Gemeinsame Berufungen Sicht-und Verfahrensweise … · Kooperative Gesundheitsforschung Region...

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Gemeinsame Berufungen Sicht- und Verfahrensweise der außeruniversitären Einrichtungen Dr. Nikolaus Blum Helmholtz Zentrum München Kaufmännischer Geschäftsführer Weimar, 06.06.2013

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Gemeinsame Berufungen

Sicht- und Verfahrensweise der außeruniversitären Einrichtungen

Dr. Nikolaus Blum

Helmholtz Zentrum MünchenKaufmännischer Geschäftsführer

Weimar, 06.06.2013

Voraussetzungen / Grundlagen

⇒ Bewährtes und etabliertes Instrument seit über 50 Jahren

⇒ Unterscheidung in 5 Modelle

⇒ Reduzierung der „Versäulung“ der Wissenschaftsorganisationen

⇒ Alle gemeinsamen Berufungen setzen ein geordnetes Berufungsverfahren in eine Professur nach den Statuten der jeweiligen Wissenschaftsorganisation voraus.

MustervereinbarungBund und Länder

1997 2007 2008

Pakt für Forschungund Innovation

Veröffentlichung Muster-vereinbarung auf GWK

Gemeinsame Berufungen (W2 und W3)

0

50

100

150

200

250

300

350

400

2007 2008 2009 2010 2011

FhG

FhG Institutsleitungen

HGF

MPG

WGL

Quelle:Pakt für Forschung und InnovationMonitoring-Bericht2012

Verteilung der Berufungmodelle (W3)

Helmholtz Gemeinschaft Helmholtz Zentrum München

Σ 266 Σ 24

15

7

2

147

60

41

18

Jülicher Modell

Berliner Modell

Karlsruher Modell

anderes Modell

Quelle:Pakt für Forschung und InnovationMonitoring-Bericht2012

Kooperationen zwischen HMGU und LMU/TUM

8 Gemeinsame Berufungen

5 Klinische Kooperationsgruppen

15 Gemeinsame Berufungen

Bayerisches NMR-Zentrum

4 SFBs

7 Klinische Kooperationsgruppen

2 Graduiertenschulen

3 EU-Projekte

5 SFBs

4 Graduiertenschulen

3 EU-Projekte

1 Helmholtz Allianz

Translationales Zentrum: Comprehensive Pneumology Center (CPC)

Wirkstoffzentrum

Munich Allergy Research Center (MARC)

Landwirtschaftliches Versuchsgut Scheyern

Pettenkofer School of Public Health Munich

Helmholtz Zentrum München

LMU

TUM

Gemeinschaftsprojekte mit LMU und TUM

• Deutsches Zentrum für Diabetes (DZD)

•Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung:, DZL, DZNE, DZI, DZHK

•Exzellenzcluster: "Center for Integrated Protein Science Munich" (CIPSM)

• German Mouse Clinic

• Helmholtz Graduate School Environmental Health

• Bayer. Forschungsverb. Adulte Neurale Stammzellen (ForNeuroCell)

• 2 Helmholtz Allianzen

• 4 Virtuelle Helmholtz Institute

Kooperative Gesundheitsforschung Region Augsburg (KORA; KORA AGE)

Aufgaben und Anforderungen

Universität Helmholtz Zentrum München

Lehre, Studium, Weiterbildung

Wissenschaft, Publikationen

Drittmitteleinwerbung

Zugang zu Großgeräten

Strategische Forschung

Drittmitteleinwerbung

Publikationen

Translation, Technologietransfer

Wissenschaftliche Kooperationen

Wissenschaftlicher Nachwuchs

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(PO

F)

Erwartungen an Bewerber/innen

Universität Helmholtz Zentrum München

Akademische Leistungder Einzelperson

Programmatische Passfähigkeit

Langfristige Perspektive Zeitnahe Besetzung

Vervollständigung des Lehrprogramms

Stärkung der wissen-schaftlichen Schwerpunkte

Lehrtätigkeit und/oderDrittmitteleinwerbung

Leadership

Komplexität der Interessenslagen

Universität Helmholtz Zentrum München

Präsidium Geschäftsführung

Fakultäten Departments

Professor

Kliniken

Anforderungen des Helmholtz Zentrums München

⇒ Gewinnung exzellenter Wissenschaftler/innen auf internationalem Niveau

⇒ Passend zum Zentrumsprofil (Strategie und Arbeitsweise)

