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Gemeinde Rackwitz Landkreis Nordsachsen Grünordnüngsplan zur Ergänzungssatzung / Ortsabrundungssatzung „Wohngebiet Leipziger Straße Ost ehemalige Pension“ 14. Mai 2019

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Gemeinde Rackwitz

Landkreis Nordsachsen

Grü nordnüngsplan

zur Ergänzungssatzung / Ortsabrundungssatzung

„Wohngebiet Leipziger Straße Ost ehemalige Pension“

14. Mai 2019

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Gemeinde Rackwitz GOP / Grünordnungsplan

zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“

Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.2

Gemeinde Rackwitz

Landkreis Nordsachsen

Grünordnungsplan

zur Ergänzungssatzung / Ortsabrundungssatzung

„Wohngebiet Leipziger Straße Ost, ehemalige Pension“

Stand: 14. Mai 2019

Bearbeitung: Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann

Büro für Landschaftsplanung

Friedrichshöhe 4

04838 Eilenburg

Ruf 03423 603098

E-Mail: [email protected]

Dipl.-Ing. Jens Kipping

BioCart ökologische Gutachten

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04425 Taucha

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zum Ergänzungssatzung „Leipziger Str. 59“

Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann 14.05.2019 S.3

Inhalt

1 Einleitung ...................................................................................................... 4

1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstige fachliche Grundlagen .................... 5

1.2 Historische Entwicklung ............................................................................... 6

2 Landschaftsökologische Grundlagen / Bestandsaufnahme .......................... 7

2.1 Abiotik .......................................................................................................... 7

2.2 Wasser........................................................................................................... 7

2.3 Klima und Luft ............................................................................................. 8

2.4 Flora .............................................................................................................. 8

2.5 Fauna........................................................................................................... 11

2.5.1 Methodik ............................................................................................................ 11

2.5.2 Betroffenheit von Arten bzw. Artengruppen gemäß § 44 BNatSchG ................ 11

2.6 Mensch ........................................................................................................ 13

3 Planung ....................................................................................................... 14

3.1 Boden .......................................................................................................... 14

3.2 Geothermie, Ver- und Entsorgung .............................................................. 15

3.3 Regenwasser ............................................................................................... 15

3.4 Klima / Luft ................................................................................................ 16

3.5 Arten und Biotope, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz ....................................... 16

3.6 Fauna........................................................................................................... 17

3.7 Mensch ........................................................................................................ 18

3.8 Landschaftsbild, Erholung und Denkmalschutz ......................................... 18

3.9 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Planungen ............................. 18

4 Grünordnerische Maßnahmen .................................................................... 19

4.1 Textliche Festsetzungen.............................................................................. 19

4.2 Hinweise ..................................................................................................... 21

5 Schlußbemerkungen ................................................................................... 24

6 Literatur & Quellen..................................................................................... 25

7 Tabelle 2 Baumkataster, Stand 2.5.2019 .................................................... 26

8 Pflanzlisten ................................................................................................. 28

Karten, Abbildungen und Tabellen

Abbildung 1 Auszug TK25 DDR-Ausgabe Staat 1984 ........................................................... 6

Tabelle 1 Flächenbilanz Bestand Leipziger Str. 59 .................................................... 10

Karte 2 Digitales Orthofoto, allgemeine Liegenschaftskarte und Baumkataster .... 11

Anhang Tabelle 2 Baumkataster Leipziger Str. 59

11

Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet im Jahr 2019 nachgewiesene Brutvogelarten mit Anzahl

der Brutpaare und Gefährdungseinstufung. ............................................................................. 12

Karte 3 Reviere der Brutvögel ................................................................................. 13

Tabelle 4 Ver- und Entsiegelungs-Bilanz ................................................................... 15

Tabelle 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Leipziger Str. 59 in Rackwitz ...................... 16

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1 Einleitung

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde und Gemarkung Rackwitz, Flur 2. Es erstreckt sich über

die Flurstücke Nr. 50/25, 50/34 teilweise und 60/70 mit knapp 1 ha. Mit der vorliegenden Er-

gänzungssatzung (auch Ortsabrundungssatzung) wird das Ziel verfolgt, das Areal am östlichen

Ortsrand von Rackwitz, als Wohnstandort für die Bewohner von Rackwitz zu entwickeln.

Das Plangebiet wird von der Leipziger Straße im Süden begrenzt und von dort verkehrsmäßig

erschlossen. Östlich grenzt die freie Landschaft mit einem Feldweg und Acker an. Im Westen

grenzt die Sackgasse Leipziger Straße und ein Wohngrundstück an. Im Norden grenzt ein ehe-

mals als Wohnheim genutztes, 4-stöckiges Gebäude an.

Im Gelände stehen zwei 2-stöckige Gebäude, welche als Wohnheim genutzt wurden. Zufahrten

und Hofflächen sind betoniert. Nahe der Leipziger Straße und östlich der Gebäude liegen zwei

Klärgruben mit 10 m Durchmesser, welche außer Nutzung sind. Im Bestand sind 31% des Plan-

gebietes voll versiegelt. Im östlichen Grundstück sind Gehölze aufgewachsen. Nahe dem Feld-

weg liegt Müll im Gehölz. Parallel zum Feldweg und zur Leipziger Straße verlief eine Leitung,

von der noch die massiven Stützsockel stehen.

Rackwitz liegt zwischen Leipzig und Delitzsch im Landkreis Nordsachsen. In der Gemeinde

Rackwitz liegen Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Grundschule,

Gemeindeverwaltung, die Kirche in Podelwitz und Haltestellen des ÖPNV. Etwa 1 km westlich

des Plangebietes liegt der S-Bahnhof Rackwitz, mit Anbindungen nach Leipzig im Süden, De-

litzsch, Bitterfeld und Dessau im Norden. Gymnasien und Mittelschulen in Delitzsch und

Leipzig sind mit der S-Bahn im halbstündlichen Rhythmus gut erreichbar. Die Bundesstraße

B184 Leipzig - Delitzsch verläuft westlich der Bahnlinie. Die B2 Leipzig - Bad Düben verläuft

etwa 2 km östlich des Plangebietes. Ein Radweg führt von Rackwitz zum 3 km westlich liegen-

den Badestrand im Naherholungsgebiet Schladitzer See. Die Gemeinde Rackwitz hatte im Jahr

2017 4.962 Einwohner.

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1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstige fachliche Grundlagen

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im besiedelten Bereich sind in

§ 1 BNatSchG festgeschrieben. Die Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege

werden in § 2 BNatSchG benannt.

Die Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist in §1 BauGB geregelt, §1a BauGB

regelt die Abwägung umweltschützender Belange. Grünordnerische Belange werden insbeson-

dere durch § 9 (1) BauGB Nr. 10, 15, 18, 20 und 25 festgesetzt und erlangen durch Festsetzung

im Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach §31 und §32 BNatSchG, entsprechend den

Zielstellungen im europäischen Netzes Natura 2000 nach der Richtlinie 92/43/EWG und Vo-

gelschutzgebiete nach der Richtlinie 2009/147/EG werden durch den Geltungsbereich des Be-

bauungsplanes Nr. 54 nicht berührt.

Südlich der Leipziger Straße grenzt das Landschaftsschutzgebiet Loberaue an, welches mit

Verordnung des Landratsamtes Delitzsch vom 04.12.1996 (Amtsblatt des Landkreises Delitz-

sch) und Verordnung des Landkreises Nordsachsen zur Änderung der Verordnung vom

28.12.2009 (SächGVBl 02/10, S. 34) festgesetzt ist.

Im Plangebiet liegen keine Wasserschutzgebiete.

Der Boden ist als Naturkörper und Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen in sei-

nen Funktionen zu erhalten und zu schützen (§§ 7-9 sächsisches Abfallwirtschafts- und Boden-

schutzgesetz).

Die Erschließung vorhandener Potentiale, im Versorgungs- und Siedlungskern der Gemeinde

Rackwitz, durch Revitalisierung geeigneter Brachflächen, entspricht den landes- und regio-

nalplanerischen Zielen. Rackwitz zählt zum verdichteten Bereich im ländlichen Raum. Die

Loberaue südlich des Plangebietes ist als regionaler Grünzug und Vorranggebiet Natur und

Landschaft ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 54 „Leipziger Str. 59“

tangiert weder Vorranggebiete noch Vorbehaltsgebiete des Regionalplans Westsachsen.

