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BEILAGE IN DIESER AUSGABE: Gemeinde Michendorf GEMEINDENACHRICHTEN mit den Ortsteilen Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Stücken, Wildenbruch und Wilhelmshorst 18. Jahrgang | Ausgabe 01 27. Februar 2020 | Woche 9 Michendorf, den 27. Februar 2020 • 18. Jahrgang • Nummer 02/2020 AMTSBLATT für die Gemeinde Michendorf 1. Michendorfer Bürgerhaushalt Machen Sie mit! Lesen Sie auf Seite 3

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BEILAGE IN DIESER AUSGABE:

Gemeinde Michendorf

GEMEINDENACHRICHTEN

mit den Ortsteilen Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Stücken, Wildenbruch und Wilhelmshorst

18. Jahrgang | Ausgabe 01 27. Februar 2020 | Woche 9

Michendorf, den 27. Februar 2020 • 18. Jahrgang • Nummer 02/2020

AMTSBLATTfür die Gemeinde Michendorf

1. Michendorfer BürgerhaushaltMachen Sie mit! Lesen Sie auf Seite 3

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NICHTAMTLICHER TEIL| 2 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020

Sehr geehrte Michendorferinnen und Michendorfer,

ich freue mich, dass ich Ihnen ab dieser Ausgabe wieder eine umfangreiche und farbige Version der „Gemeindenachrichten“ mit unserem Amtsblatt zur Verfügung stellen kann, wenn auch einige beliebte Rubriken fehlen werden. Wir müssen als kommunale Verwaltung die Rechtsprechung des Bun-desgerichtshofes zum Verzicht presseähnlicher Bei-träge beachten. Dies hat zur Folge, dass wir nicht mehr über rein gesellschaftliche Ereignisse etwa aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik berichten dürfen. Hierzu zählt nach der aktuellen Rechtsauffassung auch der Veranstaltungska-lender. Somit kann dieser sowie Bei träge zum Kultur- und Vereinsleben zukünftig leider nicht mehr abgedruckt werden. Sie finden alle Veran-staltungen dennoch weiterhin wie gewohnt auf unserer Homepage www.michendorf.de.

Unseren Internetauftritt möchte ich in den kommenden Monaten überarbeiten. Er wird für Sie bürger- und anwender-freundlicher werden.

Die Tradition des Michendorfer Neujahrsempfanges werde ich fortan in Form eines „Frühlingsempfanges“ fortführen. Gern möchte ich Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit geben, am 6. März 2020 von 18 bis 21 Uhr bei den Feier lichkeiten dabei zu sein und stelle daher 40 Eintrittskarten für Sie zur Verfü-gung. Meinen Aufruf finden Sie auf Seite 8.

Einladen möchte ich Sie auch zu unserer 6. Michendorfer Gesundheitswoche. Diese findet vom 20. bis 31. März 2020 statt. Sie wird vom Lokalen Bündnis für Familie „Miteinander in Michen-dorf“ und seinen Bündnispartnern dem Freien Unternehmernetz-werk FUN e. V. und der Gemeinde Michendorf, die zudem Veran-stalter ist, organisiert. Das vielfältige Programm mit Angeboten für jedes Alter finden Sie ab Seite 13.

„Euch“ – Jugendliche und junge Erwachsene – möchte ich zur Teilnahme an der 1. Michendorfer Jugendvollversammlung am 31. März 2020 einladen. Hier bekommt Ihr die Chance, in Michen-

dorf etwas zu bewegen und Eure Interessen zu vertreten. Hingehen, mitreden und gestalten. Den Aufruf findet Ihr auf Seite 11. Wenn Ihr vorab Fragen habt oder mehr zum Ablauf und Inhalt der Veran-staltung wissen wollt, können wir gern am Abend der Jugenddisco, am 20. März 2020, miteinander ins Gespräch kommen.

In den ersten Wochen meiner Amtszeit habe ich auch viele Gespräche mit meinem Team in der Verwaltung geführt,

um die Kollegen*innen, aber auch alle Aufgaben ken-nenzulernen. Im Jahr 2020 warten wieder vielfältige

und spannende Aufgaben auf uns. Wir suchen daher Unterstützung in den Bereichen der Wirt-schaftsförderung und Fördermittelakquise, in den Bereichen Tourismus, Kultur und Öffentlich-keitsarbeit, für die Feuerwehr und unsere Kinder-tagesstätten. Die Stellenausschreibungen finden

Sie im Amtsblatt ab Seite 37. Ich freue mich auf Ihre Bewerbungen.Am 13. Februar 2020 habe ich zum ersten Mal die

jüngsten Michendorfer*innen im Familienzentrum begrüßt und ihren Mamas unsere Babywillkommenstasche

überreicht. Diese Babybegrüßung findet künftig in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Krabbelgruppe statt. Die Termine fin-den Sie auf Seite 7. Gern komme ich auch zu Ihnen. Ich bedanke mich recht herzlich bei allen Unterstützern und Sponsoren, die uns beim Nähen, Stricken und Füllen der Taschen helfen. In den kommenden Wochen werde ich mit den Ortsvorstehern Termine für Ortsteilbegehungen und Bürgersprechstunden verein-baren und diese bekanntgeben, um mit Ihnen auch vor Ort ins Gespräch zu kommen. Gemeinsam planen wir für ein sauberes und schönes Michendorf auch eine Frühjahrsputzaktion und rufen demnächst dazu auf.

Ihre Claudia Nowka Bürgermeisterin

VORWORT

IMPRESSUM Gemeindezeitung Michendorf

– Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Leserbriefe behält sich die Redaktion die Veröffentlichung bzw. ausschnittsweise Wiedergabe vor. –

Herausgeber, Verlag und Druck: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon (030) 28 09 93 45, E-Mail: [email protected], www.heimatblatt.de | Verantwortlich für den Gesamtinhalt: Ines Thomas (V.i.S.d.P.) | Verantwortlich für den amt-lichen Berkanntmachungsteil: Gemeinde Michendorf, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Die Bürgermeisterin, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf, Telefon (033205) 59 80, Fax (033205) 5 98 50, E-Mail: [email protected] | Das Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf ist amtliches Verkündungsblatt für die Gemeinde Michendorf. | Bezugs-möglichkeiten: Das Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf erscheint nach Bedarf. Es liegt kostenfrei in der Gemeindeverwaltung aus und wird auf der Homepage www.michendorf.de zum Download bereit gestellt. Eine Nachbestellung des Amtsblattes und der Bezug, auch ausserhalb des vorgenannten Verbreitungsgebietes, ist über die Gemeinde Michen-dorf möglich. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe der Ver-sandkosten in Rechnung gestellt. | Die nächste Ausgabe erscheint am 07.05.2020, Redaktionsschluss ist am 22.04.2020.

11.431Bescheide über die kommunalen Steuern sowie die Straßen­reinigungs­ und Winterdienstgebühren werden in der Gemein­de Michendorf 2020 an die Michendorferinnen und Michen­dorfer versendet.

