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Gemeinsam Barrieren abbauen Einblicke in die Projektarbeit Eine Handreichung von BIK@work

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Gemeinsam Barrieren abbauen

Einblicke in die Projektarbeit Eine Handreichung von BIK@work

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BIK@work – Barrierefrei informieren und kommunizieren am Arbeitsplatz

BIK@work steht für „Barrierefrei informieren und

kommunizieren am Arbeitsplatz“ und ist ein

Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Blinden- und

Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), des Deutschen

Vereins der Blinden und Seh behinderten in Studium

und Beruf e.V. (DVBS) und der DIAS GmbH.

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Inhalt

4 Das Recht auf Inklusion am Arbeitsplatz

6 Auszüge aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

8 Statistikamt Nord: „Wir konnten ihn doch nicht

einfach fallen lassen“

10 Die elektronische Akte: Große Chancen für die

Beschäftigung behinderter Mitarbeiter

12 Fachdienst für sehbehinderte Menschen:

„Eine nachhaltige Förderung ist uns wichtig“

14 Immer Probleme mit Java

16 Büroalltag: Gut struktuierte Dokumente sind für alle

Nutzer besser navigierbar

18 Qualität sichern durch BITV-Tests und Workshops

20 NDR: „Das Thema tritt erst langsam ins Bewusstsein“

22 Erfolgreich durch Verbindlichkeit

24 QuinScape: Barrierefreiheit ist extrem wichtig

26 BIK@work bringt „Türme“ zum Leuchten

27 BIK@work-Partner

28 „Leuchtturm“ Köln: Hartnäckigkeit

und Ausdauer sind notwendig

30 Know-how für ein faires Miteinander

31 Impressum 3

Wir möchten unsere Arbeit vorstellen und einen Einblick in das Berufsleben mit Barrieren geben

Einblicke

Das BIK@work-Team hat es sich

zur Aufgabe gemacht, die

Multiplikatoren für Barrierefrei-

heit in der Informationstechnik

in Unternehmen und öffentlicher

Verwaltung zu sensibilisieren und

Unterstützung anzubieten.

Mit dieser Broschüre möchten wir unsere Arbeit vorstellen

und einen Einblick in das Berufsleben mit Barrieren geben.

Die Langfassung der Texte finden Sie auf unserer Internet-

seite www.bik-work.de

In etlichen privaten Unternehmen und öffentlichen Verwal-

tungen sind bereits Voraussetzungen für die Einführung

barrierefreier Informationstechnik geschaffen worden.

Intranetseiten wurden geprüft und neu gestaltet, Aufträge

für eine barrierefreie IT-Gestaltung erteilt und ganze Ent-

wicklungsprozesse werden von BIK@work begleitet.

Viele BIK@work-Partner können Vorbild sein, Nachahmung

ist ausdrücklich gewünscht und wird von uns unterstützt.

Karsten Warnke

Projektkoordinator

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Viele Arbeitsplätze werden durch die Umstellung auf neue EDV-Verfahren schlechter zugänglich

Das Recht auf Inklusion am Arbeitsplatz

Im April 2011 ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehin-

derten Menschen in Deutschland im Vergleich zum

Vorjahresmonat um 3,4 % auf 183.491 gestiegen.

Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote aller

Erwerbssuchenden um 9,5 % gesunken

Die Arbeitslosenquote behinderter Menschen ist stets

auch ein Indikator für Einstellungshemmnisse bei Arbeit-

gebern. Desinformation und Vorurteile sind immer noch

an der Tagesordnung. Viele Arbeitgeber befürchten, dass

behinderte Beschäftigte weniger leisten und häufiger

krank sind. Nur selten erfahren wir Konkretes über die

Arbeitsbedingungen, unter denen behinderte Menschen

arbeiten.

Für viele behinderte Menschen bleibt die Feststellung

ohne Folgen, dass Barrieren am Arbeitsplatz gegen die

Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten

Nationen verstoßen.

Barrierefreiheit ist aber eine der Grund voraussetzungen

für eine inklusive Teilhabe im Berufsleben und die Einhal-

tung von Menschenrechten. Bezogen auf die Gestaltung

von Informationstechnik heißt das, dass Systeme der

Informationsverarbeitung dann barrierefrei sind, sobald 5

sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis

und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutz-

bar sind.

Bei der Entwicklung von IT-Anwendungen und des Intranets

sind demzufolge die Anforderungen der Barrierefreiheit

bereits in der Planung zu berücksichtigen.

Der Fachberater für Blinde und Sehbehinderte beim

Integrationsamt Münster, Michael Große-Drenkpohl, stellt

jedoch fest, dass „viele Arbeitsplätze blinder und seh-

behinderter Menschen durch die Umstellung auf neue EDV-

Verfahren und -techniken schlechter zugänglich werden.“

Der Arbeitgeber sei aber verpflichtet, gemäß Sozialge-

setzbuch (SGB) IX § 81 seine Arbeitsstätten barrierefrei zu

gestalten. Für viele Arbeitgeber bestehe daher dringender

Handlungsbedarf, die BRK umzusetzen.

