Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit · dieselbe Arbeit wie Frau Berset, erhält aber 600...
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Gleicher Lohn fürgleichwertige Arbeit Wie sich Frauen gegen Lohndiskriminierung wehren können
Einführung 3
Frauen werden beim Lohn diskriminiert 5
Die Arbeit von Frauen wird oft unterbewertet 7
Lohngleichheit bedeutet… 9
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist ein Recht 10
Mein Lohn: Ich spreche darüber 11
Lohndiskriminierung: ein Beispiel 13
Was können Sie tun? 15
Über den Lohn reden lohnt sich: ein Beispiel 17
Die Lohnklage 18
Weitere Informationen 19
Kontakt 20
Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt das Projekt im Rahmen der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.
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Inhaltsverzeichnis
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Einführung
Frauen verdienen in der Schweiz durchschnittlich noch immer 20%weniger als Männer. Während ein Mann z.B. 4500 Franken verdient,erhält eine Frau nur 3600 Franken. Dies bedeutet eine Lohneinbussevon rund 10000 Franken pro Jahr. Auf ein Berufsleben von 35 Jahrenmacht das 350 000 Franken aus, die den Frauen so vorenthaltenwerden.
Frauen für gleichwertige Arbeit weniger zu bezahlen, ist in der Schweizdurch die Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz verboten.In der Praxis wird dieses Verbot aber häufig missachtet. Diese Broschü-re liefert Hintergrundinformationen und zeigt Ihnen, wie Sie sichwehren können.
Die Broschüre liegt in acht Sprachen vor, denn gerade Migrantinnensind oft doppelt diskriminiert: als Frauen und als Ausländerinnen, dieauf dem Schweizer Arbeitsmarkt schlechter gestellt sind. WeitereExemplare können Sie gerne bei Ihrem Unia-Sekretariat beziehen.
Ohne Lohngleichheit bleibt wirtschaftliche Unabhängigkeit für vieleFrauen unerreichbar. Helfen Sie mit, dies endlich zu ändern, und setzenSie sich zusammen mit Ihrer Gewerkschaft für einen gerechterenArbeitsmarkt ein!
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Quelle: Lohnrechner des SGB unter www.lohngleichheit.ch.Die Tabelle zeigt, wie viel Frauen bei gleichen Voraussetzungen im Durchschnitt in einerBranche weniger verdienen als Männer. Verglichen wurden Frauen- und Männerlöhne(umgerechnet auf durchschnittliche Bruttomonatslöhne für Vollzeitstellen) bei gleichemProfil, das heisst, wenn Ausbildung, Berufserfahrung und Anforderungsniveau der Stelle vergleichbar sind.
Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichem Profil
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Monatlicher Bruttolohn (CHF) Frauen Männer
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Frauen werden beim Lohn diskriminiert
Haben Sie das Gefühl, dass Sie bis zum Umfallen arbeiten und derLohn trotzdem nicht zum Leben reicht? Dann geht es Ihnen wie vielenFrauen, deren Löhne nicht existenzsichernd sind.
Frauen verdienen in der Schweiz im Durchschnitt 20% weniger alsMänner. Frauen sind öfter in so genannten Niedriglohnbranchen(Reinigung, Gastgewerbe, Detailhandel) beschäftigt, in denen dieLöhne allgemein tiefer sind. Aber auch innerhalb derselben Branchesind grosse Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern festzustel-len. Diese Unterschiede sind bei fast jeder Tätigkeit und auf jederHierarchiestufe feststellbar. Verschiedene Faktoren wie Ausbildung,Erfahrung und Stellung im Betrieb können etwa die Hälfte der Unter-schiede objektiv erklären, der Rest ist reine Diskriminierung.
Das beweist: Frauen erhalten weniger Lohn und werden diskriminiert, allein weil sie Frauen sind.
