Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im...

21
Angeln und Naturschutz im Greifswalder Bodden und Strelasund Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei

Transcript of Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im...

Page 1: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

45

Bildnachweise: © Cover: Getty Images; 2, 4, 6u, 8, 18, 21, 25, 26, 28 Florian Hoffmann/WWF; 6o Philipp Kanstinger/WWF; 7 Ronald Abraham; 9, 10, 13, 15 Getty Images; 11, 16, 17 Arco Images; 12 Wolf Wichmann; 14 Paul Nicklen/National Geographic Stock/WWF-Canada; 23 Klugschnacker; 43 Ralph Frank/WWF; Fischzeichnungen: Landesanglerverband M-V e. V.

Angeln und Naturschutzim Greifswalder Bodden und Strelasund

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei

Page 2: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

2 3

GeleitwortDurch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen. Neben diesen administrativ festgelegten Einschränkungen beeindrucken uns nicht we-niger auch Beispiele freiwilliger Vereinbarungen, die nicht mit strikten Verboten, sondern mit Aufklärung an Einsicht und Verständnis appellieren, damit die wertvolle Natur dauerhaft erhalten bleibt.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund. Sie trägt schon seit vielen Jahren dafür Sorge, dass das Angeln in vielen Gewässerbereichen erlaubt bleibt, ohne die einzigartigen Lebensraum-Struk-turen in Mitleidenschaft zu ziehen.

Neben den auf freiwilliger Basis akzeptierten Beschränkun-gen existieren allerdings auch gesetzliche Regelungen, die bei der Ausübung des Angelns zu beachten sind.

Als anerkannte Naturschützer wollen wir Angler mit dazu beitragen, dass unsere einmaligen Naturschätze für nach-folgende Generationen erhalten bleiben.

Auch Sie können Ihren Beitrag dazu leisten, indem Sie die Hinweise dieser Broschüre beherzigen und die Fest-legungen beim Angeln auf dem Greifswalder Bodden und im Strelasund befolgen.

Abschließend wünsche ich allzeit gute Fänge sowie ein wenig Entspannung und Erholung beim Angeln.

Prof. Dr. Karl-Heinz BrillowskiPräsident des Landesanglerverbandes M-V e. V.

ImpressumHerausgeber: WWF Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Landesangler­verband Mecklenburg­Vorpommern e.V. (LAV) und dem Landesamt für Landwirt­schaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg­Vorpommern (LALLF)Text: Überarbeitung durch Florian Hoffmann (WWF) auf der Grundlage eines Tex­tes von Cathrin Münster; Thomas Richter, Thorsten Wichmann, Jörg SchmiedelRedaktion: Thomas Köberich (WWF), Florian Hoffmann (WWF)Gestaltung: Thomas Schlembach (WWF)Produktion: Sven Ortmeier (WWF)

2. Auflage, Mai 2017, 25.000 Expl., © WWF DeutschlandFinanziert aus der Fischereiabgabe M-V 2017

Diese Publikation wird im Rahmen des Entwick-lungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklen-burg-Vorpommern 2014–2020 unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Mecklenburg- Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Land-wirtschaft und Umwelt, erarbeitet und veröffentlicht.

Page 3: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

4 5

Greifswalder Bodden und StrelasundGreifswalder Bodden und Strelasund bilden mit rund 800 km² das größte der flachen Randgewässer an der  Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns.

Der Wasseraustausch mit der Ostsee erfolgt lediglich über die unterseeische Schwelle zwischen Thiessow und der Insel Ruden sowie über den Strelasund. Daher hat der Bodden einen durch die Strömungsverhältnisse beeinflussten, in der Regel geringeren Salzgehalt als die offene Ostsee. Gleichzei-tig steigen die Wassertemperaturen im Frühjahr in diesem flachen Gewässer schneller an, sinken aber auch im Herbst schneller ab.

Diese Faktoren erklären die biologischen Besonderheiten des Greifswalder Boddens. Er ist als Rastplatz für tauchen-de nordische Meeresenten und als Laichgebiet für den Heringsbestand der westlichen Ostsee von internationaler Bedeutung. Die Heringe nutzen dabei neben der offenen Ostsee auch den Weg durch die Meerenge zwischen den Inseln Bock und Hiddensee über den Strelasund zur Laich-wanderung in den Bodden, was in jedem Frühjahr viele Angler in die Region zieht.

Fischfang mit TraditionDie Gewässer um Rügen sind seit der Hansezeit als Zentrum des Fischfangs bekannt. Insbesondere der Heringsfang hat die Fischerei in der Region geprägt.

Wegen des Laichens des Frühjahrsherings von März bis Mai ist die Heringsfischerei auf wenige Wochen im Jahr beschränkt. Dennoch sind Strelasund und Greifswalder Bodden das ganze Jahr über von großer Bedeutung für Fischer und Angler.

Page 4: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

6 7

Besondere NaturUnübersehbar sind die großen Vogelschwärme, die im Greifswalder Bodden und Strelasund rasten. Doch auch darüber hinaus bietet das Gebiet eine ganze Reihe weiterer Besonderheiten.

FlachwasserzonenKaum irgendwo ist der Bodden tiefer als 8 Meter. Die lichtdurchfluteten Flachwasserzonen bergen eine ungeahnte Lebendig-keit und Vielfalt. Untersee-ische Dickichte aus Seegras, Laichkraut, Blasentang und Armleuchteralgen sind ein exzellentes Einstandsgebiet

für Fische. Hinzu kommen Schnecken, Muscheln, Borsten-würmer und Krebstiere in großen Mengen. Sie dienen größeren Tieren als Nahrung. Die Flachwasserzonen sind bedeutende Fischlaichgebiete, zum Beispiel von Hering oder Hornhecht.

Bunte VogelweltDie fisch- und kleintier-reichen Gewässer dienen Zehntausenden von Vögeln als Nahrungsgründe. Schon die Brutvogelfauna ist be-eindruckend: Seeschwalben und seltene Enten, zahl-reiche Watvogelarten und Seeadler leben am Gewäs-ser. Während Rast und Zug

wird der Bodden mit seinen angrenzenden Buchten für riesige Schwärme von Meeres- und Tauchenten zur Station, manchen zur Heimat. Einige bleiben fast das ganze Jahr. Die arktische Bergente zum Beispiel lebt neun Monate eines Jahres am Greifswalder Bodden und nur wenige Wochen in der Tundra, ihrer Brutheimat im hohen Norden. Ist diese Tauchente also ein Gast oder hier „zu Hause“?

Spezielle BedingungenDie Einzigartigkeit des Lebensraumes und der Reiz der Landschaft sind das Ergebnis geologischer Prozesse. So wurde diese Landschaft im Süden der Ostsee durch vorstoßende Gletscher gestaltet und durch bis heute anhal-tende Prozesse des Küstenausgleiches überformt. Steilküsten, Kliffs, Buchten und Sandstrände gepaart mit wech-selnden Salzgehalten und ausgedehn-ten Flachwasser- und Windwatt-bereichen schaffen Bedingungen, die in Europa ihresgleichen suchen.

