Genug ist genug: Die älteren Menschen nicht bis zur Armut abkassieren.

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Genug ist genug: Die älteren Menschen nicht bis zur Armut abkassieren

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Um diesen Artikel 19 geht es am 18. Mai an der Urne Der massgebende Artikel 19 im neuen Gesetz über die Langzeitpflege vom 14. September

2011, den wir mit dem Referendum bekämpfen, lautet:

Beteiligung der Versicherten an den Pflegekosten

1 Die Beteiligung der Versicherten an den Pflegekosten, die in Artikel 25a Absatz 5 KVG vorgesehen ist und nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wird, beträgt:

(…)

d. fünf Prozent des vom Bundesrat festgesetzten Höchstbeitrags der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für in Pflegeheimen und Spitalbetten gemäss Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 50 KVG erteilte Pflege für Versicherte, deren steuerbares Reinvermögen zwischen100'000 und 199’999 Franken beträgt;

e. zehn Prozent des vom Bundesrat festgelegten Höchstbeitrags der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für in Pflegeheimen und Spitalbetten gemäss Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 50 KVG erteilte Pflege für Versicherte, deren steuerbares Reinvermögen zwischen200'000 und 499'999 Franken beträgt;

f. zwanzig Prozent des vom Bundesrat festgelegten Höchstbeitrags der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für in Pflegeheimen und Spitalbetten gemäss Artikel 49 Absatz 4 und Artikel 50 KVG erteilte Pflege für Versicherte, deren steuerbares Reinvermögen500'000 Franken oder mehr beträgt.

2 Die in Absatz 1 festgelegten Beiträge der Versicherten an den Pflegekosten dürfen 2’500 Franken pro Jahr für Buchstabe d, 5’000 Franken pro Jahr für Buchstabe e und 10'000 Franken pro Jahr für Buchstabe f nicht überschreiten.

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Bei einem Volks-Nein gibt’s eine einfache Lösung

Das Gesetz über die Langzeitpflege muss bei einer Annahme des Referendums nur bezogen auf den Artikel 19 entsprechend neu verfasst werden.

Und zwar so, dass die Versicherten bezüglich Pflegekosten nicht an die Kasse kommen.

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Ältere Menschen nicht bis zur Armut abkassieren! Schon heute massive Belastungen

im Alters- und Pflegeheim

Die 2'875 BewohnerInnen der Alters- und Pflegeheime im Wallis zahlen heute schon über 100 Millionen Franken pro Jahr aus dem eigenen Geldsack. Das sind rund 42 Prozent der Betriebskosten.

Die Pensionskosten (Übernachtung, Essen, Wäsche etc.), die voll zu Lasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen, betragen durchschnittlich pro Person 120 Franken pro Tag, 3'600 Franken im Monat oder 43'200 Franken im Jahr. Da wird selbst die höchste AHV-Rente aufgefressen.

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Genug ist genug:6 Milliarden privat bezahlt Die horrenden Kostenbeteiligungen im Schweizer

Gesundheitswesen sind die höchsten in Europa – und das zusätzlich zu den schier untragbaren Kopfprämien der Krankenkassen.

Rund 21 Milliarden Franken pro Jahr oder mehr als 30 % der gesamten Gesundheitsausgaben werden direkt durch die privaten Haushalte getragen.

Mit 29 % oder mehr 6 Milliarden Franken entfällt der weitaus grösste Brocken der privaten Gesundheitsausgaben auf die Alterspflege.

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Endlose Pflegesteuer-Zwängerei des Staatsrats• Seit vier Jahren versucht der Staatsrat auch noch einen happigen

Teil der Pflegekosten auf die HeimpatientInnen abzuwälzen.

• 2010 wurde ein dringliches Dekret durchgepaukt, das ab 2011 eine Kostenbeteiligung bis zu 20 Prozent vorsah. Unter unserer Referendumsdrohung liess die Regierung die Abzocker-Steuer fallen.

• Im zweiten Anlauf 2011 wurde die Pflegesteuer in einer leicht abgeschwächten Version im neuen Gesetz über die Langzeitpflege versteckt.

• Am 22. Dezember 2011 reichte das Komitee „ALT&ARM? NEIN ZUR NEUEN PFLEGESTEUER!“ mit mehr als 3'600 gültigen Unterschriften dagegen das Referendum ein.

