Gemeinde Kirchheim a.N. · Spendenbericht 2016 8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem...

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GRO 19.01.2017 1 Gemeinde Kirchheim a.N. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 19. Januar 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinde- räte Entschuldigt: Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Ge- meinderat Hubert Deisinger, Gemeinderat Prof. Dr. Stefan Mecheels Kommt später: Gemeinderat Uli Bröllos (ab 20.06 Uhr), Gemeinderat Erich Herzog (ab 19.20 Uhr) Außerdem anwesend: Tina Heller, Holger Schön, Monika Schweizer Schriftführer: Tina Heller Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 1. Bürgerfragestunde 2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 3. Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017 4. Haushaltsplan 2017 a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanz- planung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 5. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Versorgung a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla- nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 6. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Abwasser a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla- nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020 b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und Investitionsprogramm 2018 - 2020 7. Spendenbericht 2016 8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

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GRO 19.01.2017

1

Gemeinde Kirchheim a.N.

Niederschrift

über die Verhandlungen des

Gemeinderates

Sitzung am 19. Januar 2017 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 12 Gemeinde-

räte Entschuldigt: Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Ge-

meinderat Hubert Deisinger, Gemeinderat Prof. Dr. Stefan Mecheels

Kommt später: Gemeinderat Uli Bröllos (ab 20.06 Uhr),

Gemeinderat Erich Herzog (ab 19.20 Uhr) Außerdem anwesend: Tina Heller, Holger Schön, Monika

Schweizer Schriftführer: Tina Heller

Öffentlich

Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 20:35 Uhr

Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:

1. Bürgerfragestunde

2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

3. Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017

4. Haushaltsplan 2017

a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanz-

planung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger

Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

5. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Versorgung

a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-

nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger

Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

6. Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Abwasser

a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-

nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger

Finanzplanung und Investitionsprogramm 2018 - 2020

7. Spendenbericht 2016

8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

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TOP 1

Bürgerfragestunde

TOP 2

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 3

Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017

- Bürgermeister Seibold begrüßt Förster Böer zu diesem Tagesordnungspunkt. -

Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:

Vom Landratsamt Ludwigsburg wurden mit Schreiben vom 05.12.2016 die Unterlagen zur

forstwirtschaftlichen Jahresplanung 2017 für den Kommunalwald übersandt:

- Forstbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2017

Die Jahresplanung für den Forstbetrieb 2017 wurde gemeinsam vom örtlich zuständigen Re-

vierleiter und vom Forstamt erstellt. Wesentliche Grundlagen für die Jahresplanung sind die

Zielsetzungen des Waldeigentümers sowie die zehnjährige Planung der Forsteinrichtung. Die

Nachhaltigkeit steht bei der Waldbewirtschaftung im Vordergrund.

In der Anlage ist die Vorlage des jährlichen Betriebsplans im FWJ 2017 des Gemeindewalds

Kirchheim/Neckar beigefügt. Der Betriebsplan 2017 schließt mit einem Gesamtergebnis in

Höhe von - 645 Euro.

Förster Böer berichtet, dass sich die Klimaveränderung nachhaltig auf Temperatur und Was-

serhaushalt auswirke. Der extrem trockene Sommer 2015 habe bei den Eichen Spuren hinter-

lassen, die immer noch sichtbar seien. Anfang 2016 habe man noch auf ein besseres Jahr ge-

hofft, jedoch sei es auch 2016 ab August zu heiß und trocken gewesen. Noch immer finde

man vereinzelt übrige Nadelbäume, die vom Sturm und von Käfern stark angegriffen worden

seien.

Durch den Pilzbefall hätten sich auch die Eschen in eine Problembaumart verwandelt und

spielten somit kaum noch eine forstwirtschaftliche Rolle.

Im Winter 2015/2016 seien schwerpunktmäßig die Arbeiten im Waldteil um den Römischen

Gutshof durchgeführt worden. Dadurch habe man eine größere Holzmenge geschlagen, als in

der durchschnittlichen Jahresmenge vorgesehen. Daher sei für den Winter 2016/2017 kein

Holzeinschlag geplant. Erfreulicherweise hätten es 16fm vom Gutshof in die Wertholzsub-

mission geschafft.

Noch nicht abzuschätzen sei das Urteil des OLG Düsseldorf, das am 15.03.2017 hinsichtlich

des Kartellverfahrens ergehen soll. Insbesondere damit zusammen hängende Änderungen

würden interessant.

Im Übrigen teilt Förster Böer dem Gremium mit, dass die Stromleitungsarbeiten von der

Kläranlage durch den Wald zwar abgeschlossen worden seien. Mit den Nacharbeiten sei er

aber noch keineswegs zufrieden.

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Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Dem jährlichen Betriebsplan des Forstjahres 2017 des Gemeindewaldes Kirchheim am

Neckar wird, wie in der Anlage dargestellt, zugestimmt.

- Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Böer und verabschiedet ihn. -

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TOP 4

Haushaltsplan 2017

a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-

nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Fi-

nanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

a) Einbringung und Beratung

Bürgermeister Seibold hält seine Haushaltsrede:

„Frisch gedruckt liegt er vor uns, der Haushaltsplan für das Jahr 2017, der sowohl die Planun-

gen für den Kernhaushalt als auch für die beiden Eigenbetriebe beinhaltet und der in diesem

Jahr ausnahmsweise in besonderer Form eingebracht und beschlossen wird: im Rahmen einer

einzigen Sitzung nämlich – eine Tatsache, die dadurch begründet ist, dass es zum einen auf-

grund der beantragten Zuschüsse insbesondere für die Sanierung und Erweiterung der Ge-

meindehalle notwendig war, den Haushaltsplan möglichst noch exakter als sonst planen (und

hier kamen ja bekanntlich die Rahmendaten des Landes erst zu einem sehr späten Zeitpunkt

an) und es zum anderen aber gerade aufgrund dieser Zuschüsse auch notwendig ist, den

Haushaltsplan noch im Laufe des Januars zu verabschieden. So kommt es also dazu, dass die

Einbringung des Haushalts, die Beratung und die Diskussion und im Idealfall auch die Be-

schlussfassung im Rahmen dieser ersten Sitzung des Januars 2017 stattfinden.

Der Haushaltsplan ist aber nicht nur frisch gedruckt, sondern mit fast genau 500 Seiten auch

so umfangreich wie noch nie zuvor. Ein Volumen, das vor allem der veränderten Darstel-

lungsform und den Berichtspflichten des neuen Kommunalen Haushaltsrechts geschuldet ist.

