Genehmigung von Sportwetten und Online-Casinospielen in ... · 1 Die Universität Hohenheim...

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1 Die Universität Hohenheim erforscht das Glücksspiel Die Forschungsstelle Glücksspiel informiert… (von Dr. Dietmar Barth) Genehmigung von Sportwetten und Online-Casinospielen in Schleswig-Holstein Diese Studie widmet sich den Anbietern von Sportwetten und Online-Casinospielen, die eine Genehmigung in Schleswig-Holstein besitzen. Es wird dabei auf die Umsetzung der im Glücksspielgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen im Hinblick auf das Internetangebot und den Spielerschutz eingegangen. Rechtlicher Ausgangspunkt In Schleswig-Holstein trat am 01.01.2012 das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) in Kraft. Das Land besiegelte dadurch seinen (vorzeitigen) Alleingang bei der Regulierung von Glücksspielen und Sportwetten. In den anderen 15 Bundesländern gilt seit dem 01.07.2012 der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücks- spielwesen in Deutschland (Erster Glückspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV). Die beiden Gesetze lösten den seit dem Jahr 2008 und für alle 16 Bundesländer bestehenden Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glückspielstaatsvertrag – GlüStV) ab. Ein wesentlicher Bestandteil der beiden Gesetze ist die Marktöffnung für private Sportwett- anbieter. Der GlüStV hat seit dem Jahr 2008 ein staatliches Monopol für Sportwetten festge-

Transcript of Genehmigung von Sportwetten und Online-Casinospielen in ... · 1 Die Universität Hohenheim...

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Die Universität Hohenheim erforscht das Glücksspiel

Die Forschungsstelle Glücksspiel informiert… (von Dr. Dietmar Barth)

Genehmigung von Sportwetten und Online-Casinospielen in

Schleswig-Holstein

Diese Studie widmet sich den Anbietern von Sportwetten und Online-Casinospielen, die eine

Genehmigung in Schleswig-Holstein besitzen. Es wird dabei auf die Umsetzung der im

Glücksspielgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen im Hinblick auf das Internetangebot und

den Spielerschutz eingegangen.

Rechtlicher Ausgangspunkt

In Schleswig-Holstein trat am 01.01.2012 das Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels

(Glücksspielgesetz) in Kraft. Das Land besiegelte dadurch seinen (vorzeitigen) Alleingang bei

der Regulierung von Glücksspielen und Sportwetten. In den anderen 15 Bundesländern gilt

seit dem 01.07.2012 der Erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücks-

spielwesen in Deutschland (Erster Glückspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV).

Die beiden Gesetze lösten den seit dem Jahr 2008 und für alle 16 Bundesländer bestehenden

Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glückspielstaatsvertrag – GlüStV) ab.

Ein wesentlicher Bestandteil der beiden Gesetze ist die Marktöffnung für private Sportwett-

anbieter. Der GlüStV hat seit dem Jahr 2008 ein staatliches Monopol für Sportwetten festge-

2

schrieben, das seitdem von den 16 Landeslotteriegesellschaften durch das staatliche Wettpro-

gramm Oddset ausgeübt wird. Während der Erste GlüÄndStV in den 15 Bundesländern seit

Juli 2012 eine Vergabeverfahren von 20 Konzessionen (E15-Lizenzen) beinhaltet, sieht das

Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein bereits seit März 2012 eine unbegrenzte Anzahl

von Erlaubnissen für Sportwettanbieter sowie für Veranstalter von Online-Casinospielen

(Roulette, Poker, Glücksspielautomaten im Internet) vor. Letztgenannte Casinospiele sind

nicht Bestandteil der E15-Lizenzen und bleiben auch im Ersten GlüÄndStV nach wie vor ver-

boten. Es ist offensichtlich, dass Schleswig-Holstein für beide Bereiche eine vollständige

Marktöffnung für private Anbieter anstrebt, derweil die 15 Bundesländer lediglich eine Teilli-

beralisierung und diese auch nur für Sportwetten zulassen.

