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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV Informationsveranstaltung zum NKHR-MV am 17. Januar 2008 in Güstrow

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Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow

Gemeinschaftsprojekt zur Umsetzung des NKHR-MV

Informationsveranstaltung zum NKHR-MVam 17. Januar 2008 in Güstrow 2

Informationsveranstaltung zum NKHR-MVÜberblick

1 Grußwort des Innenministeriums

2 Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V

3 Grußwort des Landkreistages M-V

4 Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung

5 Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes

6 Fortbildung - Vorstellung eines Schulungskonzeptes

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1. Grußwort des Innenministeriums

Hans-Heinrich Lappat

Ministerialdirigent

Leiter der Kommunalabteilungim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

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2. Grußwort des Städte- und Gemeindetages M-V

Michael Thomalla

Geschäftsführer

des Städte- und GemeindetagesMecklenburg-Vorpommern e.V.

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3. Grußwort des Landkreistages M-V

Jan-Peter Schröder

Geschäftsführer

des LandkreistagesMecklenburg-Vorpommern e.V.

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4. Vortrag: Informationen zum NKHR-MV und erste Erfahrungen bei der Umstellung

Heinz Deisenroth

Mittelrheinische Treuhand

Externer Berater im Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV

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Ergebnisse des Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV

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Aufbau des Regelwerkes zum NKHR-MV

Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Änderung von Verordnungen

GemHVO-Doppik, GemKVO-Doppik, EigVO M-V

Verwaltungsvorschriften

Praxishilfen

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Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 19 vom 28. Dezember 2007 Artikel 1: Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen

Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - KommDoppikEG M-V)

Artikel 2: Änderung der Kommunalverfassung Artikel 3: Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes Artikel 4: Änderung des Kommunalen Versorgungsverbandsgesetzes Artikel 5: Änderung der Kommunalabgabengesetzes

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KommDoppikEG M-V

Umstellung auf das NKHR zum 01.01.2012

Vorzeitige Umstellung ab dem 01.01.2008

Genehmigungspflicht für kreisfreie Städte und Landkreise bei vorzeitiger Umstellung

Grundsätzlich einheitliche Umstellung innerhalb eines Amtes

Verpflichtung zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Anhangs zum Eröffnungsbilanzstichtag (so rechtzeitig, dass die Gemeindevertretung bis Ende November die Feststellung vornehmen kann; die Prüfung muss bis dann abgeschlossen sein)

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KommDoppikEG M-V

Besondere Bestimmungen zu den Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz

Anlagen zur Eröffnungsbilanz (Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht)

Übersicht über die fortgeltenden Kreditermächtigungen

Übersicht über die Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Haushaltsjahren

Erfolgsneutrale Korrektur der Eröffnungsbilanz, letztmals im vierten Haushaltsjahr, das dem Haushaltsjahr der Umstellung folgt

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KommDoppikEG M-V

Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses, spätestens für das 3. Jahr mit einer Rechnungslegung nach dem NKHR-MV

Sonderbestimmungen für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen Rechnungslegung

Keine Bildung von Haushaltsausgaberesten

Eingeschränkte Bildung von Haushaltseinnahmeresten für Einnahmen aus Kreditaufnahmen

Keine Angabe von Vorjahreszahlen, soweit diese auf der Kameralistik beruhen

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Änderung der Kommunalverfassung

Insbesondere Änderung des 4. Abschnitts „Haushaltswirtschaft“ (Neufassung der §§ 43 bis 62)

Allgemeine Haushaltsgrundsätze Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung

Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Angemessene Liquiditätsplanung

Verbot der Überschuldung

Gebot des Haushaltsausgleichs in Planung und Rechnung

Verpflichtung zur Erstellung und Fortschreibung eines Haushaltssicherungskonzeptes

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Änderung der Kommunalverfassung

Haushaltssatzung, Nachtragshaushaltssatzung (Pflicht zum Erlass und Mindestinhalte)

Haushaltsplan (Bestandteile, Inhalt der Bestandteile sowie horizontale Gliederung)

Vorläufige Haushaltsführung

Zulässigkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

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Änderung der Kommunalverfassung

Haushaltwirtschaftliche Sperre

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, Verpflichtungs-ermächtigungen

Jahresabschluss und Gesamtabschluss

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Änderung der Kommunalverfassung

Weitere bedeutsame Änderungen

§ 64 Abs. 2: Verpflichtung zur Führung einer Sonderrechnung für „Städtebauliches Sondervermögen“

Änderungen im 6. Abschnitt „Wirtschaftliche Betätigung“ u.a.