Apropos neues Haushaltsrecht: für Kirchheim ist dies gar nicht mehr so neu, sondern schon

fast Routine, denn es liegt immerhin schon der 6. Haushalt auf der Basis des neuen Kommu-

nalen Haushaltsrechtes vor – was andernorts noch Neuland ist, ist bei uns schon Alltag.

Aber trotz neuem Haushaltsrecht und veränderter Darstellungsform gilt nicht völlig überra-

schend: ein Euro bleibt ein Euro, er kann genau ein Mal ausgegeben und auch nicht mehr als

ein Mal eingenommen werden. Was also hat sich verändert außer dass es immer noch schwer

fällt, kurz und auf die Schnelle ein einzelnes Produkt nachzuschlagen? Anders ist, dass durch

die kaufmännische Betrachtung deutlicher als in der früheren Form der Kameralistik zum

Ausdruck gebracht wird, dass die Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte zunimmt,

dass insbesondere der in Abschreibungen dargestellte Werteverzehr nicht so erwirtschaftet

werden kann, wie es kaufmännischen und kommunalrechtlichen Prinzipien entspricht und

gleichzeitig aber auch klar wird, wo der berühmte Schuh am stärksten drückt: nämlich ganz

eindeutig im Bereich der gestiegenen Pflichtaufgaben und hier zu aller Vorderst im Bereich

Bildung und Betreuung.

Aber zunächst der Reihe nach: aller guten Einnahmen zum Trotz gelingt es dem Haushalt

2017 zumindest auf der Basis der heute vorliegenden Zahlen und Erkenntnisse erneut nicht,

unter Anwendung des doppischen Haushaltsrechtes ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirt-

schaften. Rund 650.000 Euro groß ist das Defizit, das sich so ergibt, in alter kameraler Lesart

allerdings wäre es ein geringfügiger Überschuss, also eine positive Zuführungsrate in Höhe

von knapp 100.000 Euro.

Dies alles bezieht sich wohlgemerkt auf das ordentliche Ergebnis, denn durch außerordentli-

che Erträge ist es möglich, das Defizit knapp unter 400.000 Euro zu begrenzen.

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Die Ursachen dafür sind schnell ausgemacht: zum einen wie schon erwähnt, werden die

Pflichtaufgaben erdrückend, zum anderen sorgt die Systematik des Finanzausgleichs dafür,

dass trotz sehr guter Einnahmen kein Geld im Haushalt hängen bleibt – ganz im Gegenteil:

den höheren Einnahmen aus dem Finanzausgleich in Höhe von rund 160.000 Euro stehen

auch höhere Ausgaben an den Finanzausgleich in Höhe von knapp 200.000 Euro gegenüber,

so dass die eigentlich positiven Effekte nicht nur verpuffen, sondern sogar noch ins Gegenteil

umschlagen.

Gemeinsam mit den tariflichen Lohnsteigerungen, neuen Eingruppierungen etc. (alles Tatsa-

chen, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat) hat so der Haushalt 2017 aus seinem laufen-

den Betrieb zusätzliche Belastungen im deutlich sechsstelligen Bereich zu verkraften.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre und auch 2017 sowohl in Kirchheim am Neckar als

auch in vielen anderen Kommunen belegen damit deutlich, dass sich die Gewichte sowohl in

der Aufgabenverteilung als auch in der dadurch finanziellen Belastung immer mehr in Rich-

tung Kommune verschieben und während Bund und Land ihre Haushalte mit satten Über-

schüssen abschließen und auch der überwiegend Umlage finanzierte Landkreis trotz eines

geringeren Kreisumlagehebesatzes absolut mehr Geld einnimmt, sind es zu guter Letzt die

Gemeinden, deren Haushalte an allen Ecken und Enden an die Grenzen stoßen. Sollten die

Gesetzgeber in Berlin und Stuttgart auf diese sich seit langer Zeit abzeichnende Situation

nicht einstellen und entsprechende Regelungen treffen, wird es für die Kommunen und damit

auch für Kirchheim am Neckar nur zwei Möglichkeiten der Reaktion geben: entweder die

wenigen noch verbliebenen Freiwilligkeitsleistungen vollends abzubauen (die Folgen für Ver-

eine, Jugend- und Sozialarbeit und für viele andere Bereiche in der Gemeinde brauche ich

wohl nicht extra auszuführen) oder aber die Einnahmen ggfls. deutlich zu erhöhen.

Hier sollte es aus meiner Sicht zunächst nicht daran gehen, an der berühmten Steuerschraube

zu drehen, sondern die anderen Einnahmen wie Gebühren, Mieten, Pachten etc. und damit den

Bereich, wo auch eine direkte Gegenleistung vorhanden ist, unter die Lupe zu nehmen und

hier Anpassungen vorzunehmen. Dies ist auch eine Forderung der Förderbehörden und damit

ein notwendiger Schritt, um mögliche Förderungen sei es für die Sanierung der Gemeindehal-

le oder die Erweiterung der Schule nicht durch zu niedrige Entgelte für Leistungen der Ge-

meinde zu gefährden.

Damit wäre ich auch beim Themenblock der Investitionen 2017 angekommen, hier kann fest-

gestellt werden, dass das Jahr 2017 eher ein Planungsjahr ist und sich die Zahl der Baumaß-

nahmen und sonstigen Investitionen im über-schaubaren Rahmen halten. Zum Stichwort Pla-

nungsjahr gehören vor allen Dingen die Großprojekte „Gemeindehalle“ und „Schulerweite-

rung“, wo es bei der Gemeindehalle gilt, jetzt an die Gewinnung von Zuschüsse heranzuge-

hen, nachdem die Planungen weitgehend abgeschlossen sind. Noch nicht so weit ist das The-

ma der Schulerweiterung, hier werden 2017 tatsächlich die Planungen im Mittelpunkt stehen,

die dann wiederum Grundlage sind, um im kommenden Jahr Zuschussanträge zu stellen. Klar

ist: ohne Zuschüsse wird es nicht möglich sein, diese Maßnahmen mit einer Gesamtinvestiti-

onssumme von über 10 Millionen Euro Realität werden zu lassen und insbesondere bei der

Gemeindehalle wird es auch notwendig sein, die Nutzer, sprich Vereine und Organisationen,

an der Finanzierung bzw. Re-Finanzierung der Maßnahme zu beteiligen. Erste Gespräche

haben hier bereits stattgefunden und hier gilt es, gemeinsam einen Weg zu finden, der auf der

einen Seite der Gemeinde die Investition ermöglicht und auf der anderen Seite die Vereine

und ihre Mitglieder nicht über Gebühr belasten. Die ersten Gespräche zeigen, dass die Verei-

ne sich hier ihrer Verantwortung überaus bewusst sind und sich dieser Thematik nicht ver-

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schließen – ein weiteres Zeichen des hervorragenden Miteinanders in unserer Gemeinde und

eine Tatsache, die zuversichtlich stimmt, dass es auch bei diesen großen Herausforderungen

gelingt, einen gemeinsamen „Kirchheimer Weg“ zu finden.

