Geotechnischer Bericht - lbm.rlp.de · /U 14/ Grundbau-Taschenbuch, Teil 2: Geotechnische...
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DB International GmbH
Baugrund
Büro Frankfurt
Oskar-Sommer-Straße 15
60596 Frankfurt am Main
Tel. 069 6319-176
Fax 069 6319-118
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001:2000
DQS Reg.-Nr. 005051 QM
Geotechnischer Bericht Bauvorhaben: S-Bahn Rhein – Neckar 2. Baustufe; Str. 3400
Teilobjekt: HP Speyer - Süd
Leistungsphase: Vorentwurfsplanung
Auftraggeber: DB Station und Service AG
Willy – Brandt – Platz 17
68161 Mannheim
Auftragsnummer: PD 53016 70
Bearbeiter: Dipl.-Geol. Uwe Tang, Dipl.-Ing. Stephan Hagenloch
Ergänzung 2014: Dipl.-Geol. Peter Witt
Dieser geotechnische Bericht umfasst 40 Seiten und 8 Anlagen und darf auszugsweise nicht veröffentlicht werden.
Karlsruhe, 24.02.2014
Gez. Gez.
……………………….. ……………………….
i.A. Dipl.-Geol. Annette Schaber i. A. Dipl.-Geol. Peter Witt
Auftrags-Nr.: PD 53016 70 S-Bahn Rhein – Neckar 2. Baustufe Stand: 18.04.2011 HP Speyer - Süd Geotechnischer Bericht
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Inhaltsverzeichnis Seite
1 Einleitung 4
1.1 Unterlagen 4
1.2 Vorgang / Aufgabenstellung 5
1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen 5
2 Darstellung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse 7
2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 7
2.2 Geologische Situation 7
2.3 Baugrundverhältnisse - Schichtenaufbau und Kennwerte 8
2.4 Hydrologische Verhältnisse 11
2.5 Baugrundmodell 12
2.6 Bodenrechenwerte 13
2.7 Betonaggressivität und Stahlkorrosivität des Bodens 14
2.8 Erdbebeneinwirkung 14
2.9 Rammfähigkeit des Untergrundes 15
3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen / Empfehlungen 17
3.1 Beschreibung der geplanten Varianten 17
3.2 Allgemeine Hinweise 18
3.2.1 Hinweise zur frostsicheren Gründungstiefe 18
3.2.2 Hinweise zu Bodenaustauschmaterialien 18
3.2.3 Hinweise zu Sauberkeitsschichten 19
3.2.4 Hinweise zur Abnahme der Gründungssohlen 19
3.2.5 Hinweise zur Verdichtung / Befahrbarkeit des Planums 19
3.3 Gründung der Bahnsteige 1 und 2 (Varianten 4, 5, 6 und 7): Modulare Bauweise 19
3.4 Gründung der Bahnsteige 1 und 2 (Varianten 4, 5, 6 und 7) konventionelle Bauweise 21
3.5 Gründung der Rampenbauwerke (Variante 4, 5, 6 und 7) 22
3.6 Gründung der Fußgängerüberführung (Variante 7) 23
3.7 Gründung der Aufzüge (Variante 6) 25
3.8 Gründung der Aufzüge (Variante 7) 27
3.9 Gründung der Personenunterführungen (Varianten 4, 5 und 6) 28
3.9.1 Personenunterführung (Variante 4 und 6) 28
3.9.2 Personenunterführung (Variante 5) 29
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3.10 Baugrubenverbau / Gründung der Hilfsbrücken 30
3.11 Wasserhaltung während der Baumaßnahme 32
3.12 Entwässerung / Versickerungsfähigkeit 33
3.13 Einfluss auf angrenzende Bebauung 33
3.14 Ausbildung der Hinterfüllung / Dammverbreiterung 34
3.15 Wiederverwendbarkeit der Aushubmassen 36
4 Abfalltechnische Untersuchungen 37
4.1 Vorgang 37
4.2 Untersuchungsergebnisse 37
4.3 Verwertung / Entsorgung 39
5 Zusammenfassung / Schlussbemerkungen 40
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Abkürzungsverzeichnis 1 Blatt
Anlage 2 Lage- und Aufschlusspläne 1 Blatt
Anlage 3 Bohr-/Sondierprofile und Rammdiagramme 1 Blatt
Anlage 4 Bodenmechanische Laborergebnisse
Anlage 4.1 Körnungslinien 3 Blatt
Anlage 4.2 Zustandsgrenzen 2 Blatt
Anlage 4.3 Betonaggressivität und Stahlkorrosivität 5 Blatt
Anlage 5 Fundament-/Setzungsdiagramme 16 Blatt
Anlage 6 Umweltanalytik
Anlage 6.1 Umweltanalytische Laborergebnisse 6 Blatt
Anlage 6.2 Ergebnisauswertung Umweltanalytik 3 Blatt
Anlage 7 Fotodokumentation 3 Blatt
Anlage 8 Einbauklassen nach LAGA 3 Blatt
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1 Einleitung
1.1 Unterlagen
Zur Ausarbeitung dieses Geotechnischen Berichtes standen folgende Unterlagen zur Verfügung:
/U 1/ Bestellung 0011/PQF/40890759 zum Rahmenvertrag 0011/642/92153598 auf Grundlage unseres Angebotes.
/U 2/ Vorplanung Lagepläne ; E-Mail vom 11.03.2011; DB International GmbH Stuttgart; Herr Ast.
/U 3/ Ergebnisse der Aufschlussarbeiten der Fa. WST, Heidelberg , April. 2011.
/U 4/ Laborergebnisse der DB International GmbH, Baugrund, April. 2011.
/U 5/ Geologie von Rheinland-Pfalz; Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz; Mainz 2005.
/U 6/ Abfrage der Unteren Wasserbehörde der Stadt Speyer über Grundwassermessstellen im Bereich des Südlichen Innenstadtbereiches von Speyer; April 2011.
/U 7/ Ril 836 Erdbauwerke planen, bauen und instand halten, Fassung vom 01.10.2008.
/U 8/ EA-Pfähle Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“, Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e.V., Verlag Ernst & Sohn, 2007.
/U 9/ EAB Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“, Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e. V., 4. Auflage; Verlag Ernst & Sohn, 2006.
/U 10/ Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“, Stand: 05/2005.
/U 11/ ZTVE-StB 09 Zusätzliche Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Fassung 2009.
/U 12/ DBS 918 062 Technische Lieferbedingungen Korngemische für Trag- und Schutzschichten zur Herstellung von Eisenbahnfahrwegen, Juli 2007.
/U 13/ Programm „GGU-FOOTING“, Berechnungen von Fundamenten nach DIN 4017 und DIN 4019 bzw. DIN 1054, Version 6.25, 16.06.2010, Copyright + Verfasser: Prof. Dr.-Ing. Johann Buß.
/U 14/ Grundbau-Taschenbuch, Teil 2: Geotechnische Verfahren, 7. Auflage, Witt, K. J., Verlag Ernst & Sohn, 2009.
/U 15/ Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen; Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) unter Vorsitz des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz. Stand: 05.11.2004.
Außerdem kommen die gegenwärtig gültigen DIN-Normen und Richtlinien für Erd- und Grund-
bau zur Anwendung.
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1.2 Vorgang / Aufgabenstellung
Im Zuge des Ausbaues der Nahverkehrsinfrastruktur der S – Bahn Rhein Neckar 2. Baustufe,
soll auf der Strecke 3400 Schifferstadt – Berg im Bereich der km 10,190 bis 10,370 der neue
Haltepunkt „Speyer – Süd“ gebaut werden. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung war noch
keine endgültige Variante festgelegt. Die Planungen variieren zwischen unterschiedlichen
Bahnsteigstandorten sowie unterschiedliche Zuwegungen und Verbindungen zwischen den
beiden Bahnsteigen (Steg bzw. Personenunterführung) /U 2/.
Die DB International GmbH, Baugrund wurde auf der Grundlage der Beauftragung /U 1/ mit der
Erkundung, Darstellung und Bewertung der Baugrundverhältnisse im Untersuchungsbereich der
neu zu gründenden Bahnsteige sowie der Rampen – Zuwegungen und Personenunterführung -
Steg, mit Angabe bodenmechanischer Kennwerte für die Gründung beauftragt.
Des Weiteren waren umweltanalytische Untersuchungen des im Untersuchungsbereiches
erkundeten Bodens durchzuführen.
Nachfolgend werden die Untersuchungsergebnisse für die Bahnsteige, die Personenunter- und
-überführungen und die Rampenzuwegungen dargestellt und bewertet. Die abfalltechnische
Beurteilung erfolgt ebenfalls in diesem Bericht.
In 2014 wurde der Fachbereich Geotechnik angefragt auch für eine Gründung der
Bahnsteigkanten in konventioneller Bauweise auf Streifenfundament Angaben zu machen. Seit
der Drucklegung des Gutachtens 2011 ist die Norm EC 7 für die Geotechnik gültig. Bei
Setzungsberechnungen sind nun die Bemessungswerte des Sohldruckwiderstandes
anzugeben. Eine Umrechnung kann überschlägig erfolgen. Siehe hierfür die Hinweise am
Anfang von Abschnitt 3.2.
1.3 Aufschlussarbeiten und Laboruntersuchungen
Während einer Ortsbegehung durch Mitarbeiter der DB International GmbH am 14.03.2011
wurden die Erkundungspunkte angezeichnet und eingemessen. Die Erkundung erfolgte vom
14.03. bis 15.03.2011 durch die Firma WST, Heidelberg unter unserer fachtechnischen
Begleitung vor Ort.
Für die Erstellung des Gutachtens waren entlang der beiden neu geplanten Bahnsteige 1 und 2
insgesamt 6 Kleinbohrungen (RKS, Ø 60 mm), mit 6 schweren Rammsondierungen von 4,00 m
bis max. 10,00 m unter Gelände geplant. Der ursprünglich geplante Untersuchungsumfang
wurde auf Grund der verschiedenen zu untersuchenden Varianten in der Endtiefe erweitert.
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Für die Klärung der Kabel- und Leitungsfreiheit wurden vor Bohrbeginn Schürfe (S) je
Ansatzpunkt ausgeführt, da teilweise keine bzw. nur ungenaue Kabel- und Leitungspläne
vorlagen.
Der Aufschluss DPH 1 musste aufgrund eines zu hohen Eindringwiderstandes vorzeitig
abgebrochen werden.
Die Aufschlüsse stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Tabelle 1: Übersicht der durchgeführten Aufschlüsse
km Aufschluss Lage Ansatzhöhe Endtiefe Aufschlusstiefe
[m u. SO] [m ] [m u. SO]
10,163 S/RKS 1 4,60 m l.d.GA1) 0,80 4,00 4,80
10,163 DPH 1 4,60 m l.d.GA1) 0,80 3,10 3,90 3)
10,257 S/RKS 2 5,00 m l.d.GA1) 0,70 10,00 10,70
10,257 DPH 2 5,00 m l.d.GA1) 0,70 10,00 10,70
10,330 S/RKS 3 8,00 m l.d.GA1) 1,50 10,00 11,50
10,330 DPH 3 8,00 m l.d.GA1) 1,50 10,00 11,50
10,330 S/RKS 4 4,30 m r.d.GA2) 1,05 10,00 11,05
10,330 DPH 4 4,30 m r.d.GA2) 1,05 10,00 11,05
10,257 S/RKS 5 3,80 m r.d.GA2) 1,15 10,00 11,15
10,257 DPH 5 3,80 m r.d.GA2) 1,15 10,00 11,15
10,208 S/RKS 6 3,50 m r.d.GA2) 1,10 4,00 5,10
10,208 DPH 6 3,50 m r.d.GA2) 1,10 5,00 6,10
S…Schurf, RKS...Kleinbohrung, DPH…schwere Rammsondierung,
l./r. d. GA…links/rechts der Gleisachse 1) bezogen auf das bahnlinke Streckengleis 2) bezogen auf das bahnrechte Streckengleis 3) vorzeitiger Abbruch, zu hoher Eindringwiderstand
Alle Ansatzpunkte wurden nach Lage und Höhe auf die Gleisachse des nächstgelegenen
Streckengleises (Strecke 3400) eingemessen. Die Entnahme von Bodenproben erfolgte je lfd.