Verzicht auf die Erstellung eines gesonderten Beteiligungsberichtes, sofern die Gemeinden einen doppischen Jahresabschluss erstellen

Verpflichtung zur Einrichtung eines Beteiligungsmanagements

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Änderung des KommunalprüfungsgesetzesAnpassung der §§ 1 bis 3 (örtliche Prüfung) an die Erfordernisse des NKHR-MV Örtliche Prüfung ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises Grundsätzliche Pflicht zur Einrichtung eines Rechnungs-

prüfungsausschusses (Ausnahme amtsangehörige Gemeinden) Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes bei Gemeinden mit

mehr als 20.000 Einwohner Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung durch.

Er hat sich des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen. Beide können sich eines unabhängigen sachverständigen Dritten bedienen.

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Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes

Aufgaben der örtlichen Prüfung

Berichterstattung über die örtliche Prüfung

Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses

Erweiterung der eigentlichen Jahresabschlussprüfung um Aussagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gemeinde und zur Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses mit Erteilung eines Testates

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Verordnungsentwürfe

Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik)

Gemeindekassenverordnung-Doppik (GemKVO-Doppik)

Eigenbetriebsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V)

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GemHVO-Doppik

Entwurfsstand vom 05.11.2007

Abschnitt 1: Haushaltsplan, Bestandteile, Anlagen, Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, Nachtragshaushaltsplan

Abschnitt 2: Allgemeine Planungsgrundsätze

Abschnitt 3: Deckungsgrundsätze, Zweckbindung, Übertragbarkeit von Ermächtigungen, Haushaltsausgleich, Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen, Rücklagenbildung

Abschnitt 4: Bewirtschaftung und Überwachung, Berichtspflicht, Stundung, Niederschlagung und Erlass

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GemHVO-Doppik

Abschnitt 5: Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Rechnungswesen (Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Dienstanweisungen, Aufbewahrungspflichten)

Abschnitt 6: Inventar, Ansatz- und Bewertungsvorschriften

Abschnitt 7: Jahresabschluss, Bestandteile und Anlagen

Abschnitt 8: Gesamtabschluss, Bestandteile und Anlagen

Abschnitt 9: Schlussvorschriften, Muster, Anwendung für Landkreise, Ämter und Zweckverbände

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GemKVO-DoppikEntwurfsstand vom 05.11.2007

Vorschriften beschränken sich auf die Darstellung der Aufgaben und die Organisation der Gemeindekasse sowie der Zahlungsabwicklung

Keine Aussagen zum sonstigen Rechnungswesen!

Abschnitt 1: Aufgaben der Gemeindekasse, Fremde Kassengeschäfte, Zahlstellen, Handvorschüsse, Einzahlungskassen, Kassenautomaten

Abschnitt 2: Kassenanordnungen, Zahlungsanordnung, Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung, sachliche und rechnerische Feststellung

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GemKVO-Doppik

Abschnitt 3: Zahlungsverkehr, Geld-, Debit-, Kreditkarten, Schecks, Verfahren bei Stundung und Einziehung, Auszahlungen, Auszahlungsnachweise

Abschnitt 4: Verwaltung der Finanzmittel, Liquiditätsplanung, Verwahrung von Zahlungsmitteln und Wertgegenständen

Abschnitt 5: Buchung der Zahlungsabwicklung

Abschnitt 6: Erledigung des Zahlungsverkehrs und der Buchung der Zahlungsabwicklung durch Stellen außerhalb der Verwaltung

