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Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich Geschäftsstelle: Lechstraße 50 93059 Regensburg Telefon: 0941 2083-0 Telefax: 0941 2083-200 E-Mail: [email protected] Internet: www.vlf-bayern.de Rundschreiben Oktober 2014 Liebe Mitglieder, ... “USDA geht noch etwas nach oben“ – lautete die letzte Meldung vom 10. Oktober 2014 des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA) zur heurigen Rekordernte. Das Statistische Bundesamt schätzt die Ernte auf gut 51,9 Mio t Getreide. Ob die Zahl 52 noch erreicht wird, hängt an der Mais- ernte. Es zeichnet sich ab, dass die Ernte 2014 bei Getreide einen neuen Re- kord setzen wird. Mehr als 50 Mio t sind seit dem Jahr 2000 bisher nur 2004 und 2008 eingebracht worden. Die Freude über die hohen Erträge wird getrübt durch niedrige Preise. Trotz- dem ist es eine Entlohnung der Arbeit und Mühen, wenn eine reiche Ernte eingebracht werden kann. Es sei nur an das letzte Jahr erinnert, als mancher Acker unter Wasser stand und der Ertrag buchstäblich unterging. Es sei aber auch daran erinnert, dass das Handeln am Markt noch unternehmerischer ausgerichtet werden muss. Das kommende Winterhalbjahr wird Landwirte und Berater aller Einrichtungen vor große Herausforderungen stellen: Umsetzung der EU-Agrarreform mit Greening, ein neues KULAP- und VNP-Programm, neue Richtlinien zum Ein- zelbetrieblichen Förderungsprogramm, Fortbildung zum Pflanzenschutz …. Nutzen Sie die Fortbildungsangebote und informieren Sie sich Wissen ist ein Produktionsfaktor, Wissen ist bares Geld! Mit freundlichen Grüßen gez. Johann Biener gez. Michaela Tschuschner gez. Ingeborg Bauer 1. Vorsitzender 2. Vorsitzende Geschäftsführerin

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Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich

Geschäftsstelle: Lechstraße 50 93059 Regensburg Telefon: 0941 2083-0 Telefax: 0941 2083-200 E-Mail: [email protected] Internet: www.vlf-bayern.de

Rundschreiben Oktober 2014

Liebe Mitglieder, ... “USDA geht noch etwas nach oben“ – lautete die letzte Meldung vom 10. Oktober 2014 des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums (USDA) zur heurigen Rekordernte. Das Statistische Bundesamt schätzt die Ernte auf gut 51,9 Mio t Getreide. Ob die Zahl 52 noch erreicht wird, hängt an der Mais-ernte. Es zeichnet sich ab, dass die Ernte 2014 bei Getreide einen neuen Re-kord setzen wird. Mehr als 50 Mio t sind seit dem Jahr 2000 bisher nur 2004 und 2008 eingebracht worden. Die Freude über die hohen Erträge wird getrübt durch niedrige Preise. Trotz-dem ist es eine Entlohnung der Arbeit und Mühen, wenn eine reiche Ernte eingebracht werden kann. Es sei nur an das letzte Jahr erinnert, als mancher Acker unter Wasser stand und der Ertrag buchstäblich unterging. Es sei aber auch daran erinnert, dass das Handeln am Markt noch unternehmerischer ausgerichtet werden muss. Das kommende Winterhalbjahr wird Landwirte und Berater aller Einrichtungen vor große Herausforderungen stellen: Umsetzung der EU-Agrarreform mit Greening, ein neues KULAP- und VNP-Programm, neue Richtlinien zum Ein-zelbetrieblichen Förderungsprogramm, Fortbildung zum Pflanzenschutz …. Nutzen Sie die Fortbildungsangebote und informieren Sie sich – Wissen ist ein Produktionsfaktor, Wissen ist bares Geld! Mit freundlichen Grüßen gez. Johann Biener gez. Michaela Tschuschner gez. Ingeborg Bauer 1. Vorsitzender 2. Vorsitzende Geschäftsführerin

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Wir möchten auf folgende VlF-Veranstaltungen hinweisen: Besichtigung der Bio-Molkerei in Amberg mit anschließendem Mittages-sen am 20.11.2014 9:00 Uhr Treffpunkt Molkerei Domspitz, Regensburg Je nach Teilnehmerzahl Fahrgemeinschaften bzw. Fahrt mit Bus. Anmeldung bei Frau Maria Necker-Kraus, Tel. 09453 7281 Kathreintanz am Samstag, den 22. November 2014, um 20:00 Uhr beim Prössl am Adlersberg; es spielen die „Zwiefltreter“ Eintritt 10,00 €; Tischreservierung beim Gasthaus, Tel. 0941 8703858 Frühstück für Milchbäuerinnen am 03.12.2014 9:00 Uhr Cafe Ebner in Pentling Begleitet werden wir von Frau Dr. Julie Christoffel, Brahms Apotheke Regens-burg; Frau Christoffel ist bekannt durch ihre Kenntnisse in der Homöopathie. Anmeldung bei Frau Maria Necker-Kraus, Tel. 09453 7281 VlF-Unternehmerseminar am 12. und 13. Januar 2015 im Gasthaus zur Post in Köfering Themen u.a.: Die landwirtschaftliche Betriebsübergabe im Erbfall, Testa-mentsgestaltung, Vorsorgevollmachten zur Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebsübergabe; Kompensations-Verordnung, „Euro sucht Acker“ – das Grundstücksverkehrsgesetz. Anmeldung unter Tel. 0941 2083-0 Vortrag: Effektive Mikroorganismen für die Landwirtschaft und in der Rinderhaltung am 30.01.2015 Referent: Christoph Fischer, Chiemgau 10:00 Uhr Sitzungssaal, AELF Regensburg Anmeldung bei Frau Maria Necker-Kraus, Tel. 09453 7281 VlF-Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 5. März 2015 um 19:30 Uhr, Gasthaus Prößl in Hainsacker. Die zu ehrenden Mitglieder werden bereits für 18.00 Uhr eingeladen.

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Gemeinschaftsveranstaltung mit der BayWa Neunburg vorm Wald: Treffen für Nutzer des Melkroboters der Fa. DeLaval am 25.02.2015 9:30 Uhr im Gasthaus Prößl in Hainsacker Thema: Tipps zur Wartung und Pflege des Roboters Anmeldung bei Frau Maria Necker-Kraus, Tel. 09453 7281 VlF-Fahrt zum Gardasee und zur EXPO in Mailand: 22.06. bis 27.06.2015 Ab sofort ist die Anmeldung zur Mehrtages-Busfahrt im Sommer 2015 mög-lich.

Das Programm sieht Folgendes vor:

Bergbauernhof in Südtirol, Schifffahrt auf dem Gardasee mit Stopps in ver-schiedenen Orten, Stadtführung in Mailand, Besuch der EXPO (Fakulativ: 32,00 € zusätzlich pro Person), Reisanbaubetrieb, Bullenmastbetrieb mit Agri-turismo, Parmesankäserei. Hotel: Vittorio (www.hotelvittorio.it) in Desenzano del Garda. 700,00 € pro Person im DZ. Nähere Informationen und Anmeldung unter 0941 2083-0. VORANKÜNDIGUNG: 27. - 28.06.2015: Fahrt zum Königsee, St. Bartholomä, mit anspruchsvoller Almwanderung (!). Ein genaues Programm wird noch bekanntgegeben! Anmeldung bei Frau Maria Necker-Kraus, Tel. 09453 7281.

Mitteilungen aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Zum internationalen Jahr der bäuerlichen Landwirtschaft 2014 stellen wir den Betrieb der Familie Freidl, Gut Aschach, vor: Internationales Jahr der bäuerlichen Landwirtschaft – was bedeutet das? Für das Jahr 2014 ausgerufen durch die Vereinten Nationen, soll die Bedeu-tung der bäuerlichen Landwirtschaft für die Sicherung der Welternährung, den Schutz der natürlichen Ressourcen, den Erhalt der Biodiversität und die Ent-wicklung des ländlichen Raumes stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Die Betriebsgröße spielt bei dieser Betrachtung zunächst keine Rolle, wesentlich ist nur, dass nicht etwa ein Konzern, sondern eine bäuerliche Fami-lie die Geschicke des jeweiligen Unternehmens lenkt.

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Warum gerade Betrieb Freidl? Die Eheleute Martina und Albert Freidl konzentrieren alle Kraft auf ihren bäu-erlichen Betrieb, leben davon und haben Erfolg. Sie sind vielfältig organisiert, stecken bis zum Hals in der Arbeit, lassen aber Freizeit und Urlaub trotzdem nicht zu kurz kommen. Sie schätzen ihren Beruf und genießen ihr abgeschie-denes Wohnumfeld auf der ehemaligen idyllischen Rodungsinsel Aschach. Wer die Selbstvermarkter für Erdbeeren und köstliche Kürbisprodukte dort be-sucht, kann das gut nachvollziehen. Die Betriebsleiterfamilie Die vierköpfige Familie setzt sich aus den beiden Eltern und den 14-jährigen Zwillingstöchtern Eva und Ines zusammen. Nicht zuletzt gehört auch Berner Sennenhündin Bea zur Familie.

