Gis Uebung Quarzite 2014

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme WS 2014/2015 Dr. Steffen Knospe Institut für Geotechnik und Markscheidewesen

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Gis Uebung Quarzite 2014

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme

WS 2014/2015 Dr. Steffen Knospe Institut für Geotechnik und Markscheidewesen

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Organisatorisches

Ansprechpartner

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch Tel.: 05323 / 72-2076 e-mail: [email protected] homepage: http://www.igmc.tu-clausthal.de

Dr. rer. nat. Steffen Knospe Tel.: 05323 / 72-2794 e-mail: [email protected] B5 Erzstrasse 18, Zimmer 207

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Einteilung der Übungsgruppen, Einführung in die GIS Software der Firma ESRI (ESRI-Homepage), ArcGIS Desktop 10 mit den Programmen: ArcMap, ArcCatalog, etc.

Dokumente und Daten für die Übung,

Einführung in das Thema Standortsuche für einen „Quarzitsteinbruch“,

(Ablaufschritte der GIS-Bearbeitung)

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- login /passwd persönlicher Zugang (Rechenzentrum TUC) - Arbeitsverzeichnis: auf Laufwerk D:\ neu anlegen (z.B. D:\gis_Liu_Li) - xxx

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Softwarepaket ArcGIS

ESRI Links:

http://www.esri-germany.de http://www.esrichina-bj.cn ArcGIS Resource Center (online help library)

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Softwarepaket ArcGIS

ESRI ArcGIS Desktop,

ArcReader und ArcExplorer als browserbasierte Geodatenviewer und ArcPad für Windows CE-gestützte Handheld-Computer, ArcGIS Server unterstützt die Entwicklung von Client/Server-Strukturen,

ArcSDE Datenbankgateway unterstützt Datenbanksysteme wie

Oracle, IBM DB2, IBM Informix und Microsoft SQL, ArcIMS (Internet Server-based mapping), ArcGIS Server bietet serverseitige Dienste an,

Automatisierung: Modelbuilder, ArcPy.

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ESRI ArcGIS 10 – online Seminare http://www.esri-germany.de/products/arcgis/arcgis10/index.html Aufgezeichnete kostenfreie Trainingsseminare (für registrierte Nutzer) http://training.esri.com/campus/seminars/recordings.cfm?id=3

1. A short introduction to ArcMap http://training.esri.com/gateway/index.cfm?fa=catalog.webCourseDetail&CourseID=1822

2. Editing in ArcGIS Desktop 10 http://training.esri.com/gateway/index.cfm?fa=catalog.webCourseDetail&CourseID=1910

3. Managing Imagery with ArcGIS 10 http://training.esri.com/gateway/index.cfm?fa=catalog.webCourseDetail&CourseID=1867

4. Using Python in ArcGIS Desktop 10 http://training.esri.com/gateway/index.cfm?fa=catalog.webCourseDetail&CourseID=1868

Online Tutorials

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Topographische Grunddaten online

ESRI ArcGIS 10.x - basemaps (add data/ add basemap) ESRI ArcGIS - Add GIS Servers

Type: ArcGIS Server Server: http://server.arcgisonline.com/arcgis/services Service: ESRI_StreetMap_World_2D Type: WMS Server z.B. Openstreetmap Server: http://osm.wheregroup.com/cgi-bin/osm_basic.xml? Type: ArcIMS Server Server: http://www.geographynetwork.com Service: ESRI_World, ESRI_Landcover

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Diese Einführung mit Material zur Bestimmung des Konfliktpotentials (incl. Auszüge aus Gesetzen und Vorschriften) ArcGIS 10.1 Einführung

Kurzer Überblick „Hinweise zur Übung“ (Erläuterung der Arbeitsschritte)

GIS_uebung_ArcGIS (Auszüge aus der Softwarehilfe zu den wichtigsten Funktionen)

Datenstapel (auf dem Arbeitsplatzrechner im GIS Labor)

Dokumente und Daten für die Übung

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Vorstellung der Software ArcGIS ArcMap

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Standortsuche für einen Quarzittagebau

Quarzit als Baustoff Gewinnungsbetriebe Konflikte Abwägungsprozess des Unternehmers Daten

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Baustoffe

Sand und Kies Naturstein Kalkstein, Dolomitstein Tone sonstige Industrieminerale

rund 600 Mio. t Rohförderung in Deutschland jährlich 6.400 Betriebe 137.000 Beschäftigte 21,5 Mrd. € Umsatz

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Quarzit

Qualitätsmerkmal SiO2-Gehalt Verwendung:

- Feuerfest-Material - Schotter - Naturstein

Gewinnung im Steinbruch geringer Marktwert --> kurze Transportwege (Transport per LKW)

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Quarzit

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Ziel

Auffinden eines möglichen Quarzitabbaustandortes

- mit möglichst günstigen betrieblichen Bedingungen

- mit möglichst wenig Konfliktpotential Darstellung dieses Standorts in einer thematischen Karte

Begründung des Vorschlags

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Konflikt

Konfliktpotentiale für einen Unternehmer - alle Umstände, die eine

Abweichung von der unternehmerischen Planung erzwingen Konfliktparteien

- Gesetze - Behörden - Verbände - Personen

Wertkonflikt (Naturschutz – Rohstoffversorgung) Bedürfniskonflikt (Naherholung – Gewinnung von Rohstoffen) Verteilungskonflikt (Flächenaufteilung/ Flächennutzung einer Gemeinde)

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Abwägungsprozess des Unternehmers

Standortfaktoren Konfliktpotential

Siedlungsflächen Gewässer Naturschutz

- Fauna-Flora-Habitat - Arten- und Biotopschutz

Landschaftsschutz, Naturparks Wasserschutz (Landschafts-)

Entwicklungsplanung Stromfernleitungen (Auto-) Bahn-Trassen Ferienstraßen Wanderwege

Modellierte Rohstoffkörper Rohstoffbewertung

Geländeneigung Verkehrsanbindung Versorgungssituation, andere

Rohstoffbetriebe räumliche Lage potentieller

Abnehmer Geologische Karten mit

Quarzitvorkommen im Saarland Topographische Karten

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Rohstoffgewinnung ist standortgebunden

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Abschätzung der Betriebsgröße

Förderung mindestens 200.000 t pro Jahr Förderzeitraum mindestens 20 Jahre Gesamthöhe aller Strossen maximal 20 m.

