Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit ...€¦ · ger noch ein wenig üben, um...

5
Ausgabe 43/2015 Kundenorienert - Innovav - Wirtschaſtlich Dienstag, 20.10.2015 Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Posach 1420, 54504 Wilich Ansprechpartner: Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten @Bernkastel-Wilich.de Kreisnachrichten Informaonen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wilich Großes Interesse fand die diesjährige Gesundheitsför- derungskonferenz des Land- kreises Bernkastel-Wilich am 07. Oktober 2015. In Vertre- tung von Landrat Eibes konn- te der Geschäſtsbereichsleiter für Gesundheit und Soziales, Dr. Pascal Schleder rund 300 Zuhörer und Akve im Atri- um des Cusanus-Gymnasiums Wilich begrüßen. Nach aktuellen Studien zei- gen etwa zwanzig Prozent der Kinder und Jugendlichen psy- chische Auffälligkeiten. Neben einer sich wandelnden Gesell- schaſt und veränderten fami- liären Strukturen spielt auch die Lebenswelt Schule eine zentrale Rolle. Sie weist zwar eigene Problemfelder auf wie Leistungsdruck und Mobbing, kann aber andererseits ne- ben einem guten Familien- klima auch ein bedeutender Schutzfaktor für seelische Ge- sundheit sein. Deshalb sind gesundheitsfördernde Pro- gramme mit dem Schwer- punkt der Entwicklung sozial- emoonaler Kompetenzen in der Schule besonders wert- voll. Im Eröffnungsvortag berichte- te Dr. Alexander Marcus, Chef- arzt der Kinder- und Jugend- psychiatrie im Muerhaus der Borromäerinnen Trier sehr le- bendig und anschaulich über verschiedene typische psy- chische Störungen im Kindes- und Jugendlichenalter wie Schulangst und Trennungs- angst, die zur Schulverwei- gerung führen können. ADHS und Störungen des Sozialver- haltens sind weitere häufige Krankheitsbilder. Er wies da- rauf hin, dass es sehr wich- g sei, die Stärken jedes ein- zelnen Schülers zu sehen und zu wertschätzen. Der Kinder- und Jugendlichenpsychothe- rapeut Hans-Peter Brele aus Wilich beschrieb wichge Faktoren, die Kinder zu sta- bilen und verantwortungsbe- wussten Erwachsenen werden lassen. Nicht jedes Kind, nicht jeder Jugendliche mit Auffäl- ligkeiten sei auch therapiebe- dürſtig. Frauke Lörsch, Schulleiterin der Grundschule Morbach und Nadine Werner, Schulso- zialarbeiterin an der Freiherr vom Stein Realschule plus in Bernkastel-Kues betonten die hohe Bedeutung einer engen und guten Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus und zeigten die derzeigen Möglichkeiten des Umgangs mit Verhaltensauffälligkeiten von Schülern und Schüle- rinnen auf. Die Kultusmini- sterkonferenz der Länder hat 2012 Gesundheitsförderung und Prävenon als Kernauf- gabe von Schulen erklärt. Es gibt bereits gute und effek- ve Projekte und Programme. Im Landkreis werden verschie- dene prävenve Projekte von Schulen durchgeführt, dies vor allem an Grundschulen. Speziell auf die seelische Ge- sundheit ausgerichtete Pro- gramme wie „MindMaers- mit psychischer Gesundheit gute Schule machen“ sind im Landkreis Bernkastel-Wilich derzeit aber noch nicht veran- kert. Über dieses Programm berichtete bei der Gesund- heitsförderungskonferenz Dr. Birgit Nieskens, wissenschaſt- liche Mitarbeiterin an der Leu- phana Universität Lüneburg, gemeinsam mit Gabi Paus von der Barmer GEK, die als Krankenkasse mit zu den Pro- grammträgern gehört. Das Programm ist kostenfrei er- hältlich und kann von Lehrern unproblemasch in vielen Fä- chern in den Schulalltag in- tegriert werden. Bruno Nie- derprüm, Schulleiter der Grundschule und Realschule plus in Gillenfeld, arbeitet seit 2013 in der Schule mit Mind- Maers und erzählte von sei- nen guten Erfahrungen. Im Rahmen einer Infobör- se konnten sich Interessierte über regionale und überregi- onale prävenve Angebote informieren und die verschie- denen Akteure kennen ler- nen. Die Wanderausstellung des Vereins „Irrsinnig Mensch- lich e.V.“ stellte verschiedene typische Krankheitsbilder im Kinder- und Jugendlichenal- ter in Form von Schautafeln eindrücklich dar. Auch die Sſtung „Achtung Kindersee- le“, gegründet von Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiat- Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit – ein Thema in der Schule Volles Haus bei der Gesundheitskonferenz des Landkreises Bernkastel-Wilich im Atrium des Cusanus-Gymnasiums in Wilich. Fortsetzung auf Seite 3