Ehepaar Freidl mit Zwillingstöchtern Eva und Ines, im Hintergrund links die Kürbiskern-Trocknungsanlage

Grundvoraussetzung Qualifikation Aufgewachsen auf dem 25-Hektar-Ackerbaubetrieb der Eltern in Burgweinting und als studierter Agraringenieur FH ist Albert Freidl fachlich optimal vorgebil-det. Ehefrau Martina musste sich als ehemalige Fremdsprachenkorresponden-tin erst ins landwirtschaftliche Berufsfeld hineinboxen. Den Beweis für erfolg-reiches Dazulernen hat sie aber erbracht. Solange Gut Aschach eine landwirt-schaftliche Brennerei mit betrieb, hatte sie dort das Sagen. Heute widmet sie sich vornehmlich der Vermarktung der Kürbisprodukte.

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Wie kommt man zu einem Gutsbetrieb? Nach Abschluss seines Studiums hatte Albert Freidl einige berufliche Optio-nen bei Verbänden und anderen Organisationen, seine Liebe galt aber nicht den Schreibtischen, sondern der landwirtschaftlichen Praxis. Da kam es ihm entgegen, dass das Katharinenspital Regensburg einen Pächter für das etwa 110 ha landwirtschaftliche Fläche umfassende Gut Aschach suchte. Wie er bekennt, hat er als ein Interessent unter vielen damals den Zuschlag vor allem deshalb erhalten, weil er bereit war, Gut Aschach auch als seinen Wohn- und Lebensmittelpunkt anzunehmen. Seit dem Jahr 1992 ist er nun Pächter, ver-traglich gesichert bis über die Altersgrenze hinaus. Erzeugungsschwerpunkte auf Gut Aschach Flächenmäßig nimmt der Weizenanbau den breitesten Raum ein, aber auch Wintergerste, Winterraps und Zuckerrüben haben einen festen Platz im An-bauplan. Außergewöhnlich ist der hohe Anteil an Sonderkulturen. Neben den Erdbeeren zum Selberpflücken sind es vor allem die Kürbisse, die Gut Aschach besonders prägen. Auf etwas über 10 Hektar reifen sie heran, liefern hochwertiges Kürbiskernöl und köstliche Kerne, die Familie Freidl getrocknet, kandiert oder als süße Schokoknabberei über Regionaltheken anbietet und auch ab Hof verkauft.

Familie Freidl vor dem Kürbisvollernter, ganz links Amtspraktikantin Andrea Bachmeier

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Was tun die Freidls für die Biodiversität und den Schutz der natürlichen Ressourcen? Für den Landwirt ist der Boden die natürliche Ressource Nummer eins. Seine Ertragskraft zu erhalten und nach Möglichkeit aufgewertet den Folgebewirt-schaftern weiterzugeben, ist oberstes Ziel. Eine vielfältige Fruchtfolge, wie sie auf Gut Aschach seit Jahren eingeführt ist, trägt dazu wesentlich bei. Ackerflä-chen mit Hangneigung unterliegen ständigen Erosionsgefahren. Speziell Starkregenereignisse unmittelbar nach Feldbestellungen können wertvollste Bodenbestandteile ausspülen und in die Hangmulden verfrachten. Um dies auf seinen Feldern zu verhindern, beteiligt sich Albert Freidl an der Maßnahme „Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz“ des Förderprogramms der Bayerischen Agrarumweltmaßnahmen. Ein weiteres Maßnahmenpaket der Agrarumweltmaßnahmen hat Albert Freidl gewählt, indem er elf seiner Ackerfeldstücke in Gewässernähe für einen Zeit-raum von fünf Jahren in Grünland umgewandelt hat. Auf diesen Flächen ver-zichtet er auf jegliche Düngung und jeglichen Pflanzenschutz und damit auch auf hohen Ertrag. Besondere Farbtupfer setzen Blühflächen auf Ackerland in unsere Kulturland-schaft. Gut Aschach stellt solche Rückzugsareale für Niederwild, Vögel und Insekten auf fünf seiner Feldstücke bereit. Dazu haben Fachleute des AELF für jedes dieser Feldstücke angepasste Konzepte entwickelt. Neben der Fra-ge, was anzusäen ist und später dort grünen und blühen soll, ist darin gere-gelt, ob und wann Mäh- und Pflegemaßnahmen durchzuführen sind.

Familie Freidl mit Landwirtschaftsdirektor Konrad Gold (Mitte) in einer hofnahen Blühfläche

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Werden Landwirte in diese Richtung aktiv, nur weil es dafür Fördergelder gibt? Der Landwirt lebt davon, landwirtschaftliche Produkte in ausreichender Menge und optimaler Qualität auf den Markt zu bringen. Ertragseinbußen aufgrund extensiver Wirtschaftsweisen, bzw. die Bereitstellung ganzer Feldstücke für agrarökologische Zwecke bedeuten Einkommensverzicht. Staatliche Förder-programme zielen letztlich nur darauf ab, diesen Einkommensverzicht auszu-gleichen. Weil also dadurch gegenüber einer regulären Bewirtschaftung keine finanzielle Besserstellung zu erreichen ist, sind für Agrarumweltmaßnahmen nur Betriebsleiter zu gewinnen, die auch ein Auge für die Natur haben. Agrarumweltmaßnahmen – ein bedeutsames bayerisches Förderprojekt Die Agrarumweltmaßnahmen sind eine Sparte von flächen-und tierbezogenen Zahlungen, die unter der Leitung von Landwirtschaftsdirektor Konrad Gold von der neunköpfigen Förderabteilung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg für die Stadt und den Landkreis abgewickelt werden. Ein Teil der Agarumweltmaßnahmen, unter anderem das Vertragsnatur-schutzprogramm, wird nur fördertechnisch vom AELF betreut, die fachliche Zuständigkeit liegt hier bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadtverwal-tung und des Landratsamtes. Ganz generell geht es immer um fünfjährige Vereinbarungen, die, wie bei Albert Freidl, einzelne Feldstücke betreffen kön-nen, bestimmte Maßnahmen beziehen sich aber auch auf Betriebszweige o-der den gesamten Betrieb. Im Regensburger Dienstgebiet sind es immerhin etwa 1100 Betriebe, die Vereinbarungen im Rahmen dieses Programmes ab-geschlossen haben, also gut die Hälfte aller hiesigen Landwirte. Absehbare Entwicklung nach GAP-Reform Die für 2015 vorgesehene Reform der gemeinsamen Agrarpolitik hat Einfluss auf alle Förderbereiche. Die Befürchtung, dass im Zuge dieser Neuorientie-rung die Agrarumweltmaßnahmen auf der Strecke bleiben würden, ist aller-dings unbegründet. Unter neuen Bezeichnungen und mit geringfügig geänder-ten Anforderungsprofilen verfolgen sie weiter gleichlautende Ziele, nämlich die Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen sowie tiergerechte Haltungsver-fahren und die Honorierung aktiver Agrarumweltleistungen. Begleitet werden diese Bestrebungen ab 2015 von den neu einzuführenden „Greening“-Vor-gaben. Um auf seiner Ackerfläche diese Vorgaben erfüllen zu können, muss Albert Freidl zusätzlich zu seinen bereits laufenden Extensivierungsmaßnah-men knapp 8 Hektar Ackerland stilllegen oder auf knapp 12 Hektar Legumino-sen anbauen oder nach der Ernte seiner Hauptfrüchte etwa 27 Hektar mit

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Zwischenfrüchten bestellen. Zwischenfrüchte liefern dem Ackerboden ja nicht nur eine wertvolle Humusanreicherung, sondern schützen den Boden auch vor Erosion und bieten Wildtieren den Winter über Deckung und Äsung.

