Gemeindezeitung Feistritztal

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Amtliche Mitteilung! An einen Haushalt zugestellt durch Post.at Mit viel Freude nehmen wir unseren ersten Erdenbürger Jakob Maximilian Schanes in die Gemeinde Feistritztal auf. Regierungskommissär Friedrich Wachmann überbrachte im Namen der Gemeinde die besten Wünsche. Jakob Maximilian mit den Eltern Armin und Viktoria Schanes, Hirnsdorf, und Regierungskommissär Friedrich Wachmann Feistritztal Gemeindezeitung der Gemeinde Feistritztal Ausgabe 02/2015 Der erste Feistritztaler ist am 02.01.2015 angekommen

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01/2015

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Amtliche Mitteilung! An einen Haushalt zugestellt durch Post.at

Mit viel Freude nehmen wir unseren ersten Erdenbürger

Jakob Maximilian Schanes in die Gemeinde Feistritztal auf.

Regierungskommissär Friedrich Wachmann überbrachte

im Namen der Gemeinde die besten Wünsche.

Jakob Maximilian mit den Eltern Armin und Viktoria Schanes, Hirnsdorf, und

Regierungskommissär Friedrich Wachmann

Feistritztal

Gemeindezeitung der Gemeinde Feistritztal Ausgabe 02/2015

Der erste Feistritztaler ist am

02.01.2015 angekommen

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Gemeindezeitung Worte des Regierungskommissärs

Sehr geehrte Feistritztalerinnen und Feistritztaler,

liebe Jugend!

Unsere neue Gemeinde Feistritztal ist gut gestartet. Die Mitarbeiter der Gemeinde sind motiviert bei der Arbeit. Die ersten notwendigen Umstellungen sind eingeleitet und schon spürbar. Trotz längerer Entsorgungswege für einige Ortsteile bringen die verbesserten Übernahmezeiten für Sperr- und Sondermüll bereits Vorteile für die Bevölkerung. Amtsleiter Für die Amtswege werden die täglichen Öffnungszeiten der Gemeinde Feistritztal in Hirnsdorf schon sehr gut angenommen. Auf Grund der Arbeitsteilung in der Gemeinde ist Amtsleiter Werner Wachmann der Hauptansprechpartner in der Gemeindeverwaltung. Die schwerpunktmäßige Aufteilung war aus arbeitstechnischen Gründen notwendig und wird in Zukunft auch finanzielle Vorteile bringen. Der erwartete Vorteil wird aber erst mit der Zusammenführung

der Verwaltung auf einen Standort möglich sein. Bis dahin werden die Amtswege in allen Gemeindeämtern wie bisher möglich sein. Dies ist nur dadurch gewährleistet, weil alle Mitarbeiter ihre Arbeit mit großer Kompetenz verrichten. Bauberatung Als Gemeindekommissär ist es mir ein Anliegen, dass laufende und geplante Bauvorhaben weitergeführt werden. Die Möglichkeit einer einmaligen kostenlosen Bauberatung pro Bauprojekt mit dem Bausachverständigen der Gemeinde wird sehr gut angenommen. Erste notwendige Bauverfahren konnten so bereits durchgeführt werden. Telefonische Voranmeldung bitte unter: O664/5049214 Friedrich Wachmann Regierungskommissär oder 03113/23140 Maria Allmer Gemeinde Feistritztal

- Der Fluss-Dialog am 24. 02.2015 wurde verschoben. Grund dieser Verschiebung ist die

Erstellung einer Hangwasserkarte, die sich in Ausarbeitung befindet. Die Aufbereitung dieser Karte für einen Informations- und Diskussionsabend erfordert noch einiges an Vorbereitungsarbeit. Das wichtige Thema Oberflächenwasser-

Management ist in Arbeit und wird vorangetrieben. Gemeinderatswahlen Am 22. März entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates der neuen Gemeinde Feistritztal. Auf der nächsten Seite haben wir für Sie die wichtigsten Informationen bezüglich der Stimmabgabe zusammengefasst. Die Zusammensetzung des 1. Gemeinderates wird richtungsweisend sein für die weitere Entwicklung in unserem

. Darum bitte ich Sie: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und geben Sie dem Kandidaten Ihres Vertrauens eine Stimme. Ihr

