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Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Grenzwerte für Lärm und Vibrationen EU-Arbeitsschutz-Richtlinien in nationales deutsches Recht umgesetzt Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz

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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzGrenzwerte für Lärm und Vibrationen

EU-Arbeitsschutz-Richtlinien in nationales deutsches Recht umgesetzt

Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz

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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzArbeitsschutz-Richtlinien zum Schutz vor Lärm und Vibrationen

Bei der Herstellung von Spitzenwerkzeugen zur Oberflächenbearbeitung und

zum Trennen orientiert sich PFERD an den grundlegenden Erforder nissen von

Sicherheit, Gesundheit des Werkers und Ökologie. Als Premium hersteller ist es

unser Ziel, Werkzeuge und Fertigungsverfahren ergonomisch und ökologisch für

den Anwender weiterzuentwickeln.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, über neue Erkenntnisse und Möglich keiten

zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Anwender von PFERD-Werkzeugen

umfassend zu informieren.

Arbeitsschutz-Richtlinien der Europäischen Union (EU)

In der EU wurden Mindestanforderungen zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm (2002/44/EG) und Vibration (2003/10/EG)

festgelegt. Diese wurden in Deutschland durch die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm

und Vibrationen“ (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) vom 06. März 2007 in nationales Recht umgesetzt.

Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften regeln in der Bundesrepublik

Deutschland Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, das Leben

und die Gesundheit der Menschen bei der Arbeit zu schützen, ihre Arbeitskraft

zu erhalten und Arbeit menschengerecht zu gestalten. Darunter fällt auch

die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten

Gesundheitsgefahren.

Zuständig für die gesetzliche Ausgestaltung des Arbeitsschutzes ist der Staat.

Allerdings sind Bund und Länder in ihrer Gesetzgebung von der Europäischen

Union (EU) abhängig. Die Europäische Union harmonisiert die Bestimmungen

des Arbeitsschutzes der Mitgliedsstaaten und hat weitgehende Grundlagen und

Aktivitäten zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geschaffen. Die EU-Richtlinien

zum Arbeitsschutz sind für alle Mitgliedsstaaten verbindlich und müssen von ihnen

umgesetzt werden.

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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzLärmbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen

Lärm ist unerwünschter Schall (z.B. Maschinengeräusch, Ton, Knall, laute Musik,

störender Sprachschall), der zu Hörbeeinträchtigungen oder zu gesundheitlichen

Schäden führen kann.

Lärmschwerhörigkeit steht an der Spitze der Statistik von Berufs krank heiten.

Starker Lärm am Arbeitsplatz kann das Gehör der Beschäftigten schädigen.

In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehör gefährdendem Lärm

ausgesetzt.

So funktioniert das Ohr

Unser Gehör beruht auf einem faszinierendem Mechanismus:

Jedes Geräusch besteht aus Schwingungen. Diese werden als Wellen durch die

Luft übertragen und von unserem Ohr aufgenommen und verarbeitet. Wir hören.

Das Ohr leitet die Tonwellen durch den Gehörgang bis zum Trommelfell. Dadurch

gerät dieses in Schwingungen. Die Schwingungen übertragen sich über die

Gehörknöchelchen (Hammer, Amboss und Steigbügel) auf die Flüssigkeit in der

Hörschnecke, dem eigentlichen Gehörorgan.

Auf dieser Flüssigkeit bilden sich Wellen, ähnlich denen, die ein ins Wasser

geworfener Stein auslöst. So gelangen die Schwingungen in das Innenohr. Das

Innenohr ist mit feinen Sinneszellen (Haarzellen) besetzt. Diese Härchen wandeln

am Ende der Kette die mechanische Schwingung in elektrische Impulse um. Über

den Hörnerv werden sie in das Gehirn geleitet, und dort entsteht das eigentliche

Hörbild.

Nerv

Hammer

Schnecke

Amboss und SteigbügelTrommelfell

Ohrmuschel

Gehörgang

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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVerstärkter Lärmschutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben

Gesundheitliche Folgen hoher Lärmbelastung

Bei hoher Lärmbelastung, bei aufgedrehter Musik oder lautem Straßen verkehr

werden die Härchen niedergedrückt. Sie leiten dann so lange schlechter bis sie

sich wieder aufgerichtet haben. Ein Explosionsknall oder viele Jahre Dauerlärm

am Arbeitsplatz können sie ganz knicken oder abbrechen lassen. Die Folge ist ein

Hörverlust, der nicht reparabel ist, weil die Härchen nicht mehr nachwachsen.