Beide Modelle knüpfen die Vergabe der Lizenzen auch an unterschiedliche Erlaubnisbestim-

mungen, die die Anbieter dafür erbringen müssen. So enthält das Glücksspielgesetz von

Schleswig-Holstein eine Glücksspielabgabe in Höhe von 20% des Bruttospielertrages (Spiel-

bzw. Wetteinsatz abzüglich der gesamten Gewinnausschüttung an die Teilnehmer). Hingegen

setzt der Erste GlüÄndStV eine Konzessionsabgabe von 5% des Wetteinsatzes fest. Eine aus-

führliche Auseinandersetzung zu diesem Thema wurde seitens der Forschungsstelle Glücks-

spiel bereits im März 2012 veröffentlicht.1

Schleswig-Holstein ist mittlerweile den 15 Bundesländern gefolgt und hat ebenfalls die Vor-

schriften des Ersten GlüÄndStV übernommen. Am 08.02.2013 trat das Gesetz zur Änderung

glücksspielrechtlicher Gesetze in Kraft, das auch die Aufhebung des Glücksspielgesetzes be-

inhaltet, wobei der Fortbestand des eingerichteten Fachbeirates sowie die für die Vertriebsge-

nehmigung von Veranstalter von Online-Casinospielen und Wetten erbrachten Sicherstellun-

gen zum Schutz staatlicher Zahlungsansprüche und von Auszahlungsansprüchen weiterhin

eine Anwendung finden.2

Genehmigungen, Spielerschutz im Glücksspielgesetz Schleswig-Holstein

In diesem Abschnitt wird auf die geltenden Vorschriften im Glücksspielgesetz bezüglich der

Genehmigung sowie dem Spielerschutz eingegangen und auf welche Weise die Genehmi-

gungsinhaber von Wetten und Online-Casinospielen diese Bestimmungen umsetzen.

1 Vgl. Becker, T./Barth, D. (2012) 2 Vgl. Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze vom 1. Februar 2013

3

Das Glücksspielgesetz sieht in Abschnitt III, Spielerschutz eine Reihe von Informationspflich-

ten vor, die der Inhaber einer Genehmigung dem Spieler zur Verfügung stellen muss, darunter

u.a.

das Datum der ausgestellten Genehmigung durch die zuständige Behörde,3

wobei die zuständige Genehmigungsbehörde das Innenministerium das Landes Schleswig-

Holstein darstellt.4 Im Hinblick auf den Minderjährigenschutz, Spielerschutz und Aufklärung

fordert der Gesetzgeber folgende Maßnahmen:

Die Teilnahme Minderjähriger an öffentlichem Glücksspiel ist verboten.5

Die Anbieter von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, die Spieler zu

verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten. Sie haben über die Wahrschein-

lichkeit, die etwaigen Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele,

Möglichkeiten zur Beratung und Therapie sowie das Verbot der Teilnahme

Minderjähriger aufzuklären.6

Allerdings lässt das Glücksspielgesetz offen, auf welche Weise die Genehmigungsinhaber die

Teilnahme von Minderjährigen umzusetzen haben. Die Überprüfung des Alters kann z.B.

durch Zusendung des Personalausweises, elektronische Identifizierungsverfahren oder Diens-

te wie Post, Schufa u.ä. erfolgen.

Umsetzung der Maßnahmen

Die folgende Untersuchung gliedert sich in drei Teilabschnitte. Die beiden ersten Teile wid-

men sich den Genehmigungen (insbesondere den Internetauftritten) der Sportwetten- und On-

line-Casinoanbieter. Im dritten Abschnitt werden dann die Umsetzungen für den Spielerschutz

durch diese Anbieter betrachtet.

Unternehmensangaben

Die nachstehende Tabelle 1 sowie die Tabelle 2 auf der Seite 9 beinhalten die Daten über die

Anbieter, denen vom Innenministerium Schleswig-Holstein eine Genehmigung für das Veran-

stalten von Sportwetten bzw. Online-Casinospielen erteilt wurde. Die Aufstellungen zeigen

3 Vgl. § 25 Abs. 1 Nr. 13 Glücksspielgesetz 4 Vgl. § 29 Glücksspielgesetz 5 Vgl. § 27 Abs. 1 Glücksspielgesetz 6 Vgl. § 27 Abs. 2 Glücksspielgesetz

4

den Unternehmensnamen, die bekannte Angebotsbezeichnung, den Geschäftssitz sowie die

genehmigten Vertriebsarten.7 Daneben geben die Tabellen auch Auskunft über die Internet-

auftritte der einzelnen Anbieter. Dieser Teil umfasst das Land, dass die Genehmigungen aus-

gestellt hat, die Domainendung (.com, .de, usw.), unter der das Angebot im Internet abrufbar

ist und ob der Internetauftritt sowohl Sportwetten (Sp) als auch Casinospiele (Ca) einbezieht.

