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Gib dem Unfall keine Chance! Sicherheitsinformationen und Vorschriften für Beschäftigte im Chemiepark Knapsack

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Gib dem Unfallkeine Chance!

Sicherheitsinformationen und Vorschriftenfür Beschäftigte im Chemiepark Knapsack

Inhaltsverzeichnis Vorwort

Die Betriebe im Chemiepark Knapsack ha-ben zahlreiche Besonderheiten, mit denenSie sich vertraut machen müssen. Außeror-dentlich wichtig ist uns dabei Ihre persönli-che Sicherheit, die Sicherheit unserer Mit-arbeiter, unserer Nachbarn und der Umwelt.

Sicheres Arbeiten setzt das Wissen umGefahren und das Ergreifen geeigneterSchutzmaßnahmen voraus.

Diese Broschüre gibt Ihnen Ratschläge undTips. Ihre Vorgesetzten sind verpflichtet, die-se Sicherheitsinformationen vor Arbeitsauf-nahme mit Ihnen durchzusprechen.

Vorwort 3

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AllgemeineSicherheitsvorschriften 4

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Verkehrsregeln imChemiepark Knapsack 5

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Unfallverhütung 6

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Brand- und Explosionsschutz 8

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BesondereSicherheitsmaßnahmen 10

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Gefahrstoffe 12

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Sicherheitsvorsorgeim Chemiepark Knapsack 13

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Mögliche Gefahren 14○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○ ○

Für Ihre SicherheitVerhalten bei Chemieunfällen 15

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Merkmale von Gefahrstoffen 16

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Schadensereignisseund Unfälle 17

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Anlagen 18

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Auf einen Blick 20

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Mit dem Betreten des Chemieparks Knap-sack verpflichtet sich jede Person, den An-ordnungen der mit den Ordnungs- undSicherheitsaufgaben Beauftragten der Ge-sellschaften Folge zu leisten. Bei Gefahr imVerzug ist den Anweisungen der jeweiligenBetriebsleitung, des Notfallmanagers bzw.des Einsatzleiters der Werkfeuerwehr Fol-ge zu leisten.

Schriftlich und mündlich erteilte Weisungender mit den Ordnungs- und Sicherheits-aufgaben beauftragten Personen zum allge-meinen Arbeits-, Umwelt-, Brand- und Werk-schutz und zur Straßenverkehrssicherheitsind zu befolgen.

Aufenthalt im Chemiepark KnapsackDer Chemiepark Knapsack darf nur durchdie dafür bestimmten Ein- und Ausgänge amTor Hürth, am Tor Knapsack sowie am Ver-waltungsgebäude 0150 betreten und verlas-sen werden. Jede Person hat sich unaufge-fordert gegenüber dem Werkschutz derInfraServ Knapsack auszuweisen.

Nicht im Chemiepark Knapsack beschäftig-te Personen dürfen nur nach Anmeldung aneinem Eingang den Chemiepark Knapsackbetreten.

Ein längerer Aufenthalt im Chemiepark, alsArbeit, Waschen und Umkleiden oder Be-such es erfordern, ist nicht gestattet.

Das Einnehmen von Mahlzeiten ist auf-grund gesetzlicher Regelungen nur in dendazu bestimmten Bereichen erlaubt.

Fotografieren, Filmen und Videoauf-

zeichnungen sind nicht erlaubt.

PrivateigentumEs ist untersagt Waffen und Sprengkörperin den Chemiepark Knapsack mitzubringen.

Privateigentum, das während der Arbeitszeitnicht benötigt wird, darf nur mit vorherigerErlaubnis der jeweiligen Gesellschaft in denChemiepark Knapsack mitgebracht werden.

KontrollenZum Schutz des Eigentums der Gesell-schaften im Chemiepark Knapsack könnenbei begründetem Verdacht an allen Toren desChemieparks Personen durch den Werk-schutz festgehalten werden.