BIK@work will in diesem Prozess Partner sein und bietet

Workshops und Beratungen an, um betriebliche Entschei-

dungsträger, Interessenvertretungen und Mitarbeiter von

Entwicklungsabteilungen für die barrierefreie Gestaltung

der Informationstechnik zu sensibilisieren und zu befähigen.

Damit leistet BIK@work einen Beitrag zur Umsetzung der

Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

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Der Staat muss das Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen fördern

Auszüge aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK)

Behinderte Menschen haben das Recht

• auf Arbeit in einem offenen, inklusiven und zugänglichen

Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld, gleichberechtigt mit

nicht-behinderten Menschen

• auf gerechte, günstige, sichere und gesunde Arbeits-

bedingungen.

Im Zusammenhang mit dem Zugang behinderter Menschen

zur Informationstechnik (IT) werden in der BRK geeignete

Maßnahmen gefordert mit dem Ziel:

• behinderten Menschen gleichberechtigt mit anderen den

Zugang zu Information und Kommunikation – einschließlich

Informations- und Kommunikationstechnologien und

-systeme – zu gewährleisten

• die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den

Vertrieb zugänglicher barrierefreier Informations- und

Kommunikationstechnologien und -systeme in einem

frühen Stadium zu fördern, so dass deren Zugänglichkeit

mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird

• Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit

bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche

Kosten in zugänglichen barrierefreien Formaten und

Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinde-

rung geeignet sind, zur Verfügung zu stellen. 7

Im Artikel 8 der BRK werden vom Staat sofortige,

wirksame und geeignete Maßnahmen verlangt, wie z. B.

• in der gesamten Gesellschaft das Bewusstsein für

Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die

Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern

• das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag

von Menschen mit Behinderungen zu fördern

• die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und

Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und

ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt

zu fördern.

Eine Verpflichtung der Arbeitgeber zur barrierefreien

Informationstechnik-Gestaltung ist im Sozialgesetzbuch IX

(SGB IX) zu finden. Zugänglichkeitsanforderungen für

diese Gestaltung beschreibt die Barrierefreie Informations-

technik-Verordnung (BITV).

(Vergl. auch Karsten Warnke: „Ansätze für eine barrierefreie

Informationstechnik“ in Zeitschrift für Personalvertretungs-

recht 12 / 2010).

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„Wir konnten ihn doch nicht einfach fallen lassen!“

Statistikamt Nord

Einen barrierefreien Arbeitsplatz für einen erblindeten

Kollegen einzurichten, ist eine Herausforderung. Das

Statistikamt Nord hat sie angenommen, als ein langjähriger

Mitarbeiter nach einer Krankheit seine Sehkraft verlor.

Vorerst arbeitet der Statistiker mit einer Übergangslösung.

Aber es geht voran mit der Suche nach einer dauerhaften

Arbeitshilfe, weil Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen ihn

stützen. BIK@work-Berater Detlef Girke bringt dabei sein

Wissen ein. Die „Nordlichter“ sind auf dem Weg, Vorreiter

für Barrierefreiheit in allen 14 Landes-Statistikämtern und

im Bund zu werden.

Als Hartmut Hövelmann vor sieben Jahren vollständig

erblindete, war die Unsicherheit groß: Kann er weiter-

beschäftigt werden? An seinem bisherigen Arbeitsplatz?

Hartmut Hövelmann hatte Angst, auf irgendeinen uninte-

ressanten Posten abgeschoben zu werden. „Das war eine

ganz schlimme Situation“, erinnert er sich. 40 Jahre alt war

er damals.

Zunächst ging es einigermaßen gut. Das intensive Training,

das Erlernen der Brailleschrift und die lange Erfahrung

von 13 Berufsjahren im Statistikamt halfen ihm. Dann kam

die Umstellung auf die Programmiersprache Java - und 9

er konnte mit den

IT-Anwendungen

nicht mehr arbeiten.

„Barrierefreiheit

war damals kein

Begriff“, sagt

Hövelmann. Aber sein Abteilungsleiter Sven Wohlfahrt

hielt zu ihm. Schwerbehindertenvertreter Horst-Dieter Jöns

fühlte sich herausgefordert, eine Lösung zu finden. Seine

direkte Vorgesetzte Susanne Osterhus erklärt bestimmt:

„Herr Hövelmann ist schon so lange bei uns. Wir konnten

ihn doch nicht einfach fallen lassen!“ Auch die IT-Kollegen

zogen mit. Ein Arbeitskreis wurde eingeladen, das Integra-

tionsamt beteiligt und auch BIK@work-Berater Detlef Girke

war dabei.