Das Hören ist einer der Hauptsinne unseres Gehirns, Lärm belästigungen wirken

ablenkend. Konzentrationsverlust und Ermüdung, verminderte Arbeitsleistung

durch Erhöhung der Beanspruchung des Organismus, mangelnde Konzentration,

Aufmerksamkeit und eine Störung der sprach lichen Kommunikation sind die Folge.

Eine Heilung von Schwerhörigkeit ist nicht möglich; auch Hörgeräte können nur

eine begrenzte Verbesserung erreichen. Daher ist es wichtig, sich vor Lärm zu

schützen.

Vorschriften und Auslösewerte

Wenn Schallpegel gemessen werden, wird ein Filter verwendet, der die

Eigenschaften des Gehörs simuliert. Dieser Filter wird als A-Filter bezeichnet. Schall

wird üblicher weise in Dezibel = dB(A) gemessen.

Im Februar 2003 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Europäische

Rat die EG-Richtlinie 2003/10/EG. Diese Richtlinie regelt, in welchem Maße

Beschäftigte Lärm ausgesetzt sein dürfen. Wie schon in der alten Richtlinie wird

auch in der neuen Richtlinie vor allem die Pflicht zur technischen Lärmminderung

betont.

In der deutschen Umsetzung dieser Richtlinie in der Lärm- und Vibrations-

Arbeitsschutzverordnung werden zwei Werte für den Tagesexpositionspegel

unterschieden: Der untere Auslösewert von 80 dB(A) sowie der obere Auslösewert

von 85 dB(A). Bei Erreichen bzw. Überschreiten dieser Werte werden Maßnahmen

erforderlich, die der Tabelle „Präventionsmaßnahmen im Überblick“ auf Seite 5

entnommen werden können.

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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzPräventionsmaßnahmen gegen Lärm

Präventionsmaßnahmen

Bei Überschreiten des unteren Auslösewertes muss dem Arbeitnehmer Gehör-

schutz zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist aber erst beim Erreichen

oder Überschreiten des oberen Auslösewertes vorgeschrieben. Zu den Pflichten des

Arbeitnehmers gehört das Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen, die extra als

solche gekennzeichnet werden müssen.

Maschinen stellen die Hauptgeräuschquellen am Arbeitsplatz dar. Insofern ist

die Forderung nach Lärmminderung an der Quelle, d.h. bei den ein gesetzten

Maschinen, ein wesentlicher Faktor im Konzept der Lärm minderung.

Präventionsmaßnahmen im Überblick

Unterer/oberer Auslösewert (LEX, 8h) > 80 dB (A) > 85 dB (A)

Informations- und UnterweisungspflichtX

(> 80 dB(A))

Gehörschutz zur Verfügung stellen X

Anspruch auf vorbeugende audiometrische Untersuchung, wenn Bewertung und Mes-sung auf ein Gesundheitsrisiko hindeuten

X

Anspruch auf Gehöruntersuchung durch den Arzt

X

Gehörschutz-TragepflichtX

(> 85dB(A))

Lärmminderungsprogramm X

Lärmbereichskennzeichnung X

Abgrenzung bzw. Zugangseinschränkung, sofern technisch möglich und durch Expo-sitionsrisiko gerechtfertigt

X wo > 80 dB(A)

sein können

Führen einer Gesundheitsakte, falls Bewer-tung und Messung auf eine Gefährdung schließen lassen

(X) (X)

Als Premiumhersteller arbeitet PFERD ständig an der

Entwicklung lärmreduzierter Werkzeuge und präferiert

in der eigenen Fertigung möglichst geräuscharme

Maschinen und Arbeitsverfahren.