Wie sieht der Blick in die Zukunft aus? Auch wenn es sicherlich keinen Grund gibt, für die

Zukunft zu schwarz zu sehen, so gibt es doch die Notwendigkeit, einmal mehr mahnend den

Zeigefinger zu erheben und dies (nachdem die Gemeinde Kirchheim selbst schon den größten

Teil ihrer Hausaufgaben erledigt hat) in Richtung der Gesetzgeber in Berlin und Stuttgart.

Reformen, insbesondere die bevorstehende Reform des Länderfinanzausgleiches, müssen

dazu genutzt werden, die kommunale Leistungsfähigkeit zu stärken, denn ist dies nicht der

Fall, dann werden auf Dauer schmerzliche Maßnahmen, die alle Bürger Tag für Tag betreffen,

nicht zu umgehen sein.

Der Gesetzgeber muss lernen, seine Entscheidungen verantwortungsvoll zu treffen – das Bei-

spiel der Kinderbetreuung unterstreicht dies eindrucksvoll. Mit dem Ausbau der Kinderbe-

treuung, die für alle Gemeinden gesetzlich verpflichtend ist, sind die Ausgaben in diesem Be-

reich in den zurückliegenden Jahren regelrecht explodiert, so dass mittlerweile bei kaufmän-

nischer Betrachtung alleine aus diesem Bereich ein Defizit von mehr als 2 Millionen Euro im

Haushalt zu verzeichnen ist, rein liquiditätstechnisch betrachtet verbleibt so immer noch ein

jährlicher tatsächlich abfließender Zuschussbedarf in Höhe von 1,2 Millionen Euro – Tendenz

steigend!

Hier gibt es tatsächlich nur einen Ausweg: wer die Gesetze erlässt, muss auch die Kosten tra-

gen – wenn Bund und Land diese selbst in der Verfassung niedergelegte Maxime endlich be-

rücksichtigen würden, dann wäre auch in den kommunalen Haushalten wieder die Luft für

dringend erforderliche Investitionen und Unter-haltungsmaßnahmen vorhanden. Darauf kann

nicht oft genug hingewiesen werden, schließlich geht es um nicht mehr und nicht weniger, als

auch in der Zukunft gemeinsam die Gemeinde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ge-

stalten zu können.

Frau Schweizer wird nun im Einzelnen die wesentlichsten Inhalte und Positionen der drei

Haushaltspläne für das Jahr 2017 erläutern, bevor wir dann in die Beratungen zum Haushalt

einsteigen.

Damit bleibt abschließend für das Haushaltsjahr 2017 vor allen Dingen zu hoffen, dass die

guten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen erhalten bleiben, dass sich die Schätzun-

gen und Berechnungen für das Haushaltsjahr 2017 auch realisieren lassen und dass es mit den

Bemühungen von Verwaltung und Gemeinderat wie auch oft schon in den Vorjahren der Fall

gelingt, den Haushaltsplan nicht nur einzuhalten, sondern im Idealfall auch besser abschnei-

den zu lassen.“

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Seibold bei Frau Schweizer sowie ihren Mitarbei-

terinnen in der Kämmerei, die parallel zur Haushaltsplanung auch umfangreiche Zuschussan-

träge vorbereiten mussten.

Im Anschluss daran präsentiert Frau Schweizer den Sachverhalt:

Der Ergebnishaushalt beinhaltet sämtliche Erträge und Aufwendungen, die im Haushaltsjahr

2017 planmäßig zu erwarten sind. Insgesamt sind ordentliche Erträge in Höhe von

12.519.580 € geplant, dem gegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von

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13.173.555 €, so dass der Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit einem Defizit von

653.975 € schließt.

Aus der geplanten Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken beträgt das Sonderergebnis

260.000 €.

Da dies zur Abdeckung des Fehlbetrages nicht ausreicht, erfolgt eine Entnahme aus der Rück-

lage des Sonderergebnisses. Diese verringert sich um 393.975 €.

Die größten Einnahmepositionen im Ergebnishaushalt sind:

Grundsteuer A und B 891.100 €

Gewerbesteuer 2.850.000 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2.768.300 €

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 236.300 €

Sonstige Steuern und steuerähnliche Einnahmen 108.900 €

Familienlastenausgleich 222.600 €

Zuweisungen, Umlagen und Ertragszuschüsse 3.830.850 €

Öffentlich-rechtliche Entgelte

(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,

einschl. Elternbeiträge Kinderbetreuung) 643.250 €

Die größten Ausgabepositionen im Ergebnishaushalt sind:

Zuweisungen, Zuschüsse und Umlagen (Transferaufwendungen) 5.148.930 €

Personalkosten 4.017.100 €

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.058.650 €

Planmäßige Abschreibungen 1.083.900 €

Sonstige ordentliche Aufwendungen 741.975 €

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 84.200 €

Die einzelnen Positionen sind jeweils im Vorbericht des Haushaltsplanes entsprechend erläu-

tert.

Der Finanzhaushalt umfasst Einzahlungen in Höhe von 15.010.730 €, wovon 12.184.380 €

auf die laufenden Verwaltungstätigkeiten entfallen, 2.506.350 € auf Einzahlungen aus Investi-

tionstätigkeit und 320.000 € auf Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten.

Die gesamten Auszahlungen betragen 14.962.305 €, davon entfallen 12.088.655 € auf die

laufenden Verwaltungstätigkeiten, 2.620.550 € auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

und 253.100 € auf Kredittilgungen.

Im Haushaltsjahr 2017 sind mehrere Einzelmaßnahmen, abgebildet im Finanzhaushalt, vorge-

sehen.

Eine wesentliche Einnahmeposition sind die Grundstücksverkäufe des Gebietes Bachrain II -

Hinter den Lüssen 2, die mit rund 937.000 € berücksichtigt wurden. Hiervon sind jedoch rund

287.000 € an den Erschließungsträger abzutreten.

Der Erwerb der Gebäude Hauptstraße 55 und 55/1 wurde mit 320.000 € berücksichtigt.

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Weitere wesentliche Positionen sind die Planungskosten für die Erweiterung des Schulgebäu-

des (50.000 €), die Planung und Umgestaltung der Außenanlagen beim Kinderhaus Klex

(90.000 €), Planungskosten für die Sanierung und Erweiterung der Gemeindehalle (80.000 €)

sowie die Errichtung der kommunalen Pflegeeinrichtung.