Meter bzw. bei Schichtenwechsel. Die einzelnen, auf Bohrmeisterangaben beruhenden,
handschriftlichen Schichtenverzeichnisse /U 3/ können bei Bedarf im Archiv der DB
International GmbH, Baugrund eingesehen werden. Die Lage der Aufschlüsse ist aus Anlage 2
ersichtlich. Die Baugrundprofile sind bezogen auf m unter Schienenoberkante (SO) in der
Anlage 3 dargestellt.
Die entnommenen Bodenproben wurden durch den Bearbeiter nach DIN 4020 und DIN EN ISO
14688 spezifiziert. Zur genaueren Klassifizierung der Bodenarten in Bodengruppen nach DIN
18196 und Bodenklassen nach DIN 18300 sind ausgewählte Bodenproben bodenphysikali-
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schen und chemischen Untersuchungen unterzogen worden. Aus der Kleinbohrung S/RKS 4 ist
eine Wasserprobe entnommen und bezüglich Betonaggressivität und Stahlkorrosivität unter-
sucht worden.
Im Einzelnen wurden ausgeführt:
1x Nass-/Trockensiebung nach DIN 18123,
2x kombinierte Sieb-/Schlämmanalyse nach DIN 18123,
2x Bestimmung der Atterberg’schen Zustandsgrenzen nach DIN 18122 und
1x Bestimmung der Betonaggressivität und Stahlkorrosivität (Wasser) nach DIN 4030 und
DIN 50929.
Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen können der Anlage 4 entnommen werden.
2 Darstellung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse
2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
Die beiden neu geplanten Bahnsteige 1 und 2 sollen nach den maßgeblichen Varianten 4 - 7
feldseitig zwischen km 10,190 und km 10,370 gegründet werden /U 2/. In diesem Bereich ver-
läuft die Bahnstrecke auf einem im Mittel ca. 1,00 m hohen Damm. Die Dammschultern verlau-
fen bahnrechts und bahnlinks parallel zur Streckenachse. Die Dammschultern sind teils dicht
bewachsen mit Bäumen und Sträuchern. Entlang der Bahntrasse verlaufen auf beiden Seiten
Gasleitungen. Bei ca. km 10,197 befindet sich auf beiden Seiten der Strecke je ein Wartungs-
gebäude mit Entlüftung für die Gasleitung, die nach der Beschilderung an dieser Stelle das
Gleis quert und die beiden Stationen miteinander verbindet. Bei ca. 10,230 km befindet sich
bahnlinks am Böschungsfuß ein Stromverteiler – Gebäude.
2.2 Geologische Situation
Regionalgeographisch liegt das Erkundungsgebiet des neuen HP Speyer – Süd linksrheinisch
und südöstlich vom Innenstadtbereich von Speyer, in der Gemarkung der Kreisfreien Stadt
Speyer.
Bis zu seiner Regulierung und Begradigung im frühen 19. Jahrhundert mäandrierte der Rhein in
der Oberrheinischen Tiefebene in unzähligen Schleifen und Schlingen und änderte über die
Jahrtausende beständig seinen Lauf. Auch nach der Regulierung ist die Landschaft am Rhein
durch die zahlreichen noch vorhandenen bzw. wieder ausgekiesten Altrheinarme geprägt. Auch
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dort, wo sich keine Wasserflächen mehr befinden, lassen sich ehemalige Rheinarme am Be-
wuchs, Zuschnitt der Flure und am Verlauf der Niederterrassen nachvollziehen.
Das Stadtgebiet Speyers hat Anteil an der Rheinniederung (etwa 93 m über Normalnull), der
Niederterrasse (im Mittel bei 103 m über Normalnull) und der Hochterrasse (bis zu 113 m über
Normalnull). Die Rheinniederung besteht aus alluvialen und holozänen Ablagerungen. Die Nie-
derterrasse entstand in der letzten Eiszeit; über einer mächtigen Kiesablagerung liegt eine etwa
50 cm dicke Lehmschicht durch Flussschlickablagerungen (Pleistozän). Die Hochterrasse be-
steht im Südwesten aus eiszeitlichen Anhäufungen von Löß (gegen Dudenhofen der nördliche
Teil der Schwegenheimer Lößplatte) und im Nordwesten aus Sandflächen und Sanddünen
(Truppenübungsplatz und Speyerer Stadtwald) westlich der B 9. Die Übergänge zwischen den
drei Ebenen zeichnen sich durch teilweise deutlich erkennbare Versprünge aus /U 5/.
Geologisch handelt es sich um den westlichen Rand des Oberrheingrabens, Vorderpfälzisches
Tiefland im Übergang zur Pfälzer Mulde. Das Erkundungsgebiet ist hier in erster Linie von Ge-
steinen des Quartärs geprägt. Dabei handelt es sich um Ablagerungen der Auesedimente und
Terrassenablagerungen in Form von Lehmen, Sanden und Kiesen. Diese Gesteine werden von
quartären Gesteinsablagerungen bestehend aus pleistozänen Flugsanden (Löss), pliozänen
Tonen, Schluffen, Sand - Kiesgemischen zum Teil überdeckt. Streckenweise treten sogenann-
ten Fließerden, umgelagerte Böden, die aus Tonen, Schluffen, oft Steinen, Grus und Sanden
bestehen, ungegliedert in einer Art Melange auf /U 5/.
Im oberflächennahen Bereich der urban genutzten Bereiche ist infolge der Baumaßnahmen mit
anthropogenen Auffüllungen zu rechnen. Durch den Einbau von zumeist lokal vorkommenden
Böden ist dabei eine zweifelsfreie Unterscheidung zwischen aufgefülltem und gewachsenem
Boden nicht immer möglich.
2.3 Baugrundverhältnisse - Schichtenaufbau und Kennwerte
Auffüllungen
Mit allen Kleinbohrungen wurden ab Ansatzpunkt bis in eine maximale Tiefe von 3,10 m
heterogene, rollige und bindige Auffüllungen erkundet.
Die rolligen Auffüllungen stellen sich als weitgestufte und schwach schluffige Kiese, sowie
weitgestufte und schluffige, zum Teil auch tonige Sande, mit kiesigen und steinigen
Bestandteilen dar. Darüber hinaus wurden als bindige Auffüllungen stark sandige bis schwach
kiesige, leicht- bis mittelplastische Schluffe erkundet. Die aufgefüllten Schluffe, Sande und
Kiese sind mit gröberen Kornfraktionen wie Steinen (Schotter), Schlacke und Ziegelbruchstücke
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durchsetzt. Nach DIN 18196 werden die Auffüllungen den Bodengruppen [GW, GU, SW, SU*,
ST*, UL, UM] zugeordnet. Die Schichtdicke der Auffüllungen in den Kleinbohrungen schwankt
zwischen 1,10 m (S/RKS 3) – 3,10 m (S/RKS 2 und 6). Die Lagerungsdichte der rolligen
Auffüllungen ist gemäß den Ergebnissen der schweren Rammsondierungen und den Angaben
des Bohrmeisters zum Bohrfortschritt als locker einzuschätzen. Die erkundeten Schluffe
besitzen nach Handspezifikation eine weiche bis weich – steife Konsistenz.
Anstehender Boden
Unterhalb der Auffüllungen folgen die anstehenden Böden. Bei dem anstehenden Boden
handelt es sich in erster Linie um leicht- bis mittelplastische Schluffe und Tone, in die sandige
Lagen eingeschaltet sind.
Bei den sandigen Lagen handelt es sich um schwach schluffige bis schluffige, tonige, zum Teil
enggestufte, schwach kiesige Sande. Die Lagerungsdichte dieser rolligen Böden ist im Ergebnis
der Rammsondierungen als locker bis mitteldicht in tieferen Lagen auch dicht zu bewerten. Die
Sande besitzen Mächtigkeiten zwischen 0,70 m (S/RKS 4) bis 2,00 m (S/RKS 2).
Bei den überwiegenden anstehenden, bindigen Böden handelt es sich um schwach bis stark
sandige, zum Teil feinkiesige schwach schluffige / tonige bis schluffige, leicht- bis
mittelplastische Tone und Schluffe. Dies sind grüngraue bis hellbraune Bodenschichten der
Bodengruppe TL, TM und UL, UM. Die Konsistenz war zum Zeitpunkt der Erkundung und aus
Handspezifizierung als weich-steif, steif, vereinzelt auch steif-halbfest und halbfest einzustufen.
Den erkundeten Böden lassen sich die in folgender Tabelle 2 enthaltenen Kennwerte (Laborun-
tersuchung an repräsentativen Einzelproben sowie regionale Erfahrungswerte) zuordnen.
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Tabelle 2: Bodenkennwerte und Zuordnungen
Auffüllung Anstehender Boden
Bezeichnung Sand/Kies Schluff Sand Schluff Ton
Bodengruppe nach DIN 18196
[GU, GW, SW, SU*, ST*]
[UM, UL] SE, SU, SU*, ST*
UL, UM TL, TM
Kornanteil d ≤ 0,063 mm [%]
38,0 [ST*] > 40 28,0 SU* > 40 43,7
Kornanteil d > 2,0 mm [%]
0,8 [ST*] --- 2,1 SU* --- 2,6
Ungleichförmig-keits- zahl U [ - ]
--- --- 109,88 SU* --- 101,69
natürl. Wassergeh-alt wn [%]
--- --- --- --- 22,1…23,6
korr. Wassergehalt wk [%]
--- --- --- --- 22,5…23,8
Fließgrenze wL [%] --- --- --- --- 40,0…44,7
Ausrollgrenze wP [%]
--- --- --- --- 19,2…23,3
Plastizitätszahl IP [%]
--- --- --- --- 20,8…21,4
Konsistenzzahl IC [ - ] bez. auf Gesamt-probe
--- --- --- --- 0,84…0,98
Konsistenz handspezifiziert
--- weich…steif --- --- weich-steif…
halbfest
Lagerungsdichte locker --- locker…
dicht --- ---
Durchlässigkeits-wert kf [m/s]
nach Beyer, USBR/Bialas
4,4*10-8 [ST*] --- 3,6*10-7
SU* --- 4,1*10-8
Erfahrungswerte 10-3…10-8 10-5…10-9 10-3…10-8 10-7…10-9 10-7…10-10
Durchlässigkeit nach DIN 18 130
stark bis schwach
durchlässig
durchlässig bis sehr schwach
durchlässig
stark bis schwach
durchlässig
schwach durchlässig
bis sehr schwach
durchlässig
schwach durchlässig
bis sehr schwach
durchlässig
Bodenklasse nach DIN 18 300
3-41) 41) 3-4 4 4
Frostempfindlichkeit nach ZTVE - StB 09
F1 [SW, GW] F2 [GU]
F3 [SU*, ST*]
F3
F1 (SE) F2 (SU) F3 (SU*,
ST*)
F3 F3
Tabellenwerte sind Mittelwerte bzw. Einzelwerte aus Laborversuchen.
1) In Abhängigkeit vom Steinanteil auch höher.