Hauptveranlagung 2019Ortsteile Grundsteuer A + B

Zweitwohnungs-steuer Hundesteuer

Gewerbe-steuer

Straßenreinigungs- und Winterdienst-gebühr

Michendorf 2.012 181 1.528Wildenbruch 1.362 111 1.053Wilhelmshorst 1.360 103 1.134Langerwisch 1.051 100 772Stücken 242 21 113Fresdorf 167 8 113Summen 6.194 524 4.713Gesamt 11.431

ZAHL DES MONATS

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NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 3 |

1. Michendorfer Bürgerhaushalt Gemeinsam gestaltenVORSCHLÄGE KÖNNEN BIS 31. JULI 2020 EINGEREICHT WERDEN

Wer ist vorschlagsberechtigt?Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Michendorf, die das 14. Lebensjahr vollendet haben

Wo können die Vorschläge eingereicht werden?• mündlich zur Niederschrift in

der Gemeindeverwaltung zu den Sprechzeiten

• schriftlich (Gemeinde Michendorf, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf)

• elektronisch (E­Mail: buergerhaushalt @michendorf.de oder Fax: 033205­59850)

Wie können die Vorschläge eingereicht werden?Das Vorschlagsformular liegt in der Ver­waltung sowie allen öffentlichen Einrich­tungen der Gemeinde (Kitas, Schulen,

Gemeindezentren) aus und steht auf der Website der Gemeinde Michendorf zum Download zur Verfügung. Ferner finden Sie das Vorschlagsformular auf Seite 4 zum Heraus nehmen und Ausfüllen.

Was ist zu beachten?Die Vorschläge sollten möglichst genau dargestellt und beschrieben werden. Ebenso sollten Angaben zum Standort und eine ungefähre Kostenschätzung Bestandteil des Vorschlags sein. Die Vorschläge müssen in die Zuständigkeit der Gemeinde Michendorf fallen und zum Gemeinwohl beitragen. Die Kosten der Maßnahme dürfen nicht über 10.000 Euro liegen.

DatenschutzhinweisInformationen zur Datenverarbeitung im Vorschlags­ und Abstimmungs­verfahren gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

sind unter www.michendorf.de/Verwal­tung/Buergerhaushalt zu finden.

INFOIm Rahmen der Gesundheitswoche wird am 24.03.2020 um 18:30 Uhr im Gemeindezen-trum „Zum Apfelbaum“ eine allgemeine Infoveranstaltung zum 1. Michendorfer Bürgerhaushalt stattfinden. Die Abstimmungsphase beginnt am 26. Oktober 2020. Dazu werden Wahlur-nen in der Gemeindeverwaltung aufge-stellt. Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 14. November 2020 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Für diesen Tag suchen wir noch Helfer. Kontakt per E-Mail: buergerhaushalt@ michendorf.de oder telefonisch unter 033205/598-26.

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NICHTAMTLICHER TEIL| 4 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020

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NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 5 |

Gesamt männlich weiblichGemeinde Michendorf insgesamtEW per 01.01.2019 12.760 6.288 6.472Geburten 92 47 45Sterbefälle 124 59 65Zuzüge 1.021 545 476Wegzüge 542 270 272EW am 31.12.2019 13.207 6.551 6.656

OT FresdorfEW per 01.01.2019 316 157 159Geburten 1 1 0Sterbefälle 3 1 2Zuzüge 12 4 8Wegzüge 11 7 4EW am 31.12.2019 315 154 161

OT LangerwischEW per 01.01.2019 1.779 895 884Geburten 9 5 4Sterbefälle 10 7 3Zuzüge 66 33 33Wegzüge 114 51 63EW am 31.12.2019 1.730 875 855

OT MichendorfEW per 01.01.2019 4.675 2.278 2.397Geburten 43 20 23Sterbefälle 55 23 32Zuzüge 681 379 302Wegzüge 227 116 111EW am 31.12.2019 5.117 2.538 2.579

Beurkundungen im EheregisterAnmeldung zur Eheschließung 65 Paare,

von denen 20 Paare auswärts heirateten

Eheschließungen in der Gemeinde Michendorf

88 Paaredavon 27 in Michendorf u. 61 in Wildenbruch

Registrierung von Hinweisen zu Eheschließungen

49 Vorgänge

Beurkundung/Auflösung von Eheschließungen

145 Vorgänge

Beurkundung/Auflösung von Lebenspartnerschaften

2 Vorgänge

Beurkundung nachträglicher Namensänderungen

23 Vorgänge

Ausstellung angeforderter Personen-standsurkunden

61 Vorgänge

Beurkundungen im GeburtenregisterBeurkundung einer Geburt in der Gemeinde Michendorf

2 Vorgänge

Beurkundung einer Geburt im Ausland 9 Vorgänge Ausstellung angeforderter Personen-standsurkunden

23 Vorgänge

Registrierung von Hinweisen im Geburtenregister

43 Vorgänge

Beurkundungen im SterberegisterBeurkundung von Sterbefällen 72 Vorgänge Registrierung von Hinweisen 1 VorgangAusstellung angeforderter Personen-standsurkunden

15 Vorgänge

Besondere BeurkundungenAngleichungserklärung Namen 2 VorgängeÄnderung Reihenfolge/Vornamen 8 VorgängeNachträgliche Namenserklärungen 17 VorgängeBeurkundung/Vaterschaftsanerkennung 6 VorgängeNachträgliche Erklärung Kindsname 22 Vorgänge

Bevölkerungsstatistik 2019Gesamt männlich weiblich

OT StückenEW per 01.01.2019 500 254 246Geburten 6 2 4Sterbefälle 4 3 1Zuzüge 18 9 9Wegzüge 31 19 12EW am 31.12.2019 489 243 246

OT WildenbruchEW per 01.01.2019 2.312 1.145 1.167Geburten 21 12 9Sterbefälle 16 12 4Zuzüge 176 88 88Wegzüge 114 55 59EW am 31.12.2019 2.379 1.178 1.201

OT WilhelmshorstEW per 01.01.2019 3.178 1.559 1.619Geburten 12 7 5Sterbefälle 36 13 23Zuzüge 159 73 86Wegzüge 136 63 73EW am 31.12.2019 3.177 1.563 1.614

Alle Angaben ohne Gewähr.EW = Einwohnerzahl

Informationen aus dem Standesamt STANDESAMT DER GEMEINDE MICHENDORF: BEARBEITUNG PERSONENSTANDSFÄLLE 2019

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NICHTAMTLICHER TEIL| 6 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020

Haushalt für 2020 genehmigtDAS SIND DIE WESENTLICHEN GEPLANTEN MASSNAHMEN

In der Sitzung der Gemeindevertre­tung vom 25. November 2019 wurde

der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Michendorf für das Jahr 2020 vorgelegt und beschlossen. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens musste der Haushalt zudem von der Kommunalauf­sicht genehmigt werden. Am 7. Januar 2020 erhielt die Gemeinde die Geneh­migung. Da die ordentlichen Erträge in Höhe von 27.252.700 Euro nicht zur Deckung der ordentlichen Aufwendun­gen in Höhe von 27.823.700 Euro aus­reichen, wies die Kommunalaufsicht darauf hin, dass zukünftig das Ziel der haushaltsrechtlichen Tätigkeiten aller Entscheidungs träger in der Gemeinde Michendorf der ordentliche Haus­haltsausgleich sein sollte, um die Ertrags­kraft des Ergebnis­haushaltes in den kommenden Jahren zurückzugewinnen.