THH 01 - Allgemeine Verwaltung

I 11330000

Verwaltung von

unbebauten und

bebauten

Grundstücken

Abzutretende Erschließungskosten

„Hinter den Lüssen 2“ 287.400 €

Erwerb Hauptstr. 55, 55/1 320.000 €

THH 02 - Technische Dienste

I 11240227 Gemeinschaftsschule Erweiterung Schulgebäude

Planungskosten 50.000 €

I 11244001 Kinderhaus Klex Haus 1 - direkter Zugang zum Garten 7.000 €

Haus 2 - Beschattung Terrasse 15.000 €

Planung Außenanlagen und Umgestaltung

Ausgang (Haus 1) und Gartenanlage (Haus 2) 90.000 €

I 11244002 Kirchliches Kinderhaus

Arche Beschattung Dachterrasse 15.000 €

I 11240250 Gemeindehalle Umbau und Sanierung der Gemeindehalle

Planungskosten 80.000 €

I 11240256 Kommunale

Pflegeeinrichtung

Errichtung einer kommunalen

Pflegeeinrichtung 877.850 €

I 11240299 Gebäude-

management Ersatz Piaggio 25.000 €

THH04 - Bildung und Familie

I 21101000 Betrieb

Gemeinschaftsschule Beschaffung neuer Möbel 14.500 €

THH07 - Bauen und Wohnen

I 51100900 Städtebauliche

Sanierungsmaßnahmen Förderung privater Maßnahmen 56.000 €

Gemeindehalle 100.000 €

Förderung kommunaler Baumaßnahmen

Bahnhofsgebäude 100.000 €

Förderung kommunaler Grunderwerb

Bahnhof (Anteil Gemeinde) 35.000 €

Ordnungsmaßnahmen, u.a. Gebäude-abbrüche,

Stellplätze Friedhof, Teilausbau Rathausstr.

beim Kirchlichen Kinderhaus Arche

133.000 €

THH08 - Gestaltung der Umwelt, Verkehr

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I 54100001 Gemeindestraßen Sanierung Walheimer Straße zwischen

Schiller- und Christofstraße 190.000 €

Fußweg zwischen Bachrain und

Radweg nach Hohenstein 19.100 €

Umbau Bahnhofstraße und Bahnhofs-

vorplatz 50.000 €

I 54100003 Feldwege Weg zum Häckselplatz 80.000 €

I 54500100 Straßenreinigung

Heißwassergerät zur Unkrautbekämpfung

Gemeinsame Anschaffung mit Gemmrig-

heim und Walheim

Anteil Gemeinde Kirchheim a.N.

15.000 €

I 55100204 Spielplatz

Kaiserstraße

Neugestaltung Fläche / Fallschutz

Schaukel 3.000 €

Folgende Kreditaufnahmen sind geplant:

Erwerb Gebäude Hauptstraße 55 und 55/1 320.000 €

Der Gesamtschuldenstand der Gemeinde Kirchheim am Neckar beträgt zu Beginn des Haus-

haltsjahres 4.644.535 €. Am Ende des Haushaltsjahres 2017 weist die Schuldenstandübersicht

bei einer Kreditaufnahme in Höhe von 320.000 € und Tilgungen in Höhe von 252.985 € einen

Schuldenstand in Höhe von 4.711.550 € aus.

Rede von Gemeinderat Högner:

„Meine Damen und Herren,

lese ich die Nachrichten über die finanzielle Situation in Deutschland, dann kann man nicht

klagen. Die Steuereinnahmen des Bundes steigen, die Länder sind gut aufgestellt, der Kreis

hat Millionen an Rücklagen und die Kommunen? Wir freuen uns natürlich über diesen Geld-

segen.

Unser Haushaltsplan lässt leider keine Freude aufkommen. Wir haben ein Minus von 40.000

€ im Finanzausgleich. Die Löhne bei der Kinderbetreuung sind eine extreme Belastung. Wo

bleibt das Verursacherprinzip?

Liegt es an uns selbst, dass wir uns nicht so freuen können?

Leben wir über unsere Verhältnisse?

Liegt es an unseren Einwohnern?

Ist der Verwaltungsapparat zu stark besetzt?

Haben wir in der Vergangenheit falsche Ziele gesetzt?

Diese Fragen kann ich alle mit „nein“ beantworten. Wir versuchen, unsere Pflichtaufgaben zu

machen, während andere Rücklagen bilden können.

Schauen wir die Investitionen der nächsten Jahre an. Es gilt nun, Wege zu finden, das vorhan-

dene Einkommen so effizient zu verwalten, um die Projekte zu verwirklichen.

Die Gemeinschaftsschule ist Bestandteil unserer Gemeinde. Nun ist es unsere Pflichtaufgabe,

die Schule so auszubauen, dass die Räumlichkeiten den Anforderungen entsprechen. Die Pla-

nungskosten betragen 50.000 €.

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Viele Kommunen leisten sich neben den Sporthallen auch einen Veranstaltungsort für kultu-

relle Veranstaltungen. Die Gemeindehalle dient dem Sport und der Kultur.

Der Wettbewerb für die Umgestaltung der Gemeindehalle ist abgeschlossen. Die Umsetzung

macht uns Probleme. Es ist eine Gratwanderung. Aufschieben? Da spricht wohl der Brand-

schutz dagegen. Die Halle würde geschlossen, laufende Kosten blieben uns, wenn auch in

geringerem Umfang, erhalten.

Es wäre ein massiver Eingriff in die Sozialstruktur und die von uns gelobte Arbeit der Verei-

ne.

Wie wichtig diese Halle für die Vereine ist, zeigt sich an der intensiven Mitarbeit bei der Um-

setzung dieses Projekts. Es ist klar, die finanziellen Rahmenbedingungen müssen wir vorge-

ben. Gelingt es uns, die Vereine ohne Nachteile für die Vereine finanziell mit ins Bott zu ho-

len, wäre es das zweite Kirchheimer Modell nach dem Bau des Kinderhauses Arche mit der

evangelischen und katholischen Kirche. Die Kosten für die zwei Großprojekte haben wir aus

dem Investitionsplan entnommen. Wir möchten die Verwaltung bitten, bis zur Sitzung im

März einen Fahrplan zur Verwirklichung dieser Vorhaben vorzulegen, ähnlich wie beim Ge-

meindeentwicklungsplan mit allen darin enthaltenen Kosten und Risiken.

Es gibt darüber hinaus auch „kleinere Projekte“, die umgesetzt und finanziert werden müssen.

Ich möchte sie ohne Wertigkeit aufführen.

