Gentechnik Übersicht

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Gentechnik

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Ein Präsentation über Gentechnik im Allgemeinen.

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Gentechnik

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Gliederung 1. Definition 2. Ziele 3. Bedeutung 3.1 Bedeutung in Landwirtschaft und Tierzucht 3.2 Bedeutung in der Pharmaindustrie 4. Grenzen 5. Risiken 6. Quellen

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1. Definition Gentechnik ist ein Verfahren zur gezielten Veränderung der

genetischen Eigenschaften eines Organismus durch Eingriffe in dessen Erbinformationen

Bei diesem Eingriff wird fremde DNA in das Genom einer Zelle oder eines Organismus eingeschleust

Gentechnik ist nicht artgebunden Der Empfängerorganismus soll neue Eigenschaften

annehmen

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2. Ziele Erzeugung eines Organismus mit neuen (vorteilhaften) Eigenschaften Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Landwirtschaft,

Tierzucht, Medizin oder Pharmazie Dabei sollen Organismen nach menschlichen Ansprüchen angepasst

und verbessert werden Ziele bei Pflanzen: Resistenz gegen Schädlinge, Herbizide und

Klima, Anpassung der Qualität an die Industrie, Produktivität verbessern

Beispiele: Mais, Tomaten oder Sojabohnen

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Ziele bei Tieren: Schutz gegen Krankheiten, schneller wachsende Tiere, leistungsstärkere Tiere (mehr Muskelmasse, besseres Fleisch-Fett-Verhältnis)

Beispiele: Ratten, Schweine, Rinder etc.

Ziele in Medizin und Pharmazie: Erschaffung von neuen Medikamenten und Wirkstoffen gegen verschiedene Krankheiten

Beispiele: Insulin, Vitamine…

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3. Bedeutung

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3.1 Bedeutung in Landwirtschaft und Tierzucht Vor allem gentechnisch Pflanzen gewinnen zunehmend an

Bedeutung Weniger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Anpassung der Pflanzen an neue klimatische Bedingungen Kostengünstigere Erzeugung Drohender Nahrungsmangel in der Zukunft soll so

aufgehalten werden In der Tierzucht bisher eher nur Versuche Tiere haben schon große Bedeutung für Produktion von

Wirkstoffen in Medikameten

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3.2 Bedeutung in der Pharmaindustrie Wachstumshormone, Antibiotika, etc. lassen sich schneller und

kostengünstiger herstellen 2 Beispiele: Das bei Diabetikern defekte Gen wird über Bakterien eingeschleust und

vermehrt Bei der Hämophilie wird der fehlende Gerinnungsfaktor zugeführt ohne

Verunreinigungen anzurichten (AIDS, Hepatitis) Klonen: ein fremdes Gen wird in eine Zelle eingebaut und vervielfältigt Seit 1997 DNA-Impfstoffexperimente am Menschen 1998: Impfstoff gegen Cholera wird aus genetisch manipulierten

Kartoffeln gewonnen Rinderwachstumshormon BST lässt sich künstlich erzeugen Pflanzen werden auf dem genetischen Weg Schädlingsresistent gemacht Das heißt letztendlich: Sehr hohe Gewinne für die Pharmaindustrie, da ein sehr großer Bedarf

an Verwendungsmöglichkeiten besteht.

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4. Grenzen

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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Innverkehrbringen nach der Freisetzungs-Richtlinie Will etwa jemand Saatgut einer gv-Pflanze in Verkehr bringen, damit

Landwirte diese in der EU anbauen können, braucht er dafür eine Genehmigung nach der Freisetzungs-Richtlinie.

In diesem Genehmigungsverfahren wird geprüft, welche Auswirkungen ein großflächiger Anbau auf die Umwelt haben könnte.

Eine Zulassung nach der Freisetzungs-Richtlinie ist auch erforderlich, wenn die betreffende gv-Pflanzen nicht in der EU angebaut, sondern eingeführt wird. Entscheidend ist, ob die eingeführten Agrarprodukte vermehrungsfähig sind.

So ist die Einfuhr von gv-Maiskörnern oder gv-Rapssaat genehmigungspflichtig.

Diese könnten in die Umwelt gelangen und sich möglicherweise ausbreiten.

Eine Genehmigung nach der Freisetzungs-Richtlinie ist jedoch nicht erforderlich, wenn etwa Maisstärke oder Rapsöl eingeführt werden.

Sie sind verarbeitet und im Sinne der gesetzlichen Definition keine Organismen mehr.

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Lebens -und Futtermittel, die aus GVO hergestellt werden...

... fallen unter eine eigene Verordnung, die in allen EU-Ländern seit April 2004 rechtswirksam ist.

Sie gilt sowohl für Lebensmittel, die ein GVO sind (etwa ein Süßmais-Kolben), als auch für verarbeitete Lebensmittel (etwa Maisstärke), die aus GVO hergestellt sind, diese jedoch nicht mehr enthalten.

Diese Verordnung gilt für Futter- und Lebensmittel. Sie regelt die Anforderung an die Sicherheit und gesundheitliche

Verträglichkeit der Produkte sowie die Kennzeichnung.

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„Ohne Gentechnik“…Wirklich? - Kennzeichnungspflicht

Bei Schweinen ist nur in den letzten vier Monaten vor der Schlachtung auf gv-Futterpflanzen zu verzichten, bei Milch produzierenden Tieren reichen die letzten drei Monate, bei Hühnern für die Eiererzeugung die letzten sechs Wochen.

Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von zugelassenen gv-Pflanzen in den Futtermitteln sind nicht kennzeichnungspflichtig, sofern sie unterhalb des Schwellenwerts von 0,9% bleiben.

Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen eingesetzt wurden,

sind nicht kennzeichnungspflichtig. Die Tiere dürfen auch mit

gentechnisch hergestellten Arzneimitteln oder Impfstoffen behandelt werden.

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5. Risiken

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Die größten Risiken

Unbekannte Nachwirkungen (eventuell Gesundheitsschäden) Artengrenze verschwimmt Artenvielfalt wird eingeschränkt Unkontrollierbarer Einfluss auf die Umwelt Eingriff in die natürliche Entwicklung des Organismus Korrigieren angewandter Gentechnik nicht mehr möglich Enormer Profit für den Hersteller, manchmal auf kosten der

Verbraucher Obwohl noch nicht voll erforscht breitet sich die Gentechnik rasend

aus Konventionelle Landwirtschaft wird zerstört Verbraucher sind nicht gut genug über die Folgen ihrer Handlungen

informiert

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Belege

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6. Quellen http://www.zum.de/Gentechnik/Anwendungen.html http://www.transgen.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Gentechnik http://www.sg.hdh.bw.schule.de/ http://www.brainworker.ch/ Microsoft Encarta Netzwerk Biologie 9 / 10 – Schroedel

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