Gerichtszweige und Instanzen akt - IHK Halle-Dessau · Der deutsche Gerichtsaufbau kann bildhaft in...

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Gerichtszweige und Instanzen -

ein Fahrplan für die deutsche

Gerichtslandschaft

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Inhaltsverzeichnis

1. Ordentliche Gerichtsbarkeit ................................................................................................. 2

1.1 Zivilgerichtsbarkeit ........................................................................................................................ 3

1.2 Die Strafgerichtsbarkeit ............................................................................................................... 3

1.3 Amtsgerichte mit spezieller Zuständigkeit ............................................................................. 4

2. Besondere Gerichtsbarkeit .................................................................................................... 5

2.1 Die Arbeitsgerichtsbarkeit ........................................................................................................... 5

2.2 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ................................................................................................ 6

2.3 Die Sozialgerichtsbarkeit ............................................................................................................. 6

3. Verfassungsgerichte ................................................................................................................... 8

3.1 Das Bundesverfassungsgericht .................................................................................................. 8

3.2 Landesverfassungsgericht ........................................................................................................... 8

4. Anschriften ...................................................................................................................................... 9

1. Ordentliche Gerichtsbarkeit .......................................................................................................... 9

2. Arbeitsgerichtsbarkeit ................................................................................................................... 14

3. Verwaltungsgerichtsbarkeit ........................................................................................................ 15

4. Sozialgerichtsbarkeit ..................................................................................................................... 16

5. Finanzgerichtsbarkeit .................................................................................................................... 17

6. Verfassungsgerichte ...................................................................................................................... 18

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Der deutsche Gerichtsaufbau kann bildhaft in mehrere Straßen unterteilt werden, die jeweils über eigene Haltstellen verfügen, welche von Klägern und Beklagten auf dem Weg zu „ihrem Recht“ abgefahren werden können. Die Straßen stellen dabei die einzelnen Gerichtszweige dar, die im Wesentlichen den Rechtszweigen folgen, und die Haltestellen die jeweiligen gerichtlichen Instanzen. Auf Grund des sogenannten Instanzenzugs ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine gerichtliche Entscheidung durch das nächsthöhere Gericht überprüfen zu lassen. Dies geschieht in der Regel durch Berufung bzw. Revision. Im Zuge der Berufung wird das Verfahren noch einmal neu „aufgerollt“, die Revision hingegen dient der Überprüfung des Berufungsurteils auf die fehlerhafte Anwendung eines Gesetzes oder hinsichtlich anderweitiger Verfahrensmängel. Gerichtsverfahren sind kostenpflichtig. Die Grundlage für die Erhebung der Gerichtskosten bilden das Gerichtskostengesetzes (GKG), die Kostenordnung (KostO) und diverse Nebengesetze. Die zu zahlende Summe richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Streitwertes. Nicht in die Gerichtskosten einbezogen sind außergerichtliche Kosten, zum Beispiel Gebühren für Rechtsanwälte, Auslagen wie die Anreise zum Gerichtstermin, Gutachterkosten etc. Dieses Merkblatt will eine Übersicht über die verschiedenen Gerichtsbarkeiten in der Bundesrepublik Deutschland verschaffen. Ein Einblick in die Arbeitsweise der jeweiligen Gerichte soll die Frage klären, welches Gericht für welche Rechtsstreitigkeiten zuständig ist. Sehr spezielle Fragen zum Beispiel zu den Rechtsmitteln der Beschwerde und Sprungrevision, den einzelnen Spruchkörpern der verschiedenen Gerichte und ähnlichem werden aus Gründen der Übersichtlichkeit ausgeklammert. Am Ende des Merkblattes findet sich eine Auflistung der Gerichte mit ihren Anschriften und Kontaktmöglichkeiten.

1. Ordentliche Gerichtsbarkeit

Einen ersten wichtigen Zweig stellt die ordentliche Gerichtsbarkeit dar. Zu ihr gehören die Zivilgerichte und die Strafgerichte. Darüber hinaus wird auch die freiwillige Gerichtsbarkeit von der ordentlichen Gerichtsbarkeit wahrgenommen. Einschlägige Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind zum Beispiel Beurkundungen, Grundbuchangelegenheiten und Registersachen, wie die Führung des Handels- und Vereinsregisters. Vor den Zivilgerichten werden bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten von natürlichen Personen (Privatpersonen) oder auch juristischen Personen (zum Beispiel GmbH, Aktiengesellschaft) untereinander geregelt. Darunter fallen beispielsweise Streitigkeiten die sich aus Verträgen (zum Beispiel Kauf-, Miet-, Werks- oder Dienstverträgen) ergeben. In den Aufgabenbereich der Zivilgerichte fallen außerdem die Verhandlung von Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Straf- und Bußgeldverfahren oder auch Erbschaftsangelegenheiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Strafgerichte klären die Frage, ob eine natürliche Person eine Straftat begangen hat und wie diese gegebenenfalls strafrechtlich zu sanktionieren ist. Die Liste möglicher strafbarer Handlungen ist lang und beinhaltet unter anderem Diebstahl, Geld- und Wertzeichenfälschung, Erpressung, Körperverletzung oder Mord.

