Gemeindeabstimmung vom 19. Dezember 2021

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Gemeindeabstimmung vom 19. Dezember 2021 Bericht und Antrag des Gemeinderats Erwerb der Liegenschaft Steig (Grundstücknummer 231W, «Spitalliegenschaft») mit Gründung und Finanzierung einer Gesellschaft (AG) Öffentliche Informationsveranstaltung: Donnerstag, 2. Dezember 2021, 20.00 Uhr, Thurpark, Wattwil

Transcript of Gemeindeabstimmung vom 19. Dezember 2021

Erwerb der Liegenschaft Steig (Grundstücknummer 231W, «Spitalliegenschaft») mit Gründung und Finanzierung einer Gesellschaft (AG)
Öffentliche Informationsveranstaltung:
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1. Vorbemerkung
Der Gemeinderat hat mit der Regierung des Kantons St.Gallen die Rückübertragung der
Spitalliegenschaft an die Politische Gemeinde Wattwil ausgehandelt. Die damit verbundenen
Kosten unterliegen gemäss Gemeindeordnung der Urnenabstimmung. Deshalb sind die
Wattwiler Stimmberechtigten aufgerufen, über die Rückübertragung der Liegenschaft an die
Gemeinde abzustimmen.
Die Spitalliegenschaft dient seit über 130 Jahren ohne Unterbruch dem gleichen Zweck: Der
Gesundheitsversorgung. Diese soll auch nach der Schliessung des Spitalbetriebs in Wattwil
an einem zentralen Ort gewährleistet bleiben. Dafür soll eine eigene Gesellschaft im
Alleineigentum der Politischen Gemeinde Wattwil die Liegenschaft erwerben, bewirtschaften
und unterhalten. Die Gesellschaft soll ausschliesslich an Leistungserbringer im
Gesundheitswesen Flächen vermieten.
Abtretungsvertrag
Der Kanton St.Gallen und die Politische Gemeinde Wattwil haben am 17. Dezember 2002
einen Abtretungsvertrag für die Übertragung der Spitalliegenschaft von der Gemeinde an den
Kanton abgeschlossen. Per 1. Januar 2003 wurde das ehemalige Gemeindespital Wattwil an
den Kanton übertragen und in der Folge durch die kantonseigene öffentlich-rechtliche
Unternehmung Spitalregion Fürstenland-Toggenburg (SRFT) betrieben.
Mit dem Abtretungsvertrag ist der Kanton auch eine obligatorische Verpflichtung zur
Rückübertragung der Liegenschaft an die Gemeinde eingegangen – dies für den Fall, dass an
diesem Standort bis spätestens 31. Dezember 2022 kein somatisches Akutspital mehr
betrieben würde. Die Verpflichtung ging mit der Auslagerung und Übertragung der
Liegenschaft an die Spitalanlagengesellschaft SRFT über (2017).
Spitalliegenschaft
Bei der Liegenschaft handelt es sich um das gesamte Grundstück Nr. 231W in der Zone für
öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA). Dieses hat eine Fläche von insgesamt 19’958 m2 und
besteht aus dem Hauptgebäude (Neubau-, Mittel- und Altbautrakt) mit 4'097 m2 und dem
Personalhaus mit 300 m2. Der Buchwert gemäss Bilanz der SRFT per 31. Dezember 2020
beläuft sich auf Fr. 2.994 Mio. für den Boden und Fr. 55.4 Mio. für die Gebäude.
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Aktivierung der Rückfalloption
Der Kantonsrat hat die Schliessung des Spitals Wattwil am 2. Dezember 2020 beschlossen.
Fristgerecht aktivierte der Gemeinderat am 29. Januar 2021 die Rückfalloption gegenüber der
Regierung und der Spitalanlagengesellschaft SRFT. Damit können die Interessen der
Wattwiler Bevölkerung gesichert werden.
Gegen den Beschluss des Kantonsrates über den «Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über
die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil» wurde erfolgreich das Referendum
ergriffen. Das Ergebnis der kantonalen Referendums-Abstimmung vom 13. Juni 2021
bestätigte faktisch die Schliessung des Spitals Wattwil. Bis dahin war in Aussicht gestellt
worden, der Spitalbetrieb werde noch bis 2023/2024 weitergeführt.
Am 18. August 2021 erklärte der Verwaltungsrat der SRFT die Einstellung des Spitalbetriebs
spätestens per 31. März 2022. Damit ist die Basis für die Ausübung der Rück-
übertragungsoption der Liegenschaft durch die Politische Gemeinde Wattwil formell und
materiell gegeben.
