GEO Radwandern hoch³

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Radwandern hoch 3 Grafschafter Fietsentour Emsland-Route GartenTraum-Tour Osnabrücker Land Grafschaft Bentheim Tourismus e.V. Grafschafter Fietsentour van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn Tel. 05921 96 11 96, Fax 05921 96 11 97 [email protected], www.grafschaft-bentheim-tourismus.de Emsland Touristik GmbH Emsland-Route Ordeniederung 2, 49716 Meppen Tel. 05931 44 22 66, Fax 05931 44 36 44 [email protected], www.emsland.com Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. GartenTraum-Tour Osnabrücker Land Krahnstraße 52/53, 49074 Osnabrück Tel. 0541 95111-95, Fax 0541 95111-20 [email protected], www.osnabruecker-land.de (Ab dem 01.05.2013 an der Herrenteichsstraße 17-18, 49074 Osnabrück) Grafschaft Bentheim Tourismus (c) www.pro-t-in.de

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Radwandern in der Geo-Region- Grafschaft Bentheim, Emsland, Osnabrücker Land

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Radwandern hoch 3Grafschafter Fietsentour Emsland-Route GartenTraum-Tour Osnabrücker Land

Grafschaft Bentheim Tourismus e.V. Grafschafter Fietsentourvan-Delden-Straße 1-7, 48529 NordhornTel. 05921 96 11 96, Fax 05921 96 11 [email protected], www.grafschaft-bentheim-tourismus.de

Emsland Touristik GmbH Emsland-RouteOrdeniederung 2, 49716 Meppen Tel. 05931 44 22 66, Fax 05931 44 36 44 [email protected], www.emsland.com

Tourismusverband Osnabrücker Land e.V. GartenTraum-Tour Osnabrücker LandKrahnstraße 52/53, 49074 OsnabrückTel. 0541 95111-95, Fax 0541 [email protected], www.osnabruecker-land.de(Ab dem 01.05.2013 an der Herrenteichsstraße 17-18, 49074 Osnabrück)

Grafschaft Bentheim Tourismus

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Natur pur

Natürlich führen die rund 6.000 Kilome-ter Radwanderwege meist abseits der befahrenen Straßen durch die wunder-schönen Flusslandschaften von Vechte, Ems und Hase. Wälder und Wiesen wechseln mit beschaulichen Dörfern und quirligen Städten, mal säumen Hei-de und Moor, mal Burgen und Schlösser die Routen, mal Gärten und Parks, Müh-len und Großsteingräber. Kilometerweit streift der Blick über das flache Land, Kirchtürme erheben sich als Wegmarken am Horizont.

Flussufer und Waldränder geben den Blick frei auf besondere Schauspiele der Natur; insgesamt selten gewordene Tier- und Pflanzenarten sind hier vie-lerorts heimisch und können mit etwas Glück und Geduld entdeckt werden.

In jeder Hinsicht „herausragend“ sind die beiden Naturparke in der GEO-Region: Als erster deutscher Naturpark wurde TERRA.vita in das Europäische Geopark-Netzwerk aufgenommen. Der Natur- und Geopark dokumentiert 300 Millionen Jahre Erdgeschichte – lücken-los und überaus spannend. Im Internati-onalen Naturpark Bourtanger Moor – Bargerveen, einem der jüngsten Natur-

parke Deutschlands, ist die einzigartige Welt des Moores hautnah erlebbar.

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Gartenträume, Flusserlebnisse, Kunst-Wege, Geschichte(n):

Die GEO-Region ist natürlich grün, überraschend facettenreich und radtouristisch exzellent aufge-stellt. „GEO“ umfasst die Landkrei-se Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrücker Land und bündelt damit den touristischen Erlebnis-reichtum gleich dreier Urlaubsregi-onen im Nordwesten Deutschlands in direkter Nachbarschaft zu den Niederlanden.

Mehr als 6.000 Kilometer gut ausgebau-ter und ausgezeichnet ausgeschilder-ter Rad- und Wanderwege prägen die Region. Nicht umsonst profilierte sich der Landkreis Grafschaft Bentheim als fahrradfreundlichster Kreis Niedersach-sens; das Emsland gilt vielen Reisenden als erste Adresse für wunderschöne Rad-

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wanderungen mit exzellentem Service und das Osnabrücker Land begeistert neben Radlern auch, gemeinsam mit dem Emsland, Wanderer.

