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AirportPark FMO Stadt Greven | Stadt Münster | Kreis Steinfurt GESTALTUNGSHANDBUCH Wolters Partner, Coesfeld

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AirportPark FMOStadt Greven | Stadt Münster | Kreis Steinfurt

GESTALTUNGSHANDBUCHWolters Partner, Coesfeld

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AirportPark GmbHGeschäftsstelle

Tecklenburger Straße 8D-48565 Steinfurt

Telefon +49-0-2551-692700Telefax +49-0-2551-692779

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Auftraggeber

Wolters PartnerArchitekten BDA

Stadtplaner DASL

Friedrich WoltersLeonore Wolters-Krebs

Michael Ahn

Daruper Straße 15D-48653 Coesfeld

Telefon +49-0-2541-9408-0Telefax +49-0-2541-6088

[email protected]

HerbstreitLandschaftsarchitekten

GmbH & Co.KGAlte Bahnhofstraße 56

D-44892 Bochum

PlanungsbüroHahm GmbH

Mindener Straße 205D-49089 Osnabrück

Coesfeld, Mai 2007

Planung

in Zusammenarbeit mit

Impressum

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Vorwort 5

Das Projekt AirportPark FMO 7

Gestaltleitlinien - Wozu und für wen? 11

Bereiche unterschiedlicherRaumwirkung 13

Leitlinie 1 | Raumbildung 17

Leitlinie 2 | Raumkanten 19

Leitlinie 3 | Baukörper 21

Leitlinie 4 | Fassaden 23

Leitlinie 5 | Werbeanlagen 25

Leitlinie 6 | Öffentliche Straßenräume 27

Leitlinie 7 | Öffentliche Grünräume 31

Leitlinie 8 | Private Freiflächen 33

Leitlinie 9 | Niederschlagsrückhaltung 39

Schlussbemerkung 40

Quellennachweis 41

Inhalt

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Strukturkonzept AirportPark FMO (Stand 2004) 150 m

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Für die vielfach diskutierte Quali-tätssicherung im geplanten Air-portPark FMO am Flughafen Mün-ster-Osnabrück soll ein Gestal-tungshandbuch als Leitlinie erar-beitet werden.

Das Gestaltungshandbuch dientzur Information der künftigen In-vestoren und als Grundlage fürGrundstücksverkäufe auf privat-rechtlicher Basis zur Ansiedlungvon Dienstleistungs- und Gewer-bebetrieben.

Ziel ist die Entwicklung eines qua-litätvoll gestalteten Baugebietesmit eigener Identität, d.h. Beto-nung eines Alleinstellungsmerk-males als Besonderheit desStandortes FMO. Dafür sollen denInvestoren Kriterien an die Handgegeben und das „wozu Gestalt-ungsleitlinien” deutlich gemachtwerden. Insbesondere soll derFaktor „Gestaltqualität” als „Image-wert” verdeutlicht werden.

Gleichzeitig können die für dieRealisierung verantwortlichen Gre-mien ihre Entscheidungen beiVorlage von Bauanträgen prüfen.

Die Gestaltungsvorgaben müssenjedoch flexibel handhabbar sein,um keine unnötigen Investitions-hemmnisse aufzubauen und umauch im Hinblick auf eine langfristi-ge Realisierung neuen Anforde-rungen gerecht zu werden.

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AirportPark FMOGestaltungshandbuch

Vorwort

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Plangebiet AirportPark FMO | 1. Entwicklungsstufe 250 m

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Mit Beschluss vom 23.07.2003 hatder Rat der Stadt Greven ent-schieden, am Flughafen Münster /Osnabrück FMO einen regionalenGewerbepark mit dem NamenAirportPark FMO zu entwickeln.Projektpartner sind die StadtMünster und der Kreis Steinfurt.

Die gemeinsamen Planungszielewurden in einem mehrstufigenEntwicklungskonzept (Strukturkon-zept, städtebauliche Rahmenpla-nung, vorbereitende und verbindli-che Bauleitplanung) erarbeitet.

Mit der Aufstellung des Bebau-ungsplanes soll derzeit für den 1.Bauabschnitt des AirportPark FMOin einer Größenordnung von ca.48 ha verbindliches Planungs-recht geschaffen werden.

Zielgruppe für sogenanntes „Flug-hafenaffines Gewerbe“ sind dabeiinsbesondere Betriebe, die in kur-zer Zeit an mehreren Orten prä-sent sein müssen sowie direktvom Flughafenbetrieb abhängigeBetriebe. Ansiedlungen im un-mittelbaren Umfeld des Flug-hafens sind bereits erfolgt.

Das Konzept eines hochwertigenGewerbe- und Dienstleistungs-standortes soll mit den besonde-ren Standortvorteilen des Flugha-fens ein überregional ausgerichte-tes Flächenpotenzial bieten, das

nicht in Konkurrenz sondern alsErgänzung der in der Region vor-handenen Angebote zu einerStärkung der Wirtschaftskraft dergesamten Region beitragen soll.Von besonderer Bedeutung istdabei der zur Zeit im Planfeststel-lungsverfahren befindliche neueAutobahnzubringer (K 1n Auto-bahnanschluss A 1 – FMO).