Betriebsleiter Albert Freidl bei der Inspektion einer Blühfläche

Was Albert Freidl über seinen Beruf und über die Landwirtschaft denkt Landwirt ist ein schöner Beruf, vielseitig, abwechslungsreich, verantwortungs-voll. Aus- und Fortbildung sind dabei enorm wichtig, denn zu keiner Zeit sind Neuerungen aller Art so rasant über diese Berufsgruppe hereingebrochen wie heute. Vor allem die zunehmende Technisierung erfordert schon allein aus Kostengründen, die eingefahrenen Gleise einer ausschließlich autonomen Be-triebsbewirtschaftung zu verlassen und sich einem Miteinander zu öffnen. Wer in unserer Zeit nicht bereit ist, mit Berufskollegen zusammenzuarbeiten, ge-meinsam Maschinen anzuschaffen, Spitzenbelastungen bei der Ernte gemein-sam abzufangen, wird langfristig kaum Erfolg haben. Unabhängig davon, dass die Bedeutung der Landwirtschaft zu Zeiten des Überflusses von der Gesellschaft nur untergeordnet wahrgenommen wird, hat doch unter anderem die „Teller-Tank-Diskussion“ vor Augen geführt, auf welch fundamentale Bereiche der Landwirt Einfluss nimmt. Angesichts einer stetig wachsenden Weltbevölkerung werden sich in Zukunft die Themen Ernährung und Energie notgedrungen noch weiter in den Vordergrund schieben. Da wird es vorteilhaft sein, dass sich gegenwärtig wieder mehr junge Leute den grü-nen Berufsfeldern zuwenden. Albert Freidl jedenfalls hat seine Berufswahl nie bereut und müsste er sich nochmals entscheiden, würde er wieder genau dort landen wollen, wo er heute bereits steht. Verfasser: Konrad Gold

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Abteilung L 1 – Förderung

1. Flächen- und tierbezogene Zahlungen 2014

In der Förderabteilung sind die ersten zentralen Abrechnungen 2014 bei der Ausgleichzulage und den Agrarumweltmaßnahmen (KULAP, VNP) be-reits abgearbeitet und bewilligt worden. Dass nicht 100 % der Antragsteller bereits bei der ersten Abrechnung zum Zuge gekommen sind, lag an noch fehlenden Unterlagen wie dem KULAP-Nährstoffsaldo oder an noch nicht endgültig abgeschlossenen Vor-Ort-Kontrollen. Förderprämien bewilligter Datensätze sind inzwischen ausbezahlt worden, die Ausgleichzulage am 8. Oktober 2014, die Agrarumweltmaßnahmen am 10. Oktober 2014. Bekanntlich funktioniert das Förderjahr 2014 nicht mehr nach den Regelun-gen der alten EU-Finanzierungsperiode, aber auch noch nicht nach den ab 2015 geltenden Festlegungen, es handelt sich demnach um ein „Zwischen-ding“. Bei der Betriebsprämie kommt das sehr deutlich zum Ausdruck. Der für 2013 festgesetzte Wert eines Zahlungsanspruchs (ZA) von 360,95 € gehört nun der Vergangenheit an. Für das laufende Förderjahr wirksam wird zunächst eine allgemeine EU-weite Kürzung von Direktzahlungen. Weiter werden aus diesem reduzierten Etat deutschlandweit 352 Mio. € für die Finanzierung der Umverteilungsprämie herausgeschnitten. Der aktuelle Wert eines heuer aktvierbaren Zahlungsanspruchs in Bayern sinkt deshalb, ausgehend von den 360,95 € im Jahr 2013, um 17,3 % auf 299,48 € ab. Verglichen mit den übrigen Bundesländern liegt Bayern aber gut im Ren-nen. Nur Niedersachsen schneidet mit einem ZA-Wert von 304,10 € etwas besser ab. Das Schlusslicht bildet das Saarland mit lediglich 245,29 € pro ZA. Prämienerhöhend wird sich heuer und künftig allerdings die sog. Umvertei-lungsprämie auswirken. Auch wird man erstmals heuer auf Abzüge durch die Modulation verzichten, voraussichtlich aber nicht auf Prozentabzüge zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin. Um die Unterschiede zum Vorjahr stär-ker herauszuarbeiten, soll der 34,3 ha LF umfassende und mit 34,3 ZA ausgestattete Durchschnittsbetrieb unseres Regensburger Dienstgebietes betrachtet werden: Betriebsprämie 2013: 34,3 ZA x 360,95 €/ZA = 12.380,58 € abzgl. 10 % Modulation auf Förderbeträge größer 5.000 € 12.380,58 € – 5.000 € = 7.380,58 € x 0,1 = 738,06 € abzgl. 2,453658 % auf Förderbeträge größer 2.000 € wegen Haushaltsdis-ziplin 12.380,58 € - 2.000 € = 10.380,58 € x 0,02453658 = 254,70 € 12.380,58 € - 738,06 € - 254,70 € = 11.387,82 €

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Betriebsprämie 2014 (nach gegenwärtigem Sachstand): 34,3 ZA x 299,48 €/ZA = 10.272,16 € zuzgl. 50 €/ZA für die ersten 30 ha 50 €/ZA x 30 ZA = 1500 € zuzgl. 30 €/ZA für die folgenden 16 ha 30€/ZA x 4,3 ZA = 129 € abzgl. 1,301951 % auf Förderbeträge größer 2.000 € wegen Haushaltsdis-ziplin 10.272,16 € – 2.000 € = 8.272,16 € x 0,01301951 = 107,70 € 10.272,16 € + 1.500 € + 129 € - 107,70 € = 11.793,46 € Fazit: Trotz vorgenommener Kürzungen schneidet der Regensburger Durchschnittsbetrieb gegenüber dem Vorjahr um 405,64 € besser ab. Ge-ringfügige Einbußen nehmen allerdings Klein- und Großbetriebe hin, Klein-betriebe, weil sie im Vorjahr von der Modulation weitgehend unbeeinflusst geblieben sind und Großbetriebe, weil sie nur unterproportional von der Umverteilungsprämie profitieren können. Der sog. Junglandwirtezuschlag kommt übrigens heuer noch nicht zum Tragen!

2. Greening und Agrarumweltmaßnahmen – bisher immer noch keine restlos klare Lage Die Mitarbeiter unserer Förderabteilung bedauern es außerordentlich, dass auf laufend gestellte Anfragen zum Greening und zu den Agrarumweltmaß-nahmen 2015 bisher keine hinreichend präzisen Antworten gegeben wer-den konnten, obwohl die Landwirte bereits jetzt ihren Anbauplan für 2015 zu erstellen haben und die Winterungen auszusäen sind. Beim Greening liegen zumindest die gröbsten Richtwerte fest, so zum Bei-spiel die Vorgabe, 5 % der betrieblichen Ackerfläche, sofern davon 15 ha und mehr bewirtschaftet werden, als ökologische Vorrangflächen bereitstel-len zu müssen. Die einzelnen Alternativen wie Flächenstilllegung, Legumi-nosenanbau, Zwischenfruchtanbau nach den Hauptfrüchten 2015 usw., sind über die Fachpresse hinlänglich bekannt gemacht worden. Genauso die Tatsache, dass nicht jede dieser Greeningalternativen das gleiche Ge-wicht hat. So erfüllt man mit 1 ha stillgelegter Fläche 1 ha der betriebsindi-viduellen Greeningauflage, mit 1 ha Zwischenfruchtanbau aber nur 0,3 ha. Bei der Entscheidung, auf welche Weise der Betriebsleiter seine Greening-auflage umsetzen will, muss also auf diese „Wirkfaktoren“ zwingend Rück-sicht genommen werden.

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Die „Anbaudiversifizierung“, ein weiterer Begriff, der neu in den landwirt-schaftlichen Sprachschatz aufzunehmen ist, besagt, dass nur Betriebe klei-ner 10 ha Ackerfläche keine Fruchtfolgevorgaben zu berücksichtigen ha-ben. Betriebe mit 10 ha bis 30 ha Ackerfläche müssen in jedem Anbaujahr mindestens zwei Kulturen ausweisen, wobei die Hauptkultur maximal 75 % der Ackerfläche einnehmen darf. Der jährliche Anbau von mindestens drei Kulturen wird gefordert, sobald die betriebliche Ackerfläche 30 ha über-steigt, wobei keine Kultur 5 % der Ackerfläche unterschreiten und 75 % überschreiten darf. Ein weiterer Bestandteil der Greeningvorgaben ist der Dauergrünlanderhalt. Wie wir im Juni/Juli 2014 allen Landwirten, deren FNN im MFA 2014 Dau-ergrünlandcodierungen enthielt, schriftlich mitgeteilt haben, ist Dauergrün-

landumbruch ab dem 6. Juni 2014 genehmigungspflichtig. Die ursprüngliche Befürchtung, dass die neu geschaffenen Greeningvorga-ben einen Großteil altbewährter Agrarumweltmaßnahmen aushebeln wür-den, hat sich zerstreut. Nach den inzwischen vorliegenden Konzepten hat sich weder an der Anzahl der angebotenen Maßnahmen, noch an den För-derzielen und Prämienhöhen viel verändert. Etwas gewöhnungsbedürftig sind lediglich die neuen Kurzbezeichnungen. So nennt sich das alte A11 nun B10, das alte A35 nun B34 usw. Für die weitere Abwicklung problematisch dürfte sich auswirken, dass die-ses bayerische AUM-Förderkonzept von der EU-Kommission bisher noch nicht genehmigt worden ist. Ob da unser dringender Wunsch, bereits An-fang November 2014 mit der AUM-Antragstellung beginnen zu können, in Erfüllung geht, steht sozusagen in den „28 Sternen der EU“.

3. Informationsveranstaltungen 2015 der Förderabteilung Die GAP-Reform 2015, besonders aber Fragen, wie sich die Neuregelun-gen auf die Mehrfachantragstellung 2015 auswirken, lassen es sinnvoll er-scheinen, zur Information unserer Antragsteller sechs Gebietsversammlun-gen anzubieten. Genaue Termine können dafür noch nicht festgelegt wer-den, weil die iBALIS-Programmanpassungen abzuwarten sind. Voraus-sichtlich wird es sich um Freitagnachmittagsveranstaltungen Ende Februar/ Anfang März 2015 handeln. Die Einladung erfolgt wieder über die Ortsob-männer.