Darüber hinaus enthalten die Tabellen auch Angaben über die Maßnahmen für den Spieler-

schutz. Diese setzen sich aus den Hinweisen auf das Teilnahmeverbot für Minderjährige und

dem dazu verwendeten Identifikationsverfahren sowie Anleitungen zur Aufklärung und Mög-

lichkeiten zur Beratung und Therapie zusammen.

Anmerkung: Die Recherche zu dieser Studie erfolgte zwischen September und Oktober 2013

sowie bereits teilweise seit Februar 2012. Aus diesem Grund geben die folgenden Tabellen

die Inhalte der untersuchten Internetseiten lediglich bis zu diesem Zeitraum wieder.

Sportwetten

Seit Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes hat das Innenministerium Schleswig-Holstein ins-

gesamt 25 Genehmigungen an Anbieter für das Veranstalten von Sportwetten ausgestellt. Da-

runter befinden sich die staatliche Landeslotteriegesellschaft von Schleswig-Holstein, 21 in-

ternational tätige private Sportwettanbieter (das Unternehmen Admiral Sportwetten GmbH

hat zwei Genehmigungen), ein gewerblicher Spielvermittler (OnGoingMedia GmbH, Ham-

burg, Nachfolgeunternehmen der Jaxx AG in Deutschland) sowie je ein Software- bzw. Ver-

triebsunternehmen. Dabei handelt es sich um die Trading Technologies Ltd., London/UK

(Konzeption von Gaming-Software für merkur-win, einem Produkt der Gauselmann AG, Es-

pelkamp) sowie die Cash-Line Sportwetten GmbH, Linz/Österreich (Vertrieb von Sportwett-

automaten). Da die drei Letzt genannten Firmen keine Sportwettanbieter sind, verfügen sie

auch über keinen online- oder stationären Wettbetrieb. Dementsprechend ist für diese drei

Unternehmen auch keine Untersuchung ihres Wettprogramms möglich.

Unter den 21 privaten Anbietern finden sich die gängigen und bekannten Marken für Sport-

wetten (bwin, bet-at-home, mybet, interwetten, tipico usw.), wobei diese Unternehmen zum

großen Teil gleichzeitig auch Online-Casinospiele anbieten, vgl. Tabelle 2. Um diese Firmen

besser zu identifizieren, ist im Anhang eine Aufstellung angeführt, in der zu den einzelnen

Unternehmen auch deren Mutterkonzerne erwähnt sind, vgl. Tabelle 4.

7 Vgl. www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Gluecksspiel/Gluecksspiel_node.html

5

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Geschäftssitze

Von den 25 Genehmigungsinhabern haben nur fünf Unternehmen ihren geschäftlichen Haupt-

sitz in Deutschland. Dies sind NordwestLotto Schleswig-Holstein in Kiel, Admiral Sportwet-

ten in Rellingen, OnGoingMedia in Hamburg, Nordbet in Pinneberg und Wettenleip in Leip-

zig. Im Gegensatz dazu fungieren die restlichen zwanzig Anbieter aus dem Ausland, haupt-

sächlich aus Gibraltar oder Malta, aber auch aus Österreich und England.

Internetauftritte

Derzeit veranstalten 18 der 25 Genehmigungsinhaber Sportwetten im Internet. Neben den drei

erwähnten Unternehmen, bei denen es sich um keine Sportwettanbieter handelt

(OnGoingMedia GmbH, Trading Technologies Ltd., Cash-Line Sportwetten GmbH), verfü-

gen aktuell auch die Nordbet GmbH, Pinneberg, RULEO Alpenland GmbH, Salz-

burg/Österreich, World of Sportsbetting Ltd., Malta8 und Wettenleip GmbH, Leipzig über

keinen Online-Vertrieb von Sportwetten. Während die Homepages der drei erst genannten

Anbieter derzeit nicht aktiviert sind, ist Wettenleip nur im stationären Vertrieb tätig. Somit

verbleiben noch 18 Unternehmen, die in der nachfolgenden Erhebung untersucht werden. Al-

lerdings beziehen sich die Internetauftritte dieser Anbieter nicht alle auf das Glücksspielgesetz

von Schleswig-Holstein, sondern basieren teilweise auf den rechtlichen Grundlagen anderer

Länder. Ebenso unterscheiden sich deren Online-Angebote auch nach ihrer Domainendung

und den Spielmöglichkeiten. Die folgende Untersuchung widmet sich diesen drei Themen.