Abschnitt 7: Kassenaufsicht und örtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung

Abschnitt 8: Anwendung auf Sonderkassen

Abschnitt 9: Verpflichtung zur Erstellung von Dienstanweisungen

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EigVO M-V Grundsätzlich größere Freiheiten der Gemeinden bei der

Ausgliederung von Teilbereichen des Kernhaushaltes in einen Eigenbetrieb

Möglichkeit der Zusammenfassung mehrerer - auch erheblich unterschiedlicher - Aktivitäten in einem Eigenbetrieb

Wirtschaftsplan ist an die Ausgestaltung des Haushaltsplanes angeglichen, soweit die Eigenheiten der Eigenbetriebe keine Abweichung bedingen

Zusätzliche Erstellung von Plänen für die einzelnen Bereiche eines Eigenbetriebes

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EigVO M-V

Rechnungslegung nicht nach den Grundsätzen der Doppik, sondern nach den Regeln der doppischen kaufmännischen Buchführung

Pflicht zur Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung

Der bisherige Jahresabschluss wird ergänzt um Bereichsrechnungen und eine Finanzrechnung in Form einer Kapitalflussrechnung

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Entwürfe von Verwaltungsvorschriften

Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan

Landeseinheitlicher Produktrahmenplan

Landeseinheitliche Abschreibungstabelle zum NKHR-MV

Muster zur KV-MV und zur GemHVO-Doppik

Musterdienstanweisungen

Besondere Vorschriften zur Überleitung des kameralen Haushalts- und Rechnungswesens auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen

Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens

Leitfaden für „Städtebauliches Sondervermögen gem. § 64 Abs. 2 KV“

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Praxishilfen Ausgestaltung eines produktorientierten Haushaltes Ausgestaltung einer Kosten- und Leistungsrechnung Empfehlungen für die Erstellung eines Anhangs Empfehlungen für die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes Empfehlungen zur Prüfung eines Jahresabschlusses Empfehlungen zum internen und externen unterjährigen

Berichtswesen

Geplant: Empfehlungen zur Erstellung einer „Rechnungslegungsrichtlinie

Gesamtabschluss“ Hinweise zur Anwendung des NKHR-MV im Bereich Jugend und

Soziales

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Erfahrungen aus der Umstellung der Kameralistik auf ein neues doppisches

Haushalts- und Rechnungswesen

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Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Zum 01. Januar 2008 haben das NKHR-MV eingeführt:

1 kreisfreie Stadt

5 Ämter mit den amtsangehörigen Gemeinden

Sachstand

Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14.12.2007

Bisher keine Veröffentlichung der GemHVO-Doppik, der GemKVO-Doppik und der EigVO M-V

Noch fehlende Verwaltungsvorschriften

Unsicherheiten über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Bericht über die Orientierungsprüfung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz

31 hauptamtlich geführte Körperschaften haben umgestellt

16 hauptamtlich geführte Körperschaften wurden geprüft

Prüfung im 2. Quartal 2007

Nachprüfung im 4. Quartal 2007

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Projektorganisation

Prozess war bis zur Prüfung nicht abgeschlossen

Insbesondere sind Ziele und Kennzahlen weiter zu entwickeln

Erkennbare Qualitätssteigerung

Nicht vorhandene oder veraltete Grundlagendaten wurden aufgearbeitet oder aktualisiert

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Verzögerter Start

Keine rechtzeitig Vorlage der Haushaltssatzung

Unvollständige Haushaltssatzungen und Haushaltspläne

Fehlende Abschreibungen und Rückstellungszuführungen

Fehlende Entwürfe von Eröffnungsbilanzen

Verzögerungen im Projektablauf (3 bis 6 Monate)

