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19.01.2016 GFA Interim FSC Standard für Weihnachtsbäume, Schmuckreisig und andere Nichtholzwaldprodukte in Deutschland Version 1.0 - Entwurf 0.2 vom 19.01.2016 Zusammenfassung der 1. Öffentlichen Konsultation Die 1. Öffentliche Konsultation zum Entwurf 0.2 des Standards fand von 29.10.2015 – 31.12.2015 statt. Von den nachfolgend genannten Interessenvertretern oder Privatpersonen wurden Kommentare abgegeben. Organisation Position 1. FSC Deutschland - Geschäftsstelle Nationale FSC Initiative 2. Robin Wood Mitglied der FSC D Umweltkammer 3. Julius Forneck Privatperson 4. Dr Gerd Loskant Mitglied der FSC D Wirtschaftskammer Diese Zusammenfassung wird an FSC Deutschland sowie an alle Personen/Institutionen geschickt, die Kommentare im Rahmen der ersten Konsultation eingereicht haben. Ebenso wird die Zusammenfassung mit dem zweiten überarbeiteten Entwurf des Standards unter www.gfa-cert.com veröffentlicht.

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19.01.2016

GFA Interim FSC Standard für Weihnachtsbäume, Schmuckreisig

und andere Nichtholzwaldprodukte in Deutschland

Version 1.0 - Entwurf 0.2 vom 19.01.2016

Zusammenfassung der 1. Öffentlichen Konsultation

Die 1. Öffentliche Konsultation zum Entwurf 0.2 des Standards fand von 29.10.2015 – 31.12.2015 statt.

Von den nachfolgend genannten Interessenvertretern oder Privatpersonen wurden Kommentare

abgegeben.

Organisation Position

1. FSC Deutschland - Geschäftsstelle Nationale FSC Initiative

2. Robin Wood Mitglied der FSC D Umweltkammer

3. Julius Forneck Privatperson

4. Dr Gerd Loskant Mitglied der FSC D Wirtschaftskammer

Diese Zusammenfassung wird an FSC Deutschland sowie an alle Personen/Institutionen geschickt, die

Kommentare im Rahmen der ersten Konsultation eingereicht haben. Ebenso wird die

Zusammenfassung mit dem zweiten überarbeiteten Entwurf des Standards unter www.gfa-cert.com

veröffentlicht.

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Referenz / Bezug Art des K.

Kommentar Antwort GFA

Abschnitt, bzw. Indikator

G = generell

T = technisch

R = redaktione

ll

Anmerkung / Begründung des Kommentars

Allgemein (zusammengefasst, z.T. identischer Kommentar

mehrerer Parteien)

G Der vorgelegte Standardentwurf für NTFP´s bezieht sich auf den im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Deutschen FSC-Standards vorgelegten zweiten Standardentwurf. Derzeit wird ein dritter Entwurf vorgelegt, in den maßgebliche Änderungen einfließen. Aber auch der Dritte Entwurf wird nicht in der zur Konsultation vorgelegten Form akkreditiert werden.

Enthalten in Einleitung: "[..] Der Standard kann somit nur als Aufbaustandard verwendet werden und bedingt zwingend die gleichzeitige Zertifizierung nach dem Deutschen Waldstandard in der jeweils aktuell gültigen Fassung. [..]"

Allgemein (zusammengefasst, z.T. identischer Kommentar

mehrerer Parteien)

G Im Rahmen der Entwicklung eines NTFP-Standards sollte ein Vermerk wirksam sein, der sicherstellt, dass immer der aktuell gültige FSC-Standard Relevanz hat.

s.o.

Allgemein (zusammengefasst, z.T. identischer Kommentar

mehrerer Parteien)

G Unabhängig davon, wo eine Weihnachtsbaumkultur etabliert wird/ist muss der jeweils gültige Deutsche FSC-Standard Anwendung finden. Also auch auf sog. Nichtholzbodenfläche (abgesehen von den eigens entwickelten NTFP-Indikatoren)

Enthalten in Einleitung: "[..] Der Standard kann somit nur als Aufbaustandard verwendet werden und bedingt zwingend die gleichzeitige Zertifizierung nach dem Deutschen Waldstandard in der jeweils aktuell gültigen Fassung. [..]"

1.2.NTFP/WB 1 R Durch die Neuformulierung entsteht inhaltlich keine Änderung gegenüber dem Standardentwurf 2.0, da NTFP-Nutzung nur auf Waldflächen erfolgen kann (inkl. Weihnachtsbaumkultur)

Umgesetzt, 1.2.1 wurde gestrichen.

