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GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE

FACHABTEILUNG B: STRUKTUR- UND KOHÄSIONSPOLITIK

LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

DIE GAP IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN 2014-2020

THEMENPAPIER

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Dieses Dokument wurde vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben. AUTOREN Felice ADINOLFI Jonathan LITTLE Albert Massot KOORDINIERUNG UND REDAKTION Albert Massot Fachabteilung Struktur- und Kohäsionspolitik Europäisches Parlament B-1047 Brüssel E-Mail: [email protected] REDAKTIONSASSISTENZ Catherine MORVAN SPRACHFASSUNGEN Original: EN Übersetzungen: DE, ES, FR, IT, PL, PT ÜBER DEN HERAUSGEBER Kontakt zur Fachabteilung B oder Bestellung des monatlichen Newsletters: [email protected] Redaktionsschluss: Oktober 2011. Brüssel, © Europäische Union, 2011. Dieses Dokument ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://www.europarl.europa.eu/studies HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die hier vertretenen Auffassungen geben die Meinung der Verfasser wieder und entsprechen nicht unbedingt dem offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments. Nachdruck und Übersetzung der Veröffentlichung - außer zu kommerziellen Zwecken - mit Quellenangabe gestattet, sofern der Herausgeber vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird.

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GENERALDIREKTION INTERNE POLITIKBEREICHE

FACHABTEILUNG B: STRUKTUR- UND KOHÄSIONSPOLITIK

LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

DIE GAP IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN 2014-2020

THEMENPAPIER

Inhalt: Dies ist das dritte Arbeitspapier der Fachabteilung B zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Mit diesem Dokument soll die Mitteilung der Kommission „Ein Haushalt für Europa 2020“ analysiert werden, um die legislative Arbeit der MdEP hinsichtlich der anstehenden Reform der GAP zu erleichtern. Im Anschluss an eine Beschreibung der historischen Entwicklung des europäischen Haushalts und der Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik wird der neue vorgeschlagene mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 untersucht, wobei vor allem auf den GAP-Haushalt und seine verschiedenen Bestandteile eingegangen wird.

IP/B/AGRI/NT/2011_12 11. OKTOBER 2011 PE460.067 DE

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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INHALT ABKÜRZUNGEN 5 TABELLEN 7 ABBILDUNGEN 9 1. HINTERGRUND: DER MEHRJÄHRIGE FINANZRAHMEN 11 1.1. Ergebnisse der mehrjährigen Finanzrahmen 11 1.2. EU-Ausgaben und das Eigenmittelsystem 14 1.3. Verhältnis zwischen EU-Haushaltsüberprüfung, Strategie EU

2020, GAP-Reform und Terminplan 17 2. GAP-AUSGABEN IM EU-HAUSHALT 21 2.1. Durchführung der GAP 21 2.2. Die GAP bis 2020 27 3. DER MEHRJÄHRIGE FINANZRAHMEN 2014-2020 29 3.1. Der neue MFR 2014-2020 im Gefolge des Lissabon-Vertrags 29 3.2. Auf dem Weg zu einem neuen EU-Eigenmittelsystem 30 3.3 Neue EU-Ausgabenprioritäten: die Strategie „Europa 2020“ 32 4. DIE GAP IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN 2014-2020 37 4.1. Gesamtmittelausstattung für die Landwirtschaft 37 4.2. GAP-Ausgaben in Rubrik 2 41 4.3. Ausgaben in anderen Haushaltsrubriken 42 4.4. Ausgaben außerhalb des MFR 43 4.5. Aus den MFR-Vorschlägen hervorgehende Reformelemente 44 5. FAZIT 47 ANHANG 49

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ___________________________________________________________________________________________

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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ABKÜRZUNGEN AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AKP Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und

im Pazifischen Ozean

BNE Bruttonationaleinkommen

BSP Bruttosozialprodukt

EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

EEF Europäischer Entwicklungsfonds

EG Europäische Gemeinschaft

EGF Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

EGFL Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft

EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

EIDHR Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte

EK Europäische Kommission

ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds

ENI Europäische Nachbarschaftsinstrumente

EP Europäisches Parlament

EU Europäische Union

EUV Vertrag über die Europäische Union

EVHAC Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe

FPA Partnerschaftliche Fischereiabkommen

GAP Gemeinsame Agrarpolitik

GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

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GFK Gemeinschaftliches Förderkonzept

GMES Global Monitoring for Environment and Security (globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung)

GMO Gemeinsame Marktorganisation

IFS Stabilitätsinstrument

IIV Interinstitutionelle Vereinbarung

IKT Informations- und Kommunikationstechnologien

INSC Instrument für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit

ITER Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

MFR Mehrjähriger Finanzrahmen

MwSt Mehrwertsteuer

NOA Nichtobligatorische Ausgaben

OA Obligatorische Ausgaben

PI Partnerschaftsinstrument

RFO Regionale Fischereiorganisationen

ÜLG Überseeische Länder und Gebiete

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TABELLEN Tabelle 1

FInanzrahmen 2007-2013 (in Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen) 16 Tabelle 2 Die GAP im Haushalt des jeweiligen Jahres (EU-6: 1968-1972) 21 Tabelle 3 Die GAP im Haushalt des jeweiligen Jahres (EU-9: 1973-1980) 21 Tabelle 4 Die GAP im Haushalt des jeweiligen Jahres (EU–10/12: 1981-1987) 23 Tabelle 5 Die GAP im Delors-Paket I (EU–12: 1988-1992) 23 Tabelle 6 Die GAP im Delors-Paket II (EU–12/15: 1993-1999) 24 Tabelle 7 Die GAP in der Agenda 2000 (EU–15/25: 2000-2006) 24 Tabelle 8 Die GAP im MFR 2007-2013 (EU–27: 2007-2013) 25 Tabelle 9 Umsetzung der GAP in Rubrik 2 des aktuellen MFR (Jahre 2007-2012 - Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen) 26 Tabelle 10 Voraussichtliche Entwicklung der Finanzierungsstruktur der EU (2012-2020) 31 Tabelle 11 Hauptrubriken des mehrjährigen Finanzrahmens 2013-2020 und Vergleich mit dem MFR 2007-2013 (Mio. EUR, zu konstanten Preisen 2011) 34 Tabelle 12 Detaillierte Aufschlüsselung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 und Vergleich mit dem MFR 2007-2013 (Mio. EUR - zu konstanten Preisen 2011) 36 Tabelle 13 MFR 2014–2020 – Agrarausgaben im Detail (zu konstanten Preisen 2011) 40 Tabelle 14 MFR 2014–2020 – Agrarausgaben im Detail (zu aktuellen Preisen) 41

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Tabelle I (Anhang) EU-6: Zeitraum 1968-1972 51 Tabelle II (Anhang) EU-9: Zeitraum 1973-1980 51 Tabelle III (Anhang) EU–10/12: Zeitraum 1981/1987 52 Tabelle IV (Anhang) Delors-Paket I, EU–12: Zeitraum 1988-1992 52 Tabelle V (Anhang) Delors-Paket II, EU-12/15: Zeitraum 1993-1999 53 Tabelle VI (Anhang) Agenda 2000, EU-15/25: Zeitraum 2000-2006 53 Tabelle VII (Anhang) MFR 2007-2013, EU-27: Zeitraum 2007-2013 54

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ABBILDUNGEN Abbildung 1 Entwicklung des EU-Haushalts: Ausgaben und Anteil am BNE 13 Abbildung 2 Entwicklung des GAP-Haushalts: Ausgaben und Anteil am BNE 13 Abbildung 3 Sektorale Ausgabenverteilung im MFR 2007-2013 19 Abbildung 4 Ausgabenverteilung im vorgeschlagenen MFR 2014-2020 und Vergleich mit dem Zeitraum 2007-2013 34

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1. HINTERGRUND: DER MEHRJÄHRIGE FINANZRAHMEN 1.1. Ergebnisse der mehrjährigen Finanzrahmen Seit 1988 werden interinstitutionelle Vereinbarungen über das EU-Haushaltsverfahren und die Mittelverteilung abgeschlossen. Die Umsetzung dieser Vereinbarungen erfolgt über „mehrjährige Finanzrahmen (MFR)“, die auch als „Finanzielle Vorausschau“ bezeichnet werden, mit folgendem Ziel:

- Bereitstellung eines stabilen Rahmens mit EU-Eigenmitteln für die gemeinsamen Politiken für einen mittelfristigen Planungszeitraum (mindestens fünf Jahre);

- Festlegung der Ausgabenhöhen für die politischen Prioritäten der EU; - Gewährleistung von „Haushaltsdisziplin“, vor allem zur Drosselung der

Ausgabensteigerung bei der GAP. Bislang wurden vier mehrjährige Finanzrahmen umgesetzt: 1988-1992 - Die erste Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission wurde am 22. Juni 1988 im Rahmen des Delors-Pakets I geschlossen. Sie betraf den Zeitraum 1988-1992, in dem die weitere Umsetzung der Einheitlichen Europäischen Akte anstand. Im Mittelpunkt stand damals die Errichtung des Binnenmarktes in der EU-12. Mit der Entscheidung 88/377/EG1 wurden die GAP-Mittel einer strengen Haushaltsdisziplin („Agrarleitlinie“) unterworfen. 1993-1999 - Nach dem Vertrag von Maastricht beschloss der Europäische Rat von Edinburgh am 11./12. Dezember 1992, an der 1998 eingeführten Haushaltsdisziplin festzuhalten und sie zu stärken. Der bestehende Finanzrahmen wurde im Rahmen des Delors-Pakets II überarbeitet. Am 29. Oktober 1993 wurde eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung mit der Finanziellen Vorausschau für 1993 bis 1999 geschlossen(2). Der neue MFR bestätigte, dass sämtliche europäischen Ausgaben den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Haushaltsdisziplin unterliegen sollten. Den Schwerpunkt bildeten die Sozial- und der Kohäsionspolitik und die Einführung des Euro im Jahr 1999. Die Obergrenze der EU-“Eigenmittel“ wurde angehoben, und die Strukturfonds wurden verdoppelt. Die Entscheidung 88/377/EG wurde von der Entscheidung 94/729/EG (3) abgelöst. 2000-2006 - Die dritte IIV, die auch als „Agenda 2000“ bezeichnet wird, wurde am 6. Mai 1999 unterzeichnet und erstreckte sich über den Zeitraum 2000-2006 (4) (Tabelle 7). Im Mittelpunkt stand jetzt die Erweiterung der EU. Mit der neuen Finanziellen Vorausschau wurde die „Agrarleitlinie“ verlängert. Gleichzeitig wurde in der neuen Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 (5) die Finanzierung der GAP festgelegt. 2007-2013 - Der jüngste MFR für den Zeitraum 2007-2013 wurde im Jahr 2006 genehmigt (6). Darin wurde dem nachhaltigen Wachstum und der Wettbewerbsfähigkeit

1 ABl. L 185 vom 15. Juli 1988. 2 ABl. C 331 vom 7. Dezember 1993. 3 ABl. L 293 vom 12. November 1994. 4 ABl. C 172 vom 18. Juni 1999. 5 ABl. L 160 vom 26. Juni 1999. 6 ABl. C 139 vom 14. Juni 2006. Siehe: http://ec.europa.eu/budget/figures/fin_fwk0713/fwk0713_de.cfm. und http://ec.europa.eu/budget/biblio/documents/fin_fwk0713/fin_fwk0713_de.cfm#aii.

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Vorrang eingeräumt, um mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Um in Anbetracht der Herausforderungen der Globalisierung mehr Flexibilität zu ermöglichen, wurden mehrere Instrumente eingerichtet (7): der Solidaritätsfonds der EU (8) der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (9) die Reserve für Soforthilfen und das Flexibilitätsinstrument; zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Obergrenzen des MFR bei „unvorhergesehenen Situationen“ zu ändern. Seit seiner Annahme am 17. Mai 2006 wurde der MFR mehrmals überarbeitet (10). Die in 6 Rubriken und einige Teilrubriken untergliederten aktuellen Obergrenzen (11) sind in Tabelle 1 aufgeführt. Rubrik 1 (Nachhaltiges Wachstum) ist der wichtigste Teil des MFR 2007-2014 (45 % der gesamten Verpflichtungsermächtigungen) (Tabelle 1 und Abbildung 3). Dem Umfang nach an zweiter Stelle (42 %) steht Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen), darunter den Haushalt für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Was jedoch die Umsetzung betrifft, erlangt Rubrik 2 größere Bedeutung als Rubrik 1 (46,5 % gegenüber 39,9 %, 2010) (Tabelle 9), und die GAP bestätigt ihre finanzielle Vormachtstellung (mit 45,8 % der Zahlungsermächtigungen 2010) (Tabelle 10). Die EU-Ausgaben als Anteil am BNE (Bruttonationaleinkommen) haben sich mit der Einführung der verschiedenen MFR stabilisiert (1992: 1,1 %; 1999: 1,1 %; 2006: 1,0 %; 2013: 1,06 %). In den Abbildungen 1 und 2 ist die Entwicklung des EU-Haushalts und der GAP-Zahlungsermächtigungen im Zeitraum 1968-2013 dargestellt. Interessant ist, die Größe des EU-Haushalts (der etwa 1 % des BNE der EU-27 ausmacht) dem Haushalt der Mitgliedstaaten (44 %) gegenüberzustellen. Dabei zeigt sich, dass die Summe der nationalen Haushalte aller 27 Mitgliedstaaten fast 50mal größer als der EU-Haushalt (12).