- Zeitaufwand unterschätzt

- Hohe Arbeitsbelastung der Verantwortlichen durch Tagesgeschäft

- Unzureichende und nicht ausreichend getestete Software

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Projektorganisation

Mindestmaß an Projektorganisation ist erforderlich

Ausreichende Weisungsbefugnisse der Projektverantwortlichen

Einbindung der Fachabteilungen ist unverzichtbar

Dokumentation und Bekanntgabe der getroffenen Entscheidungen

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Personal Bedarf

Im Wesentlichen Umstellung durch eigenes Personal Für Vermögensersterfassung teilweiser Einsatz von befristet

eingestelltem Personal, auch 1-€-Kräfte In der Regel keine zeitliche Freistellung des eigenen Personals Erhöhung Arbeitszeit von Teilzeitkräften Beträchtliche Mehrarbeitszeiten beim Tarifpersonal

- Ausgleich durch Arbeitsbefreiung schwer umsetzbar- Finanzieller Ausgleich bei Beamten nur unter engen

Voraussetzungen

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Einsatz Externer (Ausnahme) Schulungen Beratungen Örtliche Prüfung Ermittlung von Pensionsrückstellungen Bewertung von Wald, Gebäuden und Infrastrukturvermögen

Vorteile:- Zeitnahe und einheitliche Erledigung- Dritte verfügen über Bewertungserfahrungen

Nachteile:- Fehlende Ortskenntnisse - Mitarbeitern fehlt die Erfahrung bei der

Vermögensfortschreibung

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Einbindung der Politik Einbindung der Gremien

Haushaltsberatungen Schulungen Informationsveranstaltungen Mitteilungsvorlagen

Kaum aktive Mitwirkung am Umstellungsprozess Noch keine doppische Diskussion der Haushalte Bisher kein „doppisches Denken“, keine Nutzung der

Steuerungsinstrumente (Nutzung von Zielen, Kennzahlen, Kosten- und Leistungsrechnung für die Verwaltungssteuerung)

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Bedeutung der Schulung Fehlende oder unzureichende Schulungen, der am Projekt

beteiligten Personen, wirken sich negativ aus Unterlassene Rückindizierung bei der Immobilienbewertung Falsche Ermittlung der Bruttogrundfläche bei der

Gebäudebewertung Keine Erfassung von Grundstücken, die mit Erbbaurechten

belastet sind Keine Aktivierung von gezahlten Investitionszuschüssen für die

Straßenoberflächenentwässerung Keine Unterscheidung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Organisation des Rechnungswesens (1)

Konzentration der Verwaltungen auf die laufende Buchhaltung

Sowohl zentrale als auch dezentrale Organisation der Finanzbuchhaltung

Erhöhter Korrekturaufwand bei dezentraler Organisation

Hohe Fehlerquote bei nicht alltäglichen Buchungen

Überwiegend zentrale Organisation der Anlagenbuchhaltung

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Organisation des Rechnungswesens (2)

Kaum Auftragsverwaltungen zur Erfassung der Belastungen des Haushaltes

Keine Führung von Rechnungseingangsbüchern zur zeitnahen Belegerfassung

Keine Veränderung der Bearbeitungsabläufe gegenüber der Kameralistik

Die nach der GemHVO zu erlassenden Dienstanweisungen lagen nur unvollständig vor!

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte!

Wesentliche Elemente für eine neue Steuerung fehlen noch!

Haushaltssatzung

Keine rechtzeitige Vorlage vor Beginn des Haushaltsjahres

Bedenken wegen Rechtsverletzung bzw. weitere Aufklärung ersucht in 3 von 16 Fällen

Keine einheitliche Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden

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Erfahrungen aus Rheinland-PfalzHaushaltsplan

Falsche Zuordnung der geplanten Investitionen zu den Posten des Finanzhaushaltes

Keine Veranschlagung der Aufnahme von Liquiditätskrediten Keine einheitliche Behandlung der Mittel der Eigenbetriebe, die der

Kommune zur Kassenbestandsverstärkung dienen Kennzahlen und Ziele sind noch verbesserungsfähig Betragsmäßige Übernahme der Erträge als Einzahlungen in den