Transcript of Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit ...€¦ · ger noch ein wenig üben, um...

Page 1: Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit ...€¦ · ger noch ein wenig üben, um die lustige ABC-Geschichte selbst lesen zu können. Ganz Ungeduldige können sich

Ausgabe 43/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 20.10.2015

Verantwortlich für den Inhalt

der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420,

54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter,

Tel.: 06571/142205

Telefax: 06571/1442205

E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

KreisnachrichtenInformationen und öffentliche Bekanntmachungen

der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Großes Interesse fand die diesjährige Gesundheitsför-derungskonferenz des Land-kreises Bernkastel-Wittlich am 07. Oktober 2015. In Vertre-tung von Landrat Eibes konn-te der Geschäftsbereichsleiter für Gesundheit und Soziales, Dr. Pascal Schleder rund 300 Zuhörer und Aktive im Atri-um des Cusanus-Gymnasiums Wittlich begrüßen. Nach aktuellen Studien zei-gen etwa zwanzig Prozent der Kinder und Jugendlichen psy-chische Auffälligkeiten. Neben einer sich wandelnden Gesell-schaft und veränderten fami-liären Strukturen spielt auch die Lebenswelt Schule eine zentrale Rolle. Sie weist zwar eigene Problemfelder auf wie Leistungsdruck und Mobbing, kann aber andererseits ne-ben einem guten Familien-klima auch ein bedeutender Schutzfaktor für seelische Ge-sundheit sein. Deshalb sind gesundheitsfördernde Pro-gramme mit dem Schwer-

punkt der Entwicklung sozial-emotionaler Kompetenzen in der Schule besonders wert-voll. Im Eröffnungsvortag berichte-te Dr. Alexander Marcus, Chef-arzt der Kinder- und Jugend-psychiatrie im Mutterhaus der Borromäerinnen Trier sehr le-bendig und anschaulich über verschiedene typische psy-chische Störungen im Kindes- und Jugendlichenalter wie Schulangst und Trennungs- angst, die zur Schulverwei-gerung führen können. ADHS und Störungen des Sozialver-haltens sind weitere häufige Krankheitsbilder. Er wies da-rauf hin, dass es sehr wich-tig sei, die Stärken jedes ein-zelnen Schülers zu sehen und zu wertschätzen. Der Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeut Hans-Peter Brettle aus Wittlich beschrieb wichtige Faktoren, die Kinder zu sta-bilen und verantwortungsbe-

wussten Erwachsenen werden lassen. Nicht jedes Kind, nicht jeder Jugendliche mit Auffäl-ligkeiten sei auch therapiebe-dürftig.Frauke Lörsch, Schulleiterin der Grundschule Morbach und Nadine Werner, Schulso-zialarbeiterin an der Freiherr vom Stein Realschule plus in Bernkastel-Kues betonten die hohe Bedeutung einer engen und guten Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus und zeigten die derzeitigen Möglichkeiten des Umgangs mit Verhaltensauffälligkeiten von Schülern und Schüle-rinnen auf. Die Kultusmini-sterkonferenz der Länder hat 2012 Gesundheitsförderung und Prävention als Kernauf-gabe von Schulen erklärt. Es gibt bereits gute und effek-tive Projekte und Programme. Im Landkreis werden verschie-dene präventive Projekte von Schulen durchgeführt, dies