12

6

9 3

dB(A)µPa

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100

20

Beispiele für SchalldruckpegelSchalldruckpegel (dB)

Schalldruckpegel werden in der linearen physikalischen Druckein-

heit Pascal gemessen. Das menschliche Ohr kann Schallvorgänge

in einem kaum vorstellbar großen Schalldruckbereich erfassen. Um

hier mit besser über schaubaren, kleineren Zahlenwerten operieren

zu können, werden die Intensitäten von Schallereignissen in Dezibel

(dB) angegeben. Beim Dezibel handelt es sich um eine logarith-

mische Größe.

Auch das menschliche Gehör hat eine annähernde logarithmische

Empfindlichkeit. Dies führt dazu, dass ein um 10 dB höherer

Schalldruckpegel doppelt so laut empfunden wird. Eine

Verdoppelung der Gehörgefährdung findet schon bei einem um 3

dB höheren Pegel statt.

Quelle: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06.03.2007

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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVibrationsbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen

Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die bei dauerhafter Über tragung

auf das Hand-Arm-System (Hand-Arm-Vibrationen) oder auf den gesamten

Körper (Ganzkörper-Vibrationen) die Gesundheit des Menschen gefährden.

Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen, Knochen- oder Gelenkschäden,

neurologischen oder Muskelerkrankungen, Rücken schmerzen und Schädigungen

der Wirbelsäule führen.

Gesundheitliche Folgen hoher Vibrationsbelastung

Die Wirkung von Vibrationen hängt von der Frequenz und Stärke ab. Der nieder-

frequente Anteil führt zu Muskel- und Skeletterkrankungen (Schädigung der

Gelenke).

Die hochfrequenten Anteile schädigen das periphere Gefäß- und Nerven system

(Durchblutungsstörungen der Finger und Hände bis hin zu Taubheit und Verlust

der Greifkraft). Bereits geringe Vibrationsbelastungen können Beschwerden und

eingeschränkte Produktivität hervorrufen.

Wirkung von Vibrationen für den menschlichen Körper

Die Wirkung von Schwingungen wird mit dem Ziel erforscht, Grenzwerte zu

begründen, deren Einhaltung den Schutz der Gesund heit gewährleisten. Die Be-

einträchtigung von Leistungsfähigkeit und Befinden durch Schwingungen, isoliert

oder in Kombination mit Lärm, sind ebenfalls Gegenstand humanexperimenteller

Unter suchungen, für die hochmodern ausgerüstete Laboratorien zur Verfügung

stehen.

Die Gefährdung der Gesundheit durch Vibrationsbelastung ist von der

Einleitungsstelle (z.B. Füße, Gesäß, Hände) in den menschlichen Körper, der

Höhe der Vibrations einwirkung und einer sich über Jahre hinweg fortsetzenden

täglichen Wiederholung der Vibrationseinwirkung abhängig.

Folgende Unterscheidung wird dabei getroffen:

Ganzkörper-Vibrationen Vibrationseinwirkung über die Füße (stehend) oder das Gesäß (sitzend) z.B. ausgehend von Fahrzeugen, Erdbaumaschinen, Gabelstaplern, Traktoren usw.

Hand-Arm-Vibrationen Vibrationseinwirkung über die Hände z.B. ausgehend von handgehaltenen und handgeführten vibrierenden Werkzeugen, Geräten, Maschinen oder Werkstücken sowie möglicherweise von Bedienelementen an mobilen und stationären Maschinen.

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Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVerstärkter Vibrationsschutz ist am Arbeitsplatz vorgeschrieben

Vorschriften und Auslösewerte

Im Juli 2002 veröffentlichte das Europäische Parlament die EG-Richtlinie 2002/44/EG. Sie enthält Mindestvorschriften zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen). Die Richtlinie kennt einen Auslöse- und einen Grenzwert.

Nach dieser Verordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, u.a. die Schwingungsbela-stung am Arbeitsplatz zu ermitteln. Als gefährdet sind Arbeitsplätze zu bewerten, an denen andauernde Schwingungsbelastungen in Form von Hand-Arm-Schwin-gungen oder Ganzkörper-Schwingungen auftreten.

Präventionsmaßnahmen

Wird der Auslösewert von 2,5 m/s² bei Hand-Arm-Vibrationen überschritten, so

ist der Arbeitgeber verpflichtet, in einem Maßnahmenplan zu beschreiben, mit

welchen Mitteln und in welchem Zeitraum die Belastung der Werker verringert

werden soll.