Im Haushaltsjahr 2020 soll ein besonderer Fokus auf Kommunikation und Bürgerbeteiligung gelegt werden. So wurde in der Gemein­devertretersitzung am 10. Februar 2020 die Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Michendorf beschlossen. Hier können die Bürger über ein Budget von 20.000,00 Euro entscheiden.

Auch die Digitalisierung wird im Jahr 2020 nicht zu kurz kommen. Für die Umsetzung des Digitalpaktes in den Schulen stellt das Land Fördermittel i. H. v. 504.583,00 Euro zur Verfügung, hinzu kommt noch der Eigenanteil der Gemeinde von 50.500,00 Euro. Mit den Geldern soll in den Schulen die digitale

Vernetzung u. a. durch den Ausbau des WLAN­Netzes verbessert werden. Auch die Anschaffung weiterer interaktiver Tafeln ist geplant. Innerhalb der Verwal­tung soll die Einführung der E­Rechnung umgesetzt werden und ein Dokumen­tenmanagementsystem für mehr Digitalisierung sorgen. Ebenfalls ist die Umstellung auf eine digitale Gremienar­beit vorgesehen.

INFODie gesamte Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan finden Sie auf der Website der Gemeinde unter www.michendorf.de/ortsrecht-satzungen

Wesentliche investive und bauliche Maßnahmen:SCHULEN• Fertigstellung der Planung zum Erweiterungsbau in der

Grundschule Michendorf• Strangsanierung in der Grund- und Oberschule Wilhelmshorst• Brandschutzertüchtigung in der Grundschule Wildenbruch• Schulgartenprojekt „Acker-AG“ in der Grundschule Wildenbruch• Erneuerung des WAT-Raumes in der Grund- und Oberschule

Wilhelmshorst

KINDERTAGESSTÄTTEN• Einbau von Akustikdecken in der Kita Zwergenhof• Fassadensanierung in der Kita Heideschlösschen und

Sonnenschein• Sanierung der Fluchttreppe in der Kita Ameisenhügel

FEUERWEHREN• Erwerb eines neuen Tanklöschfahrzeugs• Erneuerung der Sirenenstationen in den Ortswehren

Fresdorf, Stücken und Wilhelmshorst

• Erneuerung der Zaunanlage bei der Ortswehr Langerwisch• Einbau einer Druckluftanlage bei der Ortswehr Michendorf• Planung zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Stücken

FREIZEIT UND KULTUR• Fertigstellung Sportplatz Hellerfichten inkl. Photovoltaikanlage• Zuschuss zum Umbau und der Erweiterung des Sportgebäudes

Stücken • Sanierung der Fenster im Gemeindezentrum Wilhelmshorst• Gestaltungsmaßnahmen in der Potsdamer Straße

STRASSENBAU• Erschließung Langerwischer Weg OT Wildenbruch• Erschließung Schanzenweg OT Langerwisch• Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet• Erstellung eines Verkehrskonzeptes

Alle Baumaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des Klima-schutzkonzeptes der Gemeinde Michendorf umgesetzt werden.

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NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 7 |

Babybegrüßung der BürgermeisterinPAKET MIT GESCHENKEN UND WERTVOLLEN INFORMATIONEN

Liebe Eltern, gern möchte ich Ihr Neugeborenes als neue*n Einwoh­

ner*in in unserer Gemeinde willkom­men heißen. Bei der Babybegrüßung überbringe ich Ihnen ein Begrüßungs­paket. Darin enthalten sind wertvolle Informationen rund um die Belange unserer jüngsten Michendorfer und Michen dorferinnen. Dabei sind auch liebevolle Begrüßungsgeschenke, die gemeinsam mit dem Familienzentrum Michendorf, dem Bündnis für Familie und von Sponsoren aus dem Gemeinde­gebiet Michendorf zusammengestellt werden. Gern besuche ich Sie in Ihrem Zuhause (füllen Sie bitte hierzu die unten stehende Einverständniserklärung aus und geben diese in der Gemeinde­verwaltung ab. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.) Sie können mich auch bei den regelmäßig stattfin­denden Babybegrüßungsterminen im Familienzentrum in Michendorf treffen. Egal für welchen der beiden Wege der

Babybegrüßung Sie sich entscheiden, ich freue mich auf unser Kennenlernen und auf ein freundliches Gespräch.

Ihre Claudia NowkaBürgermeisterin

Babybegrüßungstermine im Familienzentrum Michendorf

Mai: DI | 12.05. | 10:00 bis 11:30 UhrAugust: DI | 11.08. | 10:00 bis 11:30 UhrNovember: DI | 10.11. | 10:00 bis 11:30 Uhr

INFOClaudia Weißgrab, Koordinatorin Familienzentrum Michendorf Bündnis für Familie Michendorf 033205/210743 Langerwischer Straße 27a

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NICHTAMTLICHER TEIL| 8 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020

„Michendorfer Frühlingsempfang“SEIEN SIE MIT DABEI – 40 PLÄTZE FÜR MICHENDORFERINNEN UND MICHENDORFER

Die Gemeinde Michendorf lädt traditionell am 6. März ab 18 Uhr

zum Empfang im Gemeindezentrum Michendorf ein. Für den Frühlingsem­pfang der Gemeinde Michendorf stellt Bürgermeisterin Claudia Nowka erst­mals 40 Plätze für die Michendorfer und Michendorferinnen frei zur Verfügung. Es erwartet Sie ein feierlicher und interessanter Abend mit der Gelegenheit, einander zu begegnen und für geleiste­tes Engagement „Danke“ zu sagen. Der Frühlingsempfang wird anlässlich des diesjährigen 250. Geburtstages von Beethoven mit seinen musikalischen Werken begleitet. Es wird eine Voraus­schau auf die Vorhaben und Ziele der Gemeinde Michendorf geben und engagiertes Tun gewürdigt.

Wenn Sie dabei sein möchten, können Sie sich ab sofort per E­Mail an [email protected] oder persönlich im Sekretariat der Gemeinde Michendorf um die Eintrittskarten bewerben. Die nummerierten Eintrittskarten werden ab 3. März per Post zugesendet. Die Vergabe der Eintrittskarten wird ent­sprechend der Eingangszeit Ihrer Bewer­bung erfolgen.

Mission Energiesparen der EMB und der 8. KlassenVORSCHLÄGE ERARBEITEN, WIE DER ENERGIEVERBRAUCH GESENKT WERDEN KANN

Am Dienstag und Donnerstag, den 21. und 23. Januar 2020 besuchten

die beiden 8. Klassen der Oberschule Wilhelmshorst die Verwaltungsgebäude der Gemeinde Michendorf. Begleitet wurden die Klassen von Frau Westphal und den Klassenlehrern.

