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SAP
GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR
MITARBEITER
March 2018
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Ihr solltet sie nicht nur lesen, sondern auch regelmäßig nachschlagen und darauf Bezug nehmen.
Es geht darum, Euch, unsere Kollegen und unser Unternehmen zu schützen. Ich vertraue darauf, dass Ihr Euch diese Geschäftsgrundsätze zu Herzen nehmt und ihre Einhaltung zu Eurer persönlichen Priorität macht.
Schließlich sollten wir auch darauf stolz sein, dass wir ein wunderbares Team von Fachleuten haben, die es zu ihrem Ziel machen, uns bei der Einhaltung dieser Richtlinien zu unterstützen. Wenn Ihr Fragen habt, weiß ich, dass Vivianne und ihre Kollegen bereit sind, Euch zu helfen.
Vielen Dank für Eure Zeit, Eure Aufmerksamkeit und Euer Engagement für die SAP.
Mit besten Grüßen,
Bill
Liebe Kollegen und Kolleginnen,
als Vertreter eines starken Unternehmens haben wir
das Glück viele Privilegien zu genießen. Eines von
ihnen ist jeden Tag an der Verwirklichung unserer
Vision mitzuwirken, um das Leben der Menschen auf
der ganzen Welt Schritt für Schritt zu verbessern.
Mit großartigen Privilegien geht jedoch eine noch
größere Verantwortung einher. Deshalb ist der
Verhaltenskodex für Mitarbeiter eines der
bedeutendsten Dokumente für die SAP. Diese Seiten
werden uns helfen den stolzen Traditionen des
Vertrauens und der Integrität, die uns zu dem machen,
was wir heute sind, weiterhin Ehre zu machen.
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VORWORT
Die SAP hat im Laufe der Jahre weltweite
Anerkennung für Integrität erworben und damit
einen der wichtigsten Grundsteine für ihren
geschäftlichen Erfolg gelegt. Dieses hohe Ansehen
in der Geschäftswelt genießt die SAP vor allem
deshalb, weil ihre Mitarbeiter sich bewusst sind,
dass Werte wie Ehrlichkeit, Integrität, Transparenz,
Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsgefühl
die Grundlage für alle geschäftlichen Tätigkeiten
bilden sollen. Unangemessenes Verhalten eines
Einzelnen schadet nicht nur den unmittelbar
betroffenen Personen, sondern gefährdet auch den
guten Ruf der SAP als Unternehmen.
Die Geschäftsgrundsätze der SAP-Gruppe sind
das Ergebnis intensiver Diskussionen der SAP-
Geschäftsleitung mit dem Ziel, notwendige und
faire Richtlinien für den Umgang mit Kunden,
Lieferanten und Partnern sowie für interne Abläufe
festzulegen. Die Geschäftsgrundsätze sollen
Risiken minimieren und den SAP-Mitarbeitern
helfen, Interessenkonflikte zu vermeiden und die
nötigen Voraussetzungen hierfür in ihrer täglichen
Arbeit zu schaffen.
Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter der SAP-
Gruppe stellen einen Handelsrahmen dar, um
nationalen Unterschieden in Bezug auf Kultur,
Sprache sowie Rechts- und Sozialsysteme
Rechnung zu tragen. Alle SAP-Gesellschaften sind
aufgefordert, eigene Geschäftsgrundsätze zu
verabschieden. Diese Grundsätze sollen den
Mindestanforderungen der Geschäftsgrundsätze
für die SAP-Gruppe entsprechen Falls auf lokaler
Ebene erforderlich, dürfen sie auch strengere,
weitreichendere oder detailliertere Regelungen
enthalten, dürfen jedoch nicht den
Geschäftsgrundsätzen für Mitarbeiter der SAP-
Gruppe widersprechen. Vor ihrer Bekanntmachung
müssen lokale Geschäftsgrundsätze vom Legal
Compliance & Integrity Office (global-compliance-
[email protected]) genehmigt werden.
Ungeachtet der Form der jeweiligen
Geschäftsgrundsätze besteht eine
Mindestanforderung: Jeder Mitarbeiter muss die für
ihn geltenden Geschäftsgrundsätze kennen und ist
zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Abteilung
Corporate Audit der SAP wird sowohl die
Geschäftsgrundsätze als auch deren Einhaltung
überwachen.
Ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und Integrität
kann nur aufrechterhalten werden, wenn jeder
Beteiligte sich seiner mit der Einhaltung der
Geschäftsgrundsätze für die SAP-Gruppe
verbundenen Verantwortung bewusst ist.
Das Legal Compliance & Integrity Office überprüft
die Geschäftsgrundsätze für die SAP-Gruppe
regelmäßig und ist dafür verantwortlich, bei Bedarf
Korrekturen vorzunehmen oder Inhalte zu klären.
“Die Aufgabe meines Teams ist es, die
geschäftlichen Ziele der SAP
voranzutreiben, indem wir eine
Integritätskultur fördern und eine Reihe
gesetzlicher Risiken reduzieren. Wir
freuen uns, unsere Mitarbeiter bei
Fragen im Zusammenhang mit unserem
Verhaltenskodex zu unterstützen.“
Vivianne Gordon-Pullar,
SAP Group Chief Compliance Officer
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Vorwort ..................................................................... 3
Zielsetzung und anwendungsbereich ................... 5
1 Rechtstreue ........................................................ 6
2 Loyalität .............................................................. 6
2.1 Interessenkonflikte ........................................ 6
2.2 Nebentätigkeiten ........................................... 6
2.2.1 Generelle Grundsätze ............................. 6
2.2.1 Nebentätigkeiten für Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber und Partner ............................... 6
2.3 Organtätigkeiten in anderen Unternehmen .. 7
2.4 Finanzielle Beteiligungen an anderen
Unternehmen ................................................ 7
2.5 Beschäftigung von nahestehenden Personen
bei SAP ......................................................... 7
2.6 Beschäftigung von nahestehenden Personen
bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern
oder Partnern ................................................ 8
2.7 Mitgliedschaften ............................................ 8
3 Vorteilsnahme, Bestechung, Korruption ......... 8
3.1 Vorteilsnahme ............................................... 8
3.2 Zuwendungen von Dritten ............................ 9
3.2.1 Geschäftsessen und
Unterhaltungsveranstaltungen ......................... 9
3.2.2 Sonstige Zuwendungen von Dritten ...... 10
3.3 Zuwendungen an Dritte .............................. 10
3.3.1 Geschäftsessen und
Unterhaltungsveranstaltungen ....................... 10
3.3.2 Sonstige Zuwendungen an Dritte ......... 11
3.4 Zuwendungen an Parteien, Politiker,
politische Organisationen ........................... 11
3.5 Zuwendungen zwischen oder unter
Mitarbeitern ................................................. 12
4 Vertraulichkeit .................................................. 12
4.1 Allgemeines ................................................ 12
4.2 Interne und externe Kommunikation .......... 12
4.3 Vertrauliche Information ............................. 13
4.4 Gebrauch des Internets .............................. 13
5 Datenschutz ...................................................... 14
6 finanzwesen ...................................................... 15
7 kunden, lieferanten, wettbewerber und partner
........................................................................... 15
7.1 Verhalten gegenüber Kunden .................... 15
7.1.1 Boykotte ................................................ 15
7.1.2 Exklusivverträge .................................... 15
7.1.3 Geschäfte auf Gegenseitigkeit .............. 15
7.1.4 Vertragsänderungen .............................. 15
7.2 Verhalten gegenüber Lieferanten ............... 15
7.2.1 Allgemeines ........................................... 15
7.2.2 Angebote und Kostenvoranschläge....... 16
7.2.3 Externe Berater...................................... 16
7.3 Verhalten gegenüber Wettbewerbern ......... 16
7.3.1 Allgemeines ........................................... 16
7.3.2 Preisabsprachen zwischen
Wettbewerbern ................................................ 16
7.3.3 Wettbewerbsbeschränkungen ............... 16
7.3.4 Kontakte zu Wettbewerbern .................. 17
7.3.5 Beschaffen von Informationen über
Wettbewerber .................................................. 17
7.4 Conduct with Partners . Error! Bookmark not
defined.
8 Verbot von Insidergeschäften und
unrechtmäßiger Offenlegung von
Insiderinformationen ....................................... 18
8.1 Allgemeines ................................................. 18
8.2 Blackout Perioden ....................................... 18
8.1 Handel mit Finanzinstrumenten von
börsennotierten Kunden-, Lieferanten-,
Wettbewerber- oder Partnerunternehmen
oder von börsennotierten SAP-
Tochtergesellschaften ................................. 18
9 Meldungen an das Compliance Office und
Maßregelungsverbot ........................................ 19
9.1 Maßregelungsverbot ................................... 19
10 Sanktionen ........................................................ 20
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ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH
Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter in den
deutschen Konzerngesellschaften der SAP sind
abgeleitet aus dem weltweiten Rahmenregelwerk,
das ein zentrales Element des
Selbstverständnisses und des Anspruchs der SAP-
Gruppe darstellt und für alle SAP-Gesellschaften
verbindlich ist.
