben werden können.

Der Fondsanteil von 50 % aus der Städtebauförderung darf nur für Investiti-onen sowie für die dafür notwendigen Vorbereitungen eingesetzt werden. Die übrigen Mittel können auch für nicht-investive Maßnahmen wie z.B. Veranstal-tungen verwendet werden.

Mit den Mitteln des Verfügungsfonds, die für nicht–investive Maßnahmen zur Verfügung stehen, sollen in 2016 in erster Linie Veranstaltungen und Beteili-gungsverfahren zur Umsetzung der in 2016 geplanten ersten Maßnahmen im Quartier 1 sowie für die Weiterentwicklung des integrierten gebietsbezogenen Handlungskonzeptes und die Konkretisierung von Maßnahmen für einen wei-teren Zuwendungsantrag durchgeführt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf einer aktiven Förderung des Arbeitskreises Innenstadt, der sich bereits bisher mit Überlegungen zum Leerstandsmanagement sowie Maßnah-men zur Begrünung der Fußgängerzone und zur Verbesserung der Aufenthalts-qualität in der Innenstadt beschäftigt hat.

Für die Vergabe sind kommunale Vergabevorschriften zu erarbeiten und ein Ver-gabegremium zu bilden.

Für die Ermittlung der zu beantragenden Förderung des Verfügungsfonds wird von einer relevanten Einwohnerzahl von 5.565 im Statistischen Bezirk Stadtmit-te und einem Betrag von 5 €/pro Einwohner und Jahr ausgegangen, sodass sich ein Verfügungsfonds in Höhe von 27.825 € und eine beantragte Zuwendung von 13.912 € ergibt.

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6.1.2 Projektvorschläge

Die folgenden Projektvorschläge werden im Weiteren näher ausgearbeitet. Da-bei werden auch die Kosten für die Projekte geschätzt. Zudem erfolgt eine poli-tische Abstimmung und Beschlüsse zu den Vorschlägen.

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Projektvorschlag 4

KOLPINGSTRASSE 3

Quartier 1

Jugendarbeit und Verwaltung

 

Straßenansicht Kolpingstraße 3

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Projektvorschlag 4 Kolpingstraße 3

Quartier 1 - Jugendarbeit und Verwaltung

Ziele Handlungsfelder Umsetzung

• Schaffung von neuen Nutzungsbe-reichen

• Stadtteilbezüge herstellen• Barrierefreiheit herstellen• Handlungsgrundlage für den Bau-

herrn zur Vergabe von Objekt- und Freiraumplanungen schaffen

• Steigerung der Energieeffizienz

• Verwaltung• Öffentlicher Raum• Jugendarbeit und Soziales• Kultur und Freizeit• Klima und Erneuerbare Energien• Integration, Mobilität und Barriere-

freiheit

• In 2017• Durch die Stadt Datteln

(Fachbereich 7 Gebäudewirt-schaft)

Kostenschätzung Eigenanteil Fördermittel

460.000 € 92.000 € 368.000 €

 

Hofansicht Kolpingstraße 3

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Projektvorschlag 4

KOLPINGSTRASSE 3

Quartier 1Die Ursprünge des Hauses Kolpingstraße 3 gehen auf das Ende des 20. Jahrhun-derts zurück. 1902 wurde es erweitert und gehörte bis in die Mitte der siebziger Jahre dem Spar- und Darlehnskassen Verein.

Im Zuge des Umbaus des benachbarten Verwaltungsgebäudes und der Stadt-halle, wurde dieses Gebäude ebenfalls von der Stadt Datteln erworben und wird bis heute als Wohn- und Geschäftshaus genutzt.

Inzwischen hat sich nicht nur ein Renovierungsstau gebildet, sondern es gibt neue Bedarfe i.B.a. den eigenen Immobilienbestand.