Bedeutende SchutzgebieteWegen ihrer reichen Natur und Bedeutung für die Vogelwelt wurden Greifswalder Bodden und Strelasund in das Schutz-gebietsnetz Natura 2000 der Europäischen Union (EU) aufgenommen. Die Ausweisung erfolgte auf Grundlage der Richtlinie zum Erhalt wildlebender Vogelarten (EU-Vogel-schutzrichtlinie) und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Gegenstand der Vogelschutzrichtlinie ist der Schutz besonders gefährdeter Brut- und Zugvogelarten mit ihren Brut-, Rast- und Mauser- und Überwinterungs-plätzen. FFH-Gebiete dienen dem Schutz von besonderen Lebensraumtypen sowie von gefährdeten Tier- und Pflanzen-arten. Damit verpflichtet sich Deutschland international zum Erhalt dieser Gebiete. Zehn Naturschutzgebiete, ein Biosphärenreservat und der an den Nordausgang des Strela-sundes angrenzende Nationalpark Vorpommersche Bodden-landschaft unterstreichen die außergewöhnliche Naturvielfalt.

Page 5: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

8 9

Die wichtigsten Fischarten des Boddens

Besonderheiten: Schuppenbildung nach 3 Jahren; Geschlechtsdifferenzierung erst bei ca. 20 bis 30 cm Länge abgeschlossen; in der kalten Jahreszeit keine Nahrungs-aufnahme; vergräbt sich im Sediment bzw. hält sich am Grund auf

Beste Fangzeit mit der Angel: Sommer. Da der Euro-päische Aal „stark gefährdet“ ist (siehe: dt. Rote Liste), rät der WWF dringend vom Angeln dieser Art ab.

Schonzeit: 01.12. – 28.02. (außerhalb der 3-sm-Zone: 01.10. – 31.03.)

Mindestmaß: 50 cm

Bestandssituation: In der Roten Liste der IUCN (Weltnatur schutzunion) wird der Aal als „vom Aussterben bedroht“ und in Deutschland als „stark gefährdet“ bewertet. In Binnen gewässern M-Vs werden Aale ausgesetzt. Diese Besatzaale werden zuvor als Glasaale an der französischen Atlantik küste gefangen. Eine Reproduktion des Aals in Gefangenschaft ist bisher nur im Labormaßstab möglich. Die ausgesetzten Aale stammen daher ausschließlich aus Wildfängen.

Aal (Anguilla anguilla), engl. Eel

Lebensweise: nachtaktiver Raubfisch des Gewässergrundes

Nahrung: Würmer, Kleinkrebse, Insektenlarven, Fischlaich, Kleinfische

Maximalgröße: ♀ 1,50 m; 6 kg / ♂ 0,5 m; 0,2 kg

Laichreife: ♂ 6 – 10 und ♀ 7 – 15 Jahre im Süßwasser

Vermehrung: Der Aal laicht in der Sargassosee im mittleren Westatlantik, ca. 6.000 km von der deutschen Ostseeküste entfernt. Die Larven (Weidenblattlarven) werden mit den nordatlantischen Meeresströmungen (u. a. Golfstrom) an die europäische und nordafrikanische Küste transportiert. Kurz vor Ankunft an den Küsten verwandelt sich der junge Fisch zum Glasaal (ca. 7 cm). Als Steigaal siedelt er sich in brackigen Küstengewässern an oder steigt in die Flüsse auf. Der Aufstieg in Binnengewässer ist nicht erforderlich für die Vervollständigung des Lebenszyklus. Die Gelbaal-Phase dient dem Nahrungserwerb (Wachstum) und dauert je nach Geschlecht und Lebensraum 5 – 15 Jahre. Vor dem Beginn der Laichwanderung (Herbst) findet die Verwandlung in Blankaale (Bauchseite silberfarben) statt. Diese Färbung dient der besseren Tarnung im Meer.

Page 6: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

10 11

Barsch (Perca fluviatilis), engl. Perch

Lebensweise: Raubfisch des Süß- und Brackwassers, der oft in Trupps jagt

Nahrung: kleine Fische

Maximalgröße: 60 cm; 3 kg

Laichreife: ♂ 2. – 3. Jahr ♀ 2. – 3. Jahr

Vermehrung: ruhige, pflanzenreiche Uferpartien als Substrat, auch Wurzel- / Astwerk, werden von März bis Juni genutzt, um die 1,5 bis 2 mm großen Eier in netzartig verbundenen Gallertschnüren anzuheften. Die Larven schlüpfen nach 2 bis 3 Wochen.

Besonderheiten: Je nach Aufenthaltsort unterscheiden sich farblich der „Krautbarsch“ der Uferregion vom hellen „Jage-barsch“ und dem dunklen „Tiefenbarsch“. Junge Barsche halten sich eher in Ufernähe auf, ältere an Barschbergen und Bodenwellen im Freiwasser. Beide Geschlechter sind gleichfarbig. Der Fisch besitzt eine hohe Toleranz gegen-über sauren pH-Werten, bis 4,0!

Beste Fangzeit mit der Angel ist Juni.

Mindestmaß: 20 cm

Blei (Abramis brama), engl. Bream

Lebensweise: geselliger Friedfisch der Süß- und Brack-wasserregion

Nahrung: wirbellose Kleintiere (Würmer, Kleinkrebse, Kleinmuscheln, Insektenlarven)

Maximalgröße: 90 cm; bis zu 10 kg

Laichreife: 4. – 5. Jahr

Vermehrung: Krautlaicher; legt seine 1,5 mm großen Eier in dicht bewachsenen Uferzonen ab

Laichzeit: Mai – Juli

Beste Fangzeit mit der Angel: Frühjahr, Hochsommer, Herbst

Page 7: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

12 13

Hecht (Esox lucius), engl. Pike

Lebensweise: stationärer Raubfisch an den Ufern klarer, stehender bzw. langsam fließender Gewässer, auch im Brackwasser

Nahrung: meist Fische >20 cm Länge

Maximalgröße: 150 cm, >20 kg

Laichreife: ♂ 2. – 3. Jahr ♀ 2. – 3. Jahr

Vermehrung: Er bevorzugt überschwemmte Wiesen oder seichte, verkrautete Uferpartien zur Eiablage von Februar bis Mai. Aus den 2,5 bis 3,3 mm dicken, klebrigen Eiern schlüpfen die Larven nach 10 bis 30 Tagen (je nach Wasser-temperatur).

Besonderheiten: Obwohl ein typischer Süßwasserfisch, kann er auch sehr gut in dem leicht salzhaltigen Wasser der Bodden aufwachsen und sich vermutlich auch repro-duzieren.

Beste Fangzeit mit der Angel: Frühjahr / Herbst

Schonzeit: 01.03. – 30.04.