Sie gelten ohne Ausnahme für alle Mitarbeiter
(einschließlich Führungskräfte und Mitglieder der
Unternehmensleitung) von SAP.
Die Geschäftsgrundsätze regeln
Verhaltensstandards für den Umgang mit allen
wirtschaftlichen, juristischen und moralischen
Herausforderungen des Geschäftsalltags und
sollen ein Maßstab und eine Hilfe für die
Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten,
Partnern ebenso sein wie für das Verhalten
gegenüber Wettbewerbern sowie im finanziellen
Bereich und bei Transaktionen mit SAP-Aktien. Es
gehört zu den Grundsätzen der SAP-
Geschäftspolitik, alle unternehmerischen
Angelegenheiten in Übereinstimmung mit dem
Wortlaut und dem Geist der geltenden rechtlichen
Bestimmungen durchzuführen und dabei hohe
Maßstäbe der Geschäftsethik einzuhalten.
Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter gehen
über rein gesetzliche Regelungen hinaus. Der Ruf
der SAP als seriöser und professioneller
Geschäftspartner kann auf Dauer nur durch ein
faires, integres und moralisch einwandfreies
Verhalten bei allen geschäftlichen Aktivitäten
aufrechterhalten werden. Daher erwartet die SAP,
dass alle ihre Mitarbeiter diese
Geschäftsgrundsätze stets einhalten.
Geschäftsgrundsätze können und sollen nicht für
alle Situationen detaillierte Handlungsanweisungen
geben. Als Ansprechpartner bei Zweifelsfragen im
Zusammenhang mit diesen Grundsätzen,
Problemfällen oder Konfliktsituationen steht jedem
Mitarbeiter und jeder Führungskraft der SAP die
hierfür eingerichtete Compliance-Stelle (das Legal
Compliance & Integrity Office) zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Legal Compliance &
Integrity Office finden sich im SAP Corporate Portal
unter Company Policies & Guidelines Code of
Business Conduct.
Von jeder Führungskraft wird erwartet, dass sie
über die eigene Vorbildfunktion hinaus alle zur
Einhaltung dieser Geschäftsgrundsätze
notwendigen Schritte unternimmt und mögliche
Problemfälle der Compliance-Stelle zur Beurteilung
vorlegt.
Bei allen Fragen oder möglichen Problemen
wenden sich die Mitarbeiter zunächst an ihren
direkten Vorgesetzten. Der Vorgesetzte ist dafür
verantwortlich, dass Konfliktsituationen
schnellstmöglich bereinigt werden. Zur
Unterstützung hierbei kann die Compliance-Stelle
zu Rate gezogen werden. Wenn ein Mitarbeiter
zögern sollte, mit einem problematischen
Sachverhalt im Zusammenhang mit den
Geschäftsgrundsätzen auf seinen direkten
Vorgesetzen zuzugehen, kann er sich auch gerne
an das Legal Compliance & Integrity Office (global-
[email protected]) wenden.
Maßregelungen gegenüber Mitarbeitern, die
Fragen stellen oder auf schwierige Situationen
hinweisen, sind untersagt, ebenso unwahre,
böswillige oder auf sonstige Weise missbräuchliche
Meldungen (zum Beispiel unwahre persönliche
Angriffe gegen bestimmte Personen).
Die SAP erwartet von jedem Mitarbeiter, dass er
sich bemüht, die Unternehmensziele der SAP und
die im Rahmen seiner Tätigkeit vereinbarten Ziele
in Übereinstimmung mit den Geschäftsgrundsätzen
für Mitarbeiter zu erreichen. Eine Missachtung der
Geschäftsgrundsätze wird grundsätzlich eine
Untersuchung zur Folge haben, die gegebenenfalls
arbeitsrechtliche sowie möglicherweise auch zivil-
und strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Aktualisierungen der Geschäftsgrundsätze werden
den Mitarbeitern über das Corporate Portal und per
E-Mail bekannt gegeben.
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1 RECHTSTREUE
Die Mitarbeiter der SAP beachten bei ihrer Tätigkeit
strikt alle jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und die allgemeinen gültigen
Grundsätze der Geschäftspolitik.
2 LOYALITÄT
2.1 Interessenkonflikte
Die Mitarbeiter der SAP verhalten sich
persönlich stets loyal gegenüber der SAP.
Dies bedeutet:
a) Sie vermeiden Situationen, in denen ihre
persönlichen oder finanziellen Interessen
mit denen der SAP in Konflikt geraten.
b) Sie verfolgen bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben keine den Interessen der SAP
zuwiderlaufenden eigenen Interessen.
c) Sie nutzen weder direkte noch indirekte
Geschäftschancen, die der SAP zustehen,
für sich oder ihnen nahestehende
Personen oder Unternehmen außerhalb
der SAP-Gruppe.
Schon der Anschein von Interessenkonflikten
sollte vermieden werden und führt bei
Bekanntwerden zur Überprüfung. Ein
abschließender Katalog aller etwaigen
Konfliktsituationen existiert nicht. Zum besseren
Verständnis werden im Folgenden einige typische
Beispiele erläutert, bei denen ein offensichtlicher
Interessenkonflikt besteht oder sich negative
Folgen sowohl für die SAP als auch für den
Mitarbeiter ergeben könnten.
2.2 Nebentätigkeiten
2.2.1 Generelle Grundsätze
Die Mitarbeiter der SAP nehmen keine
Nebentätigkeit auf, sofern deren zeitlicher Umfang
die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der SAP
beeinträchtigt.
Vor Annahme eines Angebots einer Tätigkeit
außerhalb der SAP informieren sich die Mitarbeiter
der SAP im Corporate Portal, ob es ein Verfahren
zur Anmeldung von Nebentätigkeiten gibt. Sie
melden ihre Nebentätigkeit im Rahmen dieses
Verfahren bzw. ihrem Vorgesetzten sowie der
Personalabteilung, wenn kein solches Verfahren
vorhanden ist.
Ehrenamtliche Nebentätigkeiten müssen nicht
angezeigt werden, sofern sie keinen Einfluss auf
die Erbringung der Arbeitsleistung bei SAP haben
und/oder keine Wettbewerbsinteressen der SAP
berühren.
Ohne Zustimmung der Unternehmensleitung der
SAP werden die Mitarbeiter der SAP
a) keine eigenen oder fremden Produkte
entwickeln oder verkaufen und
Dienstleistungen erbringen, sofern SAP
ähnliche Produkte/Dienstleistungen
anbietet;
b) keine Tätigkeit ausführen, welche die
Vermarktung der Produkte oder
Dienstleistungen eines Wettbewerbers von
SAP unterstützt.
2.2.1 Nebentätigkeiten für Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und Partner
Die Mitarbeiter der SAP nehmen keine
Nebenbeschäftigung bei einem SAP-Kunden,
-Lieferanten, -Wettbewerber oder -Partner an,
wenn dies die Wettbewerbsinteressen der SAP
beeinträchtigt.
Die Mitarbeiter der SAP werden auch nicht direkt
oder indirekt als unabhängige Vertragspartner,
Berater oder in sonstiger Weise für einen
Wettbewerber tätig.
Dem Legal Compliance & Integrity Office (global-
[email protected]) obliegt es,
festzulegen
1. wer als Wettbewerber einzustufen ist;
2. ob eine Beeinträchtigung der
Wettbewerbsinteressen der SAP vorliegt.
Bei einem SAP-Kunden, -Lieferanten oder -Partner
nehmen die Mitarbeiter der SAP
Nebenbeschäftigungen nur mit der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Unternehmensleitung
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der SAP an, da hierdurch in der Regel
Geschäftsinteressen der SAP berührt werden.
2.3 Organtätigkeiten in anderen Unternehmen
Die Mitarbeiter der SAP werden nicht in
unternehmerisch verantwortlicher Stellung (z. B.
Organmitglied, Geschäftsführer, Vorstand,
Aufsichtsrat, Beirat) bei einem Wettbewerber von
SAP tätig, da dies unmittelbar die Interessen der
SAP verletzt. Dem Legal Compliance & Integrity
Office ([email protected]) obliegt
es dabei festzulegen, wer als Wettbewerber
einzustufen ist.
Eine solche Funktion bei einem
Kunden, Lieferanten oder Partner von
SAP nehmen Mitarbeiter der SAP nur
nach vorheriger Zustimmung der
Unternehmensleitung an, Mitglieder der
Unternehmensleitung der SAP nur nach vorheriger
Zustimmung des Vorstands der SAP SE.