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Nach dem definitiven Schliessungsentscheid fanden zwischen der Regierung und dem
Gemeinderat Gespräche statt. Die Regierung versicherte dem Gemeinderat, dass er die
Liegenschaft zu den gleichen Konditionen wie die private Pflege-Anbieterin übernehmen
könne, welche vom Kanton im kantonalen Nachfolgekonzept als neue Eigentümerin vorge-
sehen war.
Der Gemeinderat akzeptierte die demokratischen Entscheide. Nach Abschluss des politischen
Prozesses sprach er sich – unter Beachtung der Ergebnisse – für die Umsetzung des
kantonalen Nachfolgekonzeptes aus. Mit Blick auf den drohenden Versorgungsnotstand und
den effektiven Bedarf vor Ort wollte er das Konzept jedoch um ein ambulant-medizinisches
Angebot und mit weiteren Partnern ergänzt sehen.
Am 20. Juli 2021 kommunizierten dann der Kanton und die private Pflege-Anbieterin deren
Ausstieg. Nach diesem Rückzug wollte die Regierung das Nachfolgekonzept nicht mehr
realisieren. Die SRFT verkündete am 18. August 2021 die vorgezogene Schliessung des
Spitals Wattwil. Der Gemeinderat vertritt die Haltung, dass das Nachfolgekonzept
grundsätzlich beibehalten werden kann, jedoch die Leistungserbringer zu ersetzen sind. Nach
einer Aussprache am 20. August 2021 übernahm er den Projektlead und entwickelte das
Nachfolgekonzept in Kenntnis der Ausgangslage weiter.
In der Folge verhandelten Regierung und Gemeinderat über die Rückübertragung der
Spitalliegenschaft und einigten sich über die Konditionen. Diese werden in einem neuen
Kaufvertrag vereinbart, der den Abtretungsvertrag von 2002 ersetzt. Dank diesem Vorgehen
konnte ein Preis ausgehandelt werden, der vorteilhafter ist als es jener gemäss dem
Abtretungsvertrag gewesen wäre. Zugleich liessen sich so eine langjährige Auseinander-
setzung über die Bewertung der Liegenschaft vermeiden und im Sinne der Sache eine rasche
Lösung erzielen.
Die Liegenschaft ist, zusammen mit dem daran angrenzenden Grundstück der Stiftung Kloster
Maria der Engel, Wattwil, die letzte grössere zentrumsnahe Fläche für öffentliche Nutzungen
(OeBA). Aus diesem Grund hat sie für die Politische Gemeinde Wattwil strategische
Bedeutung. Mit dem Erwerb kann gewährleistet werden, dass die Liegenschaft für künftige
Generationen gesichert bleibt und nicht zum Spekulationsobjekt wird.
Seit 1890 wurde an diesem Standort für die Bevölkerung ein Spital betrieben. Der Kanton will
am Standort Wattwil kein Spital mehr. Nach Überzeugung des Gemeinderates soll die
Liegenschaft der Bevölkerung auch nach der Schliessung des Spitals und in weiterer Zukunft
für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen. Dies entspricht der Rücküber-
tragungsregelung aus dem ursprünglichen Abtretungsvertrag.
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Die Politische Gemeinde Wattwil gründet eine Aktiengesellschaft, die sich vollständig in ihrem
Eigentum befindet. Diese Gesellschaft erwirbt die Spitalliegenschaft. Damit erhält die
Bürgerschaft die Gebäude und knapp 20'000 m2 Boden in der öffentlichen Zone (gemäss dem
Buchwert aus der Bilanz der SRFT sind die Gebäude per 31. Dezember 2020 mit Fr 55.4 Mio.
und der Boden mit Fr. 2.994 Mio. bewertet).
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft hat den Vorteil, dass diese eine eigenständige
rechtliche Einheit darstellt, die durch ihren Verwaltungsrat geführt wird und für die eine eigene
Betriebsrechnung nach den Vorgaben des Obligationenrechts zu führen ist. Die Gesellschaft
ist nach den Rechnungslegungsgrundsätzen der Gemeinde als Beteiligung des
Finanzvermögens zu bilanzieren.
Die Gesellschaft wird im Sinne einer Anstossfinanzierung von der Politischen Gemeinde
Wattwil einmalig ausreichend finanziert, dies damit sie die Liegenschaft selbstständig
übernehmen und die erforderlichen baulichen Massnahmen vornehmen kann. Dazu kann auch
Fremdkapital aufgenommen werden.
