Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth...

30
„Gesamtplanverfahren“ bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013

Transcript of Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth...

Page 1: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

„Gesamtplanverfahren“bei seelischer Behinderung

Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe

Maria Nemeth 2013

Page 2: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth2

Entwicklungsgeschichte

2000-2001 Abstimmung mit den fachlichen und politischen Gremien des Verbandes der bayerischen Bezirke, Landesdatenschutzbeauftragten, Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V

7/2002einjährige Modellphase in ausgewählten Regionen

4/2005Einführung des Gesamtplanverfahrens

Page 3: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth3

Gesamtplanverfahren G&K

„Hilfebedarf in der individuellen Lebensgestaltung – Wohnen“ (HMB-W)

Einführung des Gesamtplanverfahrens bayernweit ab 01.07.2012

Anwender- und Aufbauworkshops koordinierende Arbeitsgruppe auf Landesebene reflektierende Arbeitsgruppe auf Bezirksebene

Page 4: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth4

Wesentliche Rechtsgrundsätze

SGB XII § 58 Gesamtplan Besonderheit des Einzelfalles (§ 9 Abs. 1 SGB XII) Die Leistungen richten sich nach der Besonderheit des Einzelfalles,

insbesondere nach der Art des Bedarfs, den örtlichen Verhältnissen, den eigenen Kräften und Mitteln der Person oder des Haushalts bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Wunsch- und Wahlrecht (§9 SGB IX, §9 Abs. 2 SGB XII) individuelle Wünsche sollen, soweit sie berechtigt und angemessen sind, berücksichtigt werden.

„ambulant vor stationär“ (§ 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII) Vorrang haben ambulante Leistungen vor teilstationären und stationären Leistungen sowie teilstationäre vor stationären Leistungen.

Entscheidung über Art, Umfang der Leistung beim Sozialhilfeträger (§ 17 Abs. 2 SGB XII)

Page 5: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth5

Verfahrensgrundsätze

Das Gesamtplanverfahren selbst ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Planungsmaßnahme sowie ein Instrument zur Klärung und Darstellung des individuellen Hilfebedarfs.

ist ein Teil des Verwaltungsverfahrens

Es dient der Vorbereitung des Verwaltungsaktes in Form des Bescheides.

Page 6: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

Ziele des Gesamtplanverfahrens individuelle Wünsche der Leistungsberechtigten

finden stärkere Beachtung ganzheitliche, umfassende und

ressourcenorientierte Betrachtung der Situation im Sinne einer personenzentrierten Hilfegewährung

standardisierter Verfahrensablauf zielgenaue und effiziente Hilfen Verbesserung der Zusammenarbeit aller Akteure Reflexion in einem gemeinsamen Prozess Angebote und Kosten vergleichbar gestalten

M. Nemeth6

Page 7: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth7

Zentrale Fragen im Planungsprozess

Was möchte der Mensch mit Behinderung?

Welche Fähigkeiten, Ressourcen und Einschränkungen sind vorhanden?

Welche Ziele werden angestrebt?

Welche Fähigkeiten sollen entwickelt werden?

Welche Lebensform wird angestrebt?

Welche Beeinträchtigungen lassen sich überwinden oder reduzieren?

Welche Hilfen oder Unterstützungsleistungen sind notwendig?

Page 8: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth8

Die fünf Teilhabebereiche

1) Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen

2) Selbstversorgung und Wohnen

3) Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung

4) Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

5) Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung

→ Leitfaden Anlage 7 „Orientierungshilfe“

Page 9: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth9

Darstellung Hilfebedarf bzw. Intensität der Maßnahme

keine HilfestellungErreichung des Förderziels, bzw. die festgestellte Beeinträchtigung bzw. Förderung bedarf keine Hilfestellung.

Information und BeratungWeitergabe vorhandener Informationen und vergleichbarer Hinweise.

Erschließung von Hilfen im Umfeldintensivere Form der Hilfe z. B. Recherche über im Umfeld vorhandene Hilfen,sowie all das, was getan werden muss, um Hilfen des Umfeldes zu erhalten.

individuelle Planung, Beobachtung, Rückmeldunggemeinsame individuelle Planung von Vorgängen mit dem behinderten Menschen und die Beobachtung der Umsetzung der geplanten Maßnahmen durch den Klienten,sowie die entsprechende Rückmeldung an den Klienten.

begleitende, übende Unterstützungbestimmte Vorgänge werden unmittelbar mit dem Klienten eingeübt, z. B. wenn ein behinderter Mensch bei der selbstständigen Zubereitung einer warmen Mahlzeit unterstützt wird.

intensives individuelles Angebot regelmäßiges intensives individuelles Angebot, dass auch die vollständige Übernahme notwendiger Handlungen beinhaltet. Dies kann z.B. sein, wenn ein Mensch mit einer Behinderung regelmäßig bei der Durchführung der hauswirtschaftlichen Anforderungen im Lebensbereich Wohnen/Selbstversorgung unterstützt werden muss, um die hinterlegten individuellen Förderziele zu erreichen.