Kommunale Pflegeeinrichtung, Straßen im alten Ortskern, Walheimer Straße, Ortskernsanie-

rung, Bahnhof – Cronimet Freiflächengestaltung und Gewerbeansiedlung, Entwicklung

Landwirtschaft, Sportpark Fronberg vollenden, Verkehr in Kirchheim, Aufwertung des Mühl-

bachs im Bereich des WLZ-Geländes, Landschaftspark Neckar. Wollen wir dies alles umset-

zen, muss man wie auch in den Vorjahren ans Sparen denken. Erste Schritte sind schon ge-

macht. Das genügt nicht.

Ein Potenzial liegt im Bereich des Bauhofs. Können wird durch eine noch intensivere inter-

kommunale Zusammenarbeit Maschinen und Fahrzeuge besser auslasten. Welche Routinear-

beiten können ausgelagert werden? Auch in der Verwaltung sollte man nach Möglichkeiten

suchen, um gemeinsam mit anderen Kommunen Einsparpotenzial zu finden, damit man weite-

re Kosten einspart. Eine Anpassung der Verwaltungsgebühren ist ein Schritt in die richtige

Richtung. Wir können nicht warten, bis die Politik erkannt hat, welche Last sie den Kommu-

nen aufgebürdet hat.

Wir von der Wählergemeinschaft Kirchheim freuen uns auf eine positive Entwicklung der

Gemeinde und eine weitere wie bisher gute, konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwal-

tung und werden dem Haushaltsplan 2017 zustimmen.“

Bürgermeister Seibold schlägt vor, den angesprochenen „Fahrplan“ bis zum Finanzzwischen-

bericht im Sommer vorzulegen. Bis dahin seien voraussichtlich auch die Entscheidungen zu

den Zuschussanträgen getroffen und man könne wesentlich konkreter berichten.

Rede von Gemeinderätin Schemminger:

„Sehr geehrter Herr Seibold,

sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und der Presse,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

vor einiger Zeit wurde unserer Nachbarstadt Lauffen eine Schenkung gemacht. Es handelte

sich um das Geburtshaus von Dichter Friederich Hölderlin. Mit der Schenkung ist verbunden,

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dass die Stadt das Geburtshaus, an dem der Zahn der Zeit mächtig genagt hat, völlig saniert

und zu einem Museum umbauen lässt. Die Kosten für die Stadt werden auf 3 Mio. € ge-

schätzt. Es ist also nicht allein damit getan, dass die Schenkung angenommen wird, sondern

es erwächst der Stadt auch die Verpflichtung, das nötige Geld dafür in die Hand zu nehmen,

um das Gebäude zu renovieren und einen dauerhaften Museumsbetrieb zu gewährleisten.

Die Gemeinde Kirchheim befindet sich zwar in der komfortablen Situation, dass wir keine

Geburtshäuser bekannter Dichter und Denker umfangreich sanieren sollen, sondern „nur“ eine

Gemeindehalle, die 50 Jahre auf dem Buckel hat. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren

zwei Kinderhäuser gebaut, um den Bedarf in der Gemeinde abzudecken und der Gemeinde

neue Entwicklungschancen zu geben. Jetzt stellen wir fest, dass diese Nachfrage an Kinderbe-

treuungsplätzen noch immer nicht gedeckt ist, und die Kosten des Betriebs und Transferleis-

tungen die Kasse der Gemeinde dauerhaft belasten werden. Hier muss es ein Umdenken im

Bund geben, der diese Kinderbetreuung zu Recht forciert hatte, aber auf dem Löwenanteil der

Kosten des Betriebes bleiben die Kommunen bis jetzt sitzen.

Die vorgelegten Zahlen belegen es: Im Ergebnishaushalt wird es ein Defizit in Höhe von 653

000 € geben. Die Pro-Kopf-Verschuldung in der Gemeinde liegt bei 840, 15 €. Sie ist in den

letzten drei Jahren langsam, aber stetig gestiegen. Der Schuldenstand allein im Kernhaushalt

der Gemeinde wird bei 4,7 Mio. € liegen. Rechnet man noch die Eigenbetriebe Versorgung

mit 2,4 Mio. € und Abwasser mit 2,3 Mio. € dazu, türmen sich weitere 4,7 Mio. € auf den

Schuldenberg der Kirchheimerinnen und Kirchheimer – und das, obwohl die Sanierung und

Erweiterung der Gemeindehalle noch gar nicht begonnen worden ist.

Die Gemeinde hat einige Projekte, die sie 2017 und den folgenden Jahren umsetzen möchte:

die Sanierung der Gemeindehalle, der Anbau der Schule auf dem Laiern, der Bau und Betrieb

der Pflege-WG, die Verlegung der Tennisplätze, um nur einige zu nennen. Wir möchten, dass

die Investitionen nach ihrer Wichtigkeit, Dringlichkeit und nach Pflichtaufgaben eingestuft

werden, d.h. wir möchten eine Prioritätenliste.

Die von der Gemeinde vorgelegten Zahlen für die Investitionen für 2017 im Bereich Gemein-

dehalle gehen vom besten Falle aus: die Kosten bleiben bei 7,5 Millionen Euro und die För-

dergelder, Zuschüsse und Spenden liegen bei rund 5,8 Millionen Euro. Dieser „best case“

würde den Startschuss für die Sanierung ermöglichen. Treten Abweichungen auf, muss neu

überlegt werden: Gibt es andere Einnahmequellen, Einsparmöglichkeiten oder wird die Halle

kleiner? Wir sagen ganz klar: Die Finanzierung muss auf sicheren Beinen stehen, bevor die

Umsetzung erfolgen kann.

Die Unabhängigen stimmen dem Haushalt 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung zu.

Allerdings wird es keine Zustimmung der Unabhängigen zum Bau einer unterfinanzierten

Gemeindehalle geben.

Dass die Investitionssummen für das Ratsinformationssystem bereits eingestellt worden sind,

finden wir sehr gut.

Herzlichen Dank an die Verwaltung, insbesondere an Kämmerin Monika Schweizer und ihr

Team, für die Ausarbeitung des Haushaltsplanes 2017.“

Bürgermeister Seibold bestätigt, dass die Gemeindehalle als Schlüsselprojekt der kommenden

Jahre gesichert finanziert werden müsse.

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Rede von Gemeinderat Schneider:

„Sehr geehrter Herr Seibold, unsere Verwaltung und Kollegen, Kolleginnen im Gemeinderat.

Zunächst ein Lob an unsere Verwaltung, nach einigen Jahren mit dem Thema „Augen zu und

durch“ wird uns jetzt deutlicher die Realität aufgezeigt.

