Gerüchte in der EKD

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Renate Richter, ver.di BuV, 30.6.05 1 Gerüchte in der EKD Eigenständige Arbeitsvertragsregelungen abgekoppelt vom öffentlichen Dienst?

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Gerüchte in der EKD. Eigenständige Arbeitsvertragsregelungen abgekoppelt vom öffentlichen Dienst?. Kirchenkonferenz 30.6.05. Im März 2005 Einsetzen einer Arbeits-gruppe mit Teilnahme VdDD Ergebnis: eine Vorlage für die Sitzung am 30.6.05 mit Eckpunkten für eigenständige Regelung - PowerPoint PPT Presentation

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Gerüchte in der EKD

Eigenständige Arbeitsvertragsregelungen

abgekoppelt vom öffentlichen Dienst?

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Kirchenkonferenz 30.6.05

Im März 2005 Einsetzen einer Arbeits-gruppe

mit Teilnahme VdDDErgebnis: eine Vorlage für die

Sitzung am 30.6.05mit Eckpunkten für eigenständige

Regelungin enger Zusammenarbeit von Glied-

kirchen und dem Diakonischen Werk

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Vorschlag für Sitzung am 30.6.05

Erarbeitung einer Machbarkeitsstudiein allen Kommissionen soll

zwischen-zeitlich nicht über die Übernahme TVöD entschieden werden

Eckpunkte für eigene Regelung oder Modifikation TVöD

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Argumente gegen TVöD

1.Mehrkosten für Arbeitgeber

2.durch Kinderzuschläge

3.komplizierte Übergangsregelungen

4.administrativer Mehraufwand

5.Besitzstände

6.Einmalzahlungen

7.Aufbau einer Leistungsvergütung

8.Ostangleichung

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Argumente für eigene Regelung

Kostendruck verringernPersonalkosten senkenArbeitsplätze erhaltenweniger aufwändigVereinheitlichung (trotz 16 ARKen

und 2 Tarifkommissionen)dadurch Einspareffekt

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Eckpunkte für eigene Regelung

Tabelle15 Entgeltgruppennur 2 Höherstufungen nach 3 und

nach 10 JahrenEG 1: 1068 € (TVöD: 1268 €)EG 15 bis 4 678 € (TVöD: 5 030 €)

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Jahressonderzahlung 60 %Besitzstandswahrung =

Gehaltsdifferenzprüfen, ob abschmelzend

KinderzulageAnspruch bis StichtagZahlung bis Vollendung 18. Lj

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Familienbudget

1 % der BruttopersonalkostenMaßnahmen zur Familienförderungbetrieblich per Dienstvereinbarungsonst Zuschuss an Beschäftigte mit

Kindern

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Leistungsbezogene Vergütung

Wenn Finanzierung Kinderzuschläge gesichert

Leistungszulagen oder -prämienGrundlage DienstvereinbarungenARKen entscheiden über prozentualen

AnteilOhne Dienstvereinbarung können Arbeit-

geber erhöhte Vergütung an alle zahlenAnwendung Beurteilungssystem auf den

Einzelfall im Ermessen des Arbeitgebers

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Notlagenregelung

Vergütungsabsenkung um 10 %auch für verfasste KirchenEinfrieren OstangleichungAbgesenkte Vergütungstabelle für

finanzschwache Regionen/Bereiche

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Arbeitszeit

39 Std/WoArbeitszeitkorridor 38 - 42 Std/Wobei wirtschaftlicher Notwendigkeit

Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnaus-gleich

ZwangsarbeitszeitkontenAusgleichszeitraum 1 Jahr

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Umsetzung dieser Vorhaben

Dialog mit der MitarbeiterseiteFachforum je 2 VertreterInnen Mitarbeiter und

Anstellungsträgeridentische Anträge in Kommissionenvernetzte BeratungenSchlichtungsverfahren mit gleich-

lautenden Anträgen

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Gerüchte verdichten sich... Kirchenkonferenz beschließt am 30.6.05

Machbarkeitsstudie auf der Grund-lage der vorgelegten Eckpunkte

alle Kommissionen sollen diese Ergebnisse abwarten

Eckpunke: eigenständige Regelung oder als Modifikation für TVöD

16.9.05 Arbeitsrechtsreferenten