Entsprechendes gilt für die Annahme einer solchen
Aufgabe bei einem Unternehmen, das die
Vermarktungschancen von Produkten oder
Dienstleistungen von SAP-Wettbewerbern fördert.
Genehmigungen zur Übernahme einer
Organmitgliedschaft bei einem Kunden,
Lieferanten oder Partner werden nur erteilt, sofern
SAP der Überzeugung ist, dass
die Ausübung des Mandats die
Loyalitätspflichten des Mitarbeiters
gegenüber der SAP nicht beeinträchtigt;
der Mitarbeiter sich bei Entscheidungen,
die unmittelbar oder mittelbar zu einem
Interessenskonflikt bezüglich seiner
Loyalität zur SAP führt oder führen könnte,
der Stimme enthält;
der Mitarbeiter bei wesentlichen und nicht
nur vorübergehenden Interessenkonflikten,
die zu einem späteren Zeitpunkt auftreten,
sein Amt niederlegt;
der Mitarbeiter von dem betroffenen
Unternehmen – abgesehen von der
regulären Vergütung für das Mandat –
keine Zuwendungen annehmen wird.
2.4 Finanzielle Beteiligungen an
anderen Unternehmen
Die Mitarbeiter der SAP beteiligen sich nicht an
Unternehmen, die Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber oder Partner der SAP sind, sofern
dies zu einem Loyalitätskonflikt mit der SAP führt
bzw. führen kann oder auch nur den Eindruck eines
Loyalitätskonflikts erwecken kann.
Loyalitätskonflikte im Zusammenhang mit
finanziellen Beteiligungen liegen zum Beispiel dann
vor, wenn:
der Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit für
SAP Einfluss hat auf SAP-Entscheidungen
in Bezug auf Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber oder Partner, die sich auch
auf seine persönlichen finanziellen
Interessen auswirken können, oder
die finanzielle Beteiligung des Mitarbeiters
bei einem Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber oder Partner mehr als 20 %
seines Vermögens ausmacht und der
Mitarbeiter auf die Geschäftsbeziehung der
SAP mit diesem Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber oder Partner direkten oder
indirekten Einfluss hat.
Kapitalmäßige Beteiligungen von mehr als
20 % an SAP-Kunden, -Lieferanten, -
Wettbewerbern oder -Partnern sind dem
Legal Compliance & Integrity Office unverzüglich
nach dem Erwerb anzuzeigen.
2.5 Beschäftigung von nahestehenden
Personen bei SAP
Einem SAP-Mitarbeiter nahestehende Personen
(z. B. Angehörige, Lebenspartner oder andere
nahestehende Personen) können von einer SAP-
Konzerngesellschaft angestellt werden, solange
nicht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts oder
des Anscheins eines solchen Konflikts besteht.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sind direkte
Berichtslinien zwischen einander nahestehenden
Mitarbeitern grundsätzlich nicht erlaubt. Im Falle
eines solchen Konflikts muss gegebenenfalls eine
interne Versetzung eines Mitarbeiters oder beider
Mitarbeiter erfolgen. Mindestens aber wirken
Mitarbeiter nicht an geschäftlichen Aktivitäten oder
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Personalentscheidungen im Zusammenhang mit
ihnen nahestehenden Personen mit, die ihnen
selbst oder der nahestehenden Person zum Vorteil
oder Nachteil gereichen könnten (beispielsweise
Entscheidungen über eine Anstellung,
Beurteilungen, Beförderungen, Vergütungen,
Zuweisung von Aufgaben und disziplinarische
Maßnahmen).
Situationen, die den Anschein eines
Interessenkonflikts erwecken könnten, sind dem
Legal Compliance & Integrity Office zu melden,
damit Maßnahmen zum Schutz der SAP und der
beteiligten Mitarbeiter ergriffen werden können.
Handelt es sich bei einem SAP-Mitarbeiter um
einen Angehörigen, Lebenspartner oder eine
andere nahestehende Person einer Führungskraft,
die im Sinne dieser Geschäftsgrundsätze zu den
Führungskräften der Stufe T4 oder höher zählt, so
ist dies ebenfalls Legal Compliance & Integrity
Office zu melden, um allein den Anschein einer
Bevorzugung bzw. Benachteiligung sowie Konflikte
in einem Team zu vermeiden.
Angehörige, Lebenspartner oder andere SAP-
Mitarbeitern nahestehende Personen können von
der <SAP XXX> oder anderen SAP-
Konzerngesellschaften angestellt werden, sofern
keine Gefahr eines Interessenkonflikts oder des
Anscheins eines solchen Konflikts besteht.
Situationen, die den Anschein eines
Interessenkonflikts erwecken könnten, sind dem
Legal Compliance & Integrity Office zu melden,
damit Maßnahmen zum Schutz der SAP und der
beteiligten Mitarbeiter ergriffen werden können. Die
lokalen Geschäftsgrundsätze enthalten unter
Umständen strengere Regelungen im Hinblick auf
Situationen, die einen Interessenkonflikt darstellen
könnten und somit gemeldet werden müssen.
2.6 Beschäftigung von nahestehenden
Personen bei Kunden, Lieferanten,
Wettbewerbern oder Partnern
Angehörigen, Lebenspartnern oder anderen
nahestehenden Personen von Mitarbeitern der
SAP steht es grundsätzlich frei, bei Kunden,
Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP
zu arbeiten. Im Interesse der SAP ist es jedoch zu
gewährleisten, dass die Interessen der SAP durch
solche Beschäftigungsverhältnisse nicht
beeinflusst werden. Mögliche Beeinträchtigungen
können sich beispielsweise ergeben durch
die Weitergabe vertraulicher Informationen,
eine allgemeine Beeinträchtigung der
Objektivität von Entscheidungen.
Die Mitarbeiter der SAP gewährleisten deshalb,
dass Beschäftigungen von nahestehenden
Personen bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern
oder Partnern ohne Einfluss auf die eigene
Loyalitätspflicht gegenüber der <SAP XXX> und
ohne Einfluss auf die SAP insgesamt bleiben.
Die Mitarbeiter der SAP vermeiden jegliche
Mitwirkung an und Beeinflussung von
Entscheidungen, welche die SAP im
Zusammenhang mit einer Beauftragung von ihnen
nahestehenden Personen trifft (z. B.
Auftragsverhandlung, Auftragserteilung,
Genehmigung von Rechnungen).
2.7 Mitgliedschaften
Mitgliedschaften in Berufsverbänden stellen
grundsätzlich keinen Interessenkonflikt dar. Bevor
SAP-Mitarbeiter einem Verband/ einer
Organisation als Vertreter der SAP oder als
Mitglied, dessen Mitgliedsbeiträge von der SAP
übernommen werden, beitreten, müssen sie prüfen
lassen, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Darüber hinaus sind Mitgliedschaften in
Organisationen mit parteipolitischer Zugehörigkeit
in jedem Fall mit Government Relations
abzustimmen.
Private Mitgliedschaften, für die die Beschäftigung
bei SAP nicht von Bedeutung ist, stellen keinen
Interessenkonflikt dar.
3 VORTEILSNAHME, BESTECHUNG,
KORRUPTION
3.1 Vorteilsnahme
Die SAP duldet Bestechung und Korruption, gleich
welcher Art, unter keinen Umständen. Das heißt,
dass einem einzelnen
Entscheidungsverantwortlichen keine Leistungen
oder Gegenstände von Wert angeboten,
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versprochen oder übergeben werden dürfen, um
diese Person dahingehend zu beeinflussen, dass
sie eine Entscheidung zugunsten von SAP trifft.
Hinweis: Vergünstigungen für andere
Unternehmen (wie genehmigte Preisnachlässe für
unsere Software) gelten nicht als Bestechung.
Sobald aber eine Leistung oder ein Gegenstand
von Wert einer einzelnen Person zur persönlichen
Vorteilsnahme zur Verfügung gestellt wird, handelt
es sich um Bestechung. „Leistungen und
Gegenstände von Wert“ sind dabei nicht nur
monetär zu verstehen, sondern umfassen auch
Veranstaltungen, Bewirtung, Provisionen usw.
Darüber hinaus sind „Prozessbeschleunigungs“-
oder Schmiergeldzahlungen ebenfalls verboten.
Damit ist die Zahlung kleinerer Beträge zum
Zwecke einer schnelleren Durchführung von
Routinevorgängen gemeint. Werden derartige
Zahlungen allerdings gefordert, um ein
Sicherheitsrisiko zu vermeiden, so sollten sie
geleistet und umgehend dem Legal Compliance &
Integrity Office zur Prüfung vorgelegt werden
([email protected]). Die
Sicherheit unserer Mitarbeiter hat oberste Priorität.