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2.4 Hydrologische Verhältnisse
Die Aufschlussarbeiten wurden im März 2011 durchgeführt. Mit den ausgeführten Erkundungen
sind die in Tabelle 3 aufgezeigten Grund- und Schichtwasserstände eingemessen worden.
Tabelle 3: Wasserstände
Auf-schluss
Wasseran-schnitt
[m u. GOK]
Wasseranschnitt nach Bohrende [m u.
GOK]
Wasseranschnitt nach Bohrende [m u.
SO] Datum
S/RKS 2 6,90 6,90 6,20 14.03.2011
S/RKS 4 5,25 4,90 5,95 15.03.2011
S/RKS 5 4,90 4,90 6,05 14.03.2011
Mit den Kleinbohrungen sind die Schicht- und Grundwasserstände bei 5,95 m – 6,20 m unter
Schienenoberkante eingemessen worden. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde
in Speyer /U 6/, wurde uns mitgeteilt, dass in einer ca. 800 m entfernten Grundwassermessstel-
le das Grundwasser ca. 6,00 m unter GOK ansteht.
Anhand der vorliegenden Baugrundaufschlüsse ist davon auszugehen, dass es sich bei den
sandig-kiesigen Zwischenschichten um die grundwasserführenden Schichten handelt. Die in
den Aufschlüssen unter den Sanden ab ca. 6,90 m bis max. 8,55 m u. SO bis zur Endauf-
schlusstiefe angetroffenen bindigen Böden sind gering bis sehr gering wasserdurchlässig und
als Wasserstauer anzusehen.
Wir empfehlen, aufgrund der festgestellten Ergebnisse aus den Erkundungen und den Informa-
tionen der Unteren Wasserbehörde den Bemessungswasserstand zuzüglich eines Sicherheits-
zuschlages vom 1,00 m vorläufig bei 4,95 m unter Schienenoberkannte des Bestandsgleises
anzusetzen.
Im Zuge der Baugrunduntersuchungen wurde eine Kleinbohrung zur temporären 2“ Grundwas-
sermessstelle ausgebaut. Diese Messstelle könnte, sofern dies je nach gewählter Bauvariante
erforderlich wird - zur längerfristigen Überwachung / Verifizierung der Grundwasserstände mit
einem Datenlogger ausgestattet werden, welcher die GW – Stände automatisiert erfasst.
Die erkundeten aufgefüllten Kiese sind überwiegend gut wasserdurchlässig. Die mit den Klein-
bohrung angetroffen aufgefüllten schluffigen, tonigen Sande und Schluffe, sowie die überwie-
gend erkundeten anstehenden Schluffe und Tone weisen eine schlechte Durchlässigkeit auf.
Die Tone und Schluffe sind allgemein als schwach bis sehr schwach durchlässig einzustufen.
Generell ist von einer sehr schlechten Versickerungsfähigkeit auszugehen.
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2.5 Baugrundmodell
Im Ergebnis der Baugrunderkundungen und der Laboruntersuchungen lässt sich für den Unter-
suchungsbereich ein Baugrundmodell entwickeln, welches für die Bewertung der Baugrundver-
hältnisse herangezogen werden kann. Zur besseren Übersicht wurde für das Gutachten HP
Speyer - Süd ein einheitliches Schichtenmodell entwickelt. Dabei wurden Böden mit annähernd
gleichen bodenphysikalischen und bodenmechanischen Eigenschaften in Schichten zusam-
mengefasst.
Schicht 1a: Auffüllung, rollig, schwach bindig Mächtigkeit: 0,30 m - 2,30 m
- lockere Lagerung (Schicht 1a.1)
- Klassifikation lt. DIN 18196 [GU, GW, SW, SU*, ST*]
Schicht 1b: Auffüllung, bindig Mächtigkeit: 0,30 m – 1,30 m
- weich-steife Konsistenz (Schicht 1b.1)
- Klassifikation lt. DIN 18196 [UL, UM]
Schicht 2: Anstehende Böden grob – bis gemischtkörnig
Mächtigkeit: 0,90 m - 2,00 m
- lockere Lagerung (Schicht 2.1)
mitteldichte Lagerung (Schicht 2.2)
dichte Lagerung (Schicht 2.3)
- Klassifikation lt. DIN 18196 SE, SU
Schicht 3: Anstehende Böden, gemischt körnig Mächtigkeit: 0,60 m – 1,10 m
- lockere Lagerung (Schicht 3.1)
mitteldichte Lagerung (Schicht 3.2)
dichte Lagerung (Schicht 3.3)
- Klassifikation lt. DIN 18196 SU*, ST*
Schicht 4: Anstehende Böden, bindig Mächtigkeit: 0,70 m - Endteufe
- weiche/steife Konsistenz (Schicht 4.1)
steife/halbfeste Konsistenz (Schicht 4.2)
halbfeste Konsistenz (Schicht 4.3)
- Klassifikation lt. DIN 18196 TL, TM, UL, UM
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2.6 Bodenrechenwerte
Den erkundeten Baugrundschichten werden aus den Laborversuchen und Erfahrungen für erd-
statische Berechnungen folgende charakteristische Berechnungskennwerte zugeordnet:
Tabelle 4a: Bodenrechenwerte
Bodenart Auffüllung Anstehend, rollig
Bodengruppe nach DIN 18196
[GU, GW, SW, SU*,
ST*] [UL, UM] SE, SU SE SU
Schicht-Nr. 1a.1 1b.1 2.1 2.2 2.3
Konsistenz, Lagerungsdichte
locker weich - steif locker mitteldicht dicht
wirks. Reibungswinkel
k’ [Grad] 30,0 22,5 30,0 32,5 35,0
wirks. Kohäsion
ck’ [kN/m²] 0,0 3,0 0,0 0,0 0,0
Wichte des feuchten Bo-
dens k [kN/m³] 21,0 18,5 16,0 17,0 18,0
Wichte des Bodens unter
Auftrieb k’ [kN/m³] 11,0 8,5 8,5 9,5 10,5
Steifemodul
Es,k [MN/m²] 10,0 5,0 20,0 55,0 85,0
Tabelle 4b: Bodenrechenwerte
Bodenart Anstehend, gemischtkörnig Anstehend, bindig
Bodengruppe nach DIN 18196
SU*, ST* SU* SU* TL, UL,
UM TL, TM, UL, UM
UL
Schicht-Nr. 3.1 3.2 3.3 4.1 4.2 4.3
Konsistenz, Lagerungsdichte
locker mittel-dicht
dicht weich-
weich/steif
steif/halbfest
halbfest
wirks. Reibungswinkel
k’ [Grad] 27,5 30,0 32,5 22,5 25,0 27,5
wirks. 18Kohäsion
ck’ [kN/m²] 1,0 1,0 1,0 2,0 5,0 8,0
Wichte des feuchten Bo-
dens k [kN/m³] 17,0 18,0 19,0 17,0 18,0 19,0
Wichte des Bodens unter
Auftrieb k’ [kN/m³] 9,0 10,0 11,0 7,0 8,0 9,0
Steifemodul
Es,k [MN/m²] 15
45 ab 5 m
1):
70
75 ab 5 m
1):
120
5,0
ab 5 m1): 15
9,0
ab 5 m1): 20
15
ab 5 m1): 25
1) bezogen auf OK anstehender Boden (= UK Auffüllung)
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2.7 Betonaggressivität und Stahlkorrosivität des Bodens
Zur Bestimmung der Beton- und der Stahlaggressivität des Grundwassers ist aus der
Kleinbohrung S/RKS 4 eine Wasserprobe entnommen und auf beton- und stahlangreifende
Inhaltsstoffe untersucht worden. Die Analysen erfolgten im Labor der DB International GmbH
und im Labor Wessling GmbH. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind in Anlage 4
beigefügt.
Betonaggressivität
Die untersuchte Wasserprobe ist nach DIN 4030 als nicht betonangreifend einzuschätzen
(Anlage 4.3), was der Expositionsklasse X0 nach DIN EN 206-1 entspricht.
Stahlkorrosivität
Die Untersuchung auf Korrosionswahrscheinlichkeit unlegierter und niedriglegierter Eisenwerk-
stoffe ergab folgende Ergebnisse (Anlage 4.3):
Tabelle 5: Korrosionswahrscheinlichkeit unlegierter und niedriglegierter Werkstoffe
Freie Korrosion Mulden- und Lochkorrosion Flächenkorrosion
im Unterwasserbereich sehr gering sehr gering
an der Wasser/Luft-Grenze sehr gering sehr gering
Die Abschätzung der mittleren Korrosionsgeschwindigkeit stellt sich nach DIN 50929 Teil 3, wie
folgt dar:
Tabelle 6: Mittlere Korrosionsgeschwindigkeit
freie Korrosion Abtragungsrate w(100a)
[mm/a]
max. Eindringtiefe wLmax(30a)
[mm/a]
Freie Korrosion im Unterwasserbereich
0,01 0,05
Freie Korrosion an der Was-ser/Luft-Grenze
0,01 0,05
2.8 Erdbebeneinwirkung
Der Untersuchungsbereich des Bauvorhabens HP Speyer-Süd wird nach DIN 4149:2005-04
wie folgt eingeordnet:
Tabelle 7: Einstufung gemäß DIN 4149
Erdbebenzone (Bild 2) Erdbebenzone 1
geologische
Untergrundklasse (Bild 3)
S = Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfül-lung
Baugrundklasse C = dominierende Scherwellengeschwindigkeit ca. 150-350 m/s
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2.9 Rammfähigkeit des Untergrundes
Eine Klassifizierung der Böden hinsichtlich ihrer Rammfähigkeit (z.B. nach DIN-Norm) gibt es
nicht. Die nachfolgende Einschätzung basiert auf der Grundlage von Erfahrungen mit den
erkundeten Bodenarten, Lagerungsdichten bzw. Konsistenzen und erfolgt in Anlehnung an
Empfehlungen des Arbeitskreises Ufereinfassungen (EAU).
Tabelle 8: Rammfähigkeit
Schicht Bodenart Rammfähigkeit
1a.1 Auffüllung (Sand, Kies), locker leicht bis mittelschwer
1b.1 Auffüllung (Schluff), weich-steif leicht bis mittelschwer
2.1 Sande, enggestuft, schwach schluffig, locker leicht bis mittelschwer
2.2 Sande, enggestuft, schwach schluffig, mitteldicht mittelschwer bis schwer
2.3 Sande, enggestuft, schwach schluffig, dicht schwer
3.1 Sande, schluffig, tonig, locker leicht bis mittelschwer
3.2 Sande, schluffig, tonig, mitteldicht mittelschwer bis schwer
3.3 Sande, schluffig, tonig, dicht schwer
4.1 Ton, Schluff, mittel- leichtplastisch, weich-steif mittelschwer
4.2 Ton, Schluff, mittel- leichtplastisch, steif-halbfest mittelschwer bis schwer
4.3 Schluff, leichtplastisch, halbfest schwer bis sehr schwer
Auffüllung:
In aufgefüllten Böden ist generell mit Steinen, Blöcken, o.ä. zu rechnen, die die Rammfähigkeit
des Untergrundes wesentlich verschlechtern können.
In Abhängigkeit der Ergebnisse der Rammsondierungen werden die Auffüllungen bei lockerer
Lagerung (Schicht 1a.1) und bei weicher-steifer Konsistenz (Schicht 1b.1) als leicht bis mittel-
schwer rammfähig eingeschätzt.
Anstehender Boden grob – bis gemischtkörnig:
Die Sande werden in Abhängigkeit von der Lagerungsdichte, bei lockerer Lagerung (Schicht
2.1, 3.1) als leicht bis mittelschwer, bei mitteldichter Lagerung (Schicht 2.2, 3.2) als
mittelschwer bis schwer und bei dichter Lagerung (Schicht 2.3, 3.3) als schwer rammfähig
eingeschätzt.