Das Plangebiet und sein näheresUmfeld südlich des Flughafenswerden heute noch überwiegenddurch einen Wechsel von Waldund landwirtschaftlich genutztenFlächen (Grünland und Ackerflä-chen), durchzogen von Graben-systemen, geprägt.

Zentrale Idee des städtebaulichenGestaltkonzeptes ist die Entwick-lung der Hauptverkehrsachsen (K1n und K 9n) als repräsentativgestaltete öffentliche Räume.

Ausgerichtet auf den Flughafen-Terminal bilden diese in Nord-Süd-und Ost-West-Richtung verlaufen-den Achsen der K 1n und K 9n denKernbereich des AirportPark FMOund geben der inhaltlichen Aus-richtung für künftige Nutzungendamit auch einen städtebaulich-räumlichen Ausdruck.

Von diesem Verkehrskreuz ausge-hend werden die Bauflächendurch ein orthogonales Strassen-

Das ProjektAirportPark FMO

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Bebauungsplan AirportPark FMO

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Strukturkonzept AirportPark FMO | 1. Entwicklungsabschnitt 150 m

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150 m

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netz erschlossen, das ein Höchst-maß an Flexibilität für die spätereAufteilung der Baufelder und dieAnsiedlung der Betriebe mit unter-schiedlichen - auch kleinen Grund-stücksgrößen bietet.

Ein weiteres Entwurfselement fürdie städtebauliche Ordnung ist dasRaster von Grün- und Graben-strukturen, das sich aus der Pla-nung des Regenwassermanage-ments ergibt.

Grundlage für die nutzungsstruktu-relle Gliederung des AirportParkFMO bildet der zwischen denProjektbeteiligten (Stadt Greven,Stadt Münster, Kreis Steinfurt,Bezirksregierung Münster) abge-stimmte Ansiedlungskatalog, indem die besondere Charakteristikdes AirportPark FMO mit denanzusiedelnden Betrieben diffe-renziert beschrieben wird. Hierbeihandelt es sich vorrangig umDienstleistungs- und Gewerbe-betriebe,

• die auf eine unmittelbare räumli-che Nähe zum „InternationalenFlughafen Münster-Osnabrück(FMO) für ihre Leistungs- bzw.Produktionserbringung angewie-sen sind,

• die ohne den Standort am FMOnicht in der Region zu haltenwären, bzw. sich nur wegen der

Flughafennähe in der Region an-siedeln würden, und

• den Standort am FlughafenMünster-Osnabrück langfristigund nachhaltig stärken würden.

Das in dem Ansiedlungskatalogzum Strukturkonzept formulierteNutzungsziel findet im vorliegen-den Bebauungsplan seine pla-nungsrechtliche Umsetzung in derFestsetzung als Sondergebiet mitder Zweckbestimmung „Dienstlei-stungs- und Gewerbezentrum”.

Danach sollen im AirportParkFMO überwiegend hochwertigeBüro-, Gewerbe- und Dienstlei-stungsnutzungen angesiedelt wer-den, die im Hinblick auf die vonihnen ausgehende Störwirkung als„nicht wesentlich störende Betrie-be” zu bezeichnen sind. Produ-zierende Betriebe sollen nur inuntergeordneter Zahl angesiedeltwerden.

Als Leitbild für die künftigeFunktion und Gestaltung desAirportPark FMO dient vor allemder Kultur- und Naturraum mit sei-nen Qualitäten im weiterenUmfeld.

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Erste Ansiedlung im AirportPark FMO | Systemzentrale Fiege, Architekt Prof. Josef P. Kleihues mit Norbert Hensel

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Die Ziele für qualitätvolle Bau-gebiete können nur über dieSicherung von Gestaltqualitäterreicht werden. Mit den vorliegen-den Gestaltleitlinien sollen dieräumlichen Auswirkungen der Pla-nung optisch in einen geordnetenRahmen gefasst werden.

Baugestalterische Festsetzungenerfolgen im Bebauungsplan nicht,da dieses Rechtsinstrument inVerbindung mit der Landesbau-ordnung unflexibel auf Erkennt-nisse im Rahmen einer längerfri-stigen Realisierungszeit reagierenkann.

Gestaltleitlinien können als privat-rechtliche Regelungen verpflich-tender Bestandteil von Kaufver-trägen werden. Es sollte aber nichtausgeschlossen werden, aus denersten Erfahrungen nachträglichnoch rechtliche Regelungen abzu-leiten, falls dies erforderlich wird.Die Regelung über „unterschriebe-ne” Kaufverträge bieten eineengere Bindung zwischen denVertragspartnern.