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Mögliche wirtschaftskriminelle Straftaten, die im unternehmerischen Bereich auftreten können, sind zum Beispiel:

- Korruption - Bestechung - Veruntreuung - Unterschlagung - Diebstahl - Geldwäsche - Steuerstraftaten - Insolvenzverschleppung - Datenmissbrauch - Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

1.1 Zivilgerichtsbarkeit

Die erste Instanz für Zivilprozesse bilden die Amtsgerichte (unter bestimmten Umständen auch die Landgerichte). Jedes Bundesland verfügt über mehrere Amtsgerichte, in Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 24. Die vier Landgerichte Sachsen-Anhalts befinden sich in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau uns Stendal. Die Amtsgerichte sind bei Zivilsachen dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000 Euro handelt. Unabhängig vom Streitwert sind sie unter anderem Ansprechpartner bei

• Familiensachen,

• Wohnungsstreitigkeiten sowie

• Kindschafts- und Unterhaltssachen.

Für Streitigkeiten über 5.000 Euro sind die Landgerichte in erster Instanz zuständig. In zweiter Instanz entscheiden sie über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte. Den Landgerichten übergeordnet sind die Oberlandesgerichte, welche wiederum über Berufungen gegen Urteile der Landgerichte entscheiden, bei Familiensachen auch über Entscheidungen der Amtsgerichte. In Deutschland gibt es insgesamt 24 Oberlandesgerichte. Das Oberlandesgericht des Bundeslandes Sachsen-Anhalt hat seinen Sitz in Naumburg. Über dem Oberlandesgericht angesiedelt ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und Leipzig. Er stellt das oberste Gericht des Zweiges der ordentlichen Gerichtsbarkeit dar und ist mithin die letzte Instanz bei Zivilsachen, bei der, unter Erfüllung besonderer Voraussetzungen, Revision gegen die in der Berufungsinstanz erlassenen Endurteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte eingelegt werden kann.

1.2 Die Strafgerichtsbarkeit

Auch bei Strafprozessen beginnt der Verfahrensweg beim Amtsgericht. Bei Strafverfahren sind die Strafrichter der Amtsgerichte in erster Instanz zuständig, wenn die Freiheitsstreife erwartungsgemäß nicht höher als 2 Jahre sein wird, oder mit einer Geldstrafe zu rechnen ist. In diesen Fällen entscheidet der Strafrichter als Einzelrichter. Das Schöffengericht des Amtsgerichtes ist für die Bearbeitung von Verbrechen und Vergehen mit einer voraussichtlichen Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren zuständig. Die Landgerichte sind bei schweren Verbrechen mit einer möglichen Freiheitsstrafe von über 4 Jahren in erster Instanz zuständig.

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Wie auch bei Zivilverfahren, sind die Landgerichte in zweiter Instanz zuständig, wenn gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt worden ist. Auch die Oberlandesgerichte können bei Straftaten erstinstanzlich zuständig sein. Das ist der Fall, wenn es sich um Staatsschutzsachen, also Straftaten, die die Sicherheit der BRD gefährden, wie zum Beispiel Landesverrat und terroristische Gewalttaten, handelt. Ferner agieren die Oberlandesgerichte auch bei Strafverfahren als Revisionsinstanz. Zu beachten ist jedoch, dass gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte nur Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen ist.

1.3 Amtsgerichte mit spezieller Zuständigkeit

Bestimmte, einzelne Amtsgerichte sind außerdem Mahngericht, Vollstreckungsgericht oder Insolvenzgericht. Als Mahngericht setzen die Amtsgerichte Zahlungsansprüche per gerichtlichen Mahnbescheid durch. Sie sind oftmals zentral organisiert, so ist die Zweigstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben zuständig für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Der Aufgabenbereich des zentralen Vollstreckungsgerichts Sachsen-Anhalts in Dessau-Roßlau umfasst die Führung des Schuldnerverzeichnisses und die Erteilung von Vermögensauskünften. Die Einrichtung des Zentralen Vollstreckungsgerichts führt nicht dazu, dass die übrigen Amtsgerichte nicht mehr mit der Zwangsvollstreckung befasst wären. Die Zwangsvollstreckung selbst wird weiterhin zum Beispiel durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher (Vollstreckung in das bewegliche Vermögen) oder das Vollstreckungsgericht (Vollstreckung in Immobilien, Forderungspfändungen) bei dem jeweiligen einzelnen Amtsgericht betrieben. Die Insolvenzgerichte des Landes sind bei den vier Amtsgerichten Halle(Saale), Dessau-Roßlau, Magdeburg und Stendal ansässig. Zu den Aufgaben der Insolvenzgerichte zählen die Entscheidung über Eröffnung bzw. Ablehnung des Insolvenzverfahrens, die Bestellung und Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters, die Berufung und Leitung der Gläubigerversammlung, die Beendigung des Insolvenzverfahrens nach der Schlussverteilung.