Im Flächennutzungsplan Entwurf der Gemeinde Rackwitz, vom 28.1.2011, ist das Plangebiet

als gemischte Baufläche gekennzeichnet. Für das Plangebiet liegt kein rechtsverbindlicher Be-

bauungsplan vor.

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1.2 Historische Entwicklung

Podelwitz wird 1250, Rackwitz 1350, Güntheritz 1378 erstmals urkundlich erwähnt. Die Kirche

in Podelwitz wird 1450 im spätgotischen Stil umgebaut. Der Bahnhof in Rackwitz besteht seit

1832. Durch den Bau der Bahnlinie wird Güntheritz 1857 zweigeteilt. Güntheritz erhält 1866

eine Schule. Das Leichtmetallwerk in Rackwitz (nördlich des Plangebietes) wird 1925 errichtet.

1981 ist der Beginn der Feldentwässerung des Tagebaus Breitenfeld, Schladitz wird devastiert,

ab 1986 wird Braunkohle gefördert. Ab 1998 werden die ehemaligen Tagebaugebiete Breiten-

feld und Delitzsch Süd-West geflutet. Seit 2003 wird der, aus dem Tagebau Breitenfeld ent-

standene, Schladitzer See als Badesee und Wassersportzentrum genutzt.

HTTPS://WWW.GEMEINDE-RACKWITZ.DE/HISTORISCHER-UEBERBLICK.HTML, 25.3.2019

Um 1800 wurde das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt. Ragwitz, Güntheritz und Podelwitz

lagen als benachbarte Dörfer am Lober. (MEILENBLÄTTER VON SACHSEN, BERLINER EXEMPLAR

1780 - 1806).

Um 1926 wurde Flurstück 50/34 landwirtschaftlich genutzt. Flurstück 60/70 war Teil der Bahn-

linie von Schkeuditz nach Krensitz. Flurstück 50/25 lag als Restfläche zwischen der Leipziger

Straße und der Bahntrasse. (MESSTISCHBLATT 11, Leipzig-Ost 1926)

Um 1984 war die Bahntrasse bereits zurück gebaut. Das mehrgeschossige Wohnheim und die

Halle nördlich des Plangebietes standen schon. (TK25 DDR-Ausgabe Staat von 1984)

Abbildung 1 Auszug TK25 DDR-Ausgabe Staat 1984

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2 Landschaftsökologische Grundlagen / Bestandsaufnahme

2.1 Abiotik

Naturraum: Rackwitz liegt in den sächsischen Lößgefilden im Leipziger Land. Das Relief ist

eben und liegt bei 120 m üNN (DTK10, GeoSn). Das Gelände steigt sanft von 119,22 m ü. NN

an der Leipziger Straße nach Nordwesten an auf 120,7 m ü NN (Lageplan AZV Oberer Lober).

Geologie: Rackwitz liegt in der Leipziger Tieflandsbucht, der Untergrund besteht aus tertiären

Sedimenten, welche von eiszeitlichen, quartären Sedimenten überdeckt werden. Der geologi-

sche Untergrund besteht aus Geschiebemergel und -lehm der saalezeitlichen Grundmoräne.

(GEOL. KARTE DER EISZEITLICH BEDECKTEN GEBIETE VON SACHSEN, BLATT GK50-2565

LEIPZIG, LFUG 1996)

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN-

DEX.XHTML;JSESSIONID=789C5D8337E1E80F1213F5D7BE84970B, 25.3.2019

Die Böden im Plangebiet sind anthropogen überformt und werden als Lockersyrosem aus ge-

kipptem, Kies führendem Sand angesprochen. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich

des Bodenschutzes. (DIGITALE BODENKARTE DES FREISTAATES SACHSEN, LfULG)

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN-

DEX.XHTML;JSESSIONID=789C5D8337E1E80F1213F5D7BE84970B, 25.3.2019

2.2 Wasser

Die Gemeinde Rackwitz wird vom Lober entwässert, welcher südlich der Leipziger Straße nach

Westen fließt. Der Lober wurde durch den Braunkohletagebau im heutigen Schladitzer See und

in der Goitzsche unterbrochen und umverlegt.

Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächengewässer, es besteht keine Überschwemmungs-

gefahr.

Das Plangebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten.

Grundwassermeßstellen stehen in Zschölkau, Hohenossig, Kletzen und Kreuma. Die Grund-

wasserfließrichtung geht nach Nordwesten. Der Hauptgrundwasserkörper ist Lober und Leine

zugeordnet und liegt zwischen 112 bis 113 m ü NN, etwa 10 m unter Gelände.

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN-

DEX.XHTML, 23.3.2019

Rackwitz gehört zum Abwasserzweckverband Oberer Lober. Die beiden Klärgruben an der

Leipziger Straße und östlich der Gebäude sind außer Nutzung. Das Grundstück ist an den Re-

genwasserkanal und an den Schmutzwasserkanal in der Leipziger Straße angeschlossen

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2.3 Klima und Luft

Das Subkontinentale Binnenlandklima in der Leipziger Tieflandbucht ist durch den Wechsel

von maritim und kontinental geprägten Witterungsabschnitten bestimmt. Von 1961-1990 lag

der Vegetationsbeginn (Beginn der Apfelblüte) um den 25. März, die Dauer der Vegetations-

periode bei 212 Tagen. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,5°C, die mittlere Sommertem-

peratur bei 16°, im Winter bei 2°C. Die mittlere Niederschlagsmenge liegt bei 656 mm. Die

klimatische Jahres-Wasserbilanz ist mit 100 mm insgesamt positiv, im Sommer entsteht ein

Wasserdefizit. (AUS: KLIMAATLAS SACHSEN LfULG 2009)

Von 1981-2010 lag die mittlere Jahrestemperatur bei 9,6°C, die mittlere Sommertemperatur bei

16°, im Winter bei 3°C. Die mittlere Jahres-Niederschlagsmenge liegt bei 800 mm. Die mittlere

Jahres-Sonnenscheindauer liegt bei 36%, in der Vegetationsperiode bei 44%, im Winter bei

24%. Die klimatische Jahres-Wasserbilanz ist ausgeglichen, in der Vegetationsperiode entsteht

ein Wasserdefizit.

Meteorologische Meßstationen des Deutschen Wetterdienstes zur Messung des Niederschlags

stehen in Kletzen, Zschortau und an der Autobahn A14 in Leipzig-Mockau beim Messegelände.

Eine Klimastation des Deutschen Wetterdienstes steht in Leipzig-Holzhausen.

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN-

DEX.XHTML, 23.3.2019

Die nächsten Luftmeßstellen stehen in Leipzig, eine Luftreinmeßstelle auf dem Collm. Für

Rackwitz lagen 2014 die Jahresmittelwerte für die Ozonkonzentration bei 45-50 µg/m³, NO2

um 15-20 µg/m³, die Feinstaubbelastung PM10 bei 20-24 µg/m³. (LfULG 2014)

Durch die Ortsrandlage ist für das Plangebiet insgesamt ein bioklimatisch günstiges Kleinklima

anzunehmen. Lärmbelastungen durch den Flughafen liegen nachts bei 45 bis 50 dB.

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN-

DEX.XHTML, 23.3.2019

2.4 Flora

Bei Aufgabe menschlicher Nutzung würde sich Mitteleuropa, außerhalb der Gewässer und

Moore, mit Wald bedecken. Entsprechend den örtlichen Boden-Wasser-Klima Bedingungen

wäre die potentielle, natürliche Vegetation im Plangebiet ein Zittergrasseggen-Hainbuchen-

Stieleichenwald. Neben den namengebenden Hauptbaumarten Stiel-Eiche Quercus robur,

Trauben-Eiche Q. petraea, Hainbuche Carpinus betulus, sind Winter-Linde Tilia cordata, Ha-

sel Corylus avellana, roter Hartriegel Cornus sanguinea und Weißdorn Crataegus spp. stand-

ortgerechte, heimische Gehölze.