Hier rollt das Rad! – Und hier las-sen sich tolle Er“fahr“ungen sammeln: Natur pur auf Schritt und Tritt, Kunst und Kultur „outdoor“ und „inside“, Technik spektakulär inszeniert, Familien-Freizeit im Ferienpark.

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Technik on top

In der üppig grünen Kulturlandschaft setzen technische Ausstellungen wie das Tuchmacher Museum in Bramsche, das Erdöl-Erdgas-Museum Twist und die Ausstellungen zur Textilkultur und -geschichte in Nordhorn kontrastreich Akzente.

Und die Meyer Werft im emsländischen Papenburg ist ein überregional bekann-ter Besuchermagnet, in dessen Schatten Radwanderer im Vorbeifahren dem jeweils neuesten Luxusliner hautnah begegnen.

Familien, Ferien, Freizeit

GEO – diese drei Buchstaben stehen nicht zuletzt für familienfreundliche Angebote. Drei Ferienzentren sowie zahlreiche mit dem Etikett „familien-freundlich“ ausgezeichnete Übernach-tungsbetriebe, Ferienhöfe und Freizeit-einrichtungen, wie der Osnabrücker Zoo und der Tierpark Nordhorn, bieten Familien nahezu alles, was das Herz begehrt.

Dass Deutschlands größter Ferienpark mit über 4.700 Betten, das Ferienzen-trum Schloss Dankern, genauso in der GEO-Region angesiedelt ist wie das 1.785 Betten zählende Roompot Ferien-resort Bad Bentheim kann kein Zufall sein…

Kunst und Kultur

Landwirtschaftliche Höfe mit prachtvollen Giebeln zeugen von einer reichen bäuerli-chen Kultur; Burgen, Schlösser und Herren-sitze verweisen auf die wechselvolle Ge-schichte der Region, die mit der imposanten Burg Bentheim, dem barocken Jagdschloss Clemenswerth und Schloss Ippenburg über drei vollkommen unvergleichbare, her-ausragende Anlagen verfügt. Besondere Installationen wie die grenzüberschreitende „kunstwegen-Route“ mit über 80 Kunst-werken entlang der Vechte, das historische Ausstellungszentrum Kalkriese und das weit über die Region hinaus bekannte Felix-Nuss-baum-Haus in Osnabrück stehen beispielhaft für die lebendige Kunst- und Kulturszene im „GEO-Dreieck“.

Auf einen Blick

Drei Regionen, die mit einem Netz an Radwegen zu „einem“ Radlerparadies werden. Ob auf der Kombitour „Fluss³“ oder den einzelnen Strecken der jewei-ligen Landkreise – auf ausgeschilderten Routen wird mit dem Fahrrad die GEO-Region entdeckt.

Kombitour „Fluss³“

Landkreis Emsland

Osnabrücker Land

Grafschaft Bentheim

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Inklusivleistungen:

• 5 Übernachtungen mit Frühstück in guten Hotels• 1 Radwanderkarte „Grafschafter Fietsentour“ pro Zimmer• 1 Reisehandbuch „Grafschaft Bentheim“ pro Zimmer• 5 Tourenvorschläge• Reisepreissicherungsschein• Eintrittsgutschein für die Burg Bentheim• Reiseinformationen

Zusatzleistungen:

• Halbpension • Gepäcktransfer • Leihfahrrad • Verlängerungsnacht • Einzelzimmerzuschlag • Lunchpaket

Termin: ganzjährig

ab 229 € pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: auf AnfrageBuchbar bei: Grafschaft Bentheim Tourismus e.V.

TIPPGrafschafter Anfi etsen!

Die Grafschaft Bentheim startet jedes Jahr am ersten Sonntag im April mit einer großen Sternfahrt, dem „Grafschafter Anfi etsen“, in die neue Fahrradsaison.

www.grafschafter-anfi etsen.de

Wer das Land der Ritter und Grafen durchstreifen, auf dem Weg durchs Moor der Kunst begegnen oder zwi-schen Wacholder und Heide seine See-le baumeln lassen möchte, fi ndet auf der „Grafschafter Fietsentour“ genau, was er (oder sie) sucht: Die etwa 220 Kilometer lange Rundtour führt an alle sehenswerten Orte und Plätze der Grafschaft und ist als mehrtägige Rad-reise mit Tagesetappen von rund 50 Kilometern bequem zu meistern. Für Tagesausfl üge eignen sich besonders die 25 Rundrouten mit einer Länge von jeweils 25 bis 50 Kilometern, die von der Hauptroute abzweigen.