Spezifische Gewicht von Quarzit: 2.600 – 2.650 kg / m³

20 m Grundfläche mindestens 77.000 m²

maeGrundfläch

mt

at

2020

6,2000.200

3

⋅=

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 21 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Abwägungsprozess des Unternehmers

Ausschlussbereiche

Abwägungsbereiche

Standort-faktoren

Quarzitlagerstätten

Siedlungen Strom-Freileitungen Straßen Bahnlinien Vorranggebiete: Natur Freiraum Windenergie Naturschutzgebiet Wasserschutzgebiete

Zonen I+II geschützte Landschaft

Arten- und Biotopschutzprogramm Fauna-Flora-Habitat Landschaftsschutzgebiet Naturpark/ Nationalpark Wasserschutzgebiete

Zone III Vorranggebiete: Grundwasser Landwirtschaft Standortbereich Kultur Standortbereich

Tourismus Ferienstraßen Wald

Rohstoffkarte (Geomodellierung)

& Bauwürdigkeit (Lagerstätten-rechnung) andere

Rohstoffbetriebe Geländeneigung Verkehrsanbindung Versorgungssituation räumliche Lage

potentieller Abnehmer

Basis- Daten

Topographische Karte 1 : 100.000 Topographische

Karte 1 : 25.000 Geologische

Karte Landes- und

Gemeinde-Grenzen

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Untersuchungsraum

Saarland

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Topographische Karte 1 : 100.000 Topographische Karte 1 : 25.000 Geologische Karte ATKIS Vektordaten:

- Landes- und Gemeindegrenzen - Strassen, Bahn- und Freileitungstrassen - Gewässer - Ortschaften

(ALK: Grundstücksgrenzen)

Grundlagen-Daten zum Untersuchungsraum

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Prof. Dr.-Ing. W. Busch Institut für Geotechnik und Markscheidewesen 24 Grundlagen der Geoinformationssysteme

Grundlagen-Daten zum Untersuchungsraum

ESRI ArcGIS - Basemap (add data/ add basemap) ESRI ArcGIS - Add GIS Servers

Type: ArcIMS Server Server: http://www.geographynetwork.com Service: ESRI_World, ESRI_Landcover

Type: ArcGIS Server Server: http://server.arcgisonline.com/arcgis/services Service: ESRI_StreetMap_World_2D Type: WMS Server z.B. Openstreetmap Server: http://osm.wheregroup.com/cgi-bin/osm_basic.xml?

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Karten

Übersichts- karten

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Karten

Topographie

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 27 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Karten

geologische Karte Quarzite (Interpretation)

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 29 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Abbildung

N

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 31 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Welche Module von ArcGIS verwenden wir?

ArcCatalog (Anlegen von Verzeichnissen, Datenmanagement, Metadaten, etc.)

ArcMap (Darstellung, Editieren, Analyse, Layout und Kartenerstellung etc.)

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 32 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Workflow

Arbeitsvorbereitungen (ArcMap/ ArcCatalog)

Digitalisierung (ArcEditor)

Buffern (ArcToolbox)

Räumliche Verschneidungen

(ArcToolbox)

Zwischenergebnisse (ArcMap)

Standortempfehlung (ArcMap)

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 33 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Arbeitsvorbereitung in ArcCatalog

Anlegen eines Arbeitsverzeichnisses Anlegen von Unterverzeichnissen

- Daten - Ergebnisse

- Buffer - Ausschlussbereiche - Abwägungsbereiche

- Temp

Kopieren der Daten Pfad einbinden Internet Datenquellen hinzufügen

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 34 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Arbeitsvorbereitung in ArcMap

Koordinatensystem definieren (DHDN, Gauß-Krüger Zone 2) Kartennamen festlegen (z.B. „Quarzite“) Extensionen aktivieren Daten laden und im Layer anordnen

- ESRI World Street Map 2D - OSM_Basic (Openstreetmap) - TK25

Toolbox, Menüs: Tools, Editor, etc. Layer-Konzept, Reihenfolge, Eigenschaften

(Properties, z.B. Hintergrundfarbe der gescannten Karte) Hinzufügen vorhandener ArcGIS-Layer-Dateien Speichern der Karten- bzw. Projektdatei

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 35 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Daten in ArcMap

Daten laden und im Layer anordnen und gruppieren - TKs - Grundlagendaten - Schutzgebiete - Vorranggebiete

Transparenz einstellen (z.B. TK, Quarzite) Symbole einrichten/ Legende

- Siedlungen - Straßen - Arten- und Biotopschutz - Wasserschutzgebiete - etc.

Label einrichten

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 36 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Buffern in ArcMap

Strom-Freileitungen (50m / 100m)

Bahnlinien (50m)

Straßen (50m / 100m)

Wasserschutzgebiete (I/II => 100m)

Vorranggebiete Freiraum (100m)

Vorranggebiete Natur (100m)

Vorranggebiet Windenergie (100m)

Grundwassereinzugsgebiete (100m)

Naturschutzgebiet (100m)

Siedlungen (300m)

geschützte Landschaft (100m)

Landesgrenze ?

Oberflächengewässer (100m)

Vorranggebiet Grundwasser (100m)

Vorranggebiet Landwirtschaft (50m)

Landschaftsschutzgebiete (100m)

Wald (50m)

Arten und Biotopschutz (100m)

Fauna-Flora-Habitat (100m)

Rohstoffe (50m)

Standortbereich Kultur (300m)

Standortbereich Tourismus (300m)

Ferienstraßen (100m)

Naturparks ?

Ausschlussbereiche Abwägungsbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 37 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Quarzite vs. Ausschlussflächen

Buffer Ausschlussbereiche Union/ oder Merge aller Buffer Erase Quarzite mit Buffer_union Multipart_to_Singlepart:

neue Polygon Features Add_Field (Restflächen) Flächenberechnung (Field_Calculator) Auswahl bauwürdiger Flächen

(Selection_by_Attributes: Flächeninhalt > 77000 m²) Speichern

eines neuen Datensatzes)

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 38 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Buffer Abwägungsflächen Add_Field (Art der Abwägung) Union Buffer Abwägungsflächen (Löschen/ Verstecken - turn_Field_off

leerer Attribute) Intersect aller Rest-Quarzite mit

Abwägungsflächen (Identity Operator) Multipart_to_Singlepart:

neue Polygon Features Add_Field, Flächenberechnung

(Field_Calculator) Berechnung Konfliktpotential Darstellung Konfliktpotential

als Farben

verbleibende Quarzite vs. Abwägungsflächen

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 39 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Flächennutzung Konflikt (Text) Konflikt (Zahl)

Oberflächengewässer hoch 30

Vorranggebiet Grundwasser hoch 30

Vorranggebiet Landwirtschaft mittel 20

Landschaftsschutzgebiete mittel 20

Wald niedrig 10

Arten und Biotopschutz mittel 20

Fauna-Flora-Habitat hoch 30

Rohstoffe niedrig 10

Standortbereich Kultur hoch 30

Standortbereich Tourismus hoch 30

Ferienstraßen hoch 30

Naturpark niedrig 10

Konfliktpotentiale der Abwägungsbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 41 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Editieren in ArcMap

Digitalisieren und Attributieren von - Oberflächengewässern: Hinzufügen Saar, Priems - zusätzlichen Straßen und Verkehrsanbindungen

Digitalisieren möglicher Standorte an Zufahrtswegen zu den

Quarzitvorkommen (Symbole einrichten Label einrichten)

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 42 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Standortfaktoren und Bewertung

Ausschlusskriterien Abwägungskriterien Standortfaktoren

Restflächen > 77000 m²,

Bestimmung der Restflächen mit geringem Konfliktpotential

Weitere Standortfaktoren: (ggf. Attribute hinzufügen)

• Flächengröße • Erweiterungsmöglichkeiten (Flächengröße der Gesamtrestfläche) • Abstand zu Ortschaften (Versorgungseinrichtungen: Wasser-, Strom-, Telefon-Leitungen, etc.) • Abstand zu einer Verkehrsanbindung (Länge der Ausbaustrecke) • (Topographie, Geländeneigung) • (andere Rohstoffbetriebe) • ...