Mieteinnahmen zu decken. In einer Modellrechnung wurde die Tragbarkeit im vorgesehenen
Rahmen überprüft und plausibilisiert. Die Prüfung ergab, dass marktgerechte Mieteinahmen
ausreichen, um die Kosten für Betrieb und Unterhalt der Immobilie (inkl. Kapitalverzinsung an
die Politische Gemeinde) zu decken.
Nachfolgekonzept und mögliche Nutzer
Grundlage für diese Lösung ist das vom Gemeinderat überarbeitete und weiterentwickelte
Nachfolgekonzept. Dieses ist auf die tatsächlichen Bedürfnisse der regionalen Gesundheits-
versorgung ausgelegt:
Die Berit Klinik AG beabsichtigt, die 24/7-Notfallversorgung in Kooperation mit den
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu betreiben (Notfallzentrum) und zudem die
Alkoholkurzzeittherapie PSA in Wattwil weiterzuführen. Dafür benötigt sie je einen von der
Regierung zu erteilenden Leistungsauftrag.
Ebenso sieht die Berit Klinik AG vor, eine Tagesklinik mit einem breiten Leistungs-
spektrum, spezialmedizinischen Sprechstunden sowie ambulanten Operationen zu
betreiben.
und vier Facharztpraxen (Gastroenterologie, Kardiologie, Onkologie und Pneumologie) in
der Liegenschaft zu integrieren.
Im Weiteren soll die gemeindeeigene Pflegeheim Rosengarten GmbH in der Liegenschaft
ein bedarfsgerechtes Angebot an Spezialpflege bereitstellen (Akut- und Übergangspflege,
postakute Pflege, Schwerstpflege und gerontopsychiatrische Pflege).
Im Sinne der integrierten Versorgung ist vorgesehen, diese medizinischen und
pflegerischen Angebote mit weiteren Partnern (Psychiatrie St.Gallen Nord, Spitex
Mittleres Toggenburg, Ergotherapie, Physiotherapie) zu ergänzen. Mit diesen laufen
Verhandlungen über eine Zusammenarbeit und/oder eine Einmietung in der Liegenschaft.
Weitere Nutzungen sind selbstverständlich denkbar.
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Die abschliessende Festlegung der Nutzer, die daraus abgeleiteten baulichen Anpassungen
sowie die damit verbundenen Mietverträge können erst erfolgen, wenn der Kauf der
Liegenschaft durch die Politische Gemeinde Wattwil abgeschlossen ist.
Damit die Nachfolgelösung ab dem 1. April 2022 ohne Unterbruch umgesetzt werden kann,
muss die Gesellschaft möglichst rasch aktiv werden. In einer ersten Phase sollen das
Notfallzentrum, die ambulante Tagesklinik und die PSA ein- und weitergeführt werden. Das
Spezialpflegeangebot wird sukzessive, dem Bedarf entsprechend, ausgebaut. Die
Bereitstellung der Mietflächen für die weiteren Angebote kann nachgelagert erfolgen.
Zustand und Ausbaupotenzial der Liegenschaft
Im Rahmen der Verhandlungen wurde für die Gebäude ein Zustandsbericht durch die SRFT
erstellt. Anlässlich einer Prüfung waren keine Mängel festzustellen. Im Auftrag der Gemeinde
wurden für die weiteren Beurteilungen zwei unabhängige Architekten beigezogen. Trotz des
Baustopps sollte es weder beim Hauptgebäude, noch den Provisorien und auch nicht der
geschützten Sanitätsstelle bei einer weiteren Verwendung zu Problemen kommen.
Zuerst sollen die bereitstehenden Flächen im Neubau (Bettentrakt) und im Mittelbau genutzt
werden; nämlich für Notfall- und Untersuchungszentrum, Tagesklinik mit Operationen,
somatische Pflegeabteilung sowie PSA-Wohnstation. Die Therapieräume für die PSA werden
vorerst im Nebengebäude bleiben. In einem zweiten Schritt soll der heute grösstenteils
brachliegende Altbau gemäss den Bedürfnissen der weiteren Nutzer bereitgestellt werden.