Die Mitarbeiter der SAP führen ihre
Geschäftsaktivitäten frei von jeglicher aktiven und
passiven Beeinflussung durch Bestechung und
Korruption aus. Die Mitarbeiter der SAP ziehen –
abgesehen von ihrem Gehalt oder von der
Unternehmensleitung genehmigten zusätzlichen
Vergütungen – keinen Gewinn oder sonstigen
Vorteil aus einem für die SAP getätigten Geschäft
und dürfen Dritten keine Angebote machen mit dem
Ziel, deren geschäftliche Entscheidungen
unangemessen zu beeinflussen.
Sie nehmen unter Berücksichtigung der
vorstehenden Grundsätze im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit Dienste von Beamten und
Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nur in Anspruch,
wenn die auszuführenden Dienstleistungen
in unmittelbarem und unvermeidbarem
Zusammenhang mit einem von beiden
Seiten angestrebten und den hier
formulierten Grundsätzen entsprechenden
Geschäft stehen;
mit der zuständigen Behörde schriftlich
vereinbart worden sind.
3.2 Zuwendungen von Dritten
3.2.1 Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen
Die Mitarbeiter der SAP nehmen von aktuellen und
potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern
oder Partnern der SAP Einladungen zu
Geschäftsessen und
Unterhaltungsveranstaltungen nur an, sofern die
Teilnahme am Geschäftsessen bzw. an der
Unterhaltungsveranstaltung
der Anbahnung oder Verbesserung von
Geschäftsbeziehungen und damit den
Interessen der SAP dient und
die von SAP zu treffenden
Geschäftsentscheidungen nicht
unangemessen beeinflusst und
sie nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet
und
nicht gegen Gesetze oder ethische
Prinzipien verstößt und
im Einklang mit den
Geschäftsgepflogenheiten des jeweiligen
Landes steht.
Die Mitarbeiter der SAP lehnen Einladungen zu
Geschäftsessen und
Unterhaltungsveranstaltungen grundsätzlich ab,
wenn der Wert des Essens bzw. der Veranstaltung
<Währung> <Betrag> überschreitet. Gilt die an
einen Mitarbeiter der SAP gerichtete Einladung
auch für einen Angehörigen, Lebenspartner oder
eine andere ihm nahestehende Person, dann sorgt
der Mitarbeiter dafür, dass der Angehörige,
Lebenspartner oder die andere nahestehende
Person nicht auf Kosten des einladenden Kunden,
Lieferanten, Wettbewerbers oder Partners
teilnimmt.
In Ausnahmefällen ist sowohl eine
Teilnahme auch bei einem höheren als
dem oben genannten Wert als auch eine
Teilnahme von Angehörigen,
Lebenspartnern oder anderen nahestehenden
Personen auf Kosten des einladenden Kunden,
Lieferanten, Wettbewerbers oder Partners möglich,
wenn die obigen Prinzipien gewahrt sind und
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während oder unmittelbar vor bzw. nach
dem Essen bzw. der Veranstaltung
wesentliche geschäftliche Gespräche
stattfinden oder
vorab eine schriftliche Genehmigung durch
das Legal Compliance & Integrity Office
erteilt wurde (global-compliance-
[email protected]) oder ein Beauftragter der
lokalen Tochtergesellschaft mit der
entsprechenden Befugnis die
Sondergenehmigung erteilt (z. B. der CFO,
der lokale Compliance-Beauftragte usw.).
3.2.2 Sonstige Zuwendungen von Dritten
Die Mitarbeiter der SAP und ihre Angehörigen und
Lebenspartner sowie andere ihnen nahestehende
Personen nehmen von aktuellen und potenziellen
Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern
keine Sachgeschenke, Zahlungen, Darlehen oder
geldwerte Geschenke (wie z. B. Urlaubsreisen oder
andere Vergünstigungen) an, wenn
die Zuwendung einen Wert über
<Währung> <Betrag> hat oder
die Annahme der Zuwendung die
Geschäftsinteressen der SAP schädigen
würde oder
die Annahme der Zuwendung zu einer
Gegenleistung verpflichten würde oder
die Zuwendung während Verhandlungen
oder eines Bietverfahrens direkt oder
indirekt von einer beteiligten Partei kommt
oder
die Annahme der Zuwendung den
Anschein einer unerlaubten Vorteilsnahme
erwecken würde oder
die Zuwendung gegen Gesetze oder
ethische Prinzipien verstößt oder
die Zuwendung im Zusammenhang mit
früheren Zuwendungen steht.
Ausgenommen von dieser Regelung sind
Werbegeschenke von geringem Wert und in
üblichem Rahmen sowie Zahlungen, die nicht im
Zusammenhang mit der Tätigkeit bei SAP stehen
und nicht anders ausfallen würden, wenn die
zahlende Partei kein Kunde, Lieferant,
Wettbewerber oder Partner der SAP wäre. Hierzu
gehören insbesondere Zahlungen von Banken im
Zusammenhang mit privaten Bankgeschäften.
Gelegentlich kann es bei Geschäftsbeziehungen
vorkommen, dass der Austausch von Geschenken
höheren Werts üblich ist, das heißt, den
landesüblichen Vorstellungen von
Gastfreundschaft entspricht. In solchen Fällen
dürfen die Mitarbeiter der SAP diese Geschenke
annehmen. Die angenommenen Geschenke
müssen jedoch unverzüglich dem Legal
Compliance & Integrity Office der SAP übergeben
werden, um für den internen Gebrauch, zum
allgemeinen Nutzen der Mitarbeiter oder als
Spende für einen wohltätigen Zweck Verwendung
zu finden.
Im Rahmen privater Geschäfte mit Kunden,
Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP
nehmen Mitarbeiter der SAP angebotene Rabatte
und andere Vergünstigungen nur in Anspruch,
wenn diese allen Mitarbeitern der SAP gewährt
werden.
3.3 Zuwendungen an Dritte
3.3.1 Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen
Die Mitarbeiter der SAP bieten aktuellen und
potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern
oder Partnern der SAP Einladungen zu
Geschäftsessen und
Unterhaltungsveranstaltungen nur an, sofern das
Geschäftsessen bzw. die
Unterhaltungsveranstaltung
der Anbahnung oder Verbesserung von
Geschäftsbeziehungen und damit den
Interessen der SAP dient und
die vom Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber oder Partner zu treffenden
Geschäftsentscheidungen nicht
unangemessen beeinflusst und
sie nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet
und
nicht gegen Gesetze oder ethische
Prinzipien verstößt und
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im Einklang mit den
Geschäftsgepflogenheiten des jeweiligen
Landes steht.
Die Mitarbeiter der SAP
bieten grundsätzlich keine Einladungen zu
Geschäftsessen und
Unterhaltungsveranstaltungen an, wenn
der Wert des Essens bzw. der
Veranstaltung pro Teilnehmer <Währung>
<Betrag> überschreitet.
laden einen einzelnen Mitarbeiter eines
potenziellen Kunden pro Quartal maximal
einmal zu einer Veranstaltung mit
Bewirtung ein.
bieten Angehörigen, Lebenspartnern oder
anderen nahestehenden Personen von
Mitarbeitern von Kunden, Lieferanten,
Wettbewerbern oder Partnern keine
kostenlose Teilnahme an Geschäftsessen
oder Unterhaltungsveranstaltungen an.
In Ausnahmefällen ist sowohl eine Einladung auch
bei einem höheren als dem oben genannten Wert
als auch eine Einbeziehung von Angehörigen,
Lebenspartnern oder anderen nahestehenden
Personen möglich, wenn die obigen Prinzipien
gewahrt sind und
eine Genehmigung durch das
Legal Compliance & Integrity
Office (global-compliance-
[email protected]) oder das
lokale Compliance Office der SAP erteilt
wurde oder
während oder unmittelbar vor bzw. nach
dem Essen bzw. der Veranstaltung
wesentliche geschäftliche Gespräche
stattfinden und
die Bewirtung nach den globalen SAP-
Richtlinien für Veranstaltungen mit
Bewirtung und geschäftliche
Veranstaltungen durchgeführt wird (siehe
SAP Corporate Portal unter Company >>
Policies and Guidelines >> Global Policies).
3.3.2 Sonstige Zuwendungen an Dritte
Zuwendungen an Beamte oder Mitarbeiter im
öffentlichen Dienst sind unzulässig.
Die Mitarbeiter der SAP stellen Werbematerial,
Geschenke oder jedwede anderen
Vergünstigungen oder Zuwendungen auf Kosten
der <SAP XXX> an Kunden, Lieferanten, Partner
und an sonstige aufgrund ihrer Tätigkeit mit SAP in
Verbindung stehende externe Kontakte nur zur
Verfügung, wenn
die Zuwendung einen Wert von maximal
<Währung><Betrag> hat und
die Zuwendung die Geschäftsinteressen
der SAP nicht schädigt und
die Zuwendung nicht zu einer
Gegenleistung verpflichtet und
mit dem betroffenen aktuellen und
potenziellen Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber oder Partner aktuell keine
Verhandlungen oder Bietverfahren laufen
und
die Zuwendung keine vom betroffenen
aktuellen und potenziellen Kunden,
Lieferanten, Wettbewerber oder Partner zu
treffenden Geschäftsentscheidungen
unangemessen beeinflusst bzw. den
Anschein einer solchen Beeinflussung
erweckt und
die Zuwendung nicht gegen Gesetze oder
ethische Prinzipien verstößt und
die Zuwendung nicht im Zusammenhang
mit früheren Zuwendungen steht.