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2. Besondere Gerichtsbarkeit

Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es parallel dazu vier weitere Gerichtszweige. Sie umfassen die Verwaltungsgerichte, die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte und die Sozialgerichte. Oftmals werden diese Zweige auch als „besonderen Gerichtsbarkeit“ bezeichnet.

2.1 Die Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit verfolgt einen dreistufigen Aufbau. Im Bereich des Arbeitsrechts entscheiden die Arbeitsgerichte in erster Instanz über Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder Tarifvertragsparteien. Dazu zählen zum Beispiel Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsbedingungen, Verdienstzahlungen, Urlaubsfragen oder auch die Befristung von Arbeitsverhältnissen. Neben diesen „klassischen“ Problemen, die sich aus individuellen Arbeitsverträgen ergeben können, entscheiden Arbeitsgerichte auch über Streitfälle zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, über Ansprüche im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen und Ähnlichem. Die Arbeitsgerichte des Landes Sachsen-Anhalt sind ansässig in Halle (Saale), Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal. Gegen die Entscheidung der Arbeitsgerichte kann beim zuständigen Landesarbeitsgericht als zweiter Instanz Berufung eingelegt werden. Dafür notwendig ist, dass die Berufung im Urteil des Arbeitsgerichtes zugelassen worden ist, der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 Euro übersteigt oder es sich um eine Rechtsstreitigkeit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses handelt. Das sachsen-anhaltische Landesarbeitsgericht befindet sich in Halle (Saale). Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist die höchste Instanz in Arbeitsrechtssachen. Gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes ist die Zulassung der Revision zum Bundesarbeitsgericht grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch ausdrücklichen Voraussetzungen. Eine Revision ist vom Landesarbeitsgericht zuzulassen bei:

- Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung

- Abweichenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts von anderen Entscheidungen (zum

Beispiel des Bundesverfassungsgerichts)

- absoluten Revisionsgründen (schwerwiegende Verstöße)

- Verletzung des rechtlichen Gehörs Die Arbeitsweise des Bundesarbeitsgerichtes ist vergleichbar mit der Arbeitsweise des Bundesgerichtshofes. Das Gericht überprüft die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte ausschließlich darauf, ob sie Rechtsfehler enthalten. Es gilt festzustellen, ob die Entscheidung eines Landesarbeitsgerichtes eine Rechtsnorm verletzt hat, weil diese nicht oder nicht richtig angewendet wurde. Sollte ein Rechtsfehler vorliegen, wird die Streitigkeit gegebenenfalls an das Landesarbeitsgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

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2.2 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Im Verwaltungsrechtsweg wird über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, also Auseinandersetzungen mit dem Staat, seinen Behörden entschieden. Verwaltungsgerichtsverfahren befassen sich vor allem mit Streitigkeiten auf den Rechtgebieten Polizeirecht, Baurecht, Schul- und Hochschulrecht, Ausländer- und Asylrecht sowie Umweltrecht. Der Verwaltungsgerichtsbarkeit ebenfalls zuzuordnen ist das Wirtschaftsverwaltungsrecht. Zum Wirtschaftsverwaltungsrecht zählen unter anderen das Gewerberecht, das Gaststättenrecht, das Handwerksrecht, Immissionsschutzrecht, Vergaberecht, Energiewirtschaftsrecht, Subventionsrecht und andere. Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit verfolgt einen dreistufigen Aufbau. In aller Regel sind die Verwaltungsgerichte (für Sachsen-Anhalt in Halle und Magdeburg) in erster Instanz zuständig. Alternativ sind die Oberverwaltungsgerichte (für Sachsen-Anhalt in Magdeburg) bei Streitigkeiten über große Kraftwerke, Verkehrsflughäfen oder auch Autobahnen anzurufen. Des Weiteren ist es Aufgabe der Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich über die Rechtmäßigkeit von Satzungen, etwa Bebauungspläne und Gebührensatzungen, zu entscheiden (sog. Normenkontrollverfahren). Ferner ist das Oberverwaltungsgericht als Berufungsgericht (zweite Instanz) zuständig. Die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes ist möglich, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

- Der Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung

- Das Urteil weicht von der (älteren) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des

Bundesverwaltungsgerichts oder auch eines Oberverwaltungsgerichts ab.