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Die Arbeit von Frauen wird oft unterbewertet
Es gibt verschiedene Gründe für die tieferen Frauenlöhne:
n Branchen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, haben oft tiefereLöhne, weil «typische Frauenarbeit» generell weniger hoch geschätztund weniger gut bezahlt wird als «typische Männerarbeit».
n Männer fordern oft einen höheren Anfangslohn, mehr Prämien und Beförderungen.
n Ausserberufliche Erfahrungen und Kenntnisse aus Betreuungs-aufgaben und ehrenamtlichen Tätigkeiten werden bei der Lohnein-stufung selten anerkannt. Dies wirkt sich zu Ungunsten von Frauenaus, die einen Grossteil der Familienarbeit übernehmen.
n Teilzeitarbeit ist für Frauen oft die einzige Möglichkeit, Beruf undFamilie zu vereinbaren. Teilzeitarbeit bedeutet jedoch einen Lohn-verzicht und wirkt sich oft negativ auf die Laufbahn und längerfristigauch auf die Altervorsorge aus.
n Es gibt wenige Frauen in leitenden Positionen, selbst in Branchen mit einem hohen Frauenanteil. Frauen stossen an die sogenannte«gläserne Decke», ihnen bleibt der Weg nach oben verwehrt.
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Lohngleichheit bedeutet…
… dass Frauen und Männer den gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten.
… dass eine Frau mit gleichen Qualifikationen wie ein Mann auch die gleichen Chancen auf Beförderung und Lohnerhöhung hat.
… dass der Erwerbstätigkeit von Frauen die gleiche gesellschaftlicheAnerkennung zukommt wie derjenigen der Männer. Dies gilt insbesondere auch für die Entlöhnung von typischen «Frauenberufen», z.B. im Bereich der Pflege und im Dienstleistungsbereich.
… dass Teilzeitangestellte nicht grundsätzlich anders als Vollzeit-angestellte behandelt werden, z.B. bei der Arbeitszuteilung oder bei der Weiterbildung. Teilzeitangestellte sind zu einem grossen Teil Frauen.
Gemeinsam mit Ihrer Gewerkschaft können Sie sich für eine Besserstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt unddamit für ihre Gleichberechtigung einsetzen.
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Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist ein Recht
«Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit» (Art. 8, Schweizer Bundesverfassung)
Die Bundesverfassung fordert seit langem Lohngleichheit zwischenFrauen und Männern: Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssenden gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit bezahlen –dies ist in der Bundesverfassung seit 1981 verankert.
Das am 1. Januar 1996 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetzträgt dazu bei, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen undMännern im Erwerbsleben zu realisieren. Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht diskriminiertwerden. Dieses Diskriminierungsverbot bezieht sich insbesondereauf die Anstellung, die Aufgabenzuteilung sowie die Entlöhnung. Esist also gesetzlich verboten, Arbeitnehmerinnen, nur weil sie Frauenoder Mütter sind, unterschiedlich zu entlöhnen als Männer.
Trotzdem sind wir in der Schweiz weit entfernt von der Realisierungder Lohngleichheit. Es braucht Frauen und Männer, die sich konkretdafür einsetzen und für ihre Rechte kämpfen. Das Recht steht aufder Seite der Frauen!
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Mein Lohn: Ich spreche darüber
Um die Lohndiskriminierung bekämpfen zu können, müssen wir über die Löhne sprechen.
n Im Betrieb unter Kolleginnen und Kollegen über den Lohn zu sprechen, ist erlaubt. Es gibt kein Gesetz, das dies verbietet. Deshalb beginnen Sie über Ihren Lohn zu sprechen! Am Anfang sind vielleicht einige irritiert, dann werden alle erstaunt sein, wie gross die Unterschiede sind.
n Erst wenn ich weiss, wie viel andere in meinem Betrieb verdienen,kann ich einschätzen, ob mein Lohn diskriminierend ist. Ein Vergleich der Branchenlöhne erhalten Sie bei Ihrer Gewerkschaftoder mit dem Geschlechter-Lohnrechner des SchweizerischenGewerkschaftsbundes (SGB) (www.lohngleichheit.ch).
n Der Gesamtarbeitsvertrag, dem Sie unterstehen, kann spezielleBestimmungen bezüglich Lohngleichheit enthalten. Informieren Sie sich bei Ihrer Vertrauensperson oder bei Ihrer Gewerkschaft!
n In einigen Einzelarbeitsverträgen ist festgehalten, dass die Mitarbei-tenden nicht über ihren Lohn sprechen dürfen. Ist dies bei IhremVertrag der Fall, dann müssen Sie selbstverständlich vorsichtig sein.