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Abteilung L 2 – Bildung und Beratung

Sachgebiet 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen Ab sofort liegt das neue Programm Qualifizierungsmaßnahmen 2014/2015- für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer am AELF auf. In der Broschüre finden Sie verschiedenste Qualifizierungsangebote zu Betriebsmanagement und Diversifizierung. Neueinsteiger erhalten Orientie-rungs- und Entscheidungshilfe sowie Grundlagenkenntnisse. Wer seine be-stehende Einkommenskombination weiter entwickeln möchte, kann an Auf-bauseminaren, Infoveranstaltungen, Fachtagungen, etc. teilnehmen. Das Pro-gramm kann am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgeholt, te-lefonisch unter 0941/2083-0 angefordert oder unter [email protected] heruntergeladen werden. Regionalportal „Regionales Bayern“ für Direktvermarkter und Verbraucherinitiativen Eintrag in die Internetplattform Erzeuger, Initiativen und Zusammenschlüsse, die in Bayern produzierte Le-bensmittel, Materialien und Dienstleistungen mit direktem Bezug zur Landwirt-schaft vermarkten, haben seit diesem Jahr die Möglichkeit, sich auf dem Inter-netportal www.regionales-bayern.de listen zu lassen. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat diese Plattform geschaffen, um dem Verbraucher die Möglichkeit zu ge-ben, schnell und unkompliziert das „Regionale Bayern“ entdecken zu können. Kurze Wege für Verbraucher zu den regionalen Höfen und deren Angeboten und Dienstleistungen sind das Ziel. Vier Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten der Oberpfalz bieten im November in einem halbtägigen Seminar Hilfestellung beim Eintrag in das Re-gionalportal. Die Voranmeldung zu diesem Seminar erfolgt nach Wahl des entsprechenden Veranstaltungstermins. Diese sind:

Termin AELF Telefon

06.11.2014 Regensburg / Juliane Sichelstiel 0941 2083130

12.11.2014 Cham / Angelika Scherr 09971 485-205

18.11.2014 Tirschenreuth / Else Köstler 09631 7988135

25.11.2014 Weiden / Erna Fellner 0961 3007212

Die Checkliste für die benötigten Daten und Unterlagen wird nach Anmeldung entsprechend zugesandt.

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Weitere Informationen sind auf der Website der Ämter unter „Akademie Diver-sifizierung – Qualifizierungsmaßnahmen 2014 – 2015“ zu finden. Auf der Internetplattform „Regionales Bayern“ kann in vier Kategorien angebo-ten und gestöbert werden. In der regionalen Datenbank ist Angebot und Suche unter verschiedenen Kri-terien möglich. Beim Stöbern nach Produkten in einem entsprechenden Um-kreis wird u. a. unterschieden in Lebensmittel, Dienstleistungen und Nicht-Lebensmittel. Die Suchoption innerhalb der bayerischen Regionen zeigt auf einen Blick Be-triebe und Initiativen im persönlichen Umkreis. Den „Initiativen“ wurde in diesem Portal eine zusätzliche Plattform geboten. Bauernmärkte, Regionalportale, Erzeugerverbände usw. sind hier als Anbieter und Dienstleister schnell zu finden. Termine zu Hoffesten, Probiertagen, Kursen, Führungen oder Ausstellungen haben in der Suchoption „Veranstaltungen“ ihren Platz. Das Portal www.regionales-bayern.de ist somit eine Plattform, um Anbieter und Einkaufsmöglichkeiten direkt „vor der Haustür“ zu finden, regional erzeug-te Lebensmittel zu genießen und Dienstleistungen leicht zu buchen. Neue Aufgabe im Sachgebiet Ernährung und Haushaltsleistungen: Sechs Wege zur kindgerechten Ernährung und Bewegung Im Kita-Jahr 2014/15 startet bayernweit unser neues Programm "Gesund und fit im Kinderalltag – Sechs Wege zur kindgerechten Ernährung und Bewegung". Es richtet sich an Eltern gemeinsam mit ihren Kindern. Angeboten werden die sechs Bausteine aus dem Bereich Ernährung und Be-wegung über die Kindertageseinrichtungen. In enger Absprache mit der An-sprechpartnerin Ernährung an unserem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten setzt die Kita ihre Schwerpunkte. Die Kita-Leitung oder der El-ternbeirat können die Kita für das Programm anmelden, das sich idealerweise über ein Kindergartenjahr verteilt. Bausteine des Programms

- Frühstückswoche - Neue Ideen für Eltern-Kind-Kochen - Sinn und Unsinn von Kinderlebensmitteln - Komm mit, wir gehen zum Bauernhof - Wanderung mit Picknick - Fitness-Olympiade

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Gut zu wissen

- Alle Veranstaltungen sind kostenfrei - Die Veranstaltungen richten sich an Eltern gemeinsam mit den Kindern - Veranstaltungsort ist in der Regel die Kita - Die Eltern haben während der Veranstaltungen die Aufsichtspflicht

Teilnehmende Kitas 2014/2015

- Gerhardinger Kinderhaus Beratzhausen - KiG Burgmäuse Regensburg - KiG Regenbogen Obertraubling - KiG St. Michael Neutraubling

Ansprechpartnerin:

Evelyne Füracker, AELF Regensburg Tel. 0941 2083-132, E-Mail: [email protected] Angebote für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren

Programm für Eltern-Kind-Gruppen und Kinderkrippen für das zweite Halbjahr 2014 für Stadt und Landkreis Regensburg Unser Ernährungs- und Bewegungsprogramm richtet sich speziell an beste-

hende Gruppen. Wir bieten Informationen, Tipps und Anregungen zum The-

menbereich Ernährung und Bewegung für Kleinkinder, die einfach und vor al-

lem alltagstauglich sind.

Unsere Veranstaltungen finden Sie im Internet unter

www.aelf-re.bayern.de/ernaehrung

Ein Flyer mit den angebotenen Themen ist am AELF Regensburg erhältlich.

Netzwerk Junge Eltern/Familie, Programm für Eltern-Kind-Gruppen und Kin-

derkrippen

- Anmeldung/Terminabsprache erfolgt dabei direkt über die Referent(inn)en

- Veranstaltungsorte sind Ihre Räumlichkeiten vor Ort, z. B. Spielgruppen-

raum, Schulküche, Pfarrheimküche, Krippenräume

- Ansprechpartnerinnen am AELF Regensburg sind: Frau Evelyne Füracker, Tel. 0941 2083-132, [email protected] Frau Hildegard Holbein, Tel. 0941 2083-184, [email protected]

Page 15: Geschäftsstelle: Lechstraße 50 93059 Regensburg Telefon: E ... · VORANKÜNDIGUNG: 27. - 28.06.2015: Fahrt zum Königsee, St. Bartholomä, mit anspruchsvoller Almwanderung (!).

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Sachgebiet L 2.2 Landwirtschaft

Kompetenzseminar „Stärkekartoffel“ am 10. Dezember 2014

in der Rathausgaststätte Barbing

Namhafte Referenten (Werner Zuser, Agrana Stärke GmbH, Dr. Jörg Eggers, Europlant, Dr. Rolf Peters, Versuchsstation Dethlingen, Ilka Hafner, MR Personaldienste) beleuchten unter verschiedenen Ge-sichtspunkten, wodurch die Wettbewerbsfähigkeit der Stärkekartoffel beeinflusst ist oder werden kann.

Teilnahmegebühr 20,00 € Anmeldung am AELF Regensburg, Tel. 0941 2083-0, bis spätestens 03.12.2014

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; das Seminar ist überregional ausgeschrieben.

Sachkunde im Pflanzenschutz Am AELF Regensburg sind bereits ca. 1.400 Anträge eingegangen, davon sind ca. 1.300 Anträge verbeschieden, 400 Antragsteller haben bereits den neuen Sachkundeausweis erhalten. Jeder der sachkundig ist im Pflanzen-schutz, muss bis 26.05.2015 den Antrag stellen, sonst verliert er die Sachkun-de. Der Antrag sollte grundsätzlich online gestellt werden. Die Internetadresse lau-tet: www.pflanzenschutz-skn.de. Eine Anmeldung kann mit oder ohne vorherige Registrierung erfolgen. Eine Anmeldung mit Registrierung ist sinnvoll, da man nach Abschluss der Eingabe die eingegebenen Daten wieder herholen und nochmals kontrollieren kann. Bei der Registrierung wird ein Passwort an die E-Mail-Adresse geschickt, mit dem man in das Programm einsteigen kann. Wer im Umgang mit dem Internet nicht so fit ist, kann den Antrag auch noch schriftlich stellen. Formulare kön-nen beim AELF Regensburg abgeholt werden.