Mittelpunkt der Projektarbeit war es, die Verwaltungsgebäude energetisch zu untersuchen. Dabei wurden unter anderem mittels Temperaturmessgerä­ten die Oberflächentemperaturen an Fenstern und Wänden gemessen. Ebenso wurden die Verbräuche von Strom und Gas notiert und mit den seitens der Gemeinde zugearbeiteten Verbrauchs­daten der letzten Jahre verglichen.

Ziel der Mission Energiesparen ist es, die energetischen Schwachstellen an den Gebäuden zu entdecken und Vor­schläge zu erarbeiten, wie der bestehen­de Energieverbrauch gesenkt werden

kann. Im vergangenen Jahr belegte die Oberschule Wilhelmshorst mit den Klassen 8b und 8a den 2. und 4. Platz und im Jahr 2017 sogar den 1. Platz.

Dem Gewinner kommen je nach Platzierung zwischen 1.000 Euro und 3.500 Euro zugute und werden je zur Hälfte der Klasse und der Schule über­mittelt. Der Wettbewerb besteht aus drei Stufen, wobei jede Stufe einzeln bewer­tet wird.

In der 1. Stufe sind die Energieeinspar­möglichkeiten zu Hause zu prüfen. Anschließend sind kommunale Gebäude – dieses Jahr Verwaltungsgebäude bzw. Rathäuser zu untersuchen (2. Stufe). In der 3. Stufe müssen Modelle mit zukunftsweisenden Ideen gebaut werden.

Wir wünschen den beiden Klassen viel Erfolg und werden über den weiteren Fortgang berichten.

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NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 9 |

Neuer Seniorenbeirat benanntDie Gemeindevertretung der Gemeinde Michendorf hat gemäß

§ 11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Michendorf auf Vorschlag der Bürgermeisterin folgende Mitglie­der des Seniorenbeirates benannt:Herr Udo PlauschinatHerr Gerhard MühlbachHerr Heino Ebel

Frau Verena HillerHerr Wolfgang KrollHerr Michael SenftlebenHerr Heinz SchäferhoffHerr Michael WenzelFrau Roswitha Huth

Wir gratulieren allen Mitgliedern!

Besondere Ehre für Wolfgang KrollEHRENAMTSEMPFANG

Am 18. Januar 2020 luden die Land­tagspräsidentin Ulrike Liedtke und

Ministerpräsident Dietmar Woidke 100 besonders engagierte Branden­burgerinnen und Brandenburger zum Ehrenamtsempfang in die Staatskanzlei nach Potsdam ein. Der feierliche Emp­fang im Brandenburg Saal der Staats­kanzlei in Potsdam setzt in jedem Jahr ein Zeichen der Würdigung und des Dankes an die herausragenden Leistun­gen der Mitglieder in Vereinen und Freiwilligen Feuerwehren, in Beiräten, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen.

Bei einem gemeinsamen Essen mit Ministerinnen und Ministern, Abgeord­neten des Landtages und bekannten Vertretern der regionalen Medien können die Ehrenamtlichen aus ihrem Leben und von ihrem Engagement erzählen. Dieser Austausch ist für beide Seiten von unschätzbarem Wert.

Auch der langjährige Ortsvorsteher aus Langerwisch Wolfgang Kroll wurde von der Staatskanzlei eingeladen und

durch den Ministerpräsidenten und die Landtagspräsidentin geehrt.

Wir gratulieren Herrn Kroll herzlich zur verdienten Ehrung! Und gleichzeitig bedanken wir uns bei ihm für 30 Jahre ununterbrochenes politisches Engage­ment in der Gemeinde Michendorf. Seit Januar 1990 ist Wolfgang Kroll für den Ortsteil Langerwisch aktiv.

Foto: Volker Tanner

Klimaschutz in der GemeindeSTAND DER UMSETZUNG

Die Gemeindevertretung der Ge­meinde Michendorf hat am 3. Sep­

tember 2018 das Klimaschutz­ und Energiekonzept beschlossen. Die dort genannten Maßnahmen sollen entspre­chend den festgelegten Prioritäten, unter Berücksichtigung der Haushaltsla­ge und nach Prüfung und Abwägung von Wirtschaftlichkeitsgesichts­punk­ten, sukzessive umgesetzt werden.

Folgende Maßnahmen aus dem Klimaschutz- und Energiekonzept wurden bereits umgesetzt:• Kontinuierlicher Austausch der Stra­

ßenbeleuchtung auf LED• Kontinuierliche Pflanzung von Bäu­

men (seit 2018 sind 109 Bäume durch die Gemeindeverwaltung Michendorf gepflanzt worden)

• Anschaffung von Wassersäcken für die Baumbewässerung

• Aufnahme eine E­Autos in die Dienst­flotte der Gemeindeverwaltung

• Aufnahme verschiedener Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept in die Planungen der Grundschule Michen­dorf und Oberschule Wilhelmshorst:– Errichtung eines Nahwärmenetzes– Austausch der Beleuchtung auf LED– PV auf Schul­ und Turnhallendach– Errichtung eines BHKW (Blockheiz­

kraftwerk)– Installation von Bewegungsmeldern– Verzicht auf klassisches WDVS– Regenwassernutzung

zur Bewässerung

Folgende Maßnahmen befinden sich aktuell in Bearbeitung:• Aufstellen von Ladesäulen in Zusam­

menarbeit mit der EMB an den Bahn­höfen und Parkplatz GZ Michendorf

• Erweitern von Fahrradabstellmöglich­keiten zusammen mit der Deutschen Bahn (Bike & Ride)

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NICHTAMTLICHER TEIL| 10 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020

Neues aus der Grundschule „Am Kiefernwald“POKAL BEI SUDOKUMEISTERSCHAFT UND TEILNAHME AM NEUJAHRS-STAFFELTAG 2020

Unsere Grundschule hat einen Pokal gewonnen!

Am 22. Januar 2020 fand die Sudoku­meisterschaft statt. Organisiert wurde diese vom Sally Bein Gymnasium Beelitz. An dem Wettbewerb nahmen insgesamt neun Grundschulen teil. Die 16 Teilneh­mer unserer Schule haben am besten abgeschnitten und damit den Sudoku­pokal gewonnen. Auf diesem Weg möchten wir uns herzlich bei den Veranstaltern für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs bedan­ken. Unsere Schule ist sehr stolz auf unsere „pfiffigen“ Teilnehmer.

Sportliche Grundschule „Am Kiefernwald“

Gleich drei 2. Plätze erkämpfte die Grundschule „Am Kiefernwald“ beim Potsdamer Neujahrs – Staffeltag 2020. Dies war beachtlich, denn an diesem Wettkampf nahm die Schule erstmalig teil. Neben den 2. Plätzen in den Jahr­gangsstufen 2010 und 2011, freute sich die Schule ganz besonders über den 2. Platz in der Gesamtwertung.