Hartmut Hövelmann arbeitet mit dem Screenreader JAWS

und kann mit den MS Office-Anwendungen Word, Excel und

Access problemlos umgehen. An webbasierten Übergangs-

lösungen wird jetzt gearbeitet und Hövelmann hofft, dass

im Sommer 2011 die Anwendungen, die er braucht,

barrierefrei sind. Dann könnte er zum Pionier werden in der

Durchsetzung von barrierefreien Arbeitsplätzen in den

Statistikämtern.

Hartmut Hövelmannan seinem Arbeitsplatz

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Große Chancen für die Beschäftigung behinderter Mitarbeiter

Die elektronische Akte

Die Justizverwaltungen in Niedersachsen und Hessen

wollen mit dem Projekt „NeFa - Entwicklung einer zukunfts-

fähigen Justizsoftware auf Basis von Standardtechnologien“

eine Software entwickeln, mit der in naher Zukunft die

elektronische Akte das Papier ersetzen soll. Auf dem

EDV-Gerichtstag im September 2010 hatte sich das Projekt

vorgestellt.

BIK@work sprach mit dem Vorsitzenden Richter am Land-

gericht Frankfurt am Main, Herrn Detlef Stark.

Können behinderte Beschäftigte ihre Forderungen in die

Entwicklung einbringen?

„Im Projekt ‚NeFa‘ wird bereits im Zuge der Entwicklung die

mögliche Nutzung durch behinderte Beschäftigte berück-

sichtigt. Der eigens für das Projekt erstellte ‚Styleguide’,

der die Anforderungen an die Gestaltung der Bedienungs-

oberflächen definiert, widmet dem Thema der Barrierefrei-

heit ein ganzes Kapitel.“

Erfahrungen in Betrieben zeigen immer wieder, dass bei

Veränderungen oder Anpassungen von Anwendungen die

Erfordernisse behinderter Nutzer übersehen werden.

Wie werden solche Probleme ausgeschlossen?

„Auch wenn Probleme dieser Art naturgemäß nicht völlig 11

ausgeschlossen werden können, so bin ich doch überzeugt,

dass wir mit dem Projekt ‚NeFa‘ durch frühzeitige Berück-

sichtigung bei der Entwicklung und durch entsprechende

Testverfahren letztlich eine weitgehend barrierefreie

Anwendung zur Verfügung stellen können.“

Sehen Sie im elektronischen Rechtsverkehr eine Chance

oder eine Gefahr für die Beschäftigung behinderter

Mitarbeiter?

„Ich sehe keine Gefahren, sondern große Chancen. Durch

den bei der elektronischen Akte und den entsprechenden

Bearbeitungsprogrammen möglichen Einsatz assistiver

Techniken wird es bei Weitem besser als bei der herkömm-

lichen Papierakte möglich sein, behinderten Kolleginnen

und Kollegen den eigenständigen Zugang und die eigen-

ständige Bearbeitung zu ermöglichen.“

Bei der „NeFa“ wird die Kompetenz von BIK@work für

die barrierefreie Entwicklung in Anspruch genommen.

Ein erster Workshop für das Entwicklungsteam hat bereits

stattgefunden. Darüber hinaus wurden mit dem „NeFa“-

Team Qualitätssicherungsmaßnahmen wie Überprüfungen

der Entwicklungsergebnisse mit BIK@work verabredet.

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„Eine nachhaltige Förderung ist uns wichtig“

Fachdienst für sehbehinderte Menschen

Michael Große-Drenkpohl ist Ansprechpartner im Fachdienst

für sehbehinderte Menschen des LWL-Integrationsamtes

Münster (LWL steht für Landschaftsverband Westfalen-

Lippe). In dieser Funktion und als Mitglied im BIK@work-

Projektbeirat ist er ein wichtiger Kooperationspartner.

Im Interview mit BIK@work beschreibt er Probleme und

Lösungsansätze.

Sie beraten sehbehinderte und blinde Menschen bei der

barrierefreien Gestaltung von Computerarbeitsplätzen.

Wo liegen die Probleme hauptsächlich?

„Ein grundlegendes Problem ist, dass Barrierefreiheit bei

der Einführung neuer Programme häufig keine Rolle spielt.

Vielfach existieren Vorurteile hinsichtlich möglicher Kosten

und Verzögerungen durch zusätzliche Entwicklungsaufwen-

dungen. Eine Anpassung über Skripte oder sehr detaillierte

zusätzliche Kenntnisse der assistiven Software an die

barrierefreien Programme ermöglichten schwerbehinderten

Menschen zwar eine Nutzung, ziehen aber häufig eine Zeit

und Energie raubende Arbeitsweise nach sich. Problematisch

ist auch die Nachhaltigkeit. Jede Änderung der Software

erfordert eine nachträgliche Anpassung und damit

verbundene Ausfallzeiten. Die finanziellen Aufwendungen

hierfür bewegen sich nicht selten im fünfstelligen Bereich.“ 13

Wie sprechen Sie

Arbeitgeber an?

