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SAP GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER March 2018

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SAP

GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR

MITARBEITER

March 2018

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Ihr solltet sie nicht nur lesen, sondern auch regelmäßig nachschlagen und darauf Bezug nehmen.

Es geht darum, Euch, unsere Kollegen und unser Unternehmen zu schützen. Ich vertraue darauf, dass Ihr Euch diese Geschäftsgrundsätze zu Herzen nehmt und ihre Einhaltung zu Eurer persönlichen Priorität macht.

Schließlich sollten wir auch darauf stolz sein, dass wir ein wunderbares Team von Fachleuten haben, die es zu ihrem Ziel machen, uns bei der Einhaltung dieser Richtlinien zu unterstützen. Wenn Ihr Fragen habt, weiß ich, dass Vivianne und ihre Kollegen bereit sind, Euch zu helfen.

Vielen Dank für Eure Zeit, Eure Aufmerksamkeit und Euer Engagement für die SAP.

Mit besten Grüßen,

Bill

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

als Vertreter eines starken Unternehmens haben wir

das Glück viele Privilegien zu genießen. Eines von

ihnen ist jeden Tag an der Verwirklichung unserer

Vision mitzuwirken, um das Leben der Menschen auf

der ganzen Welt Schritt für Schritt zu verbessern.

Mit großartigen Privilegien geht jedoch eine noch

größere Verantwortung einher. Deshalb ist der

Verhaltenskodex für Mitarbeiter eines der

bedeutendsten Dokumente für die SAP. Diese Seiten

werden uns helfen den stolzen Traditionen des

Vertrauens und der Integrität, die uns zu dem machen,

was wir heute sind, weiterhin Ehre zu machen.

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VORWORT

Die SAP hat im Laufe der Jahre weltweite

Anerkennung für Integrität erworben und damit

einen der wichtigsten Grundsteine für ihren

geschäftlichen Erfolg gelegt. Dieses hohe Ansehen

in der Geschäftswelt genießt die SAP vor allem

deshalb, weil ihre Mitarbeiter sich bewusst sind,

dass Werte wie Ehrlichkeit, Integrität, Transparenz,

Vertrauenswürdigkeit und Verantwortungsgefühl

die Grundlage für alle geschäftlichen Tätigkeiten

bilden sollen. Unangemessenes Verhalten eines

Einzelnen schadet nicht nur den unmittelbar

betroffenen Personen, sondern gefährdet auch den

guten Ruf der SAP als Unternehmen.

Die Geschäftsgrundsätze der SAP-Gruppe sind

das Ergebnis intensiver Diskussionen der SAP-

Geschäftsleitung mit dem Ziel, notwendige und

faire Richtlinien für den Umgang mit Kunden,

Lieferanten und Partnern sowie für interne Abläufe

festzulegen. Die Geschäftsgrundsätze sollen

Risiken minimieren und den SAP-Mitarbeitern

helfen, Interessenkonflikte zu vermeiden und die

nötigen Voraussetzungen hierfür in ihrer täglichen

Arbeit zu schaffen.

Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter der SAP-

Gruppe stellen einen Handelsrahmen dar, um

nationalen Unterschieden in Bezug auf Kultur,

Sprache sowie Rechts- und Sozialsysteme

Rechnung zu tragen. Alle SAP-Gesellschaften sind

aufgefordert, eigene Geschäftsgrundsätze zu

verabschieden. Diese Grundsätze sollen den

Mindestanforderungen der Geschäftsgrundsätze

für die SAP-Gruppe entsprechen Falls auf lokaler

Ebene erforderlich, dürfen sie auch strengere,

weitreichendere oder detailliertere Regelungen

enthalten, dürfen jedoch nicht den

Geschäftsgrundsätzen für Mitarbeiter der SAP-

Gruppe widersprechen. Vor ihrer Bekanntmachung

müssen lokale Geschäftsgrundsätze vom Legal

Compliance & Integrity Office (global-compliance-

[email protected]) genehmigt werden.

Ungeachtet der Form der jeweiligen

Geschäftsgrundsätze besteht eine

Mindestanforderung: Jeder Mitarbeiter muss die für

ihn geltenden Geschäftsgrundsätze kennen und ist

zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Abteilung

Corporate Audit der SAP wird sowohl die

Geschäftsgrundsätze als auch deren Einhaltung

überwachen.

Ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und Integrität

kann nur aufrechterhalten werden, wenn jeder

Beteiligte sich seiner mit der Einhaltung der

Geschäftsgrundsätze für die SAP-Gruppe

verbundenen Verantwortung bewusst ist.

Das Legal Compliance & Integrity Office überprüft

die Geschäftsgrundsätze für die SAP-Gruppe

regelmäßig und ist dafür verantwortlich, bei Bedarf

Korrekturen vorzunehmen oder Inhalte zu klären.

“Die Aufgabe meines Teams ist es, die

geschäftlichen Ziele der SAP

voranzutreiben, indem wir eine

Integritätskultur fördern und eine Reihe

gesetzlicher Risiken reduzieren. Wir

freuen uns, unsere Mitarbeiter bei

Fragen im Zusammenhang mit unserem

Verhaltenskodex zu unterstützen.“

Vivianne Gordon-Pullar,

SAP Group Chief Compliance Officer

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Vorwort ..................................................................... 3

Zielsetzung und anwendungsbereich ................... 5

1 Rechtstreue ........................................................ 6

2 Loyalität .............................................................. 6

2.1 Interessenkonflikte ........................................ 6

2.2 Nebentätigkeiten ........................................... 6

2.2.1 Generelle Grundsätze ............................. 6

2.2.1 Nebentätigkeiten für Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber und Partner ............................... 6

2.3 Organtätigkeiten in anderen Unternehmen .. 7

2.4 Finanzielle Beteiligungen an anderen

Unternehmen ................................................ 7

2.5 Beschäftigung von nahestehenden Personen

bei SAP ......................................................... 7

2.6 Beschäftigung von nahestehenden Personen

bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern

oder Partnern ................................................ 8

2.7 Mitgliedschaften ............................................ 8

3 Vorteilsnahme, Bestechung, Korruption ......... 8

3.1 Vorteilsnahme ............................................... 8

3.2 Zuwendungen von Dritten ............................ 9

3.2.1 Geschäftsessen und

Unterhaltungsveranstaltungen ......................... 9

3.2.2 Sonstige Zuwendungen von Dritten ...... 10

3.3 Zuwendungen an Dritte .............................. 10

3.3.1 Geschäftsessen und

Unterhaltungsveranstaltungen ....................... 10

3.3.2 Sonstige Zuwendungen an Dritte ......... 11

3.4 Zuwendungen an Parteien, Politiker,

politische Organisationen ........................... 11

3.5 Zuwendungen zwischen oder unter

Mitarbeitern ................................................. 12

4 Vertraulichkeit .................................................. 12

4.1 Allgemeines ................................................ 12

4.2 Interne und externe Kommunikation .......... 12

4.3 Vertrauliche Information ............................. 13

4.4 Gebrauch des Internets .............................. 13

5 Datenschutz ...................................................... 14

6 finanzwesen ...................................................... 15

7 kunden, lieferanten, wettbewerber und partner

........................................................................... 15

7.1 Verhalten gegenüber Kunden .................... 15

7.1.1 Boykotte ................................................ 15

7.1.2 Exklusivverträge .................................... 15

7.1.3 Geschäfte auf Gegenseitigkeit .............. 15

7.1.4 Vertragsänderungen .............................. 15

7.2 Verhalten gegenüber Lieferanten ............... 15

7.2.1 Allgemeines ........................................... 15

7.2.2 Angebote und Kostenvoranschläge....... 16

7.2.3 Externe Berater...................................... 16

7.3 Verhalten gegenüber Wettbewerbern ......... 16

7.3.1 Allgemeines ........................................... 16

7.3.2 Preisabsprachen zwischen

Wettbewerbern ................................................ 16

7.3.3 Wettbewerbsbeschränkungen ............... 16

7.3.4 Kontakte zu Wettbewerbern .................. 17

7.3.5 Beschaffen von Informationen über

Wettbewerber .................................................. 17

7.4 Conduct with Partners . Error! Bookmark not

defined.

8 Verbot von Insidergeschäften und

unrechtmäßiger Offenlegung von

Insiderinformationen ....................................... 18

8.1 Allgemeines ................................................. 18

8.2 Blackout Perioden ....................................... 18

8.1 Handel mit Finanzinstrumenten von

börsennotierten Kunden-, Lieferanten-,

Wettbewerber- oder Partnerunternehmen

oder von börsennotierten SAP-

Tochtergesellschaften ................................. 18

9 Meldungen an das Compliance Office und

Maßregelungsverbot ........................................ 19

9.1 Maßregelungsverbot ................................... 19

10 Sanktionen ........................................................ 20

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ZIELSETZUNG UND ANWENDUNGSBEREICH

Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter in den

deutschen Konzerngesellschaften der SAP sind

abgeleitet aus dem weltweiten Rahmenregelwerk,

das ein zentrales Element des

Selbstverständnisses und des Anspruchs der SAP-

Gruppe darstellt und für alle SAP-Gesellschaften

verbindlich ist.