Da die Bedeutung von Gestalt-qualität nur schwer quantifizierbarist, braucht es allgemein nachvoll-ziehbare Argumente: Gestaltqua-lität als wichtige wirtschaftlicheKomponente für „nachhaltige”Wertschöpfung und Basis für denVertrauensschutz der Grundstücks-

GestaltleitlinienWozu und für wen?

eigentümer und Nachbarn unter-einander. Gestaltqualität schafftIdentität und muss als „Imagefak-tor” der Standortgunst bzw. als„Corporate Identity” verkauft wer-den.

Gestaltqualität beruht auf „ho-mogener” Vielfalt. Gestaltungs-leitlinien sichern die Einfügung indas Generalthema eines Konzep-tes mit möglichen Variationen.

Gestaltleitlinien können nichtArchitekturqualität hervorbringen,aber dazu beitragen, die gröbstenFehlgriffe zu vermeiden, zur Siche-rung der Einbindung in eine städte-baulich landschaftliche Situation.

Gestaltleitlinien müssen flexibelanzuwenden sein, um heute nichterkennbare Zukunftsaspekte aus-zuschließen.

Die zugrunde gelegten Leitliniensind als kleinster gemeinsamerNenner für Mindestregelungen zubezeichnen. Spielraum soll fürInvestoren und Architekten überAusnahmeregelungen möglichbleiben, solange die Gesamt-intention des jeweiligen Gestal-tungszieles eingehalten wird.

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Abgrenzung der Bereiche unterschiedlicher Raumwirkung 100 m

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Äußerer Bereich | Bereich 1

Besondere Ecksituation

Innerer Bereich | Bereich 2

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Auf der Grundlage des städtebau-lichen Konzeptes zum AirportParkFMO ergeben sich hauptsächlichzwei Bereiche mit unterschied-licher räumlicher Wahrnehmungund unterschiedlichen Ansprüchenan die Gestaltung.

Äußerer Bereich | Bereich 1Für das Gestaltimage des AirportPark FMO ausschlaggebend istdie Bebauung entlang der zweiNord-Süd und Ost-West verlaufen-den Hauptachsen (K 1n und K 9n)sowie die in Ost-West-Richtungverlaufende Flughafenvorfahrt. DieBebauung entlang dieser Straßenbildet bis zu einer Grundstücks-tiefe von ca. 50 m den „äußerenBereich" (Bereich 1) aufgrund ihrerbesonderen optischen Wirkungauf die Hauptachsen.

Da die Kreisstraßen anbaufrei,d.h. ohne Grundstückszufahrtenausgebildet werden, ist zur Er-schließung der Grundstücke eineinnere Blockerschließung erforder-lich, die dann die Eingangssitu-ationen aufnehmen. Hierdurchergibt sich für die Grundstückeentlang der Kreisstraßen nicht nureine funktionale, sondern aucheine gestalterische Doppelaus-richtung.

Eine besondere raumwirksameBedeutung erhalten die Ecksitua-tionen der Kreuzungspunkte K 1n /

K 9n sowie K 9n / Flughafenvor-fahrt, die u.a. den östlichen undwestlichen Eingangsbereich mar-kieren.

Innerer Bereich | Bereich 2Die zwischen der Kreisstraße K 9nund der Flughafenvorfahrtstraßegespannten Nord-Süd-Querspan-gen erschließen Betriebsflächen,deren „Außenwirkung" für dasGesamtbild des AirportPark FMOweniger bedeutend sein kann.Allerdings sind diese Betriebsflä-chen überwiegend mit ihrenRückseiten zu den Grünachsen(Entwässerungszonen) orientiertund müssen daher auf dieseSituation eingehen.

Entlang der Nord-Süd-Spangenund der blockinneren Stichstraßenentsteht somit ein von den Haupt-erschließungsstraßen wenigerwahrnehmbarer „innerer Bereich"(Bereich 2). Die Feinerschließungder Blockinnenbereiche wird imHinblick auf eine flexible Grund-stücksaufteilung nicht im Bebau-ungsplan festgesetzt.

Diese Blockinnenbereiche neh-men allerdings dann die Ein-gangssituation der Betriebe auf.Damit wird ebenfalls ein Gestalt-anspruch definiert. Die folgendenLeitlinien nehmen somit unter-schiedlichen Bezug auf diese bei-den Bereiche.

Bereiche unterschied-licher Raumwirkung

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AirportPark FMO9 Gestaltleitlinien

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Beispielhafte Quartiersentwicklung | Kreuzungsbereich K 1n / K 9n

K9n

K1n

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Der AirportPark FMO ist zwar hin-sichtlich seiner Nutzung eineAnsiedlung von Gewerbebetrie-ben. Dieser „typische” Eindrucksoll durch die Bildung von städ-tisch wirkenden, baulich möglichstgeschlossenen Straßenraumkan-ten entlang der drei genanntenHaupterschließungsachsen ver-mieden werden.