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1.3.NTFP/WB 1 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0“. Die Neuformulierung von Indikatoren sollte nur dort erfolgen wo wirklich notwendig, damit am Ende ein möglichst schlanker NTFP-Standard entsteht, der schnell erfassbar ist.

Keine Änderung. Begründung: Für die Produktion und Inverkehrbringung von NTFP, insbesondere Nahrungsmitteln gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Diese sind häufig nicht vollumfänglich in den Forstbetrieben vorhanden. Die Belassung des Indikators stellt daher sicher, dass solche Anforderungen wahrgenommen und umgesetzt werden.

2.3.1 - 2.3.6 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0.

Teilweise umgesetzt. 2.3.1 und 2 und der bisherige Indikator 2.3.6 (der an Stelle der gestrichenen Indikatoren aufrückt und neu als 2.3.3 geführt wird.) bleiben erhalten, da hierdurch auch landwirtschaftliche Lohnunternehmer abgedeckt werden. Zudem schließen in vielen Forstbetrieben die Gefährdungsbeurteilungen die Produktion von NTFP/WB nicht mit ein.

2.4.1-2.4.3 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0.

Umgesetzt, alle Regelungen zu 2.4 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

2.4.NTFP/WB 2 G Die Regelung für eine angemessene Bezahlung für Kleinstunternehmer ist nachvollziehbar; jedoch handelt es sich mit 2.4.2 um einen Indikator, der im Waldstandard bereits formuliert ist und dementsprechend bereits mit den regulären Waldaudits überprüft wird. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten, was im Waldstandard sichergestellt ist. Die darüberhinausgehenden Regelungen im "Aufbau-Standard" für NTFP ist nicht sinnvoll, da ein Forstbetrieb für den gleichen Indikator zweierlei Anforderungen erfüllen müsste.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 2.4 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

4.7.1 T Gleiche Intention wie Waldstandard - warum neue Formulierung?

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 4.7 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

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4.7.1 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 4.7 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

5.1.1 T,G Keine relevante Anpassung. Im Sinne von „Vereinfachen und NTFP kurz halten“ streichen.

5.5.1 / 5.5.2 G Indikator ist überflüssig, da Forstbetrieb alle Indikatoren des Kriterium 1.3 (Einhaltung nationaler und örtlicher Gesetze…) einhalten und den Auditoren nachweisen muss.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 5.5 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

5.5.1, 5.5.2 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Umgesetzt, Alle Regelungen zu 5.5 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.1.1 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 6.1 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.2.1 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 6.2 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.3.2 T,G Einen Indikator 6.3.2 gibt es im Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0 nicht. Der hier vorgelegte Indikator ist nicht notwendig.

Umgesetzt, gelöscht.

6.3.3 T Indikatorvorschlag wird ausdrücklich befürwortet. OK

6.3 WB 3 R + R: Es sollte klar aus dem Text herauslesbar sein, dass keine Neuanlagen in HCV-Gebieten zulässig sind

6.3. WB 2 wurde gelöscht. Die Regelung des FSC Waldstandards gilt.

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6.3 WB 3 G G: Neuanlagen sollten auch auf „normalen“ Waldflächen unzulässig sein (auch auf Sturmwurfflächen). Ausnahmen nur auf Erstaufforstungsflächen, Stromtrassen und anderen bestehenden Sondernutzungsflächen.

6.3. WB 2 wurde gelöscht. Die Regelung des FSC Waldstandards gilt.

6.4.1 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 6.4 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.4.2 R Falls die explizite NTFP-Nutzung hervorgehoben werden soll, dann Waldbewirtschaftung ersetzen durch NTFP-Produktion, ansonsten bitte streichen.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 6.4 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.4.2 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0“ bzw. hier Bezug zum Deutschen FSC-Standard 2.3.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 6.4 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.6.1 T.G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0“. Die Formulierung zu Biotop- und Totholz lässt bewusst so viel Spielraum, dass eine Klumpung außerhalb von Weihnachtsbaumkulturen möglich ist. Viele Forstbetriebe haben auch entsprechende Konzepte. Die Betonung in einem NTFP/Weihnachtsbaumstandard, dass eine Klumpung möglich ist, verleitet u.U. zu dem Glauben, dass diese im „normalen“ Wald nicht möglich ist.