Mindestmaß: 50 cm

Flunder (Platichthys flesus), engl. Flounder

Lebensweise: Raubfisch des Grundes von Küstengebieten und Brackwasser; wandert gelegentlich vor Eintritt der Geschlechtsreife in Flüsse ein; Schwarmfisch; nachtaktiv

Nahrung: Weichtiere und kleine Fische

Maximalgröße: 50 cm; 1,8 kg

Laichreife: ♂ 3. Jahr ♀ 4. Jahr

Vermehrung: Das Ablaichen erfolgt in der westlichen Ostsee bei einem Salzgehalt von mindestens 10 ‰. Die bis zu 2 Mio. Eier schwimmen frei und entwickeln sich in 5 bis 7 Tagen (bei 10 °C).

Besonderheiten: Die 3 – 10 mm großen Larven leben im Freiwasser, dann wandern sie zum Boden des Flach-wassers. Anschließend verändert sich die Form der Fische von normaler Spindelform zum Plattfisch. Dabei wandert ein Auge auf die andere Seite. Die Oberseite wird dunkel und die Unterseite bleibt hell.

Beste Fangzeit mit der Angel: Mai – Januar

Mindestmaß: 25 cm

Page 8: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

14 15

Hering (Clupea harengus), engl. Herring

Lebensweise: Schwarmfisch des Freiwassers; bis zu 250 m tief vorkommend

Nahrung: Kleinkrebse, Fischlarven und anderes tierisches Plankton

Maximalgröße: 42 cm; bis 0,5 kg

Laichreife: ♂ 2. – 4. Jahr ♀ 3. – 5. Jahr

Vermehrung: Der Hering laicht bevorzugt in den flachen, 1 – 3 Meter tiefen Bereichen des Boddens. Die 1,5 mm großen Eier bleiben, z. B. an den Blättern der Seegras -wiesen haften.

Besonderheiten: Zum Ende des Winters schwimmt der frühjahrslaichende Rügensche Hering in den Greifswalder Bodden. Nach dem Ablaichen wandern die erwachsenen Heringe (ab dem 2. Lebensjahr) durch Sund und Belte ins Kattegat und suchen in der Nordsee ihre Weidegebiete auf.

Beste Fangzeit mit der Angel: März – Mai

Bestandssituation: Der Bestand des westlichen Ostsee-herings hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als halbiert und hält sich jetzt auf niedrigem, aber stabilem Niveau.

Hornhecht (Belone belone), engl. Garfish

Lebensweise: Raubfisch des Freiwassers; Schwarmfisch; Wanderzüge ähnlich den Makrelen

Nahrung: kleine Fische (Hering, Sprotten, Sandaale)

Maximalgröße: 90 cm , >1 kg

Laichreife: ♂ 2. Jahr ♀ 2. Jahr

Vermehrung: Zur Laichzeit zwischen April und Juni wan-dern Hornhechte aus dem Atlantik auch in die südliche Ostsee und legen ihre klebrigen Eier an Wasserpflanzen und Steinen ab. An den Eiern befinden sich 60 bis 80 lange klebrige Haftfäden. Die Jungfische bleiben ein Jahr an der Küste, ernähren sich zuerst von Plankton, später von Klein-fischen, werden ca. 25 cm lang. Ihre Laichreife erreichen sie im 2. Jahr bei 45 cm Länge.

Besonderheiten: sehr guter Schwimmer dicht unter der Wasseroberfläche; springt auf der Flucht vor Feinden weit aus dem Wasser und hat grüne Gräten (unschädlicher Farbstoff Biliverdin, ein grünes Abbauprodukt des roten Blutfarbstoffes Hämoglobin).

Beste Fangzeit mit der Angel: Mai – Juni

Page 9: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

16 17

Quappe (Lota lota), engl. Burbot

Lebensweise: nachtaktiver Grundfisch kühler, sauerstoffreicher Gewässer bis zum Brackwasser

Nahrung: Kleinfische

Maximalgröße: 80 cm; 8 kg

Laichreife: ♂ 3. Jahr ♀ 4. Jahr

Besonderheiten: einziger Dorschartiger des Süßwassers; Winterlaicher von Dezember bis März; Laichwanderung scharenweise stromauf auf hartem Grund; empfindlich ge-genüber Gewässerbelastungen; lebt verborgen. Kommt im Peenestrom saisonal recht häufig, im Greifswalder Bodden – vor allem im Westteil – nur sporadisch vor.

Beste Fangzeit mit der Angel: September – November

Mindestmaß: 30 cm

Zander (Sander lucioperca), engl. Pike-perch

Lebensweise: Raubfisch des Freiwassers, oft in Trupps jagend

Nahrung: kleine und mittlere Fische

Maximalgröße: 1,30 m; 15 kg

Laichreife: ♂ 2. – 4. Jahr ♀ 3. – 5. Jahr

Vermehrung: Bevorzugt als Laichplätze ruhige, hartgrün-dige Uferpartien mit 1 – 3 m Wassertiefe mit Wurzeln und Ästen.

Besonderheiten: Brut sehr lichtempfindlich; wichtig ist das Angebot an sehr kleinen Planktontierchen zum Zeitpunkt des Schlupfes mit 5 – 6 mm Größe.

Beste Fangzeit mit der Angel: Juni – Oktober

Schonzeit: 23.04. – 22.05.

Mindestmaß: 45 cm (40 cm im Peenestrom, Stettiner Haff und Darßer Boddenkette)

Page 10: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

18 19

Das Fischereirecht im Bodden Für die Ausübung des Fischfanges gilt es, die grundsätzlichenBestimmungen des Landesfischereirechtes zu beachten. Notwendig ist neben der Berücksichtigung der Fischerei-scheinpflicht – als regulärer oder Touristenfischereischein –  der Erwerb einer entsprechenden Angelerlaubnis für die Küstengewässer.

Die Befolgung der gesetzlichen Regeln des Fischereirechts dient dem Schutz der Fischbestände und ist Grundvoraus-setzung für eine nachhaltige Fischerei. Dazu zählen das Verbot der Verwendung lebender Köderfische und die Beachtung von Schonzeiten und Mindestmaßen.

Als naturbewussten Angler bitten wir Sie, die Schonzeiten und -bezirke, Mindestmaße, Winterlager sowie alle weiteren Regelungen zum langfristigen Schutz der Fischbestände zu beachten.

(gemäß der Küstenfischereiverordnung M-V, Stand 11 / 2016)

Mindestmaß Schonzeit

Aal 50 cm 01.12. – 28.02. (außerhalb 3-sm-Zone: 01.10. – 31.03.)*

Barsch 20 cm

Dorsch 35 cm

Flunder 25 cm

Hecht 50 cm 01.03. – 30.04.

Lachs 60 cm 15.09. – 14.12.**

Meerforelle 45 cm 15.09. – 14.12.**

Quappe 30 cm

Scholle 25 cm

Steinbutt 30 cm 01.06. – 31.07.

Zander 45 cm*** 23.04. – 22.05.

Mindestmaße und Schonzeiten der wichtigsten Fischarten

* Da der Aal „stark gefährdet“ ist, rät der WWF dringend vom Angeln dieser Art ab.