Außerdem kann der Werkschutzstichprobenartig Fahrzeuge und Behältnis-se öffnen lassen.

Allgemeine Sicherheitsvorschriften Verkehrsregeln im Chemiepark Knapsack

VerkehrsregelungInnerhalb des Chemieparks hat die Straßen-verkehrsordnung Gültigkeit. Das Nebenein-ander von Fußgängern, Zweiradfahrern,Personen- und Lastkraftwagen, Spezialfahr-zeugen und Eisenbahn, erfordert erhöhteAufmerksamkeit und gegenseitige Rück-sichtnahme.

Die Höchstgeschwindigkeit ist im Chemie-parkteil Knapsack auf 20 km/h und imChemieparkteil Hürth auf 30 km/h begrenzt.

Wenn durch Verkehrsschilder nicht andersgeregelt, gilt die Regelung "rechts vor links!"

Benutzen Sie nur die vorhandenen Wegeund überqueren Sie die Bahngleise nur anden Übergängen. Der schienengebundeneVerkehr hat Vorfahrt.

Halten und Parken ist nur auf den zugewie-senen Park- und Abstellflächen erlaubt. Hal-ten Sie unbedingt mit ihrem Fahrzeug denMindestabstand von 1,50 m zu Bahngleisenein. Feuerwehrzufahrten, Feuerlöscheinrich-tungen, Verkehrswege und Kanaldeckel sindimmer frei zu halten.

VerkehrsaufsichtPrivatfahrzeuge dürfen nur mit Sonderge-nehmigung in den Chemiepark einfahren.Die Verkehrsaufsicht übt der Werkschutzder InfraServ Knapsack aus. Die Verkehrs-sicherungspflichten und Rechte im Hinblickauf die Straßen im Chemiepark Knapsackliegen bei der InfraServ Knapsack.

Das Lagern oder Bereitstellen von Produk-ten und sonstigen Gegenständen auf nichtdafür ausgewiesenen Verkehrsflächen desChemieparks ist ohne die Genehmigungdurch die InfraServ Knapsack nicht zuläs-sig.

Widerrechtliches Deponieren von Abfällenwird von uns verfolgt. Die Kosten der Ent-sorgung werden dem Verursacher angela-stet.

Bei Verkehrsverstößen, die eine Gefährdungoder Behinderung anderer darstellen, sprichtder Werkschutz Verwarnungen, bei wieder-holten Verstößen in Abstimmung mit der je-weiligen Gesellschaft eine Aufhebung derEinfahrgenehmigung aus.

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Unfallverhütung

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Verletzungen können meistens durch per-sönliche Schutzausrüstungen verhindertwerden.

Beachten Sie deshalb Hinweise in Anlagenund Betrieben sowie die entsprechendenAuflagen auf den Arbeitserlaubnisscheinen.

Auf allen Bau- und Montagestellen sowie inProduktionsbetrieben besteht die Pflicht,Schutzhelm und Schutzschuhe zu tragen.

Darüber hinaus wird das Tragen zusätzlicherSchutzausrüstungen wie Brille, Handschu-he oder Atemschutz bei bestimmten Arbei-ten von den Betrieben angeordnet.

Unfallverhütungs- und Schutzeinrichtungensowie Einrichtungen für den Umweltschutzdürfen nicht entfernt, beschädigt oder un-brauchbar gemacht werden. Wer bemerkt,daß solche Vorrichtungen fehlen oder man-gelhaft geworden sind, muß dies unverzüg-lich dem Vorgesetzten melden. Das gleichegilt für Schäden oder Mängel und für allesonstigen Umstände, die erfahrungsgemäßgeeignet sind, Unfälle zu verursachen.

Werkzeuge, Geräte und HilfsmittelElektrische Geräte müssen in einwandfrei-em Zustand sein. In Ex-Bereichen dürfen nurexplosionsgeschützte Elektrogeräte verwen-det werden. Zuleitungen müssen sicher ver-legt sein.