Grafschafter Fietsentour – Rad-Rundreise im Land der Ritter

die Route hinein in die Heidelandschaften der Nieder-grafschaft bis nach Wilsum mit seiner malerischen Wassermühle. Weiter geht es durch die „Wilsumer Berge“ zum Zielort Uelsen. Erlebenswert: Bronzezeithof und Waldfreibad.

Burgruine und Herrenhäuser, Uelsen – Nordhorn (47 km) Vorbei am Aussichtsturm auf dem Lönsberg bis zum idyllischen Ort Herrlichkeit Lage mit Burgruine und Herrenhäusern, windet sich die Route durch das Vechtetal und über den „Grenzpad“ nach Nordhorn. Sehenswert: Mühlenkolk (Neuenhaus) und Mühlenpark (Veldhausen).

Von Venn zu Venn, Nordhorn – Bad Bentheim (40 km) An der niederländischen Grenze, entlang des Natur-schutzgebietes „Syenvenn“ bis hoch zur Windmühle in Gildehaus, führt diese Etappe. Weiter geht es durch den „fürstlichen Wald“, vorbei am Kloster Bardel zurück nach Bad Bentheim. Erlebenswert: die Seenplatten des „Gildehauser Venns“ und die Burg Bentheim.

Grafschaft Bentheim Tourismus

Durch Wald und Tal, Bad Bentheim – Nordhorn (27 km) Die erste Etappe auf der Hauptroute der Grafschafter Fietsentour führt über das Kurzentrum Bad Bentheim durch den Bentheimer Wald nach Schüttorf und von dort durch das Vechtetal bis nach Nordhorn. Erlebens-wert: der Tierpark Nordhorn oder eine Bootsfahrt um die Vechteinsel.

Von Kunst und Kanälen, Nordhorn – Emlichheim/Ringe (60/55 km) Vom Vechtesee in Nordhorn geht es entlang der Kanäle über Lohne bis zum Stiftsbereich in Wietmarschen und weiter bis zur Windmühle Georgs-dorf. Sehenswert: Kunstwerke säumen den Weg zum nächsten Etappenziel Emlichheim (oder Ringe).

Moore, Heide, „Berge“, Emlichheim/Ringe – Uelsen (50 km) Durch ausgedehnte, ehemalige Moorgebiete führt

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Inklusivleistungen:

• 5 Übernachtungen mit Frühstück in Komfort-Hotels • freier Eintritt in ein Emslandmuseum nach Wahl• 1 Radwanderkarte „Emsland-Route“ pro Zimmer • Reiseinformationen

Zusatzleistungen:

• Gepäcktransfer (5 Etappen) • Halbpension (5 x 3-Gang-Menü)• Leihfahrrad (Tourenrad o. Pedelec, 6 Tage)• Verlängerungsnacht in Meppen• Reiseschutzversicherung Termin: ganzjährig

ab 239 € pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: 70 €Buchbar bei: Emsland Touristik GmbH

Bitte vormerken:Emsland Anradeln!Von allen Orten im Emsland aus geht es auf geführten Touren zu einem gemeinsamen Treff punkt. Dort fi ndet das „Anradelfest“ statt (zumeist am letzten Aprilsonntag).

www.emsland-anradeln.dewww.emsland-route.de

Einfach mal durchatmen, in die Pe-dale treten und den Alltag hinter sich lassen: Die 300 Kilometer lange „Emsland-Route“ macht´s möglich: Idyllische Flussauen wechseln mit aus-gedehnten Wäldern, Felder und Wie-sen mit Moor und Heide. Die abwechs-lungsreiche Landschaft steckt voller historischer Kleinode: Wind- und Was-sermühlen liegen am Weg, farbenfro-he Kräuter- und Bauerngärten säumen die Strecke. Imposante Schlösser und Herrenhäuser ragen genauso aus der Kulisse wie reich verzierte Fachwerk-giebel und Kirchen. Faszinierend sind die steinzeitlichen Großsteingräber und geheimnisvollen Moore. Tech-nisch Interessierte besuchen die Meyer Werft, das Emsland Moormu-seum mit dem riesigen „Mammut“ Tiefpfl ug und Europas größte Pfl an-zenzuchtanlage „Emsfl ower“.