Im Rahmen der Konzentration von Kultur, Bildung und Verwaltungsaufgaben ist geplant, dieses Gebäude hauptsächlich vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Jugendbüro-(Nord) zu nutzen. Damit verbunden ist der Hofbereich des Grundstückes in bedarfsgerechte Zustände umzubauen.

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Projektvorschlag 6

WESTRING 7

Quartier 3

Bildungs- und Kulturstandort

 

Ansicht vom Westring

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Projektvorschlag 6 Kolpingstraße 3

Quartier 3 - Bildungs- und Kulturstandort

Ziele Handlungsfelder Umsetzung

• Teilrealisierung der Schulentwick-lungsplanung

• Stadtteilbezüge herstellen• Barrierefreiheit herstellen• Handlungsgrundlage für den Bau-

herrn zur Vergabe von Objekt- und Freiraumplanungen schaffen

• Steigerung der Energieeffizienz• Synergieeffekte erzielen

• Arbeiten• Öffentlicher Raum• Grün, Naherholung und Ökologie • Jugendarbeit und Soziales• Schulische Bildung• Erwachsenenbildung• Kultur und Freizeit• Klima und Erneuerbare Energien• Integration, Mobilität und Barriere-

freiheit

• Zeitraum noch nicht benannt• Durch die Stadt Datteln

(Fachbereich 7 Gebäudewirt-schaft)

Kostenschätzung Eigenanteil Fördermittel

 Ansicht vom westlichen Schulhof

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Projektvorschlag 6

WESTRING 7

Quartier 3Das Gebäude wurde mit Bauschein vom Mai 1963 als damalige Volksschule zur Deckung des Bildungsbedarfs im Stadtteil Hachhausen errichtet. 1965 wurde das Gebäude fertiggestellt und die Nutzung aufgenommen. Vier Jahre später wurde aus der Volksschule im Rahmen der damaligen Schulreform die Haupt-schule Hachhausen. Der Name existiert bis heute, allerdings wurde die Schule 2010 zum sog. Hauptschulzentrum. Drei weitere Hauptschulen wurden aufge-geben.

Nun ist geplant, das Schulgrundstück samt Gebäuden, in ein multifunktionales Anwesen umzunutzen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird dieser Standort zukünftig für Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens be-sonders bedeutsam. Sollte sich der Trend des Schülerrückganges insbesondere an Hauptschulen weiter fortsetzen, wird die Hauptschule Hachhausen im Jahr 2018 durchgängig einzügig und damit nach der derzeitigen Gesetzeslage zu schließen sein. Der Schulträger sollte darauf reagieren und Vorbereitungen tref-fen eine andere Schulform dort anzusiedeln. In Frage kommen theoretisch eine Sekundarschule oder die Gründung eines Teilstandortes einer benachbarten Gesamtschule.

Bei der Planung eines solchen Schulstandortes besteht jetzt die Möglichkeit diesen Standort zu einem Zentrum für Lernen, Integration, Nachbarschaft und (sportlicher) Bewegung zu machen – ganz im Sinne der Förderrichtlinien für die kommunalen Gemeinbedarfseinrichtungen, nach denen Bildungseinrich-tungen mit zusätzlicher Quartiersfunktion bei der Bewertung der Förderanträge vorrangig berücksichtigt werden. Wenn zudem noch bestehende Gebäude um-genutzt und modernisiert werden und multifunktional nutzbare Infrastruktur-angebote entwickelt werden, die verschiedene Nutzungsmöglichkeiten ermög-lichen und in gebündelter Form anbieten, dann ist nach den Förderrichtlinien eine vorrangige Berücksichtigung zu erwarten.

Bei einem solchen Modell spielen folgende Aspekte eine Rolle:

• Erweiterung des Planungsgebietes über den Westring hinaus• Öffnung des Schulgeländes zu den benachbarten Einrichtungen wie Evan-

gelischer Kindergarten, Amarita-Seniorenheim, St. Antonius–Kirchenge-meinde mit dem »Treffpunkt Hachhausen« (mit Tagespflegeeinrichtung und Demenzberatung) sowie zu den angrenzenden Wohnbereichen.