Domainendungen, Genehmigungen und Spielangebote

Die 18 Genehmigungsinhaber lassen sich in vier Gruppen einteilen, die sich durch die drei

genannten Kriterien voneinander unterscheiden. Die erste Gruppe umfasst das staatliche Lot-

terieangebot lotto-sh.de (ohne Oddset) von NordwestLotto Schleswig-Holstein, Kiel sowie

die Wettprogramme mybet.de von Personal Exchange International Ltd., Malta, sh-bwin.de

von Electraworks (Kiel) Ltd., Gibraltar, sh.tipico.de von Tipico Co. Ltd., Malta sowie

admiralbet.de von Admiral Sporwetten GmbH, Rellingen.

Diese fünf Unternehmen führen ihr Online-Angebot unter einer deutschen oder schleswig-

holsteinischer Internetadresse und verweisen entweder direkt auf ihren Homepages oder in

den dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Genehmigung vom

8 Auf happybet.de befindet sich lediglich ein Link zu einem kostenlosen Bundesliga-Tippspiel und ein Link zu happybet.com, das aber nicht von der World of Sportsbetting Ltd., sondern in Kooperation mit der Meridian Gaming Ltd., Malta mit einer Lizenz aus Malta veranstaltet wird und deshalb nicht Bestandteil dieser Studie ist.

7

Innenministerium Schleswig-Holstein, wobei lediglich NordwestLotto Schleswig-Holstein

und Admiral in ihren AGB zusätzlich erwähnen, dass die Spielteilnahme bzw. Registrierung

nur Personen erlaubt ist, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben.9 Hingegen klärt

Tipico seine Kunden im AGB auf, dass der Zugriff auf die Website einigen oder allen Ein-

wohnern bestimmter Länder oder sich in diesen Ländern aufhaltenden Personen verboten ist

bzw., dass der Anbieter nicht beabsichtigt, dass die Website von Personen, die in Ländern

leben, in denen derartige Aktivitäten illegal sind, für Wettzwecke oder irgendwelche anderen

Zwecke genutzt wird.10 Allerdings unterscheiden sich die Internetauftritte dieser fünf Unter-

nehmen teilweise durch ihre Angebote. Während NordwestLotto Schleswig-Holstein die

Homepage für die staatlichen Lotterieprodukte nutzt, bieten die fünf privaten Anbieter auf

ihren deutschen Internetseiten Sportwetten, allerdings keine Casinospiele, an.

Die zweite Gruppe bilden die Wettangebote von bwin, tipico, mybet, cashpoint und 888. Die

Internetauftritte dieser fünf Unternehmen sind sowohl unter einer deutschen bzw. schleswig-

holsteinischen (.de oder sh.de) als auch einer internationalen Internetadresse (.com) zu errei-

chen. Während sich bei mybet das deutsche Angebot auf die Genehmigung von Schleswig-

Holstein (siehe Gruppe 1) und das internationale Angebot auf Lizenzen von Malta bezieht,

veranstaltet cashpoint beide Angebote von Sportwetten ausschließlich aufgrund einer Lizenz

von Malta. Dabei sei erwähnt, dass, wenn man die Seite cashpoint.com mit einer deutschen

IP-Adresse aufruft, darauf hingewiesen wird, auch auf die deutsche Seite cashpoint.de wech-

seln zu können. Dagegen hat der Anbieter 888 seinen deutschen Internetauftritt vorüberge-

hend eingestellt und macht auf der Seite 888sport.com (manuelle Weiterleitung von 888.de,

Sportwetten) darauf aufmerksam, dass das Unternehmen bis aufs weitere keine Sportwetten

von in Deutschland ansässigen Spielern annehmen kann.

Einen Sonderfall bilden in dieser Gruppe die Wettprogramme von bwin und tipico. Beide Un-

ternehmen betreiben jeweils einen speziell für das Land Schleswig-Holstein angelegten Inter-

netauftritt mit dem Zusatz sh.11 Beide Angebote umfassen nur Sportwetten und beziehen sich

dabei auf die Genehmigung aus Schleswig-Holstein. Sie richten sich dabei ausschließlich an

Kunden in diesem Bundesland. Darüber hinaus verfügen die beiden Anbieter auch über Inter-

netauftritte mit einer internationalen bzw. Tipico zusätzlich noch mit einer deutschen Adresse.