Zur Sicherung dieser städtebau-lichen Qualität sollen daher inner-halb der Bereiche 1 mindestenszwei Drittel der gesamten Parzel-lenbreite mit dem Hauptbaukörperdes Betriebes auf der vorderenBaugrenze gebaut werden.

Rücksprünge, die sich aus gestal-terischer und funktionaler Sichtergeben, sollen dabei möglichbleiben, wenn sie deutlich unter-geordnet in der Frontwirkung blei-ben.

Entlang der Erschließungsstra-ßen, die die Grundstückszufahrtenaufnehmen, werden im innerenBereich keine Vorgaben bezüglichder Raumkanten getroffen, umhier eine möglichst hohe Flexi-

bilität in der Grundstücksnutzungbei unterschiedlichen Eingangssi-tuationen zu erreichen.

Leitlinie 1Raumbildung

Innerhalb des Bereiches 1 sind mindestens zwei Drittel derParzellenbreite mit dem Hauptbaukörper eines Betriebes entlangder vorderen Baugrenze zur K 1n / K 9n und zur Flughafenstraße zubebauen.

Geschlossene Raumwirkung entlang der K 1n / K 9n

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Systemschnitt Höhenentwicklung

Beispielhafte Raumbildung | TechnologiePark Dortmund

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Die Baukörperhöhen wurdendurch Festsetzung im Bebau-ungsplan mit maximal 68 m überNN beschränkt. Das bedeutet einevier- bis max. fünfgeschossigeBebauung.

Mit dem Gestalthandbuch soll eineOrdnung der Baukörperhöhen da-hingehend erreicht werden, dassdie höheren Baukörper einesBetriebes jeweils im Bereich 1 lie-gen, d.h. eine Abstaffelung gerin-gerer Höhen in den rückwärtigenBereich erfolgt.

Um das städtebauliche Ziel derRaumbildung entlang der Haupt-verkehrsstraßen zu erreichen, sindsomit innerhalb der einzelnenGrundstücke die höheren Gebäudeund Gebäudeteile im Bereich 1entlang der K 1n / K 9n und derFlughafenvorfahrtsstraße zu erich-ten.

Die Festlegung einer Mindest-höhe der Gebäude im Bereich 1erscheint unrealistisch, wenn diesauch aus städtebaulichen Grün-den wünschenswert wäre.

Zur städtebaulichen Markierungder besonderen Ecksituation imKreuzungspunkt K 1n / K 9n so-wie der östlichen und westlichenEingangsbereiche K 9n / Flug-hafenstraße könnten in Anlehnungan den ”Fiege-Tower" im Bereich 1gegebenenfalls auch höhereBaukörper als Ausnahme zugelas-sen werden.

Leitlinie 2Raumkanten

Zu Bereich 1 müssen jeweils die höheren Gebäudeteile einesBetriebes die vorderen Baugrenzen K1n / K9n / Flughafenvorfahrt-straße markieren.

K9n

K1n

Geschlossene Raumwirkung entlang der K 1n / K 9n

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Beispielhafte Raumbildung

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Das architektonische Bild für denkünftigen AirportPark FMO solldurch die Bauten des Flughafensund insbesondere durch die amRande des Flughafengeländesbereits entstandene Bauten(Fiege-Tower und Parkhäuser)geprägt werden.

Für Baukörperproportionen kön-nen selbstverständlich keine Vor-gaben gemacht werden, diesesind dem entwerfenden Architek-ten überlassen. Allerdings sind dieDachformen nicht nur für denBaukörper, sondern insgesamt fürdas städtebauliche Bild prägend.

Nach den Vorgaben im Flug-hafenumfeld soll eine kubischeArchitekturwirkung erreicht wer-den, da insbesondere Monolitheals Baukörper eine nahtlose har-monische Addition der Baukörperim Straßenverlauf ermöglichen.Voraussetzung dafür ist eineFlachdacharchitektur.

Sheddächer sollen aus funktionel-len Gründen (z.B. Belichtung) fürNebengebäude im Bereich 2 nichtausgeschlossen werden. Die Aus-

nahme muss sich jedoch mit derangestrebten einfachen kubischenWirkung der Baukörper vertragen.

Leitlinie 3Baukörperproportion

und Dachform

Für die Baukörper im Bereich 1 sind kubisch wirkende Gebäude mitFlachdächern vorzusehen. Im Bereich 2 sind ausnahmsweiseflachgeneigte Sheddächer zulässig.

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Beispielhafte Fassadengliederung und Materialeinsatz

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Abgeleitet aus dem bereits archi-tektonisch geprägten Umfeld desFlughafens werden zwei grund-sätzliche Typologien von Fassa-denbildern angestrebt:

• die Lochfassade aus rotem bisbraunen regional-typischem Klin-ker

• die Rasterfassade aus Stahl undGlas oder ähnlich wirkendeMaterial- und Farbsprachen.

