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Generalversammlung 30.1.2010 Jahresbericht 2009

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Generalversammlung 30.1.2010

Jahresbericht 2009

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Das ist nicht nur wie im KrimiDas ist nicht nur wie im KrimiDas ist ein Krimi!

Es darf trotzdem gelacht werden.

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Die Krebsliga Schweiz hat sich leider für den zweiten Weg entschieden und mit den Elektrosmogverham-

Oder gemeinsam gegen das Volk?

Veranstaltete in Bern am 12. Februar 09 eineSchweiz. Krebstagung

Weg entschieden und mit den Elektrosmogverham-losern und Elektrosmogleugnern gemeinsame Sache gemacht undam 12. Februar 2009 im Hotel Kreuz in Bernein EMF-Weisswäscherseminar durchgeführt, das leider zu den verlogensten von allen in diesem Land je veran-stalteten gezählt werden muss.

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Die Referenten waren:

Dr. Gregor Dürrenberger, Forschungsstiftung Mobilkommunikation ETHZ

Dr. Martin Röösli vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin der UNI Basel,

Prof. Dr. Norbert Leitgeb von der Technischen Universität Graz

Dr. Joachim Schüz, Dänische Krebsgesellschaft

Prof. Dr. Prima Schär, Departement Biomedizin der UNI Basel.

Frau Dr. Mirjana Moser-Antic (Teilchen-Physikerin) Bundesamt für Gesundheit

Dr. Jürg Baumann (Chemiker) Bundesamt für Umwelt

Dr. Franco Cavalli, Direktor onkologisches Institut der italienischen Schweiz

Frau Ständerätin Egerszegi , FDP Aargau

Dr. Michael Burkhardt, Mister Sunrise,

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ForschungsstiftungMobilkommunikationResearch FoundationMobile Communication

Kopien aus:http://www.mobile-research.ethz.ch/sponsoring.htm

Wer steckte dahinter? Wer war die treibende Kraft?Wer sponserte die Krebsliga?

Stifter der FMK (Mindestbeitrag 1 Million)Stifter der FMK (Mindestbeitrag 1 Million)

Gönner der FMK (Mindestbeitrag 50‘000 pro Jahr)

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Fazit aus der Sicht der Veranstalter

„kein Zusammenhang, keine Wirkung, kein Effekt, keine Evidenz, usw. usw.“

Das Publikum: Vorwiegend Behördenvertreter undVerwaltungsrichter/InnenVerwaltungsrichter/Innen

Der Spielverderber: Der Gigaherz-Präsident

Das schönste Kompliment einer Ärztin:Merci schön, dir heit de die obenabe gholt

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„Die Krebsliga Schweiz gibt Entwarnung, Handymasten und Hochspannungsleitungen erzeugen

Wegen dem relativ schwachen Presse-Echo liess die Krebsliga Schweiz am Samstag, 15.3.09nochmals folgende Falschmeldung über TV-DRS-1 verbreiten:

Hochspannungsleitungen erzeugen keinen Krebs! Möglicherweise sind jedoch etwa 1% der Kinderleukämiefälle auf Starkstromleitungen zurück-zuführen.“

gesponsert von

Sprechstunde Gesundheit

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1.21.5

3.6

2.8

1.20.9

1.11.3

1.7

1

Ergebnisse einer bundesweiten Fallkontrollstudie

(D) 1992-2000

Aus unserer Antwort: Die Ursachen kindlicher Leukämien

Daten aus PrüfkatalogSalzburgleitung

Siehe: http://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/Antwort-Krebsliga.pdf

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Die Baudirektion des Kantons Bern vermietet Plätze zum Aufstellen von Mobilfunkantennen zum halben Preis und prellt damit die Staatskasse, resp. den Steuerzahler um jährlich mindestens 600‘000 Franken. Das sind bei 100 Standplätzen für die üblichen 15 Jahre Vertragsdauer über 9 Millionen.

Februar 09Vertragsdauer über 9 Millionen.

