Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of...

13
Gewaltprävention im Justizvollzug Am Beispiel der JVA Hannover International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic, Friday 23.01.2009

Transcript of Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of...

Page 1: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

Gewaltprävention im Justizvollzug

– Am Beispiel der JVA Hannover

„International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG

YOUTH“ Brno, Czech Republic, Friday 23.01.2009

Page 2: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 2

Agenda

Allgemeine Informationen

1. Daten der JVA Hannover

2. Zuständigkeiten und Aufgaben

3. Durchschnittsbelegung 2004 - 2008

Kern des Vortrags

4. Aufgabe(n) des Vollzuges (§ 5 NJVollzG)

5. Verpflichtungen eines Gefängnisses

6. Angebotsbeispiele im Gefängnis Hannover

7. Probleme für ausländische Gefangene

8. Allgemeine Probleme...

9. Zahlenmaterial (Auswirkungen)

10.Gewaltprävention findet statt, wenn….

Page 3: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 3

2. Bedienstete Männer

Frauen

Mittlerer Dienst 370 112

Gehobener Dienst 21 25

Höherer Dienst 11 13

1. Finanzen (budgetiert):

Sachmittelbudget = 4.674.358 €(mit Sonderzuwendungen insgesamt 4.919.284 €)

402 150 = 27 %

Insgesamt: 552 Bedienstete

BV: 527,48 VZE

Zielvorgabe 2012 499 VZE

Daten der JVA Hannover

Page 4: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 4

Die JVA Hannover, die aus einer Hauptanstalt (Schulenburger Landstr.) und zwei auswärtigen Abteilungen besteht, ist für folgende Aufgaben zuständig:„Landesaufgaben“

• Prognosezentrum • Psychiatrische

Krankenabteilung• Sozialtherapeutische

Abteilung (52 Behandlungsplätze)

• Transportabteilung• 100 Plätze f. Teilnehmer

schulischer u. beruflicher Maßnahmen

• Zentrale Abteilung für Abschiebungshaft (Langenhagen)

Haftarten• Untersuchungshaft ♀ ♂• Strafhaft ♂• Offener Vollzug ♀ ♂• Abschiebungshaft ♀ ♂

Zuständigkeiten und Aufgaben

Page 5: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 5

Die Anstalt verfügt über 976 Haftplätze.

Durchschnittlich waren/sind in den Jahren

20041053 Gefangene 2005 991 Gefangene (nach Abfluss in die JVA Sehnde)2006 971 Gefangene2007 890 Gefangene (nach Abfluss in die JVA Rosdorf)2008 840 Gefangene

inhaftiert.

Jährlicher Durchlauf: 14.700Monatsdurchschnitt: 1.189Tagesdurchschnitt: 36 („24-Stunden-

Betrieb“)

Durchschnittsbelegung 2004 - 2008

Page 6: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 6

„Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor

weiteren Straftaten.“

Um diese Aufgabe überhaupt erfüllen zu können, sind Gefangene in Niedersachsen gem. § 6 NJVollzG verpflichtet, an der Erreichung des Vollzugszieles mitzuwirken. Ihre Bereitschaft hierzu ist zu wecken und zu fördern. Gefängnisse wiederum sind verpflichtet, dem oder den Gefangenen „geeigneter Maßnahmen“ anzubieten, die die Chance eröffnen, sich nach Verbüßung der Strafe in die Gesellschaft einzugliedern.

Aufgabe(n) des Vollzuges (§ 5 NJVollzG)

Page 7: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 7

Verpflichtungen eines Gefängnisses

• Analyse der Inhaftierungsgründe durch eine Aufnahmeabteilung (durchlaufen alle Strafgefangenen), die die Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie Defizite und Schwächen im Einzelfall herausarbeitet.