• Bau eines neuen Gebäudeteiles, dessen Schwerpunkt eine Mensa ist, die nicht nur von den Schülerinnen und Schülern dieser Schule, sondern auch von anderen Schulen und Senioren und Besuchern genutzt werden kann. Hinzu kommt eine Aula, in der kleinere, quartiersbezogene Kulturveranstal-tungen durchgeführt werden können sowie schulische Differenzierungs-räume und Räume für ergänzende Angebote wie Ergotherapie und Fitness, Logopädie und Individualförderung, Krankengymnastik und Psychomotorik und ergänzende Ganztagsangebote. Hier werden inklusionsbezogene Un-terrichts- und Betreuungsangebote Berücksichtigung finden.

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Projektvorschlag 6

WESTRING 7

Quartier 3• Das Schulgelände, insbesondere der Bereich neben der Sporthalle und der

angrenzende, baumbestandene Bereich soll umgestaltet werden. Hier kön-nen freizeitsportbezogene Anlagen sowie eine Kleinbühne für Konzert- und Theater- Open-Air-Veranstaltungen angelegt werden, die auch außerhalb der Schulzeit genutzt werden sollen.

• Lebensfrohe Farbgestaltung der alten Schulgebäude und klimaneutrale Um-gestaltungen der Gebäude

Mit diesem Modell öffnet sich die Schule baulich und programmatisch ihrem Umfeld. Kirche, Kindergarten, Stadtteilzentrum, Senioreneinrichtungen und angrenzende Wohngebiete werden angeschlossen bzw. über die Schule mit-einander verknüpft. Mensa (mit Cafeteria), Aula und Außengelände stehen den verschiedensten Nutzergruppen zur Verfügung und bilden einen Ort der quartiersbezogenen Kommunikation. Somit kommt diesem Schulstandort eine verbindende Wirkung zu. Sie wird ein Ort, an dem generationenübergreifendes Lernen, Spielen und Sporttreiben möglich wird, wenn sich Senioren und Kinder zum gemeinsamen Umgang mit neuen Medien (als quartiersbezogenes Ange-bot der Stadtbücherei), in der Mensa/Cafeteria, im Sport- und Spielpark oder zu kulturellen Veranstaltungen treffen. So entwickelt sich eine Schule nicht nur zum besonderen Lernort, sondern auch zu einem Lebensort, weil sie in gesell-schaftliche Bezüge eingebunden wird.

 

Zugang zum Schulhof

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Projektvorschlag 8

RATHAUSPARK

Quartier 5

Kulturstandorte

 

Beleuchtetes Rathausportal

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Projektvorschlag 8 Rathauspark

Quartier 5 - Kulturstandorte

Ziele Handlungsfelder Umsetzung

• Schaffung von neuen Nutzungsbe-reichen

• Stadtteilbezüge herstellen• Barrierefreiheit herstellen• Handlungsgrundlage für den Bau-

herrn zur Vergabe von Objekt- und Freiraumplanungen schaffen

• Öffentlicher Raum• Grün, Naherholung und Ökologie • Jugendarbeit und Soziales• Schulische Bildung • Erwachsenenbildung• Kultur und Freizeit• Integration, Mobilität und Barriere-

freiheit

• Zeitraum noch nicht benannt• Durch die Stadt Datteln

(Fachbereich 7 Gebäudewirt-schaft)

Kostenschätzung Eigenanteil Fördermittel

 

Luftbild vom Rathauspark, Lohbusch, Heimatmuseum und angrenzenden Grünflächen

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Projektvorschlag 8

RATHAUSPARK

Quartier 5Räumlich beziehen sich die Maßnahmen einerseits auf Teile des Rathausparkes und des Museums, auf den nördlichen Teil der Fußgängerzone am alten Markt, dem Tigg und der Verbindungsachse zwischen den öffentlichen Verwaltungs-stellen und den Einzelhandelsstandorten.