HTTPS://WWW.UMWELT.SACHSEN.DE/UMWELT/INFOSYSTEME/IDA/PAGES/MAP/DEFAULT/IN-

DEX.XHTML;JSESSIONID=B995873BAD71F8251914240000410671, 23.3.2019

Das Plangebiet der Ergänzungssatzung „Leipziger Straße Ost, ehemalige Pension“, in der Ge-

meinde und Gemarkung Rackwitz, wurde am 14.3.2019 und 30.4.2019 durch Dipl. Geogr. Sa-

bine Schlenkermann begangen. Dabei wurde die Vegetation nicht systematisch im Sinne einer

Vegetationsaufnahme aufgenommen, sondern stichprobenhaft geprüft und Notizen angefertigt.

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Im Gelände stehen zwei, etwa 11 m tiefe und 48 m lange, 2-stöckige Gebäude, welche als

Wohnheim für das Leitmetallwerk in Rackwitz erbaut wurden (Foto unten).

Im nordwestlichen Grundstück befindet sich ein Nebengebäude mit drei Garagen. Zufahrten

und Hofflächen sind betoniert. Nahe der Leipziger Straße und östlich der Gebäude liegen zwei

Klärgruben mit 10 m Durchmesser, welche nicht mehr in Nutzung sind.

Um die Gebäude liegt artenreicher Kurzrasen mit typischen Wiesenarten wie Spitzwegerich

Plantago lanceolata, Gänseblümchen Bellis perennis, Schafgarbe Achillea millefolium, Wie-

sen-Labkraut Galium mollugo, Vogelmiere Stellaria media, kleiner Sauerampfer Rumex aceto-

sella, kriechendes Fingerkraut Potentilla reptans, weißes Leimkraut Silene alba. In Randberei-

chen stehen Traubenhyazinthen Muscari botryoides als Gartenart. Stöhrzeiger wie Barbarea,

kanadische Goldrute Solidago canadensis und Rainfarn Tanacetum vulgare sind im östlichen

Grundstück vertreten.

In den Gartenbereichen wurden Blau-Fichte Picea pungens, Kiefer Pinus sylvestris und zwei

kleine Korkenzieher-Weiden Salix spec. angepflanzt. Als Abgrenzung zum nördlich gelegenen

Grundstück steht eine Hecke mit Weißdorn Crataegus, Schneebeere Symphoricarpos albus,

Rose, Kreuzdorn Rhamnus, welche sich nach Osten mit Essigbaum Rhus, Brombeere Rubus

fruticosus fortsetzt.

Im östlichen Grundstück sind Gehölze aufgewachsen (Foto oben). An der Leipziger Straße hat

sich Erbsenstrauch Caragana arborescens und Indigostrauch Indigofera heterantha stark

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ausgebreitet. Aufgewachsen sind Esche Fraxinus excelsior, untergeordnet Spitz-Ahorn Acer

platanoides, Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, eine Linde Tilia, eine Mehlbeere Sorbus. In der

Strauchschicht stehen zudem Schwarzer Holunder Sambucus nigra, Weißdorn, Pflaume Prunus

domestica, Rose.

Nahe dem Feldweg entsorgen Anwohner ihren Müll im Gehölz. Parallel zum Feldweg und zur

Leipziger Straße verlief eine Leitung, die Beton-Stützsockel stehen noch (Foto oben).

Die Flächenbilanzierung erfolgt in Tabelle 1

Tabelle 1 Flächenbilanz Bestand Leipziger Str. 59

Code Ergänzungssatzung

Biotoptyp vor Eingriff

Ausg

leic

hbar

kei

t

Bio

topw

ert

Fläche m² Bestand

Wertpunkte

02.02.200 Feldgehölz B 22 2.537 55.814

02.02.400

02.02.430

Baumgruppe

Einzelbaum, Solitär B 23 429 9.867

11.03.07 Rasen

Garten mit Gehölzen A 10

413

3.369

4.130

33.690

11.04.000 Schotter A 3 21 63

11.01.000

Beton und Gebäude

2 Klärgruben

33 Stützsockel Leitung

A 0

2.832

153

20

0

Summe Bestand 9.774 103.564

m² = Fläche in m²

Faktor = Biotopwert laut „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im

Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009)

Bestand Wertzahl = Biotopwert * Fläche

Es ergaben sich kein Hinweise auf das Vorkommen von europarechtlich geschützten

Pflanzenarten im Plangebiet. Die bestehenden Vegetationsstrukturen lassen Vorkommen

europarechtlich geschützter Pflanzenarten im Gebiet nicht erwarten.

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Im Plangebiet wurden die Standorte der Bäume anhand von Orientierungspunkten im Gelände

von Dipl. Geogr. Sabine Schlenkermann eingeschritten oder grob über das Luftbild bestimmt,

sind also nicht lagegenau eingemessen. Das Baumkataster ist in Tabelle 2 und Karte 2 abgebil-

det.

Karte 2 Digitales Orthofoto, allgemeine Liegenschaftskarte und Baumkataster

Anhang Tabelle 2 Baumkataster Leipziger Str. 59

2.5 Fauna

2.5.1 Methodik

Für die faunistische Untersuchung des Plangebietes wurde das Gelände am 15. und 25.4.2019

und am 7.5.2019 durch Dipl.-Ing. Jens Kipping begangen. Die Begehungen wurden vormittags

oder abends bei günstigen Witterungsbedingungen mit Sonnenschein, Temperaturen um 20 °C

und geringen Windgeschwindigkeiten durchgeführt. Dabei konnte das Grundstück vollständig

abgegangen und auf das Vorhandensein von geschützten Tieren untersucht werden. Besonderes

Augenmerk wurde auf Vorkommen von artenschutzrelevanten Tieren gelegt.

Als Hilfsmittel wurde ein Fernglas benutzt. Zur Begutachtung von eventuell vorhandenen

Baumhöhlen standen eine Leiter, eine Inspektionskamera sowie diverse Lampen und

Inspektionsspiegel zur Verfügung. Es wurde eine Fotodokumentation des Plangebietes

angefertigt.

Am Abend des 25.4.2019 und 7.5.2019 fand an beiden Gebäuden im Grundstück eine

Ausflugskontrolle von Fledermäusen statt. Als Hilfsmittel diente ein Feldermausdetektor Typ

Batlogger M.

2.5.2 Betroffenheit von Arten bzw. Artengruppen gemäß § 44 BNatSchG

Fledermäuse: Aufgrund der räumlichen Lage und Naturausstattung der Umgebung ist das

Auftreten von Fledermäusen im Plangebiet durchaus möglich, beschränkt sich jedoch auf die

Nutzung als Nahrungshabitat und als Transferraum. Das Vorhandensein von Quartieren im

Plangebiet kann wegen des Fehlens geeigneter Bäume mit Baumhöhlen und vielen

Spaltenquartieren ausgeschlossen werden. Die Gebäude wurden von außen geprüft. Bei zwei

Abendbegehungen mit Detektor wurden keine Ausflüge von Fledermäusen aus dem Gebäude

registriert. Über und nahe dem Grundstück wurden wenige Große Abendsegler (Nyctalus

noctula) bei Transferflügen festgestellt.

Weitere Säugetiere: Weitere europarechtlich und national geschützte Säugetierarten finden im

Plangebiet keine geeigneten Strukturen und Lebensräume vor.

Reptilien und Amphibien

Im Plangebiet ist aufgrund der Lebensraumausstattung und der bestehenden Nutzung kein

dauerhafter Aufenthalt relevanter Reptilienarten wie der Zauneidechse anzunehmen. Die in

BLANKE (2004) angegebenen notwendigen Habitateigenschaften für die Zauneidechse werden

im Plangebiet nicht erfüllt. Bei den Begehungen im April/Mai 2019 wurden keine Reptilien auf

dem Grundstück festgestellt.

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Die strukturelle Ausstattung und Nutzung der Fläche lassen ebenso nicht erwarten, dass

europarechtlich geschützte Amphibienarten vorkommen, es fehlen potenzielle Laichgewässer

im Plangebiet und in der Nähe.

Insekten

Das potenzielle Arteninventar des Plangebiets ist durch dessen Nutzung und die innerörtliche

Lage geprägt. Daher ist das Biotoppotenzial für Schmetterlinge stark eingeschränkt. Hinweise

auf artenschutzrechtlich relevante Falterarten bestehen nicht. Auch weitere wirbellose Arten

des Anhang IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da diese ausgesprochene

Biotopspezialisten sind, die im Plangebiet keine geeigneten Lebensräume vorfinden.

Vögel: Alle europäischen Vogelarten sind durch Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie

europarechtlich geschützt und hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verbote des § 44

BNatSchG untersuchungsrelevant.

Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet im Jahr 2019 nachgewiesene Brutvogelarten mit An-

zahl der Brutpaare und Gefährdungseinstufung.

Art Art wissenschaftlich An

zah

l B

rutp

aare

Rote

Lis

te

Sach

sen

Rote

Lis

te D

BN

atS

chG

An

han

g I

V

ogel

sch

utz

-RL

Amsel Turdus merula 3 * * § -

Blaumeise Parus caeruleus 1 * * § -

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 1 3 V § -

Girlitz Serinus serinus 1 * * § -

Grünfink Carduelis chloris 1 * * § -

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 * * § -

Haussperling Passer domesticus 5 V V § -

Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 V * § -

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 2 * * § -

Nachtigall Luscinia megarhynchos 1 * * § -

Ringeltaube Columba palumbus 1 * * § -

Star Sturnus vulgaris 1 * 3 § -

Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 * * § -

Rote-Liste –Status: 0 – Bestand erloschen; 1 – vom Aussterben bedroht; 2 – stark gefährdet; 3

– gefährdet; R – Arten mit lokaler Restriktion; V – Arten der Vorwarnliste; * - ungefährdet;

§ - geschützt gemäß BNatSchG

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Im Plangebiet wurden im Frühjahr 2019, die in Tabelle 2 genannten, 13 Brutvogelarten

angetroffen. Die Reviere der Brutvögel sind in Karte 3 im Anhang räumlich dargestellt.

Karte 3 Reviere der Brutvögel

Das Vorkommen von Greifvogel- und Eulenarten im Gebiet kann ausgeschlossen werden. Es

fehlen geeignete Brutbäume oder geeignete Gebäude. Eine gelegentliche Nutzung als

Nahrungshabitat kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber planungsrechtlich ohne Belang.

Spechtarten finden aufgrund des Fehlens von geeigneten älteren Gehölzen keinen geeigneten

Lebensraum vor.

Gleiches gilt für alle Arten von Wasservögeln oder Röhrichtbewohner, welche im Gebiet keine

geeigneten Lebensräume vorfinden.

Das Vorkommen der gefährdeten gebäudebrütenden Vogelarten Mauersegler (Apus apus),

Rauchschwalbe (Hirundo rustica) und Mehlschwalbe (Delichon urbicum) konnte nicht

festgestellt werden.

2.6 Mensch

Betrachtet werden die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Plangebiet. Das

Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand der Gemeinde Rackwitz. Die Leipziger Straße ist wenig

befahren, sodaß wenig Vorbelastung durch Verkehrslärm besteht.

Lärmbelastungen durch den Flughafen werden an der Hauptstraße 11 in Rackwitz

(51°26'19,68"N, 12°22'19,34"E) seit 22.11.2011 gemessen. Die Lärmbelastung durch Flugge-

räusche lag im März 2019 bei 52,4 dB am Tag (6 bis 22 Uhr) und bei 45,7 dB in der Nacht (22

bis 6 Uhr). Im März 2019 wurden in zwei Nächten 52,2 dB und 52,9 dB als Gesamtgeräusch

erreicht, der Durchschnitt lag bei 49,5 dB. In einer Nacht wurden 51,1 dB durch Fluggeräusche

erreicht, alle übrigen Werte lagen unter 50 dB. Der nächtliche Schwellenwert liegt bei 59dB

pro Tag für Gesamtgeräusche und 52 dB für Fluggeräusche. Beide Werte wurden im März 2019

eingehalten. Von Oktober 2018 bis März 2019 lag die durchschnittliche Lärmbelastung bei 51,0

dB am Tag und 46,9 dB in der Nacht.

(Fluglärmbericht März 2019, FIRMA TOPSONIC / LEIPZIG-HALLE AIRPORT, 10.4.2019)

Lärmbelastungen durch Flugzeuge sind bei Tag nicht relevant, können aber in der Nacht auf-

treten. Passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster werden empfohlen.

Sinneseindrücke durch Vogelgezwitscher oder Schmetterlinge werden erholungswirksam

wahrgenommen. Wertmindernd sind die wilden Müllablagerungen am Feldweg. Das Plange-

biet hat im Bestand eine mittlere Wertigkeit für Naturerleben, Ortsbild, Erholung und Spiel.

Durch die Einzäunung ist es nur für Besucher des Wohnheims begehbar.

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3 Planung

Aus der in Kap. 2 behandelten Bestandserhebung und –Bewertung der landschaftsökologischen

Grundlagen werden aus Sicht der Umweltvorsorge, des Naturschutzes und der Landschafts-

pflege allgemeine Ziele abgeleitet. Leitziel für die Naturraumpotentiale ist die Funktionsfähig-

keit natürlicher Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer ungestörten, naturraumspezifi-

schen Vielfalt und Ausprägung. Ergänzt werden Ziele, welche bei Verwirklichung des Bauvor-

habens notwendig werden. Der Mensch wird als Gegenstand ökologischer Betrachtung, neben

Belangen des Naturhaushalts, gleichrangig berücksichtigt.

Kurzfristige Belastungen für den Naturhaushalt gehen von Baustellenverkehr und -einrich-

tungen aus, mit Lärm- und Schadstoffemission, Abschieben von Oberboden und Beseitigung

von Vegetation auf Teilflächen. Besonders wichtig ist der Grundwasserschutz vor wasserge-

fährdenden Stoffen, z.B. durch lecke Baumaschinen.

Der erhöhte Verbrauch von Strom und Trinkwasser, Lärm- und Schadstoffemission durch ver-

mehrten Autoverkehr und Hausbrand sind betriebsbedingte Auswirkungen der geplanten Be-

bauung.

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind vor allem Flä-

cheninanspruchnahme durch die Erschließungsstraße, Baukörper und Nebenanlagen, verbun-

den mit dem dauerhaften Verlust von gewachsenem Boden, Grundwasserneubildungsfunktion

und Vegetation.

Schutzgegenstand der Eingriffsregelung ist die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-

haushaltes und das Landschaftsbild (§ 8 SächsNatSchG). Entsprechend §2 NatSchAVO sind

bei der Ermittlung von Ausgleichsmaßnahmen der Zustand vor Beginn des Eingriffs mit dem

geplanten Endzustand zu beurteilen. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wird über die

Schutzgüter Arten- und Biotope, Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klima/Luft und

ihre spezifischen Funktionen im Naturhaushalt abgebildet. Das Landschaftsbild resultiert aus

der Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft.

Eingriff und Ausgleich werden für die einzelnen Schutzgüter entsprechend der „Handlungs-

empfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (SMUL

2009) bewertet. Die Versiegelungsbilanz wird berechnet, die abiotischen Faktoren des Natur-

haushaltes werden verbal argumentativ behandelt. Flächenbilanzierung, Konfliktanalyse, Er-

mittlung des Eingriffs und Festlegung des Maßnahmenbedarfs erfolgen in den nachfolgenden

Tabellen.

Mit der vorliegenden Ergänzungssatzung in der Gemeinde Rackwitz, „Leipziger Str. 59“ soll

ein allgemeines Wohngebiet errichtet werden.

3.1 Boden

Im Bebauungsplan werden Bauvorhaben ermöglicht, durch die es zu einer Neuversiegelung

von Boden kommt. Gewachsener Boden ist im östlichen Plangebiet zu erwarten. Es sind Böden

betroffen, die anthropogen überformt wurden.

Die bestehende Versiegelung umfaßt 3.068 m². Flurstück 60/70 der Gemarkung Rackwitz um-

faßt die ehemalige Bahntrasse. Hier ist im Garten auf 584 m² ein geköpftes Profil zu erwarten.

Gestörte Bodenverhältnisse sind auf mehr als 3.652 m² gegeben. Die maximal erlaubt Versie-

gelung im geplanten Wohngebiet wird mit 4.244 m² etwas höher.

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Tabelle 4 Ver- und Entsiegelungs-Bilanz

Versiegelte Flächen m²

teilversiegelt

vollversiegelt

63

3.005

Bestand

ehemalige Bahntrasse

3.068

584

Überbaubare Fläche

WA GRZ 0,4

Erschließung

3.686

558

Planung 4.244

Die Funktion des Bodens als Wasserspeicher kann durch Versickerung und Rückhaltung ge-

faßter Niederschläge kompensiert werden. Einschränkungen hinsichtlich des Bodenschutzes

sind durch die anthropogenen Überformungen nicht zu besorgen.