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Regionalversammlungen 2015

„Aktuelles aus dem Pflanzenbau und Pflanzenschutz“

Mi 14.01.2015 19:30 Uhr Pfatter Gasthaus Fischer

Mi 21.01.2015 19:30 Uhr Hemau Gasthaus Ferstl

Mi 28.01.2015 19:30 Uhr Bubach am Forst Gasthaus Schlehuber

Mi 04.02.2015 19:30 Uhr Bernhardswald Gasthaus Lingauer

Mi 11.02.2015 19:30 Uhr Pfakofen Gasthaus Schmalhofer

Die 10.02.2015 13:00 Uhr Adlersberg Gasthaus Prössl

Referenten: Fachzentrum Pflanzenbau, Erzeugerringberatung und Herr Pernpeintner

Ackerbautag

Themen: Strip-Till in Zuckerrüben, Stabilisierte Stickstoffdüngung auf Harnstoffbasis

Die 20.01.2015 9:00 Uhr Köfering Gasthaus zur Post

Kartoffeltag

Themen und Referent sind noch nicht festgelegt

Fr 06.03.2015 9:00 Uhr Sünching Gasthaus Englberger

Fortbildung Sachkunde Der Erzeugerring Oberpfalz und der BBV Regensburg mit Maschinenring und VlF bieten im Herbst 2014 Sachkundefortbildungen an: Termine des Erzeugerrings Oberpfalz: Termin Gasthaus Ort Uhrzeit

Sa 15.11.2014 Gasthaus Weitzer Oberhinkofen 09:30 Uhr

Mi 26.11.2014 Gasthaus Schlehuber Bubach am Forst 09:30 Uhr

Di 02.12.2014 Gasthaus Schnaus Oberpfraundorf 09:30 Uhr

Do 04.12.2014 Gasthaus Peutl Kiefenholz 09:30 Uhr

Sa 13.12.2014 Haus der Vereine Friesheim 09:30 Uhr

Anmeldung unter Tel. 0941 297170

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Termine von BBV, Maschinenring und VlF:

Termin Gasthaus Ort Uhrzeit

Di 18.11.2014 Gasthaus Butz Wörth a.d. Donau 09:00 Uhr

Do 27.11.2014 Gasthaus Krieger Mariaort 09:00 Uhr

Di 02.12.2014 Gasthaus Englberger Sünching 09:00 Uhr

Do 11.12.2014 Gasthaus Hopp (Zur Post) Alteglofsheim 09:00 Uhr

Do 22.01.2015 Gasthaus Prößl Hainsacker 09:00 Uhr

Anmeldung unter Tel. 0941 78492710 Sachkundegrundkurs

Im Februar / März findet ein Grundkurs zur Erlangung der Sachkunde im

Pflanzenschutz am AELF Regensburg statt.

Anmeldung unter Tel. 0941 2083-123 oder 2083-0.

Regionalversammlungen 2015 des Sachgebietes Landwirtschaft, Schwerpunkt Milchviehhaltung

für den Landkreis Regensburg

Do 15.01.2015 19:30 Uhr Bernhardswald Gasthaus Lingauer

Do 22.01.2015 19:30 Uhr Schierling Gasthaus Gallmeier

Die 27.01.2015 13:00 Uhr Pfatter Gasthaus Fischer

Do 05.02.2015 13:00 Uhr Hohenschambach Gasthaus Zur Post

Referenten: Herr Josef Auburger, Fütterungsberater LKV Frau Ilka Hafner, MR Personaldienste GmbH Frau Monika Ziegler, Veterinäramt Regensburg Frau Faltermeier-Huber, AELF Regensburg Neben der Fläche wird auf den stetig wachsenden Betrieben zunehmend die fehlende Arbeitskraft der begrenzende Faktor. Deutlich wird diese Entwicklung, wenn eine Generation wegbricht bzw. wenn eine Arbeitskraft krankheitsbedingt länger ausfällt. Welche Lösungsansätze bietet die Maschinenring Personaldienste GmbH dem milchviehhaltenden Betrieb, einen reibungslosen Betriebsablauf unter kostenmäßig annehmbaren Bedingungen zu garantieren?

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(Weitere Themenschwerpunkte sind: Fruchtbarkeit aus Sicht der Fütterung – Das Antibiotikaminimierungsgesetz - Das neue Gesicht der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung.) Weitere Termine: Stallbauseminar: 08.12. bis 10.12.2014, Müllner Hof, Schwarzach bei Nabburg Veranstalter: Fachzentrum Rinderhaltung Cham mit Unterstützung der ÄELF Regensburg und Schwandorf Anmeldung am AELF Regensburg unter 0941-2083-0 oder -2083-124, Frau Faltermeier-Huber, Unkostenbeitrag 20 € Erzeugertag für Milchviehhalter: 04.03.2015, 9.15 Uhr bis ca. 15.00 Uhr Gasthaus Prössl, Adlersberg Veranstalter AELF Regensburg, Fachzentrum Rinderhaltung Cham, Unkostenbeitrag 10 € Viele Milchviehhalter stecken trotz bester Genetik und optimierter Fütterung bei der Leistungssteigerung ihrer Kühe fest. Herr Michael Neumayer, Tierarzt und Leiter des Kompetenzzentrums für innovative Milchviehhaltung aus dem österreichischen Neukirchen, zeigt in seinen Ausführungen, wie die Gleichung „Leistungssteigerung = Fütterung + Kuhkomfort“ durch die Umsetzung der Vorgaben aus der Natur gelöst werden kann. Homöopathiekurse: Veranstalter: VlF Regensburg, AELF Regensburg Referentinnen: Frau Birgit Gnadl, Frau Angela Lamminger-Reith 25.11.2014 Viruserkrankungen, Grippe, Atemwegserkrankungen (am AELF Regensburg) 28.11.2014 Klauenpflegekurs (theoretischer Teil: Gasthaus Erber, Eilsbrunn; praktischer Teil: Betrieb Sussbauer, Grafenried) 21.01.2015 Kälbererkrankungen (am AELF Regensburg) Milchviehtag Oberpfalz: 06.11.2014, Schwarzachtalhalle Neunburg v. Wald Veranstalter: Fachzentrum Rinderhaltung Cham, Milcherzeugergemeinschaften und –genossenschaften, VlF Oberpfalz Anmeldung am AELF Regensburg, Tel. 0941 2083-0 oder am AELF Cham, Tel. 09971 485-0 Verpflegungspauschale 25 €

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Einzelbetriebliche Investitionsförderung Die Richtlinie für das Jahr 2014 läßt weiter auf sich warten. Nach Auskunft des StMELF wird diese für den Spätherbst erwartet. Nachdem für eine zukünftige Antragstellung ein genehmigter Bauplan gefordert ist, wird allen bauwilligen Antragstellern geraten, die Planung in Absprache mit dem AELF Regensburg, Frau Faltermeier-Huber (Tel. 0941-2083-124), in Angriff zu nehmen.

Abteilung L 3 – Fachzentren

Fachzentrum L 3.1 – Pflanzenbau

Personalwechsel Seit 1. Juli 2014 ist der bisherige Leiter des Fachzentrums Pflanzenbau, Dr. Stefan Kremb, an die Regierung der Oberpfalz abgeordnet. Er ist dort der landwirtschaftliche Ansprechpartner für Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Polder). Westlicher Maiswurzelbohrer: Gefahr nicht gebannt! Nach dem Wegfall des Quarantänestatus im Februar 2014 besteht keine rechtliche Verpflichtung mehr zur Einhaltung einer bestimmten Fruchtfolge bei Mais, wie es im vergangenen Jahr noch in den Landkreisen Regensburg, Kel-heim, Cham, Neumarkt, Amberg-Sulzbach und Schwandorf galt, also in weiten Teilen der Oberpfalz! Der Landwirt solle eigenverantwortlich handeln, damit der Maiswurzelbohrer bei ihm nicht zu einem Problem wird, so die Empfehlung der EU. Von amtlicher Seite wurden daraufhin die Monitoringstandorte im Vegetations-jahr 2014 deutlich zurückgenommen. Umso alarmierender sind die Fangzah-len, die uns nun aus den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberbayern erreichen: 300 Käfer in Niederbayern, 170 Käfer in nur einer Falle in der Nähe von Berchtesgaden! Das sind mehr Käfer als in ganz Bayern im Jahre 2013 gezählt wurden!