3.4 Zuwendungen an Parteien, Politiker,
politische Organisationen
Die SAP leistet grundsätzlich keine Geld- und
Sachspenden für parteipolitische Zwecke. Die
Mitarbeiter der SAP erwecken bei privaten
Spenden nicht den Eindruck, die Spenden würden
im Zusammenhang mit SAP stehen. Private
Spenden oder sonstige Beiträge von Mitarbeitern
werden in keinem Fall von der SAP oder durch
Sachleistungen ausgeglichen. Ebenso leistet die
SAP keine indirekten Zuwendungen an politische
Parteien oder Institutionen.
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3.5 Zuwendungen zwischen oder unter
Mitarbeitern
Zuwendungen zwischen oder unter Mitarbeitern
werden unabhängig von der Unternehmensebene
grundsätzlich nicht erstattet. Für weitere
Informationen kontaktieren Sie bitte Local
Finance.
4 VERTRAULICHKEIT
4.1 Allgemeines
Alle internen betrieblichen Unterlagen, Daten,
Dateien, Aufzeichnungen und Berichte, die im
Rahmen der Tätigkeit für SAP erworben oder
erstellt wurden, sind Eigentum der SAP
beziehungsweise gelten als vertrauliche
Informationen, sofern sie Relevanz für den
Geschäftsbetrieb der SAP besitzen und nicht
öffentlich zugänglich sind.
Insbesondere Informationen zu Preisen, zur
Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen
sowie Geschäftsgeheimnisse sind streng
vertraulich zu behandeln. Die unberechtigte
Weitergabe sensibler Informationen dieser Art
könnte einen Missbrauch der Informationen zur
Folge haben, die Wettbewerbsfähigkeit und die
Marktposition des Unternehmens erheblich
schädigen und/oder eine Verletzung von
vertraglichen Verpflichtungen darstellen oder sich
auf den Aktienkurs auswirken.
Aus diesen Gründen sollten sich die Mitarbeiter der
SAP der Schutzwürdigkeit dieser Informationen
bewusst sein und vertrauliche Geschäftsunterlagen
und Informationen weder an Dritte weitergeben
noch in irgendeiner Form innerhalb oder außerhalb
des Unternehmens verfügbar machen, sofern die
Informationen nicht im Rahmen der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben weitergegeben werden und der
Empfänger zum Erhalt dieser Informationen
berechtigt ist.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen der
Globalen SAP-
Geheimhaltungsvereinbarung/Vertraulichkeitsrichtl
inie (zu finden im Corporate Portal unter Company
>> Global Policies >> Compliance) und der SAP
Global Security Policy (zu finden im Corporate
Portal unter Employee Services >> Security and
Facility >> Security >> Security Policy and
Standards) einzuhalten.
4.2 Interne und externe Kommunikation
Das Management der SAP-Gruppe sowie
die Unternehmensleitung der SAP sind
bestrebt, mit den Mitarbeitern der SAP stets eine
offene und aufrichtige Diskussion über die
Geschäftsaktivitäten und Strategien der SAP zu
führen.
Sowohl die interne als auch die externe Weitergabe
von geschäftsrelevanten Informationen, die die
SAP, ihre Geschäftsaktivitäten, ihre Strategien
oder sonstige Angelegenheiten des Unternehmens
betreffen, erfolgt grundsätzlich nur durch dafür
autorisierte Mitarbeiter.
Dies ist wichtig, um zum einen die Integrität des
Unternehmens zu wahren und zum anderen
negative Folgen für das Ansehen der SAP oder gar
Auswirkungen auf den Aktienkurs und die
allgemeine Bewertung des Unternehmens zu
vermeiden. In bestimmten Situationen könnte
sogar eine Benachrichtigung der Börsen
erforderlich werden, an denen wir notiert sind.
Daher ist es entscheidend, dass das Unternehmen
ausschließlich von hierzu berechtigten Mitarbeitern
vertreten wird.
Nicht ausdrücklich von Corporate Affairs oder
Investor Relations autorisierte Mitarbeiter der <SAP
XXX> nehmen aus eigener Initiative keinen Kontakt
zu Vertretern der Medien oder der Finanzwelt zum
Zweck der Weitergabe von Informationen zu SAP
auf. Jeder Kontakt mit Medienvertretern oder
Analysten muss entweder durch SAP Global
Corporate Affairs, Investor Relations oder durch
einen PR-Mitarbeiter der SAP koordiniert und
autorisiert werden.
Nicht derart autorisierte Mitarbeiter der SAP
leiten bei ihnen eingehende Anfragen von
Medienvertretern – unabhängig davon, auf
welchem Weg die Anfrage an sie
herangetragen wurde – an [email protected]
weiter;
leiten bei ihnen eingehende Anfragen von
Vertretern der Finanzwelt – unabhängig
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davon, auf welchem Weg die Anfrage an
sie herangetragen wurde – an das Team
von Investor Relations weiter. Eine Liste
der Ansprechpartner bei SAP Investor
Relations steht auf der offiziellen Website
unter der Rubrik „Investoren“ zur Verfügung
oder ist auf Anfrage über die E-Mail-
Adresse [email protected] erhältlich.
äußern sich nicht im Namen der SAP;
geben ohne vorherige schriftliche Genehmigung keine Auskunft über die SAP.
Bei entsprechenden Anfragen von Kunden,
Lieferanten, Partnern, Bewerbern usw. verweisen
die Mitarbeiter der <SAP XXX> grundsätzlich auf
die öffentlich gemachten schriftlichen
Informationen sowie ggf. auf die Möglichkeit, sich
an SAP Global Corporate Affairs, Investor
Relations oder an PR-Mitarbeiter von SAP zu
wenden.
Im Übrigen enthalten sich nicht autorisierte
Mitarbeiter jeglicher Kommentierung von offiziellen
Unternehmensinformationen gegenüber
Unternehmensexternen.
Bei persönlichen Meinungsäußerungen sorgen die
Mitarbeiter der SAP im Rahmen ihrer Möglichkeiten
dafür, dass nicht der Eindruck entsteht, es handele
sich um Aussagen der SAP. Hierzu gehört auch,
dass Mitarbeiter der SAP ihre „sap.com“-E-Mail-
Adresse nicht für Meinungsäußerungen mit
politischem und religiösem Inhalt oder zur
Unterstützung von E-Mail-Kettenbriefen mit
politischen oder religiösen Inhalten nutzen.
4.3 Vertrauliche Information
Die Mitarbeiter der SAP leiten als
vertraulich gekennzeichnete oder als
solche erkennbaren Informationen an
Kunden, Lieferanten oder Partner nur weiter und
nehmen vertrauliche Informationen von Kunden,
Lieferanten oder Partnern in der Regel nur
entgegen, wenn zuvor eine schriftliche
Vereinbarung über die Geheimhaltungspflicht oder
sonstige Vereinbarung zur Wahrung der
Vertraulichkeit getroffen wurde. Abweichungen
hiervon bedürfen der Abstimmung mit dem
Vorgesetzten und/oder der Rechtsabteilung. Ein
Verzicht auf eine Geheimhaltungsvereinbarung
muss auf jeden Fall durch die Rechtsabteilung
geprüft werden.
Die Mitarbeiter der SAP leiten vertrauliche
Informationen eines Kunden, Lieferanten oder
Partners nicht an andere Kunden, Lieferanten oder
Partner oder andere Personen außerhalb der SAP
weiter. Dies gilt gleichermaßen für aktuelle und
potenzielle Kunden, Lieferanten oder Partner.
Mitarbeiter der SAP nutzen ihre „sap.com“-E-Mail-
Adresse nicht für Meinungsäußerungen mit
politischem und religiösem Inhalt oder zur
Unterstützung von E-Mail-Kettenbriefen mit
politischen oder religiösen Inhalten.
4.4 Gebrauch des Internets
SAP Mitarbeiter können auf das Internet
zugreifen. Material auf nicht von SAP
betriebenen Websites kann rechtlichen
Regelungen unterfallen, beispielsweise Click-
Through- bzw. Download-Vereinbarungen oder
auch Rahmenvereinbarungen der SAP mit dem
Betreiber der Website oder einer Kombination von
beidem. Außerdem können Texte, Schaubilder,
Fotos, Musik- und Videoinhalte auf Websites durch
Urheberrecht sowie Klänge, Logos und Bilder, die
das Markenzeichen ihrer Inhaber sind, durch das
Markenrecht geschützt sein. SAP achtet die Rechte
an geistigem Eigentum Dritter und vermeidet das
unberechtigte Verwenden von Marken oder
urheberrechtlich geschützter Materialien Dritter.
