Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte ... · Gesetzliche Grundlagen für...

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AS (Antragsteller) (Verkehrsunternehmer) AZH Zuständige Straßenbaubehörden Landesbetrieb mit 4 Niederlassungen, Kreise, Städte, Gemeinden, WKP (Brückenprüfung für BAB, B- u. L-Straßen)) AZH / K Polizei bei Polizeibegleitung AZH Bahnunternehmen WSÄ (in bestimmten Fällen) AB Andere Bundesländer Anhörung Anhörung für Teilstrecken BB Zustimmungsverfahren Antrag Erlaubnis/Genehmigung EGB / AB Landesbetrieb Straßenwesen FB GST Hoppegarten Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung Nach §§ 29 (3) bzw. 46 (1) Nr. 5 StVO Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg AS Antragsteller EGB Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde AB Anhörungsbehörde AZH Anzuhörende Stelle K Kontrollbehörde

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AS

(Antragsteller)

(Verkehrsunternehmer)

AZH

Zuständige Straßenbaubehörden

Landesbetrieb mit 4 Niederlassungen,

Kreise, Städte, Gemeinden, WKP

(Brückenprüfung für BAB, B- u. L-Straßen))

AZH / K Polizei

bei

Polizeibegleitung

AZH Bahnunternehmen

WSÄ

(in bestimmten Fällen)

AB

Andere Bundesländer

Anhörung

Anhörung für

Teilstrecken BB

Zustimmungsverfahren

Antrag Erlaubnis/Genehmigung

EGB / AB Landesbetrieb Straßenwesen

FB GST Hoppegarten

Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung

Nach §§ 29 (3) bzw. 46 (1) Nr. 5 StVO

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

AS Antragsteller

EGB Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde

AB Anhörungsbehörde

AZH Anzuhörende Stelle

K Kontrollbehörde

Gesetzliche Grundlagen für Großraum- und Schwertransporte nach StVO §§ 29 (3) und 46 (1) Nr. 5

Die Abmessungsgrenzwerte von

Sattelkraftfahrzeug oder Zug werden durch

Ladung

überschritten (§§ 18 und 22 StVO)

Die Gewichts- und / oder

Abmessungsgrenzwerte werden auf Grund

der Fahrzeugart

überschritten (§§ 32 und 34 StVZO)

Ausnahmegenehmigung

Gemäß Verwaltungsvorschrift (VwV) Nach § 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO

Erlaubnis

Gemäß Verwaltungsvorschrift (VwV) Nach § 29 Absatz 3 StVO

Ausnahmegenehmigung

Gemäß Richtlinien zu § 70 StVZO

Fahrzeugzulassung

Gründe

Transport

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) §18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 22 Ladung (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forst-wirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirt-schaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaft-lichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen: Breite: 2,55m / 3,00m Höhe: 4,00m Länge: 12,00m / 15,50m – 16,50m / 18,00m – 18,75m (Einzel) (Sattelzüge) (Züge)

§ 34 Achslast und Gesamtgewicht. (4) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern ...darf die zulässige Achslast folgende Werte nicht übersteigen: Einzelachslast 10,0 t Einzelachslast (angetrieben) 11,5 t ...darf das zulässige Gesamtgewicht unter Beachtung der Vorschriften für die Achslasten folgende Werte nicht übersteigen: Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen 18 t Züge und Sattelzüge mit 4 Achsen 36 t Fahrzeugkombinationen mit mehr als 4 Achsen 40 t Sattelzug, 3achsige SZM + Sattelanhänger (2/3 Achsen) 44 t (Kombiverkehr mit einem ISO-Container von 40 Fuß)

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

Leerfahrt:

keine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig bei nachfolgenden Transportparametern:

Lkw-Zug: Länge = 18,75 m Breite = 2,55 m

Sattelzug: Länge = 16,50 m Breite = 2,55 m

Lastfahrt:

ohne Anhörung (bis 3 Jahre bundesweit) bei nachfolgenden Transportparametern:

Länge ≤ 22,00 m Breite ≤ 3,00 m Höhe ≤ 4,00 m Gesamtgewicht max. 41,8 t

Ladung:

teilbare Ladung: Gesamtgewicht ≤ 40 t (keine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)

unteilbare Ladung: Gesamtgewicht > 40 t (Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO notwendig)

Grenzwerte für Leerfahrt, Lastfahrt und Ladung in Bezug zur Notwendigkeit einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO und von Beantragung von Dauergenehmigungen

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

Das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte

VEMAGS ist das internetbasierte Online-Genehmigungsverfahren für Großraum- und

Schwertransporte der 16 Bundesländer und des Bundes.

Seit dem Betriebsstart von VEMAGS im August 2007 wurden bundesweit mehr als 500.000

Anträge von europaweit über 6.000 Antragstellern bei den 1.300 zuständigen Behörden im

ganzen Bundesgebiet gestellt und über das System genehmigt.

Mit Klick auf den Link http://www.vemags.de/ können Sie sich einen Überblick über das

Online-Genehmigungsverfahren VEMAGS verschaffen.