„Zu unseren Aufgaben

gehört auch, Arbeitgeber

zu informieren. Da wir

zudem die finanziellen

Mittel zur Verfügung

stellen, ist uns eine nach-

haltige Förderung wichtig.

Da Arbeitgeber den Förder-

antrag stellen, sind wir auch in der Beratung involviert.

Weiterhin informieren wir Schwerbehindertenvertretungen

über ihre Möglichkeiten. Im Einzelfall unterstützen wir Soft-

wareunternehmen, die Interesse an der Umsetzung haben.“

Reichen die Instrumente des Sozialgesetzbuches SGB IX

zur Umsetzung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz aus?

„Grundsätzlich ja. Zusätzliche Aufwendungen, die als

technische Arbeitshilfen erforderlich sind, können bis zur

vollen Höhe gefördert werden. Der Arbeitgeber ist in der

Verantwortung, Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten.

Hier fehlt es häufig an Informationen, werden Instrumente

wie Betriebs- und Integrationsvereinbarungen noch zu

wenig genutzt.“

Michael Große-Drenkpohl

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Entwickler sollten die Java-Zugänglichkeitsklassen in alle Bereiche ihrer Programme mit einbauen

Immer Probleme mit Java

Java-Anwendungen sind für blinde

Menschen oft nur schwer oder

gar nicht nutzbar. Was sind die

Ursachen? Was ist zu tun? Fragen an

BIK-Berater Detlef Girke.

Was unterscheidet Java-Programme von MS Office-

Programmen für Screenreader, die in der Regel problemlos

nutzbar sind?

„MS Office-Programme sind nach den Zugänglichkeits-

richtlinien von Microsoft erstellt worden. Da die Hersteller

von Screenreadern von Beginn an ihren Fokus auch auf die

problemlose Nutzung von MS Office-Anwendungen gelegt

haben, sind diese mit den Hilfsmitteln für Blinde und Seh-

behinderte auch mit Abstand am besten nutzbar. Das liegt

daran, dass Screenreader auch heute noch hauptsächlich die

Microsoft Active Accessibility Schnittstelle (MSAA) nutzen,

an welche das Betriebssystem Windows und alle gängigen

Microsoft-Programme ihre Status-, Rollen-, Ist-Wert- und

andere Meldungen weitergeben, damit sie von Screenreadern

oder von Vergrößerungssystemen zur Ausgabe in Braille, zur

Sprachausgabe und zur Fokusverfolgung genutzt werden 15

können. Mit Java kann bei richtiger Programmierung eben-

falls mit MSAA und anderen Zugänglichkeits-Schnittstellen

kommuniziert werden. Gemäß der Java-Spezifikation gibt

es eine Fülle von Möglichkeiten der zugänglichen Program-

mierung, die jedoch nicht ganz problemlos sind.“

Was müssen Entwickler beachten, damit eine Java-

Anwendung weitgehend zugänglich ist?

„Sie sollten die Java-Zugänglichkeitsklassen in alle Bereiche

ihrer Programme mit einbauen und schon während der

Programmierung testen. Dann wäre es wichtig, sich im

Vorfeld im Klaren darüber zu sein, auf welche Weise die

Anwendung „blind“ bedienbar sein soll. Leider ist mir noch

keine vollständig zugängliche Java-Anwendung unterge-

kommen. Es waren immer zusätzliche Screenreader-

Anpassungen notwendig.“

Wie kann man Java-Anwendungen testen und kann man

den Grad der Zugänglichkeit auch mit Punkten bewerten?

„Für Java-Anwendungen eignet sich der BITV-Test zur

Zeit nur eingeschränkt. Besser geeignet ist die IBM-

Zugänglichkeits-Checkliste. Das Prüfergebnis hat aber nur

gutachterlichen Charakter. Eine Beurteilung, wann eine

Software barrierefrei ist, ist dabei nicht so leicht.“

Detlef Girke (BIK-Berater)

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„Gut strukturierte Dokumente sind für alle Kolleginnen und Kollegen besser navigierbar“

Barrieren im Büroalltag

Peter Brass ist Lehrer für Informationstechnik an einer

Berufsfachschule für blinde und sehbehinderte Fachkräfte

für Büro- und Telekommunikation in Berlin. Im Unterricht

erklärt er seinen Schülerinnen und Schülern die Grundsätze

der Barrierefreiheit. Sie sind wichtig für den späteren

Berufsalltag der jungen Leute, die sich unter anderem

auf eine Tätigkeit in Call-Centern, in Telefonzentralen, im

Auskunfts- und Verkaufsbereich vorbereiten. „Sie sollen

selbst wissen, welche Anforderungen zu beachten sind,

und wo es Beratung und Unterstützung gibt“, erklärt

Brass. Deshalb hat er zusammen mit 70 Teilnehmerinnen

und Teilnehmern aus unterschiedlichen Büroberufen

die Jahrestagung der Bürofachgruppen des Deutschen

Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) in Saulgub

besucht.