Sie gelten ohne Ausnahme für alle Mitarbeiter

(einschließlich Führungskräfte und Mitglieder der

Unternehmensleitung) von SAP.

Die Geschäftsgrundsätze regeln

Verhaltensstandards für den Umgang mit allen

wirtschaftlichen, juristischen und moralischen

Herausforderungen des Geschäftsalltags und

sollen ein Maßstab und eine Hilfe für die

Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten,

Partnern ebenso sein wie für das Verhalten

gegenüber Wettbewerbern sowie im finanziellen

Bereich und bei Transaktionen mit SAP-Aktien. Es

gehört zu den Grundsätzen der SAP-

Geschäftspolitik, alle unternehmerischen

Angelegenheiten in Übereinstimmung mit dem

Wortlaut und dem Geist der geltenden rechtlichen

Bestimmungen durchzuführen und dabei hohe

Maßstäbe der Geschäftsethik einzuhalten.

Die Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter gehen

über rein gesetzliche Regelungen hinaus. Der Ruf

der SAP als seriöser und professioneller

Geschäftspartner kann auf Dauer nur durch ein

faires, integres und moralisch einwandfreies

Verhalten bei allen geschäftlichen Aktivitäten

aufrechterhalten werden. Daher erwartet die SAP,

dass alle ihre Mitarbeiter diese

Geschäftsgrundsätze stets einhalten.

Geschäftsgrundsätze können und sollen nicht für

alle Situationen detaillierte Handlungsanweisungen

geben. Als Ansprechpartner bei Zweifelsfragen im

Zusammenhang mit diesen Grundsätzen,

Problemfällen oder Konfliktsituationen steht jedem

Mitarbeiter und jeder Führungskraft der SAP die

hierfür eingerichtete Compliance-Stelle (das Legal

Compliance & Integrity Office) zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Legal Compliance &

Integrity Office finden sich im SAP Corporate Portal

unter Company Policies & Guidelines Code of

Business Conduct.

Von jeder Führungskraft wird erwartet, dass sie

über die eigene Vorbildfunktion hinaus alle zur

Einhaltung dieser Geschäftsgrundsätze

notwendigen Schritte unternimmt und mögliche

Problemfälle der Compliance-Stelle zur Beurteilung

vorlegt.

Bei allen Fragen oder möglichen Problemen

wenden sich die Mitarbeiter zunächst an ihren

direkten Vorgesetzten. Der Vorgesetzte ist dafür

verantwortlich, dass Konfliktsituationen

schnellstmöglich bereinigt werden. Zur

Unterstützung hierbei kann die Compliance-Stelle

zu Rate gezogen werden. Wenn ein Mitarbeiter

zögern sollte, mit einem problematischen

Sachverhalt im Zusammenhang mit den

Geschäftsgrundsätzen auf seinen direkten

Vorgesetzen zuzugehen, kann er sich auch gerne

an das Legal Compliance & Integrity Office (global-

[email protected]) wenden.

Maßregelungen gegenüber Mitarbeitern, die

Fragen stellen oder auf schwierige Situationen

hinweisen, sind untersagt, ebenso unwahre,

böswillige oder auf sonstige Weise missbräuchliche

Meldungen (zum Beispiel unwahre persönliche

Angriffe gegen bestimmte Personen).

Die SAP erwartet von jedem Mitarbeiter, dass er

sich bemüht, die Unternehmensziele der SAP und

die im Rahmen seiner Tätigkeit vereinbarten Ziele

in Übereinstimmung mit den Geschäftsgrundsätzen

für Mitarbeiter zu erreichen. Eine Missachtung der

Geschäftsgrundsätze wird grundsätzlich eine

Untersuchung zur Folge haben, die gegebenenfalls

arbeitsrechtliche sowie möglicherweise auch zivil-

und strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Aktualisierungen der Geschäftsgrundsätze werden

den Mitarbeitern über das Corporate Portal und per

E-Mail bekannt gegeben.

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1 RECHTSTREUE

Die Mitarbeiter der SAP beachten bei ihrer Tätigkeit

strikt alle jeweils geltenden gesetzlichen

Bestimmungen und die allgemeinen gültigen

Grundsätze der Geschäftspolitik.

2 LOYALITÄT

2.1 Interessenkonflikte

Die Mitarbeiter der SAP verhalten sich

persönlich stets loyal gegenüber der SAP.

Dies bedeutet:

a) Sie vermeiden Situationen, in denen ihre

persönlichen oder finanziellen Interessen

mit denen der SAP in Konflikt geraten.

b) Sie verfolgen bei der Wahrnehmung ihrer

Aufgaben keine den Interessen der SAP

zuwiderlaufenden eigenen Interessen.

c) Sie nutzen weder direkte noch indirekte

Geschäftschancen, die der SAP zustehen,

für sich oder ihnen nahestehende

Personen oder Unternehmen außerhalb

der SAP-Gruppe.

Schon der Anschein von Interessenkonflikten

sollte vermieden werden und führt bei

Bekanntwerden zur Überprüfung. Ein

abschließender Katalog aller etwaigen

Konfliktsituationen existiert nicht. Zum besseren

Verständnis werden im Folgenden einige typische

Beispiele erläutert, bei denen ein offensichtlicher

Interessenkonflikt besteht oder sich negative

Folgen sowohl für die SAP als auch für den

Mitarbeiter ergeben könnten.

2.2 Nebentätigkeiten

2.2.1 Generelle Grundsätze

Die Mitarbeiter der SAP nehmen keine

Nebentätigkeit auf, sofern deren zeitlicher Umfang

die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber der SAP

beeinträchtigt.

Vor Annahme eines Angebots einer Tätigkeit

außerhalb der SAP informieren sich die Mitarbeiter

der SAP im Corporate Portal, ob es ein Verfahren

zur Anmeldung von Nebentätigkeiten gibt. Sie

melden ihre Nebentätigkeit im Rahmen dieses

Verfahren bzw. ihrem Vorgesetzten sowie der

Personalabteilung, wenn kein solches Verfahren

vorhanden ist.

Ehrenamtliche Nebentätigkeiten müssen nicht

angezeigt werden, sofern sie keinen Einfluss auf

die Erbringung der Arbeitsleistung bei SAP haben

und/oder keine Wettbewerbsinteressen der SAP

berühren.

Ohne Zustimmung der Unternehmensleitung der

SAP werden die Mitarbeiter der SAP

a) keine eigenen oder fremden Produkte

entwickeln oder verkaufen und

Dienstleistungen erbringen, sofern SAP

ähnliche Produkte/Dienstleistungen

anbietet;

b) keine Tätigkeit ausführen, welche die

Vermarktung der Produkte oder

Dienstleistungen eines Wettbewerbers von

SAP unterstützt.

2.2.1 Nebentätigkeiten für Kunden, Lieferanten, Wettbewerber und Partner

Die Mitarbeiter der SAP nehmen keine

Nebenbeschäftigung bei einem SAP-Kunden,

-Lieferanten, -Wettbewerber oder -Partner an,

wenn dies die Wettbewerbsinteressen der SAP

beeinträchtigt.

Die Mitarbeiter der SAP werden auch nicht direkt

oder indirekt als unabhängige Vertragspartner,

Berater oder in sonstiger Weise für einen

Wettbewerber tätig.

Dem Legal Compliance & Integrity Office (global-

[email protected]) obliegt es,

festzulegen

1. wer als Wettbewerber einzustufen ist;

2. ob eine Beeinträchtigung der

Wettbewerbsinteressen der SAP vorliegt.

Bei einem SAP-Kunden, -Lieferanten oder -Partner

nehmen die Mitarbeiter der SAP

Nebenbeschäftigungen nur mit der vorherigen

schriftlichen Zustimmung der Unternehmensleitung

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der SAP an, da hierdurch in der Regel

Geschäftsinteressen der SAP berührt werden.

2.3 Organtätigkeiten in anderen Unternehmen

Die Mitarbeiter der SAP werden nicht in

unternehmerisch verantwortlicher Stellung (z. B.

Organmitglied, Geschäftsführer, Vorstand,

Aufsichtsrat, Beirat) bei einem Wettbewerber von

SAP tätig, da dies unmittelbar die Interessen der

SAP verletzt. Dem Legal Compliance & Integrity

Office ([email protected]) obliegt

es dabei festzulegen, wer als Wettbewerber

einzustufen ist.

Eine solche Funktion bei einem

Kunden, Lieferanten oder Partner von

SAP nehmen Mitarbeiter der SAP nur

nach vorheriger Zustimmung der

Unternehmensleitung an, Mitglieder der

Unternehmensleitung der SAP nur nach vorheriger

Zustimmung des Vorstands der SAP SE.