Bei Erreichen des Grenzwertes von 5,0 m/s² bei Hand-Arm-Vibrationen ist eine

weitere Beschäftigung mit schwingungsbelastenden Arbeiten nicht zulässig.

Gleiches gilt auch bei Ganzkörper-Vibrationen (siehe Tabelle).

Zunächst werden Dauer und Höhe der Vibrationsbelastung ermittelt. Innerhalb

eines Bezugzeitraums von 8 Stunden wird der sogenannte Tagesexpositionswert

ermittelt.

Überall dort, wo mit vibrierenden Werkzeugen oder Maschinen gearbeitet

wird, müssen die neuen Richtlinien berücksichtigt werden. Vom Arbeitgeber

wird verlangt, dass er die Vibrationsbelastung seiner Mitarbeiter kennt, erfasst

und – falls erforderlich – Gegenmaßnahmen einleitet.

Auslöse- und Grenzwerte

Expositionsgrenz- und Auslösewerte für

Vibrationen

Hand-Arm-Vibrationen (HAV)

Ganzkörper-Vibrationen (GKV)

Tages-Vibrations-expositionswert A(8)

Tages-Vibrations-expositionswert A(8)

Auslösewert A(8) = 2,5 m/s² A(8) = 0,5 m/s²

Expositions grenzwert A(8) = 5,0 m/s² A(8) = 0,8 m/s² Z-Richtung (Vertikal)

A(8) = 1,15 m/s² X-/Y-Richtung (Horizontal)

Quelle: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom 06.03.2007

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PFERDERGONOMICS bietet Lösungen für

Geringere Vibrationen

Reduzierten Lärm

Verminderte Staubbelastung

Optimierte Haptik beim Arbeiten.

ERGOSCAN

Haben Sie Fragen zu ergonomischen Einflüssen an Ihrem Arbeitsplatz? Die erfahrenen Außendienstmitarbeiter von PFERD beraten Sie gerne.

Die Technische Kundenberatung von PFERD führt auf Anfrage Messungen der Lärm- und Vibrationsbelastung gemäß nationaler und internationaler Normen vor Ort bei Ihnen durch.

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PFERDERGONOMICSDer Mensch steht im Mittelpunkt

■Geringere Vibrationen

■Reduzierter Lärm

■Verminderte Staubbelastung

■Optimierte Haptik beim Arbeiten

Weitere Informationen und geeigne-te PFERD-Werkzeuge finden Sie im Prospekt „PFERDERGONOMICS – Der Mensch steht im Mittelpunkt“.

Gesundheit und Sicherheit am ArbeitsplatzVorgaben zum Vibrationsschutz

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Als Premiumhersteller von Werkzeugen für den Handeinsatz ist PFERD sich

der Verantwortung bewusst. Die langjährige Erfahrung unserer Technischen

Kundenberater und unser direkter Kontakt mit den Anwendern vor Ort tragen

dazu bei, dass wir bei der Entwicklung und Fertigung alles daransetzen, um

beim Einsatz von PFERD-Werkzeugen entstehende Vibrationsbelastungen zu

minimieren.

PFERD steht Ihnen für weitere Beratung gerne zur Verfügung.

Bitte sprechen Sie uns an.

Bei Erreichen des Auslösewertes:

Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen (§10 LärmVibrationsArbSchV).

Die Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gesundheits-gefährdungen unterrichten, unterweisen und arbeits-medizinisch beraten (§11 LärmVibrationsArbSchV).

Den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen anbieten (§14 LärmVibrationsArbSchV).

Bei Erreichen des Expositions grenzwertes:

Unverzüglich Gründe ermitteln und weitere Maßnahmen ergreifen, um die Exposition auf einen Wert unterhalb der Expositionsgrenzwerte zu senken (§10 LärmVibrationsArbSchV).

Für die Beschäftigten regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (z.B. nach G46) veranlassen (§14 LärmVibrationsArbSchV).

Weitergehende Informationen und Unterstüzung erhalten Sie auch von den zuständigen Berufsgenossenschaften.

Grundlage für die in dieser Broschüre getroffenen Aussa-gen ist die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ in der Fassung vom 18.12.2008.

www.pferd.com · [email protected]

PFERD-Qualität ist zertifiziert nach EN ISO 9001.