Sportstättenbauförderung 2021 DER KREISSPORTBUND POTSDAM-MITTELMARK PLANT MIT KOMMUNALEM INVESTITIONSPROGRAMM (KIP) UND NEUEM „GOLDENEN PLAN BRANDENBURG“ AB DEM JAHR 2021

Der Herausforderung zur Verbesse­rung der Sportstättensituation der

Vereine möchte sich der Kreissportbund Potsdam­Mittelmark auch ab dem Jahr 2021 und den folgenden Jahren stellen.

Die sportpolitische Voraussetzung haben das Präsidium, der Vorstand, die Stadt­ und Kreissportbünde, aber auch die Vereine selbst in den vergangenen Jahren und Monaten geschaffen. Die beiden bestehenden Förderprogramme (KIP und GPB) sind durchbewilligt und die Vereine arbeiten intensiv an der Umsetzung.

In den Wahlprogrammen der verschie­denen Parteien, im Koalitionspapier und in der Regierungserklärung des Minis­terpräsidenten ist jeweils explizit der Wille zur weiteren Verbesserung der Sportinfrastruktur ausgeführt. Dies drückt sich in den Begrifflichkeiten „fortführen und aufstocken“ dankens­werterweise sehr deutlich aus. Ebenfalls sind alle Regionen des Landes gemeint, so dass der Landessportbund Branden­

burg von einem „neuen Goldenen Plan Brandenburg“ ausgeht, der keine Gebiete ausschließt oder separat bestimmt.

Die Verhandlungen dazu werden in den nächsten Wochen beginnen, damit der Projektstart ab 2021 auch möglich wird. Für den Sport heißt dies wiederum, gerüstet zu sein. Zum einen müssen die notwendigen Größenordnungen be­stimmt werden können, aber auch die Umsetzungszeiträume. Deshalb bittet derKreissportbund PM um Vorschläge für gegenwärtig geplante Baumaßnah­men ab dem Jahr 2021.

Bitte reichen Sie beim Kreissportbund Potsdam­Mittelmark bis zum 31.3.2020 Vorschläge für gegenwärtig geplante Baumaßnahmen ab 2021 mit den entsprechenden Informationen (Form­blatt unter www.ksb­pm.de) ein.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter unter 03382 701046 gern zur Verfügung.

Die ausgefüllten Formulare senden Sie bitte per Mail an info@ksb­pm.de.

Neues SchulessenDie europaweite Ausschreibung für die Verpflegungsleistungen in den

Kitas Horten und Schulen der Gemeinde Michendorf ist beendet. Derzeit erfolgt die Auswertung der eingegangenen Angebote. Im Nachgang ist ein Probe­essen mit Vertretern der Einrichtungen und Elternvertretern vorgesehen. Ein Zuschlag soll für eine Belieferung ab dem 1. April 2020 erfolgen.

Einladung zur Jahreshaupt versammlung

der Ortswehr FresdorfFreitag, den 6. März 2020

um 19 Uhr im Gemeindezentrum Fresdorf

Kähnsdorfer Str. 1 | 14552 Michendorf

Mit kameradschaftlichen Grüßen Peter Höle Sebastian Häsel Gemeinde- Ortswehrführer wehrführer Fresdorf

Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Michendorf

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NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 11 |

Mobile Jugendarbeit MichendorfSOZIALARBEITERIN MANDY LÖFFLER IST ANSPRECHPARTNERIN IM JUGENDCLUB

Der Träger Stiftung JOB bietet Mobile Jugendarbeit und Beratung an.

Dieses Angebot gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Michendorf mit den Ortsteilen Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Wildenbruch, Wilhelm­shorst und Stücken.

Frau Mandy Löffler arbeitet unter der Dienstaufsicht von der Stiftung JOB sowie unter der Fachaufsicht des Fach­dienstes Kinder/Jugend/Familie des Landkreises Potsdam­Mittelmark. Frau Löffler steht flexibel und engagiert Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 10 bis 27 Jahren als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Öffnungszeiten: dienstags von 13:00 – 19:00 Uhr und mittwochs von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:• das Aufsuchen der Kinder,

Jugend lichen und jungen Erwachse­nen im öffentlichen Raum

• die Beratung von Kindern,

Jugendlichen und ihren Eltern• die Vermittlung

in weiterführende Hilfen• die Unterstützung und Beratung der

Gemeinde und ihrer Ortsteile bei Angeboten und Festen

• regelmäßige Angebote für Kinder und Jugendliche anhand ihrer Interessenlagen und Bedarfe

• die Kooperation mit den Schulen der Region, Jugendfeuerwehren, den Vereinen und der Gemeinde

• die Vorbereitung und Durchführung von Projekten wie Suchtprävention, Anti – Gewalt – Prävention, Sexualprävention etc.

• die Betreuung im Jugendtreff findet jeden Dienstag und Mittwoch von 13 bis 19 Uhr statt

Einladung zur Jugendvollversammlung

Liebe Kinder und Jugendliche, am 31.03.2020 wird die erste Jugendvoll-versammlung der Gemeinde Michen-

dorf im Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“ stattfinden.Grüßt Euch

liebe Michendorfer Gemeinde Ich möchte mich kurz vorstellen:Mein Name ist Mandy und ich arbeite als neue Sozial-arbeiterin im Jugendclub Michendorf.Ich durfte bereits z.B in den Bereichen: Drogenabhängige Minderjährige sowie auch im Betreuten Wohnen (Heimarbeit) für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren arbeiten . Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Zeit mit Ihren Kindern und auf eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde Michendorf.

Beste GrüßeMandy Löffler

Mit Anzeigen in den Gemeinde-

nachrichten werben Ab der nächsten Ausgabe finden die Leserinnen und Leser in den

Gemeindenachrichten auch Wer­bung. Mit Anzeigen können sich

Handel und Gewerbe präsentieren. So sind viele nützliche Angebote und Informationen zu erwarten,

die für Leben und Wohnen in Michendorf hilfreich sein können.

Ansprechbar für interessierte Inserenten sind

Annett und Andre Thieme

Tel. (03 37 31) 32 01 64Mobil 0178 716 90 05 |

E­Mail: [email protected]

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Schließzeiten der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Michendorf für das Jahr 2020

Kita Löwenzahn22.05.202017.07.202003.08.202020.07. bis 31.07.2020 (nach Abfrage, Betreuung gewährleistet)28.12. bis 30.12.20204 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)

Kita Zwergenhof22.05.202021.12. bis 31.12.20203 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)

Kita Heideschlösschen/Wirbelwind/SonnenscheinKeine Schließzeiten

Krippe Wilhelmshorst22.05.202020.07. bis 31.07.202003.08. bis 07.08.2020 (nach Abfrage, Betreuung gewährleistet)24.12. bis 31.12.20203 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)

Kita „Ameisenhügel“17.01.202022.05.202005.06.202018.09.202021.12.2020 bis 02.01.2021

Hort WiKiHo Wilhelmshorst13.03.2020weitere Schließtage werden nachgereicht

Kita Storchennest22.05.202021.12. bis 31.12.20202 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)

Kita Wildenbrucher Waldzwerge22.05.2020 29.05.202023.11.202024.12. bis 31.12.2020

Hort VHG der Grundschule Am Kiefernwald22.05.202024.12. bis 31.12.20202 Fortbildungstage (werden ca. ¼ Jahr vorher veröffentlicht)

Ausschreibungs- ankündigung

Die Gemeinde Michen­dorf beabsichtigt, auf

dem Funk tionsgebäude der Sportanlage „Hellerfichten“ in Michendorf eine Photo­voltaikanlage mit Speicher zu errichten. Leistung ca. 29 KWp, Speicher ca. 10 KWh.