Friedrich Wachmann

Regierungskommissär Gemeinde Feistritztal

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Gemeindezeitung Aus der Gemeinde

Gemeinderatswahl am 22. März 2015

Am 22. März 2015 finden die Gemeinderatswahlen statt. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Aktives Wahlrecht Vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag (22. März 2015)

Am Stichtag - 05. Jänner 2015 - Hauptwohnsitz in der Gemeinde - Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger - Vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen (Ausschluss bei mehr als 1-jähriger Haftstrafe –

eigener Gerichtsbeschluss) Achtung: EU-Bürger müssen keinen gesonderten Antrag stellen!

Wahlmöglichkeiten → Am 22. März 2015 in Ihrem Wahlsprengel vor der Wahlbehörde von 07:30 – 12:00 Uhr → Am 13. März 2015 im Gemeindehaus Hirnsdorf von 17:00 bis 20:00 Uhr (vorgezogene Stimmabgabe) → Am 22. März 2015 vor der besonderen Wahlbehörde → Mittels Briefwahl kann vom Inland oder vom Ausland aus sofort nach Erhalt der Wahlkarte gewählt werden. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde (Gemeindewahlbehörde) spätestens bis zum Schließen des letzten Wahllokales um 12.00 Uhr einlangen.

Wahlkarten Für Personen, welche am Wahltag nicht die Möglichkeit haben, in ihrem Wahllokal zu wählen, besteht die Möglichkeit, eine Wahlkarte im Gemeindeamt in Hirnsdorf zu beantragen. - Für die Wahl am 22. März 2015 bis spätestens 18. März 2015 schriftlich (Fax, E-Mail, Internet) und bis 20. März 2015, 12:00 Uhr, mündlich (nicht telefonisch) - Für die vorgezogene Stimmabgabe am 13. März 2015 ist keine Wahlkarte notwendig!

Wahllokale in der Gemeinde Feistritztal – Wahlzeit von 07:30 bis 12:00 Uhr

Wahlsprengel 1 Gemeindehaus Hirnsdorf 125 (Gemeindewahlbehörde)

Wahlsprengel 2 Gemeindehaus Blaindorf 82

Wahlsprengel 3 Gemeindehaus Kaibing 122

Wahlsprengel 4 Gemeindehaus St. Johann bei Herberstein 100

Wahlsprengel 5 Gemeindehaus Siegersdorf bei Herberstein 86

Verständigungskarten Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens am 11. Tag vor dem Wahltag eine Verständigungskarte zugesandt. Diese gilt nicht als Ausweis und ist keine Wahlkarte. Allfällige Anfragen richten Sie bitte an das Gemeindeamt in Hirnsdorf, Tel. Nr. 03113/8866.

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Gemeindezeitung „Fluss-Dialog“

„Fluss-Dialog“ "UMGANG MIT SIEDLUNGSWASSER" (Hochwasserschutz)

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass Starkregenereignisse nicht nur Schäden durch ausufernde Bäche, Vorfluter und Flüsse zur Folge haben, sondern zunehmend durch abfließende Wässer in Hanglagen. Die Gemeinde Feistritztal bemüht sich um die Schaffung guter Grundlagen für den Schutz von Gebäuden und die Infrastruktur vor Schäden durch Hangwasser. Die Hochwassergefährdung durch Hangwasser erfolgt aufgrund des Oberflächenabflusses aus dem Umland. Der Abfluss ist oft breitflächig bei relativ kleinen Wassertiefen, die Fließwege sind stark verzweigt und finden meistens abseits von Gewässersystemen statt. Laut Hochrechnungen werden rund die Hälfte der bei Hochwasser auftretenden Sachschäden durch einen erhöhten Oberflächenwasserabfluss, Grundwasseranstieg und Rückstau aus der Kanalisation verursacht. Gerade wegen aktuell-brisanter Bereiche im Gemeindegebiet wird an zeitgemäßen Lösungsansätzen gearbeitet. Nach einem vorbereitenden Gespräch am 11. Feber für den „Fluss-Dialog“ mit dem leitenden Experten für Siedlungswasserwirtschaft/Landesregierung kam man zum Schluss, noch mehr inhaltliche Vorarbeiten leisten zu wollen, um der Bevölkerung möglichst lückenlose Grundlagen bereitzustellen. Ziel der Gemeinde Feistritztal ist es, immer mehr Menschen in die Entwicklung ihrer Gemeinde mit ihren Ortsteilen einzubinden. Experten/Expertinnen aus der Zivilgesellschaft, Betroffene und interessierte Bürger/Bürgerinnen können sich über die zentralen Themenpunkte informieren und ihren Standpunkt einbringen. Fachleute sind immer mit dabei. Eine solche aktive Maßnahme ist der „Fluss-Dialog“: Insgesamt beteiligten sich bisher mehr als 100 Personen aktiv an den ersten beiden. Anwendung in der Praxis: als Ausweisung von Gefährdungsgebieten für Überschwemmungen und Rückstau durch Hangwasser als Grundlage für die Planung von Rückhaltemaßnahmen im Freiland, für die örtliche Raumplanung (Bebauungskonzepte, Freihaltung von Fließwegen und Überflutungsflächen, Schutzmaßnahmen, als Grundlage für Bauverfahren (Hinweis auf Hangwasserabfluss), für Alarm- und Notfallpläne.