• Definition des Vollzugsziels im Einzelfall (§ 5 NJVollzG)

• Festlegung von Maßnahmen, an denen der Gefangene aus Sicht des Vollzuges teilnehmen muss

• Prüfung und Kontrolle der Teilnahme an empfohlenen Maßnahmen (Behandlungscontrolling)

Page 8: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 8

Angebotsbeispiele im Gefängnis Hannover• Spezielle Behandlungsangebote (Soziales Training (Vermittlung von

Kernkompetenzen), Antigewaltkurse, gewaltfreie Kommunikation)

• Psychologische Angebote (Einzel- und Gruppentherapien)

• Sozialtherapeutische Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftäter (52 BP : Behandlungsplätze – für je 10 Gefangene werden eine psychologische, eine sozialpädagogische Fachkraft und 3,3 Bedienstete des allg. Vollzugsdienstes zur Verfügung gestellt; Mindestbehandlungszeit 12 Monate)

• Prognosezentrum (zentrale Begutachtung von allen Gefangenen, die in wegen eines Sexual- und Gewaltdeliktes zu einer Freiheitsstrafe ab 2 Jahren verurteilt sind: zu Beginn der Inhaftierung erstellt das Prognosezentrum ein Erstgutachten und ein Folgegutachten (Entwicklung und Einstellungsänderungen während der Haft), wenn die Stammanstalt in die Lockerungseignungsprüfung einsteigt)

• Differenzierte Schul- und Berufsausbildungen (Haupt- und Realschulkurse, Umschulungen, Modulare Qualifizierungsangebote, die in Freiheit fortgesetzt werden können)

Page 9: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 9

Probleme für ausländische Gefangene• Das NJVollzG gilt gleichermaßen für alle Gefangenen, unabhängig

von ihrer Herkunft oder Staatsangehörigkeit.

• Im Vollzugsalltag erleben nichtdeutsche Gefangene eine Benachteiligung, solange die ausländerrechtliche Situation ungeklärt ist (Aufenthaltsstatus, Ausweisung und Abschiebung).

• Berufliche Ausbildungen stehen nichtdeutschen Gefangenen nicht zur Verfügung, wenn eine Abschiebung droht (Gefangene müssen für eine Förderung dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen).

• An Behandlungsmaßnahmen zur Förderung der allgemeinen sozialen Kompetenz, zur Aufarbeitung der Straftat oder an speziellen Angeboten für Gewalt- und Sexualstraftäter können nichtdeutsche Gefangene nicht teilnehmen, solange Sprachdefizite und Verständigungsschwierigkeiten bestehen.

Page 10: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 10

Allgemeine Probleme gibt es,

• … wenn keine Mitarbeitsbereitschaft am Vollzugsziel besteht und die Teilnahme an Maßnahmen abgelehnt wird.

• … wenn „Subkulturen“ vorhanden sind (Zusammenhalt und Abgrenzung gegen andere)

• … wenn Gewalt und Unterdrückung unter Gefangenen vorherrschen

• … wenn Aufgaben und Funktionen von Gefangenen übernommen werden, für die Bedienstete zuständig sind (Machtinstrumente wie Arbeits- und Essenzuteilung, etc.)

Page 11: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 11

Zahlenmaterial (Auswirkungen)

KNZ-Nr. Summe Jahr

81720

26 2006

17 2007

10 2008

0

1

2

3

4

5

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Tätl. Auseinandersetzungen unter Gefangenen Knz. 81720

26 2006

17 2007

10 2008

Tätl. Auseinandersetzung unter Gefangenen

Page 12: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 12

Gewaltprävention findet statt, wenn ….• .. innerhalb der Anstalt eine Binnendifferenzierung besteht

(Trennung von Untersuchungs- und Strafgefangenen; Spezialabteilungen mit Fachressourcen, Abteilungen für Schul- und Berufsausbildungen)

• eine verbindliche Aufbauorganisation mit zukunftsfähiger Struktur für Bedienstete und Gefangene vorhanden ist (einheitliche Tagesstruktur festlegen; Fachressourcen zur Verfügung stellen, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten einrichten)

• .. bedarfsorientierte Freizeit-, Sport- und Behandlungsmaßnahmen für Gefangene angeboten werden (nicht nach dem „Gießkannenprinzip“)

• .. die Wirksamkeit von Behandlungsangeboten geprüft und optimiert wird

• .. Gefangene für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden und vorhandene Kernkompetenzen zum Schutz der Allgemeinheit ausgebaut werden

Page 13: Gewaltprävention im Justizvollzug – Am Beispiel der JVA Hannover „ International conference of PREVENTION OF VIOLENCE AMONG YOUTH“ Brno, Czech Republic,

23.01.2009 Justizvollzugsanstalt Hannover 13

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!