3.2 Geothermie, Ver- und Entsorgung

Die Nutzung von Geothermie ist in Sachsen genehmigungspflichtig. Auskünfte zum Erlaubnis-

verfahren erteilt das Landratsamt Nordsachsen, zuständig ist die untere Wasserbehörde.

Die Verlegung sämtlicher Leitungen von Trinkwasser, Gas, Strom und Telekommunikation,

als auch die Entsorgung von Regen- und Schmutzwasser erfolgt über die Leipziger Straße.

Weitere Ausführungen können der Begründung des Bebauungsplans (Dipl.-Ing. Dreizehner)

und der Erschließungsplanung entnommen werden.

3.3 Regenwasser

Anschlüsse für Regenwasser als auch für Schmutzwasser sind für Flurstück Nr. 50/25 der Ge-

markung Rackwitz vorhanden und werden über die Leipziger Straße abgeführt. Somit ist das

Grundstück abwassertechnisch erschlossen. Da das Flurstück parzelliert werden soll, müssen

Anschlüsse neu gelegt werden. Die abwassertechnische Erschließung und Kostenübernahme ist

mit dem Abwasserzweckverband Oberer Lober abzustimmen. (STELLUNGNAHME ABWASSER-

ZWECKVERBAND OBERER LOBER, 27.3.2019)

Gefasste Dachflächenwasser sind im Grundstück zu versickern. Falls dies aus geologischen

Gründen nicht möglich ist, können gefasste Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal in

der Leipziger Straße abgeleitet werden. Dazu müssen die Hausanschlüsse neu gelegt werden.

Dies ist mit dem Abwasserzweckverband Oberer Lober abzustimmen und finanziell zu regeln.

Gefasste Niederschläge können als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung genutzt werden.

Dies spart die Ressource Trinkwasser und entlastet die Vorfluter.

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3.4 Klima / Luft

Im Plangebiet herrscht ein ausgeglichenes Lokalklima der Ortsrandlage, wobei vom umgeben-

den Gewerbe eine mäßige Staubbelastung ausgeht. Durch Bebauung und Neuversiegelung hei-

zen sich Flächen auf. Auf dem Grundstück wird die Pflanzung von Laubgehölzen festgesetzt.

Im Plangebiet werden Gehölze zum Erhalt festgesetzt. Laubgehölze haben durch ihre große

Oberfläche die Fähigkeit zur Staubfilterung, tauschen CO2 gegen Sauerstoff und wirken aus-

gleichend auf das Lokalklima.

Bei der angestrebten Nutzung als Wohngebiet werden zusätzliche Emissionen von Schadstof-

fen durch Kfz-Verkehr und Hausbrand entstehen.

Die Dächer können mit Solaranlagen nachgerüstet werden. Das relevante Ziel des Umwelt-

schutzes zur Verminderung der Luftverschmutzung wird durch Begrünungsmaßnahmen zur

Staubfilterung und emissionsarmen Heizsystemen erreicht.

Durch die Ortsrandlage ist für das Plangebiet insgesamt ein bioklimatisch günstiges Kleinklima

anzunehmen.

3.5 Arten und Biotope, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

Es ergaben sich kein Hinweise auf das Vorkommen von europarechtlich geschützten

Pflanzenarten im Plangebiet. Die bestehenden Vegetationsstrukturen lassen Vorkommen

europarechtlich geschützter Pflanzenarten im Gebiet nicht erwarten.

Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich entsprechend der „Handlungsempfehlung zur

Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009) erfolgt in Ta-

belle 4.

Tabelle 5 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, Leipziger Str. 59 in Rackwitz

Code

Ergänzungssatzung

ehemalige Pension Leipziger Str. 59

Biotoptyp vor Eingriff

Ausg

leic

hbar

kei

t

Bio

topw

ert

Fläche m² Bestand

Wertpunkte

02.02.200 Feldgehölz B 22 2.537 55.814

02.02.400

02.02.430

Baumgruppe

Einzelbaum, Solitär B 23 429 9.867

11.03.07 Rasen

Garten mit Gehölzen A 10

413

3.369

4.130

33.690

11.04.000 Schotter A 3 21 63

11.01.000

Beton und Gebäude

2 Klärgruben

33 Stützsockel Leitung

A 0

2.832

153

20

0

Summe Bestand 9.774 103.564

m² = Fläche in m²

Faktor = Biotopwert laut „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im

Freistaat Sachsen“ (SMUL 2009)

Bestand Wertzahl = Biotopwert * Fläche

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Zur Gliederung des Baugebietes, zur Abgrenzung zu den benachbarten Nutzungen, sowie zur

Schaffung von Trittsteinen und verbindenden Strukturen im städtischen Umfeld sollen entlang

der Grundstücksgrenzen Laubhecken gepflanzt werden. Entlang der östlichen Grundstücks-

grenze sind bestehende Gehölze in die Laubhecke einzubinden und dauerhaft zu erhalten. Im

Kronentraufbereich ist die gärtnerische Nutzung möglich.

Code

Ergänzungssatzung

Wohngebiet Leipziger Straße Ost

Biotoptyp Planung

Bio

topw

ert

Fläche m²

Ausgang-

Wertzahl

11.04.000 Bürgersteig 3 310 930

11.04.000 Stichstraße 3 248 744

11.04.400 überbaubare Fläche 0 3.686 0

11.03.700 Garten 9 5.290 47.610

02.02.200 Laubhecke pflanzen 21 240 5.040

02.02.200 30 Bäume pflanzen 21 17.804

9.774 72.128

m² = Fläche in m²

Faktor = Biotopwert laut „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im

Freistaat Sachsen“, Wertzahl = Biotopwert * Fläche (SMUL 2009)

Die Pflanzlisten im Anhang sind Empfehlungen standortgerechter, heimischer Gehölze. Die

nicht überbauten Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu pflegen und dauerhaft zu

erhalten.

3.6 Fauna

Um bodengebundenen Kleintieren (z. B. Igel) das ungehinderte Queren der Grundstücksgren-

zen zwischen den Gärten zu ermöglichen, müssen bauliche Einfriedungen, abseits der Leipziger

Straße, eine Bodenfreiheit von mindestens 12 cm aufweisen.

Zum Schutz der Fauna werden im Außenbereich Maßnahmen zur Minimierung der Lichtbelas-

tung empfohlen.

Da die Gebäude potenziell als Quartier für Fledermäuse geeignet erscheinen und auch

verschiedene Zuflugsmöglichkeiten bestehen, sollte vor Abbruch der Gebäude eine

Ökologische Baubegleitung das Vorhandensein von Quartieren und Fledermäusen überprüfen,

um das Eintreten der Tötungstatbestände gemäß § 44 BNatSchG auszuschließen.

Gebüschrodungen und Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Brutzeit der Vögel in der Zeit

von Ende September bis Anfang März durchgeführt werden.

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3.7 Mensch

Lärmbelastungen durch den Flughafen werden an der Hauptstraße 11 in Rackwitz

(51°26'19,68"N, 12°22'19,34"E) seit 22.11.2011 gemessen.

(Fluglärmbericht März 2019, FIRMA TOPSONIC / LEIPZIG-HALLE AIRPORT, 10.4.2019)

Tagsüber sind keine relevanten Einschränkungen der Nutzung von Gärten und Freiflächen

durch Fluglärm zu erwarten. Passive Lärmschutzmaßnahmen werden empfohlen: Fenster-

Schalldämmungs-Werte gemäß DIN 4109, die der Schallschutzklasse 2 entsprechen. Diese sind

bereits aus Wärmschutzgründen beim gegenwärtigen Stand der Technik zu berücksichtigen.

3.8 Landschaftsbild, Erholung und Denkmalschutz

Bei der Betrachtung des Landschaftsbildes werden zwei Leichtbau-Wohnheime mit betonier-

tem Hof, Rasen mit Gehölzen in ein Wohngebiet mit großen Gärten umgewandelt. Die An-

pflanzung und der Erhalt von Gehölzen, die Einfriedung mit lebenden Laubhecken, weitere

Begrünungsmaßnahmen und die Festsetzung zur Pflanzung heimischer Laubgehölze binden das

Wohngebiet in den Ortsrand der Gemeinde Rackwitz ein.

Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die Belastungen der umliegenden Wohnungen kon-

stant. Das Gelände ist eingezäunt und nicht begehbar.

Durch die vorliegende Planung wird das Plangebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet mit gro-

ßen Gärten umgebaut. Das relevante Ziel des Umweltschutzes, das Wohlbefinden und die Ge-

sundheit der Menschen im Plangebiet und der Umgebung zu erhalten, wird eingehalten.

3.9 Entwicklungsprognose / Auswirkungen der Planungen

Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrenzung der Neuversiegelung und Begrünung fördern die

ökologischen Bodenfunktionen, die Grundwasserneubildung und haben einen positiven Ein-

fluss auf das Kleinklima. Bei Realisierung der genannten Kompensationsmaßnahmen im Plan-

gebiet sind keine erheblichen, negativen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser,

Klima oder Luft zu erwarten.

Das Plangebiet hat eine mittlere Bedeutung für Ortsbild, Erholung und Spiel. Bei Nichtdurch-

führung der Planung könnten die Gehölze durch Nutzungsauflassung weiter verbuschen und

sich zum Wald entwickeln.

Bei Durchführung der Planung wird gewachsener Boden durch Zuwege und Baukörper versie-

gelt, während eine Entsiegelung der Betonflächen und Gebäude erfolgt.

Das Ortsbild verändert sich zum Wohngebiet mit großen Gärten und Feldgehölzen zur Abrun-

dung der Siedlungsstruktur. Mit der Anlage strukturreicher Gärten, dem Erhalt von Gehölzen,

der Einfriedung mit lebenden Laubhecken und Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen werden

Eingriffe durch die Anlage von Bebauung im Gebiet ausgeglichen.

Soweit möglich sollen gefaßte Niederschläge vor Ort versickern. Die Regenentwässerung er-

folgt im Trennsystem in die Leipziger Straße. Die Brauchwassernutzung gefaßter Nieder-

schläge wird empfohlen.

Die relevanten Ziele des Umweltschutzes können bei Plandurchführung eingehalten werden.

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4 Grünordnerische Maßnahmen

In den vorangegangenen Kapiteln wurden, für die einzelnen Naturraumpotentiale, der Bestand

mit Vorbelastungen dem Konflikt durch die geplante Baumaßnahme gegenüber gestellten,

Maßnahmen abgeleitet und begründet. Die Maßnahmen sind plangrafisch dargestellt und wer-

den durch die folgenden textlichen Festsetzungen ergänzt.

4.1 Textliche Festsetzungen

Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. den §§ 19 und 20 BauNVO

Die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Anzahl der Geschosse

sind im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Höchstgrenzen festgesetzt.

Die zulässige GRZ darf durch Garagen und Stellplätze mit deren Zufahrten, durch Nebenanla-

gen im Sinne des § 14 BauNVO und durch bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,

durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, nicht überschritten werden.

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Land-

schaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB)

Bodenschutz, Begrenzung der Versiegelung

Im Zuge von Baumaßnahmen ist der Oberboden nach DIN 18915 zu sichern und zur Herstel-

lung von Vegetationsflächen wiederzuverwenden.

Vorhandene und nicht mehr erforderliche Bodenversiegelungen sind unter Beachtung der ört-

lichen (Boden-) Verhältnisse zurückzubauen und zu entsiegeln.

Der Anteil befestigter Flächen ist auf das unbedingte Mindestmaß zu beschränken. Stellplätze

und Abstellflächen sind - soweit nicht andere Vorschriften entgegenstehen – vornehmlich mit

wasserdurchlässigen Belägen auszuführen.

Wasserschutz

Dachdeckungen aus Blei, Kupfer und andere Materialien, bei denen durch Auswaschungen

Schadstoffe in den Untergrund gelangen können, sind nicht zulässig.

Fauna

Bauliche Einfriedungen sind so zu gestalten, daß eine Durchlässigkeit gewährleistet ist. Hierfür

müssen bauliche Einfriedungen, abseits der Leipziger Straße, eine Bodenfreiheit von mindes-

tens 12 cm aufweisen.

Gebüschrodungen und Baumfällungen dürfen nur außerhalb der Brutzeit der Vögel in der Zeit

von Ende September bis Anfang März durchgeführt werden.

Vor Abbruch der Gebäude ist eine ökologische Baubegleitung zu binden, welche die Gebäude

auf das Vorhandensein von gebäudebrütenden Vögeln, von Fledermäusen und

Fledermausquartieren kontrolliert.

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Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§9 Abs. 1 Nr. 24

BauGB)

Lärm

Als passive Lärmschutzmaßnahmen werden Fenster-Schalldämmungs-Werte gemäß DIN

4109, die der Schallschutzklasse 2 entsprechen, festgesetzt. Diese sind bereits aus Wärmschutz-

gründen beim gegenwärtigen Stand der Technik zu berücksichtigen.

Wasser

Gefaßte Niederschläge/Dachflächenwasser sind im Grundstück zu versickern. Sollte eine Ver-

sickerung gefaßter Niederschläge aus geologischen Gründen nicht möglich sein, sind über-

schüssige Regenwasser im Trennsystem in den Regenwasserkanal des Abwasserzweckverban-

des Oberer Lober abzuleiten. Dazu ist eine Vereinbarung zum Bau der Anschlußstellen und

Kostenübernahme mit dem Abwasserzweckverband Oberer Lober erforderlich.

Sonstiges

Die Oberflächen von Solarkollektoren sind nicht reflektierend zu gestalten.

Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstige (§9 Abs.1 Nr.25 BauGB)

Bei der Bepflanzung und Gestaltung der Gärten sind heimische und standortgerechte Laub- und

Obstgehölze zu verwenden. Die Pflanzlisten im Anhang des Grünordnungsplanes sind Emp-

fehlungen standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher und haben keinen abschließen-

den Charakter.

Entlang der östlichen Plangebietsgrenze, sowie zwischen den Grundstücken, sind standortge-

rechte Laubhecken aus heimischen Gehölzen anzupflanzen. Der Erhalt bestehender Gehölze

ersetzt die Pflanzpflicht auf dem betreffenden Grundstück.

Pro Grundstück werden mindestens sechs standortgerechte, heimische Laubbäume oder Mittel-

und Hochstamm-Obstbäume regionaler Sorten gepflanzt. Bei der Anpflanzung von Bäumen ist

ein Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens 2 m einzuhalten.

Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.

Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksflächen

Die nicht überbauten Grundstücksbereiche sind, soweit sie nicht als Zufahrt, Stellplatz, Abstell-

fläche oder Spielbereiche befestigt wird, der Nutzung als Wohngebiet entsprechend gärtnerisch

anzulegen und zu bepflanzen.

Gestaltung der Aufstellplätze für bewegliche Abfallbehälter

Abfallbehälter müssen so untergebracht werden, daß sie vom öffentlichen Straßenraum aus

nicht sichtbar sind. Standplätze derartiger Behälter zur Leipziger Straße hin sind

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baugestalterisch zu integrieren oder so ab zu pflanzen, daß sie vom öffentlichen Straßenraum

aus nicht einsehbar sind.

4.2 Hinweise

Schutz vor Lichtemissionen

Zur Minimierung der Störwirkung durch Straßenbeleuchtung sind Zahl und Höhe der Lampen

möglichst gering zu halten. Um nur dort auszuleuchten wo es unbedingt notwendig ist, ist der

Abstrahlwinkel durch Blenden oder Ähnliches zu minimieren.

Um den „Staubsaugereffekt“ der Lichteinwirkung für Insekten zu minimieren, sind als Lam-

pentypen vorzugsweise Natriumdampf-Niederdrucklampen oder LED-Technik, wie beispiels-

weise ASL 2010 LED der Leipziger Leuchten, im Außenbereich zu verwenden. Nicht verwen-

det werden sollten Quecksilber-Dampflampen und Kompaktleuchtstofflampen.

Denkmalschutz

Die ausführenden Firmen werden auf die Melde- und Sicherungspflicht von Bodenfunden ge-

mäß § 20 SächsDSchG hingewiesen.

Baugrund

Die Durchführung einer Baugrunduntersuchung wird empfohlen.