9 Vgl. § 6 Abs. 3 Internet-Teilnahmebedingungen Lotto 6aus49 von NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG bzw. Punkt 12 der Allgemeinen Wettbestimmungen für Online-Wetten von der Admiral Sportwetten GmbH 10 Punkt 1.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Schleswig-Holstein AGBs von Tipico Co. Ltd. 11 Diese beiden Internetauftritte wurden von den Betreibern mitgeteilt.

8

Als Lizenzgeber geben diese drei Homepages aber die jeweiligen Regulierungsbehörden aus

Gibraltar und Malta an.

Es lässt sich feststellen, dass sich die Internetauftritte dieser fünf Unternehmen ebenso durch

die angebotenen Spielmöglichkeiten voneinander unterscheiden. So lassen sich auf den inter-

nationalen Internetauftritten von diesen fünf Anbietern neben Sportwetten auch die üblichen

Casinospiele (Roulette, Glücksspielautomaten, Poker) abrufen. Hingegen ist das deutsche

Angebot von sh.bwin, mybet und cashpoint nur auf Sportwetten reduziert. Zwar bietet

mybet.de auch Casinospiele an, betont aber, dass es sich dabei um kostenlose Spielangebote

handelt (FreePoker, Roulette um Spielgeld usw.). Dieser Umstand ist deshalb bemerkenswert,

weil diese Unternehmen ebenfalls eine Genehmigung für das Veranstalten von Online-

Casinospielen aus Schleswig-Holstein besitzen, vgl. Tabelle 2. Hingegen befinden sich bei

tipico auf dem internationalen und deutschen Internetauftritt sowohl Sportwetten als auch

Casinospiele und auf der schleswig-holsteinischen Homepage nur Sportwetten.

In die dritte Gruppe fallen zwei Anbieter, die ihre Internetauftritte auf eine Genehmigung aus

England und Österreich stützen. Es handelt sich dabei um die Online-Angebote bet365.com

von Hillside (New Media) Ltd., Stoke-on-Trent/UK und admiral.at von Admiral Sportwet-

ten GmbH, Gumpoldskirchen/Österreich. Diese zwei Unternehmen bieten auf ihren Internet-

seiten ebenfalls nur Sportwetten an und verweisen dabei auf ihre Lizenzen aus England bzw.

Österreich. Darüber hinaus kann man auf bet365.com auch das Angebot von Online-

Casinospielen nutzen, vgl. Tabelle 2. Dieser eigene Internetauftritt wird jedoch nicht vom

Unternehmen aus England, sondern von Hillside (Gibraltar) Ltd., Gibraltar veranstaltet und

basiert auf einer Lizenz aus Gibraltar.

Die vierte Gruppe beinhaltet die restlichen Anbieter aus der Tabelle 1. Die Internetauftritte

von diesen Unternehmen laufen unter der internationalen Adresse mit der dafür üblichen Do-

mainendung .com. Diese zehn Anbieter machen, genau sowie die Unternehmen aus der Grup-

pe 2, von ihren vorhandenen Erlaubnissen aus Schleswig-Holstein ebenfalls nicht Gebrauch,

sondern verweisen auf ihren Online-Angeboten ausschließlich auf ihrer Lizenzen von der

Gibraltar Gambling Commission bzw. Lotteries & Gaming Authority Malta, die sie berechtigt

sowohl Sportwetten und Casinospiele anzubieten. Aus dieser Gruppe verzichten lediglich

primebet.com von Primebet International Ltd., Malta sowie bet90.com von bet90 Ltd., Malta

auf das Anbieten von Casinospielen.

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Online-Casinospiele

Zusätzlich zu den Sportwetten, hat das Innenministerium Schleswig-Holstein weitere 23 Ge-

nehmigungen für das Veranstalten von Online-Casinospielen vergeben. Die Inhaber dieser

Erlaubnisse setzen sich einerseits aus 17 Unternehmen, die entweder nur Online-Casinospiele

oder darüber hinaus auch Sportwetten anbieten und andererseits aus fünf Organisationen, die

nur bedingt oder gar nicht mit der Tätigkeit von Online-Casinospiele zu tun haben, zusam-

men. Bei den 17 Anbietern handelt es sich Großteils um dieselben Gesellschaften wie im Ab-

schnitt über Sportwetten, vgl. Tabelle 1.