Es ist verboten, Schutzvorrichtungen anMaschinen oder Einrichtungen zu entfernenoder diese in unsicherem Zustand zu be-nutzen.

Produktionseinrichtungen dürfen nicht alsMontagehilfen benutzt werden.

Leitern, Tritte und Gerüste dürfen nur be-nutzt werden, wenn sie den Vorschriftenentsprechen und sicher benutzbar sind.

Werkzeuge müssen den Sicherheitsvor-schriften entsprechen und dürfen nur ihremVerwendungszweck entsprechend einge-setzt werden.

Die Arbeitsplätze oder Baustellen sind vordem Verlassen aufzuräumen; falls aus Si-cherheitsgründen erforderlich, sindBaustellenbereiche abzusperren.

Es ist verboten an Montage- und Bau-gerüsten Änderungen vorzunehmen.

Alkohol, Rauschmittel (Drogen)Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, denChemiepark Knapsack unter Einwirkung vonAlkohol oder anderen Rauschmitteln (Dro-gen) zu betreten bzw. diese auf dem Chemie-park-Gelände zu sich zu nehmen.

Verhalten bei UnfällenJede Person ist verpflichtet, bei Unfällenjede mögliche Hilfe zu leisten.

Alarmpläne und Anordnungen von Personen,die mit dem Feuerlösch- und Rettungsdienstbeauftragt sind, sind zu befolgen.

Wer einen Brand oder Schadensfall bemerktoder Kenntnis davon erhält, ist verpflichtetunverzüglich die Werkfeuerwehr über Feu-ermelder oder Notruf 112 zu alarmieren. DerWerkfeuerwehr sind auch Kleinbrände, diedurch Handfeuerlöscher gelöscht werdenkonnten, in jedem Fall noch nachträglichanzuzeigen. Menschenansammlungen anBrand- und Unfallstellen bergen neue Ge-fahren in sich und erschweren die Rettungs-maßnahmen. Deshalb hat sich jeder von derUnfallstelle fernzuhalten, soweit er nicht mitAbwehrmaßnahmen oder mit Hilfeleistungbetraut ist.

Die Regelungen der Alarm- und Gefahren-abwehrpläne sind ausnahmslos zu befolgen.

Beispiele von Gebotszeichen

Schutzhelm tragen

Augenschutz tragen

Atemschutz tragen

Gehörschutz tragen

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Brand- und Explosionsschutz

Wegen Brand- und Explosionsgefahr ist dasRauchen im gesamten Chemiepark Knap-sack verboten, auch in Fahrzeugen.

Ausgenommen sind lediglich Büro- und Ver-waltungsgebäude sowie besonders gekenn-zeichnete Räume in den Betrieben.

In Bauwagen, Baubuden und Containern darferst dann geraucht werden, wenn eineRaucherlaubnis aushängt.

Die Verwendung offenen Feuers in der Nähevon feuergefährlichen Stoffen undexplosionsgeschützten Bereichen ist verboten.

Das Warnzeichen vor explosionsfähiger At-mosphäre sehen Sie an Gebäuden und An-lageteilen, in denen Explosions-schutzmaßnahmen strikt einzuhalten sind.

In diesen Bereichen dürfen nur explosions-geschützte Elektrowerkzeuge und Maschi-nen benutzt werden.

Die Verwendung offenen Feuers ist selbst-verständlich verboten.

Zusätzlich zum Rauchverbot ist in Gebäu-den und Anlagen das Mitführen von Streich-hölzern und Feuerzeugen verboten. Mobil-funk-Geräte dürfen nur mit Erlaubnis der je-weils Verantwortlichen betrieben werden.

Funktelefone und -geräte ("Piepser") dürfenin Produktions- und Lageranlagen wedermitgeführt noch betrieben werden.

Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustim-mung der jeweiligen Betriebsleitung.