Der Indikator ist bewusst neu formuliert, um Diskussionen um Orientierungswerte und „außerhalb“ zu vermeiden und klar zu machen, dass Weihnachtsbaumkulturen in der Flächenbetrachtung durchaus einbezogen werden müssen und die dort nicht berücksichtigen Bäume auf anderen Flächen kompensiert werden müssen. Der vorliegende Indikator des Deutschen Waldstandards ist hier unscharf. Durch den vorgeschlagenen Indikator wird es im Zweifelsfall mehr Biotopbäume geben. Indikator bleibt erhalten in Entwurf 0.2, wird jedoch zur Klarstellung textlich leicht verändert: "[..] Sofern auf Weihnachtsbaumkulturen keine Biotopbäume ausgewiesen werden, ist dies auf anderen Flächen zu kompensieren (WB-Flächen sind bei der Berechnung der insgesamt notwendigen Anzahl von Biotopbäumen zu berücksichtigen)."

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6.6.2 T.G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0. In 10.11.7 wird die entsprechende Ausnahme für Weihnachtsbäume von der Vollbaumnutzung formuliert. In 6.6.2 wird ein Verweis durch FSC-D eingebaut zu 10.11.7.

Die Regelungen zur Standardsetzung erlauben nicht, dass bestimmte Indikatoren durch an anderer Stelle eingefügte Indikatoren außer Kraft gesetzt werden. Der Deutsche Waldstandard enthält zwar widersprüchliche Indikatoren, jedoch keinerlei Aussagen, unter welchen Umständen ein Indikator nicht anwendbar ist. Der vorliegende Indikator des WB/NTFP- Standards trennt daher sauberer die Anforderungen für reguläre Waldbewirtschaftung und WB-Produktion. Indikator bleibt erhalten in Entwurf 0.2.

6.6.3 G Ziel des FSC-Forstbetriebes ist es die Schutzziele von HCV 2- und 3- Gebieten zu sichern. Dabei gelten die jeweiligen Schutzbestimmungen. In nicht gemeinten Bereichen von Natura2000 Flächen schließen die Schutzbestimmungen die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen nicht aus, fordern jedoch eine Vorprüfung auf mögliche negative Auswirkungen auf die gemeinten Bereiche. Das kann beispielsweise sein, wenn eine Weihnachtsbaumkultur unmittelbar an einen Lebensraumtyp angrenzt.

Keine Änderung- Begründung: FSC International hat die Umwandlung HCV Flächen weitestgehend ausgeschlossen. Eine weitergehende Öffnung dieser Regelung wäre daher nicht akkreditierungsfähig.

6.7.1 T Indikatorvorschlag wird ausdrücklich befürwortet OK

6.7.1 R Mit der "Entnahme von nicht zu den natürlichen Waldgesellschaften zählenden Baumarten…" sind sicher Elemente der Weihnachtsbaumkultur von bestehenden Kulturflächen gemeint. Ergänzung der Formulierung:

So übernommen.

6.7.WB 1 R Es erschließt sich mir nicht, worauf der letzte Satz „Die Entnahme von ...“ zielt. Außerdem: Welcher Streifen ist gemeint (der 20 m Streifen?)?

Dabei geht es um die sukzessive Entnahme von nichtstandortheimischen Baumarten innerhalb eines 20 m Streifens entlang von natürlichen Bachläufen (z.B. "Entfichtung"). Bei der Neuanlage wird dieser Streifen nicht bepflanzt. Wenn die Plantage aber schon besteht, so ist die Anforderung schrittweise durchzuführen, um eine Wiederbesiedlung von Bachrändern mit natürlicher Begleitvegetation zu ermöglichen.

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6.8 WB 1 G Keine Neuanlagen von Weihnachtsbaumkulturen auf „normalen“ Waldflächen! (s.o.)

keine Änderung

6.9 NTFP/WB 1 G Keine Neuanlagen von Weihnachtsbaumkulturen auf „normalen“ Waldflächen!(s.o.)

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 6.9 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.9.1 T Die Formulierung aus Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0 entspricht den IGI´s die alle internationalen Vorgaben implizieren. Eine Anpassung wie hier vorgeschlagen, die die Definition der „very limited portion“ in den Indikator aufnimmt, ist nicht erforderlich.

Umgesetzt, Alle Regelungen zu 6.9 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

6.9.1 G Agrarflächen, die nicht Wald sind, sollten nicht in den FSC-Zertifizierungsumfang gelangen, es sein denn, die Flächen werden mit Beginn der Weihnachtsbaumkultur auch langfristig zu Wald.

Alle Regelungen zu 6.9 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen. Agrarflächen sind zudem von der FSC Zertifizierung ausgeschlossen.