Zu den fünf Organisationen zählen der bereits erwähnte gewerbliche Spielvermittler

OnGoingMedia GmbH, Hamburg, der gewerbliche Spielhallenbetreiber Löwen Play GmbH,

Bingen sowie die drei Softwareunternehmen Trading Technologies Ltd., London/UK (siehe

Abschnitt: Sportwetten), Skill on Net Ltd., Zypern (Hersteller von Online-Casino- und Skill

Game-Software) sowie Greentube Malta Ltd., Malta (Entwickler und Anbieter von Gaming-

Lösungen für Internet, mobile Endgeräte und iTV, Tochterunternehmen der Novomatic AG,

Wien/Österreich).

Daneben hat sich auch der im letzten Abschnitt angeführte Sportwettenanbieter World of

Sportsbetting Ltd., Malta eine Genehmigung für Online-Casinospiele in Schleswig-Holstein

gesichert. Dieses Unternehmen hat aber seine deutsche Homepage, derzeit weder für Sport-

wetten noch für Online-Casinospiele aktiviert. Diese sechs angeführten Gesellschaften veran-

stalten gegenwärtig keine Online-Casinospiele und verfügen somit auch über kein Spielange-

bot im Internet, weshalb sie aus der folgenden Untersuchung ausgenommen sind.

Geschäftssitze

Auch die Genehmigungsinhaber von Online-Casinospielen haben ihren geschäftlichen Haupt-

sitz zum Großteil nicht in Deutschland. Die einzigen Ausnahmen davon sind Online-Casino-

Deutschland in Bautzen, OnGoingMedia in Hamburg und Löwen Play in Bingen. Indessen

agieren die restlichen Unternehmen aus dem Ausland. Dabei sind vor allem erneut Gibraltar

und Malta, neben England und Zypern, die meist gewählten Standorte.

Internetauftritte

Die 17 derzeit aktiven Anbieter von Online-Casinospielen verfügen aktuell über einen Inter-

netauftritt. Wie bereits bei den Sportwettanbietern, richten sich die Spielangebote dieser Un-

11

ternehmen aber nicht gänzlich auf das Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein, sondern

unterliegen zum Teil auch den gesetzlichen Bestimmungen von anderen Ländern. Des Weite-

ren werden die Internetauftritte auch hierbei unter verschiedenen Domainendungen betrieben

und beinhalten neben Casinospiele teilweise auch andere Angebote.

Domainendungen, Genehmigungen und Spielangebote

Es lässt sich feststellen, dass die Internetauftritte der Online-Casinoanbieter im Bezug auf die

drei untersuchten Kriterien wesentlich homogener erscheinen, als die der Sportwettanbieter.

Dementsprechend verteilen sich die 17 Genehmigungsinhaber auch nur auf zwei Gruppen, die

einen Unterschied bei den drei Kriterien erkennen lassen. In der ersten Gruppe befinden sich

die Unternehmen, die sich ausschließlich auf das Angebot von Online-Casinospielen be-

schränken. Dazu zählen die Spielangebote onlinecasino.de von Online Casino Deutschland

GmbH, Bautzen, pokerstars.de von Reel Germany Ltd., Malta, roxyplace.com von

Megaxpixel Entertainment Ltd., Malta und euroslots.com von Play Cherry Ltd., Malta.

Von diesen vier Gesellschaften führen nur die beiden erstgenannten einen Internetauftritt mit

einer deutschen Adresse. Allerdings verweist lediglich die Homepage von Online Casino

Deutschland auf ihre Genehmigung von Schleswig-Holstein hin. Ebenfalls informiert dieser

Anbieter in seinen AGB darüber, dass man gegenwärtig eine Konzession für Online-

Glücksspiele nur in Schleswig-Holstein, nicht aber in anderen Bundesländern besitzt und,

dass die Teilnahme am Glücksspiel Spielern eines anderen Bundeslandes als Schleswig-

Holstein untersagt ist. Es wird dabei auch darauf aufmerksam gemacht, dass Spieler die sich

von diesen Bundesländern aus am Online-Glücksspiel beteiligen, illegales Glücksspiel betrei-

ben.12 Trotz der expliziten Feststellung des Unternehmens, dass die Konzession nur in

