Gemeinde Kirchheim am Neckar

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Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar 1 19. Januar 2012 Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen - Angebotspräsentation Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012 Gemeinde Kirchheim am Neckar

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Gemeinde Kirchheim am Neckar. Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar - Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen - • Angebotspräsentation • Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012. Inhalt. E·S·T - Das Unternehmen Referenzen Vorgehensweise Rahmenbedingungen: Kaufpreis - PowerPoint PPT Presentation

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Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar

1 19. Januar 2012

Neuvergabe der Stromkonzession in Kirchheim am Neckar

- Technisch-wirtschaftliche Beratungsleistungen -

•Angebotspräsentation

•Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2012

Gemeinde Kirchheim am Neckar

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2 19. Januar 2012

Inhalt

• E·S·T - Das Unternehmen

• Referenzen

• Vorgehensweise

• Rahmenbedingungen: Kaufpreis

• Sachzeitwert / Kalkulatorischer (netzentgeltkonformer) Restwert / Ertragswert

• Kaufpreisermittlung

• Entflechtung und Einbindung

• Handlungsoptionen

• Netzverpachtung

• Vorteile / Nachteile, Chancen / Risiken einer kommunalen Energieversorgung

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Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile.

BeratungBeratung • Planung • Strategie

• Organisations- und Personalkonzepte

• Personalentwicklung (Motivation, Kommunikation, TV-V / TVöD, Leistungsbeurteilung, Coaching / Mediation)

• Strategische Unternehmenskonzepte

• Beratung Marketing und Vertrieb

• Immobilien- und Infrastrukturmanagement

• Arbeitsvorbereitung / Instandhaltungsorganisation

• UnternehmensdokumentationOrganisationshandbücherBetriebshandbücher (TSM)Umweltschutz- / Arbeitsschutzhandbücher

• Kommunalberatung (Neues Steuerungsmodell, NKF)

• EDV-Beratung

• Sanierungskonzepte

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• Energieumwandlung und -verteilung• Elektrotechnik

• Technische Gebäudeausrüstung Standard-Planungsleistungen

(Basic Engineering bis Vergabe) Bauleitung, Inbetriebnahme, Objektbetreuung

• Projektmanagement Übernahme der Aufgaben des Bauherrn Projektkoordination, -steuerung, -kontrolle technischer und wirtschaftlicher Part

• Strategische Energiestudien

• Energiemanagement

• Technisch-wirtschaftlicher Querverbund

• Contracting-Konzepte

• Erneuerbare Energien (z. B. Biomasse, Photovoltaik)

• Energieausweise für Wohngebäude und nicht Wohngebäude

Beratung • PlanungPlanung • Strategie

Die Ressource Energie ist zu kostbar, um sie zu verschwenden.

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• RegulierungsmanagementNetzentgelteUnbundlingAnreizregulierung

• Total-Quality-ManagementUmweltmanagement DIN EN ISO 14001 / EMAS III Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001Energiemanagement DIN EN ISO 50001

• Risikomanagement (KonTraG) / Basel III

• Energiewirtschaftliche Gutachten (z. B. Netzübernahmen)

• Re-Kommunalisierung der Energieversorgung

• Energiebezugsoptimierung / Portfoliomanagement

• Energie- und Klimaschutzkonzepte

• Kooperations- / Beteiligungsmanagement

• Grundlagen- und Systemanalysen / F & E-Leistungen

Beratung • Planung • StrategieStrategie

Wir arbeiten mit Energie und machen auch Sie fit für den Wettbewerb.

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Wer wir sind …

Thomas Daun• Geschäftsführender Gesellschafter• Dipl.-Ing. Maschinenbau / Energietechnik• Studium Wirtschaftswissenschaften: Organisation und Planung, Umweltökonomie,

Unternehmungsführung; Studium Wirtschafts- und Arbeitsrecht• 19 Jahre Berufserfahrung im Bereich technisch-energiewirtschaftliche Beratung von

Versorgungsunternehmen, Kommunen und kommunalen Einrichtungen• Dozent für Betriebsspezifisches Management bei Stadtwerken• Mitglied des Prüfungsausschusses Energiefachwirte der IHK Bonn / Rhein-Sieg

Thomas Ellwanger• Projektmanager und Berater• Bachelor Professional of Energy Industry Management (CCI) / Energiewirtschaftsmanager• 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Energiewirtschaft in der Bewertung von Energie- und

Wassernetzen und der Begleitung von Verhandlungen zu Netzverkäufen und Netzübernahmen

• Mitglied des Prüfungsausschusses Energiefachwirte der IHK Bonn / Rhein-Sieg

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Referenzen (Auszug) I

• Stadt Bad RappenauMachbarkeitsstudie zur Übernahme des Strom- und Gasnetzes in der Stadt Bad Rappenau.