- Die Gerichtsentscheidung beruht möglicherweise auf einem Verfahrensmangel

- An der Richtigkeit des Urteils bestehen ernstliche Zweifel

- Der Rechtsstreit weist besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten auf Das über dem Oberverwaltungsgericht stehende Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist überwiegend als Revisionsgericht tätig, kann in besonderen Fällen aber auch erstinstanzlich zuständig sein. Dies ist unter anderem bei Streitigkeiten zwischen verschiedenen Bundesländern und bei Klagen gegen Vereinsverbote der Fall. Damit das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz tätig werden kann, muss die Revision ausdrücklich zugelassen sein. Diese Entscheidung trifft entweder das vorinstanzliche Gericht oder - auf Beschwerde - das Bundesverwaltungsgericht. Es gibt drei gesetzliche Zulassungsgründe: Die Rechtssache muss grundsätzliche Bedeutung haben, das angefochtene Urteil muss von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abweichen oder auf einem Verfahrensfehler beruhen.

2.3 Die Sozialgerichtsbarkeit

Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte mit einem breit gefächerten Aufgabenbereich. Sie sind zuständig bei Meinungsverschiedenheiten im Bereich der gesetzlichen Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung sowie bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II), der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus sind die Sozialgerichte anzurufen bei Streitigkeiten im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts (zum Beispiel Opferentschädigungsrecht und Bundesversorgungsgesetz), des Schwerbehindertenrechts, des Kassenarztrechts, des Kindergeldrechts und der sozialen Pflegeversicherung. Im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden in erster Instanz die Sozialgerichte, in zweiter Instanz die Landessozialgerichte und in dritter Instanz das Bundessozialgericht.

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In Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle (Saale) existieren Sozialgerichte, in Halle (Saale) befindet sich außerdem das Landessozialgericht. Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Kassel. Verfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit sind für Bürger, Versicherte und sonstige Leistungsempfänger kostenfrei. Sonstige Kläger und Beklagte haben Gebühren zu entrichten, denen grundsätzlich der Streitwert zugrunde gelegt wird.

2.4 Die Finanzgerichtsbarkeit

Finanzgerichte sind ebenfalls besondere Verwaltungsgerichte und befassen sich mit Streitigkeiten bezüglich der Heranziehung zur Zahlung von Steuern und bundesrechtlichen Abgaben. Mithin handelt es sich vor allem um Probleme, die sich zwischen steuerpflichtigen Bürgern bzw. Unternehmen und den Finanzämtern ergeben können. Dazu zählen zum Beispiel die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, Streitigkeiten über steuerliche Nebenleistungen (zum Beispiel Zinsen, Säumniszuschläge, etc.), Zölle und Sonderabgaben. Ferner entscheiden die Finanzgerichte über die Bewilligung und Rückforderung von Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz. Die Verhandlung steuerrechtlicher Straf- und Bußgeldverfahren gehört indes nicht zum Aufgabenbereich der Finanzgerichte, sondern sind den Strafgerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuordnen. Anders als bei der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, ist die Finanzgerichtsbarkeit leidglich zweistufig aufgebaut. Die Finanzgerichte der Länder sind in erster Instanz zuständig. Sofern eine Revision des Urteils zugelassen worden ist, ist diese beim Bundesfinanzhof in zweiter und letzter Instanz einzulegen. Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalts befindet sich in Dessau-Roßlau, der Bundesfinanzhof hat seinen Sitz in München.

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3. Verfassungsgerichte

3.1 Das Bundesverfassungsgericht

Allen Gerichtszweigen übergeordnet ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Seine Aufgabe ist es als „höchstes Gericht“ der Bundesrepublik Deutschland darüber zu wachen, dass Parlamente, Regierungen, Verwaltungen und Gerichte das Grundgesetz einhalten. Das Bundesverfassungsgericht gehört nicht zum Instanzenzug, vielmehr steht es auf einer Ebene mit den anderen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident) und ist diesen gegenüber selbstständig und unabhängig. Auf Antrag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsstreitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen (Organstreit), Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern (föderaler Streit). Es prüft die Verfassungswidrigkeit von Parteien und entscheidet über die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesgesetzen mit dem Grundgesetz. Ferner können alle Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einreichen, wenn sie sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Die Beschwerde kann sich gegen die Maßnahme einer Behörde, gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten. Voraussetzung für eine zulässige Verfassungsbeschwerde ist zunächst, dass die jeweilige Person alle, dem Bundesverfassungsgericht vorgeschalteten Instanzen erfolglos durchlaufen hat. Hinzu kommt eine Reihe anderer Bedingungen, die erfüllt werden müssen, wie zum Beispiel die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung der Beschwerde oder auch die besondere Gewichtung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung.