Wie wichtig die Arbeit von BIK@work ist, machen die Berichte

aus den Büros deutlich. Täglich haben dort Blinde und

Sehbehinderte mit unzugänglichen Formularen, Barrieren

im Intranet und mit Unzugänglichkeiten bei IT-Anwen-

dungen aller Art zu kämpfen. Peter Brass - selbst blinder

Computernutzer - befürchtet, dass die Computerhilfsmittel,

wie etwa Screenreader, nicht immer mit der Entwicklung

der Informationstechnik Schritt halten werden, wenn die 17

Betriebssysteme nicht von Anfang an Hilfstechniken bereit-

stellen. Ein riesiges Problem an Büroarbeitsplätzen stellen

unzugängliche PDF-Dokumente dar. Sie schließen behinderte

Menschen von der innerbetrieblichen Kommunikation aus.

Barrierefreie Dokumente am Arbeitsplatz sind auch im

Hessischen Rundfunk (hr) notwendig. Sabine Lohner,

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im hr,

hat an einem Einführungs-Workshop von BIK@work teilge-

nommen. „PDF-Dokumente sind ein sehr weit verbreitetes

und gern genutztes Format“, erklärt sie in einem BIK@work-

Interview. „Gut strukturierte Dokumente sind für alle

Kolleginnen und Kollegen besser navigierbar. Für blinde

und sehbehinderte Menschen

sind diese Anforderungen

jedoch unerlässlich, um

gleichberechtigt in Arbeits-

abläufe eingebunden zu sein

und um die an sie gestellten

Arbeitsanforderungen im

Alltag erfüllen zu können.“

Peter Brass

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Eine Grundlage für die Qualifizierung von Entwicklungsabteilungen und Onlineredaktionen

Qualität sichern durch BITV-Tests und Workshops

Der BITV-Test ist ein von BIK entwickeltes Expertenver-

fahren zur umfassenden Prüfung der Barrierefreiheit von

Webseiten und -anwendungen. Basis des Tests sind die

Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte der Barrierefreien

Informationstechnik-Verordnung (BITV), die wiederum auf

den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Web

Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums

basiert. Diese Leitlinien sollen die universelle Zugänglichkeit

von Webinhalten auch für blinde, sehbehinderte, motorisch

behinderte oder gehörlose Nutzerinnen und Nutzer sicher-

stellen. Auch soll die Sprache der Webangebote angemessen

einfach sein. Kurz: Das Web soll für alle nutzbar sein!

Der BITV-Test umfasst insgesamt 52 Prüfschritte. Zu

jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die

festhalten, was geprüft wird, warum das wichtig ist und wie

in der Prüfung vorzugehen ist. Geprüft werden mindestens

drei repräsentative Seiten und Seitenzustände (bei

dynamischen Änderungen). Die Bewertung erfolgt nach

einem Punktesystem. Insgesamt können maximal 100

Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt

als „gut zugänglich“ bewertet, ab 95 Punkten als „sehr gut

zugänglich“. Das Testverfahren ist vollständig offengelegt.

Bei veröffentlichten Tests sind auch sämtliche Einzelbewer-

tungen im Internet nachvollziehbar. 19

Der BITV-Test wird als begleitender und abschließender

Test zur Qualitätssicherung in Arbeitsstätten bei der

barriere freien Gestaltung von Intranetseiten und

-anwendungen eingesetzt. Die meisten Prüfschritte können

auch für die Zugänglichkeitsbegutachtung nicht-webbasierter

Programmoberflächen verwendet werden. Der BITV-Test

bildet eine wichtige Grundlage für die Qualifizierung von

Entwicklungsabteilungen und Onlineredaktionen.

Das Testverfahren ist im Internet detailliert dokumentiert:

www.bitvtest.de.

Die Workshop-Bilanz kann sich sehen lassen:

Von Oktober 2009 bis Oktober 2010 wurden mehr als 50

Schulungen mit mehr als 600 Teilnehmenden durchgeführt.

Zielgruppen der BIK@work-Schulungen

Zielgruppe Anzahl Teilnehmende

Führungskreise 9 117

Interessenvertretungen 17 190

Multiplikatoren 12 108

Mitarbeiter/-innen 14 187

Gesamt 52 602

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„Das Thema Barrierefreiheit tritt erst langsam ins Bewusstsein“

Norddeutscher Rundfunk (NDR)

Christa Schmidt-Klevenow arbeitet seit 1973 als Tontechni-

kerin beim Norddeutschen Rundfunk (NDR). Sie engagiert

sich im Personalrat und im Bundesvorstand der Gewerk-

schaft ver.di. Seit zwölf Jahren gehört sie der Schwerbehin-

dertenvertretung des NDR Hamburg an. Vor sieben Jahren

übernahm sie das Amt der Gesamtschwerbehinderten-

Vertrauensperson im NDR.