** 1. Juni bis 15. September außerhalb 4-sm-Zone

*** 40 cm in Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff

Page 11: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

20 21

Fangbeschränkungen Da die Bestände folgender Fischarten teilweise bedroht sind, bestehen generelle ganzjährige Fangverbote für

• Finte (Alosa fallax)• Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)• Maifisch (Alosa alosa)• Meerneunauge (Petromyzon marinus)• Atlantischer Stör (Acipenser oxyrinchus)• Stör (Acipenser sturio)• Zährte (Vimba vimba)• Ziege (Pelecus cultratus)

Für Hecht, Zander und Salmoniden (Lachs, Meer-forelle) gilt eine tägliche Fangbegrenzung von je 3 Fischen je Erlaubnisscheininhaber.

Für Dorsche gilt nach derzeitigem EU-Recht (Stand 10 / 2016) eine Fangbegrenzung von 5 Fischen pro Angler und Tag, in der Zeit vom 01. Februar bis 31. März nur 3 Dorsche je Angler und Tag.

Fische, die einer Fangmengenbegrenzung unterlie-gen, dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden.

Jeder Angler darf höchstens drei Handangeln und bei Bedarf eine Köderfischsenke benutzen.

Das Schleppangeln (Angeln unter Fahrt durch Muskel-, Motor- oder Segelkraft) ist im Greifswalder Bodden und den anderen Fischereibezirken ganzjährig sowie in den näher bestimmten Gebieten (1.000-m-Bereiche Fisch-land, Klützer Winkel, Tromper Wiek, Prorer Wiek) vom 15. September bis 15. März nicht gestattet.

Es gilt das Ankergebot während des Angelns u. a. im Strelasund und der Having. Davon ausgenommen ist das Driftangeln mit vorschriftsmäßigem (siehe Allgemein-verfügung auf der Internetseite des LALLF) Treibanker.

Stellnetze und Reusen derBerufsfischereiBeim Angeln ist zu den ausgebrach-ten Fanggeräten (Netze, Reusen und Langleinen) der Berufsfischerei ein Abstand von 100 m einzuhal-ten. Während die Holzpfähle der gro-ßen Kummreusen schon von weitem zu erkennen sind, brauchen andere Fanggeräte besondere Aufmerksam-keit. Zur Markierung der ausgebrach-ten Stellnetze befestigen Fischer daher an deren Enden Bojen mit je zwei roten Flaggen (40 cm Kantenlänge). Bojen mit nur einer roten Flagge kenn-zeichnen als Mittelboje in ca. 500 m Abstand den Verlauf des Netzes.

An Langleinen und Aalkorbketten sind je zwei schwarze, viereckige Flaggen (20 cm Kantenlänge) angebracht.

Wo kann ich mich informieren?Die aktuellen Fischereiregeln sowie alle anderen wichtigen Informationen zum Fischen und Angeln können auf der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebens-mittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) abgerufen werden:www.lallf.de ►Fischerei ►Rechtsvorschriften ►Landesrecht M-V

Regelungen speziell für Angler sind zudem auf der Inter-netseite des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpom-mern e.V. (LAV) übersichtlich zusammengestellt:www.lav-mv.de ►Verband ►Rechtliches

Wer ohne Empfang auf dem Wasser unterwegs ist, dem sei auch die Broschüre „Fischereirecht in M-V“ (S. 33) vom Fischerei schutzverein Rostock empfohlen. Sie beinhaltet die fischereirechtlichen Vorschriften (Gesetze, Verordnun-gen usw.) des Landes M-V sowie einige bundesrechtliche, kommunale und verbandsrechtliche Regelungen.

Page 12: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

22 23

Schonbezirke In Greifswalder Bodden und Strelasund gilt eine Reihe fischereirechtlicher Regelungen, die der besonderen Bedeu-tung des Gebietes als Laichplatz Rechnung tragen und dem Schutz der Fischbestände dienen.

Laichschonbezirke (§12Küstenfischerei-verordnung M-V)Der gute Bestand der Süß-wasserfischarten Barsch, Hecht, Blei und Zander stellt für die brackigen Küs-tengewässer eine Besonder-heit dar. Um die Nachhal-tigkeit ihrer fischereilichen Nutzung sicherzustellen,

hat die Fischereiverwaltung die Randgewässer des Strela-sundes bereits im 19. Jahrhundert zu Laichschonbezirken erklärt. Dazu gehören: Deviner See, Kemlade, Gustower Wiek, Wamper Wiek und Teile des Kubitzer Boddens und die Randgewässer des Greifswalder Boddens mit Zicker-, Selliner, Neuensiener, Wreechener und Freesendorfer See sowie Schoritzer, Puddeminer, Gristower und Dänische Wiek. In ihnen ist jeglicher Fischfang vom 01.04. bis 31.05. eines jeden Jahres verboten. Die Grenzen dieser Gebiete sind in den Karten 1 bis 3 dargestellt.

Fischschonbezirke (§11Küstenfischerei-verordnung M-V)Fischschonbezirke sind Ein-richtungen, die den Fischen einen Wechsel zwischen Bodden und Ostsee sowie den Aufstieg in die Flüsse ermöglichen sollen. Dort ist jegliche Fischerei ganz-jährig verboten, da die Be-

stände durch eine Befischung dieser Bereiche empfindlich beeinträchtigt würden. Dies betrifft die Meerenge zwischen Bock und Hiddensee sowie die Peenemündung.

Für den Aufstieg der Großsalmoniden in die potenziellen Laichgewässer sind die Flussmündungsbereiche einiger Fließgewässer (300 m Radius) mit einem befristeten Fischschonbezirk vom 01.08. bis zum 28.02. ge-schützt. Im Bereich des Greifswalder Boddens sind dies die Rosengartener Bek bei Garz, der Ryck bei Greifswald- Wieck und die Ziese mit ihren westlichen Mündungen in die Dänische Wiek.

WinterlagerDie obere Fischereibehörde (LALLF) kann für Fische im Winterlager befristete Schonbezirke bestimmen, in denen die Ausübung der Fischerei und des Angelns be-schränkt oder verboten ist. Diese auf das Winterhalbjahr (01.11. bis 31.03.) beschränkten Regelungen sollen die Überwinterung geschlechtsreifer Fische sowie der Jung-fische sichern. Folgende Winterlager sind im Bereich des Greifswalder Boddens durch Schonbezirke unter Schutz gestellt:• Hafen Stralsund• Hafen Wolgast• Unterer Ryck in Greifswald• Lanckener Bek bei Seedorf auf Rügen

GLSB

510

2

NSG

evin

4EVINER

BUCHT

G

.6s DevinOc(2)WRG.10s

GLSB

Fisch- schon- bezirk

2

2

Iso.8s

Knaakrücken Rinne

Iso.8s

Peene

ER-

R Peenestrom

(Grenze Laichschon-bezirk)

Page 13: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

24 25

Angeln und Naturschutz Was ist wo zu beachten?Für viele der Schutzgebiete des Greifswalder Boddens und Strelasunds gelten eigene Verhaltensregeln. Die folgenden Karten sollen Ihnen dabei helfen, den Überblick zu behal-ten. Wo sich die Schutzgebiete befinden, ersehen Sie auf den Karten 1 – 3 (S. 34 – 42).Die folgende Übersicht sagt Ihnen, was dort zu beachten ist.