Irgendwelche Wahlkampfspenden oder Schwarzgeldzahlungen seien nicht im Spiel. Solche Vermutungen seien ehrverletzend. Sagt Baudirektorin Egger

So oder so. Eine haarige Sache, Frau Egger!

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gelten als zwei Anlagen >>Jede Leitung muss fürsich allein 1uT einhalten

HochspannungNeu in der NISV

<< gilt als eine AnlageBeide Leitungen müssengemeinsam 1uT einhalten

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Neue LeitungAGW = 1uT

Alte LeitungAGW = 100uT

Alte Anlage

Wie die Schlitzohren von der Stromlobby mit Hilfe desBfE aus einer neuen Leitung eine alte Anlage machen

A C

Diese Interpretation über den Parallelverlauf ist gesetzwidrig(nicht in der NISV)

Alte LeitungAGW = 100uT

Neue LeitungAGW = 1uT

Alte AnlageAGW = 100uT

DB

(nicht in der NISV)

Zur Zeit befasst sichauf Antrag von Gigaherzdas Bundes-Verwaltungsgerichtmit dem Fall

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März/April 09

Änderung der bundesgerichtlichenRechtsprechung zu Wertverlustenvon Liegenschaften.

Bisherige Regelung: Unterhalb des Anlagegrenzwertes betriebene Mobilfunksendeanlagen berechtigen zu keinerlei Schadenersatzforderungen, weder gegenüber dem Standortgeber einer Mobilfunksendeanlage noch gegenüber dem Mobilfunkbetreiber. Mit dem Einhalten der Anlagegrenzwerte sei die nachbarrechtliche Sorgfaltspflicht gemäss Art. 684ZGB erfüllt.

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Mobilfunkantennen können bewirken, dass Liegenschaften und Wohnungen schwerer verkäuflich oder vermietbar werden und Druck auf den Kaufpreis oder den Mietzins entsteht.

Bundesrichter Aemiseggersplötzliche Erleuchtungen:

Umweltrechtskonforme Mobilfunkanlagen können unerwünschte Auswirkungen dieser Art auslösen, obwohl von ihnen zurzeit keine erwiesene gesundheitliche Gefährdung ausgeht.

Solche psychologische Auswirkungen werden auch als ideelle

Immissionen bezeichnet, welche grundsätzlich neben dem

zivilrechtlichen Schutz (Art. 684 ZGB) durch planungs- und baurechtliche Vorschriften eingeschränkt werden dürfen.

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Erstmals haben 5 Villenbesitzer in einem Vorort von Bern gemeinsam einen Standortgeber einer Mobilfunkantenne auf 1 Million Franken Schadenersatz verklagt. Der Standortgeber macht darauf von seinem Rückgriffsrecht auf den Mobilfunkbetreiber gebrauch, welchem er sein Hausdach vermietet hat.

Das könnte eine landesweite Kettenreaktion verursachen und die Schweizer Mobilfunk-verursachen und die Schweizer Mobilfunk-betreiber an den Rand des Konkurses, oder gar darüber hinaus bringen. Nur schon die Ankündigung dieses Monsterprozesses wird sie bei ihrer Standortsuche in noch ärgere Bedrängnis bringen, als sie es heute schon sind

Der Fall wurde rasch aussergerichtlich erledigt !??

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Das Prozessrisiko ist sehr hoch!Im Falle eines Unterliegens dürfendie Gegenanwälte mit10% der Forderungssummeabrechnen.

Die Forderungssumme muss mindestens 10% des Die Forderungssumme muss mindestens 10% des Verkehrswertes der Liegenschaft entsprechen

Die Forderung muss spätestens 5 Jahre nach Bekanntwerdendes Schadens erhoben werden.Wann beginnt diese Frist?Bei Baubeginn der Antenne?Bei Verkauf oder Neuvermietung?

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April 09:Die Bio-Initiative zwingt das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einem Brief an das Bundesgericht zu einemsensationellen Eingeständnis.