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Eine bedenkliche Population baut sich hier auf. Dabei schädigen sowohl die Käfer als auch die Larven die Maispflanze. Die Käfer fressen an Blättern, Nar-benfäden und Pollen und vermindern die Befruchtung; eine verringerte Korn-zahl pro Kolben ist die Folge. Die Larven verursachen die Hauptschäden. Sie fressen an den Maiswurzeln und durchlöchern diese regelrecht mit der Folge von bis zu 100 % Lager ganzer Maisschläge. Bisher sah man solche Flächen nur in den USA, Ungarn, Rumänien und der Slowakei, doch dieses Jahr ist die Steiermark im benachbarten Österreich stark betroffen. Totallager in Maisbe-ständen durch Schadfraß des Westlichen Maiswurzelbohrers vor unserer Haustüre! Pflanzenschutzmittel verhindern den Anstieg der Population nicht. Auch gen-technisch veränderte Maissorten sind keine Lösung. In Amerika ist diese Re-sistenz bereits zusammengebrochen. Das einzig wirksame Mittel im Kampf gegen den Maiswurzelbohrer ist und bleibt die Fruchtfolge, da sich die Larven fast nur von Maiswurzeln ernähren können. Daher der eindringliche Appell an alle Landwirte, nicht Mais nach Mais anzubauen. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht machbar sein, dann muss auf jeden Fall im 3. Jahr eine andere Frucht angebaut werden. Theresia Addokwei, Fachzentrum Pflanzenbau, AELF Regensburg

Nutzen Sie die Hotline des Erzeugerringes für produktionstechnische Fragen

Tel. 01805 574453 (von Nov. bis Febr.: Mo. – Fr. von 8.00 bis 10.00 Uhr)

Fachzentrum L 3.10 – Ernährung / Gemeinschaftsverpflegung Das Fachzentrum Ernährung / Gemeinschaftsverpflegung des Amtes für Er-nährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg veranstaltete am 15. Okto-ber 2015 in der Max-Reger-Halle in Weiden eine Fachtagung unter dem Motto „Gemeinsam essen muss nicht stressen“. Die Fachtagung widmete sich dem gemeinsamen Essen – in der Familie oder aber auch im Setting Krippe und Kindergarten. In Impulsreferaten, Diskussionsinseln und einem Markt der Möglichkeiten wurden Beispiele für die Umsetzung einer entspannten Essatmosphäre aufge-zeigt und Anregungen zur Umsetzung gegeben. Mit dem diesjährigen Ta-

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gungsprogramm der Fachveranstaltung wandte sich das Fachzentrum an Mul-tiplikatorInnen aus den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Sport, aber auch an Erzieherinnen und Erzieher. Insbesondere sollte die Tagung als Plattform für die regionalen Netzwerke „Junge Eltern / Familien, Ernährung und Bewegung“ zum Austausch und Ver-netzen verstanden werden. Rückblickend finden Sie Informationen und Impressionen zur Fachtagung „Gemeinsam essen muss nicht stressen“ unter www.aelf-re.bayern.de!

Fachzentrum L 3.11 – Diversifizierung und Strukturentwicklung Neues Leader-Programm 2014 startet das neue Leader-Programm zur Unterstützung der ländlichen Regionen auf ihrem Weg zu einer selbstbestimmten Entwicklung unter dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“. Hierzu organisieren sich in jedem Land-kreis der Oberpfalz sogenannte lokale Aktionsgruppen, die als Vereine organi-siert sind, um eine gemeinsame Entwicklungsstrategie für ihren Landkreis zu erarbeiten. Vorsitzende/r der Regionalentwicklungsvereine (LAGs) ist in der Regel die/der Landrätin/Landrat. Damit auch die Landwirtschaft als wesentlicher Garant im ländlichen Raum von diesen Aktionen profitieren kann, ist es wichtig, dass sich Land- und Forstwirte, aber auch landwirtschaftsnahe Organisationen in den Leader-Gremien engagieren, um dort ihre Ideen, Projekte und ihren Sachverstand einzubringen. Mit Leader kann nicht die typische landwirtschaftliche Produktion gefördert werden, jedoch kann die Landwirtschaft bei Themen wie regionale Wertschöp-fung, Diversifikation, soziale Landwirtschaft oder bei allgemeinen Aktionen wie gesunde Ernährung mit regionalen Lebensmitteln, Energiewende, Erlebnis-bauernhof, -gastronomie oder Urlaub auf dem Bauernhof sich einbringen und profitieren. Im Bündnis mit weiteren lokalen Akteuren vor Ort kann die heimi-sche Landwirtschaft wirkungsvoll präsentiert werden und so ein positiver Bei-trag für die ländlichen Regionen geleistet werden. Machen Sie mit, bringen Sie sich in den regionalen Netzwerken ein, damit auch der landwirtschaftliche Sachverstand zum Wohle unserer ländlichen Räume gewinnbringend genutzt werden kann. Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.aelf-ne.bayern.de/laendlicher_raum/ http://www.stmelf.bayern.de/initiative_leader/index.php http://www.bayerischerbauernverband.de/position-leader

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Einstiegsseminar in Einkommenskombinationen Der Besuch dieses Seminars ist für alle Einsteiger in neue Einkommenskom-binationen verpflichtend. Im Seminar werden Entscheidungshilfen zur Entwick-lung des Betriebszweiges vermittelt und über mögliche Voraussetzungen für die eigene Betriebsentwicklung informiert. Planungshilfen, Fördermöglichkei-ten und rechtliche Grundlagen sowie Erfahrungsberichte erfolgreicher Anbieter sind ebenfalls Inhalte dieses zweitägigen Seminares. Etablierte Anbieter, die vor einer betrieblichen Neuorientierung stehen, können sich mit Hilfe dieses Seminars über die persönliche und betriebliche Entwick-lung mit Hilfe der Stärken-Schwächen-Analyse Entscheidungen erleichtern und Netzwerke mit Kollegen schließen. Das Seminar findet statt am 17. und 18.11.2014 Veranstaltungsort: Deinhards Viecherei, Hofwirtschaft & Gartencafe, Gebertshof 3, 92348 Berg. Die Seminargebühren betragen 30 €. Anmeldungen werden am AELF Neumarkt von Frau Kuhn (Tel. 09181 4508-207, [email protected]) entgegengenommen. Qualifizierungsseminar „Landerlebnisreisen“ für Bäuerinnen und Bauern Im Januar 2015 startet das Qualifizierungsseminar „Landerlebnisreisen als profiliertes Angebot für den Busreiseveranstaltungsmarkt“. Es richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmer/innen mit Einkommenskombinationen, z. B. Direktvermarktung, Bauernhofgastronomie, Urlaub auf dem Bauernhof, Bio-gas, Gartenbäuerinnen, Kräuterpädagogen/-pädagoginnen und Anbieter von erlebnisorientierten Angeboten. Ziel der Qualifizierung ist es, das Wissen und Können über die Natur und die Landwirtschaft an Busgruppen in Form von Führungen bzw. Lern- und Freizeitangeboten professionell weiterzugeben. Neben allgemeinen Informationen über Steuer, Recht und Versicherungen er-fahren die Teilnehmer unter anderem, worauf sie bei Busreiseveranstaltern und der Vernetzung mit anderen Betrieben achten müssen. Im Seminar wird außerdem ein eigenes Konzept für z. B. eine Hofführung erarbeitet. Das Qualifizierungsseminar besteht aus 8 Seminartagen und dauert von Ja-nuar bis März 2015. Die Seminargebühr beträgt 300 €. Organisiert wird das Seminar von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut und Abensberg. Eine kostenlose Informationsveranstaltung über Inhalte, Dauer und Ablauf des Seminars findet am Montag, 3. November 2014, auf dem Kräuter-Hof Raab, Oberhinzing 9, 84104 Rudelzhausen, Landkreis Freising statt. Seminarorte sind in den Landkreisen Ingolstadt, Kelheim und Landshut je nach Zusam-mensetzung der Teilnehmer vorgesehen. Nähere Informationen und Anmel-dung bis 23.10.2014 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut unter Tel. 0871/603-185 bei Ansprechpartnerin Birgit Ingerl.

Page 23: Geschäftsstelle: Lechstraße 50 93059 Regensburg Telefon: E ... · VORANKÜNDIGUNG: 27. - 28.06.2015: Fahrt zum Königsee, St. Bartholomä, mit anspruchsvoller Almwanderung (!).