• Stadt HüfingenPrüfung der Stromnetzübernahme in den Ortsteilen der Stadt Hüfingen.

• Gemeindewerke SteißlingenPrüfung der Stromnetzübernahme im Ortsteil Wiechs und im Weiler Meiershöfe.

• Gemeindewerke Klettgau, Jestetten, Lottstetten und Hohentengen a. H.Ermittlung der Ertragswerte der Sparten Strom und Wasser zur Ermittlung der Gesellschafts-anteile einer gemeinsamen Netzgesellschaft.

• Gemeinde Niedernhausen, Stadt Hofheim am Taunus, Stadt Idstein, Stadt Bad Camberg, Gemeinde Hünstetten, Gemeinde WaldemsMachbarkeitsstudie für die Gründung einer gemeinsamen Strom-Verbundwerke-Gesellschaft von sechs Gemeinden und Städten rund um das Idsteiner Land.

• Stadtwerke BalingenWirtschaftlichkeitsgutachten zur Gasversorgung in Balingen.

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Referenzen (Auszug) II

• Albstadtwerke GmbHBeratungsleistungen zur Stromnetzübernahme Winterlingen.

• Gemeinde WadgassenBewertung und Entflechtung von Strom- und Gasnetz, Verhandlung mit potenziellen Beteiligungspartnern, Ertragswertgutachten.

• Stadtwerke Tübingen GmbHEntflechtung und Bewertung mehrerer Stromnetze, Ertragswertgutachten, Verhandlungen, Übernahmebegleitung.

• Stadtwerke BaiersbronnEntflechtung und Bewertung Stromnetz, Ertragswertgutachten, Verhandlungen.

• Stadt Staufen / Stadt MüllheimBewertung und Entflechtung des Gasnetzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten, Verhandlungen, Bewertung Wassernetz.

• Gemeinde Mainhardt / Gemeinde WüstenrotAuswahl Beteiligungspartner für die Stromversorgung, Bewertung und Entflechtung des Netzes, Kooperationsverhandlung mit anderen Gemeinden und Dritten, Ertragswertgutachten.

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Vorgehensweise

PHASE I: Prüfung der Rahmenbedingungen einer Netzübernahme (bereits durchgeführt)

• Datenanforderung / -auswertung / -plausibilisierung (u. a. Mengengerüst, Stromabgabe)

• Ermittlung des Sachzeitwertes (SZW) des Netzes

• Ermittlung des (netzentgeltkonformen) kalkulatorischen Restwertes (RW) des Netzes

• Wirtschaftlichkeitsberechnung (Erfolgsvorschauberechnung)

• Ermittlung Netzertragswert (Basis: SZW, RW, BGH-Kaufering-Urteil)

• Skizze eines Entflechtungskonzeptes

PHASE II: Umsetzung und Konkretisierung

• Einigung über Erlösobergrenze

• Entflechtungsvereinbarung und Entflechtungskosten

• Verhandlung über Kaufpreis

• Vorbehaltskauf ja / nein?

• Vertragsabschluss

• Datenübertragung

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur• Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG einer möglichst sicheren, preisgünstigen,

verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Energieversorgung

• Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte

• Regelung über andere Leistungen als Konzessionsabgaben

• Festlegung von Auswahlkriterien und deren Gewichtung

• Datenherausgabe im Konzessionierungs- / Netzübernahmeverfahren

• Art der Überlassung des Netzes (Eigentum / Pacht)

• Höhe der wirtschaftlich angemessenen Vergütung (Kaufpreis)

• Netzentflechtung (gemischt genutzte Anlagen)

• Aufteilung der Erlösobergrenze (Menge x Preis vs. Strukturparameter)

Positionspapier der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg!• Keine Festlegung oder Empfehlung, wie das Verfahren rechtssicher zu gestalten ist

• Risiken in Bezug auf den Verfahrensablauf (prozessual) sowie den Inhalt der Konzessionsvergabe (materiell): wirtschaftlicher Vorteil für die Gemeinde kein Kriterium!

