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Gesetzliche GrundlagenGefahrstoffe

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen(Chemikaliengesetz - ChemG)

Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen(Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) mit Anhängen

Technische Regeln für Gefahrstoffe(TRGS . . . )

Unfallverhütungsvorschriften (BGV’en)2

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Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen

Technische Regeln für Gefahrstoffe

Anhänge I, IV, V und VI zur Gefahrstoffverordnung

1. Abschnitt: Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung

2. Abschnitt: Einstufung

3. Abschnitt: Kennzeichnung und Verpackung beim Inverkehr-bringen

4. Abschnitt: Verbote und Beschränkungen

5. Abschnitt: Allgemeine Umgangsvorschriften

6. Abschnitt: Zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit krebs-erzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen

7. Abschnitt: Behördliche Anordnungen und Entscheidungen

8. Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

9. Abschnitt: Schlussvorschriften

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Gefährliche Stoffe

sehr giftiggiftig

gesundheitsschädlich

sensibili-sierend,

krebs-erzeugend,

fort-pflanzungs-gefährdend,

erbgut-verändernd

ätzend,

reizend

umwelt-gefährlich

explosionsgefährlich

brandfördernd

hochentzündlich

leicht entzündlich

entzündlich

die Gesundheitunmittelbar schädigend

die Gesundheitmittelbar schädigend

Gift-wirkung

Ätz-wirkung

Sonder-fälle Brand Explosion

akuteToxizität

chronischeToxizität

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Kennzeichnung eines Gefahrstoffesauf einem Gebinde

Handelsname oder Bezeichnung der Zubereitung

gefährliche Inhaltsstoffe

Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung

Gefahrenhinweise (R - Sätze)

Sicherheitsratschläge (S - Sätze)

Nennmenge (Inhalt)

Hersteller oder Importeur

Eigenkennzeichnungspflicht des Verwenders

beim Umfüllen beachten

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Beispiel einer Kennzeichnung

Gefahrensymbol

Gefahrenbezeichnung

(evtl. zusätzliche Angaben)

Handelsname

Bezeichnung derBestandteile

Gefahrenhinweise(R - Sätze)

Inhalt

Hersteller

Sicherheitsratschläge(S - Sätze)

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Gefahrensymboleund Gefahrenbezeichnungen

explosions-gefährlich

brand-fördernd

hoch-, leicht-entzündlich

umwelt-gefährlich

sehr giftig,giftig

gesundheits-schädlich

ätzend reizend

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brennbare Flüssigkeit Kennzeichnung

FlammpunktnachVbF nach GefStoffV

unter 21° C

21 - 55° C

55 - 100° C

unter 21° C

A I

A II

A III

B

leicht entzündlich

entzündlich

(schwer entzündlich)

leicht entzündlich

wasser-unlöslich

wasser-löslich

F

F

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Aufnahmewege von Gefahrstoffenin den menschlichen Körper

Aufnahme durch:

EinatmenGase, Dämpfe, Stäube,

Aerosole

VerschluckenStäube und Flüssigkeiten

HautresorptionStäube und Flüssigkeiten

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Zielorgane chronischer Vergiftungen

Gehirn

Augen

Blut

Herz

Leber

Nieren

Sexual-organe

Blut-gefäße

Nerven

Blei, Lösungsmittel

Methylalkohol

Blei, Benzol

Kohlenmonoxid, DichlormethanLösungsmittel,

EthylalkoholBlei,

Quecksilberverbindungen

Ethylalkohol

Nicotin

Blei, Thallium

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Unternehmerpflichten

Feststellungder Eigenschaftender Stoffe

Prüfungder Ersatzmöglichkeit des Stoffesoder Änderung des Verfahrens

ÜberwachungspflichtFeststellung der Gefahren amArbeitsplatz, Gefahrstoffverzeichnis

Maßnahmenzum Schutz der Gesundheitnach Feststellung undBeurteilung der Gefahren

Informationder Beschäftigten

KennzeichnungAuskunftspflichtdes Herstellers

Messung Vergleich mitMAK-, TRK-, BAT - Werten

Lüftungsmaßnahmen,Arbeitsmedizinische Vorsorge,Beschäftigungsbeschränkung,Arbeitszeitbeschränkung,Persönliche Schutzausrüstung

Betriebsanweisung mündliche Unterweisung

Erm

ittl

ungsp

flic

ht

Allg

em

ein

eSch

utz

pflic

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Stufen der Information über Gefahrstoffe

informiert (Betriebsanweisung, Unterweisung)

berät undüberwachtAllgemein-

verständlicheInformationGebindekennzeichnung

Zusatzinformationenz.B. Sicherheitsdatenblatt,Auskünfte des Lieferanten

Vollständige InformationenWeitere Informationen

Beschäftigte

1. Stufe

2. Stufe

Arbeitgeber,Fachkraft fürArbeitssicherheit

3. Stufe

• Staatliche Behörden (z.B. GAA, StAfA)• Berufsgenossenschaften

GAA / StAfA

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Muster eines Sicherheitsdatenblattes