Die Entscheidung für einen Typusmuss konsequent für den jeweili-gen Gebäudetyp ( Büro- / Verwal-tungsgebäude oder Lagerhalle )durchgehalten werden.

Eine nachhaltig wertvolle Material-wahl wird die Bedeutung desAirportPark FMO unterstützen unddie angestrebte Beständigkeit derBranchen symbolisieren.

Die Farbigkeit wird auch einThema individueller Identitäts-suche von Betrieben sein. Vor-raniges Ziel soll die Einpassung inein Landschaftsbild mit eigenemCharakter sein. Dazu wird ein

Farbkanon erforderlich, um grelleund blendend-glänzende Effekteauszuschließen. Vorstellbar ist einrot und blau-grüner Farbkanon.

Phantasievolle Eigenständigkeitist dennoch für die einzelnenAnsiedler erreichbar.

Leitlinie 4Fassadengliederung

und Material

Eine Beschränkung auf zwei wesentliche Fassaden- und Material-typologien wird angestrebt. Wertvolle Materialien sollen das Imagedes AirportPark FMO prägen. Grelle und blendend-glänzendeEffekte in der Farbigkeit sind nicht gewünscht.

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Beispielhafte Werbeanlagen

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Ein homogenes Erscheinungsbilddes AirportPark FMO setzt be-sonders Gestaltungsvorgaben ürWerbeanlagen und Beleuchtungvorraus.

Werbung muss Rücksicht aufNachbarn nehmen - ein gegensei-tiges Übertrumpfen schadet demGesamtimage und kann zudemdie Architektur des Gebäudes ent-scheidend beeinträchtigen.

Werbeanlagen sollen in ihrerFarbgebung und Material einenBezug zur Architektur des Gebäu-des nehmen. Werbeanlagen dür-fen nur an Gebäuden, aber nichtauf den Dächern angebracht wer-den, um die Proportionen derBaukörper nicht zu verwischen.Werbeanlagen sollten in Form undGröße auf das Fassadenrasterabgestimmt sein und einen ausdem Raster resultierenden Ab-stand zur Gebäudekante aufwei-sen. Die Schriftzüge sollten unter-halb der Brüstungshöhe des1.Obergeschosses liegen und einemax. Schrifthöhe von 0,5 m nichtüberschreiten. Die Architektenmüssen daher bis zum Ende der

Bauzeit auch hier Einfluss neh-men.

Mit wechselndem und bewegtemLicht versehene Werbeanlagensind unzulässig, um einen soge-nannten „Las Vegas”-Effekt zu ver-meiden.

Anzustreben ist ein insgesamtwarmer Lichtton. Grünlich / bläu-lich kalte Töne würden in der offe-nen Landschaft auch in der Dun-kelheit ein unbefriedigendes Bildergeben.

Die Auffindbarkeit der Betriebe solldurch gestaltete Sammelhinweis-schilder im öffentlichen Raum (z.B.an Kreuzungen) erleichtert werdenund aufdringlich große Werbungan den Privatgrundstücken über-flüssig machen. Sollten freistehen-de Werbeanlagen dennoch aufge-stelt werden, so sollte eine Höhevon 3,0 m und eine Breite von 1,5m nicht überschritten werden.

Fahnen sollten nur zeitweise ausbesonderen Gründen angebrachtwerden, „Dauerbeflaggung” wirktnicht unbedingt seriös.

Leitlinie 5Werbeanlagen und

Beleuchtung

Die Werbung soll imagefördernd und „zurückhaltend” sein.Beleuchtung soll ein gegenseitiges Übertrumpfen mit „LasVegas”Effekt ausschließen.

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Straßenquerschnitt K 1n

Straßenquerschnitt K 9n

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Material und Bepflanzung

Die Gestaltung der Straßen er-folgt nach ihrer hierarchischenOrdnung und bietet die Möglich-keit, einen einheitlichen Charakterdes Gebietes zu prägen, der auchunvermeidbar heterogene Archi-tektur zusammen zieht. Insbeson-dere die stringente Anordung dergeplanten Baumpflanzungen sollmit den gewählten Baumarten diejeweilige Straßenhierarchie unter-streichen.

Ein besonderes Augenmerk wirdauf die sich kreuzenden Kreisstra-ßen K 1n und K 9n als imageprä-gende Hauptachsen der Erschlie-ßung gelegt. Die verkehrswichtigeKreisstraße K 1n, die die direkteAnbindung des Flughafens an dieAutobahn A1 herstellt, soll reprä-sentativ als doppelreihige Eichen-allee (Quercus robur - Stammum-fang 20-25 cm) großzügig ausge-bildet werden. Der Pflanzabstandder Bäume innerhalb der Reihensollte 20 m betragen. Die Grün-streifen werden als Rasenflächeausgebildet und nehmen auch dieEntwässerungsmulden auf.