Die Anwendung des Vorsorgeprinzips darf nicht dazu führen, dass eine Technologie verunmöglicht wird. So hat der Bundesrat einen Anlagegrenzwert von 4 bis 6 Volt So hat der Bundesrat einen Anlagegrenzwert von 4 bis 6 Volt pro Meter (V/m) festgelegt. Bei dessen Einhaltung ist das Risiko für potentielle Auswirkungen vermindert. Eine vollständige Elimination dieses Restrisikos wird nicht erreicht, könnte aber auch bei einem Vorsorgewert von 0.6V/m nicht erreicht werden. Eine umfassende Garantie, dass keine

unerwünschten Wirkungen auftreten, hätte man nur bei

vollständigem, mit dem Bundesfernmelderecht unvereinbaren

Verzicht auf die Mobilfunktechnologie.

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Mai 09Bundesrichter mit RöhrenblickUrteil 1C_282/2008

Bei der Evaluation der Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunksendeanlagen, so das Bundesgericht, wurde Mobilfunksendeanlagen, so das Bundesgericht, wurde zwar festgestellt, dass bei einem Viertel der 376 geprüften Anlagen inkonsistente Daten festgestellt wurden und „nur“ 8% nicht bewilligungskonform betrieben wurden. Das sei gut genug!

Medizinisch: Inkonsitenter Stuhlgang = Durchfall

So ode so: Es stinkt zum Himmel, 8%=1000Anlagen

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Mai 09Bundesrichter mit RöhrenblickUrteil 1C_282/2008

Das BAFU könne nicht jede Studie sofort kommentieren, habe eine öffentliche Datenbank Elmar und die habe eine öffentliche Datenbank Elmar und die Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der Risikoabschätzung sei ein langsamer Prozess, der im Zeithorizont von Jahren und nicht von Tagen ablaufe. Der Rhythmus sei ausreichend.

Ausreichend für einen ungestörten Endausbau der Mobilfunknetze, hat das Bundesgericht offenbar anzufügen vergessen

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Mai 09Bundesrichter mit RöhrenblickUrteil 1C_282/2008

Eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer preiswerten Mobilfunkversorgung von hoher Qualität sei preiswerten Mobilfunkversorgung von hoher Qualität sei höher zu gewichten als noch nicht abschätzbare Risiken.Die von den Beschwerdeführenden eingereichten neuesten Beweisunterlagen lieferten keine neuen Fakten

Die Beschwerdeführer seien nicht legitimiert, die Urteilsfähigkeit eines in der Demenzabteilung eines Pflegeheims befindlichen Standortgebers zu thematisieren.(!)

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Import50270 GWh

WasserkraftAtomkraft

BfE-Statistik 2008

Total 64300 GWh

Export51400GWh

HH I D V Transportverluste4400GWh oder

1.5x KKW Mühleberg

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Im Jahr 2008 betrug der Gewinn aus dem Stromhandel über2 Milliarden Franken

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StrombaronGiovanni Leonardivon ATEL heute ALPIQ

arbeitet zumbescheidenen Lohnbescheidenen Lohnvon nur Fr. 8353.-

Im Tag !!!

Fr. 1‘921‘100.- im Jahr

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Im Herbst 2007 wurde eine fünfköpfige Untergruppe „Kabelkriterien“beauftragt, Grundlagen für den Entscheid über die Verkabelung von Hochspannungsleitungen zu erarbeiten. Die Zusammensetzung:

Das BeurteilungsschemaKabel oder Freileitung ?

Die Zusammensetzung:

Rechtsanwalt Dr. Michael Merker, Binder Industrieanwälte, Baden (Präsident)Prof. Klaus Fröhlich (ETHZ, Institut für Energieübertragung)Dario Marty (Leiter Eidg. Starkstrominspektorat und Verwaltungsrat Electrosuisse)Rolf Sägesser (Suisseplan Ingenieure AG, Verwaltungsratspräs. EKZ)Gilbert Thélin (BAFU, Leiter Sektion Landschaft und Infrastruktur).