VEMAGS® ist eine reine online-Anwendung. Sie benötigen lediglich einen Internet-Browser

(z.B. Mozilla Firefox oder Microsoft Internet Explorer) – es muss keine Software auf Ihrem

Rechner installiert werden.

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

Derzeit erfolgt die Umstellung der Beantragung und Bearbeitung von Großraum- und Schwertransporte auf das

internetbasierende System VEMAGS.

Damit sind die Antragsteller in der Lage, ihre Anträge in VEMAGS zu stellen und den Stand der Bearbeitung zu

verfolgen.

Um VEMAGS zu nutzen, ist eine Registrierung in VEMAGS sowie die Zusendung einer Haftungserklärung notwendig.

1. Bitte registrieren Sie sich mit Klick auf nachfolgendem Link:

https://applikation.vemags.de/

2. Nachdem Sie sich registriert haben, füllen Sie bitte die Haftungserklärung aus und faxen diese an die

angegebene Faxnummer 03342 - 355 455 zurück.

Die Haftungserklärung wird in VEMAGS zu Ihrer Firma hinterlegt und gilt auch für zukünftig zu stellende Anträge.

Beachten Sie dabei, dass:

- Ihre vollständige Anschrift angegeben ist,

- Sie ein längerfristiges Datum angegeben haben, bis wann diese Haftungserklärung gültig sein soll:

31.12.2020 - (bitte Datum angeben bei .............),

- Ihr Firmenstempel enthalten ist und

- Derjenige unterschreibt, der als berechtigter Antragsteller bei der Registrierung angegeben wurde.

Sie erhalten vom VEMAGS-System per Email die Nachricht über Ihre erfolgreiche Freischaltung. Ab diesem Zeitpunkt

können Sie sich mit Ihren bei der Registrierung selbst gewählten Zugangsdaten in VEMAGS einloggen.

Danach erfassen, speichern und stellen Sie bitte alle Anträge selbst in VEMAGS.

Bei Fragen und Problemen melden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 03342 - 355 439

Vorgang der VEMAGS – Registrierung der Antragsteller (AS) für das Land Brandenburg

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

Vorgang der VEMAGS – Registrierung der Antragsteller (AS) für das Land Brandenburg

Nach Aufruf der Web-Seite: https://applikation.vemags.de/ Speichern der Seite als Favorit oder Lesezeichen. Dann Klick auf Registrierung.

Nach Klick auf Fernglassymbol und nach Klick auf schwarzes Dreieck die EGB Brandenburg auswählen.

Nach Klick auf schwarzes Dreieck den Landkreis auswählen.

Zum Abschluss auf Übernehmen klicken.

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

Jetzt werden die Daten des Anwenders (Firmendaten) eingegeben, einschließlich Email-Adresse und Häkchen setzen bei Automatische Benachrichtigung aktivieren. Der Langname sollte die juristisch korrekte Unternehmensbezeichnung wiedergeben.

Bei der Eingabe des Primärbenutzers bitte alle Felder, auch die Felder ohne ausfüllen. Das Passwort sollte mindestens aus 8 Zeichen bestehen und eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen beinhalten.

Bei Nutzungsbedingungen das Häkchen nicht vergessen. Zum Schluss Eingabe des ersichtlichen Identifikationsbildes in darunterliegender Zeile und Klick auf Registrierungsformular absenden.

Vorgang der VEMAGS – Registrierung der Antragsteller (AS) für das Land Brandenburg

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

Vorlage zur VEMAGS-Haftungserklärung:

Firma Landesbetrieb Straßenwesen Fachbereich GST Lindenallee 51 15366 Dahlwitz-Hoppegarten ............................ Fax: 03342 – 355 455 Datum Allgemeine Haftungserklärung Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns*, für Schäden an Straßen und deren Einrichtung sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahn-fahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken aufzukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Ich verzichte / Wir verzichten* ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Transportes entspricht. Diese Erklärung gilt ab dem heutigen Tage bis zum ......................... . (Datum eintragen)

......................................................... Ort, Datum Firmenstempel .................................................................. Unterschrift der berechtigten Antragsteller • nicht Zutreffendes bitte streichen

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg

Beantragung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 70 STVZO:

Weitere Links und Kontakte:

http://www.lbv.brandenburg.de/810.htm

Ausgewählte Ansprechpartner außerhalb des LBV: http://www.lbv.brandenburg.de/817.htm

Allgemeine bundesweite VEMAGS - Startseite: http://www.vemags.de/

VEMAGS – Login - Seite: https://applikation.vemags.de

Liste der Landesbeauftragten der Bundesländer: http://www.vemags.de/VEMAGS_Internet/broker.jsp?uMen=ff0402c9-09f3-c511-4fbf-1b1ac0c2f214

Landesbeauftragte VEMAGS Land Brandenburg: Gräßler, Wolfgang Tel.: 03342/355-437 Fax: 03342/355-455 eMail: [email protected] Müller, Astrid Tel.: 03342/355-443 Fax: 03342/355-455 eMail: [email protected]

Genehmigungsverfahren für

Großraum- und Schwertransporte im Land Brandenburg