Geschützte Tiere in Oberösterreich...(Castor fiber) Springmäuse (Zapodidae) Schläfer (Gliridae)...

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OB E R Ö S T ER R EIC H N A T URSC H A U LAN D © Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Naturschutz Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Für den Inhalt verantwortlich im Sinne des Mediengesetzes: Dr. Gottfried Schindlbauer Nach Aquarellen von E.W. Ricek, H. Summersberger und B. Schobersberger Layout: Abteilung Presse / DTP-Center [2016614] Druck: Haider, Schönau i.M. Linz, September 2016 DVR: 0069264 Aus Platzgründen sind hier nicht alle geschützten Tiere angeführt, eine vollständige Liste finden Sie in unserer Broschüre über die „Geschützten Tiere in Oberösterreich“. Die geschützten Tiere in allen ihren Entwicklungsformen dürfen nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden. Der Verkauf, das Halten für den Verkauf und das Anbieten zum Verkauf dieser Tiere ist unabhängig von deren Alter, Zustand oder Entwicklungsform verboten. Dies gilt sinngemäß auch für erkennbare Teile oder aus diesen Tieren gewonnenen Erzeugnisse (§28 Abs. 3 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001). In der freien Natur ist das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören der Brutstätten (Nester oder Laichplätze) geschützter Tiere sowie das Zerstören oder Verändern ihres Geschützte Tiere in Oberösterreich Wirbeltiere (Vertebrata) - Säugetiere (Mammalia) Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Fransenfledermaus (Myoris nattereri) Großes Mausohr (Myotis myotis) Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) Zwergspitzmaus (Sorex minutus) Waldspitzmaus (Sorex araneus) Alpenspitzmaus (Sorex alpinus) Wasserspitzmaus (Neomys fodiens) Birkenmaus (Sicista betulina) Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Gartenschläfer (Eliomys quercinus) Biber (Castor fiber) Springmäuse (Zapodidae) Schläfer (Gliridae)

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  • O B E R Ö S T E R R E I C H NATURSCHAULAND

    © Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Naturschutz Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Für den Inhalt verantwortlich im Sinne des Mediengesetzes: Dr. Gottfried Schindlbauer Nach Aquarellen von E.W. Ricek, H. Summersberger und B. Schobersberger

    Layout: Abteilung Presse / DTP-Center [2016614] Druck: Haider, Schönau i.M. Linz, September 2016 DVR: 0069264

    Aus Platzgründen sind hier nicht alle geschützten Tiere angeführt, eine vollständige Liste finden Sie in unserer Broschüre über die „Geschützten Tiere in Oberösterreich“.

    Die geschützten Tiere in allen ihren Entwicklungsformen dürfen nicht verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten oder getötet werden. Der Verkauf, das Halten für den Verkauf und das Anbieten zum Verkauf dieser Tiere ist unabhängig von deren Alter, Zustand oder Entwicklungsform verboten. Dies gilt sinngemäß auch für erkennbare Teile oder aus diesen Tieren gewonnenen Erzeugnisse (§28 Abs. 3 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001).In der freien Natur ist das Entfernen, Beschädigen oder Zerstören der Brutstätten (Nester oder Laichplätze) geschützter Tiere sowie das Zerstören oder Verändern ihres

    Geschützte Tiere in OberösterreichWirbeltiere (Vertebrata) - Säugetiere (Mammalia)

    Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)

    Fransenfledermaus (Myoris nattereri)

    Großes Mausohr (Myotis myotis)

    Feldspitzmaus (Crocidura leucodon)

    Braunbrustigel (Erinaceus europaeus)

    Zwergspitzmaus(Sorex minutus)

    Waldspitzmaus(Sorex araneus)

    Alpenspitzmaus(Sorex alpinus)Wasserspitzmaus

    (Neomys fodiens)

    Birkenmaus(Sicista betulina)

    Haselmaus(Muscardinus avellanarius)

    Gartenschläfer(Eliomys quercinus)

    Biber(Castor fiber)

    Springmäuse(Zapodidae)

    Schläfer(Gliridae)