Die Gemeinde ist aktuell bemüht, darüberhinaus ein Sachprogramm für Bäche und Straßenentwässerung zu integrieren.

Anmerkung: Die Arbeit rund um alle Fließwasser in Feistritztal passiert unter Beachtung der allgemeinen schutzwasserwirtschaftlichen Grundsätze. Naturnahen Maßnahmen, passivem Hochwasserschutz, Maßnahmen im Einzugsgebiet bzw. Retentionsmaßnahmen soll dabei der Vorzug eingeräumt werden. Weitere Ziele: die ökologische Aufwertung, Renaturierung bzw. Attraktivierung der Gewässer.

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März 2015 5

Gemeindezeitung Polizei Kaindorf

Polizei Kaindorf

Die Polizeiinspektion Kaindorf ist seit 1. Jänner 2015 für den gesamten Bereich der neuen Gemeinde

Feistritztal zuständig. Damit ergibt sich für den Teil der ehemaligen Gemeinde Hirnsdorf, dass die

Zuständigkeit für den polizeilichen Sicherheitsdienst von der PI Pischelsdorf zur PI Kaindorf wechselt.

Die Polizei Kaindorf ist unter der Tel.-Nr. 059133/6234 oder über den Polizeinotruf 133 erreichbar.

Die 10 Beamten der Polizeiinspektion Kaindorf werden sich bemühen, auch in Hirnsdorf eine

flächendeckende Überwachung durchzuführen und den sicherheitspolizeilichen Bedürfnissen der

Bevölkerung bestmöglich nachzukommen.

Kontaktadresse:

Polizeiinspektion Kaindorf

8224 Kaindorf 86

Tel 059133/6234

Polizeinotruf 133

Email: [email protected]

Die Polizeibeamten der PI Kaindorf (v.l.n.r.): GrInsp Franz Goger, GrInsp Valentin Cividino, GrInsp Erich

Kern, GrInsp Karl König, Kommandant KontrInsp Franz Postl, GrInsp Herbert Cividino, Kommandant-

Stv AbtInsp Helmut Hagen, GrInsp Christian Lechner, BezInsp Werner Grandits, Insp Franz Thaller (von

links nach rechts)

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März 2015 6

Gemeindezeitung Geburten/Eheschließungen

1.

Geburten ab 01.01.2015

2.

Eheschließungen ab 01.01.2015

Mit viel Freude nehmen wir die Ein liebendes Herz, ein trautes Heim

jüngsten Erdenbürger in unsere sollen Euch immer

Gemeinde auf. beschieden sein.