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Lohndiskriminierung: ein Beispiel
Frau Berset arbeitet seit 20 Jahren als Verkäuferin im gleichenGeschäft. Aufgrund des guten Geschäftsganges wird der Laden ver-grössert und ein zusätzlicher Verkäufer eingestellt. Dieser machtdieselbe Arbeit wie Frau Berset, erhält aber 600 Franken mehr Lohn alssie. Der Geschäftsleiter begründet den höheren Lohn damit, dass derjunge Mann als potentieller Filialleiter eingestellt worden sei und einebessere Ausbildung habe.
Dieses Beispiel beruht auf einem realen Fall, der vor Gericht behandeltwurde. Die Klägerin erhielt Recht und ihr Lohn musste angepasstwerden. Dass jemand in Zukunft eine höhere Funktion im Betriebwahrnehmen soll, ist kein Grund für eine höhere Entlöhnung. Auch die bessere Ausbildung des Kollegen rechtfertigt erst dann eine Lohn-differenz, wenn sie einen direkten Einfluss auf die aktuelle Arbeits-tätigkeit hat.
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Was können Sie tun?
Was können Sie tun, wenn Sie vermuten, dass Sie ungerechterweise weniger Lohn erhalten als Ihre männlichen Kollegen?
n Wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft, und lassen Sie sich beraten und unterstützen.
n Reden Sie über Ihren Lohn, und tragen Sie dazu bei, Löhne transparenter zu machen. In der Schweiz stellt die Höhe des Verdienstes immer noch ein grosses Tabu dar.
n Beschaffen Sie sich Informationen und Unterlagen, um Ihren Verdacht zu erhärten. Informieren Sie sich über die Regelungen zu Löhnen und Lohnsystemen in Ihrem Betrieb.
n Suchen Sie das direkte Gespräch mit dem oder der Vorgesetztenbzw. Personalverantwortlichen erst, wenn Sie sehr gut vorbereitetsind. Ihr Gewerkschaftssekretär oder Ihre Gewerkschaftssekretärinkann Sie bei der Vorbereitung unterstützen.
n Wenden Sie sich an Ihre Betriebskommission. Gemeinsam könnenSie fordern, dass der Arbeitgeber das Lohnsystem offenlegt oderdass der Betrieb eine Lohnanalyse durchführt. Der Bund stellt dazugratis einen Lohngleichheits-Test namens «Logib» für Unternehmen(www.logib.ch) zur Verfügung.
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Malica Skrijelj war eine der ersten Frauen, die im Jahr 2001vor Gericht eine Lohngleichheitsklage gewann. Als Arbeiterinin der Metallindustrie verdiente sie 1000 Franken weniger alsihre Kollegen. Während drei Jahren hat sie mit Hilfe derGewerkschaft für ihr Recht gekämpft.
Über den Lohn reden lohnt sich: ein Beispiel
Josefine arbeitet als Abteilungsleiterin im technischen Bereich einesgrösseren Dienstleistungsbetriebs. Vor einigen Jahren musste siefeststellen, dass einige der ihr unterstellten Männer mehr verdientenals sie als Vorgesetzte. Sie sprach die anderen Abteilungsleiter auf dieProblematik an, doch offenbar war ihre Situation einzigartig.
Josefine lud daraufhin jeden Abteilungsleiter zu einem vertieftenGespräch ein. Sie erklärte ihnen den Grund und fragte sie nach ihremLohn. «Ich war erstaunt. Meine Kollegen reagierten sehr gut. Sie hattenalle Verständnis und gaben mir Auskunft.»
Nach Rücksprache mit der Gewerkschaft ging Josefine danach mit derAufstellung der Löhne zum Chef. Dieser leugnete zuerst eine Diskrimi-nierung und zweifelte die Zahlen an. «Er wollte wissen, woher ich dieDaten habe und sagte etwas von wegen Datenschutz. Erst als ich ihmsagte, dass die Informationen direkt von meinen Kollegen stammten,wurde er still», erinnert sich Josefine.
Später kündigte ihr die Direktion in einem Brief eine Lohnanpassungwegen «gewissen Unregelmässigkeiten» an. Sie erhielt danach 10%mehr Lohn.