Ausgehend vom Hermann-Grochtmann-Museum (HGM) soll eine Reihe von »Ereignispunkten« durch den Lohbusch geführt werden. Kombiniert werden ein Baumlehrpfad (Aspekt: Bildung/Weiterbildung für Kindergärten, Schulen und interessierte Erwachsene) mit einer Bewegungsstrecke/»Fitnessparcour« (Aspekt: Breitensport), deren Stationen durch entsprechende Ausgestaltung (z.B. teilweise Pflasterung und Strom- und ggf. Wasseranschlüsse) bei Bedarf für kulturelle Aktivitäten wie Lesungen und Schauspiel mitgenutzt werden können (= »Veranstaltungsinseln«).

Dieser Pfad endet auf der Wiese am Ostring, auf der einzelne Bewegungs- und Kommunikationsbereiche für Nutzer geschaffen werden können, die Muße, Entspannung und Kommunikation suchen. Dazu können dann Anlagen wie Boulefelder, ein Schachfeld, Sitzgelegenheiten, die durch entsprechende Be-pflanzungen umrahmt werden, aber auch Bewegungsflächen für Tai Chi–Grup-pen etc. gehören.

2013 fand das Fest zum 100-jährigen Bestehen des Rathauses so viel Anklang in der Bevölkerung, dass auch in diesem Jahr ein Rathausfest durchgeführt wer-den soll. Dieses von Sponsoren finanzierte städtische Ereignis wird sich aller Vo-raussicht nach an diesem Standort etablieren. Für eine bessere Ausnutzbarkeit der Veranstaltungsfläche auch in der ganzjährigen Nutzung müsste der Bereich zwischen Rathaus und Lohbusch überarbeitet werden. Ebenso ist der Bereich zwischen Rathaus und HGM zu gestalten. Durch eine entsprechende Pflaste-rung könnte die Rathaus-Kantine einen Außenbereich nutzen, der zum Ort der Begegnung nicht nur für heimische Besucher werden könnte. Es ist zu beden-ken, dass im HGM die Touristeninformation der Stadtverwaltung untergebracht ist. Auf dem Bunker im Westflügel des Rathauses könnte eine Bühne angelegt werden. Ebenso sind Fahrradständer an der Hafenstraße sowie am Rathaus-Westeingang empfehlenswert.

 

Blick vom HGM zum Rathaus

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6.1.3 Weitere Ansätze/Ideen

Für die Maßnahmenansätze/Ideen werden Steckbriefe zu einem späteren Zeit-punkt (in Folgeanträgen) zusammengestellt.

Folgende Maßnahmenschwerpunkte sind dabei denkbar:

5 – Stadthalle,

7 – Realschule/ Gymnasium,

9 - Hohe Straße,

10 - Am Schemm,

11 - Dattelner Mühlenbach,

12 – Hochhaus,

13 - Ehemaliges Speeck-Gelände,

14 – Ostringstadion,

15 - Stadtbad, ehemalige Ringschule und Parkplatz Südring,

16 – Bauchemiefabrik und

17 – Lohschule

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7. UMSETZUNG UND MONITORING7.1 Umsetzungsprozess und Monitoring

Am Anfang des Umsetzungsprozesses steht eine weitere Klärung von Rahmen-bedingungen für die Umsetzung der Maßnahmen. Es müssen klare Zuständig-keiten und Ansprechpartner für jede einzelne Maßnahmen geschaffen werden. Ein erster organisatorischer Schritt zur Koordinierung des Prozesses ist mit der Einrichtung einer verwaltungsinternen Projektgruppe erfolgt. Diese fachbe-reichsübergreifende Gruppe soll alle weiteren Schritte vorbereiten. Wesentliche Aspekte sind hierbei:

• Welche Projekte/Maßnahmen sollen prioritär umgesetzt werden?