Emsland-Route – unsere Beste!

die Route tief in das südliche Emsland hinein bis nach Freren. Erlebenswert: die traditionsreichen Brennereien Rosche, Heydt und Berentzen sowie der Wacholderhain Haselünne.

Kulturlandschaft mit Charme, Freren – Emsbüren (67 km) Die bäuerliche Kulturlandschaft des südlichen Ems-landes mit ihren historischen Giebeln und zahlreichen Bauernhofcafés versprüht ihren besonderen Charme. Sehenswert: der Heilkräutergarten am Heimathof, Ems-Fähre und Enking´s Mühle.

Städte am Wasser, Emsbüren – Meppen (58 km)In unmittelbarer Nachbarschaft zur Ems radelt es sich gemütlich und abwechslungsreich Richtung Norden: Ein Abstecher in die Innenstadt von Lingen ist ein „Muss“. Erlebenswert: Die „Stadt der Kivelinge“ entpuppt sich als moderne Einkaufsmetropole mit Flair, Zielort Mep-pen am Zusammenfl uss von Ems und Hase als bezau-bernde Stadt am Wasser.

Radeln am Fluss, Meppen – Papenburg (68 km)Durch die wunderschöne Flusslandschaft der Ems führt diese erste Etappe; gleichzeitig ein Streifzug durch die Schiff fahrtsgeschichte der Region, die in der Schif-ferstadt Haren ebenso lebendig ist wie in Papenburg. Erlebenswert: Schiff fahrtsmuseum Haren, Meyer Werft und Von-Velen-Anlage.

Über den Hümmling, Papenburg – Sögel (37 km)Vorbei an Wäldern und Mooren geht es auf den waldrei-chen Hümmling, wo steinzeitliche Großsteingräber im Schatten hoher Bäume „ruhen“. Am Etappenziel, in Sö-gel, treff en sie auf einen besonderen, barocken Schatz. Sehenswert: Schloss und Park Clemenswerth.

Unterwegs ins südliche Emsland, Sögel – Freren (63 km) Felder und Wiesen säumen die Strecke durch das Hasetal. Über die alte Burgmannsstadt Haselünne führt

Emsland Touristik GmbH Tel. 05931 44 22 66

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Inklusivleistungen:• 5 Übernachtungen mit Frühstück vom Buff et (2 x 4-Sterne-Hotel mit Schwimmbad, 3 x gutbürgerliches Landhotel / Gasthof) • Eintritt Tuchmacher Museum Bramsche (montags geschlossen)• Eintritt Varusschlacht im Osnabrücker Land-Museum und Park Kalkriese• 1 Radwanderkarte „Osnabrücker Land“ pro Zimmer • 1 x Pannenset pro Gruppe • inkl. Kurtaxe • Reiseinformationen

Zusatzleistungen:• Gepäcktransport • LeihfahrradFestivaltermine Schloss Ippenburg in Bad Essen 2013:13.- 14. April Narzissenfest; 20.+21., 27.+28. April, 4.+5. und 11.+12. Mai Tul-penschauwochenenden; 20.- 23. Juni Gartenlust & Landvergnügen; 14.-15. September Ländliches Herbstfest

Termin: in der Gartensaison

ab 269 € pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: 98 € Buchbar bei: Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.

Die GartenTraum-Tour ist eine Premi-um-Radtour im Osnabrücker Land: Auf gut ausgeschilderten Fahrradwegen führt sie über 169 Kilometer durch die landschaftlich und kulturell abwechs-lungsreiche VarusRegion – von Garten zu Garten. Dabei bietet die Gartenviel-falt nahezu alles, was sich zum Thema „Garten“ denken lässt: Von kleinen Gartenträumen bis hin zu großen Parks und Schlossgärten ist alles dabei. Tra-ditionsreiche Bauerngärten, imposan-te Schlossgärten, Friedensgarten und Rosenkranzgarten – so unterschied-lich die Namen, so verschieden die Anlagen, jede ein kleines Paradies. 37 Gärten liegen direkt an der Route, die Tagesetappen sind bewusst kurz gewählt, so dass genügend Zeit für die Gartenbesichtigungen bleibt. Pro Privat-Garten sollte etwa eine Stunde Zeit eingeplant werden.

GartenTraum-Tour – Liebhaber-Route zwischen Hase und Hunte

die Schlösser Hünnefeld und Ippenburg in Bad Essen erreicht; ihre großartigen Parks sind zu festen Gelegen-heiten für Besucher geöff net. Bauerngärten liegen am Weg. Sehenswert: der historische Marktplatz von Bad Essen.

Ausgezeichnete Gärten, Bad Essen – Wallenhorst (ca. 30 km) Am Mittellandkanal entlang führt die Route über das Wiehengebirge nach Belm. Ein mit Naturschutz-preisen ausgezeichneter Garten liegt an der Strecke. Erlebenswert: der Staudengarten der Belmer Integrati-onswerkstatt.

Gartenthemen – Themengärten, Wallenhorst – Bram-sche (30 km) Von Wallenhorst-Rulle aus werden das Arboretum (botanischer Garten) am Piesberg sowie der Friedensgarten in Wallenhorst und dann Achmers Bauerngarten im Zielort Bramsche angesteuert. Sehens-wert: der 34 Meter hohe Mammutbaum am Piesberg.

Nah am Wasser gebaut, Bramsche – Alfsee – Bramsche (ca. 36 km) Die „Wasser“-Etappe ist ebenso abwechs-lungs- wie erlebnisreich: Vom Bramscher Tuchmacher Museum aus führt sie um den Alfsee herum zum Rosen-kranzgarten der Kommende Lage in Rieste. Es folgen Bauerngärten, der Naturgarten am Alfsee und ein Erlebnisgarten mit Heckenlabyrinth. Sehenswert: die 15 von Rosen umrankten Bildstöcke in Rieste.

(Aus)Grabungen, Bramsche – Hunteburg (ca. 38 km)Weiter geht‘s Richtung Mittellandkanal – Museum und Park Kalkriese machen am Fuß des Kalkrieser Berges auf großem Terrain Zusammenhänge zwischen Landschaft und Varusschlacht deutlich. Dann führt die Tour ins Moor. Erlebenswert: der Bauerngarten der Venner Müh-leninsel und das Eisenzeithaus.

Schlossgärten, Hunteburg – Bad Essen (ca. 32 km)Durch das Moor geht es nach Bohmte, dann werden

TIPPDer beliebte alljährliche Garten-Traum-Sonntag fi ndet 2013 am 30. Juni statt. Alle Infos fi nden Sie rechtzeitig unter

www.gartentraumtour.de

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Aller guten Dinge sind drei: Die Fluss³-Tour verknüpft die Wasserwege in der GEO-Region zu einer ungewöhnlichen Radwanderung. Meist nur einen Stein-wurf vom Wasser entfernt führt die abwechslungsreiche Route durch leb-hafte Städte, bietet Einblicke in unter-schiedlich geprägte Kulturlandschaf-ten, lässt beim Radeln über Land die Weite der Region erahnen und ermög-licht in urwüchsigen Uferbereichen hautnahe Begegnungen mit der Natur. Auch Flüsse und ihre nahe Umgebung haben eine „Persönlichkeit“ – die Fluss³-Tour macht sie erfahrbar: Zwi-schen Osnabrück und Bad Bentheim erwartet die Radwanderer ein Kalei-doskop überraschender Perspektiven auf drei Regionen am Wasser.

durch das Hasetal die alte Kornbrennerstadt Haselünne ansteuern. Nahe der alten Burgmannsstadt liegt der größte zusammenhängende Wacholderhain Deutsch-lands.

Quirlige Flüsse: Haselünne – Lingen (Ems) (55 km)Von der Hase geht es heute an die Ems. Der kleinste Strom Deutschlands windet sich durch Wälder und Wie-sen; mit Lingen erwartet die Radwanderer die Kultur- und Shoppingmetropole des Emslandes.

Fürstliche Wälder: Lingen (Ems) – Bad Bentheim (60 km) Das Emsland hinter sich lassend, fahren die Radler heute von der Ems an die Vechte in die Grafschaft Bentheim und kommen nach einer echten „Landpartie“ in die Kurstadt Bad Bentheim mit ihrer mittelalterlichen Burg und „fürstlichen Wäldern“.

Stolze Häuser: Osnabrück – Bramsche (25 km) Aus der Stadt des Westfälischen Friedens mit ihren stolzen Patrizierhäusern und schönen Fachwerkbauten führt die erste Etappe in die Tuchmacherstadt Bramsche – die Hase begleitet die Radwanderer auf ihrem Weg. Ein Besuch im Tuchmacher Museum rundet die Tour ab.