vor allem an Grundschulen. Speziell auf die seelische Ge-sundheit ausgerichtete Pro-gramme wie „MindMatters- mit psychischer Gesundheit gute Schule machen“ sind im Landkreis Bernkastel-Wittlich derzeit aber noch nicht veran-kert. Über dieses Programm berichtete bei der Gesund-heitsförderungskonferenz Dr. Birgit Nieskens, wissenschaft-liche Mitarbeiterin an der Leu-phana Universität Lüneburg, gemeinsam mit Gabi Paus von der Barmer GEK, die als Krankenkasse mit zu den Pro-grammträgern gehört. Das Programm ist kostenfrei er-hältlich und kann von Lehrern unproblematisch in vielen Fä-chern in den Schulalltag in-tegriert werden. Bruno Nie-derprüm, Schulleiter der Grundschule und Realschule plus in Gillenfeld, arbeitet seit 2013 in der Schule mit Mind-Matters und erzählte von sei-nen guten Erfahrungen.Im Rahmen einer Infobör-se konnten sich Interessierte über regionale und überregi-onale präventive Angebote informieren und die verschie-denen Akteure kennen ler-nen. Die Wanderausstellung des Vereins „Irrsinnig Mensch-lich e.V.“ stellte verschiedene typische Krankheitsbilder im Kinder- und Jugendlichenal-ter in Form von Schautafeln eindrücklich dar. Auch die Stiftung „Achtung Kindersee-le“, gegründet von Ärzten für Kinder- und Jugendpsychiat-

Gesundheitskonferenz des Landkreises:Seelische Gesundheit – ein Thema in der Schule

Volles Haus bei der Gesundheitskonferenz des Landkreises Bernkastel-Wittlich im Atrium des Cusanus-Gymnasiums in Wittlich.

Fortsetzung auf Seite 3

Page 2: Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit ...€¦ · ger noch ein wenig üben, um die lustige ABC-Geschichte selbst lesen zu können. Ganz Ungeduldige können sich

Seite 2

und Edelsteinen auch noch tolle Geschichten- und Wis-sensschätze gibt, die es in der Stadt- und Kreisergänzungs-bücherei zu entdecken gilt. Doch der besondere Lieb-ling aller Kinder ist Leseratte Leslie, die den menschlichen Akteurinnen stets die Schau stiehlt. Völlig übermüdet vom anstrengenden Schultütenpa-cken muss Leslie zunächst von allen Kindern gemeinsam ge-weckt werden, um dann den

Inhalt der Schultüten vorstel-len zu können. Neben einem Elternbrief enthalten diese einen Gutschein für einen Bü-chereiausweis und ein kleines Buch mit dem mysteriösen Namen „Das dickste Buch der Welt.“ Um das Geheim-nis dieses Titels zu ergrün-den, müssen die Leseanfän-ger noch ein wenig üben, um die lustige ABC-Geschichte selbst lesen zu können. Ganz Ungeduldige können sich das Buch natürlich auch vorlesen lassen. Schließlich findet Les-lie ganz unten in den Tiefen der Schultüte noch einen fun-kelnden Goldtaler.Während die Schüler noch rätseln, ob es sich dabei wohl um echtes Gold oder viel-leicht doch um einen Scho-koladentaler handeln könnte, überreicht Leslie jedem Kind

persönlich die Schultüte. Mit dem Versprechen, bald die Stadt- und Kreisergänzungs-bücherei zu besuchen, um zahlreiche Bücherschätze mit der eigenen Büchereikarte zu erobern, verabschieden sich die Kinder dann schweren Herzens von Leseratte Leslie und Anke Freudenreich. Da-mit der Abschied nicht ganz so schwer fällt, erhält die Klasse noch eine Lesekiste mit Geschichten und Sach-büchern, in denen nach Her-zenslust geschmökert werden darf. Interessierte Schulen, die auch einen Besuch von Leslie erhalten wollen, wenden sich bitte an die Kreisergänzungs-bücherei Bernkastel-Witt-lich (Tel.: 06571/27036, Mail: [email protected]).