• Für welche Projekte/Maßnahmen sind Haushaltsmittel vorhanden bzw. können Mittel in die Haushaltsplanung eingestellt werden?

Die im Rahmen des Handlungskonzeptes vorgeschlagenen, kurzfristig in 2016 anzugehenden Projekte/Maßnahmen (=Priorität I) sollten in dieser Betrachtung vorrangig untersucht werden. Ansätze für kurzfristig umzusetzende Hand-lungsschritte sind:

1. Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Beauftra-gung

2. Einfachere (organisatorische oder bauliche) Maßnahmen

3. Information/Ansprache von Dritten

Ziele und Maßnahmen des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes »Zukunftsfähige Innenstadt Datteln« sollen seitens der o.g. verwaltungsinter-nen Projektgruppe in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben werden. Dazu gehört einerseits die Ergänzung der Projektansätze und der wei-teren Ansätze und Ideen. Hierbei soll der vorgelegte Bericht in den folgenden Jahren entsprechend ergänzt bzw. konkretisiert werden.

Andererseits ist eine Überprüfung der Umsetzung der dargestellten Projekte auf Basis des Handlungskonzeptes sinnvoll. In einem regelmäßigem Rhythmus (je-des Jahr/alle 2 Jahre) sollte der Umsetzungsstand überprüft werden:

• Welche der Projekte/Maßnahmen wurden umgesetzt?

• Warum wurden vorgesehene Projekte/Maßnahmen im geplanten Zeitraum nicht umgesetzt?

• Sind die vorgeschlagenen Projekte/Maßnahmen noch sinnvoll oder haben sich Prioritäten verschoben?

• Haben sich Rahmenbedingungen verändert bzw. bestehen neue Abhängig-keiten mit anderen Projekten? Welche Maßnahmen müssen ergriffen wer-den, damit Projekte in die Umsetzung gehen?

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In einem Abstand von ca. 5 Jahren ist eine grundsätzliche Überprüfung der Kerninhalte dieses Berichtes empfehlenswert. Hierbei erfolgt eine Bilanzierung der Inhalte und der Umsetzung sowie eine Überprüfung von Zielen und Kon-zept. Der Umsetzungserfolg des gebietsbezogenen integrierten Handlungs-konzeptes »Zukunftsfähige Innenstadt Datteln« lässt sich nicht allein durch eine regelmäßige Datenauswertung messen. Dennoch spielt die regelmäßige Datenauswertung eine wichtige Rolle, um gewünschte Effekte ggf. sichtbar machen zu können oder aber mögliche Hemmnisfaktoren oder Probleme zu identifizieren. In diesem Fall bieten sich folgende Indikatoren der Stadtentwick-lung an, aus deren Veränderung im Zeitverlauf Schlüsse auf die Entwicklung der Stadt Datteln gezogen werden kann:

• Bevölkerungsentwicklung (etwa Anteil unter 18-Jährige, Anteil über 65-Jäh-rige, Fluktuation der Bewohnerschaft)

• Arbeitslosenquote, Anteil und Zahl SGB II Empfänger, Hilfen zur Erziehung

• Übergangsquoten zu weiterführenden Schulen

• Anteil der ehrenamtlich Engagierten

• Besucher in städtischen Kultur-/Sozialeinrichtungen

• Städtische Investitionen

• Beschäftigtenquote

• Einkommen oder Kaufkraft je Einwohner

• Wohnungs- und Geschäftsleerstand

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7.2 Ausblick auf das Verfahren in 2016 (Aktivierende Beteiligung der Öffentlichkeit)

Kalender 2016 Veranstaltungen Akteure und BeteiligteJanuar Identifizierung von Akteuren im Klima-

schutz und persönliche GesprächeRatsfraktionen, Bürgermeister, Stadtverwaltung, Lo-kale Agenda, Unternehmen, Verbände, Kirchen und weitere Akteure der Zivilgesellschaft