Seit dem Bau unseres Kinderhauses Klex hatte ich Probleme mit unserer längerfristigen Fi-

nanzplanung. Als Ausdruck dieser Probleme habe ich mich oft bei der Abstimmung zum

Haushalt der Stimme enthalten.

Unsere Verwaltung zeigt jetzt sehr deutlich in ihrem Vorbericht die Schwierigkeiten unserer

künftigen Haushaltsfinanzierung auf. Ebenso finde ich jetzt Zahlen für teilweise sehr geringe

Deckungsgrade einiger Pflichtaufgaben.

Wir müssen handeln.

Als Pflichtaufgabe mussten wir viele Millionen Euro in den letzten Jahren investieren mit

erheblichen Folgekosten und Belastungen für unseren Haushalt. Geld und Finanzpolster für

schlechte Zeiten sind trotz Erträgen von Baugebieten und sparsamer Haushaltsführung weg.

Seit meiner 36-jährigen Tätigkeit ist unser „Finanzfass“ sehr selten – nur bei drei großen Fi-

nanzkrisen kurzzeitig – übergelaufen. Die Pflichtaufgabe Kinderbetreuung für Kinder unter

drei Jahren und weitere Auflagen, mit fast einer Verdoppelung unserer Personalkosten, hat

das „Finanzfass“ kräftig und dauerhaft zum Überlaufen gebracht. Wir müssen jetzt die versal-

zene Suppe auslöffeln, nicht nur unsere Handlungsfreiheiten werden deutlich eingeschränkt,

sondern gemein finde ich, dass wir diese finanziellen Belastungen mit Gebührenerhöhungen

und Leistungseinschränkungen „als Bad Boy – böser Junge“ an unsere Bürger weitergeben

müssen.

Ein Vergleich: Eine Familie hat ein Nettoeinkommen von 1.000€. Jetzt gibt es en „Pflichtpro-

jekt“ unserer Regierung in Berlin über 300 €. Der Auftraggeber trägt nur 33%, gleich 100€,

der Nutzer 20% entspricht 50€ und die Gemeinde muss 50% gleich 150€ tragen. Ergebnis die

Familie (Gemeinde) hat jetzt nur noch 850€ zur Verfügung. Zudem muss die Familie in Aus-

gleichstöpfe 200€ einzahlen und bekommt nur 160€ zurück. Bei anderen Umlagen (Kreis)

fällt zwar der Prozentsatz, trotzdem sind es noch einige Euros mehr, die bezahlt werden müs-

sen.

Ein mahnender Fingerzeig (Rede von Herrn Seibold) erscheint mir zu wenig.

Ich komme mir vor wie ein Esel, hier werden laufend erhebliche Lasten (finanzielle) aufgela-

den in Form von Pflichtaufgaben und weiteren Auflagen. Ich bin jetzt der Ansicht, ein kluger

Esel legt sich solange auf den Boden und verweigert seine Pflichten, bis die Lasten verkleinert

und das Futter verbessert wird. Ich hoffe dabei auf die Unterstützung unserer Verwaltung und

unserer Gemeinderatskollegen und Kolleginnen. Wer anordnet, muss auch bezahlen!

Im Wesentlichen kann ich den Punkten meiner Vorrednerin Frau Schemminger, insbesondere

mit der Prioritätenliste für die Ausgaben, zustimmen.

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Zur Gemeindehalle habe ich einen weiteren Vorschlag. Für die Entscheidung zum Bau sollten

wir nicht nur die „best case“-Zahlen, sondern auch risikolosere „worst case“-Zahlen haben.

Möglicherweise hilft auch eine Verringerung der Kosten durch einen Plan B ohne jede Erwei-

terungen.

Nachdem wir jetzt bei der Realität angekommen sind, kann ich leichter dem Haushalt zu-

stimmen.“

Bürgermeister Seibold ergänzt, dass noch nicht alle Rücklagen aufgebraucht seien. Der aktu-

elle Stand der Rücklagen sei auf S. 294 erkennbar.

b) Satzungsbeschluss

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Redner für die Anregungen und Stellungnahmen zum

Haushalt.

Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und

Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 der Gemeinde Kirchheim am Neckar wird zu-

gestimmt. Der beigefügte Wortlaut der „Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am

Neckar für das Haushaltsjahr 2017“ ist Bestandteil des Beschlusses.

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Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim am Neckar

für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2017 die

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 12.519.580

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 13.173.555

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -653.975

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 260.000

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 260.000

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -393.975

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.184.380

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 12.088.655

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 95.725

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.506.350

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.620.550

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus -114.200

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -18.475

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 320.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 253.100

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 66.900

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 48.425

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§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 320.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,

die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-

rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 320 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H.

der Steuermessbeträge.

Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2017

Uwe Seibold

Bürgermeister

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TOP 5

Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Versorgung

a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-

nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Fi-

nanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

a) Einbringung und Beratung

Frau Schweizer präsentiert dem Gremium den Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Versorgung weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von

774.700 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 739.400 € auf. Somit wird eine Über-

deckung in Höhe von 35.300 € erwirtschaftet, welche zur Abdeckung von Fehlbeträgen aus

Vorjahren verwendet wird.

Der Betriebszweig Wasserversorgung schließt mit einem Ergebnis in Höhe von 27.200 Euro

und der Betriebszweig Energieversorgung schließt ebenfalls mit einem positiven Ergebnis in

Höhe von 8.100 Euro.

Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen insgesamt 1.135.200 Euro und die Auszahlun-

gen 1.091.200 Euro.

Das Haushaltsjahr 2017 ist geprägt durch mehrere Investitionsmaßnahmen insbesondere im

Betriebszweig Wasserversorgung, unter anderem durch die Sanierung des Wasserschachts im

Fronberg, die Reparatur der Mischkammerdecke im Hochbehälter Speyrer Weg und die Sa-

nierung der Walheimer Straße.

Im Jahr 2017 ist für den Betriebszweig Wasserversorgung eine Kreditermächtigung in Höhe

von 127.000 € veranschlagt.

Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Versorgung beträgt zu Beginn des Wirtschaftsjahres

2.470.385 €. Am Ende des Wirtschaftsjahres 2017 weist die Schuldenstandübersicht bei einer

Kreditaufnahme in Höhe von 127.000 Euro und einer Tilgung in Höhe von 192.309 € einen

Schuldenstand in Höhe von 2.405.076 € aus.

b) Satzungsbeschluss

Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und

Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 – Eigenbetrieb Versorgung wird zugestimmt.

Der beigefügte Wortlaut der „Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Versorgung für das

Haushaltsjahr 2017“ ist Bestandteil des Beschlusses.