Schultütenaktion der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei Wittlich in Grundschulen der Region

Die Schulanfänger aus insge-samt 25 Schulen dürfen sich nach ihrer ersten Schultü-te zur Einschulung nochmals über den Erhalt eines vollge-packten Exemplars aus der Stadt- und Kreisergänzungs-bücherei Wittlich freuen. Möglich macht dies die Lese-spaßaktion des Landesbiblio-thekszentrums Koblenz, wo die bunten Schultüten erhält-lich sind. Verteilt werden sie von den Bibliotheksmitarbei-terinnen Annette Münzel und Anke Freudenreich, die den Schulen im Landkreis bereits seit einigen Jahren zwischen Sommer- und Herbstferien einen Besuch abstatten. Ein besonderer Dank geht in die-sem Jahr an die Sparda-Bank, die aus Mitteln des Sparda-Gewinnsparvereins sämtliche Kosten für die Schultüten so-wie die beiden Dezember-aktionen „Adventskalender“ und „Dezembergeschichten“ übernommen hat.Im Gespräch erfahren die Erstklässler, dass es neben „echten“ Schätzen wie Gold

Ein Riesenscheck wechselt den Besitzer – Josef Da Silva mit Annette Münzel in der Klasse 1b der Grundschule Georg Meistermann

Auch in Altrich freuen sich die Schulanfänger über Leslies Schultüten

StellenausschreibungDie Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als kundenori-entiert, innovativ und wirtschaftlich handelndes Dienst-leistungsunternehmen stellt zum 01.12.2015 ein:

Sekretär/in bei der in Trägerschaft des

Landkreises Bernkastel-Wittlich stehenden Integrierte Gesamtschule (IGS) Morbach

Die vollständige Stellenausschreibung mit Informationen zum Stelleninhalt und zum Anforderungsprofil finden Sie unter http://www.bernkastel-wittlich.de/stellenange-bote.html.

Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen werden bis zum 05.11.2015 erbeten an:

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichFachbereich 02 - Personal/OrganisationKurfürstenstraße 16 54516 Wittlich

Page 3: Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit ...€¦ · ger noch ein wenig üben, um die lustige ABC-Geschichte selbst lesen zu können. Ganz Ungeduldige können sich

Seite 3

Ein Paradies für Schnäppchenjäger – der Buchflohmarkt der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei.

Fortsetzung von Seite 1

rie, setzt sich sehr für die see-lische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ein und bie-tet Informationen und Pro-jekte zum Beispiel für Kitas an.Am Ende der diesjährigen Ge-sundheitsförderungskonfe-renz war allen Teilnehmern klar, dass die seelische Ge-sundheit von Kindern und

Jugendlichen heute ein be-sonders wichtiges Thema ist – auch in der Schule. Eltern-haus, Schule und Gesellschaft müssen gemeinsam dafür ar-beiten, dass unsere Kinder und Jugendlichen zu emotio-nal stabilen Menschen heran-reifen. Interessierte finden die Vor-träge und andere wichtige Fakten unter www.bernkastel-wittlich.de/GesKon15.html.

Es ist soweit: Ab sofort findet in der Stadt- und Kreisergän-zungsbücherei der jährliche große Büchertrödel statt. Bü-cherfreunde können wieder so manches Schnäppchen ma-chen. Bei den angebotenen Büchern handelt es sich um Nachlässe, die der Bücherei überlassen wurden, aber aus bestimmten Gründen nicht eingearbeitet wurden oder um Titel, die aus dem Bestand

ausgeschieden wurden. Zu den üblichen Öffnungszeiten (Di: 11.00-19.00, Mi + Do: 11.00-18.00, Fr: 9.00-18.00, Sa: 9.00-14.00) können im 2. Untergeschoss Bücher zu Prei-sen ab 0,50 € erworben wer-den. Für den Erlös kann die Stadt- und Kreisergänzungs-bücherei wieder neue Medien kaufen. Es wird gebeten, Tü-ten oder Kartons zum Trans-port mitzubringen.

Büchertrödel in der Stadt- und Kreisergänzungsbücherei

Mit der Aussage „Erfolgreich im Ehrenamt“ präsentiert die Ehrenamtagentur (EAA) Bernkastel-Wittlich anläss-lich der zweiten Demografie-woche Rheinland-Pfalz ihre zahlreichen Initiativen und Projekte am Samstag, 7. No-vember 2015, ab 10 Uhr in der Schloßgalerie in Wittlich. Die Demografiestrategie des Landes steht unter dem Slogan „Zusammenland Rheinland-Pfalz – Gut für Generationen“. Wie viele rheinland-pfälzische Organisationen und Instituti-onen beteiligt sich die EAA an der landesweiten Demografie-woche vom 2. bis 9. November. Die Ehrenamtagentur Bernka-stel-Wittlich wurde 2009 von den Seniortrainerinnen und -trainern des Kreises Bernka-stel-Wittlich gegründet. Sie bringen ihre Lebenserfahrung und Kompetenz im Ehren-amt in die Aktivitäten der EAA ein. Sie sind seither auf vie-