Anstehender Boden, bindig:
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Die Rammbarkeit der Tone und Schluffe ist mit zunehmender Konsistenz von mittelschwer
(weiche/steife Konsistenz; Schicht 4.1) bis sehr schwer (halbfeste Konsistenz, Schicht 4.3) ein-
zuschätzen.
Insgesamt ist der Baugrund unter den Auffüllungen vorwiegend als mittelschwer bis schwer
rammfähig einzuschätzen. Insbesondere in den dicht gelagerten Sanden und den steifen, zum
Teil halbfesten Tonen und Schluffen sind Rammhilfen wie Spülen oder Vorbohren einzuplanen.
In aufgefüllten und anstehenden, locker gelagerten Sanden und Kiesen ist mit
Verdichtungssetzungen beim Rammen zu rechnen.
Zur Minimierung der Setzungsfließgefahr sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
Zur Verringerung der dynamischen Anregung des Bodens sollten möglichst erschütterungs-
arme Verfahren angewendet werden.
Die Bohlen sollten nach Möglichkeit in einem Zug bis zur Endtiefe gerammt werden. Sofern
ein Nachrammen vorgesehen ist, muss die Verweilzeit bis zum Rammen auf Endtiefe mini-
miert werden, um den „Festwachseffekt“ zu vermeiden.
Es ist ein Rammgerät zu verwenden, das eine ausreichende Größe hat. Wird ein zu kleines
Gerät verwendet, so dass kaum ein Rammfortschritt erzielt wird, wird die Rammenergie
zum großen Teil in Schwingungsenergie umgesetzt, welche zur Verflüssigung des Bodens
führen kann.
Wir empfehlen, zur Auswahl der Rammtechnologie und Rammgeräte eine Fachfirma
einzuschalten und Proberammungen vorzusehen. Die von uns vorgenommenen
Einschätzungen zur Rammbarkeit schließen nicht die Erfahrungen von Baufirmen bei der
Durchführung von Rammarbeiten mit ähnlichen Baugrundverhältnissen aus.
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3 Gründungstechnische Schlussfolgerungen / Empfehlungen
3.1 Beschreibung der geplanten Varianten
Im Rahmen des Ausbaues der Nahverkehrsinfrastruktur der S – Bahn Rhein Neckar,
2. Baustufe, soll auf der Strecke 3400 Schifferstadt – Berg im Bereich der km 10,190 bis 10,370
der neue Haltepunkt „Speyer – Süd“ gebaut werden. Zum Zeitpunkt der Erkundung und der
Erstellung des Gutachtens lagen - entgegen der zur Angebotslegung vorgesehenen Variante –
mehrere verschiedene Varianten zur Begutachtung vor. Eine Vorzugsvariante war noch nicht
festgelegt. Im Rahmen dieses Gutachtens werden die Varianten 4, 5, 6 und 7 nach /U 2/
betrachtet.
Variante 4:
Bahnsteigbeginn bei km 10,190, Bahnsteigende bei 10,350. Die Zuwegung zu den beiden
Bahnsteigen erfolgt über jeweils 1 Rampe von den beiden parallel verlaufenden Straßen. Bei
km 10,253 erfolgt die Verbindung der beiden Bahnsteige über eine Personenunterführung. Die
Zuwegung der Personenunterführung erfolgt ebenfalls über je eine Rampe von den Straßen
aus und über eine Treppe direkt zur Rampe auf den Bahnsteig.
Variante 5:
Bahnsteigbeginn bei km 10,210, Bahnsteigende bei 10,370. Die Zuwegung zu den beiden
Bahnsteigen erfolgt jeweils über eine Rampe und zusätzlich über eine Treppe. Bei ca. km
10,320 erfolgt die Verbindung der beiden Bahnsteige über eine Personenunterführung, die
sowohl über eine Rampe als auch eine Treppe erreicht werden kann.
Variante 6:
Bahnsteigbeginn bei km 10,190, Bahnsteigende bei km 10,350. Die Zuwegung zu den beiden
Bahnsteigen erfolgt über jeweils eine Treppe und einen Fahrstuhl. Die Treppe ist auch mit der
Personenunterführung verbunden, die bei ca. km 10,263 die beiden Bahnsteige miteinander
verbindet. Die Fahrstühle besitzen eine eigene Zuwegung von den Straßen aus und verbinden
die Personenunterführung auch direkt mit den Bahnsteigen über eine eigene Zuwegung
oberhalb der Personenunterführung.
Variante 7:
Bahnsteigbeginn bei km 10,190, Bahnsteigende bei km 10,350. Die Zuwegung zu den beiden
Bahnsteigen erfolgt jeweils über eine Treppe sowie über einen Aufzug. Die Aufzüge besitzen
eine eigene Zuwegung vom Bahnsteig und von der Straße aus und sind zusätzlich an die
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Personenüberführung, die bei ca. km 10,257 die beiden Bahnsteige mit einander verbindet,
angeschlossen.
3.2 Allgemeine Hinweise
Bei den Bemessungswerten des Sohldruckwiderstandes σR,d ist zu beachten, dass in diesen
Werten gegenüber dem aufnehmbaren Sohldruck die Teilsicherheitsbeiwerte für die ständigen
Einwirkungen (γG = 1,35) und veränderlichen Einwirkungen (γQ = 1,50) nicht berücksichtigt
sind.
Um aus dem aufnehmbaren Sohldruck zul den Bemessungswert des Sohldruckwiderstandes
R,d zu ermitteln, muss dieser mit den Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen γ(G, Q) gemäß
folgender Gleichung multipliziert werden:
zul * γ(G, Q) = R,d / mit γ(G, Q) = V * γQ + (1-V) * γG
(V = Verhältnis Veränderliche (Q) / Gesamtlasten (G+Q))
3.2.1 Hinweise zur frostsicheren Gründungstiefe
Die frostfreie Gründungstiefe (Abstand von UK Fundament bzw. UK des frostsicheren Boden-
austausch zu der dem Frost ausgesetzten Oberfläche) ist generell mit mind. t 0,8 m zu ge-
währleisten.
3.2.2 Hinweise zu Bodenaustauschmaterialien
Für die überwiegende Zahl der vorgesehenen Gründungen ist zur Gewährleistung der Tragfä-
higkeit, bzw. der Frostsicherheit ein Bodenaustausch (Kiespolster) mit unterschiedlichen Stär-
ken erforderlich. Der Bodenaustausch ist aus einem, tragfähigen, gut verdichtbaren Material der
Bodengruppe GW, GI, SW oder SI herzustellen, welches bis zu einer Dichte DPr ≥ 1,0 zu ver-
dichten ist. Das Bodenaustauschmaterial ist lagenweise (Schütthöhe < ca. 30 cm) verdichtet
einzubauen. Alternativ kann – die Zustimmung des Bauherrn und der zuständigen Behörden
vorausgesetzt – ein entsprechendes Recyclingmaterial zum Einsatz kommen.
Bei dem Einbau eines Kiespolster ist generell zu beachten, dass dieses gegenüber dem Grün-
dungskörper einen allseitigen Überstand in Höhe Unterkante Kiespolster besitzen muss, wel-
cher mindestens so groß wie die Auffüllhöhe ist (Lastausbreitungswinkel = 45 °).
Für das Kiespolster wurden folgende charakteristische Berechnungskennwerte zum Ansatz
gebracht:
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k’ = 35,0 °; ck’ = 0 kN/m²; k / k’ = 19 / 11 kN/m³; Es,k = 80 MN/m²
3.2.3 Hinweise zu Sauberkeitsschichten
Wir empfehlen generell, unter sämtlichen Fundamenten eine Sauberkeitsschicht von mindes-
tens 10 cm Beton der Güte B15 (bzw. C10/12) aufzubringen.
3.2.4 Hinweise zur Abnahme der Gründungssohlen
Wir empfehlen, die Gründungssohlen (OK- und UK-Bodenaustausch) durch einen Bodengut-
achter abnehmen zu lassen, so dass ggf. die tatsächlich erforderliche Austauschstärke in loka-
ler Abhängigkeit des Untergrundes vor Ort festgelegt/angepasst werden kann.
3.2.5 Hinweise zur Verdichtung / Befahrbarkeit des Planums
Die im Untersuchungsgebiet angetroffenen bindigen Böden sind teils sehr wasserempfindlich.
Unter Witterungseinflüssen (Wasserzufuhr) und vor allem unter gleichzeitigem Einfluss von dy-
namischer Energie (z. B. dynamische Verdichtung / Befahren der Böden), neigen diese Böden
zu einer Verschlechterung ihrer Konsistenz in den weichen / breiigen / flüssigen Zustand. Sind
die Böden in diesem Zustand angelangt, ist ein Verbleib bzw. eine Weiterverarbeitung ohne
entsprechende Verbesserungsmaßnahmen, z. B. Kalken oder Bodenaustausch.
Wir empfehlen daher, im Bereich der vorgesehenen Gründungen Schutzschichten zu belassen
und diese erst kurz vor dem Einbau zu entfernen.
Bei entsprechender Witterung sind die Arbeiten gegebenenfalls einzustellen. Bereiche mit bin-
digen Böden im Erdplanum sind generell möglichst wenig mit Baugeräten zu befahren.
Böden, die zum Wiedereinbau vorgesehen sind, sowie das Erdplanum sind vor negativen Witte-
rungseinflüssen zu schützen (z. B. Folienabdeckungen der Haufwerke, arbeitstägliche Profilie-
rung des Planums, etc.).
3.3 Gründung der Bahnsteige 1 und 2 (Varianten 4, 5, 6 und 7): Modulare Bauweise
Die Bahnsteige können in modularer Bauweise gegründet werden. Dies bedeutet, die vorgefer-
tigten Bahnsteigelemente (l = ca. 7,0 m) werden an ihren Kopfenden auf Einzelfundamenten im
Abstand von ca. 7,0 m abgestellt. Die geplante Gründungssohle der Einzelfundamente kommt
hierbei bei ca. 1,10 m u. SO zu liegen.
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Die Gründungssohle kommt demnach in den heterogenen Auffüllungen zu liegen. Die von uns
durchgeführten überschlägigen Setzungsberechnungen (siehe Anlage 5 Blatt 01 u. 02) an ver-
schiedenen Profilen ergaben ohne Zusatzmaßnahmen für die Einzelfundamente rechnerische
Setzungen im Größenbereich zwischen 1,6 cm – 2,6 cm.
Unser Erachtens sind die prognostizierten Setzungen bzw. die zu erwartenden Setzungsunter-
schiede zwischen den Einzelfundamenten für die geplante Gründung der Bahnsteige nicht ver-
träglich.
Zur Setzungsminimierung bzw. Vereinheitlichung empfehlen wir daher einen Bodenaustausch
unterhalb der Fundamente auszuführen.
Zur Optimierung der erforderlichen Bodenaustauschstärke wurden folgende Annahmen getrof-
fen:
Fundamentlänge: a = 2,50 m
Fundamentbreite: b = 0,90 m
Gründungstiefe: tmin = 1,10 m u. SO
Baugrundprofil: S/RKS 2 und 5
Grundwasser: tGW ≈ 4,95 m unter SO (Abschnitt 2.4)
angenommene zulässige Setzung: szul ≤ 1 cm
Sohlpressung Fundament: σ = 180 kN/m²
Fazit:
Im Hinblick auf die zulässigen Setzungen, bzw. Setzungsunterschiede (s < 1,0 cm) wurde der
rechnerisch unter den Fundamenten erforderliche Bodenaustausch zu d = 1,00 m optimiert.
Siehe dazu auch Anlage 5 Blatt 03 und 04.