Entsprechendes gilt für die Annahme einer solchen

Aufgabe bei einem Unternehmen, das die

Vermarktungschancen von Produkten oder

Dienstleistungen von SAP-Wettbewerbern fördert.

Genehmigungen zur Übernahme einer

Organmitgliedschaft bei einem Kunden,

Lieferanten oder Partner werden nur erteilt, sofern

SAP der Überzeugung ist, dass

die Ausübung des Mandats die

Loyalitätspflichten des Mitarbeiters

gegenüber der SAP nicht beeinträchtigt;

der Mitarbeiter sich bei Entscheidungen,

die unmittelbar oder mittelbar zu einem

Interessenskonflikt bezüglich seiner

Loyalität zur SAP führt oder führen könnte,

der Stimme enthält;

der Mitarbeiter bei wesentlichen und nicht

nur vorübergehenden Interessenkonflikten,

die zu einem späteren Zeitpunkt auftreten,

sein Amt niederlegt;

der Mitarbeiter von dem betroffenen

Unternehmen – abgesehen von der

regulären Vergütung für das Mandat –

keine Zuwendungen annehmen wird.

2.4 Finanzielle Beteiligungen an

anderen Unternehmen

Die Mitarbeiter der SAP beteiligen sich nicht an

Unternehmen, die Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber oder Partner der SAP sind, sofern

dies zu einem Loyalitätskonflikt mit der SAP führt

bzw. führen kann oder auch nur den Eindruck eines

Loyalitätskonflikts erwecken kann.

Loyalitätskonflikte im Zusammenhang mit

finanziellen Beteiligungen liegen zum Beispiel dann

vor, wenn:

der Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit für

SAP Einfluss hat auf SAP-Entscheidungen

in Bezug auf Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber oder Partner, die sich auch

auf seine persönlichen finanziellen

Interessen auswirken können, oder

die finanzielle Beteiligung des Mitarbeiters

bei einem Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber oder Partner mehr als 20 %

seines Vermögens ausmacht und der

Mitarbeiter auf die Geschäftsbeziehung der

SAP mit diesem Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber oder Partner direkten oder

indirekten Einfluss hat.

Kapitalmäßige Beteiligungen von mehr als

20 % an SAP-Kunden, -Lieferanten, -

Wettbewerbern oder -Partnern sind dem

Legal Compliance & Integrity Office unverzüglich

nach dem Erwerb anzuzeigen.

2.5 Beschäftigung von nahestehenden

Personen bei SAP

Einem SAP-Mitarbeiter nahestehende Personen

(z. B. Angehörige, Lebenspartner oder andere

nahestehende Personen) können von einer SAP-

Konzerngesellschaft angestellt werden, solange

nicht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts oder

des Anscheins eines solchen Konflikts besteht.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sind direkte

Berichtslinien zwischen einander nahestehenden

Mitarbeitern grundsätzlich nicht erlaubt. Im Falle

eines solchen Konflikts muss gegebenenfalls eine

interne Versetzung eines Mitarbeiters oder beider

Mitarbeiter erfolgen. Mindestens aber wirken

Mitarbeiter nicht an geschäftlichen Aktivitäten oder

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Personalentscheidungen im Zusammenhang mit

ihnen nahestehenden Personen mit, die ihnen

selbst oder der nahestehenden Person zum Vorteil

oder Nachteil gereichen könnten (beispielsweise

Entscheidungen über eine Anstellung,

Beurteilungen, Beförderungen, Vergütungen,

Zuweisung von Aufgaben und disziplinarische

Maßnahmen).

Situationen, die den Anschein eines

Interessenkonflikts erwecken könnten, sind dem

Legal Compliance & Integrity Office zu melden,

damit Maßnahmen zum Schutz der SAP und der

beteiligten Mitarbeiter ergriffen werden können.

Handelt es sich bei einem SAP-Mitarbeiter um

einen Angehörigen, Lebenspartner oder eine

andere nahestehende Person einer Führungskraft,

die im Sinne dieser Geschäftsgrundsätze zu den

Führungskräften der Stufe T4 oder höher zählt, so

ist dies ebenfalls Legal Compliance & Integrity

Office zu melden, um allein den Anschein einer

Bevorzugung bzw. Benachteiligung sowie Konflikte

in einem Team zu vermeiden.

Angehörige, Lebenspartner oder andere SAP-

Mitarbeitern nahestehende Personen können von

der <SAP XXX> oder anderen SAP-

Konzerngesellschaften angestellt werden, sofern

keine Gefahr eines Interessenkonflikts oder des

Anscheins eines solchen Konflikts besteht.

Situationen, die den Anschein eines

Interessenkonflikts erwecken könnten, sind dem

Legal Compliance & Integrity Office zu melden,

damit Maßnahmen zum Schutz der SAP und der

beteiligten Mitarbeiter ergriffen werden können. Die

lokalen Geschäftsgrundsätze enthalten unter

Umständen strengere Regelungen im Hinblick auf

Situationen, die einen Interessenkonflikt darstellen

könnten und somit gemeldet werden müssen.

2.6 Beschäftigung von nahestehenden

Personen bei Kunden, Lieferanten,

Wettbewerbern oder Partnern

Angehörigen, Lebenspartnern oder anderen

nahestehenden Personen von Mitarbeitern der

SAP steht es grundsätzlich frei, bei Kunden,

Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP

zu arbeiten. Im Interesse der SAP ist es jedoch zu

gewährleisten, dass die Interessen der SAP durch

solche Beschäftigungsverhältnisse nicht

beeinflusst werden. Mögliche Beeinträchtigungen

können sich beispielsweise ergeben durch

die Weitergabe vertraulicher Informationen,

eine allgemeine Beeinträchtigung der

Objektivität von Entscheidungen.

Die Mitarbeiter der SAP gewährleisten deshalb,

dass Beschäftigungen von nahestehenden

Personen bei Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern

oder Partnern ohne Einfluss auf die eigene

Loyalitätspflicht gegenüber der <SAP XXX> und

ohne Einfluss auf die SAP insgesamt bleiben.

Die Mitarbeiter der SAP vermeiden jegliche

Mitwirkung an und Beeinflussung von

Entscheidungen, welche die SAP im

Zusammenhang mit einer Beauftragung von ihnen

nahestehenden Personen trifft (z. B.

Auftragsverhandlung, Auftragserteilung,

Genehmigung von Rechnungen).

2.7 Mitgliedschaften

Mitgliedschaften in Berufsverbänden stellen

grundsätzlich keinen Interessenkonflikt dar. Bevor

SAP-Mitarbeiter einem Verband/ einer

Organisation als Vertreter der SAP oder als

Mitglied, dessen Mitgliedsbeiträge von der SAP

übernommen werden, beitreten, müssen sie prüfen

lassen, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Darüber hinaus sind Mitgliedschaften in

Organisationen mit parteipolitischer Zugehörigkeit

in jedem Fall mit Government Relations

abzustimmen.

Private Mitgliedschaften, für die die Beschäftigung

bei SAP nicht von Bedeutung ist, stellen keinen

Interessenkonflikt dar.

3 VORTEILSNAHME, BESTECHUNG,

KORRUPTION

3.1 Vorteilsnahme

Die SAP duldet Bestechung und Korruption, gleich

welcher Art, unter keinen Umständen. Das heißt,

dass einem einzelnen

Entscheidungsverantwortlichen keine Leistungen

oder Gegenstände von Wert angeboten,

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versprochen oder übergeben werden dürfen, um

diese Person dahingehend zu beeinflussen, dass

sie eine Entscheidung zugunsten von SAP trifft.

Hinweis: Vergünstigungen für andere

Unternehmen (wie genehmigte Preisnachlässe für

unsere Software) gelten nicht als Bestechung.

Sobald aber eine Leistung oder ein Gegenstand

von Wert einer einzelnen Person zur persönlichen

Vorteilsnahme zur Verfügung gestellt wird, handelt

es sich um Bestechung. „Leistungen und

Gegenstände von Wert“ sind dabei nicht nur

monetär zu verstehen, sondern umfassen auch

Veranstaltungen, Bewirtung, Provisionen usw.

Darüber hinaus sind „Prozessbeschleunigungs“-

oder Schmiergeldzahlungen ebenfalls verboten.

Damit ist die Zahlung kleinerer Beträge zum

Zwecke einer schnelleren Durchführung von

Routinevorgängen gemeint. Werden derartige

Zahlungen allerdings gefordert, um ein

Sicherheitsrisiko zu vermeiden, so sollten sie

geleistet und umgehend dem Legal Compliance &

Integrity Office zur Prüfung vorgelegt werden

([email protected]). Die

Sicherheit unserer Mitarbeiter hat oberste Priorität.