7 Siehe: „Flexibility in the Multiannual Financial Framework 2007-2013: revisions and use of instruments“,

Europäisches Parlament, Informationspapier der Fachabteilung D: Haushaltsfragen, PE 453.218, 25. Oktober 2010. Abrufbar unter:

http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/download.do?language=en&file=33115. 8 Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 (ABl. L 311 vom 14.11.2002). 9 Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 (ABl. L 406 vom 30.12.2006). Siehe auch den jüngsten Bericht der

Kommission an das EP und den Rat über die Tätigkeit des EFAG (KOM(2011)0466 vom 22.8.2011): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2011:0466:FIN:DE:PDF.

10 Siehe: http://ec.europa.eu/budget/figures/fin_fwk0713/fwk0713_de.cfm#revision. 11 Finanzrahmen 2007-2013 - Anpassung für ITER (KOM(2011) 226, 20.4.2011). 12 Angaben der Kommission: http://ec.europa.eu/budget/explained/myths/myths_de.cfm#1of15.

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Abbildung 1 Entwicklung des EU-Haushalts: Ausgaben und Anteil am BNE

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1969 1973 1977 1981 1985 1989 1993 1997 2001 2005 2009 20130,00%

0,20%

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1,40%

Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten aus „EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2“. (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf).

Abbildung 2 Entwicklung des GAP-Haushalts: Ausgaben und Anteil am BNE

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10,000

20,000

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50,000

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1969 1973 1977 1981 1985 1989 1993 1997 2001 2005 2009 20130,00%

0,10%

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Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten aus „EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2“. (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf). Bislang wurden vier mehrjährige Finanzrahmen umgesetzt: Delors-Paket I

(1988-1992), Delors-Paket II (1993-1999), Agenda 2000 (2000-2006) und MFR 2007-2013.

Die EU-Ausgaben als Anteil am BNE (Bruttonationaleinkommen) haben sich

mit der Einführung der verschiedenen MFR stabilisiert (1992: 1,1 %; 1999: 1,1 %; 2006: 1,0 %; 2013: 1,06 %).

Mio. EUR

Mio. EUR

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1.2. EU-Ausgaben und das Eigenmittelsystem Die Haushaltsausgaben und der entsprechende MFR werden größtenteils über die das System der EU-Eigenmittel gedeckt, ergänzt durch sonstige Einnahmequellen (Steuern auf Gehälter der EU-Bediensteten, Beiträge von Drittländern zu bestimmten Programmen, Bußgelder von Unternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, usw.). Im Jahr 1970 führte der Europäische Rat von Luxemburg erstmals ein Eigenmittelsystem für den EU-Haushalt ein, das 1971 in Kraft trat (Beschluss des Rates 70/243/EGKS). Die ersten Eigenmittel waren Zölle und Agrarabschöpfungen (als „traditionelle Eigenmittel“ bezeichnet). In den 1970er Jahren wurden Mehrwertsteuereigenmittel als neue Eigenmittel eingeführt. Der Europäische Rat von Fontainebleau erhöhte 1984 den höchsten zulässigen MwSt-Abrufsatz auf 1,4 %. Außerdem wurde ein Mechanismus zur Korrektur der Haushaltsungleichgewichte („UK-Korrektur“ oder „Britenrabatt“) festgelegt. Angesichts der rasch steigenden Ausgaben für die GAP und des Rückgangs der Einnahmen aus den „traditionellen Eigenmitteln“, die auf die Auswirkungen der Marktliberalisierung und -öffnung auf die EU-Zölle zurückzuführen waren, erwiesen sich die Beschlüsse von Fontainebleau bald als unzureichend. Im Juni 1988 führte der Europäische Rat von Brüssel ein neues Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttosozialprodukts (BSP) der Mitgliedstaaten ein (Beschluss des Rates 88/376/EWG). Außerdem wurde eine Obergrenze für den Gesamtbetrag der Eigenmittel festgesetzt, die zur Finanzierung der EU-Ausgaben abgerufen werden konnten. Mit der Vereinbarung von Edinburgh vom Dezember 1992 wurde die Gesamtobergrenze auf 1,27 % des BSP Europas angehoben, während zugleich Schritte zur weiteren Absenkung der MwSt-Eigenmittel-Obergrenze auf 50 % des BSP eingeleitet wurden (Beschluss des Rates 94/728/EG). Diese Vereinbarung trat Anfang 1995 in Kraft. Nach dem Europäischen Rat von Berlin im Jahre 1999 wurde im September 2000 ein neuer Eigenmittelbeschluss für den mehrjährigen Finanzrahmen 2000-2006 genehmigt. Er trat im März 2002 in Kraft. Außerdem wurde mit Beginn des Jahres 2002 der Begriff Bruttosozialprodukt (BSP) im Bereich EU-Haushalt und Eigenmittel durch den Begriff Bruttonationaleinkommen (BNE) ersetzt. Der letzte Beschluss zu den Eigenmitteln wurde im Juni 2007 gefasst und ist nach der Ratifizierung durch alle 27 Mitgliedstaaten seit dem 1. März 2009 rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft (Beschluss des Rates 2007/436/EG) (13).

13 ABl. L 163 vom 23. Juni 2007 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_163/l_16320070623de00170021.pdf).

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Somit bestehen nunmehr drei Hauptkategorien von Eigenmitteln:

Traditionelle Eigenmittel: Zölle, Agrarzölle sowie Zucker- und Isoglukoseabgaben. Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der erhobenen Beträge zur Deckung ihrer Erhebungskosten ein (Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates). Im Durchschnitt erreichte der Anteil dieser Mittel an den Gesamteigenmitteln im Zeitraum 2000-2006 etwa 15 %. Im Jahr 2011 entsprachen diese Mittel 12 % der Gesamteinnahmen. - MwSt-Eigenmittel. Diese Eigenmittel wurden allmählich zur Hauptfinanzierungsquelle, stellten sich allerdings Mitte der 1980er Jahre auch als unzureichend für die Deckung der EU-Ausgaben heraus. Im Jahr 2011 erreichte der Gesamtbetrag dieser Eigenmittel 11 % der Einnahmen. Der einheitlich erhobene MwSt-Eigenmittelsatz ist seit 1. Januar 2007 auf 0,30 % festgesetzt. Lediglich im Zeitraum 2007-2013 beträgt der Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel für Österreich 0,225 %, für Deutschland 0,15 % und für die Niederlande und Schweden 0,10 %. - BNE-Eigenmittel (die „zusätzliche vierte Quelle“). Die BNE-Eigenmittel werden so festgelegt, dass die Gesamteinnahmen so hoch sind wie die Gesamtausgaben. Sie sind allmählich zur wichtigsten Finanzierungsquelle des EU-Haushalts geworden und machten im Zeitraum 2000-2006 durchschnittlich 60 % der gesamten Eigenmittelbeträge aus. Im Jahr 2011 betrug der erhobene Gesamtbetrag 76 % der Gesamteinnahmen.

Derzeit ist die Eigenmittelobergrenze auf 1,23 % des BNE festgesetzt (für die EU-27 im MFR 2007-2013) (letzte Zeile der Tabelle 1) (14).

14 Aufgrund einer Änderung der Berechnungsweise des BNE sank die Eigenmittelobergrenze von 1,24 auf

1,23 % des BNE der EU. Siehe Beschluss des Rates 2010/196/EU ABl. L 87 vom 7.4.2010 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:087:0031:0032:DE:PDF) und die Mitteilung der Kommission zur Anpassung der Obergrenzen (KOM(2010) 162) vom 16.4.2010 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/financing/comm_2010_162_de.pdf).

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Tabelle 1

Finanzrahmen 2007-2013 (in Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen)

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2007/2013 GESAMT

%

RUBRIK 1. Nachhaltiges Wachstum 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung 1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

53 979

8 918

45 061

57 653

10 386

47 267

61 696

13 269

48 427

63 555

14 167

49 388

63 974

12 987

50 987

67 614

14 853

52 761

70 147

15 623

54 524

438 618

90 203

348 415

44,9

9,2

35,7

RUBRIK 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen davon: GAP, erste Säule (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen)

55 143

45 759

59 193

46 217

56 333

46 679

59 955

47 146

59 688

47 617

60 810

48 093

61 289

48 574

412 411

330 085

42,3 33,8

RUBRIK 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht 3b. Unionsbürgerschaft,

1 273

637

636

1 362

747

615

1 518

867

651

1 693

1 025

668

1 889

1 206

683

2 105

1 406

699

2 376

1 661

715

12 216

7 549

4 667

1,3 0,8 0,5

RUBRIK 4. Die EU als globaler Akteur

6 578 7 002 7 440 7 893 8 430 8 997 9 595 55 935 5,7

RUBRIK 5. Verwaltungsausgaben

7 039 7 380 7 525 7 882 8 144 8 670 9 095 55 735 5,7

Ausgleichszahlungen

445 207 210 -- -- -- -- 862 0,1

VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN (*) GESAMT in % des BNE (Bruttonationaleinkommen)

124 457

1,02 %

132 797

1,08 %

134 722

1,16 %

140 978

1,18 %

142 629

1,15 %

148 196

1,13 %

152 502

1,12 %

975 777

1,12 %

100

ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN GESAMT (*) in % des BNE (Bruttonationaleinkommen)

122 190

1,00 %

129 681

1,05 %

120 445

1,04 %

134 289

1,12 %

133 440

1,08 %

141 360

1,08 %

144 171

1,06 %

925 576

1,06 %

--

Eigenmittelobergrenze in % des BNE

1,24 %

1,24 %

1,24 %

1,23 %

1,23 %

1,23

%

1,23

%

1,23 %

--

Quelle: Finanzrahmen 2007-2013 - Anpassung für ITER (KOM(2011) 226, 20.4.2011). (*) Siehe Fußnote (19) zur Definition von „Verpflichtungsermächtigungen“ und „Zahlungsermächtigungen“.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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Nunmehr bestehen drei Hauptkategorien von Eigenmitteln: traditionelle

Eigenmittel (im Jahr 2011 entsprachen diese Mittel 12 % der Gesamteinnahmen); MwSt-Eigenmittel (2011 erreichte der Gesamtbetrag dieser Eigenmittel 11 % der Einnahmen); BNE-Eigenmittel (2011 betrug der erhobene Gesamtbetrag 76 % der Gesamteinnahmen).

Im MFR-Zeitraum 2007-2013 ist die Eigenmittelobergrenze auf 1,23 % des

BNE festgesetzt.

1.3. Verhältnis zwischen EU-Haushaltsüberprüfung, Strategie EU 2020,

GAP-Reform und Terminplan Wie in einer der IIV vom 17. Mai 2006 beigefügten Erklärung niedergelegt ist, wurde die Kommission ersucht, eine vollständige und weitreichende Überprüfung sämtlicher Aspekte der EU-Ausgaben (einschließlich der GAP) und der Eigenmittel (einschließlich der Ausgleichszahlung an das Vereinigte Königreich) vorzunehmen und darüber 2008/2009 Bericht zu erstatten. Aufgrund der Verzögerungen bei der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wurde diese Angelegenheit auf 2010 verschoben. Am 19. Oktober 2010 veröffentlichte die Kommission ihre Mitteilung zur Überprüfung des Haushalts (15). Darin wurden jedoch weder die künftigen EU-Eigenmittel noch die EU-Ausgabenprioritäten, der Umfang des Haushalts oder der den einzelnen Politiken zukommende Anteil festgelegt. Jedenfalls sollte der neue Haushalt im breiteren Kontext der Strategie „Europa 2020“ (16) betrachtet werden, die die Kommission im März 2010 vorgestellt hat. Darin wurde vorgegeben dass die künftige EU-Finanzierung vor allem auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum abstellen sollte. Außerdem sollte sie auf kollektive Herausforderungen wie den Ausbau der Infrastruktur, den Energiebereich und den Klimawandel orientiert werden. Hinsichtlich der Landwirtschaft wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2010 zur Annahme der Strategie Europa 2020 (17) anerkannt, dass „in Anbetracht des Wachstums- und Beschäftigungspotenzials der ländlichen Gebiete ein nachhaltiger, produktiver und wettbewerbsfähiger Agrarsektor einen bedeutenden Beitrag zu der neuen Strategie leisten [wird] - unter gleichzeitiger Sicherstellung fairen Wettbewerbs“. Die endgültige Überarbeitung aller EU-Haushaltselemente wird im Rahmen der Verhandlung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 auf den Tisch gelegt, für den die Kommission bereits am 29. Juni 2011 Vorschläge vorgelegt hat. In diesem Zusammenhang laufen die Finanzverhandlungen parallel zu den Verhandlungen über die GAP-Reform, die nach der Vorstellung des Legislativpakets durch die Kommission am 12. Oktober 2012 beginnen sollen.

15 KOM(2010)0700, 19.10.2010. 16 „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“, KOM(2010)2020,

3.3.2010. 17 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 17. Juni 2010 (vor allem Ziffer 5). (http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/de/ec/115364.pdf).