Medienzentrum geschlossen

Das Medienzentrum des Landkreises Bernkastel-Wittlich ist in den Herbstfe-rien vom 19. bis 30.10.2015 geschlossen.

len Ebenen mit ihrem Engage-ment „unterwegs“: Ob bei der „Wittlicher Brücke“, die Nach-barschaftshilfe in der Stadt Wittlich, dem Mehrgenerati-onswohnen in St. Paul, der Er-arbeitung des Seniorenratge-bers für die Stadt Wittlich und aktuell für die neue Verbands-gemeinde Wittlich-Land. Sie engagieren sich bei „Rücken-wind“, im Weissen Ring. EAA-Mitglieder unterstützen aktiv ein Behindertenkinderheim in Ruanda, sind bei der Tafel im Einsatz, setzen sich für De-menzkranke ein, sind in kirch-lichen Laiengremien, im Vor-stand von Vereinen, in der Ausbildung von Seniortrai-nern und in der Kommunalpo-litik oder der ganz praktischen Unterstützung von Vereinen und Organisationen bei deren Öffentlichkeitsarbeit an vor-derster Front mit dabei. Mehr Infos: www.ehrenamtagentur-bernkastel-wittlich.de.

Ehrenamtagentur informiert in Wittlicher Schloßgalerie

gut ausüben können. Wei-tere Schulungstermine un-ter anderem zu den Themen Umgang mit Menschen aus fremden Ländern, Umfang und Grenzen ehrenamtlicher Flüchtlingsarbeit, behördliche Zuständigkeiten und Praxis-beispiele folgen. Die Termine und Veranstaltungsorte wer-den rechtzeitig bekannt ge-geben. Die Teilnahme an der Schulung ist kostenlos. Je nach Bedarf werden die einzelnen Schulungen auch mehrfach angeboten. Darüber hinaus ist geplant, die Veranstal-tungsreihe um weitere spezi-fischen Themen zu ergänzen. Anmeldung und weitere Infor-mationen bei der Koordinie-rungsstelle des Landkreises für ehrenamtliche Flüchtlings-hilfe, Silke Meyer, Kurfürsten-straße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-2226, E-Mail: [email protected], oder Tomasz Wel-ke, Dekanat Bernkastel von der Migrationsseelsorge, Tel.: 06531/500380, E-Mail: [email protected].

Schulungsangebot für Helfer in der Flüchtlingsarbeit

Die Kreisverwaltung setzt ihre Schulungsreihe für Hel-ferinnen und Helfer in der Flüchtlingsarbeit fort und bie-tet in Zusammenarbeit mit der Migrationsseelsorge und der Katholischen Erwachsenenbil-dung des Dekanats Bernka-stel am Freitag, dem 30. Ok-tober 2015, um 17:30 Uhr, die nächste Schulungsveranstal-tung an. Die Veranstaltung fin-det im Haus der Begegnung in 54424 Thalfang, Saarstraße 3, statt. Thema ist die Wahr-nehmung eigener und frem-der Grenzen in der Arbeit mit traumatisierten Flüchtlin-gen. Referentinnen sind die Diplom-Psychologin Ursula Günther und die Sozial-Pä-dagogin Esther Thönnes von der Lebensberatung Wittlich. Wer Interesse an einer Teil-nahme hat, wird gebeten, sich bis Dienstag, den 27. Oktober 2015, anzumelden. Das Schulungsangebot rich-tet sich sowohl an diejenigen, die sich bereits auf dem Ge-biet der Flüchtlingshilfe en-gagieren als auch an jene, die sich engagieren wollen und zunächst an weitergehenden Informationen und am Aus-tausch mit bereits Aktiven interessiert sind. Die Schu-lungsreihe ist ein Angebot der Unterstützung an die vielen ehrenamtlichen Flüchtlings-helfer im Landkreis. Sie will ih-nen helfen, dass sie ihre eh-renamtliche Tätigkeit sowohl fachlich als auch menschlich

