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Einleitung Schutz und Freiheit von Informationen im Recht Open (Geo) Data durch Gesetz Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen Zusammenfassung Die freie Lizenzierung von Geodaten Falk Zscheile 30. April 2014 1 / 27

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EinleitungSchutz und Freiheit von Informationen im Recht

Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

Zusammenfassung

Die freie Lizenzierung von Geodaten

Falk Zscheile

30. April 2014

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EinleitungSchutz und Freiheit von Informationen im Recht

Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

Zusammenfassung

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht

3 Open (Geo) Data durch Gesetz

4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

5 Zusammenfassung

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EinleitungSchutz und Freiheit von Informationen im Recht

Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

Zusammenfassung

Gliederung

1 Einleitung

2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht

3 Open (Geo) Data durch Gesetz

4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

5 Zusammenfassung

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Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

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Geodaten als Informationen

(Geo-) Informationen generieren Mehrwertefur den Staat (Planung, Refinanzierung)fur die Wirtschaft (Wertschopfung, Planung)fur die Gesellschaft (Wissen, Engagement)

Geodaten als digitaler Rohstoff wecken das Bedurfnis nach Schutzund Freiheit/Offenheit (Open Data) gleichermaßen!

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Schutz und Freiheit von Geodaten

StaatSchutz: Refinanzierung, Verkauf von GeodatenOffenheit: Wirtschaftsforderung, Open Government(Transparenz, Teilhabe, Zusammenarbeit)

WirtschaftSchutz: Investitionsschutz, KonkurrenzschutzOffenheit: kostenloser Rohstoff

GesellschaftSchutz: [???]Offenheit: burgerschaftliches Engagement

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Zusammenfassung

InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis

Gliederung

1 Einleitung

2 Schutz und Freiheit von Informationen im RechtInformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis

3 Open (Geo) Data durch Gesetz

4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

5 Zusammenfassung6 / 27

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Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis

Informationen im Recht (allgemein)

Grundsatz:Informationen genießen keinen Schutz durch das Recht.Informationen muss man selber schutzen (z. B.Geschaftsgeheimnisse, Digital Rights Management).

Ausnahmen sind z. B.:das gesamte Immaterialguterrecht ( z. B. Urheberrecht,Datenbankschutz, Patentrecht)das DatenschutzrechtLandesvermessungsgesetze – Vervielfaltigungsverbot, z. B. § 10Abs. 2 SachsVermGFruher auch: Amtsgeheimnis

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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis

Geodaten als Information im Recht

Die einzelne geografische Information genießt keinen Schutz.Die Sammlung von geografischen Informationen (Datenbank)genießt Schutz (Datenbankschutz, §§ 87a ff. UrhG).

Das Datenbankrecht gibt die Moglichkeit, andere von der Nutzungeiner Datensammlung auszuschließen.

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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis

Der Schutz von Informationen

Informationen konnendurch das Recht und/oderdurch technische Losungen geschutzt werden.

Offene LizenzierungZiel offener Lizenzierung ist es, die Aneignung von Informationenauf rechtlicher oder technischer Basis unter Ausschluss von Drittenzu verhindern.

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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis

Rechtslage bei (offener) Lizenzierung

Offen/frei bedeutet nicht rechtlos:Verteidigung mit rechtlichen MittelnAbmahnung, Unterlassung, (Schadensersatz) denkbar

Lizenz ist ein Vertrag:Vielzahl rechtlicher Gestaltungsvarianten denkbar:kommerziell/nicht kommerziell, Namensnennung (Attribution),Verarbeitung erlaubt/nicht erlaubt, etc.Mogliche Folge: Inkompatibilitaten von (offenen) Lizenzenuntereinander

Besonderheit bei Datenlizenzen:Datenquelle und Datenprodukt sind nicht zwingend identisch(Weiterverarbeitung).

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Trennung von Daten und Datenprodukt

Lize

nzie

rung

Dat

enpr

oduk

tLi

zenz

ieru

ng

Dat

enba

nkDatenbank 1

Datenverarbeitung

Datenprodukt

Datennutzung

Lize

nzie

rung

D

aten

bank

Datenbank

Datenverarbeitung

Datenprodukt

Datennutzung

Einheitliche Lizenzierung

Datenbank 1

Datenverarbeitung

Datenprodukt

Datennutzung

Datenbank

Datenverarbeitung

Datenprodukt

Datennutzung

Getrennte Lizenzierung

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InformationsschutzOffene/freie LizenzierungZwischenergebnis

Fragen an die Lizenz vor Verwendung

1 Werden mehrere unterschiedlich lizenzierte Datenquellenverwendet?

2 Berucksichtigen die Lizenzen die Trennung von Datenquelleund Datenprodukt?

3 Welche Bedingungen knupfen die Lizenzen an dieDatenverwendung?

Namensnennung (Attribution)?kommerzielle Nutzung?Weiterverarbeitung?