Allgemeine RegelungenRöhrichte und Riede, d. h. die Schilfgürtel, sind besonders geschützt. Sie dürfen weder zerstört noch beschädigt wer-den (s. § 20 Naturschutzausführungsgesetz M-V). Halten Sie daher Abstand zu diesen Lebensräumen.

Fast die gesamte Wasserfläche gehört zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 als FFH-Gebiet und EU- Vogelschutzgebiet. Es gilt die Freiwillige Vereinbarung (S. 27 und Karten 1 – 3 ).

Bitte halten Sie generell zu größeren Vogel-ansammlungen ausreichend Distanz! Als Faustregel gilt: 300 m.

Beschränkungen in Laich- und Fischschonbezirken sowie geschützten Winterlagern sind zu beachten (S. 22 – 23 und Karten 1 – 3).

NaturschutzgebieteDas Angeln ist in den Verordnungen der Naturschutz-gebiete geregelt. In den meisten Naturschutzgebieten des Greifswalder Boddens ist das Angeln nicht gestattet. Die Ausnahmen werden auf S. 28 genannt.

Biosphärenreservat Südost-RügenEs gilt die „Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich M-V“ (S. 33). In der Having erweitert die Frei willige Vereinbarung die Möglichkeiten des Befahrens (S. 29 und Karte 2).

In der Schutzzone II des Biosphärenreservats ist Angeln nur mit spezieller Befreiung möglich (S. 29).

Page 14: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

26 27

Freiwillige VereinbarungDie europaweit bedeutsamen Schutzgebiete mit bedrohten Arten und Lebensräumen gebieten ein angepasstes Ver-halten. Der Natura 2000-Status erfordert Regelungen zu ihrem langfristigen Schutz.

Die Freiwillige Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Umsetzung der EU-Vorgaben auf kooperative Weise. Um der Natur Raum zu lassen, gleichzeitig aber um die Einschränkungen menschlicher Nutzer des Boddens zu minimieren, wurde in einem langjährigen Arbeitsprozess eine Freiwillige Vereinbarung zur Nutzung des Gebietes entwickelt. Daran haben der Landesanglerverband, der WWF, mehrere Wassersportverbände und das für Umwelt zuständige Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern mitgewirkt.

Zeitliche RegelungenDie Freiwillige Vereinbarung schränkt menschliche Nut-zungen nur an solchen Orten und zu solchen Zeiten ein, an denen eine besondere Störungsempfindlichkeit der Tiere besteht. Einige Wasserflächen werden überwiegend im Winter zur Rast genutzt, so dass ein Befahren im Sommer die Wasservögel nicht stört und keine Einschränkungen nötig sind.

Rote und orange GebieteDie in den Karten 1 – 3 rot gekennzeichneten Gebiete sollten ganzjährig nicht mit Wasserfahrzeugen befahren werden. Das schließt dort auch das Angeln aus. Die orange markier-ten Gebiete können eingeschränkt genutzt werden.

Hinweise für jedes Gebiet geben darüber Aufschluss, an welchen Monaten ein Befahren unterlassen werden sollte oder welche Abstands- und Geschwindigkeitsbeschränkun-gen von den Bootsführern einzuhalten sind.

Beweisen Sie durch Ihr Verhalten, dass eine solche Freiwillige Vereinbarung Erfolg hat!

Page 15: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

28 29

Angeln in den Naturschutzgebieten Fast alle Naturschutzgebiete (NSG) dienen Vögeln zum Rasten und Brüten. Wegen der besonderen Störungs-empfindlichkeit ist das Angeln dort nicht gestattet.  Ausnahmen gelten für folgende Gebiete:

NSG Insel Koos, Kooser See und Wampener RiffDas Angeln auf Friedfisch ist nur von der Brücke zur Insel Koos aus gestattet. Ansonsten ist im gesamten Naturschutz-gebiet das Angeln verboten.

NSG Peenemünder Haken, Struck und RudenDas Angeln ist in den Kernzonen (Flachwasserbereiche) des Naturschutzgebietes verboten.

Auf der Boddenrandschwelle nördlich des Rudens ist das Angeln vom 01. Mai bis zum 30. September gestattet.

In der Karte 1:50.000 der Naturschutzgebietsverordnung sind die Flächen ausgewiesen und stimmen zudem mit den orangen und roten Flächen der Freiwilligen Vereinbarung in diesem Gebiet überein.

Angeln im Biosphärenreservat Im Biosphärenreservat Südost-Rügen gilt die sogenannte „Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich M-V“ für Wasserfahrzeuge. Diese Verordnung wurde vom Bundes-verkehrsministerium erlassen, um u. a. die für die Vogelwelt wichtigen Wasserflächen des Schutzgebietes von Störungen frei zu halten.

Generell ist das Angeln – von Wasser und von Land aus –  in allen Bereichen unzulässig, in denen vollständige oder teilweise Befahrensbeschränkungen gelten. Für die Schutz-zone II des Biosphärenreservates kann Anglern jedoch eine Befreiung erteilt werden. Diese Befreiung wird auf Antrag vom Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen ausgestellt. Von einer Befreiung bleibt jedoch die Befahrensregelung unberührt. Diese betrifft nicht nur Sportboote, sondern auch die Wasserfahrzeuge von Anglern. Das Angeln vom Boot aus ist somit in den nicht zu befahrenden Bereichen verboten.

Details der BefahrensregelungIm Biosphärenreservat Südost-Rügen dürfen einige ufer-nahe Wasserflächen gemäß dieser Regelung nicht befahren werden. Dazu gehören u. a. ein 100-m-Gewässerstreifen rund um die Insel Vilm sowie ufernahe Bereiche der Buchten des Mönchgutes. In Kaming und Zickersee ist das Befahren abseits der Fahrrinnen auf nicht motorgetriebene Wasserfahrzeuge beschränkt.

Für die Having wurde im Rahmen der Freiwilligen Ver-einbarung eine Regelung vereinbart, die – abweichend von der Befahrensregelung – weite Bereiche des Gewässers im Sommer (01.05. – 31.10.) zum Befahren freigibt. Hierfür liegt von der zuständigen Behörde eine zeitlich befristete Befreiung (Allgemeinverfügung) vor, die nur dann verlän-gert wird, wenn die Freiwillige Vereinbarung eingehalten wird. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 5 Knoten, und die 2-m-Tiefenlinie darf nicht überfahren werden.Die Bestimmungen der Befahrensregelung sind in den amtlichen Seekarten enthalten. Sie können die Regelungen auch der Karte 2 dieser Broschüre entnehmen.