Seit 2005 sind BIK-Berater beim NDR Hamburg tätig.

BIK@work schult Mitarbeiter der Entwicklung, der Online-

Redaktionen und Mitglieder des Personalrats sowie der

Schwerbehindertenvertretung. Das NDR-Intranet soll 2011

grunderneuert werden. Bei der Qualitätssicherung des

neuen Intranets ist BIK@work ebenfalls dabei.

Fragen an Christa Schmidt-Klevenow:

Sie haben beim Norddeutschen Rundfunk die

Verhandlungen über Barrierefreiheit am Arbeitsplatz

geführt. Welche Hürden gab es zu überwinden?

„Die Verhandlungen dauerten ein paar Monate, aber die

Arbeit hat sich gelohnt. Mit der Arbeitgeberseite gab es

so gut wie keine Probleme. Auch die Personalräte waren

schnell im Boot. Wesentlich schwieriger war es, diejenigen

zu überzeugen, die das Thema umsetzen müssen. Nicht 21

selten hörte ich

Aussagen wie: „Das

bedeutet Aufwand

und kostet so viel

Zeit.“ Regelmäßige

Schulungen unserer Entwickler sollen dazu beitragen,

Vorbehalte zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz abzubauen.

Die Barrierefreiheit ist jetzt Bestandteil der EDV-Rahmen-

dienstvereinbarung und gibt der Gesamtschwerbehinder-

tenvertretung ein Mitwirkungsverfahren an die Hand.“

Seit mehr als 25 Jahren tauschen Sie sich mit

Personal- und Betriebsräten, Gewerkschaftern und

Schwerbehindertenvertretern über Arbeitnehmerrechte

aus. Stellen Sie dabei eine Veränderung des Verständnisses

für Barrierefreiheit am Arbeitsplatz fest?

„Das Thema tritt erst langsam in das Bewusstsein und

ist dadurch in vielen Betrieben noch nicht angekommen.

Auch in der Gewerkschaft ver.di wird Barrierefreiheit am

Arbeitsplatz erst seit wenigen Jahren thematisiert. Eine

der großen Aufgaben von BIK@work wird sein, Schwer-

behindertenvertretern, Personal- und Betriebsräten die

Handhabbarkeit von Barrierefreiheit weiter deutlich und

nachvollziehbar zu machen.“

Christa Schmidt-Klevenow

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Interessenvertretungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die Planung einbeziehen

Erfolgreich durch Verbindlichkeit

Die Verankerung der Barrierefreiheit in betrieblichen

Strukturen ist nicht ohne verbindliche Regeln zu leisten.

In Zusammenarbeit mit seinen Partnern hat BIK@work

eine Art Zielvereinbarung entwickelt, die erstmalig im

Rahmen eines Kooperationsvertrages mit der Stadt-

verwaltung Köln verbindlich festgeschrieben wurde.

Darin wurden die Pflichten der Partner, bedarfsgerechte

Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und ein

genauer Zeitplan festgelegt.

Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen

sind verpflichtet, sich mit der barrierefreien Informations-

technik zu befassen. Gesetzliche Grundlagen sind Sozial-

gesetzbuch (SGB) IX sowie Vorschriften zum Arbeits- und

Gesundheitsschutz.

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009

auch in Deutschland gilt, fordert darüber hinaus die

inklusive Gestaltung der Arbeitswelt. Das heißt: Arbeits-

bedingungen müssen den Menschen angepasst werden

und nicht umgekehrt.

Welche Rechtsform eine Vereinbarung haben und wie sie

mit bereits bestehenden betrieblichen Vereinbarungen

verbunden werden kann, hängt immer von den jeweiligen

betrieblichen Bedingungen ab. 23

In jedem Fall muss das Ziel der Vereinbarung definiert

werden, etwa folgendermaßen:

Neue und zur Überarbeitung anstehende IT-Systeme

sind so zu gestalten, dass sie für schwerbehinderte

Beschäftigte in der allgemein üblichen Weise, ohne

besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde

Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Niemand darf von der

Nutzung der innerbetrieblichen Informationstechnik und

Kommunikation - zum Beispiel durch unzugängliche

Dokumente - ausgeschlossen werden.

Auch das Beteiligungsverfahren muss geregelt werden,

wie zum Beispiel:

Bereits vor der Auftragsvergabe werden die Interessen-

vertretungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die

Planung einbezogen. Der Arbeitgeber stellt ihnen eine

Übersicht aller geplanten Anwendungen (einschließlich

der Updates) in regelmäßigen Abständen zur Verfügung.

