Gefahrstoffe Thema: 11; Folie: Stand: 03/2000 Bau-BG Hannover 01.
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Gefahrstoffe
Thema: 11; Folie:Stand: 03/2000
Bau-BG Hannover
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Gefahrstoffe
Thema: 11; Folie:Stand: 03/2000
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Gesetzliche GrundlagenGefahrstoffe
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen(Chemikaliengesetz - ChemG)
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen(Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) mit Anhängen
Technische Regeln für Gefahrstoffe(TRGS . . . )
Unfallverhütungsvorschriften (BGV’en)2
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Gefahrstoffe
Thema: 11; Folie:Stand: 03/2000
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Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen
Technische Regeln für Gefahrstoffe
Anhänge I, IV, V und VI zur Gefahrstoffverordnung
1. Abschnitt: Zweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
2. Abschnitt: Einstufung
3. Abschnitt: Kennzeichnung und Verpackung beim Inverkehr-bringen
4. Abschnitt: Verbote und Beschränkungen
5. Abschnitt: Allgemeine Umgangsvorschriften
6. Abschnitt: Zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit krebs-erzeugenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen
7. Abschnitt: Behördliche Anordnungen und Entscheidungen
8. Abschnitt: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
9. Abschnitt: Schlussvorschriften
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Gefährliche Stoffe
sehr giftiggiftig
gesundheitsschädlich
sensibili-sierend,
krebs-erzeugend,
fort-pflanzungs-gefährdend,
erbgut-verändernd
ätzend,
reizend
umwelt-gefährlich
explosionsgefährlich
brandfördernd
hochentzündlich
leicht entzündlich
entzündlich
die Gesundheitunmittelbar schädigend
die Gesundheitmittelbar schädigend
Gift-wirkung
Ätz-wirkung
Sonder-fälle Brand Explosion
akuteToxizität
chronischeToxizität
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Kennzeichnung eines Gefahrstoffesauf einem Gebinde
Handelsname oder Bezeichnung der Zubereitung
gefährliche Inhaltsstoffe
Gefahrensymbol und Gefahrenbezeichnung
Gefahrenhinweise (R - Sätze)
Sicherheitsratschläge (S - Sätze)
Nennmenge (Inhalt)
Hersteller oder Importeur
Eigenkennzeichnungspflicht des Verwenders
beim Umfüllen beachten
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Gefahrstoffe
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Beispiel einer Kennzeichnung
Gefahrensymbol
Gefahrenbezeichnung
(evtl. zusätzliche Angaben)
Handelsname
Bezeichnung derBestandteile
Gefahrenhinweise(R - Sätze)
Inhalt
Hersteller
Sicherheitsratschläge(S - Sätze)
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Gefahrensymboleund Gefahrenbezeichnungen
explosions-gefährlich
brand-fördernd
hoch-, leicht-entzündlich
umwelt-gefährlich
sehr giftig,giftig
gesundheits-schädlich
ätzend reizend
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brennbare Flüssigkeit Kennzeichnung
FlammpunktnachVbF nach GefStoffV
unter 21° C
21 - 55° C
55 - 100° C
unter 21° C
A I
A II
A III
B
leicht entzündlich
entzündlich
(schwer entzündlich)
leicht entzündlich
wasser-unlöslich
wasser-löslich
F
F
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Aufnahmewege von Gefahrstoffenin den menschlichen Körper
Aufnahme durch:
EinatmenGase, Dämpfe, Stäube,
Aerosole
VerschluckenStäube und Flüssigkeiten
HautresorptionStäube und Flüssigkeiten
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Zielorgane chronischer Vergiftungen
Gehirn
Augen
Blut
Herz
Leber
Nieren
Sexual-organe
Blut-gefäße
Nerven
Blei, Lösungsmittel
Methylalkohol
Blei, Benzol
Kohlenmonoxid, DichlormethanLösungsmittel,
EthylalkoholBlei,
Quecksilberverbindungen
Ethylalkohol
Nicotin
Blei, Thallium
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Gefahrstoffe
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Unternehmerpflichten
Feststellungder Eigenschaftender Stoffe
Prüfungder Ersatzmöglichkeit des Stoffesoder Änderung des Verfahrens
ÜberwachungspflichtFeststellung der Gefahren amArbeitsplatz, Gefahrstoffverzeichnis
Maßnahmenzum Schutz der Gesundheitnach Feststellung undBeurteilung der Gefahren
Informationder Beschäftigten
KennzeichnungAuskunftspflichtdes Herstellers
Messung Vergleich mitMAK-, TRK-, BAT - Werten
Lüftungsmaßnahmen,Arbeitsmedizinische Vorsorge,Beschäftigungsbeschränkung,Arbeitszeitbeschränkung,Persönliche Schutzausrüstung
Betriebsanweisung mündliche Unterweisung
Erm
ittl
ungsp
flic
ht
Allg
em
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pflic
ht
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Gefahrstoffe
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Stufen der Information über Gefahrstoffe
informiert (Betriebsanweisung, Unterweisung)
berät undüberwachtAllgemein-
verständlicheInformationGebindekennzeichnung
Zusatzinformationenz.B. Sicherheitsdatenblatt,Auskünfte des Lieferanten
Vollständige InformationenWeitere Informationen
Beschäftigte
1. Stufe
2. Stufe
Arbeitgeber,Fachkraft fürArbeitssicherheit
3. Stufe
• Staatliche Behörden (z.B. GAA, StAfA)• Berufsgenossenschaften
GAA / StAfA
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Muster eines Sicherheitsdatenblattes
EG - Sicherheitsdatenblatt DatumFirmaHandelsname
1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen3. Mögliche Gefahren4. Erste-Hilfe-Maßnahmen5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung7. Handhabung und Lagerung8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung9. Physikalische und chemische Eigenschaften
10. Stabilität und Reaktivität11. Angaben zur Toxikologie12. Angaben zur Ökologie13. Hinweise zur Entsorgung14. Angaben zum Transport15. Vorschriften16. Sonstige Angaben
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Grenzwertefür die Beurteilung
der Gefährlichkeit eines Stoffes
MAK - WertMaximale Arbeitsplatzkonzentration( TRGS 900)
TRK - WertTechnische Richtkonzentration bei krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen( TRGS 102 + TRGS 900)
BAT - WertBiologischer Arbeitsplatz - Toleranzwert( TRGS 903)
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Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz
MAK - Werte TRK - Werte Stoffe, für die ein Grenzwert arbeitsmedizinisch - toxikologisch
begründet nicht begründetwerden kann
MaximaleArbeitsplatz-Konzentration= höchstzulässige
Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schweb- stoff in der Luft am Arbeits- platz bei
- (arbeits) lebenslanger Exposition
- üblicher Arbeitszeit mit Erholungszeiten
- durchschnittlich gesundem Menschen
TechnischeRicht-Konzentration= Konzentration eines Stoffes
in der Luft, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann.