Die Mitarbeiter der SAP führen ihre

Geschäftsaktivitäten frei von jeglicher aktiven und

passiven Beeinflussung durch Bestechung und

Korruption aus. Die Mitarbeiter der SAP ziehen –

abgesehen von ihrem Gehalt oder von der

Unternehmensleitung genehmigten zusätzlichen

Vergütungen – keinen Gewinn oder sonstigen

Vorteil aus einem für die SAP getätigten Geschäft

und dürfen Dritten keine Angebote machen mit dem

Ziel, deren geschäftliche Entscheidungen

unangemessen zu beeinflussen.

Sie nehmen unter Berücksichtigung der

vorstehenden Grundsätze im Zusammenhang mit

ihrer Tätigkeit Dienste von Beamten und

Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nur in Anspruch,

wenn die auszuführenden Dienstleistungen

in unmittelbarem und unvermeidbarem

Zusammenhang mit einem von beiden

Seiten angestrebten und den hier

formulierten Grundsätzen entsprechenden

Geschäft stehen;

mit der zuständigen Behörde schriftlich

vereinbart worden sind.

3.2 Zuwendungen von Dritten

3.2.1 Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen

Die Mitarbeiter der SAP nehmen von aktuellen und

potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern

oder Partnern der SAP Einladungen zu

Geschäftsessen und

Unterhaltungsveranstaltungen nur an, sofern die

Teilnahme am Geschäftsessen bzw. an der

Unterhaltungsveranstaltung

der Anbahnung oder Verbesserung von

Geschäftsbeziehungen und damit den

Interessen der SAP dient und

die von SAP zu treffenden

Geschäftsentscheidungen nicht

unangemessen beeinflusst und

sie nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet

und

nicht gegen Gesetze oder ethische

Prinzipien verstößt und

im Einklang mit den

Geschäftsgepflogenheiten des jeweiligen

Landes steht.

Die Mitarbeiter der SAP lehnen Einladungen zu

Geschäftsessen und

Unterhaltungsveranstaltungen grundsätzlich ab,

wenn der Wert des Essens bzw. der Veranstaltung

<Währung> <Betrag> überschreitet. Gilt die an

einen Mitarbeiter der SAP gerichtete Einladung

auch für einen Angehörigen, Lebenspartner oder

eine andere ihm nahestehende Person, dann sorgt

der Mitarbeiter dafür, dass der Angehörige,

Lebenspartner oder die andere nahestehende

Person nicht auf Kosten des einladenden Kunden,

Lieferanten, Wettbewerbers oder Partners

teilnimmt.

In Ausnahmefällen ist sowohl eine

Teilnahme auch bei einem höheren als

dem oben genannten Wert als auch eine

Teilnahme von Angehörigen,

Lebenspartnern oder anderen nahestehenden

Personen auf Kosten des einladenden Kunden,

Lieferanten, Wettbewerbers oder Partners möglich,

wenn die obigen Prinzipien gewahrt sind und

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während oder unmittelbar vor bzw. nach

dem Essen bzw. der Veranstaltung

wesentliche geschäftliche Gespräche

stattfinden oder

vorab eine schriftliche Genehmigung durch

das Legal Compliance & Integrity Office

erteilt wurde (global-compliance-

[email protected]) oder ein Beauftragter der

lokalen Tochtergesellschaft mit der

entsprechenden Befugnis die

Sondergenehmigung erteilt (z. B. der CFO,

der lokale Compliance-Beauftragte usw.).

3.2.2 Sonstige Zuwendungen von Dritten

Die Mitarbeiter der SAP und ihre Angehörigen und

Lebenspartner sowie andere ihnen nahestehende

Personen nehmen von aktuellen und potenziellen

Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern

keine Sachgeschenke, Zahlungen, Darlehen oder

geldwerte Geschenke (wie z. B. Urlaubsreisen oder

andere Vergünstigungen) an, wenn

die Zuwendung einen Wert über

<Währung> <Betrag> hat oder

die Annahme der Zuwendung die

Geschäftsinteressen der SAP schädigen

würde oder

die Annahme der Zuwendung zu einer

Gegenleistung verpflichten würde oder

die Zuwendung während Verhandlungen

oder eines Bietverfahrens direkt oder

indirekt von einer beteiligten Partei kommt

oder

die Annahme der Zuwendung den

Anschein einer unerlaubten Vorteilsnahme

erwecken würde oder

die Zuwendung gegen Gesetze oder

ethische Prinzipien verstößt oder

die Zuwendung im Zusammenhang mit

früheren Zuwendungen steht.

Ausgenommen von dieser Regelung sind

Werbegeschenke von geringem Wert und in

üblichem Rahmen sowie Zahlungen, die nicht im

Zusammenhang mit der Tätigkeit bei SAP stehen

und nicht anders ausfallen würden, wenn die

zahlende Partei kein Kunde, Lieferant,

Wettbewerber oder Partner der SAP wäre. Hierzu

gehören insbesondere Zahlungen von Banken im

Zusammenhang mit privaten Bankgeschäften.

Gelegentlich kann es bei Geschäftsbeziehungen

vorkommen, dass der Austausch von Geschenken

höheren Werts üblich ist, das heißt, den

landesüblichen Vorstellungen von

Gastfreundschaft entspricht. In solchen Fällen

dürfen die Mitarbeiter der SAP diese Geschenke

annehmen. Die angenommenen Geschenke

müssen jedoch unverzüglich dem Legal

Compliance & Integrity Office der SAP übergeben

werden, um für den internen Gebrauch, zum

allgemeinen Nutzen der Mitarbeiter oder als

Spende für einen wohltätigen Zweck Verwendung

zu finden.

Im Rahmen privater Geschäfte mit Kunden,

Lieferanten, Wettbewerbern oder Partnern der SAP

nehmen Mitarbeiter der SAP angebotene Rabatte

und andere Vergünstigungen nur in Anspruch,

wenn diese allen Mitarbeitern der SAP gewährt

werden.

3.3 Zuwendungen an Dritte

3.3.1 Geschäftsessen und Unterhaltungsveranstaltungen

Die Mitarbeiter der SAP bieten aktuellen und

potenziellen Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern

oder Partnern der SAP Einladungen zu

Geschäftsessen und

Unterhaltungsveranstaltungen nur an, sofern das

Geschäftsessen bzw. die

Unterhaltungsveranstaltung

der Anbahnung oder Verbesserung von

Geschäftsbeziehungen und damit den

Interessen der SAP dient und

die vom Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber oder Partner zu treffenden

Geschäftsentscheidungen nicht

unangemessen beeinflusst und

sie nicht zu einer Gegenleistung verpflichtet

und

nicht gegen Gesetze oder ethische

Prinzipien verstößt und

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im Einklang mit den

Geschäftsgepflogenheiten des jeweiligen

Landes steht.

Die Mitarbeiter der SAP

bieten grundsätzlich keine Einladungen zu

Geschäftsessen und

Unterhaltungsveranstaltungen an, wenn

der Wert des Essens bzw. der

Veranstaltung pro Teilnehmer <Währung>

<Betrag> überschreitet.

laden einen einzelnen Mitarbeiter eines

potenziellen Kunden pro Quartal maximal

einmal zu einer Veranstaltung mit

Bewirtung ein.

bieten Angehörigen, Lebenspartnern oder

anderen nahestehenden Personen von

Mitarbeitern von Kunden, Lieferanten,

Wettbewerbern oder Partnern keine

kostenlose Teilnahme an Geschäftsessen

oder Unterhaltungsveranstaltungen an.

In Ausnahmefällen ist sowohl eine Einladung auch

bei einem höheren als dem oben genannten Wert

als auch eine Einbeziehung von Angehörigen,

Lebenspartnern oder anderen nahestehenden

Personen möglich, wenn die obigen Prinzipien

gewahrt sind und

eine Genehmigung durch das

Legal Compliance & Integrity

Office (global-compliance-

[email protected]) oder das

lokale Compliance Office der SAP erteilt

wurde oder

während oder unmittelbar vor bzw. nach

dem Essen bzw. der Veranstaltung

wesentliche geschäftliche Gespräche

stattfinden und

die Bewirtung nach den globalen SAP-

Richtlinien für Veranstaltungen mit

Bewirtung und geschäftliche

Veranstaltungen durchgeführt wird (siehe

SAP Corporate Portal unter Company >>

Policies and Guidelines >> Global Policies).

3.3.2 Sonstige Zuwendungen an Dritte

Zuwendungen an Beamte oder Mitarbeiter im

öffentlichen Dienst sind unzulässig.

Die Mitarbeiter der SAP stellen Werbematerial,

Geschenke oder jedwede anderen

Vergünstigungen oder Zuwendungen auf Kosten

der <SAP XXX> an Kunden, Lieferanten, Partner

und an sonstige aufgrund ihrer Tätigkeit mit SAP in

Verbindung stehende externe Kontakte nur zur

Verfügung, wenn

die Zuwendung einen Wert von maximal

<Währung><Betrag> hat und

die Zuwendung die Geschäftsinteressen

der SAP nicht schädigt und

die Zuwendung nicht zu einer

Gegenleistung verpflichtet und

mit dem betroffenen aktuellen und

potenziellen Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber oder Partner aktuell keine

Verhandlungen oder Bietverfahren laufen

und

die Zuwendung keine vom betroffenen

aktuellen und potenziellen Kunden,

Lieferanten, Wettbewerber oder Partner zu

treffenden Geschäftsentscheidungen

unangemessen beeinflusst bzw. den

Anschein einer solchen Beeinflussung

erweckt und

die Zuwendung nicht gegen Gesetze oder

ethische Prinzipien verstößt und

die Zuwendung nicht im Zusammenhang

mit früheren Zuwendungen steht.