6.10.1 T Keine zusätzlichen Indikatoren für Weihnachtsbäume notwendig, Wortlaut ist gleich dem im Standardentwurf 2.0 und kann für die gesamte Betriebsfläche gelten.

Umgesetzt, alle Regelungen zu 6.10 wurden gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen.

7.1.1 R Bitte streichen da bereits im Waldstandard formuliert.

Keine Änderung. Begründung: Die wenigsten Bewirtschaftungspläne , bzw. Forsteinrichtungswerke definieren für Weihnachtsbaumkulturen und NTFP eigene Betriebsziele. Häufig werden Flächen als Sonderkultur ausgewiesen, die jedoch nicht weiter Gegenstand einer betrieblichen Planung und Überwachung ist.

7.1.1 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0“ bzw. hier Bezug zum Deutschen FSC-Standard 2.3.

Keine Änderung. Begründung: Die wenigsten Bewirtschaftungspläne , bzw. Forsteinrichtungswerke definieren für Weihnachtsbaumkulturen und NTFP eigene Betriebsziele. Häufig werden Flächen als Sonderkultur ausgewiesen, die jedoch nicht weiter Gegenstand einer betrieblichen Planung und Überwachung ist.

7.2.1 T Indikator 7.2.1 aus Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0 kann auch im NTFP-Standard bestand haben. Der Indikator 7.1.6 aus Deutschen FSC-Standard 2.3 wird gelöscht.

Da der NTFP Standard auch auf den für den bestehenden Deutschen FSC Waldstandard Standard (V. 2.3) angewendet werden kann, muss 7.1.6 explizit außer Kraft gesetzt werden. Indikator bleibt erhalten in Entwurf 0.2.

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7.2.2 T,G Keine Notwendigkeit für einen überarbeiteten Indikator mit der Begründung NTFP/Weihnachtsbaum.

Umgesetzt, 7.2.2 wurde gestrichen

8.2.1, 8.2.2 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0“ bzw. hier Bezug zum Deutschen FSC-Standard 2.3.

Teilweise umgesetzt, 8.2.2 wurde gestrichen, bzw. es wird auf den Waldstandard verwiesen. 8.2.1 bleibt bestehen, um die explizite Dokumentation der Nutzungsmengen von NTFP/WB sicherzustellen. Diese werden in vielen Betrieben unter Sammelbegriffen wie "Sonstige Einnahmen aus der Waldbewirtschaftung" verbucht und häufig nicht sauber dokumentiert. Der Indikator sorgt hier für Klarheit.

8.2.NTFP/WB 2 G Streichen: „Düngern, Pestiziden und biologischen Bekämpfungsmitteln“; weil: Dünger, Pestizide und biologische Bekämpfungsmittel werden nicht eingesetzt (siehe auch unten 10.7.NTFP/WB 2).

8.2.2 wurde gestrichen

8.5.1 T,G Völlig neuer Indikator. Die Neuformulierung lässt sich nicht durch NTFP begründen. Für den Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 3.0 wird ein entsprechender Indikator erarbeitet

Die fehlenden Elemente für FSC Ausgangsrechnungen fehlen in fast allen FSC Waldstandards, führen aber zu Unklarheit und zahlreichen Abweichungen. Während FSC COC Betriebe FSC Material nur dann als Wareneingang annehmen dürfen, wenn dieser korrekt und gemäß FSC-STD-40-004 deklariert wurde, beinhalten die Waldstandards keinerlei solcher Anforderungen an Ausgangsrechnungen. In der Konsequenz sind die Zertifizierer gezwungen, zweifelhafte Abweichungen auszustellen, die sich auf einen Standard beziehen, der nicht im Umfang der FSC FM Zertifizierung steht. Eine analoge Forderung im Waldstandard ist notwendig. Indikator bleibt erhalten in Entwurf 0.2, kann aber gestrichen werden, nachdem der Waldstandard entsprechend ergänzt und verabschiedet wurde.

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10.0 WB 1 G Die allermeisten marktgängigen Weihnachtsbaumarten sind nicht standortheimisch. Selbst Picea abies ist nur partiell in Deutschland standortheimisch. Deswegen droht hier eine routinemäßige, fachlich kaum nachvollziehbare, sondern nur wirtschlich begründbare Ausnahmepraxis für den Anbau nicht-standortheimischer Baumarten.