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Rekapitulation / Zusammenfassung

Eine Anwendergruppegruppe für ein Projekt besteht aus:5 Industrievertretern, 4 Bundesämtlern, 1 Umweltschützer der grossen 5. Letzterer darf 1 Anwohnerverteter vorschlagen.

Die Punktevergabe erfolgt völlig subjektiv, je nach Ineressen-lage der Anwender.

Das Schema ist zu kompliziert um von der Bevölkerung ver-Das Schema ist zu kompliziert um von der Bevölkerung ver-standen zu werden.

Der Skandal:Zu vergebende Punkte bei der Bewertung:Landschaftsbild = maximal 30Schutzgebiete = maximal 30Nichtionisierende Strahlung = maximal 5Total der zu vergebenden Punkte = 141 (beidseitig)

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Juli 2009:

Vernehmlassung zur Anpassung der NISV

Betr. Anlageperimeter

Der Bundesrat ist den Forderungen der Ärzte sowie mehrerer Organisationen zum Schutz vor Elektrosmog nach einer Grenzwertsenkung nicht gefolgt. Er hat Gespräche mit Schutzorganisationen im Vorfeld der Verordnungsanpassung verweigert und schriftliche Anfragen in dieser Sache nicht beantwortet. Die Verordnung wurde im Eiltempo und mit unzureichender Transparenz verabschiedet.

Anlageperimeter

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Während Frankreich ein Gesetz vorbereitet, das aus Gesundheitsgründen Handywerbung verbietet, welche sich an Kinder unter 12 Jahren richtet und den Verkauf von Handys für Kinder unter 6 Jahren gänzlich verbietet, wirbt die Coop-verbietet, wirbt die Coop-Zeitung Nr.23 vom 2.6.09 für eine Handy-Safari mit Kindern ab 5 Jahren.

Als Hauptgewinne winken Ferienwochen, Weekends und Einkaufsgutscheine.

Gigaherz interveniert bei allenTouristik-Centren, die solchesanbieten und wird überall ausgelacht

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MMS Migros macht süchtige

Text im Titelbild des MIGROS-Magazin Nr.29 vom 13. Juli 09:

Für Kinder wie die 10-jährige Adelisa ist Mobiltelefonie Alltag. Jetzt lernt sie wie man die Kosten tief hält und mit verbotenen tief hält und mit verbotenen Bildern umgeht.

Zwecks Verheimlichung der echten Gefahren wird von der Migros zusätzlich noch Pro-Juventute ins Boot geholt.

Zur „Förderung der Medienkompetenz“ werden ganztägige Workshops für Schulen und solche für Elternabende angeboten. Natürlich nicht gratis. Der Preis richte sich je nach Kantonsbeitrag (man staune!) und Beiträge des Bundes für Elternbildung. Pro Juventute und Migros empfehlen ein Handybudget vondurchschnittlich Fr. 70.- pro Monat und Kind

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Im Deutschen MF-Forschungs-Programm wurden in der Klinik Regensburg 15 Sensible und 15 nicht Sensible in einen Computer-Tomographengesteckt.

Zur Erinnerungan die Regensburger-Studie

gesteckt.

Das Aufleuchten des AngstZentrums im Gehirn sollte angeblich darüber Auskunft gegeben haben, ob zwischen sensiblen und unsensiblen Probanden ein Unterschied in der Wahrnehmung von Handys bestand.Das Handy war jedoch nur eine Attrappe

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Das Bundesamt für Gesundheit,Frau Dr. Mirjana Moser–Anticmeint dazu:sehr gute Studiendesignesmanchmal sehr originell……….

Psychische Prozesse lassen sich damit nicht interpretieren und das Wesen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Schizophrenie erst recht nicht

Insofern kann man nicht einfach von der Aktivität in einem Areal darauf schliessen, was die Versuchsperson gerade denkt und fühlt. Im Grunde genommen ist das wilde Spekulation und Kaffeesatzleserei.Lutz Jäncke, Professor für Neuropsychologie an der Universität Zürich.