3.2 Landesverfassungsgericht

Alle Bundesländer haben eine eigene Verfassung, eine eigene Landesgesetzgebung und eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit. Die Verfassungsgerichte der Länder stehen selbstständig neben dem Bundesverfassungsgericht. Abhängig von dem jeweiligen Bundesland, können die Verfassungsgerichte vier verschiedene Bezeichnungen tragen:

- Landesverfassungsgericht

- Staatsgerichtshof

- Verfassungsgericht

- Verfassungsgerichtshof

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalts mit Sitz in Dessau-Roßlau, entscheidet über:

- Verfassungsbeschwerden

- die Vereinbarung von Landesgesetzen mit der Landesverfassung

- die Anfechtung von Entscheidungen des Landtages bzw. einer seiner Organe

- Streitigkeiten über die Auslegung der Verfassung bezüglich des Umfangs der Rechte und

Pflichten oberster Landesorgane

- Streitigkeiten hinsichtlich der Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und

Volksentscheidungen

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4. Anschriften

1. Ordentliche Gerichtsbarkeit

1.1 Amtsgerichte

Amtsgericht Aschersleben Amtsgericht Bernburg Theodor-Römer-Weg 3 Liebknechtstr. 2 06449 Aschersleben 06406 Bernburg (Saale) Postfach 12 52 Postfach 11 54 06432 Aschersleben 06391 Bernburg (Saale) Tel.: 03473 880-0 Tel.: 03471 377-3 Fax: 03473 880-188 Fax: 03471 377-441 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-bbg

Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen Amtsgericht Burg Lindenstr. 9 In der Alten Kaserne 3 06749 Bitterfeld-Wolfen 39288 Burg Postfach 13 54 Postfach 13 34 06733 Bitterfeld-Wolfen 39283 Burg Tel.: 03493 364-0 Tel.: 03921 913-0 Fax: 03493 364-165 Fax: 03921 913-111 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-btf www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-brg

Amtsgericht Dessau-Roßlau Amtsgericht Eisleben Willy-Lohmann-Str. 33 Friedensstr. 40 06844 Dessau-Roßlau 06295 Lutherstadt Eisleben Postfach 18 21 Postfach 12 08 06815 Dessau-Roßlau 06290 Lutherstadt Eisleben Tel.: 0340 202-0 Tel.: 03475 6576 Fax: 0340 202-1289, -1290 Fax: 03475 696689 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-de www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-eil

Amtsgericht Gardelegen Amtsgericht Halberstadt Bahnhofstr. 29 Richard-Wagner-Str. 52 39638 Hansestadt Gardelegen 38820 Halberstadt Postfach 13 52, 13 53 Postfach 15 41 39633 Hansestadt Gardelegen 38805 Halberstadt Tel.: 03907 700-0 Tel.: 03941 670-0 Fax: 03907 710145 Fax: 03941 670-272 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-ga www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hbs

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Amtsgericht Haldensleben Amtsgericht Halle (Saale) Stendaler Str. 18 Thüringer Str. 16 39340 Haldensleben 06112 Halle (Saale) Postfach 10 01 51 Postfach 39331 Haldensleben 06095 Halle (Saale) Tel.: 03904 4713-0 Tel.: 0345 220-0 Fax: 03904 4713-101 Fax: 0345 220-5030 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hdl www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hal

Amtsgericht Köthen Amtsgericht Magdeburg Friedhofstr. 48 Breiter Weg 203 - 206 06366 Köthen (Anhalt) 39104 Magdeburg Postfach 15 56 Postanschrift: 06355 Köthen (Anhalt) 39135 Magdeburg Tel.: 03496 422-0 Tel.: 0391 606-0 Fax: 03496 422-150 Fax: 0391 606-6060 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-koet www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-md

Amtsgericht Merseburg Amtsgericht Naumburg Geusaer Str. 88 Markt 7 06217 Merseburg 06618 Naumburg (Saale) Postfach 11 54 Postfach 13 54 06201 Merseburg 06603 Naumburg (Saale) Tel.: 03461 281-0 Tel.: 03445 28-0 Fax: 03461 281-185 Fax: 03445 28-2642 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-mer www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-nmb

Amtsgericht Oschersleben Amtsgericht Quedlinburg Gartenstr. 1 Adelheidstr. 2 39387 Oschersleben (Bode) 06484 Quedlinburg Postfach 10 02 50 Postfach 12 51 39382 Oschersleben (Bode) 06473 Quedlinburg Tel.: 03949 910-6 Tel.: 03946 71-0 Fax: 03949 910-700 Fax: 03946 71-168 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-oc www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-qlb