Die Anlage soll bis Ende April 2020 betriebsbereit sein. Ausschreibungsunter­lagen können bis zum 5. März 2020 von der Bau ­ ver waltung abgefordert werden.

Vandalismus in öffent licher Toilette in MichendorfDIE KONSEQUENZ: BESCHRÄNKUNG DER ÖFFNUNGSZEITEN

Auf Initiative des Seniorenbeirates wurde vor einigen Jahren eine

öffentliche Toilette im Gebäude Potsdamer Straße 57 in Michendorf eingerichtet. Diese Toilette konnte unbeschränkt ganztägig an allen Wochen tagen genutzt werden.

Während es in den Jahren 2017 und 2018 gelegentlich zu missbräuchlichen Nutzungen kam (ein eingesteckter Holzklotz behinderte die Wirkung des Verschließmechanismus), nahmen die Schäden an der Eingangstür und in den zugängigen Innenräumen in der Anzahl und der Schadenshöhe im Jahr 2019

erheblich zu. Wurden Kleinreparaturen bisher noch vom Hausmeister erledigt, verursachten Vandalismusschäden in den letzten Monaten Reparaturkosten von ca. 3.500 Euro.

Um weitere Schäden zu vermeiden, wurden die Öffnungszeiten am Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr be­schränkt. Sonnabend und Sonntag ist die Toilette geschlossen. Darüber hinaus wurde Strafanzeige erstattet.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Vor einer erneuten ganzjährigen Öffnung prüfen wir weitere Maßnahmen.

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Besucherparkplätze bei der Gemeindeverwaltung INFORMATIONEN ZUR NUTZUNG

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehr­ter Besucher, seit dem 22. Januar

2020 befindet sich hinter dem Verwal-tungsgebäude in der Poststraße 1 ein Parkplatz für die Besucher der Verwal­tung der Gemeinde Michendorf, ohne zeitliche Beschränkung.

Seit dem 24. September 2019 ist das Parken (Z. 314 StVO) auf dem Parkplatz vor dem Amtsgebäude in der Potsda-mer Straße 33 werktags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ZZ. 1042­31 StVO) für 1 Stunde mit Parkscheibe (ZZ. 1040­32 StVO) erlaubt.

Des Weiteren möchten wir Sie an die aktuellen Verkehrsregeln erinnern:Gemäß § 1 Verwaltungsverfahrens­vorschrift der Straßenverkehrsordnung (VwV­StVO) finden Straßenverkehrs­gesetze auch auf nicht gewidmete Verkehrsflächen Anwendung, wenn auf diesen öffentlicher Verkehr stattfindet. Es handelt sich immer um öffentlichen Verkehrsraum, wenn dieser mit Zustim­mung oder unter Duldung des Verfü­gungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden kann.

Des Weiteren ist gemäß § 12 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) platz­sparend zu parken.

Bei Vorschrift einer Parkscheibenrege­lung gilt keine 3­Minuten­Regelung für das Halten, das heißt, es muss auch beim

Warten im Fahrzeug eine Parkscheibe ausgelegt werden (§ 13 StVO). Nach Ablauf der Parkzeit darf die Parkscheibe nicht vorgestellt werden. Sollte weitere Parkzeit benötigt werden, dann muss das Kraftfahrzeug die Park­fläche verlassen, sich in den Fließverkehr einordnen um sich gegebenenfalls eine neue Parkfläche zu suchen.Die Parkscheibe ist im Kraftfahrzeug so auszulegen bzw. an diesem zu befesti­gen, dass sie von außen gut lesbar ist (§ 13 Abs. 2 StVO).

Der weiße Pfeil auf der Parkscheibe muss immer auf die halbe Stunde nach dem Zeitpunkt zeigen, die dem Zeit­punkt des Anhaltens folgt. Die Höchst­parkzeitdauer ist der Verkehrs­beschilderung zu entnehmen und darf nicht überschritten werden.

Die Parkscheibe muss die Vorgaben des Bildes 318 StVO entsprechen.Kontrollen werden regelmäßig durchge­führt.

Ihr Sachgebiet Öffentliche Ordnung

JagdgenossenschaftsversammlungEINLADUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT KÄHNSDORF

Am Freitag, den 27. März 2020, führt die Jagdgenossenschaft Kähnsdorf

ihre alljährliche Jagdgenossenschafts­versammlung in der Kulturscheune Kähnsdorf, Dorfstraße 15 um 18.00 Uhr durch.

Alle Mitglieder der Jagdgenossen­schaft Kähnsdorf sind dazu herzlich eingeladen. Wir weisen nochmals darauf hin, dass eine Auszahlung der Jagdpacht nur gegen Vorlage eines aktuellen Katasterauszuges erfolgen kann.

Tagesordnung:1. Begrüßung und Feststellung der

ordnungsgemäßen Einladung und Festlegungen

2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2019/2020

3. Bericht zum Haushalts­, Kassen­ und Rechnungswesen

4. Entlastung des Vorstandes 5. Abstimmung zur Beschlussvorlage

über Spende an Kulturscheune für Raumnutzung

6. Haushaltsplan 2020/2021 und Festlegung/Beschlussfassung der Kassenprüfer

7. Bericht des Jagdpächters 8. Schlusswort des Vorsitzenden 9. Auszahlung der Jagdpacht 2020/2021

Seddinder See, 14.01.2020Der Vorstand

Information der Gemeinde MichendorfAnzeige- bzw. Meldefristen

HundesteuerGemäß § 8 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Ge­meinde Michendorf sind Hundehalter verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt, diesen schriftlich bei der Gemeinde Michendorf zur Hundesteuer anzu melden.

Bei Zuzug hat die Anmeldung inner­halb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats zu erfolgen.

Ist dem Hundehalter ein Hund durch Geburt zugewachsen, ist dieser inner­halb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, anzumelden.

ZweitwohnungssteuerGemäß § 6 der Satzung über die Erhe­bung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Michendorf hat, wer eine Zweitwohnung in Besitz nimmt, aufgibt, einem Dritten überlässt oder wesentlich verändert, dies der Gemeinde Michen­dorf innerhalb einer Woche nach diesem Zeitpunkt anzuzeigen.