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GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern

Gliederung

1 Einleitung

2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht

3 Open (Geo) Data durch GesetzGeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern

4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

5 Zusammenfassung

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Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

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GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern

Geodatenzugangsgesetz/Geodatennutzungsverordnung

Keine Lizenz, sondern gesetzliche Freigabe als offentliches GutOpen Government DataNur fur Geodaten des BundesNur INSPIRE-Daten

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GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern

Nutzungsbedingungen

Kommerzielle Nutzung zulassig, § 2 Abs. 1 GeoNutzVWeitergabe zulassig, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GeoNutzVDatenverarbeitung zulassig, § 2 Abs. 2 Nr. 1 GeoNutzVKombination mit anderen Datensatzen zulassig, § 2 Abs. 2Nr. 2 GeoNutzVAttribution nur unter bestimmten Bedingungen, § 3 GeoNutzV

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GeodatenzugangsgesetzOpen Geo Data in den Landern

Landerregelungen zu Open Data

Berlin: Freigabe von Geodaten durch Verordnung. Allerdingskeine gesetzliche Verankerung von Open Data!Hamburger Open Government Gesetz (u. a. Open Data) giltauch fur Geodaten.Baden-Wurttemberg: teilweise freie Lizenzierung vonGeodaten

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

Gliederung

1 Einleitung

2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht

3 Open (Geo) Data durch Gesetz

4 Die einzelnen Open (Geo) Data LizenzenOpen Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

5 Zusammenfassung 17 / 27

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

Lizenzen von Open Data Commons

Open Data Commons ist Teil der Open KnowledgeFoundation.Schwerpunkt: Schaffung freier Datenlizenzenkeine spezifischen Geodatenlizenzen

Open Database License (ODbL)Attribution License (ODC-BY)Public Domain Dedication and License (PDDL)

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

ODbL Nutzungsbedingungen

Kommerzielle Nutzung zulassigWeitergabe zulassigDatenverarbeitung zulassigKombination mit anderen Datensatzen zulassigAttribution notwendig

”give back“ Klausel beachten!

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

Geolizenzen der GIW-Kommission

GIW-Kommission: Kooperation zwischenBundeswirtschaftsministerium und GeoinformationswirtschaftZiel: marktgerechte Lizenzierung von GeodatenWeg: Vereinheitlichung der LizenzenLizenztexte in deutsch und englischBesonderheit: modularer AufbauZukunft: Lizenz-API8 Lizenzvarianten und eine Open Data Lizenz: GeoLizenzV1.2.1 – Open

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

GovData – Datenlizenz Deutschland

Datenlizenz Deutschland die Open Government Data Lizenzendes Bundesinnenministeriums.Insbesondere Lizenzierung der Daten des Open GovernmentData Portals.Kurz und einfach gehaltene deutsche Lizenztexte.Ausrichtung an nationalen Gegebenheiten.Varianten:

Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 1.0Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – nichtkommerziell – Version 1.0

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

Nutzungsbedingungen Datenlizenz DeutschlandNamensnennung 1.0

Kommerzielle Nutzung zulassigWeitergabe zulassigDatenverarbeitung zulassig, aber KennzeichnungKombination mit anderen Datensatzen unklar (aber wohlzulassig)Attribution unter bestimmten Bedingungen

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

Lizenzen von Creative Commons

Zunachst keine Open Data Lizenzen.Schwerpunkt auf kreativen Werken (Urheberrecht)Berucksichtigung von Open Data seit Attribution-ShareAlikeLizenz International 4.0 (CC-BY-SA 4.0)

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Open Data CommonsGIW-KommissionBundesinnenministeriumCreative CommonsPublic Domain

Public Domain

Die am weitestgehende Freigabe von Daten.Keine Bedingungen bei:

Aneignung,Weitergabe,Verarbeitung,Zusammenfuhrung mit anderen Daten undAttribution.

(Lizenz-)Rechtlich am unproblematischstenKompatibel zu proprietaren und freien Lizenzen

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Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

Zusammenfassung

Gliederung

1 Einleitung

2 Schutz und Freiheit von Informationen im Recht

3 Open (Geo) Data durch Gesetz

4 Die einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

5 Zusammenfassung

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Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Open Data hat viele Gesichter und Lizenzen.Ein Einheitlicher Trend bei Lizenzen fur Geodaten ist nichterkennbar.Bei der Verwendung von unterschiedlich lizenziertenDatensatzen ist hochste Aufmerksamkeit geboten,insbesondere bei

besonderer Regelung der Weitergabeund bei ”give back“ Klauseln.

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Open (Geo) Data durch GesetzDie einzelnen Open (Geo) Data Lizenzen

Zusammenfassung

Vielen Dank fur Ihre Aufmerksamkeit!

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