Bevor Sie in explosionsgefährdeten Berei-chen mit offener Flamme schweißen, tren-nen oder andere Tätigkeiten mitZündgefahren (z. B. Schleifarbeiten, Stemm-arbeiten) durchführen, erhalten Sie vom zu-ständigen Betrieb eine schriftliche Erlaub-nis. Darin ist aufgeführt, welche Gefahrenauftreten können und welche Schutzmaß-nahmen Sie zu treffen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf denfolgenden Seiten.

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Rauchen verboten

Warnung vorexplosionsfähigerAtmosphäre

Warnung vor feuerge-fährlichen Stoffen

Funktelefon verboten

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Besondere SicherheitsmaßnahmenB

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Dieser Arbeitserlaubnisschein enthält Angaben übermögliche Gefahren und Schutzmaßnahmen, die zutreffen sind. Sie müssen von Ihnen unter allenUmständen eingehalten werden.

Bestimmte Arbeiten dürfen erst dann aus-geführt werden, wenn dafür ein Arbeits-erlaubnisschein ausgestellt worden ist

Darunter fallen Arbeiten wie z. B.:• Einsteigen in Behälter und enge Räume,

wie Apparate, Gefäße, Bunker, Kanäle,Gruben, Schächte und Behältertassen.

• Arbeiten mit Zündgefahren in explo-sionsgefährdeten Bereichen.

Dazu gehören:

- Arbeiten mit offener Flamme:Schweißen, Brennschneiden,Anwärmen

- Arbeiten, bei denen Funkenregenentstehen: Schleifen, Trennschleifen

• Arbeiten, bei denen Temperaturenentstehen können, die höher sind als dieEntzündungstemperaturen der gehand-habten oder in der Umgebung gelager-ten Stoffe:

- Weichlöten, Kunststoffschweißen.

• Arbeiten mit verminderten Zündgefahren:

- Bohren

- Meißeln

- Stemmen

- Mechanisches Entrosten vonOberflächen

- Benutzung nicht explosions-geschützter elektrischer Meß-, Regel-oder Prüfgeräte

• sonstige Arbeiten mit besonderenSicherheitsmaßnahmen:

- Umgang mit Gefahrstoffen

- Arbeiten im Bereich von umschlosse-nen radioaktiven Strahlern

- Instandhaltungs- und Demontage-arbeiten an Anlagenteilen undRohrleitungen. Genaue Absprachemit der Energieabteilung ist beiArbeiten auf Rohrbrücken oderRohrtrassen erforderlich

- Instandhaftungsarbeiten an Regal-bedienungsgeräten

• Erdarbeiten (Verlegen von Leitungenund Kabeln, Ausschachtungen,Bohrungen, Rammen, Einschlagen vonErdungsstäben, Setzen von Pflöcken,usw.)

- Arbeiten an und auf Dächern

- Abbrucharbeiten

Treten arbeitsbedingte Unklarheiten auf,setzen Sie sich sofort mit einem verantwort-lichen Vorgesetzten in Verbindung.

Der Betrieb legt fest, ob für eine Arbeit einArbeitserlaubnisschein ausgestellt wird.

Werksanlagen und Betriebe dürfen nur dannbetreten werden, wenn Sie sie arbeitsbedingtaufsuchen müssen. Eine An- und Abmel-dung im Meisterbüro oder in der Meßwarteist unerläßlich. Bei allen Veränderungen derArbeitsbedingungen, bei Wahrnehmung auf-fälliger Gerüche, bei besonderen Schwierig-keiten und im Alarmfall sind die Arbeitensofort einzustellen.

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GefahrstoffeG

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geSicherheitsvorsorge

In vielen Bereichen und Betrieben werdenchemische Substanzen eingesetzt, derengefährliche Eigenschaften bei unsachgemä-ßem Umgang gesundheitsschädigende Wir-kung haben, z. B. reizend, ätzend, giftig.

Die Warnzeichen weisen Sie auf die Gefah-ren an Arbeitsstellen hin.