EG - Sicherheitsdatenblatt DatumFirmaHandelsname

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen3. Mögliche Gefahren4. Erste-Hilfe-Maßnahmen5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung7. Handhabung und Lagerung8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung9. Physikalische und chemische Eigenschaften

10. Stabilität und Reaktivität11. Angaben zur Toxikologie12. Angaben zur Ökologie13. Hinweise zur Entsorgung14. Angaben zum Transport15. Vorschriften16. Sonstige Angaben

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Grenzwertefür die Beurteilung

der Gefährlichkeit eines Stoffes

MAK - WertMaximale Arbeitsplatzkonzentration( TRGS 900)

TRK - WertTechnische Richtkonzentration bei krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen( TRGS 102 + TRGS 900)

BAT - WertBiologischer Arbeitsplatz - Toleranzwert( TRGS 903)

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Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz

MAK - Werte TRK - Werte Stoffe, für die ein Grenzwert arbeitsmedizinisch - toxikologisch

begründet nicht begründetwerden kann

MaximaleArbeitsplatz-Konzentration= höchstzulässige

Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schweb- stoff in der Luft am Arbeits- platz bei

- (arbeits) lebenslanger Exposition

- üblicher Arbeitszeit mit Erholungszeiten

- durchschnittlich gesundem Menschen

TechnischeRicht-Konzentration= Konzentration eines Stoffes

in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.

Sie ist Anhalt für zu treffendeSchutzmaßnahmen und diemesstechnische Überwachung.

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Rangfolge der Schutzmaßnahmenbeim Einsatz von Gefahrstoffen

Ersatz des Gefahrstoffesoder Änderung des Verfahrens

Absaugen

Lüften

Persönliche Schutzausrüstung

Lösemittel wasserlöslich

3

1

2

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Begleitmaßnahmen

Instandhaltung der verwendeten Geräte:Inspektion, Wartung, Reparatur

Reinigung der Arbeitsstätten: Sauberkeit am Arbeitsplatz

Organisatorische Maßnahmen personelle Voraussetzungen

Unterweisungadministrative Maßnahmen

Bauliche Maßnahmenbei ortsfesten Arbeitsplätzen

gut reinigbare ArbeitsplätzeVermeidung waagerechter Flächen, z.B. Fensterbänke

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Der Arbeitgeber hat eineBetriebsanweisung

zu erstellen:

schriftlich

in verständlicher Form

in der Sprache der Beschäftigten

stoff- und arbeitsplatzbezogen

über die beim Umgang auftretenden Gefahren

über die entsprechenden Schutzmaßnahmen

über das Verhalten im Gefahrfall

über Erste - Hilfe - Maßnahmen

Die Betriebsanweisung muss am Arbeitsplatz aushängen.

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Muster einer Betriebsanweisung19

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Unterweisungder Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat anhand der Betriebsanweisung die Beschäftigten

vor der Beschäftigung

mindestens einmal jährlich

und arbeitsplatzbezogen

zu unterweisen.

Der Arbeitgeber hat anhand der Betriebsanweisung die Beschäftigten

vor der Beschäftigung

mindestens einmal jährlich

und arbeitsplatzbezogen

zu unterweisen.

Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhaltenund durch Unterschrift des Beschäftigten zu bestätigen.

Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhaltenund durch Unterschrift des Beschäftigten zu bestätigen.

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Gefahrenabwehrbei Verwendung gefährlicher Stoffe

Allgemein

Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung beachten

Betriebsanweisung des Unternehmers befolgen

Lagerung entsprechend der Gefährlichkeit, angebrochene Behälter schließen

Nur aus Originalbehälter arbeiten oder Eigenkennzeichnungspflicht beim Umfüllen beachten

Reste ordnungsgemäß entfernen

Schutzmaßnahmen bei brennbaren Lösemitteln beachten

Allgemein

Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung beachten

Betriebsanweisung des Unternehmers befolgen

Lagerung entsprechend der Gefährlichkeit, angebrochene Behälter schließen

Nur aus Originalbehälter arbeiten oder Eigenkennzeichnungspflicht beim Umfüllen beachten

Reste ordnungsgemäß entfernen

Schutzmaßnahmen bei brennbaren Lösemitteln beachten

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Persönlicher Schutz

Hautberührung vermeiden durch undurchlässige Handschuhe

armbedeckende Bekleidung Hautschutz

Einatmung verhindern durch gute Durchlüftung Atemschutzgerät

Gegen Spritzer schützen durch Gesichtsschutz Augenschutz

Nicht Essen, Trinken, Rauchen während der Arbeiten

Vor Pausen Hände und Gesicht gründlich reinigen

Persönlicher Schutz

Hautberührung vermeiden durch undurchlässige Handschuhe

armbedeckende Bekleidung Hautschutz

Einatmung verhindern durch gute Durchlüftung Atemschutzgerät

Gegen Spritzer schützen durch Gesichtsschutz Augenschutz

Nicht Essen, Trinken, Rauchen während der Arbeiten

Vor Pausen Hände und Gesicht gründlich reinigen

Gefahrenabwehrbei Verwendung gefährlicher Stoffe

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