• Zwei Jahre lang versuchte der Staatsrat, das Referendum für ungültig zu erklären.

• Am Freitag, 13. Dezember 2013, entschied der Grosse Rat: Das Volk soll darüber demokratisch abstimmen können.

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51'854 Steuerpflichtige als potenzielle ZahlerInnen Die Befürworter versuchen, die Steuer zu bagatellisieren.

Doch wer wird neu zur Kasse gebeten?

Im Wallis gibt es gemäss der aktuell verfügbarer Steuerstatistik 51'854 Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Reinvermögen von mehr als 100'000 Franken.

Die grosse Mehrheit dieser Steuerpflichtigen sind keine reichen Leute, sondern Lohnabhängige, die ein eigenes Haus oder eigene Wohnung besitzen, diese weitgehend abbezahlt haben und sich keine neue Schulden leisten konnten oder wollten.

Trotzdem bezahlen diese 51'854 Steuerpflichtigen künftig, sofern sie ins Pflegeheim müssen, eine Pflegesteuer von 5, 10 oder 20 %.

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Wer wie zur Kasse kommt: So sieht die Rechnung aus

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64% der Pflegebedürftigen hätten 8 Millionen bezahlt Wäre das Gesetz über die Langzeitpflege bereits 2014 in Kraft getreten,

wie das der Staatsrat wollte, hätten 1'842 oder 64 % der HeimbewohnerInnen an die Pflegesteuer-Kasse insgesamt 7.787 Millionen Franken abliefern müssen.

Im Einzelfall hätten sich die Pflegesteuern 2014 wie folgt verteilt:

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Gibt‘s die Pflegesteuer, dann wird daran geschraubt So sicher wie das Amen in der Kirche ist: Die

Pflegesteuer wird tendenziell steigen.

Ist die neue Steuerschraube installiert, werden Staatsrat und Grossrat daran drehen, wann immer es gelegen kommt.

Hinzu kommt: Die Prozentsätze der Kostenbeteiligung sind an einen vom Bundesrat festzulegenden Höchstsatz gekoppelt. Auch der wird steigen.

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Wallis soll das Steuergeld dort holen, wo es ist Bei den mehr als 1'000 pauschalbesteuerten,

reichen Ausländern im Wallis. Wenn diese bei uns wenigstens gleichviel zahlen wie im Kanton Waadt haben

Gemeinden, Kanton und 125 Millionen Franken Mehreinnahmen pro Jahr.

Oder indem Steuerhinterzieher wie der Weinhändler Giroud (13 Millionen Franken) oder Nichtbezahler wie der

Chefbeamte Cleusix (150'000 Fr.) vom Finanzdepartement gleich angefasst werden, wie alle kleinen Steuerzahlenden landauf, landab.

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Die älteren MitbürgerInnen verdienen unseren Respekt Eine zusätzliche Belastung der HeimbewohnerInnen

und ihrer Angehörigen bis zu 10‘000 Franken pro Jahr ist unsozial und verantwortungslos.

Das neue Gesetz trägt den besonderen Vermögensverhältnissen im Wallis mit seinem breit gestreuten Haus- und Wohneigentum in keiner Weise Rechnung.

Unter dem Vorwand, die Reichen an den Kosten zu beteiligen, sollen in Zukunft zur Finanzierung der Alterspflegekosten in Tat und Wahrheit Tausende WalliserInnen in einfachen Vermögensverhältnissen an die Kasse kommen.

Die Betroffenen sind Bähnler-, Fabrik- und Bauarbeiterfamilien, einfache Angestellte oder kleine Selbständigwerbende, die ein Arbeitsleben lang aufs Alter hin gespart und ihr Haus abbezahlt haben – und dafür nun bestraft werden sollen.

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Eine Frage der Würde und sozialen Gerechtigkeit

Eine sozialverträgliche Finanzierungder Alterspflege aus Steuermitteln ist eine zentralen Aufgabe der öffentlichen Hand – wie das Schul- und Bildungswesen, das Gesundheitswesen, die Familienpolitik und der Service public.

Es ist eine Frage der gesellschaftlichen Gerechtigkeit und Würde, dass unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in die Armut und Mittellosigkeit gezwungen, sondern mit dem ihnen gebührenden Respekt behandelt werden.