Sie ist Anhalt für zu treffendeSchutzmaßnahmen und diemesstechnische Überwachung.
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Rangfolge der Schutzmaßnahmenbeim Einsatz von Gefahrstoffen
Ersatz des Gefahrstoffesoder Änderung des Verfahrens
Absaugen
Lüften
Persönliche Schutzausrüstung
Lösemittel wasserlöslich
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2
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Begleitmaßnahmen
Instandhaltung der verwendeten Geräte:Inspektion, Wartung, Reparatur
Reinigung der Arbeitsstätten: Sauberkeit am Arbeitsplatz
Organisatorische Maßnahmen personelle Voraussetzungen
Unterweisungadministrative Maßnahmen
Bauliche Maßnahmenbei ortsfesten Arbeitsplätzen
gut reinigbare ArbeitsplätzeVermeidung waagerechter Flächen, z.B. Fensterbänke
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Gefahrstoffe
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Der Arbeitgeber hat eineBetriebsanweisung
zu erstellen:
schriftlich
in verständlicher Form
in der Sprache der Beschäftigten
stoff- und arbeitsplatzbezogen
über die beim Umgang auftretenden Gefahren
über die entsprechenden Schutzmaßnahmen
über das Verhalten im Gefahrfall
über Erste - Hilfe - Maßnahmen
Die Betriebsanweisung muss am Arbeitsplatz aushängen.
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Muster einer Betriebsanweisung19
Gefahrstoffe
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Unterweisungder Beschäftigten
Der Arbeitgeber hat anhand der Betriebsanweisung die Beschäftigten
vor der Beschäftigung
mindestens einmal jährlich
und arbeitsplatzbezogen
zu unterweisen.
Der Arbeitgeber hat anhand der Betriebsanweisung die Beschäftigten
vor der Beschäftigung
mindestens einmal jährlich
und arbeitsplatzbezogen
zu unterweisen.
Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhaltenund durch Unterschrift des Beschäftigten zu bestätigen.
Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhaltenund durch Unterschrift des Beschäftigten zu bestätigen.
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Gefahrstoffe
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Gefahrenabwehrbei Verwendung gefährlicher Stoffe
Allgemein
Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung beachten
Betriebsanweisung des Unternehmers befolgen
Lagerung entsprechend der Gefährlichkeit, angebrochene Behälter schließen
Nur aus Originalbehälter arbeiten oder Eigenkennzeichnungspflicht beim Umfüllen beachten
Reste ordnungsgemäß entfernen
Schutzmaßnahmen bei brennbaren Lösemitteln beachten
Allgemein
Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung beachten
Betriebsanweisung des Unternehmers befolgen
Lagerung entsprechend der Gefährlichkeit, angebrochene Behälter schließen
Nur aus Originalbehälter arbeiten oder Eigenkennzeichnungspflicht beim Umfüllen beachten
Reste ordnungsgemäß entfernen
Schutzmaßnahmen bei brennbaren Lösemitteln beachten
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Persönlicher Schutz
Hautberührung vermeiden durch undurchlässige Handschuhe
armbedeckende Bekleidung Hautschutz
Einatmung verhindern durch gute Durchlüftung Atemschutzgerät
Gegen Spritzer schützen durch Gesichtsschutz Augenschutz
Nicht Essen, Trinken, Rauchen während der Arbeiten
Vor Pausen Hände und Gesicht gründlich reinigen
Persönlicher Schutz
Hautberührung vermeiden durch undurchlässige Handschuhe
armbedeckende Bekleidung Hautschutz
Einatmung verhindern durch gute Durchlüftung Atemschutzgerät
Gegen Spritzer schützen durch Gesichtsschutz Augenschutz
Nicht Essen, Trinken, Rauchen während der Arbeiten
Vor Pausen Hände und Gesicht gründlich reinigen
Gefahrenabwehrbei Verwendung gefährlicher Stoffe
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