Kampfmittel / Munitionsfunde

Sollten bei der Bauausführung Kampfmittel oder andere Gegenstände militärischer Herkunft

gefunden werden, so wird auf die Anzeigepflicht entsprechend der Kampfmittelverordnung

vom 02.03.2009 verwiesen. Es erfolgt in diesem Fall eine umgehende Beräumung. Anzeigen

über Kampfmittelfunde nimmt jede Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst

Sachsen direkt entgegen.

Altlasten

Ergeben sich im Zuge der weiteren Planung, Bauvorbereitung und -ausführung Hinweise auf

schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten i.S. des § 9 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 bis 5

BBodSchG (z.B. altlastenrelevante Sachverhalte wie organoleptische Auffälligkeiten; Abfall)

besteht für den Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt nach § 10 Abs. 2

SächsABG vom 31. Mai 1999 die Pflicht, diese unverzüglich der nach § 13 Abs. 1 SächsABG

zuständigen Behörde (hier: LRA Nordsachsen, Umweltamt) mitzuteilen.

Der zuständigen Behörde sind auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen

vorzulegen, die diese zur Erfüllung der Aufgaben nach BBodSchG und SächsABG benötigt.

Gemäß § 4 Abs. 2 BBodSchG haben die Grundstückseigentümer Inhaber der tatsächlichen Ge-

walt die Pflicht, Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen

Bodenveränderungen zu ergreifen.

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Bodenschutz

Gemäß § 1 BBodSchG sollen bei Einwirkung auf den Boden Beeinträchtigungen so weit mög-

lich vermieden werden. Jeder der auf den Boden einwirkt, hat sich entsprechend § 4 BBodSchG

so zu verhalten, daß schädliche Bodenveränderungen ausgeschlossen werden. Zur Erfüllung

der oben genannten Zielstellung sowie zur Minimierung der Bodeninanspruchnahme und -be-

einträchtigung ist Folgendes umzusetzen:

Die DIN – Vorschriften 18300 „Erdarbeiten“, 18915 „Bodenarbeiten“ sowie 18920 „Schutz

von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ sind einzuhalten.

Bodenbelastungen durch die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen sind über geeignete

Schutzvorkehrungen auszuschließen.

Durch den Baubetrieb bedingte Bodenbelastungen (Verdichtung, Durchmischung von Böden

mit Fremdstoffen...) sind auf das den Umständen entsprechend notwendige Maß zu beschrän-

ken und nach Abschluss der Baumaßnahmen zu beseitigen (§1 Satz 3 in Verbindung mit §7

BBodSchG).

Zur Förderung der Grundwasserneubildung und zur Entlastung der Vorfluter sind gefasste Nie-

derschlagswasser zur Bewässerung von Grünanlagen und Gartenflächen zu nutzen.

Bei der Durchführung der Maßnahme sind insbesondere die DIN-Vorschriften 18320 ”Land-

schaftsbau” und 19731 „Verwertung von Bodenmaterial“ anzuwenden. Bodenarbeiten sind auf-

grund der bei Nässe zunehmenden Verdichtungsgefahr nach Möglichkeit bei trockener Witte-

rung und mit Fahrzeugen geringsten Bodendrucks durchzuführen.

Abfälle

Die bei den Baumaßnahmen anfallenden Abfälle sind gemäß § 7 Abs. 3 KrWG ordnungsgemäß

und schadlos zu verwerten. Bodenaushub ist vorrangig am Entstehungsort entsprechend dem

natürlichen Bodenprofil wieder einzubauen bzw. soweit das nicht möglich oder zumutbar ist,

nach § 15 KrWG gemeinwohlverträglich zu beseitigen.

Zur ordnungsgemäßen, schadlosen sowie möglichst hochwertigen Verwertung, sind anfallende

Abfälle separat zu erfassen, grundsätzlich getrennt zu halten, zu lagern, einzusammeln, zu be-

fördern und entsprechend ihres Schadstoffpotentials geeigneten Entsorgungswegen der Ver-

wertung oder Beseitigung zuzuführen. Nichtverwertbare Abfälle (Abfälle zur Beseitigung) dür-

fen nach § 28 Abs. 1 KrWG nur in dafür zugelassene Anlagen verbracht, nur dort behandelt,

gelagert oder abgelagert werden. Die Abfälle sind – in Abhängigkeit von deren Art, Menge und

Zusammensetzung – nach Abfall-Schlüsselnummern gem. Verordnung über das Europäische

Abfallverzeichnis zu deklarieren. Dabei must eine Unterscheidung in „gefährliche“ und „nicht

gefährliche“ Abfälle (gem. § 3 Abs. 2 AVV) erfolgen. Die Schadstoffbelastung der Abfälle

muß bei der Festlegung des Entsorgungsweges berücksichtigt werden.

Zur Sicherung der Schadlosigkeit der Verwertung mineralischer Abfälle, wie Bodenaushub,

enthält weder das KrWG noch sein untergesetzliches Regelwerk konkrete schutzgutbezogene

Normen. In Sachsen steht jedoch mit den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von

mineralischen Abfällen“ (LAGA M 20) eine Regelung zur Verwertung von mineralischen Ab-

fällen zur Verfügung. Die Verwertungseignung mineralischer Abfälle richtet sich im Regelfall

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nach den Stoffmengenkonzentrationen im Feststoff oder im Eluat. Anhand der daraus ermittel-

ten Materialqualitäten können mineralische Abfälle in entsprechende Einbauklassen eingeord-

net werden. Sollte daher, im Rahmen der Bauarbeiten, Bodenmaterialien entsorgt oder angelie-

ferte Bodenmaterialien eingebaut werden, so sind für die stoffliche Verwertung, zur Auswahl

und Klassifizierung, entsprechende Analysen und Bewertungen auf Grundlage der Mitteilung

M 20 der LAGA zu realisieren. Weiterhin sind die Anforderungen an das Aufbringen und Ein-

bringen von Materialien auf oder in den Boden gem. § 12 BBodSchV zu beachten.

Natürliche Radioaktivität

Zum vorsorgenden Schutz vor erhöhter Strahlenbelastung durch Zutritt von Radon in Aufent-

haltsräumen empfehlen wir, bei geplanten Neubauten generell einen Radonschutz vorzusehen

oder von einem kompetenten Ingenieurbüro die radiologische Situation auf dem Grundstück

und den Bedarf an Schutzmaßnahmen abklären zu lassen. Bei Fragen zu Radonvorkommen,

Radonwirkung und Radonschutz kann sich gewandt werden an die Radonberatungsstelle des

Freistaates Sachsen:

Besucheradresse: Prof.-Dr.-Rajewsky-Str. 4 in 08301 Bad Schlema, Telefon 03772 24214, E-

Mail: [email protected]

Feuerungsanlagen

Die Einhaltung der Bedingungen der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feue-

rungsanlagen – 1. BImSchV), insbesondere der Ableitbedingungen der Abgase (hier § 19 Abs.

1und 2 der 1. BImSchV für feste Brennstoffe sowie VDI 3781 – Blatt 4 für gasförmige und

flüssige Brennstoffe) ist zu gewährleisten. Empfohlen werden emissionsarme Heizungssys-

teme.

Geothermie und regenerative Energien

Hinsichtlich der möglichen Verwendung von Luft-Wasser-Wärmepumpen zur Beheizung sind

schalltechnische Konflikte entsprechend dem „LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schut-

zes gegen Lärm bei stationären Geräten", (Stand: 28.08.2013) zu vermeiden.

Die Nutzung von Geothermie ist in Sachsen genehmigungspflichtig. Auskünfte zum Erlaubnis-

verfahren erteilt das Landratsamt Nordsachsen, die untere Wasserbehörde als zuständige Be-

hörde.

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5 Schlußbemerkungen

In der Ortschaft Rackwitz soll ein Wohngebiet mit großzügigen Grundstücken entwickelt wer-

den. Die Gemeinde Rackwitz möchte besonders junge Familien binden um eine gut durch-

mischte Altersstruktur zu erhalten.

Gefaßte Niederschlagswasser werden im Grundstück versickert. Sollte dies aus geologischen

Gründen nicht möglich sein, werden diese im Trennsystem in den Regenwasserkanal in der

Leipziger Straße abgeleitet. Der Bau von Hausanschlüssen ist dazu erforderlich sowie eine Ver-

einbarung zur Kostenübernahme mit dem Abwasserzweckverband oberer Lober.

Die in Einfamilienhausgebieten übliche Sammlung von Regenwasser zur Gartenbewässerung

entlastet die Ressource Trinkwasser und trägt zur Grundwasserneubildung bei.