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 43 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Material zur Bestimmung des Konfliktpotentials

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 44 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Siedlungen Strom-Freileitungen Straßen Bahnlinien Vorranggebiete: Natur Freiraum Windenergie

Naturschutzgebiet Wasserschutzgebiete Zonen I+II geschützte Landschaft

Ausschlussbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 45 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

§ 6 Aufgaben der Behörden (1) Die Durchführung dieses Gesetzes und der im Rahmen und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften obliegt den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, soweit in anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist. § 23 Naturschutzgebiete (1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. (2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Bundesnaturschutzgesetz

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 46 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

§ 26 Landschaftsschutzgebiete (1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. (2) In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Abs. 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

Bundesnaturschutzgesetz

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 47 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

§ 29 Geschützte Landschaftsbestandteile (1) Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. (2) Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind nur zulässig, wenn sie aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden und keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgreich durchgeführt werden konnten. Die Länder können für den Fall der Bestandsminderung die Verpflichtung zu angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzungen festlegen.

Bundesnaturschutzgesetz

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 48 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

§ 27 Naturparke Biosphärenregion (155) Der Bliesgau stellt aufgrund seiner naturräumlichen Ausstattung eine schützenswerte Kulturlandschaft dar, die in den bisher eingerichteten deutschen Biosphärenreservaten nicht ausreichend repräsentiert ist. Es ist daher beabsichtigt, im Bliesgau eine Biosphärenregion einzurichten und eine Anerkennung durch die UNESCO zu beantragen. In der Biosphärenregion sollen – in Zusammenarbeit mit der ansässigen Bevölkerung – Konzepte zu deren Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt werden. In den einzurichtenden Zonen sollen klassische Naturschutzziele (in der Kernzone), bewahrender Kulturlandschaftsschutz (in der Pflegezone) und Kulturlandschafts- und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung (in der Entwicklungszone) umgesetzt werden. Bei der Festlegung von Pflege- und Nutzungskonzepten ist die wirtschaftliche Entwicklung in den für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen landesplanerisch festgelegten Vorranggebieten und auf dem in Bauleitplänen ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen zu berücksichtigen. Eine den raumordnerischen Zielen angepasste nachhaltige Siedlungsentwicklung ist zu gewährleisten. [LEP Saarland] (1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

(2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele &Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Bundesnaturschutzgesetz

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 49 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Regionalpark (158) Unter Einbeziehung des Freiraumverbundes und der stark verdichteten Siedlungsbereiche ist beabsichtigt, im Verdichtungsraum Saar einen Regionalpark zu schaffen. Die bislang im Rahmen des INTERREG II C-Projektes entwickelten Ansätze des Regionalpark-Konzeptes sollen auf der Basis einer breiten Beteiligung der regionalen Akteure weiterentwickelt werden. Darüber hinaus soll eine Konkretisierung und Umsetzung dieser Ansätze zunächst mit dem regionalen Pilotprojekt Saarkohlenwald und Warndt erfolgen. [LEP Saarland]

Page 47: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 50 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Straßen Zuständige Behörden im Saarland im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes sind die Landkreise, für den Stadtverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken und die kreisfreien Städte. Die Straßen des Bundes (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) betreut der Landesbetrieb für Straßenbau im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung; die Zuständigkeit für alle sonstigen Straßen beschränkt sich auf Landstraßen I. und II. Ordnung (ehemalige Kreisstraßen). [Landesbetrieb Straßenbau, 2007]

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 51 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Strom-Freileitungen Elektrische Energie wird über ein Verbundnetz von Hochspannungsfreileitungen (380 kV, 220 kV, 110 kV) an die Versorgungsschwerpunkte herangeführt und dort in den Mittelspannungsbereich (20 kV, auch: 30 kV, 10 kV) heruntertransformiert. Die Umspannung erfolgt am Stadtrand in Freiluftschaltanlagen (ca. 1 ha), im innerstädtischen Bereich in lärmgedämpften Schalthäusern (ca. 0,2 ha). Elektrizitätsleitungen werden im städtischen Bereich in der Regel verkabelt (bis 110 kV nur in dringenden Fällen). Während Gewerbe- und Industriebetriebe und gegebenenfalls auch das Straßenbahnnetz (über Gleichrichter) an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, werden Wohngebäude und Straßenlaternen durch das Niederspannungsnetz versorgt.

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 52 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen (nicht zum Schutz privater Wasserförderanlagen). Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Für jedes Schutzgebiet wird eine Schutzgebietsverordnung erlassen, in der je nach Schutzgebietszone bestimmte Handlungen und Anlagen verboten sind bzw. unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Bei der Ausweisung werden die verschiedenen Gefährdungspotenziale und die individuellen geologischen Randbedingungen berücksichtigt, so dass die Schutzgebietsverordnungen der verschiedenen Schutzgebiete sich unterscheiden. Zone I Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung

Zone II

Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 60 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können.

Zone III

Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind.

