Geschäftsbericht 2002 - Intershop

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Geschäftsbericht 2002

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Inhaltsverzeichnis

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Vorwort 3Konzernlagebericht und Lagebericht der Intershop Communications AG 5Bestätigungsvermerk Konzern 22Konzern-Jahresabschluss 23 Konzern-Bilanz 23 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 24 Konzern-Kapitalflussrechnung 25 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 26Konzernanhang 28Unterschiede zwischen US-GAAP und HGB 62Jahresabschluss Intershop Communications AG 65 Bilanz Intershop Communications AG 65 Gewinn- und Verlustrechnung Intershop Communications AG 66Anhang Intershop Communications AG 67Bestätigungsvermerk Intershop Communications AG 76Bericht über die Unternehmensführung (Corporate Governance) 77Bericht des Aufsichtsrats 78Konzern-Informationen 80

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Vorwort

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Sehr geehrte Aktionäre, Kunden, Partner und Mitarbeiter, 2002 war sowohl für Intershop als auch für die gesamte Softwarebranche eine Herausforderung. Wir bewegten uns in einem äußerst schwierigen Marktumfeld, das weltweit von anhaltender Investitionszurückhaltung im Bereich Informationstechnolo-gie gekennzeichnet war. Trotz dieser Herausforderungen steigerte Intershop sein margenstarkes Lizenzgeschäft und senkte seine Gesamtbetriebskos-ten. Im Rahmen dieser Maßnahmen erreichte Intershop im vierten Quartal 2002 einen wichtigen Meilenstein seiner strategi-schen Neuausrichtung: ein ausgeglichenes EBITDA-Ergebnis (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände). Durch den Ausbau des margenstarken Lizenzgeschäfts konnte Intershop seine Lizenzerlöse im Jahresvergleich um 10% stei-gern, was die Stärke unseres Kerngeschäftes – die Entwicklung und den Vertrieb von Software für den elektronischen Handel – widerspiegelt. Darüber hinaus konnten wir im Geschäftsjahr 2002 den Absatz von Enfinity MultiSite, der neuen Generation unserer Enfinity-Produktfamilie, sowie von neuartigen Lösungen zum Content Management und Online Procurement steigern. Im Rahmen weiterer Kostensenkungsmaßnahmen haben wir unsere Organisationsstruktur und die betrieblichen Abläufe des Unternehmens vereinfacht. Bei gleichzeitiger Verringerung unserer Mitarbeiterzahl haben wir alle zentralen Unternehmens-funktionen in unserer Unternehmenszentrale in Jena zusammengefasst und ein neues Führungsteam eingesetzt. Im Zuge die-ser Neuorganisation des operativen Geschäfts verringerten wir den quartalsweisen Barmittelabfluss. Durch eine Reihe bilanz-bereinigender Maßnahmen haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, unsere Finanzkraft zu stärken und unsere finanzi-elle Flexibilität zu erhöhen. Im Jahr 2003 wollen wir Intershop als führenden Anbieter im Unified Commerce Management (UCM) positionieren, einem neuen Segment auf dem Markt für Unternehmenssoftware. Im Gegensatz zu den traditionellen Online Commerce-Lösungen bietet der UCM-Ansatz unseren Kunden die Möglichkeit, sämtliche Online Commerce-Aktivitäten über unterschiedliche Län-der, Märkte, Geschäftsbereiche, Anwendungen und Systeme hinweg zu integrieren und zentral zu steuern. Im Rahmen der UCM-Strategie können Unternehmen ihre IT-Investitionsrentabilität wesentlich erhöhen und dabei ihre IT-Gesamtbetriebskosten erheblich senken. Intershop unterstützt derzeit die UCM-Strategie mit seiner am Markt einzigartigen Enfinity MultiSite-Software, die sich 2002 bei führenden Großunternehmen weltweit durchsetzen konnte. Weil ich fest an die Zukunft von Intershop und an unsere langfristigen Chancen im Markt für Online Commerce-Software glaube, habe ich als Mitaktionär im März 2002 noch weitere € 10 Mio. aus meinem Privatvermögen für die Zeichnung neuer Intershop-Aktien investiert. Im Namen des Vorstands von Intershop möchte ich mich bei allen Aktionären, Kunden, Partnern und Mitarbeitern für ihr anhal-tendes Vertrauen und ihre Unterstützung bedanken. Mit freundlichen Grüßen

Stephan SchambachVorsitzender des Vorstands

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Dieser Geschäftsbericht enthält Aussagen über zukünftige Ereignisse bzw. die zukünftige finanzielle und betriebliche Entwick-lung von Intershop. Die tatsächlichen Ereignisse und Ergebnisse können von den in diesen zukunftsbezogenen Aussagen dar-gestellten bzw. von den nach diesen Aussagen zu erwartenden Ergebnissen signifikant abweichen. Risiken und Unsicherhei-ten, die zu diesen Abweichungen führen können, umfassen unter anderem die begrenzte Dauer der bisherigen Geschäftstätig-keit von Intershop, die geringe Vorhersehbarkeit von Umsätzen und Kosten sowie die möglichen Schwankungen von Umsät-zen und operativen Ergebnissen, Kundentrends, den Grad des Wettbewerbs, saisonale Schwankungen, Risiken auf dem Gebiet der elektronischen Sicherheit, mögliche staatliche Regelungen und die allgemeine wirtschaftliche Lage. Weitere Informationen über Faktoren, die Intershops Geschäft, seine Finanz- und Ertragslage beeinflussen könnten, sind den in den USA bei der Securities and Exchange Commission hinterlegten Unterlagen zu entnehmen, einschließlich des am 9. Mai 2002 eingereich-ten Formulars 20-F.

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1. Marktumfeld

Der Geschäftsverlauf des Konzerns der Intershop Commu-nications AG („Intershop“, „das Unternehmen“ oder „der Intershop-Konzern“) war im Geschäftsjahr 2002 geprägt durch anhaltend schwache Nachfrage nach Unternehmens-software und allgemein zurückhaltende Investitionstätig-keit der Unternehmen bei Produkten der Informationstech-nologie (IT). Im Geschäftsjahr 2002 verzeichnete der Markt für Unter-nehmens-Anwendungssoftware wie bereits im Vorjahr negatives Wachstum. So verringerte sich einer von der Gartner Group durchgeführten Branchenanalyse zufolge im Jahr 2002 die Summe der Lizenzerlöse aus dem Verkauf von verkaufsseitiger Software für den elektronischen Han-del (sog. Online Commerce-Software) in Europa im Jahres-vergleich um 16% auf US$ 196 Mio. Nach Studien von Mor-gan Stanley, einer angesehenen Investmentbank, hatte die Softwarebranche zum ersten Mal in ihrer Geschichte fünf Quartale in Folge einen Rückgang der Lizenzerlöse gegen-über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum hinnehmen müssen. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene war das Jahr 2002 durch ein weltweit schwaches Wirtschaftswachstum und starke Kursrückgänge an den Kapitalmärkten gekennzeichnet. Das Wachstum Deutschlands, der größten Volkswirtschaft Europas und des wichtigsten Marktes für Intershop, kam mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes (BIP) gegen-über dem Vorjahr von nur 0,1% im Jahre 2002 praktisch zum Stillstand, was einerseits auf den weltweiten Konjunk-turabschwung, andererseits aber auch auf spezifische Strukturprobleme der deutschen Wirtschaft zurückzufüh-ren war. Im Zuge des schwachen Wirtschaftswachstums gingen weltweit auch die Aktienkurse zurück. 2002 fiel der Nasdaq-Composite-Index im Jahresvergleich um 32%, der deutsche NEMAX 50 sogar um 69%, nachdem bereits 2001 Rückgänge von 22% bzw. 60% zu verzeichnen gewesen waren.

Als Folge des globalen Wirtschaftsabschwungs verschoben oder verringerten viele Unternehmen ihre Investitionen in Informationstechnologie. Wie bereits im Geschäftsjahr 2001 dominierten auch im Geschäftsjahr 2002 Rentabili-tätsüberlegungen die IT-Investitionsentscheidungen der Unternehmen. Unternehmenskunden konzentrierten sich weiterhin auf Produkte mit hoher Investitionsrentabilität sowie auf risikoarme Fertiglösungen mit geringem Anpas-sungsaufwand und niedrigen Gesamtbetriebskosten. Die Kundennachfrage verlagerte sich 2002 weiter in Richtung Ersatz und Erweiterung vorhandener IT-Systeme oder Ver-längerung ihrer Nutzungsdauer. Vor diesem Hintergrund war das Geschäftsjahr 2002 für Intershop ein Jahr der strategischen Neuausrichtung mit dem obersten Ziel, die betriebliche Effizienz zu steigern und die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ver-bessern. Die wesentlichen Maßnahmen zur Erreichung die-ser Ziele umfassten eine Neuausrichtung der Vertriebsstra-tegie, den Ausbau des technologischen Vorsprungs, Ver-besserungen der organisatorischen Effizienz und der Unter-nehmensführung sowie die Stärkung von Bilanz und Ertragskraft.

2. Neuausrichtung der Vertriebsstrategie

Im Verlauf des Jahres 2002 legte Intershop den Schwer-punkt seiner Vertriebsaktivitäten auf den Ausbau des mar-genstarken Lizenzgeschäfts. Zwar ging der Gesamtumsatz von € 68,7 Mio. im Geschäftsjahr 2001 auf € 45,1 Mio. im Geschäftsjahr 2002 zurück, jedoch verbesserte sich die Entwicklung im Kerngeschäft Lizenzvergabe im Jahresver-gleich erheblich. So stiegen die Lizenzumsätze im Geschäftsjahr 2002 gegenüber dem Vorjahr um 10% auf € 22,5 Mio. Gleichzeitig stieg der Anteil des Lizenzge-schäfts am Gesamtumsatz von 30% im Geschäftsjahr 2001 auf 50% im Geschäftsjahr 2002. Trotz des schwierigen gesamtwirtschaftlichen und Bran-chenumfelds brachte Intershop erfolgreich Enfinity MultiSite, eine neue Generation der Enfinity-Produktfami-lie, sowie neuartige Lösungen zur zentralen Steuerung von

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Dateninhalten (sog. Content Management) und Lösungen für den elektronischen Einkauf (sog. Online Procurement) auf den Markt. Wie bereits im Vorjahr zielte das Unterneh-men mit seinen im oberen Marktsegment angesiedelten Produkten auf internationale Großunternehmenskunden und forcierte gleichzeitig den Absatz der neuen Produkte an Bestandskunden. Eckpfeiler der Intershop-Produktstrategie waren die Ver-marktung und der Vertrieb von Enfinity MultiSite, einer hoch innovativen Softwarelösung. Mit Enfinity MultiSite können Unternehmen eine Vielzahl an Online Commerce-Aktivitäten über unterschiedliche Geschäftsbereiche hin-weg von einer einzigen Plattform aus implementieren und zentral steuern. Hierdurch lassen sich die allgemeine betriebliche Effizienz erhöhen und die Gesamtbetriebskos-ten minimieren. Nach einer Markteinführungsphase zog das Geschäft mit Enfinity MultiSite in der zweiten Jahres-hälfte 2002 an und machte im dritten Quartal bereits 34% und im vierten Quartal bereits 57% der gesamten Lizenzer-löse (ausschließlich abgegrenzter Anteile) aus. Durch Einstellung neuer Mitarbeiter steigerte das Unterneh-men im Jahresverlauf 2002 die Effizienz seiner Vertriebsor-ganisation. Hierbei wurden teilweise auch vorhandene Mit-arbeiter durch erfahrenere Vertriebsspezialisten von außen ersetzt. Parallel dazu wurden die internen Vertriebs- und Marketingprozesse verschlankt, um sich auf diese Weise auf so wichtige Branchen wie den Einzelhandel (Retail) sowie die Hochtechnologie und das verarbeitende Gewerbe (High-Tech/Manufacturing) zu konzentrieren. Darüber hinaus baute Intershop im Geschäftsjahr 2002 sein Partnernetz weiter aus, um einerseits den kostengüns-tigen indirekten Vertrieb zu nutzen und um andererseits die Marktdurchdringung seiner Produkte zu erhöhen. Inter-shops Partneraktivitäten konzentrierten sich auf die gemeinsame Geschäftsanbahnung, die aktive Steuerung der Kundenakquisition (sog. Pipeline Management) und die Schulung der Partner auf Intershops branchenspezifischen Lösungen.

3. Ausbau des technologischen Vorsprungs

Als Teil der strategischen Neuausrichtung konzentrierte Intershop seine Produktstrategie auf den Ausbau seines Angebots an standardisierten Online Commerce-Lösungen für Unternehmen. Dabei waren der Erhalt und der Ausbau des technologischen Vorsprungs auf dem Gebiet der Online Commerce-Software wichtige Unternehmensziele. Auf der Grundlage seiner branchenweit angesehenen Enfi-nity MultiSite-Software bot Intershop seinen Kunden das volle Spektrum von Online Commerce-Softwareprodukten entlang der gesamten Wertschöpfungskette an. Zu den im Jahre 2002 angebotenen branchenspezifischen Lösungen gehörten Lösungen für die Automobilindustrie (Automo-tive), für die Hochtechnologie-Branche und das verarbei-tende Gewerbe (High-Tech/Manufacturing) sowie für den Handel (Retail). Die branchenübergreifenden Lösungen umfassten Lösungen für Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen (Enfinity B2B Solution), Geschäftstransaktio-nen zwischen Unternehmen und Endkonsumenten (Enfinity B2C Solution), elektronische Einkaufslösungen (Enfinity Procurement Solution) und zentrale Steuerungssysteme für Dateninhalte (Enfinity Content Management Solution). Entsprechend der Kundennachfrage nach Produkten mit hoher Investitionsrentabilität und niedrigen Gesamtbe-triebskosten erweiterte und aktualisierte Intershop seine Produktpalette. So brachte Intershop im August 2002 Enfi-nity 2.3 auf den Markt. Im September 2002 brachte Inter-shop dann Enfinity MultiSite 1.1, Enfinity Procurement Solu-tion 4.0 und Enfinity B2B Solution 4.0 heraus. Im Dezem-ber 2002 folgten Enfinity Procurement Solution 4.1 und Enfinity B2B Solution 4.0. Unabhängige Produktstudien bestätigten Intershop auch im Geschäftsjahr 2002 seinen technologischen Vorsprung. So wurde Enfinity aufgrund seiner technologischen Stärke wie bereits im Vorjahr als eine führende Online Commerce-Software u. a. auf den Gebieten Sicherheit, Integration und Administration bewertet.

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4. Vereinfachte Unternehmensstruktur, gestärkte Unternehmensführung

Bei gleichzeitiger Verschlankung der organisatorischen Pro-zesse und Strukturen zentralisierte Intershop im Geschäfts-jahr 2002 einen Großteil seiner Geschäftsaktivitäten, u.a. durch die Verlagerung der Unternehmenszentrale nach Jena. Hieraus ergab sich eine vereinfachte und kostengüns-tigere Unternehmensstruktur, die stärker den Anforderun-gen eines stark volatilen Marktumfeldes entspricht. Auf-grund des weiter verringerten Personalbedarfs wurde die Belegschaft in allen Funktionsbereichen reduziert. Zum 31. Dezember 2002 ergab sich ein Personalstand von 479 Vollzeitkräften, was einem Nettorückgang um 254 Vollzeit-kräfte oder 35% im Jahresvergleich entspricht. Zum 31. Dezember 2002 beschäftigte das Unternehmen 53% seines weltweiten Personals in technischen Abteilungen wie Forschung und Entwicklung sowie im Bereich Services, 32% waren im Bereich Marketing und Vertrieb und 15% in allgemeinen und administrativen Funktionen tätig. Im Zuge der organisatorischen Neuausrichtung verstärkte Intershop auch seine Unternehmensführung. Auf Vor-standsebene wurden Dr. Jürgen Schöttler sowie Werner Fuhrmann vom Aufsichtsrat zum Finanzvorstand bzw. Vor-stand bestellt. Außerdem wurden Peter Mark Droste und Burgess Jamieson zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats ernannt. Darüber hinaus konnte das Unternehmen weitere leitende Mitarbeiter gewinnen, u.a. für die neu geschaffene Position des Senior Vice President Strategic Marketing und für die Leitung verschiedener regionaler Geschäftseinhei-ten.

5. Verbesserte Finanz- und Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2002 machte Intershop erhebliche Fort-schritte bei der Verbesserung seiner Finanz- und Ertrags-lage. Die Gesamtbetriebskosten (Herstellungskosten und betriebliche Aufwendungen) konnten von Quartal zu Quar-tal kontinuierlich gesenkt werden, nämlich von € 36,7 Mio. im vierten Quartal 2001 auf € 13,5 Mio. im vierten Quartal 2002, ein Rückgang um 63%.

Trotz eines im Gesamtjahr gleichzeitig rückläufigen Umsat-zes erreichte Intershop sein erklärtes Ziel eines ausgegli-chenen EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibun-gen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegen-stände) und erzielte im vierten Quartal 2002 einen EBITDA-Gewinn von € 0,3 Mio., verglichen mit einem EBITDA-Ver-lust von € 10,7 Mio. im vierten Quartal 2001. Als Teil seiner strategischen Neuausrichtung ergriff Inter-shop auch wichtige Maßnahmen zur Stärkung seiner Bilanz. Am 12. Dezember 2002 wurde eine Zusammenle-gung der Intershop-Inhaberstammaktien im Verhältnis 5:1 rechtswirksam. Diese Maßnahme schaffte die Vorausset-zung, die Bilanz des Unternehmens zu stärken und seinen finanziellen Spielraum zu erweitern. Aufgrund der Aktienzu-sammenlegung stieg der Aktienkurs des Unternehmens über den Mindestwert von € 1,00 pro Aktie, wodurch die Ausgabe neuer Aktien nach deutschem Recht möglich wird.

6. Umsatzerlöse

Die anhaltende Schwäche auf den weltweiten IT-Märkten wirkte sich 2002 erneut ungünstig auf den Geschäftsgang bei Intershop aus. Intershop erzielte 2002 einen Gesamt-umsatz von € 45,1 Mio. gegenüber € 68,7 Mio. im Vorjahr. Das bedeutet einen Rückgang um € 23,6 Mio. oder 34% im Vergleich zu 2001. Positiv dagegen wirkten sich sieben Großaufträge im Wert von jeweils über € 1 Mio. auf die Umsätze aus sowie die hohe Kundenakzeptanz für die neuen Produkte, welche das Unternehmen im November 2001 eingeführt hatte, darunter Enfinity MultiSite sowie die Enfinity Content Management-Lösung und die Enfinity Procurement-Lösung. Die Lizenzumsätze im Geschäftsjahr 2002 stiegen im Ver-gleich zum Vorjahr um € 2,0 Mio. oder 10% auf insgesamt € 22,5 Mio. Die Serviceumsätze (bestehend aus Beratung, Kundenunterstützung, Wartung und sonstige Umsätze) beliefen sich 2002 auf insgesamt € 22,6 Mio. und fielen damit im Vorjahresvergleich um € 25,5 Mio. bzw. 53%. Ent-sprechend seinem erklärten Ziel, sich stärker auf das stra-

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tegisch wichtige und margenstarke Lizenzgeschäft zu kon-zentrieren, gab das Unternehmen einen Teil seines Service-geschäftes an seine Partner ab und reduzierte gleichzeitig die Zahl seiner Servicemitarbeiter. Als Folge davon stieg die Service-Rohertragsmarge von 14% im Geschäftsjahr 2001 auf 21% im Geschäftsjahr 2002. Darüber hinaus wurde 2002 ein besseres Verhältnis von Lizenz- zu Ser-viceumsätzen von 50:50 erreicht, verglichen mit 30:70 im Vorjahr. Mit € 35,1 Mio. bzw. einem Anteil von 78% am weltweiten Gesamtumsatz blieb Europa im Jahr 2002 der wichtigste Markt für Intershop, verglichen mit € 58,2 Mio. oder 85% im Jahr 2001. Intershops Präsenz auf dem europäischen Markt umfasste neben Büros in seinem Hauptstandort Deutschland auch Vertriebsbüros in Großbritannien, Frank-reich, Schweden, Norwegen, Dänemark und Finnland. Als Reaktion auf die weltweit schwache Nachfrage nach Online Commerce-Software verringerte Intershop die Zahl seiner Mitarbeiter in Europa im Jahresvergleich um 35% auf 434 Vollzeitkräfte (Stand 31. Dezember 2002). Intershop bediente seine Kunden in der Region Amerika von seiner US-Hauptniederlassung in San Francisco aus. Hier wurde ein Umsatz von € 9,0 Mio. erzielt, was 20% des weltweiten Gesamtumsatzes 2002 entspricht, verglichen mit € 8,2 Mio. oder 12% im Jahr 2001. In der Region Ame-rika konzentrierte sich Intershop auf den Ausbau des Kun-dennetzes, ausgehend insbesondere von in Europa akqui-rierten internationalen Kunden. Darüber hinaus wurde der indirekte Vertrieb und die Geschäftsanbahnung über US-Partner forciert. Eine weitere organisatorische Straffung im Verlauf des Jahres 2002 führte gegenüber dem Vorjahr zu einem Rückgang der Mitarbeiterzahl in Amerika um 30% auf 39 Vollzeitkräfte bis zum 31. Dezember 2002. In der Region Asien-Pazifik erzielte Intershop 2002 € 1,1 Mio. Umsatz, entsprechend 2% des weltweiten Gesamtumsatzes, verglichen mit € 2,3 Mio. oder 3% des weltweiten Gesamtumsatzes 2001. Intershop ist in der Region Asien-Pazifik zu einem reinen Vertriebsmodell mit Implementierungspartnern übergegangen, um seine Kun-

den in dieser Region bestmöglich zu unterstützen. Der Per-sonalbestand in den verbleibenden Niederlassungen im asiatisch-pazifischen Raum – Tokio (Japan) und Hongkong (China) – sank gegenüber dem Vorjahr um 50% auf sechs Mitarbeiter zum 31. Dezember 2002. Die Umsätze im Geschäftsjahr 2002 wurden mit 618 Kun-den erzielt, davon 110 Neukunden, gegenüber 1.228 Kun-den bei 460 Neukunden im Geschäftsjahr 2001. Inter-shops Umsätze im Geschäftsjahr 2002 wurden durch viele multinationale Unternehmenskunden unter anderem in den Bereichen Handel (Retail), Hochtechnologie und verarbei-tendes Gewerbe (High-Tech/Manufacturing) und Automo-bilindustrie (Automotive) generiert. Der Hauptteil des Lizenzgeschäftes im Geschäftsjahr 2002 entfiel auf die Enfinity-Produktfamilie. Die Lizenzumsätze mit Enfinity machten 2002 € 20,1 Mio. oder 90% des Gesamtlizenzumsatzes aus, verglichen mit € 17,5 Mio. oder 85% im Vorjahr. 2002 verkaufte Intershop 94 Enfinity-Konfigurationen (d.h. Enfinity-Plattformen und -Lösungen einschließlich Enfinity MultiSite), womit die Zahl der bisher weltweit verkauften Enfinity-Konfigurationen auf 412 stieg. Im Geschäftsjahr 2002 war eine weitere Produktlinie des Unternehmens, Intershop 4, mit € 2,2 Mio. oder 10% am Gesamtlizenzumsatz beteiligt, verglichen mit € 3,0 Mio oder 15% im Jahr 2001. Intershop 4 ist eine leicht zu bedie-nende und zu wartende Online Commerce-Lösung für kleine und mittelgroße Unternehmen, die bei Internet- oder Anwendungssoftware-Dienstleistern (sog. Internet Service Providers – ISP – und Application Service Providers – ASP) auf Mietbasis erhältlich ist. Im Januar 2002 stellte das Unternehmen die neueste Version dieses Produkts, Inter-shop 4.3, vor, die sich durch eine verbesserte Datenverwal-tung und erweiterte Währungsumrechnungsfunktionen aus-zeichnet. Im Rahmen der strategischen Fokussierung auf das Geschäft im obersten Marktsegment durch Ausbau der Enfinity-Produktlinie schloss Intershop am 20. Novem-ber 2002 mit der ePages Software GmbH einen umfassen-den Kooperationsvertrag über die Weiterentwicklung und den weltweiten Vertrieb der Produktlinie Intershop 4. Der Kooperationsvertrag regelt Vertrieb und Vermarktung, Kun-den- und Partnerbetreuung, Softwareentwicklung, techni-sche Unterstützung, Beratung und Schulung.

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Auch im Geschäftsjahr 2002 nutzte das Unternehmen den kostengünstigen indirekten Vertrieb über Partner. Im Rah-men seiner Partnerstrategie akquirierte das Unternehmen im Verbund mit seinen Implementierungspartnern verschie-dene neue Kunden. Die mit Intershop-Partnern erzielten Lizenzumsätze betrugen im Geschäftsjahr 2002 52% der gesamten Lizenzumsätze, verglichen mit 68% im Geschäfts-jahr 2001.

7. Rohertrag

Der Rohertrag im Geschäftsjahr 2002 belief sich auf € 26,0 Mio. nach € 24,9 Mio. im Geschäftsjahr 2001. Die Rohertragsmarge stieg 2002 auf 58%, nachdem sie 2001 bei 36% gelegen hatte. Der Anstieg der Rohertragsmarge war in erster Linie auf den höheren Anteil margenstarker Lizenzerlöse an den Gesamterlösen sowie auf verbesserte Lizenz- und Servicemargen zurückzuführen. Die Rohertragsmarge auf Lizenzerlöse verbesserte sich im Wesentlichen aufgrund weiterer Rationalisierungsmaßnah-men im Vertriebsbereich von 89% im Jahr 2001 auf 94% im Jahr 2002. Die Rohertragsmarge auf Service-Erlöse (ein-schließlich Beratung, Kundenunterstützung, Wartung und sonstige Umsätze) stieg von 14% im Jahr 2001 auf 21% im Jahr 2002. Der Anstieg der Rohertragsmarge aus Service-leistungen beruhte sowohl auf einer besseren Auslastung der Servicemitarbeiter als auch auf einem verringerten Per-sonalbestand im Servicebereich.

8. Aufwand und Ertrag

Vor dem Hintergrund einer systematischen Überprüfung der Kostenstruktur sowie strenger Ausgabenkontrollen gelang es Intershop, die Gesamtbetriebskosten (Herstel-lungskosten und betriebliche Aufwendungen) im Geschäfts-jahr 2002 um € 128,4 Mio. bzw. 64% gegenüber dem Vor-jahreszeitraum zu senken, und zwar von € 202,2 Mio. im Jahr 2001 auf € 73,8 Mio. im Jahr 2002.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie für Vertrieb und Marketing wurden während des Jahres im Wesentlichen aufgrund von Maßnahmen zur Verringerung des Personalstandes gesenkt. Im Vergleich zum Vorjahres-zeitraum sanken die Aufwendungen für Forschung und Ent-wicklung um € 8,0 Mio. oder 52% auf € 7,2 Mio. 2002 nach € 15,2 Mio. 2001. Die Vertriebs- und Marketingauf-wendungen wurden 2002 um € 31,4 Mio. oder 52% auf € 29,4 Mio. verringert, nachdem sie 2001 noch € 60,7 Mio. betragen hatten. Die allgemeinen Verwaltungskosten sanken 2002 gegen-über dem Vorjahr um € 25,3 Mio. oder 67% auf € 12,8 Mio. gegenüber € 38,1 Mio. 2001. Der Rückgang der allgemeinen Verwaltungskosten beruht zu einem erheb-lichen Teil auf gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Forde-rungsverlusten sowie niedrigeren Kosten im Zusammen-hang mit Zentralisierungsmaßnahmen und der dadurch erheblich reduzierten operativen Infrastruktur. Die Restrukturierungskosten, hauptsächlich für die Konsoli-dierung von Büroflächen und für Abfindungszahlungen an ausscheidende Mitarbeiter, beliefen sich im Geschäftsjahr 2002 auf € 5,3 Mio. gegenüber € 23,3 Mio. im Geschäfts-jahr 2001. Diese Aufwendungen stehen im Zusammenhang mit den am 12. Februar 2002 angekündigten Restrukturie-rungsmaßnahmen (einschließlich der Schaffung einer ver-einfachten Unternehmensstruktur, Personaleinsparungen, der Ernennung einer neuen Unternehmensführung und eines aggressiven Vertriebsprogramms für neue Produkte). Die Abschreibungen betrugen 2002 € 9,1 Mio. im Ver-gleich zu € 37,7 Mio. im Jahr 2001. Im Geschäftsjahr 2001 enthielten die Abschreibungen auch Firmenwertabschrei-bungen in Höhe von € 21,1 Mio. und Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von € 2,5 Mio. Der Betriebsverlust verringerte sich aufgrund der unterneh-mensweiten Kosteneinsparungen um 79% von € 133,5 Mio. im Geschäftsjahr 2001 auf € 28,7 Mio. im Geschäftsjahr 2002.

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Im Geschäftsjahr 2002 verzeichnete das Unternehmen einen Jahresfehlbetrag von € 27,6 Mio. gegenüber einem Jahresfehlbetrag von € 131,8 Mio. im Geschäftsjahr 2001. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahr eine Verminderung um € 104,2 Mio. oder 79% dar. Der Jahresfehlbetrag je Aktie 2002 betrug € 1,47 (nach Aktienzusammenlegung 5:1, ent-sprechend einem Pro-forma-Jahresfehlbetrag von € 0,29 je Aktie vor Aktienzusammenlegung 5:1), verglichen mit einem Jahresfehlbetrag je Aktie von € 1,50 im Jahr 2001 (vor Aktienzusammenlegung 5:1). Im vierten Quartal 2002 erreichte Intershop ein wichtiges Pro-forma-Finanzziel. Dank der im Laufe des Jahres 2002 weiter reduzierten Kosten wurde im vierten Quartal 2002 ein Gewinn auf EBITDA-Basis (Ergebnis vor Zinsen, Steu-ern, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Ver-mögensgegenstände) von € 0,3 Mio. erzielt, verglichen mit einem EBITDA-Verlust von € 10,7 Mio. im vierten Quartal 2001.