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Haushaltssatzung für den Eigenbetrieb Versorgung

für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2017 die

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt: 1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 774.700

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 739.400

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 35.300

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 35.300

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen:

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 700.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 547.900

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 152.600

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 307.700

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 350.900

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus -43.200

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 109.400

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 127.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 192.400

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

. Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -65.400

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 44.000

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§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 127.000 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,

die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-

rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR

Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2017

Uwe Seibold

Bürgermeister

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TOP 6

Haushaltsplan 2017 - Eigenbetrieb Abwasser

a) Einbringung und Beratung des Haushaltsplanes 2017 mit mittelfristiger Finanzpla-

nung und Investitionsprogramm für die Jahre 2018 - 2020

b) Satzungsbeschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Fi-

nanzplanung und Investitionsprogramm 2018 - 2020

a) Einbringung und Beratung

Frau Schweizer präsentiert dem Gremium den Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Abwasser weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von

1.160.400 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.059.300 € auf. Somit wird eine

Überdeckung in Höhe von 101.100 € erwirtschaftet.

Entsprechend der Gebührenkalkulation hat sich die Schmutzwassergebühr im Vergleich zum

Vorjahr um 0,29 € auf 2,35 € pro m³ reduziert. Die Niederschlagswassergebühr hat sich im

Gegenzug um 0,18 € auf 0,77 € pro m² erhöht.

Im Finanzhaushalt betragen die Einzahlungen insgesamt 1.288.500 € und die Auszahlungen

1.244.100 €.

Als Investitionstätigkeit sind für den Ausbau des Kanalnetzes 252.500 € veranschlagt. Im

Gegenzug sind 217.800 € als Einzahlungen aus Beiträgen und Ersätzen für Hausanschlüsse

eingeplant.

Im Jahr 2017 ist keine Kreditermächtigung vorgesehen. In den Jahren 2018 bis 2020 sind

ebenfalls keine Kreditermächtigungen veranschlagt.

Der Schuldenstand der Abwasserbeseitigung beträgt zu Beginn des Wirtschaftsjahres

2.421.284 €. Am Ende des Wirtschaftsjahres 2017 weist die Schuldenstandübersicht bei einer

Tilgung in Höhe von 125.269 € einen Schuldenstand in Höhe von 2.296.015 € aus.

b) Satzungsbeschluss

Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2017 mit mittelfristiger Finanzplanung und

Investitionsprogramm für die Jahre 2016-2020 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird

zugestimmt. Der beigefügte Wortlaut der „Haushaltssatzung für die Abwasserbeseitigung der

Gemeinde Kirchheim am Neckar für das Haushaltsjahr 2017“ ist Bestandteil des Beschlusses.

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Haushaltssatzung für die Abwasserbeseitigung

der Gemeinde Kirchheim am Neckar

für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.01.2017 die

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.160.400

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 1.059.300

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 101.100

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 101.100

2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen: EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.070.700

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 846.300

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 224.400

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 217.800

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 254.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -36.200

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 188.200

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 125.200

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

. Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -125.200

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

. Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 63.000

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§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,

die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-

rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 EUR

Kirchheim am Neckar, 19. Januar 2017

Uwe Seibold

Bürgermeister

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22

TOP 7

Spendenbericht 2016

Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt:

Die eingehenden Spenden werden dem Gemeinderat im jährlichen Spendenbericht vorgelegt.

Der Spendenbericht 2016 umfasst alle Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar und

liegt als Anlage bei.

Der Spendenbericht wird der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Ludwigsburg vorge-

legt.

Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Die Spenden werden wie im Spendenbericht 2016 aufgeführt genehmigt. Der beigefügte

Spendenbericht ist Bestandteil des Beschlusses.

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23

Spenden und Sponsoring Spendenbericht Jahr 2016

Lfd.

Nr.

Name,

Vorname Straße PLZ Ort

Spendenda-

tum

Verwen-

dungs-

zweck

Genehmi-

gung

Spenden-

betrag

durch Sit-

zung vom

1.

Besucher

des Bü-

chercafés

Lesungen

mit Pia

Guttenson

Starengas-

se 12 74366

Kirchheim

am Neckar 27.01.2016

Spende für

Neuer-

werbun-

gen

VBA

22.02.2016 164,10 €

2.

Besucher

des Bü-

chercafés

Lesungen

mit Bernd

Merkle

Starengas-

se 12 74366

Kirchheim

am Neckar 27.01.2016

Spende für

Neuer-

werbun-

gen

VBA

14.03.2016 149,70 €

3. Diverse 74366

Kirchheim

am Neckar 17.02.2016

Abgabe

ausran-

gierte

Möbel aus

dem Kin-

dergarten

"Alte

Schule"

VBA

14.03.2016 237,30 €

4.

Besucher

des Bü-

chercafés

Vortrag

mit Dieter

Buch

Starengas-

se 12 74366

Kirchheim

am Neckar 16.03.2016

Spende für

Neuer-

werbun-

gen

VBA

09.05.2016 90,00 €

5.

Bücher-

flohmarkt

Starengas-

se 12 74366

Kirchheim

am Neckar 08.04.2016

Spende für

Neuer-

werbun-

gen

VBA

09.05.2016 959,96 €

6.

Fahrrad-

werkstatt

Asyl 74366

Kirchheim

am Neckar 30.05.2016

Spende für

Asyl

VBA

18.07.2016 44,30 €

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24

7.

Raiffei-

senbank

Kirch-

heim-

Walheim

Schillerstr.

30 74366

Kirchheim

am Neckar

Spende

Geldkar-

ten für

Mittags-

tisch/

Schule

VBA

18.07.2016 4.566,03 €

8.

Anonymer

Spender 04.08.2016

Spende an

Kinder-

haus Klex

VBA

19.09.2016 1.240,00 €

9.

Wähler-

gemein-

schaft

Kirchheim Austr. 7 74366

Kirchheim

am Neckar 11.08.2016

Spende für

die Lesung

Bücherei

VBA

19.09.2016 200,00 €

10.

Frucht und

Gemüse

Rosenber-

ger

Schützen-

pfadhöfe 2 74366

Kirchheim

am Neckar 29.08.2016

Spende für

die Lesung

Bücherei

VBA

19.09.2016 400,00 €

11.

Tobias

Lorenz

Carl-Benz-

Str. 8 74366

Kirchheim

am Neckar 05.08.2016

Spende

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

19.09.2016 100,00 €

12.

Manfred

Hofmeis-

ter

Uhlandstr.

62 74366

Kirchheim

am Neckar 08.08.2016

Spende

Klassik-

konzert

VBA

19.09.2016 400,00 €

13.

Gaplatec

GmbH

Hölder-

linstr. 12 74366

Kirchheim

am Neckar 29.07.2016

Spende für

Schul-

frucht

VBA

19.09.2016 200,00 €

14.