• voraussichtliche getrennte Verfahren für Konzessionierung und Netzgesellschaft erforderlich

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11 19. Januar 2012

Das Auswahlverfahren

Angebotsanforderung• Darstellung des Bewerbers

• organisatorische, personelle, technische, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

• Angebot Konzessionsvertrag

• Angebot gemeinsame Netzgesellschaft

• Pachtangebot

Bewertung der Handlungsoptionen und Auswertung der Angebote• Wirtschaftlichkeitsberechnung (u. a. Renditeerwartungen)

• Prüfung der Realisierbarkeit

• Plausibilitätsprüfung der Angebote (insbesondere Nutzen für die Gemeinde)

• Bewertung der Vorteile / Nachteile und der Chancen / Risiken für jede Option

• in organisatorischer, rechtlicher, steuerlicher und zeitlicher Hinsicht

• Variationsmöglichkeiten der Angebote zur Steigerung des Nutzens für die Gemeinde (z. B. Aufbau Stromvertrieb, Sitz Betriebsstätte, Gewerbesteueraufkommen)

=> Erstellung einer Entscheidungsmatrix mit Bewertungskriterien(diskriminierungsfreie Vergabekriterien sind derzeit noch in der Diskussion)

in getrennten Verfahren!

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12 19. Januar 2012

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Kaufpreis

Energiewirtschaftsgesetz

Netzüberlassung gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung

Konzessionsvertrag

• Der Konzessionsvertrag mit der ZEAG Energie AG ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen.• Die Endschaftsregelung bestimmt als Kaufpreis den Sachzeitwert.

Netzentgeltverordnungen und Anreizregulierungsverordnung

• Kapitalkosten sind begrenzt, Sachzeitwert kann nicht in die Kalkulation der Netzentgelte eingerechnet werden

• Fortführung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten• Im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung wird lediglich der kalkulatorische Restwert

anerkannt.

Höchstrichterliche Rechtsprechung: BGH-Urteil Kaufering (16. November 1999)

• Wenn der Sachzeitwert den Ertragswert „nicht unerheblich“ übersteigt, ist er kartellrechtlich unzulässig.

• Der Ertragswert ist nach objektiven für alle Bewerber geltenden Kriterien zu ermitteln.

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13 19. Januar 2012

Substanzwert I (wird vom abgebenden Netzbetreiber i. d. R. gefordert - Worst Case)

Der Sachzeitwert der Anlagen errechnet sich auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) vergleichbarer Anlagen zum Übernahmezeitpunkt (= Tages-neuwert) unter Berücksichtigung der jeweiligen bis zum Übernahmezeitpunkt zurück-gelegten Nutzungsdauer.

Tagesneuwert

• AHK bekannt: Indizierung mittels der BNA-Indexreihen

• Strukturparameter: Ansetzung von örtlichen spezifischen Preisen

Substanzwerte des Sachanlagevermögens

Substanzwert II (ist geringer als der Sachzeitwert)

Der kalkulatorische (netzentgeltkonforme) Restwert der technischen Anlagen ist der Wert, der von den Regulierungsbehörden im Rahmen der Netzentgeltgenehmigungs-verfahren anerkannt wird.

Bis zu 40 Prozent (maximale betriebsnotwendige Eigenkapitalquote) einer Anlage werden auf Basis des Tagesneuwertes (TNW) berücksichtigt, der Rest auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten (bei fehlenden AHK: Rückindizierung der TNW).

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14 19. Januar 2012

Wertgrößen der Kaufpreisermittlung

Unterstellt die Neuerrichtung des AV unter Berücksichti-

gung der tatsächlichen Altersstruktur

Aktueller Anschaffungs-wert der Netze

anhand von

preisen je Anlagengruppe / Indizierung AHK

Grundlage der Netzentgelt-berechnung

auf Basis kalkulatorischer

AfA abge-schriebeneAHK

Erzielbare Überschüsse

auf den Bewer-tungsstichtag

diskontiert

berücksichtigt EK und FK

Tagesneuwert

Sachzeitwert errechneter Netzwert auf Basis

Ertragswert

Unterstellt die Neuerrichtung des AV unter Berücksichti-

gung der tatsächlichen Altersstruktur

Aktueller Anschaffungs-wert der Netze

anhand von Durchschnitts-

preisen je Anlagengruppe / Indizierung AHK

Grundlage der Netzentgelt-berechnung

auf Basis kalkulatorischer

AfA abge-schriebeneAHK

Erzielbare Überschüsse

auf den Bewer-tungsstichtag

diskontiert

berücksichtigt EK und FK

Tagesneuwert

Sachzeitwert kalkulatorischer Rest-Buchwert

errechneter Netzwert auf Basis

Ertragswerthistorische

AHK

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Kaufpreis (3 Varianten)• Sachzeitwert - kalkulatorischer Restwert - BGH-Ertragswert

Eingangsdaten• Entflechtungs- und Einbindungskosten

• abzüglich der nicht aufgelösten Baukostenzuschüsse

• 40 % Eigenkapital

• Fremdkapitalzinssatz 5 % p. a.