Es besteht kein relevanter Markt für Weihnachtsbäume aus standortheimischen Baumarten, die in weiten Teilen des Landes im Übrigen aus Laubbaumarten bestehen. Es muss also viel mehr um eine Standortgerechtigkeit der angebauten Baumarten gehen, und zwar innerhalb des notwendigen Betrachtungszeitraumes, also der Kulturphase. Viele Baumarten, die über den gesamten Lebenszyklus gesehen als nicht-standortgerecht gelten, sind in der Kulturphase durchaus stabil. diesem Umstand wird durch die Formulierung in 10.0.WB 2 Rechnung getragen. Das Durchwachsen von Plantagen mit einer Bestockung, die über den gesamten Lebenszyklus gesehen als nicht-standortgerecht gelten, bleibt über Indikator 6.8.2 des FSC Waldstandards ausgeschlossen. Es muss also darum gehen, dass die Baumarten innerhalb der vorgesehenen Lebensphase keine negativen Auswirkungen auf den umliegenden Bestand, Fauna, Boden, etc haben. Dann sind sie als standort-gerecht zu bewerten. Indikator wird umformuliert wie folgt: "Bestände mit nicht-standortgerechter Bestockung werden hin zu naturnahen Waldbeständen entwickelt. Die nicht-standortgerechten Bestände und deren Flächen sind bekannt. Ein Konzept für die Entwicklung hin zu naturnahen Waldbeständen liegt vor und wird schrittweise umgesetzt. Der Betrachtungszeitraum für die Bewertung der Standortgerechtigkeit von Baumarten auf Weihnachtsbaumkulturen ist die vorgesehene Umtriebszeit."

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10.0.1 G Die Formulierung sollte lediglich die Standortgerechtigkeit im Fokus haben. Die Formulierung sollte lediglich die Standortgerechtigkeit im Fokus haben. Während der Kulturphase (=Weihnachtsbaumproduktion) ist die Forderung aus dem Waldstandard an heimisch und standortgerecht nicht in dem Maße relevant, wie bei der Begründung und Entwicklung von Waldbeständen, die mehrere Hundert Jahre das Waldbild prägen werden. Mit Indikator 10.0.2 verpflichtet sich der FSC-zertifizierte Forstbetrieb ohnehin, ein "Durchwachsen" von Gastbaumarten zu verhindern. Die Deckelung von Gastbaumarten erfolgt unter Kriterium 10.3 .

siehe oben.

10.0.2 R Die "Einbringung nicht standortsgerechter Arten unterbleibt" ist bereits mit dem 1. Satz erledigt.

10.0.WB 2 wird wie folgt geändert: "Bestände mit nicht-standortgerechter Bestockung werden hin zu naturnahen Waldbeständen entwickelt. Die nicht-standortgerechten Bestände und deren Flächen sind bekannt. Ein Konzept für die Entwicklung hin zu naturnahen Waldbeständen liegt vor und wird schrittweise umgesetzt. Der Betrachtungszeitraum für die Bewertung der Standortgerechtigkeit von Baumarten auf Weihnachtsbaumkulturen ist die vorgesehene Umtriebszeit."

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10.0.2 T Hier werden die Begriffe standortsheimisch und standortgerecht verwechselt. Auch Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen müssen standortgerecht sein. Das liegt schon im Interesse des Bewirtschafters.

Es besteht kein relevanter Markt für Weihnachtsbäume aus standortheimischen Baumarten, die in weiten Teilen des Landes im Übrigen aus Laubbaumarten bestehen. Es muss also viel mehr um eine Standortgerechtigkeit der angebauten Baumarten gehen, und zwar innerhalb des notwendigen Betrachtungszeitraumes, also der Kulturphase. Viele Baumarten, die über den gesamten Lebenszyklus gesehen als nicht-standortgerecht gelten, sind in der Kulturphase durchaus stabil. diesem Umstand wird durch die Formulierung in 10.0.WB 2 Rechnung getragen. Das Durchwachsen von Plantagen mit einer Bestockung, die über den gesamten Lebenszyklus gesehen als nicht-standortgerecht gelten, bleibt über Indikator 6.8.2 des FSC Waldstandards ausgeschlossen. Es muss also darum gehen, dass die Baumarten innerhalb der vorgesehenen Lebensphase keine negativen Auswirkungen auf den umliegenden Bestand, Fauna, Boden, etc haben. Dann sind sie als standort-gerecht zu bewerten. Indikator wird umformuliert wie folgt: "Bestände mit nicht-standortgerechter Bestockung werden hin zu naturnahen Waldbeständen entwickelt. Die nicht-standortgerechten Bestände und deren Flächen sind bekannt. Ein Konzept für die Entwicklung hin zu naturnahen Waldbeständen liegt vor und wird schrittweise umgesetzt. Der Betrachtungszeitraum für die Bewertung der Standortgerechtigkeit von Baumarten auf Weihnachtsbaumkulturen ist die vorgesehene Umtriebszeit."