Amtsgericht Salzwedel Amtsgericht Sangerhausen Burgstr. 68 Markt 3 29410 Hansestadt Salzwedel 06526 Sangerhausen Postfach 11 41 Postfach 10 12 12 29401 Hansestadt Salzwedel 06512 Sangerhausen Tel.: 03901 844-0 Tel.: 03464 253-0 Fax: 03901 844-149 Fax: 03464 253-101 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-saw www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sgh

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Amtsgericht Schönebeck Amtsgericht Stendal Friedrichstr. 96 Scharnhorststr. 40 39218 Schönebeck (Elbe) 39576 Hansestadt Stendal Postfach 15 51 Postfach 10 11 55 39212 Schönebeck (Elbe) 39551 Hansestadt Stendal Tel.: 03928 782-0 Tel.: 03931 58-0 Fax: 03928 782-144 Fax: 03931 58-2000, -2022 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sbk www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sdl

Amtsgericht Weißenfels Amtsgericht Wernigerode Friedrichsstr. 18 Rudolf-Breitscheid-Str. 8 06667 Weißenfels 38855 Wernigerode Postfach 12 53 Postfach 10 12 61 06652 Weißenfels 38842 Wernigerode Tel.: 03443 384-0 Tel.: 03943 531-0 Fax: 03443 384-226 Fax: 03943 531-140 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wsf www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wr

Amtsgericht Wittenberg Amtsgericht Zeitz Dessauer Str. 291 Herzog-Moritz-Platz 1 06886 Lutherstadt Wittenberg 06712 Zeitz Postfach 10 02 55 Postfach 11 16 06872 Lutherstadt Wittenberg 06691 Zeitz Tel.: 03491 436-0 Tel.: 03441 660-0 Fax: 03491 403591 Fax: 03441 660-119 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-wb www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-zz

Amtsgericht Zerbst Neue Brücke 22 39261 Zerbst/Anhalt Postfach 13 61, 13 62 39251 Zerbst/Anhalt Tel.: 03923 7422-0 Fax: 03923 7422-160 E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-ze

1.2 Amtsgerichte mit speziellen Zuständigkeiten

Amtsgericht Aschersleben Amtsgericht Dessau-Roßlau Gemeinsames Mahngericht der Länder Zentrales Vollstreckungsgericht Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen Willy-Lohmann-Str. 33 Lehrter Str. 15 06844 Dessau-Roßlau 39418 Staßfurt Postfach 18 21 Tel.: 03925 876-0 06815 Dessau-Roßlau Fax: 03925 876-252 Tel.: 0340 202-0 E-Mail: [email protected] Fax: 0340 202-1289, -1290 www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-asl E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-de

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Amtsgericht Dessau-Roßlau Amtsgericht Halle (Saale) Insolvenzgericht Insolvenzgericht Willy-Lohmann-Str. 33 Thüringer Str. 16 06844 Dessau-Roßlau 06112 Halle (Saale) Postfach 18 21 Postfach 06815 Dessau-Roßlau 06095 Halle (Saale) Tel.: 0340 202-0 Tel.: 0345 220-0 Fax: 0340 202-1289, -1290 Fax: 0345 220-5030 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-de www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hal Amtsgericht Magdeburg Amtsgericht Stendal Insolvenzgericht Insolvenzgericht Breiter Weg 203 - 206 Scharnhorststr. 40 39104 Magdeburg 39576 Hansestadt Stendal Postanschrift: Postfach 10 11 55 39135 Magdeburg 39551 Hansestadt Stendal Tel.: 0391 606-0 Tel.: 03931 58-0 Fax: 0391 606-6060 Fax: 03931 58-2000; -2022 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-md www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-sdl

1.3 Landgerichte

Landgericht Dessau-Roßlau Landgericht Halle Willy-Lohmann-Str. 29 Hansering 13 06844 Dessau-Roßlau 06112 Halle (Saale) Postfach 10 82 Postfach 10 02 59 06811 Dessau-Roßlau 06141 Halle (Saale) Tel.: 0340 202-0 Tel.: 0345 220-0 Fax: 0340 202-1430 Fax: 0345 220-3379 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-de www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-hal

Landgericht Magdeburg Landgericht Stendal Halberstädter Str. 8 Am Dom 19 39112 Magdeburg 39576 Hansestadt Stendal Postfach 39 11 22 Postfach 10 15 61 39135 Magdeburg 39555 Hansestadt Stendal Tel.: 0391 606-0 Tel.: 03931 58-0 Fax: 0391 606-2069 Fax: 03931 58-1111 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-md www.justiz.sachsen-anhalt.de/lg-sdl