Schleswig-Holstein gültig ist, wirbt Online-Casino Deutschland jedoch auch in anderen Bun-

desländern für sein Spielprogramm, z.B. Werbepartner von Dynamo Dresden, Sächsische

Zeitung oder in überregionalen Medien, z.B. Bild-Zeitung, TV Movie usw.13

Ein differenzierter Fall liegt beim Angebot von pokerstars.de vor. Diese Internetplattform

wird von der Rational Poker School Ltd., Isle of Man betrieben und bietet keine Online-

Pokerspiele um Echtgeld an, sondern stellt eine kostenlose Pokerschule im Internet dar. Aus

diesem Grund benötigt das Unternehmen für dieses Angebot auch keine Lizenz für das Ver-

anstalten von Online-Casinospielen. Im Gegensatz dazu veranstaltet Rational Gaming Europe 12 Vgl. Punkt 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online Casino Deutschland GmbH 13 Vgl. www.onlinecasino.de

12

Ltd. auf der Homepage pokerstars.eu Online-Pokerspiele sowohl um Echtgeld als auch um

Spielgeld und dies auf Grundlage einer Genehmigung von Malta. Beide angeführten Gesell-

schaften sowie der Genehmigungsinhaber von Schleswig-Holstein Reel Germany Ltd. sind

Tochterunternehmen der Rational Group mit Sitz in Isle of Man.

Im Gegensatz dazu bedienen sich Megaxpixel und Play Cherry auf ihren Internetauftritten

einer internationalen Adresse und veranstalten ihr Spielangebot aufgrund einer Genehmigung

von Malta.

In der zweiten Gruppe befinden sich die restlichen 13 Genehmigungsinhaber, die derzeit On-

line-Casinospiele anbieten. Alle diese Unternehmen veranstalten daneben auch Sportwetten

und führen ihr Angebot auf Homepages mit internationalen Adressen, dass ausschließlich auf

Konzessionen aus Gibraltar oder Malta beruht. Dazu zählen auch die Online-Angebote von

bwin, mybet, cashpoint und tipico (vgl. Gruppe 2 im Abschnitt: Sportwetten) Diese Anbieter

betreiben auch Internetauftritte mit Adressen aus Deutschland bzw. Schleswig-Holstein, al-

lerdings finden sich dort nur Sportwetten. Nur tipico bietet sowohl auf der deutschen als auch

auf der internationalen, nicht aber auf der schleswig-holsteinischen Homepage, neben Sport-

wetten auch Online-Casinospiele an.

Spielerschutz

Da es sich bei den Sportwetten- und Online-Casinoveranstaltern zum großen Teil um diesel-

ben Unternehmen handelt, kann der Abschnitt über den Spielerschutz für beide Gruppen von

Anbietern gemeinsam erfolgen. Die Tabellen 1 und 2 zeigen in den jeweils letzten vier Spal-

ten, ob die Internetauftritte Angaben auf das Teilnahmeverbot für Minderjährige enthält, wel-

ches Identifikationsverfahren dazu verwendet wird und, ob dabei Hinweise zur Aufklärung,

Beratung und Therapie gemacht werden.

Aus beiden Tabellen geht deutlich hervor, dass sämtliche Anbieter, die gegenwärtig Sportwet-

ten und Online-Casinospielen im Internet betreiben, unabhängig davon, ob diese unter einer

deutschen, internationalen oder anderen Adresse läuft, Auskünfte über diese angesprochenen

Maßnahmen des Spielerschutzes geben. Dies kommt daher, weil nicht nur das Glücksspielge-

setz von Schleswig-Holstein, sondern auch die rechtlichen Grundlagen der anderen Länder,

von denen ein Großteil der Konzessionen stammt, solche Regelungen verlangen.

13

Teilnahmeverbot für Minderjährige

Im Bezug auf das Teilnahmeverbot für Minderjährige findet sich auf jeder Homepage das

Symbol +18. Darüber hinaus machen auch alle AGB’s deutlich, dass das jeweilige Angebot

nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren vorbehalten ist. Viele der Internetauftritte

bieten zu diesem Zweck auch Dienste zum Blocken oder Filtern von Internetinhalten an, z.B.

netnanny, cyberpatrol, cybersitter, safekids u.ä. Allerdings gehen die Anbieter bei der Umset-

zung zur Einhaltung dieser Maßnahme unterschiedlich vor und verwenden dabei auch ver-

schiedene Identifizierungsverfahren.