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 54 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(31) Vorranggebiete sind Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. (32) Ferner legt dieser Landesentwicklungsplan Standortbereiche für verschiedene Infrastrukturmaßnahmen und für die Rohstoffgewinnung sowie Trassenbereiche für den Ausbau verschiedener Verkehrsmaßnahmen fest. Standort- und Trassenbereiche sind für solche Einrichtungen und Vorhaben heranzuziehen, für die die Planungsträger im Sinne des Gemeinwohls Vorsorge zu treffen haben (z.B. Vorhaben für den Verkehr). [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 55 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(36) Mit den Vorranggebieten wird die funktionale Aufgabenteilung für entwicklungspolitisch wichtige Flächen von überörtlicher Bedeutung (ab einer Größenordnung von 10 ha) festgelegt. Für die aus Landessicht besonders bedeutsame Vorhaben sind Standort- und Trassenbereiche festgelegt worden. Das Verkehrswegenetz ist entsprechend seiner Funktion differenziert dargestellt. Die getroffenen Festlegungen dienen dem Ziel, die weitere räumliche Entwicklung des Landes geordnet voranzubringen. (37) Vorranggebiete, Standort- und Trassenbereiche sind die landesplanerische Instrumente des Landesentwicklungsplans, Teilabschnitt „Umwelt“, die den Raum abdecken und ein räumliches Grundmuster für die regionalen Leitfunktionen vorgeben. Zentrale Orte und Siedlungsachsen sind im Landesentwicklungsplan „Siedlung” festgelegt. Sie ergänzen den Landesentwicklungsplan. (41) Vorranggebiete bezeichnen bestimmte Funktionen und legen einen Schutz- oder Nutzungsvorrang fest. Sie stellen Gebiete dar, die zur Befriedigung größerer, flächenhafter, aus dem Landschaftsprogramm, dem Entwurf des landesweiten Landschaftsrahmenplans und den als saarländischen Beitrag zum europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 gemeldeten und nachgemeldeten Gebieten sowie der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung abgeleiteter Ansprüche der Funktionen Naturschutz, Freiraumschutz, Landwirtschaft, Grund- und Hochwasserschutz und der Funktionen Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie der Nutzung von Windenergie an den Raum dienen. (42) Vorranggebiete führen nicht zu Ausschlusswirkungen an anderer Stelle, es sei denn es wird im Besonderen darauf hingewiesen. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 56 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(44) In den Vorranggebieten für Naturschutz (VN) kommt der Sicherung und der Entwicklung des Naturhaushaltes im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme in ihrer typischen Struktur und Vielfalt mit der charakteristischen Ausprägung der abiotischen Naturgüter und der typischen Ausstattung mit Tier- und Pflanzenarten ein Vorrang vor anderen Nutzungsansprüchen zu. Alle diesen Zielsetzungen zuwiderlaufende Flächennutzungen, insbesondere die Inanspruchnahme für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen sind nicht zulässig. Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: In Vorranggebieten für Naturschutz (VN) kann der Grundwasserschutz in VW und der Hochwasserschutz in VH betrieben werden, sofern sie auf die Erfordernisse eines funktionsfähigen Naturhaushaltes ausgerichtet werden. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 57 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(47) Die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unbebauter Landschaftsteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig. Das in den Vorranggebieten für Freiraumschutz vorhandene ökologische Potenzial sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft sind zu sichern. In Vorranggebieten für Freiraumschutz sollen Kompensationsmaßnahmen für im Eingriffsbereich nicht ausgleichbare Eingriffsfolgen sowie Maßnahmen des Ökokontos in Ausrichtung auf ein zu entwickelndes Biotopverbundsystem vorgesehen werden. (48) In den Vorranggebieten für Freiraumschutz soll die durch Landwirtschaft geprägte Kulturlandschaft gesichert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für Landschaftsbild, Naherholung und Naturschutz erhalten und weiterentwickelt werden. Aus Maßstabsgründen ist insbesondere in Talauen nur eine eingeschränkte Darstellung der Vorranggebiete für Freiraumschutz möglich, so dass vielfach Talauen nicht dargestellt werden können. Grundsätzlich dient die Renaturierung von Bachläufen und Talauen dem gleichen Ziel, das mit der Festlegung der VFS verbunden ist und sollte deshalb von den Gemeinden entsprechend verfolgt werden. Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: In Vorranggebieten für Freiraumschutz (VFS) kann der Grundwasserschutz in WV und der Hochwasserschutz in VH betrieben werden, sofern sie auf die Erfordernisse des Freiraumschutzes ausgerichtet werden. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 58 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiete Windenergie (VWE) (64) In Vorranggebieten für Windenergie (VE) sind alle Planungen, die in VE Grund und Boden in Anspruch nehmen, auf die Belange der Gewinnung von Windenergie in der Weise auszurichten, dass eine rationelle Nutzung der Windenergie gewährleistet ist. Alle von Windenergieanlagen ausgehenden Stromleitungen sind bis zum Einspeisepunkt als Erdleitungen zu verlegen. In den Vorranggebieten für Windenergie sollen vorrangig Windparks errichtet werden. Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: Eine Überlagerung von Vorranggebieten für Windenergie (VE) mit Vorranggebieten für Grundwasserschutz in VW ist zulässig ebenso mit Vorranggebieten für Landwirtschaft in VL, wenn die Erschließungs- und Baumaßnahmen auf die Erfordernisse des Grundwasserschutzes und die der Landwirtschaft abgestimmt sind. (65) Außerhalb von Vorranggebieten für Windenergie (VE) ist die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 59 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiete Windenergie (VWE) Am 5. März 1999 wurden durch die sechste Änderung des Landesentwicklungsplanes Umwelt (LEP Umwelt) im Saarland erstmals Vorranggebiete für Windenergie (VWE) auf der Ebene der Landesplanung ausgewiesen. Durch diese Teiländerung des LEP Umwelt wurden 11 VWE in den Kreisen St. Wendel (8 VWE) und Merzig-Wadern (3 VWE) festgelegt. Die bestehenden VWE wurden auf der Grundlage mehrerer Gutachten (Windhöfigkeit, Einsehbarkeit) nach dem entsprechenden Abstimmungsverfahren ausgewiesen [J. Thös 2001] Bei der Windenergie gab es Ende 1999 elf Anlagen mit 8,9 MW installierter Leistung. Ende 2003 war diese Zahl auf 38 angestiegen; die installierte Leistung hat sich auf 35,2 MW vervierfacht. Diese Leistung lässt sich auf den im neuen Landesentwicklungsplan Umwelt vorgesehenen Vorranggebieten für die Windkraft noch einmal verdreifachen. [IHK Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 60 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Arten- und Biotopschutzprogramm Fauna-Flora-Habitat Landschaftsschutzgebiet Naturpark Wasserschutzgebiete Zone III Vorranggebiete: Grundwasser Landwirtschaft

Standortbereiche: Kultur Tourismus

Ferienstraßen Wald

Abwägungsbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 61 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Arten- & Biotopschutzprogramm (ABSP) Das Arten- und Botopschutzprogramm (ABSP) ist ein Fachkonzept für den Naturschutz und die Landschaftspflege, das sowohl auf Landkreisebene als auch für kreisfreie Städte erstellt wird. [J. Thös 2001] Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde. Sie dient im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Bei Eingriffen im FFH-Gebiet muss nun zuvor eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. … Wird durch den Eingriff ein so genannter prioritärer Lebensraum betroffen, ist bei bereits eingetragenen FFH-Gebieten die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Ist der Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz in einer Natura 2000-Fläche zulässig, muss dafür ein Ausgleich geleistet werden.

Abwägungsgebiete

Page 58: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 62 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde. Sie dient im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. Die Bundesländer stellen Listen von Schutzgebieten zusammen. Die Flächen sollen primär unter dem Kriterium des Arten- und Habitatschutzes zusammengestellt werden und umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Bei der Auswahl haben die Länder einen naturschutzfachlichen Ermessensspielraum. Es dürfen aber keine anderen als naturfachliche Aspekte bei der Auswahl eine Rolle spielen. Die Listen mit den FFH-Flächen melden die Länder an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Bereits mit der Meldung genießen die gemeldeten Flächen nach dem BNatSchG und den Naturschutzgesetzen der Länder einen vorläufigen Schutz. Das Umweltministerium reicht die Flächenmeldungen an die EU-Kommission weiter. Die EU-Kommission nimmt die Listen nach Prüfung ("Konzertierung") in den Natura 2000-Katalog auf. Die Mitgliedstaaten weisen die in die Listen aufgenommenen Flächen als Schutzgebiete aus. Bei Eingriffen im FFH-Gebiet muss nun zuvor eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot. Diese Verträglichkeitsprüfung wird unabhängig von einer eventuell zusätzlich erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG durchgeführt. Auch die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz bzw. dessen Umsetzung in der jeweiligen Landesgesetzgebung wird unabhängig davon durchgeführt. Ergibt die Verträglichkeitsprüfung, dass das Projekt zu Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es zunächst unzulässig. Diese Unzulässigkeit des Projekts kann nur überwunden werden, wenn im Rahmen einer Alternativenprüfung nachgewiesen werden kann, dass es keine Projekt- und Standortalternative gibt, die unter zumutbaren Bedingungen realisiert werden kann und das Gebiet nicht oder geringer beeinträchtigen als das eigentliche Vorhaben. Außerdem muss als weitere kumulative Zulassungsvoraussetzung ein überwiegendes öffentliches Interesse nachgewiesen werden. Dieses muss im Einzelfall höher wiegen als das öffentliche Interesse am Schutz des betroffenen Gebietes. Wird durch den Eingriff ein so genannter prioritärer Lebensraum betroffen, ist bei bereits eingetragenen FFH-Gebieten die Zustimmung der EU-Kommission erforderlich. Ist der Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz in einer Natura 2000-Fläche zulässig, muss dafür ein Ausgleich geleistet werden.

Abwägungsgebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 63 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

§ 27 Naturparke (1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. (2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Abwägungsgebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 64 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiet Landwirtschaft (VL) (51) In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) geht die landwirtschaftliche Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben) ist unzulässig. (52) Im Interesse des Umweltschutzes ist in Vorranggebieten für Landwirtschaft unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Landwirtschaft der Flächenanteil, der ökologisch bewirtschaftet wird, nach und nach zu erhöhen. Der Einsatz von Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln ist auf das notwendige Maß zu reduzieren. In großflächig ausgeräumten Landschaften sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bzw. landschaftsbildende Strukturen erwünscht. Sie sind so zu gestalten und zu entwickeln, dass die vorrangige landwirtschaftliche Nutzung nicht unangemessen eingeschränkt oder betrieben werden kann. (53) Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete durch Ver- und Entsorgungs-leitungen ist statthaft, wenn dadurch eine Bewirtschaftung der Betriebsfläche nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Nach Möglichkeit ist aber eine Bündelung mit vorhandenen Leitungs- und/oder Verkehrstrassen herbeizuführen. Die Errichtung von Windkraftanlagen in landwirtschaftlichen Vorranggebieten ist grundsätzlich zulässig, wenn die Standorte mit den Erfordernissen der Landwirtschaft abgestimmt sind. Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) kann der Grundwasserschutz in VW und der Hochwasser-schutz in VH betrieben werden. Die Landwirtschaft ist auf die Erfordernisse des Grundwasserschutzes und des Hochwasserschutzes auszurichten. In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) hat die Nutzung von Windenergie in VE grundsätzlich Vorrang. Allerdings ist der konkrete Standort der einzelnen Anlagen auf die Erfordernisse der Landwirtschaft auszurichten. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 65 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiet Landwirtschaft (VL) Innerhalb des Saarlands wurden Gebiete als Vorranggebiete Landwirtschaft bewertet, die entweder • aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit von hervorragender Bedeutung für die Nahrungsmittelerzeugung sind (ebene Flächen mit Bodenwerten über 50 BP) oder die • aufgrund ihrer hofnahen Lage und Flächenstruktur für entwicklungsfähige, landwirtschaftliche Betriebe existenzbegründend sind. Durch den besonderen Schutz des landwirtschaftlichen Vorranges sollen diese hochwertigen Standorte für die regionale Nahrungsproduktion gesichert werden bzw. die Flächengrundlage der entwicklungsfähigen Betriebe zur Sicherung der saarländischen Agrarstruktur verlässlich verfügbar bleiben. In VL geht die landwirtschaftliche Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme für Wohn-, Gewerbe-, Einzelhandels- oder Freizeitbebauung ist nicht zulässig. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen hier nicht flächig eingreifen und dürfen vorrangige Nutzung Landwirtschaft nicht einschränken oder wesentlich behindern. Überlagerungen mit Vorranggebiet Grundwasserschutz und Vorranggebiet Windenergie sind möglich. Im erstgenannten Fall geht der Grundwasserschutz vor, im letzteren ist eine Überlagerung ohne wesentliche, gegenseitige Einflussnahme möglich. [J. Thös 2001]

Vorranggebiete

Page 62: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 66 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiet Grundwasserschutz (VW) (56) Vorranggebiete für Grundwasserschutz (VW) sind als Wasserschutzgebiete festzusetzen. In VW ist das Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwir-kungen zu schützen. Eingriffe in Deckschichten sind zu vermeiden. Soweit nachteilige Einwirkungen durch unabweisbare Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu befürchten sind, für die keine vertret-baren Standortalternativen bestehen, ist durch Auflagen sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung nicht eintritt. Die Förderung von Grundwasser ist unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Nutzung auf das notwendige Maß zu beschränken, d.h. die Entnahme des Wassers soll an der Regenerationsfähigkeit ausgerichtet werden. Der Nutzwasserbedarf der gewerb-lichen Wirtschaft und der Landwirtschaft soll daher nach Möglichkeit aus Oberflächenwasser und nicht aus dem Grundwasser gedeckt werden. Insbesondere seitens der Landwirtschaft ist darauf zu achten, dass durch eine angemessene Landbewirtschaftung das Grundwasser nicht nachhaltig beeinträchtigt wird. Seitens der Wirtschaft sind vermehrt Anstrengungen zu unternehmen, Brauchwasser wieder aufzuarbeiten und dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen. (57) Vorranggebiete für Grundwasserschutz sind räumliche Maßnahmenschwerpunkte für die Erschließung und Sicherung von Grundwasser, die geeignet sind, übergeordnete, landesplanerische Zielsetzungen (z.B. hinsichtlich der Siedlungsstruktur) zu erreichen und zu stützen. Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: In Vorranggebieten für Grundwasserschutz (VW) können Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen in VG sowie Forschung und Entwicklung in VF, die Nutzung der Windenergie in VE, der Hochwasser-schutz in VH, die Landwirtschaft in VL sowie der Naturschutz in VN und der Freiraumschutz in VFS betrieben werden, soweit sie auf die Erfordernisse des Grundwasserschutzes ausgerichtet werden. Gleiches trifft für die Entnahme von Rohstoffen in Standortbereichen für Gewinnung von Rohstoffen zu. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 67 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiet Hochwasserschutz (VH) (60) In Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH) sind Überschwemmungsgebiete festzusetzen. In VH sind jegliche Siedlungserweiterungen und –neuplanungen (d.h. Wohnen, Gewerbe, Einrichtungen für Freizeit und Sport) unzulässig. Wenn aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit in VH Flächen für bauliche Anlagen (z.B. Infrastruktureinrichtungen wie Straßen und Brücken) in Anspruch genommen werden müssen, so ist das Rententionsvermögen und der schadlose Hochwasserabfluss durch kompensatorische Maßnahmen zu sichern. Aufforstungsmaßnahmen in VH sind nur erlaubt, wenn diese nachweislich dem Hochwasserabfluss nicht entgegenstehen. In Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH), die von einem landwirtschaftlichen Vorrang überlagert werden, ist darauf hinzuwirken, dass aus Gründen des Hochwasserschutzes von einer ackerbaulichen Nutzung auf eine Grünlandnutzung umgestellt wird, weil dadurch Hochwasser nachhaltiger gebunden werden kann. Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: In Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH) können die Landwirtschaft in VL, der Grundwasserschutz in VW, der Naturschutz in VN und der Freiraumschutz in VFS betrieben werden, sofern sie auf die Belange des Hochwasserschutzes ausgerichtet sind. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

Page 64: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 68 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiet Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) (70) Die Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) dienen der Sicherung und Schaffung von Dienstleistungs- und Produktionsstätten und den damit verbundenen Arbeitsplätzen. In VG sind Betriebe des industriell-produzierenden Sektors, des gewerblichen Bereiches sowie des wirtschaftsorientierten Dienstleistungsgewerbes zulässig. Daher sind in VG in größtmöglichem Umfang gewerbliche Bauflächen, Industrie- oder Gewerbegebiete bzw. Dienstleistungs-, Technologieparks oder Gründerzentren auszuweisen. Die Ansiedlung aller Formen des Einzelhandels mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche sowie alle den v. g. Zielsetzungen entgegenstehende Nutzungen sind in VG nicht zulässig. (71) Grundsätzlich sollen brachgefallene Gewerbe- und Industrieflächen sowie Konversionsflächen in VG vorrangig wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Für jedes VG ist aus Gründen der Nachhaltigkeit ein umfassendes Gestaltungskonzept anzustreben, um eine den heutigen Ansprüchen entsprechende städtebauliche und landschaftliche Einbindung zu gewährleisten. Für VG in unmittelbarer Nähe von Schienenwegen ist zu prüfen, ob ein Schienenanschluss möglich und sinnvoll ist. (72) Die Belegung der Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen soll mit Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie des wirtschaftsbezogenen Dienstleistungsgewerbes einschließlich von Forschungs- und Entwicklungszentren erfolgen. Sofern Betriebe des Dienstleistungssektors nicht in den Innenstädten bzw. Ortskernen (Kerngebieten bzw. allgemeine Zentren) angesiedelt werden können, können diese auch in Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) untergebracht werden, wenn dies mit der Landesplanungsbehörde abgestimmt ist. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