Die auftretenden Sohlpressungen an den geplanten Einzelfundamenten wurden durch uns
überschlägig aus den geplanten Bahnsteigabmaßen (inklusive 5 kN/m2 Verkehrslast) ermittelt,
und sind ggf. durch den Statiker zu verifizieren.
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3.4 Gründung der Bahnsteige 1 und 2 (Varianten 4, 5, 6 und 7) konventionelle Bauwei-
se
Nach Angaben von DB Station & Service (Feb 2014) sollen die Bahnsteige als Flächenbahn-
steigen in einer Höhe von 0,76 m ü. SO mit Bahnsteigkanten in konventioneller Bauweise (Auf-
setzen der Kantensteine auf einem Streifenfundament) errichtet werden.
Bei einer Flachgründung müssen die Fundamente von ihren Abmessungen so beschaffen sein,
dass:
a) die Grundbruchsicherheit nach DIN 4017 gewährleistet ist und
b) keine bauwerkschädlichen Setzungen bzw. Setzungsunterschiede eintreten.
Wir empfehlen hier, mindestens eine frostfreie Gründungstiefe von 0,80 m unter Geländeober-
kante (1,00 m u. SO) zu gewährleisten.
Die frostfreie Gründung kann entweder durch 0,80 m tief reichende Fundamente oder einen
ebenso tief reichenden Bodenaustausch mit frostsicherem Material unter dem Fundament erfol-
gen.
Für die nachfolgenden Betrachtungen sind wir von einer Gründung der Bahnsteigkanten auf
60 cm breiten Streifenfundamenten in einer Tiefe von 1,00 m u. SO (UK-Streifenfundament)
ausgegangen.
Die Gründungssohle kommt demnach in den heterogenen Auffüllungen zu liegen.
Mit den angetroffenen z.T. bindigen bis gemischtkörnigen Auffüllungen lassen sich der in An-
lehnung an die ZTVE-StB mindestens erforderliche Verformungsmodul von EV2 = 45 MN/m2
(Anforderungen an Erdplanum, bzw. OK Bodenaustausch) auch mit entsprechender statischer
Nachverdichtung erfahrungsgemäß nicht durchgehend erreichen. Die angetroffenen Böden sind
im Gründungsbereich zudem durchgängig als nicht frostsicher einzustufen.
Zur Vereinheitlichung des Tragverhaltens empfehlen wir den Einbau eines 0,3 m mächtigen
Kiespolsters. Aufgrund des Lastausbreitungswinkels von ca. 45° muss dieses mit einem Über-
stand von 0,3 m auf beiden Seiten der Fundamentstreifen eingebaut werden. Aufgrund der Nä-
he zum Gleis kann alternativ auch Magerbeton verwendet werden. Hierbei entfällt die Notwen-
digkeit der Überstände.
Durchgeführte überschlägige Setzungsberechnungen zeigen auf, dass bis zu einem Bemes-
sungswert des Sohldruckwiderstands bis R,d = 140 kN/m2 unter den Fundamenten (lotrechte
mittige Belastung) mit den angegebenen Bodenaustauschstärke von 0,3 m Setzungen von
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< 1,0 cm zu erwarten sind. Das Grundbruchkriterium wird bei diesen Lasten ebenfalls eingehal-
ten.
Wir empfehlen generell unter sämtlichen Fundamenten eine Sauberkeitsschicht von mindestens
5 cm Beton der Güte B15 (bzw. C10/12) aufzubringen.
Sollten andere Fundamenteinbindetiefen bzw. Fundamentbreiten als angegeben für die Ausfüh-
rung gewählt werden, sind die oben gemachten Aussagen zu überprüfen bzw. zu verifizieren.
3.5 Gründung der Rampenbauwerke (Variante 4, 5, 6 und 7)
Bei der Gründung der Rampenbauwerke ist zwischen zwei prinzipiellen Bauweisen zu unter-
scheiden.
Die Rampen, die vom Straßenniveau auf Bahnsteigniveau (Bahnsteigzuwegung) führen (Bau-
weise 1), sollen einheitlich ungefähr auf einer Höhe von ca. 0,80 m unter Niveau der parallel
verlaufenden Straßen gegründet werden.
Die Gründung kommt somit, gemäß /U 2/ (Variante 4; Schnitt B – B) bahnlinks ca. 2,75 m unter
SO und bahnrechts bei ca. 2,00 m u. SO zu liegen.
Die Rampen als Zugang von Straßenniveau zum Niveau der Personenunterführung (Unterfüh-
rungszuwegung) sollen nicht auf einem einheitlichen Niveau gegründet werden (Bauweise 2).
Hier entspricht das Gründungsniveau im Verlauf der Rampe jeweils ungefähr der UK Rampe.
Die Rampen werden aus Betonfertigteilen oder Ortbeton hergestellt.
Bauweise 1: Rampen zur Bahnsteigzuwegung
Die maximale Höhe der Rampen (OK Gründungssohle bis OK Bahnsteig) beträgt ca. 3,50 m.
Bei einem mittleren Rampengewicht (Bauwerkseigengewicht + Verfüllung innerhalb des Bau-
werks) von G = 2,5 t/m3 ergibt sich die maximale zu erwartende Bodenpressung zu
σ = 87,5 kN/m² (ohne Berücksichtigung von Verkehrslasten und Aushubentlastungen, welche
sich hier in etwa die Waage halten).
Die Gründung der Rampen kommt gemäß der durchgeführten Baugrunduntersuchungen somit
teilweise in den heterogenen Auffüllungen und teilweise in den anstehenden Böden zu liegen.
Eine durchgeführte Setzungsberechnung (Anlage 5, Blatt 05) ergab für das maßgebende Profil
(RKS 2) eine zu erwartende maximale Setzung von 1,3 cm (ohne zusätzlichen Bodenaus-
tausch). Diese zu erwartende Setzung ist unseres Erachtens für die geplanten Bahnsteigzuwe-
gungen als verträglich anzusehen.
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Unabhängig hiervon empfehlen jedoch, um ein einheitliches und frostsicheres Auflager für die
Rampen zu schaffen, den Boden bis auf 0,40 m unterhalb des geplanten Gründungsniveaus
auszuheben, die Gründungssohle nach zu verdichten, und ein Bodenaustauschmaterial unter
der Gründung einzubringen, welches hiernach ggf. auch als Sauberkeitsschicht zur Auflage der
Fertigbetonteile dienen kann. Die Anforderungen an das Bodenaustauschmaterial sind in Ab-
schnitt 3.2 definiert.
Bauweise 2: Rampen zur Personenunterführung
Die Gründungssohle der Rampen von OK – Straßenniveau bis auf Niveau der Personenunter-
führung kommt auf Grund der nicht einheitlichen Gründungstiefe in verschiedenen Boden-
schichten zu liegen. Die auftretende Sohlpressung der Rampen ergibt sich aus dem Eigenge-
wicht der Rampen und einer geringen Verkehrslast (ca. 5 kN/m2).
Dem gegenüber steht die zu erwartende Aushubentlastung durch die Wegnahme des vorhan-
denen Bodens, welches dem Betrag nach größer zu erwarten ist, als das Rampengewicht (inkl.
Verkehrslast). Rechnerisch sind somit hier keine Setzungen zu erwarten.
Analog zur Variante 1 empfehlen wir jedoch auch hier einen Bodenaustausch von d = 0,40 m
unterhalb der Gründungssohle auszuführen um die Frostsicherheit zu gewährleisten. Sollte die
Dicke des Rampenbodens zusammen mit dem Bodenaustausch geringer als d = 80 cm (Frost-
sicherheit) sein, so ist der Bodenaustausch entsprechend zu verstärken.
3.6 Gründung der Fußgängerüberführung (Variante 7)
Die geplante Fußgängerüberführung soll bei km 10,257 die beiden Gleise der Strecke 3400
überspannen. Die gängige Form der Bauart sieht zwei Pfeiler vor, auf denen die Brücke selbst
aufliegt. Üblicherweise stützt ein weiterer Pfeiler die Treppe (je Treppenabgang), welche zusätz-
lich am Treppenfuß auf ein Fundament aufgelagert wird.
Die wirtschaftlichste Gründung stellt hier in der Regel eine Flachgründung auf Einzelfundamen-
ten dar. Wir gehen von einer frostfreien Gründung der Fundamente bei ca. 0,80 – 1,00 m u.
GOK aus (ca. 2,0 m u. SO) aus. Die Gründung der Einzelfundamente kommt somit in Höhe der
heterogenen Auffüllungen zu liegen.
In Anlage 5, Blatt 06 und 07 wurden zur Ermittlung der maximal aufnehmbaren Sohldrücke
Grundbruchberechnungen und Setzungsabschätzungen für quadratische, lotrecht mittig belas-
tete Fundamente unter Zugrundelegung der Teilsicherheitsbeiwerte nach DIN 1054:2005, Last-
fall 1, und ungünstigsten Baugrundverhältnissen durchgeführt. Die Betrachtungen wurden für
das ungünstigste Profil (RKS 4) ausgeführt.
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Für die durchgeführten Berechnungen zur Vorbemessung gehen wir von folgenden Annahmen
aus:
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- Fundamentlänge: 1,00… 3,00 m
- Fundamentbreite: 1,00… 3,00 m
- Verhältnis Breite/Länge: 1 : 1 (quadratisch)
- Gründungstiefe: 1,0 m unter OK Gelände (ca. 2,00 m unter SO)
In Abhängigkeit von den Fundamentbreiten ergeben sich die aufnehmbaren Sohldrücke wie
folgt:
Tabelle 9: aufnehmbarer Sohldruck für lotrecht mittig belastete, quadratische Fundamente mit
Kantenlängen von l = 1,00 m, 2,00 m und 3,00 m
zul für zweifache Grundbruchsi-
cherheit [kN/m²] zul für Setzung von 1 cm [kN/m²]
l = 1,0 m l = 2,0 m l = 3,0 m l = 1,0 m l = 2,0 m l = 3,0 m
aufnehmbarer
Sohldruck ohne
Bodenaus-
tausch
304 236 231 85 43 30
aufnehmbarer
Sohldruck mit
Bodenaus-
tausch
d = 1,00 m
311 246 234 230 78 45
Wir empfehlen, nach Vorliegen der tatsächlich auftretenden Lasten die Fundamentabmaße und
den erforderlichen Bodenaustausch zu optimieren. Sofern die aufnehmbaren Sohldrücke für die
Gründung nicht ausreichend sein sollten, könnte z. B. auch eine Gründung über Bohrpfähle
erfolgen.
3.7 Gründung der Aufzüge (Variante 6)
Bei der Variante 6 kommt die Gründungssohle der Aufzüge im Anschluss an die Personenun-
terführung auf einem Niveau von ca. 5,50 m u. SO (ca. 1,80 m unter dem Niveau PU) zu liegen.
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Im Bereich der Variante 6 kommen die Fundamente der beiden Aufzüge somit entsprechend
dem Profil RKS 2 und RKS 5 auf Höhe der mitteldicht gelagerten Sande der Schicht 2.2 bzw.
auf Höhe der steifen bis halbfesten mittelplastischen Tone der Schicht 4.2 zu liegen.
In Anlage 5, Blatt 08 und 09 wurden zur Ermittlung der maximal aufnehmbaren Sohldrücke
Grundbruchberechnungen und Setzungsabschätzungen für quadratische, lotrecht mittig belas-
tete Fundamente durchgeführt. Die Betrachtungen wurden für das ungünstigere Profil S/RKS 5
durchgeführt.