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1.4 Oberlandesgericht

Oberlandesgericht Naumburg Domplatz 10 06618 Naumburg (Saale) Postfach 16 55 06606 Naumburg (Saale) Tel.: 03445 28-0 Fax: 03445 28-2000 E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/olg

1.5 Bundesgerichtshof

Anschrift Karlsruhe: Anschrift Leipzig Bundesgerichtshof Bundesgerichtshof Herrenstraße 45 a - 5. Strafsenat - 76133 Karlsruhe Karl-Heine-Str. 12 Postanschrift: Bundesgerichtshof 04229 Leipzig 76125 Karlsruhe Tel.: 0341 48737-0 Tel.: 0 721 159-0 Fax: 0341 48737-98 Fax: 0 721 159-2512 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

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2. Arbeitsgerichtsbarkeit

2.1 Arbeitsgerichte in Sachsen-Anhalt

Arbeitsgericht Dessau-Roßlau Arbeitsgericht Halle Willy-Lohmann-Str. 29 Thüringer Str. 16 06844 Dessau-Roßlau 06112 Halle (Saale) Postfach 10 82 Postfach 10 02 53 06811 Dessau-Roßlau 06141 Halle (Saale) Tel.: 0340 202-0 Tel.: 0345 220-0 Fax: 0340 202-1600 Fax: 0345 220-2045 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/arbg-de www.justiz.sachsen-anhalt.de/arbg-hal

Arbeitsgericht Magdeburg Arbeitsgericht Stendal Breiter Weg 203 – 206 Scharnhorststr. 42 39104 Magdeburg 39576 Hansestadt Stendal Postanschrift: Tel.: 03931 58-5000 39135 Magdeburg Fax: 03931 58-5100 Tel.: 0391 606-0 E-Mail: [email protected] Fax: 0391 606-5024 www.justiz.sachsen-anhalt.de/arbg-sdl E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/arbg-md

2.2 Landesarbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Thüringer Str. 16 06112 Halle (Saale) Tel.: 0345 220-0 Fax: 0345 220-2240 E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/lag

2.3 Bundesarbeitsgericht

Bundesarbeitsgericht Hugo-Preuß-Platz 1 99084 Erfurt Postanschrift: 99113 Erfurt Tel.: 0361 2636-0 Fax: 0361 2636-2000

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3. Verwaltungsgerichtsbarkeit

3.1 Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt

Verwaltungsgericht Halle Verwaltungsgericht Magdeburg Thüringer Str. 16 Breiter Weg 203 - 206 06112 Halle (Saale) 39104 Magdeburg Postfach 10 02 58 Postanschrift: 06141 Halle (Saale) 39135 Magdeburg Tel.: 0345 220-0 Tel.: 0391 606-0 Fax: 0345 220-2332 Fax: 0391 606-7032 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-hal www.justiz.sachsen-anhalt.de/vg-md

3.2 Oberverwaltungsgericht

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Breiter Weg 203 – 206 39104 Magdeburg Postanschrift Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 39135 Magdeburg

3.3 Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig Tel.: 0341 2007-0 Fax: 0341 2007-1000 Postanschrift Bundesverwaltungsgericht Postfach 10 08 54 04008 Leipzig

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4. Sozialgerichtsbarkeit

4.1 Sozialgerichte in Sachsen-Anhalt

Sozialgericht Dessau-Roßlau Sozialgericht Halle Willy-Lohmann-Str. 29 Thüringer Str. 16 06844 Dessau-Roßlau 06112 Halle (Saale) Postfach 17 72 Postfach 10 02 55 06815 Dessau-Roßlau 06141 Halle (Saale) Tel.: 0340 202-0 Tel.: 0345 220-0 Fax: 0340 202-1720 Fax: 0345 220-4000 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/sg-de www.justiz.sachsen-anhalt.de/sg-hal

Sozialgericht Magdeburg Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Postanschrift: 39135 Magdeburg Tel.: 0391 606-0 Fax: 0391 606-5606 E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/sg-md

4.2 Landessozialgericht

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Thüringer Str. 16 06112 Halle (Saale) Postfach 10 02 57 06141 Halle (Saale) Tel.: 0345 220-0 Fax: 0345 220-2104 E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/lsg

4.3 Bundessozialgericht

Bundessozialgericht Graf-Bernadotte-Platz 5 34119 Kassel Tel.: 0561 3107-1 Fax: 0561 3107-475 E-Mail: [email protected]

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5. Finanzgerichtsbarkeit

5.1 Finanzgericht

Finanzgericht des Landes SachsenFinanzgericht des Landes SachsenFinanzgericht des Landes SachsenFinanzgericht des Landes Sachsen----AnhaltAnhaltAnhaltAnhalt Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Postfach 10 82 06811 Dessau-Roßlau Tel.: 0340 202-0 Fax: 0340 202-1430 E-Mail: [email protected] www.justiz.sachsen-anhalt.de/fg