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Qualifizierung: „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“ Am 27. April 2015 findet der Infotag für das nächste „Einstiegsseminar in die Bauernhofgastronomie“ im statt. Veranstaltungsort: Deinhards Viecherei, Hofwirtschaft & Gartencafe, Ge-bertshof 3, 92348 Berg Start der neuen Qualifizierung: 21.09.2015. Die Anmeldung läuft bereits. Die Qualifizierung mit 12 Seminartagen erstreckt sich auf den Zeitraum Sep-tember 2015 bis März 2016. Die Kosten betragen 350 €. Anmeldungen für den Infotag werden bis 17. April 2015 von Frau Kuhn am AELF Neumarkt (Tel. 09181 4508-207; [email protected]) entgegen genommen. Seminar: „Urlaub auf dem Bauernhof“ Dieses Seminar richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmer/innen bzw. deren Hofnachfolger/innen, die sich mit Urlaub auf dem Bauernhof ein zweites Standbein schaffen oder den bestehenden Betriebszweig optimieren wollen. Das Seminar mit 12 Tagen inklusive Lehrfahrt findet ab 15. Oktober 2014 bis März 2015 statt. Interessenten können sich am AELF Neumarkt bei Frau Kuhn über die Maß-nahme informieren. Wilde Wochen an festlichen Tafeln In diesem Seminar wird der Schwerpunkt auf die Vermarktung von Wildfleisch über die Speisekarte in der Bauernhofgastronomie gelegt. Im zweitägigen Seminar steht außerdem der gedeckte Tisch, sowie der Service am Gast im Vordergrund. Termin: 27. und 28.10.2014 Veranstaltungsort: Berufsoberschule Landshut Anmeldungen über: Irmgard Kuhn am AELF Neumarkt (Tel. 09181 4508-207)

Lehrfahrt: für Direktvermarkter, Bauernhofgastronomie und Urlaub auf dem Bauernhof ins Salzburger Land Termin: 16. bis 18.03.2015 Nähere Informationen: Irmgard Kuhn am AELF Neumarkt (Tel. 09181 4508-207; [email protected]) Anmeldung: Reiseservice Vogt, Windisch–Bockenfeld 7, 74575 Schrozberg, Tel. 07939 8000

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Wild im Trend Vermarktung von Wildfleisch als exklusives und regionales Produkt Zerlegung / Veredlungsstufen / HACCP, Vermarktungswege und Absatz von Wildfleisch nach kalkulatorischen Ge-sichtspunkten Termin: 13. und 14.04.2015 Veranstaltungsort: Metzgerei Hotel Gasthof Wittmann, Bahnhofstraße 21, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Anmeldungen über: Irmgard Kuhn am AELF Neumarkt (Tel. 09181 4508-207; [email protected])

Energiewende mit neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 eingeführt. Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien ist darauf zurückzuführen. Am 1. August 2014 ist die aktuelle Reform dieses Gesetzes in Kraft getreten. Für zukünftige Investitionen zur Energieerzeugung aus Photovoltaik, Biomasse, Wind- und Wasserkraft haben sich die Rahmenbedingung geändert. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen für die Bereiche Photovoltaik und Biomasse geben. Photovoltaik EEG-Umlage Die Eigenstromnutzung ist weiterhin möglich, jedoch ist nun für den selbstverbrauchten Strom eine Abgabe zu bezahlen. Kleinerzeuger mit einer Leistung bis 10 kWp sind von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage befreit. Diese Umlage ist im Preis für eine Kilowattstunde Strom enthalten und beträgt im Jahr 2014 6,24 Cent. Von Anlagenbetreibern mit einer Leistung von mehr als zehn kWp müssen bis Ende 2015 30 % (danach 35 %) der Umlage bezahlt werden. Trotz dieser Umlage können PV-Anlgen auch weiterhin wirtschaftlich betrieben werden. Für Anlagen, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden, besteht Vertrauensschutz. Aktuelle Vergütungssätze (Stand 9/2014) Für Dachanlagen unter 10 kWp 12,69 Cent/kWh von 10 kWp bis 40 kWp 12,34 Cent/kWh von 40 kWp bis 500 kWp 11,03 Cent/kWh

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Freiflächenanlagen und Anlagen über 500 kWp erhalten 8,79 Cent/kWh. Anlagen mit einer Leistung bis max. 500 kWp erhalten wie bisher eine feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Alle Anlagenbetreiber mit mehr als 500 kWp, müssen den erzeugten Strom hingegen selbst vermarkten. Biomasse Mit der Reform soll die Biomasse zunehmenden für die flexible Stromerzeu-gung herangezogen werden. Biogas ist speicherbar und kann die schwanken-de Produktion aus Sonne und Wind ausgleichen. Hierzu wurde bereits mit dem EEG 2012 die Direktvermarktung und Flexprämie eingeführt. Direktvermarktung Hier wird der Strom nicht mehr mit einer festen Vergütung an den Netzbetrei-ber geliefert, sondern an einen Direktvermarkter. Dieser verkauft den Strom im Auftrag des Betreibers. Die Einnahmen setzen sich aus einer Marktprämie (Differenz zwischen der EEG-Vergütung und dem durchschnittlichen monatli-chen Börsenpreis) und dem tatsächlich gezahlten Börsenpreis zusammen. Die Direktvermarktung ist ab dem 1.8.14 für Anlagen mit mehr als 500 kW verpflichtend. Ab dem 1.1.2016 gilt diese Pflicht bereits ab einer installierten Leistung von 100 kW. Flexprämie / Flexzuschlag Wird das Biogas in Zukunft gespeichert und dann in Strom umgewandelt, so-bald dieser benötigt wird (beispielweise in der Nacht oder bei Windstille), wird eine „Flexzuschlag“ von 40 € je Kilowatt installierter Leistung gewährt. Be-standsanlagen können für den flexiblen Betrieb umgerüstet werden und erhal-ten dafür die „Flexprämie“ nach dem EEG 2012 in Höhe von 130 € je Kilowatt installierter Leistung. Höchstbemessungsleistung Biogasanlagen erhielten bisher die Vergütung für 20 Jahre, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültig war. Für Erweiterung wurde ebenfalls diese Vergü-tung ausbezahlt. Um Erweiterungen zu begrenzen wurde die sogenannte Höchstbemessungsleistung eingeführt. Die Bemessungsleistung ist die Jah-resdurchschnittsleistung einer Anlage. Die Höchstbemessungsleistung ist die höchste bis zum 31.12.2013 erreichte Bemessungsleistung in einem Jahr oder 95 % der bis zum 31.7.2014 installierten Leistung. Der jeweilig höhere Wert ist maßgebend. Wird über die Höchstbemessungsleistung hinaus produziert, wird die Kilowattstunde mit dem durchschnittlichen Börsenpreis vergütet.

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Aktuelle Vergütungssätze (Stand 9/2014) Folgende Fördersätze sind für Biogas und Holzgas ab dem 1.8.2014 gültig: Bis einschließlich 150 kW 13,66 Cent/kWh bis 500 kW 12,78 Cent/kWh bis 5 MW 10,55 Cent/kWh bis 20 MW 5,85 Cent/kWh Zusätzliche Boni gibt es nicht! Die Vergärung von Bioabfall wird bis zu einer Bemessungsleistung von 500 kW mit 15,26 Cent/ kWh vergütet. Kleine Gülle-Biogasanlagen bis 75 kW Kleine güllebasierte Biogasanlagen bis 75 kW werden weiterhin besonders gefördert. Für die produzierte Kilowattstunde Strom erhält man hier 23,73 Cent/kWh. Die Anlage kann zu 100 % mit Gülle oder mit 80 % Gülle und 20 % Substrat betrieben werden. Informationsangebot und Aufgabenfelder des „LandSchafftEnergie“-Teams Das im Jahre 2012 ins Leben gerufene Beratungsprojekt „LandSchafftEnergie“ wird bis Mitte 2016 weitergeführt. Die zukünftigen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Information zur Optimierung und Flexibilisierung von Biogasan-lagen, Neubau von kleinen Gülleanlagen, Energieeinsparung und Effizienz-steigerung in der Landwirtschaft und Photovoltaik mit Eigenverbrauch. Zusätz-lich erhalten Sie bei uns auch Auskünfte zu Fördermöglichkeiten für neue Hei-zungsanlagen, Wärmenetzen und alternativen Energiepflanzen. Zu den ge-nannten Themen sind auch Veranstaltungen in der Oberpfalz geplant und werden über die Ämter bekannt gegeben. Für Fragen rund um regenerative Energien steht Ihnen das Team am Fach-zentrum in Neumarkt zur Verfügung. (Edgar Geitner, Leonhard Rösel, Johannes Schmid Tel. 09181 4508 – 0, www.landschafftenergie.bayern.de)

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Bereich Forsten

Über die Bedeutung der Tanne für den Waldumbau im Landkreis Regensburg Bei meiner Antrittsrede als neuer Bereichsleiter Forsten am Amt für Ernäh-rung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg habe ich schon angekündigt, dass ich mich auch besonders für die Wiedereinbringung der heimischen Weißtanne einsetzen werde. Seit mindestens 100 Jahren weiß man, dass Nadelholzreinbestände auch aus forstlicher Sicht „Fehlkonstruktionen“ sind! Der Münchner Waldbauprofessor Karl Gayer hat das in seinem Buch „Der gemischte Wald“ schon 1886 sehr eindringlich beschrieben. Aus Sicht der Klimarisikoforschung verschärfte sich diese Einschätzung in den letzten Jahren dramatisch. Vor allem großflächige Fichten-Reinbestände ha-ben keine Zukunft und stellen daher eine sehr riskante Bestandsform dar. Wir wissen aber auch alle, dass die Fichte der Brotbaum Nr. 1 ist, der für die meisten Waldbesitzer und für die Sägeindustrie die wichtigste wirtschaftliche Grundlage darstellt. Für die Volkswirtschaft und für alle Bürgerinnen und Bür-ger sind Produkte aus Fichtenholz nahezu täglich unverzichtbar. Die zentralen Fragestellungen, die sich viele Waldbesitzer und Forstleute an-gesichts der prognostizierten Klimaerwärmung stellen, klingen in etwa so: Wie viele und welche zukunftsfähigen Mischbaumarten muss man / kann man der Fichte zur Seite stellen, damit man sie einigermaßen sicher ins hiebsreife Alter bringen kann? Wie hoch kann ein künftiger Fichtenanteil sein? Welche Baumarten sind ähnlich wie die Fichte vielseitig verwendbar, zukunfts-fähig und können die Fichte – zumindest teilweise – ersetzen? Wann beginnt man sinnvollerweise den Waldumbau – und mit welchen Baum-arten? Eine generelle Antwort auf diese Fragen kann es natürlich nicht geben, weil man jeweils die standörtlichen Gegebenheiten im Einzelfall betrachten muss. Lassen sie sich hier von unseren Förstern beraten!