10.0.3 T Keine zusätzlichen Indikatoren für Weihnachtsbäume notwendig. Es ist selbsterklärend, dass für die Produktion von FSC-Wildbret oder Pilzen der Indikator keine Anwendung findet/ finden kann.

10.0. WB 3 wird gelöscht.

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10.1.1 T Die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen soll nur in dem Maße zulässig sein, wie es 10.1.1 Deutscher FSC-Standard 3.0, Version 2.0 zulässt (max. 0,3 ha). Zufällige Nutzungen (Kalamitäten, Windwurf, etc.) bzw. entstehende Freiflächen > 0,3 ha können für die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen genutzt werden.

Geändert wie folgt: "Flächige Nutzungen zur Ernte von vornehmlich zur Produktion von Weihnachtsbäumen und Schmuckreisig ausgewiesenen Flächen sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bis zu einer Größe von maximal 1 ha zulässig."

10.3.1 R Ersetzung von nicht standortsheimischen Arten durch Gastbaumarten

So übernommen.

10.5.1 T Ein Durchwachsen von Weihnachtsbaumkulturen muss verhindert werden/bleiben. 10.5.1 bezieht sich auf „nicht-standortgerecht“. Weihnachtsbaumkulturen müssen standortgerecht sein.

Keine Änderung. Begründung: Siehe Argumentation zu 10.0. Der Begriff der Standortgerechtigkeit bezieht sich gemeinhin auf den gesamten Lebenszyklus. Wenn Weihnachtsbaumplantagen durchwachsen, sind die entstehenden Bestände in der Regel, anders als noch während der Kulturphase, nicht-standortgerecht. Das Belassen des Indikators 10.5.1 aus dem Waldstandard würde bedeuten, dass auf allen Weihnachtsbaumkulturen ein entwicklungsfähiger Anteil von Buche, etc eingebracht werden müsste, obwohl das Durchwachsen der Plantagen gar nicht zulässig ist (Siehe 6.8.2).

10.5 WB 2 G Verzicht auf Torf Keine Änderung. Begründung: Der hier vorgestellte Standard führt erstmals Regelungen zum Thema Torf, Zuschlagstoffe etc ein. Ähnliche Regelungen finden sich in keinem anderen FSC Waldstandard. Wir gehen davon aus, dass die Regelung zu einem Verzicht von Torf führen wird. Weitergehende Regelungen können im Zuge der nächsten Standardüberarbeitung etabliert werden. Regelung entspricht den Bioland-Richtlinien.

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10.6.2 G Die zwingenden Voraussetzungen einer Düngung (mit organischem Dünger oder Gründüngung) stammen aus dem alten Waldstandard Indikator 6.6.1. Hier ist die Zielsetzung die Waldkalkung. Bei der Produktion von Weihnachtsbäumen werden in höherem Maß Nährstoffe dem Waldboden entzogen ("Vollbaumnutzung"….). Damit eine nachhaltige Produktion des NTFP erfolgen kann, müssen Nährstoffe nachgeliefert werden. Es geht also nicht um die Pufferung der gesellschaftlich bedingten Säureeinträge sondern um die Nachlieferung von Nährelementen, verursacht durch die Weihnachtsbaumnutzung.

Geändert. Neue Formulierung von 10.6.2: "Auf eine Düngung mit mineralischen Düngemitteln wird verzichtet. Eine Düngung mit organischem Dünger und Gründüngung sind zulässig. Für die Düngung gelten folgende zwingende Voraussetzungen: a) Ihre Notwendigkeit wird standortstypenbezogen begründet. b) Stickstoffausträge können weitgehend ausgeschlossen werden. c) Schäden an Flora und Fauna werden durch geeignete Ausbringungsverfahren minimiert und kompensiert. d) Ausbringungsmenge, –art und -häufigkeit sind dokumentiert."

10.7.1 Ersetzen von Biozide durch Pflanzenschutzmittel (PSM). PSM ist in Deutschland die gültige Bezeichnung gemäß PflSchG. Biozid gibt es nur im Zusammenhang mit dem Chemikaliengesetz (ChemG). Für Landesforstbetriebe, die keine juristische Person sind und eine Doppelfunktion von Betrieb und Behörde einnehmen, können keine forsthoheitlichen ("behördlichen") Anordnungen erteilt werden. Es gilt gemäß der FSC-Interpretation zu 6.6.2 aus 2013 die Fachliche Weisung. Die fachliche Weisung in Landesforstbetrieben entspricht einer behördlichen Anordnung gegenüber nicht-staatlichen Waldbesitzenden.