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Die Lohnklage
Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht sowohl einzelnen Betroffenenwie auch Gewerkschaften und Frauenorganisationen, Klage gegenLohndiskriminierung einzureichen. Lohnklagen sind oft langwierig und mit grossem Aufwand verbunden, weshalb zuerst andere Möglich-keiten genutzt werden sollten. Wenn die Diskriminierung nachgewiesenwerden kann, bestehen jedoch gute Chancen auf Erfolg.
Gut zu wissen:n Eine Klage können Sie bis fünf Jahre, nachdem Sie die Stelle
gewechselt haben, einreichen.
n Verfahren nach dem Gleichstellungsgesetz sind kostenlos, auch für die unterliegende Partei. Die Anwaltskosten müssen von derKlägerin oder ihrem Rechtsschutz übernommen werden.
n Während dem ganzen Verfahren und 6 Monate danach sind Sie vor Kündigung geschützt.
n Es braucht Mut und Zivilcourage, um öffentlich zu machen, dass IhrRecht verletzt wird. Wichtig ist, dass Sie von Ihrem Umfeld (Familie,Gewerkschaft, Kolleginnen und Kollegen) gut unterstützt werden.
n Wenn eine grössere Zahl von Arbeitsverhältnissen im Betrieb betroffen ist, kann die Gewerkschaft eine Verbandsklage einreichenund Sie können vorerst anonym bleiben.
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Weitere Informationen
n Auf der Internetseite www.lohngleichheit.ch gibt es einen Lohnrechner, mit dem Sie Ihren Lohn vergleichen können mit denLöhnen, die in Ihrer Branche Männern und Frauen bezahlt werden.Auf dieser Internetseite finden Sie zudem viele weitere Informationen zu Lohndiskriminierung und möglichen Gegenmassnahmen.
n Zum Jahr der Lohngleichheit hat der SGB eine Broschüre mit Porträts von Frauen veröffentlicht, die sich für bessere Frauenlöhneeingesetzt haben. Die Broschüre können Sie beim Unia-Zentralsekretariat beziehen.
n Auf der Unia-Homepage können Sie sich unter www.unia.ch über die Lohngleichheitskampagne der Unia informieren.
n Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sektion oder bei derGleichstellungssekretärin der Unia-Zentrale unter [email protected].
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Kontakt
Unia Aargau Bachstrasse 41, Postfach 3918, 5001 AarauT +41 848 333 003, [email protected]
Unia Bern Monbijoustrasse 61, 3001 BernT +41 31 385 22 22, [email protected]
Unia Biel-Seeland/Solothurn Murtenstrasse 33, Postfach 1792, 2501 BielT +41 32 329 33 33, [email protected]
Unia Fribourg rue des Alpes 11, case postale 1574, 1700 FribourgT +41 26 347 31 31, [email protected]
Unia Genève chemin Surinam 5, case postale 288, 1211 Genève 13T +41 22 949 12 00, [email protected]
Unia Neuchâtel avenue de la Gare 3, case postale 3136, 2001 NeuchâtelT+41 32 729 30 29, [email protected]
Unia Nordwestschweiz Rebgasse 1, Postfach, Gewerkschaftshaus, 4005 BaselT +41 61 686 73 00, [email protected]
Unia Ostschweiz-Graubünden Lämmlisbrunnenstr. 41, 9000 St. GallenT +41 71 227 25 70, [email protected]
Unia Ticino via Canonica 3, casella postale 5650, 6900 LuganoT +41 91 910 50 70, [email protected]
Unia Transjurane rue des Moulins 19, case postale 1042, 2800 Delémont 1T +41 32 421 60 60, [email protected]
Unia Valais rue de la Dent-Blanche 9, case postale 2190, 1950 SionT +41 27 322 60 48, [email protected]
Unia Vaud place de la Riponne 4, case postale 7667, 1002 LausanneT +41 21 310 66 00, [email protected]
Unia Zentralschweiz St. Karlistrasse 21, Postfach 4864, 6002 LuzernT +41 41 249 93 00, [email protected]
Unia Zürich-Schaffhausen Stauffacherstrasse 60, Postfach 1544, 8026 ZürichT +41 44 299 25 59, [email protected]
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11.2008/2023.01.DE.A6
Unia engagiert sich für gerechte Frauenlöhne.