Page 4: Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit ...€¦ · ger noch ein wenig üben, um die lustige ABC-Geschichte selbst lesen zu können. Ganz Ungeduldige können sich

Seite 4

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs-zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszu-stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern-kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be-nachrichtigt, dass die Kreisverwal-tung Bernkastel-Wittlich – Fachbe-reich 10 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, für sie ein zustellungsbedürf-tiges Schriftstück vorhält.Betroffener: MAMEDI Arman, geb. am 11.12.1975letzte bekannte Anschrift: Trierer Landstr. 64, 54516 Wittlich, Datum und Aktenzeichen des Schreibens: vom 21.04.2015, Az.: 20-ju021425 so-wie die Ladung vom 12.10.2015, Az.: 10-W-15/075 zum Termin der münd-lichen Verhandlung vor dem Kreis-rechtsausschuss am 11.11.2015, um 10:40 Uhr, in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Sitzungsraum A10/Altbau, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich.Die Schriftstücke können von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 10 / Torhaus West -, Kur-fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ein-gesehen werden.Die Ladung sowie das Nichtabhilfe-schreiben des Widerspruchsgegners gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wo-chen vergangen sind.

Wittlich, den 12.10.2015Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich- Fachbereich 10 -Kurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftrag:gez. Claudia Erz

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs-

zustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszu-stellungsgesetz sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bern-kastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be-nachrichtigt, dass die Kreisverwal-tung Bernkastel-Wittlich – Fachbe-reich 13 –, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbe-dürftige Entscheidung getroffen hat.Betroffene/r: Aydin Aktas letzte bekannte Anschrift: 54472 Monzelfeld, Neuweg 9Datum und Aktenzeichen des Schrei-bens: 07.10.2015, Az.: 13-50-A 5403/5404Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 13 - Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.Durch die öffentliche Zustellung wer-den Fristen in Gang gesetzt, nach de-ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht inner-halb von zwei Wochen nach Zustel-lung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 15.10.2015Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich- Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -Kurfürstenstraße 1654516 WittlichIm Auftrag:Gez. Manuela Neithöfer

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG) und § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG): Vorhaben der Winde-

nergie Wintrich Planungsgesellschaft mbH: Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

Die Windenergie Wintrich Planungs-gesellschaft mbH, Moselstraße 19, 54487 Wintrich, hat bei der Kreisver-waltung Bernkastel-Wittlich als zu-ständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer im-missionsschutzrechtlichen Genehmi-gung zur Errichtung und Betrieb von siebzehn (17) Windenergieanlagen (WEA) des Typs ENERCON E115 mit 149m Nabenhöhe, 115,72 m Rotor-durchmesser, 206,86 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 3 MW auf den nachfolgend genannten Grund-stücken beantragt:

WEA Gemarkung Flur Flurstück01 Niederemmel 34 3502 Niederemmel 34 31/203 Niederemmel 33 13/104 Wintrich 37 5/205 Wintrich 36 106 Wintrich 37 5/207 Wintrich 37 5/209 Wintrich 39 110 Wintrich 39 111 Wintrich 39 112 Wintrich 39 113 Wintrich 39 115 Filzen 9 351/1516 Filzen 9 351/1517 Filzen 9 351/1518 Filzen 9 351/1519 Filzen 9 351/16

Die Anlagen sollen im 2./3. Quartal 2016 in Betrieb genommen werden.

Das Vorhaben bedarf nach § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (4. BImSchV) i.V.m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer Genehmigung nach § 4 BImSchG. Auf-grund § 3b Abs. 1 u. 2 UVPG i.V.m. Zif-fer 1.6.1 sowie Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG ist eine Umweltverträg-lichkeitsprüfung durchzuführen. Die-se ist aufgrund § 1 Abs. 2 der Neun-ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) unselbständiger Teil des im-missionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsverfahrens.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG sowie § 9 UVPG öf-fentlich bekannt gemacht.

Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntma-chung bei der Genehmigungsbehör-de vorliegenden entscheidungserheb-lichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 02. November 2015 bis 01. Dezember 2015 aus und können dort während der angege-benen Zeiten eingesehen werden:

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues

Klinik Kues / Kueser Plateau, 54470 Bernkastel-KuesZimmer: 208Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 UhrDienstag, Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 UhrFreitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichKurfürstenstraße 16, 54516 WittlichZimmer: N 20Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 UhrDienstag, Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 UhrFreitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Etwaige Einwendungen nicht privat-rechtlicher Natur gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungs-frist vom 02. November 2015 bis 15. Dezember 2015 bei den vorgenann-ten Auslegungsstellen erhoben wer-den. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen müssen schrift-lich erhoben werden und Namen so-wie die volle leserliche Anschrift des/der EinwenderIn enthalten. Unleser-liche Einwendungen und solche, die Name und Adresse der Person des/der EinwenderIn nicht eindeutig er-kennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Einwendungen, die per einfacher E-Mail erhoben werden.

Soweit Namen und Anschrift bei Be-kanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin oder an die im Ge-nehmigungsverfahren beteiligten Be-hörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungs-schreiben hinzuweisen.

Ein Termin zur Erörterung der Einwen-dungen wird wie folgt bestimmt:Datum: Dienstag, 19. Januar 2016Uhrzeit: 14:30 UhrOrt: Festhalle Vindriacum Wintrich, Am Stauwehr 8, 54487 Wintrich

Form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Aus-bleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den VertreterInnen der beteiligten Behörden, die Antragstellerin und die-jenigen Personen, die rechtzeitig bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als ZuhörerIn an dem Termin teilnehmen, sofern genügend freie

Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter

www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:=================================================================Horath Im Sickemerberg Waldfläche 0,9134 haHeidenburg In der Höll Landwirtschaftsfläche 0,6170 haWillwerscheid Borpesch Landwirtschaftsfläche, Waldfläche 0,7740 ha

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt-schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 02.11.2015 schriftlich mitzuteilen.

Page 5: Gesundheitskonferenz des Landkreises: Seelische Gesundheit ...€¦ · ger noch ein wenig üben, um die lustige ABC-Geschichte selbst lesen zu können. Ganz Ungeduldige können sich

Seite 5

NachrufDer Landkreis Bernkastel-Wittlich nimmt Abschied von

Siegfried Schneider

aus Heidweiler.

„Selbstverwaltung lebt von der tätigen Mitarbeit ih-rer Bürger an gemeinsamen Interessen und Aufgaben.“ -Freiherr vom Stein-

Der Landkreis trauert um ein kommunalpolitisches Urge-stein, eine sehr engagierte Persönlichkeit, die die Philo-sophie des Freiherrn vom Stein aus tiefer Überzeugung lebte. Siegfried Schneider übernahm deshalb auf vielfäl-tige Weise und auf allen Ebenen der Kommunalpolitik Verantwortung für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger. Fast vier Jahrzehnte hat er aktiv Kreispolitik mitgestal-tet, davon 23 Jahre als Mitglied des Kreistages Bernka-stel-Wittlich und seiner verschiedenen Ausschüsse, un-ter anderem im Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten, im Ausschuss für Umweltschutz, Abfall- und Energiewirtschaft sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. 15 Jahre war Herr Schneider im Kreisvorstand als Kreisbeigeordneter tätig. Während seines langjäh-rigen ehrenamtlichen Wirkens hat er sich sehr engagiert für das Wohl und die Anliegen der Menschen in unserer Heimat eingesetzt. Besonders die Interessen seines Be-rufsstandes, der Landwirtschaft, hat er mit großer Kom-petenz vertreten und setzte sich darüber hinaus auch für die positive Fortentwicklung des ländlichen Raumes ein.

In Anerkennung seiner besonderen Verdienste um das Gemeinwohl wurden ihm 1991 die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, 1996 die Freiherr-vom-Stein-Plakette und 2009 die Große Eh-rung des Landkreises Bernkastel-Wittlich verliehen.

Unser herzliches Mitgefühl gilt seiner Familie.Wir werden Siegfried Schneider ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich

Gregor EibesLandrat

Plätze zur Verfügung stehen. Geson-derte Einladungen zum Erörterungs-termin ergehen nicht mehr.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen ge-gen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben bzw. zurückgezo-gen worden sind oder nur auf privat-rechtlichen Titeln beruhen.