Imposante Giebel: Bramsche – Quakenbrück (55 km)Die „heimliche Hauptstadt des Artlandes“ erreichen die Radwanderer auf ihrer zweiten Etappe. Die traditions-reiche Altstadt ist geprägt von giebelständigen Fach-werkhäusern. Das Artland selbst ist für seine Vielzahl an imposanten Fachwerkgiebeln und geschlossenen Hofanlagen weithin bekannt.

Natürliche Ufer: Quakenbrück – Haselünne (55 km)Noch einmal ist das blaue Band der Hase der Wegwei-ser, wenn die Reisenden das Emsland erreichen und

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Inklusivleistungen:• 5 Übernachtungen mit Frühstück in guten Hotels• 1 Radwanderkarte „Grafschafter Fietsentour“ pro Zimmer• 1 Radwanderkarte „Hase-Ems-Tour“ pro Zimmer• Reiseinformationen

Zusatzleistungen:• Gepäcktransfer (5 Etappen) pro Person: 1 Person: 112,- € , 2 Personen: 72,- € , 3 Personen: 59,- €, 4 Personen: 52,- € , ab 5 Personen: 48,- € • Halbpension (5 x 3-Gang-Menü) pro Person: 100,- € • Verlängerungsnacht in Bad Bentheim pro Person: auf Anfrage • Reiseschutz: Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Gesamtreisepreis.

Termin: ganzjährig

ab 239 € pro Person im Doppelzimmer

Einzelzimmer-Zuschlag: 90 € Buchbar bei: Grafschaft Bentheim Tourismus e.V., Emsland Touristik GmbH, Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.

Fluss ³ -Tour – Durch GEO an Hase, Ems und Vechte

Fluss³ - fitEtappen:Osnabrück - Quakenbrück (75 km) Quakenbrück - Meppen (75 km )Meppen - Nordhorn (75 km) Nordhorn - Bad Bentheim (25 km)

Inklusivleistungen:• 5 Übernachtungen mit Frühstück • Eintritt BadePark in Bad Bentheim • Kartenmaterial• Reiseinformationen

ab 249 € pro Person im DoppelzimmerWeitere Informationen finden Sie auf www.geo-region.de.

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Reisebedingungen Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedin-gungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Be-standteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem Anbieter der jeweiligen Pauschale als Reiseveranstalter, nach-stehend „RV“ abgekürzt, abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der beteiligten Reiseveranstalter in diesem Prospekt bzw. den entsprechenden Pauschalangeboten im In-ternet. Sie gelten nicht für die sonstigen Pauschalangebote der Anbieter sowie für die Vermittlung fremder Leistungen der Beteiligten Anbieter (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.

1. Anbieter der Pauschalen; Geltungsbereich dieser Reisebedingungen; Stellung der Anbieter1.1. Anbieter der jeweiligen Pauschale und Vertragspartner des Kunden im Buchungsfalle ist ausschließlich der beim jeweiligen Pauschalangebot be-zeichnete Anbieter als Reiseveranstalter. Ausschließlich mit diesem kommt im Buchungsfall der Reisevertrag zu Stande.1.2. Die vorliegenden Reisebedingungen gelten jedoch, soweit rechtswirk-sam vereinbart, für alle Reiseverträge, die im Buchungsfall mit dem jeweili-gen Anbieter als Reiseveranstalter abgeschlossen werden.1.3. Erfolgt die Buchung eines Pauschalangebots nicht beim jeweiligen An-bieter selbst, sondern bei einem der anderen Anbieter oder einer sonstigen Buchungsstelle, so haben diese anderen Anbieter bzw. die Buchungsstel-len ausschließlich die Stellung eines Reisevermittlers, soweit sie nicht nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erwecken, die ver-traglich vorgese-henen Reiseleistungen als eigene zu erbringen.1.4. Den Anbietern der Pauschalangebote bleibt es vorbehalten, im Einzel-fall mit dem Kunden Vereinbarungen zu treffen, welche die vorliegenden Reisebedingungen ergänzen oder davon abweichen.