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PE 460.067 18

Insbesondere für die Interessen der Landwirtschaft ist dies mit besonderen Risiken verbunden, da die GAP derzeit (mit 55,3 Mrd. EUR an Zahlungsermächtigungen 2011) den größten Ausgabenposten der EU bildet (Tabellen 8 und 9). Da der Umfang des Agrarhaushalts nach 2013 den neuen mehrjährigen Finanzrahmen betrifft, wird die allgemeine Annahme der Legislativvorschläge zur GAP im Mitentscheidungsverfahren wahrscheinlich nicht vor der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) zur Finanziellen Vorausschau 2014-2020 möglich sein. Die Zeitpläne der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen und des GAP-Reformprozesses werden sich also berühren und gegenseitig beeinflussen. Außerdem müssen wir auf das Rechtsvakuum hinweisen, das auf den Entscheidungsebenen der Landwirtschaftsrechtsakte zur GAP-Reform besteht. Derzeit kennen wir noch nicht die Durchführungsmodalitäten für Artikel 43 Absatz 3 AEUV, der eine Festsetzung einiger Beihilfehöhen oder Preise ausschließlich durch den Rat zulässt. Bislang hat das Europäische Parlament sämtliche Ausnahmen vom Mitentscheidungsverfahren zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang werden die Legislativvorschläge vom 12. Oktober 2011 spezielle Bestimmungen zur Entwicklung von Artikel 43 Absatz 3 AEUV enthalten müssen, wobei die Rechtsetzungsbefugnisse zwischen Europäischem Parlament und Rat im Hinblick auf die GAP klar abzugrenzen sind. Seltsamerweise wird der neue Entscheidungsrahmen gleichzeitig mit den neuen Regelungen zu Direktbeihilfen, zur einheitlichen GMO oder zur Entwicklung des ländlichen Raums beschlossen. Daher sei darauf hingewiesen, dass eine politische Vereinbarung über die MFR-Obergrenzen spätestens ein Jahr vor dem Inkrafttreten des Rahmens (d. h. bis Dezember 2012) erzielt werden müsste, damit die neuen GAP-Regelungen im Januar 2014 wirksam werden können. Das komplizierte EU-Entscheidungssystem und auch die anstehenden Wahlen in vielen großen Ländern während des Verhandlungsprozesses (Frankreich 2012, Italien und Deutschland 2013) könnten den Terminplan der europäischen Organe durcheinanderbringen, vor allem, wenn es zu Regierungswechseln kommt. Wird bis Ende 2013 keine Einigung über die Finanzen erzielt, so werden die Obergrenzen von 2013 automatisch auch für 2014 gelten, zuzüglich eines Aufschlags von 2 % als Inflationsausgleich (siehe Abschnitt III.1 - Artikel 312 Absatz 4 AEUV). Die Auswirkungen der Verzögerung wären jedoch bei den mehrjährigen Programmen (Entwicklung des ländlichen Raums, Kohäsionspolitik, Forschungsrahmenprogramm usw.) spürbar.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

PE 460.067 19

Abbildung 3 Sektorale Ausgabenverteilung im MFR 2007-2013

1. Smart and inclusive growth

45%

2. Sustainable growth: natural resources

42%

3. Security and citizenship

1%

4. Global Europe6%

5. Administration6%

Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten der Kommission (Tabelle 1) Der neue GAP-Haushalt sollte im allgemeinen Kontext der Strategie „Europa

2020“ und des Prozesses der EU-Haushaltsüberprüfung betrachtet werden. Außerdem könnten das komplizierte EU-Entscheidungssystem und anstehenden Wahlen in vielen großen Ländern während des Verhandlungsprozesses den Terminplan der europäischen Organe durcheinanderbringen.

Wird bis Ende 2013 keine Einigung über die Finanzen erzielt, so gelten die

Obergrenzen von 2013 automatisch auch für 2014 gelten, zuzüglich eines Aufschlags von 2 % als Inflationsausgleich.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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2. GAP-AUSGABEN IM EU-HAUSHALT 2.1. Durchführung der GAP Von Januar 1962 an mit der Einrichtung der ersten Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) erfolgte die Durchführung der GAP über den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Im Jahre 1964 wurde dieser Fonds in zwei Abteilungen aufgeteilt: die Abteilung „Ausrichtung“ diente der Finanzierung strukturpolitischer Maßnahmen sowie von Maßnahmen zur Entwicklung ländlicher Gebiete; die immer sehr viel bedeutendere Abteilung „Garantie“ diente der Finanzierung von Ausgaben, die sich aus der Anwendung der Markt- und Preispolitik ergeben (GMO). Im Januar 2007 entstanden aus dem EAGFL zwei getrennte Fonds: der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) zur Finanzierung der Marktmaßnahmen und der Einkommensbeihilfen (die derzeitige Bezeichnung lautet „erste Säule der GAP“) und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Finanzierung der Maßnahmen der „zweiten Säule der GAP“. Die Kosten der GAP im Verhältnis zum europäischen Bruttonationaleinkommen (BNE) und zum EU-Haushalt sind allmählich gesunken (18). Anfang der 1970er Jahre entfielen auf die GAP noch 80-90 % der von der EU vorgenommenen Zahlungen zur Finanzierung der Entwicklung der marktpolitischen Instrumente (Tabelle 2) (19). Dieser Anteil war so hoch, weil die GAP zu Beginn der europäischen Integration (EU-6) praktisch die einzige gemeinsame Politik bildete. In dieser Anfangszeit entsprachen die GAP-Haushaltskosten 0,3-0,5 % des BNE der Gründungsmitgliedstaaten (Tabelle 2, letzte Spalte). Seit 1974 ist der relative Anteil der Agrarausgaben stetig zurückgegangen (Tabellen 3 und 4), und das trotz der Erweiterungen (EU-9: 1973; EU-10: 1981; EU-12: 1986). Im Jahr 1987, kurz vor der Umsetzung des ersten MFR, machten die GAP-Ausgaben 67,6 % der Zahlungsermächtigungen insgesamt und 0,67 % des EU-BNE aus (Tabelle 4). Mit den folgenden MFR im Zuge des Delors-Pakets I (1988-1992) und des Delors-Pakets II (1993-1999) wurden die Agrarausgaben strengen Leitlinien unterworfen (Tabellen 5 und 6). Seit 1992, dem Jahr der ersten gründlichen Überarbeitung der GAP und der Einführung von Direktbeihilfen, blieben die GAP-Ausgaben trotz der BSE-Krise, der Einbindung der ostdeutschen Bundesländer (1991) und den neuen Beitritten (EU-15: 1995) stabil. Der Anteil der GAP am Gesamthaushalt ging in den 1990er Jahren von 62 % auf 52 % (von 0,68 % auf 0,57 % in Bezug auf das BNE) zurück (Tabellen 5 und 6). Im 21. Jahrhundert trugen die MFR für 2000-2006 (Agenda 2000) und 2007-2013 zur weiteren Stabilisierung der Agrarausgaben bei. Auch der Beitritt der osteuropäischen Länder (EU-25: 2004; EU-27: 2007 (20)) konnte den Rückgang der geleisteten GAP-

18 Weitere Einzelheiten siehe Anhang (Tabellen I bis VII). 19 In der Finanzregelung der EU wird zwischen „Verpflichtungsermächtigungen“ und „Zahlungsermächtigungen“

unterschieden. „Verpflichtungsermächtigungen“ decken die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen, die im Laufe des Haushaltsjahres eingegangen werden. „Zahlungsermächtigungen“ decken die Ausgaben zur Erfüllung der im Laufe des Haushaltsjahres eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen (selbst wenn diese Zahlungen zu einem früheren Zeitpunkt zugesagt wurden). Die folgenden Tabellen zu den GAP-Ausgaben zeigen die Zahlungsermächtigungen während der Jahre 1968 bis 2010 (dem letzten Jahr mit einem Finanzbericht und verfügbaren Daten).

20 Siehe: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ%3AL%3A2005%3A157%3ASOM%3AEN%3AHTML zur letzten Erweiterung (EU-27).

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Zahlungen nicht aufhalten (von 52 % des Gesamthaushalts im Jahr 2000 auf 45,8 % im Jahr 2010; von 0,52 % auf 0,46 % als Anteil am BNE) (Tabellen 7 und 8).

Tabelle 2

DIE GAP IM HAUSHALT DES JEWEILIGEN JAHRES (EU-6: 1968/1972)

Zahlungsermächtigungen

Mio. Rechnungseinheiten (RE)

EU-6

Zahlungen insges. EU-Haushalt (*)

GAP-Haushalt (EAGFL) (*)

ANTEIL DER GAP-ZAHLUN-GEN AM EU-

HAUSHALT (%)

Anteil der Zahlungen

insgesamt am EU-BNE (%)

Anteil der GAP am EU-

BNE (%) Zahlungen insges. EU-

Haushalt (*)

1968 1 487,9 1 293,7 86,9 % 0,4 % 0,34 %

1969 1 904,8 1 719,9 90,2 % 0,5 % 0,45 %

1970 3 385,2 3 166,5 93,5 % 0,7 % 0,65 %

1971 2 207,1 1 817,1 82,3 % 0,4 % 0,32 %

1972 3 122,3 2 583,8 82,7 % 0,5 % 0,41 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B. (*) EU-Haushalt ohne EEF und EGKS. GAP-Haushalt umfasst EAGFL Abteilung „Garantie“ und EAGFL Abteilung „Ausrichtung“.

Tabelle 3

DIE GAP IM HAUSHALT DES JEWEILIGEN JAHRES (EU-9: 1973 / 1980)

Zahlungsermächtigungen

Mio. RE / ECU EU-9 (RE vor 1978;

ECU nach 1978)

Zahlungen insges. EU-Haushalt

GAP-Haushalt (EAGFL) (*)

ANTEIL DER GAP-ZAHLUN-GEN AM EU-

HAUSHALT (%)

Anteil der Zahlungen insgesamt am EU-BNE

(%)

Anteil der GAP am EU-BNE (%)Z

1973 4 505,2 3 625,2 80,4 % 0,5 % 0,40 %

1974 4 826,4 3 497,6 72,4 % 0,5 % 0,36 %

1975 5 816,9 4 404,4 75,7 % 0,5 % 0,38 %

1976 7 562,8 5 748,8 76,0 % 0,6 % 0,45 %

1977 8 375,9 6 700,1 80,0 % 0,6 % 0,46 %

1978 12 041,8 9 004,9 74,5 % 0,8 % 0,60 %

1979 14 220,7 10 673,6 75,0 % 0,8 % 0,60 %

1980 15 857,3 11 606,5 73,2 % 0,8 % 0,58 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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(*) EU-Haushalt ohne EEF und EGKS. GAP-Haushalt umfasst EAGFL Abteilung „Garantie“ und EAGFL Abteilung „Ausrichtung“.

Tabelle 4

DIE GAP IM HAUSHALT DES JEWEILIGEN JAHRES (EU-10/12: 1981/1987)

Zahlungsermächtigungen

Mio. ECU EU-10

EU-12 (ab 1986)

Zahlungen insges. EU-

Haushalt (*) GAP-Haushalt (EAGFL) (*)

ANTEIL DER GAP-ZAHLUNGEN AM EU-HAUSHALT

(%)

Anteil der Zahlungen insgesamt am EU-BNE

(%)

Anteil der GAP am EU-

BNE (%)

1981 17 726,0 11 603,6 65,4 % 0,8 % 0,52 %

1982 20 469,6 12 910,6 63,0 % 0,9 % 0,57 %

1983 24 506,0 16 361,1 66,8 % 0,9 % 0,60 %

1984 27 081,4 18 926,0 69,9 % 1,0 % 0,69 %

1985 27 867,3 20 413,3 73,2 % 0,9 % 0,66 %

1986 (EU-12) 34 675,4 22 889,3 66,0 % 1,0 % 0,66 %

1987 (EU-12) 35 088,0 23 739,6 67,6 % 1,0 % 0,67 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B. (*) EU-Haushalt ohne EEF und EGKS. GAP-Haushalt umfasst EAGFL Abteilung „Garantie“ und EAGFL Abteilung „Ausrichtung“.

Tabelle 5

DIE GAP IM DELORS-PAKET I (EU-12: 1988 / 1992)

Zahlungsermächtigungen

Mio. ECU EU-12

(+ neue Bundesländer ab 1991)

Zahlungen insges. EU-

Haushalt (*) GAP-Haushalt (EAGFL) (*)

ANTEIL DER GAP-

ZAHLUNGEN AM EU-

HAUSHALT (%)

Anteil der Zahlungen insgesamt

am EU-BNE (%)

Anteil der GAP am EU-BNE

(%)

1988 41 021,7 27 536,1 67,1 % 1,0 % 0,67 %

1989 40 757,1 25 750,4 63,2 % 1,0 % 0,63 %

1990 44 062,9 27 429,9 62,2 % 1,0 % 0,62 %

1991 (neue Länder) 53 510,6 33 188,6 62,0 % 1,1 % 0,68 %

1992 (neue Länder) 58 490,2 34 112,4 58,3 % 1,1 % 0,64 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B. (*) EU-Haushalt ohne EEF und EGKS. GAP-Haushalt umfasst EAGFL Abteilung „Garantie“ und EAGFL Abteilung „Ausrichtung“.