Die derzeitige Kreisstraße K 9nwird nach Süden verlegt und über-nimmt als Sammelstraße Vertei-lerfunktion für den Gewerbepark.Die Gestaltung der K 9n erfolgt alsals Eichenallee (Quercus robur -Stammumfang 20-25 cm). DerRandgrünstreifen von 3 m Breitewird als Rasenfläche ausgebildetund nimmt auch die Entwässer-ungselemente auf. Der Pflanz-abstand der Bäume beträgt 15 m,so dass ein ausreichendes Ver-hältnis der Entwässerung und derBaumscheiben geschaffen werdenkann.

Die von der K 9n ausgehendenErschließungsstraßen in Nord-Süd-Richtung werden mit einereinseitigen Baumreihe in einemRasengrünstreifen bepflanzt. Hiersollen die Baumarten Baumhasel(Corylus colurna) und Spitzahorn(Acer platanoides ‚Cleveland’)gepflanzt werden. Die Bäume soll-ten eine Mindestpflanzgröße miteinem Stammumfang von 18-20cm haben.

Leitlinie 6ÖffentlichenStraßenräume

Die Gestaltung der öffentlichen Straßenräume (Material, Bepflan-zung, Beleuchtung, Hinweisschilder) soll die funktionale-hierachi-sche Ordnung widerspiegeln.

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Um die zusätzliche innere Er-schließung der Blockstrukturen zusichern, sollen weitere Erschlie-ßungshöfe in Nord-Süd-Richtungangeordnet werden, die als Stich-straßen mit einer grünen öffent-lichen Stellplatzanlage ausgebildetsind.

Die blockinneren Erschliessungs-straßen sind von ihren Abmes-sungen so auszubilden, dass dieUmfahrt als LKW-Wendemöglich-keit und die Unterbringung öffent-licher / privater Stellplätze gewähr-leitet ist.

Die Unterbrigung neu ausreichen-der Stellplatzflächen in den Berei-chen der inneren Erschließung istinsbesondere notwendig, da ent-lag der K 1n / K 9n bewußt keineParkstreifen angeordnet werden,um z.B. Dauerparker aus demAirportbetrieb zu vermeiden. ZurGliederung der Parkplatzfläche istje 4 Stellplätze ein großkronigerBaum (Stammumfang 18-20 cm)zu pflanzen. Zusätzlich sind dieNiederschlagsversickerungsmuldenaus Rasenflächen an den Stell-platzflächen anzuordnen.

Beleuchtung | Hinweisschilder

Ebenso wie die Baumarten denCharakter der Straßenhierarchiebestimmen, soll für die Beleuch-tung der Straßen eine ”Leuchten-familie” ausgesucht werden, diestringent duchgehalten wird. Auchhier ist ein einheitlich warmerGrundton des Lichtes - wie für dieprivaten Grunstücke - vorzusehen.

Ein Gestaltungskonzept zu denHinweisschilder sollten in Abstim-mung mit der Möblierung desöffentlichen Raumes erstellt wer-den.

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Leitlinie 7ÖffentlicheGrünräume

Das Raster der Grünräume soll vorrangig die Regenwasserbesei-tigung übernehmen sowie die Fuß- und Radwege aufnehmen, diedie Gewerbeblöcke mit dem Flughafen, bzw. den Versorgungsein-richtungen verbinden.

Entsprechend der Entwässerungs-konzeption verläuft durch diePlangebietsmitte in Ost-West-Richtung ein 25 m breiter Grün-streifen mit einem Hauptvorfluter.Der Vorfluter wird als naturnahesGewässer mit begleitenden Ge-hölzreihen (Weiden und Erlen) inAbschnitten gestaltet. Der parallelverlaufende Unterhaltungswegübernimmt zudem die Aufgabe derfußläufigen Verbindung innerhalbdes AirportPark FMO.

Der Strumps Damm wird alsöffentliche Grünachse mit seinenbegleitenden Gräben, Baumreihenund Wallhecken integriert. Die vor-handene Straße bleibt als Fuß-und Radwegeverbindung erhalten.Eingestreute Inseln (Grün mit Bän-ken) dienen zur Erholung undladen zur Mittagsrast ein.

An der östlichen Außenseite derWallhecke ist eine bis zu 10 m brei-te Pufferzone mit Heckenunter-pflanzungen standortgerechter Ge-hölze vorgesehen, um Funktionsbe-einträchtigungen der angrenzendenBauflächen auf die Biotopfunktionder Wallhecke zu vermeiden.

Als südlicher Abschluss des Plan-gebietes erfolgt die Anlage eines25 m breiten Grünstreifens “aufZeit”. Neben einer geschlossenGehölzpflanzung nimmt der Grün-streifen in Abschnitten die vorhan-denen Vorfluter als Teil der geplan-ten Entwässerungskonzeption auf.Zur naturnahen Gestaltung derGewässer erfolgt eine Aufweitungder Uferbereiche. Der Grünstreifenwird abgestuft angelegt, so dassan der Aussenseite des Plan-gebietes die Struktur einer erhöh-ten Gehölzreihe sichtbar wird.