Finanzhaushalt (keine Veränderung der Forderungen berücksichtigt)

Keine ausreichenden Produktbeschreibungen

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Teilhaushalte (1)

Anzahl

Kreisfreie Stadt (57 Teilhaushalte, 288 Produkte)

Landkreise (12 bis 22 Teilhaushalte, 104 bis 132 Produkte)

Verbandsgemeinden (2 bis 9 Teilhaushalte, 42 bis 72 Produkte)

Verbandsfreie Gemeinden (6 oder 7 Teilhaushalte, 78 bis 115 Produkte)

Ortsgemeinden (2 bis 6 Teilhaushalte, 20 bis 36 Produkte)

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Teilhaushalte (2)

Unterschiedlicher Umfang der Verrechnung von Leistungsbeziehungen zwischen den Teilhaushalten

Unzulässige Beschränkung der Leistungsverrechnung auf kostenrechnende Einrichtungen

Keine unterjährige interne Leistungsverrechnung

Keine Weiterverteilung zentraler Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der Gebäude

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Inventur / Inventar

Fehlende oder unvollständige Inventurrichtlinien

Keine Anpassung von Mustern an die örtlichen Besonderheiten

Keine differenzierten Inventuranweisungen für die einzelnen Vermögensposten

Verstöße gegen eigene Inventuranweisungen

Keine Beachtung des Vier-Augen-Prinzips

Keine ausreichende Dokumentation, fehlende Nachvollziehbarkeit

Keine zeitnahe Erfassung der Vermögensabgänge

Fehlende Vertragsinventur

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Prüfung der Eröffnungsbilanz

Prüfungsinstanzen müssen frühzeitig in den Prozess der Umstellung eingebunden werden, nicht erst nach Vorlage der Eröffnungsbilanz

Einräumung von Leserechten in der Software sind erforderlich

Gegebenenfalls ist der Rat als sachverständiger Dritter einzuholen

Aufgedeckte Fehler sind grundsätzlich vor der Feststellung der Eröffnungsbilanz zu korrigieren

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Zusammengefasstes Ergebnis (1)

Unterschätzung des zeitlichen Aufwandes

Verbesserung der Projektorganisation

Kein Ende des Projektes mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz

Eingeschränkte Aussagekraft der ersten doppischen Haushalte

Steuerung mit Zielen und Kennzahlen auf Produktebene ist entwicklungsfähig

Ertrag aus der Umstellung hängt zusammen mit der Nutzung der Informationen aus dem NKHR

Laufendes Rechnungswesen funktioniert im Wesentlichen

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Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

Zusammengefasstes Ergebnis (2) Fehler bei der Vermögensersterfassung und -bewertung Nicht ausreichende Dokumentation Fehlende Dienstanweisungen und Bearbeitungsrichtlinien Nur eingeschränkt funktionierendes internes Kontrollsystem Fehlende Veranschlagung von nicht zahlungswirksamen

Aufwendungen

Die Kommunen buchen schon doppisch

denken weiterhin kameral!

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5. Bericht über die Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV

Annette Sewing

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern

Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht

Projektleiterin des

Gemeinschaftsprojektes zur Umsetzung des NKHR-MV

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Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV

Aufgaben in der Umsetzungsphase:

Begleitung des Reformprozesses

Information

Klärung von grundsätzlichen Fragestellungen

Förderung des Wissenstransfers

Koordinierung des Erfahrungsaustausches

Jährliche Verlängerung des Projektes bis 2013 wünschenswert.

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Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV

Begleitung des Reformprozesses

Lenkungsausschuss NKHR-MV (Entscheidungsgremium)

Projektgruppe NKHR-MV (Arbeitsebene)

Projektleitung (Koordination)

Projektbüro im Innenministerium

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Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV

Information – Klärung grundsätzlicher Fragen

Internetpräsentation (Ab 1. März 2008 auch unter www.nkhr-mv.de .)

Beantwortung von Anfragen(Anfragen bitte mit Lösungsvorschlag per Mail an [email protected] .)