Es ist verboten, Lackreste, Lösemittel, Lau-gen, Säuren oder sonstige gefährliche Stof-fe in die Kanalisation zu schütten (Gully,Toilette, Spülstein). Kommt es aus Unacht-samkeit doch zu einer Wasserverschmut-zung, ist die Werkfeuerwehr unter demChemiepark-Notruf 112 bzw. bei externemTelefonanschluß unter 48 112 anzurufen.

Industrieabfälle müssen in dafür bestimm-ten Behältern oder Containern gesammeltwerden. Erkundigen Sie sich nach diesenBehältern im Betrieb.

Sauberkeit ist ein wirksamer Schutz vor denGefahren chemischer Stoffe.

Waschen Sie sich gründlich nach Arbeit-sende von Kopf bis Fuß. Zusätzlich sind dieHände vor der Nahrungsaufnahme und vorZigarettenpausen zu reinigen.

Essen Sie nur in den dafür vorgesehenenRäumen, d. h. niemals am Arbeitsplatz.

Die Störfall-Verordnung verpflichtet Unter-nehmen, die Anlagen betreiben, in denengrößere Mengen gefährlicher Stoffe gehand-habt werden, zur Vorsorge für den Notfallund zur Information der Öffentlichkeit.

Seit Mitte 1997 ist der Chemiepark Knap-sack eine Gemeinschaft selbständiger Un-ternehmen, die eigenverantwortlich für die Si-cherheit in ihren Anlagen sorgen.

Die InfraServ Knapsack koordiniert mit ih-ren Service Centern Sicherheit und Umweltdie Notfallorganisation im Chemiepark Knap-sack.

Der Sicherheitsstandard der Produktionsan-lagen im Chemiepark Knapsack ist hoch. Erhat eine lange Tradition und wird ständigweiter verbessert.

Unsere Sicherheitsvorkehrungen und unse-re erfahrenen Mitarbeiter sorgen dafür, daßdie Wahrscheinlichkeit eines Störfall-ereignisses sehr gering ist. Dennoch mussjeder wissen, wie man sich in einer Notfall-situation verhalten soll. Im ChemieparkKnapsack haben wir für diese Fälle ein ge-meinsames Notfallmanagement aufgebaut.

Prägen Sie sich ein, welches Verhalten beiChemieunfällen richtig ist und was bei Kon-takt mit Gefahrstoffen zu beachten ist.

ÄtzendGesundheits-schädlich

Umweltgefährlich

Warnung vorätzenden Stoffen

Warnung vor giftigenStoffen

Warnung vorgesundheitsschäd-lichen Stoffen

Die Gebinde, in denen sich gefährlicheStoffe befinden, sind so gekennzeichnet

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Mögliche Gefahren

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Für Ihre SicherheitVerhalten bei Chemieunfällen

Die Produktionsanlagen der Unternehmenim Chemiepark Knapsack arbeiten unteranderem mit erhöhtem Druck und erhöhterTemperatur, so dass besondere Schutzmaß-nahmen gegen Stofffreisetzungen vorge-nommen wurden.

Es gibt Anlagen, in denen nur ein Produktoder abwechselnd mehrere hergestellt wer-den, z. B. die Kunststoffe Polyethylen, Poly-propylen, PVC und seine Vorprodukte, Pflan-zenschutzmittel, Flammschutzmittel,Spezialchemikalien sowie Grundchemi-kalien, wie Chlor und Natronlauge. Nebendiesen Anlagen befinden sich auch Läger imChemiepark Knapsack, in denen Rohstoffe,Zwischen- und Fertigprodukte gelagert wer-den.

In unseren Anlagen arbeiten wir unter stren-gen Sicherheitsvorkehrungen mit Stoffenbzw. Stoffgruppen aus den Stofflisten derStörfall-Verordnung. Darunter sind giftigeoder krebserzeugende Stoffe sowie leichtflüchtige Stoffe, die mit Luft zündfähige Ge-mische bilden und Schäden durch Explosi-on verursachen können.