Die Interessenvertretungen können innerhalb einer

bestimmten Frist die Barrierefreiheit von Experten

überprüfen lassen.

Exemplarische Eckpunkte für betriebliche Vereinbarungen

finden sich auf der Internetseite www.bik-work.de

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„Für QuinScape ist Barrierefreiheit extrem wichtig“

Das IT-Unternehmen QuinScape

Das Dortmunder IT-Unternehmen QuinScape hat die

Open-Source-Initiative OpenSAGA gestartet. Das Ziel ist,

die Durchsetzung der von der Bundesregierung verab-

schiedeten SAGA-Vorgaben zu unterstützen. BIK@work ist

ein Beratungspartner und hat Dr.-Ing. Thomas Biskup, als

Geschäftsführer verantwortlich für das Projekt, befragt.

Was ist unter OpenSAGA zu verstehen?

„OpenSAGA ist die erste und einzige Open-Source-Soft-

wareplattform, die sich strategisch dem e-Government

widmet. SAGA steht hier für ‚Standards und Architekturen

für e-Government-Anwendungen‘ und beschreibt Standards,

Technologien und Methoden für den Einsatz von Informa-

tionstechnik in Bundesbehörden. OpenSAGA wurde von

der QuinScape GmbH entwickelt und in die Hände einer

Initiative von leistungsstarken Partnern gegeben, die

sich auf ausgewählte e-Government-Aspekte fokussieren

und so optimal unterstützen können. Zentrale Aspekte

sind gegenwärtig Barrierefreiheit, Sicherheit und mobile

Anwendungen.“

Welche Bedeutung hat Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen?

„Barrierefreiheit ist für viele Projektleiter heute kostensei-

tig immer noch ein Schreckgespenst. Mit OpenSAGA lassen 25

sich die technischen

Kosten drastisch redu-

zieren, und das ist ein

Meilenstein für barrie-

refreie Anwendungen

- und ein wichtiges und

einzigartiges Alleinstel-

lungsmerkmal für Open-

SAGA. Für QuinScape

ist die Barrierefreiheit

extrem wichtig, da wir seit Jahren auf die Erstellung hoch-

wertiger Web- bzw. Portalsysteme spezialisiert sind.“

QuinScape spricht auch mittelständische Unternehmen an.

Wie häufig wird Ihnen zuerst die Kosten-/Nutzen-Frage gestellt?

„OpenSAGA ist Open Source und lizenzkostenfrei. Außer-

dem bekommt man mit OpenSAGA einen sehr hohen Grad

an Barrierefreiheit bereits geschenkt, da es in die Plattform

integriert ist. Ergo entstehen dem Mittelstand zunächst

einmal keine Zusatzkosten. Er bekommt sehr viel Barriere-

freiheit „out of the box - for free“. Dann kann er gezielt

entscheiden, ob, wo und wie viel noch investiert werden

soll. Damit erlaubt OpenSAGA dem Mittelstand den denkbar

wirtschaftlichsten Einstieg in das Thema Barrierefreiheit.“

Dr.-Ing. Thomas Biskup

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Projekte mit Pilotcharakter. Der Weg beginnt mit der Sensibilisierung

BIK@work bringt „Türme“ zum Leuchten

Drei Fragen an Projektkoordinator Karsten Warnke:

Was sind BIK-Leuchttürme?

Projekte wie BIK@work sind zeitlich befristet und haben be -

grenzte Kapazitäten. Sie sollen Pilotcharakter haben. Deshalb

ist es wichtig, Projektpartner zu gewinnen, die exem p la risch

die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik auf den

Weg bringen. Das sind unsere Leuchtturmprojekte.

Wo findet man sie?

Überall zwischen Hamburg und München. Es sind

Konzerne, Kommunen, Ministerien oder Universitäten.

Was zeichnet BIK-Leuchttürme aus?

Es gibt unterschiedliche Bewertungskriterien. Der Weg

zur barrierefreien Informationstechnik beginnt mit der

Sensibilisierung und Vernetzung von Entscheidungsträgern,

Interessenvertretungen, Entwicklungsabteilungen, externen

Agenturen oder auch Softwarehäusern. Weitere Schritte

sind die Qualifizierung zur Umsetzung der Barrierefreiheit

sowie die begleitende und abschließende Qualitätssiche-

rung durch BIK-Tests. Verbindliche Regelungen, etwa eine

Kooperations vereinbarung mit BIK@work oder eine

betriebliche Vereinbarung, werden besonders hoch bewertet. 27

BIK@work-Partner

• Arbeit und Bildung

Marburg e.V.