2. Vertragsschluss 2.1. Für alle Buchungsarten gilt:a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informati-onen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Reisenden bei der Bu-chung vorliegen.b) Die vom RV geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrun-de liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.c) Reisemittler und Buchungsstellen, sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen des RV hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.d) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden.e) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Bu-chung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kun-de die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. f) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Ver-pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrück-liche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Anzahlung/Restzahlung 3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung oder Annahme eines Angebots des RV) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ge-mäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange-rechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises. 3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. die-ser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reise-beginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.3.3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Über-gabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, a) wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.b) oder wenn der RV eine juristische Personen des öffentlichen Rechts ist, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist und die somit nach der gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kunden-geldabsicherung und damit nicht zur Übergabe eines so genannten Sicherungsscheins verpflichtet. c) oder wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbrin-gung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abwei-chend von Ziffer 3.1 und 3.2 vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.3.4. Ist der RV zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertrag-liches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zu-rückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 4.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktre-ten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständ-nissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklä-rung beim RV.4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht dem RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des RV wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreisesb) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreisesc) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreisesd) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60%e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krank-heit wird dringend empfohlen.4.4. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem RV nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vor-stehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.4.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksich-tigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.4.6. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der RV, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Um-buchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. 5. Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung, Aus-schlussfrist) 5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüg-

lich dem RV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisen-den entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungs-träger, insbesondere dem Unter-kunftsbetrieb ist nicht ausreichend.5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Man-gels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kün-digung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden ge-rechtfertigt wird. 5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbrin-gung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unver-schuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

6. Haftungsbeschränkung 6.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden we-der vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der RV haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Be-standteil des Pauschalangebots des RV sind und für den Reisenden er-kennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oderb) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer-den (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbe-suche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). c) Die Haftung des RV aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt.

7. Rücktritt des RV wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindes-teilnehmerzahl7.1. Der RV kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterrei-chen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilneh-merzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. 7.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.7.3. Der RV ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.7.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist der RV verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären. 7.5. Im Falle eines Rücktritts des RV wegen Nichterreichen der ausgeschrie-benen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen, soweit der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus seinem Angebot anzubieten. Der Rei-sende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung des RV über die Ab-sage der Reise diese gegenüber geltend zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen8.1. Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des RV die Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine Kündigung des

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Reisevertrages kann nach den vorstehenden Grundsätzen insbesondere dann erfolgen, wenn der Reisende seinen besonderen Obliegenheiten die-ser Reisebedingungen nicht nachkommt.8.2. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vor-teile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rück-reise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der RV wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rücker-stattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tat-sächlich an den RV zurückerstattet worden sind.

10. Verjährung 10.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Ver-treters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.10.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 11.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europä-ischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den RV ausschließlich an seinem Sitz verklagen.11.2. Für Klagen des RV gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reise-vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder pri-vaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Ge-richtsstand der Sitz des RV vereinbart.--------------------------------------------------------------------© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004 – 2013--------------------------------------------------------------------Anbieter der Pauschalangebote und Reiseveranstalter sind, wie beim jewei-ligen Angebot bezeichnet:

1. Grafschaft Bentheim Tourismus e.V.Geschäftsführerin Ruth DiekelAmtsgericht Osnabrück, Vereinsregisternr. 130511 Van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn, Tel. 05921-961196, Fax 05921-961197Email: [email protected], www.grafschaft-bentheim-tourismus.de

2. Emsland Touristik GmbHGeschäftsführer: Uwe CarliAmtsgericht Osnabrück, HRB 120675Ordeniederung 2, 49716 Meppen, Tel. 05931-442266; Fax 04931-443644E-Mail: [email protected], www.emsland.com

3. Tourismusverband Osnabrücker Land e.V.Geschäftsführer: Oliver MixAmtsgericht Osnabrück VR 2346Krahnstr. 52/53, 49074 Osnabrück, Tel. 05 41 - 95 111 0 , Fax 05 41 - 95 111 22Email: [email protected], www.osnabruecker-land.de

2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Reise-vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende drei Werktage gebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annah-meerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Fol-ge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisen-den rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Be-stätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht. c) Unterbreitet der RV auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbind-liches Vertragsangebot des RV an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des RV (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweite-rungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleis-tungen annimmt.2.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfol-gen, gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt des RV erläutert.b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entspre-chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragsspra-chen sind angegeben. Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungs-system gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.d) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu-chen“ bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Reisevertrages ver-bindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.e) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Bu-chungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Ver-tragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.f) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des RV beim Reisenden zu Stande.g) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbe-stätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwi-schenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertra-ges ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkei-ten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Der RV wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.