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Tabelle 6

DIE GAP IM DELORS-PAKET II (EU-12/15: 1993 /1999)

Zahlungsermächtigungen

Mio. ECU / EUR EU - 12

EU - 15 (ab 1995)

(EUR ab 1999)

Zahlungen insges. EU-

Haushalt (*) GAP-Haushalt (EAGFL) (*)

ANTEIL DER GAP-ZAHLUN-GEN AM EU-

HAUSHALT (%)

Anteil der Zahlungen insgesamt am EU-BNE

(%)

Anteil der GAP am EU-BNE

(%)

1993 64 783,4 37 850,0 58,4 % 1,2 % 0,70 %

1994 59 273,1 35 429,3 59,8 % 1,1 % 0,65 %

1995 (EU – 15) 66 547,4 37 021,0 55,6 % 1,1 % 0,61 %

1996 (EU – 15) 77 032,2 42 684,5 55,4 % 1,2 % 0,66 %

1997 (EU – 15) 79 819,1 44 003,0 55,1 % 1,1 % 0,60 %

1998 (EU – 15) 80 878,1 42 589,5 52,6 % 1,1 % 0,58 %

1999 (EU – 15) 83 491,6 43 242,6 51,8 % 1,1 % 0,57 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B. (*) EU-Haushalt ohne EEF und EGKS. GAP-Haushalt umfasst EAGFL Abteilung „Garantie“ und EAGFL Abteilung „Ausrichtung“.

Tabelle 7

DIE GAP IN DER AGENDA 2000 (EU-15/25: 2000 / 2006)

Zahlungsermächtigungen

Mio. EUR EU - 15

EU - 25 (ab 2004)

Zahlungen insges. EU-

Haushalt (*) GAP-Haushalt (EAGFL) (*)

ANTEIL DER GAP-ZAHLUN-GEN AM EU-

HAUSHALT (%)

Anteil der Zahlungen insgesamt am EU-BNE

(%)

Anteil der GAP am EU-

BNE (%)

2000 80 448,9 41 828,0 52,0 % 1,0 % 0,52 %

2001 80 557,7 43 474,3 54,0 % 0,9 % 0,48 %

2002 85 765,7 44 731,9 52,1 % 1,0 % 0,52 %

2003 89 377,4 46 704,1 52,2 % 1,0 % 0,52 %

2004 (EU – 25) 99 934,2 46 354,9 46,4 % 1,0 % 0,46 %

2005 (EU – 25) 103 999,6 51 290,1 49,3 % 1,0 % 0,49 %

2006 (EU – 25) 105 808,8 53 032,0 50,1 % 1,0 % 0,50 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B. (*) EU-Haushalt ohne EEF und EGKS von 2000 bis 2002. GAP-Haushalt ohne EEF nach 2002. GAP-Haushalt umfasst EAGFL Abteilung „Garantie“ und EAGFL Abteilung „Ausrichtung“.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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Tabelle 8

DIE GAP IM MFR 2007-2013 (EU-27: 2007/2013 GESAMT

Zahlungsermächtigungen

Mio. EUR EU - 27

Zahlungen insges. EU-Haushalt

GAP-Haushalt (*)

ANTEIL DER GAP-ZAHLUNGEN AM EU-HAUSHALT

(%)

Anteil der Zahlungen insgesamt

am EU-BNE (%)

Anteil der GAP am EU-

BNE (%)

2007 112 377 52 878 47,0 % 0,9 % 0,43 %

2008 113 070 51 256 45,3 % 0,9 % 0,41 %

2009 112 107 49 998 44,5 % 0,9 % 0,43 %

2010 120 490 55 183 45,8 % 1,0 % 0,46 %

2011 (vorges.) (**) 126 527 55 324 43,7 % 1,0 % 0,44 %

2012 (vorges.) (**) 132 739 56 826 42,8 % 1,0 % 0,43 %

2013 (MFR- Bestimmungen)

144 171

(***)

59 756

(****)

41,4 %

1,06 %

0,43 %

Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 70-71 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) (*) EU-Haushalt ohne EEF und zweckgebundene Einnahmen. GAP-Haushalt umfasst marktbezogene Ausgaben (EGFL) sowie Ausgaben für Tier- und Pflanzengesundheit sowie für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). (**) Daten für 2011 und 2012: Geplante Zahlungen laut EU-Haushalt. (***) EU-Haushalt insgesamt, 2013: Zahlungsobergrenzen laut MFR 2007-2013 (Tabelle 1) (****) GAP-Haushalt 2013: Verpflichtungsobergrenzen laut MFR 2007-2013 (Tabelle 1) Im Zuge der GAP-Reform von 2003 wurde durch die Entkopplung der Direktbeihilfen die Finanzdisziplin innerhalb der ersten Säule der GAP gestärkt. Mit dem Grundsatz der Entkopplung erfolgt die Einführung einer Betriebszahlung unabhängig von der Produktion, so dass die zugewiesenen Beträge auf der Grundlage von Zahlungsberechnungen in Abhängigkeit von den historischen Bezugssummen 2000-2002 eingefroren werden. Wenn sich aus der Ausgabenhöhe die wichtigsten politischen Prioritäten der EU ablesen lassen, dann bleibt die GAP auch im Zeitraum 2007-2013 die wichtigste gemeinsame Politik. In der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen), zu der auch die Umwelt und die Fischerei gehören, entfallen auf die GAP im Jahr 2010 45,8 % der geleisteten Zahlungen insgesamt (Tabellen 8 und 9) (21).

21 Weitere Einzelheiten zur Umsetzung der GAP und zur Zuweisung der Agrarausgaben, siehe die EGFL- und

ELER-Berichte (abrufbar unter http://ec.europa.eu/agriculture/fin/finrep_en.htm) und die EU-Haushalt Finanzberichte 2007 bis 2010:

EU-Haushalt 2007 Finanzbericht: (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2007/fin_report/fin_report_07_de.pdf). EU-Haushalt 2008 Finanzbericht: (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf). EU-Haushalt 2009 Finanzbericht: (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2009/fin_report/fin_report_09_de.pdf). EU-Haushalt 2010 Finanzbericht: (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2010/fin_report/fin_report_10_de.pdf).

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Tabelle 9

Umsetzung der GAP in Rubrik 2 des aktuellen MFR

(JAHRE 2007-2012 - Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen)

Zahlungsermächtigungen

2007 (*)

% 2007

2008 (*)

2009 (*)

2010 (*)

% 2010

2011 (**)

2012 (**)

RUBRIK 1. Nachhaltiges Wachstum

43 174

38,4 % 45 059 43 999 48 094 39,9 % 53 280 57 701

RUBRIK 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen davon: a. GAP davon: a.1. Marktbezogene Ausgaben, Direktbeihilfen und Gesundheitsmaßnahmen a.2. Entwicklung des ländlichen Raums b. Fischerei c. Life+ d. Sonstige Maßnahmen

54 018

52 878

42 075

10 803

993

109

38

48,1 %

47,0 %

37,4 %

9,6 %

52 267

51 256

40 727

10 529

831

139

41

50 798

49 998

41 259

8 739

537

212

51

56 060

55 183

43 690

11 493

606

218

53

46,5 %

45,8 %

36,3 %

9,5 %

56 380

55 324

42 763

12 561

719

262

75

57 948

56 826

44 073

12 753

782

267

73 RUBRIK 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1 011 0,9 % 1 262 1 930 1 306 1,1 % 1 459 1 514

RUBRIK 4. Die EU als globaler Akteur

7 091 6,3 % 7 191 7 788 7 340 6,1 % 7 238 7 294

RUBRIK 5. Verwaltungsausgaben

6 640 5,9 % 7 085 7 382 7 690 6,4 % 8 172 8 282

Ausgleichszahlungen

445 0,4 % 207 209 -- -- -- --

ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN GESAMT

112 377 100 113 070 112 107 120 490 100 126 527 132 739

Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 70-71 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) (*) EU-Haushalt ohne EEF und zweckgebundene Einnahmen. GAP-Haushalt umfasst Ausgaben für Tier- und Pflanzengesundheit, marktbezogene Ausgaben, Direktbeihilfen (EGFL) sowie Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). (**) Daten für 2011 und 2012: Geplante Zahlungen laut EU-Haushalt. Daten für 2013 nicht verfügbar.

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Die Kosten der GAP im Verhältnis zum EU-Gesamthaushalt sind von den

1960er Jahren bis 2010 allmählich relativ gesunken. 1968 entfielen auf die GAP 86,9 % der von der EU geleisteten Zahlungen. 2010 lag der Anteil der GAP am Gesamthaushalt bei 45,8 %.

Die Kosten der GAP im Verhältnis zum europäischen

Bruttonationaleinkommen (BNE) sind nach einer Explosion in den 1990er Jahren stetig gesunken (von 0,70 % im Jahr 1993 auf 0,46 % im Jahr 2010).

Die GAP stellt jedoch in finanzieller Hinsicht nach wie vor die wichtigste

gemeinsame Politik dar. 2.2. Die GAP bis 2020 Auf Direktzahlungen und Maßnahmen der Marktregulierung (einschließlich Maßnahmen zu Tier- und Pflanzengesundheit) im Rahmen der ersten Säule der GAP entfallen 36,3 % der Zahlungsermächtigungen (Tabelle 9). Die starke Zunahme bei den Direktbeihilfen seit 1992 (84 % der EGFL-Ausgaben) führte zu einem gleichzeitigen Rückgang anderer EGFL-Ausgaben: Exportsubventionen liegen bei lediglich 1,4 % und die sonstigen Interventionen (Lagerung, Umstrukturierungsmaßnahmen, Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, Veterinär- und Pflanzenschutzmaßnahmen) betragen 1,6 % des EGFL (22). Aus gemeinschaftlicher Sicht ist besonders die spürbare Wirkung der landwirtschaftlichen Einkommensstützung hervorzuheben, die mehr sich auf als 40 Mrd. EUR an Direktbeihilfen für die europäischen Landwirte belaufen. Die derzeitige Wirtschaftskrise macht diese stabilisierende Rolle noch wertvoller, vor allem im Zusammenhang mit fehlender Liquidität und eingeschränkter Kreditvergabe. Angesichts der Volatilität der Kosten und Preise stellen jährliche, garantierte, kostenlose Agrarbeihilfen daher für landwirtschaftliche Betriebe die wichtigste finanzielle Unterstützung dar. Die Mechanismen zur Bekämpfung der Volatilität werden - zusammen mit der Neufestlegung der Regelung für Direktzahlungen in der GAP in Abhängigkeit von den spezifischen Zielen oder den gesellschaftlichen Forderungen (öffentliche Güter) - zwangsläufig zu den Hauptthemen der nach 2013 anzuwendenden neuen GAP innerhalb des neuen MFR 2014-2020 gehören. Finanziell sind mehrere Fragen mit der neuen GAP verbunden (23) darunter folgende:

- der Gesamtumfang des Agrarhaushalts, der im Rahmen der Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau vereinbart wird;

22 Quelle: EGFL-Bericht 2009 (abrufbar unter http://ec.europa.eu/agriculture/fin/finrep_en.htm). 23 Im Vorfeld der Legislativvorschläge, siehe die vorige Mittteilung der Kommission „Die GAP bis 2020:

Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen“ (KOM(2010)0672, 18. November 2010). Eine Analyse der Mitteilung findet sich hier: „Die GAP bis 2020: Arbeitspapier zur Mitteilung der Kommission vom 18. November 2010“, Europäisches Parlament, IP/B/AGRI/IC/2010 - 17. November 2010, abrufbar unter: http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/download.do?language=en&file=33963.

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- Art und Umfang der Umverteilung der derzeitigen Direktbeihilferegelung nach den Vorstößen der Kommission, die sich für eine „gerechte und ausgewogene“ Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten, Wirtschaftsregionen bzw. Produktionssystemen und Landwirten aussprach;

- das finanzielle Gewicht bzw. die konkreten Beträge, die den einzelnen Beihilfekomponenten im Rahmen der künftigen nationalen Zahlungsobergrenzen zugewiesen sind; diese entscheidende Frage hängt von der Festlegung der Prioritäten in der künftigen ersten Säule ab;

- welche Beihilfekomponenten freiwillig sein werden, Klarheit über die anzuwendenden Kriterien für die interne Verteilung und der Grad der Flexibilität, die den Mitgliedstaaten bei der Zuteilung zugestanden wird;

- die neuen Kriterien für die Aufteilung der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums zwischen den Mitgliedstaaten;

- die Einzelheiten des strategischen Rahmens für die ländliche Entwicklung mit einem integrierten Strukturfonds-Ansatz, einschließlich der Verteilung der Aufgaben und Finanzen zwischen dem ELER und den kohäsionspolitischen Instrumenten;

- die Bedeutung der Mechanismen zur Bekämpfung der Volatilität der Kosten und Preise und zur Stabilisierung der Markteinkünfte (Sicherheitsnetze, Krisenreserven, Instrumentarium für das Risikomanagement).

Im aktuellen MFR 2007-2013 entfallen auf die erste Säule der GAP 36,3 %

der Zahlungsermächtigungen. Die starke Zunahme bei den Direktbeihilfen seit 1992 (84 % der EGFL-Ausgaben) führte zu einem gleichzeitigen Rückgang anderer EGFL-Ausgaben: Exportsubventionen liegen bei lediglich 1,4 % und die sonstigen Interventionen betragen 1,6 % des EGFL.