• Abzinsung für Barwertbildung 7 % p. a. (5 % Basiszins + 2 % Risikozuschlag)

• typische Betriebskosten bestehender Stadtwerke

• Absatz gleichbleibend

• Netzerlöse durch Multiplikation der Absatzmenge mit den derzeitigen Netzentgelten

• volle rechnerische KA (durchlaufender Posten)

• Messung und Abrechnung (durchlaufender Posten)

• jährliche Investitionen in Erneuerung und Erweiterung (2 % vom Tagesneuwert)

• lineare Abschreibung

Wirtschaftlichkeitsabschätzung I

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16 19. Januar 2012

Wirtschaftlichkeitsabschätzung II

2013 2014 2015 2016 2017MengenGesamt MWh 50.828 50.828 50.828 50.828 50.828

ErlöseNetzentgelte inkl. KA, Messung u. Abrechnung T EURO 2.233,5 2.205,1 2.177,2 2.149,7 2.122,6Auflösung BKZ T EURO 51,4 51,4 51,4 51,4 51,4Sonstige betriebliche Erträge T EURO 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0Sonstige betriebliche Erlöse T EURO 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0Summe Erlöse T EURO 2.310,6 2.281,6 2.253,6 2.226,1 2.199,0

AufwendungenMaterial und Fremdleistungen a) Materialaufwand T EURO 169,8 168,1 166,4 164,8 163,1 b) Verlustenergie T EURO 99,1 99,1 99,1 99,1 99,1 c) Netzentgelte vorgelagertes Netz T EURO 525,8 520,5 515,3 510,2 505,1 b) Messung und Abrechnung T EURO 187,8 187,8 187,8 187,8 187,8Personal T EURO 352,2 348,7 345,2 341,8 338,4Abschreibungen T EURO 277,8 264,5 273,0 281,6 287,0Zinsen T EURO 103,1 101,0 103,0 105,5 107,6Sonstige betriebliche Aufwendungen T EURO 100,1 98,6 97,1 95,7 94,3Konzessionsabgaben T EURO 343,2 343,2 343,2 343,2 343,2Summe Aufwendungen T EURO 2.159,0 2.131,6 2.130,3 2.129,7 2.125,6

Ergebnis der gewöhnlichenGeschäftstätigkeit T EURO 151,6 150,0 123,3 96,5 73,5

Erfolgsvorschaurechnung / ErtragswertermittlungKaufpreis: 3 Varianten (Sachzeitwert - kalkulatorischer Restwert - BGH-Ertragswert)

• Ertragswert: Barwert der künftigen Zahlungs-überschüsse.

• direkte Prognose der ersten fünf Jahre

• Fortschreibung des sechsten Jahres in die Zukunft (ewige Rente) gemäß IDW S1

• Abzinsung des Jahres-ergebnisses mit dem Kapitalisierungszinssatz

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17 19. Januar 2012

Kaufpreisermittlung

Kaufpreis: 5.000 T€Entflechtung / Einbindung: 400 T€Eigenkapital 40 %: 2.160 T€Ertragswert: 1.000 T€

Kaufpreis: 3.400 T€Entflechtung / Einbindung: 400 T€Eigenkapital 40 %: 1.520 T€Ertragswert: 1.520 T€

Netz

Entflechtung / Einbindung

- - - - - - - - - -

Kaufpreis = Sachzeitwert

Ertragswert

40 %EK

40 %EK

Kaufpreis = BGH-Ertragswert

Ertragswert- - - - - - - - - -

Entflechtung / Einbindung

• Der Ertragswert begrenzt den Kaufpreis.• Es ist der Kaufpreis zu zahlen, bei dem das eingesetzte Eigen-

kapital (maximal 40 %) gleich dem Ertragswert ist.

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18 19. Januar 2012

Entflechtungs- und Einbindungskosten

Trennung der Netze

Entflechtung

• Unter Entflechtungskosten werden die Kosten der Maßnahmen für die Netztrennung und die Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit in den verbleibenden Netzen verstanden.

Einbindung

• Die Einbindungskosten sind die Kosten für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Versorgungszuverlässigkeit im abzugebenden Netz und zur Anbindung an das vorgelagerte Netz.

Kostentragung

• Laut Konzessionsvertrag hat die Gemeinde Kirchheim die gesamten Entflechtungskosten zu tragen.

Messtechnische Lösung

• Alternativ zur Trennung der Netze ist auch eine kostengünstigere messtechnische Lösung möglich.