Die Hilfen der höheren Intensität beinhalten die Hilfen der niederen Intensität.

Page 10: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth10

langfristig, z.B 3-5Jahre

mittelfristig, z.B 1-2 Jahre

kurzfristig, z.B 6 Mon.-1 Jahr

Zielebenen im Gesamtplan

Page 11: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth11

Leitziele: im Sozialbericht

übergreifende, nicht im Detail beschriebene persönliche Ziele

beziehen sich auf die z.B. angestrebte Wohn- und Lebensform, Beschäftigung sowie Freizeitgestaltung

haben für einen längeren Zeitraum Gültigkeit

Page 12: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth12

Rahmenziele: in den HEB- Bögen

Rahmenziele sind sog. Meilensteine konkretisieren die Leitziele des Sozialberichts in der

aktuellen Situation haben handlungs- und planungsrelevanten

Charakter

Page 13: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth13

Rahmenziele vs. Leitziele

Rahmenziele im Vergleich zu Leitzielen sind:

alltagssprachig und anschaulich formuliert beziehen sich auf einen überschaubaren Zeitraum orientieren sich qualitativ an der sog. „SMART“-

Regel

Page 14: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth14

SMART- Kriterien

S = Spezifisch im Hinblick auf die individuelle Lebenssituation des Menschen mit Behinderung

M = Messbar, so dass die Zielerreichung von den Beteiligten überprüft werden kann

A = Akzeptiert von den unmittelbar BeteiligtenR = Realistisch, d.h. erreichbarT = Terminierbar

Page 15: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth15

HEB-A Bogen

Arztbericht

Personenkonferenz

Berichtsbogen WfbMSozialbericht

HEB-C BogenHEB-B Bogen

Planungsinstrumente:

Page 16: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth16

vom Facharzt zu erstellen Diagnose nach ICD-10 Auswirkungen der Behinderung Feststellung von einer drohenden oder

eingetretenen Behinderung (§ 53 SGB XII) seit April 2013 neues, gemeinsames

Formblatt für g&k&s

Arztbericht

Page 17: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth17

enthält: hilferelevante Eckpunkte des bisherigen Lebensverlaufes und vorausgegangener Maßnahmen

enthält: erste Einschätzung über individuelle Bedarfe, notwendige Maßnahmen und Leitziele

beschreibt: Auswirkungen, die sich aus den vorhandenen Problemen und Ressourcen ergeben

Sozialbericht

Page 18: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth18

neben der nachfragenden Person und den erstellenden Dienst können mitwirken:

!Änderung Fallmanagement!Erstellender Dienst

Angehörige

Weitere Personen

Rechtlicher Betreuer

Sozialbericht

Page 19: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth19

= vorläufige Hilfeplanung

Erstellung innerhalb der ersten drei Monate

Leistungsanbieter gemeinsam mit Leistungsberechtigten

bietet Orientierung, Planungssicherheit und Transparenz

erste Abbildung der in Anspruch genommenen Leistungen

weitere konkrete Planung: Rahmenziele

HEB- A

Page 20: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth20

= Entwicklungsbericht

Ergebnis der Reflexion unter Einbeziehung der Leistungsberechtigten Person

Planungskorrekturen (zeitlich, inhaltlich, usw…)

Sichtweise der Leistungsberechtigten Person

Informationen an den Leistungsträger der Maßnahme hinsichtlich des Verlaufs, des Inhaltes und des zeitlichen Aufwandes sowie der voraussichtlichen Dauer der bereitzustellenden Hilfe.

HEB- B

Page 21: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth21

= Abschluss- und ggf. Übergangsbericht

Rückblick für die Leistungsberechtigte Person, den Leistungsanbieter sowie den Leistungsträger

Rückblick über den Verlauf der durchgeführten Maßnahmen und die Zielerreichung

Ggf. neue Planungsgrundlage z.B. für andere Leistungsangebote, zu anderen Leistungsanbietern

HEB- C

Page 22: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth22

ab 01.07.2012 eingeführt

doppelte Funktion im Werkstattbereich: - Dokumentation der Hilfeplanung - Eingliederungspläne der WfbM mit Schwerpunkt Teilhabe Arbeit

mit der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern, als Eingliederungspläne abgestimmt

Neben dem Berichtsbogen können zusätzlich auch weitere Teilbereiche im HEB-Bogen ausgefüllt werden

Berichtsbogen WfbM

Page 23: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth23

!Änderung Fallmanagement!

ist ein weiteres Planungsinstrument

idR nehmen SB und FD teil

SB trägt die Verfahrenshoheit, FD hat die Aufgabe, den Hilfebedarf zu klären

kann auch am Beginn des Verfahrens stehen

Gesprächsforum, in dem sich alle, die an der individuellen Maßnahmenfindung beteiligt sind, über das weitere Vorgehen abstimmen können

Personenkonferenz

Page 24: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth24

das Zustandekommen einer Personenkonferenz kann von jedem Verfahrensbeteiligten angeregt werden

der Verlauf des Gespräches ist unter Zuhilfenahme der Formblätter zu protokollieren

im Einzelfall zur Erstellung des Sozialberichts oder HEB- Bogens

Instrument zur Abstimmung (zur Entscheidungsfindung, bei Problemen, Unstimmigkeiten...)