Mit der neuen GAP, die nach 2013 innerhalb des neuen MFR 2014-2020

anzuwenden ist, sind mehrere Fragen verbunden: der Gesamtumfang des Agrarhaushalts; Art und Umfang der Umverteilung der derzeitigen Direktbeihilferegelung; die konkreten Beträge, die den einzelnen Beihilfekomponenten im Rahmen der künftigen nationalen Zahlungsobergrenzen zugewiesen sind; die neuen Kriterien für die Aufteilung der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums zwischen den Mitgliedstaaten; die Einzelheiten des strategischen Rahmens für die ländliche Entwicklung mit einem integrierten Strukturfonds-Ansatz; und die Bedeutung der Mechanismen zur Bekämpfung der Volatilität der Kosten und Preise.

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3. DER MEHRJÄHRIGE FINANZRAHMEN 2014-2020 3.1. Der neue MFR 2014-2020 im Gefolge des Vertrags von Lissabon Im Vertrag von Lissabon wurden wesentliche Änderungen bei den Finanzen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die interinstitutionellen Beziehungen und die Entscheidungsverfahren (24). Die wichtigsten Elemente des Lissabon-Vertrags, die den neuen mehrjährigen Finanzrahmen betreffen, sind folgende (25): a) Konsolidierung des mehrjährigen Finanzrahmens im AEUV Vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon war der MFR lediglich das Ergebnis einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission. Nunmehr sind der MFR und seine Regelungen erstmals im Primärrecht verankert, und zwar durch Artikel 310 Absatz 4 und insbesondere Artikel 312 AEUV.

. Artikel 310 Absatz 4 AEUV - In diesem Artikel (ex-Artikel 268 EGV) sind Bestimmungen zur Haushaltsdisziplin, und auch der „mehrjährige Finanzrahmen“ wird erwähnt.

. Artikel 312 AEUV - Im Vertrag von Lissabon - wird die Laufzeit des bestehenden MFR festgelegt (mindestens fünf Jahre)

(Artikel 312 Absatz 1); - wird ein besonderes Gesetzgebungsverfahren für den Erlass der Verordnung

eingerichtet, so dass nach Maßgabe des neuen Vertrages der Beschluss über den MFR vom Rat einstimmig nach Zustimmung des Parlaments gefasst wird (Artikel 312 Absatz 2);

- der Inhalt der mehrjährigen Programmplanung der Union auf der Basis von Ausgabenkategorien, die den Haupttätigkeitsbereichen der Union entsprechen; im MFR werden die jährlichen Obergrenzen für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen festgelegt (Artikel 312 Absatz 3);

- ist festgelegt, dass in dem Fall, dass bis zum Ablauf des vorangegangenen Finanzrahmens keine Verordnung zur Aufstellung eines neuen MFR erlassen wurde, die Obergrenzen und „sonstigen Bestimmungen“ des letzten Jahres des vorangegangenen Finanzrahmens bis zum Erlass dieses Rechtsakts fortgeschrieben werden (Artikel 312 Absatz 4); dementsprechend werden - wenn bis Ende 2013 keine Einigung erzielt worden ist - die aktuellen Obergrenzen auch für 2014 gelten, zuzüglich eines Aufschlags von 2 % als Inflationsausgleich;

- außerdem ist im Vertrag von Lissabon festgelegt, dass die Organe alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um den Erlass des Finanzrahmens zu erleichtern (Artikel 312 Absatz 5).

24 Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und des Vertrags über die

Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind im ABl. C 83 vom 30. März 2010 enthalten. Siehe: http://www.consilium.europa.eu/treaty-of-lisbon.aspx?lang=de und

http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2010:083:SOM:DE:HTML. 25 Weitere Einzelheiten siehe: „Structural and Cohesion Policies following the Treaty of Lisbon“, Europäisches

Parlament, Fachabteilung B, IP/B/COMM/NT/2010-01, PE 431.591, 15.2.2010. Siehe insbesondere: Chapter 4 (Seite 45). Abrufbar unter:

http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/download.do?language=en&file=30491.

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b) Künftige gemeinsame Entscheidungsfindung des EP und des Rates bei allen Agrarausgaben

Aufgrund der Aufhebung der Unterscheidung zwischen „obligatorischen Ausgaben“ (OA) und „nichtobligatorischen Ausgaben“ (NOA) durch den neuen AEUV werden die beiden Zweige der Haushaltsbehörde (EP und Rat) nunmehr gemeinsam über sämtliche Agrarausgaben entscheiden. Somit erwirbt der Rat Entscheidungsbefugnisse über die NOA und das Europäische Parlament Entscheidungsbefugnisse über die OA. In der aktuellen Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung von 2006 wird die Unterscheidung zwischen OA und NOA nämlich noch beibehalten. In der neuen IIV für den Zeitraum 2014-2020 werden diese Bestimmungen aktualisiert werden müssen. Der AEUV fordert einen EU-Haushalt, der vollständig mit Eigenmitteln

finanziert ist. Derzeit werden mehr als 85 % der EU-Finanzierung mit statistischen

Aggregaten auf der Grundlage des BNE und der Mehrwertsteuer berechnet. Die Kommission schlägt die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als

Eigenmittelkategorie und neuer MwSt-Eigenmittel spätestens zum 1. Januar 2018 vor. Diese neuen Eigenmittel böten die Finanzierungsgrundlage für ca. 40 % der EU-Ausgaben, und die traditionellen Eigenmittel würden für etwa 20 % des gesamten Haushalts aufkommen.

3.2. Auf dem Weg zu einem neuen EU-Eigenmittelsystem Gemäß Artikel 312 Absatz 1 AEUV enthält der Kommissionsvorschlag für den MFR 2014-2020 den Hinweis auf die notwendige Umsetzung der Vertragsbestimmung, wonach der EU-Haushalt zur Gänze aus Eigenmitteln finanziert werden soll. Derzeit werden mehr als 85 % der EU-Finanzierung mithilfe statistischer Aggregate auf der Grundlage des BNE und der Mehrwertsteuer berechnet (siehe Tabelle 10 und Abschnitt I.2). Die hohen nationalen Beiträge haben nach Aussage der Kommission zu einem wachsenden Unmut der Nettozahler geführt und bringen den EU-Haushalt und den Solidaritätsgedanken der Union unter Rechtfertigungsdruck. Diese Sorge wurde unlängst vom Europäischen Parlament geäußert (26), das darauf hinwies, dass in der Debatte der Schwerpunkt unverhältnismäßig häufig auf die Nettosalden zwischen den Mitgliedstaaten gelegt wird, was dem Grundsatz der Solidarität der EU widerspricht, das gemeinsame europäische Interesse verwässert und den europäischen Zusatznutzen weitgehend ignoriert. Außerdem heißt es in der EP-Entschließung, dass die Eigenmittelobergrenze seit 1993 unverändert geblieben ist.

26 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu der Investition in die Zukunft: ein neuer

mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa (2010/2211(INI)) (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0266+0+DOC+XML+V0//DE).

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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In der EK-Mitteilung zur Überprüfung des Haushalts (27) führt die Kommission eine Liste möglicher Finanzierungsmethoden auf, die die Beiträge der Mitgliedstaaten schrittweise ersetzen und so die Belastung der nationalen Haushalte verringern könnten. Eine ausführliche Analyse der machbaren Optionen ist im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthalten (28) das den EK-Vorschlag (29) zu einem neuen Eigenmittelsystem der Europäischen Union auf der Basis einer Finanztransaktionssteuer und neuer Mehrwertsteuer-Eigenmittel begleitet. Diese neuen Eigenmittel könnten den EU-Haushalt teilweise finanzieren und sowohl die bestehenden komplexen MwSt-Eigenmittel, deren Abschaffung die Kommission vorschlägt, vollständig ersetzen als auch zu einer Reduzierung des BNE-basierten Beitrags führen. Auf dieser Basis schlägt die Kommission die Einführung einer Finanztransaktionssteuer als Eigenmittel und neuer Mehrwertsteuereigenmittel spätestens ab 1. Januar 2018 vor. Die neuen Eigenmittel würden so für ca. 40 % der gesamten EU-Ausgaben aufkommen, und die traditionellen Eigenmittel würden etwa 20 % des gesamten Haushalts ausmachen. Die BNE-Eigenmittel würden die wichtigste Einnahmequelle bleiben und ungefähr 40 % des Haushalts finanzieren (Tabelle 10).

Tabelle 10

Voraussichtliche Entwicklung der Finanzierungsstruktur der EU (2012-2020)

Haushaltsentwurf 2012 2020

Mrd. EUR % der Eigenmittel

Mrd. EUR

% der Eigenmittel

Traditionelle Eigenmittel: 19,3 14,7 30,7 18,9

Beiträge der Mitgliedstaaten 111,8 85,3 65,6 40,3

MwSt-Eigenmittel 14,5 11,1 // //

BNE-Eigenmittel 97,3 74,2 65,6 40,3

Neue Eigenmittel // // 66,3 40,8

Neue MwSt-Einnahme // // 29,4 18,1

EU-Finanztransaktionssteuer // // 37 22,7

EIGENMITTEL GESAMT 131,1 100 162,7 100

Quelle: EK-Vorschlag zum Eigenmittelsystem der Europäischen Union. KOM(2011)0510. (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/proposal_council_own_resources__annex_en.pdf).

27 KOM(2010)0700. (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0700:FIN:DE:PDF). 28 Finanzierung des EU-Haushalts: Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems, (SEC (2011) 876).

(http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/proposal_council_own_resources__annex_en.pdf).

29 EK-Vorschlag zum Eigenmittelsystem der Europäischen Union. KOM(2011) 510. (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/proposal_council_own_resources_de.pdf).

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Mit dem Vertrag von Lissabon wurde der mehrjährige Finanzrahmen im AEUV

konsolidiert, und die gemeinsame Entscheidungsfindung von EP und Rat bei allen künftigen Agrarausgaben ist bestätigt worden.

3.3. Neue EU-Ausgabenprioritäten: die Strategie „Europa 2020“ Im Vorwort zur EK-Mitteilung „Ein Haushalt für Europa 2020“ verweist der Präsident der EU-Kommission darauf, dass die Kommission einen innovativen Haushalt vorschlägt, und fordert die Leser auf, nicht nur bei den einzelnen Titeln zu verharren, sondern darauf zu achten, wie der gesamte Haushalt darauf angelegt ist, die gemeinsam definierten Ziele von „Europa 2020“ zu erreichen. Insbesondere unterstreicht der Präsident, wie der Vorschlag vom Anspruchsdenken weggeht, denn Behörden können nicht länger erwarten, dass sie die ihnen zugesprochenen Mittel nach eigenem Gutdünken ausgeben können. Der EK-Vorschlag beinhalte eine neue Sichtweise, nach der jeder Förderantrag jetzt eine eindeutige Verbindung zu den gemeinsam vereinbarten Zielen und Prioritäten aufweisen muss und jeder einzelne ausgegebene Euro zu einem Mehrzweck-Instrument wird. Eigentlich weist der Vorschlag nicht sehr viele Innovationen in Bezug auf die Haushaltsstruktur auf, und mehrere Hinweise gelten offenbar der Neuheit der Ausgaben der Organisation. Die Kommission schlägt einen Finanzrahmen in Höhe von 1,05 % des BNE als Mittel für Verpflichtungen vor, was 1 % des BNE als Mittel für Zahlungen aus dem EU-Haushalt entspricht. Weitere 0,02 BNE-% in Form von möglichen Ausgaben außerhalb des Finanzrahmens und 0,04 % außerhalb des Haushalts würde das Gesamtvolumen auf 1,11 % des BNE bringen. Mittel außerhalb des MFR sind für Krisen und Notfälle vorgesehen, sowie für Ausgaben, zu denen die Mitgliedstaaten Ad-hoc-Beiträge leisten (wie der EEF, dessen Beitragsschlüssel sich von dem des EU-Haushalts unterscheidet). Wichtige Merkmale der Finanzierungsprogramme und -instrumente der nächsten Generation werden daher ihre Ergebnisorientierung, der vermehrte Rückgriff auf den Grundsatz der Konditionalität und eine vereinfachte Abwicklung sein. In dem Vorschlag wird herausgestellt, dass die Ausgaben eng mit der Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ und der Erfüllung ihrer Ziele verbunden sein werden. Deswegen werden die Programme auf eine begrenzte Zahl besonders symbolträchtiger Prioritäten und Maßnahmen konzentriert, mit denen eine kritische Masse erreicht werden kann. Gleichzeitig legt die Kommission bei der Erfüllung der Strategie Europa 2020 großes Gewicht auf die Rolle einer stärkeren Konditionalität in der Kohäsionspolitik und auf die Ausrichtung der GAP-Direktzahlungen an Umweltzielen. Darüber hinaus unterstreicht der Vorschlag, wie die Modernisierung des europäischen Finanzrahmens durch eine Umlenkung von Ressourcen auf prioritäre Bereiche wie europaweite Infrastruktur, Forschung und Innovation, Bildung und Kultur, Sicherung der Außengrenzen und außenpolitische Prioritäten wie die Nachbarschaftspolitik erreicht werden soll.

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Generell ist erkennbar, dass das erweitere Spektrum Europas zulasten der Agrarpolitik geht, wobei deren Anteil am MFR-Budget von 42 % (2007-2013) auf weniger als 37 % (2014-2020) sinkt und die zugewiesenen Mittel in der Rubrik „Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen“ um mehr als 10 % verringert werden (Siehe Tabelle 14 und Abbildung 4).

Tabelle 11

Hauptrubriken des mehrjährigen Finanzrahmens 2013-2020 und Vergleich mit dem MFR 2007-2013 (Mio. EUR, zu konstanten Preisen 2011)

Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten der Kommission.

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Abbildung 4

Ausgabenverteilung im vorgeschlagenen MFR 2014-2020 und Vergleich mit dem Zeitraum 2007-2013

1. Smart and inclusive growth

48%

2. Sustainable growth: natural resources

37%

3. Security and citizenship

2%

4. Global Europe7%

5. Administration6%

Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten der Kommission. Im Hinblick auf die Umlenkung der Mittel auf bestimmte prioritäre Bereiche sind insbesondere folgende Vorschläge erwähnenswert: 1) der Vorschlag, für die gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation im

Zeitraum 2014-2020 80 Mrd. EUR bereitzustellen und so die für diese Zwecke zugewiesenen Finanzmittel im Jahr 2020 (dem letzten Jahr des vorgeschlagenen MFR) um 30 % gegenüber 2013 (dem letzten Jahr des aktuellen MFR) aufzustocken;

2) der Vorschlag, für den Zeitraum 2014-2020 40 Mrd. EUR für die Fazilität

„Connecting Europe“ (Rubrik 1) zuzuweisen, die durch weitere 10 Mrd. EUR an speziellen Kohäsionsfondsmitteln für damit verbundene Investitionen im Verkehrsbereich zu ergänzen wären. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 9,1 Mrd. EUR für den Energiesektor, 31,6 Mrd. EUR für den Verkehrssektor (darunter 10 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds) und 9,1 Mrd. EUR für die Informations- und Kommunikationstechnologien. Die diesem Zweck zugeteilten Gesamtmittel dürften sich im Jahr 2020 um etwa 376 % gegenüber 2013 erhöht haben;.

3) der Vorschlag, für den Zeitraum 2014-2020 15,2 Mrd. EUR für den Bereich

allgemeine und berufliche Bildung (Rubrik 1) sowie 1,6 Mrd. EUR für den Kulturbereich zuzuweisen, so dass sich die dafür zugeteilten Mittel im Jahr 2020 (dem letzten Jahr des vorgeschlagenen MFR) um 20 % gegenüber 2013 (dem letzten Jahr des aktuellen MFR) erhöhen;

4) der Vorschlag, spezifische Finanzinstrumente zur Förderung der Rolle Europas als

globaler Akteur (Rubrik 4) innerhalb (70 Mrd. EUR für externe Instrumente im Zeitraum 2014-2020) und außerhalb (353,5 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2020 für AKP-Länder, Überseeländer und -gebiete und die Soforthilfereserve) des MFR.

+ 10%

+ 10% + 23%

+ 49%

- 9%

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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Tabelle 12 Detaillierte Aufschlüsselung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 und Vergleich mit dem MFR 2007-2013 (Mio. EUR - zu konstanten Preisen 2011)

Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten der Kommission.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ___________________________________________________________________________________________

PE 460.067 36

Der Vorschlag enthält nicht viele Neuerungen im Hinblick auf die

Haushaltsstruktur, und mehrere Hinweise gelten offenbar der Neuheit der Ausgaben der Organisation.

Die Kommission schlägt einen Finanzrahmen in Höhe von 1,05 % des BNE als

Mittel für Verpflichtungen vor, was 1 % des BNE als Mittel für Zahlungen aus dem EU-Haushalt entspricht. Weitere 0,02 BNE-% in Form von möglichen Ausgaben außerhalb des Finanzrahmens und 0,04 % außerhalb des Haushalts würde das Gesamtvolumen auf 1,11 % des BNE bringen.

Wichtige Merkmale der Finanzierungsprogramme und -instrumente der

nächsten Generation werden daher ihre Ergebnisorientierung, der vermehrte Rückgriff auf den Grundsatz der Konditionalität und eine vereinfachte Abwicklung sein.

Der Vorschlag der Kommission enthält eine Umlenkung von Ressourcen auf

prioritäre Bereiche wie europaweite Infrastruktur, Forschung und Innovation, Bildung und Kultur, Sicherung der Außengrenzen und außenpolitische Prioritäten wie die Nachbarschaftspolitik.

Das erweitere Spektrum Europas geht zulasten der Agrarpolitik, wobei deren

Anteil am MFR-Budget von 42 % (2007-2013) auf weniger als 37 % (2014-2020) sinkt.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 __________________________________________________________________________________________

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4. DIE GAP IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN 2014-2020

4.1. Gesamtmittelausstattung für die Landwirtschaft Betrachtet man die Verpflichtungen, so werden im Vorschlag der Kommission vom Juni für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (zu konstanten Preisen 2011 (30)) den „klassischen“ GAP-Ausgaben insgesamt 371,7 Mrd. EUR zugewiesen. Dies entspricht ca. 36 % der Gesamtmittelbindungen, womit dieser Anteil wesentlich geringer ist als im Finanzierungszeitraum 2007-2013 (siehe Tabelle 8). Um eine tatsächliche Vorstellung von der Gesamtmittelausstattung für die Landwirtschaft und genaueren Aufschluss über die Förderung der EU-Landwirte zu erhalten, müssen die zusätzlichen Vorschläge für die Finanzierung außerhalb der traditionellen GAP-Rubrik 2 - „Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen“ - berücksichtigt werden. Tabelle 13 zeigt, wie weitere bis zu 15,2 Mrd. EUR an Agrarausgaben, bestehend aus fünf unterschiedlichen Beiträgen und verteilt über die Rubriken 1 und 3, vorgeschlagen werden, sowie einige Ausgaben außerhalb des Haushalts, die nicht unter die herkömmliche Struktur des MFR fallen. Werden diese zusätzlichen Ausgabenlinien in die „klassischen“ GAP-Ausgaben in Rubrik 2 einbezogen, ergibt ein Vergleich zwischen dem Kommissionsvorschlag und den im aktuellen Finanzierungszeitraum verfügbaren Mitteln eine Verringerung von etwa 7,2 %. Eine noch stärkere Kürzung von ca. 10,9 % ergäbe sich, wenn die zusätzlichen Ausgabenlinien aus dem Vergleich herausgenommen werden. Derartige Vergleiche sind jedoch kompliziert, da die GAP-Ausgaben für Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten erst 2013 ihre volle Höhe erreichen, und für Bulgarien und Rumänien erst 2016. Mit einem alternativen Maß ließen sich die Agrarausgaben im Jahr 2013, dem letzten Jahr der aktuellen Finanziellen Vorausschau, mit den Zahlen von 2020, dem letzten Jahr des nächsten Finanzierungszeitraums, vergleichen. Auf der Basis dieser Berechnungen beträgt die reale Verringerung der GAP-Mittel 9,2 %, wie Tabelle 13 zeigt. Des Weiteren sei daran erinnert, dass sich der Beitritt Kroatiens zur EU auf den Haushaltsvorschlag der Kommission für die GAP auswirken könnte. Nach Pressemitteilungen über Berechnungen der GD AGRI im Vorfeld der Veröffentlichung der MFR-Vorschläge sollten 3,85 Mrd. EUR für diese Erweiterung vorgesehen werden, und zwar 1,25 Mrd. EUR für die erste Säule und 2,6 Mrd. EUR für die zweite Säule (31).

30 Alle Zahlen in diesem Abschnitt sind, sofern nicht anders angegeben ist, zu konstanten Preisen von 2011

ausgedrückt. 31 Agra Facts, Nr. 52-11, 24. Juni 2011, „Leaked DG AGRI demands point to a 'budget freeze' for CAP 2014-

2020“, S. 1.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ___________________________________________________________________________________________

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In den MFR-Vorschlägen werden den „klassischen“ GAP-Ausgaben

371,7 Mrd. EUR zugewiesen, was etwa 36 % der Gesamtmittelbindungen darstellt.

Vorgeschlagen werden weitere 15,2 Mrd. EUR an Agrarausgaben, bestehend

aus fünf unterschiedlichen Beiträgen und verteilt über die Rubriken 1 und 3, sowie einige Ausgaben außerhalb des Haushalts, die nicht unter die herkömmliche Struktur des MFR fallen.

Ein Vergleich sämtlicher Agrarausgaben in den MFR-Vorschlägen 2014-2020

und den im aktuellen Finanzierungszeitraum verfügbaren Mitteln ergibt eine Verringerung von etwa 7,2 %.

Bei einem Vergleich der Agrarausgaben im Jahr 2013, dem letzten Jahr der

aktuellen Finanziellen Vorausschau, mit den Zahlen von 2020, dem letzten Jahr des nächsten Finanzierungszeitraums, ergibt sich eine reale Verringerung der GAP-Mittel von 9,2 %.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 ____________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Tabelle 13 MFR 2014-2020 - Agrarausgaben im Detail (zu konstanten Preisen 2011)( 32)

Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten der Kommission.

32 Für das Jahr 2013 werden bereits vereinbarte legislative Änderungen berücksichtigt, d. h. die fakultative Modulation für das Vereinigte Königreich und die nicht

verwendeten Mittel nach Artikel 136 gelten nur noch bis Ende 2013. Für alle betrachteten Jahre enthält der Betrag der Direktzahlungen die „geschätzten zweckgebundenen Einnahmen“.

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Fachabteilung B: Struktur- und Kohäsionspolitik ___________________________________________________________________________________________________________________________________________

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Tabelle 14 MFR 2014-2020 - Agrarausgaben im Detail (zu aktuellen Preisen)

Quelle: Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B auf der Basis von Daten der Kommission.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 ____________________________________________________________________________________________

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4.2. GAP-Ausgaben in Rubrik 2 Der MFR-Vorschlag der Kommission bestätigt die Beibehaltung der Zwei-Säulen-Struktur der GAP, wobei 281,8 Mrd. EUR für Direktzahlungen und Marktstützungsmaßnahmen in der ersten Säule (33) und 89,9 Mrd. EUR für Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums innerhalb der zweiten Säule zugewiesen werden. Abgesehen von den Komplikationen bei der Einführung von Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten extrapoliert dieser Vorschlag im Wesentlichen die Haushaltspositionen von 2013 in den nächsten Finanzierungszeitraum, ohne die Inflation zu berücksichtigen. Daher werden die Direktzahlungswerte um die abgezogene obligatorische Modulation bereinigt und die Eingänge entsprechend der zweiten Säule zugewiesen. Die Kommission hat sich jedoch entschlossen, den Effekt der freiwilligen Modulation nicht ihre Haushaltsbasis einzubeziehen. Aus Tabelle 13 geht die signifikante Verringerung (etwa 29 %) bei den Marktstützungsausgaben von 2020 im Vergleich zu 2013 hervor. Dieser Verlust wird jedoch durch die Schaffung von zwei Instrumenten außerhalb des MFR wieder ausgeglichen, die in Abschnitt IV.4 beschrieben werden. Tabelle 13 zeigt außerdem, dass bei Berücksichtigung zumindest der obligatorischen Modulation die Reduzierungen bei den Zuweisungen für die Direktzahlungen ungefähr den realen Kürzungen der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums entsprechen. Vergleicht man die Gesamtwerte der Ausgaben der ersten Säule (einschließlich Marktstützungsmaßnahmen der Rubrik 2) und die Zuteilungen der zweiten Säule für 2013 und 2020, liegen die relativen Verringerungen sogar noch näher beieinander. Für die nächste Finanzielle Vorausschau wird die Ausrichtung der Zuteilungen sowohl der ersten als auch der zweiten Säule weitgehend von der deflationären Wirkung des Einfrierens der nominalen Beträge auf den Werten von 2013 bestimmt, wobei die proportionale Aufteilung während der siebenjährigen Laufzeit in etwa konstant bleibt. Dies steht im Gegensatz zur Neugewichtung der GAP-Säulen, die sich im letzten Finanzierungszeitraum durch die stetige, schrittweise Anhebung des Anteils der obligatorischen Modulation vollzog, der von 5 % im Jahr 2007 auf 10 % im Jahr 2012 stieg. Die Übertragung von Mitteln von der ersten auf die zweite Säule stand im Einklang mit den wiederholten Aussagen in den Reden der früheren Kommissarin Mariann Fischer Boel, dass die Entwicklung des ländlichen Raums der Bereich sei, „wo die Musik spielen wird“, womit sie deutlich ihre Ansicht zum Ausdruck brachte, dass die zweite Säule die Zukunft der GAP bildet (34). Obgleich im letztendlich veröffentlichten Kommissionsvorschlag für den MFR 2014-2020 die Aufteilung zwischen den beiden GAP-Säulen von 2013 beibehalten wurde, war es - schenkt man entsprechenden Pressemeldungen Glauben - die Absicht der GD AGRI, den Anteil der 33 In den in den MFR-Vorschlägen angegebenen 281,8 Mrd. EUR für Ausgaben der ersten Säule sind die

geschätzten zweckgebundenen Einnahmen ausgenommen, die in die Gesamtwerte der „Direktzahlungen“ in den Tabellen 13 und 14 einbezogen wurden. Die Einträge für 2013 in den Tabellen wurden ebenfalls so bereinigt, dass der Effekt sowohl der freiwilligen Modulation als auch der Übertragung nicht ausgegebener Beträge auf den ELER (nach Artikel 136) ausgeschlossen sind.