Februar2. Februar 2016/Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Um-welt, Bauen und Verkehr/Bericht zum gebietsbezogenen integrierten Hand-lungskonzept und Maßnahmen 2016

Workshop zur Zielentwicklung im Rah-men der Einstiegsberatung Kommunaler Klimaschutz

Ratsfraktionen, Bürgermeister, Stadtverwaltung, Lo-kale Agenda, Unternehmen, Verbände, Kirchen und weitere Akteure der Zivilgesellschaft

MärzWohnungsmarkt und Stadtentwicklung

Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Wohnen 2025

Bürgermeister, Vertreter der Fraktionen, der Woh-nungswirtschaft, der Makler, Banken und Sparkassen, IHK und HWK, Energieversorger

April17. Woche 2016/1. Stadtführung zu hi-storisch bedeutsamen Stätten und Anla-gen der Stadtentwicklung

Neugründung des Arbeitskreises Innen-stadt zur Erörterung der Planungen und Maßnahmen des Handlungskonzeptes 2016

FB 3.3/VHS, Stadtführer, Fachbereich 6 Stadtplanung, Bauordnung und Liegenschaften, FB 3 Kultur, Schul-verwaltung und Sport

Wirtschaftsförderung, FB 3.3/VHS, Fachbereiche 5 - 7

Mai22. Mai 2016/Landfrauen-Bauernmarkt am Hermann-Grochtmann-Museum mit lokalen und regionalen Produkten

Westfälisch-Lippischer Landfrauenverband e.V. Orts-gruppe Datteln, FB 3.3/VHS

JuniAktionstag Mobilität und Sicherheit einer älter werdenden Bevölkerung am Bei-spiel der Dattelner Innenstadt

Vertreter der Landesverkehrswacht, FB 3.3/VHS, Seniorenbeirat, Fachbereich 2/Bürgerservice, Sicher-heit, Ordnung, Soziales

Juli27. Woche/EnergieBeratungstag zur Ein-sparung von Energie, Erhöhung der En-ergieeffizienz und des Einsatzes erneuer-barer Energien

FB 3.3/VHS, Verbraucherberatung, Energieversorger

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Kalender 2016 Veranstaltungen Akteure und BeteiligteAugust Sitzung des Klimabeirates und Erörte-

rung des Abschlussberichtes zur Vorbe-reitung eines Klimaschutzkonzeptes

Ratsfraktionen, Bürgermeister, Stadtverwaltung, Lo-kale Agenda, Unternehmen, Verbände, Kirchen und weitere Akteure der Zivilgesellschaft

September17.09.2016 Dattelner Ehrenamtstag

38. Woche 2016/2. Stadtführung zu Pro-jekten der Dattelner Stadtentwicklung 1990 - 2015

11.09.2016/»Energieradeln« Radtour im Rahmen des Vestischen Radeljahres

FB 3.3/VHS, AG 50plus, Pressestelle, Fachbereich 2 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung und Soziales, Fachbereich 3 Kultur, Schulverwaltung, Sport

FB 3.3/VHS, Stadtführer, Fachbereich 6 Stadtplanung, Bauordnung und Liegenschaften

FB 3.3/VHS, ADFC, Fachbereich 6 Stadtplanung, Bau-ordnung und Liegenschaften

Oktober43. Woche 2016/3. Stadtführung zu Standorten und Maßnahmen des ge-bietsbezogenen integrierten Handlungs-konzeptes (Maßnahmen 2016 und ge-plante neue Maßnahmen 2017)

FB 3.3/VHS, Stadtführer, Fachbereich 6 Stadtplanung, Bauordnung und Liegenschaften

Novembernoch keine Terminierung

Dezembernoch keine Terminierung

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8. ZUSAMMENFASSUNGEin deutlicher Bevölkerungsrückgang seit den 1990er Jahren um 9 % auf zu-letzt unter 35.000 Einwohner, die Aufgabe von Betrieben des produzierenden Gewerbes in den letzten zehn Jahren und die damit einhergehende Belastung der Stadt durch eine vergleichsweise hohe Arbeitslosigkeit sowie verschiedene Großprojekte mit wechselhafter Geschichte prägen die Stadtentwicklung der Stadt Datteln in den letzten Jahren.