SAP-Mitarbeiter sind angehalten, sich bei Fragen
zur Zulässigkeit der Vervielfältigung, Verwendung
von Auszügen, Erstellung elektronischer Kopien
oder sonstigen Verwendung urheberrechtlich
geschützter Materialien an Global Legal/Global IP
zu wenden. Die Tatsache, dass Material
(beispielsweise aus dem Internet
heruntergeladenes Material) für die Vervielfältigung
zur Verfügung steht, bedeutet nicht automatisch,
dass es zulässig ist, das Material zu vervielfältigen
oder weiterzuverbreiten (beispielsweise per E-Mail
oder durch Veröffentlichen in einem Intranet).
Aus rechtsverbindlichen Vereinbarungen sowie
dem Urheber- und Markenrecht können sich
Einschränkungen bezüglich des Zugriffs auf solche
Websites durch SAP-Mitarbeiter und der
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Verwendung der Materialien auf diesen Websites
ergeben. Verstöße gegen diese Gesetze oder
Vereinbarungen können das geistige Eigentum der
SAP gefährden oder die SAP Haftungsrisiken
bezüglich einer missbräuchlichen Verwendung von
Informationen oder einer Verletzung von Rechten
an geistigem Eigentum aussetzen, wenn die
Verwendung außerhalb der getroffenen
Vereinbarung oder ohne rechtliche Vereinbarung
erfolgt.
SAP-Mitarbeiter dürfen Websites von Partnern,
Kunden, Wettbewerbern oder Dritten zu
geschäftlichen Zwecken nutzen, sofern dies keine
unberechtigte Verwendung urheberrechtlich
geschützter Materialien oder ein nicht gestatteter
Zugriff auf vertrauliche Informationen, Quellcode
oder Produkte von Wettbewerbern darstellt.
Insbesondere ist es SAP-Mitarbeitern untersagt
urheberrechtlich geschützte Materialien
(einschließlich Produktdokumentation,
Text, Screenshots, Softwarecode,
Schaubilder, Fotos, Musik, Videos oder
andere urheberrechtlich geschützte Werke)
ohne Genehmigung des Eigentümers zu
kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten,
öffentlich darzustellen, herunterzuladen
oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen;
SAP-Produkte, -Tools oder -Technologien
zu entwickeln, welche das nicht
genehmigte Auslesen von Daten von
Websites Dritter oder das Betreiben von
Websites Dritter steuern, sofern dies nicht
ausdrücklich gestattet ist (beispielsweise
durch eine Lizenzvereinbarung);
Quellcode herunterzuladen, sofern dies
nicht ausdrücklich gestattet ist
(beispielsweise durch eine
Lizenzvereinbarung);
Produkte von Wettbewerbern
herunterzuladen, sofern dies nicht
ausdrücklich gestattet ist (beispielweise
durch eine Lizenzvereinbarung);
auf vertrauliche Informationen zuzugreifen
oder diese zu verwenden, sofern dies nicht
ausdrücklich gestattet ist; vertrauliche
Informationen umfassen beispielsweise
vertrauliche Verträge, Preislisten oder
Kundenlisten.
auf Informationen auf Seiten von
Wettbewerbern zuzugreifen oder diese zu
verwenden, sofern dies nicht nach
Maßgabe der vorstehenden Regelungen
bezüglich des Umgangs mit
Wettbewerberinformationen geschieht.
Der Gebrauch des SAP email accounts zu
privaten Zwecken ist in manchen Ländern gemäß
der geltenden lokalen Geschäftsgrundsätze
eingeschränkt.
5 DATENSCHUTZ
SAP-Mitarbeiter befolgen die jeweils geltenden
Datenschutzrechte einschließlich der
Bestimmungen zum Schutz personenbezogener
Daten von anderen Mitarbeitern, Bewerbern,
Kunden, Lieferanten, Partnern und sonstigen
Personen, deren Daten von der SAP erfasst oder
verarbeitet werden.
SAP-Mitarbeiter sind zur Einhaltung der
Grundsätze der SAP Global Data Protection and
Privacy Policy (SAP-Datenschutzrichtlinie)
verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für
SAP personenbezogene Daten erfassen,
verarbeiten und/oder auf diese zugreifen.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für
rechtmäßige Zwecke erfasst werden, die vor der
Erfassung anzugeben sind. Die Weiterverarbeitung
der Daten muss gemäß den jeweils geltenden
Gesetzen und, sofern nicht anderweitig genehmigt,
im Einklang mit dem ursprünglich angegebenen
Zweck erfolgen.
SAP-Mitarbeiter haben sicherzustellen, dass bei
allen Prozessen im Zusammenhang mit der
Erfassung, Verarbeitung und/oder Nutzung von
personenbezogenen Daten bzw. dem Zugriff auf
personenbezogene Daten die SAP Global Data
Protection and Privacy Policy und die geltenden
Gesetze eingehalten werden. Jeder SAP-
Mitarbeiter, der im Rahmen seiner Arbeit für SAP
mit personenbezogenen Daten zu tun hat, ist für die
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Einhaltung der SAP-Datenschutzrichtlinie
verantwortlich.
Alle SAP-Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung und
Wahrung der Vertraulichkeit von
personenbezogenen Daten verpflichtet, auf die sie
zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei SAP Zugriff
haben. SAP-Mitarbeiter dürfen personenbezogene
Daten ausschließlich erfassen, verarbeiten
und/oder nutzen oder darauf zugreifen, soweit dies
zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist und
im Einklang mit den genehmigten Prozessen
erfolgt.
6 FINANZWESEN
Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür,
dass die SAP Zahlungen (unabhängig von
der Form) nur gegen genaue Belege und nur für die
darin ausgewiesenen Zwecke leistet. Bei der
Erfassung und Verwaltung von Zahlungen handeln
die Mitarbeiter der SAP nach den allgemein
gültigen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung und beachten hierbei die gültigen
Richtlinien.
7 KUNDEN, LIEFERANTEN,
WETTBEWERBER UND PARTNER
Die SAP pflegt keine geschäftlichen Beziehungen
mit Organisationen, die als gesellschaftsfeindliche
Kräfte oder terroristische bzw. kriminelle
Vereinigungen einzustufen sind bzw. diese
unterstützen.
7.1 Verhalten gegenüber Kunden
7.1.1 Boykotte
Eine Vereinbarung mit einem Kunden, Lieferanten,
Wettbewerber oder Partner der SAP, mit einem
anderen Kunden, Lieferanten, Wettbewerber,
Partner oder Dienstleistungsunternehmen keine
Geschäfte abzuschließen oder diese nicht zu
beliefern, ist rechtswidrig. Die Mitarbeiter der SAP
sind daher äußerst vorsichtig, wenn sie z. B. mit
einem Lieferanten der SAP über die
Wettbewerbskonditionen eines anderen
Lieferanten sprechen. Hinter solchen Kontakten
wird oft eine unzulässige Absprache vermutet.
Auch die einseitige Entscheidung, nicht an einen
Kunden zu verkaufen, ist dann problematisch,
wenn die SAP auf dem betreffenden Markt eine so
starke Stellung hat, dass der Kunde von einer
Vertragsbeziehung zur SAP abhängig ist.
7.1.2 Exklusivverträge
Die Mitarbeiter der SAP verlangen z. B. von ihren
Kunden nicht, ausschließlich Produkte und
Dienstleistungen der SAP zu kaufen oder Waren
eines Wettbewerbers nicht zu kaufen, wenn
hierdurch der Wettbewerb beeinträchtigt werden
kann.
7.1.3 Geschäfte auf Gegenseitigkeit
Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass die SAP
keine Geschäfte auf Gegenseitigkeit abschließt,
wonach die SAP Produkte oder Dienstleistungen
eines anderen Unternehmens nur dann abnimmt,
wenn dieses Unternehmen Produkte der SAP
bezieht.
7.1.4 Vertragsänderungen
Die Mitarbeiter der SAP nehmen Änderungen von
SAP-Standardverträgen und von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie Ergänzungen durch
Nebenabsprachen (z. B. Side Letters) in keinem
Fall ohne vorherige Zustimmung der
Rechtsabteilung vor.
7.2 Verhalten gegenüber Lieferanten
7.2.1 Allgemeines
Das Verhalten von Mitarbeitern der SAP die mit
Lieferanten verhandeln, ist von sicherem
Urteilsvermögen und einem Höchstmaß an
Integrität bestimmt. Das Vertreten der Interessen
der SAP ist das wichtigste Ziel.