Für die durchgeführten Berechnungen zur Vorbemessung gehen wir von folgenden Annahmen
aus:
- Fundamentlänge: 3,00 m
- Fundamentbreite: 3,00 m
- Verhältnis Breite/Länge: 1 : 1 (quadratisch)
- Gründungstiefe: 5,50 m unter SO
- Aushubentlastung ca. 75 kN/m²
Tabelle 10: aufnehmbarer Sohldruck für lotrecht mittig belastete, quadratische Fundamente mit
Kanten-
längen von l = 3,00 m für die Variante 6
zul für zweifache Grundbruchsi-
cherheit [kN/m²] zul für Setzung von 1 cm [kN/m²]
l = 3,0 m l = 3,0 m
aufnehmbarer
Sohldruck ohne
Bodenaus-
tausch
1169 145
aufnehmbarer
Sohldruck mit
Bodenaus-
tausch
d = 0,80 m
1284 200
Zur Aufnahme einer Sohlpressung von ca. = 200 kN/m2 (Erfahrungswert) ist somit ein Boden-
austausch von ca. 0,80 m unterhalb der Bodenplatte der Aufzüge erforderlich. Der zugehörige
Bettungsmodul ergibt sich hieraus zu: ks = 20 MN/m3.
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3.8 Gründung der Aufzüge (Variante 7)
Bei der Variante 7 kommt die Gründungssohle der Aufzüge auf einem Niveau von ca. 1,80 m
unterhalb des Straßenniveaus (ca. 3,30 m u. SO) zu liegen. Auf diesem Niveau ist gemäß der
RKS 2 bzw. RKS 5 mit weich – steifen, bzw. steif – halbfesten Tonen und Schluffen zu rechnen.
In Anlage 5, Blatt 10 und 11 wurden zur Ermittlung der maximal aufnehmbaren Sohldrücke
Grundbruchberechnungen und Setzungsabschätzungen für quadratische, lotrecht mittig belas-
tete Fundamente durchgeführt. Die Betrachtungen wurden für das ungünstigere Profil S/RKS 2
durchgeführt.
Für die durchgeführten Berechnungen zur Vorbemessung gehen wir von folgenden Annahmen
aus:
- Fundamentlänge: 3,00 m
- Fundamentbreite: 3,00 m
- Verhältnis Breite/Länge: 1 : 1 (quadratisch)
- Gründungstiefe: 3,30 m unter SO
- Aushubentlastung ca. 50,0 kN/m²
Tabelle 11: aufnehmbarer Sohldruck für lotrecht mittig belastete, quadratische Fundamente mit
Kanten-
längen von l = 3,00 m für die Variante 7
zul für zweifache Grundbruch-
sicherheit [kN/m²]
zul für Setzung von 1 cm
[kN/m²]
l = 3,0 m l = 3,0 m
aufnehmbarer Sohldruck
ohne Bodenaustausch 623 118
aufnehmbarer Sohldruck
mit Bodenaustausch
d = 0,50 m
871 205
Ohne Bodenaustausch kann der im Gründungsniveau (ca. 3,30 m u. SO) vorhandene weich-
bis steife bindige Boden (Schicht 1b.1) demnach lediglich eine Bodenpressung von zul = ca.
85 kN/m2 aufnehmen, um die zulässigen Setzungen von s < 1,0 cm einzuhalten. Es ist daher
ein Bodenaustausch erforderlich. Die unterhalb des Gründungsniveaus in einer Stärke von ca.
d = 0,50 m vorhandene weich- bis steife Boden der Schicht 1b.1 ist vollständig zu entfernen und
durch ein Austauschmaterial zu ersetzen.
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Mit dieser Vorgehensweise ergeben sich mit den vorhandenen Sohlpressungen (ca.
= 200 kN/m2) rechnerisch Setzungen von s < 1,00 cm. Der zugehörige Bettungsmodul ergibt
sich hieraus ebenfalls zu: ks = 20 MN/m3.
3.9 Gründung der Personenunterführungen (Varianten 4, 5 und 6)
Die in den Varianten 4 bis 6 vorgesehenen Personenunterführungen befinden sich laut Planun-
terlagen an folgenden Kilometrierungen des Bearbeitungsabschnittes:
Variante 4: ca. km 10,253
Variante 5: ca. km 10,320
Variante 6: ca. km 10,263
Die Gründung erfolgt jeweils bei ca. 4,05 m u. SO (UK Gründungssohle).
Für unsere geotechnischen Berechnungen gehen wir von einer vorhandenen Sohlpressung
(Endzustand) von = 200 KN/m2 für die Gründungsebene der Personenunterführung aus.
Die Abmessungen der Personenunterführung sind in allen drei Varianten nach der Vorplanung
gleich und besitzen die Abmaße ca. 13,50 m x 3,20 m.
3.9.1 Personenunterführung (Variante 4 und 6)
Die Gründungssohle der Personenunterführungen kommt gemäß den durchgeführten Sondie-
rungen RKS 2 bzw. RKS 5 in den locker gelagerten schluffigen Sanden der Schicht 3.1, bzw. in
den steif – halbfesten Tonen der Schicht 4.2 zu liegen.
Die durchgeführten Berechnungen für eine Gründung der Personenunterführung auf diesen
Böden (ohne zusätzlichen Bodenaustausch) ergaben Setzungen (Anlage 5, Seite 12 und 13) in
der Größenordnung von ca. 3,0 cm (RKS 2) bis 5,0 cm (RKS 5) und somit Setzungsdifferenzen
im Größenbereich von ca. 2 cm.
Demnach ist für die Gründung der Personenunterführung ein Bodenaustausch erforderlich.
Maßgebend wird hier der Untergrund im Bereich der RKS 5.
Für die Berechnungen im Endzustand wurden folgende Annahmen getroffen:
Fundamentlänge: a = 13,50 m
Fundamentbreite: b = 3,20 m
Gründungstiefe: tmin ≈ 4,05 m
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Baugrundprofil: S/RKS 5
Grundwasser: tGW = 4,95 m unter SO (siehe Abschnitt 2.4)
Vorbelastung: V ≈ 50 kN/m²
angenommene zulässige Setzung: szul ≤ 1,5 cm
Um eine rechnerische Setzung im Größenbereich < 1,50 cm zu erhalten, ist entsprechend
der durchgeführten Berechnungen (Anlage 5, Seite 14) ein Bodenaustausch der Stärke
d = 1,75 m unterhalb der geplanten Gründungssohle der PU erforderlich.
Mit dieser Bodenaustauschstärke sind über die Länge des Bauwerks Setzungsdifferenzen von
Delta s < 1,5 cm zu erwarten. Zudem liegen die zu erwartenden Setzungsdifferenzen zwischen
PU und anschließenden Rampen bzw. Aufzügen hiernach ebenfalls im Größenbereich
Delta s < 1,0 cm, was unseres Erachtens als für die Bauwerke verträglich erachtet werden
kann.
Die getroffenen Annahmen sind durch den Statiker zu verifizieren und die Berechnungen ggf.
nach Vorlage der endgültigen Lasten zu überarbeiten.
3.9.2 Personenunterführung (Variante 5)
Die Gründungssohle der Personenunterführung kommt gemäß den durchgeführten Sondierun-
gen RKS 3 bzw. RKS 4 in den weichen bis steifen Schluffen (Schicht 4.1 und 4.2) zu liegen.
Die durchgeführten Berechnungen für eine Gründung der Personenunterführung auf diesen
Böden (ohne zusätzlichen Bodenaustausch) ergaben Setzungen in der Größenordnung von ca.
6,4 cm (RKS 4, Anlage 5, Seite 15). Setzungen in dieser Größenordnung können für das ge-
plante Bauwerk nicht toleriert werden.
Demnach ist für die Gründung der Personenunterführung ein Bodenaustausch erforderlich.
Maßgebend wird hier der Untergrund im Bereich der RKS 4.
Für die Berechnungen im Endzustand wurden folgende Annahmen getroffen:
Fundamentlänge: a = 13,50 m
Fundamentbreite: b = 3,20 m
Gründungstiefe: tmin ≈ 4,05 m
Baugrundprofil: S/RKS 4
Grundwasser: tGW = 4,95 m unter SO (siehe Abschnitt 2.4)
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Vorbelastung: V ≈ 50 kN/m²
angenommene zulässige Setzung: szul ≤ 1,5 cm (siehe Variante 4, 6)
Um eine rechnerische Setzung im Größenbereich < 1,50 cm zu erhalten, ist entsprechend
der durchgeführten Berechnungen (Anlage 5, Seite 16) ein Bodenaustausch der Stärke
dmin = ca. 3,20 m unterhalb der geplanten Gründungssohle der PU erforderlich.
Mit dieser Bodenaustauschstärke sind über die Länge des Bauwerks Setzungsdifferenzen von
Delta s < 1,5 cm zu erwarten. Zudem liegen die zu erwartenden Setzungsdifferenzen zwischen
PU und anschließenden Rampen hiernach ebenfalls im Größenbereich Delta s < 1,0 cm, was
unseres Erachtens als für die Bauwerke verträglich erachtet werden kann.
Die getroffenen Annahmen sind durch den Statiker zu verifizieren und die Berechnungen ggf.
nach Vorlage der endgültigen Lasten zu überarbeiten.
Anmerkung zu den Verschubbahnen
Es ist nach der Vorplanung jeweils vorgesehen, die Personenunterführungen über zwei Ver-
schubbahnen von der Seite einzuschieben. Wir gehen anhand einer überschlägigen Berech-
nung davon aus, dass das Eigengewicht der PU ca. 5 – 6 t /m2 nicht überschreitet. Hieraus re-
sultiert (bei einer 3,2 m breiten Unterführung) eine Last je Verschubbahn von max.
ca. 9,6 t/lfdm. Bei einer Verschubbahnbreite von b= 0,80 m ergibt sich eine Sohlpressung von
ca. vorh= 120 kN/m² unterhalb der Verschubbahnen.
Bei allen drei Varianten kann diese Last gefahrlos in den Untergrund abgeleitet werden, da die
Verschubbahn auf dem vorgesehenen Bodenaustausch gegründet wird.
3.10 Baugrubenverbau / Gründung der Hilfsbrücken
Für die Erstellung der Fundamente, Rampen, etc. sind Baugruben erforderlich. Baugruben bis
1,25 m Tiefe können nach DIN 4124 senkrecht ausgehoben werden. Tiefere Baugruben müs-
sen geböscht oder verbaut werden. Unbelastete Böschungen bis 5,0 m Höhe können nach
DIN 4124 über Grundwasser unter einem Neigungswinkel von 45° (Sande, Kiese) bzw. 60°
(Schluffe, Tone bei mind. steifer Konsistenz) abgeböscht werden. Für belastete und / oder hö-
here Böschungen ist die Standsicherheit nachzuweisen. Die Böschungswinkel sind nach den
tatsächlich anstehenden Erdstoffen im Böschungsbereich anzulegen. Bei der Herstellung von
Baugruben sind weitergehende Forderungen, Empfehlungen und Hinweise der DIN 4124 sowie
des Arbeitskreises „Baugruben“ (EAB) der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau /U 9/
zu beachten.
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Aus geotechnischer Sicht empfiehlt es sich – insbesondere in den Bereichen, in denen die
Baugrubensohlen im Höhenbereich des Grundwassers zu liegen kommen – einen Baugruben-
verbau mittels schlossgedichteter Stahlspundwand herzustellen. Die Vorplanung sieht zudem
vor, die geplanten Hilfsbrücken auf Spundwänden aufzulegen.
Zur Gewährleistung der Dichtigkeit im Bereich der Baugrubensohle sind die Spundwände bis in
die ab ca. 6,90 m u. SO (RKS 2) – 8,55 m u. SO (RKS 4) anstehenden, annähernd halbfesten
Schluffe und Tone einzubringen. Wir empfehlen daher, die Spundwände – unabhängig von der
statischen Erfordernis – einheitlich bis mindestens 9,00 m u. SO einzubinden.