Gemäss heutigem Kenntnisstand lässt sich der Neubau mit wenig Aufwand rasch für die
vorgesehenen Nutzungen anpassen. Für die Bereitstellung des Altbautraktes sind hingegen
umfangreichere bauliche Massnahmen erforderlich. Der Kostenvoranschlag geht von etwa
Fr. 18.0 Mio. aus. Für die Anpassung des Nebengebäudes an eine zukünftige Nutzung wird
mit einem Aufwand von ca. Fr. 2.0 Mio. gerechnet. Das Grundstück bietet bei Bedarf Raum für
ein zusätzliches Gebäude mit weiteren Angeboten. Dies unterstreicht die strategische
Bedeutung der Liegenschaft.
4. Kosten und Finanzierung
Regierung und Gemeinderat haben sich auf einen Preis von Fr. 9.5 Mio. für die
Rückübertragung der Liegenschaft an die Politische Gemeinde Wattwil verständigt.
Damit das Nachfolgekonzept im Sinne des vorgesehenen Geschäftsmodells realisiert werden
kann, ist die Gründung und Finanzierung der Aktiengesellschaft erforderlich. Diese muss mit
hinreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden: Einerseits übernimmt sie per 1. April
2022 die Spitalliegenschaft von der SRFT und anderseits muss sie den Betrieb der Immobilie
gewährleisten und die entsprechenden Kosten decken.
Dafür, dass die Gesellschaft die Liegenschaft übernehmen kann, handlungsfähig wird und den
vollständigen Ausbau realisieren sowie die Vermietung im Sinne des Konzeptes aufnehmen
kann, ist mit einem Finanzbedarf von insgesamt Fr. 35 Mio. zu rechnen. Dieser teilt sich wie
folgt auf:
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Abgaben, Betrieb und Unterhalt) Fr. 5'500’000
Ausbau Altbautrakt und Nebengebäude Fr. 20'000’000
Mit dem Erwerb der Liegenschaft erhält die Gesellschaft ein Objekt, dessen Buchwert von
Fr. 58.4 Mio. den Kaufpreis bei weitem übertrifft. Dies ist möglich, da der Kanton St.Gallen im
Rahmen der Umsetzung der Spitalstrategie die Liegenschaften vorzeitig abgeschrieben hat.
Mit der Gründung und Finanzierung der Gesellschaft wird die Politische Gemeinde deren
Alleineigentümerin. Indem die Politische Gemeinde die Liegenschaft in eine selbstständige
Gesellschaft auslagert, erhält sie für den Geldfluss einen entsprechenden Gegenwert. Der
Finanzbedarf wird wie folgt gedeckt:
Liberierung (Einzahlung) Aktienkapital Fr. 5'000’000
Rückzahlbares Darlehen 1 der Gemeinde Fr. 10'000'000
Rückzahlbares Darlehen 2 der Gemeinde Fr. 20'000’000
Das erste Darlehen dient dem Erwerb der Liegenschaft. Mit dem zweiten Darlehen wird der
spätere Ausbau des Altbaus realisiert. Dieses könnte angesichts der Eigenkapitalverhältnisse
der Gesellschaft bzw. des Substanzwertes der Liegenschaft auch über Dritte am Kapitalmarkt
beschafft werden. Die Darlehen sind grundpfandgesichert.
Die Gesellschaft gehört vollumfänglich der Politischen Gemeinde Wattwil. Deshalb ist es
naheliegend, dass die Gemeinde die benötigte Summe über den Kapitalmarkt aufnimmt und
anschliessend die Immobiliengesellschaft finanziert. Gemeinwesen können sich gewöhnlich
zu Vorzugszinsen am Kapitalmarkt finanzieren, aktuell profitieren sie sogar von Negativzinsen.
Die Gesellschaft wird die Darlehen der Gemeinde verzinsen.
Die erwähnte Modellrechnung fusst auf dem Kaufpreis und der Basis der Kostenschätzung für
die erforderlichen Investitionen – welche auch im Nachfolgekonzept des Kantons in dieser
Grössenordnung vorgesehen waren – sowie auf marktgerechten Mieten. Dabei ist die
Realisierung des Altbaus und dessen Vermietung berücksichtigt. Basierend auf dieser
Modellrechnung wird mit einem jährlichen Umsatz in Höhe von rund 1.50 Mio. (inkl.
Abschreibungen / Rückführung der Darlehen) gerechnet.
Das Modell zeigt auf, dass die Immobiliengesellschaft selbsttragend ist und die Darlehen
zurückführen kann. Das Eigenkapital bleibt erhalten und dürfte durch die Wertsteigerung des
Objekts und einbehaltene Überschüsse zunehmen. Mittelfristig ist eine Dividende denkbar.
Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf den Steuerfuss der Politischen Gemeinde Wattwil.