9. Liquidität und Bilanz

Der Netto-Mittelabfluss aus der betrieblichen Tätigkeit ver-ringerte sich von € 71,0 Mio. im Geschäftsjahr 2001 auf € 22,7 Mio. im Geschäftsjahr 2002, hauptsächlich bedingt durch einen verringerten Jahresfehlbetrag aus der betriebli-chen Tätigkeit. Der Mittelzufluss aus der Investitionstätig-keit betrug im Geschäftsjahr 2002 € 15,7 Mio., überwie-gend aus der Veräußerung von handelbaren Wertpapieren. Diese Zahl steht einem Netto-Mittelabfluss aus der Investi-tionstätigkeit von € 4,2 Mio. im Geschäftsjahr 2001 gegen-über, der im Wesentlichen aus der Anschaffung von Sach-anlagen und einer Umgliederung von liquiden Mitteln in liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung resultierte. Aus der Finanzierungstätigkeit flossen im Geschäftsjahr 2002 insgesamt € 10,0 Mio. zu, gegenüber € 0,5 Mio. im Geschäftsjahr 2001. Der im Geschäftsjahr 2002 generierte Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit entstammte nahezu ausschließlich einer Bareinlage des Vorstandsvorsit-zenden Stephan Schambach im Rahmen einer Privatplatzie-rung von Intershop-Stammaktien.

Die liquiden Mittel, handelbaren Wertpapiere und liquiden Mittel mit Verfügungsbeschränkung beliefen sich zum 31. Dezember 2002 auf insgesamt € 22,5 Mio. gegenüber € 36,3 Mio. zum 31. Dezember 2001. Der Mittelabfluss 2002 wurde überwiegend von den Betriebsverlusten sowie von liquiditätswirksamen Umstrukturierungskosten aus der Zeit vom dritten Quartal 2001 bis zum vierten Quartal 2002 verursacht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen am 31. Dezember 2002 € 11,1 Mio. gegenüber € 11,7 Mio. am 31. Dezember 2001. Dieser Rückgang ist sowohl auf rückläufige Umsätze als auch auf eine verbes-serte Umschlagshäufigkeit der Forderungen zurückzufüh-ren. Zum 31. Dezember 2002 betrug die Forderungsum-schlagdauer (Days of Sales Outstanding, DSO) 78 Tage, ein Rückgang um 13 Tage gegenüber 91 Tagen zum 31. Dezember 2001. Intershop wies zum 31. Dezember 2002 kurzfristige Umsatzabgrenzungsposten in Höhe von € 6,3 Mio. aus, ver-glichen mit € 5,6 Mio. zum 31. Dezember 2001. Diese Zunahme der kurzfristigen Umsatzabgrenzungsposten im Jahresvergleich ist auf eine Reihe von Großprojekten mit längeren Implementationszyklen zurückzuführen.

10. Kapitalstruktur

Als Teil eines umfassenden Maßnahmenpaketes zur finanzi-ellen Neuausrichtung des Unternehmens beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Oktober 2002, das Grundkapital der Gesellschaft von € 96.532.000 im Verhältnis 5:1 um € 77.225.600 auf € 19.306.400 herabzusetzen. Alle folgenden Angaben in diesem Geschäftsbericht beziehen sich auf die Verhält-nisse nach der 5:1 Aktienzusammenlegung, sind also auch dann um einen Faktor von fünf rechnerisch herabgesetzt, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Maßnahme das Grundkapital noch nicht wirksam herabgesetzt war.

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Am 23. Januar 2002 gab Intershop bekannt, dass der Vor-standsvorsitzende Stephan Schambach seine verbleiben-den Anteile an der US-Tochtergesellschaft Intershop Communications, Inc. gegen Inhaberstammaktien der Inter-shop Communications AG einzutauschen beabsichtigt. Im Rahmen der Transaktion würde die Intershop Communica-tions AG im Tausch gegen die 4.166.667 Aktien, die Herr Schambach noch an der Intershop Communications, Inc., einer Tochtergesellschaft im Mehrheitsbesitz der Intershop Communications AG, hält, 2.500.000 Inhaberstammaktien der Intershop Communications AG aus dem „Bedingten Kapital III“ ausgeben. Der Aktientausch stellt eine techni-sche Konsolidierung des Aktienkapitals des Intershop-Kon-zerns zwischen einer seiner Tochtergesellschaften und der Muttergesellschaft, Intershop Communications AG, dar. Die Transaktion ermöglicht eine Konsolidierung der nach dem Börsengang von 1998 entstandenen Eigentümerstruk-tur des Unternehmens. Unter sonst gleichen Bedingungen rechnet das Unternehmen damit, dass die Transaktion auf Konzernebene eine verwässernde Wirkung von ca. 13% auf den Gewinn je Aktie haben wird. Zum 31. Dezember 2002 war der Aktientausch noch nicht vollzogen. Am 28. Februar 2002 änderte Intershop das Verhältnis sei-ner American Depositary Shares (ADS) zu den zugrunde lie-genden Inhaberstammaktien der Intershop Communica-tions AG von zwei ADS zu einer Stammaktie in ein ADS zu fünf Stammaktien. Durch diese Verhältnisänderung reprä-sentierte jede der an der Nasdaq notierten ADS von Inter-shop den Besitz von fünf zugrunde liegenden Stammaktien, die am Hauptbörsenplatz des Unternehmens, dem Prime Standard in Frankfurt, notiert werden. Das Wertpapierkür-zel von Intershops ADS für die Notierung an der Nasdaq wurde gemäß den Bestimmungen der Nasdaq vorüberge-hend in ISHPD geändert. Nach diesem Zeitraum lautete das Wertpapierkürzel an der Nasdaq wieder ISHP. Diese Änderung hat keinen Einfluss auf den Wert des ADS-Besit-zes eines Investors. Für die Inhaber von Stammaktien der Intershop Communications AG ergab sich aufgrund der Ver-hältnisänderung keine Veränderung der Anzahl der Aktien in ihrem Besitz. Diese Änderung hatte keine verwässernde Wirkung und keinen Einfluss auf die Bilanz des Unterneh-mens.

Am 4. März 2002 meldete Intershop, dass der Vorstands-vorsitzende der Gesellschaft, Stephan Schambach, rund € 10 Mio. in bar für den Kauf von Aktien des Unterneh-mens investieren würde. Im Rahmen einer Privatplatzie-rung beschloss der Vorstand der Intershop Communica-tions AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats, 1.666.800 neue Inhaberstammaktien der Intershop Communications AG im Wege einer Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital auszugeben. Herr Schambach wurde zur Zeichnung aller 1.666.800 Aktien zu einem Ausgabepreis von € 6,00 pro Aktie zugelassen. Am 13. März 2002 zeichnete Herr Schambach diese neuen Aktien, und am 2. Mai 2002 wurde die Barkapitalerhöhung beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg im Handelsregister eingetragen. In diesem Zeitpunkt sind die neuen Aktien entstanden. Der Preis basierte auf dem XETRA-Schlusskurs an der Frankfur-ter Börse vom 1. März 2002. Nach Durchführung dieser Transaktion war Stephan Schambach im Besitz von 1.667.300 Inhaberstammaktien der Intershop Communica-tions AG, was 8,6% der insgesamt 19.306.400 ausgegebe-nen Intershop-Inhaberstammaktien (Stand 31. Dezem-ber 2002) entspricht. Am 6. September 2002 wurden Herrn Schambachs neue Aktien zum Handel auf dem Gere-gelten Markt zugelassen. Am 11. September 2002 wurden die neuen Aktien in die Intershop-Kursbildung einbezogen (Erstnotiz). Die entsprechende Bareinzahlung von Herrn Schambach von rund € 10 Mio. wurde im ersten Quartal 2002 verbucht. Diese Transaktion verwässerte das Ergeb-nis je Aktie auf konsolidierter Basis (Intershop-Konzern) um etwa 13%. Bei ansonsten unveränderten Verhältnissen würde Stephan Schambach nach dem Abschluss seines Aktienkaufs und nach einem eventuellen Aktienaustausch etwa 4.167.300 Inhaberstammaktien der Intershop Communications AG halten; dies entspräche etwa 19,1% des Grundkapitals. Ins-gesamt würde nach dem bereits gemeldeten, aber noch nicht durchgeführten Tausch der Aktien von Herrn Scham-bach an der Intershop, Inc. gegen neue Intershop Commu-nications AG-Aktien aus bedingtem Kapital III die Zahl der ausgegebenen Aktien rund 21,8 Mio. betragen. Das Grund-kapital betrüge € 21,8 Mio.

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Nach der Zeichnung von Aktien durch Stephan Schambach aus genehmigtem Kapital beschloss die ordentliche Haupt-versammlung die Neufassung und Anhebung der genehmig-ten Kapitalia I und II der Gesellschaft auf das gesetzlich zulässige Höchstmaß von 50% des bei Eintragung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals. Außerdem wurde Intershop auf der Jahreshauptversammlung vom 6. Juni 2002 in Hamburg die Genehmigung erteilt, den Kauf bzw. Verkauf von Inhaberstammaktien der Intershop Communications AG im Rahmen ihres Mitarbeiter-Aktienop-tionsplans zu verlängern. Weitere wichtige Beschlüsse der 4. ordentlichen Hauptversammlung von Intershop betrafen die formelle Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Zustim-mung zur Verlegung des Unternehmenssitzes von Hamburg nach Jena. Die Sitzverlegung von Hamburg nach Jena wurde durch Eintragung am 18. Oktober 2002 im Handels-register beim Amtsgericht Gera wirksam. Alle Beschlüsse wurden mit einer Mehrheit von mindestens 98% des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Hauptversammlung war von etwa 500 Aktionären und Aktionärsvertretern besucht und wurde in Teilen im Inter-net direkt übertragen. Rund 28% des Grundkapitals waren auf der Hauptversammlung vertreten. Am 31. Juli 2002 gab Intershop die Beauftragung der Investmentbank ING Barings als strategischen Finanzbera-ter bekannt. Ziel dieses Engagements ist die Stärkung der Kapitalstruktur von Intershop und eine Erhöhung der zukünftigen finanziellen Flexibilität. Im zweiten Halbjahr 2002 wurden zusammen mit ING Barings Vorbereitungen zur Aufnahme neuen Kapitals getroffen. Am 11. September 2002 beschloss der Vorstand, gemäß § 92 Abs. 1 AktG eine außerordentliche Hauptversamm-lung einzuberufen, um anzuzeigen, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht. Als Teil eines umfassenden Maßnahmenpaketes zur finanziellen Neuausrichtung des Unternehmens beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Oktober 2002, das Grundkapital der Gesellschaft von € 96.532.000 im Verhältnis fünf zu ein

um € 77.225.600 auf € 19.306.400 herabzusetzen, um in Gesamthöhe von € 75.294.960 Wertminderungen auszu-gleichen und sonstige Verluste zu decken sowie in Höhe von € 1.930.640 Beträge in die - zum Ausgleich von Verlus-ten zuvor aufgelöste - Kapitalrücklage einzustellen. Diese Kapitalherabsetzung wurde zum 12. Dezember 2002 mit der Eintragung des Beschlusses zur vereinfachten Kapital-herabsetzung nach Maßgabe der §§ 229 ff. des Aktienge-setzes im Handelsregister des Amtsgerichts Gera rechtlich wirksam. Der Handel mit den konvertierten Aktien wurde am 20. Januar 2003 aufgenommen. Nach der Zusammenle-gung wurde die internationale Wertpapiernummer (ISIN) der Inhaberaktien der Intershop Communications AG von ISIN DE 000622700 2 (entsprechend Wertpapier-Kenn-Nummer – WKN – 622700) in ISIN DE 000 7472920 (ent-sprechend Wertpapier-Kenn-Nummer – WKN – 747292) geändert. Das Wertpapierkürzel der Intershop-Aktie im Prime Standard wurde von ISH auf ISH1 geändert. Im Anschluss an die Zusammenlegung der in Deutschland gehandelten Inhaberstammaktien von Intershop wurde am 6. Februar 2003 das Verhältnis der an der Nasdaq gehan-delten American Depositary Shares (ADS) von Intershop zu den zugrunde liegenden in Deutschland gehandelten Inha-berstammaktien geändert. Nach der Verhältnisänderung entsprach ein ADS einer Intershop-Inhaberstammaktie anstatt zuvor fünf Intershop-Inhaberstammaktien. Die Ver-hältnisänderung hatte keinen Einfluss auf den Wert des ADS-Besitzes eines Investors. Diese Änderung hatte keine verwässernde Wirkung und keinen Einfluss auf die Bilanz des Unternehmens. Neben der Aktienzusammenlegung genehmigten die Aktio-näre auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30. Oktober 2002 eine Anpassung der Satzung der Gesell-schaft an das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG). Sämtliche Beschlüsse wurden von mindestens 99% des auf der Hauptversammlung vertretenen Grundkapi-tals gefasst. An der außerordentlichen Hauptversammlung im CCH Congress Centrum Hamburg, die in Teilen im Inter-net direkt übertragen wurde, nahmen etwa 500 Aktionäre und Aktionärsvertreter teil. Rund 28% des Grundkapitals waren auf der Hauptversammlung vertreten.

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Im Geschäftsjahr 2002 wurden 1.336 (entsprechend 6.678 vor Aktienzusammenlegung) Mitarbeiter-Aktienoptionen ausgeübt und in Inhaberstammaktien der Intershop Communications AG getauscht.

11. Fremdwährungsrisiko

Die Geschäftsvorfälle der einzelnen Niederlassungen von Intershop werden grundsätzlich in den lokalen Währungen verbucht und bei der Abschlusserstellung in die Berichts-währung Euro umgerechnet. Der Großteil der Geschäfte im Jahr 2002 erfolgte in Währungen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Währungsunion und waren als solche durch feste Wechselkurse an den Euro gekoppelt. Daher beschränkte sich das Fremdwährungsrisiko des Unterneh-mens auf Geschäftsvorfälle in Währungen, die nicht durch feste Wechselkurse an den Euro gekoppelt sind, d.h. Trans-aktionen in US-Dollar und Pfund Sterling.

12. Organisatorische Änderungen

Mit Wirkung zum 8. Februar 2002 schieden Wilfried Beeck als ehemaliger Finanzvorstand und Chief Operating Officer sowie Michael Tsifidaris als ehemaliger President Europe aus dem Unternehmen aus. Mit Wirkung zum 15. April 2002 bestellte der Aufsichtsrat des Unternehmens Dr. Jürgen Schöttler zum Finanzvor-stand und Chief Financial Officer. Vor seiner Tätigkeit für Intershop war Dr. Schöttler Finanzvorstand und Geschäfts-führer bei der Firma Messer Griesheim, einem führenden Anbieter technischer Gase. In seiner beruflichen Laufbahn war er in leitender Position bei Firmen wie Philips Electro-nics und Alcan in Deutschland tätig. Dr. Schöttler ist bei Intershop für die Bereiche Finanzen, Personal, Informations-technologie, Recht und Verwaltung verantwortlich. Mit Wirkung zum 25. Juli 2002 bestellte der Aufsichtsrat des Unternehmens Werner Fuhrmann zum Vorstand und President Europe, Middle East and Africa. Die Bestellung von Herrn Fuhrmann ist Teil der Strategie von Intershop zur Stärkung der gesamten Vertriebsorganisation. Werner

Fuhrmann war vor seinem Eintritt bei Intershop in leitender Stellung bei der Firma Groupe Bull/Integris, einem führen-den europäischen Anbieter von IT-Dienstleistungen, tätig. Im Laufe seiner beruflichen Laufbahn bei Bull bekleidete er zuletzt die Position des Chief Operating Officer von Integris und gehörte der obersten Führungsebene der Groupe Bull an. Davor war er General Manager der Bull AG für Mitteleu-ropa und Mitglied des deutschen Vorstands. Am 16. Oktober 2002 gab Intershop die Ernennung von Gary DiOrio zum President Americas bekannt. DiOrio berichtet an den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Stephan Schambach, und ist bei Intershop verantwortlich für das US-Geschäft. Im dritten Quartal 2002 wurden außerdem neue Leiter für die regionalen Geschäftseinhei-ten Großbritannien und Frankreich ernannt. Am 23. Oktober 2002 ernannte Intershop Stephen Kirchoff zum Senior Vice President Strategic Marketing. Kirchoff berichtet an den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Stephan Schambach, und ist bei Intershop verantwortlich für die globale Produktstrategie, die Unternehmensentwick-lung und das Marketing. Das Amtsgericht Gera bestellte mit Wirkung zum 28. November 2002 Peter Mark Droste als neues Mitglied des Aufsichtsrats. Zur Zeit der Bekanntmachung der geplanten Bestellung am 6. August 2002 war Peter Mark Droste verantwortlich für den Vertrieb für Mittel- und Nord-europa der Firma Siebel Systems, eines führenden Anbie-ters von Software für das Kundenbeziehungsmanagement (sog. Customer Relationship Management – CRM – Soft-ware). Vor seiner Tätigkeit bei Siebel Systems leitete er das deutsche Geschäft der Firma Compaq Computer und war bei Firmen wie Nixdorf Computer GmbH und Compaq Computer in leitender Position beschäftigt.

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13. Entwicklung, Lage und Risiken der Intershop Communications AG

Die Intershop Communications AG dient als Führungshol-ding der operativen Gesellschaften des Intershop Commu-nications-Konzerns. Die Gesellschaft stellt als deutsche Aktiengesellschaft einen Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktien-gesetzes auf. Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit der Intershop Communications AG sind die Wahrnehmung zen-traler Konzernaufgaben (Management) sowie die Verwal-tung der Beteiligungen und des eigenen Vermögens. Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der AG verminderte sich von 14 im Jahr 2001 auf 13 im Jahr 2002. Der Geschäftsverlauf der operativen Gesellschaften war geprägt durch eine allgemein zurückhaltende Investitionstä-tigkeit der Unternehmen bei Produkten der Informations-technologie (IT), die in allen Tochtergesellschaften der Intershop Communications AG zu Umsatzrückgängen und negativen Jahresergebnissen führte. Zur Deckung des Kapi-talbedarfs der operativen Gesellschaften hat die Intershop Communications AG Darlehen an diese gewährt. Die Finan-zierung des Konzerns erfolgt ausschließlich über eigene Mittel der Intershop Communications AG bzw. ihrer Toch-tergesellschaften. Da die im Geschäftsjahr 2002 von der Intershop Communcations AG ausgereichten Darlehen von keiner ihrer Tochtergesellschaften bedient werden konn-ten, wurden diese Darlehen im vorliegenden handelsrechtli-chen Jahresabschluss der Intershop Communications AG wertberichtigt. Als sich abzeichnete, dass die spätestens für das dritte Quartal 2002 erwartete Marktbelebung nicht eintreten würde, hat der Vorstand die Planungen revidiert und darauf-hin auch die Wertansätze der Finanzanlagen überprüft. Dabei ist der Vorstand zu dem Ergebnis gekommen, dass bestimmte Wertansätze unter den derzeitigen Bedingungen nicht aufrechtzuerhalten waren. Aufgrund der vorzuneh-menden außerplanmäßigen Abschreibungen und der bereits aufgelaufenen betrieblichen Verluste unterschritt das Eigenkapital der Intershop Communications AG die Hälfte des Grundkapitals, woraufhin der Vorstand im Sep-tember 2002 unverzüglich eine außerordentliche Hauptver-sammlung gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz einberief.

Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Oktober 2002 wurde die Zustimmung zur vereinfachten Kapitalherabsetzung auf ein neues Grundkapital von € 19.306.400 erteilt, die mit Eintragung in das Handelsre-gister der Gesellschaft am 12. Dezember 2002 wirksam wurde. Am 17. Januar 2003 nach Börsenschluss wurden die zum Handel zugelassenen Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 5:1 zusammengelegt, der erste Handelstag der konvertierten Aktien war der 20. Januar 2003. Parallel zu den kapitalbereinigenden Maßnahmen hat die Gesellschaft die strategische Geschäftsplanung für den Intershop-Konzern an die geänderten Bedingungen ange-passt und seine finanzielle Neuausrichtung eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde die Investmentbank ING Barings als strategischer Finanzberater beauftragt, die Gesellschaft bei einer möglichen Kapitalaufnahme zu unter-stützen. Obwohl die Planung für den Intershop-Konzern für das Geschäftsjahr 2003 bei gegenüber dem Vorjahr etwa gleich bleibenden Umsätzen ein ausgeglichenes Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) vorsieht und demnach kein signifikanter Barmittelverbrauch zu erwarten ist, verspricht sich die Gesellschaft durch die Auf-nahme zusätzlicher Mittel am Kapitalmarkt neben der dadurch erhöhten finanziellen Flexibilität vor allem eine Steigerung des Kundenvertrauens bezüglich der finanziel-len Stabilität des Intershop-Konzerns. Dies ist insbeson-dere für Großkunden von Bedeutung, für die Investitionssi-cherheit eine wesentliche Entscheidungsgröße bei der Auf-tragsvergabe darstellt, besonders bei mittel- und langfristig angelegten IT-Projekten. Die Intershop Communications AG weist in ihrem Jahresab-schluss zum 31. Dezember 2002 einen Fehlbetrag von € 59,7 Mio. aus, der im Wesentlichen aus der Wertberichti-gung von Darlehen an Tochtergesellschaften sowie aus außerplanmäßigen Abschreibungen von Finanzanlagen resultiert. Damit ergab sich zum 31. Dezember 2002 ein Eigenkapital in Höhe von € 23,3 Mio., die liquiden Mittel betrugen € 11,9 Mio. (einschließlich liquider Mittel mit Ver-fügungsbeschränkung in Höhe von € 7,1 Mio.).

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Die Gesellschaft hat ihre Beteiligungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 mit einem Gesamtbetrag von € 21,6 Mio. bilanziert. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesell-schaften entsprechend dem Geschäftsplan verlaufen wird. Sofern die wirtschaftliche Entwicklung dieser Tochtergesell-schaften wesentlich von der geplanten Entwicklung abwei-chen sollte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft außerplanmäßige Abschreibungen auf die entspre-chenden Beteiligungsansätze notwendig werden könnten. Die Intershop Communications AG hat zum 31. Dezem-ber 2002 ein langfristiges Darlehen an ein verbundenes Unternehmen in Höhe von € 7,0 Mio. bilanziert. Obwohl das Darlehen als werthaltig angesehen wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Darlehen nicht zurück-gezahlt werden kann und insoweit weiterer Wertberichti-gungsbedarf entstehen könnte, sofern diese Tochtergesell-schaft auch in Zukunft negative Ergebnisse erwirtschaftet. Die Intershop Communications AG hat gegenüber der Inter-shop Software Entwicklungs GmbH eine Patronatserklä-rung zur Abdeckung von Mietverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt € 32,5 Mio. bis zum 14. November 2013 abge-geben. Des Weiteren hat die Intershop Communications AG gegenüber der Intershop Software Entwicklungs GmbH und der Intershop Communications GmbH Patronatserklä-rungen zur Abdeckung potenzieller Verluste von bis zu € 30 Mio. abgegeben. Aufgrund des Vorsichtsprinzips wurde bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 eine Rückstellung in Höhe von € 16 Mio. gebildet. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass der Bestand an liquiden Mitteln für die Finanzierung der zukünftigen Geschäftsentwicklung ausreichen wird. Im Falle fortlaufen-der Verluste kann es erforderlich werden, dass sich das Unternehmen neue Liquidität im Rahmen der Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung verschafft. Sollte das Unterneh-men weiterhin Verluste erwirtschaften und eine Kapitalbe-schaffung in diesem Falle nicht in einem ausreichenden Maße gelingen, kann die Intershop Communications AG gezwungen sein, ihre Aktivitäten zu verschieben, zu reduzie-ren oder ganz einzustellen.

Der Fortbestand der Intershop Communications AG ist eng verknüpft mit der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Toch-tergesellschaften. Für das Geschäftsjahr 2003 rechnet der Vorstand mit im Vergleich zum Vorjahr konstanten Umsatz-erlösen der Tochtergesellschaften bzw. des Konzerns. Die im ersten Quartal 2003 eingeleiteten Maßnahmen zur Kos-tenreduzierung werden sich nach Auffassung des Vor-stands bereits im zweiten Quartal 2003 positiv auf die Ertragslage des Konzerns auswirken. Der Vorstand erwar-tet, dass im Geschäftsjahr 2003 ein ausgeglichenes Kon-zernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) erreicht wird. Aufgrund der bei allen Konzernge-sellschaften vorhandenen Verlustvorträge plant die Inter-shop Communications AG, mittelfristig keine Dividenden von ihren Tochtergesellschaften zu vereinnahmen und keine Dividenden an ihre Anteilseigner auszuschütten. Die zentralen Führungs- und Verwaltungskapazitäten sind voll-ständig bei der Intershop Communications AG konzen-triert. Interne Aufwendungen für Dienstleistungen der Inter-shop Communications AG werden über Umlagen an die Tochtergesellschaften weiterbelastet, so dass der Vorstand für das Geschäftsjahr 2003 bei der Intershop Communica-tions AG ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet.

14. Konzernrisiken

Intershop ist einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) der im Folgenden genannten: Als Reaktion auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen Abschwung hat das Unternehmen die Implementierung sei-nes Geschäftsplans für das Jahr 2003 eingeleitet. Zu den von Intershop ergriffenen Maßnahmen gehören unter ande-rem der Personalabbau auf eine angestrebte Mitarbeiter-zahl von 450 Vollzeitkräften weltweit, die Verringerung der Gesamtbetriebskosten (Herstellungskosten zzgl. betriebli-che Aufwendungen) auf etwa € 13 Mio. pro Quartal, die Neupositionierung des Unternehmens als führender Anbie-ter von Unified Commerce Management (UCM) und ein aus-geglichenes EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern,

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Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermö-gensgegenstände) für das Gesamtjahr 2003. Das Unterneh-men erwartet weitere Kosteneinsparungen als Ergebnis des Programms. Es ist möglich, dass der Geschäftsplan 2003 nicht die erwarteten Ergebnisse im geplanten Zeitrah-men liefert, dass er zu einer nur unzureichenden Anpas-sung der Aktivitäten des Unternehmens an die Kundenan-forderungen bzw. an das veränderte Branchenumfeld führt, sich negativ auf die Geschäfte des Unternehmens aus-wirkt, nicht die Bindung oder Gewinnung von besonders wichtigem Personal erzielt oder dass er sich als wesentlich kostenintensiver als derzeit erwartet erweist. Sollte Inter-shop nicht in der Lage sein, den Geschäftsplan 2003 umzu-setzen, könnten zusätzliche finanzielle Mittel zur Unterstüt-zung des Geschäftsbetriebes notwendig werden. Wenn in diesem Fall solche Finanzmittel nicht rechtzeitig verfügbar sind, könnte der Fortbestand der Intershop Communica-tions AG und des Konzerns gefährdet sein. Die angestrebte Fortsetzung der Investitionen in das opera-tive Geschäft zum Ausbau der Marktposition kann in Zukunft zu einer negativen Ertragslage führen und die Liqui-dität des Unternehmens weiter reduzieren. Zum 31. Dezem-ber 2002 verfügte der Konzern über eine Gesamtliquidität (liquide Mittel, handelbare Wertpapiere und liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung) in Höhe von € 22,5 Mio. (darunter liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von € 7,1 Mio.). Obwohl der Vorstand überzeugt ist, dass der derzeitige Bestand an liquiden Mitteln für die Finanzierung des laufenden Betriebs und der zukünftigen Geschäftsentwicklung des Unternehmens ausreicht, kann es im Falle fortlaufender Verluste erforderlich werden, dass sich das Unternehmen neue Liquidität verschafft. Sollte Kapital nicht in ausreichendem Maße beschafft werden können, könnte Intershop gezwungen sein, seine Aktivitä-ten zu verschieben, zu reduzieren oder ganz einzustellen. Die Geschäftsentwicklung bei Intershop stand in der Ver-gangenheit im Zeichen des weltweiten Konjunkturab-schwungs und der daraus folgenden mangelnden IT-Investitionsbereitschaft vieler Unternehmen, insbeson-dere in den Regionen Europa und Amerika. Diese

Umstände können zur Folge haben, dass Intershop nicht in der Lage ist, Umsätze mit Firmenkunden zu erzielen, dass das operative Ergebnis in Zukunft erheblich beeinträchtigt wird und dass ein wesentlich höherer Bedarf an zusätzli-chen Finanzmitteln entsteht. Der Markt für Online Commerce-Anwendungen durchläuft gegenwärtig eine Reifephase und unterliegt laufenden Ver-änderungen. Zukünftige Entwicklungen sind daher selbst kurzfristig nur schwer vorherzusagen. Entsprechend sind Prognosen mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Inter-shop verwendet für seine Planungen die verfügbaren Analy-sen von Marktforschungsunternehmen sowie eigene Erkenntnisse, die laufend durch die vielfältigen Kontakte mit anderen Marktteilnehmern gewonnen werden. Den-noch besteht das grundsätzliche Risiko, dass Markttrends nicht rechtzeitig erkannt werden und dass es der Geschäftsleitung nicht gelingt, den Bedarf an Online Com-merce-Lösungen im Hinblick auf die Kundenanforderungen und das Volumen richtig einzuschätzen. Intershops Quartalsumsatz hat in der Vergangenheit eine gewisse Zahl großer Einzelaufträge enthalten, die einen relativ hohen Anteil am gesamten Quartalsumsatz aus-machten. Desweiteren hat das Unternehmen im Geschäfts-jahr 2002 mehr als 10% seines Gesamtumsatzes mit einem Einzelkunden erzielt. Die erhebliche Abhängigkeit des Unternehmens von großen Einzelaufträgen bzw. Einzelkun-den kann auch in Zukunft Umsatzschätzungen für die Zukunft beeinträchtigen und sich negativ auf die Ertrags-lage des Unternehmens auswirken, falls das Unternehmen gewisse große Einzelaufträge während eines Quartals nicht erhält. Selbst in Zeiten wirtschaftlicher Stabilität kann das opera-tive Ergebnis zukünftiger Perioden nicht mit vollständiger Sicherheit prognostiziert werden. Intershop erwartet weiter-hin Schwankungen in den Quartalsergebnissen sowie in eventuell abgegebenen Prognosen zum finanziellen Ergeb-nis zukünftiger Perioden. Diese in Zukunft unter Umstän-den signifikanten Schwankungen können zu einer hohen Volatilität des Aktienkurses von Intershop führen und die Möglichkeit weiterer Finanzmittelbeschaffung beeinträchti-gen.

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Intershop steht im Wettbewerb mit anderen Anbietern von Online Commerce-Technologien. Aufgrund der dynami-schen Entwicklung im Online Commerce-Markt ist davon auszugehen, dass bestehende oder neu hinzukommende Anbieter ihr Produktangebot und den Vertrieb stark verbes-sern. Wenn es Intershop nicht gelingt, seine Wettbewerbs-fähigkeit hinsichtlich des Profils und der Qualität seiner Pro-dukte und Dienstleistungen bzw. die Vertriebsmethoden aufrechtzuerhalten oder zu steigern, könnte dies die Markt-position von Intershop gefährden. Der Erfolg von Intershop am Markt hängt wesentlich von der technischen Leistungsfähigkeit seiner Produkte ab. Fehler in der Software, die zu Einschränkungen der Funkti-ons- und Leistungsfähigkeit bestehender und zukünftiger Produkte führen, könnten die Akzeptanz der Produkte von Intershop erheblich mindern. Das Unternehmen ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Gerichtsprozes-sen, insbesondere in einer konsolidierten Sammelklage in den Vereinigten Staaten und einer Untersuchung durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, früher Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhan-del, BAWe). Anfang 2001 wurden gegen die Intershop Communications AG sowie Mitglieder ihres Vorstands und einige andere leitende Mitarbeiter sowie die Konsortialban-ken des Börsengangs vom September 2000 in den USA mehrere wertpapierrechtliche Sammelklagen eingereicht. Die Kläger behaupten, dass die Beklagten bei der Darstel-lung der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft falsche Angaben über wesentliche Punkte gemacht haben sowie wesentliche Tatsachen ausgelassen haben. Die Kläger for-dern Schadenersatz in unbestimmter Höhe. Der Vorstand ist überzeugt, dass diese Vorwürfe ungerechtfertigt sind, und wird sich mit Nachdruck gegen diese Anschuldigungen verteidigen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gesellschaft diesen Rechtsstreit gewinnen wird oder dass das Ergebnis des Rechtsstreites sich nicht nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken wird. In Deutschland kündigte die BaFin im Januar 2001 an, dass es im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen die Ver-

pflichtung zur Offenlegung wichtiger Informationen im Zusammenhang mit der Vorlage des vorläufigen Ergebnis-ses der Intershop Communications AG für 2000 am 2. Januar 2001 eine Untersuchung eingeleitet habe. Die BaFin übergab diesen Fall an die Staatsanwaltschaft Ham-burg, die im Mai 2001 eine Untersuchung aufgrund von ein-gereichten Beschwerden über mögliche Aktienkursmanipu-lationen eingeleitet hat. Das Unternehmen kooperiert in jeder Hinsicht mit der Staatsanwaltschaft. Nach Kenntnis der Geschäftsleitung war das Unternehmen noch nie zuvor Gegenstand einer solchen Untersuchung. Das Unterneh-men ist überzeugt, dass diese Vorwürfe unbegründet sind. Intershop hat weitreichende Maßnahmen getroffen, um die verwendeten Markennamen international weitgehend schützen zu lassen. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass es zu Konflikten mit Dritten über die Verwendung einzelner Marken kommt. Die von Intershop entwickelten Pro-gramme und Technologien sind gemäß den in Europa gel-tenden Normen nur bedingt durch Patente geschützt. Obwohl Intershop große Sorgfalt beim Schutz seines intel-lektuellen Eigentums verwendet, kann nicht ausgeschlos-sen werden, dass Eigentumsrechte durch Dritte verletzt werden. Ebenso ist es möglich, dass Intershop durch Dritte wegen der Verletzung von Patenten oder sonstigen Rech-ten verklagt wird. Patentrechtliche Auseinandersetzungen sind in der Softwarebranche, vor allem in den USA, weit verbreitet, und häufig mit signifikanten Kosten für die Pro-zessführung oder für Vergleichsvereinbarungen verbunden. Obwohl Intershop überzeugt ist, keine Patente verletzt zu haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund solcher Klagen von Dritten das operative Ergebnis von Intershop negativ beeinflusst werden kann. Die Entscheidung der Kunden über den Erwerb von Unter-nehmens-Software hängt neben der Leistungsfähigkeit der Produkte teilweise auch von dem Ruf und der Bekanntheit der Anbieter ab. Sollte es Intershop zukünftig nicht gelin-gen, bei seinen Zielgruppen die notwendige Bekanntheit und das gewünschte Image zu erzielen, könnte sich dies negativ auf die Nachfrage nach Intershop-Produkten aus-wirken.

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Der Vertrieb und die Implementierung der Produkte von Intershop erfolgt auch über IT-Dienstleistungsunterneh-men. Sollte es Intershop nicht gelingen, diese Unterneh-men in ausreichendem Maße auf die eigenen Produkte zu schulen und als Partner zu gewinnen, so könnte dies den Absatz der Produkte beeinträchtigen. Die erfolgreiche Geschäftstätigkeit von Intershop hängt wesentlich von den Leistungen der Führungskräfte und der Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, vor allem in den Berei-chen Produktentwicklung und Vertrieb, ab. Sollte es Inter-shop nicht gelingen, die bestehenden Mitarbeiter und Füh-rungskräfte zu halten sowie neue Kräfte in ausreichendem Maße hinzuzugewinnen, könnte dies das Betriebsergebnis des Unternehmens negativ beeinflussen. Lizenzen machen einen beträchtlichen Anteil am Gesamt-umsatz des Unternehmens aus. Die Anerkennung von Soft-warelizenzumsätzen setzt gemäß US-GAAP unter anderem voraus, dass der Kaufvertrag unterschrieben ist, die Lizenz geliefert wurde, der Lizenzbetrag feststeht und bestimmbar ist und die Zahlung wahrscheinlich ist. Werden mit dem Auftrag auch Serviceleistungen verbunden, die wesentlich für die Funktionalität der Software sind, werden die Umsätze gemäß dem Grad der Fertigstellung des Projektes realisiert. Wegen der Unsicherheit bezüglich der Länge der Verkaufs- und Implementierungszyklen, die maßgeblich durch die Kunden beeinflusst werden, können die Umsätze, insbesondere auf Quartalsbasis, starken Schwan-kungen unterliegen. Dies gilt umso mehr, als häufig wenige große Aufträge einen erheblichen Teil der Umsätze ausma-chen. Da die operativen Kosten, die in hohem Maße von der Zahl der beschäftigten Mitarbeiter abhängen, kurzfris-tig nur in geringem Maße beeinflusst werden können, kön-nen Schwankungen auf der Umsatzseite zu entsprechend schwankenden Betriebsergebnissen führen. In der Softwarebranche wird ein Großteil der Lizenzum-sätze nicht gleichmäßig über ein Quartal, sondern häufig erst gegen Quartalsende realisiert. Dies ist darin begrün-det, dass die Verträge oft erst im letzten Drittel eines Quar-tals vergeben werden. Deshalb besteht gewöhnlich bis weit in ein Quartal hinein Unsicherheit darüber, ob das geplante Umsatzziel erreicht wird.

Ein bestimmter Teil des Betriebs- und Finanzergebnisses wird in Währungen verbucht, die nicht mit festen Wechsel-kursen an den Euro gekoppelt sind und im Rahmen des Konzernabschlusses in Euro umgerechnet werden. Da der-zeit keine Maßnahmen zur Absicherung gegen Währungsri-siken getroffen sind, können Währungsschwankungen das Ergebnis der Geschäftstätigkeit und Ertragslage insgesamt beeinflussen. Weitere Informationen über die besonderen Risiken in Ver-bindung mit der Holdinggesellschaft, der Intershop Commu-nications AG, sind oben im Abschnitt „Entwicklung, Lage und Risiken der Intershop Communications AG“ aufgeführt. Einige der für die Intershop Communications AG geltenden Risiken gelten unter Umständen auch für den Konzern.

15. Risikomanagement

Es ist das Ziel von Intershop, Geschäftschancen weltweit zu nutzen, um den Wert des Unternehmens für seine Anteilseigner zu steigern. Neben diesen Chancen ist jedoch Intershop auch einer Anzahl von Risiken ausgesetzt, die mit diesen Chancen unweigerlich verbunden sind. Risi-ken in der Unternehmensentwicklung lassen sich aufgrund der dynamischen Marktentwicklung und der eingeschränk-ten Planungssicherheit im Lizenzgeschäft grundsätzlich nicht völlig ausschließen. Intershop ist bestrebt, die sich im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ergebenden Risiken durch die stetige Weiterentwicklung eines umfassenden Risikomanagements zu minimieren. Bei Intershop werden verschiedene Systeme und Verfahren zur Früherkennung, Analyse und Dokumentation von Risi-ken für das Unternehmen eingesetzt. Intershops Risikoma-nagement umfasst eine vorausschauende Produktpolitik, die sich an der erwarteten Marktentwicklung und den zukünftigen Bedürfnissen, mit Fokus auf Produktentwick-lung, sowie auf technologische Leistungsfähigkeit der Pro-dukte orientiert. Des Weiteren unternimmt Intershop lau-fend Anstrengungen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Unternehmens bei den relevanten Zielgruppen, die Gewinnung neuer Partner und Allianzen, die Schulung von

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Drittpersonen, die Intershop-Produkte vermarkten, verkau-fen und implementieren, sowie Maßnahmen zur Anwer-bung und Bindung von leitenden Mitarbeitern und Personal in Schlüsselpositionen und die Bereitstellung der notwendi-gen organisatorischen Infrastruktur. Das Unternehmen hat laufend die Marktentwicklungen und das Wettbewerbsumfeld beobachtet, wobei auch auf Analy-sen und Prognosen führender Marktforschungsunterneh-men zurückgegriffen wurde. Im Bereich der Produktent-wicklung, der in besonderer Weise von einer Risikoerken-nung abhängig ist, kann Intershop auf umfassende Projekt-management- und Qualitätssicherungssysteme zurückgrei-fen. Intershop hat Finanzbuchhaltungs-, Controlling- und Prog-nosesoftware von SAP und Hyperion sowie Software für das Kundenbeziehungsmanagement (sog. Customer Relati-onship Management (CRM-) Software) von Siebel Systems eingesetzt, um entscheidende Unternehmensdaten global zu erfassen und zu verwalten. Quartalsabschlüsse haben eine zeitnahe Erfassung der Geschäftsentwicklung sicher-gestellt. Neben der jährlichen Budgetplanung hat das Unternehmen mit laufenden Prognosen zur kontinuierli-chen Aktualisierung der Budgets gearbeitet. Die Budgets wurden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ange-passt. Laufende Buchhaltungs- und Controlling-Aktivitäten haben regelmäßig Informationen über Plan-Ist-Abweichun-gen in den einzelnen Bereichen geliefert. Darüber hinaus hat das Management regelmäßig geson-derte Analysen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durchgeführt. Häufige Besprechungen auf allen Ebenen des Unternehmens haben weltweit für den effizienten Aus-tausch von Informationen und schnelle Entscheidungspro-zesse im gesamten Unternehmen gesorgt. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand mindestens einmal im Quartal, in der Regel aber häufiger, über wichtige Entwicklungen im Unter-nehmen informiert. Der Prüfungsausschuss des Aufsichts-rats trat regelmäßig mit dem Finanzvorstand sowie dem Leiter Rechnungswesen zusammen, um finanzrelevante Themen des Tagesgeschäftes zu besprechen, zu analysie-

ren und zu überwachen. Durch interne Richtlinien für das Risikomanagement und interne Kontrollen für Insiderhan-del und für Informationsveröffentlichungen wurde sicherge-stellt, dass gesetzliche und börsenrechtliche Vorschriften erfüllt und Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmens-führung umgesetzt wurden. Das Unternehmen erstellt mindestens einmal jährlich einen internen Bericht über die vorhandenen Risiken im Unternehmen und die Maßnahmen zu deren Früherken-nung und Verminderung. Im Risikobericht des Jahres 2002 ist vermerkt, dass das Gesamtrisiko für Intershop im Jahr 2002 unter anderem aufgrund der weiter verschlechterten Marktbedingungen, der nachteiligen Auswirkungen der Restrukturierung auf Personalplanung und Personalverwal-tung sowie der nachteiligen Auswirkungen der finanziellen Situation des Unternehmens auf das Vertrauen der Kun-den, Partner und Mitarbeiter bezüglich der langfristigen Überlebenschancen des Unternehmens angestiegen ist. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass im Geschäftsjahr 2002 erhebliche Anstrengungen zur Stärkung der unterneh-mensinternen Kontrollmechanismen unternommen wur-den. Zur weiteren Verbesserung des Gesamtrisikoprofiles des Unternehmens wird empfohlen, das Risikobewusstsein im Unternehmen weiter zu schärfen, geschäftskritische Systeme durch verstärkte interne Revisionsaktivitäten zu überprüfen und das Risikomanagement weiter in die allge-meinen Unternehmensführungsprozesse zu integrieren.

16. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 wurden Intershops Inha-berstammaktien zum neuen Handelssegment Prime Stan-dard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Das neu geschaffene Handelssegment Prime Standard ersetzt im Wesentlichen das bestehende Handelssegment Neuer Markt, in welchem Intershops Inhaberstammaktien bisher gehandelt worden waren. Intershop erfüllt mit der Zulas-sung die strengen Transparenzanforderungen des Prime Standard, unter anderem Quartalsberichterstattung, Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (z. B. US-GAAP), Veröffentlichung eines Unternehmenska-lenders, Durchführung von mindestens einer Analystenkon-ferenz pro Jahr, Ad-hoc-Mitteilungen und laufende Bericht-erstattung in deutscher und englischer Sprache.

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Konzernlagebericht und Lagebericht der Intershop Communications AG

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Am 14. Januar 2003 gab das Unternehmen bekannt, dass am 17. Januar 2003 die technische Umsetzung der Aktien-zusammenlegung stattfinden würde, die die außerordentli-che Hauptversammlung am 30. Oktober 2002 beschlossen hatte. Als Ergebnis der Zusammenlegung wurden 5 alte Inhaberstammaktien gegen eine neue Inhaberstammaktie ausgetauscht. Diese Zusammenlegung erfolgte nach Han-delsschluss am 17. Januar 2003, und die neuen Aktien wur-den am 20. Januar 2003 zum ersten Mal gehandelt. Nach der Zusammenlegung wurde die internationale Wertpapier-nummer (ISIN) der Inhaberaktien der Intershop Communi-cations AG von ISIN DE 0006227002 (entsprechend Wert-papier-Kenn-Nummer – WKN – 622700) in ISIN DE 0007472920 (entsprechend Wertpapier-Kenn-Nummer – WKN – 747292) geändert. Das Handelssymbol der Intershop-Aktie im Prime Standard wurde von ISH auf ISH1 geändert. Der Handel mit den neuen Aktien auf kon-solidierter Basis wurde am 20. Januar 2003 aufgenommen. Im Anschluss an die Zusammenlegung der in Deutschland gehandelten Inhaberstammaktien von Intershop wurde am 6. Februar 2003 das Verhältnis der an der Nasdaq gehan-delten American Depositary Shares (ADS) von Intershop zu den zugrunde liegenden in Deutschland gehandelten Inha-berstammaktien geändert. Nach der Verhältnisänderung entsprach 1 ADS 1 Intershop-Inhaberstammaktie anstatt 5 Intershop-Inhaberstammaktien zuvor. Am 21. Januar 2003 kündete das Unternehmen an, seine Gesamtbetriebskosten (Herstellungskosten und betriebli-che Aufwendungen) auf ca. € 13 Mio. pro Quartal senken zu wollen. Angesichts der zu erwartenden Unsicherheit auf dem Softwaremarkt zielt der Kostensenkungsplan auf eine effizientere Nutzung der Unternehmens-Ressourcen ab. Hierzu soll unter anderem der Personalstand weltweit auf etwa 450 Vollzeitkräfte verringert werden. Intershop geht davon aus, die Kostensenkungsmaßnahmen im ersten Quartal 2003 abzuschließen und die damit verbundenen Einsparungen in voller Höhe ab dem zweiten Quartal 2003 zu realisieren. Das Unternehmen erwartet Restrukturie-rungsaufwendungen im ersten Quartal 2003 in Höhe von ca. € 1,5 Mio.

Am 23. Januar 2003 startete Intershop eine Marketing-Kampagne zur Verbreitung von Unified Commerce Manage-ment (UCM), einer IT-Strategie für Unternehmen, die Wett-bewerbsvorteile durch Bündelung aller Online Commerce-Prozesse erlangen wollen. Im Gegensatz zu IT-Strategien auf Basis herkömmlicher, oft isolierter Softwarelösungen bietet der UCM-Ansatz Unternehmenskunden eine kunden-orientierte Strategie, mit der sich alle Online Commerce-Aktivitäten gleichzeitig zentral verwalten und über unter-schiedliche Länder, Märkte, Geschäftsbereiche, Anwendun-gen und Systeme hinweg integrieren lassen. Schwerpunkt des neuen UCM-Ansatzes ist die Erhöhung der Investitions-rentabilität und Senkung der Gesamtbetriebskosten. Inter-shop unterstützt derzeit die UCM-Strategie mit seiner am Markt einzigartigen Enfinity MultiSite-Software. Im Anschluss an die Zusammenlegung im Verhältnis 5:1 der in Deutschland gehandelten Inhaberstammaktien von Intershop wurde am 6. Februar 2003 das Verhältnis der an der Nasdaq gehandelten American Depositary Shares (ADS) von Intershop zu den zugrunde liegenden in Deutsch-land gehandelten Inhaberstammaktien geändert. Nach der Verhältnisänderung entsprach ein ADS einer Intershop-Inhaberstammaktie anstatt fünf Intershop-Inhaberstammak-tien zuvor. Die Verhältnisänderung hat keinen Einfluss auf den Wert des ADS-Besitzes eines Investors. Diese Ände-rung hatte keine verwässernde Wirkung und keinen Ein-fluss auf die Bilanz des Unternehmens. Am 14. Februar 2003 gab Intershop bekannt, im vierten Quartal 2002 einen EBITDA-Gewinn erwirtschaftet und damit ein wesentliches erklärtes Finanzziel erreicht zu haben.

17. Ausblick

Trotz des relativ schwachen Wirtschaftswachstums und der zurückhaltenden IT-Investitionsneigung der Unterneh-men in den vergangenen zwei Jahren erwarten unabhän-gige Branchenexperten und Intershop, dass der elektroni-sche Handel über das Internet langfristig gute Erfolgsaus-sichten hat. Die Gartner Group zum Beispiel rechnet mit

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Konzernlagebericht und Lagebericht der Intershop Communications AG

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einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate der Lizenzerlöse für CRM-Systeme und verkaufsseitige Anwen-dungen zwischen 2001 und 2006 von 7,8%. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Zahl der Online-Transaktionen über das Internet weiter zunimmt, weil Unternehmen zuneh-mend kostengünstige Vertriebskanäle nutzen. Abgesehen von begrenzten IT-Budgets wird die Nachfrage nach Online Commerce-Software von IT-Systemen domi-niert werden, die eine Vielzahl von Online-Absatzkanälen und Web-Inhalten gleichzeitig zentral verwalten und steu-ern können. Derartige Systeme der nächsten Generation konzentrieren sich auf die Integration aller Online Com-merce-Prozesse über unterschiedliche Länder, Märkte, Geschäftsbereiche, Anwendungen und Systeme hinweg. Intershop geht davon aus, dass Kunden IT-Systeme nach-fragen werden, die Daten nahtlos auch in einem heteroge-nen Systemumfeld mit unterschiedlichen IT-Plattformen verwalten und austauschen können und auch bestehende, häufig stark fragmentierte Online Commerce-Aktivitäten integrieren und somit Kosten für Systemwartung und Neu-entwicklung einsparen können. Da kundenzentrierte IT-Strategien einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil darstel-len können und der Wettbewerbsdruck in vielen Branchen voraussichtlich weiter steigen wird, rechnet Intershop damit, dass seine Kunden vermehrt kundenorientierte Online Commerce Software nachfragen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Bedürfnisse der Endan-wender befriedigen. Im Zusammenhang mit diesen Kundenanforderungen erwar-tet Intershop die Herausbildung eines neuen Softwareseg-ments, des Unified Commerce Management (UCM), neben den etablierten Warenwirtschaftssystemen (sog. Enterprise Resource Planning – ERP), Systemen für das Kundenbezie-hungsmanagment (sog. Customer Relationship Manage-ment – CRM) und Systemen für das Beschaffungsmanage-ment (sog. Supply Chain Management – SCM). Mit seinem umfassenden Softwareangebot Enfinity MultiSite sieht sich Intershop für den Wettbewerb in dem neuen UCM-Soft-waresegment gut gerüstet.

Kurzfristig rechnet Intershop mit einer weiter zurückhalten-den IT-Investitionsbereitschaft der Unternehmen, die sich in erster Linie auf Lösungen mit geringen Gesamtbetriebs-kosten und hoher Investitionsrentabilität konzentrieren. Im Geschäftsjahr 2003 erwartet Intershop einen Umsatz auf Vorjahresniveau. Gemäß Geschäftsplan für 2003 plant das Unternehmen, seine Gesamtbetriebskosten (Herstellungs-kosten und betriebliche Aufwendungen) auf ca. € 13 Mio. pro Quartal zu senken. Für das Geschäftsjahr 2003 erwar-tet Intershop ein ausgeglichenes EBITDA (Ergebnis vor Zin-sen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und imma-terielle Vermögensgegenstände) mit Schwankungen um die EBITDA-Gewinnschwelle zwischen den einzelnen Quar-talen.

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Bestätigungsvermerk Konzern

Wir haben den von der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft aufgestellten Konzernabschluss, bestehend aus Kon-zernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Konzernan-hang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlus-ses liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-geführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) ent-spricht. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernab-schluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksich-tigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den US-GAAP ein den tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres. Unsere Prüfung, die sich auch auf den vom Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2002 aufge-stellten zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung gibt der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2002 die Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines Konzernab-schlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Gesellschaft im zusammengefassten Lagebe-richt und Konzernlagebericht in den Abschnitten Entwicklung, Lage und Risiken der Intershop Communications AG und Kon-zernrisiken hin. In diesen Abschnitten erläutert die Gesellschaft die beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung der Ertrags-lage und des Cash Flows. Sollte die Intershop Communications Aktiengesellschaft nicht in der Lage sein, den Geschäftsplan 2003 umzusetzen, könnten zusätzliche finanzielle Mittel zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs notwendig werden. Wenn in diesem Fall solche Finanzmittel nicht rechtzeitig verfügbar sind, könnte der Fortbestand der Intershop Communications Akti-engesellschaft und des Konzerns gefährdet sein. Ernst & Young Revisions- und Teuhandgesellschaft mbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

Schneider (Wirtschaftsprüfer) Hamburg, den 27. März 2003

Nendza (Wirtschaftsprüfer)

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Konzern-Jahresabschluss

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Konzern-Bilanz

(in 1.000 €, ausgenommen Angaben zu Aktien sowie Beträge je Aktie)

31. Dezember 2001 2002 AKTIVA Umlaufvermögen

Liquide Mittel 9.107 11.303Handelbare Wertpapiere 19.358 4.172Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung 7.873 7.073Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto Wertberichtigungen aufzweifelhafte Forderungen von €13.940 im Jahr 2001 und €7.511 im Jahr 2002 11.679 11.131Geleistete Anzahlungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.976 7.427

Umlaufvermögen, netto, insgesamt 57.993 41.106Sachanlagen, netto 13.522 4.301Immaterielle Vermögensgegenstände, netto 203 -Sonstiges Vermögen 3.628 2.268Firmenwert 4.270 4.473Aktiva, insgesamt 79.616 52.148 PASSIVA Kurzfristige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten 99 98Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.540 840Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen 10.653 4.881Sonstige Rückstellungen 15.602 13.472Umsatzabgrenzungsposten 5.569 6.295

Kurzfristige Verbindlichkeiten, insgesamt 35.463 25.586Langfristige Verbindlichkeiten, abzüglich des kurzfristigen Teils 177 152Umsatzabgrenzungsposten 103 38Verbindlichkeiten, insgesamt 35.743 25.776 Eigenkapital

Stammaktien, rechnerischer Nennwert €1 – genehmigt: 92.211.719 Aktien;ausgegeben: 19.306.400 Aktien zum 31. Dezember 2002 und 88.191.322zum 31. Dezember, 2001 88.191 19.306Kapitalrücklage 13.420 -Bilanzgewinn (-verlust) -60.632 4.124Vollständiges Bilanzergebnis 2.894 2.942

Eigenkapital, insgesamt 43.873 26.372Passiva, insgesamt 79.616 52.148

Der beigefügte Anhang ist integraler Bestandteil des Abschlusses.

Page 24: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Konzern-Jahresabschluss

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Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(in 1.000 €, außer Angaben je Aktie)

Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2000 2001 2002 Umsatzerlöse

Lizenzen 74.068 20.480 22.462Serviceleistungen, Wartung und sonstige 48.926 48.174 22.635

Umsatzerlöse, insgesamt 122.994 68.654 45.097 Herstellungskosten

Lizenzen 5.289 2.338 1.288Serviceleistungen, Wartung und sonstige 43.453 41.433 17.814

Herstellungskosten, insgesamt 48.742 43.771 19.102 Rohertrag 74.252 24.883 25.995 Betriebliche Aufwendungen

Forschung und Entwicklung 10.191 15.179 7.225Vertrieb und Marketing 75.743 60.766 29.363Allgemeine Verwaltungskosten 27.590 38.108 12.760Abschreibungen auf Firmenwert und aufimmaterielle Vermögensgegenstände 1.477 21.091 -Restrukturierungskosten und Wertminderungenim Anlagevermögen - 23.276 5.326

Betriebliche Aufwendungen, insgesamt 115.001 158.420 54.674 Betriebsergebnis -40.749 -133.537 -28.679 Sonstige Erträge und Aufwendungen

Zinserträge 1.591 3.759 651Zinsaufwendungen -571 -76 -31Abschreibungen auf Finanzanlagen - -2.482 -Sonstige Erträge und Aufwendungen, netto 806 538 504

Sonstige Erträge und Aufwendungen, insgesamt 1.826 1.739 1.124 Jahresfehlbetrag -38.923 -131.798 -27.555Unverwässerter und verwässerter Jahresfehlbetrag je Aktie -2,31 -7,48 -1,47 Anzahl der in die Berechnung je Aktie einbezogenen Aktien

für unverwässerten und verwässerten Jahresfehlbetrag je Aktie 16.827 17.627 18.731

Der beigefügte Anhang ist integraler Bestandteil des Abschlusses.

Page 25: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Konzern-Jahresabschluss

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Konzern-Kapitalflussrechnung

Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember (in 1.000 €) 2000 2001 2002

CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT Jahresfehlbetrag -38.923 -131.798 -27.555Anpassungen zur Überleitung des Jahresfehlbetrags Abschreibungen 5.637 14.146 9.115Firmenwertabschreibungen 1.477 21.091 -Abschreibungen auf Finanzanlagen - 2.482 -Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen 6.130 13.712 -4.686Auflösung des Ausgleichspostens für Mitarbeitervergütung 273 - -(Gewinn) Verlust aus dem Verkauf von handelbaren Wertpapieren - -1.552 152Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen 71 137 689Veränderungen der operativen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -19.596 12.446 4.809Anzahlungen und sonstige kurzfristige Forderungen -4.202 -4.050 2.497Sonstige Vermögensgegenstände -2.987 -738 1.104Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.877 -6.946 -2.643Umsatzabgrenzungsposten -1.787 -1.383 818Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen - 10.653 -5.773Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten 7.152 824 -1.270

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -41.878 -70.976 -22.743CASHFLOW AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

Baraufwendungen für Akquisitionen,abzüglich der erworbenen liquiden Mittel -3.036 - -Liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung 1.269 -7.705 800Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen - 456 536Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen, ohne Aktivierungvon Finanzierungsleasing -20.626 -5.731 -670Einzahlungen aus dem Verkauf von handelbaren Wertpapieren - 92.605 47.541Auszahlungen für den Kauf von handelbaren Wertpapieren -27.039 -83.875 -32.498

Cashflow aus Investitionstätigkeit -49.432 -4.250 15.709CASHFLOW AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT

Einzahlungen aus der Ausgabe von Stammaktien, netto 168.679 519 10.005Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 10.758 - -Einzahlungen aus der Tilgung von Gesellschafterdarlehen 141 - -Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen -17.791 - -

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 161.787 519 10.005Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelbestandes 1.520 -248 -775

Netto-Veränderung der liquiden Mittel 71.997 -74.955 2.196Liquide Mittel zu Beginn des Berichtszeitraumes 12.065 84.062 9.107 Liquide Mittel am Ende des Berichtszeitraumes 84.062 9.107 11.303 Zusätzliche Angaben zum Cash Flow

Gezahlte Zinsen 561 17 31Gezahlte Steuern 40 30 93

Der beigefügte Anhang ist integraler Bestandteil des Abschlusses.

Page 26: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Konzern-Jahresabschluss

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

(in 1.000 €, ausgenommen Angaben zu Aktien)

Stammaktien

AktienStammaktienNominalwert Agio

Stand 1. Januar 2000 84.390.520 16.878 48.169 Zusammensetzung des vollständigen Bilanzergebnisses:

Jahresfehlbetrag Währungsausgleichsposten Unrealisierte Netto-Gewinne (-Verluste) aus handelbarenWertpapieren, netto

Vollständiges Bilanzergebnis Privatplatzierung von Stammaktien, netto 500.000 100 38.900 Ausgabe von Stammaktien i. R. einer Sekundärplatzierung, netto 1.675.000 335 111.876 Umwandlung von Stammaktien der Tochtergesellschaftin Stammaktien der Muttergesellschaft 280.000 56 -56

Ausgabe von Stammaktien für Akquisitionen 275.011 275 22.586 Ausübung von Aktienoptionen 882.485 334 4.635 Kapitaleinlage, ohne Steuern 12.500 Tilgung von Gesellschafterdarlehen Auflösung der Abgrenzung von Mitarbeitervergütung Zuteilung des Nennwertes aus dem Aktiensplit 70.025 -70.025

Stand 31. Dezember 2000 88.003.016 88.003 168.585 Zusammensetzung des vollständigen Bilanzergebnisses:

Jahresfehlbetrag Währungsausgleichsposten Unrealisierte Netto-Gewinne (-Verluste) aus handelbarenWertpapieren, netto

Vollständiges Bilanzergebnis Ausübung von Aktienoptionen 188.306 188 330 Verwendung der Kapitalrücklage -155.495

Stand 31. Dezember 2001 88.191.322 88.191 13.420 Zusammensetzung des vollständigen Bilanzergebnisses:

Jahresfehlbetrag Währungsausgleichsposten Unrealisierte Netto-Gewinne (-Verluste) aus handelbarenWertpapieren, netto

Vollständiges Bilanzergebnis Ausübung von Aktienoptionen 6.678 7 -3 Privatplatzierung von Stammaktien, netto 8.334.000 8.334 1.667 Vereinfachte Kapitalherabsetzung -77.225.600 -77.226 77.226 Verwendung der Kapitalrücklage -92.310

Stand 31. Dezember 2002 19.306.400 19.306 0

Der beigefügte Anhang ist integraler Bestandteil des Abschlusses.

Page 27: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Konzern-Jahresabschluss

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Gesellschafter-Darlehen

Ausgleichs-vergütung

Bilanzgewinn(-verlust)

VollständigesBilanzergebnis

Summe Eigenkapital

-141 -273 -45.406 3.637 22.865

-38.923 -38.923 1.523 1.523

-3.451 -3.451 -40.851

39.000 112.211

22.861 4.969 12.500

141 141 273 273 - - -84.329 1.709 173.969

-131.798 -131.798 837 837

348 348 -130.613

518 155.495 - - -60.632 2.894 43.874

-27.555 -27.555 157 157

-109 -109 -27.507

4 10.001

92.310 - - 4.124 2.942 26.372

Page 28: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Konzernanhang

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1. Struktur und Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Intershop (die Intershop Communications AG zusammen mit ihren Tochterunternehmen bzw. ihre Vorgängergesellschaften, im Folgenden das „Unternehmen“, die „Gesellschaft“, „Intershop“ oder der „Konzern“ bzw. die „Gruppe“ genannt) ist ein weltwei-ter Anbieter von standardisierten Softwarelösungen für Großunternehmen. Die Produkte des Unternehmens bieten sowohl grundlegende Funktionalitäten des elektronischen Handels (sog. Online Commerce) als auch weiterführende Produkteigen-schaften wie den intelligenten Verkauf (sog. Intelligent Merchandising), die elektronische Bearbeitung von Arbeitsprozessen (sog. Workflow Management) und Systeme für die Integration verschiedener Vertriebskanäle (sog. Channel Integration). Dabei wird auf Grundlage der Enfinity-Software eine Vielzahl von Geschäftsmodellen des elektronischen Handels unterstützt: bran-chenspezifische Geschäftsmodelle für die Automobilindustrie (Automotive), für die Hochtechnologiebranche und das verarbei-tende Gewerbe (High-Tech and Manufacturing) sowie für den Handel (Retail); branchenübergreifende Lösungen für Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen (sog. Business-to-Business - B2B), Geschäftstransaktionen zwischen Unter-nehmen und Endkonsumenten (sog. Business-to-Consumer - B2C), elektronische Einkaufslösungen (sog. Online Procurement) und zentrale Steuerungssysteme für Dateninhalte (sog. Content Management). Dabei lässt sich die Software von Intershop problemlos in bestehende Infrastrukturen von Unternehmen integrieren, was reibungslose Transaktionen zwischen Lieferan-ten, Distributoren und Kunden entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht. Intershop ist positioniert als ein führender Anbieter von sog. Unified Commerce Management („UCM“)-Software, Software, die Unternehmen durch eine kundenorientierte Gestaltung ihrer elektronischen Geschäftsprozesse einen strategischen Wettbe-werbsvorteil verschaffen kann. Durch die Vereinfachung und Automatisierung von Geschäftsbeziehungen zwischen Unterneh-men werden Einsparpotenziale genutzt, und erfolgreiche Einkaufs- und Verkaufprozesse lassen sich leicht weltweit wiederver-wenden. UCM ist eine IT-Strategie für Unternehmen, die Wettbewerbsvorteile durch Bündelung aller Online Commerce-Pro-zesse erlangen wollen. Im Gegensatz zu IT-Strategien auf Basis herkömmlicher, oft isolierter Softwarelösungen bietet der UCM-Ansatz Unternehmenskunden eine kundenorientierte Strategie, mit der sich alle Online Commerce-Aktivitäten zentral verwalten und über unterschiedliche Länder, Märkte, Geschäftsbereiche, Anwendungen und Systeme hinweg integrieren las-sen. Schwerpunkt des neuen UCM-Ansatzes ist die Erhöhung der Investitionsrentabilität („sog. Return on Investment - ROI“) und Senkung der Gesamtbetriebskosten („sog. Total Cost of Ownership - TCO“). Die Standard-Software Enfinity MultiSite bil-det die technische Grundlage des UCM-Ansatzes und stellt erprobte Referenzmodelle zur Verfügung, um elektronische Geschäftsprozesse kostengünstig einzusetzen und zentral zu steuern. Über die Enfinity-basierten Software-Lösungen für Großunternehmen hinaus bot das Unternehmen bis November 2002 mit ihrer Produktlinie Intershop 4 kleinen und mittelgroßen Unternehmen einfache Lösungen für den elektronischen Handel an. Der Vertrieb und die Vermarktung dieser Produktlinie wurde an die Firma ePages Software GmbH abgeben. Die Gesellschaft bietet ihren Kunden darüber hinaus Dienstleistungen wie Kundenunterstützung (sog. Customer Support), pro-fessionelle IT-Beratung (sog. Consulting) und Schulung auf ihren Software-Produkten. Im Dezember 1996 schloss Intershop Communications, Inc. ("US, Inc.") mit Intershop Communications GmbH ("GmbH") einen Vertrag über einen Aktientausch, um 100% der im Umlauf befindlichen Anteile der GmbH zu erwerben. Die Inhaber der Stamm-einlagen der GmbH erhielten Stammaktien der US, Inc. Die Inhaber des vorhandenen Fremdkapitals (ca. € 1,1 Mio.) und Eigen-kapitals (ca. € 200.000) der GmbH – insgesamt rund € 1,4 Mio.– erhielten 6.720.000 Vorzugsaktien der US, Inc. Der Markt-wert der ausgegebenen Vorzugsaktien entsprach dem Bilanzwert des Fremd- und Eigenkapitals, für das sie getauscht wurden.

Page 29: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Konzernanhang

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Durch den Anteilstausch wurden die relativen Eigentumsanteile an der Muttergesellschaft nicht geändert. Mit Abschluss der Transaktion wurde die US, Inc. zur Muttergesellschaft der GmbH und ihrer Tochtergesellschaften. Am 23. Juni 1998 tauschten Anteilseigner, die 79,26% des Eigenkapitals der US, Inc. hielten, ihre Stamm- und Vorzugsaktien der US, Inc. in Höhe von insgesamt 20.591.348 in 61.729.050 Aktien der Gesellschaft. Infolge dieses Tausches wurde die US, Inc. eine Tochtergesellschaft im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft. Zwei Aktionäre, Stephan Schambach, Gründer und Vor-standsvorsitzender, und Burgess Jamieson, Aufsichtsratsmitglied, tauschten aufgrund bestimmter steuerlicher Auswirkungen nicht ihren kompletten Aktienbestand der US, Inc. und halten somit per 31. Dezember 2002 unverändert zum Vorjahr 16,0% bzw. 1,5% der Stammaktien der US, Inc. Die beiden Aktionäre sind berechtigt, ihre vorhandenen Aktien der US, Inc. in Aktien der Gesellschaft zu tauschen. Dazu wird bedingtes Kapital, das speziell zu diesem Zweck geschaffen wurde, verwendet. Die Anteile, die von diesen beiden Personen gehalten werden, werden als Teil des Mehrheitsbesitzes an der AG angesehen, da der Aktienbesitz den Charakter einer Transaktion unter nahe stehenden Parteien aufweist. Darüber hinaus werden diese Anteile als Mehrheitsbesitz an der AG angesehen, weil sie aufgrund ihrer Wandlungsrechte und ihrer daraus resultierenden möglichen Wandlung zu einem Preis von US$ 0,01 pro Aktie – falls sie nicht bis 2004 umgewandelt werden – zurückgekauft werden kön-nen. Dementsprechend sind die Anschaffungskosten solcher Aktien im vorliegenden Konzernabschluss in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Die Wandlung von Aktien der US, Inc. in Aktien der AG nach der ersten Wandlung im Juni 1998 wird als Erhöhung des rechneri-schen Nennwertes der Stammaktien und entsprechende Reduzierung der Kapitalrücklage behandelt. Im Verlauf des Jahres 1999 führten die beiden Aktionäre die Wandlung von 744.500 Stammaktien der US, Inc. in 2.233.500 Aktien der Gesellschaft durch. Im Jahr 2000 wandelten diese Aktionäre 93.333 Stammaktien der US, Inc. in 280.000 Aktien der Gesellschaft. In den Kalenderjahren 2001 und 2002 haben diese Aktionäre keine Anteile der US, Inc. in Anteile der Gesellschaft getauscht. Zum 31. Dezember 2002 hielten die beiden Aktionäre 4.548.167 Aktien der US, Inc., die vorbehaltlich der Bestimmungen des Akti-engesetzes jederzeit in 2.728.900 Aktien der Gesellschaft wandelbar sind. Falls die beiden Aktionäre ihre Aktien zum 31. Dezember 2002 umgewandelt hätten, würden sie einen Anteil von etwa 20,0% an der Gesellschaft besitzen. Im Januar 2002 gab die Gesellschaft bekannt, dass Stephan Schambach beabsichtige, seine verbleibenden Anteile an der US, Inc. (4.166.667 Anteile) gegen Aktien der Gesellschaft zu tauschen (2.500.000 Anteile). Bis zum Berichtsdatum war diese Transaktion noch nicht abgeschlossen. Der Konzernabschluss zeigt die konsolidierten Ergebnisse der Gesellschaft und ihrer vollständig oder mehrheitlich zugehöri-gen Tochterunternehmen. Der Konzernabschluss wurde nach den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkannten Rech-nungslegungsvorschriften („US-GAAP“) aufgestellt. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und Salden zwischen den verbunde-nen Unternehmen sind eliminiert worden. Zum 31. Dezember 2002 verfügte die Gesellschaft über liquide Mittel und handelsfähige Wertpapiere (einschließlich liquider Mittel mit Verfügungsbeschränkung) im Wert von € 22,5 Mio., gegenüber € 36,3 Mio. zum 31. Dezember 2001. In den letzten acht Jahren hat die Gesellschaft negative Jahresergebnisse erwirtschaftet. Der bis zum 31. Dezember 2002 aufgelaufene kumulierte Verlust beläuft sich auf € 243,7 Mio. (vor Verwendung der Kapitalrücklage von € 243,7 Mio.). Um die zukünftigen operativen Anforderungen der Gesellschaft zu erfüllen, hat die Gesellschaft einen Geschäftsplan entwickelt. Dieser Plan ent-hält weitere Maßnahmen zum Personalabbau, zur Kostenreduzierung sowie die Beschaffung weiterer Finanzmittel für die Zukunft.

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2. Zusammenfassung wesentlicher Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Im vorliegenden Konzernabschluss fanden einige wichtige Rechnungslegungsvorschriften Anwendung, die in diesem Abschnitt und an anderen Stellen im Konzernanhang erläutert werden. KonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss zeigt die Ergebnisse der Gesellschaft und aller ihrer vollständig zugehörigen Tochterunternehmen. Alle wesentlichen Konzernergebnisse und -transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen sind eliminiert worden. Verwendung von SchätzungenDie Erstellung des Jahresabschlusses nach US-GAAP macht es erforderlich, dass die Geschäftsleitung Schätzungen und Annahmen trifft, welche die Beträge, die im Jahresabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiesen werden, beeinflus-sen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von solchen Schätzungen abweichen. WährungsumrechnungDie funktionale Währung der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften ist die lokale Währung des Landes, in dem die Toch-tergesellschaft ansässig ist. Im Einklang mit dem Statement of Financial Accounting Standards („SFAS“) Nr. 52 „Foreign Cur-rency Translation“ (Währungsumrechnung) werden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten von Unternehmensteilen außerhalb der Euro-Zone zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erlöse und Aufwendungen werden mit dem Durchschnitts-kurs des jeweiligen Geschäftsjahres umgerechnet. Die kumulierten Währungsgewinne und -verluste werden im übrigen kumu-lierten Gesamtergebnis in einem separaten Ausgleichsposten im Eigenkapital ausgewiesen. Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Datum der Transaktion gültigen Umtauschkurs umgerechnet. Differen-zen im Umtauschkurs zwischen dem Datum, an dem ein auf eine Fremdwährung lautendes Geschäft getätigt wird, und dem Datum, an dem es ab- oder umgerechnet wird, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „sonstige Erträge und Aufwen-dungen, netto“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnungen betrugen € -282.815 in 2000, € -241.460 im Jahr 2001 und € 59.073 im Jahr 2002. Liquide MittelDie Gesellschaft behandelt alle Wertpapiere des Umlaufvermögens mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu 90 Tagen als liquide Mittel. Handelbare WertpapiereIm Einklang mit SFAS Nr. 115 „Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities” stuft die Gesellschaft alle Investitionen in Schuldverschreibungen und handelbare Wertpapiere als Investitionen in Wertpapiere des Umlaufvermögens („available for sale“) ein. Handelbare Wertpapiere, die mit Verkaufsabsichten gehalten werden, sind zum Marktwert bilanziert, wobei ein unrealisierter Gewinn oder Verlust im Eigenkapital in der Position „Vollständiges Bilanzergebnis“ separat ausgewie-sen wird. Die um Abschreibungen geminderten Kosten für Schuldverschreibungen dieser Kategorie werden für die Abschrei-bung von Agios und Zuschreibung zu Disagios zur Fälligkeit mittels Effektivzinsmethode angepasst. Diese Abschreibungen sind in den Erträgen aus Beteiligungen berücksichtigt. Realisierte Gewinne und Verluste und Wertminderungen bei Wertpapie-ren des Umlaufvermögens, die nicht als vorübergehend eingestuft werden, sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Kosten für veräußerte Wertpapiere basieren auf der Einzelbewertungsmethode („Specific Identification Method“). Zinsen und Dividen-den auf Wertpapiere des Umlaufvermögens („available for sale“) werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

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BeteiligungenAnteile an Unternehmen, deren Marktwert nicht verfügbar ist, an denen die Gesellschaft mit weniger als zwanzig Prozent betei-ligt ist und in denen die Gesellschaft keinen bedeutenden Einfluss geltend machen kann, werden zu Anschaffungskosten berechnet. Wertminderungen von Beteiligungen, die nicht als vorübergehend eingestuft werden, werden im Finanzergebnis ausgewiesen. KreditrisikenEinem möglichen Ausfallrisiko ist die Gesellschaft hauptsächlich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausge-setzt. Die Gesellschaft führt fortlaufend Kreditwürdigkeitsprüfungen bezüglich ihrer Kunden durch. Außerdem wird das Ausfall-risiko hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch begrenzt, dass die Gesellschaft über eine breit gestreute Kundenstruktur verfügt. Im Jahr 2002 hatte ein einzelner Kunde einen Anteil von 23,4% am Gesamtumsatz. 2001 und 2000 hatte kein einzelner Kun-den einen Anteil von 10% oder mehr am Gesamtumsatz. Marktwert von FinanzinstrumentenDie ausgewiesenen Werte der Finanzinstrumente der Gesellschaft, wozu liquide Mittel, liquide Mittel mit Verfügungsbeschrän-kung, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören, entspre-chen im Wesentlichen ihrem Marktwert. Handelbare Wertpapiere, die mit Verkaufsabsichten gehalten werden, sind zum Markt-wert bilanziert, wobei ein unrealisierter Gewinn oder Verlust im Eigenkapital in der Position „Vollständiges Bilanzergebnis“ separat ausgewiesen wird. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Gegenstände im Finanzierungsleasing werden zum Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zum Zeitpunkt der Anschaffung bilanziert. Die Abschreibung wird nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände von normalerweise drei bis fünf Jahren berechnet. Gegenstände des Finanzierungsleasings und Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum der Laufzeit des Leasingvertrages oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. SoftwareentwicklungskostenDie Gesellschaft wendet für die Bilanzierung von eigenen Softwareentwicklungskosten SFAS Nr. 86 „Accounting for the Costs of Computer Software to be Sold, Leased or Otherwise Marketed“ an. Die Aktivierung von Softwareentwicklungskosten erfolgt ab dem Erreichen der technologischen Realisierbarkeit des Produkts, welches die Gesellschaft als Entwicklung eines Prototy-pen und zusätzlich als Entwicklung einer Betaversion der Software definiert. Das Erreichen der technologischen Realisierbar-keit sowie die fortlaufende Bewertung der Deckungsmöglichkeit dieser Kosten erfordert von der Geschäftsleitung in erhebli-chem Umfang die Beurteilung bestimmter externer Faktoren einschließlich (aber nicht beschränkt auf) zukünftig erwarteter Umsatzerlöse der Produkte, der geschätzten wirtschaftlichen Lebensdauer und technologischer Änderungen. Diese Kosten werden zum niedrigeren Wert der um Abschreibungen geminderten Herstellungskosten und dem realisierbaren Veräußerungs-erlös bilanziert. Bisher sind die aktivierungsfähigen internen Softwareentwicklungskosten nicht wesentlich, so dass die Gesell-schaft alle angefallenen Softwareentwicklungskosten sofort ertragswirksam den Forschungs- und Entwicklungskosten zurech-net. Sämtliche Forschungs- und Entwicklungskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam berücksichtigt.

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Langfristig nutzbare VermögensgegenständeVor 2002 hat die Gesellschaft regelmäßig die Einbringlichkeit des Buchwertes langlebiger Vermögensgegenstände sowie den zuzuschreibenden Firmenwert gemäß SFAS Nr. 121 „Accounting for the Impairment of Long-Lived Assets and for Long-Lived Assets to be Disposed of“ (Bilanzierung von Wertminderungen bei langlebigen Vermögensgegenständen sowie abgehenden langlebigen Vermögensgegenständen) bewertet. Falls Ereignisse oder veränderte Umstände vermuten ließen, dass der Buch-wert eines solchen Vermögensgegenstandes unter Umständen nicht mehr einbringlich war, führte die Gesellschaft einen Ver-gleich zwischen dem geschätzten zukünftigen, nicht abgezinsten, freien operativen Cashflow, der von diesem Vermögensge-genstand zu generieren gewesen wäre, und dem Bilanzwert jenes Vermögensgegenstandes durch. Falls der nicht abgezinste Cashflow unter dem Buchwert des Vermögensgegenstandes lag, verbuchte die Gesellschaft eine Wertberichtigung zur Abschreibung des Vermögensgegenstandes auf den Marktwert, basierend auf dem geschätzten abgezinsten künftigen Cash-flow, der voraussichtlich aus diesem Vermögensgegenstand zu generieren gewesen wäre. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezem-ber 2002 nahm die Gesellschaft Sonderabschreibungen in Höhe von € 2,7 Mio. in Verbindung mit bestimmten Vermögensge-genständen vor, die von den Restrukturierungsplänen der Gesellschaft betroffen waren. Im August 2001 veröffentlichte der FASB den Rechnungslegungsstandard SFAS Nr. 144 „Accounting for the Impairment or Disposal of Long-Lived Assets“ (Bilanzierung von Wertberichtigungen und Veräußerungsvorgängen bei Gegenständen des Anla-gevermögens). SFAS Nr. 144 schafft ein einheitliches Bilanzierungskonzept für Veräußerungsvorgänge im Anlagevermögen, das mit den grundlegenden Bestimmungen der SFAS Nr. 121 übereinstimmt. Die neuen Regeln betreffen auch die Aufgabe ganzer Geschäftsbereiche und ersetzen damit Teile der Vorschriften in APB Opinion Nr. 30 „Reporting the Results of Operati-ons - Reporting the Effects of Disposal of a Segment of a Business, and Extraordinary, Unusual and Infrequently Occurring Events and Transactions“ (Bilanzierung von Betriebsergebnissen – Bilanzierung der Folgen einer Veräußerung eines Geschäfts-bereichs und außerordentliche, ungewöhnliche und nicht regelmäßig auftretende Ereignisse und Transaktionen). Diese Darstel-lung wird aber um die Komponente einer Unternehmenseinheit (statt eines Unternehmenssegments) erweitert. Aufzugebende Geschäftsbereiche werden jedoch nicht mehr mit dem Netto-Realisationswert ausgewiesen, und ein Bewertungsabschlag in Höhe der zu erwartenden Verluste ist vor ihrem tatsächlichen Entstehen nicht mehr möglich. Nach SFAS Nr. 144 ist es nicht mehr erforderlich, langlebigen Gegenständen des Anlagevermögens einem Geschäfts- oder Firmenwert zuzurechnen und die-sen dann auf Wertminderung zu prüfen. Ferner wird festgelegt, dass in Situationen, in denen zu erwarten ist, dass in Berei-chen, die auf Wertminderung untersucht werden, bestimmte Kapitalströme anfallen, diese mit einem wahrscheinlichkeitsge-wichteten Cashflow-Schätzverfahren ermittelt werden können. SFAS Nr. 144 legt auch Kriterien für die Bestimmung fest, ob ein Vermögensgegenstand als zu veräußernde Position auszuweisen ist. SFAS Nr. 144 gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2001 beginnen. Dementsprechend hat die Gesellschaft SFAS Nr. 144 ab dem 1. Januar 2002 angewandt. Die Anwendung von SFAS Nr. 144 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft. FirmenwertDie Gesellschaft bewertete bis zum 31. Dezember 2001 regelmäßig die Wertminderung des Firmenwerts auf Unternehmens-ebene gemäß den Bestimmungen der Accounting Principles Board Opinion Nr. 17 „Intangible Assets“ und des Staff Accoun-ting Bulletin Nr. 100 „Restructuring and Impairment Charges“. Eine Überprüfung auf eine Wertberichtigung erfolgte immer dann, wenn Ereignisse oder Veränderungen in den Umständen vermuten ließen, dass der Buchwert eventuell nicht amortisier-bar gewesen sein könnte. Zu den Indikatoren, welche die Gesellschaft für wichtig erachtete und die zu einer Wertminderung hätten führen können, gehörten unter anderem ein wesentlich schlechteres Geschäftsergebnis im Vergleich zu den vergange-

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nen oder prognostizierten operativen Ergebnissen, wesentliche Änderungen in der Art der Nutzung der erworbenen Vermö-gensgegenstände oder in der allgemeinen Geschäftsstrategie der Gesellschaft, stark negative Branchen- oder Wirtschafts-trends sowie ein signifikanter Verfall des Aktienkurses der Gesellschaft über einen längeren Zeitraum und der Marktkapitalisie-rung der Gesellschaft in Bezug auf den Nettobuchwert. Wenn die Gesellschaft feststellte, dass der Buchwert des Firmenwerts oder sonstiger immaterieller Vermögensgegenstände aufgrund eines oder mehrerer der oben genannten Hinweise auf eine Wertberichtigung eventuell nicht einbringbar war, führte die Gesellschaft eine Wertberichtigung basierend auf dem geschätz-ten zukünftigen, abgezinsten, freien operativen Cashflow durch. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2001 wies die Gesell-schaft Sonderabschreibungen auf den Firmenwert in Höhe von € 12,0 Mio. aus. Ab dem Geschäftsjahr 2002 wurde der im Juni 2001 veröffentlichte Rechnungslegungsstandard SFAS Nr. 142 „Goodwill and Other Intangible Assets“ (Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände) angewendet. Nach SFAS Nr. 142 wird der Firmenwert nicht mehr abgeschrieben, sondern es ist jährlich bzw. wenn die Umstände es nahe legen, zu überprüfen, ob eine Beeinträchtigung des Firmenwerts eingetreten ist. Die Gesellschaft hat die Indikatoren für eine Wertminderung gemäß SFAS Nr. 142 als identisch mit denen in SAB Nr. 100 definiert (wie oben stehend erläutert). Der entsprechende „Impairment Test" für den Firmenwert, bei dem dieser mit dem entsprechenden Marktwert verglichen wird, ist auf Ebene der „Reporting Units" durchzuführen. In SFAS Nr. 131 wird eine „Reporting Unit" auf Betriebsbereichsebene oder eine Stufe tiefer definiert. Die Gesellschaft vermarktet ihre Produkte und Dienste in einem Segment und rechnet den Firmenwert somit einer “Reporting Unit” zu. Daher wird eine mögliche Wertminderung auf Unternehmensebene auf Basis der Marktkapitalisierung überprüft. Der Firmenwert wird nicht länger den anderen langlebigen Vermögensgegenständen zugerechnet, die gemäß SFAS Nr. 121 einer Wertminderungsprüfung unterzogen werden müssen. DerivateAb 1. Januar 2001 wendet die Gesellschaft die Richtlinie SFAS Nr. 133 „Accounting for Derivative Instruments and Hedging Activities“ (Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsgeschäften) an, in der Bilanzierungs- und Berichtsstan-dards für derivative Instrumente, einschließlich bestimmter Derivate, die in andere Verträge integriert sind oder die Siche-rungsgeschäften dienen, festgelegt sind. Alle Derivate, unabhängig davon, ob sie für Sicherungsgeschäfte verwendet werden, müssen zum Marktwert in der Bilanz verbucht werden. Wenn ein Derivat als so genanntes Fair Value Hedge gehalten wird, sind die Veränderungen im Zeitwert des Derivats und des gesicherten Postens, die dem gesicherten Risiko zuzuschreiben sind, im Ergebnis zu berücksichtigen. Wenn ein Derivat als so genanntes Cash Flow Hedge gehalten wird, werden die effekti-ven Teile der Veränderungen im Zeitwert des Derivats und des gesicherten Postens im vollständigen Bilanzergebnis berück-sichtigt sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zu dem Zeitpunkt ausgewiesen, an dem der gesicherte Posten das Ergeb-nis beeinflusst. Die Anwendung von SFAS Nr. 133 hatte auf die Finanz- bzw. Ertragslage der Gesellschaft keine wesentliche Auswirkung, da die Gesellschaft zurzeit Fremdwährungsgeschäfte nicht durch Hedges absichert. WerbekostenWerbekosten werden im Zeitpunkt des Entstehens aufwandswirksam berücksichtigt. Aufwendungen für Werbung von € 13,2 Mio. im Jahr 2000, von € 3,2 Mio. im Jahr 2001 und von € 0,5 Mio. im Jahr 2002 sind in den Marketing- und Vertriebs-kosten enthalten.

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MitarbeiterbeteiligungsmodellIm Oktober 1995 hat das Financial Accounting Standards Board („FASB“) die SFAS Nr. 123 „Accounting for Stock-Based Com-pensation“ herausgegeben. Dieser Standard beinhaltet ein Wahlrecht, entweder eine Bilanzierung nach der Fair-Value-Methode durchzuführen oder nach der in der Accounting Principles Board Opinion 25 („APB 25“) „Accounting for Stock Issued to Employees“ definierten Methode zu bilanzieren. Die Gesellschaft wendet für die Bilanzierung weiterhin APB 25 an und hat daher die gemäß SFAS Nr. 123 notwendigen Anhangsangaben zum Pro-forma-Ergebnis in Abschnitt 12 eingefügt. Wäre der Personalaufwand für den Optionsplan der Gesellschaft in Übereinstimmung mit der in SFAS Nr. 123 beschriebenen Methode auf Basis des Marktwertes der Prämien zum Zeitpunkt der Zusage bestimmt worden, wäre der ausgewiesene Jahresfehlbetrag und der Fehlbetrag je Aktie wie folgt (in € 1.000, ausgenommen Beträge pro Aktie):

Zum 31. Dezember 2000 2001 2002 Jahresfehlbetrag je Stammaktie

Lt. Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung -38.923 -131.798 -27.555Abzüglich: Gesamtaufwendungen für Mitarbeiterbe-teiligung berechnet nach der Fair-Value-Methode für alle Zusagen, nach Steuern -35.928 -55.751 -11.271Pro-forma -74.851 -187.549 -38.826

Fehlbetrag je Aktie - unverwässert/verwässert Lt. Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung -2,31 -7,48 -1,47Pro-forma -4,45 -10,64 -2,07

Die folgenden Annahmen wurden zur Schätzung des Marktwertes der Optionen gemacht:

2000 2001 2002 Zinssätze risikoloser Anlagenzum Zeitpunkt der Zusage 6,3% 4,5% 4,0%Angenommene Dividende 0% 0% 0%Volatilität 86% 115% 92%Erwartete Laufzeit der Option (Jahre) 4,1 4,1 4,1

UmsatzrealisierungDie Umsatzerlöse der Gesellschaft stammen aus zwei Hauptquellen: (1) Erlöse aus Softwarelizenzen und (2) Umsatzerlöse aus Serviceleistungen, die Wartung, Beratung und Schulungen beinhalten. Die Basis für die Realisierung von Lizenzerlösen wird zwar weitgehend im Statement of Position Nr. 97-2 „Software Revenue Recognition“ ergänzt durch SOP 98-4 und SOP 98-9 und den dazugehörigen Interpretationen (zusammengenommen SOP 97-2) geregelt, welche vom Accounting Standards Execu-tive Committee of the American Institute of Certified Public Accountants herausgegeben wurden. Die Gesellschaft stellt dar-über hinaus Einschätzungen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Bestimmung der Höhe der Umsätze aus Softwareli-zenzen und Serviceleistungen an, die in den Berichtszeiträumen auszuweisen werden.

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Bei Lizenzvereinbarungen, die keine wesentliche Änderung oder Anpassung der zugrunde liegenden Software erfordern, weist die Gesellschaft diese als Umsatz aus, wenn: (1) sie mit einem Kunden für die Lizenz der Software eine rechtlich verbindliche Vereinbarung eingeht; (2) sie die Produkte liefert bzw. die Serviceleistungen bereitstellt; (3) die Zahlung durch den Kunden als festgelegt oder bestimmbar angesehen wird und keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten oder wesentliche Unsicherhei-ten bestehen; und (4) ein Forderungseinzug wahrscheinlich ist. Im Wesentlichen werden alle Lizenzerlöse der Gesellschaft auf diese Weise ausgewiesen. Einige der Softwarevereinbarungen der Gesellschaft beinhalten Installationsdienste, die über Beraterverträge separat verkauft werden. Umsatzerlöse aus diesen Vereinbarungen werden in der Regel getrennt von den Lizenzerlösen ausgewiesen, da die Vereinbarungen gemäß Definition in SOP 97-2 in die Kategorie „Service Transactions“ fallen. Zu den wesentlicheren Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden, ob Umsatzerlöse getrennt auszuweisen sind, gehören die Art der Dienstleis-tung (d. h. es wird berücksichtigt, ob die Serviceleistungen für die Funktionalität des lizenzierten Produktes notwendig sind), die Höhe des Risikos, die Verfügbarkeit von Serviceleistungen von anderen Anbietern, die Zahlungsziele und der Einfluss von Meilensteinen oder Akzeptanzkriterien auf die Realisierbarkeit der Lizenzgebühr. Wenn eine Vereinbarung einen getrennten Ausweis der Lizenzgebühr und der Servicetransaktionen nicht zulässt, werden die Lizenzerlöse in der Regel zusammen mit den Beratungsdiensten bilanziert, wobei dies wie nachstehend beschrieben basie-rend auf dem Contract Accounting entweder nach der „percentage-of-completion method“ oder der „completed-contract method“ geschieht. Contract Accounting findet auch auf Vereinbarungen Anwendung, (1) die Meilensteine oder kundenspezifi-sche Akzeptanzkriterien enthalten, welche sich auf die Terminierung von Teilzahlungen auswirken können, (2) für die die geleisteten Serviceleistungen eine bedeutende Änderung oder Kundenanpassung der Software bedeuten, (3) nach denen wesentliche Beratungsdienste vertragsgemäß ohne zusätzliche Kosten erbracht werden, oder (4) nach denen die Zahlung der Lizenzgebühr an die Qualität der Beratungsdienste gekoppelt ist. Wenn mehrere Leistungen Gegenstand einer solchen Vereinbarung sind, ordnet die Gesellschaft die Erlöse jedem Element einer Transaktion auf Basis einer objektiven, anbieterspezifischen Feststellung des Marktwertes einzeln zu. Die objektive, anbieterspezifische Feststellung des Marktwertes für alle Leistungen einer Vereinbarung basiert auf den normalen Preis- und Preisnachlasspraktiken für diese Produkte und Serviceleistungen, wenn diese einzeln verkauft werden, und wird für Support-leistungen zusätzlich durch die Vertragsverlängerungen gemessen. Wenn die Gesellschaft den Marktwert einer noch nicht erbrachten Leistung, die in gebündelten Software- und Servicevereinbarungen enthalten ist, nicht objektiv bestimmen kann, wird der Umsatz so lange abgegrenzt, bis alle Elemente geliefert worden sind, alle Leistungen erbracht wurden oder bis der Marktwert objektiv bestimmbar ist. Wenn der Marktwert eines Elementes einer Lizenzvereinbarung nicht festgestellt werden konnte, setzt die Gesellschaft die Residualwertmethode ein, um die Lizenzerlöse zu erfassen, falls der Marktwert aller nicht erbrachten Leistungen bestimmbar ist. Nach der Residualwertmethode wird der Markwert der nicht erbrachten Leistungen abgegrenzt, und der übrige Teil der nach der Vereinbarung zahlbaren Gebühr wird auf die geleisteten Elemente übertragen und als Umsatz realisiert. Intershops Lizenzvereinbarungen beinhalten in der Regel keine Akzeptanzbestimmungen. Wenn jedoch Akzeptanzbestimmun-gen innerhalb von zuvor festgelegten Geschäftsbedingungen, auf die in der vorliegenden Vereinbarung Bezug genommen wird, bestehen, bewertet die Gesellschaft die Bedeutung dieser Bestimmung. Wenn die Gesellschaft davon ausgeht, dass die Wahr-scheinlichkeit einer Nichtakzeptanz in diesen Vereinbarungen gering ist, wird der Umsatz realisiert, wenn alle oben stehend beschriebenen Kriterien erfüllt sind. Falls eine solche Feststellung nicht getroffen werden kann, werden die Umsätze zum frü-heren Zeitpunkt der Zustimmung oder des Ablaufs des Zustimmungszeitraums realisiert (je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt).

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Die Gesellschaft beurteilt, ob vereinbarte Linzenzgebühren zum Zeitpunkt des Verkaufes festgelegt oder bestimmbar sind und realisiert diese dann als Umsatz, wenn alle anderen Bedingungen für eine Umsatzrealisierung gegeben sind. Die standardmä-ßige Zahlungsfrist der Gesellschaft beträgt 30 Tage, netto. Die Zahlungsmodalitäten können jedoch je nach Land, in dem Ver-einbarungen getroffen werden, variieren. Zahlungsziele, die über die standardmäßigen Zahlungsmodalitäten des Landes hin-ausgehen, werden in der Regel als nicht festgelegt oder bestimmbar angesehen und entsprechen damit nicht den erforderli-chen Kriterien für eine Umsatzrealisierung. Umsätze aus diesen Vereinbarungen werden abgegrenzt und erst bei Bezahlung durch den Kunden ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen werden in der Regel zum Zeitpunkt der Erbringung der Serviceleistung realisiert. Wenn es beträchtliche Zweifel an der Vollendung eines Projektes oder dem Erhalt der Zahlung für die Beratertätigkeiten gibt, wird der Umsatz so lange abgegrenzt, bis diese Unsicherheit in ausreichendem Maße beseitigt ist. Die Gesellschaft schätzt den prozentualen Grad der Erfüllung von Verträgen (percentage-of-completion) mit fixen oder „nicht zu übersteigenden“ Gebühren auf monatlicher Basis, indem sie die Stunden ansetzt, die bisher als prozentualer Anteil der gesamten geschätzten Stunden für die Fertigstellung des Projektes geleistet worden sind. Falls Intershop keine ausreichende Grundlage hat, um den Fortschritt hin zur Vollendung des Projektes zu messen, wird der Umsatz realisiert, wenn sie die end-gültige Zustimmung von Seiten des Kunden erhält. Wenn die geschätzten Gesamtkosten die Umsätze übersteigen, bildet Inter-shop für den geschätzten Fehlbetrag sofort Rückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Tagessatzes und sämtlicher Auf-wendungen von Dritten. Die Komplexität der Schätzungen und der Fragen in Zusammenhang mit den Annahmen, Risiken und Unsicherheiten, die mit der Anwendung der „percentage-of-completion“ Methode in Verbindung stehen, beeinflussen die Höhe der Umsätze und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die im Konzernabschluss der Gesellschaft ausgewiesen werden. Eine Reihe interner und externer Faktoren können Intershops Schätzungen beeinträchtigen, einschließlich der Kosten für Arbeits-kräfte, Schwankungen in der Auslastung und Effizienz und Veränderungen der Spezifikations- und Testanforderungen. Wertberichtigungen auf zweifelhafte ForderungenDie Gesellschaft bewertet ihre Fähigkeit, ausstehende Forderungen einzuziehen, und bildet Wertberichtigungen für den Teil der Forderungen, bei denen der Zahlungseingang zweifelhaft wird. Wertberichtigungen werden nach einer gesonderten Prü-fung aller größeren noch offen stehenden Rechnungen angelegt. Für die Rechnungen, die nicht gesondert untersucht werden, werden Wertberichtigungen je nach Alter der jeweiligen Forderungen in verschiedenem Umfang gebildet. Bei der Festsetzung dieser Prozentzahlen berücksichtigt Intershop seine Erfahrung mit dem Einzug in der Vergangenheit und die aktuellen Tenden-zen in der Wirtschaft. Falls die historischen Daten, die das Unternehmen zur Berechnung der Wertberichtigungen auf zweifel-hafte Forderungen ansetzt, nicht die Fähigkeit widerspiegelt, die ausstehenden Forderungen in der Zukunft einziehen zu kön-nen, sind möglicherweise zusätzliche Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen nötig, wodurch die künftigen Ertrags-lage der Gesellschaft wesentlich beeinflusst werden könnte. SegmentberichterstattungDie Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft liegt in der Herstellung und dem Vertrieb von Unified Commerce Management-Software, die es Kunden ermöglicht, ihre Online Commerce-Geschäftsprozesse über die Unternehmensgrenzen hinaus zu steu-ern. Dementsprechend veröffentlicht die Gesellschaft keine wesentlichen zusätzlichen Segementinformationen im Sinne von SFAS Nr. 131.

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Vollständiges BilanzergebnisDas vollständige Bilanzergebnis der Gesellschaft wird im Einklang mit SFAS Nr. 130 „Reporting Comprehensive Income” aus-gewiesen. Das vollständige Bilanzergebnis stellt den gesamten Nettogewinn bzw. -verlust und alle Eigenkapitalveränderungen dar, die nicht mit Veränderungen auf der Ebene der Gesellschafter verbunden sind.

Das vollständige Bilanzergebnis stellt sich folgendermaßen dar (in € 1.000): Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2001 2002 Anpassungen an Währungsveränderungen 2.975 3.132Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren -81 -190Vollständiges Bilanzergebnis 2.894 2.942

Steuern vom Einkommen und vom ErtragFür die Berechung der Ertragssteuern wendet die Gesellschaft die Bilanzpostenmethode („Asset/Liability“-Methode) an, die in SFAS Nr. 109 „Accounting for Income Taxes“ beschrieben ist. Nach dieser Methode werden die aktiven und passiven latenten Steuern basierend auf den Unterschieden zwischen der Finanzberichterstattung und den steuerlichen Grundlagen der Bewer-tung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten bestimmt und mittels der gültigen Steuersätze und der Gesetze berechnet, die in Kraft sein werden, wenn diese Unterschiede voraussichtlich wieder aufgelöst werden. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird nach SFAS Nr. 128 „Earnings Per Share“ für alle dargestellten Zeiträume ermittelt. Dabei wird das Ergebnis unter Berücksichtigung der gewichteten, durchschnittlichen Zahl der unverfallbar ausgegebenen Stammaktien ermit-telt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter Berücksichtigung der gewichteten, durchschnittlichen Zahl der unverfallbar aus-gegebenen Stammaktien und, im Falle einer Verwässerung, der noch nicht unverfallbar ausgegebenen Stammaktien und der möglichen Zahl von Stammaktien aufgrund von Optionen oder Garantien, solche Aktien zu erwerben, dargestellt. Bei wandel-baren Wertpapieren wird das verwässerte Ergebnis je Aktie unter der Annahme einer Wandlung berechnet. Die ausgeübten Optionen, die sich auf rückkaufbare Aktien beziehen, sind bei der Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Zahl der ausgegebenen Aktien zur Ermittlung des Gewinns je Aktie nicht berücksichtigt worden. Alle möglicherweise noch entstehen-den Stammaktien sind nicht in die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie für 2000, 2001 und 2002 einbezogen worden, da dies ansonsten dem Verwässerungseffekt entgegenwirken würde. Die gewichtete durchschnittliche Zahl der unver-fallbar ausgegebenen Stammaktien beinhaltet die Aktien der US, Inc., die wie in Abschnitt 1 erläutert von zwei Aktionären der Gesellschaft gehalten werden.

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Die nachstehende Tabelle enthält eine Gegenüberstellung der Zähler und Nenner, die bei der Ermittlung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie für die drei Geschäftsjahre zum 31. Dezember zu Grunde gelegt wurden (in € 1.000, ausgenommen Angaben je Aktie): Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2000 2001 2002 Jahresfehlbetrag -38.923 -131.798 -27.555Unverwässerter und verwässerter Jahresfehlbetrag je Aktie: Gewichtete durchschnittliche Zahl der ausgegebenen Stammaktien 17.177 17.627 18.731Abzüglich: Gewichtete durchschnittliche Zahl der Aktien für Rückkauf -350 - -Gewichtete durchschnittliche Zahl der Stammaktien, insgesamt 16.827 17.627 18.731Unverwässerter und verwässerter Jahresfehlbetrag je Aktie -2,31 -7,48 -1,47

Die Nettofehlbeträge je Aktie zum 31. Dezember 2000 und 2001 wurden an die im Geschäftsjahr 2002 durchgeführte 5:1-Aktienzusammenlegung angepasst. Aktienbeträge in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2000 und 2001 wurden nicht an diese Aktienzusammenlegung angepasst. UmgliederungenZum 31. Dezember 2002 und 2001 hat die Gesellschaft den Firmenwert (netto) und andere immaterielle Vermögensgegen-stände in der Bilanz getrennt ausgewiesen. Im Einklang mit SFAS Nr. 142 muss die Gesellschaft Abschreibungen auf den Fir-menwert und auf sonstige immaterielle Vermögensgegenstände in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Berichts-zeitraum zum 31. Dezember 2002 getrennt ausweisen. Die Belegschaft, welche in den Akquisitionen im Jahre 2000 als separa-ter immaterieller Vermögensgegenstand ausgewiesen wurde (siehe Abschnitt 6), wird nach SFAS Nr. 141 nicht als immateriel-ler Vermögensgegenstand angesehen und wurde daher in den Firmenwert umgegliedert. Gewisse sonstige in den Berichtsjah-ren 2000 und 2001 in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Beträge wurden umgegliedert, um eine Übereinstimmung mit der Darstellung im Jahresabschluss 2002 zu erreichen. Diese sonstigen Umgliederungen sind unwesentlich. Neue BilanzierungsbestimmungenIm Dezember 2002 wurde SFAS Nr. 148 „Accounting for Stock-Based Compensation-Transition and Disclosure“ (Bilanzierung aktienkursorientierter Entlohnungsinstrumente – Umstellung und Offenlegung) herausgegeben. Der Standard Nr. 148 dient als Ergänzung zu SFAS Nr. 123 „Accounting for Stock-Based Compensation“ (Bilanzierung aktienkursorientierter Entlohnungs-instrumente) und zeigt alternative Methoden zur freiwilligen Umstellung auf die im Standard 123 empfohlene Fair-Value-Methode für die Bilanzierung der Mitarbeiterentlohnung auf Aktienbasis. Darüber hinaus enthält der Rechnungslegungsstan-dard Nr. 148 auch Offenlegungsbestimmungen in Bezug auf Standard Nr. 123 und APB Opinion Nr. 28 „Interim Financial Reporting“. Die in SFAS 148 enthaltenen Übergangs- und Offenlegungsvorschriften zu SFAS 123 gelten für Geschäftsjahre nach dem 15. Dezember 2002, wobei eine frühere Anwendung gestattet ist. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2002 die Veröffentlichungsbestimmungen von SFAS Nr. 148 angewandt. The Gesellschaft weist, wie in APB Opinion Nr. 25 vorgeschrie-ben, weiterhin Mitarbeiteraktienvergütungen gemäß der „Intrinsic Value“-Methode aus.

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Im Juni 2001 veröffentlichte der FASB den Rechnungslegungsstandard SFAS Nr. 143 „Accounting for Asset Retirement Obliga-tions“ (Bilanzierung von Verpflichtungen aus der Stilllegung oder Veräußerung von Vermögenswerten). SFAS Nr. 143 verlangt, dass eine Belastung im Zusammenhang mit der Stilllegung oder Veräußerung von Gegenständen des Sachanlagevermögens in angemessener Höhe in dem Zeitraum verbucht wird, in dem sie anfällt, sofern eine vernünftige Ermittlung des Verkehrswerts ("Fair Value") möglich ist. Die mit der Stilllegung oder Veräußerung von Vermögenswerten verbundenen Kosten werden kapi-talwirksam mit dem Buchwert des langlebigen Wirtschaftsgutes verrechnet. Dabei sollen die Unternehmen die Veränderun-gen, die sich im Laufe der Zeit in der Höhe der voraussichtlich für die Stilllegung oder Entsorgung eines Vermögenswerts anfal-lenden Aufwendungen ergeben, durch eine Abzinsungsmethode auf den zu Beginn des Zeitraums ermittelten Betrag errech-nen. Der Zinssatz zur Ermittlung dieser Veränderung entspricht dem nach der Bonitätsbewertung der Gesellschaft anzusetzen-den, risikobereinigten Zins zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der Aufwendungen. Der Buchwert des zugehörigen Sach-anlagevermögens erhöht sich um den errechneten Betrag, der dann über die Restnutzungsdauer der Gegenstände abgeschrie-ben wird und als operativer Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint. SFAS Nr. 143 ist für Geschäftsjahre anzu-wenden, die nach dem 15. Juni 2002 beginnen. Die Gesellschaft rechtet nicht damit, dass die Anwendung von SFAS Nr. 143 wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft haben wird. Im Juni 2002 veröffentlichte der FASB den Standard SFAS 146 „Accounting for costs associated with disposal or exit activi-ties“ (Bilanzierung von Aufwendungen, die aus der Stilllegung oder Veräußerung von Aktivitäten resultieren). Diese Vorschrift behandelt die Abrechnung und Bilanzierung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Stilllegung oder Veräußerung von Akti-vitäten entstehen und ersetzt die vorläufige Bestimmung der Emerging Issues Task Force (EITF) Issue Nr. 94-3, „Liability Reco-gnition for Certain Employee Termination Benefits and Other Costs to Exit an Activity (including Certain Costs Incurred in a Restructuring)“ (Bildung von Rückstellungen für Mitarbeiterabfindungen und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Auf-gabe von Aktivitäten (einschließlich bestimmter Restrukturierungskosten)). Nach dieser Vorschrift müssen Verbindlichkeiten für Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabe oder Veräußerung eines Geschäftsbereichs dann verbucht werden, wenn die Verbindlichkeit entsteht. Nach Issue 94-3 war ein diesbezüglicher Aufwand bereits bei der Verständigung auf einen konkreten Stilllegungs- oder Veräußerungsplan zu verbuchen. Die neue Vorschrift sieht nun vor, dass die Selbstverpflichtung eines Unter-nehmens zur Durchführung eines Plans noch keine unmittelbare Verpflichtung anderen gegenüber darstellt, die der Definition einer Verbindlichkeit entsprechen würde. SFAS 146 hebt daher die in Issue 94-3 enthaltenen Definitionen und Voraussetzun-gen für die Verbuchung von Stilllegungskosten solange auf, bis tatsächlich eine Verbindlichkeit entstanden ist und legt fest, dass der aktuelle Verkehrswert („Fair Value“) zur vorläufigen Bewertung der Verbindlichkeit heranzuziehen ist. Dieser Stan-dard gilt jedoch nicht für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufgabe von Aktivitäten in Geschäftsbereichen entste-hen, die durch Unternehmenszusammenschlüsse erworben wurden oder durch SFAS 144 abgedeckt sind. Die Gesellschaft rechnet nicht damit, dass die Anwendung von SFAS Nr. 146 wesentliche Auswirkungen auf die Finanz- oder Ertragslage sowie den Cash Flow der Gesellschaft haben wird. Im November 2002 veröffentlichte das FASB die FASB Interpretation Nr. 45 („FIN 45“) „Guarantor’s Accounting and Disclos-ure Requirements for Guarantees, Including Indirect Guarantees of Indebtedness of Others“ (Bilanzierungsgrundsätze und Offenlegungsvorschriften bei gegebenen Garantien). FIN 45 verlangt von Garanten, dass diese ab Garantiezusage am Ausstel-lungstag der Garantie eine Verbindlichkeit zum Marktwert der Verpflichtung realisieren. Diese Regelung erweitert zudem im Jahresabschluss die Offenlegungsvorschriften des Garanten im Hinblick auf dessen Verpflichtungen, die dieser mit bestimm-ten Garantiezusagen eingegangen ist. Die Gesellschaft hat die Bestimmungen zur erstmaligen Erfassung und Bewertung die-ser Interpretation künftig auf Garantien anzuwenden, die am oder nach dem 31. Dezember 2002 eingegangen oder geändert wurden. Die Gesellschaft erwartet, dass die Anwendung dieser Interpretation keine wesentliche Auswirkung auf die Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft haben wird.

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Im Januar 2003 hat das FASB die FASB Interpretation Nr. 46 („FIN 46“) „Consolidation of Variable Interest Entities“ herausge-geben. Diese Interpretation erläutert die Anwendung des Accounting Research Bulletin Nr. 51 „Consolidated Financial State-ments“ auf bestimmte Unternehmenseinheiten, in denen Eigenkapitalgeber keine kontrollierende finanzielle Beteiligung haben oder in die diese nicht genügend Eigenkapital investiert haben, damit die Unternehmenseinheit ihre Geschäfte ohne die zusätz-liche untergeordnete finanzielle Hilfe anderer Parteien finanzieren kann. FIN 46 tritt ab 1. Februar 2003 für „variable interest entities“ (VIE) in Kraft, die nach dem 31. Januar 2003 geschaffen wurden, und ab 31. Juli 2003 für die VIEs, die vor dem 1. Februar 2003 geschaffen wurden. Die Gesellschaft rechnet nicht damit, dass die Anwendung von FIN 46 wesentliche Auswir-kungen auf die Finanz- oder Ertragslage oder den Cash Flow der Gesellschaft haben wird.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten und sonstiges Umlaufvermögen

Zum 31. Dezember 2001 und 2002 stellen sich die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und das sonstige Umlaufvermögen wie folgt dar (in 1.000 €): Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2001 2002 Umsatzsteuer und sonstige Steuerforderungen 3.926 5.224Vorauszahlungen 2.719 1.410Unberechnete Forderungen 2.519 261Forderungen gegen Mitarbeiter 293 72Sonstige 519 460Gesamt 9.976 7.427

Die Gesellschaft hat für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2001 und 2002 eine Rückstellung für zweifelhafte Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von € 1,1 Mio. bzw. € 1,2 Mio. gebildet.

4. Sachanlagen

Im Dezember 2001 und 2002 setzt sich das Sachanlagevermögen folgendermaßen zusammen (in 1.000 €):

2001 Währung Zugänge AbgängeWertmin-

derung 2002 Computer 20.852 -881 417 -2.745 -1.096 19.547Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.444 -161 109 -1.054 -746 3.592Mietereinbauten 3.115 -741 144 -389 -858 1.271Zwischensumme 32.411 -1.783 670 -4.188 -2.700 24.410Kumulierte Abschreibungen -18.889 3.669 -6.415 1.526 -20.109Anlagevermögen, netto 13.522 4.301

In den Jahren zum 31. Dezember 2001 sowie zum 31. Dezember 2002 verfügte die Gesellschaft über keine Gegenstände des Finanzierungsleasings.

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5. Beteiligungen

In den Jahren 1998 und 1999 hat sich die Gesellschaft an einer nicht börsennotierten Gesellschaft in Israel mit jeweils € 0,5 Mio. bzw. € 1,2 Mio. beteiligt. Die Gesamtbeteiligung von € 1,7 Mio. stellte seinerzeit einen Anteil von etwa 6% am Eigenkapital dieser Gesellschaft dar. Aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes sowie der Finanzlage und des betrieblichen Ergebnisses dieser nicht börsennotierten Gesellschaft hat die Gesellschaft den Gesamtwert dieser Investition im Geschäftsjahr 2001 abgeschrieben. Dies resultierte in betriebsfremden Aufwendungen von € 1,7 Mio., die in der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2001 ausgewiesen wurden.

6. Handelbare Wertpapiere

Investitionen in Schuldverschreibungen und handelbare Wertpapiere werden als Wertpapiere des Umlaufvermögens ("availa-ble for sale") angesehen und mit den unrealisierten Gewinnen und Verlusten abzüglich der latenten Steuern zu ihrem Markt-wert angesetzt und als Bestandteil des vollständigen Bilanzergebnisses ausgewiesen. Im Jahr 1999 erwarb die Gesellschaft für ungefähr € 1,5 Mio. Stammaktien einer börsennotierten Gesellschaft in Großbritan-nien. Diese Investition wurde als Wertpapiere des Umlaufvermögens eingruppiert und zu ihrem Marktwert angesetzt. Im Juni 2001 entschied die Gesellschaft, dass der Verfall des Marktwerts dieser Investition nicht mehr als vorübergehend anzuse-hen war, und verbuchte eine Abschreibung von € 0,7 Mio. auf diese Finanzanlage. Im Oktober 2001 hat die Gesellschaft diese Investition für € 0,9 Mio. verkauft. Der daraus resultierende Gewinn von € 0,1 Mio. wurde in den sonstigen Erträgen ausgewie-sen. Zum 31. Dezember 2002 bzw. 2001 setzten sich die handelbaren Wertpapiere des Umlaufvermögens wie folgt zusammen (in 1.000 € ):

Anschaffungskosten

UnrealisierteGewinne, brutto

UnrealisierteVerluste, brutto

GeschätzterMarktwert

31. Dezember 2001

Geldmarktfonds 19.350 8 - 19.35831. Dezember 2002

Geldmarktfonds 4.171 1 - 4.172 Zum 31. Dezember 2000, 2001 und 2002 beliefen sich die realisierten Bruttogewinne auf den Verkauf von handelbaren Wert-papieren des Umlaufvermögens auf jeweils € 0, € 2.043.838 und € 46.953, und die realisierten Bruttoverluste auf jeweils € 0, € 491.838 und € 198.745. Die Nettoanpassung der Buchgewinne (-verluste) auf Wertpapiere des Umlaufvermögens, die im vollständigen Bilanzergebnis enthalten sind, betrugen in den Jahren 2000, 2001 und 2002 jeweils € -3.021.760, € 429.417, und € 80.981.

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7. Akquisitionen

Owis Software GmbHIm Juli 2000 erwarb die Gesellschaft die Vermögensgegenstände der Owis Software GmbH („Owis“) für 26.550 Aktien des Grundkapitals der Gesellschaft, deren Marktwert rund € 2,4 Mio. betrug, sowie für eine Barzahlung in Höhe von rund € 2,5 Mio., was einen Gesamtkaufpreis von ca. € 4,9 Mio. ergibt. Der den ausgegebenen Aktien zugewiesene Wert wurde auf der Grundlage des Marktpreises der Stammaktien der Gesellschaft ermittelt, der im Zeitraum vor und nach der Einigung der Gesellschaft mit Owis über den Kaufpreis und nach öffentlicher Bekanntgabe der geplanten Transaktion gültig war. Im Rah-men der Transaktion wurden von der Gesellschaft keine Optionen übernommen. Die Akquisition wurde nach der Erwerbsme-thode bilanziert. Dementsprechend wurde der Kaufpreis auf der Grundlage des Abschlusses der Bewertung der Marktwerte der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten von Owis zum Zeitpunkt der Akquisition auf die erworbenen Vermögensge-genstände und übernommenen Verbindlichkeiten verteilt.

Die folgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Kaufpreises (in 1.000 €): Umlaufvermögen und sonstige materielle Vermögensgegenstände 1.263Übernommene Verbindlichkeiten -1.292Mitarbeiterstamm 530Firmenwert 4.409 4.910

Der übernommene Mitarbeiterstamm und der Firmenwert wurden planmäßig bis zum 31. Dezember 2001 abgeschrieben, wobei zunächst ein Abschreibungszeitraum von drei Jahren ab dem Übernahmedatum festgelegt wurde. Nach der erstmaligen Anwendung des SFAS 142 am 1. Januar 2002 wurde der Mitarbeiterstamm zusammen mit dem Firmenwert angesetzt, und die planmäßigen Abschreibungen wurden ausgesetzt. Subotnic GmbHIm Dezember 2000 erwarb die Gesellschaft die Vermögensgegenstände der Subotnic GmbH („Subotnic“) für 248.461 Aktien des Grundkapitals der Gesellschaft, deren Marktwert rund € 20,3 Mio. betrug. Der den ausgegebenen Aktien zugewiesene Wert wurde auf der Grundlage des Marktpreises der Stammaktien der Gesellschaft ermittelt, der im Zeitraum vor und nach Einigung der Gesellschaft mit Subotnic über einen Kaufpreis und nach öffentlicher Bekanntgabe der geplanten Transaktion gül-tig war. Im Rahmen der Transaktion wurden von der Gesellschaft keine Optionen übernommen. Die Akquisition wurde nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dementsprechend wurde der Kaufpreis auf der Grundlage des Abschlusses der Bewertung der Marktwerte der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten von Subotnic zum Zeitpunkt der Akquisition auf die erworbe-nen Vermögensgegenstände und übernommenen Verbindlichkeiten verteilt.

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Die folgende Übersicht zeigt die Aufteilung des Kaufpreises (in 1.000 €):

Umlaufvermögen und sonstige materielle Vermögensgegenstände 348Übernommene Verbindlichkeiten -1.353Mitarbeiterstamm 360Firmenwert 21.019 20.374

Der übernommene Mitarbeiterstamm und der Firmenwert wurden planmäßig bis zum 31. Dezember 2001 abgeschrieben, wobei zunächst ein Abschreibungszeitraum von drei Jahren ab dem Übernahmedatum festgelegt wurde. Nach der erstmaligen Anwendung des SFAS 142 am 1. Januar 2002 wurde der Mitarbeiterstamm zusammen mit dem Firmenwert angesetzt, und die planmäßigen Abschreibungen wurden ausgesetzt.

Die folgenden ungeprüften Pro-forma-Finanzdaten zeigen die Ergebnisse, als ob die Akquisition von Owis und Subotnic zu Beginn des Geschäftsjahres 2000 durchgeführt worden wäre (in 1.000 €): Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2000 (ungeprüft)Pro-forma-Gesamtumsätze 123.090Pro-forma-Jahresfehlbetrag -48.801Pro-forma-Fehlbetrag je Aktie –unverwässert/verwässert -0,58

Die Pro-forma-Ergebnisse wurden lediglich zur Erläuterung erstellt und enthalten bestimmte Anpassungen wie z. B. zusätzli-chen Abschreibungsaufwand, der auf die sich aus dem Kauf ergebenden immateriellen Vermögensgegenstände zurückzufüh-ren ist. Die Pro-forma-Ergebnisse lassen nicht notwendigerweise auf das Betriebsergebnis, das tatsächlich zu verzeichnen gewesen wäre, wenn der Kauf zu Beginn des jeweiligen Jahres wirksam gewesen wäre, sowie auf zukünftige Ergebnisse schlie-ßen.

8. Firmenwert und erworbene immaterielle Vermögensgegenstände

Der Firmenwert und die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände setzen sich folgendermaßen zusammen (in 1.000 €):

2001 2002 Firmenwert 13.983 14.403Mitarbeiterstamm 420 - 14.403 14.403Kumulierte Firmenwertabschreibung -9.930 -9.930Firmenwert und erworbene immaterielle Vermögens-gegenstände, netto 4.473 4.473

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Im Juni 2001 veröffentlichte der FASB die Rechnungslegungsstandards SFAS Nr. 141 „Business Combinations“ (Unterneh-menszusammenschlüsse) und SFAS Nr. 142 „Goodwill and Other Intangible Assets“ (Firmenwert und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände). Die Gesellschaft wendete diese neuen Rechnungslegungsstandards für 2002 an. Der Übergang zu SFAS Nr. 141 erfordert die Überprüfung der immateriellen Vermögensgegenstände, die in Zusammenhang mit den Akquisitio-nen indentifiziert wurden. Nach den neuen Regeln wird der Mitarbeiterstamm nicht mehr als ein immaterieller Vermögensge-genstand angesehen. Der Buchwert des Mitarbeiterstamms der Gesellschaft von € 0,2 Mio. wurde am 1. Januar 2002 in den Firmenwert umgegliedert. In Übereinstimmung mit den Regeln für den Übergang zu SFAS Nr. 142 wies die Gesellschaft nach dem 1. Januar 2002 keine weiteren planmäßigen Abschreibungen auf den Firmenwert aus. Die Gesellschaft führt ein Mal pro Jahr, oder wann immer Ereignisse oder veränderte Umstände auftreten, die eine Verminderung des Buchwertes vermuten lassen, eine Wertminde-rungsprüfung durch. Die jährliche Wertminderungsprüfung wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres (31. Dezember) durchge-führt. Die erste Wertminderungsprüfung muss an dem Tag durchgeführt werden, an dem die neuen Rechnungslegungsvorschriften erstmalig angewendet werden. Außerordentliche Abschreibungen, die sich aus dieser übergangsweise durchzuführenden Wert-minderungsprüfung ergeben, müssen getrennt von den Betriebsergebnissen als ein „kumulativer Effekt, der sich aus der Erst-anwendung der neuen Rechnungslegungsprinzipien ergibt“, ausgewiesen werden. Die Wertminderungsprüfung für den Firmen-wert wird in zwei Schritten durchgeführt. Der erste Schritt beinhaltet die Feststellung des Marktwerts für jede Berichtseinheit. Wenn der Marktwert einer Berichtseinheit den Buchwert seiner Nettovermögenswerte übersteigt, ist keine außerordentliche Firmenwertabschreibung notwendig. Wenn der Marktwert geringer ist als der Buchwert, muss der Marktwert aller bilanziellen Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten der Berichtseinheit und der identifizierbaren immateriellen Vermögensge-genstände, ausschließlich Firmenwert, zum Bewertungsstichtag bestimmt werden. Die Differenz von höherem Marktwert und dem Betrag, zu dem die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten einer Berichtseinheit ausgewiesen werden, ist der implizierte Marktwert des Firmenwertes. Wenn der implizierte Marktwert des Firmenwertes niedriger ist als der Buchwert des Firmenwertes, muss eine Abschreibung vorgenommen werden, um dem reduzierten Marktwert Rechnung zu tragen. Bei Anwendung des Rechnungslegungsstandards SFAS Nr. 142 hat die Gesellschaft die Intershop Gruppe als eine einzelne Berichtseinheit definiert, da die außerhalb Deutschlands ansässigen Konzerngesellschaften die in Deutschland befindlichen Konzerngesellschaften lediglich im Vertrieb unterstützen. Die deutschen Intershop-Unternehmen werden gemeinsam von dem Vorstand der Intershop Communications AG geführt, wobei die Mitglieder dieses Vorstandes auch gleichzeitig Geschäftsfüh-rer der operativen Gesellschaften in Deutschland sind. Diese Unternehmen werden für die Zwecke der internen Management-berichterstattung als eine einzelne Einheit angesehen. Die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften außerhalb Deutsch-lands berichten direkt an den Vorstand der Intershop Communications AG. Im Geschäftsjahr 2001 wies die Gesellschaft eine Wertminderung von ca. € 12 Mio. aus, zusätzlich zu der regulären Abschrei-bung von etwa € 9,1 Mio. Der Firmenwert zum 1. Januar 2002, einschließlich des Mitarbeiterstamms, belief sich auf etwa € 4,5 Mio. Die übergangsweise durchzuführende Wertminderungsprüfung, welche in dem Jahr erforderlich ist, in dem SFAS Nr. 142 zum ersten Mal angewendet wird, wurde zum 1. Januar 2002 ausgeführt. Der Marktwert der Berichtseinheit wurde auf Basis der Marktkapitalisierung der Gesellschaft bestimmt. Nach diesen Berechnungen überstieg der Marktwert der Berichtseinheit den Buchwert seiner Nettovermögensgegenstände. Die zusätzliche Analyse war demnach nicht erforderlich und es wurde bei

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Anwendung von SFAS Nr. 142 keine Firmenwertminderung ausgewiesen. Die jährliche Wertminderungsprüfung der Gesell-schaft wurde am 31. Dezember 2002 auf Basis der Marktkapitalisierung der Gesellschaft durchgeführt. Da der Marktwert der Reporting Unit seinen Buchwert überstieg, war keine zusätzliche Analyse erforderlich. Zum 31. Dezember 2002 wurde keine Firmenwertminderung ausgewiesen.

Wie gemäß SFAS Nr. 142 gefordert, weist die folgende Tabelle den Pro-Forma-Jahresfehlbetrag für die Berichtszeiträume und den Jahresfehlbetrag je Aktie, ausschließlich Abschreibung auf Firmenwert und immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht mehr abgeschrieben werden, aus: 2000 2001 Berichtetes Konzernergebnis vor kum. Effekt aus der Anwendung neuerRechnungslegungsgrundsätze -38.923 -131.798Firmenwertabschreibung 1.477 20.621Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände, die nicht länger abgeschrieben werden (Umgliederung des Mitarbeiterstammes in den Firmenwert) - 470Angepasster Konzernergebnis vor kum. Effekt aus der Anwendung neuerRechnungslegungsgrundsätze -37.446 -110.707

Die entsprechenden Beträge je Aktie, unverwässert und verwässert, sind wie folgt (in €):

2000 2001 Berichtetes Konzernergebnis vor kum. Effekt aus der Anwendung neuerRechnungslegungsgrundsätze (unverwässert und verwässert) -2,31 -7,48Rückaddition: Firmenwertabschreibung 0,09 1,17Rückaddition: Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände, die nicht länger abgeschrieben werden (Umgliederung des Mitarbeiterstammes in den Firmenwert) - 0,03Angepasster Jahresüberschuss/-fehlbetrag pro Aktie vor kum. Effekt aus derAnwendung neuer Rechnungslegungsgrundsätze (unverwässert und verwässert) -2,22 -6,28

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9. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen (in 1.000 €):

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2001 2002 Umsatzsteuerzahllast 1.535 5.149Gehälter 4.749 2.886Ausstehende Rechnungen 2.606 1.530Rückstellungen für Prozessrisiken 2.458 746Sonstige 4.254 3.161Gesamt 15.602 13.472

10. Restrukturierungskosten und Wertminderungen im Anlagevermögen

Im Quartal zum 31. März 2002 hat das Unternehmen unter anderem Maßnahmen zur Reduzierung des Personalstands sowie zur Konsolidierung der Standorte ergriffen. Zu den weiteren Maßnahmen gehörten die Ernennung einer neuen Geschäftslei-tung, die Schaffung einer vereinfachten Organisationsstruktur sowie eine Vertriebsinitiative für neue Produkte. Diese Maßnah-men dienen der Anpassung der Kostenstruktur der Gesellschaft an die geänderten Marktbedingungen und sollen das Errei-chen der Rentabilität beschleunigen. Diese Restrukturierungsmaßnahmen waren bis zum Dezember 2002 weitgehend abge-schlossen.

Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Restrukturierungskosten für das Geschäftsjahr 2002 sowie über die Restrukturierungsrückstellungen zum 31. Dezember 2002 (in 1.000 €): Personalbezo-

gene KostenStandortbezo-

gene KostenSonstige

Kosten Gesamt Rückstellungen für Restrukturierungskosten zum 31. Dezember 2001 183 10.313 157 10.653Restrukturierungsaufwand im Geschäftsjahr 2.447 2.713 166 5.326Zahlungen -1.944 -5.300 -237 -7.481Währungsanpassungen -68 -845 -4 -917Wertminderung im Anlagevermögen - -2.700 - -2.700Rückstellungen für Restrukturierungskosten zum 31. Dezember 2002 618 4.181 82 4.881

Die oben angegebenen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Personalbezogene KostenAufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Bedingungen wurde im 1. Quartal 2002 die Entscheidung getroffen, die

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Organisationsstruktur des Unternehmens zu vereinfachen. Dazu gehörte die weitere Straffung der Organisation mit einem Abbau der Mitarbeiterzahl auf etwa 500 bis Ende des zweiten Quartals 2002. Seit dem 1. Januar 2002 hat die Gesellschaft ihre Belegschaft weltweit um 254 Vollzeit-Mitarbeiter reduziert. Davon betroffen waren 231 Vollzeit-Mitarbeiter in Europa, 17 Vollzeit-Mitarbeiter in Nord- und Südamerika und 6 Vollzeit-Mitarbeiter in der Region Asien-Pazifik. Die Reduzierung der Belegschaft hatte Auswirkungen auf alle funktionalen Abteilungen mit 105 Vollzeit-Mitarbeitern im Servicebereich, 32 Vollzeit-Mitarbeitern in allgemeinen und administrativen Funktionen, 7 Vollzeit-Mitarbei-tern im Vertrieb, 31 Vollzeit- Mitarbeitern im Marketing und 79 Vollzeit-Mitarbeitern in der Forschung und Entwicklung. In die-sen Bereichen wiederum waren Mitarbeiter aller Gruppen vom Personalabbau betroffen. Zum 31. Dezember 2002 hatte die Gesellschaft 479 Vollzeit-Mitarbeiter, wobei eine weitere Reduzierung auf rund 450 Vollzeit-Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2003 vorgesehen ist. Die Rückstellungen für personalbezogene Kosten beinhalten im Wesentlichen die voraussichtlichen zukünftigen Zahlungen im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverträgen einschließlich Abfindungen, Sozialabgaben und Rechtskosten. Standortbezogene KostenDer Intershop-Konzern hat im Geschäftsjahr 2002 Restrukturierungskosten von rund € 2,7 Mio. in Verbindung mit der Konsoli-dierung von Standorten verbucht, die im Wesentlichen aus voraussichtlichen zukünftigen Zahlungen für bestehende Mietver-pflichtungen für nicht mehr benötigte Flächen abzüglich der Erträge aus der Untervermietung resultieren. Die standortbezogenen Kosten beinhalten des Weiteren Wertminderungen im Anlagevermögen in Höhe von rund € 2,7 Mio. bei bestimmten langfristig nutzbaren Vermögensgegenständen, die entweder im Laufe des Jahres aufgegeben wurden oder bei denen der zu erwartende künftige Cashflow unterhalb der Buchwerte dieser Vermögensgegenstände liegt. Die Rückstellungen für standortbezogene Kosten beinhalten im Wesentlichen die voraussichtlichen zukünftigen Zahlungen für bestehende Mietverpflichtungen für nicht mehr benötigte Flächen abzüglich der Erträge aus der Untervermietung. Die Erträge aus der Untervermietung wurden auf Basis der vertraglichen Vereinbarungen, die am Tag der Erstellung des Abschlusses in Kraft waren, geschätzt. Im sonstigen langfristigen Anlagevermögen ist eine Mietkaution in Höhe von US$ 1, 2 Mio. enthalten, die in den Restrukturie-rungsrückstellungen vollständig rückgestellt wurde. Der Vermieter kann über diese Kaution verfügen, und korrespondierend mit seinen Barabhebungen wird die Rückstellung aufgelöst. Sonstige KostenDie Rückstellungen für sonstige Restrukturierungskosten betreffen im Wesentlichen verschiedene unkündbare Verträge, aus denen die Gesellschaften keinen künftigen Nutzen mehr zieht. Die Rückstellungen für Restrukturierungskosten sind auf Basis von finanziellen Schätzungen und Daten berechnet, die zum 31. Dezember 2002 zur Verfügung standen.Bei Bedarf werden in künftigen Abrechnungsperioden Anpassungen der Restrukturierungskosten vorgenommen, die dann auf tatsächlichen Ereignissen und den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Daten basieren werden.

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11. Finanzielle Verpflichtungen und ungewisse Verbindlichkeiten

Operating-LeaseBestimmte Anlagen, Einrichtungsgegenstände und Geschäftsausstattung werden im Rahmen eines "Operating-Lease" gemie-tet. Zum 31. Dezember 2002 stellen sich die jährlich zu zahlenden Mindestleasingraten wie folgt dar (in 1.000 €): Zum 31. Dezember 2003 5.0132004 4.3402005 3.9682006 3.8772007 3.583Nachfolgende Jahre 17.258Gesamt 38.039

Im Jahr 2000 wurden € 6,1 Mio. an Mietaufwendungen, im Jahr 2001 € 10,3 Mio. und im Jahr 2002 € 4,0 Mio. aufwandswirk-sam berücksichtigt. Die Mietaufwendungen für die Jahre 2002 und 2001 beinhalten keine der in Abschnitt 9 erläuterten stand-ortbezogenen Restrukturierungskosten. Im Jahr 2002 beliefen sich die Mieterträge auf € 0,2 Mio., welche mit den Mietaufwen-dungen verrechnet wurden. In den Jahren 2000 und 2001 wurden keine Mieterträge erzielt. Die per 31. Dezember 2002 ver-traglich abgesicherten zukünftigen Mieterträge betragen insgesamt € 2,4 Mio. Im Hinblick auf gemietete Flächen in Jena gab eine Bank eine Mietgarantie ab, damit die Mietzahlungen gedeckt sind, falls die Gesellschaft ihren nach dem Mietvertrag bestehenden Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Zusammenhang wurden Festgelder der Gesellschaft verpfändet (liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung). Der Umfang der liquiden Mittel mit Verfü-gungsbeschränkung wird sich über die Laufzeit des Mietverhältnisses verringern. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis Novem-ber 2013. Die liquiden Mittel mit Verfügungsbeschränkung verringern sich um 10% des ursprünglichen Betrages jedes Jahr ab dem 10. Oktober 2003. ProzessrisikenDie Gesellschaft ist Beklagte in verschiedenen aus der normalen Geschäftstätigkeit resultierenden Prozessen. Ein negatives Urteil in einem solchen Rechtsstreit bzw. in mehreren oder allen solchen Rechtsstreiten könnte die Ertragslage der Gesell-schaft stark nachteilig beeinflussen. Sämtliche Rechtskosten in Verbindung mit einer Niederlage werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam berücksichtigt. Das Unternehmen ist Beklagte in einer konsolidierten Sammelklage in den Vereinigten Staaten und einer Untersuchung durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, früher Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, BAWe). Anfang 2001 wurde gegen die Intershop Communications AG sowie Mitglieder ihres Vorstands und einige andere lei-tende Mitarbeiter sowie die Konsortialbanken des Börsengangs vom September 2000 in den USA mehrere wertpapierrechtli-che Sammelklagen eingereicht. Die Kläger behaupten, dass die Beklagten bei der Darstellung der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft falsche Angaben über wesentliche Punkte gemacht haben sowie wesentliche Tatsachen ausgelassen haben. Die

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Kläger fordern Schadenersatz in unbestimmter Höhe. Der Vorstand ist überzeugt, dass diese Vorwürfe ungerechtfertigt sind, und wird sich mit Nachdruck gegen diese Anschuldigungen verteidigen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Gesellschaft diesen Rechtsstreit gewinnen wird oder dass das Ergebnis des Rechtsstreites sich nicht nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken wird. In Deutschland kündigte die BaFin im Januar 2001 an, dass es im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Offenlegung wichtiger Informationen im Zusammenhang mit der Vor-lage des vorläufigen Ergebnisses der Intershop Communications AG für 2000 am 2. Januar 2001 eine Untersuchung eingelei-tet habe. Die BaFin übergab diesen Fall an die Staatsanwaltschaft Hamburg, die im Mai 2001 eine Untersuchung aufgrund von Beschwerden über Aktienkursmanipulationen eingeleitet hat. Das Unternehmen kooperiert in jeder Hinsicht mit diesen Unter-suchungen. Nach Kenntnis der Geschäftsleitung war das Unternehmen noch nie zuvor Gegenstand einer solchen Untersu-chung. Das Unternehmen ist überzeugt, dass diese Vorwürfe unbegründet sind. Im Januar 2001 hat ein US-Unternehmen bei einem Bundesgericht in Delaware wegen der Verletzung bestimmter Patent-rechte eine Klage gegen die Intershop Communications, Inc. eingereicht. Der Kläger fordert einen nicht bezifferten Betrag als Schadenersatz im Zusammenhang mit der angeblichen Patentverletzung. Am 24. September 2001 wurde dieser Fall für US$ 0,5 Mio. beigelegt. Im Rahmen der Einigung gewährten sich die Parteien gegenseitig für einen befristeten Zeitraum bestimmte Lizenzen und Rechte an ihren jeweiligen US-Patenten und Patentanmeldungen und trafen sonstige vertrauliche Ver-einbarungen. Im Berichtszeitraum wurde ein Schadenersatzanspruch von ca. € 5 Mio. im Hinblick auf die Verletzung einer Lizenzvereinba-rung von einem anderen Softwareunternehmen rechtlich geltend gemacht. Es wurde eine außergerichtliche Einigung mit die-sem Softwareunternehmen erreicht, die jedoch noch von den Gesellschaftern des Softwareunternehmens bewilligt werden muss. Zum Stichtag liegen der Gesellschaft keinerlei Informationen über eine Zustimmung oder Ablehnung vor.

12. Eigenkapital

Aktiensplits und Änderung des rechnerischen NennwertesAm 27. Juni 2000 genehmigte die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft einen Aktiensplit im Verhältnis 5:1 und bevoll-mächtigte den Vorstand, bis zu 10% der ausgegebenen Stammaktien bis November 2001 zurückkaufen zu können. Der Aktien-split wurde am 16. August 2000 mit Eintragung in das Handelsregister in Übereinstimmung mit dem deutschen Aktiengesetz wirksam. Am 11. September 2002 gab der Vorstand der Intershop Communications AG den hälftigen Verlust des Grundkapitals der Gesellschaft bekannt und berief eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Auf dieser Hauptversammlung am 30. Oktober 2002 wurde zum Ausgleich von Verlusten und sonstigen Wertminderungen eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhält-nis 5:1 beschlossen, die mit der Eintragung in das Handelsregister am 12. Dezember 2002 wirksam und am 17. Januar 2003 nach Handelsschluss technisch implementiert wurde. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2002 € 19.306.400. Am 17. Januar 2003 nach Börsenschluss wurden die zum Handel zugelassenen Inhaberstammaktien der Gesellschaft im Ver-hältnis 5 zu 1 technisch zusammengelegt; der erste Handelstag der konvertierten Inhaberstammaktien war der 20. Januar 2003.

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Die Nettofehlbeträge je Aktie zum 31. Dezember 2000 und 2001 wurden an die im Geschäftsjahr 2002 durchgeführte 5:1-Aktienzusammenlegung angepasst. Aktienbeträge in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2000 und 2001 wurden nicht an diese Aktienzusammenlegung angepasst. Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2002Im Rahmen einer Privatplatzierung kaufte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Stephan Schambach, am 12. März 2002 vom Unternehmen 8.334.000 Inhaberstammaktien zu einem Ausgabekurs von € 1,20 pro Aktie. Die Kapitaler-höhung erfolgte aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluß des Bezugsrechts. Durch die Transaktion erzielte das Unter-nehmen einen Emissionserlös von insgesamt ungefähr € 10,0 Mio.. Grundlage des Ausgabebetrags pro Aktie war der XETRA Tagesschlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 1. März 2002, also dem letzten Handelstag vor dem Tag, an dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft Herrn Schambach diesen Kauf genehmigte. American Depositary Shares (ADS)Im Februar 2002 änderte die Gesellschaft das Verhältnis ihrer American Depositary Shares (ADS). Das Verhältnis der ADS zu den zu Grunde liegenden Inhaberstammaktien der Intershop Communications AG von 2 ADS zu 1 Inhaberstammaktie wurde in 1 ADS zu 5 Inhaberstammaktien geändert. Durch diese Verhältnisänderung repräsentierte jede der an der Nasdaq notierten ADS von Intershop den Besitz von fünf zu Grunde liegenden Inhaberstammaktien, die am Hauptbörsenplatz des Unterneh-mens, dem Prime Standard in Frankfurt, notieren. Diese Änderung hatte keinen Einfluss auf den Wert des ADR-Besitzes eines Investors. Für die Inhaber von Intershop-Inhaberstammaktien ergab sich keine Veränderung bei der Anzahl der Aktien in ihrem Besitz. Diese Änderung hat keine verwässernde Wirkung und keinen Einfluss auf die Bilanz des Unternehmens. Im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Inhaberstammaktien der Gesellschaft wurde am 6. Februar 2003 eine Ände-rung des Austauschverhältnisses der ADS zu den zu Grunde liegenden Inhaberstammaktien von 1 zu 5 auf 1 zu 1 rechtlich wirksam. Damit repräsentiert ab dem 6. Februar 2003 jede an der Nasdaq notierte ADS der Intershop Communications AG den Besitz von einer zu Grunde liegenden Inhaberstammaktie, die am Hauptbörsenplatz des Unternehmens, dem Prime Stan-dard in Frankfurt, notieren. Ausgleichsposten für zukünftige MitarbeitervergütungenDie Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 1998 im Zusammenhang mit der Gewährung bestimmter Aktienoptionen an Mitarbeiter zukünftige Vergütungen von etwa € 1,0 Mio. in einen Ausgleichsposten eingestellt, der den Unterschiedsbetrag zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen zwischen dem für die Bilanzierung angenommenen Wert der Stammaktien und dem Ausübungs-preis der Optionen widerspiegelt. Der Betrag wird als Minderung des Eigenkapitals dargestellt und ratierlich über den Anwart-schaftszeitraum ("vesting period") der jeweiligen Optionen aufgelöst. Der Personalaufwand wird im Geschäftsjahr des Verfalls des Vergütungsanspruchs infolge eines vorzeitigen Ausscheidens eines Optionsinhabers um zurückgestellte, aber noch nicht unverfallbare Vergütungsansprüche gemindert. Die Salden in Höhe von € 273.000 wurden zum Ende des Berichtszeitraums am 31. Dezember 2000 vollständig als Aufwand verbucht. Für andere dargestellte Geschäftsjahre wurden keine Aufwendun-gen für Vergütungen berücksichtigt. Aktienoptionsplan 1997 (alle Angaben nach 5:1 Aktienzusammenlegung)Die Gesellschaft hatte im Rahmen ihres Aktienoptionsplans 1997 ursprünglich 2.000.000 Stammaktien für die Ausgabe an Mitarbeiter, Direktoren und Berater vorgehalten. Der Aufsichtsrat darf Aktienoptionen als Prämie oder als nicht gesetzlich geregelte Aktienoptionen zu Preisen von nicht unter 100% beziehungsweise 85% des vom Aufsichtsrat zu bestimmenden

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Marktwertes am Datum der Gewährung zusagen. Die Optionen werden ratierlich über einen vom Vorstand festgelegten Anwartschaftszeitraum, im Allgemeinen drei Jahre, erworben. Der Vorstand hat außerdem für jede Zusage die Vollmacht, Aus-übungsfristen (nicht später als zehn Jahre nach dem Datum der Zusage), Zahlungsbedingungen und andere Bestimmungen festzulegen. Die Gesellschaft hatte grundsätzlich das Vorkaufsrecht für alle Stammaktien, die unter diesem Plan ausgegeben wurden, wenn der Inhaber beabsichtigen sollte, die Aktien zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen. Das Vorkaufsrecht der Gesellschaft endete mit dem Datum der ersten Börsennotierung am 16. Juli 1998. Aktienoptionsplan 1999 (alle Angaben nach 5:1 Aktienzusammenlegung)Mit Wirkung zum 21. Juni 1999 hat die Gesellschaft einen neuen Aktienoptionsplan (Plan 1999) zur Ausgabe von Aktien an Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte und verschiedene Mitarbeiter aufgelegt. Die Optionen des Plans 1999 werden ratier-lich über einen Zeitraum von vier Jahren erworben, beginnend sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Gewährung. Nach den Vor-schriften des deutschen Aktiengesetzes sind jedoch keine Optionen vor Ablauf einer Zweijahresfrist ab dem Zeitpunkt der Gewährung ausübbar, auch wenn ein Teil bereits unverfallbar wäre. Der Ausübungspreis der Option beträgt 120% des Börsen-kurses der Aktien zum Zeitpunkt der Gewährung. Der Börsenkurs ermittelt sich dabei als der durchschnittlich im Prime Stan-dard festgestellte Schlusskurs der letzten zehn Handelstage vor dem Zeitpunkt der Gewährung. Der Aktienoptionsplan 1999 enthält zwei Aktien-Pools. Zum einen bestehen 133.000 Optionen auf Aktien für Mitglieder des Vorstands und Direktoren von Tochtergesellschaften, zum anderen 1.500.000 für alle anderen Mitarbeiter. Aktienoptionsplan 2001 (alle Angaben nach 5:1 Aktienzusammenlegung)Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 hat die Gesellschaft einen neuen Aktienoptionsplan (Plan 2001) zur Ausgabe von Aktien an alle Mitarbeiter aufgelegt. Im Rahmen dieses Plans wurden dem Vorstand keine Optionen gewährt. Die Optionen des Plans 2001 werden ratierlich über einen Zeitraum von fünfzig Monaten erworben, beginnend ab dem Zeitpunkt der Gewährung. Nach den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes sind jedoch keine Optionen vor Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeit-punkt der Gewährung ausübbar, auch wenn ein Teil bereits unverfallbar wäre. Der Ausübungspreis der Optionen basiert auf dem Marktwert am Datum der Gewährung, der dem XETRA Tagesschlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse für stimmbe-rechtigte Stammaktien der Gesellschaft entspricht. Die Gesellschaft hat im Rahmen ihres Aktienoptionsplans 2001 1.930.500 Stammaktien für die Ausgabe an Mitarbeiter vorge-halten. Verwendung der KapitalrücklageIm Einklang mit dem deutschen Aktiengesetz verrechnete die Gesellschaft in 2001 € 155,5 Mio. und in 2002 € 92,3 Mio. ihrer Kapitalrücklage mit dem Verlustvortrag, wodurch der Verlustvortrag vollständig ausgeglichen wird. Ohne diese Umgliede-rung hätte sich der kumulierte Verlustvortrag auf folgende Beträge belaufen (in 1.000 €):

Zum 31. Dezember, 2001 2002 Bilanzgewinn (-verlust) wie ausgewiesen -60.632 4.124Plus: Verwendung der Kapitalrücklage -155.495 -247.805Bilanzverlust, Pro Forma -216.127 -243.681

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MitarbeiterbeteiligungsmodellDie Gesellschaft wendet "APB Opinion Nr. 25 and related interpretations" bei der Bilanzierung ihres Mitarbeiter-Aktienoptions-plans an.

Die Veränderungen der Optionen aus den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft stellen sich wie folgt dar (in 1.000 €, ausge-nommen Beträge pro Aktie). Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte im Verhältnis fünf zu eins auf-grund der im Berichtsjahr erfolgten Kapitalherabsetzung angepasst. Geschäftsjahr zum31. Dezember 2000 2000 2001 2001 2002 2002 Anzahl der

ausgegebenenOptionen

Gewichteter Ø Ausübungspreis

(€)

Anzahl derausgegebenen

Optionen

Gewichteter Ø Ausübungspreis

(€)

Anzahl derausgegebenen

Optionen

Gewichteter Ø Ausübungspreis

(€) Stand zuJahresbeginn 473 73,90 986 332,40 1.158 174,25Zugesagt 817 499,45 791 23,25 1.325 6,90Ausgeübt -176 25,05 -38 10,75 1 3,19Verfallen -128 305,55 -581 250,30 -505 103,75Stand am Ende der Periode 986 332,40 1.158 174,25 1.979 77,60AusübbareOptionen amEnde der Periode 346 155,78 387 216,72 681 141,98Gewichteter Ø Marktwert der zugesagten Optionen 817 301,70 791 13,75 1.325 4,63

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Die folgende Tabelle fasst die Informationen über die per 31. Dezember 2002 ausstehenden Optionen zusammen:

Intervall desAusübungspreises

Anzahl derausstehenden

Optionen

Gewichtete Ø verbleibende

Vertragslaufzeit

Gewichteter Ø Ausübungspreis

(€)Ausübbar zum

31.12.02

Gewichteter Ø Ausübungspreis

(€) (in Tausend) (in Jahren) (in Tausend) 5,00 – 75,80 1.661 7,2 11,90 464 17,3075,80 – 151,60 63 1,7 107,90 52 107,15151,60 – 227,40 10 3,4 185,35 5 187,60227,40 – 303,20 7 2,6 247,30 4 247,55303,20 – 379,00 43 2,3 336,65 28 335,20379,00 – 454,80 6 2,4 396,80 3 394,45454,80 – 530,65 37 2,6 484,20 22 484,35530,65 – 606,45 138 2,2 574,80 93 575,00606,45 – 682,25 10 2 668,10 7 667,80682,25 – 758,05 4 2,2 702,90 3 702,90 1.979 6,4 77,60 681 141,95

Der Aktienoptionsplan 1997 sieht die Ausgabe von unverzüglich ausübbaren Optionen durch den Abschluss eines mit Bedin-gungen versehenen Aktienkaufvertrages vor. Aktien, die im Rahmen eines mit Bedingungen versehenen Aktienkaufvertrages erworben wurden, sind im Allgemeinen nach drei Jahren unverfallbar. Zum 31. Dezember 2002 gab es keine ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Stammaktien, die noch nicht unverfallbar waren und dem Vorbehalt des Rückkaufs durch die Gesellschaft unterliegen. Alle Aktien aus der vorzeitigen Ausübung werden von einem Treuhänder für die Mitarbeiter gehalten. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter mit nicht unverfallbaren Aktien aus der Gesellschaft ausscheidet, kauft die Gesellschaft die nicht unverfallbaren Aktien zu einem Preis zurück, der dem ursprünglichen Ausgabepreis entspricht, und veräußert diese dann am Markt. Der Verkaufserlös fließt der Gesellschaft zu.

Bedingtes KapitalZum 31. Dezember 2002 verfügte die Gesellschaft über genehmigtes und bedingtes Kapital von 48.262.500 bzw. 43.949.219 Aktien. Das genehmigte Kapital entspricht den zusätzlichen genehmigten Aktien, die für den Erwerb oder den Verkauf von Stammaktien mit der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestimmt sind. Aktien, die für zukünftige Begebungen aus genehmigtem und bedingtem Kapital reserviert sind, stellen sich wie folgt dar: Umwandlung der verbleibenden US, Inc. Aktien 13.644.500Mitarbeiteraktienoptionen 30.304.719 43.949.219

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13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Gesellschaft bilanziert Ertragsteuern unter Anwendung einer Bilanzpostenmethode ("Asset/Liability"-Methode), wonach die latenten Steuern auf Basis der jeweils in den Geschäftsjahren gültigen Steuergesetze und Steuersätze ermittelt werden, in denen die Steuern zu zahlen sind.

Der Steuererstattungsanspruch weicht von dem Betrag, der sich bei Anwendung der entsprechenden deutschen Tarifbelas-tung (53,2%, 40,4% und 40,4% in den Jahren 2000, 2001 und 2002) auf den Verlust vor Steuern ergeben würde, wie folgt ab (in € 1.000): Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2000 2001 2002 Aufwendungen (Erträge) aus Ertragsteuern zudeutschen Steuersätzen -20.707 -53.246 -11.132Gewinne/Verluste im Ausland zu anderen Steuersätzen 5.914 3.611 880Veränderung der Wertberichtigungen 58.914 68.715 31.623Steueranrechnungen - - -Permanente Differenzen -394 270 49Konzerninterne Wertberichtigungen -60.597 -13.096 -19.088Veränderung des Steuersatzes 15.949 - -Übrige 921 -6.254 -2.332Aufwendungen/Ertrag aus Ertragsteuern - - -

Die aktiven latenten Steuern setzten sich folgendermaßen zusammen (in 1.000 €):

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2001 2002 Steuern auf anrechenbare Verlustvorträge 140.236 175.154 Vorgetragene Steueranrechnungsguthaben 82 82 Steuerlich nicht abzugsfähige Rückstellungen 4.173 443 Nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen 1.775 2.188 Übrige 1.622 1.044 147.888 178.911 Wertberichtigung -147.888 -178.911 Aktive latente Steuern, netto - -

Wegen der unsicheren Realisierbarkeit der latenten Steuern aufgrund der nur begrenzten Historie der Geschäftstätigkeit und der mangelnden Rentabilität zum 31. Dezember 2002 wurde für alle Zeiträume zum 31. Dezember 2001 eine Wertberichti-gung in Höhe der gesamten aktiven latenten Steuern gebildet.

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Zum 31. Dezember 2002 hatte die Gesellschaft folgende steuerliche Verlustvorträge unter verschiedenen Steuerhoheiten (in 1.000 €): US-Bundessteuern 135.380US-Landessteuern 135.380Deutsche Ertragsteuern 265.753Sonstige 59.338Gesamt 595.851

Zusätzlich bestehen zum 31. Dezember 2002 Steueranrechnungsguthaben für US-Bundessteuern und US-Landessteuern von gerundet € 70.000 bzw. € 40.000. Die Verlustvorträge für US-Bundes- und Landessteuern verfallen in verschiedenen Geschäftsjahren bis 2019. Die Verlustvorträge für deutsche Ertragsteuern betreffen die Körperschafts- und Gewerbesteuer und sind unbegrenzt vortragsfähig. Der amerikanische "Tax Reform Act" von 1986 sowie die deutschen Steuergesetze enthal-ten Regelungen, wonach die Verwendung des Verlustvortrags und der Steuerguthaben unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit beschränkt werden kann, insbesondere bei einer wesentlichen Veränderung der Eigentumsverhältnisse an der Gesell-schaft.

14. Nahe stehende Personen

In den Jahren 2000 und 2001 hat die Gesellschaft Umsätze mit bestimmten nahe stehenden Personen erzielt. In diesen Jah-ren gehörten Mitglieder unseres Aufsichtsrats zur Geschäftsleitung oder zum Vorstand dieser Kunden. Mit diesen nahe stehen-den Personen erzielte die Gesellschaft folgende prozentuale Anteile am Gesamtumsatz:

2000 2001 2002 Nahe stehende Partei A 2% 2% 0%Nahe stehende Partei B 3% 1% 0%

15. Segmentinformation und geographische Aufteilung

Die Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft liegt in der Herstellung und dem Vertrieb von Unified Commerce Management-Software, die es Kunden ermöglicht, ihre Online Commerce-Geschäftsprozesse über die Unternehmensgrenzen hinaus zu steu-ern. Dementsprechend veröffentlicht die Gesellschaft keine wesentlichen zusätzlichen Segementinformationen im Sinne von SFAS No. 131. Jedoch hat die Gesellschaft fünf internationale Vertriebseinheiten – Deutschland, die USA, Großbritannien, die Asien-Pazifik-Region und andere (welche Frankreich, Dänemark, Norwegen und Schweden umfasst). Diese Standorte werden von der Allgemeinen Verwaltung, der Abteilung für Forschung & Entwicklung und der Abteilung für Technische Unterstützung betreut. Die Produkte der Gesellschaft werden am Firmensitz der Gesellschaft in Jena entwickelt und in Europa, Nordamerika, Australien und Asien über die firmeneigenen Vertriebsorganisationen, Vertriebspartner und unabhängige Distributoren ver-kauft.

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Für die am 31. Dezember abgelaufenen Geschäftsjahre 2002, 2001 und 2000 sind die regionalen Segmentinformationen im Folgenden zusammengefasst (in 1.000 €): 2002

Deutsch-

land USAGroß-

britannienAsien/Pazifik Andere* Insgesamt

Umsatzerlöse Lizenzen 14.669 4.580 685 751 1.777 22.462Serviceleistungen, Wartung und sonstige 14.151 4.368 861 326 2.929 22.635Umsatzerlöse, insgesamt 28.820 8.948 1.546 1.077 4.706 45.097Deckungsbeitrag Lizenzen 13.400 4.514 684 751 1.825 21.174Serviceleistungen, Wartung und sonstige 263 2.497 -195 192 2.064 4.821Gesamtbruttogewinn (-verlust) 13.663 7.011 489 943 3.889 25.995Betriebliche Aufwendungen, insgesamt 47.235 9.570 6.351 2.814 7.806 73.776Betriebsergebnis -18.415 -622 -4.805 -1.737 -3.100 -28.679Sonstige Nettoerträge(Aufwendungen) 1.124Nettoverlust -27.555Langfristig nutzbareVermögensgegenstände 3.473 189 451 2 186 4.301

2001

Deutsch-

land USAGroß-

britannienAsien/Pazifik Andere* Insgesamt

Umsatzerlöse Lizenzen 13.331 1.832 793 1.538 2.986 20.480Serviceleistungen, Wartung und sonstige 30.496 6.353 7.672 789 2.864 48.174Umsatzerlöse, insgesamt 43.827 8.185 8.465 2.327 5.850 68.654Deckungsbeitrag Lizenzen 12.906 1.530 566 1.049 2.091 18.142Serviceleistungen, Wartung und sonstige 7.407 -2.096 2.116 -1.717 1.031 6.741Gesamtbruttogewinn (-verlust) 20.313 -566 2.682 -668 3.122 24.883Betriebliche Aufwendungen, insgesamt 82.682 41.952 10.362 12.531 10.893 158.420Betriebsergebnis -62.369 -42.518 -7.680 -13.199 -7.771 -133.537Sonstige Nettoerträge(Aufwendungen) 1.739Nettoverlust -131.798Langfristig nutzbareVermögensgegenstände 8.501 1.635 2.380 645 361 13.522

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Konzernanhang

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2000

Deutsch-

land USAGroß-

britannienAsien/Pazifik Andere* Insgesamt

Umsatzerlöse Lizenzen 28.145 26.946 7.667 7.856 3.454 74.068Serviceleistungen, Wartung und sonstige 25.320 12.669 5.304 - 5.633 48.926Umsatzerlöse, insgesamt 53.465 39.615 12.971 7.856 9.087 122.994Deckungsbeitrag Lizenzen 37.283 22.459 3.690 2.339 3.008 69.779Serviceleistungen, Wartung und sonstige 5.346 -2.847 1.588 116 1.270 5.473Gesamtbruttogewinn(-verlust) 42.629 19.612 5.278 2.455 4.278 74.252Betriebliche Aufwendungen, insgesamt 41.961 50.354 8.287 7.185 7.214 115.001Betriebsergebnis 668 -30.742 -3.009 -4.730 -2.936 -40.749Sonstige Nettoerträge(Aufwendungen) 1.826Nettoverlust -38.923Langfristig nutzbareVermögensgegenstände 9.106 7.937 3.188 1.308 515 22.054

* Eine signifikante Rolle spielten außerdem Frankreich und Schweden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 sowie Dubai im Jahr 2001. Die Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze für die Geschäftsbereiche der Gesellschaft entsprechen denen, die im Abschnitt 2 des Konzernanhangs beschrieben sind.

Mit seinen Produktlinien Enfinity und Intershop 4 generierte das Unternehmen folgende Lizenzumsätze (in 1.000 €): Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2000 2001 2002 Enfinity 43.268 17.391 20.259Intershop 4 30.800 3.089 2.203Gesamt 74.068 20.480 22.462

Von den Umsätzen mit Intershop 4 entfielen im Geschäftsjahr € 1 Mio. auf Umsätze mit einer nahestehenden Person. Die Gesellschaft verkaufte Intershop 4 Lizenzen an die Firma ePages Software GmbH (ehemals Dart Software GmbH), ein Unter-nehmen, das Software an kleine und mittlere Unternehmen vertreibt und in mehrheitlichem Besitz von Wilfried Beeck, ehe-mals Finanzvorstand von Intershop und zum Bilanzstichtag Aktionär der Gesellschaft, ist. Am 20. November 2002 schloss Intershop mit der ePages Software GmbH einen umfassenden Kooperationsvertrag über die Weiterentwicklung und den welt-weiten Vertrieb der Produktlinie Intershop 4 ab. Der Kooperationsvertrag regelt Vertrieb und Marketing, Kunden- und Partner-betreuung, Softwareentwicklung, technischer Support, Consulting und Training.

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Konzernanhang

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16. Lokale Offenlegungserfordernisse

VorstandStephan Schambach, Vorstandsvorsitzender und Chief Executive OfficerDr. Jürgen Schöttler, Finanzvorstand und Chief Financial Officer (seit dem 15. April 2002)Werner Fuhrmann, Vertriebsvorstand und President EMEA (seit dem 25. Juli 2002) AufsichtsratEckhard Pfeiffer, Vorsitzender (am 6. Juni wieder bestellt)Theodore J. Smith, stellvertretender Vorsitzender (am 6. Juni wieder bestellt)Prof. Dr. Hartmut Esslinger (am 6. Juni wieder bestellt, am 30. August 2002 ausgeschieden)Hans W. Gutsch (am 6. Juni wieder bestellt)Dr. Hagen Hultzsch (am 6. Juni wieder bestellt, am 1. November 2002 ausgeschieden)Peter Mark Droste (am 28. November 2002 bestellt)Burgess Jamieson (am 6. Juni 2002 bestellt) Bezüge der Mitglieder des Vorstands und des AufsichtsratsDie Bezüge des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2002 betragen € 691.841, davon wurden € 293.000 nicht ausgezahlte erfolgsabhängige Vergütungen zurückgestellt. Den Mitgliedern des Vorstands wurden insgesamt 120.000 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 1999 gewährt. Im Geschäftsjahr 2002 betrugen die abgegrenzten, jedoch nicht ausgezahlten Jahresbezüge der Aufsichtsratsmitglieder € 100.000. Satzungsgemäß handelt es sich ausschließlich um feste, nicht erfolgsabhängige Vergütungen. Herr Hans W. Gutsch, Mitglied des Aufsichtsrates seit 2001, wurde durch einstimmigen Beschluss des Aufsichtsrats, an dem er nicht beteiligt war, beauftragt, die Geschäftsleitung in der schwierigen Restrukturierungsphase zu beraten. Herr Gutsch wurde wegen seiner umfassenden Industrieerfahrung für diese Aufgabe ausgewählt. Die Vergütung beträgt € 200.000 per annum zuzüglich einer Pauschalentschädigung von € 10.000 pro Monat.

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Konzernanhang

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BeteiligungenDie folgende Tabelle zeigt eine Aufstellung der direkten und indirekten Beteiligungen der Gesellschaft, die im Konzernab-schluss zum 31. Dezember 2002 enthalten sind:

Anteil % Intershop Communications, Inc., San Francisco, USA 82,5Intershop Communications GmbH, Jena 100Intershop Software Entwicklungs GmbH, Jena 100Intershop Communications Ventures GmbH, Hamburg 100Intershop (UK) Ltd., London, Großbritannien 100Intershop Communications S.a.r.l., Paris, Frankreich 100IS Nordic AB, Stockholm, Schweden 100Intershop Communications Hong Kong Co. Ltd., Hongkong, China 99,99Intershop Communications Singapore Pte Ltd., Singapur 100Intershop Communications Australia Pty Ltd., Sydney, Australien 100Intershop Communications Taiwan Co. Ltd., Taipeih, Taiwan 100Intershop Communications Korea Co. Ltd., Seoul, Korea 99,98Intershop Communications K.K., Tokio, Japan 100

MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2002 hatte der Intershop-Konzern durchschnittlich 554 Mitarbeiter.

17. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 wurden Intershops Inhaberstammaktien zum neuen Handelssegment Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Das neu geschaffene Handelssegment Prime Standard ersetzt im Wesentlichen das bestehende Handelssegment Neuer Markt, in welchem Intershops Inhaberstammaktien bisher gehandelt worden waren. Inter-shop erfüllt mit der Zulassung die strengen Transparenzanforderungen des Prime Standard, unter anderem Quartalsberichter-stattung, Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (z. B. US-GAAP), Veröffentlichung eines Unternehmenska-lenders, Durchführung von mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr, Ad-hoc-Mitteilungen und laufende Berichterstat-tung in deutscher und englischer Sprache. Am 14. Januar 2003 gab das Unternehmen bekannt, dass am 17. Januar 2003 die technische Umsetzung der Aktienzusam-menlegung stattfinden würde, die die außerordentliche Hauptversammlung am 30. Oktober 2002 beschlossen hatte. Als Ergebnis der Zusammenlegung wurden 5 alte Inhaberstammaktien gegen eine neue Inhaberstammaktie ausgetauscht. Diese Zusammenlegung erfolgte nach Handelsschluss am 17. Januar 2003, und die neuen Aktien wurden am 20. Januar 2003 zum ersten Mal gehandelt. Nach der Zusammenlegung wurde die internationale Wertpapiernummer (ISIN) der Inhaberaktien der Intershop Communications AG von ISIN DE 0006227002 (entsprechend Wertpapier-Kenn-Nummer – WKN – 622700) in ISIN DE 0007472920 (entsprechend Wertpapier-Kenn-Nummer – WKN – 747292) geändert. Das Handelssymbol der Inter-shop-Aktie im Prime Standard wurde von ISH auf ISH1 geändert. Der Handel mit den neuen Aktien auf konsolidierter Basis wurde am 20. Januar 2003 aufgenommen. Im Anschluss an die Zusammenlegung der in Deutschland gehandelten Inhaber-

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Konzernanhang

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stammaktien von Intershop wurde am 6. Februar 2003 das Verhältnis der an der Nasdaq gehandelten American Depositary Shares (ADS) von Intershop zu den zugrunde liegenden in Deutschland gehandelten Inhaberstammaktien geändert. Nach der Verhältnisänderung entsprach 1 ADS 1 Intershop-Inhaberstammaktie anstatt 5 Intershop-Inhaberstammaktien zuvor. Im Anschluss an die Zusammenlegung im Verhältnis 5:1 der in Deutschland gehandelten Inhaberstammaktien von Intershop wurde am 6. Februar 2003 das Verhältnis der an der Nasdaq gehandelten American Depositary Shares (ADS) von Intershop zu den zugrunde liegenden in Deutschland gehandelten Inhaberstammaktien geändert. Nach der Verhältnisänderung entsprach ein ADS einer Intershop-Inhaberstammaktie anstatt fünf Intershop-Inhaberstammaktien zuvor. Die Verhältnisänderung hat kei-nen Einfluss auf den Wert des ADS-Besitzes eines Investors. Diese Änderung hatte keine verwässernde Wirkung und keinen Einfluss auf die Bilanz des Unternehmens. Am 21. Januar 2003 kündete das Unternehmen an, seine Gesamtbetriebskosten (Herstellungskosten und betriebliche Aufwen-dungen) auf ca. € 13 Mio. pro Quartal senken zu wollen. Angesichts der zu erwartenden Unsicherheit auf dem Softwaremarkt zielt der Kostensenkungsplan auf eine effizientere Nutzung der Unternehmens-Ressourcen ab. Intershop geht davon aus, die Kostensenkungsmaßnahmen im ersten Quartal 2003 abzuschließen und die damit verbundenen Einsparungen in voller Höhe ab dem zweiten Quartal 2003 zu realisieren. Das Unternehmen erwartet Restrukturierungsaufwendungen im ersten Quartal 2003 in Höhe von ca. € 1,5 Mio.

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Konzernanhang

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Unterschiede zwischen US-GAAP und HGB

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1. Allgemeines

Der Konzernabschluss der Intershop Communications Akti-engesellschaft (im Folgenden „die Gesellschaft“ oder „Inter-shop Communications AG“) zum 31. Dezember 2002 wurde entsprechend § 292a Handelsgesetzbuch (HGB) nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsät-zen („US-GAAP“) und nach dem Deutschen Rechnungsle-gungsstandard Nr. 1 (DRS 1) des Deutschen Standardisie-rungsrats DSRC e.V. als befreiender Konzernabschluss auf-gestellt. Die Vorschriften des HGB und des Aktiengesetzes (AktG) unterscheiden sich in einigen wesentlichen Aspek-ten von den US-GAAP. Die wesentlichen Unterschiede, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage der Gesellschaft relevant sein könnten, werden nach-folgend dargestellt: Gemäß HGB müssen alle Posten in der Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend der in §§ 266, 275 HGB dargestellten Form und Reihen-folge dargestellt werden. Nach US-GAAP ist eine andere Darstellung erforderlich, bei der die Reihenfolge der Bilanz-zeilen mit den kurzfristigen Positionen beginnt. Nach US-GAAP werden die kurzfristigen Teile langfristiger Forderun-gen und Verbindlichkeiten in einer separaten Bilanzposition ausgewiesen. Der Anteil, der innerhalb eines Jahres fällig ist, wird als kurzfristig behandelt. Erworbene Software für den internen Gebrauch wird anders als im HGB-Abschluss nicht als immaterieller Vermögensgegenstand, sondern als Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen. Die Her-stellungskosten selbst entwickelter Software können nach US-GAAP aktiviert werden und über die betriebsgewöhnli-che Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Nach HGB darf selbst geschaffene Software des Anlagevermögens nicht aktiviert werden. Die Gesellschaft hat unverändert seit 1998 bis zum heutigen Zeitpunkt auch nach US-GAAP sämtliche Herstellungskosten selbst entwickelter Software aufwandswirksam berücksichtigt.

2. Latente Steuern auf Verlustvorträge

Nach HGB dürfen latente Steuererstattungsansprüche, die sich aus steuerlichen Verlustvorträgen ergeben, in der Bilanz nicht ausgewiesen werden, da die erwarteten zukünf-tigen Steuerersparnisse als noch nicht realisiert gelten. Nach US-GAAP sind solche zukünftigen Steuerminderungs-ansprüche zu aktivieren. Ihre Bewertung richtet sich danach, ob die Inanspruchnahme innerhalb der Nutzbarkeit der Verlustvorträge eher wahrscheinlich als unwahrschein-lich ist. Die Gesellschaft hat die aktivierten steuerlichen Verlustvorträge zum 31. Dezember 2002 wegen der Unsi-cherheit der Realisierung vollständig wertberichtigt.

3. Aktienoptionen zur Mitarbeiterbeteiligung

Nach US-GAAP können Vergütungen an Mitarbeiter in Form von Eigenkapitalbeteiligungen („stock based compen-sation“) nach zwei Arten bilanziert werden. Nach der einen Methode wird der Marktwert der Mitarbeiterbeteiligung bestimmt und als Aufwand über die Anwartschaftszeit der Aktienoption oder eines anderen Eigenkapitalinstruments verteilt. Alternativ kann auch nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausübungspreis einer Option und dem Marktpreis des Basiswertes zum Zeitpunkt der Gewährung der Option als Aufwand über den Anwartschaftszeitraum verteilt werden. Bei dieser Methode muss die Auswirkung auf das Jahresergebnis aus der Berechnung nach der ers-ten Methode als Pro-forma-Angabe im Jahresabschluss aus-gewiesen werden. Die Gesellschaft hat die zweite Methode gewählt und zeigt die Auswirkung in einer Pro-forma-Dar-stellung im Konzernanhang. Wie dargestellt, muss der Unterschied zwischen dem Marktwert des Basiswertes und dem Ausübungspreis einer Option zum Zeitpunkt der Ausgabe nach US-GAAP über den Anwartschaftszeitraum der Option („vesting time“) ratierlich als Personalaufwand behandelt werden und ent-sprechend im Eigenkapital abgegrenzt werden. Nach der zurzeit geltenden Bilanzierungsauffassung würde gemäß HGB kein Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ent-stehen.

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Unterschiede zwischen US-GAAP und HGB

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4. Eigenkapital

Nach HGB hätte die Gesellschaft erstmals nach dem Erwerb der Mehrheit der Anteile an der Intershop Commu-nications, Inc. am 22 Juni 1998 einen Konzernabschluss aufzustellen und ab diesem Zeitpunkt die Kapitalkonsolidie-rung durchzuführen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsansatz und dem Eigenkapital der Tochter-gesellschaft Intershop Communications, Inc. wäre entspre-chend den tatsächlichen Werten der einbezogenen Vermö-gensgegenstände und Schulden zu verteilen. Der Restbe-trag wäre als Firmenwert auszuweisen und über die voraus-sichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben oder offen mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Als Grundkapital wäre der Wertansatz aus dem Einzelabschluss der Gesellschaft aus-zuweisen. Der auf die Minderheitsgesellschafter an der Intershop Communications, Inc. entfallende Betrag würde im Eigenkapital als „Anteile Fremder am Kapital“ und in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Anteile Fremder am Gewinn/Verlust“ darzustellen sein. Nach US-GAAP erfolgt die Kapitalkonsolidierung der Gesellschaft entsprechend APB 16 „Business Combinations“ als „transaction under common control“, wonach die Einbringung der Anteile der Intershop Communications GmbH, Jena, in die Intershop Communications, Inc. sowie die Einbringung der Anteile der Intershop Communications, Inc. in die Intershop Communications AG eliminiert werden und nur der tatsäch-lich aufgebrachte Betrag als Grundkapital ausgewiesen wird. Entsprechend sind aus diesen Transaktionen nach US-GAAP keine Unterschiedsbeträge entstanden. Da die Min-derheitsgesellschafter der Intershop Communications, Inc. über ein bedingtes Kapital der Gesellschafter ein Wand-lungsrecht haben, werden keine Anteile Fremder am Kapi-tal oder am Ergebnis ausgewiesen. Nach US-GAAP entfällt daher auch der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung, so dass die Angaben vor Gründung der Intershop Communications AG die jeweils vorhandene Konzernstruktur widerspiegeln.

5. Umsatzrealisierung

Die Umsatzrealisierung erfolgt nach US-GAAP grundsätz-lich unter Beachtung des „American Institute of Public Accountants, Statement of Position“ (SOP) 97-2 „Software Revenue Recognition“ und der dazugehörigen Interpretatio-nen. Bei Lizenzerlösen ergibt sich kein genereller Unter-schied zum HGB. Bei unfertigen Dienstleistungen erfolgt nach US-GAAP eine Bilanzierung nach der „percentage of completion method“, wonach der jeweilige Projektfort-schritt anteilig zur Umsatzrealisierung führt. Nach HGB wären unfertige Dienstleistungen zu Herstellungskosten in den Vorräten auszuweisen. Der Umsatz wäre erst zum Abschluss der Leistungen zu berücksichtigen.

6. Kosten der Börseneinführung

Nach US-GAAP sind die Kosten im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien an der Börse als Minderung des Agios aus der Aktienausgabe zu behandeln. Nach HGB stel-len diese Kosten Perioden-Aufwendungen dar.

7. Fremdwährungsgeschäfte

Nach US-GAAP sind Geschäftsvorfälle in anderen Währun-gen als der funktionalen Währung des Unternehmens (z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Verbind-lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdwäh-rung) mit dem bei der Erstbuchung gültigen Devisenkurs zu erfassen. An jedem folgenden Bilanzstichtag sind diese Bilanzposten zum Stichtagskurs zu bewerten. Währungsum-rechnungsdifferenzen infolge von Wechselkursschwankun-gen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrech-nung berücksichtigt, wobei gegebenenfalls unrealisierte Gewinne ausgewiesen werden. Nach HGB werden aus-schließlich am Bilanzstichtag aus der Bewertung zum Bilanzstichtag entstehende Währungsverluste in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, Währungsgewinne werden erst bei der Realisierung (z. B. beim Zahlungsaus-gleich einer Verbindlichkeit in Fremdwährung) berücksich-tigt.

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Unterschiede zwischen US-GAAP und HGB

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8. Akquisitionen

Die Kapitalkonsolidierung bei Unternehmenszusam-menschlüssen erfolgt gemäß US-GAAP für Akquisitionen nach dem 30. Juni 2001 gemäß der Erwerbsmethode („purchase accounting“) in Übereinstimmung mit dem Statement of Financial Accounting Standard („SFAS“) Nr. 141 „Business Combinations“. Zum Zeitpunkt des Unter-nehmenszusammenschlusses wird nach dieser Methode eine Neubewertung der Aktiva und Passiva des erworbe-nen Unternehmens vorgenommen. Ein eventueller Unter-schiedsbetrag zwischen den neu bewerteten Aktiva und Passiva („net assets“) und dem Kaufpreis wird als Firmen-wert ausgewiesen. Gewinne oder Verluste des erworbenen Unternehmens werden erst ab dem Zeitpunkt des Unter-nehmenszusammenschlusses berücksichtigt. Der aus Akquisitionen vor dem 30. Juni 2002 stammende Firmen-wert wird bei Intershop in Übereinstimmung mit SFAS Nr. 142 „Goodwill and Other Intangible Assets“ seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr auf einer linearen Basis über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung geprüft. Nach HGB werden Unterneh-menszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode durch-geführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gewinne oder Verluste des erworbenen Unternehmens rückwirkend berücksichtigt werden.

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Jahresabschluss Intershop Communications AG

Bilanz Intershop Communications AG

31. Dezember (in €) 2001 2002AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände

Softwarelizenzen 1.933.555 644.518Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.237 39.869Finanzanlagen

Anteile an verbundenen Unternehmen 29.128.642 21.619.288Ausleihungen an verbundene Unternehmen 30.000.000 7.000.000

59.128.642 28.619.288 61.131.434 29.303.675

Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen verbundene Unternehmen - 2.140.538Sonstige Vermögensgegenstände 2.500.024 1.672.090

2.500.024 3.812.628Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere 19.349.557 4.170.636Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.198.411 7.725.805 31.047.992 15.709.069Rechnungsabgrenzungsposten 246.934 106.181Aktiva, insgesamt 92.426.360 45.118.925 31. Dezember (in €) 2001 2002PASSIVA Eigenkapital Gezeichnetes Kapital

Bedingtes Kapital: € 43.949.219 (Vorjahr: € 43.955.897) 88.191.322 19.306.400Kapitalrücklage 23.644.500 3.973.876Bilanzverlust -38.898.941 -

72.936.881 23.280.276Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 17.351.440 18.652.451Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.013 -Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 293.781 220.184Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.712.025 2.866.691Sonstige Verbindlichkeiten

davon aus Steuern: € 61.519 (Vorjahr: € 34.384) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 21.731 (Vorjahr: € 11.469) 131.220 99.323

2.138.039 3.186.198Passiva, insgesamt 92.426.360 45.118.925

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Jahresabschluss Intershop Communications AG

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Gewinn- und Verlustrechnung Intershop Communications AG

(in €)

Für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2001 2002 Sonstige betriebliche Erträge 96.825 10.822.688Personalaufwand

Löhne und Gehälter -1.029.648 -1.897.761Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -106.171 -171.063

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs -668.274 -1.325.379auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in derKapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -84.137.534 -40.956.339

Sonstige betriebliche Aufwendungen -23.111.229 -6.253.527Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

davon aus verbundenen Unternehmen: €10.182.612 (Vorjahr: €8.228.743) 11.686.082 10.633.258Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -5.699.998 -30.509.353Zinsen und ähnliche Aufwendungen

davon aus verbundenen Unternehmen: €43.485 (Vorjahr: €18.179) -18.179 -51.080Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -102.988.126 -59.708.556Steuern vom Einkommen und Ertrag - 46.885Jahresfehlbetrag -102.988.126 -59.661.671Verlustvortrag aus dem Vorjahr -91.406.257 -38.898.941Entnahme aus der Kapitalrücklage 155.495.442 98.560.612Bilanzverlust -38.898.941 -

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Anhang Intershop Communications AG

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1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um erforderliche Wertberichtigungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert, vermindert um gegebenen-falls erforderliche Wertberichtigungen. Die sonstigen Rückstellungen decken sämtliche erkennbaren Risiken. Die Bewertung erfolgte in der Höhe, die nach vernünfti-ger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. des Impari-tätsprinzips bewertet.

2. Erläuterungen zum Jahresabschluss

BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar (in €):

01.01.2002 Zugänge Abgänge 31.12.2002 Immaterielle Vermögensgegenstände Softwarelizenzen 2.578.074 - - 2.578.074Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 103.956 7.311 982 110.285 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 52.081.761 - - 52.081.761Ausleihungen an verbundene Unternehmen 30.000.000 - - 30.000.000 82.081.761 - - 82.081.761 84.763.791 7.311 982 84.770.120

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Anhang Intershop Communications AG

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Aufgelaufene Abschreibungen

01.01.2002 Zugänge Abgänge

Aufgelaufene Abschreibungen

31.12.2002

Netto-Buchwert

31.12.2002

Netto-Buchwert

31.12.2001 ImmaterielleVermögens-gegenstände Softwarelizenzen 644.518 1.289.038 - 1.933.556 644.518 1.933.555Sachanlagen Andere Anla-gen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 34.719 36.341 644 70.416 39.869 69.237Finanzanlagen Anteile anverbundenenUnternehmen 22.953.120 7.509.353 - 30.462.473 21.619.288 29.128.642Ausleihungen an verbundene Unternehmen - 23.000.000 - 23.000.000 7.000.000 30.000.000 22.953.120 30.509.353 - 53.462.473 28.619.288 59.128.642 23.632.357 31.834.732 644 55.466.445 29.303.675 61.131.434

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die im Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesenen liquiden Mittel sind im Gesamtbetrag von € 7.072.858 (Vorjahr: € 7.873.000) mit einem Pfandrecht besichert (liquide Mittel mit Verfügungsbeschränkung). Das Grundkapital in Höhe von € 19.306.400 besteht aus 19.306.400 Stück auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stück-aktien. Das genehmigte Kapital von insgesamt € 48.262.500 berechtigt den Vorstand zur Ausgabe von weiteren 48.262.500 Stück auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juni 2002 ist der Vorstand bis zum 11. November 2007 ermäch-tigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 38.610.000 durch Ausgabe von bis zu 38.610.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschlie-ßen.

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Anhang Intershop Communications AG

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Des Weiteren ist der Vorstand aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juni 2002 bis zum 11. November 2007 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die von der Haupt-versammlung der Gesellschaft am 6. Juni 2002 beschlossenen Zwecke einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 9.652.500 durch Ausgabe von 9.652.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital II), wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist. Als bedingtes Kapital steht ein Betrag von insgesamt € 43.949.219 zur Ausgabe von 8.789.844 Stück auf den Inhaber lauten-den nennwertlosen Stückaktien zur Verfügung. Davon dienen 4.499.903 Aktien der Gewährung von Umtauschrechten an Berechtigte von Optionsscheinen, die der Vorstand an Mitarbeiter der Intershop-Gruppe auszugeben ermächtigt ist. Das Ver-hältnis von bedingtem Kapital zu ausgebbaren Aktien spiegelt das Verhältnis von 5:1 bei der Aktienzusammenlegung wider. Die Aktienzusammenlegung wurde am 12. Dezember 2002 rechtlich wirksam. Von dem bedingten Kapital zur Gewährung von Mitarbeiteroptionen entfallen 8.165.000 Aktien (bedingtes Kapital I) auf Bezugsrechte entsprechend § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG. Das bedingte Kapital I ist zur Ausübung der Bezugsrechte aus dem Opti-onsmodell 1999 vorgesehen. Die Bezugsrechte können frühestens zwei Jahre und spätestens fünf Jahre nach Gewährung aus-geübt werden. Der Umtauschkurs der Bezugsaktien entspricht dem Mittelkurs der Aktie an den letzten 10 Börsentagen vor dem Tag der Optionsgewährung zuzüglich 20%. Des Weiteren dienen 690.016 Aktien aus dem bedingten Kapital II nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG zur Gewährung von Umtauschrechten für alle der Gesellschaft namentlich bekannten Inhaber von Optionsrechten an der von der Gesellschaft 1998 erworbenen Intershop Communications, Inc. im Verhältnis 5:15. Im Geschäftsjahr 2002 wurden aus dem bedingten Kapital II insgesamt 1.336 (entsprechend 6.678 vor Aktienzusammenlegung) Aktien mit einem durchschnittlichen Ausübungs-preis in Höhe von € 3,19 ausgegeben. Zur Einbringung der verbleibenden Aktien der Intershop Communications, Inc. stehen zum Bilanzstichtag € 13.644.500 aus dem bedingten Kapital III zur Verfügung. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Juni 2001 wurde der Vorstand bis zum 31. Mai 2006 ermäch-tigt, einmalig oder mehrfach sowohl auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten (Wandelanlei-hen) als auch Optionsschuldverschreibungen (Optionsanleihen) auf insgesamt bis zu 4.289.941 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Für die Bedie-nung dieser Wandelschuldverschreibungen wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 21.449.703 bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV).

Die Kapitalrücklage entwickelte sich wie folgt (in €):

Kapitalrücklage per 31.12.2001 23.644.500Agio aus Kapitalerhöhung gegen Bareinlage 1.664.388Zuführung aus der vereinfachten Kapitalherabsetzung 77.225.600Entnahme aus der Kapitalrücklage -98.560.612 3.973.876

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In der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 30. Oktober 2002 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) von € 96.532.000 im Verhält-nis 5:1 um € 77.225.600 auf € 19.306.400 herabzusetzen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste im Gesamtbetrag von € 75.294.960 zu decken sowie um in Höhe von € 1.930.640 Beträge in die – zum Ausgleich von Verlusten zuvor aufgelöste – Kapitalrücklage einzustellen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Intershop Communications AG zum 31. Dezember 2002 hat sich ergeben, dass die Verluste nicht in der Höhe eingetreten sind wie ursprünglich prognosti-ziert, so dass entsprechend § 232 AktG ein zusätzlicher Betrag von € 2.043.236 der Kapitalrücklage zugeführt wurde. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus der Inanspruchnahme von Patronatserklärun-gen und Prozessrisiken, Kosten des Jahresabschlusses und der Hauptversammlung sowie ausstehende Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen (in 1.000 €):

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr

Restlaufzeit1 – 5 Jahre

Restlaufzeit über 5 Jahre

Restlaufzeit gesamt

Durch Grund-Pfandrechte

gesichert Verbindlichkeiten gegenüberKreditinstituten - - - - - Verbindlichkeiten ausLieferungen und Leistungen 220 - - 220 - Verbindlichkeiten gegenüberverbundenen Unternehmen 2.867 2.867 Sonstige Verbindlichkeiten 99 - - 99 - 3.186 - - 3.186 -

HaftungsverhältnisseDie Intershop Communications AG hat gegenüber der Intershop Software Entwicklungs GmbH am 20. Oktober 1999 eine Patronatserklärung abgegeben. In der Patronatserklärung hat sich die Intershop Communications AG verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Intershop Software Entwicklungs GmbH in der Zeit, in der sie ihre Miete und Nebenkosten zzgl. gesetzli-cher MwSt. nicht oder nicht vollständig zahlen sollte, in der Lage ist, allen ihren Verbindlichkeiten fristgemäß nachzukommen, und dass dem Vermieter die an ihn gezahlten Beträge vollständig verbleiben. Der der Patronatserklärung zu Grunde liegende Mietvertrag wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2000 bis einschließlich 14. November 2013 fest abgeschlossen. Die sonsti-gen finanziellen Verpflichtungen der Intershop Software Entwicklungs GmbH aus diesem Mietvertrag bis zum 14. Novem-ber 2013 betragen per 31. Dezember 2002 etwa € 32,5 Mio. Des Weiteren hat die Intershop Communications AG gegenüber verbundenen Unternehmen Patronatserklärungen abgegeben, wonach die Gesellschaft diese Unternehmen von Verlusten aus etwaigen Forderungsausfällen freistellt. Diese Erklärungen sind zeitlich befristet bis zum 31. März 2003 und der Höhe nach begrenzt auf einen Maximalbetrag von insgesamt € 30,0 Mio. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Patronatserklärungen zum 31. Dezember 2002 betragen etwa € 16,0 Mio. und wurden aus Vorsichtsgründen im vorliegenden Jahresabschluss zurückgestellt.

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Anhang Intershop Communications AG

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Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Geschäftsjahr 2002 periodenfremde Erträge in Höhe von € 6.998.339. Die außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB betragen € 30.509.353 (Vorjahr: € 5.699.998) und nach § 253 Abs. 3 HGB € 40.956.339 (Vorjahr: € 84.137.534).

3. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2002 waren durchschnittlich 13 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 14 Mitarbeiter). Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2002 an: Eckhard PfeifferAufsichtsratsvorsitzenderInvestorEhemaliger Präsident und Vorstandsvorsitzender, Compaq Computer Corporation Weitere Aufsichtsratsmandate:General Motors CorporationHughes Electronics CorporationL.M. Ericsson ABBiogen, Inc.IFCO Systems NVSynetc Capital AG Theodore J. SmithStellvertretender AufsichtsratsvorsitzenderInvestorGründer und ehemaliger Präsident, FileNet Corporation Weitere Aufsichtsratsmandate:FileNET Corporation Prof. Dr. Hartmut Esslinger(bis zum 30. August 2002)Designer und UnternehmerGründer und Vorstandsvorsitzender, Frogdesign, Inc.Weitere Aufsichtsratsmandate:Frogdesign, Inc. (Vorsitzender des Aufsichtsrats) Peter Mark Droste(ab dem 28. November 2002)Diplom-IngenieurLeiter des Geschäfts für Zentral- und Nordeuropa von Siebel Systems

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Anhang Intershop Communications AG

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Ehemaliger Leiter des Compaq-Geschäfts in DeutschlandWeitere Aufsichtsratsmandate:NxN Software AGInfor Business Solution AG Hans W. Gutsch(ab dem 15. August 2001)Diplom-KaufmannEhemaliger Senior VP Human Resources and Organization, Compaq Computer CorporationWeitere Aufsichtsratsmandate:EyeTicket Corporation (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats)EI-Nets, Ltd., SingaporeRYNEX Corporation New York, USA Dr. Hagen Hultzsch(bis 1. November 2002)Diplom-PhysikerEhemaliges Vorstandsmitglied und ehemaliger Chief Technical Officer, Deutsche Telekom AGWeitere Aufsichtsratsmandate:Heraeus Tenevo AG T-Venture Holding (Vorsitzender der Aufsichtsrats)Universitätsklinikum Bonn GmbHLeybold Optics GmbH, Alzenau Burgess Jamieson(ab dem 6. Juni 2002)IngenieurInvestor und Aktionär von IntershopProjektleiter und Technologie-Manager in Unternehmen der RaumfahrtDivision Vice President bei Electronic Memories, Inc.Chief Operating Officer bei Sycor, Inc.Mitgründer der Institutional Venture Associates Dem Vorstand gehörten im Jahr 2002 an: Stephan Schambach Vorstandsvorsitzender und Chief Executive Officer Wilfried Beeck Finanzvorstand und Chief Operating Officer (bis zum 8. Februar 2002)

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Dr. Jürgen SchöttlerFinanzvorstand und Chief Financial Officer (ab dem 15. April 2002) Werner FuhrmannVorstand und President EMEA (ab dem 25. Juli 2002) Der Vorstand hat von der Gesellschaft insgesamt Bezüge in Höhe von € 691.841 erhalten. Den Mitgliedern des Vorstands wur-den insgesamt 120.000 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsplan 1999 eingeräumt. Die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr betragen € 100.000. Informationen bezüglich der zum 31. Dezember 2002 von Organmitgliedern (Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder) gehalte-nen Aktien sind im Konzernanhang, Abschitt 16, lokale Offenlegungserfordernisse, ausgewiesen. Als börsennotiertes Unternehmen stellt die Intershop Communications Aktiengesellschaft einen nach § 292a HGB befreien-den Konzernabschluss nach US-GAAP auf. Der Konzernabschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichtes Gera hinter-legt. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft folgende Unternehmen: Intershop Communications GmbH, JenaIntershop Communications, Inc., San Francisco, USAIntershop Communications S.a.r.l., Paris, FrankreichIntershop Software Entwicklungs GmbH, JenaIntershop (UK) Ltd., London, Großbritannien Intershop Communications Ventures GmbH, HamburgIS Nordic AB, Stockholm, SchwedenIntershop Communications Hong Kong Co. Ltd., Hongkong, ChinaIntershop Communications Korea Co. Ltd., Seoul, KoreaIntershop Communications Taiwan, Taipeh, TaiwanIntershop Communications Dubai LLC, Dubai, Vereinigte Arabische EmirateIntershop Communications Singapore Pte Ltd., SingapurIntershop Communications K.K., Tokio, JapanIntershop Communications Australia Pty Ltd., Sydney, Australien

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Anhang Intershop Communications AG

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Der Anteilsbesitz der Intershop Communications Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2002 gliedert sich wie folgt:

Anteil in % Währung

Nenn-kapital

Eigen-kapital*

Jahres-ergebnis*

Intershop Communications, Inc.,San Francisco, USA 82,5 € 7.332.682 -97.708.913 -5.373.011Intershop CommunicationsVentures GmbH, Hamburg 100 € 1.000.000 -1.783.324 -86.296Intershop Software Entwicklungs GmbH,Jena 100 € 26.000 -59.275.675 -55.331.725Intershop (UK) Ltd., London,Großbritannien 100 € 1.586 -19.409.780 -5.743.346Intershop Communications S.a.r.l.,Paris, Frankreich 100 € 300.000 -2.299.105 -1.947.179IS Nordic AB, Stockholm, Schweden 100 € 11.437 82.339 -934.969Intershop Communications HongkongCo. Ltd., Hong Kong, China 99,99 € 1.378 -10.851.807 -1.475.522Intershop Communications KoreaCo. Ltd., Seoul, Korea 99,98 € 50.940 -2.738.712 57.553Intershop Communications Taiwan,Taipeih, Taiwan 100 € 32.393 -678.905 -142.577Intershop CommunicationsSingapore Pte Ltd., Singapur 100 € 65.168 -940.249 -64.116Intershop Communications K.K.,Tokio, Japan 100 € 109.064 -4.244.517 -943.294Intershop Communications AustraliaPty Ltd., Sydney, Australien 100 € 238.278 -2.001.418 -98.202

* Die Angaben zum Eigenkapital und Jahresergebnis sind vorläufig, die Angaben für die Intershop Software Entwicklungs GmbH, Jena, beziehen sich auf den 31. Dezember 2001.

4. Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz

Die gemäß § 161 Aktiengesetz erforderliche Corporate Governance-Entsprechenserklärung wurde abgegeben und ist den Aktionären auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investor seit dem 31. Dezember 2002 dau-erhaft zugänglich gemacht worden.

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Anhang Intershop Communications AG

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5. Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresabschluss ist unter Verwendung der Kapitalrücklage im Gesamtbetrag von € 98.560.612 zum Ausgleich des Jahres-fehlbetrages von € 59.661.671 und zum Ausgleich des Verlustvortrages in Höhe von € 38.898.941 aufgestellt worden. Der Vorstand der Intershop Communications AG schlägt vor, den verbleibenden Bilanzverlust von € 0 auf neue Rechnung vorzutra-gen. Jena, im Februar 2003Der Vorstand

Stephan Schambach Dr. Jürgen Schöttler Werner Fuhrmann

Page 76: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Bestätigungsvermerk Intershop Communications AG

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlage-bericht der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2002 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durch-zuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festle-gung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam-keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab-schluss und zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Kon-zernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammenge-fasste Lagebericht und Konzernlagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Gesellschaft im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht in den Abschnitten Entwicklung, Lage und Risiken der Intershop Communications AG und Konzernrisiken hin. In diesen Abschnitten erläutert die Gesellschaft die beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage und des Cash Flow. Sollte die Intershop Communications Aktiengesellschaft nicht in der Lage sein, den Geschäftsplan 2003 umzusetzen, könnten zusätzliche finanzielle Mittel zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs notwendig werden. Wenn in diesem Fall solche Finanzmittel nicht rechtzeitig verfügbar sind, könnte der Fortbestand der Intershop Communications Aktiengesellschaft und des Konzerns gefährdet sein. Weiterhin weist die Gesellschaft darauf hin, dass außerplanmäßige Wertberichtigungen auf die Wertan-sätze für Tochtergesellschaften und Ausleihungen an diese nicht ausgeschlossen werden können, wenn die weitere wirtschaftli-che Entwicklung der betreffenden Tochtergesellschaften wesentlich von der jeweils erwarteten Entwicklung abweicht. Ernst & YoungRevisions- und Treuhandgesellschaft mbHWirtschaftsprüfungsgesellschaftSteuerberatungsgesellschaft

Schneider (Wirtschaftsprüfer) Hamburg, den 27. März 2003

Nendza (Wirtschaftsprüfer)

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Bericht über die Unternehmensführung (Corporate Governance)

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Bericht über die Unternehmensführung (Corporate Governance) gem. Ziffer 3.10 des Deutschen CorporateGovernance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihren jeweiligen Sitzungen vom 18. Dezember 2002 bzw. 20. Dezember 2002 beschlos-sen, die Empfehlungen der Regierungskommission zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2003 voll-ständig umzusetzen. Hierzu gaben der Aufsichtsrat und der Vorstand zum 31. Dezember 2002 gemeinschaftlich die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) i.V.m. Art. 15 S. 2 EaktG ab: „Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intershop Communcations AG, Jena, erklären gemäß § 161 S. 1 AktG, dass allen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.08.2002 bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wird.“ Diese Erklärung ist den Aktionären auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http://www.intershop.de/investor seit dem 31. Dezember 2002 dauerhaft zugänglich gemacht worden. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde bereits im Geschäftsjahr 2002 weitgehend entspro-chen. Soweit es noch Abweichungen gegeben hat, werden Vorstand und Aufsichtsrat in Umsetzung ihrer in der Entsprechens-erklärung abgegebenen Absichtserklärung darauf hinwirken, dass auch diesen Empfehlungen im Geschäftsjahr 2003 entspro-chen werden wird. Jena, den 14. März 2003 Intershop Communications AG

Eckhard PfeifferVorsitzender des Aufsichtsrats

Stephan SchambachVorstandsvorsitzender

Page 78: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Bericht des Aufsichtsrats

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Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands entsprechend den ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Auf-gaben überwacht und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Unternehmensführung überzeugt. Der Aufsichtsrat ist am 3. Februar 2002, 19. April 2002, 5. Juni 2002, 25. Juli 2002, 29. Oktober 2002 und 20. Dezember 2002 zu Sitzungen zusammen-getreten. Auch im Geschäftsjahr 2002 unterstützte der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands. Im Rahmen mehrerer Telefon- und Video-konferenzen besprach sich der Vorstand bei einer Reihe von strategischen Entscheidungen mit dem Aufsichtsrat. Darüber hin-aus berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig über das Erreichen der geplanten Ziele für das laufende Jahr und die Vorschau auf zukünftige Perioden. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) des Aufsichtsrates trat zu monatlichen Sitzun-gen mit dem Finanzvorstand und dem Leiter Rechnungswesen zusammen, um Finanzthemen des laufenden Geschäftes zu besprechen, zu analysieren und zu überwachen. Im Geschäftsjahr 2002 nahm kein Mitglied des Aufsichtsrats an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Für keines der Aufsichtsratsmitglieder sind im Geschäftsjahr 2002 Interessenkonflikte aufgetreten. Im Jahr 2002 gab es einige Änderungen bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder sowie Herr Burgess Jamieson als neues Aufsichtsratsmitglied wurden in der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2002 für die Zeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2007 neu in den Aufsichtsrat gewählt. Prof. Dr. Hartmut Esslin-ger und Dr. Hagen Hultzsch legten ihre Aufsichtsratsmandate aus privaten Gründen mit Wirkung zum 30. August 2002 bzw. zum 1. November 2002 nieder. Im Zuge dieser Änderungen legte Herr Dr. Hagen Hultzsch sein Amt als Mitglied des Prüfungs-ausschusses (Audit Committee) nieder. Der Aufsichtsrat dankt den Herren Esslinger und Hultzsch für ihren Beitrag zum Erfolg der Intershop Communications AG. Das Amtsgericht Gera hat Herrn Peter Mark Droste mit Wirkung zum 28. November 2002 zum neuen Aufsichtsratsmitglied bestellt. Wir begrüßen die Herren Jamieson and Droste als neue Aufsichtsratsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2002 ergaben sich einige Änderungen im Vorstand. Am 8. Februar 2002 trat Herr Wilfried Beeck von seinem Amt als Finanzvorstand und Chief Operating Officer (COO) mit sofortiger Wirkung zurück. Wir danken Herrn Beeck für seinen Beitrag zum Erfolg der Intershop Communications AG. Mit Wirkung zum 15. April 2002 wurde Herr Dr. Jürgen Schöttler vom Aufsichtsrat zum Finanzvorstand und Chief Financial Officer (CFO) bestellt. Mit Wirkung zum 25. Juli 2002 wurde Herr Werner Fuhrmann vom Aufsichtsrat zum Vorstand und President Europe, Middle East and Africa bestellt. Die Buchführung, der Jahres- und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht der Intershop Communications AG sind von der durch die Hauptversammlung vom 6. Juni 2002 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2002 gewählten Ernst & Young Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steu-erberatungsgesellschaft (vormals Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH) geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Nach eingehender Prüfung durch den Prüfungsaus-schuss hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 sowie den zusammengefass-ten Lagebericht und Konzernlagebericht ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 11. April 2003 gebilligt. Der Jahresab-schluss der Intershop Communications AG ist damit festgestellt.

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Bericht des Aufsichtsrats

79

Im Namen des Aufsichtsrates danke ich dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihr Engagement und die erbrachten Leistun-gen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Jena, den 11. April 2003

Eckhard PfeifferVorsitzender des AufsichtsratsIntershop Communications AG

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Konzern-Informationen

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Konzernstruktur

Intershop Communications AG:

Eigentums-anteil in %

Intershop Communications, Inc., San Francisco, USA 82,5Intershop Communications GmbH, Jena 100Intershop Software Entwicklungs GmbH, Jena 100Intershop Communications Ventures GmbH, Hamburg 100Intershop (UK) Ltd., London, Großbritannien 100Intershop Communications S.a.r.l., Paris, Frankreich 100IS Nordic AB, Stockholm, Schweden 100Intershop Communications Hong Kong Co. Ltd., Hongkong, China 99,99Intershop Communications Singapore Pte Ltd., Singapur 100Intershop Communications Australia Pty Ltd., Sydney, Australien 100Intershop Communications Taiwan Co. Ltd., Taipeih, Taiwan 100Intershop Communications Korea Co. Ltd., Seoul, Korea 99,98Intershop Communications K.K., Tokio, Japan 100

Page 81: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Konzern-Informationen

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Meldepflichtige Wertpapierbestände

Stand 31. Dezember 2002, bezogen auf die Verhältnisse nach der 5 : 1-Kapitalherabsetzung

Name Titel, Funktion Aktien*Aktien-

optionen*, ** Eckhard Pfeiffer Vorsitzender des Aufsichtsrats 80.000 0Theodore J. Smith Stellvertretender Vorsitzender des

Aufsichtsrats 21.458 0Peter Mark Droste(seit 28. November 2002)

Mitglied des Aufsichtsrats0 0

Hans W. Gutsch Mitglied des Aufsichtsrats 70.000 0Burgess Jamieson (seit 6. Juni 2002) Mitglied des Aufsichtsrats 0 0Stephan Schambach Vorstandsvorsitzender,

Chief Executive Officer 1.667.300*** 0Dr. Jürgen Schöttler (seit 15. April 2002) Finanzvorstand, Chief Financial Officer 6.000 60.000Werner Fuhrmann (seit 25. Juli 2002) Vorstand, President Europe,

Middle East and Africa (EMEA) 66 60.000

* Alle Daten beziehen sich auf die Verhältnisse nach der 5 : 1-Kapitalherabsetzung. Als Teil der Maßnahmen des Unterneh-mens zur Stärkung der Bilanz und zur Erweiterung seines finanziellen Spielraums genehmigten am 30. Oktober 2002 die Aktio-näre der Intershop Communications AG eine Kapitalherabsetzung um € 77.225.600, im Verhältnis 5 : 1, von € 96.532.000 auf € 19.306.400. Diese Kapitalherabsetzung wurde zum 12. Dezember 2002 rechtlich wirksam, als der Beschluss zur verein-fachten Kapitalherabsetzung nach Maßgabe von §§ 229 ff. des Aktiengesetzes im Handelsregister des Amtsgerichts Gera ein-getragen wurde. Der Handel mit den neuen Aktien auf konsolidierter Basis wurde am 20. Januar 2003 aufgenommen. Nach der Zusammenlegung wurde die internationale Wertpapiernummer (ISIN) der Inhaberaktien der Intershop Communications AG von ISIN DE 000 622 700 2 in ISIN DE 000 747 292 0 geändert. ** Die Aktienoptionen wurden zu den Bedingungen des Aktienoptionsplans 1999 gewährt. Einzelheiten zum Aktienoptions-plan 1999 sind im Konzernanhang zum Geschäftsbericht 2002 (Abschnitt 12) des Unternehmens zu finden. Jürgen Schöttlers Aktienoptionen haben einen Ausübungspreis (bereinigt um die Zusammenlegung) von € 7,90 pro Aktie; Werner Fuhrmanns Aktienoptionen haben einen Ausübungspreis (bereinigt um die Zusammenlegung) von € 5,20 pro Aktie. ***Per 31. Dezember 2002 besaß Stephan Schambach 4.166.667 Aktien der Intershop Communications, Inc. Diese Aktien können jederzeit vor dem Jahr 2004 in 2.500.000 Inhaberstammaktien der Intershop Communications AG umgewandelt wer-den. Am 23. Januar 2002 gab Schambach seine Absicht bekannt, seine 4.166.667 Aktien der Intershop Communications, Inc. in 2.500.000 Inhaberaktien der Intershop Communications AG umzuwandeln. Zum 31. Dezember 2002 war diese Wandlung noch nicht vollzogen.

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Konzern-Informationen

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Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Im Geschäftsjahr 2002 wurden durch Organmitglieder der Gesellschaft folgende Käufe von Intershop-Inhaberstammaktien getätigt (nach Aktienzusammenlegung im Verhältnis 5:1):

Name Datum Geschäftsart StückGesamt-wert (€)

Aufsichtsrat: Hans W. Gutsch 19. Februar 2002 Kauf 15.502,6 84.839,80Hans W. Gutsch 20. Februar 2002 Kauf 13.946,6 78.945,94Hans W. Gutsch 21. Februar 2002 Kauf 5.059 29.149,22Hans W. Gutsch 22. Februar 2002 Kauf 10.491,8 60.980,88Hans W. Gutsch 1. März 2002 Kauf 6.000 35.520,67Hans W. Gutsch 4. März 2002 Kauf 2.000 15.875,87Hans W. Gutsch 5. März 2002 Kauf 752 5.442,97Hans W. Gutsch 6. März 2002 Kauf 248 1.812,66Hans W. Gutsch 8. März 2002 Kauf 2.000 14.574,00Hagen Hultzsch 2. April 2002 Kauf 1.000 7.250,00Hans W. Gutsch 3. Juni 2002 Kauf 8.000 41.809,50 Vorstand: Stephan Schambach 2. Mai 2002 Kauf 1.666.800 10.000.800,00Dr. Jürgen Schöttler 12. September 2002 Kauf 2.000 4.500,00Dr. Jürgen Schöttler 6. November 2002 Kauf 4.000 18.973,00

Standorte

Hamburg / Helsinki / Hongkong / Ilmenau / Jena / Kopenhagen / London / Oslo / Paris / San Francisco / Stockholm / Stuttgart / Tokio.

Finanzkalender 2003

Datum Ereignis 14. Februar 2003 Veröffentlichung der Zahlen für Q4 und GJ 200230. April 2003 Veröffentlichung der Zahlen für Q128. Mai 2003 Hauptversammlung (Weimar)31. Juli 2003 Veröffentlichung der Zahlen für Q2 und der 6-Monats-Zahlen 30. Oktober 2003 Veröffentlichung der Zahlen für Q3 und der 9-Monats-Zahlen

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Page 84: Geschäftsbericht 2002 - Intershop

Intershop Communications AGInvestor RelationsIntershop TowerD-07740 Jena

Telefon +49 (3641) 50 0Fax +49 (3641) 50 1002

http://www.intershop.de/investor