5.2 Bundesfinanzhof

Ismaninger Straße 109 81675 München Tel.: 089 9231-0 Fax: 089 9231-201 E-Mail: [email protected] Postanschrift: Postfach 86 02 40 81629 München

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6. Verfassungsgerichte

6.1 Bundesverfassungsgericht

Anschrift des Dienstsitzes "Schlossbezirk" Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Anschrift des Dienstsitzes "Waldstadt" (Ort mündlicher Verhandlungen, Lieferadresse und Ort für die persönliche Abgabe von Schriftstücken während der Umbauphase vom 24. Juli 2011 bis voraussichtlich Mitte 2014): Rintheimer Querallee 11 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 9101-0 Fax: 0721 9101-382 Postfach 17 71 76006 Karlsruhe

6.2 Landesverfassungsgericht

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Willy-Lohmann-Straße 29 06844 Dessau-Roßlau Postfach 14 26 06813 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340 202-0 Zentrale 0340 202-14 48 Frau Faßhauer 0340 202-14 51 Frau Schröter Fax: 0340 202-15 60

Quellen: www.berlin.de www.bpb.de www.bundesarbeitsgericht.de www.bundesgerichtshof.de www.bundesverfassungsgericht.de www.justiz.sachsen.de www.sachsen-anhalt.de www.verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de

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Gesamtübersicht Merkblätter: Geschäftsfeld Recht und Fair Play (Stand: November 2013) • Außergerichtliche Streitbeilegung (Dok.-Nr. 14205)

• Befristete Arbeitsverträge (Dok.-Nr. 2787)

• Compliance im Unternehmen (Dok.-Nr. 12926)

• Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Arbeitsrecht (Dok.-Nr. 8777)

• Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Zivilrecht (Dok.-Nr. 8778)

• Das gerichtliche Mahnverfahren (Dok.-Nr. 3477)

• Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (Dok.-Nr. 9256)

• Die Firma und andere Unternehmenskennzeichen (Dok.-Nr. 5764)

• Geldwäscheprävention bei Unternehmen Mitwirkungspflichten für Unternehmen nach dem Geldwäschegesetz (Dok.-Nr. 8359)

• Gerichtzweige und Instanzen – ein Fahrplan für die deutsche Gerichtslandschaft (Dok.-Nr. 12043)

• Gewerbeuntersagung Hinweise zur Vermeidung und zum Verfahren (Dok.-Nr. 3917)

• Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung (Dok.-Nr. 2794)

• Kaufmännische Handelsgeschäfte (Dok.-Nr. 8327)

• Mini-Jobs und kurzfristige Beschäftigung (Dok.-Nr. 11066)

• Neue Pflichtangaben für Rechnungen (Dok.-Nr. 5780)

• Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler (Dok.-Nr. 2393)

• Neue Regeln für Versicherungsvermittler und –berater (Dok.-Nr. 2395)

• Pflegezeitgesetz (Dok.-Nr. 2804)

• Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen mit Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (Dok.-Nr. 5792)

• Pflichten einer Limited (Dok.-Nr. 2806)

• Praktika – Was Arbeitgeber wissen müssen (Dok.-Nr. 2807)

• Reform der Insolvenzordnung zum 1. März 2012: Was Unternehmen und deren Gläubiger wissen müssen (Dok.-Nr. 8774)

• Rundfunkgebühren für internetfähige PC (Dok.-Nr. 2808)

• Rundfunkgebührenordnung ab 2013 (Dok.-Nr. 8329)

• Sachverständigenverzeichnis (nur über Internet; Dok.-Nr. 2422)

• Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständige (Dok.-Nr. 2811)

• Schiedsgericht der IHK Halle-Dessau (Dok.-Nr. 3318)

• Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen von Straßen (Dok.-Nr. 9837)

• Steuerschuldumkehr bei Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen (Dok.-Nr. 8849)

• Teilzeitarbeit (Dok.-Nr. 2813)

• Umgang mit säumigen Schuldnern (Dok.-Nr. 3476)

• Verhalten bei Unternehmenskrisen (Dok.-Nr. 3832)

• Verträge im Geschäftsleben (Dok.-Nr. 2816)

• Zahlungsausfälle vermeiden (Dok.-Nr. 3475)

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IMPRESSUM ©2013 bei der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Franckestraße 5 | 06110 Halle (Saale) Internet: www.halle.ihk.de E-Mail: [email protected] Redaktion: Geschäftsfeld Recht und Fair Play Dr. Ute Jähner Tel. 0345 2126-226 Fax 0345 212644-225 Stand: Juni 2013