Fa. Gas-

experten

GmbH

Bussard-

weg 22 74369 Löchgau 27.09.2016

Spende für

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

17.10.2016 200,00 €

15.

Johann

Martin

Enderle

Starengas-

se 12 74366

Kirchheim

am Neckar 28.09.2016

Spende für

Neuer-

werbun-

gen Bü-

cher für

Bücherei

VBA

17.10.2016 95,12 €

16.

Michael

Fein

Lissenstr.

49 74366

Kirchheim

am Neckar 05.10.2016

Spende

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

14.11.2016 70,00 €

Page 25: Gemeinde Kirchheim a.N. · Spendenbericht 2016 8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat . GRO 19.01.2017 2 TOP 1 Bürgerfragestunde TOP 2 Bekanntgabe der in

GRO 19.01.2017

25

17.

Kreisspar-

kasse

Ludwigs-

burg

Schiller-

platz 6 71638

Ludwigs-

burg 06.10.2016

Spende für

Kulturbe-

sen

VBA

14.11.2016 1.000,00 €

18.

Raiffei-

senbank

Kirch-

heim-

Walheim

eG

Schillerstr.

30 74366

Kirchheim

am Neckar 14.10.2016

Spende für

Ortsbü-

cherei

VBA

14.11.2016 250,00 €

19.

Frank

Braun

Obstbau-

verein

Schützen-

pfadhöfe 1 74366

Kirchheim

am Neckar 11.10.2016

Spende

anl. Ap-

felfest

Obsthalle

u. Bank of

Chokolate

VBA12.12.2

016 100,00 €

20.

Michael

Ulrich

Schmidt

Merce-

desstr. 1 74366

Kirchheim

am Neckar 03.11.2016

Spende für

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

12.12.2016 100,00 €

21.

Mayer

Eugen

GmbH &

Co KG

Max-Eyth-

Str. 13 74366

Kirchheim

am Neckar 08.11.2016

Spende für

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

12.12.2016 300,00 €

22.

Schuh-

Frech,

Lydia

Frech

Besighei-

mer Str.

32 74366

Kirchheim

am Neckar 29.11.2016

Spende

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

19.01.2017 200,00 €

23.

Ulrike

Mohn

Im Talhof

6 74366

Kirchheim

am Neckar 30.11.2016

Spende

Schul-

fruchtpro-

gramm 25,00 €

24.

Elektro-

Bröllos

Ernst-

Acker-

mann-Str.

16 74366

Kirchheim

am Neckar 02.12.2016

Spende

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

19.01.2017 100,00 €

25.

Baumann

Schreib-

waren

Hauptstr.

74 74366

Kirchheim

am Neckar 21.12.2016

Spende für

Kinder-

haus Klex

VBA

19.01.2017 50,00 €

Page 26: Gemeinde Kirchheim a.N. · Spendenbericht 2016 8. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat . GRO 19.01.2017 2 TOP 1 Bürgerfragestunde TOP 2 Bekanntgabe der in

GRO 19.01.2017

26

26.

Baumann

Schreib-

waren

Hauptstr.

74 74366

Kirchheim

am Neckar 21.12.2016

Spende für

Kernzeit-

betreuung

VBA

19.01.2017 50,00 €

27.

VR Bank

Neckar-

Enz eG

Bahn-

hofstr. 3 74354 Besigheim 19.12.2016

Spende für

Kinder-

haus Klex

VBA

19.01.2017 1.500,00 €

28.

Cronimet

Ferrole-

gierungen

GmbH

Bahn-

hofstr. 3 74366

Kirchheim

am Neckar 15,12,2016

Spende für

Klassik-

konzert

VBA

19.01.2017 100,00 €

29.

Hermann

Hofmeis-

ter

Breslauer

Str. 112 74366

Kirchheim

am Neckar 15.12.2016

Spende für

Klassik-

konzert

VBA

19.01.2017 400,00 €

30.

Schreine-

rei Ha-

mann

Hohen-

steiner Str.

16 74366

Kirchheim

am Neckar 15.12.2016

Spende für

Klassik-

konzert

VBA

19.01.2017 200,00 €

31.

Friseurte-

am Anke

Metz

Ober-

dorfstr. 25 74366

Kirchheim

am Neckar 15.12.2016

Spende für

Klassik-

konzert

VBA

19.01.2017 100,00 €

32.

Flaschne-

rei Möck

Wil-

helmstr 50 74366

Kirchheim

am Neckar 15,12,2016

Spende für

Klassik-

konzert

VBA

19.01.2017 250,00 €

33.

Classic

Line

Merce-

desstr. 1 74366

Kirchheim

am Neckar 20.12.2016

Spende für

Klassik-

konzert

VBA

19.01.2017 100,00 €

34.

Helmes

GbR

Badgasse

8 74336

Bracken-

heim 15.12.2016

Spende für

Klassik-

konzert

VBA

19.01.2017 100,00 €

35.

Klaus

Boh-

nenstingl

Ernst-

Acker-

mannstr.

20 74366

Kirchheim

am Neckar 15.12.2016

Spende für

Schul-

fruchtpro-

gramm

VBA

19.01.2017 200,00 €

36.

Heimat-

bund

Stangen-

dorf e.V.

Blanken-

steinstr. 5 71711 Murr 15.12.2016

Spende für

Kirchhei-

mer Kin-

dergärten

VBA

19.01.2017 1.000,00 €

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GRO 19.01.2017

27

37.

Karl

Herrmann

Hofener

Str. 1 74366

Kirchheim

am Neckar 20.02.2016

Spende für

die Feu-

erwehr

VBA

19.01.2017 100,00 €

38.

Anonymer

Spender 06.09.2016

Spende für

die Feu-

erwehr

VBA

19.01.2017 560,00 €

GESAMTSUMME: 15.901,51 €

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GRO 19.01.2017

28

TOP 8

Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat

Bürgermeister Seibold informiert das Gremium, dass der Kauf des Piaggio leider noch nicht

wie geplant habe abgeschlossen werden können. Ein günstiger Vorführwagen, der auch in

Aussicht gestellt worden sei, sei leider kurz vor der Zusage der Gemeinde anderweitig ver-

kauft worden. Die Fa. Wimmer aus Bietigheim biete das Fahrzeug für 19.700€ an, die Fa.

Unkauf aus Abstatt habe ein Angebot über etwa 18.000€ abgegeben.

Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden

B e s c h l u s s :

Der Piaggio wird über die Fa. Unkauf aus Abstatt als günstigste Bieterin beschafft.

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GRO 19.01.2017

29

Zur Beurkundung:

Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer: