Gewässerkarte 01.01.2013 Vereinsgewässer ASV Stollhofen: … · 2013. 3. 12. · Graben zwischen...

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9. Rheinniederungskanal von der alten Deichanlage bei Gem.-Stein Nr. 78 bis Gem. Grenze Sto-Söllingen 6. Hohlerbach Von Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach bis Einmündung in den Sulzbach 8. Sulzbach Von Gemarkungsgrenze Sto-Leiberstung bis zur ehemaligen Stadtmühle 7. Scheidgraben Von Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach bis zur Einmündung in den Rheinniederungskanal 5. Mühlbach Von der ehemaligen Stadtmühle bis zur Gemarkungsgrenze Sto-Söllingen 4. Schiffstöckel auf Gemarkung Stollhofen 2. Kastenausee 3. Korbgrundsee (Müllersee) 1. Oberaltwassersee Kriegersee siehe Gewässerkarte PG1 Rhein siehe Gewässerkarte PG1 Verbindungsgraben FCO-Schöpfwerk T Schiffstöckel Gemarkung Söllingen siehe Gewässerkarte PG1 Legende Gewässer ASV Stollhofen Gewässer Rheinpachtgemeinschaft 1 Angeln bzw. Betreten verboten Angeln verboten; Rauhe Rampe zwischen Sulzbach u. Scheidgraben . 1:15000 Maßstab ca. Rheinseitengraben siehe Gewässerkarte PG1 Gewässerkarte 01.01.2013 Angelsportverein "Frühauf" Stollhofen e.V. FCO Achtung Privatgelände ehemalige Stadtmühle Fischerhütte Vereinsgewässer ASV Stollhofen: 1. Oberaltwassersee 2. Kastenausee 3. Korbgrundsee (Müllersee) 4. Schiffstöckel auf Gemarkung Stollhofen 5. Mühlbach 6. Hohlerbach (Kanalbach) 7. Scheidgraben 8. Sulzbach 9. Rheinniederungskanal Angelbedingungen 1. Die Regelungen des Fischereigesetzes BW, der Landesfischereiverordnung BW, die nachfolgenden Bestimmungen sowie Aushänge am Schaukasten bei der Fischerhütte sind zu beachten. 2. Die Mitgliedskarte mit gültiger PG1-Marke, die Fang- statistik sowie die Gewässerkarten sind bei der Aus- übung der Angelfischerei stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen. 3. Das Mitglied übt die Angelfischerei auf eigene Gefahr aus. Für den Zustand der Gewässer, der Ufer und des Fischbestandes wird keine Gewähr übernommen. 4. Die Fischerei-, Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzgesetze sind zu beachten. 5. Die Fangstatistik der PG 1 ist auch für Vereins- gewässer zu führen. 6. Es ist gestattet mit max. 2 Angelruten zu fischen. 7. Das Schonmaß für Karpfen beträgt 40 cm. 8. Beim Angeln auf Friedfische dürfen nur einfache Haken verwendet werden. 9. Am Oberaltwassersee und Kastenausee ist das Angeln mit Kunstköder nur in der Zeit vom Raubfischangeln bis zum Beginn der Hechtschonzeit erlaubt. 10.Angelmethode und Köder sind zu zu wählen, dass der Schonzeit unterliegende Fischarten sowie untermaßige Fische geschont werden. 11.Fangbeschränkung pro Tag: 2 Gutfische (z.B. Karpfen, Schleie, Zander, Hecht, Forelle, Aal) und 2,5 kg sonstige Fische. 12.Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden. 13.An Fließgewässern ist bei Hochwasser das Betreten der Ufer und das Fischen verboten. 14.Während des Betriebs des Polders Söllingen/Greffern (größere ökologische Flutungen oder Retention) ist das Fischen in den Gewässern im Polderraum einschl. dem Graben zwischen FCO und Schöpfwerk verboten. Aus Gräben im Polder dürfen Fische nur zur Bergung der Fische nach ablaufendem Wasser entnommen werden. 15.Bei Vestoß gegen diese Bestimmungen, Fischerei- gesetze oder Verordnungen sind die Kontrollorgane berechtigt - vorbehaltlich weiterer strafrechtlicher Verfolgung - die Mitgliedskarte ohne Entschädigung sofort einzuziehen. Achtung Privatgelände bei der Heckenmühle Betreten verboten Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach Alte Deichanlage bei Gemarkungsstein 78 Gemarkungsgrenze Sto-Leiberstung Gemarkungsgrenze Sto-Söllingen Gewässer Gem. Söllingen siehe Gewässerkarte PG1 Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach Gemarkungsgrenze Sto-Söllingen Kartengrundlage Digitale topografische Karte 1:25000 DTK25 © Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (www.lv-bw.de), Az.: 2851.2-D/6246; ASV Stollhofen

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9. Rheinniederungskanal von der alten Deichanlage bei Gem.-Stein Nr. 78 bis Gem. Grenze Sto-Söllingen

6. HohlerbachVon Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach bisEinmündung in den Sulzbach

8. SulzbachVon Gemarkungsgrenze Sto-Leiberstung biszur ehemaligen Stadtmühle

7. ScheidgrabenVon Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach biszur Einmündung in den Rheinniederungskanal

5. MühlbachVon der ehemaligen Stadtmühle biszur Gemarkungsgrenze Sto-Söllingen

4. Schiffstöckelauf Gemarkung Stollhofen

2. Kastenausee

3. Korbgrundsee (Müllersee)

1. Oberaltwassersee

Kriegersee siehe Gewässerkarte PG1

Rheinsiehe Gewässerkarte PG1

VerbindungsgrabenFCO-Schöpfwerk T

Schiffstöckel Gemarkung Söllingen siehe Gewässerkarte PG1

Legende

Gewässer ASV Stollhofen

Gewässer Rheinpachtgemeinschaft 1

Angeln bzw. Betreten verboten

Angeln verboten; Rauhe Rampezwischen Sulzbach u. Scheidgraben

.

1:15000Maßstab ca.

Rheinseitengrabensiehe Gewässerkarte PG1

Gewässerkarte 01.01.2013Angelsportverein"Frühauf" Stollhofen e.V.

FCO

Achtung Privatgelände ehemalige Stadtmühle

Fischerhütte

Vereinsgewässer ASV Stollhofen:1. Oberaltwassersee2. Kastenausee3. Korbgrundsee (Müllersee)4. Schiffstöckel auf Gemarkung Stollhofen5. Mühlbach6. Hohlerbach (Kanalbach)7. Scheidgraben8. Sulzbach9. Rheinniederungskanal

Angelbedingungen 1. Die Regelungen des Fischereigesetzes BW, der Landesfischereiverordnung BW, die nachfolgenden Bestimmungen sowie Aushänge am Schaukasten bei der Fischerhütte sind zu beachten.2. Die Mitgliedskarte mit gültiger PG1-Marke, die Fang- statistik sowie die Gewässerkarten sind bei der Aus- übung der Angelfischerei stets mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.3. Das Mitglied übt die Angelfischerei auf eigene Gefahr aus. Für den Zustand der Gewässer, der Ufer und des Fischbestandes wird keine Gewähr übernommen.4. Die Fischerei-, Naturschutz-, Umweltschutz- und Tierschutzgesetze sind zu beachten.5. Die Fangstatistik der PG 1 ist auch für Vereins- gewässer zu führen.6. Es ist gestattet mit max. 2 Angelruten zu fischen.7. Das Schonmaß für Karpfen beträgt 40 cm. 8. Beim Angeln auf Friedfische dürfen nur einfache Haken verwendet werden. 9. Am Oberaltwassersee und Kastenausee ist das Angeln mit Kunstköder nur in der Zeit vom Raubfischangeln bis zum Beginn der Hechtschonzeit erlaubt.10.Angelmethode und Köder sind zu zu wählen, dass der Schonzeit unterliegende Fischarten sowie untermaßige Fische geschont werden. 11.Fangbeschränkung pro Tag: 2 Gutfische (z.B. Karpfen, Schleie, Zander, Hecht, Forelle, Aal) und 2,5 kg sonstige Fische.12.Eingefriedete Grundstücke dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden.13.An Fließgewässern ist bei Hochwasser das Betreten der Ufer und das Fischen verboten.14.Während des Betriebs des Polders Söllingen/Greffern (größere ökologische Flutungen oder Retention) ist das Fischen in den Gewässern im Polderraum einschl. dem Graben zwischen FCO und Schöpfwerk verboten. Aus Gräben im Polder dürfen Fische nur zur Bergung der Fische nach ablaufendem Wasser entnommen werden.15.Bei Vestoß gegen diese Bestimmungen, Fischerei- gesetze oder Verordnungen sind die Kontrollorgane berechtigt - vorbehaltlich weiterer strafrechtlicher Verfolgung - die Mitgliedskarte ohne Entschädigung sofort einzuziehen.

AchtungPrivatgelände bei der HeckenmühleBetreten verboten

Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach

Alte Deichanlage bei Gemarkungsstein 78

Gemarkungsgrenze Sto-Leiberstung

Gemarkungsgrenze Sto-Söllingen

Gewässer Gem. Söllingensiehe Gewässerkarte PG1

Gemarkungsgrenze Sto-Schwarzach

Gemarkungsgrenze Sto-Söllingen

Kartengrundlage Digitale topografische Karte 1:25000 DTK25© Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (www.lv-bw.de),

Az.: 2851.2-D/6246; ASV Stollhofen