Page 16: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

30 31

Ansprechpartner & AdressenHerausgeberWWF DeutschlandReinhardtstraße 18 10117 Berlinwwf.de

Ansprechpartner vor OrtWWF OstseebüroKnieperwall 118439 StralsundTel. 03831 [email protected] / greifswalder-bodden

In Zusammenarbeit mit demLandesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.OT Görslow Siedlung 18 a19067 Leezen Tel. 03860 [email protected]

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-VorpommernThierfelderstraße 1818059 RostockTel. 0381 4035 [email protected]

Naturschutzbehörden

Biosphärenreservatsamt Südost-RügenCircus 118581 PutbusTel. 038301 8829 0poststelle@suedostruegen.mvnet.dewww.biosphaerenreservat-suedostruegen.de

Landkreis Vorpommern-RügenUntere NaturschutzbehördeHeinrich-Heine-Straße 7618507 GrimmenTel. 03831 357 1000 [email protected] www.lk-vr.de

Landkreis Vorpommern-GreifswaldUntere NaturschutzbehördeDemminer Straße 71–7417389 AnklamTel. 03834 8760 [email protected]

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt VorpommernNatura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutz-Gebiet)Badenstraße 1818439 StralsundTel. 03831 696 [email protected]

Page 17: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

32 33

Literatur

Fischereigesetz M-V• Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern, 2005

mit Änderungen 2013

Küstenfischereiverordnung M-V• Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewäs-

sern Mecklenburg-Vorpommerns, 2006 mit Änderungen 2014• Zweite Verordnung zur Änderung der Küstenfischereiverord-

nung, 2016www.lallf.deFischerei ►Rechtsvorschriften ►Landesrecht M-V

Befahrensregelungsverordnung Küstenbereich M-VVerordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern, 1997www.wsv.de►Schifffahrt ►Verkehrsrecht ►Seeschifffahrtsrecht

Verordnungen der Naturschutzgebiete des Greifswalder Boddenswww.wwf.de / themen-projekte / projektregionen / ostsee / schutzgebiete-des-greifswalder-boddens /

Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze DeutschlandsNaturschutz und Biologische Vielfalt Heft 70, Band 2: Meereorganismen, Thiel et al. 2013 Rote Liste und Gesamtartenliste der etablierten Fische und Neunaugen (Elasmobranchii, Actinopterygii & Petromyzontida) der marinen Gewässer Deutschlands

Angeln im nördlichen Greifswalder Bodden Fischereischutzverein M-V, 2013www.lallf.deFischerei ►Informationsmaterial

Broschüre Fischereirecht in M-VDieses Heft beinhaltet eine aktuelle Fassung der fischereirechtli-chen Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern.Fischereischutzverein M-V e. V., 2017Ausgabestelle: LALLF

InformationsquellenInformationen im Internet

WWFDie Internetseite des WWF Deutschland für alles rund um den Greifswalder Bodden und Strelasund, was Wassersport, Angeln und Naturschutz betrifft. Hier finden Sie zum Beispiel die See-karte der Freiwilligen Vereinbarung und alle Verordnungen bzw. Behandlungsrichtlinien der Naturschutzgebiete des Boddens als PDF-Download.www.wwf.de / greifswalder-bodden

LALLF M-VAktuelle fischereiliche Regelungen und wichtige Informationen zur Fischerei in M-V finden Sie beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.www.lallf.de

LAV M-VWo befinden sich Angelgewässer? Welche rechtlichen Regelungen gelten? Was hat sich zuletzt geändert? Alles zum Angeln in M-V erfahren Sie auf den Seiten des Landesanglerverbandes. Außer-dem finden Sie dort umfangreiche Informationen zu Verein und Mitgliedschaft.www.lav-mv.de

StALU VPAlles rund um das Natura 2000-Gebiet inklusive FFH-Manage-mentplan mit Maßnahmen und Detailkarten zu geschützten Arten und Lebensraumtypen finden Sie auf der Seite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.www.stalu-mv.de► Vorpommern ►Themen ►Naturschutz und Landschaftspflege ►Natura 2000 ►Managementplanung ►Greifswalder Bodden, Teile des Strelasunds und Nordspitze Usedom

Page 18: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

34

Befahrbar nur für Anlieger

Ab Tonne P8 20m beidseitigdes Fahrwassers befahrbar

Befahrbar nur vom1. Mai - 30. September

Befahrbar nur vom1. Mai - 30. September

Möglichst großen Abstand von denInseln einhalten. Nicht anlanden.

Befahrbar nur vom1. Juni - 31. Dezember

Höchstgeschwindigkeit 5kn

Befahrbar nur vom1. Mai - 30. September

Befahrbar nur vom 1. Mai - 30. September,dabei mindestens 50m Abstand vom Schilf-gürtel einhalten, Höchstgeschwindigkeit 3kn

GLSB

Grenze Laichschonbezirk (GLSB)

GLSB

GLSB

GLSB GLSB

GLSB

GLSB

GLSB

3

10 2

2

5

3

32

3

510

2

5

3

2

3

55

32

2

5

5

2

52

2

2

2

5

5

2

2

5 2

5

2

10

5

5

5

5

5

5

5

5

2

2

5

5

5

2

2

2

2

2

2

2

2

2

NSG

Naturschutz-

gebiet

schutz-

Natur-

NSG

gebiet

NSG

NSG

NSG

NSG

Biosphärenreservat- Südost-Rügen

Naturschutzgebiet (NSG )

Unr.

Für die Navigation nicht verwenden!