34 Siehe z. B. die Aussage von Mariann Fischer Boes vor dem Ausschuss für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten des britischen Parlaments, 16. Oktober 2006, Q287,

(http://www.publications.parliament.uk/pa/cm200607/cmselect/cmenvfru/546/546ii.pdf). Siehe ebenso die Rede von Mariann Fischer Boel auf der Konferenz über Netze für den ländlichen Raum „Making

connections for a better rural development policy“, Brüssel, 30. März 2009,

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Finanzierung für die ländliche Entwicklung auf Kosten der Direktzahlungsmittel leicht anzuheben. Es heißt, im Entwurf der GD Landwirtschaft für Kommissionspräsident José Barroso und sein Team sei eine Präferenz für die Verwendung eines Inflators von 2 % für die Finanzierung der ländlichen Entwicklung in der gesamten Finanziellen Vorausschau erkennbar gewesen, wodurch der zugewiesene Betrag von 89,9 Mrd. EUR für die zweite Säule (nominal, 2013) auf 97,2 Mrd. EUR erhöht worden wäre (35). Der EU-Beitrag zur zweiten Säule ist natürlich nur ein Bestandteil der Gesamtmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums, und im Gefolge der Wirtschaftskrise ist der eingeschränkten Fähigkeit der Mitgliedstaaten, Mittel in ausreichender Höhe für die Kofinanzierung der von ihnen von der EU bereitgestellten Gelder aufzubringen, Rechnung zu tragen. 281,8 Mrd. EUR werden für Direktzahlungen und Marktstützungsmaßnahmen

in der ersten Säule und 89,9 Mrd. EUR für Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums innerhalb der zweiten Säule zugewiesen.

Die signifikante Verringerung bei den Marktstützungsausgaben wird durch die

Schaffung von zwei Instrumenten außerhalb des MFR wieder ausgeglichen. Im Vorschlag der Kommission wird die Haushaltsaufteilung von 2013 zwischen

den beiden GAP-Säulen beibehalten, einschließlich der Wirkungen der obligatorischen (nicht aber der freiwilligen) Modulation.

4.3. Ausgaben in anderen Haushaltsrubriken In der MFR-Mitteilung wird ausgeführt, wie die Kommission die Einführung des neuen MFR für eine Neuausrichtung der GAP auf ihre Kerntätigkeiten und eine Reihe neuer Tätigkeiten nutzen möchte (36). Ein Beispiel dafür ist der Vorschlag der Kommission, die der Ernährungssicherheit zugeteilten 2,2 Mrd. EUR in die Rubrik 3 - „Sicherheit und Unionsbürgerschaft“ zu verschieben und sie so enger an Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit anzubinden. Dabei handelt es sich um eine Änderung gegenüber dem aktuellen MFR, bei dem die Finanzierung der Ernährungssicherheit in der ersten Säule der GAP enthalten ist. In Anbetracht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs über das Verbot des direkten Marktkaufs von Lebensmitteln für das Hilfeprogramm für Bedürftige (37) schlägt die Kommission zudem vor, die Finanzierung der Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige in die Rubrik 1 - „Intelligentes und integratives Wachstum“ zu übernehmen. Mit diesem Vorschlag werden die Probleme im Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage des aktuellen Programms umgangen, indem Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung in eine Gruppe gestellt werden. Für den siebenjährigen Finanzierungszeitraum werden 2,5 Mrd. EUR zugewiesen.

(http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/09/155&type=HTML). 35 Agra Facts, Nr. 52-11, 24. Juni 2011, „Leaked DG AGRI demands point to a 'budget freeze' for CAP 2014-

2020“, S. 1. 36 Europäische Kommission, „Ein Haushalt für ‚Europe 2000' - Teil I“, KOM(2011)0500, 29.6.2011, S. 15, (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/fin_fwk1420/MFF_COM-2011-500_Part_I_de.pdf). 37 Europäischer Gerichtshof, Rechtssache T-576/08, 13. April 2011.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 ____________________________________________________________________________________________

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Bei einer weiteren Ausgabenlinie im Zusammenhang mit der GAP werden über die Laufzeit des MFR 4,5 Mrd. EUR dem Bereich Forschung und Innovation zu Ernährungssicherheit, Biowirtschaft und nachhaltiger Landwirtschaft zugewiesen. Diese Mittel sind im Bereich „Gemeinsame Strategie für Forschung und Innovation“ in der Rubrik 1 angesiedelt. Die der Ernährungssicherheit zugeteilten 2,2 Mrd. EUR werden in die Rubrik 3

übertragen. 2,5 Mrd. EUR für die Nahrungsmittelhilfe für Bedürftige wird in die Rubrik 1

übertragen. Dem Bereich Forschung und Innovation zu Ernährungssicherheit, Biowirtschaft

und nachhaltiger Landwirtschaft werden über die Laufzeit des MFR 4,5 Mrd. EUR zugewiesen.

4.4. Ausgaben außerhalb des MFR Die Kommission schlägt vor, dass für Krisenbewältigungsmaßnahmen in der Landwirtschaft weitere 3,5 Mrd. EUR außerhalb des MFR finanziert werden. Dazu würde die Schaffung eines Dringlichkeitsmechanismus gehören, um auf Krisensituationen zu reagieren, so dass die Landwirte anhand eines beschleunigten Verfahrens eine unverzügliche Unterstützung erhalten. Als Beispiele werden u. a. Krisen angeführt, die sich aus einem Problem der Lebensmittelsicherheit oder plötzlichen Marktentwicklungen ergeben könnten, wobei das Verfahren für die Abrufung von Mitteln aus diesem Fonds dem Verfahren für Nothilfereserven angeglichen wird. Zur Finanzierung dieser Maßnahme wird ein Teil der jährlichen Spielraums von 300 Mio. EUR im vorhandenen Haushalt für Marktinterventionen genutzt. Die Erfahrungen mit den bestehenden Reserveinstrumenten in EU-Haushalt zeigen, dass die Orientierung auf die Beschleunigung des Bereitstellungsprozesses befolgt werden muss, wenn der Mechanismus rechtzeitig zur Abwendung einer Krise greifen soll. Der MFR-Vorschlag sieht zudem vor, dass Landwirte Anspruch auf eine Förderung aus dem Europäischen Globalisierungsfonds (38) haben, der ihnen Unterstützung dafür gewähren soll, sich an eine durch mittelbare Globalisierungsfolgen entstandene neue Marktlage anzupassen, und der eventuelle negative Auswirkungen eines MERCOSUR-Handelsabkommens oder anderer bilateraler Abkommen (Chile, Länder des Euro-Mittelmeerraums usw.) abzufedern. Für diesen Zweck werden bis zu 2,5 Mrd. EUR zugewiesen.

38 Siehe Abschnitt I.1 und Fußnote (9). Der neue Vorschlag zum EGF ist abrufbar unter:

http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/official/regulation/pdf/2014/proposals/regulation/egf/egf_proposal_de.pdf.

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Weitere 3,5 Mrd. EUR für Krisenbewältigungsmaßnahmen in der

Landwirtschaft sollen außerhalb des MFR finanziert werden. Der MFR-Vorschlag sieht zudem vor, dass Landwirte Anspruch auf eine

Förderung aus dem Europäischen Globalisierungsfonds haben sollen, wofür bis zu 2,5 Mrd. EUR zugewiesen werden.

4.5. Aus den MFR-Vorschlägen hervorgehende Reformelemente Die MFR-Vorschläge der Kommission sind auch insofern aufschlussreich, als dem legislativen GAP-Reformpaket vorgegriffen wird und mehrere der maßgeblichen künftigen Ausrichtungen erwähnt werden (39). Vermutlich als Versuch, den Umfang der vorgeschlagenen Mittelausstattung für die Landwirtschaft zu rechtfertigen, wird in den MFR-Plänen Folgendes dargelegt:

Konvergenz der Zahlungen – Eine ausgewogenere Verteilung der direkten Unterstützung wird im Finanzierungszeitraum erreicht, da alle Mitgliedstaaten, die Direktzahlungen von weniger als 90 % des Durchschnittsbetrags erhalten, ein Drittel der Differenz zwischen dem aktuellen Betrag und diesem Betrag abdecken sollen. Die Konvergenz wird anteilsmäßig von den Mitgliedstaaten finanziert, die über dem EU-Durchschnitt liegende Direktzahlungen erhalten. Obwohl diese Umverteilung von Zuweisungen der ersten Säule unter den Mitgliedstaaten rein mechanistisch erfolgen soll, wird die Zusage gegeben, die Mittel für die ländliche Entwicklung nach Maßgabe objektiverer Kriterien aufzuteilen, die die künftigen wirtschafts-, sozial-, umwelt- und territorialpolitischen Ziele widerspiegeln.

„Ökologisierung“ der Direktzahlungen - Um sicherzustellen, dass die GAP zur

Verwirklichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele der EU beiträgt, sollen 30 % der Direktzahlungen von der Umwelt zugutekommenden Praktiken abhängig gemacht werden, die über die Cross-Compliance-Anforderungen hinausgehen. Das bedeutet, dass alle Landwirte, die Zahlungen erhalten, verpflichtet sind, die vorgegebenen Praktiken auszuführen, damit die Förderung im Rahmen der ersten Säule enger in einen engeren Zusammenhang mit der Bereitstellung ökologischer öffentlicher Güter gerückt wird.

Beihilfe für aktive Landwirte - In den MFR-Vorschlägen heißt es, dass die

Direktbeihilfe den aktiven Landwirten vorbehalten bleiben wird, um die wirksame Verwendung der GAP-Finanzmittel zu gewährleisten. Die Definition des Begriffs „aktiver Landwirt“ durch die Kommission bleibt jedoch den detaillierteren Legislativvorschlägen überlassen.

Begrenzung der Höhe der Direktzahlungen für die größten

landwirtschaftlichen Betriebe - Vorgeschlagen wird eine „gemäßigte und schrittweise Begrenzung der Höhe der direkten Einkommensstützung für die größten Betriebe, wobei den Größenvorteilen größerer Strukturen und den durch sie

39 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Änderungsvorschläge stützen sich auf Angaben von Teil I und Teil II des

Dokuments KOM(2011)0500, 29.6.2011.

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geschaffenen Arbeitsplätzen angemessen Rechnung getragen wird“ (40). Die Kommission schlägt außerdem vor, die Einsparungen des Deckelungsmechanismus den Mitteln für die Förderung der ländlichen Entwicklung bzw. den nationalen Mittelzuweisungen für die Mitgliedstaaten, in denen die Einsparungen vorgenommenen werden, zuzuschlagen.

Ergebnisorientierte integrierte Politik zur Entwicklung des ländlichen

Raums - Im Rahmen der zweiten Säule der GAP, die die ländliche Entwicklung abdeckt, werden die gleichen leistungsbasierten Konditionalitätsbestimmungen aus der Strategie „Europa 2020“ gelten wie bei den anderen Strukturfonds. In der Zeit nach 2013 wird der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in den gemeinsamen strategischen Rahmen für sämtliche Strukturfonds sowie in die geplanten Abkommen mit sämtlichen Mitgliedstaaten einbezogen werden.

Vereinfachte Regelung für Kleinlandwirte - Der Vorschlag für einen

vereinfachten Mechanismus für die Zuteilung wird unterbreitet, um die Vielzahl der Direktbeihilfeempfänger zu unterstützen, die als Kleinlandwirte eingestuft werden. Damit soll die Verwaltungslast für die Mitgliedstaaten erheblich verringert werden, während diese Maßnahme für den EU-Haushalt neutral ist.

Marktbezogene Ausgaben und Krisenmechanismen - Wie in Abschnitt IV.4

bereits ausgeführt, schlägt die Kommission die Schaffung von zwei Instrumenten außerhalb des MFR vor, für die das gleiche Schnellverfahren gelten soll wie für die Soforthilfereserve:

einen Notfallmechanismus für die schnelle Reaktion auf Krisensituationen (beispielsweise bei der Nahrungsmittelsicherheit) und einen zusätzlichen Anwendungsbereich für den Europäischen Globalisierungsfonds, so dass von der Globalisierung betroffene Landwirte einen Ausgleich erhalten können.

Flexibilität zwischen den Säulen - In der MFR-Mitteilung heißt es: „Damit im

Rahmen der GAP auf die mit den wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und geografischen Eigenheiten der europäischen Landwirtschaft des 21. Jahrhunderts verbundenen Herausforderungen reagiert und ein effizienter Beitrag zur Verwirklichung der in der Strategie ‚Europa 2020' festgelegten Ziele geleistet werden kann, wird die Kommission Vorschläge vorlegen, durch die die Flexibilität im Zusammenspiel der beiden GAP-Säulen vergrößert werden soll“ (41). Aufgrund der Geschichte der obligatorischen, freiwilligen und progressiven Modulation wurde möglicherweise erwartet, dass es sich um einen Mechanismus zur weiteren Mittellenkung von der ersten zur zweiten Säule handeln könnte.