Page 65: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 69 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiet Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) (73) Im Hinblick auf die längerfristig angelegte Flächenvorsorge der Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie- und Dienstleistungen ist nicht in jedem Fall mit einer schnellen Erschließung aller VG zu rechnen. In einigen Fällen werden VG noch intensiv landwirtschaftlich genutzt und sind daher für die Existenzsicherung der betroffenen Landwirte von Bedeutung. Daher sollen die nachfolgend aufgeführten VG möglichst lange für eine landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen: VG bei Perl-Borg VG bei Merzig-Ripplingen VG bei Saarlouis/Saarwellingen an der A 8 VG bei Überherrn/Creutzwald (Eurozone). Überlagerung mit anderen Vorranggebieten: Überlagern sich Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen (VG) mit Vorranggebieten für Grundwasserschutz (VW), sind bauliche Planungen und Maßnahmen innerhalb der Wasserschutzzone I unzulässig. In den Wasserschutzzonen II und III sind Erschließungs- und Ansiedlungsmaßnahmen auf die Erfordernisse des Grundwasserschutzes auszurichten. [LEP Saarland]

Vorranggebiete

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 70 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Vorranggebiet Forschung und Entwicklung (VF) (79) Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF) dienen der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, die in Zusammenhang mit universitären Einrichtungen stehen. Aufgrund des knappen Flächenangebotes sind alle Flächennutzungsansprüche, die keinen Bezug zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten haben sowie die Ansiedlung aller Formen des großflächigen Einzelhandels in VF unzulässig. Als Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung (VF) werden folgende Flächen festgelegt: VF im Raum Saarbrücken Saarbrücken – Universität VF im Raum Homburg Homburg – Universitätskliniken [LEP Saarland]

Vorranggebiete

Page 67: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 71 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Überlagerung unterschiedlicher Vorränge (83) Durch Überlagerung unterschiedlicher Vorränge ist, soweit dies sinnvoll ist, ein Beitrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme zu leisten (Mehrfachnutzung des Raumes); eine wesentliche gegenseitige Beeinträchtigung der Vorrangfunktionen ist dabei auszuschließen. Die näheren Bestimmungen über Prioritäten in Überlagerungsfällen sind zu beachten. Es gelten folgende Prioritäten bzw. Einschränkungen: Überlagern sich Vorranggebiete für dann gehen vor die Belange des Vorranggebietes Naturschutz / Freiraumschutz und Hochwasserschutz Hochwasserschutz Grundwasserschutz und Landwirtschaft Grundwasserschutz Grundwasserschutz und Hochwasserschutz Grundwasserschutz Grundwasserschutz und Gewerbe, Industrie Grundwasserschutz und Dienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung Grundwasserschutz Gewinnung von Windenergie Grundwasserschutz Landwirtschaft und Gewinnung von Windenergie Windenergie Landwirtschaft Hochwasserschutz Hochwasserschutz (84) Die zur Erfüllung der Zielsetzungen dieses Plans zu ergreifenden Maßnahmen sind prioritär in den Vorranggebieten zu verwirklichen. Außerhalb dieser Vorranggebiete sollen Flächen für solche Funktionen, für die Vorränge festgelegt sind, erst dann und im erforderlichen Umfang ausgewiesen werden, wenn die Flächenreserven in den Vorranggebieten einschließlich etwaiger aus Umwidmungen zu gewinnender Flächen weitgehend erschöpft sind.

Abwägungsgebiete

Page 68: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 72 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Verkehr (87) Die Primär-, Sekundär- und Tertiärverbindungen der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße sind nach Maßgabe von Teil B zu einem geschlossenen Netz zu entwickeln. Die Verbindungen sollen den jeweiligen Ausbaustandards entsprechen. Nutzungen, die die notwendigen Bau- und Ausbaumaßnahmen von Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenverbindungen sowie von Luftverkehrseinrichtungen verhindern oder erschweren könnten, sind zu vermeiden. [LEP Saarland] Zuständige Behörden im Saarland im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes sind die Landkreise, für den Stadtverband Saarbrücken die Landeshauptstadt Saarbrücken und die kreisfreien Städte. Die Straßen des Bundes (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) betreut der Landesbetrieb für Straßenbau im Rahmen der sogenannten Auftragsverwaltung; die Zuständigkeit für alle sonstigen Straßen beschränkt sich auf Landstraßen I. und II. Ordnung (ehemalige Kreisstraßen). [Landesbetrieb Straßenbau, 2007]

Verkehr

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 73 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(94) Die Primärstraßenverbindungen sind anbau- und kreuzungsfrei auszubauen. Das Primärstraßennetz bilden folgende Straßenverbindungen: ♦ Saarbrücken - Nonnweiler - Köln A 1 ♦ Mannheim - Saarbrücken (- Metz) A 6 ♦ Karlsruhe - Neunkirchen - Saarlouis – Merzig (- Luxemburg) – A65 – B 10 - A 8 ♦ Kaiserslautern - Nonnweiler - Trier A 62 – A 1 ♦ Saarbrücken - Neunkirchen - St. Wendel - Bad Kreuznach - Mainz A 623 – A 8 - B 41 ♦ Saarbrücken - Saarlouis – Merzig (- Luxemburg) A 620 – A 8 ♦ (Straßburg -) Saarbrücken und Merzig - Trier B 51 – A 620 – A 8 – B 51 ♦ (Metz - St. Avold -) Saarlouis B 269 neu. (95) Die Sekundärstraßenverbindungen sind anbaufrei und frei von Ortsdurchfahrten sowie in der Weise auszubauen, dass sie sowohl miteinander als auch mit den Primärstraßenverbindungen ein geschlossenes Netz leistungsstarker Straßen ergeben. Die Belange des nichtmotorisierten Verkehrs, insbesondere des Radverkehrs sollten gleichermaßen Berücksichtigung finden. Das Sekundärstraßennetz bilden folgende Straßenverbindungen: ♦ Saarburg – Wadern - Birkenfeld L 151 – L 366 - L 149 – L 329 - A 1 – A 62 – B 41 ♦ Remich – Nennig B 406 ♦ (Thionville -) Merzig - Wadern - St. Wendel / Ottweiler - Kusel (Nordsaarlandstraße) L 173 – L 174 (B 51 alt) – L 388 neu – L 158 – B 268 – L 148 – L 147 – L 135 – B 269 – L 131 – B420 ♦ (Thionville -) Perl - Trier B 419 ♦ (Mondorf/Schengen-)Perl – Saarburg B 407 – A 8 – B 407 ♦ (Metz / Thionville -) Saarlouis - Lebach - St. Wendel B 405/B 269 - B 405 – B 51 – B 405 neu – A 8 – B 269 ♦ (Freyming – Merlebach -) Großrosseln – Saarbrücken - Völklingen - Riegelsberg - Sulzbach - Verkehrsflughafen Saarbrücken (- Saargemünd) L 163 – L 164 – L 136 - L 269 - L 270 - L 139 - L 259 - L 260 - L 256 - A 623 - L 126 - L 108 - L 237 - L 107 - B 423 ♦ Saarbrücken - Flughafen Ensheim - Blieskastel - Homburg – Kusel - L 107 – L 108 - L 237 ♦ L 107 - B 423 – A 8 – B 423 neu – B 423 – A 62 ♦ Saarbrücken - Lebach - Trier A 1 - B 268 ♦ Saarbrücken - Völklingen – Saarlouis/Querspange Ensdorf – Dillingen/Querspange Rehlingen - Merzig B 51/B 269 neu – L 174 (B 51 alt) / L 347 neu ♦ St. Ingbert – Blieskastel L 113 ♦ Neunkirchen – Kusel B 41 – B 420.