Finanzen

Grundsteuerreform Der Gesetzgeber hat die vom Bundes­verfassungsgericht vorgegebene Frist eingehalten und im letzten Jahr eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Dadurch darf die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form noch bis zum Jahr 2024 erhoben werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer in reformierter Form erhoben werden. Zum 31.12.2024 müssen alle Grundstücke neu bewertet werden. Weiterhin wurde den Gemein­den die Möglichkeit eingeräumt, für baureife, unbebaute Grundstücke eine Grundsteuer C zu erheben. Dies wird in der Gemeinde Michendorf jedoch nicht praktiziert. Die Grundsteuer A betrifft land­ und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B wird für bebaute Grundstücke erhoben.

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NICHTAMTLICHER TEIL| 18 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020

Hinweise zum Verbrennen im Freien RÜCKSICHT AUF DIE NACHBARN NEHMEN

Aus aktuellem Anlass und in Vorbe­reitung des milden Wetters möchten

wir Sie auf weiterhin bestehende Regeln hinweisen. Von einer einzelnen Feuer­stelle aus können sich Rauch, Ruß und Geruch oft als quälende Belästigung für Mensch und Umwelt über eine Vielzahl benachbarter Grundstücke verteilen.

Im Land Brandenburg ist das private Verbrennen von Laub, Tannennadeln, Garten­ und Haushaltsabfällen im Freien verboten. Dies gilt auch für traditionelle Brennstoffe, wenn die Verbrennung zu Störungen führen kann.

Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantra­gen. Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger, diesen kostenpflichtigen Auf­wand zu verringern, geben wir nachste­hende Hinweise, in welchen Fällen Sie gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien ohne behördliche Genehmigung abbrennen können.

Davon ausgeschlossen sind jedoch weiterhin folgende Situationen: Soweit sich Nachbarn (berechtigt) beschweren, muss von Belästigungswirkungen durch das Feuer und damit also von einem Brennverbot ausgegangen werden.

Alle Voraussetzungen, die für ein Feu­er im Freien eingehalten werden müs­sen, damit grundsätzlich weder Gefähr­dungen noch Belästigungen auftreten, werden nachstehend kurz erläutert.

Brennstoffe Für ein Feuer im Freien darf nur natur­belassenes, trockenes Holz, z. B. Holz­scheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind sie trocken.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist im Land Brandenburg durch ein spezielles Verbot geregelt (§ 4 Absatz 1 Abfallkom­post­ und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV). Auch die bis zum Jahre 1998 geltenden Möglichkeiten, hierzu Ausnahmen im Verordnungswege zu erlassen, existieren nicht mehr (§ 4 Absatz 2 AbfKompVbrV). Damit ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Haushaltungen und Gärten aus­nahmslos verboten (auch Ausnahmen auf der Grundlage des Ordnungs­ oder

Immissionsschutzrechts sind insofern nicht zulässig).

Für Abfälle aus gestrichenem, lackier­tem oder mit Schutzmitteln behandel­tem Holz, mit Teer oder Dachpappe ver­unreinigtes Abbruchholz sowie Sperr­holz, Spanplatten, Faserplatten u. ä. be­steht ein Brenn­ und Kompostierverbot.

Sicherheit Genehmigungsfrei sind nur kleine Feuer, jedoch müssen diese bei der Ordnungs­behörde schriftlich angezeigt werden. Daher darf die Größe des Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt.

Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke des Windes und den besonderen örtlichen Gegeben­heiten muss eine ausreichende Distanz zu brennbaren Materialien berücksich­tigt werden.

Holz­ und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls di­rekt angezündet werden. Der Brennstoff­haufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet wer­den. Dadurch wird ausgeschlossen, dass z. B. Igel, Jungvögel, Lurche und Kriech­tiere verletzt oder gar verbrannt werden.

Um die Feuerstelle herum sollte ein Schutzstreifen aus Sand oder Steinen anlegt werden, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Es muss sicherge­stellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funkenflug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann. Dazu sind ent­sprechende Löschmittel bereitzuhalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher, Lösch­decke). Es ist wichtig und vorausschau­end, dass eine zuverlässige Aufsichtsper­son das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht.

Im Wald sind Feuer verboten Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 Meter, bei selbstge­nutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 Meter betragen. Ab Waldbrandwarnstufe 3 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten. Die aktuellen Waldbrandge­fahrenstufen Ihrer Region können Sie der Internetseite des Ministeriums für

Infrastruktur und Landwirtschaft entnehmen: www.mil.brandenburg.de/wgs/text.

Rücksichtnahme Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand der Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufent­halt von Menschen bestimmten Gebäu­den und Bereichen.

Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit den Nachbarn zu sprechen. Geplante Vorsor­ge und umsichtige Rücksichtnahme sichern eine ungestörte Atmosphäre. Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen, dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der Eigentümer dies duldet. In einer Gartensparte kann dies z. B. durch die Satzung oder bei einem Pachtgrundstück durch den Pachtver­trag geregelt sein.

10 goldene Regeln • Die Obergrenze für Höhe und Durch­

messer des Brennstoffhaufens beträgt einen Meter.

• Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.

• Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzün­den.

• Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer. • Holzfeuer mit Holzspänen oder

Kohlen­ bzw. Grillanzünder entfachen. • Löschmittel immer bereithalten

(z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher). • „Brandbeschleuniger“ wie Benzin,

Verdünnung, Spiritus niemals verwen­den, Explosionsgefahr!

• Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brand­gefährdeten Materialien anlegen.

• Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.

• Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Sachgebiet Öffentliche Ordnung gern zur Verfügung.

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NICHTAMTLICHER TEIL GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020 | 19 |

Neujahrsempfang des Freien Unternehmernetzwerkes e. V. IM GESPRÄCH: LOKALPOLITIKER, ENGAGIERTE BÜRGER/INNEN UND UNTERNEHMEN

Das Netzwerk bot auch in diesem Jahr wieder einen schönen Rahmen, hier

treffen sich Akteure aus der Lokalpolitik, engagierte Bürger und Unternehmer in festlich­entspannter Atmosphäre, um miteinander ins Gespräch zu kommen.

Klimawechsel – in der Gemeinde Michendorf. Bürgermeisterin Claudia Nowka sprach sich in ihrem Grußwort für ein neues Klima in der Kommunika­tion aus. Sie setzt sich für Transparenz und partnerschaftliches Miteinander in der Kommunalpolitik ein. Sie will sich den bekannten Umweltthemen anneh­men: z. B. Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, Ausbau von Radwegen, Ladesäulen für Elektroautos und E­Bikes.

Das Unternehmernetzwerk wirft die Frage auf, welchen Teil der Verantwor­tung für das Klima jeder einzelne von uns bereit ist zu tragen. Welche Weichen stel­len wir im Privatleben und in unseren Un­ternehmen, um die Umwelt zu schützen?