Allerdings wurde in der Information „MFR: Fragen und Antworten“ auf der Website

der Kommission der Begriff der „umgekehrten Modulation“ ins Spiel gebracht, als es hieß, dass die Kommission zur Verhinderung sinkender Einkommen der Landwirte vorschlagen werde, den Mitgliedstaaten auf deren Wunsch hin zu gestatten, die derzeitige nominale Finanzierungshöhe durch Übertragungen von der zweiten auf die erste Säule aufrechtzuerhalten (42). Zwar wurde diese Aussage aus späteren Versionen wieder entfernt, doch ging daraus klar hervor, dass die Kommission

40 KOM(2011)0500, 29.6.2011, Teil II, S. 4-5. 41 KOM(2011)0500, 29.6.2011, Teil I, S. 16. 42 „Mehrjähriger Finanzrahmen: Fragen und Antworten“, MEMO/11/468, Brüssel, 29. Juni 2011, aufgerufen am

29.6.2011 um 23.52 Uhr, (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/468).

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gewillt war, eine Art „Zweiwegeventil“ einzuführen, mit dem für Flexibilität zwischen den beiden GAP-Säulen in beide Richtungen gesorgt wird. In diesem Zusammenhang sei an den Präzedenzfall der ersten Jahre nach dem Beitritt der EU-10-Mitgliedstaaten von 2004 bis 2006 erinnert, als ihnen gestattet war, einen Teil ihrer Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Aufstockung ihrer Zuweisungen im Rahmen der ersten Säule zu verwenden (43).

In gewissem Umfang greifen die MFR-Vorschläge der Kommission dem

legislativen GAP-Reformpaket vor und enthalten bereits einen Verweis auf mehrere der maßgeblichen künftigen Ausrichtungen.

Zu den hervorzuhebenden Punkten gehören eine mechanistische,

gleichmäßigere Aufteilung der Direktbeihilfen unter den Mitgliedstaaten, die Zuweisung von Zahlungen für die ländliche Entwicklung auf der Grundlage objektiverer Kriterien, die Bindung von 30 % der Direktzahlungen an die Einhaltung verschiedener der Umwelt zugutekommender Praktiken und die Begrenzung der Höhe der direkten Einkommensstützung für die größten Betriebe.

Auch eine entsprechende Flexibilität für den Übertrag von Mitteln zwischen

den beiden GAP-Säulen wird vorgeschlagen, offenbar auch mit einer „umgekehrten Modulation“ (d. h. Transfers von der zweiten zur ersten Säule).

43 Siehe: MEACAP-Projektleistung: „Recent evolution of the EU Common Agricultural Policy (CAP): state of play

and environmental potential“, S. 26, (http://www.ieep.eu/assets/224/WP6D4B_CAP.pdf).

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5. FAZIT Der Kommissionsvorschlag zum nominalen Einfrieren des GAP-Haushalts folgte kurz nach zwei wichtigen Entschließungen des Europäischen Parlaments, die beide eindeutig die Erwartungen an den künftigen GAP-Haushalt zum Ausdruck brachten. In der Entschließung vom 23. Juni 2011 zum Bericht Dess über die GAP bis 2020 wurde gefordert, „dass der EU-Agrarhaushalt für die nächste Finanzperiode zumindest die Höhe des Agrarhaushalts für 2013 beibehält“ (44). Ganz ähnlich war die Formulierung in der Entschließung vom 8. Juni 2011 zum Bericht Garriga, in dem das Parlament darauf bestand, dass „die der GAP im Haushaltsjahr 2013 zugewiesenen Mittel zumindest während der nächsten Finanzplanungsperiode aufrechterhalten werden“ (45). Die Posten außerhalb des Haushaltsplans, darunter zwei wichtige Marktstützungsmaßnahmen, die aus der GAP herausgelöst wurden, dienen auf kluge Weise einer Verschleierung des tatsächlichen Gesamtumfangs der geplanten künftigen Ausgaben für die Landwirtschaft im nächsten Finanzierungszeitraum. Auf diese Weise kann die Kommission die realen Haushaltskürzungen je nach Zielpublikum unter- oder übertreiben. Bei der Betrachtung der Kommissionsvorschläge im Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass während des gesamten aktuellen MFR die Ausgabenobergrenzen der GAP nicht erreicht worden sind, wie unter anderem das berühmte Beispiel von 2007 zeigt, als nicht genutzte Mittel zur Finanzierung von Galileo umgelenkt wurden, dem EU-Projekt für ein eigenes Satelliten-Navigationssystem. Auch wenn die MFR-Vorschläge der Kommission den Rahmen für die künftige GAP gesetzt haben und dazu beitragen, den Agraranteil am EU-Gesamthaushalt zu rechtfertigen, werden sich die Einzelheiten erst beim Start des entsprechenden Legislativpakets deutlicher herausschälen. Diese Vorschläge für die nächste große Reform der GAP sollen am 12. Oktober 2011 veröffentlicht werden.

44 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 zu dem Thema „Die GAP bis 2020:

Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen“ (2011/2051(INI))“, P7_TA-PROV(2011)0297, Berichterstatter: Albert Dess, Ziffer 6.

45 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 20011 zu der „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa (2010/2211(INI))“, P7_TA-PROV(2011)0266, Berichterstatter: Salvador Garriga Polledo, Ziffer 82.

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Die GAP im mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 ____________________________________________________________________________________________

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ANHANG

UMSETZUNG DER GAP IM HAUSHALT (1968-2013)

Tabelle I

EU-6: ZEITRAUM 1968-1972

GAP-Zahlungsermächtigungen

Mio. Rechnungseinheiten (RE)

EU-6

Zahlungen EAGFL-Garantie

Zahlungen EAGFL-

Ausrichtung

GAP-Haushalt gesamt (EAGFL)

Anteil des GAP-

Haushalts am EU-Haushalt

(%)

Anteil GAP gesamt am

EU-BNE (%)

1968 1 259,7 34,0 1 293,7 86,9 % 0,34 %

1969 1 668,6 51,3 1 719,9 90,2 % 0,45 %

1970 3 108,1 58,4 3 166,5 93,5 % 0,65 %

1971 1 755,6 61,5 1 817,1 82,3 % 0,32 %

1972 2 485,6 53,2 2 583,8 82,7 % 0,41 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B.

Tabelle II

EU-9 ZEITRAUM 1973-1980

GAP-Zahlungsermächtigungen

Mio. RE / ECU EU-9 (RE vor 1978;

ECU nach 1978) Zahlungen

EAGFL-Garantie

Zahlungen EAGFL-

Ausrichtung

GAP-Haushalt gesamt (EAGFL)

Anteil des GAP-

Haushalts am EU-

Haushalt (%)

Anteil GAP am EU-BNE

(%)

1973 3 614,4 10,8 3 625,2 80,4 % 0,40 %

1974 3 459,8 37,8 3 497,6 72,4 % 0,36 %

1975 4 327,7 76,7 4 404,4 75,7 % 0,38 %

1976 5 636,7 112,1 5 748,8 76,0 % 0,45 %

1977 6 587,1 113,0 6 700,1 80,0 % 0,46 %

1978 8 679,3 325,6 9 004,9 74,5 % 0,60 %

1979 10 387,1 286,5 10 673,6 75,0 % 0,60 %

1980 11 291,9 314,6 11 606,5 73,2 % 0,58 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B.

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Tabelle III

EU-10/12: ZEITRAUM 1981/1987

GAP-Zahlungsermächtigungen

Mio. ECU EU-10

EU-12 (ab 1986)

Zahlungen

EAGFL-Garantie

Zahlungen EAGFL-

Ausrichtung

GAP-Haushalt gesamt (EAGFL)

Anteil des GAP-

Haushalts am EU-

Haushalt (%)

Anteil GAP am EU-BNE

(%)

1981 11 063,7 539,9 11 603,6 65,4 % 0,52 %

1982 12 259,8 650,8 12 910,6 63,0 % 0,57 %

1983 15 785,8 575,3 16 361,1 66,8 % 0,60 %

1984 18 330,4 595,6 18 926,0 69,9 % 0,69 %

1985 19 727,8 685,5 20 413,3 73,2 % 0,66 %

1986 (EU-12) 22 118,1 771,2 22 889,3 66,0 % 0,66 %

1987 (EU-12) 22 950,1 789,5 23 739,6 67,6 % 0,67 %

1987 (EU-12) 22,950.1 789.5 23,739.6 67.6% 0.67% Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B.

Tabelle IV

DELORS-PAKET I, EU-12: ZEITRAUM 1988-1992

GAP-Zahlungsermächtigungen

Mio. ECU EU-12 (+ neue Bundesländer ab 1991)

Zahlungen EAGFL-

Garantie

Zahlungen EAGFL-

Ausrichtung

GAP-Haushalt gesamt (EAGFL)

Anteil des GAP-

Haushalts am EU-

Haushalt (%)

Anteil GAP am EU-BNE

(%)

1988 26 395,2 1 140,9 27 536,1 67,1 % 0,67 %

1989 24 401,4 1 349,0 25 750,4 63,2 % 0,63 %

1990 25 604,6 1 825,3 27 429,9 62,2 % 0,62 %

1991 (neue Länder) 31 103,2 2 085,4 33 188,6 62,0 % 0,68 %

1992 (neue Länder) 31 254,5 2 857,9 34 112,4 58,3 % 0,64 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B.

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Tabelle V

DELORS-PAKET II. EU-12/15: ZEITRAUM 1993-1999

GAP-Zahlungsermächtigungen

Mio. ECU / EUR EU-12

EU-15 (ab 1995)

(EUR ab 1999)

Zahlungen EAGFL-

Garantie

Zahlungen EAGFL-

Ausrichtung

GAP-Haushalt gesamt (EAGFL)

Anteil des GAP-Haushalts

am EU-Haushalt (%)

Anteil GAP am EU-BNE

(%)

1993 34 935,8 2 914,2 37 850,0 58,4 % 0,70 %

1994 32 952,8 2 476,5 35 429,3 59,8 % 0,65 %

1995 (EU-15) 34 490,4 2 530,6 37 021,0 55,6 % 0,61 %

1996 (EU-15) 39 324,2 3 360,3 42 684,5 55,4 % 0,66 %

1997 (EU-15) 40 423,0 3 580,0 44 003,0 55,1 % 0,60 %

1998 (EU-15) 39 068,0 3 521,5 42 589,5 52,6 % 0,58 %

1999 (EU-15) 39 468,6 3 774,0 43 242,6 51,8 % 0,57 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B.

Tabelle VI

AGENDA 2000. EU-15/25: ZEITRAUM 2000-2006

GAP-Zahlungsermächtigungen

Mio. EUR EU-15

EU-25 (ab 2004)

Zahlungen

EAGFL-Garantie

Zahlungen EAGFL-

Ausrichtung

GAP-Haushalt gesamt (EAGFL)

Anteil des GAP-

Haushalts am EU-

Haushalt (%)

Anteil GAP am EU-BNE

(%)

2000 40 437,3 1 390,7 41 828,0 52,0 % 0,52 %

2001 42 131,2 1 343,1 43 474,3 54,0 % 0,48 %

2002 43 178,0 1 553,9 44 731,9 52,1 % 0,52 %

2003 44 414,3 2 289,8 46 704,1 52,2 % 0,52 %

2004 (EU-25) 43 612,0 2 742,9 46 354,9 46,4 % 0,46 %

2005 (EU-25) 48 346,8 2 943,3 51 290,1 49,3 % 0,49 %

2006 (EU-25) 49 825,9 3 206,1 53 032,0 50,1 % 0,50 % Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 79 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) und Ausarbeitungen der EP-Fachabteilung B.

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Tabelle VII

DER MFR 2007/2013. EU-27: ZEITRAUM 2007-2013

GAP-Zahlungsermächtigungen

Mio. EUR EU-27

EGFL- Zahlungen

(*)

ELER-Zahlungen

GAP-Haushalt gesamt (EAGFL)

Anteil des GAP-

Haushalts am EU-

Haushalt (%)

Anteil GAP am EU-BNE

(%)

2007 42 075 10 803 52 878 47,0 % 0,43 %

2008 40 727 10 529 51 256 45,3 % 0,41 %

2009 41 259 8 739 49 998 44,5 % 0,43 %

2010 43 690 11 493 55 183 45,8 % 0,46 %

2011 (vorges.) (**) 42 763 12 561 55 324 43,7 % 0,44 %

2012 (vorges.) (**) 44 073 12 753 56 826 42,8 % 0,43 %

2013 (MFR-Bestimmungen) (***)

45 305

14 451

59 756

41,4 %

(****)

0,43 %

Quelle: EU-Haushalt 2008 Finanzbericht, Anhang 2, Seite 70-71 (http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2008/fin_report/fin_report_08_de.pdf) (*) EGFL umfasst marktbezogene Ausgaben, Direktbeihilfen sowie Ausgaben für Tier- und Pflanzengesundheit. (**) Daten für 2011 und 2012: Geplante Zahlungen laut EU-Haushalt. (***) GAP-Haushalt 2013: Verpflichtungsobergrenzen laut MFR 2007-2013 (Tabelle 1) (****) EU-Haushalt insgesamt, 2013: Zahlungsobergrenzen laut MFR 2007-2013 (Tabelle 1)

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