Gefahren gehen von diesen Störfallstoffenbei bestimmungsgemäßem Betrieb der Pro-duktionsanlagen nicht aus. Sollte es trotzaller Sicherheitsmaßnahmen dazu kommen,daß Stoffe aus Behältern oder Rohrleitun-gen in die Umgebung gelangen, kann dieszur Gefährdung von Menschen sowie zurBeeinträchtigung von Sachen und der Um-welt auch außerhalb des Chemieparkes füh-ren. Je nach Art des Ereignisses könnenBelastungen der Luft, des Bodens oder desWassers auftreten.

WahrnehmungenGefahrenmerkmale

• Rauchwolke

• Lauter Knall

• ungewöhnlicher Geruch

Informationen

• Sirenensignal: 1 Minute Heulton

Es besteht eine Gefährdung durchBrandgase, Dämpfe, Schadstoffe

• Sirenensignal: 1 Minute DauertonEntwarnung, es besteht keine Gefahrmehr.

• Meldungen im Radio: WDR 2 (u.a.Frequenz UKW 100,4)

• Info-Telefon Chemiepark Knapsack:(0 22 33) 48 60 01

VerhaltenIm Freien• Gehen Sie in ein Gebäude• Helfen Sie anderen.

In Räumen• Suchen Sie möglichst innen liegende

Räume in oberen Stockwerken auf.• Schließen Sie Fenster und Türen• Schalten Sie die Lüftung in Kraftfahr-

zeugen ab.

Körperschutz• Halten Sie nasse Tücher vor Mund und

Nase.• Berühren Sie Gegenstände, die durch

ausgetretene Chemikalien verunreinigtsind, nicht mit bloßen Händen.

• Waschen Sie verunreinigte Haut mitWasser und Seife.

• Bei gesundheitlichen Beeinträchtigun-gen nehmen Sie sofort Kontakt zuunserer Feuerwehr auf: Telefon 112.

Informationsquellen benutzen• Achten sie auf Rundfunk- und

Lautsprecherdurchsagen.

WDR 2 (u.a. auf Frequenz UKW 100,4)• Folgen Sie den Weisungen von

Einsatzkräften!• Blockieren Sie nicht durch Rückfragen

die Telefonverbindungen zu Feuerwehr,Polizei oder Rettungsdienst, es seidenn, eine besondere Situation wieFeuer oder Unfall macht einen Anrufdringend erforderlich.

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Merkmale von GefahrstoffenM

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leSchadensereignisse und Unfälle

Verhalten gegenüberGefahrstoffenSymbole beschreiben die Gefahren, die vonchemischen Stoffen ausgehen können, und ste-hen für entsprechende Vorsichtsmaßnahmen.

Sehr giftig (T+) oder giftig (T)

Stoffe und Zubereitungen, die durch Einat-men, Verschlucken oder Aufnahme über dieHaut akute oder chronische Gesundheits-schäden oder den Tod bewirken können.

Jeglicher Kontakt mit dem menschlichenKörper ist zu vermeiden. Auf die krebser-zeugende Wirkung oder das Risiko erbgut-verändernder oder fruchtschädigender Wir-kung einzelner Stoffe wird besonders hin-gewiesen.

Hoch entzündlich (F+)oder leicht entzündlich (F)Als hoch entzündlich oder leicht entzündlichbezeichnet man Stoffe und Zubereitungen,wenn sie durch kurzzeitige Einwirkung einerZündquelle entzündet werden und nach de-ren Entfernung weiterbrennen können.

Von offenen Flammen, Funken und Wärme-quellen fernhalten.

Explosionsgefährlich (E)

Stoffe und Zubereitungen, die durch Schlag,Reibung, Feuer oder andere Zündquellen zurExplosion gebracht werden können.