Sollte der Erörterungstermin wegfal-len oder vertagt werden, wird die Ent-scheidung hierüber nach Ablauf der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.

Wittlich, den 15. Oktober 2015Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlichi.V.: Hermann Brück

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG) und § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG): Vorhaben der Energie Bernkastel-Wittlich – Anstalt des öf-fentlichen Rechts (EBW-AöR): Errich-tung und Betrieb von Windenergie-anlagen

Die EBW-AöR, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, hat bei der Kreisver-waltung Bernkastel-Wittlich als zu-ständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer im-missionsschutzrechtlichen Genehmi-gung zur Errichtung und Betrieb von acht (8) Windenergieanlagen (WEA) des Typs ENERCON E115 mit 149 m Nabenhöhe, 115,72 m Rotordurch-messer, 206,86 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 3 MW auf den nachfolgend genannten Grundstü-cken beantragt:

WEA Gemarkung Flur FlurstückSF 01 Wintrich 39 2/6SF 02 Wintrich 39 2/6SF 04 Wintrich 39 2/6SF 05 Filzen 9 677/347SF 06 Wintrich 39 2/6SF 07 Wintrich 39 2/6SF 08 Wintrich 39 2/6SF 09 Wintrich 39 2/6

Die Anlagen sollen im 2./3. Quartal 2016 in Betrieb genommen werden.

Das Vorhaben bedarf nach § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (4. BImSchV) i.V.m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer Genehmigung nach § 4 BImSchG.Aufgrund § 3b Abs. 1 u. 2 UVPG i.V.m. Ziffer 1.6.1 sowie Ziffer 17.2.2 der An-lage 1 zum UVPG ist eine Umweltver-träglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese ist aufgrund § 1 Abs. 2 der Neun-ten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) unselbständiger Teil des im-missionsschutzrechtlichen Genehmi-gungsverfahrens.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10

Abs. 3 BImSchG sowie § 9 UVPG öf-fentlich bekannt gemacht.

Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntma-chung bei der Genehmigungsbehör-de vorliegenden entscheidungserheb-lichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 02. November 2015 bis 01. Dezember 2015 aus und können dort während der angege-benen Zeiten eingesehen werden:

Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-KuesKlinik Kues / Kueser Plateau, 54470 Bernkastel-KuesZimmer: 208Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 UhrDienstag, Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 UhrFreitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Kreisverwaltung Bernkastel-WittlichKurfürstenstraße 16, 54516 WittlichZimmer: N 20Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 UhrDienstag, Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDonnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 UhrFreitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Etwaige Einwendungen nicht privat-rechtlicher Natur gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungs-frist vom 02. November 2015 bis 15. Dezember 2015 bei den vorgenann-ten Auslegungsstellen erhoben wer-den. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrecht-lichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen müssen schrift-lich erhoben werden und Namen so-wie die volle leserliche An-schrift des/der EinwenderIn enthalten. Unleser-liche Einwendungen und solche, die Name und Adresse der Person des/der EinwenderIn nicht eindeutig er-kennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Einwendungen, die per einfacher E-Mail erhoben werden.

Soweit Namen und Anschrift bei Be-kanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin oder an die im Ge-nehmigungsverfahren beteiligten Be-hörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungs-schreiben hinzuweisen.

Ein Termin zur Erörterung der Einwen-dungen wird wie folgt bestimmt:Datum: Mittwoch, 20. Januar 2016Uhrzeit: 14:30 UhrOrt: Festhalle Vindriacum Wintrich, Am Stauwehr 8, 54487 Wintrich

Form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Aus-bleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den VertreterInnen der beteiligten Behörden, die Antragstellerin und die-jenigen Personen, die rechtzeitig bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als ZuhörerIn an dem Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Geson-derte Einladungen zum Erörterungs-termin ergehen nicht mehr.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht

stattfindet, wenn Ein-wendungen ge-gen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben bzw. zurückgezo-gen worden sind oder nur auf privat-rechtlichen Titeln beruhen.

Sollte der Erörterungstermin wegfal-len oder vertagt werden, wird die Ent-scheidung hierüber nach Ablauf der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.

Wittlich, den 15. Oktober 2015Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlichi.V.: Hermann Brück