⇒ Bereitschaft zur Grundlagenforschung und translationalen Forschung

⇒ Mitteleinwerbung

⇒ Umsetzungsorientierung

⇒ Kooperation und Teamfähigkeit des Leiters und des Instituts

⇒ Ausgewiesene Führungsfähigkeiten / Übernahme von Leadership

⇒ Ausbildung von wissenschaftlichem Nachwuchs

Berufungsprozess

Entwicklung eines KonzeptesEinsetzen der

FindungskommissionAbstimmung mit Universität

Kooperationsvereinbarung

HGF-Zentrum

Universität

Berufung

Einsetzen der Berufungs-

kommissionen

Abstimmung/ Erstellung

VorschlagslisteVerhandlung

Vergleichende Begutachtung

CandidateLectures

Vorbereitung

Vertrag

Verfahren

Implementierung

Integration am Zentrum Integration an der Universität

Das Berufungsverfahren ist ein langwieriger und sehr

komplexer Prozess mit vielen internen und auch externen

Beteiligten

Berufung: Prozessworkflow

Gemeinsame Berufungen / Kooperationsvereinbarung

Universität Helmholtz Zentrum München

Professor/in

„Ich habe viele Kämpfe

in meinem Beruf“Margarete von Wrangell, 1923

Kooperationsvereinbarung

BerufungsmodellBerufungsverfahren

Berufungsbedingungen

Inhalte der Kooperationsvereinbarung

⇒ Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses

⇒ Berufungsmodell und Anstellungsbedingungen (u.a. Rückfall)

⇒ Drittmittel

⇒ Kostenaufteilung und Ausstattung

⇒ Nutzungsrechte, Erfindungen und Schutzrechte (IP-Rechte)

⇒ Schutzrechte Dritter

⇒ Betriebliche Ordnung und Haftung

⇒ Vertraulichkeit

Durchschnittliche Dauer der Berufungsverfahren

0

2

4

6

8

10

12

AMSD ZYTO AVM AME IDF1 EPI2 IGE

Mo

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te

Kennzahlen 2010

Abteilungen und Institute

Ø

0

2

4

6

8

10

SCD ZEN BGC EGEN IDO IDR KMOLBI IAFM

on

ate

Kennzahlen 2011

Abteilungen und Institute

Ø

gemessen vom Zeitpunkt der Bildung der Berufungskommissionen bis zur Berufung

Zwischenfazit

1. Gemeinsame Berufungen sind etabliertes und gutes Instrument der Zusammenarbeit

2. Großzahl der gemeinsamen Berufungen laufen problemlos

3. Interessen und Zusammenarbeit müssen definiert werden

4. Kritisch ist insbesondere der Zeitaspekt

1. Zunehmende Vernetzung und steigende Komplexität

2. Beispiel: Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung

Künftige Tendenzen:

Partneruniversitäten

DZD-Standorte

DZL-Standorte

Bundesweite Vernetzung des Helmholtz Zentrum München

Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung

Zentren Organisatorische Modelle

Deutsches Zentrum für NeurodegenerativeErkrankungen (DZNE)

Außenstellenmodell

Deutsches Zentrum für Diabetesforschung (DZD) Vereinsmodell

Deutsches Zentrum für Lungenforschung (DZL) Vereinsmodell

Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF)

Vereinsmodell

Deutsches Zentrum für Herzkreislaufforschung(DZHK)

Vereinsmodell

Deutsches Konsortium für translationaleKrebsforschung (DKTK)

Unselbständige Stiftung mit Außenstellen

Zeitlic

her

Abla

uf

Mitgliedschaft

Koordinierung

Institutionelle Finanzierung

Koordinierung

Wissenschaft

Zuwendungs-vertrag

Zuwendungs-vertrag

Fördermittelmanagement HMGU

Mitgliedschaft

DZD e.V.

Geschäfts-stelle

FinanzierungNordrhein-Westfalen

Brandenburg Baden-Württemberg

SachsenBayernBMBF

Kommissionder Zuwen-dungsgeber

Finanzierung und Steuerung des DZD

Düsseldorf

Mitgliedschaft

Koordinierung

Institutionelle Finanzierung

Zuwendungs-verträge

Fördermittel-

HMGU

Fördermittel-Management

HMGU

Mitgliedschaft

DZL e.V.

Finanzierung

Geschäfts-stelle

MHH ITEM

HCHE

Borstel Lübeck

KielGrosshans

dorf

Uniklinik LMU Asklepios HDUMS Uniklinik

DKFZEMBL

Gießen MarburgBad

Nauheim

HMGU

ARCN(Nord)

BREATH(Hannover)

TLRC-H(Heidelberg)

UGMLC

(Gießen /

Marburg)

CPC-M(München)

Zuwendungs-verträge

Finanzierung und Steuerung des DZL

Standort-Koordination

Schleswig-Holstein Niedersachsen Baden-Württemberg Hessen

Wissenschaft

BayernBMBF

DZG und gemeinsame Berufungen

Bisherige Erfahrungen aus den DZGs

1. „Augenhöhe“ (Vereinslösung) verhindert gemeinsame Berufungen und langfristige Strukturen

2. Außenstellenmodell zum Vorteil der Universitäten

3. Organisationsmodell löst nicht die Frage der Partnerschaft

4. Sehr komplexe administrative Prozesse beeinträchtigen die Governance

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BACK UP

HGF Mission

Wir leisten Beiträge zur Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung in den Bereichen Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr, Schlüsseltechnologien sowie Struktur der Materie.