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Für die übertragung von TV-

Programmen auf Handys während der Euoro 08 wollte Swisscom im März 08 auf dem Zürichberg einen zusätzlichen Sender von 13‘000Watt ERP installieren. Es hagelte Einsprachen,Der Inbetriebnahme-Termin von Der Inbetriebnahme-Termin von Mitte Mai konnte nicht gehalten werden

Hier musste derarmen Swisscomgeholfen werden

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Man nahm eine alte Baubewilligung aus dem Jahre 2006

….und setzte dort einfach noch weitere 10‘000Watt ein.

Das wäre kam aufgefallen wenn nicht eingewissenhafter Beamter auch noch gleichzum Datumstempel gegriffen hätte

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Der DVB-H-Sender ging trotz Grenzwertüberschreitungauf dem Waldspielplatz der Kindergärten in Betrieb.Gigaherz und die Anwohnerwurden regelrecht ausgelacht

Gigaherz und die Anwohnerliessen nicht lockeer. Nach 12liessen nicht lockeer. Nach 12Monaten, das heisst, am6.April 09 erklärte dasVerwaltungsgericht des Kantons ZH, sämtliche für den Sender Zürichberg erteilteBaubewilligungen für ungültig.Der Sender lief einfach weiter….

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Die Aufsichtsbehörden – Regierungsrat ZH und das BAKOM –weigerten sich konsequent, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmenund den Sender Zürichberg abzuschalten

Am 11. August 09 reichte Gigaherzbei der Bundesanwaltschaft in BernStrafanzeige gegen beide Behörden ein.Grund: Urkundenfälschung. Amts-Grund: Urkundenfälschung. Amts-missbrauch , Begünstigung und unge-treue Geschäftsführung usw.

Das sei eine kantonale Angelegenheit, entschied die Bundesanwalt-schaft am 26.August 09 und beauftragte die Staatsanwaltschaft des Kantons ZH mit der Untersuchung. Der Sender lief weiter……

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Die Staatsanwaltschaft des KantonsZürich muss, um eine Strafunter-suchung gegen die Regierung zueröffnen, zuerst beim Kantonsrat um Erlaubnis bitten. (!!)

Diese Erlaubnis wurde (selbstverständlich) nicht erteiltDiese Erlaubnis wurde (selbstverständlich) nicht erteiltund bereits von der Geschäftsleitung des Kantonsratesam 2.9.09 aus den Traktanden gekippt.

Begründung: Nichts tun ist kein strafbares Delikt….

Für diesen weisen Entscheid wird Gigaherz Fr. 500.- plusFr. 125.- Schreibgebühr in Rechnung gestellt

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Zur Erinnerung:Am 2.Juni 08 verkündete diese nette Dame am Schweizer fernsehen:Das Handy am Ohr ist gefährlich, das zumindest behaupteten 2 viel beachtete Studien der Universität Wien. Nun kam ans Licht: Die

Gegen diese, von der Handy-Nun kam ans Licht: Die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnungen also voreilig. Dass Strahlungen aus dem Handy das Erbgut schädigen und so Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Handynutzer können aufatmen

Gegen diese, von der Handy-Industrie inszenierte Falsch-Meldung erhob Gigaherz am7.8.08 bei der sogenanntunabhängigen Beschwerde-instanz für Radio und Fern-sehen, UBI, eine Konzessions-beschwerde

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Die Verhandlung vor der UBI fand am 20.Februar 09 stattKläger und Beklagte waren nur als Zuhörer geduldet.

Fazit der Verhandlung der UBI: Falschmeldungen, die bei genauem Hinschauen und bei Rückfragen als solche erkannt werden könnten, stellen keine Konzessionsverletzung dar und müssen nicht korrigiert werden, wenn diese kurz genug, das heisst, unter 30 Sekunden werden, wenn diese kurz genug, das heisst, unter 30 Sekunden sind.