STRALSUND

KOOS

Lubmin

Ludwigsburg

Neuenkirchen

Karrendorf

Gristow

Riemserort

Falkenhagen

Stahlbrode

Reinberg

Brandshagen

Devin

Dänholm

Wampen

Eldena

Wieck

GREIFSWALD

Neuendorf

Loissin

Brünzow

Gahlkow

Vierow

Fl.WRG.4s

Gahlkower

Haken

Ladebow

FalkenhagenOc.6s

Oc.6s

Oc.6s

Oc.WRG.6s

Q(3)G.6,5s

Q(9)15s

Fl(2+1)R.15sLD 8/G 2

LAD W

EldenaOc(2)WRG.10s

Vierow

Ryck

R

RG

G

W

1

1

3

4

Kleiner

WAMPER

WIEK

DEVINER

GUS TOWER

GLEWITZER

WIEK

WIEK

BUCHT

Stromrücken

1

1

13

16

12

S T R E L A S U N D

Kooser

Haken

KOOSER

KOOSERGRISTOWER

WIEK

RIEMS

Palmer Ort

SCHORITZER

WIEK

BUCHT

SEE

4

7

6

4

3

4

8

6

8

7

7

6

11

G

RW

R

Fl.G.4sL 21

Fl(2)R.9sLU 2

Oc.4sVierow

Seebrücke

RW

Iso.4sArladne

RW

RWG

Iso.4sReddevitz

Fl.G.4s1

RW

Oc.4sVilm

RW

GG

R R

G

R

G

Iso.4sLauterbach

Fl.R.4s4

Q.G21

Q.R30

Fl.G.4s25

Q.R2

Q.G1Fl.G.4s

3

RW

Oc.4sKoos

RW

R

R

YBY

G

Iso.4sGreifwald

Fl(2)R.9sFl(2)G.9sLD 2LD 1

135°-315°

215,

5°-0

35,5

°

191°

-011

°

011°

-191

°

141,5°-321,5°

064,6°-244,6°

183°

-003

° 157°-337°

276,6°-096,6°

244,6°064,6°

035,

5°-2

15,5

°

089,8°-269,8°

006,

5°-1

86,5

°

R Ü G I S C H E R

B O D D E N

PALMER-ORT-RINNE

Mittelgrund

MaltzienOc.6s

GWR

Sandhaken

DÄNISCHE

WIEK

Wampener

Salzbodden-

grund

Riff

Oc.WRG.6s

Andershof NWOc.R.6s

Oc.WRG.6s

DriggeOc(2)G.10s

Oc(2)G.10s

DevinOc(2)WRG.10s

Oc.R.6s

G

GR

W

R

RG

W

W

Oc.WRG.6s

R Ü G E N

GustowPoseritz

Swantow

Zicker

Groß Schoritz

Poppelvitz

Maltzien

Losenitz

Glewitzer Fähre

Puddemin

Z U D A R

DRIGGE

Zudar

G R O S S -

S T U B B E R

BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFFAHRT UND HYDROGRAPHIE, Hamburg·Rostock

LEGENDE

ganzjähriges Nicht-Befahren

eingeschränktes Befahrensiehe Hinweise in Kästen

1:117 000

Meter

1000 2000 3000 4000 50001000 0

STRELA-

SUND

20. April - 20. MaiHornfischangeln bis zur Rinne

Befahrbar nur vom 1. Mai - 30. September,dabei mindestens 50m Abstand vom Schilfgürtel einhalten

Hornfischangeln vom 20. April - 20. Mai,dabei 100m Abstand vom Ufer halten

Befahrensregelungsverodnungim Biosphärenreservat beachten

20. April - 20. MaiHornfischangeln

Befahrbar nur vom 1. Mai - 30. September,Höchstgeschwindigkeit 5kn

Karte 1: Strelasund

Page 19: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

39

Höchstgeschwindigkeit12kn im betonntenFahrwasser

Befahrensregelungsverodnungim Biosphärenreservat beachten

20. April - 20. MaiHornfischangeln bis zur Rinne

Befahrbar nur vom 1. Mai - 30. September,Höchstgeschwindigkeit 5kn

Befahrbar nur vom1. Mai - 30. September

Laut NSG-Verordnung sind das Anlanden außerhalb des Hafens und das Baden auf dem Ruden untersagt

GLSB

GLSB GLSB

GLSB

Fisch- schon- bezirk

GLSB

GLSB

2

2

2

5

5

2

5

5

5

5

2

2

5

5

2

2

2

5

10

10

10

10

5

2

2

5

105

2

5

2

10

10

5

5

5

10

5

5

5

2

2

2

5

5

5

10

2

5

5

2

5

2

5

5

5

5

2

2

5

5

5

5

2

2

5

2

2

2

2

2

2

5

2

NSG

NSG

schutz-

Natur-

gebiet

NSG

NSG

NSGNSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

NSG

Naturschutz-

gebiet

Bios

phär

enre

serv

at-

Südo

st-R

ügen

Biosphärenreservat- Südost-Rügen

Gas

Gas

Gas

Unr.

STRUCK

KOOS

Karrendorf

Iso.8s

Knaakrücken Rinne

MP 0FL.Y.4sMess-G.

2 Q.G.

U S E D O M

W

4

16

11

4

1

Kooser

Haken

KOOSER

KOOSER

RIEMS

Palmer Ort

BUCHT

SEE

7

6

4

3

8

8

7

7

6

11

7

4

6

1

7

6

Schumacher-

Freesendorfer

Knaakrücken

HAGENER Peenestrom

WIEK

Haken

T h i e s s o w e r

H a k e n

ZICKER-

H A G E N S C H E

H A V I N G

STRESOWER BUCHT

W I E K

SEE

grund

4

16

11

9

1

1

4

3

8

8

11

9

17

4

Peenemünder

Haken

7

6

8

6

7

Greifswalder OieFl.3,8s

Oc.WRG.6s

R

Q.RO 2

R

Q.RO 6

RW

Iso.4sGreifswalder Ole

R

Q.RO 8

RudenOc.6s

PeenemündeOc.WRG.6s

RudenOc.WRG.6s

Oc.6s

RW

RG

Oc.4sLandtief B

ThiessowerSteintrendel

Steingrund

O.RL 2

O.GL 1

R

G

G

G

G

RW

R

Y

Q.RL 12

R

IQ.R.13sL 30

Q.GL 11

Fl.G.4sL 21

Q.GL 15

Fl(2)R.9sLU 2

Fl(2)G.9sLU 1

Oc.4sVierow

RudenOst t ie

fRW

Iso.4sArladne

RW

Iso.4sThiessow

RW

Oc.4sZicker

RW

G

G

Iso.4sReddevitz

Q.G3

Fl.G.4s1

RW

Oc.4sVilm

RW

GG

R R

Iso.4sLauterbach

Fl.R.4s4

Q.R2

Q.G1Fl.G.4s

3

RW

Oc.4sKoos

RW

RG

Iso.4sGreifwald

Fl(2)R.9sFl(2)G.9sLD 2LD 1

315°-135°

135°-315°

215,

5°-0

35,5

°

026,

5°-2

06,5

°

191°

-011

°

011°

-191

°

141,5°-321,5°

064,6°-244,6°

183°

-003

° 157°-337°

276,6°-096,6°

244,6°064,6°

035,

5°-2

15,5

°

089,8°-269,8°

006,

5°-1

86,5

° 110,1° 068,8°

052,8°

038,

1°-2

18,1

°

079,0°-259,0°

218,4

°-03

8,4°

Oc.WRG.6s

R Ü G I S C H E R

B O D D E N

PALMER-ORT-

RINNE

MaltzienOc.6s

Knaakrücken-Rinne

Tonn

enba

nk-R

inne

S t e l l n e t z e

Nordperd

Quitzlaser Ort

Lobber Ort

F i s h i n g N e t s

Dammriff

Veritasgrund

Gänse-grund

VILM

GWR

Sandhaken

R Ü G E N

VilmnitzPUTBUS

LAUTERBACH

Zicker

Groß Schoritz

Maltzien

Z U D A R

Groß StresowNadelitz

Thiessow

Göhren

Lobbe

Sellin

Baabe

Gager

Groß Zicker

Middel-Mariedf. hagen

Alt Reddevitz

Seedorf

Lancken-Granitz

Gobbin

NeuReddevitz

Kl.Zicker

Selliner

SeeNeuen-sienerSee

NC

HG

UT

Oler

Riff

Ellenbogen

G R O S S -

S T U B B E R

Wreechen-see

LA

ND

TI

EF

GW R

Grenze Laichschonbezirk (GLSB)

Naturschutzgebiet (NSG )

LEGENDE

ganzjähriges Nicht-Befahren

eingeschränktes Befahrensiehe Hinweise in Kästen

1:117 000

Meter

1000 2000 3000 4000 50001000 0 Für die Navigation nicht verwenden!