Wir erforschen Systeme hoher Komplexität unter Einsatz von Großgeräten und wissenschaftlichen Infrastrukturen gemeinsam mit nationalen und internationalen Partnern.

Wir tragen bei zur Gestaltung unserer Zukunft durch Verbindung von Forschung und Technologieentwicklung mit innovativen Anwendungs- und Vorsorgeperspektiven.

1. Jülicher Modell (Beurlaubungsmodell)

o Berufung an eine Universität entweder auf Lebenszeit oder auf Zeit

(zunächst fünf Jahre)

o gleichzeitige Beurlaubung ohne Bezüge für die Leitungsfunktion in der

Forschungseinrichtung

o Vereinbarung zwischen Universität und Forschungseinrichtung zur

Übernahme von Lehrverpflichtungen des Beurlaubten

o Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Berufenem und

Forschungseinrichtung zu den dortigen Bedingungen

Rechte (u.a. IP-Rechte) des berufenen Arbeitnehmers stehen der

Forschungseinrichtung zu.

2. Berliner Modell (Erstattungsmodell)

o Berufung entsprechend der Ruferteilung im Beamtenverhältnis und entweder auf Lebenszeit oder auf Zeit (zunächst für fünf Jahre)

o Die Universität legt die Dienstpflichten sowie die Besoldung einschließlich der (Leistungs-) Zulagen des zu Berufenen fest. Hierzu zählt auch die Tätigkeit in der Forschungseinrichtung

o Gleiche Rechte und Pflichten des Berufenen an der Universität wie alle Professoren/innen.

o Universität garantiert die Ausstattung, die zur Erfüllung der übertragenen Verpflichtungen in den Räumen der Universität notwendig ist.

o Die Forschungseinrichtung erstattet der Universität die Besoldung einschl. der Zulagen abzüglich eines Ausgleichs für die zu erbringende Lehrtätigkeit (soweit sie 2 SWS übersteigen). Darüberhinaus werden i.d.R. 30 % Versorgungspauschale erstattet.

Rechte (u.a. IP-Rechte) des berufenen Arbeitnehmers stehen der Universität zu.

3. Karlsruher Modell (Personalunion-Modell)

o Der Berufene übt seine Leitungs- und Forschungsaufgaben in der Forschungseinrichtung ausschließlich in Nebentätigkeit aus und schließt mit dieser einen entsprechenden Vertrag.

o Der Berufene nimmt alle Rechte und Pflichten in der Universität uneingeschränkt wahr

o Ein finanzieller Ausgleich zwischen der Forschungseinrichtung und der Universität kann je nach den individuellen Gegebenheiten vereinbart werden.

o Die notwendige Ausstattung des Fachgebiets an der Universität stellt die Universität zur Verfügung. Für die Ausstattung in der Forschungseinrichtung sorgt diese selbst.

4. Stuttgarter Modell (Konzept eines Zuweisungsmodells)

o Berufung auf eine Professur an einer Universität bei gleichzeitiger vollständiger Zuweisung des Berufenen zur Dienstleistung (§ 123 a BRRG) an die Forschungseinrichtung

o Die Universität vereinbart Bezüge maximal in Höhe des Besoldungsdurchschnitts

o Der Berufene schließt mit der Forschungseinrichtung einen privatrechtlichen Vertrag.

o Beinhaltet dieser Vertrag eine Vergütung, wird diese bis zur vereinbarten Höhe (maximal der Besoldungsdurchschnitt) auf die Beamtenbezüge angerechnet. Ein überschießender Betrag verbleibt dem Berufenen.

o Die beamtenrechtliche Versorgung berechnet sich nur aus der mit dem Land vereinbarten Besoldung

5. Thüringer Modell (Berufung in die Mitgliedschaftsrechliche Stellung eines Hochschullehrers)

o Angestellte von Forschungseinrichtungen, die die Einstellungsvoraussetzung als Professor erfüllen, können in die mitgliedschaftsrechtliche Stellung eines Hochschullehrers an einer bestimmten Universität berufen werden.