Erstellung von Frage/Antwort-Texten für den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ im Internet

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Fortführung des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV

Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch

flächendeckendes Netz von Arbeitskreisen

Bildung der Arbeitskreise jährlich neu (Achtung: Für 2008 Meldung bis 30. Januar 2008)

Sonderarbeitskreise

Informationsveranstaltungen zu Sonderthemen z.B. Städtebauliches Sondervermögen

Dozentenworkshops

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6. Fortbildung – Vorstellung eines Schulungskonzeptes

Carmen Schumann

Kommunales StudieninstitutMecklenburg-Vorpommern

Einführung Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen

Vorstellung eines Schulungskonzepts

17. Januar 2008 in Güstrow

Referentin: Caren Schumann

Aus- und FortbildungWesentliche Bestandteile der Doppik-Einführung

Projekt-manage-ment

Begleitende Prüfung

Schulungen

EDV-Unterstützung

Kommunikation

Bilanzierung

Produktdefinition

Vermögensbewertung

Berichtswesen

Aus- und Fortbildung

• Ohne rechtzeitige Mitarbeiterqualifizierung wird die Reform des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen nicht gelingen.

• Wichtiges Kriterium für die Akzeptanz der geänderten Arbeitsabläufe ist die Befähigung der Mitarbeiter/-innen zur künftigen ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben.„Nebenbei“ ist nicht machbar.

Aus- und Fortbildung

• Kenntnisstand und Voraussetzungen in den Kommunen sind unterschiedlich;

• Sie bestimmen Art und Umfang der Mitarbeiterqualifizierung.

• Innerhalb der Verwaltung existieren verschiedene Zielgruppen, deren Schulungsbedarf unterschiedlich hoch ist und der sich an den zu erfüllenden Aufgaben orientieren muss.

Aus- und Fortbildung

Ziel-gruppen

Verwal-tungs-spitze/

Mandats-träger

Mitarbei-ter

Projekt-leitung

Mitarbei-ter RPA/

RAB

Fach-kräfte

Finanz-verwal-

tung

Aus- und Fortbildung

Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (I)

• Lehrgang Kommunaler Bilanzbuchhalter nach NKHR-MV• Lehrgang Kommunaler Finanzbuchhalter nach NKHR-MV• Lehrgang NKHR-MV für kommunale Rechnungsprüfer• Lehrgang NKHR-MV für Mitarbeiter in

Rechtsaufsichtsbehörden

Aus- und Fortbildung

Schulungsangebote des Kommunalen Studieninstituts (II)

• Zielgruppenorientierte Fach- und Aufbauseminare

• nach Ihren Wünschen gesondert konzipierte Kompaktseminarreihen

Aus- und Fortbildung

Themenkomplexe und Schulungsinhalte (I)

1. Lehrgänge

Je nach Zielgruppe und Lehrgangsart werden die Teilnehmer in unterschiedlicher Intensität geschult zu:

• Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

• Doppische Buchführung im NKHR

Aus- und Fortbildung

Themenkomplexe und Schulungsinhalte (II)

• Kommunale Bilanz• Der kommunale Gesamtabschluss• Prüfung von Abschlüssen• Kosten- und Leistungsrechnung• Steuerlehre• Jahresabschlussanalyse

Aus- und Fortbildung

Themenkomplexe und Schulungsinhalte (III)

2. Seminare

• Das in den vergangenen Jahren entwickelte Gemeinsame Fortbildungsprogramm wird auch künftig angeboten.

• Seminarbeschreibungen finden Sie in den aktuellen Ausschreibungen und im Internet unter www.studieninstitut-mv.de

Aus- und Fortbildung

• Die Einführung der Doppik verlangt eine zeitaufwändige und sorgfältige Vorbereitung.

• Bei der Umsetzung dieses Prozesses unterstützen wir Sie gern mit maßgeschneiderten Fortbildungsangeboten.

• Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche mit!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

NKHR-MV