Jakob Maximilian Schanes, Hirnsdorf

Emily Kirchsteiger, Kaibing

Fam. Engelbert Wurm &

Sieglinde Wurm-Kerner,

Hinterwald

Katharina Kober, Hirnsdorf

Fam. Alois & Andrea Groß,

Fridolin Josef Ebner, St. Johann bei Herb. Kaibing/Illensdorf

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März 2015 7

Gemeindezeitung Geburtstage/Todesfälle

Die Gemeinde gratuliert allen Jubilaren herzlichst und wünscht alles Gute,

viel Gesundheit und Gottes Segen:

Maria Falk, 85, Hirnsdorf Maria Seifried, 80, Hirnsdorf

Josef Pribek, 75, Kaibing Alfred Kaser, 75, Hirnsdorf

Karl Rechberger, 80, Hirnsdorf Rosa Windhaber, 95, Hirnsdorf

Erika Käfer, 75, Hirnsdorf

Ein ehrendes Gedenken unseren Verstorbenen

Anna Durlacher (78), Hofing, verstorben am 28.01.2015

Josefa Lindner (86), Hirnsdorf, verstorben am 22.02.2015

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März 2015 8

Gemeindezeitung Regionalenergie Steiermark

Zusammenfassend die wichtigsten Förderänderungen 2015:

Holzheizungen:

€ 500,-- Zusatzförderung für die Installation eines Pufferspeichers mit Frischwassermodul in Kombination einer geförderten Solaranlage - € 100,-- Zusatzförderung für die Installation eines Frischwassermoduls - Kein Meldezettel mehr erforderlich - Bei händisch beschickten Feuerungen (Scheitholzkesseln) bis 18 kW

Nennwärmeleistung entfällt die Nachweispflicht der Emissionswerte in der Teillast. Thermische Solaranlagen: € 500,-- Zusatzförderung für die Installation eines Pufferspeichers mit Frischwassermodul in Kombination mit einer geförderten Holzheizung - € 100,-- Zusatzförderung für die Installation eines Frischwassermoduls - Förderung im Neubau nur zur Warmwasseraufbereitung ab 6 m² teilweise wieder

möglich – z. B.: wenn restliche Warmwasseraufbereitung über erneuerbaren Energieträgern (moderne Holzheizung oder Fernwärme usw.) erfolgt. Genauere Beschreibung siehe Richtlinien Punkt 4.3.!

- Bei Neubauten mit Heizungseinspeisung wird die erhöhte Förderung schon ab 10m² Aperturfläche gewährt (Sockelbetrag € 550,-- plus € 70,--/m²)

- Kein rechnerischer Nachweis des Wärmeertrages mehr erforderlich Photovoltaikanlagen: Es werden bereits Anlagen ab 1,5 kWp gefördert. - Kein rechnerischer Nachweis der Jahresenergieerzeugung mehr erforderlich - Bei der Fertigstellungsmeldung (Stufe 2) ist neu ein Erstprüfungsbefund

erforderlich. Allgemeine Änderungen bzw. wichtige Informationen zur Ökoförderung: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht errichtet und insbesondere Lieferungen und Leistungen noch nicht getätigt worden sind.

Förderantragstellung also unbedingt vor Investition der Anlage!!! - Neu :

Gemeindevertretungen können um eine Förderung für deren eigene Gebäude ansuchen

Unternehmen können Förderungen für Wohngebäude im Rahmen der De-minimis-Beihilfenregelung in Anspruch nehmen.

Vereinsvertretungen können für die für Vereinszwecke genutzten Gebäude(teile) ansuchen, sofern die Vereine nicht unternehmerisch tätig sind oder ansonsten die Förderung im Rahmen der De-minimis-Beihilfenregelung gewährt werden kann.

Die Stufe 1 dieser Förderanträge (Vorprüfungsverfahren) können uns per Post,

persönlich, aber auch per E-Mail an [email protected] übermittelt werden.

Bitte nur die neuen Antragsformulare für 2015 verwenden. Die aktuellen

Unterlagen können Sie auch von unserer Homepage downloaden – siehe folgender

Link: http://www.regionalenergie.at/index.php/foerderungen-kosten/steiermark

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Gemeindezeitung Abfallwirtschaftsverband

BRAUCHTUMSFEUER - OSTERFEUER 2015

Brauchtumsfeuer - worauf ist zu achten? Für das Entfachen von "Brauchtumsfeuern" bestehen strenge zeitliche Einschränkungen! Was sind Brauchtumsfeuer? Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

Osterfeuer am Karsamstag (4. April 2015): Das Entzünden des Feuers ist im

Zeitraum von 15 Uhr am Karsamstag bis 3 Uhr morgens am Ostersonntag

zulässig.