Schlag, Stoß, Reibung, Funkenbildung,Feuer, Hitzeeinwirkung vermeiden.

Ätzend (C)

Stoffe und Zubereitungen, die in Berührungmit lebenden Geweben deren Zerstörungbewirken können.

Durch besondere Schutzmaßnahmen Be-rührung mit Augen, Haut und Kleidung ver-meiden. Dämpfe nicht einatmen.

Bei Feuer oder Gasaustritt alarmieren Siesofort die Werkfeuerwehr entweder überChemiepark-Notruf 112 oder einen Feuer-melder. Geben Sie Ort und Art des Scha-dens genau an. Danach sofort den jeweili-gen Betrieb alarmieren.

Alle Arbeiten mit Zündgefahren sind soforteinzustellen. Der zugewiesene Sammelplatzist aufzusuchen.

Über die Art der Alarmierung und über ent-sprechende Maßnahmen werden Sie jeweilsvor Arbeitsaufnahme unterrichtet.

Falls es trotz aller Vorsicht doch zu einemUnfall oder zu einer Verletzung gekommenist, rufen Sie den

Chemiepark-Notruf 112

bzw. bei externem Telefonanschluß

(0 22 33) 48 112

an.

Benachrichtigen Sie aber auch den zustän-digen Betriebsleiter, Montageleiter oderInfraServ Knapsack, Abteilung Sicherheit.

Falls ohne persönliche Gefährdung möglich,Feuer- oder Austrittsschaden mit vorhande-nen Mitteln bis zum Eintreffen der Werk-feuerwehr bekämpfen.

Alarmierung auf Bau- und Montagestellen

Melden Sie im Notfall nach nachstehendemMuster:

Brand Unfall Schdensfall

• Wer meldet?• Wo ist was passiert?• Welche Hilfe wird benötigt?

• Hilfe auf Straße erwarten• einweisen• Vorgesetzte informieren

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Anlagen im Chemiepark Knapsack mit einer besonderenInformationspflicht nach § 11 Störfall-Verordnung

Aventis CropScience GmbHPSM-1-AnlageH Pflanzenschutzmittel und -Rohstoffe, T,N

leicht entzündliche Stoffe, FMethanol T, F

PSM-2-AnlageH Pflanzenschutzmittel-Rohstoffe, T, NMethanol, T, F2,4-Dichloranilin,Natriumnitrit T

PSM-3-AnlageH Phosphortrichlorid, T+, CMethyldichlorphosphan, F, CMPC-Leichtsieder und -Rückstand, F, CTetrachlormethan, T, NChlorwasserstoff T, C

PSM-LagerH Pflanzenschutzmittel und -Rohstoffe, T, NNatriumnitrit T

Basell Polyolefine GmbHPolyethylen-AnlageH Ethylen, Wasserstoff, F+

Hexan F, Xn

Basell Polypropylen GmbH *

Masse-Polypropylen-AnlageH Propylen, Propan, Ethylen, Wasserstoff F+

Clariant GmbHPhosphor-rot-AnlageK Phosphor-gelb T+, F, CPhosphor-gelb-LagerK Phosphor-gelb T+, F, CPhosphorzwischenprodukte-AnlageH Ammoniak T, C, N

Methanol T, FMCE-AnlageK Monochloressigsäure T, C, N

Hydrazin-Lösung T, NChlorwasserstoff T, C

NMCA-AnlageK Monochloressigsäure, Natriummonochloracetat T, C, N

Betriebsbereiche Wesentliche Eigenschaftenmit relevanten Anlagen Gefahrstoffe

Methanol T, FAzopigmente-AnlageH Bariumchlorid, Natriumnitrit-Lösung T

diverse Aniline TF&E-TechnikumH Dimethylmethylphosphonat,

Tetrabutylphosphoniumchlorid

Thermphos GmbHPhosphorpentasulfid-AnlageH Phosphor-gelb T+, F, C

Phosphorpentasulfid F, Xn

Vinnolit GmbH & Co. KGPolyvinylchlorid-AnlageH Vinylchlorid F+, T

Vintron GmbHChloralkalielektrolyse-AnlageH Chlor, Quecksilber T, N

Wasserstoff F+

Dichlorethan-AnlageH Chlor T, N1,2-Dichlorethan T, FEthylen F+

Vinylchlorid-AnlageK Chlor T, N1,2-Dichlorethan F, TVinylchlorid F+, TChlorwasserstoff T, C