• BG BAU - Berufsgenossen-

schaft der Bauwirtschaft

• Bundesministerium für

Bildung und Forschung

• Bundesministerium für

Wirtschaft und Technologie

• Deutsche Post DHL

• Deutsche

Rentenversicherung

• Deutsche Telekom AG

• Deutscher

Gewerkschaftsbund

• Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum Rhein-

hessen-Nahe-Hunsrück

• Freie und Hansestadt

Hamburg

• Hessischer Rundfunk

• Land Berlin

• Land Nordrhein-Westfalen

• Landeskrankenhaus

Andernach

• Ludwig-Maximilian-

Universität

• Norddeutscher Rundfunk

• Niedersächsisches

Justizministerium

• PSG / Pfennigparade

• QuinScape GmbH

• Sächsisches

Staatsminis terium

für Soziales und

Verbraucherschutz

• Stadt Düsseldorf

• Stadt Hamm

• Stadt Hofheim

• Stadt Köln

• Stadt Wolfsburg

• Statistikamt Nord

• Südwestrundfunk

• Tourismusakademie

Brandenburg

• Universität Kassel

• ver.di

• VHS Erwachsenenbildung

Niedersachsen

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Hartnäckigkeit und Ausdauer sind notwendig

„Leuchtturm“ Köln

Die Stadt Köln war schon gut vorbereitet auf die

Integration behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

als sie die Kooperation mit dem Projekt BIK aufnahm.

Bereits im Jahr 2002 war eine Integrationsvereinbarung

zwischen Stadtverwaltung, Gesamtpersonalrat und der

Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten

Menschen abgeschlossen worden.

Auf Grundlage einer ersten Kooperationsvereinbarung

2007 begann die barrierefreie Gestaltung des Intranets

und im März 2009 wurde die Kooperationsvereinbarung

zur Beratung und Unterstützung mit BIK@work

verlängert.

„Eigentlich dachten wir, Personalrat und Schwerbehin-

dertenvertretung könnten mit ihrem Dienstherrn eine

betriebliche Vereinbarung zur Einführung barrierefreier

Informationstechnik abschließen. Aber vieles sprach

dagegen“, sagt rückblickend Projektleiter Karsten

Warnke. „So entstand die Idee, eine Zielvereinbarung

zwischen dem Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-

verband als Träger des Projektes BIK@work und der Stadt

Köln abzuschließen, in der beide Partner die Zusammen-

arbeit regeln.“ 29

„Sensibilisierungs-Workshops, wie wir sie in der Regel

zunächst anbieten, waren in Köln nicht mehr nötig“, stellt

BIK-Berater Detlef Girke fest. Auch andere Workshops

hatten bereits stattgefunden. Den Kontakt zu den BIK-

Projekten hatte Stephan Kramer aus dem Amt für Informa-

tionsverarbeitung hergestellt, der mit der barrierefreien

Intranet-Gestaltung beauftragt worden war.

„Die Aktivitäten wurden aufgrund der gesetzlichen Not-

wendigkeit seit Dezember 2004 aufgenommen“, erklärt er.

Die Informationstechnik in Arbeitsstätten barrierefrei zu

gestalten, ergibt sich für die öffentlichen Arbeitgeber in

Nordrhein-Westfalen nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch

(SGB) IX, sondern auch aus der „Barrierefreien Informa-

tionstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen“. Die Stadt

Köln, so Kramer, habe noch mehr unternommen: „Intern

programmierte Web-Anwendungen werden mittels BITV-

Selbstbewertungstest geprüft. In das Ausschreibungs-

verfahren wurden die Anforderungen zur Barrierefreiheit

integriert. PDF-Formulare werden barrierefrei erstellt.“

Seine Empfehlung an andere Stadtverwaltungen: „Little

strokes fell big oaks!“ Auf Deutsch: „Auch kleine Schläge

fällen dicke Eichen“, oder anders gesagt: Hartnäckigkeit

und Ausdauer sind notwendig.

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Know-how für ein faires Miteinander

BIK@work ist ein

Gemeinschaftsprojekt

des Deutschen Blinden-

und Sehbehinderten-

verbandes e.V. (DBSV),

des Deutschen Vereins

der Blinden und Seh-

behinderten in Studium

und Beruf e.V. (DVBS)

und der DIAS GmbH.

BIK@work wird durch

das Bundesministerium

für Arbeit und Soziales

(BMAS) gefördert.

Fragen zu BIK@work beantwortet Ihnen gerne

unser Projektkoordinator Karsten Warnke.

Telefon: (040) 530 500 39

E-Mail: [email protected]

Impressum

Verantwortlich i.S.d.P.:

Karsten Warnke, Projektkoordinator BIK@work

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Rungestraße 19, 10179 Berlin

Redaktion:

Karsten Warnke, Sigrid Meißner, Susanne Schmidt

Gestaltung:

Komm in die Trillionen

Druck:

Albert Schnell GmbH

BIK@work wird gefördert aus Mitteln

der Ausgleichsabgabe durch das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

April 2011

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Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Rungestraße 19, 10179 Berlin