Würde das Nachfolgekonzept nicht wie vorgesehen funktionieren, wäre die Politische
Gemeinde Wattwil nach wie vor Eigentümerin einer Aktiengesellschaft, die über rund
20'000 m2 Boden und Gebäude verfügt.
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Politische Gemeinde Wattwil begründet. Somit war und ist der Gemeinderat verpflichtet, nach
Eintreten der entsprechenden Voraussetzungen über die Aktivierung der Rückfalloption der
Spitalliegenschaft zu beschliessen und zu verhandeln. Das Ergebnis der Verhandlung steht
jedoch aufgrund des finanziellen Umfangs unter dem Vorbehalt der Gemeindeabstimmung.
Gemäss Art. 22 Abs. 3 lit d GG hat die Bürgerschaft über Beteiligungen an der Urne zu
beschliessen, die gemäss Anhang der Gemeindeordnung zur Finanzkompetenz den Betrag
von Fr. 4.5 Mio. (Erwerb von Grundstücken im Finanzvermögen) überschreiten.
Eine politische Gemeinde kann sich, gestützt auf Art. 126 Abs. 1 lit. a Gemeindegesetz (sGS
151.2; GG), zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an einer privatrechtlichen Körperschaft
beteiligen. Dies gilt gemäss Art. 26 Gesundheitsgesetz des Kantons St.Gallen (sGS 311.1)
auch für Angebote des Gesundheitswesens. Mit der Liegenschaft stellt die Politische
Gemeinde Wattwil die Infrastruktur bereit, in welcher private und öffentliche Anbieter
Gesundheitsangebote selbstständig erbringen. Damit wird zweifelsohne ein öffentliches
Interesse erfüllt.
Gemäss Rechnungslegungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) ist die Beteiligung dem
Finanzvermögen zuzuordnen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Vermögenswerte dem
Gemeinwesen durch deren Kapital- oder Ertragswert dienen und damit nur mittelbar zur
Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen oder veräusserbar sind. Im Anhang zur
Jahresrechnung ist eine solche Beteiligung gemäss Art. 21 Verordnung über den
Finanzhaushalt der Gemeinden (sGS 151.53; FHGV) im Beteiligungsspiegel aufzuführen.
Die rechtlichen Grundlagen geben dem Gemeinderat also die Kompetenz und Möglichkeit, der
Bürgerschaft die Gründung und Finanzierung einer Gesellschaft für den Erwerb der
Spitalliegenschaft zur Abstimmung vorzulegen.
Im Sinne der Ausführungen empfiehlt der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und
Stimmbürgern:
Dem Erwerb der «Spitalliegenschaft» vom Kanton / der SRFT zum ausgehandelten
Kaufpreis von Fr. 9.5 Mio. zuzustimmen.
Für den Erwerb, die Bewirtschaftung und den Unterhalt der Liegenschaft eine
eigenständige Gesellschaft zu gründen und mit den erforderlichen finanziellen Mitteln
auszustatten.
Damit können das Nachfolgekonzept für das Spital Wattwil rasch umgesetzt und die
Gesundheitsversorgung im Toggenburg sichergestellt werden.
Mit den vorgesehenen Leistungserbringern entsteht ein zukunftsträchtiges, attraktives
medizinisches Versorgungsangebot und es werden Arbeitsplätze in der Region gesichert.
Zudem wird die letzte zentrumsnahe Fläche für öffentliche Nutzungen in der Gemeinde
Wattwil auch für kommende Generationen gesichert.
Das Vorhaben hat keinen Einfluss auf den Steuerfuss der Politischen Gemeinde Wattwil.
Hinweis zum Verhältnis der beiden Vorlagen:
In Vorlage 1 wird ausschliesslich über den Erwerb der Liegenschaft und die Finanzierung der
Trägergesellschaft beschlossen.
Vorlage 2 ist nur relevant, wenn die Vorlage 1 angenommen wird.
7. Abstimmungsfragen
Vorlage 1
«Spitalliegenschaft»), mit der Gründung und Finanzierung einer gemeindeeigenen
Gesellschaft (AG) in Höhe von Fr. 15.0 Mio. (davon Fr. 10.0 Mio. in Form eines rückzahlbaren
Darlehens) zu?
Vorlage 2
Stimmen Sie einem rückzahlbaren Darlehen der Politischen Gemeinde Wattwil an die zu
gründende, gemeindeeigene Gesellschaft (AG) in Höhe von Fr. 20.0 Mio. für einen bedarfs-
gerechten Ausbau zu?