Verkehr

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 74 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(96) Die Tertiärstraßenverbindungen sind, soweit erforderlich, gegenüber den sonstigen Straßen mit Vorrang zu sicheren Verkehrswegen auszubauen. Hierbei sollte auch eine sichere, komfortable und zügig zu befahrene Radinfrastruktur Berücksichtigung finden. Das Tertiärstraßennetz bilden folgende Straßenverbindungen: ♦ Nennig - Mettlach B 406 - L 177 - L 176 ♦ (Bouzonville / Sierck-les-Bains) - Niedaltdorf - Siersburg - Dillingen - Beckingen - Losheim - Weiskirchen - L 359 - L 171 - L 347 neu – L 174 (B 51 alt) - L 156 - L 377 - L 157 ♦ (Waldwisse) - Siersburg L 173 - L 172 ♦ Heusweiler - Saarwellingen - Nalbach - Schmelz - Theley - Nohfelden L 141 - B 269 – L 143 - B 268 - L 145 - L 147 - L 135 ♦ Theley - Oberthal - St. Wendel / Namborn – Freisen/Marth - Baumholder L 135 - L 134/L 319 / L 320 - B 41 - L 315 - L 133/L 122 ♦ Lebach - Eppelborn - Marpingen / Illingen - Friedrichsthal - Elversberg - St. Ingbert B 269 – B 10 – L 112/ L 133/ L 112 – L 262 - B 40 - L 126 R ♦ (Merten-) Überherrn – Wadgassen/Ludweiler/Großrosseln - Bous - Ensdorf - Schwalbach – Köllerbach - Riegelsberg L 169 - L 167 - L 168 / L 280 / L 165 / L 164 - B 51 - L 139 ♦ (Carling) – Völklingen - Püttlingen - Heusweiler - Illingen - Ottweiler L 165 - B 51 – L 136 – B 268 – L 141 ♦ Saarbrücken - Universität des Saarlandes - Sulzbach - Quierschied - Merchweiler – Landsweiler- Reden - Neunkirchen – Bexbach B 41 - L 252 - L 126 - L 127 – L 112 - L 128 - L 129 - B 41 - L 115 / L 287 - L 226 - L 115 ♦ Kleinblittersdorf - Gersheim - Blieskastel / Hornbach L 254 - L 105 / L 102 – L 101 - L 201 [LEP Saarland]

Verkehr

Page 71: Gis Uebung Quarzite 2014

Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 75 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(118) Im öffentlichen Interesse liegende fachplanerische Einzelvorhaben, die von überörtlicher Bedeutung sind, sind in den in Teil B festgelegten Standort- und Trassenbereichen durchzuführen. Die Standort- und Trassenbereiche sind Ziele der Raumordnung, deren Realisierung bzw. Erweiterung jedoch an Hand von Genehmigungs- und Planfeststellungs- bzw. Raumordnungsverfahren im Einzelfall auch der notwendigen Prüfung der FFH- bzw. Umweltverträglichkeit bedarf. (119) Für folgende Maßnahmenfelder werden Standort- und Trassenbereiche festgelegt: ♦ Gewinnung mineralischer Bodenschätze Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen (BR) ♦ Kulturelles Erbe Standortbereiche für kulturelles Erbe (BK) ♦ Tourismus Standortbereiche für Tourismus (BT) ♦ Durchführung besonderer Standortbereiche für besondere Entwicklungen (BE) Entwicklungsmaßnahmen ♦ Verkehrseinrichtungen Standortbereiche für Binnenschifffahrt (BB) Standortbereiche für Luftverkehr (BL) ♦ Straße Trassenbereiche für Straßen (TS) ♦ Schiene Trassenbereiche für Schienen (TSCH) [LEP Saarland]

Standortbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 76 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(126) In den in Teil B dargestellten Standortbereichen für kulturelles Erbe (BK) sind die relevanten Einrichtungen bzw. Gebäude zu erhalten, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und nach Möglichkeit auszubauen. Sie sind bei räumlichen Planungen und Maßnahmen zu beachten; insbesondere sind sie in Bauleitplänen in der Fläche zu konkretisieren und festzulegen. (127) Die Standortbereiche für kulturelles Erbe sind in den Städte- und Kulturtourismus mit einzubeziehen. An folgenden Standorten befinden sich Anlagen des kulturellen Erbes: • Perl – Nennig Römische Ausgrabungen • Perl – Borg Römische Ausgrabungen • Mettlach Historische Industrie- und Verwaltungsgegebäude, Schlösser sowie umgebende Parks • Beckingen – Düppenweiler Kupferbergwerk • Nonnweiler – Otzenhausen Keltischer Ringwall – Hunnenring • Nohfelden Burgruine Nohfelden • Tholey Abtei • Tholey/Oberthal/Marpingen Grabungsschutzgebiet "Varus-Wald“ • St. Wendel Innenstadt (Wendalinuskirche) • Ottweiler Historischer Stadtkern • Neunkirchen Historische Industriegebäude • St. Ingbert Historische Industriegebäude (Alte Schmelz,Bierbrauerei) • Homburg Ruinen Hohenburg mit Schlossberghöhlen • Homburg Landschaftspark – Schloss Karlsberg • Homburg – Schwarzenacker Römerpark • Blieskastel Historischer Stadtkern (Barock) • Kirkel-Neuhäusel Burgruine Kirkel • Gersheim-Reinheim(–Bliesbruck,F.) Europäischer Kulturpark (grenzüberschreitend) • Mandelbachtal – Bliesmengen-Bolchen Historischer Weiler Gräfinthal • Saarbrücken – St. Arnual Ortskern mit Stiftskirche • Saarbrücken Alt Saarbrücken Innenstadt (Schloss/Ludwigsplatz) • Saarbrücken Ludwigspark • Saarbrücken - Halberg Mithrasheiligtum • Völklingen Weltkulturerbe Völklinger Hütte • Saarlouis Innenstadt Historische Festungsanlagen • Wallerfangen – St. Barbara Römischer Emilianusstollen • Wallerfangen – Ihn Gallorömisches Quellheiligtum • Rehlingen-Siersburg Burgruine Siersburg [LEP Saarland]

Standortbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 77 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(130) In den in Teil B dargestellten Standortbereichen für Tourismus (BT) sind die für den Tourismus wichtigen Einrichtungen und Maßnahmen vorzusehen. Sie sind zu touristischen Zentren zusammenzufassen und in sinnvoller gegenseitiger funktionaler Ergänzung aufeinander abzustimmen. Die Standortbereiche sind bei räumlichen Planungen und Maßnahmen zu beachten, insbesondere sind sie in Bauleitplänen in der Fläche zu konkretisieren und festzulegen. Dem Tourismus entgegenstehende Nutzungen sind an den Standortbereichen grundsätzlich nicht zulässig. (131) An folgenden Standorten befinden sich BT: ♦ Perl Europäisches Tal der Mosel, Römische Ausgrabungen ♦ Mettlach Keramikmuseum, Burgruine Montclair ♦ Mettlach – Orscholz Heilklimatischer Kurort, Luftkurort, Saarschleife ♦ Merzig – Besseringen Erholungsort ♦ Losheim am See – Losheim Stausee, Erholungsort ♦ Losheim am See – Britten Erholungsort ♦ Losheim am See – Mitlosheim Erholungsort ♦ Losheim am See – Scheiden Erholungsort ♦ Losheim am See – Waldhölzbach Erholungsort ♦ Weiskirchen – Weiskirchen Heilklimatischer Kurort, Kneippkurort ♦ Nonnweiler – Nonnweiler Heilklimatischer Kurort ♦ Nonntweiler – Otzenhausen Hunnenring ♦ Nonnweiler – Braunshausen Sommerrodelbahn, Wintersportgebiet ♦ Nohfelden – Bosen Stausee ♦ Nohfelden – Neunkirchen/Nahe Luftkurort ♦ Tholey – Tholey Luftkurorte, Schaumberg ♦ Tholey – Theley Luftkurort ♦ Hofgut Imsbach Ökologiezentrum ♦ St. Wendel Radsportveranstaltungen ♦ Illingen – Illingen Erholungsort ♦ Ottweiler Historischer Stadtkern ♦ Homburg Schlossberg mit Schlossberghöhlen ♦ Homburg Landschaftspark Schloss Karlsberg ♦ Homburg – Schwarzenacker Römermuseum ♦ Kirkel – Kirkel-Neuhäusel Erholungsort, Burganlage ♦ Blieskastel - Blieskastel, Lautzkirchen, Kneippkurort Alschbach ♦ Gersheim – Reinheim (Bliesbruck,F.) Kulturpark (grenzüberschreitend mit Frankreich) ♦ Mandelbachtal - Gräfinthal Klosteranlage / Freilichtbühne ♦ Kleinblittersdorf – Rilchingen-Hanweiler Sole- und Thermalbad (geplant) ♦ Saarbrücken Großveranstaltungen, Messen ♦ Saarbrücken Zoo ♦ Völklingen Weltkulturerbe Völklinger Hütte ♦ Ensdorf Aussichtspunkt Bergehalde ♦ Saarlouis Festungsanlage [LEP Saarland]

Standortbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 78 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(135) An den Standortbereichen für besondere Entwicklungen (BE) sollen in Zukunftswerkstätten die baulichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für innovatives Handeln im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich geschaffen werden. Ansatzpunkte hierfür sind die von der Kommission IndustrieKultur Saar ermittelten Zukunftsstandorte, die sich in der Kernzone des Verdichtungsraumes befinden, in dem sich die wirtschaftliche Entwicklung des Saarlandes auf der Grundlage der heimischen Steinkohlevorkommen vollzogen hat. Zukunftsstandorte sollen in ihrer wirtschaftlichen Funktionsbestimmung und in ihrer landschaftlicharchitektonischen Gestaltung herausragen und nach Möglichkeit im grenzüberschreitenden Verbund zusammen mit der Nachbarregion Lothringen entwickelt werden. Folgende Standortbereiche für besondere Entwicklungen sind zu erhalten bzw. zu entwickeln: ♦ Zukunftsstandort Göttelborn (Bergwerk Göttelborn) ♦ Zukunftsstandort Reden (Bergwerk Reden) ♦ Zukunftsstandort Völklinger Hütte ♦ Zukunftsprogramm Rosseltal (Völklingen/Carreau Wendel) [LEP Saarland]

Standortbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 79 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(146) In den in Teil B dargestellten Trassenbereichen für Straßen (TS) sind Maßnahmen zur Verbesserung des Primär-, Sekundär- und Tertiärstraßennetzes vorzunehmen. Die Bereiche sind in den Verkehrsentwicklungsplan und in die Bauleitplanung zu übernehmen. (147) An folgenden Stellen befinden sich Trassenbereiche für Straßen: ♦ Straßen des Primärstraßennetzes:

A 1 – A 623 Querspange Saarbrücken (Trassenführung offen, deshalb keine zeichnerische Darstellung) A 620 – A 623 Saarbrücken (Westspange / Camphauser Straße) B 41 Wolfersweiler B 41 Umgehung Hirstein B 41 Ottweiler B 51 Umgehung Besseringen B 269 neu Überherrn – Saarlouis (A 620)

♦ Straßen des Sekundärstraßennetzes: B 41 Deutschmühlental in Saarbrücken B 51 Saarlouis / Dillingen B 268 Verlegung bei Niederlosheim B 269 Querspange Ensdorf B 269 Querspange Nalbach B 269 Umgehung Lebach – Körprich B 405 Ostring Fraulautern B 423 Neuführung in Homburg B 423 Umgehung Blieskastel L 107 – B 423 Verlängerung Flughafenstraße (Trassenführung offen, deshalb keine zeichnerische Darstellung) L 136 Ostumgehung Völklingen L 259 / L 260 Verbindung A 1 – A 623 Südumgehung Riegelsberg L 388 neu Umgehung Merzig

♦ Straßen des Tertiärstraßennetzes: L 141 Ottweiler.

[LEP Saarland]

Trassenbereiche

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 80 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

Standortfaktoren und weitere Aspekte

Bauwürdigkeit andere Rohstoffbetriebe

Geländeneigung Verkehrsanbindung Versorgungssituation räumliche Lage der Abnehmer

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Übung zur Vorlesung Grundlagen der Geoinformationssysteme 81 Dr. rer. nat. Steffen Knospe

(122) An den in Teil B dargestellten Standortbereichen für die Gewinnung von Rohstoffen (BR) ist ein geordneter Abbau und die umfassende Gewinnung von oberflächennahen mineralischen Bodenschätzen in möglichst großflächigen Einheiten zu sichern. Die Bereiche sind in die Bauleitplanung zu übernehmen. (123) An folgenden Standorten befinden sich Anlagen für die Gewinnung von Rohstoffen (BR): Sand-/Kiesvorkommen: • Perl (zwischen Besch und Nennig) • Schmelz – Hüttersdorf • Rehlingen-Siersburg • Schwalbach – Griesborn • Saarbrücken – Kirschheck Sandvorkommen: • Losheim – Niederlosheim • Ottweiler – Mainzweiler • Lebach / Schmelz - Primsweiler • Dillingen – Diefflen • Saarlouis – Neuforweiler • Saarlouis / Wadgassen • Wadgassen – Differten • Wadgassen – Schaffhausen • Püttlingen – Ritterstraße • Saarbrücken – Velsen • Blieskastel – Lautzkirchen • Bexbach Kiesvorkommen: • Lebach – Knorscheid Tonvorkommen: • Nonnweiler – Mariahütte Hartsteinvorkommen: • Mettlach – Saarhölzbach • Losheim – Britten • Freisen – Haupersweiler • Oberthal – Steinberg-Deckenhardt • St. Wendel – Oberlinxweiler • Lebach – Steinbach • Schmelz – Michelbach • Beckingen – Reimsbach Feldspatvorkommen: • Wadern – Noswendel • Nohfelden – Türkismühle • Oberthal – Steinberg-Deckenhardt • Oberthal - Güdesweiler Kalksteinvorkommen: • Kleinblittersdorf – Auersmacher Steinkohlevorkommen: • Ensdorf • Großrosseln – Dorf im Warndt tagesnaher Abbau von Steinkohle: • Schwalbach – Elm [LEP Saarland]

andere Rohstoffbetriebe