Um das Mindestalter festzustellen, verpflichten lediglich acht der 25 Genehmigungsinhaber

von Sportwetten und/oder Online-Casinospielen ihre Kunden zu einer Identifizierung. Die

Instrumente sind dabei das Postident-Verfahren der Deutschen Post AG (Admiral, Lotto

Schleswig-Holstein), eine Abfrage bei der SCHUFA Holding AG, Wiesbaden (Schufa-

Identitätscheck (bet365, betvictor, bwin.sh ,Lotto Schleswig-Holstein) sowie die Zusendung

eines Personalausweises und anschließender Verifizierung mittels Telefon-, Stromrechnungen

usw. (bet 3000, bet90, bwin.sh, cashpoint). Im Gegensatz dazu behalten es sich die restlichen

Anbieter vor, zu einem beliebigen Zeitpunkt die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. In die-

sem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass viele Unternehmen die Identifizierung erst bei

der Überweisung einer Gewinnauszahlung vornehmen. Zusätzliche Maßnahmen zur Authenti-

fizierung der Kunden (z.B. Mitteilung des Passworts nach Identifikationsüberprüfung durch

eine Banküberweisung oder per Einschreiben) werden von den Anbietern in der Regel nicht

vorgenommen.

Aufklärung, Beratung, Therapie

Neben dem Hinweis auf das Teilnahmeverbot von Minderjähriger, räumen alle Genehmi-

gungsinhaber auch der Aufklärung, Beratung, Therapie einen großen Stellenwert bei ihren

Wett- und Spielangeboten ein. Sowohl auf den deutschen als auch auf den internationalen

Internetauftritten geben die Unternehmen unter den Stichwörtern „Verantwortungsvollen

Spielen“ oder „Responsible Gambling“ teilweise sehr umfangreiche Auskunft, auf welche

Weise Spieler gewissenhaft mit dem Angebot umgehen sollen. Darüber hinaus weisen alle

Anbieter auch auf verschiedenen Möglichkeiten von Beratung und Therapie hin und geben

dazu auch einen Link und oder die Telefonnummer von diversen Suchtorganisation an.

14

Die Tabelle 3 gibt einen Überblick von allen Beratungs- und Therapiestellen, die derzeit in

Verbindung mit den 25 Genehmigungsinhabern von Schleswig-Holstein stehen. Aus der Ta-

belle geht hervor, dass alle Anbieter gegenwärtig mit mindestens einem, großteils sogar mit

mehreren Beratungs- oder Therapieorganisation in Verbindung stehen. Mit wenigen Ausnah-

men (bet90, primebet Lotto, Schleswig-Holstein,) unterhalten die Anbieter eine, meist aber

zwei oder drei Kooperation/en mit den englischen oder amerikanischen Glücksspielsuchtein-

richtungen: GamCare, Gambling Aware, Gambling Therapy und Gambling Anonymous.

Vier Unternehmen (admiral, bet-at-home, bwin, cashpoint) arbeiten mit den österreichischen

Institutionen: Der grüne Kreis, Wien, Institut Glücksspielsucht und Abhängigkeit

(GameOver), Salzburg, Spielsuchthilfe, Wien und Responsible-Gaming, Gumpoldskirchen

(Beratungseinrichtung der Novomatic AG) zusammen. Dabei sei erwähnt, dass die drei letzt

genannten teilweise oder gänzlich von staatlichen oder privaten Glücksspielunternehmen fi-

nanziell unterstützt werden. Daneben verweisen zwölf Anbieter auch auf deutsche Organisati-

onen. Darunter sind die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln sowie

diverse regionale Kontaktmöglichkeiten in Form von Landesstellen, Verbänden, Universitä-

ten, Interessensgemeinschaften und kirchliche Einrichtungen vertreten.

Hohenheim, 19.November 2013 (überarbeitete Fassung vom 31. Oktober 2013)

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Literaturverzeichnis

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Becker, T. in ZfWG (2012), Ein Prüfungsprogramm für Glücksspielwerbung, Beitrag in der

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Erster Glückspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV, Erster Staatsvertrag zur

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(GVOBl. Schl.-H. S. 64)

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Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV, Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland

vom 30.01./30.07.2007, verkündet durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.12.2007

(Nds. GVBl. S. 756)