Personenkonferenz

Page 25: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth25

Verfahrensablauf bei Maßnahmenwechsel

Stationär – ambulant HEB-C sowie im Einzelfall neuer Arztbericht

Ambulant – stationärHEB-C, Sozialbericht, Arztbericht

Ambulant/stationär – ambulant/stationär weniger intensiv

HEB-C bei Anbieterwechsel, HEB-B bei Wechsel bei gleichemAnbieter

Ambulant/stationär – ambulant/stationär intensiverSozialbericht, Arztbericht

TWG – BEWHEB-C

Anbieterwechsel bei gleichwertigem Betreuungsangebot

HEB-C

Page 26: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth26

Kriterien zur Einschaltung des Fachdienstes (Stand 24.04.2013)

Der Fachdienst wird von der Sachbearbeitung grundsätzlich eingeschaltet:

1) wenn (z.B. bei Neufällen) grundsätzlich der Hilfebedarf zu ermitteln ist;

2) wenn Sozialbericht, Arztbericht bzw. HEB-Bögen widersprüchlich sind & die Sachbearbeitung

den Hilfebedarf nicht nachvollziehen kann bzw. die Maßnahmeempfehlungen nicht zueinander passend sind oder der Hilfebedarf nicht der Maßnahmeempfehlung entspricht oder vorrangig eine medizinische Rehabilitation möglich

erscheint3) wenn kein Sozialbericht vorhanden ist (Erstellung des

Sozialberichts durch den FD erforderlich)4) wenn sich der Hilfebedarf der Leistungsberechtigten Person

erheblich erhöht und/oder nicht nachvollziehbar verändert

Page 27: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

5) bei komplexen Hilfebedarfen Abgrenzung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege sonstige ambulante Eingliederungshilfe (BEW in der

Herkunftsfamilie)6) beim Wechsel der Betreuungsform von ambulanter Betreuung in eine stationäre Unterbringung

(Ausnahme: wenn aus den Unterlagen der stationäre Bedarf eindeutig durch den SB bzw. AGL festgestellt werden kann)

Wechsel vom ambulanten/stationären Wohnen in einen geschlossenen Wohnbereich ohne Unterbringungsbeschluss

Neuaufnahme in einen geschlossenen/beschützten Wohnbereich ohne Unterbringungsbeschluss

längere freiwillige Unterbringung im geschlossenen/beschützten Wohnbereich

7) wenn die reguläre Fristen in Übergangseinrichtungen abgelaufen sind (max. 18 + 6 Monate = 24 Monate) & keine Nachsorge (ambulant oder stationärer Langzeitbereich) eingeleitet wird;

Page 28: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth28

8) zur Leistungsüberprüfung von bestimmten Einrichtungen & Diensten:

im Rahmen der Einzelfallbearbeitung/-überprüfung werden Mängel der betreuenden Einrichtung oder Dienstes sichtbar, die es notwendig machen, eine größere Anzahl von Einzelfällen zu prüfen

9) wenn ein Leistungserbringerwechsel nicht nachvollziehbar ist (z.B. die neue Einrichtung/ der neue Dienst weicht vom bisherigen Angebot nicht, oder wesentlich ab)

10) bei Entlassung aus einer Betreuung (Einrichtung oder Dienst ) bei ungeklärtem fortbestehenden Hilfebedarf (HEB-C) und keine Maßnahmeempfehlung erfolgt ist (nicht bei Kündigung durch LP)

11) bei Sozialberichten, die unter E4 bzw. F1 Begründungen angeben, die das Fehlen ambulanter bzw. teilstationärer oder stationärer Maßnahmen beschreiben;

12) Kriterien für WfbM Höherstufung in die Hilfebedarfsgruppe 2 (HBG 2)

Page 29: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth29

Alle Unterlagen zum Gesamtplanverfahren finden Sie unter:

http://www.bezirk-oberbayern.dehttp://www.bay-bezirke.de

weitere Informationen:http://www.info-wohnnetz.dehttp://www.bgfpg/wg-platzboerse.de

Page 30: Gesamtplanverfahren bei seelischer Behinderung Fachdienst Psychiatrie / Suchthilfe Maria Nemeth 2013.

M. Nemeth30

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit