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Vintage-Wohnwagen

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Haustiere willkommen

Wohnwagen Parzelle

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Strandfront Parzelle

1 • Rezeption

2 • Parkplatz3 • Bar-Restaurant4 • WC-Dusche

5 • Waschmaschine

6 • Waschküche

7 • Spülstein8 • Kinderspielplatz

9 • Boules

10 • Supermarkt

11 • Strandfußball/ Beachvolleyball

12 • Xiringuito del Miramar13 • Parkplatz Vintage-Wohnwagen

14 • Carwash

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16 • Miniclub

www.camping-miramar.es

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GESCHÄFTSORDNUNG UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN Zunächst wollen wir Sie herzlichst willkommen heißen und Sie bezüglich der Geschäftsordnung und der Sicherheitsvorschriften des Campingplatzes Miramar informieren. EMPFANG • Wir sind persönlich für Sie da, um Sie über sämtliche Leistungen auf dem Campingplatz sowie dessen touristisches Umfeld zu informieren. Wir verfügen über Lagepläne, touristische Routen, örtliche Feste, Märkte usw. Wir ermöglichen Ihnen auch den Kauf von Wertmarken für den Waschraum, WiFi-Verbindung mit Vorauszahlung, Fahrradverleih, Briefkästen usw. ÖFFNUNGSZEITEN • Auf dem Campingplatz sind Ruhezeiten vorgeschrieben: Von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr: Während der Ruhezeiten im Interesse jener, die sich ausruhen wollen, werden die Camper gebeten, die Lautstärke ihrer Geräte wie Radio, Fernseher oder sonstige Geräte, die die Ruhe stören, herunterzuschalten. Dies ist stets ohne Störung der Nachbarn zu machen. FAHRZEUGVERKEHR UND ABSTELLPLÄTZE • Die höchstzulässige Geschwindigkeit auf dem Campingplatz ist 10 km/h. Um die Ruhe der Camper nicht zu stören, ist jeglicher Fahrzeugverkehr auf dem Campingplatz zwischen 24:00 Uhr und 8:00 untersagt. In dieser Zeit muss jeder, der kommt oder geht, das Fahrzeug auf dem Parkplatz des Campingplatzes zurücklassen. Die unnötige Verwendung von Kraftfahrzeugen, um sich auf dem Campingplatz fortzubewegen, ist untersagt. Die Gäste haben sich an das Parkplatzverbot zu halten und das Parken in Bereichen, in denen der Fahrzeugverkehr behindert wird, zu unterlassen. ANREISEN • Anreisezeiten sind von 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr für Wohnmobile und jene die Zelten wollen und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr für Vintage-Wohnmobile und Mietwohnwagen. Gäste, die außerhalb dieser Zeiten anreisen, müssen sich auf dem Parkplatz des Campingplatzes einfinden und auf die Anreisezeiten warten. LAGE • Der ausgewählte Standort, sowohl bei der Ankunft als auch im Falle einer späteren Änderung, muss unverzüglich dem Empfang kommuniziert werden. Der Empfang behält sich das Recht vor, dem Camper den für den Aufenthalt jeweiligen Standort auf dem Campingplatz anzuzeigen. Ausschließlich das Empfangs- und Überwachungspersonal darf Anweisungen für die ordnungsgemäße Aufstellung geben. Es ist absolut untersagt, einen anderen Platz zu besetzen, der nicht dem Platz entspricht, der für den Aufenthalt auf dem Campingplatz zugewiesen wurde. Standortwechsel müssen zuvor genehmigt werden. Stellplätze sind individuell gut abgegrenzt. Das Küchenzelt muss sich auf dem Stellplatz befinden und einen Raum für das Fahrzeug freihalten. Die Campingplatzverwaltung verfügt über die uneingeschränkte Befugnis, die Stellplätze einzugrenzen und etwaige Änderungen bei Bedarf zu verordnen. BESUCHER • Es ist ausschließlich der Besuch von Personen gestattet, deren Familie oder Freunde auf dem Campingplatz beherbergt werden. Diese dürfen den Campingplatz besuchen, sofern sie sich beim Betreten beim Empfang mittels Vorlage ihres Personalausweises anmelden. Die maximale Besucheranzahl beläuft sich auf 4 Personen pro Tag und Unterkunft/Stellplatz, da die maximale Kapazität des Campingplatzes berücksichtigt werden muss. Außenstehende Personen, die beabsichtigen, ihre Familie oder Freunde zu besuchen, müssen ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellen und die entsprechenden Gebühren zahlen. Wenn die Verweilzeit innerhalb des Campingplatzes 2 Stunden übersteigt, hat der Besucher den entsprechenden Betrag gemäß dem geltenden Besuchertarif zu bezahlen. Besuchszeiten sind von 9:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Besuche sind tagsüber abzustatten, niemals in der Nacht. Der Besucher hat das Gelände vor 23:00 Uhr zu verlassen und darf ohne vorherige Anmeldung auf keinen Fall übernachten. Der Besucher hat die Vorschriften des Campingplatzes einzuhalten. VERSICHERUNGEN • Die Campingplatzverwaltung lehnt jegliche Haftung im Falle eines Diebstahls, Unfalls oder Personen- oder Sachschadens ab. Ebenso haftet sie nicht für Schäden, die durch Gewitter, Hagelschlag, Feuer, höhere Gewalt usw. entstanden sind. Sie haftet auch nicht für Schäden, die durch Brände entstanden sind, die die Camper selbst verursacht haben, für deren Habseligkeiten oder aus anderen Gründen, die nicht der Verwaltung zuzurechnen sind. Der Camper ist dazu verpflichtet, eine Versicherung für seinen Wohnwagen, sein Wohnmobil, Zelt oder Mobilheim. Da wir nicht für Ihre Wertsachen haften, raten wir Ihnen dazu, diese nicht aus den Augen und Türen oder Fenster nicht offen zu lassen, wenn Sie Ihre Unterkunft verlassen. STROM • Für den Stromanschluss muss der Gast unbedingt über eine geerdete und wasserfeste Kabelleitung (1000V) verfügen. Die Zu- und Abschaltung kann ausschließlich das zuständige Personal vornehmen und der Verbrauch darf die maximale Leistung von 6 A nicht übersteigen. Deshalb ist der Anschluss von Elektrogeräten, die zusammen diese Leistung übersteigen, untersagt. Ebenso ist die Manipulation der Anlage für diese Zwecke untersagt. Wenn Sie mehr Leistung für den Stellplatz wollen, können Sie beim Empfang einen zusätzlichen Anschluss mit einer maximalen Leistung von 10 A beantragen. HAUSTIERE • Der Aufenthalt mit Haustieren muss beim Empfang angefragt werden. Im Allgemeinen ist deren Zutritt gestattet, vorausgesetzt, sie stellen keine Belästigung oder Gefahr für die anderen Personen auf dem Campingplatz dar. Dies bedeutet, dass sie jederzeit von ihren Besitzern überwacht und kontrolliert werden müssen. Der Besitzer ist ebenso dazu verpflichtet, beim Gassi gehen dabei zu sein. Sie dürfen sich zu keinem Zeitpunkt alleine auf dem Campingplatz bewegen. Hunde und Katzen müssen immer an der Leine geführt werden, über geltende amtliche Gesundheitsunterlagen verfügen und die Vorschriften gemäß dem neuen Gesetz für Haustiere (10/1999 vom 30.07.1999) erfüllen. Deren Zutritt in Sanitäranlagen und Lebensmittelgeschäfte sind absolut untersagt. Die Besitzer müssen die Darmentleerungen ihrer Haustiere aufnehmen und diese in einem Säckchen in den Müllcontainern entsorgen. GRILLEN • Grillen ist auf dem eigenen Stellplatz erlaubt, vorausgesetzt, sie erfolgen mit Kohle oder Gas. Grillen mit Holz ist nicht gestattet. Grillen ist gestattet, sofern die Wetterbedingungen dies zulassen und andere Camper nicht gestört werden. Offenes Feuer auf dem Boden des Campingplatzes, am Strand und in dessen Umgebung ist strengstens untersagt. Grillzeiten sind von 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr. REINIGUNG • Jeder Gast ist für die Reinigung seines Stellplatzes verantwortlich. Erzeugte Abfälle müssen sortiert und in ordnungsgemäß verschlossenen Plastikbeuteln in den für diese Zwecke vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Auf dem Campingplatz befindet sich eine Sammelstelle mit Abfallcontainern und einen Ort mit getrennter Sammlung im Parkplatzbereich. Im Campingbereich müssen die Stellplätze stets sauber und frei von Abfällen und Schmutz sein. In den Wohnmagen und gemieteten Mobilheimen erfolgt die Reinigung beim Eingang, wobei der Gast diese vor und während seines Aufenthalts vornimmt. Autos können im Parkplatzbereich gewaschen werden. Andernorts auf dem Campingplatz ist dies untersagt. Wäsche kann im SB-Waschraum gewaschen werden. Die Wertmarken für die Waschmaschinen können beim Empfang gekauft werden. Die Kleidung muss im hinteren oder seitlichen Bereich des Stellplatzes aufgespannt werden. BRUNNEN, SPÜLBECKEN UND WASCHKÜCHEN • Die Brunnen dienen ausschließlich der Entnahme von Trinkwasser. Die Spülbecken sind ausschließlich zum Abspülen von Geschirr und Küchenutensilien zu verwenden und die Waschküchen zum Waschen von Kleidung. Die Camper werden gebeten, sämtliche Anlagen in einwandfreiem und sauberem Zustand zu hinterlassen. WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERBESEITIGUNG • Das Wasser auf dem Campingplatz ist in allen Anlagen Trinkwasser und es handelt sich um hochwertiges Wasser aus unserem eigenen Brunnen. Aus offensichtlichen Gründen der Hygiene und der Erhaltung der Bäume und Pflanzen ist das ausschütten von Schmutzwasser auf den Boden untersagt. Es müssen die entsprechenden Auffangbehälter für Schmutzwasser verwendet werden. Diese Behälter dürfen ausschließlich in Chemietoiletten in den Sanitäranlagen entleert werden. KINDERSPIELPLATZ • Ausschließlich für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen. FAHRRÄDER • Fahrradfahren auf gefährliche Weise oder in Form eines Wettrennens und ohne Licht nach Einbruch der Dämmerung sowie in den Ruhezeiten (24:00 Uhr bis 8:00 Uhr) ist strengstens untersagt. ANGELN • Gemäß der kommunalen Gesetzgebung ist Angeln nur zwischen 20:00 Uhr und 8:00 Uhr gestattet. MEDIZINISCHE BETREUUNG • Auf dem Campingplatz befinden sich beim Empfang ein Erste-Hilfe-Kasten und ein Defibrillator (DEA). Darüber hinaus informiert der Campingplatz bei jedem Unfall den Arzt oder Krankenwagen. ABFAHRTEN UND RECHNUNGSBEZAHLUNG • Der Stellplatz ist vor 12:00 Uhr am Tag der Abreise zu räumen. Er muss in einwandfreiem Zustand, sauber und ordentlich verlassen werden. Gemietete Wohnwagen und Mobilheime müssen vor 12:00 Uhr am Tag der Abreise geräumt werden. Das Verlassen des Campingplatzes kann bis spätestens 17:00 vorgenommen werden. Während dieser Zeit muss das Fahrzeug auf dem Parkplatz des Campingplatzes geparkt werden. Beim Verlassen bitten wir Sie, uns die Rechnung und die Kontrollnummer Ihres Fahrzeuges zu zeigen. Die Zahlung der Rechnung ist vorzugsweise 24 Stunden vor dem Tag der Abreise vorzunehmen. Um die Zahlung zu leisten, ist die Vorlage der Kopie der Eingangsanmeldung im Besitz des Gastes erforderlich. Jede Rechnung, die mehr als 30 Tage Aufenthalt aufweist, muss monatlich in Teilzahlungen bezahlt werden. Die geltenden Preise sind auf dem offiziellen Schild und auf der Website des Campingplatzes aufgeführt. Die Zahlung der Saisonkarte erfolgt gemäß den Bedingungen, die im Vertrag festgelegt wurden. NOTFÄLLE • Im Notfall sind unverzüglich der Empfang oder das Personal des Campingplatz zu informieren oder diese Notfallnummer zu wählen: 977 81 12 03. Im Brandfall müssen Sie Ihre Unterkunft so schnell wie möglich verlassen und sich in Richtung Haupteingang oder Strand bewegen, je nachdem, was näher ist. Wenn eine dieser Situationen in der Nacht auftritt, sind die Wachmänner (von Juni bis September) oder die Unterkunft des Wartungspersonals des Campingplatzes neben dem Empfang zu benachrichtigen. PERSÖNLICHE MEINUNG, BESCHWERDEN UND ANREGUNGEN • Um die Anlagen und Dienstleistungen zu verbessern, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie den beigefügten Fragebogen ausfüllen und uns sämtliche Störungen, die Ihnen aufgefallen sind, kommunizieren und sich an den Empfang für etwaige Anregungen oder Beschwerden wenden. Wir haben den Wunsch, die Anlagen und Leistungen von Tag zu Tag zu verbessern. Jeder Gast ist dazu verpflichtet, sämtliche Anlagen und deren Einrichtungen und Zubehör zu bewahren, zu pflegen und zu erhalten. Jeglicher Schaden, Defekt oder Bruch ist in vollem Umfang zu bezahlen.