Zur landschaftlichen Einbindungdes AirportPark FMO sollen ent-lang den äußeren westlichen undöstlichen Plangebietsgrenzen 10m breite, öffentliche Grünflächenmit Gehölzpflanzungen aus einhei-mischen, bodenständigen Strauch-und Baumarten entstehen.

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Vorbereiche und Einfriedungen

N

Vorbereich 1

Vorbereich 2

Einfriedung Vorbereich 1

Einfriedung Vorbereich 2 und seitl. Grenze

Rückwärtige Einfriedung zu Grünzonen

20 m

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Gestaltung der Vorzonen

Das Erscheinungsbild des öffent-lichen Straßenraumes wird durchdie Gestaltung der Vorzonen aufden Privatgrundstücken entschei-dend geprägt.

Entsprechend der städtebaulichenKonzeption - Raumbildung durchRaumkanten - und der Straßen-hierachie entstehen entlang der K 1Vorzonen mit einer Breite von 10 m,um die breite doppelreihige Alleedes Autobahnzubringers in ihremrepräsentativem Charakter zu be-tonen. Die Architekturwände tretensomit zurück und unterstreichen,daß die K 1n keine unmittelbareErschließungsfunktion hat.

Entlang der K 9n und übrigenStraßen sind private Vorzonen mit5 m Breite angesetzt. Für dieseZonen gelten die folgenden Leit-linien:

Der Anteil befestigter Flächen istauf das erforderliche Maß fürGebäudezugänge und auf Zufahr-ten (im Bereich 2) zu beschrän-ken, um abgesehen vom gestalte-

rischen Aspekt auch den Anteil anversiegelter Fläche aus ökologi-schen Gründen möglichst geringzu halten. (s. Leitlinie 9)

Stellplätze werden generell inner-halb dieser Vorzonen ausge-schlossen. Im Bereich 1 sindohnehin keine Grundstückszu-fahrten von den Kreisstraßenmöglich.

Im Bereich 2 soll verhindert wer-den, dass der Straßenraum durchprivate Stellplätze optisch aufge-weitet wird, ohne gestalterischeMarkierung der Grundstücksgren-zen durch eine grüne Fuge. DieGrundstücksgrenzen sind dahermit einer mindestens einreihigenHainbuchen oder Eibenhecke ein-zugrünen (Mindestbreite 0,75 mund -höhe von 1,60 m).

Um die Wirkung der geplantenAlleen in den Hauptverkehrsstra-ßen und die straßenbegleitendeArchitektur nicht einzuschränken,soll keine Bepflanzung mitBäumen und hohen Sträuchern

Leitlinie 8Private Freiflächen-

gestaltung

Der erwünschte „offene Parkcharakter” soll erreicht werden durchunversiegelte private Vorzonen mit niedriger, standortangemessenerBepflanzung, gestaltete Einfriedigungen und begrünte Stellplatzflächen.

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erfolgen. Die Vorzonen sollen inihrer straßenräumlichen Wirkungoffen (z.B. als Rasenfläche, niedri-ge Strauchbepflanzungen mit Bo-dendeckern) gestaltet werden.Einzelne kleinere Solitärbäumeund Großstäucher sind zur Glie-derung und Gestaltung zulässigund angebracht. Gleichzeitig die-nen sie als Freifläche für eineerforderliche Niederschlagswas-serrückhaltung und Behandlung inForm einer offenen Rasenmulde(s. Leitlinie 9).

Die Pflanzliste mit bodenständigenGehölzen erfolgt in Anlehnung andie umgebende Heidelandschaft.Darüber hinaus können vereinzeltweitere größere Gehölze als klei-ne Solitärbäume, Solitärstamm-büsche oder Solitärsträucher ver-wendet werden.

Pflanzliste für bodenständige Gehölze:

Calluna vulgaris in Sorten | BesenheideCornus stolonifera | `Kelsey’- ZwerghartriegelCytisus scoparius | Besen-GisterCytisus purpurea | PurpurginsterErica carnea in Sorten | SchneeheideGaultheria procumbens | Rote TeppichbeereGaultheria shallon | Große SchneebeereGenistra sagittalis | Flügel-GinsterGenistra tintora | Färber-GinsterIlex crenata ‘Green Lustre’ | Japanische StechplameJuniperus communis (niedrige Sorten) | Säulen-WachholderLeucothoe walteri | TraubenheidePieres floribunda | Amerikanische LavendelheidePieris japonica (niedrige Sorten) | Japanische LavendelheidePinus mugo (niedrige Sorten) | Berg KieferPinus pumila ‚Glauca’ | Blaue Japanische Kriech-KieferRhododendron in Sorten | RhododendronRibes apium ‚Schmidt’ | Alpen-JohannisbeereSkimmia Japonica | Frucht SkimmieVaccium vitis—idaea ‚Koralle’ | Großfrüchtige Preiselbeere

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Einfriedigungen

Der angestrebte offene Parkchara-kter des AirportPark FMO wirdwesentlich durch die Art der Ein-friedigungen geprägt. Daher wer-den Mauern grundsätzlich ausge-schlossen.

