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Eine Niederlassung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH · Maria Trost 3 · 56070 Koblenz GEWÄSSERAUSBAU FRANKENTHALER TERRASSE AUSBAU BELCHGRABEN, PLANFESTSTELLUNG Heft 3 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG Juli 2019 sam/hlw 20101843 Björnsen Beratende Ingenieure GmbH Niederlassung Speyer Diakonissenstraße 29 · 67346 Speyer Telefon 06232 699160-0 · Telefax 06232 699160-20

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Eine Niederlassung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH · Maria Trost 3 · 56070 Koblenz

GEWÄSSERAUSBAU FRANKENTHALER TERRASSE

AUSBAU BELCHGRABEN, PLANFESTSTELLUNG

Heft 3

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG

Juli 2019

sam/hlw 20101843

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Niederlassung Speyer

Diakonissenstraße 29 · 67346 Speyer

Telefon 06232 699160-0 · Telefax 06232 699160-20

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- I -

Inhaltsverzeichnis

Erläuterungsbericht Seite

1 Vorhabensträger 1

2 Veranlassung 1

3 Beschreibung des Vorhabens 2

4 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls 3

Verwendete Unterlagen

[1] Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation

http://www.geoportal-wasser.rlp.de/servlet/is/2025/

Stand 2005; Abfrage Juni 2014

[2] L.A.U.B. Gesellschaft für Landschaftsanalyse und Umweltbewertung mbH

Fachbeitrag Naturschutz/Landespflegerischer Begleitplan A61: Abschnitt A: AK

Frankenthal – AK Mutterstadt

(Auftraggeber: LBM)

[3] Naturschutzverwaltung RLP

Landschaftsinformationssystem

http://map1.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis/

Abfrage Stand Juni 2014

[4] Naturschutzverwaltung RLP

ARTeFAKT - Arten und Fakten

http://www.artefakt.rlp.de/artefakt/wc?action=suchen&suchstring=6415/=6515/=6516

Abfrage Stand Juni 2014

[5] P Metropolregion Rhein-Neckar (Hrsg.)

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar

Mannheim, 2014

[6] Deutscher Wetterdienst

Klimadiagramme

www.klimadiagramme.de

Abfrage Dez 2013

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- II -

Fachgesetze:

[1] Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Gesetz über Naturschutz und Landespflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

beschlossen am 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010 zu-

letzt geändert durch Gesetz vom 15.19.2017 (BGBl. I S. 3434) m.W.v. 29.09.2017

[2] Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesna-

turschutzgesetz – LNtSchG) vom 06. Oktober 2015, letzte berücksichtigte Änderung:

§ 36 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.12.2016 (GVBl. S. 583)

[3] Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung

vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14b des

Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) worden ist

[4] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG). Wasserhaushaltsgesetz vom

31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in Kraft getreten am 07.08.2009 bzw. 01.03.2010 zu-

letzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771)

[5] Wassergesetz RLP (LWG)

Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz – LWG) vom 14.

Juli 2015, letzte berücksichtigte Änderung: § 119 geändert durch Artikel 5 des Ge-

setzes vom 22.09.2017 (GVBl. S. 237)

[6] Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL)

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober

2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im

Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie), Abl. Nr. L 327/1 vom 22. De-

zember 2000

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 1 Anlagen

P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_3_UV-Vorpr\180511_UVP_Vorprüfung.doc

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

1 Vorhabensträger

Gewässerzweckverband Isenach - Eckbach

Am Holzacker 1

67245 Lambsheim

2 Veranlassung

Im Bereich der Frankenthaler Terrasse kommt es wiederkehrend zu langanhaltenden Über-

schwemmungen landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Grundwasserstände können sowohl

nach Starkniederschlägen als auch nach über längere Zeiträume andauernden, überdurch-

schnittlichen Niederschlägen stark ansteigen.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen der Wasserwirtschaftsverwaltung, den Kommunen,

dem GZV Isenach-Eckbach und der Landwirtschaft vereinbart, die hydraulische Funktion des

vorhandenen Gewässersystems zu prüfen, Maßnahmen zur Sicherstellung des Abflussver-

mögens einzuleiten, den Bereich entlang des Belchgrabens zu renaturieren sowie in diesem

Retentionsvolumen Ausgleich für die Wasserführung zu schaffen.

Die erforderlichen Maßnahmen werden zur Wiederherstellung des Abflussvermögens im

Rahmen von drei separaten Verfahren beantragt.

Großflächig kann die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit durch den Rückbau von

Engstellen (Bauwerke und Auflandungen) sowie durch die Anpassung von Bauwerken

so erfolgen, dass ausschließlich in kommunalem bzw. öffentlichem Besitz befindliche

Grundstücke genutzt werden. Für diese Bauwerke, die als Anlagen an Gewässern

dritter Ordnung mit einem Abstand unter 10 m gemäß §36 Wasserhaushaltsgesetz

und §31 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz bestehen, wurde ein gemarkungsüber-

greifendes, separates Plangenehmigungsverfahren bei der oberen Wasserbehörde

durchgeführt. Die bauliche Realisierung ist mit Ausnahme weniger Restarbeiten abge-

schlossen.

Primär aufgrund des Flächenbedarfs auf Privatflächen wird für den Belchgraben zwi-

schen der Mündung in die Isenach und der Querung des Belchgrabens mit der A 61

ein separates Planfeststellungsverfahren bei der Oberen Wasserbehörde durchge-

führt. Der in den Belchgraben einmündende Graben G3 wird aufgrund von Entwässe-

rungsproblemen in die Planungen mit aufgenommen (vorliegende Antragsunterlagen)

Der Belchgrabenabschnitt zwischen der Querung mit der A 61 und der L 527 wird re-

naturiert. Für das Vorhaben wurde ein separates Plangenehmigungsverfahren durch-

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 2 Anlagen

P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_3_UV-Vorpr\180511_UVP_Vorprüfung.doc

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

geführt. Aktuell laufen hier die Rodungsarbeiten, im Frühjahr 2018 wird eine Arten-

schutzmaßnahme vorgezogen realisiert. Die bauliche Umsetzung erfolgt dann in der

zweiten Hälfte 2018.

Nach § 7 c in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträg-

lichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Vorhaben (naturnaher Ausbau von Bächen, Gräben,

Rückhaltebecken und Teichen, kleinräumige naturnahe Umgestaltung, wie die Beseitigung

von Bach- und Grabenverrohrungen, Verlegung von Straßenseitengräben in der bebauten

Ortslage und ihre kleinräumige Verrohrung,...) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzel-

falls durchzuführen, wobei bei Planfeststellungsverfahren generell eine Umweltverträglich-

keitsprüfung vorgesehen ist. Nach Vorabstimmung mit der zuständigen Behörde (SGD-Süd)

wird für das Vorhaben am Belchgraben, aufgrund der positiven Auswirkungen, zunächst eine

Umweltverträglichkeitsvorprüfung zur Ermittlung erheblicher Umweltauswirkungen und zur

Ermittlung der Notwendigkeit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

3 Beschreibung des Vorhabens

Die Planungsfläche liegt im Bereich der Frankenthaler Terrasse, entlang des Belchgrabens

und des Grabens G3. Dieser verläuft in Nord-Süd-Richtung östlich von Maxdorf und Lambs-

heim (vgl. Abbildung 1).

Der überplante Gewässerabschnitt beginnt im Süden, an der Querung der Autobahn A61 (km

1+300) und endet im Norden an der Mündung des Belchgrabens in die Isenach.

Im Rahmen der Maßnahme werden folgende Ziele umgesetzt:

Herstellung eines hydraulischen Längsgefälles des Belchgrabens sowie des einmün-

denden Grabens G 3.

Beseitigung von hydraulischen Engstellen.

Realisierung eines gewundenen Gewässerlaufs mit der Integration von Strukturelemen-

ten im nördlichen Planbereich (s. Abbildung 1, Bereich 2).

Im Bereich 2 wird ein Initialgerinne mit gewundenem Gewässerverlauf angelegt, wobei die

Integration diverser Strukturelemente wie Holzbuhnen, Kiesrauschen, Flachwasserzonen und

Wurzelstubben in das Gewässer vorgesehen ist. Hierzu werden Acker- sowie Wiesenflächen

umgestaltet.

Die übrigen Maßnahmen werden am bestehenden Graben durchgeführt, wobei Sohlanpas-

sungen/-abgrabungen und Gerinneaufweitungen zur Herstellung des hydraulischen Längsge-

fälles sowie zur Beseitigung von hydraulischen Engstellen durchgeführt werden. Am Graben

G3 wird ein zusätzlicher 15 m breiter Gewässerkorridor mit Gewässerrandstreifen geschaffen.

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 3 Anlagen

P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_3_UV-Vorpr\180511_UVP_Vorprüfung.doc

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Des Weiteren wird im Rahmen des Vorhabens die Anpassung von zwei Durchlässen, am

Belchgraben und Graben G3, sowie der Neubau von einem Durchlass im nördlichen Planbe-

reich realisiert.

Abbildung 1: Lage der Planungsbereiche

4 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls

Nach Vorabstimmung mit der zuständigen Behörde (SGD-Süd) wird für das Vorhaben am

Belchgraben, aufgrund der überwiegend positiven Auswirkungen, zunächst eine Umweltver-

träglichkeitsvorprüfung zur Ermittlung erheblicher Umweltauswirkungen und zur Ermittlung der

Notwendigkeit einer kompletten Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beantragt bei der Prüfbehörde, auf Grundlage

der nachfolgenden Erläuterungen festzustellen, ob durch die Verbesserung der Abflussver-

hältnisse und Renaturierung eines Gewässerabschnitts am Belchgraben und dem einmün-

denden Graben G 3 möglicherweise erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten

sind und somit eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung be-

steht. Bei der Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die

Bereich 1

Bereich 2

G 3

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 4 Anlagen

P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_3_UV-Vorpr\180511_UVP_Vorprüfung.doc

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

offensichtlich ausgeschlossen werden.

Einzelheiten der Planung sind aus dem technischen Erläuterungsbericht (Heft 2) ersichtlich.

Gemäß Anlage 3 zum UVPG „Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträg-

lichkeitsprüfung“ sind nachstehende Kriterien bei der Prüfung der UVP-Pflicht anzuwenden:

Nr. Erfordernis Angaben bzw. Prüfergebnisse

1 Merkmale des Vorhabens Die Merkmale des Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen

1.1 Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens und, soweit relevant, der Abrissar-beiten

Von dem Vorhaben ist der Belchgraben oberhalb der Kreuzung mit der A 61 bis zum Einlauf in die Isenach, auf einer Länge von rd. 1 km betroffen. Die Gesamtflä-che der Gerinneanpassung beläuft sich am Belchgraben auf eine Fläche von rd. 1,2 ha und rd. 1 ha am Graben G3.

Die Maßnahme beinhaltet die Anpassung von zwei Durchlässen sowie der Neubau von einem Durchlass im nördlichen Planbereich.

1.2 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelasse-nen Vorhaben und Tätigkeiten

In 2018 findet die Ausführungsplanung Belchgraben Süd, oberhalb der L527 (km 2+300) bis zur Querung der Autobahn (km 1+300), statt. Dort sind Renaturierungs-maßnahmen in Form von Grabenverlegung in den an-grenzenden Acker sowie dessen Umwandlung in exten-sives Grünland. Der alte Grabenverlauf bleibt bestehen

1.3 Nutzung natürlicher Ressour-cen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflan-zen und biologische Vielfalt

Wasser: Die Maßnahmen am Belchgraben finden auf rund 1 km Länge statt. Im nördlichen Bereich 2 wird jeweils auf rund 0,5 km Länge in den benachbarten Flä-chen ein gewundener Verlauf mit einem breiteren Ge-wässerbett angelegt wobei gleichzeitig Strukturelemente eingebracht werden. Der ursprüngliche Verlauf wird in zwei kurzen Abschnitten punktuell verfüllt und hat durch die Abkopplung dann Stillgewässercharakter. Im südli-chen Bereich 1 wird das Ostufer abgeflacht und der Korridor somit verbreitert.

Der Graben G3 wird anfangs ebenfalls in seinem Korri-dor aufgeweitet und im weiteren Verlauf das östliche Ufer abgeflacht. (Anlage von 5m breiten Gewässerrand-streifen auf 210 m Länge beidseitig, auf 510 m Länge einseitig). Im nördl. Abschnitt wird an der Nordseite und im südl. Abschnitt auf der Ostseite ein unbefestigter Wirtschaftsweg hergestellt. Die Maßnahmen dienen nicht der Grundwasser-regulierung. Eine Beeinflussung der Grundwasserspie-gellage findet nur im direkten Gewässerumfeld statt.

Boden: Durch Abgrabungen, Sohlanpassungen und Herstellen eines Initialgerinnes wird in das Schutzgut Boden einge-griffen (Flächengrößen siehe Pkt 1.1).

Tiere und Pflanzen: Durch die Abflachungen der östl. Uferseite, in dem südl.

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 5 Anlagen

P:\hlw1018543\doc\ber\20170407_PF_Belchgraben_nord\Heft_3_UV-Vorpr\180511_UVP_Vorprüfung.doc

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470 m langen Abschnitt (Bereich 1) gehen auf ca. 5 m Breite alle uferbegleitenden Bäume Weiden, Erlen, Ahorn, Pappel) u. Sträucher verloren. Im südlichsten Bereich wird auf 210 m Länge durch die Kumulation mit der A 61-Rodung der gesamte 10-12m breite Gehölz-streifen zw. Belchgraben u. A 61 innerhalb eines Winters entfernt. Von den zu rodenden Gehölzen sind 5 größere Einzelbäume innerhalb des Ufergehölzes. Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Wiederan-pflanzung werden der Graben und die Ufervorländer in ihren Lebensraumfunktionen für Pflanzen und Tiere und auf ihre Biotopvernetzungsfunktion durch Pflanzungen von Gehölzen, Entwicklung von Grünland wieder aufge-wertet.

Mensch: Zur Naherholung ist der Belchgrabenabschnitt trotz der grabenbegleitenden Gehölze, aufgrund des Autobahn-verkehrslärms wenig, bzw. nicht geeignet.

1.4 Erzeugung von Abfällen im Sinne von § 3 Absatz 1 und 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetz-tes

Es fallen Erdaushub und Grünschnitt an, die abfallrecht-lich ordnungsgemäß zwischengelagert, recycelt bzw. deponiert werden.

Abwässer werden nicht erzeugt.

1.5 Umweltverschmutzung und Belästigungen

Abschätzung der voraussichtlich in Luft, Wasser und Boden emittierten Stoffe In der Bauphase ist mit Lärm-, Staub- und Abgasemissi-onen von Baufahrzeugen zu rechnen. Durch die angren-zende Autobahn sowie die landwirtschaftliche Nutzung ist jedoch eine starke Vorbelastung des Gebietes vor-handen. Ebenso kommt es zu Gewässertrübungen wäh-rend der Bauausführung. Die Verunreinigung von Was-ser und Boden durch unbeabsichtigt austretende Treib- und Schmierstoffe der Maschinen und Fahrzeuge wird durch Vermeidungsmaßnahmen wie Betanken auf be-festigten Flächen in mind. 20 m Abstand zu Gewässern und Verwendung von biologisch abbaubaren Betriebs-stoffen abgewendet. Es sind keine Umweltverschmut-zungen durch die Maßnahme zu erwarten. Belastung der Umgebung: Während der Bauphase sind Erschütterungen, Geräusche, Lichteinwirkungen und Gerüche zu erwarten. Mit Abschluss der Bauarbei-ten enden diese Belästigungen. Gesundheitsgefährdun-gen werden zu keiner Zeit erwartet.

1.6 Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen, die für das Vorhaben von Bedeutung sind, einschließlich der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wissenschaftlichen Er-kentnissen zufolge durch den Klimawandel bediengt sind, insbesondere mit Blick auf:

1.6.1 verwendete Stoffe und Tech-nologien

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden keine gefährli-chen Stoffe oder Technologien eingesetzt.

1.6.2 die Anfälligkeit des Vorhabens für Störfälle im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-

Ein besonderes Unfallrisiko durch die Maßnahmen an den Gewässern ist nicht erkennbar. (Bauphase siehe Pkt 1.4)

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 6 Anlagen

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Verordnung, insbesondere aufgrund seiner Verwirklichung innerhalb des angemessenen Sichheitsabstandes zu Be-triebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

1.7 Risiken für die menschliche Gesundheit, z.B. durch Verun-reinigung von Wasser oder Luft

Durch das Vorhaben entstehen keine für den Menschen gefährlichen Verunreinigungen

2 Standort des Vorhabens Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträch-tigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichti-gung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurtei-len:

2.1 bestehende Nutzung des Ge-bietes, insbesondere als Flä-che für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischerei-wirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Ver-kehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien)

Durch das Vorhaben ist der bestehende Gewässerkorri-dor sowie die uferbegleitende Vegetation betroffen. Im Rahmen der Renaturierung werden Ackerflächen sowie eine Wiesenfläche in Anspruch genommen. Die Acker-flächen werden im Zuge der Renaturierung und Nut-zungsänderung aufgewertet.

Parallel zum Vorhabensgebiet verläuft die Autobahn A61, wobei bereits fertige Planungen zum 6-spurigen Ausbau vorliegen. Es liegen demnach kumulative Maß-nahmenplanungen vor. Die Maßnahmen beider Vorha-ben sind auf einander abgestimmt, der zu erbringende Ausgleich ist für beide Vorhaben gewährleistet.

2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qua-lität und Regenerationsfähig-keit der natürlichen Ressour-cen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebiets und sei-nes Untergrunds (Qualitätskri-terien)

Wasser: Der Belchgraben und der Graben G3 sind künstlich ge-schaffene Fließgewässer 3. Ordnung u. verlaufen beide geradlinig in einem Trapezprofil mit steilen Böschungen. Gewässerzustand: Gewässerstruktur: stark bis vollständig verändert (6-7), Gewässergüteklasse: 2,3-2,6 kritisch belastet

Beidseitig des G3 grenzt ackerbauliche Nutzung bis an die Böschungsoberkante an. Der Belchgraben verläuft nördlich anfangs zwischen Acker im Westen und Strauchhecken im Osten; weiter südlich ist er beidseitig von Ufergehölzen (Weiden u. Pappeln, Ahorn) und Strauchhecken eingerahmt.

Die Gewässer in der Frankenthaler Terrasse sind durch die Landwirtschaft und permanente Beregnung (gesät-tigter OGWL), Eintrag von Pflanzenschutzmitteln, Dün-ger und Oberboden nach Regen stark belastet. Die Soh-len der Gewässer sind verschlammt, der G3 hat Stillge-wässercharakter. Insgesamt wird den Gewässern eine geringe Qualität zugesprochen.

Boden: In der Frankenthaler Terrasse finden sich prin-zipiell hochwertige Parabraunerden, Schwarzerden so-wie Gleye und Aueböden, welche durch die intensive Nutzung und Bewässerung der Ackerfläche jedoch star-

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 7 Anlagen

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ke stoffliche Belastungen aufweisen und auch mechani-schen Einwirkungen unterliegen. Die natürlichen Boden-funktionen werden durch den Bewuchs mit standortge-rechter Vegetation sowie der Extensivierung und Nut-zungsänderung im Gewässerentwicklungsraum mittel-fristig zurückgewonnen und verbessert.

Klima/Luft: Dem gesamten Bereich um den Belchgra-ben wird prinzipiell eine hohe bis sehr hohe klimaökolo-gische Bedeutung beigemessen [5]. Grundsätzlich sind Gräben und Bäche eine Leitbahn für Kaltluftabflüsse in denen die Kaltluft kanalisiert. Diese Funktion wird im Gebiet durch die Straßendammböschungen der A 61 und dem z.T. starken Bewuchs entlang des Grabens behindert. Durch die angrenzende Autobahn sowie die landwirtschaftliche Nutzung ist zudem eine starke stoffli-che Vorbelastung des Gebietes (Emissionen) bei West-wind vorhanden.

Tiere und Pflanzen: Am G3 wird bis an die Böschungs-oberkante beackert. Innerhalb der Böschung stehen Sträucher und ältere Weiden, welche die ausgeräumte Ackerlandschaft in der Struktur anreichern.

Der Belchgrabenabschnitt verläuft im südlichen Planbe-reich innerhalb von Strauchhecken und teilweise in ho-hen breiten Ufergehölzen aus Pappeln und Weiden. Diese relativ naturnahen Bereiche werden durch die direkte Nähe zur A 61 stark beeinträchtigt, was sich auch in den vorhandenen Artenvorkommen mit wenig angetroffenen Arten und Individuen abzeichnet.

Die Uferböschungen weisen abschnittsweise nitrophile Gewässerraine auf, in denen vor allem Gräser- und Brennnesselaufwuchs dominiert. Vereinzelt ist Schilf-aufwuchs vorhanden.

Aufgrund der Lage im intensiv landwirtschaftlich gepräg-ten Bereich und der unmittelbaren Nähe zur vorhande-nen Autobahn kommen nur anspruchslose Arten, die i.d.R. ein weites Habitatspektrum aufweisen, vor. Dabei handelt es sich um ungefährdete und häufige Arten. Das Gewässer selbst bietet aufgrund der schlechten Was-serqualität nur häufigen Libellenarten wie Königslibelle, Plattbauch oder Mosaikjungfer oder dem Teichfrosch (vermutlich hybrid) Lebensraum. Vereinzelt kommt auch die Feuerlibelle (RL 3 rlp) vor. Als Laichgewässer für anspruchsvollere Amphibien wie Kröten u. Molche oder dem Kleinen Wasserfrosch eignen sich die Gräben nicht. Detaillierte Betrachtungen sind dem Heft 5 inkl. der Relevanztabelle zu entnehmen.

Für die Vögel ist die Störung durch die Autobahn sehr groß, so dass dort Ubiquisten in den Hecken am Acker-rand und Autobahnböschungen vorkommen. Speziali-sierte oder störungsempfindliche Vogelarten kommen zur Zeit nur als Durchzügler vor. Der Fachbeitrag Artenschutz (Heft 5) zeigt auf, dass durch die Planung keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden.

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Das Vorhaben fördert die biologische Vielfalt und wirkt sich positiv auf diese aus.

Landschaft/Mensch: Die Frankenthaler Terrasse ist stark durch intensive landwirtschaftliche Nutzung ge-prägt. Die Grundwasserstände können sowohl nach Starkniederschlägen als auch nach über längere Zeit-räume andauernden, überdurchschnittlichen Nieder-schlägen stark ansteigen. Dies führt zu langanhaltenden Überschwemmungen landwirtschaftlicher Nutzflächen und schränkt die Nutzbarkeit der Flächen stark ein, bzw. verursachte in der Vergangenheit hohe Ernteverluste. Bei den Orten im Umfeld der Maßnahme handelt es sich um kleinere Ortsteile mit überwiegend ein- bis zweige-schossigen Wohngebäuden. Die unbesiedelten Bereiche werden zwar durch die zahlreichen Gräben unterglie-dert, eine erlebbare Struktur erfahren die landwirtschaft-lichen Flächen jedoch nur durch grabenbegleitende Hecken oder Baumreihen und durch die Gehölzstreifen entlang der Autobahn. Der Raum ist durch zahlreiche Verkehrswege zerschnit-ten. Vor allem von der A 61 gehen starke optische und akustische Störwirkungen aus. Zusätzlich verläuft süd-lich des Untersuchungsraumes die Autobahn A 650 in west-östlicher Richtung. Östl. der A61 wird derzeit ein groß dimensioniertes Logistikgebäude am südl. Belch-graben errichtet, welches das Landschaftsbild stark do-miniert. Die Landschaft ist insgesamt wenig abwechs-lungsreich. Der Planungsbereich zeichnet sich durch eine geringe Natürlichkeit und Vielfältigkeit, mit geringer Erholungseignung aus.

2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):

2.3.1 Natura 2000-Gebiete

nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzge-setzes

nicht betroffen

2.3.2 Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nummer 2.3.1 erfasst

nicht betroffen

2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente nach § 24 BNatSchG, soweit nicht bereits von 2.3.1 erfasst

nicht betroffen

2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß §§ 25, 26 BNatSchG

nicht betroffen

2.3.5 Naturdenkmäler nach § 28 des BNatSchG

nicht betroffen

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GEWÄSSERZWECKVERBAND ISENACH-ECKBACH

Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 9 Anlagen

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Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

2.3.6 geschützte Landschaftsbe-standteile, einschließlich Al-leen nach § 29 des BNatSchG

Es befindet sich südwestlich des Vorhabens der ge-schützte Landschaftsbestandteil „Belchgraben (Neu-graben)“. Das Vorhaben wirkt sich positiv auf das Schutzgebiet aus

2.3.7 gesetzlich geschützte Bioto-pe nach § 30 BNatSchG/

nicht betroffen

2.3.8 Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG Heilquellen-schutzgebiete nach § 53 Ab-satz 4 des WHG, Risikoge-biete nach § 73 Absatz 1 des WHG, sowie

Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG

Wasserschutzgebiete sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Der nördliche Bereich des Plangebiets liegt im großflächig in Nord-Süd-Richtung verlaufenden amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet, das von Dannstadt-Schauernheim bis zur L522 bei Lambsheim reicht. Das Gebiet steht jedoch weiterhin als Überschwemmungsgebiet zur Verfügung. Die Maßnahmen (Herstellung des Abflussvermögens, Schaffung von Retentionsräumen) wirken sich bei Hochwasserereignissen positiv aus.

2.3.9 Gebiete, in denen die in Vor-schriften der europäischen Union festgelegten Umwelt-qualitätsnormen bereits überschritten sind

nicht betroffen

2.3.10 Gebiete mit hoher Bevölke-rungsdichte, insbesondere zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetz

nicht betroffen

2.3.11 In amtlichen Listen oder Kar-ten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Boden-denkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutz-behörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind

1,2 km östlich von diesem Vorhabensgebiet entfernt, wurden bei Bauarbeiten für „Kartoffel-Kuhn“ Fundstü-cke einer römischen Siedlung entdeckt. Es besteht demnach eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass im Planbereich mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Es wird eine Erkundung für Bodendenkmäler im Rahmen der Ausführungsplanung durchgeführt.

3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen

Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter sind an-hand der unter den Nr. 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen; dabei ist insb. Folgenden Gesichtspunk-ten Rechnung zu tragen:

Die Beschreibung und Beurteilung der erheblichen Auswirkung des Vorhabens auf die Schutzgüter gem. §2 Abs. 1 UVPG erfolgt unter Verwendung der Kriterien: Ausmaß, grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Wahrscheinlichkeit sowie Dauer, Zusammenwirken sowie vermindern.

Boden Durch die Änderung des Gewässerverlaufs und durch die geplante Ufer-

abflachung wird in das Schutzgut Boden eingegriffen, wobei sich der Ein-

griff in den Boden räumlich auf die Abgrabungsbereiche begrenzt. Der

Eingriff in das Schutzgut Boden wird hier als nicht erheblich bewertet, da

durch Bodenbearbeitung das natürliche Bodengefüge nicht mehr vorhan-

den ist (Verdichtung). Nach Beendigung der Baumaßnahme kann sich im

Planbereich, besonders in den Bereichen mit Nutzungsextensivierung

wieder eine natürliche Bodenentwicklung einstellen.

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Gewässerausbau Frankenthaler Terrasse

Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG 10 Anlagen

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Der anlagenbedingte Eingriff in den Boden am G3 wird als unerheblich

bewertet, da durch den intensiven Ackerbau der Boden stark beeinträch-

tigt ist und die Anlage von Gewässerrandstreifen dauerhaft eine Verbes-

serung für das Schutzgut darstellt.

In den zu rodenden Bereichen geht die schützende Pflanzen- und Wur-

zeldecke verloren. Eine entstehende Erosionsgefahr des offenen Bodens

wird durch eine direkte Ansaat mit Ufermischung inklusive beigemischten

Schnellbegrüner gemindert. Die grabenbegleitenden Flächen stehen nach

Bauende abschnittsweise wieder zur freien Gehölzentwicklung zur Verfü-

gung. Da der abgetragene Oberboden durch die intensive Nutzung (mechani-sche Bearbeitung, Befahren mit schweren Maschinen bzw. Unterboden-verdichtung, Düngung) zudem stark vorbelastet ist, ist nicht von erhebli-chen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden auszugehen, sondern lang-fristig insgesamt mit positiven Auswirkungen auf das Schutzgut zu rech-nen.

Wasser Das Verlegen des Belchgrabens mit Entwicklung von angrenzenden, ex-

tensiv genutzten Wiesen, Gewässerrandstreifen sowie die Aufweitung des

Gerinnes mit Uferabflachungen und Integration von Strukturelementen

verbessert dauerhaft deutlich die Strukturgüte des Fließgewässers.

Durch die Anlage von Gewässerrandstreifen am Graben G3 wird sich in

diesem Abschnitt der Nährstoff- und Feinsubstrateintrag vermindern und

sich dadurch die Gewässerqualität verbessern.

Die Aufweitung dient der hydraulischen Abflussverbesserung sowie einer

dauerhaften Verbesserung des lokalen und überregionalen Hochwasser-

schutzes in der Frankenthaler Terrasse. Die Maßnahmen wirken sich insgesamt positiv auf das Schutzgut Wasser aus.

Luft / Klima Durch die Rodungen auf 180 m Länge entlang des südlichen Planbe-

reichs, in Kombination mit den Fällungen für den 6-spurigen Autobahn-

ausbau wird ein bestehender Gehölzstreifen aus Ufer- u. Feldgehölzen

dezimiert. So dass die Lärm- und Staub- sowie optische Pufferwirkung

des Gehölzstreifens herabgesetzt ist bzw. entfällt. Nach Fertigstellung der

Autobahnverbreiterung und der Grabenaufweitung bzw. Verschwenkung

werden auf 1.170 m Uferböschung durch Pflanzung von Sämlingen,

Neupflanzung von 1.400 m² Gehölzen und 19 Bäumen neue Gehölzstruk-

turen entwickelt. Entlang der Autobahn wird das LBM die Böschungen

wieder bepflanzen. Diese Gehölzstrukturen werden aber erst in rd. 20

Jahren die gerodeten Flächen und deren Pufferwirkung ersetzen.

Im nördlichen rd. 800 m langen Abschnitt (Bereich 2 und teilw. 1) bleibt

der bis zu 22 m breite Ufergehölzgürtel und somit seine Pufferfunktion

erhalten.

Der Eingriff in das Schutzgut Klima u. Luft wird mittelfristig als nicht er-

heblich bewertet. Das Vorhaben bewirkt keine Veränderungen der Luft-

qualität. Die Neubildung von Frischluft bzw. Kaltluft wird nicht durch Bau-

werke behindert oder durch Versiegelung beeinträchtigt.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Durch die Uferabflachungen gehen auf in einem 470 m langen Abschnitt

alle direkt uferbegleitenden Gehölze verloren. Wobei nur vereinzelt Bäu-

me mit StD>40cm gefällt werden (4 Stk am Belchgraben, 3 Stk. am G3)

Alle Gehölzverluste werden als erheblicher Eingriff in die Vegetation ge-

wertet.

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Die Auswirkungen der Abholzungen sind jedoch zeitlich begrenzt, da ent-

lang aller abgeflachten Ufer über Junggehölzeinbringung wieder Uferge-

hölze entwickelt werden. Auch von den erhaltenen Bäumen entlang des

5 m breiten gerodeten Uferstreifens werden sich diese in den Streifen

ausbreiten und mit den Kronen den Bereich überspannen. Innerhalb von

rd. 20 Jahren wird sich ein 10-15 m hoher Ufergehölzstreifen entwickelt

haben.

Am G3 sparen die geplanten Abflachungen bzw. Aufweitungen große

Gehölze u. einzelne Strauchgruppen aus, so dass die Rodung dort auf die

3 alten und teilweise abgängigen Weiden sowie Strauchhecken minimiert

wurde und damit insgesamt für das Schutzgut als nicht erheblich einge-

stuft wird.

Für Artgruppen wie Libellen und Tagfalter sind die Maßnahmen wie Ufer-

abflachung, Gewässerrandstreifen u. Entwicklung einer Wiese eine erheb-

liche Verbesserung des Habitatangebotes, als auch der Wasserqualität im

G3.

Negative Auswirkungen durch die Gehölzverluste sind für die Vögel abzu-

sehen. Es verbleiben entlang der Gewässer zahlreiche auch breitere

Feldgehölze, diese Reviere sind vermutlich jedoch besetzt. Gleichzeitig

wird dieser Brutplatzverlust nicht zu einer erheblichen Populationsbeein-

trächtigung der vorkommenden Ubiquisten in der Vorderpfalz führen, da

es sich um ungefährdete Arten handelt. Nach 10-20 Jahren werden sich

die angepflanzten Gehölze so weit entwickelt haben, dass sich das Brut-

platzangebot für Gehölzbrüter sogar verbessert und durch die Gewässer-

randstreifen u. Wiese das für die Jungenaufzucht notwendige Insektenan-

gebot wächst. Es handelt sich somit um eine vorübergehende Verschlech-

terung für die Avifauna, die in ca. 20 Jahren in eine Habitatverbesserung

übergeht.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Flora und Fauna sind als positiv

(mittelfristig) zu bewerten.

Landschaft Durch die Rodungen für die Autobahnverbreiterung und für die Gewäs-

seraufweitungen gehen am Ostufer lineare Feldgehölze u. Hecken verlo-

ren. Es wurde darauf geachtet, dass vor allem große landschaftsprägen-

den Bäume im Rahmen der Planungen erhalten bleiben, so dass sich die

Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimieren und weiterhin eine

Eingrünung verbleibt. Mittelfristig wird die Strukturvielfalt in der Landschaft

durch Neuanpflanzungen wieder hergestellt. Die Randstreifen am G3 und

die Neuanlage des Belchgrabens mit Pflanzung von Hochstämmen in der

Wiese wird das Landschaftsbild verbessern. Es sind keine Beeinträchti-

gungen ersichtlich.

Mensch Der Belchgrabenabschnitt und der G3 liegen rund 1 km östlich von

Lambsheim. Auf diese Entfernung sind keine baulichen Auswirkungen in

der Ortschaft für die Bewohner zu erwarten. Das Vorhabensgebiet in Au-

tobahnnähe dient nur bedingt der Naherholung. Bau-, betriebs- und anla-

genbedingt ergeben sich keine Beeinträchtigungen für den Menschen.

Kultur- und Sachgüter Östlich der A 61, ca. 1,2 km vom diesem Vorhabensgebiet entfernt, wur-den bei Bauarbeiten für „Kartoffel-Kuhn“ Fundstücke einer römischen Siedlung entdeckt. Es besteht demnach eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass im Planbereich flächendeckend mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Es wird eine geophysikalische Erkundung für Kampfmittel und Boden-denkmäler im Rahmen der Ausführungsplanung durchgeführt.

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3 Ergebnis der Prüfung

Die Vorprüfung nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) zuletzt geändert durch Art. 12 Gv. 27.06.2017 hat erge-

ben, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für die in § 2 Abs. 1 Satz. 2

UVPG genannten Schutzgüter zu erwarten sind. Die Durchführung eines UVP-Verfahrens

ist demnach nicht erforderlich.

Sachbearbeiter:

B.Sc. A. Schmitt

Dipl. Ing. (FH) Nicole Wernerus

Der Antragssteller: Planverfasser:

Lambsheim, im Juli 2019 Speyer, im Juli 2019

Gewässerzweckverband Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Isenach Eckbach

Verbandsvorsteher Martin Hebich Dr.-Ing. M. Probst

Piehler
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gez. i.A. Theiß
Piehler
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gez. M. Probst