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Aber einige allgemein gültige Leitlinien gibt es: Man weiß – ebenfalls seit Karl Gayer –, dass ein gut verteilter Buchenanteil von 20 bis 30 Prozent in einem Fichtenbestand den Zuwachs der Fichte in ei-nem derartigen Mischbestand nicht oder kaum schmälert. Oder anders aus-gedrückt: Die beigemischte Buche hat man hier als zusätzlichen Holzertrag! Daher ist klar: 20 bis 30 Prozent Buchenbeimischung sollte jeder Nadelholz-bestand haben! Trotzdem empfiehlt es sich, wo immer möglich, mit der Tanne den Waldum-bau zu beginnen. Warum? Die heimische Weißtanne ist die Brotbaumart, die am meisten Schatten erträgt und die Fähigkeit besitzt, bereits in kleinen Lücken zu wachsen. Daher eignet sie sich in idealer Weise für den Beginn der Mischbaumarteneinbringung in älteren oder durchbrochenen Fichtenbeständen. Ich sehe auf vielen Flächen im Landkreis Regensburg solche Bestandslücken, die meist mit Sauerklee, Moos und beginnender Brombeere begrünt sind, wo Tannen bereits gut wachsen und Holz produzieren könnten. Schreitet der Verjüngungsgang voran oder nutzt man einen kleinen Altholzteil ab, kann man ca. 7 bis 10 Jahre nach der Tannenpflanzung an die Einbrin-gung von Buchen denken. Die Fichte verjüngt sich zwischenzeitlich im Halb-schatten meist von selbst. Bei größerer Lichtgabe bietet sich – sozusagen am Ende einer Verjüngungsmaßnahme – die zusätzliche Pflanzung von Licht-baumarten an (Douglasie, Lärche, Eiche, Spitzahorn, Elsbeere, Kirsche). Auch in kleineren Waldparzellen ist diese Vorgehensweise – quasi in konzentri-schen Kreisen – möglich. Eine ideale Risikostreuung wäre, wenn 3 bis 4 Hauptbaumarten die neue Waldgeneration bilden und die Fichte dann nur noch einen maximalen Anteil von 40 bis 50 Prozent ausmacht. Bei der Tanneneinbringung geht es also nicht darum, aus einem Fichtenbe-stand in der nächsten Waldgeneration einen Tannenbestand zu machen. Nein – es geht um Tannenanteile zwischen 5 und 20 %. Solche Tannenprozente bereichern die kleinsten Waldparzellen und machen sie stabiler, ertragreicher und zukunftsfähiger. Durch die Umstellung in den neuen waldbaulichen Förderrichtlinien seit dem 1. August 2014 ist eine Stückzahlförderung möglich. Ab einer Pflanzenzahl von ca. 170 Tannen ist eine Fördermaßnahme möglich. Diese Tannen können natürlich auch in mehreren Trupps über die Fläche verteilt sein. Wenden Sie an unsere AELF-Beratungsförster (www.aelf-re.bayern.de).

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Im Folgenden gebe ich Ihnen noch eine kurze allgemeine Beschreibung der Baumart Tanne: Die heimische Weißtanne war bis zum 18. Jahrhundert in allen Mittelgebirgen Süd- und Mitteldeutschlands in Anteilen meist über 20 Prozent am Waldauf-bau beteiligt. Übermäßige Nutzung der Alttannen, Vieheintrieb und hohe Wild-bestände ließen die Tannenanteile in manchen Gegenden gegen Null schrumpfen. Die Tanne kommt mit der prognostizierten Klimaerwärmung besser zurecht als die Fichte und liefert ebenfalls wertvolles, vielseitig verwendbares Holz. Im Mittelalter waren die sogenannten Holländertannen aus den deutschen Mittel-gebirgen ein Exportschlager. Heute ist die Tanne wieder eine wichtige Beimi-schung zur Fichte und die heimische Alternative zur eingebürgerten Dougla-sie! Als Schattenbaumart kann die Tanne selbst kleine Lücken im Wald zum Wachstum nutzen. Diese Eigenschaft bringt zusätzlichen Holzzuwachs. Ein weiterer großer Vorteil der Tanne ist, dass sie dem Waldbesitzer die Möglich-keit zu einem mehrstufigen Waldaufbau gibt. Wälder mit solchem plenterarti-gen Aufbau lassen eine kontinuierliche Holznutzung ohne Kahlhiebe zu. Dau-erwälder sind als ständiger schützender Mantel der Erdoberfläche von beson-derer Bedeutung in Wasserschutzgebieten und in Regionen mit geringer Bo-denmächtigkeit. Als Tief- und Intensivwurzlerin ist die Tanne auch in Hangla-gen und auf sturmwurfgefährdeten Standorten eine sehr wichtige Mischbaum-art. Möglichst alle Fichtenbestände sollten wieder mit einem Tannenanteil ange-reichert werden. Dadurch werden die Wälder „fülliger“, ertragreicher, stabiler und somit zukunftssicherer. Pflanzen Waldbesitzer in ihren Fichtenbeständen auch wieder Tannen, können sie einen wertvolleren Bestand an ihre Kinder und Enkelkinder weiter geben. Zur Verbissproblematik:

Da Tannenknospen auf dem Speisezettel der Rehe ganz weit oben stehen, ist Tannenwirtschaft stets auch eine Herausforderung für die Jäger. Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, ich möchte Ihnen Mut machen, Tannen zu pflanzen. Beziehen sie aber die Jagdpächter und Jäger mit ein. Die wichtigsten Botschaften sind hierbei: im Wald jagen, an den Tannenanpflan-zungen regelmäßig ansitzen und schießen und keine Kirrungen oder Fütte-rungen in der Nähe der Tannenanpflanzungen! Da der Tannenverbiss vor allem im Spätwinter, in den Monaten März und An-fang April, erfolgt und die Verbissintensität je nach Vegetationsentwicklung von Jahr zu Jahr ganz unterschiedlich sein kann, empfiehlt sich auch bei nied-rigen Rehwildbeständen eine Art „Grundsicherung“ durch Einzelschutzmaß-nahmen.

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Tannen brauchen einfach neben einer waldfreundlichen Jagd 6 bis 7 Jahre, eine Betreuung und ein regelmäßiges Nachschauen durch die Waldbesitzer. Es ist ratsam, die Tannen mit einem Winterverbiss-Schutzmittel ab September zu streichen. Das geht relativ schnell und einfach, weil es sich nie um große Stückzahlen handelt. Das Risiko, dass selbst bei einem niedrigen Rehwildbe-stand in einem strengen, frostreichen Winter gerade die vitalsten Tannen mit ihren dicken Terminalknospen verbissen werden, ist zu groß. Die Tanne braucht nämlich dann 3 bis 4 Jahre, bis sich aus einem Seitentrieb wieder ein ordentlicher Gipfeltrieb entwickelt. Manchmal sieht man noch nach 10 Jahren an der Stellung der Nadeln, dass ein Seitenast zum Gipfeltrieb werden muss-te. Ideal wäre es natürlich, wenn sich in einem Waldgebiet mehrere oder mög-lichst viele Waldbesitzer für einen Tannenvoranbau entscheiden. Auf eine ein-zelne kleine Tannengruppe in einem bisher tannenfreien Gebiet stürzen sich die Rehe natürlich mit viel größerer Gier als wenn man in einer größeren Pflanzaktion einige Hundert oder sogar einige Tausend Tannen ausbringt. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn darüber und wenden Sie sich an Ihre Bera-tungsförster oder an den Bereich Forsten des AELFs Regensburg in Pielen-hofen. Dann können wir auch zu Sammelberatungen und gemeinsamen Waldbegängen einladen. Noch eine Bitte am Schluss: Staatsminister Brunner hat für 2015 das Jahres-thema „Waldnaturschutz“ vorgegeben. Alte, dicke, markante Bäume sind hier von zentraler Bedeutung. Wir kennen natürlich viele besondere Bäume in der Stadt und im Landkreis Regensburg, aber: wo steht der dickste, der höchste oder der älteste Baum, wo steht die dickste Tanne – das wissen wir nicht genau. Bitte unterstützen Sie uns hier und melden Sie dem Bereich Forsten solche mächtigen und mar-kanten Bäume. Im Voraus dafür schon herzlichen Dank! Erwin Engeßer Bereichsleiter Forsten Tel. 09409 8502-10, Fax: 09409 8502-99 E-Mail: [email protected]

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