Geändert, PSM Begriff wird nun verwendet. Die Interpretation zu 6.6.2 gilt auch ohne Standardanpassung mit.

10.7.1 T Der Indikator 10.7.1 aus dem Entwurf 2.0 Deutscher FSC-Standard, wird nicht übernommen, mit der Begründung, dass dieser nicht anwendbar

Biologische Bekämpfungsmittel werden im Entwurf 0.2 analog zum Waldstandard behandelt. Lediglich Neem-Präparate und Naturpyrethum, also Pflanzenextrakte werden ausgenommen. Die Verlängerung der

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wäre. Das ist nicht nachvollziehbar, bis auf die Tatsache, dass hier von „geschlagenem Holz“ die Rede ist, der Geltungsbereich sich aber auf alle Waldprodukte inkl. NTFP beziehen muss. Es werden Änderungen gegenüber dem Entwurf für den Deutschen FSC-Standard 3.0, V2.3 vorgenommen, die sich mit der Tatsache einer Neuentwicklung eines NTFP-Standards rechtfertigen (Bsp: Vermarktung nach Pestizideinsatz nach 12 bzw. 6 Monaten). Entsprechend einer Klarstellung per mail vom 29.9.2015 soll der Einsatz auch von biologischen Bekämpfungsmitteln ausschließlich mit behördlicher Anordnung möglich sein (in einem revidierten Deutschen FSC-Standard). Ob eine behördliche Anordnung in einer Weihnachtsbaumkultur denkbar ist, bleibt grundsätzlich fraglich. Da es sich beim Thema „Pestizide“ um ein sehr emotional aufgeladenes Thema handelt empfehle ich dringend eine einheitliche Formulierung mit dem Deutschen FSC-Standard in der jeweils gültigen Fassung zu formulieren. Wenn überhaupt eine andere Formulierung für NTFP, dann ist nicht nachvollziehbar, warum diese auch für NTFP´s gelten soll, die nicht Weihnachtsbäume sind. Die rechts unterstrichenen Inhalte werden sinngemäß in den Deutschen FSC-Standard 3.0 integriert.

Sperrfrist für behandeltes Holz ist durch die Nutzung von Weihnachtsbäumen in Wohnräumen zu rechtfertigen. Es wird darüber hinaus ein noch weiter gehender Indikator 10.7. WB 3 (neu) eingefügt, der eine (auf 0 verkürzbare) Sperrfrist von 36 Monaten vorsieht. 10.7. WB 1 wird wie folgt geändert: "Synthetische organische Pflanzenschutzmittel (PSM) sowie Biologische Bekämpfungsmittel werden nicht eingesetzt. Ausnahmen sind behördlich angeordnete Einsätze. Neem-Präparate und Naturpyrethrum sind von dieser Regelung ausgenommen. Dabei wird folgendes beachtet: • Die Anordnung zum PSM-Einsatz wird durch eine Instanz, die vom Forstbetrieb unabhängig ist, erteilt. • In diesem Fall wird der PSM-Einsatz innerhalb von 10 Tagen nach dem PSM-Einsatz beim Zertifizierer angezeigt und für Zwecke der nachträglichen Überprüfung begründet und dokumentiert. • Im Falle des behördlich angeordneten Einsatzes als “besonders gefährlich“ eingestufter PSM wird zusätzlich über den Zertifizierer eine nachträgliche Notfall-Ausnahmegenehmigung bei FSC International (gemäß der gültigen FSC Regularien) beantragt. • Für alle Einsätze kann der Handelsname, der Wirkstoff, die ausgebrachte Menge, die behandelte Fläche und das Datum des Einsatzes und des Verkaufs von NTFP/WB nachgewiesen werden. • Der Forstbetrieb setzt sich dafür ein, dass biologischen Bekämpfungsmitteln (z.B. BT-Präparaten) Vorrang eingeräumt wird. • Geschlagenes Holz und andere Waldprodukte, welche mit PSM behandelt/kontaminiert wurden, dürfen erst zwölf Monate nach dem letzten Einsatz als FSC-zertifiziert vermarktet werden. • Wurden synthetische organische PSM und biologische Bekämpfungsmittel eingesetzt, wird die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachgewiesen."

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10.3.2 R Ersetzung von nicht standortsheimischen Arten durch Gastbaumarten

Keine Änderung. Begründung: Indikator aus dem Waldstandard wird außer Kraft gesetzt und muss daher explizit in seinem Wortlaut erwähnt werden.

10.7. NTFP/WB 2 T Biologische Bekämpfungsmittel werden nicht eingesetzt (wie im derzeitigen/in Revision befindlichen Deutschen Standard

10.7. WB 1 wurde geändert, 10.7.WB 2 wurde gestrichen, bzw. durch den bisherigen WB 3 Indikator ersetzt, der nachrückt. BT Präparate werden nun identisch zum Waldstandard behandelt. In der neuen Fassung von 10.7. WB 1 werden nun die alternativen und auch in den Bioland Richtlinien zugelassenen Neem-Präparate sowie Natur-Pyrethrum als von 10.7. WB 1 nicht abgedeckt und damit zulässig erwähnt. Diese Präparate werden aus Pflanzenextrakten hergestellt, aber von manchen Quellen zu den biologischen Bekämpfungsmitteln gezählt.

10.7. NTFP/WB 2 T Keine zusätzliche Regelung nötig. Siehe 10.7.1 Wenn überhaupt eine andere Formulierung für NTFP, dann ist nicht nachvollziehbar, warum diese auch für NTFP´s gelten soll, die nicht Weihnachtsbäume sind

Siehe oben. Der ursprüngliche Indikator 10.7 WB 2 wird gestrichen und durch den bisherigen Indikator 10.7. WB 3 ersetzt, der seinerseits durch einen neuen Indikator 10.7.WB 3 (neu) ersetzt wird,

10.7.3 R Bitte streichen, da bereits mit 10.7.1 und 10.10.2 abgearbeitet-

Siehe oben. Der ursprüngliche Indikator 10.7 WB 2 wird gestrichen und durch den bisherigen Indikator 10.7. WB 3 ersetzt, der seinerseits durch einen neuen Indikator 10.7.WB 3 (neu) ersetzt wird,

10.7.3 T Indikator überflüssig. Herbizide zur Begleitwuchsregulierung sind im Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0 nicht zulässig.

Da der Indikator nur klarstellt und mögliche Alternativen aufzeigt, wird der Indikator auch in Entwurf 0.2 beibehalten, allerdings aufgerückt als 10.7. WB 2.

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10.10.2 G Was ist unter Stumpfbeschneidung zu verstehen? Schmalspurschlepper sind nicht automatisch leicht. Schmalspurschlepper haben zwar geringere Spurweiten als Standardschlepper, sind jedoch in vielen Fällen mit den gleichen technischen Baugruppen ausgestattet wie Standardschlepper - nur mit schmäleren Achsen und kleinerer Bereifung. Die Wahl des technischen Mittels sollte dem Forstbetrieb überlassen werden; entscheidend ist, dass die "zwingenden Voraussetzungen" für die reihenweise (= im Falle von Weihnachtsbaumkulturen praktisch flächige) Befahrung vorliegen.

Das Entnehmen des untersten Astkranzes ist gängige qualitätssteigernde Praxis in vielen Weihnachtsbaumkulturen. Geändert: "Auf eine flächige Befahrung des Waldbodens wird verzichtet. Eine reihenweise Befahrung mit geeigneten Fahrzeugen (wie leichten Schmalpur – oder Portalschleppern) abseits der Erschließungssysteme bei Mähen, Mulchen, Düngung (gemäß 10.6.1) sowie Stumpfbeschneidung ist unter folgenden zwingenden Voraussetzungen zulässig: [..]"

10.10.3 R Anderungsvorschlag: „ Bodenbearbeitungen greifen nicht in den Mineralboden ein. Eine kleinflächige bis maximal streifenweise Bearbeitung (z.B. Einarbeitung von Gründünger) ist jedoch zulässig.“

Regelmäßige Bodenbearbeitungen zu anderen Zwecken als der Einarbeitung von Gründünger in frühen Kulturphasen sollen vermieden werden. Keine Änderung.

10.11.1-10.11.4 T,G Keine zusätzlichen Indikatoren für NTFP notwendig. Inhaltlich keine relevante Änderung gegenüber dem Inhalt aus „Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0“ bzw. hier Bezug zum Deutschen FSC-Standard 2.3. Entnahme von Weihnachtsbäumen wird mit 10.11.7 Entwurf zum Deutschen FSC-Standard 3.0, Version 2.0 möglich.

Alle gelöscht, bis auf 10.1. WB 3. Begründung: Dieser Indikator kann erst nach Inkrafttreten des geänderten Deutschen Waldstandards, der Ausnahmen zulässt, gestrichen werden.