Auch noch beachtenswert: Die Kommissionsmitglieder hatten nicht einmal die Akten studiert - sie hatten diese nicht einmal auf dem Tisch -sondern liessen sich lediglich von einer Fallreferentin völlig einseitig beschwatzen.

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Das schriftliche Urteil wurde uns am 23.Juli 09 zugestellt.

Das Verrückteste daran:Die Redaktion PULS war bereits am Tag der Ausstrahlung darüber informiert, dass der Vorwurf der Datenfälschung nicht mehr zu halten war. Es wären mehr als 12 Stunden zur Verfügung gestanden, den Kurzbeitrag zu kippen oder zu ändern.ändern.

Das Hinterlistigste daran:Die maximal erlaubte Zeit für Falschmeldungen ist im schriftlichen Urteil von 30 auf 40 Sekunden erhöht worden.Offenbar hat sich die Kommission in der Zwischenzeit eine bessere Stoppuhr beschafft.

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Am 8.August 09 erhob Gigaherz Beschwerde beimBundesgericht.

Nicht nur wegen der Konzessionsverletzung sondern auch nochwegen eventuellem Amtsmissbrauch der UBI undwegen eventueller Schmiergeldzahlungen (Sponsoring) an PULS und andereund andere

Die Bundesrichter fühlten sich offenbar so in die Enge getrieben,dass ihnen nichts mehr anderes einfiel, als Gigaherz auf äusserstfadenscheinige Art die Beschwerdeberechtigung abzusprechen.Urteil 2C_495/2009 vom 12. Januar 2010

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Die Bieler Comdays vom 20/21.10.09Das Bundesamt für Kommunikation lädt die Mobilfunk-betreiber der Welt zu einem riesigen Verbrüderungsfest

Mit folgenden Ehrengästen:.

Joschka Fischer, Ex Aussenministeer (D)Joschka Fischer, Ex Aussenministeer (D)

Micheline Calmi-Ray, Aussenministerin (CH)

Monika Dusong, Konsumentenschützerin ??

Micheline Calmi-Ray: Die Kommunikationsindustrie habe einedermassen grosse Bedeutung erlangt, dass der Bundesratsolche Einladungen unmöglich ignorieren dürfe

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<<< Comnight

während einerHöhlenbewohner-Showservieren Mitarbeiterdes BAKOMden Gästen denheissen Käse auf die TellerTeller

Gigaherz hat beiMoritz LeuenbergerAufsichstbeschwerdeeingereicht und Auskunftdarüber verlangt, ob hierSteuergelder verprasstwurden. Antwort noch fällig

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Paris: 8.Oktober 2009 Absolutes Handyverbot an Grund- und MittelschulenDer Senat, die zweite Kammer des Parlaments, erliess am Mittwoch einen Gesetzesartikel, nach welchem Handys in Grund- und Mittelschulen verboten werden. Begründung: Die elektromagnetische Strahlung der Handys stellt eine Gefahr für die Gesund-der Handys stellt eine Gefahr für die Gesund-heit der Kinder dar. Die Kammer beschloss auch ein Verbot für Handy-Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet. Das neue Gesetz muss noch von der Nationalversammlung, das heisst, von der ersten Kammer verabschiedet werden.Quelle: Radionachrichten von DRS-1 am 8.10.09

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In einem der skrupellosesten Versuche, die an lebenden Kindern je gestartet wurden, sollen im Gegensatz dazu in der Schweiz Handys für den Schulunterricht obligatorisch erklärt werden. Zum Handys für den Schulunterricht obligatorisch erklärt werden. Zum Beispiel als tragbares Sprachlabor, als Wörterbuch und als Nachschlagewerk.

Dieser geradezu kriminell anmutende 2-Jahresversuch an der Projektschule Goldau (SZ) wurde von einem Mobilfunkbetreiber initiiert, welcher den 11-jähigen Schülern Gratis-Handys und Gratis-Abos dazu zur Verfügung stellt.