Grundstückseinfriedungen, dieaus Sicherheitsgründen nicht zuverhindern sind, sollen erst hinterden straßenbegleitenden Vor-zonen in Verlängerung der stra-ßenseitigen Gebäudefluchten er-folgen.

Maschendraht- und Metallgitter-zäunen sind nur in Verbindung mitHecken aus Laubgehölzen odersonstigen standortgerechten Ge-hölzen zulässig.

Gestaltung derStellplatzflächen

Bei der Anordnung von ebenerdi-gen Stellplatzflächen sind je ange-fangene vier Stellplätze ein groß-kroniger Baum (Stammumfangvon 18-20 cm) nach Pflanzliste zupflanzen, zu entwickeln und dau-erhaft zu erhalten. Die Flächensind zu pflastern. Zur Nieder-schlagsentwässerung der Park-platzflächen sind angrenzendeoffene Rasenmulden zu errichten.

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Die Gestaltung der öffentlichen Straßenräume sowie der privatenFlächen wird durch ein neues umweltverträgliches System derNiederschlagentsorgung im AirportPark geprägt.

die Randgrünstreifen integriert.Hieraus erfolgt eine lineareAnordnung zum Straßenverlaufgeprägt durch den Wechsel vonEntwässerungsmulde und Allee-bäumen. Durch die direkte Ein-bindung des Systems in denStraßenausbau kann die Entwäs-serung über Straßenabläufe ent-fallen.

Im Bereich der privaten Frei-lächen kann eine Integration derRetentions- und Behandlungsan-lagen in die private Freiflächen-gestaltung erfolgen. Abweichendvom linearen Verlauf innerhalb deröffentlichen Straßenräume, kanndas Entwässerungselement relativfrei in die privaten Vorzonen einge-bettet werden.

Die entstehenden Rasenflächenim Bereich der Vorzonen unter-streichen die gewünschte offeneGestaltung der straßenräumlichenWirkung.

Hinsichtlich des Flächenbedarfesist bei einem Versiegelungsgradvon 80% für die Retentions- undBehandlungsanlage eine Flächevon ca. 15% des Gesamtgrund-stückes zu berücksichtigen.

Leitlinie 9Rückhaltung derNiederschläge

Abweichend von der klassischenRegenwasserableitung ist für denAirportPark FMO ein innovativesEntwässerungssystem entwickeltworden. Zentrales Element derNiederschlagentsorgung für dieöffentlichen und privaten Flächenist eine dezentrale Retentions-und Behandlungsanlage, beste-hend aus einer Retentionsmuldemit anschließendem Bodenfilter.

Innerhalb diesem Entwässerungs-element wird der anfallende Nie-derschlag durch Passage einerbegrünten und belebten Boden-zone gereinigt und in einemSickerrohrstrang gefasst. Dasgesamte System ist gegenüberdem anstehenden Boden ab-gedichtet, so dass eine wechsel-seitige unmittelbare Beeinflussungdes Grundwassers nicht erfolgt.Zur Ableitung des gereinigten Nie-derschlagwassers in die umliegen-den Vorfluter ist ein Sammel- undTransportsystem mit Anschlussder vorgesehenen Sickerrohreinnerhalb der Behandlungsanlagevorgesehen.

Innerhalb der öffentlichen Stra-ßenräume werden die Reten-tions- und Behandlungsanlagen in

Anm: Detaillierte technischeHinweise sind dem Hand-buch zur Planung, Bau undBetrieb der Retentions- undBehandlungsanlagen zu ent-nehmen.

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Hier soll sich der Kreis zu denAusführungen in der Einleitungschließen:

Gestaltungshinweise, erst recht,wenn sie als Vorgaben geregeltwerden, müssen flexibel anzuwen-den sein.

Nicht vorhergesehene, mit denGestaltlinien nicht erfasste guteLösungen müssen möglich blei-ben, solange sie den beabsichtig-ten Gestaltungszielen insgesamtentsprechen.

Schlussbemerkung

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Klaus Bossemeyer, Münster,S. 10

Flughafen Münster OsnabrückGmbHTitelseite

Herbstreit Landschaftsarchitekten,Bochum undPlanungsbüro Hahm, OsnabrückS. 26 , S. 28, S. 36 Mitte r., u.l,o.l,

Wolters Partner, Coesfeld,S. 7, 18, 20, 22, 24, 30, 34, 36Mitte l., o.r., u.r., S. 38,

Quellennachweis

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AirportPark FMOGeschäftsstelle

Tecklenburger Straße 8D-48565 Steinfurt

49-0-2551-69270049-0-2551-692779info@airportpark-fmo.dewww.airportpark-fmo.de

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