Die Mitarbeiter der SAP achten darauf, dass die
Lieferanten der SAP alle im Herstellungs- oder
Verkaufsland geltenden Gesetze beachten. Die
Mitarbeiter der SAP SE sorgen dafür, dass im
Rahmen der vom jeweils zuständigen
Einkaufsbereich definierten Anforderungen von
Lieferanten, die ein erhebliches Geschäftsvolumen
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mit der SAP abwickeln, eine entsprechende
schriftliche Bestätigung darüber verlangt wird.
Die Mitarbeiter der SAP zwingen Lieferanten nicht,
als Gegenleistung für Einkäufe von SAP ihrerseits
SAP-Produkte zu kaufen. Selbstverständlich darf
die SAP aber genau wie bei jedem anderen Kunden
unabhängig von einer Bestellung versuchen,
Produkte an ihre Lieferanten zu verkaufen.
Die Mitarbeiter der SAP teilen Probleme oder
Schwächen eines Lieferanten keinem anderen
Lieferanten, Partner und keiner Person außerhalb
von SAP mit.
7.2.2 Angebote und Kostenvoranschläge
Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass die für
die Erstellung von Angeboten erforderlichen
technischen und geschäftlichen Anforderungen der
SAP allen qualifizierten Lieferanten vollständig und
in gleicher Weise mitgeteilt werden. Gleiches gilt für
Präzisierungen, Änderungen und Ergänzungen
dieser Anforderungen.
Falls die SAP eine Frist zur Abgabe von Angeboten
gesetzt hat, achten die Mitarbeiter der SAP darauf,
dass nach Ablauf dieser Frist eingehende
Angebote nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Mitarbeiter der SAP achten darauf, dass bei
jeder Auftragsvergabe die Gesamtkosten, die für
SAP langfristig entstehen, zugrunde gelegt werden
und hierbei sowohl die Kosten, die mit
mangelhaften Waren und Dienstleistungen
verbunden sind, wie auch der Wert einer
langfristigen Geschäftsverbindung mit SAP-
Lieferanten Berücksichtigung finden.
7.2.3 Externe Berater
Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass
Provisions- oder Beratungsverträge
schriftlich abgeschlossen werden;
Zahlungen nur für solche Tätigkeiten
geleistet werden, die üblicherweise
vergütet werden und gesetzlich zulässig
sind.
7.3 Verhalten gegenüber Wettbewerbern
7.3.1 Allgemeines
Zu den schwersten Verstößen gegen
wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zählen
Absprachen zwischen Wettbewerbern.
Vereinbarungen oder Absprachen zwischen
Wettbewerbern über Preise,
Verkaufsbedingungen, Produktionsumfang oder
die Aufteilung von Märkten sind grundsätzlich
rechtswidrig. Die Mitarbeiter der SAP beteiligen
sich nicht an solchen Vereinbarungen oder
Absprachen.
7.3.2 Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern
Jede Form von Preisabsprachen
zwischen Wettbewerbern ist verboten.
Das Verbot umfasst auch alle Vereinbarungen oder
Absprachen, die sich nur indirekt auf Preise oder
andere Verkaufsbedingungen (z. B. auf Rabatte)
auswirken. Die Mitarbeiter der SAP beteiligen sich
nicht daran, mit Wettbewerbern Höchst- oder
Mindestpreise festzusetzen oder Informationen
über die künftige Preisgestaltung auszutauschen.
In Einzelfällen kann es jedoch im Rahmen einer
Vertriebsvereinbarung erforderlich sein, dem
Vertriebspartner, der auch Wettbewerber sein
kann, Informationen über das künftige Preismodell
mitzuteilen, damit die internen Lizenzzahlungen
angepasst werden können. Die Mitarbeiter der SAP
übermitteln jedoch keine solchen Informationen,
ohne vorher mit der Rechtsabteilung die
wettbewerbsrechtliche Auswirkung abzuklären.
7.3.3 Wettbewerbsbeschränkungen
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
Kooperationsverträge und
Unternehmenszusammenschlüsse (Fusionen)
zwischen Wettbewerbern können den freien
Wettbewerb beeinträchtigen. In vielen Fällen
müssen solche Vorhaben behördlich genehmigt
werden. Ihre Zulässigkeit muss außerdem oft nach
mehreren Rechtsordnungen geklärt werden, da sie
Auswirkungen im Ausland haben können. Die
Mitarbeiter der SAP sorgen daher dafür, dass alle
derartigen Vorhaben zum frühestmöglichen
Zeitpunkt und in jedem Fall vor Durchführung mit
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der Rechtsabteilung auf ihre Zulässigkeit hin
überprüft werden.
7.3.4 Kontakte zu Wettbewerbern
Bei Kontakten zu Wettbewerbern sprechen die
Mitarbeiter der SAP nicht über interne
Angelegenheiten wie Preise und
Verkaufsbedingungen, Kosten, Marktübersichten,
organisatorische Abläufe oder andere vertrauliche
Informationen, aus denen Wettbewerber
Wettbewerbsvorteile gegenüber der SAP ziehen
könnten.
7.3.5 Beschaffen von Informationen über Wettbewerber
Die SAP hat ein berechtigtes Interesse daran,
Informationen über Wettbewerber zu erhalten und
alle veröffentlichten Informationen über
Konkurrenzunternehmen auszuwerten (z. B.
Veröffentlichungen über Produkte und Preise). Die
Mitarbeiter der SAP versuchen jedoch auf keinen
Fall, sich mit unlauteren Mitteln
Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche
oder geheime Informationen eines Wettbewerbers
zu verschaffen.
Die Mitarbeiter der SAP werden Informationen über
Produkte und Pläne von Wettbewerbern nicht
entgegennehmen, lesen oder nutzen, die als
vertrauliche Information gekennzeichnet oder
erkennbar sind, es sei denn der jeweilige
Mitarbeiter der SAP ist vom Wettbewerber dazu
autorisiert worden.
Die SAP kann einen echten Nutzen aus
Informationen über Wettbewerber nur dann ziehen,
wenn diese rechtlich und ethisch einwandfrei
erlangt werden. Die SAP ist bestrebt, es zu
vermeiden, mit Informationen über Wettbewerber in
Kontakt zu kommen, die vertraulich, anderweitig
mit Einschränkungen versehen sind oder aus
keiner legitimen Quelle stammen. Die tatsächliche
oder angebliche Verletzung der geistigen
Eigentumsrechte von Wettbewerbern oder die
tatsächliche oder angebliche missbräuchliche
Verwendung vertraulicher Informationen kann zu
einem Rechtsstreit führen, der wiederum zur Folge
haben kann, dass der SAP ein monetärer Schaden
entsteht und die SAP darüber hinaus ihren Kunden
bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nicht
zur Verfügung stellen kann. Außerdem kann eine
tatsächliche oder angebliche Rechtsverletzung
oder ein ebensolcher Missbrauch auch den Ruf der
SAP als vertrauenswürdiger Geschäftspartner
schädigen.
Dementsprechend dürfen SAP-Mitarbeiter nicht
vertrauliche Informationen über Wettbewerber
(einschließlich Informationen, die auf den Websites
der Wettbewerber zu finden sind) sammeln und
verwenden, jedoch nur unter folgenden
Einschränkungen:
SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,
vertrauliche Informationen über
Wettbewerber zu sammeln;
SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,
unwahre Aussagen über Wettbewerber zu
machen;
SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,
Informationen über Wettbewerber unter
Verletzung eines Vertrags zu sammeln;
SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,
ihre Beziehung zu SAP falsch darzustellen,
um dadurch Informationen über
Wettbewerber zu erhalten;
SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,
die Urheberrechte eines Wettbewerbers zu
verletzen;
SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,
Dritte mit den vorstehend genannten
Dingen zu beauftragen.
7.4 Verhalten gegenüber Partnern
Die Partner unterstützen die SAP in ihren
vielfältigen Geschäftsinteressen.
Deshalb verhalten sich die Mitarbeiter der
SAP absolut loyal gegenüber der SAP und neutral
gegenüber jedem einzelnen Partner. Insbesondere
fördert ein einheitliches und abgestimmtes
Auftreten nach außen die gemeinsamen
Geschäftsinteressen zwischen SAP und dem
jeweiligen Partner.
Die Mitarbeiter der SAP vermeiden alle Formen der
einseitigen Bevorteilung eines Partners. Dies gilt
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insbesondere auch bei konkurrierenden Angeboten
mehrerer Partner für ein- und denselben Kunden.
Treten Partner gegenüber der SAP als Kunden,
Lieferanten oder Wettbewerber auf, so beachten
die Mitarbeiter der SAP die entsprechenden oben
angeführten Grundsätze zum Verhalten gegenüber
Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern.
8 VERBOT VON INSIDERGESCHÄFTEN
UND UNRECHTMÄßIGER
OFFENLEGUNG VON
INSIDERINFORMATIONEN
8.1 Allgemeines
Aktien und Schuldverschreibungen der SAP SE
sind für den Handel an europäischen Börsen
zugelassen. Die Aktien und
Schuldverschreibungen sowie ihre Derivate
unterliegen deshalb strengen Vorschriften
europäischer und deutscher Gesetze, die die
unrechtmäßige Offenlegung von
Insiderinformationen oder die Verwendung solcher
Informationen bei Transaktionen verbieten. Hierfür
ist es unerheblich, ob eine besondere
Vertraulichkeitserklärung oder eine Insider-
Erklärung unterschrieben worden ist. Die
Vorschriften finden bei Handelsgeschäften
innerhalb und außerhalb der Europäischen Union
Anwendung. Ähnliche Verbote von
Insidergeschäften und unrechtmäßiger
Offenlegung von Insiderinformationen gelten auch
nach US-amerikanischem Recht für die ADRs von
SAP, die an der New Yorker Börse notiert sind,
sowie in anderen Ländern außerhalb der EU. Alle
SAP-Mitarbeiter weltweit einschließlich
Mitarbeiter der <SAP XXX> achten daher beim
Handel mit Aktien und Schuldverschreibungen der
SAP oder entsprechenden Derivaten darauf, dass
keine Insiderinformationen zugrunde gelegt und
keine Insiderinformationen unrechtmäßig
offengelegt werden. Das Verbot von
Insidergeschäften gilt auch für SAP-Aktien, die im
Rahmen von Employee Participation Plans
(Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) von SAP
erworben wurden.
Weitere Informationen sind im SAP Corporate
Portal unter Policies & Guidelines -> Global Policies
-> Insider Regulations zu finden.
8.2 Blackout Perioden
Mit Ausnahme von Transaktionen, für die
das Verbot von Insidergeschäften gilt,
können SAP-Mitarbeiter nach eigenem Ermessen
entscheiden, ob sie SAP-Aktien oder -
Schuldverschreibungen oder Derivate hiervon
veräußern oder erwerben.
Um jeglichen Verdacht, dass Mitarbeiter der SAP
Insidergeschäfte tätigen, zu vermeiden, hat der
SAP-Vorstand einen dringlichen Appell an alle
SAP-Mitarbeiter gerichtet, im Zeitraum ab dem 15.
des dritten Monats eines Berichtsquartals nicht mit
SAP-Aktien oder -Schuldverschreibungen oder
deren Derivaten zu handeln, bis die Zahlen für das
betreffende Quartal von SAP veröffentlicht wurden
(„Blackout-Periode“). Der Kauf von SAP-Aktien im
Rahmen der Employee Participation Plans von
SAP ist davon ausgenommen. Die Mitarbeiter sind
gebeten, diesem (rechtlich nicht verbindlichen)
Appell Folge zu leisten. Von dieser Richtlinie sollte
nur in Notfällen abgewichen werden (z. B.
überraschender Finanzierungsbedarf).
Zweifelsfälle sollten im Voraus mit dem
Compliance-Team für Insiderrecht der SAP SE
geklärt werden.
8.1 Handel mit Finanzinstrumenten von
börsennotierten Kunden-, Lieferanten-,
Wettbewerber- oder Partnerunternehmen
oder von börsennotierten SAP-
Tochtergesellschaften
Es kann vorkommen, dass Mitarbeiter der SAP von
kurserheblichen Insiderinformationen hinsichtlich
Kunden-, Lieferanten-, Wettbewerber- oder
Partnerunternehmen Kenntnis erlangen. So könnte
z. B. ein Kunde anfragen, ob die bei ihm
vorhandene SAP-Software auch erheblich größere
Transaktionsvolumina abdecken kann, die aus
einer geplanten (aber noch nicht veröffentlichten)
Übernahme eines anderen Unternehmens
resultieren. Zudem werden in der SAP-Gruppe
oftmals Shared Services bereitgestellt, oder es
werden gemeinsam große Projekte angebahnt, im
deren Rahmen Insiderinformationen erlangt
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werden können. Daher achten die Mitarbeiter der
SAP auch beim Handel mit Aktien,
Schuldverschreibungen oder Derivaten von
börsennotierten Kunden-, Lieferanten-,
Wettbewerber- oder Partnerunternehmen der SAP
oder mit Aktien und Schuldverschreibungen von
börsennotierten SAP-Tochterunternehmen sowie
mit Derivaten solcher Aktien strengstens darauf,
dass keine Insiderinformationen zugrunde gelegt
oder Insiderinformationen weitergegeben werden.
9 MELDUNGEN AN DAS COMPLIANCE
OFFICE UND
MAßREGELUNGSVERBOT
Die SAP SE hat ein Legal Compliance &
Integrity Office (global-compliance-
[email protected]) eingerichtet, das die
Einhaltung der Geschäftsgrundsätze überwacht.
Das Legal Compliance & Integrity Office wird bei
seinen Entscheidungen gewährleisten, dass weder
gegen die hier festgelegten Grundsätze verstoßen
noch der SAP oder dem Ruf der SAP geschadet
wird.
Das Legal Compliance & Integrity Office hat
darüber hinaus auf lokaler Ebene Compliance-
Beauftragte ernannt, die allen Mitarbeitern und
Führungskräften als Ansprechpartner zur
Verfügung stehen. Die lokalen Compliance-
Beauftragten und/oder das Legal Compliance &
Integrity Office können bei Fragen zu den
Geschäftsgrundsätzen beraten.
SAP-Mitarbeiter haben außerdem die Möglichkeit,
mögliche Compliance-Verstöße gemäß den
Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act anonym
zu melden. Für anonyme Meldungen steht im SAP
Corporate Portal das Whistleblower Reporting Tool
zur Verfügung. Maßnahmen infolge einer Meldung
über das Whistleblower Reporting Tool werden mit
dem Aufsichtsrat abgestimmt.
Bei Zweifeln oder Fragen hinsichtlich Verstößen
gegen die vorliegenden Geschäftsgrundsätze
wenden sich die Mitarbeiter der SAP an ihren
Vorgesetzten oder das Legal Compliance &
Integrity Office. Sofern erforderlich, wird eine
objektive Untersuchung durchgeführt, um
entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Die eingereichten Meldungen werden angesichts
einer möglichen Untersuchung soweit wie irgend
möglich vertraulich behandelt.
Für personalbezogene Compliance-Themen hat
die SAP das Global People Relations Office
eingerichtet, welches die Einhaltung der globalen
HR Compliance-Richtlinien und Best Practices
sowie die Einhaltung der SAP Global Anti-
Discrimination Policy überwacht. Weitere
Informationen sind auf dem Portal unter /go/gler
oder auf der JAM-Seite zu finden.
Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter der SAP bei
Untersuchungen umfassend kooperieren. Die
mangelnde Zusammenarbeit im Rahmen einer
Untersuchung kann einen Verstoß gegen
arbeitsvertragliche Pflichten darstellen.
Untersuchungen können vom Legal Compliance &
Integrity Office, von Corporate Audit, vom Global
HR Compliance Office oder von anderen Personen,
die entsprechend geschult und von den genannten
Stellen ausdrücklich dazu berechtigt wurden,
durchgeführt werden. Mitarbeiter und/oder
Führungskräfte unternehmen keine eigenständigen
Untersuchungen zu möglichen Compliance-
Verstößen oder ergreifen eigenmächtige
unabgestimmte Reaktionsmaßnahmen.
Fragen zum Untersuchungsprozess der SAP sind
an das Legal Compliance & Integrity Office oder
das Global HR Compliance Office zu richten.
9.1 Maßregelungsverbot
Maßregelungen aufgrund der Meldung möglicher
Compliance-Verstößen oder der Mitwirkung an
einer Untersuchung sind strengstens untersagt.
Unwahre, böswillige oder auf sonstige Weise
missbräuchliche Meldungen (zum Beispiel
unwahre persönliche Angriffe gegen bestimmte
Personen) sind ebenfalls untersagt und können
disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Bedenken hinsichtlich möglicher Maßregelungen
sowie Bedenken im Hinblick auf Meldungen, die in
unlauterer bzw. böswilliger Absicht oder in
sonstiger missbräuchlicher Weise erfolgen, sind
dem Legal Compliance & Integrity Office oder dem
Global HR Compliance Office zu melden.
GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 20
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28 March 2018
10 SANKTIONEN
Ein Zuwiderhandeln gegen diese
Geschäftsgrundsätze wird eine interne
Untersuchung nach sich ziehen. Es hat außerdem
gegebenenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen
und führt möglicherweise zu externen Ermittlungen,
zivilrechtlichen Verfahren und Strafanzeigen.