Sonnwendfeuer (21. Juni 2015): Da der 21. Juni auf einen Sonntag fällt, ist

das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an

diesem Tag zulässig.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und

Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien)

verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um

Abfall). Ein „Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist

nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um

Kleintieren (z.B. Igeln, Mäusen, Vögeln) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke usw.), bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Sicherheitsvorkehrungen: Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.

Löschhilfsmittel sind bereitzuhalten.

Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.

Mindestabstandsregelungen:

o 100 m von Energieversorgungsanlagen

o 50 m von Gebäuden

o 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen

o 40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg,

Tel. 03332 / 65456, gerne zu Verfügung.

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Gemeindezeitung Rotes Kreuz

Alttextiliensammlung

Die Alttextiliensammlung 2015 der Rotkreuz-Bezirksstelle Hartberg findet

flächendeckend für den Rotkreuz-Bezirk Hartberg (ehem. politischer Bezirk

Hartberg) statt, und zwar am

Samstag, dem 11. April 2015 (Samstag nach Ostern).

Die Säcke werden bis Ende März über die Schulen und Gemeindeämter im

Bezirk verteilt. Es können auch andere wasserfeste Säcke verwendet werden,

bitte keine Schachteln.

Bitte die Säcke am Sammeltag bis spätestens 08.00 Uhr sichtbar an den

Straßenrand stellen bzw. zu den bekannten Sammelstellen bringen (ASZ)!

Angenommen werden auch abgetragene Kleidung, Bettzeug und Schuhe,

paarweise gebündelt !!!

Österreichisches Rotes Kreuz Merangasse 26, 8010 Graz Blutspendedienst T: +43 (0) 50 144 5 - 10301 [email protected] Sehr geehrte Damen und Herren! Nachfolgend erlaubt sich der Blutspendedienst des Steirischen Roten Kreuzes die öffentlichen Blutspendetermine für März 2015 bekannt zu geben.

Tag Datum Ort Lokal Adresse PLZ Abnahmezeit

Mi 04.03.2015 Bad Blumau Kindergarten Lindegg Lindegg 58 8283 16:00 - 19:00

Mo 16.03.2015 Neudau Sozialzentrum Neudau 102 8292 16:30 - 19:00

So 22.03.2015 Vorau Neue Mittelschule Gerichtsgasse 310 8250 08:00 - 12:00

Do 26.03.2015 Rohrbach/L. Volksschule Bahnhofstraße 8 8234 16:00 - 19:00

Fr 27.03.2015 Großsteinbach

Freiwillige Feuerwehr

Groß Hartmannsdorf

Großhartmannsdorf

122 8264 16:00 - 19:00

Singkreis Kulmland

Chor & Orchester- Messe, Sonntag, 22. März 2015, 09.30 Uhr, Pfarrkirche Pischelsdorf Der Singkreis Kulmland mit Orchester lädt herzlich zur heiligen Messe am 22. März 2015 in die Pfarrkirche Pischelsdorf in der wunderschönen Oststeiermark. Die Untermalung des Gottesdienstes gestaltet der Singkreis Kulmland, dieses Mal mit einem Orchester. Die Auswahl der Werke aus der abendländischen Kunstmusik reicht von bekannten Werken aus Renaissance, Barock, Wiener Klassik, Romantik bis hin zur Moderne. Auf den Gottesdienst und Ihren Besuch freut sich Ihr Singkreis Kulmland mit Orchester

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März 2015 11

Gemeindezeitung Schitag

Regierungskommissär Friedrich

Wachmann organisierte gemeinsam mit

Josef Lind eine Schifahrt und so konnten

am 24.01.2015 139 Schibegeisterte einen

schönen Schitag in Schladming genießen!

Wolfgang Hüttl aus St. Johann bei Herb.

sowie der Fahrer eines zweiten Busses

waren für den

Transport

zuständig und

brachten uns gut

wieder heim.

Page 12: Gemeindezeitung Feistritztal

März 2015 12

Gemeindezeitung Frühjahrsputz/Müllsammeln

Der große steirische Frühjahrsputz Der Frühling steht vor der Tür, die Natur atmet auf und alle Vorbereitungen für die größte Müllsammelaktion des Landes sind getroffen. Denn über den Winter hat sich allerlei Müll unter der Schnee – und Eisdecke angesammelt, ihn gilt es zu beseitigen. Neben dem sauberen Ortsbild steht auch der Aspekt der Bewusstseinsbildung im Mittelpunkt. An der landesweiten Aktion beteiligen sich vom 07. April bis zum 25. April 2015 alle Gemeinden des Hartberger Landes. In enger Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsverband Hartberg und mit Unterstützung der Berg- und Naturwacht, vieler Schulen und Kindergärten, der Feuerwehren, der Jäger und vieler Vereine werden sich im Hartberger Land wieder mehr als 5000 Personen an dieser Flurreinigungsaktion beteiligen. Auf geht`s zum Müllsammeln! Achtlos weggeworfene Glasflaschen, Zigarettenstummel, Dosen und Plastikflaschen usw. werden von den fleißigen Müllsammlern in Säcken gesammelt und anschließend im Altstoffsammelzentrum der jeweiligen Gemeinde sorgfältig getrennt und entsorgt. Durch die engagierte Arbeit dieser Personen werden öffentliche Flächen wie Wiesen, Wälder, Wege, Bachläufe und Parks vom Müll befreit. Sammeln zahlt sich aus Für die Teilnehmer an dieser Flurreinigungsaktion gibt es einige schöne Preise zu gewinnen. Machen auch Sie beim großen steirischen Frühjahrsputz 2015 mit!

In unserer Gemeinde wird natürlich wieder das traditionelle

durchgeführt.

Der Termin wird gesondert der Bevölkerung bekannt gegeben.

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme!

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Verantwortlichen der Gemeinde bzw. des AWV-

Hartberg gerne zur Verfügung.

Ansprechperson: Gerhard Kerschbaumer Umwelt- und Abfallberater Tel.: 03332/65456-23 e-mail: [email protected]

Page 13: Gemeindezeitung Feistritztal

März 2015 13

Gemeindezeitung Steiermark-Card 2015

Steiermark-Card 2015 120 Ausflugsziele mit einer Karte! Die Freizeit-Card fürs Grüne Herz startet mit 1. April

Gute Nachrichten für alle Steiermark-Freunde, die gerne ihre Tagesausflüge und Kurzurlaube in der

Heimat verbringen. Rund 120 Ausflugsziele gibt es in der Saison 2015 mit der Steiermark-Card zu

entdecken. Einmal gekauft, bietet die Steiermark-Card freien Eintritt vom 1. April bis 31. Oktober 2015. Der

Gesamtwert der Eintrittspreise liegt für einen Erwachsenen bei über 950 Euro bei einmaligem Besuch aller

Ausflugsziele.

Die Steiermark-Card gibt’s bis 31. März 2015 zum Frühbucherpreis auf www.steiermark-card.net in allen

teilnehmenden steirischen Raiffeisenbanken, in den Büros der „Kleinen Zeitung“, bei Graz Tourismus, in der

Shoppingcity Seiersberg, bei Steiermark-Tourismus, bei einigen Ausflugszielen, in JUFA-Gästehäusern, bei

Tourismusverbänden … Erwachsene zahlen 69 € (statt 72 €), Senioren 59 € (statt 61 €) und Kinder 33 €

(statt 35 €). Gute Nachrichten gibt es auch für Familienpass-Besitzer. Das Familienpaket für zwei

Erwachsene und zwei bzw. mehr Kinder gibt es bereits um 178 € bei Kauf bis Ende März. Informationen

über Ausflugsziele, Verkaufsstellen, Preise und Ermäßigungen finden Sie auf www.steiermark-card.net.

„Das Grüne Herz schlägt auch für dich! Die Steiermark hat so unglaublich viel zu bieten und die Karte

ermöglicht es, die Heimat ,all inclusive‘ zu entdecken“, meint die Obfrau des Vereins IG Steiermark

Card, Doris Wolkner-Steinberger.

120 Ausflugsziele – ein bunter Mix … Das Freizeitangebot der Card ist umfangreich und spricht Museums- und Ausstellungsbesucher, Naturliebhaber und Freizeitgenießer, Wanderer und Erholungssuchende an. Hier ein paar Beispiele: Lipizzanergestüt Piber, FRida & freD Tierwelt Herberstein, die Museen des Joanneums, Salzwelten Altaussee, der Wilde Berg Mautern, Stift Admont, Wipfelwanderweg Rachau, Planetarium Judenburg, Asia Spa, Wörschachklamm, Schöckl, Loser, Tauplitzalm, Stainzer Flascherlzug, Auster, Tierpark Preding …

17 neue Ausflugsziele Nachfolgende Ausflugsziele sind „neue“ Steiermark-Card-Partner in der Saison 2015: Alpenbad Liezen, bellabayer – das Gartenatelier, Hartberg; Essigmanufaktur Oswald/Schaffer, Koglhof;

Flecks Brau-Schauerei, Frohnleiten; Greith-Haus, St. Ulrich; JUFA Veitsch Schwimm- und Badewelt;

Kulm-Keltendorf – erstes urgeschichtliches Freilichtmuseum der Steiermark, Kulming;

Nationalpark Gesäuse – Forschungswerkstatt Weidendom, Nationalpark Gesäuse – Geologie-Ausstellung

Gstatterboden, Österreichisches Blasmusikmuseum Oberwölz; Pirker, ER-LEBZELTEREI Pirker, Mariazell;

Röcksee Gosdorf; Roseggers Waldschule, Krieglach; Schalk- Mühle, Ilz; Steirerkraft Kernothek und

Ölmühle, St. Ruprecht an der Raab; Stukitzbad, Graz; VW-Käfermuseum Gaal;

Die Steiermark-Card versteht sich als Marketingplattform und wird als unabhängiger Verein geführt.

Ziel des Vereins ist es, die Interessen der Ausflugsziele zu vertreten.

Kontakt: Verein Interessensgemeinschaft Steiermark Card Business Park 4, 1. Stock, A-8200 Gleisdorf, Tel.: 03112/22 33 0, [email protected], www.steiermark-card.net Presse-Informationen: Doris Wolkner-Steinberger, Obfrau, Tel.: 0664/399 77 68 Mag. (FH) Andrea Jöbstl-Prattes, Projektleitung, Tel.: 0660/47 46 024

Page 14: Gemeindezeitung Feistritztal

Mütter/Elternberatung in Stubenberg

2015

Mütter- und Elternberatung Stubenberg:

Vorwiegend am 2. Dienstag im Monat

von 14.00 Uhr bis 15:00 Uhr

Beratung und Unterstützung von Eltern bei ihren Pflege- und

Betreuungsaufgaben von Säuglingen und Kleinkindern, durch

Sozialarbeiter Gerhard Pfeifer, Ärztin Dr. Birgit Saurer und

Hebamme Elisabeth Sailer

Veranstaltungsort: Sozialzentrum Stubenberg

8223 Stubenberg 239

Kosten: keine

Termine 2015

13.01.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

10.02.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

10.03.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

14.04.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

12.05.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

09.06.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

14.07.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

Sommerpause im August

08.09.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

13.10.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

10.11.2015 14.00 Uhr - 15:00 Uhr

01.12.2015( 8.12. Feiertag)

Information unter: EBZ-Hartberg-Fürstenfeld Tel: 03332/65499 18072

Email: [email protected]

Page 15: Gemeindezeitung Feistritztal

März 2015 15

Gemeindezeitung Aus der Gemeinde

Öffnungszeiten ab 01.01.2015

Amtsstunden Gemeindeamt Feistritztal in Hirnsdorf

Hirnsdorf 125

8221 Hirnsdorf

Telefon: 03113/8866

Fax: 03113/3350

E-Mail:

[email protected]

Öffnungszeiten in Blaindorf

Blaindorf 82

8265 Großsteinbach

Telefon: 03386/7122

Fax: 03386/7122-4 E-Mail:

[email protected]

Öffnungszeiten in Kaibing Kaibing 122

8221 Hirnsdorf

Telefon: 03113/3655

Fax: 03113/3655-4 E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten in St. Johann bei Herberstein St. Johann bei Herberstein 100

8222 St. Johann b. Herberstein

Telefon: 03113/2314

Fax: 03113/2314-4 E-Mail:

[email protected]

Öffnungszeiten in Siegersdorf Siegersdorf 86 8222 St. Johann b. Herberstein Telefon: 03113/8300

Fax: 03113/8300-14 E-Mail:

[email protected]

Selbstverständlich sind auch Termine mit dem RK Friedrich Wachmann außerhalb oben

angeführter Zeiten nach persönlicher Terminvereinbarung unter Tel. 0664/5049214 möglich.

Montag - Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag 13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag

Amtsstunden des Regierungskom.

13.30 bis 18.00 Uhr

16.00 bis 18.00 Uhr

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr

Freitag

Amtsstunden des Regierungskom.

08.00 bis 12.00 Uhr

10.15 bis 12.00 Uhr

Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr

Freitag

Amtsstunden des Regierungskom.

08.00 bis 12.00 Uhr

08.15 bis 10.00 Uhr

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

Amtsstunden des Regierungskom.

08.00 bis 12.00 Uhr

10.15 bis 12.00 Uhr

Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

Amtsstunden des Regierungskom.

08.00 bis 12.00 Uhr

08.15 bis 10.00 Uhr

Page 16: Gemeindezeitung Feistritztal

Impressum: Eigentümer Gemeinde Feistritztal. Für den Inhalt verantwortlich: Reg. Komm. Friedrich Wachmann, AL Werner Wachmann, Gerlinde Fabsitz März 2015 16

Gemeindezeitung Veranstaltungen

Veranstaltungen in der Gemeinde Feistritztal März - April

Die Anschrift unserer neuen Gemeinde ist:

Gemeinde Feistritztal 8221 Hirnsdorf 125, 03113/8866, Fax 03113/3350

E-Mail: [email protected] Internet: www.feistritztal.at

Die Kontonummer unserer neuen Gemeinde ist:

IBAN: AT193828 5000 0230 0002

BIC: RZSTAT 2G 285

Ein frohes und gesegnetes Osterfest wünscht

Ihr Regierungskommissär

März

Tag Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort

So 01.03.2015 8,45 Hl. Messe/Erstkommunioneröffnung/Pfarrkaffee

Pfarre St. Johann b. Hbst.

Pfarrkirche St. Johann b. Hbst.

So 08.03.2015 10,00 JHV FF St. Johann b. Hbst. FF St. Johann b. Hbst.

Rüsthaus St. Johann b. Hbst.

Sa 21.03.2015 Gedenkturnier ESV Blaindorf Feistritztalhalle Blaindorf

So 29.03.2015 8,45 Palmweihe, anschl. hl. Messe Pfarre Pfarrkirche St. Johann b. Hbst.

So 29.03.2015 9,00 Palmweihe, anschl. hl. Messe Pfarre Pfarrkirche Pischelsdorf

So 29.03.2015 8,30 Palmweihe, anschl. hl. Messe Pfarre Pfarrkirche Großsteinbach

Mi 18.-20.03.2015 Kinderflohmarkt

Kinderfreunde „Rund um den Kulm“

Veranstaltungshalle St. Johann bei Hbst.

April

Tag Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort

Sa 04.04.2015 19,30 Osternachtfeier Pfarre Pfarrkirche Pischelsdorf

Sa 04.04.2015 Ostereiersuchen Club 92 Flossi-Teich Illensdorf

Sa 04.04.2015 Osterfeuer FF Blaindorf Feistritztalhalle Blaindorf

So 05.04.2015 Auferstehungsprozession Pfarre Pfarrkirche St. Johann b. Hbst./Pischelsdorf/Gersdorf

So 05.04.2015 Osternestsuchen ÖVP Feistritztal

So 12.04.2015 9,00 Firmung Pfarre Pfarrkirche St. Johann b. Hbst.

So 19.04.2015 9,30 Firmung Pfarre Pfarrkirche Pischelsdorf

Sa 25.04.2015 Tag der offenen Tür FF Hirnsdorf Rüsthaus Hirnsdorf

Sa 26.04.2015 Aktionstag der Feuerwehr FF St. Johann b. Hbst.

Veranstaltungshalle St. Johann b. Hbst.

Mo 27.04.2015 19,00 Musikschul-Vorspielabend Musikschule Bad Waltersdorf

Volksschule St. Johann b. Hbst.