Die Projekte des Freien Unternehmer­netzwerkes e. V. sind seit sechs Jahren ge­wachsen, um das Leben in der Gemeinde Michendorf zu bereichern. Die Arbeit im Bündnis für Familie und die jährliche Orga nisation der Gesundheitswoche haben sich etabliert. Es sind viele klein­schrittige Ideen, die Partner und Projekt­leiter mit dem Unternehmernetzwerk ins Leben gerufen haben. Beispielsweise ermöglicht der Langerwischer Obstgar­ten e. V. Ausgleich pflanzungen für Baum­rodungen auf Streuobstwiesen – das ist Engagement für die Umwelt und Schaf­fung regionaler Lebensqualität.

Energiekonzepte für Privathäuser und Kleingewerbe über Blockheizkraftwerke, Ladeboxen für Elektroautos und E­Bikes entwickelt LSR Blockheizkraftwerke.

Die green bag ladies nähen Beutel aus gespendeten Stoffen. Damit bringen Sie nicht nur Jung und Alt das Nähen näher, sondern leisten auch einen farbenfrohen Beitrag zu Nachhaltigkeit und Müllver­meidung.

Die Klee Apotheke liefert nicht nur die Medikamente seit sechs Jahren mit ElektroSmarts, auch die Mitarbeiter können statt Firmenwagen – Firmen­fahrräder nutzen. So tun sie etwas für die Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeiter und schonen die Umwelt.

Diese Ideen und Projekte wurden auf dem Neujahrsempfang präsentiert und im Nachgang in vielen angeregten Gesprächen weiterverfolgt.

Beim FUN e. V. brauchen wir keinen Klimawechsel, denn das Klima der Zusammenarbeit ist ausgezeichnet.

Mit 2020 beginnt nicht nur ein neues Jahr, sondern auch ein neues Jahrzehnt voller spannender Aufgaben. Wir möch­ten mit Tatendrang, mit Ideen und mit Mut Dinge neugestalten – besser für Mensch, Tier und Umwelt.

Wenn Sie sich ausführlich über die Projektarbeit im FUN e. V. und über unsere Mitglieder informieren wollen, dann schauen Sie auf www.fun­michen­dorf.de. Dort finden Sie auch unsere nächsten Termine und Veranstaltungen.

Jeder ist herzlich eingeladen – denn Freies Unternehmernetzwerk steht für frei und offen für jeden, der Lust hat, sich für Michendorf zu engagieren und neue Kontakte zu knüpfen.

Bettina Sommerlatte-HennigKati BräutigamClaudia Hilbert

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NICHTAMTLICHER TEIL| 20 | GEMEINDENACHRICHTEN MICHENDORF | Ausgabe 1 | 27. Februar 2020

GEMEINDEVERWALTUNG MICHENDORFDie Verwaltung der Gemeinde befindet sich im Ortsteil MichendorfPostanschrift: Gemeinde Michendorf, Potsdamer Straße 33, 14552 Michendorf OT Michendorf (033205) 598-0, Faxnummer: 589-50, E-Mail: [email protected] I – Potsdamer Straße 33, Haus II – Poststraße 1

ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG:Di 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 UhrDo 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 UhrFr 09:00 – 12:00 UhrAußerhalb dieser Zeiten nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

TELEFONVERZEICHNIS DER VERWALTUNGSMITARBEITERVorwahl: 033205 | Faxnummer: 5 89 50

BÜRGERMEISTERIN/SEKRETARIAT UND STABSSTELLE, HAUS I:Bürgermeisterin und Sekretariat 598-21Stabsstelle, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit 598-18Versicherungen/Vergaben 598-19Sitzungsdienst 598-54Datenschutz/Akteneinsicht/Archiv 598-19

FINANZEN UND PERSONAL, HAUS I:Kasse 598-28/-15Vollstreckung 598-25/-34Steuern und Abgaben 598-24/- 14Liegenschaften 598-46/-29Personalverwaltung 598-55/-45

BÜRGERSERVICE, VERWALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND SOZIALES, HAUS II:Gebäudemanagement 598-16Bürgerservice und Wahlen 598-40/-42/-57Kitaservice 598-56/-41Standesamt 598-47/-32/-57Kitaverwaltung 598-47Schulen/ Jugend/ Sport/ Senioren 598-35Feuer- und Zivilschutz 598-59

BAUEN, ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND GEBÄUDEMANAGEMENT, HAUS II:Bauantragswesen 598-38Bauleitplanung 598-44Beitragswesen 598 44/-36Hoch-/Tiefbau 598-53/-37/-58Öffentliche Ordnung 598-48/-13/-30Friedhofswesen 598-17Baumschutz 598-68Außendienst 598-31Technischer Dienst öffentlicher Verkehrsraum 598-43

NÄCHSTE SITZUNGSTERMINE

09.03. | 19:00 | Gemeindezentrum Wilhelmshorst, Dr.-Albert-Schweitzer-Stra-ße 9 - 11 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Wilhelmshorst 09.03. | 19:00 | Bürgerhaus, Kunersdorfer Straße 15 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Wildenbruch 10.03. | 19:00 | Gemeindezentrum Langerwisch, Neu-Langerwisch 26 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Langerwisch 12.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Michendorf 12.03. | 19:30 | Gemeindezentrum Stücken, Stückener Dorfstraße 17 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Stücken 16.03. | 19:00 | Gemeindezentrum Fresdorf, Kähnsdorfer Straße 1 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ortsbeirat Fresdorf 17.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Soziales, Bildung, Schulen, Jugend, Sport, Kultur und Gemeindeentwicklung 18.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Wirtschaft 19.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Umwelt- und Klima-schutz, Bauen und Verkehr 30.03. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Hauptausschuss Monat April 2020 20.04. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Gemeindevertretung 23.04. | 19:00 | Gemeindezentrum „Zum Apfelbaum“, Potsdamer Straße 64 in 14552 Michendorf Gemeinde Michendorf, Ausschuss für Umwelt- und Klima-schutz, Bauen und Verkehr

NOTFALL-NUMMERNFeuerwehr und Rettungsdienst 112Polizei 110Opfernotruf Weißer Ring 116 006Drogennotdienst (030) 192 37Jugend- und Kindertelefon 116 111Telefonseelsorge (0800) 111 01 11

STÖRUNGS-/ HAVARIEDIENSTETrink-/Schmutzwasser (MWA) (033203) 345-200 oder (0173) 7220702EMB Erdgas (NBB) (0331) 74 95 330Gas (e.dis) (0180) 455 11 11*Strom (e.dis) (03361) 733 23 33* 0,20 €/Verbindung aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min

ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENSTDen ärztlichen Bereitschaftsdienst für dringende Hausbesuche im Krankheits-fall erreichen Sie über 116 117 oder über den Notruf 112Zahnärztlichen Notdienst (01578) 536 34 58 Giftnotruf (030) 192 40

TIERENotruf gegen Wilderer (0800) 102 03 40HAUSTIERE:Tierklinik Potsdam, Am Wildpark (0331) 505 756-0Tierarztpraxis Seelig (0172) 308 26 04Tierrettung Potsdam (0151) 70 12 12 02

Kontakte, Adressen & Bereitschaftsdienste

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