3.4 Zuwendungen an Parteien, Politiker,

politische Organisationen

Die SAP leistet grundsätzlich keine Geld- und

Sachspenden für parteipolitische Zwecke. Die

Mitarbeiter der SAP erwecken bei privaten

Spenden nicht den Eindruck, die Spenden würden

im Zusammenhang mit SAP stehen. Private

Spenden oder sonstige Beiträge von Mitarbeitern

werden in keinem Fall von der SAP oder durch

Sachleistungen ausgeglichen. Ebenso leistet die

SAP keine indirekten Zuwendungen an politische

Parteien oder Institutionen.

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3.5 Zuwendungen zwischen oder unter

Mitarbeitern

Zuwendungen zwischen oder unter Mitarbeitern

werden unabhängig von der Unternehmensebene

grundsätzlich nicht erstattet. Für weitere

Informationen kontaktieren Sie bitte Local

Finance.

4 VERTRAULICHKEIT

4.1 Allgemeines

Alle internen betrieblichen Unterlagen, Daten,

Dateien, Aufzeichnungen und Berichte, die im

Rahmen der Tätigkeit für SAP erworben oder

erstellt wurden, sind Eigentum der SAP

beziehungsweise gelten als vertrauliche

Informationen, sofern sie Relevanz für den

Geschäftsbetrieb der SAP besitzen und nicht

öffentlich zugänglich sind.

Insbesondere Informationen zu Preisen, zur

Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen

sowie Geschäftsgeheimnisse sind streng

vertraulich zu behandeln. Die unberechtigte

Weitergabe sensibler Informationen dieser Art

könnte einen Missbrauch der Informationen zur

Folge haben, die Wettbewerbsfähigkeit und die

Marktposition des Unternehmens erheblich

schädigen und/oder eine Verletzung von

vertraglichen Verpflichtungen darstellen oder sich

auf den Aktienkurs auswirken.

Aus diesen Gründen sollten sich die Mitarbeiter der

SAP der Schutzwürdigkeit dieser Informationen

bewusst sein und vertrauliche Geschäftsunterlagen

und Informationen weder an Dritte weitergeben

noch in irgendeiner Form innerhalb oder außerhalb

des Unternehmens verfügbar machen, sofern die

Informationen nicht im Rahmen der Wahrnehmung

ihrer Aufgaben weitergegeben werden und der

Empfänger zum Erhalt dieser Informationen

berechtigt ist.

Darüber hinaus sind die Bestimmungen der

Globalen SAP-

Geheimhaltungsvereinbarung/Vertraulichkeitsrichtl

inie (zu finden im Corporate Portal unter Company

>> Global Policies >> Compliance) und der SAP

Global Security Policy (zu finden im Corporate

Portal unter Employee Services >> Security and

Facility >> Security >> Security Policy and

Standards) einzuhalten.

4.2 Interne und externe Kommunikation

Das Management der SAP-Gruppe sowie

die Unternehmensleitung der SAP sind

bestrebt, mit den Mitarbeitern der SAP stets eine

offene und aufrichtige Diskussion über die

Geschäftsaktivitäten und Strategien der SAP zu

führen.

Sowohl die interne als auch die externe Weitergabe

von geschäftsrelevanten Informationen, die die

SAP, ihre Geschäftsaktivitäten, ihre Strategien

oder sonstige Angelegenheiten des Unternehmens

betreffen, erfolgt grundsätzlich nur durch dafür

autorisierte Mitarbeiter.

Dies ist wichtig, um zum einen die Integrität des

Unternehmens zu wahren und zum anderen

negative Folgen für das Ansehen der SAP oder gar

Auswirkungen auf den Aktienkurs und die

allgemeine Bewertung des Unternehmens zu

vermeiden. In bestimmten Situationen könnte

sogar eine Benachrichtigung der Börsen

erforderlich werden, an denen wir notiert sind.

Daher ist es entscheidend, dass das Unternehmen

ausschließlich von hierzu berechtigten Mitarbeitern

vertreten wird.

Nicht ausdrücklich von Corporate Affairs oder

Investor Relations autorisierte Mitarbeiter der <SAP

XXX> nehmen aus eigener Initiative keinen Kontakt

zu Vertretern der Medien oder der Finanzwelt zum

Zweck der Weitergabe von Informationen zu SAP

auf. Jeder Kontakt mit Medienvertretern oder

Analysten muss entweder durch SAP Global

Corporate Affairs, Investor Relations oder durch

einen PR-Mitarbeiter der SAP koordiniert und

autorisiert werden.

Nicht derart autorisierte Mitarbeiter der SAP

leiten bei ihnen eingehende Anfragen von

Medienvertretern – unabhängig davon, auf

welchem Weg die Anfrage an sie

herangetragen wurde – an [email protected]

weiter;

leiten bei ihnen eingehende Anfragen von

Vertretern der Finanzwelt – unabhängig

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davon, auf welchem Weg die Anfrage an

sie herangetragen wurde – an das Team

von Investor Relations weiter. Eine Liste

der Ansprechpartner bei SAP Investor

Relations steht auf der offiziellen Website

unter der Rubrik „Investoren“ zur Verfügung

oder ist auf Anfrage über die E-Mail-

Adresse [email protected] erhältlich.

äußern sich nicht im Namen der SAP;

geben ohne vorherige schriftliche Genehmigung keine Auskunft über die SAP.

Bei entsprechenden Anfragen von Kunden,

Lieferanten, Partnern, Bewerbern usw. verweisen

die Mitarbeiter der <SAP XXX> grundsätzlich auf

die öffentlich gemachten schriftlichen

Informationen sowie ggf. auf die Möglichkeit, sich

an SAP Global Corporate Affairs, Investor

Relations oder an PR-Mitarbeiter von SAP zu

wenden.

Im Übrigen enthalten sich nicht autorisierte

Mitarbeiter jeglicher Kommentierung von offiziellen

Unternehmensinformationen gegenüber

Unternehmensexternen.

Bei persönlichen Meinungsäußerungen sorgen die

Mitarbeiter der SAP im Rahmen ihrer Möglichkeiten

dafür, dass nicht der Eindruck entsteht, es handele

sich um Aussagen der SAP. Hierzu gehört auch,

dass Mitarbeiter der SAP ihre „sap.com“-E-Mail-

Adresse nicht für Meinungsäußerungen mit

politischem und religiösem Inhalt oder zur

Unterstützung von E-Mail-Kettenbriefen mit

politischen oder religiösen Inhalten nutzen.

4.3 Vertrauliche Information

Die Mitarbeiter der SAP leiten als

vertraulich gekennzeichnete oder als

solche erkennbaren Informationen an

Kunden, Lieferanten oder Partner nur weiter und

nehmen vertrauliche Informationen von Kunden,

Lieferanten oder Partnern in der Regel nur

entgegen, wenn zuvor eine schriftliche

Vereinbarung über die Geheimhaltungspflicht oder

sonstige Vereinbarung zur Wahrung der

Vertraulichkeit getroffen wurde. Abweichungen

hiervon bedürfen der Abstimmung mit dem

Vorgesetzten und/oder der Rechtsabteilung. Ein

Verzicht auf eine Geheimhaltungsvereinbarung

muss auf jeden Fall durch die Rechtsabteilung

geprüft werden.

Die Mitarbeiter der SAP leiten vertrauliche

Informationen eines Kunden, Lieferanten oder

Partners nicht an andere Kunden, Lieferanten oder

Partner oder andere Personen außerhalb der SAP

weiter. Dies gilt gleichermaßen für aktuelle und

potenzielle Kunden, Lieferanten oder Partner.

Mitarbeiter der SAP nutzen ihre „sap.com“-E-Mail-

Adresse nicht für Meinungsäußerungen mit

politischem und religiösem Inhalt oder zur

Unterstützung von E-Mail-Kettenbriefen mit

politischen oder religiösen Inhalten.

4.4 Gebrauch des Internets

SAP Mitarbeiter können auf das Internet

zugreifen. Material auf nicht von SAP

betriebenen Websites kann rechtlichen

Regelungen unterfallen, beispielsweise Click-

Through- bzw. Download-Vereinbarungen oder

auch Rahmenvereinbarungen der SAP mit dem

Betreiber der Website oder einer Kombination von

beidem. Außerdem können Texte, Schaubilder,

Fotos, Musik- und Videoinhalte auf Websites durch

Urheberrecht sowie Klänge, Logos und Bilder, die

das Markenzeichen ihrer Inhaber sind, durch das

Markenrecht geschützt sein. SAP achtet die Rechte

an geistigem Eigentum Dritter und vermeidet das

unberechtigte Verwenden von Marken oder

urheberrechtlich geschützter Materialien Dritter.

SAP-Mitarbeiter sind angehalten, sich bei Fragen

zur Zulässigkeit der Vervielfältigung, Verwendung

von Auszügen, Erstellung elektronischer Kopien

oder sonstigen Verwendung urheberrechtlich

geschützter Materialien an Global Legal/Global IP

zu wenden. Die Tatsache, dass Material

(beispielsweise aus dem Internet

heruntergeladenes Material) für die Vervielfältigung

zur Verfügung steht, bedeutet nicht automatisch,

dass es zulässig ist, das Material zu vervielfältigen

oder weiterzuverbreiten (beispielsweise per E-Mail

oder durch Veröffentlichen in einem Intranet).

Aus rechtsverbindlichen Vereinbarungen sowie

dem Urheber- und Markenrecht können sich

Einschränkungen bezüglich des Zugriffs auf solche

Websites durch SAP-Mitarbeiter und der

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Verwendung der Materialien auf diesen Websites

ergeben. Verstöße gegen diese Gesetze oder

Vereinbarungen können das geistige Eigentum der

SAP gefährden oder die SAP Haftungsrisiken

bezüglich einer missbräuchlichen Verwendung von

Informationen oder einer Verletzung von Rechten

an geistigem Eigentum aussetzen, wenn die

Verwendung außerhalb der getroffenen

Vereinbarung oder ohne rechtliche Vereinbarung

erfolgt.

SAP-Mitarbeiter dürfen Websites von Partnern,

Kunden, Wettbewerbern oder Dritten zu

geschäftlichen Zwecken nutzen, sofern dies keine

unberechtigte Verwendung urheberrechtlich

geschützter Materialien oder ein nicht gestatteter

Zugriff auf vertrauliche Informationen, Quellcode

oder Produkte von Wettbewerbern darstellt.

Insbesondere ist es SAP-Mitarbeitern untersagt

urheberrechtlich geschützte Materialien

(einschließlich Produktdokumentation,

Text, Screenshots, Softwarecode,

Schaubilder, Fotos, Musik, Videos oder

andere urheberrechtlich geschützte Werke)

ohne Genehmigung des Eigentümers zu

kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten,

öffentlich darzustellen, herunterzuladen

oder abgeleitete Werke daraus zu erstellen;

SAP-Produkte, -Tools oder -Technologien

zu entwickeln, welche das nicht

genehmigte Auslesen von Daten von

Websites Dritter oder das Betreiben von

Websites Dritter steuern, sofern dies nicht

ausdrücklich gestattet ist (beispielsweise

durch eine Lizenzvereinbarung);

Quellcode herunterzuladen, sofern dies

nicht ausdrücklich gestattet ist

(beispielsweise durch eine

Lizenzvereinbarung);

Produkte von Wettbewerbern

herunterzuladen, sofern dies nicht

ausdrücklich gestattet ist (beispielweise

durch eine Lizenzvereinbarung);

auf vertrauliche Informationen zuzugreifen

oder diese zu verwenden, sofern dies nicht

ausdrücklich gestattet ist; vertrauliche

Informationen umfassen beispielsweise

vertrauliche Verträge, Preislisten oder

Kundenlisten.

auf Informationen auf Seiten von

Wettbewerbern zuzugreifen oder diese zu

verwenden, sofern dies nicht nach

Maßgabe der vorstehenden Regelungen

bezüglich des Umgangs mit

Wettbewerberinformationen geschieht.

Der Gebrauch des SAP email accounts zu

privaten Zwecken ist in manchen Ländern gemäß

der geltenden lokalen Geschäftsgrundsätze

eingeschränkt.

5 DATENSCHUTZ

SAP-Mitarbeiter befolgen die jeweils geltenden

Datenschutzrechte einschließlich der

Bestimmungen zum Schutz personenbezogener

Daten von anderen Mitarbeitern, Bewerbern,

Kunden, Lieferanten, Partnern und sonstigen

Personen, deren Daten von der SAP erfasst oder

verarbeitet werden.

SAP-Mitarbeiter sind zur Einhaltung der

Grundsätze der SAP Global Data Protection and

Privacy Policy (SAP-Datenschutzrichtlinie)

verpflichtet, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für

SAP personenbezogene Daten erfassen,

verarbeiten und/oder auf diese zugreifen.

Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich für

rechtmäßige Zwecke erfasst werden, die vor der

Erfassung anzugeben sind. Die Weiterverarbeitung

der Daten muss gemäß den jeweils geltenden

Gesetzen und, sofern nicht anderweitig genehmigt,

im Einklang mit dem ursprünglich angegebenen

Zweck erfolgen.

SAP-Mitarbeiter haben sicherzustellen, dass bei

allen Prozessen im Zusammenhang mit der

Erfassung, Verarbeitung und/oder Nutzung von

personenbezogenen Daten bzw. dem Zugriff auf

personenbezogene Daten die SAP Global Data

Protection and Privacy Policy und die geltenden

Gesetze eingehalten werden. Jeder SAP-

Mitarbeiter, der im Rahmen seiner Arbeit für SAP

mit personenbezogenen Daten zu tun hat, ist für die

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Einhaltung der SAP-Datenschutzrichtlinie

verantwortlich.

Alle SAP-Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung und

Wahrung der Vertraulichkeit von

personenbezogenen Daten verpflichtet, auf die sie

zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei SAP Zugriff

haben. SAP-Mitarbeiter dürfen personenbezogene

Daten ausschließlich erfassen, verarbeiten

und/oder nutzen oder darauf zugreifen, soweit dies

zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist und

im Einklang mit den genehmigten Prozessen

erfolgt.

6 FINANZWESEN

Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür,

dass die SAP Zahlungen (unabhängig von

der Form) nur gegen genaue Belege und nur für die

darin ausgewiesenen Zwecke leistet. Bei der

Erfassung und Verwaltung von Zahlungen handeln

die Mitarbeiter der SAP nach den allgemein

gültigen Grundsätzen ordnungsmäßiger

Buchführung und beachten hierbei die gültigen

Richtlinien.

7 KUNDEN, LIEFERANTEN,

WETTBEWERBER UND PARTNER

Die SAP pflegt keine geschäftlichen Beziehungen

mit Organisationen, die als gesellschaftsfeindliche

Kräfte oder terroristische bzw. kriminelle

Vereinigungen einzustufen sind bzw. diese

unterstützen.

7.1 Verhalten gegenüber Kunden

7.1.1 Boykotte

Eine Vereinbarung mit einem Kunden, Lieferanten,

Wettbewerber oder Partner der SAP, mit einem

anderen Kunden, Lieferanten, Wettbewerber,

Partner oder Dienstleistungsunternehmen keine

Geschäfte abzuschließen oder diese nicht zu

beliefern, ist rechtswidrig. Die Mitarbeiter der SAP

sind daher äußerst vorsichtig, wenn sie z. B. mit

einem Lieferanten der SAP über die

Wettbewerbskonditionen eines anderen

Lieferanten sprechen. Hinter solchen Kontakten

wird oft eine unzulässige Absprache vermutet.

Auch die einseitige Entscheidung, nicht an einen

Kunden zu verkaufen, ist dann problematisch,

wenn die SAP auf dem betreffenden Markt eine so

starke Stellung hat, dass der Kunde von einer

Vertragsbeziehung zur SAP abhängig ist.

7.1.2 Exklusivverträge

Die Mitarbeiter der SAP verlangen z. B. von ihren

Kunden nicht, ausschließlich Produkte und

Dienstleistungen der SAP zu kaufen oder Waren

eines Wettbewerbers nicht zu kaufen, wenn

hierdurch der Wettbewerb beeinträchtigt werden

kann.

7.1.3 Geschäfte auf Gegenseitigkeit

Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass die SAP

keine Geschäfte auf Gegenseitigkeit abschließt,

wonach die SAP Produkte oder Dienstleistungen

eines anderen Unternehmens nur dann abnimmt,

wenn dieses Unternehmen Produkte der SAP

bezieht.

7.1.4 Vertragsänderungen

Die Mitarbeiter der SAP nehmen Änderungen von

SAP-Standardverträgen und von Allgemeinen

Geschäftsbedingungen sowie Ergänzungen durch

Nebenabsprachen (z. B. Side Letters) in keinem

Fall ohne vorherige Zustimmung der

Rechtsabteilung vor.

7.2 Verhalten gegenüber Lieferanten

7.2.1 Allgemeines

Das Verhalten von Mitarbeitern der SAP die mit

Lieferanten verhandeln, ist von sicherem

Urteilsvermögen und einem Höchstmaß an

Integrität bestimmt. Das Vertreten der Interessen

der SAP ist das wichtigste Ziel.

Die Mitarbeiter der SAP achten darauf, dass die

Lieferanten der SAP alle im Herstellungs- oder

Verkaufsland geltenden Gesetze beachten. Die

Mitarbeiter der SAP SE sorgen dafür, dass im

Rahmen der vom jeweils zuständigen

Einkaufsbereich definierten Anforderungen von

Lieferanten, die ein erhebliches Geschäftsvolumen

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mit der SAP abwickeln, eine entsprechende

schriftliche Bestätigung darüber verlangt wird.

Die Mitarbeiter der SAP zwingen Lieferanten nicht,

als Gegenleistung für Einkäufe von SAP ihrerseits

SAP-Produkte zu kaufen. Selbstverständlich darf

die SAP aber genau wie bei jedem anderen Kunden

unabhängig von einer Bestellung versuchen,

Produkte an ihre Lieferanten zu verkaufen.

Die Mitarbeiter der SAP teilen Probleme oder

Schwächen eines Lieferanten keinem anderen

Lieferanten, Partner und keiner Person außerhalb

von SAP mit.

7.2.2 Angebote und Kostenvoranschläge

Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass die für

die Erstellung von Angeboten erforderlichen

technischen und geschäftlichen Anforderungen der

SAP allen qualifizierten Lieferanten vollständig und

in gleicher Weise mitgeteilt werden. Gleiches gilt für

Präzisierungen, Änderungen und Ergänzungen

dieser Anforderungen.

Falls die SAP eine Frist zur Abgabe von Angeboten

gesetzt hat, achten die Mitarbeiter der SAP darauf,

dass nach Ablauf dieser Frist eingehende

Angebote nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Mitarbeiter der SAP achten darauf, dass bei

jeder Auftragsvergabe die Gesamtkosten, die für

SAP langfristig entstehen, zugrunde gelegt werden

und hierbei sowohl die Kosten, die mit

mangelhaften Waren und Dienstleistungen

verbunden sind, wie auch der Wert einer

langfristigen Geschäftsverbindung mit SAP-

Lieferanten Berücksichtigung finden.

7.2.3 Externe Berater

Die Mitarbeiter der SAP sorgen dafür, dass

Provisions- oder Beratungsverträge

schriftlich abgeschlossen werden;

Zahlungen nur für solche Tätigkeiten

geleistet werden, die üblicherweise

vergütet werden und gesetzlich zulässig

sind.

7.3 Verhalten gegenüber Wettbewerbern

7.3.1 Allgemeines

Zu den schwersten Verstößen gegen

wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zählen

Absprachen zwischen Wettbewerbern.

Vereinbarungen oder Absprachen zwischen

Wettbewerbern über Preise,

Verkaufsbedingungen, Produktionsumfang oder

die Aufteilung von Märkten sind grundsätzlich

rechtswidrig. Die Mitarbeiter der SAP beteiligen

sich nicht an solchen Vereinbarungen oder

Absprachen.

7.3.2 Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern

Jede Form von Preisabsprachen

zwischen Wettbewerbern ist verboten.

Das Verbot umfasst auch alle Vereinbarungen oder

Absprachen, die sich nur indirekt auf Preise oder

andere Verkaufsbedingungen (z. B. auf Rabatte)

auswirken. Die Mitarbeiter der SAP beteiligen sich

nicht daran, mit Wettbewerbern Höchst- oder

Mindestpreise festzusetzen oder Informationen

über die künftige Preisgestaltung auszutauschen.

In Einzelfällen kann es jedoch im Rahmen einer

Vertriebsvereinbarung erforderlich sein, dem

Vertriebspartner, der auch Wettbewerber sein

kann, Informationen über das künftige Preismodell

mitzuteilen, damit die internen Lizenzzahlungen

angepasst werden können. Die Mitarbeiter der SAP

übermitteln jedoch keine solchen Informationen,

ohne vorher mit der Rechtsabteilung die

wettbewerbsrechtliche Auswirkung abzuklären.

7.3.3 Wettbewerbsbeschränkungen

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),

Kooperationsverträge und

Unternehmenszusammenschlüsse (Fusionen)

zwischen Wettbewerbern können den freien

Wettbewerb beeinträchtigen. In vielen Fällen

müssen solche Vorhaben behördlich genehmigt

werden. Ihre Zulässigkeit muss außerdem oft nach

mehreren Rechtsordnungen geklärt werden, da sie

Auswirkungen im Ausland haben können. Die

Mitarbeiter der SAP sorgen daher dafür, dass alle

derartigen Vorhaben zum frühestmöglichen

Zeitpunkt und in jedem Fall vor Durchführung mit

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der Rechtsabteilung auf ihre Zulässigkeit hin

überprüft werden.

7.3.4 Kontakte zu Wettbewerbern

Bei Kontakten zu Wettbewerbern sprechen die

Mitarbeiter der SAP nicht über interne

Angelegenheiten wie Preise und

Verkaufsbedingungen, Kosten, Marktübersichten,

organisatorische Abläufe oder andere vertrauliche

Informationen, aus denen Wettbewerber

Wettbewerbsvorteile gegenüber der SAP ziehen

könnten.

7.3.5 Beschaffen von Informationen über Wettbewerber

Die SAP hat ein berechtigtes Interesse daran,

Informationen über Wettbewerber zu erhalten und

alle veröffentlichten Informationen über

Konkurrenzunternehmen auszuwerten (z. B.

Veröffentlichungen über Produkte und Preise). Die

Mitarbeiter der SAP versuchen jedoch auf keinen

Fall, sich mit unlauteren Mitteln

Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche

oder geheime Informationen eines Wettbewerbers

zu verschaffen.

Die Mitarbeiter der SAP werden Informationen über

Produkte und Pläne von Wettbewerbern nicht

entgegennehmen, lesen oder nutzen, die als

vertrauliche Information gekennzeichnet oder

erkennbar sind, es sei denn der jeweilige

Mitarbeiter der SAP ist vom Wettbewerber dazu

autorisiert worden.

Die SAP kann einen echten Nutzen aus

Informationen über Wettbewerber nur dann ziehen,

wenn diese rechtlich und ethisch einwandfrei

erlangt werden. Die SAP ist bestrebt, es zu

vermeiden, mit Informationen über Wettbewerber in

Kontakt zu kommen, die vertraulich, anderweitig

mit Einschränkungen versehen sind oder aus

keiner legitimen Quelle stammen. Die tatsächliche

oder angebliche Verletzung der geistigen

Eigentumsrechte von Wettbewerbern oder die

tatsächliche oder angebliche missbräuchliche

Verwendung vertraulicher Informationen kann zu

einem Rechtsstreit führen, der wiederum zur Folge

haben kann, dass der SAP ein monetärer Schaden

entsteht und die SAP darüber hinaus ihren Kunden

bestimmte Produkte oder Dienstleistungen nicht

zur Verfügung stellen kann. Außerdem kann eine

tatsächliche oder angebliche Rechtsverletzung

oder ein ebensolcher Missbrauch auch den Ruf der

SAP als vertrauenswürdiger Geschäftspartner

schädigen.

Dementsprechend dürfen SAP-Mitarbeiter nicht

vertrauliche Informationen über Wettbewerber

(einschließlich Informationen, die auf den Websites

der Wettbewerber zu finden sind) sammeln und

verwenden, jedoch nur unter folgenden

Einschränkungen:

SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,

vertrauliche Informationen über

Wettbewerber zu sammeln;

SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,

unwahre Aussagen über Wettbewerber zu

machen;

SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,

Informationen über Wettbewerber unter

Verletzung eines Vertrags zu sammeln;

SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,

ihre Beziehung zu SAP falsch darzustellen,

um dadurch Informationen über

Wettbewerber zu erhalten;

SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,

die Urheberrechte eines Wettbewerbers zu

verletzen;

SAP-Mitarbeitern ist es rechtlich untersagt,

Dritte mit den vorstehend genannten

Dingen zu beauftragen.

7.4 Verhalten gegenüber Partnern

Die Partner unterstützen die SAP in ihren

vielfältigen Geschäftsinteressen.

Deshalb verhalten sich die Mitarbeiter der

SAP absolut loyal gegenüber der SAP und neutral

gegenüber jedem einzelnen Partner. Insbesondere

fördert ein einheitliches und abgestimmtes

Auftreten nach außen die gemeinsamen

Geschäftsinteressen zwischen SAP und dem

jeweiligen Partner.

Die Mitarbeiter der SAP vermeiden alle Formen der

einseitigen Bevorteilung eines Partners. Dies gilt

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insbesondere auch bei konkurrierenden Angeboten

mehrerer Partner für ein- und denselben Kunden.

Treten Partner gegenüber der SAP als Kunden,

Lieferanten oder Wettbewerber auf, so beachten

die Mitarbeiter der SAP die entsprechenden oben

angeführten Grundsätze zum Verhalten gegenüber

Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern.

8 VERBOT VON INSIDERGESCHÄFTEN

UND UNRECHTMÄßIGER

OFFENLEGUNG VON

INSIDERINFORMATIONEN

8.1 Allgemeines

Aktien und Schuldverschreibungen der SAP SE

sind für den Handel an europäischen Börsen

zugelassen. Die Aktien und

Schuldverschreibungen sowie ihre Derivate

unterliegen deshalb strengen Vorschriften

europäischer und deutscher Gesetze, die die

unrechtmäßige Offenlegung von

Insiderinformationen oder die Verwendung solcher

Informationen bei Transaktionen verbieten. Hierfür

ist es unerheblich, ob eine besondere

Vertraulichkeitserklärung oder eine Insider-

Erklärung unterschrieben worden ist. Die

Vorschriften finden bei Handelsgeschäften

innerhalb und außerhalb der Europäischen Union

Anwendung. Ähnliche Verbote von

Insidergeschäften und unrechtmäßiger

Offenlegung von Insiderinformationen gelten auch

nach US-amerikanischem Recht für die ADRs von

SAP, die an der New Yorker Börse notiert sind,

sowie in anderen Ländern außerhalb der EU. Alle

SAP-Mitarbeiter weltweit einschließlich

Mitarbeiter der <SAP XXX> achten daher beim

Handel mit Aktien und Schuldverschreibungen der

SAP oder entsprechenden Derivaten darauf, dass

keine Insiderinformationen zugrunde gelegt und

keine Insiderinformationen unrechtmäßig

offengelegt werden. Das Verbot von

Insidergeschäften gilt auch für SAP-Aktien, die im

Rahmen von Employee Participation Plans

(Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen) von SAP

erworben wurden.

Weitere Informationen sind im SAP Corporate

Portal unter Policies & Guidelines -> Global Policies

-> Insider Regulations zu finden.

8.2 Blackout Perioden

Mit Ausnahme von Transaktionen, für die

das Verbot von Insidergeschäften gilt,

können SAP-Mitarbeiter nach eigenem Ermessen

entscheiden, ob sie SAP-Aktien oder -

Schuldverschreibungen oder Derivate hiervon

veräußern oder erwerben.

Um jeglichen Verdacht, dass Mitarbeiter der SAP

Insidergeschäfte tätigen, zu vermeiden, hat der

SAP-Vorstand einen dringlichen Appell an alle

SAP-Mitarbeiter gerichtet, im Zeitraum ab dem 15.

des dritten Monats eines Berichtsquartals nicht mit

SAP-Aktien oder -Schuldverschreibungen oder

deren Derivaten zu handeln, bis die Zahlen für das

betreffende Quartal von SAP veröffentlicht wurden

(„Blackout-Periode“). Der Kauf von SAP-Aktien im

Rahmen der Employee Participation Plans von

SAP ist davon ausgenommen. Die Mitarbeiter sind

gebeten, diesem (rechtlich nicht verbindlichen)

Appell Folge zu leisten. Von dieser Richtlinie sollte

nur in Notfällen abgewichen werden (z. B.

überraschender Finanzierungsbedarf).

Zweifelsfälle sollten im Voraus mit dem

Compliance-Team für Insiderrecht der SAP SE

geklärt werden.

8.1 Handel mit Finanzinstrumenten von

börsennotierten Kunden-, Lieferanten-,

Wettbewerber- oder Partnerunternehmen

oder von börsennotierten SAP-

Tochtergesellschaften

Es kann vorkommen, dass Mitarbeiter der SAP von

kurserheblichen Insiderinformationen hinsichtlich

Kunden-, Lieferanten-, Wettbewerber- oder

Partnerunternehmen Kenntnis erlangen. So könnte

z. B. ein Kunde anfragen, ob die bei ihm

vorhandene SAP-Software auch erheblich größere

Transaktionsvolumina abdecken kann, die aus

einer geplanten (aber noch nicht veröffentlichten)

Übernahme eines anderen Unternehmens

resultieren. Zudem werden in der SAP-Gruppe

oftmals Shared Services bereitgestellt, oder es

werden gemeinsam große Projekte angebahnt, im

deren Rahmen Insiderinformationen erlangt

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GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE FÜR MITARBEITER 19

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28 March 2018

werden können. Daher achten die Mitarbeiter der

SAP auch beim Handel mit Aktien,

Schuldverschreibungen oder Derivaten von

börsennotierten Kunden-, Lieferanten-,

Wettbewerber- oder Partnerunternehmen der SAP

oder mit Aktien und Schuldverschreibungen von

börsennotierten SAP-Tochterunternehmen sowie

mit Derivaten solcher Aktien strengstens darauf,

dass keine Insiderinformationen zugrunde gelegt

oder Insiderinformationen weitergegeben werden.

9 MELDUNGEN AN DAS COMPLIANCE

OFFICE UND

MAßREGELUNGSVERBOT

Die SAP SE hat ein Legal Compliance &

Integrity Office (global-compliance-

[email protected]) eingerichtet, das die

Einhaltung der Geschäftsgrundsätze überwacht.

Das Legal Compliance & Integrity Office wird bei

seinen Entscheidungen gewährleisten, dass weder

gegen die hier festgelegten Grundsätze verstoßen

noch der SAP oder dem Ruf der SAP geschadet

wird.

Das Legal Compliance & Integrity Office hat

darüber hinaus auf lokaler Ebene Compliance-

Beauftragte ernannt, die allen Mitarbeitern und

Führungskräften als Ansprechpartner zur

Verfügung stehen. Die lokalen Compliance-

Beauftragten und/oder das Legal Compliance &

Integrity Office können bei Fragen zu den

Geschäftsgrundsätzen beraten.

SAP-Mitarbeiter haben außerdem die Möglichkeit,

mögliche Compliance-Verstöße gemäß den

Bestimmungen des Sarbanes-Oxley Act anonym

zu melden. Für anonyme Meldungen steht im SAP

Corporate Portal das Whistleblower Reporting Tool

zur Verfügung. Maßnahmen infolge einer Meldung

über das Whistleblower Reporting Tool werden mit

dem Aufsichtsrat abgestimmt.

Bei Zweifeln oder Fragen hinsichtlich Verstößen

gegen die vorliegenden Geschäftsgrundsätze

wenden sich die Mitarbeiter der SAP an ihren

Vorgesetzten oder das Legal Compliance &

Integrity Office. Sofern erforderlich, wird eine

objektive Untersuchung durchgeführt, um

entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die eingereichten Meldungen werden angesichts

einer möglichen Untersuchung soweit wie irgend

möglich vertraulich behandelt.

Für personalbezogene Compliance-Themen hat

die SAP das Global People Relations Office

eingerichtet, welches die Einhaltung der globalen

HR Compliance-Richtlinien und Best Practices

sowie die Einhaltung der SAP Global Anti-

Discrimination Policy überwacht. Weitere

Informationen sind auf dem Portal unter /go/gler

oder auf der JAM-Seite zu finden.

Es wird erwartet, dass die Mitarbeiter der SAP bei

Untersuchungen umfassend kooperieren. Die

mangelnde Zusammenarbeit im Rahmen einer

Untersuchung kann einen Verstoß gegen

arbeitsvertragliche Pflichten darstellen.

Untersuchungen können vom Legal Compliance &

Integrity Office, von Corporate Audit, vom Global

HR Compliance Office oder von anderen Personen,

die entsprechend geschult und von den genannten

Stellen ausdrücklich dazu berechtigt wurden,

durchgeführt werden. Mitarbeiter und/oder

Führungskräfte unternehmen keine eigenständigen

Untersuchungen zu möglichen Compliance-

Verstößen oder ergreifen eigenmächtige

unabgestimmte Reaktionsmaßnahmen.

Fragen zum Untersuchungsprozess der SAP sind

an das Legal Compliance & Integrity Office oder

das Global HR Compliance Office zu richten.

9.1 Maßregelungsverbot

Maßregelungen aufgrund der Meldung möglicher

Compliance-Verstößen oder der Mitwirkung an

einer Untersuchung sind strengstens untersagt.

Unwahre, böswillige oder auf sonstige Weise

missbräuchliche Meldungen (zum Beispiel

unwahre persönliche Angriffe gegen bestimmte

Personen) sind ebenfalls untersagt und können

disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Bedenken hinsichtlich möglicher Maßregelungen

sowie Bedenken im Hinblick auf Meldungen, die in

unlauterer bzw. böswilliger Absicht oder in

sonstiger missbräuchlicher Weise erfolgen, sind

dem Legal Compliance & Integrity Office oder dem

Global HR Compliance Office zu melden.

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10 SANKTIONEN

Ein Zuwiderhandeln gegen diese

Geschäftsgrundsätze wird eine interne

Untersuchung nach sich ziehen. Es hat außerdem

gegebenenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen

und führt möglicherweise zu externen Ermittlungen,

zivilrechtlichen Verfahren und Strafanzeigen.