Zur Bemessung der Spundwände können die Kennwerte aus den Tabellen 4 a-b entnommen
werden. Weiterhin gelten die Hinweise zur Rammfähigkeit des Baugrundes aus Abschnitt 2.9.
Der geplante Verbau (Spundwand) soll in den annähernd halbfesten Tonen/ Schluffen (Schicht
4.2 bzw. 4.3) einbinden. In diesem Fall dürfen nach /U 9/ folgende Erfahrungswerte für Mantel-
reibung und Spitzendruck angewendet werden:
Mantelreibung: qs1,k = 60 kN/m²
Spitzenwiderstand: qb1,k = 600 + 120·(tg-0,5) [kN/m²]
Hierbei ist tg der Abstand zwischen Baugrubensohle und Unterkante Spundwand.
Die angegebenen Werte für Mantelreibung und Spitzendruck gelten nur, wenn die Rammhilfe
bis 1,0 m oberhalb der Pfahlspitze endet. Werden die Spundbohlen bis zur vollen Solltiefe mit
Hilfe von Auflockerungsbohrungen oder Spüllanzen eingebracht, dürfen diese Werte nicht ver-
wendet werden.
Für eine mögliche Verankerung der Verbauelemente im angrenzenden Erdreich empfehlen wir
die Verwendung von vorgespannten, temporären Verpressankern (Einsatzdauer 2 Jahre). Für
die Bemessung und Herstellung von Verpressankern ist die DIN 1054, Abschnitt 9, sowie die
DIN EN 1537 maßgebend und zu beachten. Die Bemessung (Art, Länge, Lage) der Ver-
pressanker ist von den Baugrundverhältnissen, der Belastung und der Einspannungstiefe der
Trägerelemente sowie deren zulässigen Verformungen abhängig.
Die Bemessung der Anker, insbesondere die Verpresskörperlänge, muss den hier erkundeten
Baugrundverhältnissen entsprechen und im Zusammenhang mit der Berechnung der Trä-
gerelemente nach den bekannten Regeln der Erdstatik ermittelt werden. Die Krafteintragung
sollte vollständig in einer Bodenschicht liegen. Weiterhin sollte der Verpresskörper mindestens
4,0 m unter Geländeoberfläche liegen. Wir empfehlen die vollständige Einbindung des Ver-
presskörpers in den Schichten der annähernd halbfesten Schluffe und Tone der Schicht 4.2 und
4.3.
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Die erforderliche Krafteintragungslänge sollte mindestens 4,0 m und die freie Ankerlänge min-
destens 5,0 m betragen. Des Weiteren empfehlen wir die Ankerneigung gegenüber der Hori-
zontalen von mindestens 15° bis 20° anzustreben. Es ist eine Eignungs- und Abnahmeprüfung
der Verankerungen auf der Baustelle durchzuführen.
Bei einer Einbindung der Anker in die annähernd halbfesten Schluffe und Tone (Schicht 4.2
bzw. 4.3) können in Anlehnung an /U 14/ folgende, auf die tatsächliche Verpreßkörper-
Oberfläche bezogene mittlere Mantelreibungswerte bei der Grenzlast angesetzt werden:
M = 180 kN/m² (ohne Nachverpressung)
M = 350 kN/m² (mit Nachverpressung)
Dieser Wert gilt für eine Krafteintragungslänge von l0 = 5 m und ist bei größeren Längen ent-
sprechend /U 14/ anzupassen.
Während der Bohr- und Verpressarbeiten sind gemäß DIN EN 1537 die entsprechenden Proto-
kolle zu führen. Gegebenenfalls sollten die Arbeiten von einem sachverständigen Geotechniker
begleitet werden.
3.11 Wasserhaltung während der Baumaßnahme
Schicht- bzw. Grundwasser wurde mit den Erkundungen in einer Tiefe von 5,95 m bzw. 6,20 m
unter SO angetroffen. Der vorläufige Bemessungswasserstand wurde in Abschnitt 2.4 mit
4,95 u. SO angegeben.
Beim Erstellen der einzelnen Baugruben für die oberflächennahen Fundamente ist auf Grund
der überwiegend erkundeten Tone und Schluffe insbesondere in niederschlagreichen Perioden
mit Stau- bzw. Schichtenwasser auf diesen Schichten zu rechnen. Dieses Wasser kann mit ei-
ner offenen Wasserhaltung gefasst werden.
Bei der Gründung der Personenunterführungen auf Kiespolstern und bei der Gründung der
Fahrstühle erreichen die Baugrubensohlen den Bereich zwischen erkundeten Grundwasser-
ständen und Bemessungswasserstand, bzw. liegen darunter. In diesem Bereich kann jahres-
zeitlich bedingt Grundwasser angetroffen werden. Durch das Einbinden der Spundwände bis
mindestens 9,0 m u. GOK in die bindigen Schichten (siehe Kapitel 3.9) ist die Baugrube von
unten abgedichtet und somit nur noch mit einem Restwasserzufluss aus Undichtigkeiten der
Spundwände bzw. aus Niederschlagswasser zu rechnen. Dieses Wasser kann mittels Pumpen-
sümpfen in der Baugrube gefasst, und aus der Baugrube abgeleitet werden.
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3.12 Entwässerung / Versickerungsfähigkeit
Entwässerungsanlagen sind nach Ril 836 /U 7/ dort vorzusehen, wo das Grund- oder Schicht-
wasser höher als bis 1,50 m unter SO ansteigen kann.
Nach DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder-
schlagswasser“ /U 10/ sind Böden versickerungsfähig, deren kf-Werte im Bereich von 10-3 m/s
bis 10-6 m/s liegen. Ferner sollte die Mächtigkeit des Sickerraumes (Gesteinskörper, der zum
Betrachtungszeitpunkt kein Grundwasser enthält), bezogen auf den mittleren höchsten Grund-
wasserstand, grundsätzlich mindestens 1,0 m betragen, um eine ausreichende Sickerstrecke
für eingeleitete Niederschlagsabflüsse zu gewährleisten.
Die Versickerungsfähigkeit der Schichten ist in Abhängigkeit der aus Kornverteilungskurven
ermittelten kf-Werte (siehe Tabelle 2) und unter Berücksichtigung des Korrekturfaktors von 0,2
nach DWA-A 138 wie folgt einzuschätzen:
Tabelle 12: Versickerungsfähigkeit von Böden nach DWA-A 138
Boden Schicht kf-Werte [m/s] kf,korr-Werte
[m/s] Versickerungsfähig-keit
Auffüllung, (Sand/Kies)
1a.1 4,4*10-8[ST*] 8,8*10-9[ST*] nicht versickerungsfä-hig
Auffüllung
(Schluff) 1b.1 10-5…10-9 10-5…10-9
versickerungsfähig bis nicht versickerungsfä-hig
Sande, gemischt-körnig
2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2, 3.3
3,6*10-7(SU*) 7,2*10-8(SU*) nicht versickerungsfä-hig
Schluffe, Tone 4.1, 4.2, 4.3 4,1*10-8 8,2*10-9 nicht versickerungsfä-hig
Mit den ausgeführten Aufschlüssen wurden im Untergrund aufgefüllte und anstehende Böden
mit unterschiedlich hohem Feinkornanteil erkundet. Die Versickerungsfähigkeit der einzelnen
Schichten kann der Tabelle 12 entnommen werden.
Im vorliegenden Fall besitzen die über dem Grundwasser erkundeten, aufgefüllten Kiese und
Sande der Bodengruppen [GW, GU, SW] sowie SE und SU, kf-Werte >10-6 m/s und sind gemäß
DWA-A 138 /U 10/ ausreichend versickerungsfähig. Die anstehenden schluffigen und tonigen
Sande, sowie die Tone und Schluffe (SU*, ST*, UL, UM, TM, TL) sind nach DWA-A138 nicht
versickerungsfähig.
3.13 Einfluss auf angrenzende Bebauung
Um Nachsetzungen der Bestandsböschungen, der vorhandenen Leitungen Dritter (Fernwärme,
Gas, Strom) und deren Gebäude zu verhindern bzw. zu minimieren, sollten insbesondere bei
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Verbauarbeiten möglichst erschütterungsarme Verfahren (z. B. variable Mäkler) angewendet
werden.
Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Beobachtung und messtechnische Überwachung der in
Betrieb befindlichen Gleisanlagen und Masten vorzunehmen. Ggf. ist eine Langsamfahrstelle
als bahnseitige Schutzmaßnahme einzurichten. Im Vorfeld der Baumaßnahme sollte eine Be-
weissicherung an den Erdbauwerken, Signal- und Masteinrichtungen sowie dem Leitungsbe-
stand und gegebenenfalls auch den angrenzenden Wohngebäuden durchgeführt werden. Die
Leitungen Dritter sind vor allem mit dem Betreiber in einer Beweissicherung zu markieren und
einzumessen (Gas, Fernwärme, Strom).
3.14 Ausbildung der Hinterfüllung / Dammverbreiterung
Mit dem Neubau des Haltepunktes „Speyer – Süd“ sind die Hinterfüllungen der geplanten Per-
sonenunterführungen gemäß den Forderungen der Ril 836 auszubilden. Nach Ril 836 sind
Bauwerkshinterfüllungen so auszubilden, dass Setzungen am Übergang zwischen Kunstbau-
werk und Erdbauwerk infolge
Konsolidierung des Untergrundes,
Eigenverformung der Hinterfüllung und
Verkehrsbelastung minimiert werden.
Danach sollten die Hinterfüllmaterialien gemäß Ril 836, Modul 836.0504, Bild 2 aus wasser-
durchlässigen, grobkörnigen, weit- oder intermittierend gestuften Kiessanden (GW, GI, SW, SI
nach DIN 18196) mit einem Verdichtungsgrad Dpr 1,0 bestehen. Um dies zu erreichen, sollen
sie im erdfeuchten Zustand in Lagen von d 0,30 m eingebaut und verdichtet werden. Die Ver-
dichtung ist im Zuge der Bauausführung kontinuierlich nachzuweisen. Das einzubauende Mate-
rial ist auf seine Eignung hin im Vorfeld der Baumaßnahme zu prüfen.
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Eine schematische Darstellung für die Ausführung der Hinterfüllung bei bestehenden Strecken
enthält Bild 1.
Bild 1: Ausbildung der Hinterfüllung gemäß Ril 836 (Modul 0504, Bild 2)
Die Breite des Hinterfüllbereiches muss auf OK der Hinterfüllung mindestens 5,0 m bzw. 2 x H
(Auffüllhöhe) betragen. Der größere Wert ist maßgebend.
Häufig ist eine Ausführung der Hinterfüllung entsprechend Ril 836 aus zeitlichen, bzw. aus
Platzgründen baulich so nicht durchführbar. Hierdurch entstehen je nach vorhandenem Unter-
grund und der gewählten Ausführung des Übergangs zwischen Kunstbauwerk und anschlie-
ßendem Erdbauwerk Pumperscheinungen bzw. Setzungsproblemen – die insbesondere in der
Bauphase, während derer die Hilfsbrücke starr auf den Widerlagern aufliegt, des Öfteren zur
Erfordernis häufigen Nachstopfens, zur Einrichtung von Langsamfahrstellen und sonstigen
Problemen führen. Oft beruht dies auf den erhöhten dynamischen Beanspruchungen in diesem
Bereich, kombiniert mit einem durch die eingebrachten Verbauten verschlechterten Entwässe-
rungsverhalten – vor allem bei bindigen Erdstoffen im Planumsbereich.