Befahrbar nur mitnicht-motorbetriebenenFahrzeugen, 100mAbstand zum Ufer

Nothafen der Oie dient nur beiNotfällen als Zuflucht. Baden undAnlegen an den Ufern untersagt.

Befahrbar nur vom1. Mai - 31. Oktober,Höchstgeschwindigkeit 5kn,2m Tiefenlinie nicht überfahren

Karte 2: Greifswalder Bodden Nord

Page 20: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

40

Befahrbar nur vom1. Mai - 30. September

Höchstgeschwindigkeit12kn im betonntenFahrwasser

Befahrensregelungsverodnungim Biosphärenreservat beachten

20. April - 20. MaiHornfischangeln bis zur Rinne

Befahrbar nur vom 1. Mai - 30. September,Höchstgeschwindigkeit 5kn

Höchstgeschwindigkeit 5kn

Befahrbar nur vom1. Mai - 30. September

Befahrbar nur vom1. Mai - 30. September

Laut NSG-Verordnung sind das Anlanden außerhalb des Hafens und das Baden auf dem Ruden untersagt

Ankern nur im Bereich mitgeschlossenem Schilfgürtel,dabei außerhalb des 2m-Flachwasserbereichs bleiben

GLSB

GLSB

GLSB

GLSB

GLSB

GLSB

GLSB

Fisch- schon- bezirk

GLSB

GLSB

25

2

2

2

5

5

2

5

5

5

5

2

2

5 2

5

2

2

2

5

5

2

2

2

2

5

10

10

10

10

10

5

2

2

5

5

2

10

10

5

5

5

10

5

5

5 2

5

5

5

5

5

5

5

5

2

2

5

2

2

2

2

5

2

NSG

NSGgebiet

schutz-

Natur-

gebiet

NSG

NSG

NSG

NSG

Naturschutz-

gebiet

Biosphärenreservat-

Südost-Rügen

Gas

Gas

STRUCK

KOOS

Trassenheide

Karlshagen

Kröslin

Freest

Wusterhusen

Lubmin

Ludwigsburg

Wampen

Eldena

Wieck

GREIFSWALD Kemnitz

Neuendorf

Loissin

Gahlkow

Vierow

Oc.R.6s

Iso.8s

Knaakrücken Rinne

Fl.Y.4s

Iso.8s Oc.R.6s

Tonnenbank

2 Q.R.

MP 0FL.Y.4s

Mess-G.

2 Q.G.

Fl.WRG.4s

Gahlkower

Haken

LadebowOc.WRG.6s

Q(3)G.6,5s

Q(9)15s

Fl(2+1)R.15sLD 8/G 2

LAD W

EldenaOc(2)WRG.10s

VierowPeenemünde

U S E D O M

Ryck

R

RG

G

W

7

4

9

8

4

8

11

4

1

1

Kooser

Haken

KOOSER

RIEMS

Palmer Ort

SCHORITZER

WIEK

SEE

4

7

6

4

3

4

8

6 4

8

7

7

6

11

7

6

Schumacher-

Freesendorfer

Knaakrücken

SPANDOWER-

HAGENER Peenestrom

WIEK

Haken

T h i e s s o w e r

H a k e n

ZICKER-

W I E K

SEE

grund

4

1

1

4

3

8

8

4

Peenemünder

Haken

7

6

8

6

7

Greifswalder OieFl.3,8s

Oc.WRG.6s

R

Q.RO 2

R

Q.RO 6

RW

Iso.4sGreifswalder Ole

R

Q.RO 8

RudenOc.6s

PeenemündeOc.WRG.6s

RudenOc.WRG.6s

Oc.6s

RW

RG

Oc.4sLandtief B

ThiessowerSteintrendel

Steingrund

O.RL 2

O.GL 1

R

G

G

G

G

RW

R

Y

Q.RL 12

R

IQ.R.13sL 30

Q.GL 11

Fl.G.4sL 21

Q.GL 15

Fl(2)R.9sLU 2

Fl(2)G.9sLU 1

Oc.4sVierow

RudenOst t ie

f

Seebrücke

RW

Iso.4sArladne

RW

Iso.4sThiessow

RW

Oc.4sZicker

RWG

Iso.4sReddevitzFl.G.4s

1

RW

Oc.4sVilm

RW

GG

R R

Iso.4sLauterbach

Fl.R.4s4

Q.R2

Q.G1Fl.G.4s

3

RW

Oc.4sKoos

RW

R

R

YBY

G

Iso.4sGreifwald

Fl(2)R.9sFl(2)G.9sLD 2LD 1

315°-135°

135°-315°

215,

5°-0

35,5

°

191°

-011

°

011°

-191

°

141,5°-321,5°

064,6°-244,6°

183°

-003

° 157°-337°

276,6°-096,6°

244,6°064,6°

035,

5°-2

15,5

°

089,8°-269,8°

038,

1°-2

18,1

°

079,0°-259,0°

218,4

°-03

8,4°

R Ü G I S C H E R

B O D D E N

Knaakrücken-Rinne

Tonn

enba

nk-R

inne

F i s h i n g N e t s

Dammriff

Zinnowitzbank

Veritasgrund

Gänse-grund

GWR

Sandhaken

Seebrücke

DÄNISCHE

WIEK

Wampener

Salzbodden-

grund

Riff

Poppelvitz

Maltzien Z U D A R

Thiessow

Gager

Groß Zicker

Kl.Zicker

Oler

Riff

Ellenbogen

G R O S S -

S T U B B E R

LA

ND

TI

EF

GW R

Grenze Laichschonbezirk (GLSB)

Naturschutzgebiet (NSG )

Für die Navigation nicht verwenden!

LEGENDE

ganzjähriges Nicht-Befahren

eingeschränktes Befahrensiehe Hinweise in Kästen

1:117 000

Meter

1000 2000 3000 4000 50001000 0

Befahrbar nur mitnicht-motorbetriebenenFahrzeugen, 100mAbstand zum Ufer

Hornfischangeln vom 20. April - 20. Mai,dabei 100m Abstand vom Ufer halten

Nothafen der Oie dient nur beiNotfällen als Zuflucht. Baden undAnlegen an den Ufern untersagt.

Karte 3: Greifswalder Bodden Süd

Page 21: Geleitwort - LAV MV · 2 3 Geleitwort Durch umfassende von der EU veranlasste Neuordnungen im Naturschutz gibt es eine Reihe neuer Regelungen, die Naturnutzer beachten müssen.

45

Bildnachweise: © Cover: Getty Images; 2, 4, 6u, 8, 18, 21, 25, 26, 28 Florian Hoffmann/WWF; 6o Philipp Kanstinger/WWF; 7 Ronald Abraham; 9, 10, 13, 15 Getty Images; 11, 16, 17 Arco Images; 12 Wolf Wichmann; 14 Paul Nicklen/National Geographic Stock/WWF-Canada; 23 Klugschnacker; 43 Ralph Frank/WWF; Fischzeichnungen: Landesanglerverband M-V e. V.

Angeln und Naturschutzim Greifswalder Bodden und Strelasund

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei