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Maximilian Warshitsky Totilastr. 31b 12103 Berlin BG-Nr.: 94406BG0091292 JobCenter Tempelhof-Schöneberg Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Werte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Überprüfung aller mich betreffenden auf der Grundlage des SGB II erlassenen Bewilligungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2005. Gleichzeitig beantrage ich, diesen Überprüfungsantrag bis zur Entscheidung des BVerfG über die dort anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 ruhend zu stellen. Begründung: Die derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 richten sich gegen die Berechnung und Höhe des Eckregelsatzes und der Regelsätze für Kinder, sowie die Bedarfsberechnungen und -festsetzungen im Allgemeinen. Nach der Verhandlung des BVerfG vom 20.10.2009 zeichnet sich deutlich ab, dass das BVerfG entscheiden wird, dass sowohl die Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes als auch die prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze und damit deren Höhe verfassungswidrig sind, möglicherweise auch die anderer Bedarfe des SGB II. Für den Fall, dass das BVerfG hierbei eine rückwirkende Entscheidung trifft, aus der sich Mehransprüche an Regelleistung, Einmal- oder Mehrbedarfen sowie Unterkunftskosten ergeben, beantrage ich/beantragen wir hiermit die entsprechende Überprüfung aller mich/uns betreffenden o.g. Bescheide und sichere/sichern mir/uns damit rechtlich einen rückwirkenden Nachzahlungsanspruch.

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Maximilian WarshitskyTotilastr. 31b12103 Berlin

BG-Nr.: 94406BG0091292

JobCenter Tempelhof-Schöneberg

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Werte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung aller mich betreffenden auf der Grundlage des SGB II erlassenen Bewilligungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2005.Gleichzeitig beantrage ich, diesen Überprüfungsantrag bis zur Entscheidung des BVerfG über die dort anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 ruhend zu stellen.

Begründung:

Die derzeit beim BVerfG anhängigen Verfahren: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 richten sich gegen die Berechnung und Höhe des Eckregelsatzes und der Regelsätze für Kinder, sowie die Bedarfsberechnungen und -festsetzungen im Allgemeinen.Nach der Verhandlung des BVerfG vom 20.10.2009 zeichnet sich deutlich ab, dass das BVerfG entscheiden wird, dass sowohl die Berechnungsgrundlage des Eckregelsatzes als auch die prozentuale Ableitung der Kinderregelsätze und damit deren Höhe verfassungswidrig sind, möglicherweise auch die anderer Bedarfe des SGB II.Für den Fall, dass das BVerfG hierbei eine rückwirkende Entscheidung trifft, aus der sich Mehransprüche an Regelleistung, Einmal- oder Mehrbedarfen sowie Unterkunftskosten ergeben, beantrage ich/beantragen wir hiermit die entsprechende Überprüfung aller mich/uns betreffenden o.g. Bescheide und sichere/sichern mir/uns damit rechtlich einen rückwirkenden Nachzahlungsanspruch.

Sollte das BVerfG keine rückwirkende Entscheidung treffen, werde ich/werden wir ohne Aufforderung ihrerseits diesen Antrag zurückziehen, um ihren Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.

Ihre Entscheidung über diesen Überprüfungsantrag vor der Entscheidung des BVerfG wäre auf Grund der noch offenen Rechtsfragen unsinnig und würde meinerseits/unsererseits nur zu Widerspruch und Klage führen.

Berlin, 5. Mai 2023

Mit freundlichen Grüßen

Maximilian Warshitsky