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Die Aufsichtsbeschwerde von Gigaherz wurde am 26. November vom Erziehungsrat des Kantons Schwyzmit folgender Begründung abgewiesen:

Alle behördlichen Grenzwerte sind eingehalten

Schüler benutzen im Unterricht die Freisprecheinrichtung

Um die Strahlenbelastung zu minimieren ist direkt imUm die Strahlenbelastung zu minimieren ist direkt imSchulzimmer ein WLAN-Sender installiert worden

Nach 3 Monaten Versuchsbetrieb sind an den Schülern keineSpuren von Körperverletzung festzustellen (Latenzzeit?)

Eltern haben keine gesundheitlichen Bedenken, einzelne verlangen jedoch auch für die Geschwister Gratis-Handysund Gratis Abos

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Gigaherz hat am 19.1.2010 beim Untersuchungsrichter-amt des Kantons Schwyz gegen-die Schulleitung der Projektschule-den Projektleiter Prof. Dr. Dr. Beat Döbeli- den Schulrat der Gemeinde ArthStrafanzeige eingereicht, wegen

Verletzung von Art 123 und Art 125 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Das heisst, strafbare Handlungen gegen Leib und Leben von heute 11-12 jährigen Kindern.Im Besonderen wird eine vorsätzliche, eventuell fahrlässige Körperverletzung begangen. Speziell wird hier der Grundstein für mögliche spätere Hirntumore gelegt. Latenzzeit 10-15 Jahre

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Der 7. nationale Kongress Elektrosmog-Betroffener vom 21.November imStadttheater Oltenmit:

Prof. Dr. med. Franz Adlkofer, Geschäftsführer der VERUM Stiftung für Verhalten und Umwelt. Einer privaten Stiftung des bürgerlichen Rechts. München privaten Stiftung des bürgerlichen Rechts. München http://www.verum-foundation.de

Vital Burger, Unternehmer und Rechtsanwalt aus Emmenbrücke (CH) Vorstandsmitglied von Gigaherz.chüber die Wertverminderung von Liegenschaften und Eigentumswohnungen in der Nähe von Mobilfunksendern und Hochspannungsleitungen.

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Örjan Hallberg, Hallberg Independent ResearchPolkavägen 14B, Trängsund (Schweden)

zum Thema:Tatsachen über Funktechnik und Krebs-Epidemiologie.

Prof. Dr. Olle Johansson, The Experimental DermatologyUnit of Neuroscience (experimentelle Dermatologie, Abteilung Neurowissenschaft) des Karolinska-Instituts in Stockholm.(Schweden)Stockholm.(Schweden)zum Thema:Status der ES in Schweden

Prof. Dr. Erich Schöndorf, 1977 - 1996 Staatsanwalt in Frankfurt/Main. Die letzten zehn Jahre im Umweltdezernat tätig. Seit 1996 Professor für Umweltrecht und öffentliches Recht an der Fachhochschule Frankfurt/Main. überParallelen vom Holzschutzmittelprozess zum Elektrosmog

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Fachstelle Nichtionisierende StrahlungDer Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betr offener

Gigaherz.chFlüehli 17, CH-3150 Schwarzenburgtel 031 731 04 31 fax 031 731 28 54

130 schriftliche Stellungnahmen zu Einspracheverfahren

600 Auskünfte per e-mail erteilt600 Auskünfte per e-mail erteilt

12 Fachvorträge gehalten

112 Internet-Artikel verfasst

1050 telefonische Auskünfte erteilt

5 Rundbriefe geschriebenFachstelleGigaherz

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Die Internetseite http://www.gigaherz.ch

5 863 210 Anrufe pro Jahr

600-1000 unterschiedliche Besucher/Tag

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Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargausagt nach einem von uns gewonnenenAntennen-Streitfall in Villnachern AGgegen die schlimmsten Wirtschaftsanwälteder Schweiz , im Urteil WBE Nr. 2007/000134vom 21.12.09:

„Der Sachverständige Hans-U. Jakob hat

kein Anrecht auf eine Entschädigung,

da dieser das Meiste auf der Internetseite

www.gigaherz.ch abgeschrieben hat.“