Insbesondere durch den Bevölkerungsrückgang und die verhältnismäßig ge-ringe durchschnittliche Kaufkraft der durch Betriebsaufgaben und Arbeitslo-sigkeit belasteten Bevölkerung ist die Innenstadt von Datteln heute gegenüber Konkurrenzstandorten im Umland zurückgefallen.

Mit dem gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzept Innenstadt Dat-teln verfolgt die Stadt nun das Ziel, verschiedene teilweise schon begonnene Prozesse in der Innenstadt zu bündeln und einer koordinierten Entwicklung zuzuführen, um so zu einer nachhaltig positiven Entwicklung der Innenstadt beitragen zu können.

Aufbauen kann das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept auf dem gesamtstädtischen Leitbild sowie dem Innenstadtkonzept Datteln 2005. In die-sem Rahmen wurde unter Beteiligung der Bevölkerung eine Zielsetzung für die Innenstadt entwickelt, die in dem integrierten Handlungskonzept Innenstadt Datteln berücksichtigt werden konnte. Zudem fließen überörtliche Planungen (etwa: Verkehrsplanung und Gewerbeentwicklung) sowie einzelthematische Konzepte (etwa: Schulentwicklungsplan) in das Konzept ein.

Das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept bietet zudem für weiter-gehende Planungen einen Rahmen: Der Flächennutzungsplan für die Stadt Datteln (laufendes Verfahren - derzeit wird die öffentliche Auslegung der Ent-wurfsunterlagen erarbeitet) sowie ein Klimaschutzkonzept (Beginn im Dezem-ber 2015) können durch die anstehenden Diskussionen und Vereinbarungen aus dem integrierten Handlungskonzept profitieren.

Aus der Analyse der Bestandssituation sowie der Auswertung der genannten Unterlagen wurden für das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept Innenstadt Datteln 9 Teilräume und 14 Handlungsfelder identifiziert. Eine Ziel-setzung erfolgte auf Basis einer Stärken- und Schwächenanalyse, aufgegliedert nach den Teilräumen.

Letztlich wurden entsprechend dieser Zielsetzung 18 Ideen zusammengestellt entwickelt, von denen für diesen Bericht die ersten sieben Projektvorschläge ausgearbeitet wurden. In eine Förderung sollen davon in 2016 die ersten vier konkreten Maßnahmen gestellt werden, für deren Entwicklung die Stadt bereits Kosten und Handlungsrahmen definieren konnte.

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Bei den Maßnahmen 1 bis 3 geht es um eine Neustrukturierung der Verwal-tungsstandorte, um die Kostenstrukturen in der Verwaltung dauerhaft zu sen-ken sowie um den organisatorischen und energetischen Umbau der Gebäude. Zudem soll in den Gebäuden sowie in deren Umfeld in den Quartieren 1 und 5 der barrierefreie Zugang verbessert werden.

Für die Folgejahre sollen die Haushaltsmittel der Stadt für die weiteren anste-henden Maßnahmen gebündelt und entsprechende Folgeanträge für die För-derung der jeweiligen Maßnahmen erstellt werden. Dabei wird es dann neben der Umgestaltung der Einkaufszone insbesondere auch um das weitere Umfeld der Innenstadt Dattelns und deren Einbindung in das Gesamtkonzept gehen.