Fenster, die der Schallschutzklasse 2 entsprechen, sind bereits aus Wärmschutzgründen beim

gegenwärtigen Stand der Technik zur Planung von Wohngebieten zu berücksichtigen.

Am östlichen Rand des Wohngebietes und zwischen den Grundstücken wird die Anpflanzung

von standortgerechten, heimischen Laubhecken im Bebauungsplan textlich festgesetzt. Der Er-

halt von Gehölzen und die Anpflanzung von Laubhecken dienen der Staubfilterung, schaffen

Trittsteine im urbanen Umfeld und binden das Wohngebiet in die Umgebung ein.

Zum Schutz der Fauna werden textliche Festsetzungen getroffen. Vor Abbruch der Gebäude ist

eine ökologische Baubegleitung zu binden, welche die Gebäude auf das Vorhandensein von

gebäudebrütenden Vögeln, von Fledermäusen und Fledermausquartieren kontrolliert.

Mit den genannten Maßnahmen wird der ökologische Ausgleich für den Ergänzungssatzung

„Leipziger Straße Ost, ehemalige Pension“ in Rackwitz erreicht.

Die Städte sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchfüh-

rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachtei-

lige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur

Abhilfe zu ergreifen (§ 4c BauGB).

Im Rahmen der Umweltprüfung für diesen Bebauungsplan wird festgestellt, daß dessen Durch-

führung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen nach sich ziehen wird, wenn

die Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Dementsprechend ist es nicht erforderlich, Maßnahmen

zur Überwachung zu planen und im Grünordnungsplan zu beschreiben.

Sollte es bei der Durchführung dieses Bebauungsplanes Hinweise auf unvorhergesehene Um-

weltauswirkungen geben, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.

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6 Literatur & Quellen

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staat Sachsen.

HTTP://WWW.RACKWITZ.DE

MEILENBLÄTTER VON SACHSEN, BERLINER EXEMPLAR / [aufgenommen vom Sächs. Ing.-Korps

1780 - 1806 unter Leitung von Friedrich Ludwig Aster]. - [1:12 000].

MEßTISCHBLATT

FIRMA TOPSONIC / LEIPZIG-HALLE AIRPORT (10.4.2019): Fluglärmbericht März 2019

LfULG (2010): Klimaatlas Sachsen

LFULG (2014): Luftqualität in Sachsen

LFUG (1996): Geologische Karte der eiszeitlich bedeckten Gebiete von Sachsen, Blatt GK50-

2565 Leipzig digitale Version des LfULG)

REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTSACHSEN (2015): Vorentwurf zum Regionalplan

Leipzig + Westsachsen 2017

REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTSACHSEN (2008): Regionalplan Westsachsen

SCHMIDT, P. A., W. HEMPEL, M. DENNER, N. DÖRING, A. GNÜCHTEL, B. WALTER, D. WENDEL

(2002): Potentielle Natürliche Vegetation Sachsens. In: Materialien zu Naturschutz und

Landschaftspflege 2002

GEMEINDE RACKWITZ (2011): Flächennutzungsplan Entwurf der Gemeinde Rackwitz

TK25 DDR-Ausgabe Staat (1984)

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7 Tabelle 2 Baumkataster, Stand 2.5.2019

Nr. Art deutsch wissenschaftlich

Stamm-

umfang

in cm

An

zah

l S

täm

me

Kro

nen

du

rch

-

mes

ser

in m

Bemerkungen

1 Blau-Fichte Picea pungens 80 1 5

2 Blau-Fichte Picea pungens 126 1 6

3 Blau-Fichte Picea pungens 84 1 5

4 Kiefer Pinus sylvestris 132 1 7

5 Kiefer Pinus sylvestris 122 1 7

6 Kiefer Pinus sylvestris 107 1 7

7 Weide Salix 34 viele 5

8 Blau-Fichte Picea pungens 60 1 5

9 Blau-Fichte Picea pungens 60 1 5

10 Blau-Fichte Picea pungens 55 1 5

11 Weide Salix 33 1 4

12 Esche Fraxinus excelsior 72+87 1 6

13 Esche Fraxinus excelsior 58 1 5

14 Esche Fraxinus excelsior 50 1 5

15 Esche Fraxinus excelsior 52 1 5

16 Esche Fraxinus excelsior 35 1 4

17 Esche Fraxinus excelsior 82 1 8

18 Esche Fraxinus excelsior 40 1 5

19 Esche Fraxinus excelsior 40 1 8

20 Spitz-Ahorn Acer platanoides 61+77 2 5

21 Spitz-Ahorn Acer platanoides 89 1 6

22 Esche Fraxinus excelsior 74 70 99 3 10

23 Esche Fraxinus excelsior 66+50 2 6

24 Esche Fraxinus excelsior 29 30 34 59

55 50 viele 7

25 Esche Fraxinus excelsior 136 1 8

26 Esche Fraxinus excelsior 110 45 77

70 42 63 viele 9

27 Esche Fraxinus excelsior 81 51 60 47

56 53 60 52 8 10

6 Eschen

eng stehend

28 Esche Fraxinus excelsior 59 1 6

29 Esche Fraxinus excelsior 72 1 7

30 Esche Fraxinus excelsior 50 1 5

31 Esche Fraxinus excelsior 44 1 5

32 Esche Fraxinus excelsior 81 1 7

33 Esche Fraxinus excelsior 42 1 5

34 Esche Fraxinus excelsior 84 1 8

35 Esche Fraxinus excelsior 96 1 8

36 Esche Fraxinus excelsior 43 1 5

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Nr. Art deutsch wissenschaftlich

Stamm-

umfang

in cm

An

zah

l S

täm

me

Kro

nen

du

rch

-

mes

ser

in m

Bemerkungen

37 Esche Fraxinus excelsior 40 1 4

38 Esche Fraxinus excelsior 48 1 5

39 Esche Fraxinus excelsior 37 1 4

40 Esche Fraxinus excelsior 43 1 5

41 schwarzer

Holunder Sambucus nigra viele 6

42 schwarzer

Holunder Sambucus nigra viele 6

43 Esche Fraxinus excelsior 75 1 6

44 Esche Fraxinus excelsior 33 1 4

45 Esche Fraxinus excelsior 48 1 5

46 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 44+50 2 7

47 Esche Fraxinus excelsior 37 1 4

48 Esche Fraxinus excelsior 47 1 5

49 Esche Fraxinus excelsior 50 1 6

50 Esche Fraxinus excelsior 53 1 5

51 Esche Fraxinus excelsior 63 1 7

52 Linde Tilia 47 35 40 viele 7

53 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 33 52 60 35

53 43 viele 8

54 Weißdorn Crataegus 1 5

55 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 47 40 40 36

43 viele 8

56 Spitz-Ahorn Acer platanoides 70+94 2 8

57 Mehlbeere Sorbus 40 55 48 viele 8

58 Esche Fraxinus excelsior 45 1 4

Stammumfang in cm, Anzahl der Stämme, Kronendurchmesser in m

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8 Pflanzlisten

Pflanzliste 1 großkronige Bäume

Carpinus betulus Hainbuche

Acer platanoides Spitz-Ahorn

Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn

Fagus sylvatica Rot-Buche

Fraxinus excelsior gemeine Esche

Quercus petraea Trauben-Eiche

Quercus robur Stiel-Eiche

Salix fragilis Bruch-Weide

Tilia cordata Winter-Linde

Ulmus laevis Flatter-Ulme

Ulmus minor Feld-Ulme

Als Obstbäume sind regionaltypische Sorten zu pflanzen.

Pflanzliste 2 kleinkronige Bäume

Acer campestre Feld-Ahorn

Malus sylvestris Wildapfel

Prunus avium Vogelkirsche

Sorbus torminalis Elsbeere

Pflanzliste 3 Fassadenbegrünung

Clematis vitalba Waldrebe (sonniger Standort)

Humulus lupulus Hopfen

Hydrangea petiolaris Kletterhortensie (selbstklimmend, gedeiht im Halbschatten)

Jasminum nudiflorum Echter Jasmin

Lonicera caprifolium Jelänger-Jelieber

Parthenocissus quinefolia Wilder Wein (selbstklimmend)

Polygonum aubertii Schling-Knöterich

Rosa spec. Kletterrosen (sonniger Standort)