o Voraussetzung ist ein gemeinsames Berufungsverfahren. Es erfolgt jedoch keine Anstellung bei der Hochschule.

o Die Berufenen sind zu einer Lehrtätigkeit von zwei SWS verpflichtet

o Die Berufenen haben das Recht für die Dauer einer Mitgliedschaft an der Forschungseinrichtung die Bezeichnung „Professor“ zu führen

Berufungsverfahren lt. Berufungsordnung

Vor Beginn eines Berufungsverfahrens und zwei Jahre vor dem voraussichtlichen Ausscheiden eines Institutsleiters oder eines Leiters einer selbständigen wissenschaftlichen Abteilung, spätestens jedoch bei Vollendung seines 63. Lebensjahres:

Vorschlag über die zukünftige fachliche Ausrichtung der betroffenen organisatorischen Einheit wird von der Geschäftsführung erarbeitet

Vorschlag wird dem Wissenschaftlichen Beirat zur Stellungnahme vorgelegt.

Vorschlag wird dem AR zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die zu besetzende Stelle ist auf der Grundlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Vorschlages auszuschreiben.

Die wissenschaftl. und techn. Mitarbeiter der betroffenen organisatorischen Einheit sind beider Erarbeitung des Vorschlages anzuhören.

Von der Ausschreibung kann im Falle der Besetzung einer selbständigenWissenschaftl. Abteilung abgesehen werden, wenn der Kandidat einen Ruf auf eine ordentliche externe Professur erhalten hat (Rufabwehr)

Einsetzung einer Berufungskommission durch die GF zur Vorbereitung eines Berufungsvorschlages

Sie besteht in der Regel aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern, von denen im Regelfall mindestens zwei Wissenschaftler sein sollen, die nicht dem Helmholtz Zentrum München angehören.Von den Helmholtz Zentrum München-Mitgliedern soll ein Drittel dem Kreis der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter angehören, die nicht Institutsleiter oder Leiter selbständiger wissenschaftlicher Abteilungen und nicht Mitarbeiter der betroffenen organisatorischen Einheit sind

Die Geschäftsführung und die Gleichstellungsbeauftragte nehmen an den Sitzungen der Berufungskommission mit beratender Stimme teil.

Die Gleichstellungsbeaufragte ist berechtigt, sich in dieser Funktion vertreten zu lassen.

Die Berufungskommission nimmt ihre Tätigkeit auf, sobald der Aufsichtsratden Vorschlag über die fachliche Ausrichtung beschlossen hat.

Zu dieser sollen Vertreter der wissenschaftlichen und technischen Mitarbeiter, die von der durch die Berufung betroffenen Engeren Instituts/Abteilungsversammlung zu wählen sind, zugezogen werden.

Vertraulichkeit: Unterlagen und Einzelheiten des Berufungsverfahrens sind vertraulich.Berufung: - Die GF führt die Berufungsverhandlungen. - Die Berufung erfolgt durch die Geschäftsführung nach Zustimmung des Aufsichtsrats

Soweit keine abweichende Regelung getroffen wird, richtet sich das Verfahren der Berufungskommission nach der jeweils gültigen Geschäftsordnung für Ausschüsse und Kommissionen des Helmholtz Zentrums München.

Kandidaten werden zu einem öffentlichen Vortrag mit Fachdiskussion eingeladen

Aussprache mit der Berufungskommission

Die Berufungskommission wählt aus dem Kreis der Bewerber geeignete Kandidaten aus

Im Falle einer Rufabwehr entfällt die Auswahl und es ist der jeweiligeKandidat einzuladen.

Berufungskommission erstellt auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung einen Plazierungsvorschlag

Im Falle einer Rufabwehr sprichtdie Berufungskommission eine Empfehlung aus.

wobei sie über jeden Platz einzeln und geheim abstimmt.

Die Berufungskommission legt ihren Plazierungsvorschlag/ihre Empfehlung mit einem zusammenfassenden Bericht der Geschäftsführung vor.

Die GF beschließt auf der Grundlage des Plazierungsvorschlags und des Berichts der Berufungskommission die Vorschlagsliste durch geheimeAbstimmung über jeden einzelnen Platz.

Die Erstellung der Vorschlagsliste entfällt im Falle einer Rufabwehr

GF kann jedoch auch beschließen, das Berufungsverfahren in ein bestimmtes Stadium zurückzuversetzen.

Die Berufungskommission holt zu jedem von ihr ausgewählten Kandidaten vergleichende Bewertungen von mindestens zwei nicht dem HMGU angehörenden Gutachtern ein.

Über die Auswahl der Gutachter beschließt die Berufungskommission im Einvernehmen mit der Geschäftsführung.

bzw. dem MC