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9. FINANZIERUNG UND ZEITPLANDie Umsetzung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes ist auf einen Zeitraum von 2015 – 2025 bezogen, innerhalb dessen nach städtebau-lichen, funktionalen und wirtschaftlichen Kriterien Prioritäten gesetzt werden müssen. Eine Reihe von Maßnahmen bedarf dabei in den folgenden Jahren der weiteren Konkretisierung.

Die Priorität für die Förderung der in 2016 umzusetzenden Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wurde, ergab sich einmal aus dem Handlungsbe-darf für das vereinbarte Projekt einer interkommunal gemeinsam mit der Stadt Waltrop zu betreibenden Stadtkasse, aus den damit verbundenen Maßnahmen zur Entwicklung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Hermann-Grochtmann-Museum sowie der Schaffung eines integrierten Kultur-, Bildungs- und Verwaltungsstandortes an der Kolpingstraße, in den auch die Stadtbüche-rei integriert wird. Grundlage war weiterhin das Förderangebot zu kommunalen Gemeinbedarfseinrichtungen im kommunalen Kernhaushalt nach Ziffer 11.3 – Teil II der Städtebauförderungsrichtlinien. Die in 2016 umzusetzenden Maßnah-men dienen ebenfalls der Verringerung von CO2–Emissionen, der Steigerung der Energieeffizienz sowie der Herstellung von Barrierefreiheit. Weitere Maß-nahmen zum Andocken der Jugendarbeit an das integrierte Zentrum sowie von Maßnahmen zur Entwicklung des Kulturstandortes sollen für 2017 beantragt werden.

Die dem Antrag zugrunde liegenden Gesamtkosten für die erste Phase 2016 in Höhe von 1.797.821 € ergeben sich aus den Baukosten in Höhe von 1,5 Mio. € für das Integrierte Kultur-, Bildungs- und Verwaltungszentrum Kolpingstraße (Maßnahmen 1 und 3) sowie für die Umgestaltung des Hermann-Grochtmann-Museums als Standort für Bildung und Stadtgeschichte in Höhe von 100.000 €. Eingerechnet wurden weiterhin 10% für Architekten- und Ingenieurleistungen für die Beauftragung externer Büros. Hinzukommen 27.825 € für einen Verfü-gungsfonds sowie 9.996 € für die Erarbeitung des Gebietsbezogenen integrier-ten Handlungskonzeptes »Zukunftsfähige Innenstadt Datteln« durch das Büro Post • Welters, Architekten und Stadtplaner GmbH, Dortmund/Köln.

Bei einer beantragten Zuwendung in Höhe von 1.438.257 € verbleibt ein Eigen-anteil in Höhe 359.564 €, der im Haushaltsplan 2016 zur Verfügung gestellt wird.

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Der Zeitplan sieht vor, dass die interkommunale Stadtkasse am 1. Januar 2017 ihren Dienstbetrieb an der Kolpingstraße aufnehmen soll. Dazu sind das II. Obergeschoss sowie das Dachgeschoss im Gebäude Kolpingstraße1 entspre-chend umzubauen. Dieser innere Umbau ist nicht Bestandteil des Zuwendungs-antrages, sondern soll, damit diese Arbeiten frühzeitig ausgeführt und beendet werden können, aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vor-ab finanziert werden.

Alle weiteren Maßnahmen, die diesem Zuwendungsantrag zugrunde liegen, werden erst nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides begonnen und sollen in 2017 endgültig abgeschlossen werden.

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Norbert Post • Hartmut WeltersArchitekten & Stadtplaner GmbHArndtstraße 3744135 Dortmund Tel: 02 31 - 47 73 48 - 60Fax: 02 31 - 55 44 44E-Mail: [email protected]

Stadt DattelnFB - 6 Stadtplanung, Bauordnung und LiegenschaftenGenthiner Straße 845711 Datteln

Architekten & Stadtplaner GmbH

Norbert PostHartmut Welters