Kann die Hinterfüllung im vorliegenden Fall nicht so wie oben angegeben ausgeführt werden,
empfehlen wir zumindest, im Übergangsbereich zwischen Hilfsbrücke und Erdbauwerk neben
einem verstärkten Oberbau eine ca. 30 cm – 40 cm starke wasserundurchlässige Schutzschicht
(KG 1) mit entsprechender Seitenneigung unter dem Schotter auf mindestens ca. 10 m Länge
einzubauen, durch die das anfallende Oberflächenwasser (Niederschläge) seitlich abgeleitet
werden kann. Unter Umständen ist dies jedoch nicht ausreichend.
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Hinweise zur Dammaufschüttung
Bewuchsbeseitigung und Abtragung Oberboden
Herstellung einer abgetreppten Böschungsfläche am Bestandsdamm, die Stufen der Ab-
treppungen sollten eine Höhe von ca. 60 cm haben und ein nach außen geneigtes Ge-
fälle von 5 % aufweisen
Herstellung Untergrundplanum / Dammaufstandsfläche
Die in Höhe Untergrundplanum erkundeten Auffüllungen der Schichten 1a.1; 1b.1 und
anstehenden Mutterbodens sind aufgrund ihrer lockeren Lagerung und der Inhomogeni-
tät gegen ein mind. 0,5 m dickes Kiessandgemisch auszutauschen.
Die Aushubsohle ist tiefenwirksam nach zu verdichten. Bei bindigen Böden ist auf eine
dynamische Verdichtung zu verzichten.
Der Bodenaushub, die Nachverdichtung und der Wiedereinbau sind zeitnah durchzufüh-
ren. Eine Durchfeuchtung, insbesondere der Aushubsohle ist unbedingt zu vermeiden.
Lagenweiser Einbau und Verdichtung des Dammschüttmaterials ab UK Dammauf-
standsfläche gemäß Ril 836.0501 Bild 2 und Bild A1.9, abweichend von dem in Bild A1.9
geforderten Verdichtungsgrad DPr ≥ 0,97 empfehlen wir ein DPr ≥ 0,98.
Prüfung des Verdichtungsgrades, Prüfmethode und Prüfumfang analog ZTVE-StB bzw.
Ril 836.0501 Bild 1.
3.15 Wiederverwendbarkeit der Aushubmassen
Die bei der Herstellung der Bahnsteige, Rampen, Personenunterführung und Aufzüge sowie der
Dammverbreiterung anfallenden Erdmassen stellen sandige / kiesige und schluffige
Auffüllungen sowie die rolligen und bindigen anstehenden Böden dar, darüber hinaus
Oberboden im Böschungsbereich des Bestandsdammes. Diese Böden sind gemäß Ril 836,
Modul 836.0504, Bild 2 als Hinterfüllmaterial nicht geeignet. Bis auf den Oberboden können sie
jedoch in Bereichen ohne besondere Anforderungen an Durchlässigkeit, Verdichtungsgrad,
Frostempfindlichkeit usw. als Auffüllmaterial o.ä. eingesetzt werden.
Fremdbestandteile wie Wurzeln, Bauschutt, Schlacke, Ziegelreste o.ä. sowie der Oberboden
sind vor einer Wiederverwendung der Böden auszusondern.
Für den Wiedereinbau ist gemäß LAGA M20 und den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz
eine Haufwerksuntersuchung erforderlich. Die umweltanalytischen Laborergebnisse werden in
Abschnitt 4 dargestellt und erläutert.
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4 Abfalltechnische Untersuchungen
4.1 Vorgang
Aus dem Bereich der Auffüllungen wurde je Bahnsteig eine Mischprobe gebildet. Die Mischpro-
be 1 beinhaltet die Auffüllungen der RKS 1 bis RKS 3 (Bahnsteig 2), die Mischprobe 2 dagegen
die Auffüllungen der RKS 4 bis RKS 6 (Bahnsteig 1). Die Mächtigkeiten der Auffüllungen wur-
den zwischen 0,80 m und 3,10 m erkundet.
Der Bereich unterhalb der Auffüllungen bis in eine maximale Aushubtiefe der Personenunterfüh-
rung, (bis 5,00 m Aufschlusstiefe) wurde ebenfalls in einer Mischprobe zusammengefasst. Die-
se Mischprobe 3 beinhaltet die anstehenden Böden bis maximal 5,00 m aus den RKS 2, 3, 4
und 5.
Die Mischproben wurden im chemischen Labor auf die Parameter nach LAGA M 20; 2005
Rheinland-Pfalz /U 15/ untersucht.
Die chemischen Analysen wurden durch die Wessling Laboratorien GmbH, Labor Walldorf,
durchgeführt.
4.2 Untersuchungsergebnisse
Die Ergebnisse und die Bewertung der chemischen Analysen sind getrennt nach den Boden-
mischproben zusammenfassend in den folgenden Tabellen dargestellt. In Tabelle 13 sind je-
weils nur die für die Einstufung relevanten Parameter dargestellt. Details können den Ergebnis-
protokollen der chemischen Untersuchungen in Anlage 6 entnommen werden.
Auftrags-Nr.: PD 53016 70 S-Bahn Rhein – Neckar 2. Baustufe Stand: 18.04.2011 HP Speyer - Süd Geotechnischer Bericht
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Tabelle 13: Ergebnisse der chemischen Analyse an den Böden, und Einstufung für die Ver-
wertung / Entsorgung
Bezeichnung: MP 1 RKS 1-3 Auffüllung;
0,00 – 3,10 m
MP 2 RKS 4-6 Auffüllung;
0,00 – 3,10 m
MP 3 RKS 2-5
anstehender Boden;
1,10 – 5,20 m
Art: Boden Boden Boden
Herkunft: RKS 1 – 3: 0,00 – 3,10 m RKS 4 - 6: 0,00 – 3,10 m RKS 2 - 5: 1,10 – 5,20 m
Datum der
Probenahme:
29.03.2011 29.03.2011 29.03.2011
Untersuchungsum-
fang:
LAGA M20, 2004, Tab. 1.2-
1 bis Tab 1.2-5 Feststoff &
Eluat
LAGA M20, 2004, Tab. 1.2-
1 bis Tab 1.2-5 Feststoff &
Eluat
LAGA M20, 2004, Tab. 1.2-
1 bis Tab 1.2-5 Feststoff &
Eluat
Prüfberichtsnummer: UWA11-03654-1 UWA11-03654-1 UWA11-03654-1
Laborfertigstellung: 04.04.2011 04.04.2011 04.04.2011
Einstufung nach
LAGA M20 (2005)
Z1.2
Sulfat: 23,0 mg/l TS
im Eluat
Z2
Zink: 500 mg/kg TS
im Feststoff
Z1.1
Kupfer: 21 mg/kg TS
Nickel: 47 mg/kg TS
im Feststoff
Abfallschlüssel 17 05 04 17 05 04 17 05 04
Bewertung Bodenmaterial:
Das entnommene Bodenmaterial der Mischprobe 1 (Auffüllungen RKS 1 – RKS 3) ist aufgrund
der maßgebenden Parameter Sulfat im Eluat in die Zuordnungsklasse Z1.2 nach LAGA – Bo-
den einzuordnen.
Das entnommene Bodenmaterial der Mischprobe 2 (Auffüllungen RKS 4 – RKS 6) ist aufgrund
der maßgebenden Parameter Zink im Feststoff in die Zuordnungsklasse Z2 nach LAGA – Bo-
den einzuordnen.
Das entnommene Bodenmaterial der Mischprobe 3 (anstehender Boden RKS 2 – RKS 5) ist
aufgrund der maßgebenden Parameter Kupfer und Nickel im Feststoff in die Zuordnungsklas-
se Z1.1 nach LAGA – Boden einzuordnen.
Auftrags-Nr.: PD 53016 70 S-Bahn Rhein – Neckar 2. Baustufe Stand: 18.04.2011 HP Speyer - Süd Geotechnischer Bericht
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4.3 Verwertung / Entsorgung
Die Verwertung bzw. Entsorgung der Bodensubstanz richtet sich nach den für die
Einbauklassen angegebenen Zuordnungswerten gemäß den Richtlinien des Landes Rheinland-
Pfalz
Böden mit einem Zuordnungswert Z1.1 und Z1.2 (siehe Tabelle 13) entsprechen der Einbau-
klasse „eingeschränkter offener Einbau“ und können unter Berücksichtigung bestimmter Nut-
zungseinschränkungen nach LAGA wiedereingebaut werden.
Abfallschlüssel nach /U 15/: 17 05 04 = Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter
17 05 03 fallen
Böden mit einem Zuordnungswert Z2 entsprechen der Einbauklasse „eingeschränkter Einbau
mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen“.
Abfallschlüssel nach /U 15/: 17 05 04 = Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter
17 05 03 fallen
Auftrags-Nr.: PD 53016 70 S-Bahn Rhein – Neckar 2. Baustufe Stand: 18.04.2011 HP Speyer - Süd Geotechnischer Bericht
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5 Zusammenfassung / Schlussbemerkungen
Im vorliegenden geotechnischen Bericht sind die Baugrundverhältnisse und deren Bewertung
für den neuen Haltepunkt „Speyer – Süd“ an der Strecke 3400 Schifferstadt – Berg im Bereich
der km 10,190 bis km 10,370 dargestellt. Zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung waren die Va-
rianten 4, 5, 6 und 7 zu untersuchen, da noch keine Vorzugsvariante festgelegt war. Die unter-
schiedlichen Varianten berücksichtigen unterschiedliche Lagen der Bahnsteige, Personenunter-
und Überführungen, sowie zum Teil Verbindung der einzelnen Verkehrsebenen mittels Perso-
nenaufzügen. Die Untersuchungen beziehen sich auf die Ermittlung der Eigenschaften der auf-
gefüllten und anstehenden Böden zur Beurteilung des Baugrundes hinsichtlich der Gründung
der unterschiedlichen Bauwerke bezogen auf die jeweilige Variante.
Des Weiteren wurden abfallanalytische Untersuchungen des Bodens vorgenommen, deren
Auswertung im Abschnitt 4 erfolgte.
Der Baugrund besteht ab Geländeoberkante aus heterogenen, rolligen und bindigen Auffüllun-
gen in Form von weitgestuften sowie schwach schluffigen Kiesen, weitgestuften, schluffigen bis
tonigen Sanden, sowie leicht bis mittelplastischen Schluffen. Die Auffüllungen weisen Mächtig-
keiten zwischen 1,10 m und 3,10 m auf. Darunter folgen Wechsellagerungen aus locker bis
dicht gelagerten Sanden sowie weich-steifen bis halbfesten Schluffen und Tonen.
Das Grundwasser wurde mit der Kleinbohrungen bei 5,95 m unter SO angeschnitten. Wir emp-
fehlen, den Bemessungswasserstand bei ca. 4,95 u. SO anzunehmen und diesen Wert je nach
Erfordernis (Wahl der Variante) z. B. mittels automatischem Datenlogger zu verifizieren.
Ausgehend von den Erkundungsergebnissen ist eine Flachgründung auf Kiespolstern der ein-
zelnen Bauwerke möglich.
Die punktförmig durchgeführten Bodenuntersuchungen geben einen guten Überblick über die
vorhandenen Untergrundverhältnisse, sie schließen jedoch Abweichungen in Teilbereichen
nicht aus. Wir empfehlen uns einzuschalten, wenn sich Abweichungen von den Untersu-
chungsergebnissen ergeben bzw. planungstechnische Änderungen durchgeführt werden, die
Einfluss auf die Gründung der Bauwerke haben können.
aufgestellt:
Dipl.-Geol. Uwe Tang
Gez. Dipl.-Geol. Peter Witt