OxichlorierungsanlageK 1,2-Dichlorethan F, T(incl. VC-Kugel) Chlorwasserstoff T, C

Wasserstoff F+

Katalysator (dioxinhaltig) TVinylchlorid F+, T

Rückstandverbrennungsanlagen Hoch entzündliche Stoffe, flüssige F+, T, NRVA 0437K und RVA 1447H Produktionsrückstände und AbgaseTanklager HürthH 1,2-Dichlorethan F, T

Vinylchlorid F+, T

Betriebsbereich Wesentliche Eigenschaftenmit relevanten Anlagen Gefahrstoffe

K = Anlage im Chemieparkteil KnapsackH = Anlage im Chemieparkteil Hürth

* Das Unternehmen Basell Polypropylen GmbH unterliegt im Chemiepark Knapsack nichtden erweiterten Pflichten der neuen Störfall-Verordnung.

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Vorschriften und Hinweise für Besucher und Fremdfirmen-MitarbeiterIm gesamten Chemiepark sind Rauchen, Feuer und offenes Licht - auch in Fahrzeugen -verboten. Rauchen ist nur in Bürogebäuden und durch Erlaubnisschilder gekennzeichnetenRäumen erlaubt. In explosionsgefährdeten Bereichen ist auch das Mitführen von Feuerzeugenund Streichhölzern verboten.

Funktelefone und -geräte ("Piepser") dürfen in Produktions- und Lageranlagen weder mitge-führt noch betrieben werden. Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweili-gen Betriebsleitung möglich.

Das Mitführen von alkoholischen Getränken und sonstigen Rauschmitteln ist verboten.

Innerhalb des Chemieparks sind Fotografieren, Filmen und elektronische Bildaufzeichnungnicht erlaubt. Mitgeführte Geräte sind bei Betreten des Werkes beim Pförtner abzugeben.

Im Chemiepark gelten die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung.

Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

Chemieparkteil Knapsack: Höchstgeschwindigkeit 20 km/h

Chemieparkteil Hürth: Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang.

Verkehrwidrig abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden. Bei Fahr-zeugen, die in der Nähe von Kühltürmen abgestellt werden, sind Verunreinigungen in Folgevon Tröpfchen-Niederschlägen nicht auszuschließen. Wir übernehmen diesbezüglich keineKosten für das Waschen der Fahrzeuge. Die Niederschläge sind im übrigen gesundheitlichunbedenklich. Auch für mögliche Verunreinigungen durch Staub im Rahmen normaler Be-triebs- und Bautätigkeit werden Ansprüche ausgeschlossen.

Zum Gesprächspartner oder zur Arbeitsstelle ist der kürzeste Weg einzuschlagen. Unbefug-tes Betreten von Betriebsanlagen ist nicht gestattet. Melden Sie sich in der Meßwarte oder beider Betriebsleitung.

Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, Schadensfälle auf dem Chemiepark-Gelände sind der Zentra-le der Werkfeuerwehr sofort zu melden:

Chemiepark-Notruf 112

Halten Sie sich nur so lange im Chemiepark auf, wie es zur Erledigung Ihres Auftrags erforder-lich ist. Anordnungen des Werkschutzes, der Werkfeuerwehr, des Arbeitschutzes und desRangierpersonals sind zu befolgen.

Haftung für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, wird ausge-schlossen.

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InfraSer¿ KnapsackChemiepark Knapsack

Abteilung Sicherheit50351 Hürth