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19 19. Januar 2012

Handlungsoptionen

Grundsätzliche Möglichkeiten aus Sicht der Gemeinde Kirchheim am NeckarPrämisse: zusätzliche Deckungsbeiträge neben der Konzessionsabgabe ohne Risiko• Abschluss eines Konzessionsvertrages mit dem bisherigen oder einem neuen

Konzessionsnehmer

=> Berücksichtigung von kommunalfreundlichen Regelungen (Nebenleistungsverbot!)

• Gründung eines eigenen Stadtwerkes (auch mit Drittbeteiligung)

=> Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebs?

• Kauf der Netze und Verpachtung des Netzbetriebs

=> Risikoüberwälzung auf den Pächter

• Gründung einer Beteiligungsgesellschaft (z. B. mit Nachbarwerk(en), Regional-EVU) für den Netzbetrieb (ggf. mit Verpachtung)

=> Risikobegrenzung

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Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar

20 19. Januar 2012

Netzverpachtung

Risikoüberwälzung auf den Pächter• marktübliche angemessene Pacht

• kalkulatorische Kostenpositionen Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung, Gewerbesteuer• Pächter führt Pachtnetz als separaten Netzbetrieb mit separatem Netzentgelt

• Pächter fasst Pachtnetz mit seinem Netz zusammen: einheitliches Netzentgelt und geringerer Regulierungsaufwand

• Betriebsrisiko trägt der Pächter

• Investitionen trägt der Netzeigentümer

• Abgrenzung Investitionen vs. Unterhaltsaufwendungen

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21 19. Januar 2012

Vorteile und Chancen einer kommunalen Energieversorgung I

Daseinsvorsorge• Die Infrastruktur der örtlichen Daseinsvorsorge - die Energienetze - werden kommunal.• Abschluss eines kommunalfreundlichen Konzessionsvertrages• wie bisher, wird die höchst zulässige Konzessionsabgabe gezahlt• Stärkung der kommunalen Eigenständigkeit in der Region• Die Kommune gewinnt kommunalpolitische Gestaltungsmöglichkeiten:

° bei der Planung der Investitionen in die örtlichen Netze

° bei der Gestaltung der Preise und Tarife.Wertschöpfung• Strom- und Gasnetzbetrieb (als regulierter Monopolbereich) verfügt über eine staatlich

garantierte Eigenkapitalverzinsung• Der Gewinn aus dem Betrieb der örtlichen Energienetze fällt künftig bei einem

kommunalen EVU statt bei einem privaten Unternehmen an.• Erhalt / Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort• Sicherung / Ausbau des Gewerbesteueraufkommens• weitere Erlöspotenziale durch Aufbau eines Energievertriebs• steuerlicher Querverbund bei Mehrspartenunternehmen

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Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar

22 19. Januar 2012

Kaufpreisrisiko• zu hoher Preis: Zahlung des geforderten Sachzeitwertes statt des wirtschaftlich

angemessenen am Ertragswert orientierten Kaufpreises

• Kaufpreis lässt sich über die Erlösobergrenze nicht refinanzieren

• Anerkennung maximal des kalkulatorischen Restwertes im Rahmen der Entgeltgenehmigung

Betriebsrisiko• Zustand des Netzes / Investitionsbedarf

• betriebswirtschaftlich ineffizienter Netzbetrieb

• keine vorhandenen Synergieeffekte auf Grund bestehender Versorgungen / nur geringe Größendegressionseffekte

Regulierungsrisiko• zu geringer Anteil an Netzentgelten bei Aufteilung der Erlösobergrenzen in der

Anreizregulierung

• sinkende Erlösobergrenze auf Grund von Effizienzvorgaben

• Unsicherheit über die weitere Ausgestaltung der Anreizregulierung

Nachteile und Risiken einer kommunalen Energieversorgung II

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Stromnetzübernahme Kirchheim am Neckar

23 19. Januar 2012

Thomas Ellwanger

Projektmanager und Berater

E·S·T Gesellschaft für Energiesystemtechnik mbH

Friedrichstraße 1245128 Essen

Telefon (02 01) 8 20 32 - 0Telefax (02 01) 8 20 32 - 32

[email protected]

Internetwww.est-essen.de

„Die Ressource Energie ist zu kostbar, um sie zu verschwenden...“

• Seit 29 Jahren Kontinuität durch Innovation

• Kundenorientierte Dienstleistungen aus einer Hand:Von der Idee bis hin zur Umsetzung und Validierung

• Unabhängig - nur dem Kundeninteresse verpflichtet

Beratung • Planung • Strategie

Vielen Dank für Ihr Interesse!

Thomas Daun

GeschäftsführenderGesellschafter